Freytags Ordinari Post-Zeitungen. Nr. 33b, Danzig, 1698.N°. 33. 1698. Freytags Ordinari Post-Zeitungen. Lemberg/ vom 30. Jul. MAn schreibet daß der Herr Krakauische Kastellan gewisse Ja[w]orow/ vom 30. Jul. Die verwittibte Königin hat nach vernommener Nachricht von Lublin/ vom 3. Augusti. Die Sache wegen des Sendomirskischen Juden/ so das Kind geköpffet/
N°. 33. 1698. Freytags Ordinari Post-Zeitungen. Lemberg/ vom 30. Jul. MAn schreibet daß der Herr Krakauische Kastellan gewisse Ja[w]orow/ vom 30. Jul. Die verwittibte Königin hat nach vernommener Nachricht von Lublin/ vom 3. Augusti. Die Sache wegen des Sendomirskischen Juden/ so das Kind geköpffet/
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N°. 33. 1698.
Freytags Ordinari
Post-Zeitungen.
Lemberg/ vom 30. Jul.
MAn schreibet daß der Herr Krakauische Kastellan gewisse
Nachricht auß den Gräntzen haben soll/ daß der Sultan/
nachdem er sich auß Budziak mit seiner Horde gerühret bey Ce-
rotze stehen blieben. In Jaß wird vor 2000. Türcken Proviant geführt/
welche mit Wallachen und Moldauern nach Kamieniec gehen sollen.
Unsere Polnische Armee stehet unter Manasteroz; Die Teutsche/ so
auß Ungarn sich zusam̃en ziehet/ sol mitten im Augusto bey Halicz seyn.
Jaworow/ vom 30. Jul.
Die verwittibte Königin hat nach vernommener Nachricht von
Ihr. Königl. Majestät Abreyse ihr vorgenommen gehabt vor Ihr.
Königl. Majestät Ankunfft fortzureysen/ aber als sie gehöret/ daß
Ihr. Königl. Majestät langsahm Ihre Reyse fortsetzeten/ stand sie
von ihrem Vornehmen ab/ und so bald Ihr. Königl Majestät an-
langen wird/ wil sie da seyn/ umb vielleicht/ wie man saget/ sich mit
Ihr. Königl. Majestät zu segnen/ vor Dero Abreyse nach Rom/ wo-
zu sie alles fertig machen lässet. Man meinet daß sie wintern
werde/ nicht weit von Venedig/ und daselbst die Printzen/ so auffs
Carneval zu gehen gedencken/ erwarten/ und denn mit dem Frühling
nach Rom mit ihrem gantzen Hause ziehen. Itzo machen sich die
Königl. Printzen fertig ins lager zu gehen/ nach welcher Campagne
Endigung sie der Königin folgen wollen.
Lublin/ vom 3. Augusti.
Die Sache wegen des Sendomirskischen Juden/ so das Kind
umbbringen helffen/ hat sich geendiget/ welcher nach dem Decret des
Tribunals auf folgende Art justificirt worden. Das Weib ist erstlich
geköpffet/
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