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[N. N.]: Neuer Lust- und Lehrreicher Schau-Platz. Nürnberg, 1685.

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Der mit Recht und Berechtigkeit auf dem Throne sitzende König/ und dessen darbey sich ereignenden Königlichen Tugenden/ löblichsten Verrichtungen/ und herrlichsten Thaten.

DEmjenigen Könige/ welcher seinen Leib mit Vernunft zu regieren weis/ mangelt nichts an Macht und Gewalt: Er sitzet an statt des Allerhöchsten auf seinem Throne: handhabet die Gerechtigkeit: belohnet die Frömmigkeit: straffet die Boßheit: stehet seinen Unterthanen als ein guter Hirte wohl vor/ und beschirmet sie wider alle anfallende Feinde. Gleichwie aber die meiste und gröste Glückseligkeit eines Landes oder Königreiches auf dem beruhet/ wenn dasselbe mit einem frommen und gerechten Regenten versehen ist: Also erfordert hingegen der Nahme und Titul desselbigen nicht ein geringes. Das erste ist/ wenn ein Herr durch rechtmässige Mittel sein Reich und Land besitzet. Denn wenn die Regierung an und vor sich selbst gut seyn soll/ so muß man vor allen Dingen einen guten und lobwürdigen Nahmen haben. Daferne nun ein Regente rechtmässiger weise zu seinem Reich gelanget/ und dessen versichert/ so soll er ferner auf desselbigen gute Regierung bedacht seyn/ und zwar also/ daß er nicht nur zu regieren/ löblich anfange/ sondern auch darinne beständig fortfahre. Es ist nichts neues/ daß es unter einer neuen Obrigkeit denen Unterthanen anfangs wohlergehe/ dernacher aber/ wenn sich die angemaßte Freundlichkeit und Sannfftmuth in eine Tyranney verwandelt/ und die simulirten Laster herfürbrechen/ desto beschwerlicher falle. Die gewisseste Richtschnur aller Thaten eines Königes ist die allgemeine Nutzbarkeit und Wohlfarth eines gantzen Reichs. Wie nun diese zwiefach/ geistlich und weltlich: Also erfordert auch die Nothwendigkeit/ daß die Tugend eines Regenten gleicher Gestalt doppelt seyn soll/ und ein König sich so wohl um den GOTTES-Dienst/ als um die Bürgerliche Weil Könige ihr Regiment von GOTT haben/ so gebühret ihnen/ die Religion und die Gottes-Furcht zu beobachten. Regierung bekümmern solle. Mit Ihme gehet die GOTTES-Furcht um/ welche sich gleichsam in drey Aeste theilet/ indem Sie nicht allein an GOTT zu gläuben/ und was dessen heiliges Wort erfordert/ lehret/ sondern auch klärlichen weiset/ wie man darnach leben solle. In beyden gehet Er seinen Unterthanen mit guten Exempeln vor. Ist Er nun ohne Heucheley gotts fürchtig so führet Er ohne Zweifel eine solche Tugend an sich/ daß alle sein Thun und Wesen nach den Götlichen Geboten / und sein vornehmster Zweck auf die Ehre GOTTES eingerichtet. Als da sind die Sorgen und Liebe zur Religion und dem wahren GOTTES-Dienste: zur Erbarkeit in Sitten und Wandel: zur Treue und Glauben in Worten: zur Standhaftigkeit/ in Thaten und Wercken: zur Tapferkeit in Gefahr: zur Aufrichtung der Gesetze: zur Demuth gegen GOTT: zur Freundlichkeit und Sanftmuth gegen die Unterthanen: zur Vorsichtigkeit im Regimente: zur Gerechtigkeit im Urtheilen/ und wa[unleserliches Material] dergleichen mehr. Als dem Römischen Bürgermeister Lucio Albino cine Vestalische Jungfrau mit ihrem vermeinten Heiligthum aufstieß/ hieß Er sem Weib und seine Kinder absteigen/ und nahm

Der mit Recht und Berechtigkeit auf dem Throne sitzende König/ und dessen darbey sich ereignenden Königlichen Tugenden/ löblichsten Verrichtungen/ und herrlichsten Thaten.

DEmjenigen Könige/ welcher seinen Leib mit Vernunft zu regieren weis/ mangelt nichts an Macht und Gewalt: Er sitzet an statt des Allerhöchsten auf seinem Throne: handhabet die Gerechtigkeit: belohnet die Frömmigkeit: straffet die Boßheit: stehet seinen Unterthanen als ein guter Hirte wohl vor/ und beschirmet sie wider alle anfallende Feinde. Gleichwie aber die meiste und gröste Glückseligkeit eines Landes oder Königreiches auf dem beruhet/ wenn dasselbe mit einem frommen und gerechten Regenten versehen ist: Also erfordert hingegen der Nahme und Titul desselbigen nicht ein geringes. Das erste ist/ wenn ein Herr durch rechtmässige Mittel sein Reich und Land besitzet. Denn wenn die Regierung an und vor sich selbst gut seyn soll/ so muß man vor allen Dingen einen guten und lobwürdigen Nahmen haben. Daferne nun ein Regente rechtmässiger weise zu seinem Reich gelanget/ und dessen versichert/ so soll er ferner auf desselbigen gute Regierung bedacht seyn/ und zwar also/ daß er nicht nur zu regieren/ löblich anfange/ sondern auch darinne beständig fortfahre. Es ist nichts neues/ daß es unter einer neuen Obrigkeit denen Unterthanen anfangs wohlergehe/ dernacher aber/ wenn sich die angemaßte Freundlichkeit und Sannfftmuth in eine Tyranney verwandelt/ und die simulirten Laster herfürbrechen/ desto beschwerlicher falle. Die gewisseste Richtschnur aller Thaten eines Königes ist die allgemeine Nutzbarkeit und Wohlfarth eines gantzen Reichs. Wie nun diese zwiefach/ geistlich und weltlich: Also erfordert auch die Nothwendigkeit/ daß die Tugend eines Regenten gleicher Gestalt doppelt seyn soll/ und ein König sich so wohl um den GOTTES-Dienst/ als um die Bürgerliche Weil Könige ihr Regiment von GOTT haben/ so gebühret ihnen/ die Religion und die Gottes-Furcht zu beobachten. Regierung bekümmern solle. Mit Ihme gehet die GOTTES-Furcht um/ welche sich gleichsam in drey Aeste theilet/ indem Sie nicht allein an GOTT zu gläuben/ und was dessen heiliges Wort erfordert/ lehret/ sondern auch klärlichen weiset/ wie man darnach leben solle. In beyden gehet Er seinen Unterthanen mit guten Exempeln vor. Ist Er nun ohne Heucheley gotts fürchtig so führet Er ohne Zweifel eine solche Tugend an sich/ daß alle sein Thun und Wesen nach den Götlichen Geboten / und sein vornehmster Zweck auf die Ehre GOTTES eingerichtet. Als da sind die Sorgen und Liebe zur Religion und dem wahren GOTTES-Dienste: zur Erbarkeit in Sitten und Wandel: zur Treue und Glauben in Worten: zur Standhaftigkeit/ in Thaten und Wercken: zur Tapferkeit in Gefahr: zur Aufrichtung der Gesetze: zur Demuth gegen GOTT: zur Freundlichkeit und Sanftmuth gegen die Unterthanen: zur Vorsichtigkeit im Regimente: zur Gerechtigkeit im Urtheilen/ und wa[unleserliches Material] dergleichen mehr. Als dem Römischen Bürgermeister Lucio Albino cine Vestalische Jungfrau mit ihrem vermeinten Heiligthum aufstieß/ hieß Er sem Weib und seine Kinder absteigen/ und nahm

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[287/0319] Der mit Recht und Berechtigkeit auf dem Throne sitzende König/ und dessen darbey sich ereignenden Königlichen Tugenden/ löblichsten Verrichtungen/ und herrlichsten Thaten. DEmjenigen Könige/ welcher seinen Leib mit Vernunft zu regieren weis/ mangelt nichts an Macht und Gewalt: Er sitzet an statt des Allerhöchsten auf seinem Throne: handhabet die Gerechtigkeit: belohnet die Frömmigkeit: straffet die Boßheit: stehet seinen Unterthanen als ein guter Hirte wohl vor/ und beschirmet sie wider alle anfallende Feinde. Gleichwie aber die meiste und gröste Glückseligkeit eines Landes oder Königreiches auf dem beruhet/ wenn dasselbe mit einem frommen und gerechten Regenten versehen ist: Also erfordert hingegen der Nahme und Titul desselbigen nicht ein geringes. Das erste ist/ wenn ein Herr durch rechtmässige Mittel sein Reich und Land besitzet. Denn wenn die Regierung an und vor sich selbst gut seyn soll/ so muß man vor allen Dingen einen guten und lobwürdigen Nahmen haben. Daferne nun ein Regente rechtmässiger weise zu seinem Reich gelanget/ und dessen versichert/ so soll er ferner auf desselbigen gute Regierung bedacht seyn/ und zwar also/ daß er nicht nur zu regieren/ löblich anfange/ sondern auch darinne beständig fortfahre. Es ist nichts neues/ daß es unter einer neuen Obrigkeit denen Unterthanen anfangs wohlergehe/ dernacher aber/ wenn sich die angemaßte Freundlichkeit und Sannfftmuth in eine Tyranney verwandelt/ und die simulirten Laster herfürbrechen/ desto beschwerlicher falle. Die gewisseste Richtschnur aller Thaten eines Königes ist die allgemeine Nutzbarkeit und Wohlfarth eines gantzen Reichs. Wie nun diese zwiefach/ geistlich und weltlich: Also erfordert auch die Nothwendigkeit/ daß die Tugend eines Regenten gleicher Gestalt doppelt seyn soll/ und ein König sich so wohl um den GOTTES-Dienst/ als um die Bürgerliche Regierung bekümmern solle. Mit Ihme gehet die GOTTES-Furcht um/ welche sich gleichsam in drey Aeste theilet/ indem Sie nicht allein an GOTT zu gläuben/ und was dessen heiliges Wort erfordert/ lehret/ sondern auch klärlichen weiset/ wie man darnach leben solle. In beyden gehet Er seinen Unterthanen mit guten Exempeln vor. Ist Er nun ohne Heucheley gotts fürchtig so führet Er ohne Zweifel eine solche Tugend an sich/ daß alle sein Thun und Wesen nach den Götlichen Geboten / und sein vornehmster Zweck auf die Ehre GOTTES eingerichtet. Als da sind die Sorgen und Liebe zur Religion und dem wahren GOTTES-Dienste: zur Erbarkeit in Sitten und Wandel: zur Treue und Glauben in Worten: zur Standhaftigkeit/ in Thaten und Wercken: zur Tapferkeit in Gefahr: zur Aufrichtung der Gesetze: zur Demuth gegen GOTT: zur Freundlichkeit und Sanftmuth gegen die Unterthanen: zur Vorsichtigkeit im Regimente: zur Gerechtigkeit im Urtheilen/ und wa_ dergleichen mehr. Als dem Römischen Bürgermeister Lucio Albino cine Vestalische Jungfrau mit ihrem vermeinten Heiligthum aufstieß/ hieß Er sem Weib und seine Kinder absteigen/ und nahm Weil Könige ihr Regiment von GOTT haben/ so gebühret ihnen/ die Religion und die Gottes-Furcht zu beobachten.

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Zitationshilfe: [N. N.]: Neuer Lust- und Lehrreicher Schau-Platz. Nürnberg, 1685, S. 287. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_schauplatz_1685/319>, abgerufen am 29.11.2024.