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[Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Heinrich Julius von]: Fürstliche Privilegia, Statuta und Ordnunge der Heinrichstadt Anno Domini 1602. Heinrichstadt, 1602.

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Der Heinrichstadt Bürger Aydt.

ICH gelobe vnd schwere einen Aydt zu GOTt vnd auff sein Wort / das ich negst dem meinem gnedigen Fürsten vnd Herrn / Hertzogen Heinrichen Julio zu Braunschweig / etc. als meinem gnedigen Landsfürsten vnd hoher Natürlicher Obrigkeit / Wie auch S. F. G. Erben vnd nachkommenden Regierenden Hertzogen zu Braunschweig vnd Lüneburgk / etc. geleisteten Erbhuldigungs Aydt / vnd so weit vnd ferne es demselben nicht nachteilig oder zu gegen / bey euch Bürgermeistern vnd Rathmännen / Wie auch bey allen vnd jeden Bürgern vnd Einwohnern dieser Heinrichstadt mein Leib vnd Guth wil auffsetzen / in schüldigem gehorsamb leben / wieder euch keinen Wiederwillen noch Auffruhr stifften / So ich mit zur Landfolge oder außjagt erfurdert / des gnedigen Landsfürsten vnd verordenten vom Rath vnd jhren geschwornen in alle wege gehorsamb sein / In zeit des friedens vnd vnfriedens mit euch sincken vnd fliessen / Leben vnd sterben / Gottes Ehre vnd sein heiliges Wort als ein fromb Christ nach meinem höchsten vermügen helffen befordern / vnd darumb in keiner Noth außflucht suchen / darnach auch mein Leben richten / wie auch sonsten S. F. G. vnd dem Rath alles vnd jedes thun / leisten vnd verrichten / was einem getrewen Vnderthanen vnd Bürgern vermüge meines S. F. G. geleisteten Erbhuldigungs Aydts gebüret / vnd S. F. G. der Heinrichstadt gegebene gnedige Privilegia vnd Ordnung am Tage Pauli Bekerung Anno 1602. gegeben / allerseits mit sich bringen / So war mir Gott helffe vnd sein heiliges Wort.

Der Heinrichstadt Bürger Aydt.

ICH gelobe vnd schwere einen Aydt zu GOTt vnd auff sein Wort / das ich negst dem meinem gnedigen Fürsten vnd Herrn / Hertzogen Heinrichen Julio zu Braunschweig / etc. als meinem gnedigen Landsfürsten vnd hoher Natürlicher Obrigkeit / Wie auch S. F. G. Erben vnd nachkommenden Regierenden Hertzogen zu Braunschweig vnd Lüneburgk / etc. geleisteten Erbhuldigungs Aydt / vnd so weit vnd ferne es demselben nicht nachteilig oder zu gegen / bey euch Bürgermeistern vnd Rathmännen / Wie auch bey allen vnd jeden Bürgern vnd Einwohnern dieser Heinrichstadt mein Leib vnd Guth wil auffsetzen / in schüldigem gehorsamb leben / wieder euch keinen Wiederwillen noch Auffruhr stifften / So ich mit zur Landfolge oder außjagt erfurdert / des gnedigen Landsfürsten vnd verordenten vom Rath vnd jhren geschwornen in alle wege gehorsamb sein / In zeit des friedens vnd vnfriedens mit euch sincken vnd fliessen / Leben vnd sterben / Gottes Ehre vñ sein heiliges Wort als ein fromb Christ nach meinem höchsten vermügen helffen befordern / vnd darumb in keiner Noth außflucht suchen / darnach auch mein Leben richten / wie auch sonsten S. F. G. vnd dem Rath alles vnd jedes thun / leisten vnd verrichten / was einem getrewen Vnderthanen vnd Bürgern vermüge meines S. F. G. geleisteten Erbhuldigungs Aydts gebüret / vnd S. F. G. der Heinrichstadt gegebene gnedige Privilegia vnd Ordnung am Tage Pauli Bekerung Anno 1602. gegeben / allerseits mit sich bringen / So war mir Gott helffe vnd sein heiliges Wort.

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[0073] Der Heinrichstadt Bürger Aydt. ICH gelobe vnd schwere einen Aydt zu GOTt vnd auff sein Wort / das ich negst dem meinem gnedigen Fürsten vnd Herrn / Hertzogen Heinrichen Julio zu Braunschweig / etc. als meinem gnedigen Landsfürsten vnd hoher Natürlicher Obrigkeit / Wie auch S. F. G. Erben vnd nachkommenden Regierenden Hertzogen zu Braunschweig vnd Lüneburgk / etc. geleisteten Erbhuldigungs Aydt / vnd so weit vnd ferne es demselben nicht nachteilig oder zu gegen / bey euch Bürgermeistern vnd Rathmännen / Wie auch bey allen vnd jeden Bürgern vnd Einwohnern dieser Heinrichstadt mein Leib vnd Guth wil auffsetzen / in schüldigem gehorsamb leben / wieder euch keinen Wiederwillen noch Auffruhr stifften / So ich mit zur Landfolge oder außjagt erfurdert / des gnedigen Landsfürsten vnd verordenten vom Rath vnd jhren geschwornen in alle wege gehorsamb sein / In zeit des friedens vnd vnfriedens mit euch sincken vnd fliessen / Leben vnd sterben / Gottes Ehre vñ sein heiliges Wort als ein fromb Christ nach meinem höchsten vermügen helffen befordern / vnd darumb in keiner Noth außflucht suchen / darnach auch mein Leben richten / wie auch sonsten S. F. G. vnd dem Rath alles vnd jedes thun / leisten vnd verrichten / was einem getrewen Vnderthanen vnd Bürgern vermüge meines S. F. G. geleisteten Erbhuldigungs Aydts gebüret / vnd S. F. G. der Heinrichstadt gegebene gnedige Privilegia vnd Ordnung am Tage Pauli Bekerung Anno 1602. gegeben / allerseits mit sich bringen / So war mir Gott helffe vnd sein heiliges Wort.

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Zitationshilfe: [Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Heinrich Julius von]: Fürstliche Privilegia, Statuta und Ordnunge der Heinrichstadt Anno Domini 1602. Heinrichstadt, 1602, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_privilegia_1602/73>, abgerufen am 21.11.2024.