[N. N.]: Vom Beruff Und Enturlaubung der Prediger/ Christlicher Fürtrefflicher Lehrer Bedencken. Giessen, 1608.I. Etzliche schöne Herrliche Brieffe D. Lutheri. Tom. VI. fol. 376. a. b. GEystlich vnnd Weltlich Regiment / sollen wol vnterscheyden werden / also / daß keines dem andern in sein Ampt greiffe. Item / daß ein Rath / ohn wissen vnd willen jhres Pfarrherrs / keinen Prediger / Kirchen oder Schuldiener / Vrlauben oder Verstossen sollen / vielweniger einen andern an jenes Stadt eindringen / etc. Dann wo solches geschicht / folgt grosser vnrath vnd vnordnung daraus. Nach dem vnser Evangelium vnd Lehre auffs höchst dahin dringet / daß man die zwey Regiment / Weltlich vnd Geystlich / wol vnterscheyde / vnnd ja nicht in ein ander menge / wo nicht hohe not / oder mangel der Personen / solches erzwünge / das ist / wo Personen da sind / die das Rathhaus vnd Stattregieren / vnd widerumb / wo Personen da sind / die das Pfarrampt vnnd Kirchen versorgen / soll kein theyl dem andern in sein Ampt greiffen oder fallen / Sondern eim jeglichen das seine auff sein Gewissen lassen befohlen sein. Wie S. Petrus lehret / Wir sollen nicht Allotrio Episcopi sein / id est, alienorum curatores, inspectores, Wie dann von anfang solche zwey Ampt von Christo gesondert sind / auch die Erfarung allzuviel zeuget / daß kein Fried sein kan / wo der Rath oder Statt / die Pfarr vnd Predigstul / oder der Pfarrherr den Rath oder Statt regieren will / wie vns des Babstthumbs Exempel wol lehret. Demnach bitten vnd vermahnen wir euch / Er Pfarrherr / guter freundt / daß jhr bey euch zu N. feste darüber haltet / wie es dann der Visitation Artickel / vnd hernach Churfürstlicher Receß beschlossen / dann der Teuffel feyret nicht / So ist Fleysch vnd Blut nicht gut / vnd die Leute dieser fehrlichen zeit / wunderlich vnd fürwitzig / deren viel / nit was Friede vnnd Einigkeit / sondern was jhre Lust vnd Gedancken fordert / suchen. Demnach / weil da kein Friede noch einigkeit bleiben kan / wo der Caplan / Schulmeister / Kirchendiener / etc. Wissen / daß sie ohn wissen vnd willen deß Pfarrherrs mögen im Kirchenampt sein / vnd damit auff den Rath bochen / vnd trotzen können / Sintemal man allezeit Ruckhelter wider die Pfarrherrn I. Etzliche schöne Herrliche Brieffe D. Lutheri. Tom. VI. fol. 376. a. b. GEystlich vnnd Weltlich Regiment / sollen wol vnterscheyden werden / also / daß keines dem andern in sein Ampt greiffe. Item / daß ein Rath / ohn wissen vnd willen jhres Pfarrherrs / keinen Prediger / Kirchen oder Schuldiener / Vrlauben oder Verstossen sollen / vielweniger einen andern an jenes Stadt eindringen / etc. Dann wo solches geschicht / folgt grosser vnrath vnd vnordnung daraus. Nach dem vnser Evangelium vnd Lehre auffs höchst dahin dringet / daß man die zwey Regiment / Weltlich vnd Geystlich / wol vnterscheyde / vnnd ja nicht in ein ander menge / wo nicht hohe not / oder mangel der Personen / solches erzwünge / das ist / wo Personen da sind / die das Rathhaus vñ Stattregieren / vnd widerumb / wo Personen da sind / die das Pfarrampt vnnd Kirchen versorgen / soll kein theyl dem andern in sein Ampt greiffen oder fallen / Sondern eim jeglichen das seine auff sein Gewissen lassen befohlen sein. Wie S. Petrus lehret / Wir sollen nicht Allotrio Episcopi sein / id est, alienorum curatores, inspectores, Wie dann von anfang solche zwey Ampt von Christo gesondert sind / auch die Erfarung allzuviel zeuget / daß kein Fried sein kan / wo der Rath oder Statt / die Pfarr vñ Predigstul / oder der Pfarrherr den Rath oder Statt regieren will / wie vns des Babstthumbs Exempel wol lehret. Demnach bitten vnd vermahnen wir euch / Er Pfarrherr / guter freundt / daß jhr bey euch zu N. feste darüber haltet / wie es dann der Visitation Artickel / vnd hernach Churfürstlicher Receß beschlossen / dann der Teuffel feyret nicht / So ist Fleysch vnd Blut nicht gut / vnd die Leute dieser fehrlichen zeit / wunderlich vnd fürwitzig / deren viel / nit was Friede vnnd Einigkeit / sondern was jhre Lust vnd Gedancken fordert / suchen. Demnach / weil da kein Friede noch einigkeit bleiben kan / wo der Caplan / Schulmeister / Kirchendiener / etc. Wissen / daß sie ohn wissen vnd willen deß Pfarrherrs mögen im Kirchenampt sein / vnd damit auff den Rath bochen / vnd trotzen können / Sintemal man allezeit Ruckhelter wider die Pfarrherrn <TEI> <text> <body> <div> <pb facs="#f0004" n="4"/> </div> <div> <head>I. Etzliche schöne Herrliche Brieffe D. Lutheri. Tom. VI. fol. 376. a. b.<lb/></head> <p>GEystlich vnnd Weltlich Regiment / sollen wol vnterscheyden werden / also / daß keines dem andern in sein Ampt greiffe. Item / daß ein Rath / ohn wissen vnd willen jhres Pfarrherrs / keinen Prediger / Kirchen oder Schuldiener / Vrlauben oder Verstossen sollen / vielweniger einen andern an jenes Stadt eindringen / etc. Dann wo solches geschicht / folgt grosser vnrath vnd vnordnung daraus.</p> <p>Nach dem vnser Evangelium vnd Lehre auffs höchst dahin dringet / daß man die zwey Regiment / Weltlich vnd Geystlich / wol vnterscheyde / vnnd ja nicht in ein ander menge / wo nicht hohe not / oder mangel der Personen / solches erzwünge / das ist / wo Personen da sind / die das Rathhaus vñ Stattregieren / vnd widerumb / wo Personen da sind / die das Pfarrampt vnnd Kirchen versorgen / soll kein theyl dem andern in sein Ampt greiffen oder fallen / Sondern eim jeglichen das seine auff sein Gewissen lassen befohlen sein. Wie S. Petrus lehret / Wir sollen nicht Allotrio Episcopi sein / id est, alienorum curatores, inspectores, Wie dann von anfang solche zwey Ampt von Christo gesondert sind / auch die Erfarung allzuviel zeuget / daß kein Fried sein kan / wo der Rath oder Statt / die Pfarr vñ Predigstul / oder der Pfarrherr den Rath oder Statt regieren will / wie vns des Babstthumbs Exempel wol lehret.</p> <p>Demnach bitten vnd vermahnen wir euch / Er Pfarrherr / guter freundt / daß jhr bey euch zu N. feste darüber haltet / wie es dann der Visitation Artickel / vnd hernach Churfürstlicher Receß beschlossen / dann der Teuffel feyret nicht / So ist Fleysch vnd Blut nicht gut / vnd die Leute dieser fehrlichen zeit / wunderlich vnd fürwitzig / deren viel / nit was Friede vnnd Einigkeit / sondern was jhre Lust vnd Gedancken fordert / suchen.</p> <p>Demnach / weil da kein Friede noch einigkeit bleiben kan / wo der Caplan / Schulmeister / Kirchendiener / etc. Wissen / daß sie ohn wissen vnd willen deß Pfarrherrs mögen im Kirchenampt sein / vnd damit auff den Rath bochen / vnd trotzen können / Sintemal man allezeit Ruckhelter wider die Pfarrherrn </p> </div> </body> </text> </TEI> [4/0004]
I. Etzliche schöne Herrliche Brieffe D. Lutheri. Tom. VI. fol. 376. a. b.
GEystlich vnnd Weltlich Regiment / sollen wol vnterscheyden werden / also / daß keines dem andern in sein Ampt greiffe. Item / daß ein Rath / ohn wissen vnd willen jhres Pfarrherrs / keinen Prediger / Kirchen oder Schuldiener / Vrlauben oder Verstossen sollen / vielweniger einen andern an jenes Stadt eindringen / etc. Dann wo solches geschicht / folgt grosser vnrath vnd vnordnung daraus.
Nach dem vnser Evangelium vnd Lehre auffs höchst dahin dringet / daß man die zwey Regiment / Weltlich vnd Geystlich / wol vnterscheyde / vnnd ja nicht in ein ander menge / wo nicht hohe not / oder mangel der Personen / solches erzwünge / das ist / wo Personen da sind / die das Rathhaus vñ Stattregieren / vnd widerumb / wo Personen da sind / die das Pfarrampt vnnd Kirchen versorgen / soll kein theyl dem andern in sein Ampt greiffen oder fallen / Sondern eim jeglichen das seine auff sein Gewissen lassen befohlen sein. Wie S. Petrus lehret / Wir sollen nicht Allotrio Episcopi sein / id est, alienorum curatores, inspectores, Wie dann von anfang solche zwey Ampt von Christo gesondert sind / auch die Erfarung allzuviel zeuget / daß kein Fried sein kan / wo der Rath oder Statt / die Pfarr vñ Predigstul / oder der Pfarrherr den Rath oder Statt regieren will / wie vns des Babstthumbs Exempel wol lehret.
Demnach bitten vnd vermahnen wir euch / Er Pfarrherr / guter freundt / daß jhr bey euch zu N. feste darüber haltet / wie es dann der Visitation Artickel / vnd hernach Churfürstlicher Receß beschlossen / dann der Teuffel feyret nicht / So ist Fleysch vnd Blut nicht gut / vnd die Leute dieser fehrlichen zeit / wunderlich vnd fürwitzig / deren viel / nit was Friede vnnd Einigkeit / sondern was jhre Lust vnd Gedancken fordert / suchen.
Demnach / weil da kein Friede noch einigkeit bleiben kan / wo der Caplan / Schulmeister / Kirchendiener / etc. Wissen / daß sie ohn wissen vnd willen deß Pfarrherrs mögen im Kirchenampt sein / vnd damit auff den Rath bochen / vnd trotzen können / Sintemal man allezeit Ruckhelter wider die Pfarrherrn
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools
|
URL zu diesem Werk: | https://www.deutschestextarchiv.de/nn_prediger_1608 |
URL zu dieser Seite: | https://www.deutschestextarchiv.de/nn_prediger_1608/4 |
Zitationshilfe: | [N. N.]: Vom Beruff Und Enturlaubung der Prediger/ Christlicher Fürtrefflicher Lehrer Bedencken. Giessen, 1608, S. 4. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_prediger_1608/4>, abgerufen am 27.07.2024. |