[N. N.]: Vom Beruff Und Enturlaubung der Prediger/ Christlicher Fürtrefflicher Lehrer Bedencken. Giessen, 1608.zum Ampt tüchtig ist / von denen / So in einem Göttlichen Ampt sitzen / beruffen wird / zu einer Christlichen Gemeyn / daß er dieselbige mit reyner gesunder Lehr / nach dem Befehl Christi / vnterrichte vnd regiere / Aber doch mit dem bescheyde / daß daselbst der vorige nicht sey vnverhörter Sachen verdampt / vnd seines Ampts entsetzt. 9. Ein solcher Beruff ist nicht Menschlich / sondern Göttlich / ob er wol durch Menschen geschiehet. Act. 20. 10. Darumb sind alle Menschen schuldig auß Gottes Befehl die Person zu hören / als einen Legaten oder Gesandten / nit eines Menschen / sondern deß lebendigen Gottes. 11. Dann ein solche Person sitzet warhafftig in der Kirchen an Gottes 2. Cor. 5. statt / als ein Diener / so lange er sein Ampt recht führet. Matth. 10. Mar. 9. Luc. 10. Joh. 13. 12. Thut er aber das nicht / so muß es der Kläger beweisen / Joh. 8. vnd 18. Act. 25. 13. Ehe aber solches bewiesen wird / darff sich kein Mensch / durch keinerley schein deß Rechten / an der Person vergreiffen / oder etwas wider sie fürnemen. 14. Dann da stehet Gottes Gericht / was jr den geringsten von den meinen gethan habt / daß habt jhr mir gethan. Matth. 10. vnd 25. 15. Darumb muß man entweder den Diener vberweisen seiner Sünde oder Vbertrettung / Joh. 8. 16. Vnd daß nicht auß Menschen gedancken / wie es vnsere tolle Vernunfft außrechnet vnd schleust / sondern auß Gottes Wort. 17. Dann das ist die Sünde / was einer in seinem Stande vnd Beruff thut wider Gottes Wort. 18. Oder aber man soll vnd muß jn dulden vnd leiden / in seinem Ampt / wann sich auch der Teuffel darüber zureissen solt. 19. Vnnd wer für solcher rechtmessigen Vberweisung den Diener nit will hören / der ist nicht auß GOTT / sondern auß dem leydigen Teuffel. Johan. 8. 20. Darumb ist vnmüglich / daß der Rath oder das fürnemen auß Gott sey / da man einen Diener mit lauter Gewalt seines Ampts entsetzt. 21. Dann das ist Gottes vnwandelbare ewige meynunge / welche Gottes Sohn selber bekräfftiget hat. Joh. 8. vnd 18. 22. Dawider auch kein Engel im Himmel etwz vermag / lauts dem Befehl Gottes. Matth. 17. Den solt jr hören. zum Ampt tüchtig ist / von denen / So in einem Göttlichen Ampt sitzen / beruffen wird / zu einer Christlichen Gemeyn / daß er dieselbige mit reyner gesunder Lehr / nach dem Befehl Christi / vnterrichte vnd regiere / Aber doch mit dem bescheyde / daß daselbst der vorige nicht sey vnverhörter Sachen verdampt / vnd seines Ampts entsetzt. 9. Ein solcher Beruff ist nicht Menschlich / sondern Göttlich / ob er wol durch Menschen geschiehet. Act. 20. 10. Darumb sind alle Menschen schuldig auß Gottes Befehl die Person zu hören / als einen Legaten oder Gesandten / nit eines Menschen / sondern deß lebendigen Gottes. 11. Dann ein solche Person sitzet warhafftig in der Kirchen an Gottes 2. Cor. 5. statt / als ein Diener / so lange er sein Ampt recht führet. Matth. 10. Mar. 9. Luc. 10. Joh. 13. 12. Thut er aber das nicht / so muß es der Kläger beweisen / Joh. 8. vnd 18. Act. 25. 13. Ehe aber solches bewiesen wird / darff sich kein Mensch / durch keinerley schein deß Rechten / an der Person vergreiffen / oder etwas wider sie fürnemen. 14. Dann da stehet Gottes Gericht / was jr den geringsten von den meinen gethan habt / daß habt jhr mir gethan. Matth. 10. vnd 25. 15. Darumb muß man entweder den Diener vberweisen seiner Sünde oder Vbertrettung / Joh. 8. 16. Vnd daß nicht auß Menschen gedancken / wie es vnsere tolle Vernunfft außrechnet vnd schleust / sondern auß Gottes Wort. 17. Dann das ist die Sünde / was einer in seinem Stande vnd Beruff thut wider Gottes Wort. 18. Oder aber man soll vnd muß jn dulden vnd leiden / in seinem Ampt / wann sich auch der Teuffel darüber zureissen solt. 19. Vnnd wer für solcher rechtmessigen Vberweisung den Diener nit will hören / der ist nicht auß GOTT / sondern auß dem leydigen Teuffel. Johan. 8. 20. Darumb ist vnmüglich / daß der Rath oder das fürnemen auß Gott sey / da man einen Diener mit lauter Gewalt seines Ampts entsetzt. 21. Dann das ist Gottes vnwandelbare ewige meynunge / welche Gottes Sohn selber bekräfftiget hat. Joh. 8. vnd 18. 22. Dawider auch kein Engel im Himmel etwz vermag / lauts dem Befehl Gottes. Matth. 17. Den solt jr hören. <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0031" n="31"/> zum Ampt tüchtig ist / von denen / So in einem Göttlichen Ampt sitzen / beruffen wird / zu einer Christlichen Gemeyn / daß er dieselbige mit reyner gesunder Lehr / nach dem Befehl Christi / vnterrichte vnd regiere / Aber doch mit dem bescheyde / daß daselbst der vorige nicht sey vnverhörter Sachen verdampt / vnd seines Ampts entsetzt.</p> <p>9. Ein solcher Beruff ist nicht Menschlich / sondern Göttlich / ob er wol durch Menschen geschiehet. Act. 20.</p> <p>10. 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zum Ampt tüchtig ist / von denen / So in einem Göttlichen Ampt sitzen / beruffen wird / zu einer Christlichen Gemeyn / daß er dieselbige mit reyner gesunder Lehr / nach dem Befehl Christi / vnterrichte vnd regiere / Aber doch mit dem bescheyde / daß daselbst der vorige nicht sey vnverhörter Sachen verdampt / vnd seines Ampts entsetzt.
9. Ein solcher Beruff ist nicht Menschlich / sondern Göttlich / ob er wol durch Menschen geschiehet. Act. 20.
10. Darumb sind alle Menschen schuldig auß Gottes Befehl die Person zu hören / als einen Legaten oder Gesandten / nit eines Menschen / sondern deß lebendigen Gottes.
11. Dann ein solche Person sitzet warhafftig in der Kirchen an Gottes statt / als ein Diener / so lange er sein Ampt recht führet. Matth. 10. Mar. 9. Luc. 10. Joh. 13.
2. Cor. 5. 12. Thut er aber das nicht / so muß es der Kläger beweisen / Joh. 8. vnd 18. Act. 25.
13. Ehe aber solches bewiesen wird / darff sich kein Mensch / durch keinerley schein deß Rechten / an der Person vergreiffen / oder etwas wider sie fürnemen.
14. Dann da stehet Gottes Gericht / was jr den geringsten von den meinen gethan habt / daß habt jhr mir gethan. Matth. 10. vnd 25.
15. Darumb muß man entweder den Diener vberweisen seiner Sünde oder Vbertrettung / Joh. 8.
16. Vnd daß nicht auß Menschen gedancken / wie es vnsere tolle Vernunfft außrechnet vnd schleust / sondern auß Gottes Wort.
17. Dann das ist die Sünde / was einer in seinem Stande vnd Beruff thut wider Gottes Wort.
18. Oder aber man soll vnd muß jn dulden vnd leiden / in seinem Ampt / wann sich auch der Teuffel darüber zureissen solt.
19. Vnnd wer für solcher rechtmessigen Vberweisung den Diener nit will hören / der ist nicht auß GOTT / sondern auß dem leydigen Teuffel. Johan. 8.
20. Darumb ist vnmüglich / daß der Rath oder das fürnemen auß Gott sey / da man einen Diener mit lauter Gewalt seines Ampts entsetzt.
21. Dann das ist Gottes vnwandelbare ewige meynunge / welche Gottes Sohn selber bekräfftiget hat. Joh. 8. vnd 18.
22. Dawider auch kein Engel im Himmel etwz vermag / lauts dem Befehl Gottes. Matth. 17. Den solt jr hören.
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Zitationshilfe: | [N. N.]: Vom Beruff Und Enturlaubung der Prediger/ Christlicher Fürtrefflicher Lehrer Bedencken. Giessen, 1608, S. 31. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_prediger_1608/31>, abgerufen am 27.07.2024. |