[N. N.]: Rümpfer Ordnung. In: Palamedes Redivivus. Leipzig, 1678, S. 165–182.Rümpffer Und weil diese Ceremonien wäh- Der 27. Artikul. Dem Obliegenden zu Ehren und Der 28. Artikul. Das Wincken und Deuten soll Der 29. Articul. Jnsonderheit soll sich ein ieder Der 30. Artikul. Wer sich für einen matsch befah- stossen
Ruͤmpffer Und weil dieſe Ceremonien waͤh- Der 27. Artikul. Dem Obliegenden zu Ehren und Der 28. Artikul. Das Wincken und Deuten ſoll Der 29. Articul. Jnſonderheit ſoll ſich ein ieder Der 30. Artikul. Wer ſich fuͤr einen matſch befah- ſtoſſen
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Ruͤmpffer
Und weil dieſe Ceremonien waͤh-
ren/ ſollen die Spielleute unterdeſ-
ſen tapffer auffſtreichen und pfeiffen
wenn ſie da ſeyn.
Der 27. Artikul.
Dem Obliegenden zu Ehren und
dem Unterliegenden zum Scham/
daß er kuͤnfftig beſſer thun lerne.
Der 28. Artikul.
Das Wincken und Deuten ſoll
in allewege bey hoͤchſter Straffe
verboten ſeyn.
Der 29. Articul.
Jnſonderheit ſoll ſich ein ieder
huͤten und wohl fuͤrſehen/ mit Mañ
und Weib zu ſpielen/ denn man ſagt:
Mann und Weib iſt ein Leib. Kan
alſo ein ſolcher/ dem nicht zu rathen
iſt/ leichtlich dadurch in Unfall ge-
bracht werden.
Der 30. Artikul.
Wer ſich fuͤr einen matſch befah-
ret/ darff ſich mit 2. Taͤuſern auffzu-
ſtoſſen
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