[Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Heinrich Julius von]: Fürstliche Privilegia, Statuta und Ordnunge der Heinrichstadt Anno Domini 1602. Heinrichstadt, 1602.gen zu Braunschweig vnd Lüneburgk / etc. vnser liebe Herrn Elter: vnd Großväter auch Vater / Christmilter vnd löblicher gedechtnus / Wie auch andere vnsere Voreltern vnd Vorfaren die Hertzogen zu Braunschweig vnd Lüneburgk / etc. Den gemeinen Burgk: vnd Haußfrieden in jhren LL. Schlössern / Heusern / Stedten / Ambten vnd täglichen Hoffhaltung zwischen allen vnd jeden jhren Dienern / Vnterthanen / vnd Verwanten / bey höchster Leibsstraffe / zu erhaltung Friedes vnd Einigkeit auch pflantzung vnd mehrung desselben / strenglich vnd ernstlich gehalten vnd gehandhabet haben: Darumb wir auch anfangs vnser Regierung (nach dem vns von hochgedachten vnsern Eltern / Voreltern / vnd Vorfahren / derselbige Burgk: vnd Haußfried angestammet ist /) Als der den Fußstapffen JJ. LL. in dem / vnd andern Fürstlichen Christlichen Tugenden nachzuwandeln / vnd nicht minder / dann JJ. LL. Fried / Ruhe vnd Einigkeit zu befördern vnd zu erhalten gemeinet / denselben Burgk: vnd Haußfrieden in gnaden confir. miret vnd bestetiget / Inmassen solchs vnter andern aus vnser negsten gemachten Hoffordnung außtrücklich zuersehen / So haben wir doch ein zeitlang gespüret vnd in der Tadt befunden / Das derselbe so wol in vnsern Schlössern / Ambten / Heusern / Clöstern / Stedten / Flecken vnd Dörffern / als auch vnd beuoraus alhie zu Wolffenbüttel von etzlichen vnsern Hoffdienern / Bür- gen zu Braunschweig vnd Lüneburgk / etc. vnser liebe Herrn Elter: vnd Großväter auch Vater / Christmilter vnd löblicher gedechtnus / Wie auch andere vnsere Voreltern vnd Vorfaren die Hertzogen zu Braunschweig vnd Lüneburgk / etc. Den gemeinen Burgk: vnd Haußfrieden in jhren LL. Schlössern / Heusern / Stedten / Ambten vnd täglichen Hoffhaltung zwischen allen vnd jeden jhren Dienern / Vnterthanen / vnd Verwanten / bey höchster Leibsstraffe / zu erhaltung Friedes vnd Einigkeit auch pflantzung vnd mehrung desselben / strenglich vñ ernstlich gehalten vnd gehandhabet haben: Darumb wir auch anfangs vnser Regierung (nach dem vns von hochgedachten vnsern Eltern / Voreltern / vnd Vorfahren / derselbige Burgk: vnd Haußfried angestammet ist /) Als der den Fußstapffen JJ. LL. in dem / vnd andern Fürstlichen Christlichen Tugenden nachzuwandeln / vnd nicht minder / dann JJ. LL. Fried / Ruhe vnd Einigkeit zu befördern vnd zu erhalten gemeinet / denselben Burgk: vnd Haußfrieden in gnaden confir. miret vnd bestetiget / Inmassen solchs vnter andern aus vnser negsten gemachten Hoffordnung außtrücklich zuersehen / So haben wir doch ein zeitlang gespüret vnd in der Tadt befunden / Das derselbe so wol in vnsern Schlössern / Ambten / Heusern / Clöstern / Stedten / Flecken vnd Dörffern / als auch vnd beuoraus alhie zu Wolffenbüttel von etzlichen vnsern Hoffdienern / Bür- <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0084"/> gen zu Braunschweig vnd Lüneburgk / etc. vnser liebe Herrn Elter: vnd Großväter auch Vater / Christmilter vnd löblicher gedechtnus / Wie auch andere vnsere Voreltern vnd Vorfaren die Hertzogen zu Braunschweig vnd Lüneburgk / etc. Den gemeinen Burgk: vnd Haußfrieden in jhren LL. Schlössern / Heusern / Stedten / Ambten vnd täglichen Hoffhaltung zwischen allen vnd jeden jhren Dienern / Vnterthanen / vnd Verwanten / bey höchster Leibsstraffe / zu erhaltung Friedes vnd Einigkeit auch pflantzung vnd mehrung desselben / strenglich vñ ernstlich gehalten vnd gehandhabet haben: Darumb wir auch anfangs vnser Regierung (nach dem vns von hochgedachten vnsern Eltern / Voreltern / vnd Vorfahren / derselbige Burgk: vnd Haußfried angestammet ist /) Als der den Fußstapffen JJ. LL. in dem / vnd andern Fürstlichen Christlichen Tugenden nachzuwandeln / vnd nicht minder / dann JJ. LL. Fried / Ruhe vnd Einigkeit zu befördern vnd zu erhalten gemeinet / denselben Burgk: vnd Haußfrieden in gnaden confir. miret vnd bestetiget / Inmassen solchs vnter andern aus vnser negsten gemachten Hoffordnung außtrücklich zuersehen / So haben wir doch ein zeitlang gespüret vnd in der Tadt befunden / Das derselbe so wol in vnsern Schlössern / Ambten / Heusern / Clöstern / Stedten / Flecken vnd Dörffern / als auch vnd beuoraus alhie zu Wolffenbüttel von etzlichen vnsern Hoffdienern / Bür- </p> </div> </body> </text> </TEI> [0084]
gen zu Braunschweig vnd Lüneburgk / etc. vnser liebe Herrn Elter: vnd Großväter auch Vater / Christmilter vnd löblicher gedechtnus / Wie auch andere vnsere Voreltern vnd Vorfaren die Hertzogen zu Braunschweig vnd Lüneburgk / etc. Den gemeinen Burgk: vnd Haußfrieden in jhren LL. Schlössern / Heusern / Stedten / Ambten vnd täglichen Hoffhaltung zwischen allen vnd jeden jhren Dienern / Vnterthanen / vnd Verwanten / bey höchster Leibsstraffe / zu erhaltung Friedes vnd Einigkeit auch pflantzung vnd mehrung desselben / strenglich vñ ernstlich gehalten vnd gehandhabet haben: Darumb wir auch anfangs vnser Regierung (nach dem vns von hochgedachten vnsern Eltern / Voreltern / vnd Vorfahren / derselbige Burgk: vnd Haußfried angestammet ist /) Als der den Fußstapffen JJ. LL. in dem / vnd andern Fürstlichen Christlichen Tugenden nachzuwandeln / vnd nicht minder / dann JJ. LL. Fried / Ruhe vnd Einigkeit zu befördern vnd zu erhalten gemeinet / denselben Burgk: vnd Haußfrieden in gnaden confir. miret vnd bestetiget / Inmassen solchs vnter andern aus vnser negsten gemachten Hoffordnung außtrücklich zuersehen / So haben wir doch ein zeitlang gespüret vnd in der Tadt befunden / Das derselbe so wol in vnsern Schlössern / Ambten / Heusern / Clöstern / Stedten / Flecken vnd Dörffern / als auch vnd beuoraus alhie zu Wolffenbüttel von etzlichen vnsern Hoffdienern / Bür-
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss. Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate
(2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Weitere Informationen:Anmerkungen zur Transkription:
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |