[N. N.]: Neuer Lust- und Lehrreicher Schau-Platz. Nürnberg, 1685.führeten Bodinus. AEneas Sylvius./ indem sie dafür hielten/ daß solches eine Probe ihres Beweises wäre: Es verhielt sich aber mit dem Kampffe also: der Kläger both dem Beklagten einen Handschuch/ welcher entweder denselben annahm / oder sich zu der beschuldigten Sache bekennen muste: war dieselbe peinlich/ und beyde Partheyen wolten sich in der Güte nicht vergleichen/ musten sie mit einander umb Leib und Leben kämpffen/ war sie aber bürgerlich/ so muste sich der/ welcher den Kampff zu Roß/ oder Fuß verlohr/ dem Andern ergeben. Wann dahero die bestimmte Zeit zum Turnier herbey kahm/ wurde auf dem Platze eine Schrancke aufgeführet/ die Richter erkieset/ zwey Todten-Bahren mit Kertzen herbey gebracht/ ihnen gleiche Waffen und Harnische gereicht/ und nachdem man dreymahl nacheinander mit lauter Stimme geruffen/ rennten sie aufeinander los / und that ein jeder darbey sein Bestes. Wer nun von dem Einen verwundet ward / und sich dem Andern ergab/ der wurde für Ehr-loß geachtet/ durffte auf kein Pferd mehr sitzen/ viel weniger Wehr und Waffen tragen/ den jenigen aber/ so todt blieb/ bestattete man ehrlich zur Erde/ und hielte hernach den Hinterbliebenen in desto größern Ehren/ es möchte mitlerzeit das böse Gewissen ihn nagen/ und plagen/ wie es wolte/ so gar hat der Teufel dem Menschen die Reputation eingebildet. Abschaffung deßelbigen. Nachdem man aber wahrgenommen / daß hinter dieser Probe auch die Warheit ungewiß/ und öffters der jenige selbsten/ welcher die gerechteste Sache gehabt/ überwunden worden/ hat man solche/ weil sie wider GOtt/ und alle weltliche Gesetze/ abgeschafft/ indem man hierinne weder der Stärke noch der Tapfferkeit eintziges Lob beyzumessen hat. Denn so lange ein vermeintes/ und ein geführtes Recht nicht mit der Gerechtigkeit verknüpfet/ so läufft es wider GOtt/ wider seinen Nechsten/ und wider sich selbst: wider GOtt/ denn Ihme und keinem gebühret die Rache/ und kan ein solcher in seiner eigenen Sache nicht selbsten Kläger/ Zeuge/ Richter / und Executor seyn: wider den Nechsten: denn man soll nicht tödten/ und entfliehet gleich ein Thäter der weltlichen Straffe/ so entgehet er doch Gottes Hand nicht/ die ihm darfür die ewige Verdammnis zur Straffe aufgeleget: Wider sich selbst: Denn die Seele/ welche ohne Gottes Geheiß aus dem Menschlichen Cörper getrieben wird/ kömmet nicht zu GOtt/ das ist/ wann ein Mensch sein Leben/ als eine teure Gabe Gottes also geringschätzig hält/ und dieselbe auf die Spise des Degens/ oder ein ander tödtliches Werckzeug setzet/ der verliehret dadurch seine Seeligkeit/ in dem/ wann er so liederlich getödtet / dadurch in seinen Sünden stirbt/ und an statt der zeitlichen Thuanus l. 3. hlstor. Ehre sich in den ewigen Tod und Verdammnis stürtzet. An König Heinrichs des Andern in Franckreich Hofe zu S. Germain veruneinigten sich wegen etlicher ausgegossener Schmäh-Worte zweene Edelleute/ Nahmens Jarnac, und Castanoeus. Weil nun der König dem Castanoeo geneigter als dem Jarnac war/ der ohne dieß wegen eines Fiebers noch ziemlich matt und schwach/ befahl er den Handel durch die Faust auszuführen/ nachdem man aber den Schrancken aufgerichtet/ der König/ und die Königin/ mit ihrer Hof-Stadt zusahen/ und Castanoeus auf seine Stärcke trotzte/ Jarnac aber GOtt im Hertzen um Beystand anruffte/ ward Castanäus darüber erstochen/ und beschloß hierauf der König/ daß Er keine Balgerey nimmermehr verstatten wolte. Es nahm aber dieser des Königes unglücklicher Anfang seines Reichs auch einen unglücklichen Ausgang. Denn nachdem der König eine Zeit hernach zu Paris einen Turnier anstellete/ ward er von dem Mourmorence mit einer Lantze ohnegefehr durch das Casquet in ein führeten Bodinus. AEneas Sylvius./ indem sie dafür hielten/ daß solches eine Probe ihres Beweises wäre: Es verhielt sich aber mit dem Kampffe also: der Kläger both dem Beklagten einen Handschuch/ welcher entweder denselben annahm / oder sich zu der beschuldigten Sache bekennen muste: war dieselbe peinlich/ und beyde Partheyen wolten sich in der Güte nicht vergleichen/ musten sie mit einander umb Leib und Leben kämpffen/ war sie aber bürgerlich/ so muste sich der/ welcher den Kampff zu Roß/ oder Fuß verlohr/ dem Andern ergeben. Wann dahero die bestimmte Zeit zum Turnier herbey kahm/ wurde auf dem Platze eine Schrancke aufgeführet/ die Richter erkieset/ zwey Todten-Bahren mit Kertzen herbey gebracht/ ihnen gleiche Waffen und Harnische gereicht/ und nachdem man dreymahl nacheinander mit lauter Stimme geruffen/ rennten sie aufeinander los / und that ein jeder darbey sein Bestes. Wer nun von dem Einen verwundet ward / und sich dem Andern ergab/ der wurde für Ehr-loß geachtet/ durffte auf kein Pferd mehr sitzen/ viel weniger Wehr und Waffen tragen/ den jenigen aber/ so todt blieb/ bestattete man ehrlich zur Erde/ und hielte hernach den Hinterbliebenen in desto größern Ehren/ es möchte mitlerzeit das böse Gewissen ihn nagen/ und plagen/ wie es wolte/ so gar hat der Teufel dem Menschen die Reputation eingebildet. Abschaffung deßelbigen. Nachdem man aber wahrgenommen / daß hinter dieser Probe auch die Warheit ungewiß/ und öffters der jenige selbsten/ welcher die gerechteste Sache gehabt/ überwunden worden/ hat man solche/ weil sie wider GOtt/ und alle weltliche Gesetze/ abgeschafft/ indem man hierinne weder der Stärke noch der Tapfferkeit eintziges Lob beyzumessen hat. Denn so lange ein vermeintes/ und ein geführtes Recht nicht mit der Gerechtigkeit verknüpfet/ so läufft es wider GOtt/ wider seinen Nechsten/ und wider sich selbst: wider GOtt/ denn Ihme und keinem gebühret die Rache/ und kan ein solcher in seiner eigenen Sache nicht selbsten Kläger/ Zeuge/ Richter / und Executor seyn: wider den Nechsten: denn man soll nicht tödten/ und entfliehet gleich ein Thäter der weltlichen Straffe/ so entgehet er doch Gottes Hand nicht/ die ihm darfür die ewige Verdammnis zur Straffe aufgeleget: Wider sich selbst: Denn die Seele/ welche ohne Gottes Geheiß aus dem Menschlichen Cörper getrieben wird/ kömmet nicht zu GOtt/ das ist/ wann ein Mensch sein Leben/ als eine teure Gabe Gottes also geringschätzig hält/ und dieselbe auf die Spise des Degens/ oder ein ander tödtliches Werckzeug setzet/ der verliehret dadurch seine Seeligkeit/ in dem/ wann er so liederlich getödtet / dadurch in seinen Sünden stirbt/ und an statt der zeitlichen Thuanus l. 3. hlstor. Ehre sich in den ewigen Tod und Verdammnis stürtzet. An König Heinrichs des Andern in Franckreich Hofe zu S. Germain veruneinigten sich wegen etlicher ausgegossener Schmäh-Worte zweene Edelleute/ Nahmens Jarnac, und Castanoeus. Weil nun der König dem Castanoeo geneigter als dem Jarnac war/ der ohne dieß wegen eines Fiebers noch ziemlich matt und schwach/ befahl er den Handel durch die Faust auszuführen/ nachdem man aber den Schrancken aufgerichtet/ der König/ und die Königin/ mit ihrer Hof-Stadt zusahen/ und Castanoeus auf seine Stärcke trotzte/ Jarnac aber GOtt im Hertzen um Beystand anruffte/ ward Castanäus darüber erstochen/ und beschloß hierauf der König/ daß Er keine Balgerey nimmermehr verstatten wolte. Es nahm aber dieser des Königes unglücklicher Anfang seines Reichs auch einen unglücklichen Ausgang. Denn nachdem der König eine Zeit hernach zu Paris einen Turnier anstellete/ ward er von dem Mourmorence mit einer Lantze ohnegefehr durch das Casquet in ein <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0029" n="23"/> führeten <note place="right">Bodinus. AEneas Sylvius.</note>/ indem sie dafür hielten/ daß solches eine Probe ihres Beweises wäre: Es verhielt sich aber mit dem Kampffe also: der Kläger both dem Beklagten einen Handschuch/ welcher entweder denselben annahm / oder sich zu der beschuldigten Sache bekennen muste: war dieselbe peinlich/ und beyde Partheyen wolten sich in der Güte nicht vergleichen/ musten sie mit einander umb Leib und Leben kämpffen/ war sie aber bürgerlich/ so muste sich der/ welcher den Kampff zu Roß/ oder Fuß verlohr/ dem Andern ergeben. Wann dahero die bestimmte Zeit zum Turnier herbey kahm/ wurde auf dem Platze eine Schrancke aufgeführet/ die Richter erkieset/ zwey Todten-Bahren mit Kertzen herbey gebracht/ ihnen gleiche Waffen und Harnische gereicht/ und nachdem man dreymahl nacheinander mit lauter Stimme geruffen/ rennten sie aufeinander los / und that ein jeder darbey sein Bestes. Wer nun von dem Einen verwundet ward / und sich dem Andern ergab/ der wurde für Ehr-loß geachtet/ durffte auf kein Pferd mehr sitzen/ viel weniger Wehr und Waffen tragen/ den jenigen aber/ so todt blieb/ bestattete man ehrlich zur Erde/ und hielte hernach den Hinterbliebenen in desto größern Ehren/ es möchte mitlerzeit das böse Gewissen ihn nagen/ und plagen/ wie es wolte/ so gar hat der Teufel dem Menschen die Reputation eingebildet.</p> <p><note place="right">Abschaffung deßelbigen.</note> Nachdem man aber wahrgenommen / daß hinter dieser Probe auch die Warheit ungewiß/ und öffters der jenige selbsten/ welcher die gerechteste Sache gehabt/ überwunden worden/ hat man solche/ weil sie wider GOtt/ und alle weltliche Gesetze/ abgeschafft/ indem man hierinne weder der Stärke noch der Tapfferkeit eintziges Lob beyzumessen hat. Denn so lange ein vermeintes/ und ein geführtes Recht nicht mit der Gerechtigkeit verknüpfet/ so läufft es wider GOtt/ wider seinen Nechsten/ und wider sich selbst: wider GOtt/ denn Ihme und keinem gebühret die Rache/ und kan ein solcher in seiner eigenen Sache nicht selbsten Kläger/ Zeuge/ Richter / und Executor seyn: wider den Nechsten: denn man soll nicht tödten/ und entfliehet gleich ein Thäter der weltlichen Straffe/ so entgehet er doch Gottes Hand nicht/ die ihm darfür die ewige Verdammnis zur Straffe aufgeleget: Wider sich selbst: Denn die Seele/ welche ohne Gottes Geheiß aus dem Menschlichen Cörper getrieben wird/ kömmet nicht zu GOtt/ das ist/ wann ein Mensch sein Leben/ als eine teure Gabe Gottes also geringschätzig hält/ und dieselbe auf die Spise des Degens/ oder ein ander tödtliches Werckzeug setzet/ der verliehret dadurch seine Seeligkeit/ in dem/ wann er so liederlich getödtet / dadurch in seinen Sünden stirbt/ und an statt der zeitlichen <note place="right">Thuanus l. 3. hlstor.</note> Ehre sich in den ewigen Tod und Verdammnis stürtzet. An König Heinrichs des Andern in Franckreich Hofe zu S. Germain veruneinigten sich wegen etlicher ausgegossener Schmäh-Worte zweene Edelleute/ Nahmens Jarnac, und Castanoeus. Weil nun der König dem Castanoeo geneigter als dem Jarnac war/ der ohne dieß wegen eines Fiebers noch ziemlich matt und schwach/ befahl er den Handel durch die Faust auszuführen/ nachdem man aber den Schrancken aufgerichtet/ der König/ und die Königin/ mit ihrer Hof-Stadt zusahen/ und Castanoeus auf seine Stärcke trotzte/ Jarnac aber GOtt im Hertzen um Beystand anruffte/ ward Castanäus darüber erstochen/ und beschloß hierauf der König/ daß Er keine Balgerey nimmermehr verstatten wolte. Es nahm aber dieser des Königes unglücklicher Anfang seines Reichs auch einen unglücklichen Ausgang. Denn nachdem der König eine Zeit hernach zu Paris einen Turnier anstellete/ ward er von dem Mourmorence mit einer Lantze ohnegefehr durch das Casquet in ein </p> </div> </body> </text> </TEI> [23/0029]
führeten / indem sie dafür hielten/ daß solches eine Probe ihres Beweises wäre: Es verhielt sich aber mit dem Kampffe also: der Kläger both dem Beklagten einen Handschuch/ welcher entweder denselben annahm / oder sich zu der beschuldigten Sache bekennen muste: war dieselbe peinlich/ und beyde Partheyen wolten sich in der Güte nicht vergleichen/ musten sie mit einander umb Leib und Leben kämpffen/ war sie aber bürgerlich/ so muste sich der/ welcher den Kampff zu Roß/ oder Fuß verlohr/ dem Andern ergeben. Wann dahero die bestimmte Zeit zum Turnier herbey kahm/ wurde auf dem Platze eine Schrancke aufgeführet/ die Richter erkieset/ zwey Todten-Bahren mit Kertzen herbey gebracht/ ihnen gleiche Waffen und Harnische gereicht/ und nachdem man dreymahl nacheinander mit lauter Stimme geruffen/ rennten sie aufeinander los / und that ein jeder darbey sein Bestes. Wer nun von dem Einen verwundet ward / und sich dem Andern ergab/ der wurde für Ehr-loß geachtet/ durffte auf kein Pferd mehr sitzen/ viel weniger Wehr und Waffen tragen/ den jenigen aber/ so todt blieb/ bestattete man ehrlich zur Erde/ und hielte hernach den Hinterbliebenen in desto größern Ehren/ es möchte mitlerzeit das böse Gewissen ihn nagen/ und plagen/ wie es wolte/ so gar hat der Teufel dem Menschen die Reputation eingebildet.
Bodinus. AEneas Sylvius. Nachdem man aber wahrgenommen / daß hinter dieser Probe auch die Warheit ungewiß/ und öffters der jenige selbsten/ welcher die gerechteste Sache gehabt/ überwunden worden/ hat man solche/ weil sie wider GOtt/ und alle weltliche Gesetze/ abgeschafft/ indem man hierinne weder der Stärke noch der Tapfferkeit eintziges Lob beyzumessen hat. Denn so lange ein vermeintes/ und ein geführtes Recht nicht mit der Gerechtigkeit verknüpfet/ so läufft es wider GOtt/ wider seinen Nechsten/ und wider sich selbst: wider GOtt/ denn Ihme und keinem gebühret die Rache/ und kan ein solcher in seiner eigenen Sache nicht selbsten Kläger/ Zeuge/ Richter / und Executor seyn: wider den Nechsten: denn man soll nicht tödten/ und entfliehet gleich ein Thäter der weltlichen Straffe/ so entgehet er doch Gottes Hand nicht/ die ihm darfür die ewige Verdammnis zur Straffe aufgeleget: Wider sich selbst: Denn die Seele/ welche ohne Gottes Geheiß aus dem Menschlichen Cörper getrieben wird/ kömmet nicht zu GOtt/ das ist/ wann ein Mensch sein Leben/ als eine teure Gabe Gottes also geringschätzig hält/ und dieselbe auf die Spise des Degens/ oder ein ander tödtliches Werckzeug setzet/ der verliehret dadurch seine Seeligkeit/ in dem/ wann er so liederlich getödtet / dadurch in seinen Sünden stirbt/ und an statt der zeitlichen Ehre sich in den ewigen Tod und Verdammnis stürtzet. An König Heinrichs des Andern in Franckreich Hofe zu S. Germain veruneinigten sich wegen etlicher ausgegossener Schmäh-Worte zweene Edelleute/ Nahmens Jarnac, und Castanoeus. Weil nun der König dem Castanoeo geneigter als dem Jarnac war/ der ohne dieß wegen eines Fiebers noch ziemlich matt und schwach/ befahl er den Handel durch die Faust auszuführen/ nachdem man aber den Schrancken aufgerichtet/ der König/ und die Königin/ mit ihrer Hof-Stadt zusahen/ und Castanoeus auf seine Stärcke trotzte/ Jarnac aber GOtt im Hertzen um Beystand anruffte/ ward Castanäus darüber erstochen/ und beschloß hierauf der König/ daß Er keine Balgerey nimmermehr verstatten wolte. Es nahm aber dieser des Königes unglücklicher Anfang seines Reichs auch einen unglücklichen Ausgang. Denn nachdem der König eine Zeit hernach zu Paris einen Turnier anstellete/ ward er von dem Mourmorence mit einer Lantze ohnegefehr durch das Casquet in ein
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