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Neue Rheinische Zeitung. Nr. 293. Köln, 9. Mai 1849. Beilage.

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Außerordentliche Beilage zu Nr. 293 der N. Rh. Ztg.
Organ der Demokratie.
Mittwoch, 9. Mai 1849.
Deutschland.
* Köln, 8. Mai, Abends.
Der Inhalt dieses Artikels kann aus urheberrechtlichen Gründen nicht angezeigt werden.
* Köln, 8. Mai.

Heute ist ein Bataillon des 30. Regiments (Rheinländer) hier eingezogen und vom Volk mit Jubel empfangen worden. Ein Bataillon 16. Regiments ist nach Elberfeld marschirt, wo bei Gelegenheit von Heulerprovokationen das Kasino von der Landwehr gestürmt wurde. Die Siebenzehner marschiren morgen ebenfalls aus -- wie es heißt nach der Ruhr. Beide Regimenter -- Westphalen und Bergische -- haben sich hier die Zuneigung der Bevölkerung zu erwerben gewußt. Sie sollen die Landwehr eineleiden helfen. Sie werden nicht vergessen, daß sie Bürger sind und keine Miethlinge, und daß auch sie in wenig Jahren Landwehrmänner sein werden!

* Köln, 8. Mai.

Der rheinische Stadträthe-Kongreß hat folgende Erklärung beschlossen und an die Nationalversammlung in Frankfurt so wie an Herrn von Hohenzollern in Berlin abgesandt:

"Da die preußische Regierung die zweite Kammer, nachdem dieselbe sich für die unbedingte Annahme der deutschen Verfassung vom 28. März d. J. ausgesprochen hatte, aufgelös't, und dadurch das Volk seiner Vertretung und Stimme in dem gegenwärtigen entscheidenden Augenblicke beraubt hat, sind die unterzeichneten Verordneten der Städte und Gemeinden der Rheinprovinz zusammengetreten, um zu berathen, was dem Vaterlande noth thue.

Die Versammlung hat unter dem Vorsitze der Stadtverordneten Zell von Trier und Werner von Koblenz und in Assistenz der Protokollführer, der Stadtverordneten Boecker von Köln und Bloem II. von Düsseldorf beschlossen, wie folgt:

1) sie erklärt, daß sie die Verfassung des deutschen Reiches, wie solche am 28. März d. J. von der Reichs-Versammlung verkündet worden, als endgültiges Gesetz anerkennt und bei dem von der preußischen Regierung erhobenen Conflicte auf der Seite der deutschen Reichs-Versammlung steht.

2) Die Versammlung fordert das gesammte Volk der Rheinlande, und namentlich alle waffenfähigen Männer, auf, durch Collektiv-Erklärungen in kleineren und größeren Kreisen seine Verpflichtung und seinen unverbrüchlichen Willen, an der deutschen Reichs-Verfassung festzuhalten und den Anordnungen der Reichs-Versammlung Folge zu leisten, auszusprechen.

3) Die Versammlung fordert die deutsche Reichs-Versammlung auf, nunmehr schleunigst kräftigere Anordnungen zu treffen, um dem Widerstande des Volkes in den einzelnen deutschen Staaten und namentlich auch in der Rheinprovinz jene Einheit und Stärke zu geben, die allein im Stande ist, die wohlorganisirte Gegenrevolution zu Schanden zu machen.

4) Sie fordert die Reichs-Gewalt auf, die Reichstruppen baldmöglichst auf die Verfassung zu beeidigen und eine Zusammenziehung derselben anzuordnen.

5) Die Unterzeichneten verpflichten sich, der Reichs-Verfassung durch alle ihnen zu Gebote stehenden Mittel in dem Bereiche ihrer Gemeinden Geltung zu verschaffen.

6) Die Versammlung erachtet die Entlassung des Ministeriums Brandenburg-Manteuffel, und die Einberufung der Kammern ohne Abänderung des bestehenden Wahl-Modus für unbedingt nothwendig.

7) Sie erblickt insbesondere in der jüngst erfolgten theilweisen Einberufung der Landwehr eine unnöthige, den inneren Frieden in hohem Grade gefährdende Maßregel und erwartet deren sofortige Zurücknahme

8) Die Unterzeichneten sprechen schließlich ihre Ueberzeugung dahin aus, daß bei Nichtbeachtung des Inhaltes dieser Erklärung dem Vaterlande die größten Gefahren drohen, durch die selbst der Bestand Preußens in seiner gegenwärtigen Zusammensetzung gefährdet werden kann.

Beschlossen am 8. Mai 1849 zu Köln."

(Folgen die Unterschriften.)

119 Hagen, 7. Mai.

Am heutigen Nachmittage fand in Altenhagen eine durch zahlreiche Zuzüge aus der ganzen Umgegend vermehrte Versammlung von Landwehrmännern (circa 1500 ersten u. zweiten Aufgebots) statt, in welcher mit großer Begeisterung einstimmig beschlossen wurde, unverbrüchlich an der Reichsverfassung festzuhalten und dieselbe den verrätherischen Absichten der königl. Ministerien gegenüber mit Gut und Blut zu schützen. -- Gleichzeitig wurde in Bezug auf die ergangene Einberufung der Landwehr beschlossen, daß die anwesenden einberufenen Landwehrmänner sich niemals zur Vertheidigung einseitiger dynastischer Interessen gebrauchen lassen würden, daß sie im Gegentheil zur Schaffung eines einigen und freien Deutschlands mit aller Kraft und allen ihnen zu Gebote stehenden Mitteln wirken würden und daß sie, weil augenblicklich kein äußerer Krieg unmittelbar drohe, sich nicht einkleiden lassen und sich weigern würden, zu marschiren. Die sich an die versammelte Landwehr nunmehr anschließende Volksversammlung von circa 3000 Menschen gab diesen Beschlüssen ihren vollen Beifall und erklärte einstimmig, die Landwehr in der Durchführung ihres Beschlusses auf jede Weise unterstützen zu wollen.

* Berlin, 7. Mai.

Gestern Abend waren wieder eine Masse Menschen auf den Bahnhof geeilt, den Röderauer (sonst Dresdner) Zug zu erwarten. Aber der Bahnhof wurde geräumt; die Prinzen kamen und man sah viele Verwundete in's Lazareth tragen. Nach Dresden dauert der Zuzug von allen Seiten fort. Freiberger Bergknappen sollen mit Unterminirung des Dresdener Schlosses beschäftigt sein. In Leipzig ist gestern Abend der

Außerordentliche Beilage zu Nr. 293 der N. Rh. Ztg.
Organ der Demokratie.
Mittwoch, 9. Mai 1849.
Deutschland.
* Köln, 8. Mai, Abends.
Der Inhalt dieses Artikels kann aus urheberrechtlichen Gründen nicht angezeigt werden.
* Köln, 8. Mai.

Heute ist ein Bataillon des 30. Regiments (Rheinländer) hier eingezogen und vom Volk mit Jubel empfangen worden. Ein Bataillon 16. Regiments ist nach Elberfeld marschirt, wo bei Gelegenheit von Heulerprovokationen das Kasino von der Landwehr gestürmt wurde. Die Siebenzehner marschiren morgen ebenfalls aus — wie es heißt nach der Ruhr. Beide Regimenter — Westphalen und Bergische — haben sich hier die Zuneigung der Bevölkerung zu erwerben gewußt. Sie sollen die Landwehr eineleiden helfen. Sie werden nicht vergessen, daß sie Bürger sind und keine Miethlinge, und daß auch sie in wenig Jahren Landwehrmänner sein werden!

* Köln, 8. Mai.

Der rheinische Stadträthe-Kongreß hat folgende Erklärung beschlossen und an die Nationalversammlung in Frankfurt so wie an Herrn von Hohenzollern in Berlin abgesandt:

„Da die preußische Regierung die zweite Kammer, nachdem dieselbe sich für die unbedingte Annahme der deutschen Verfassung vom 28. März d. J. ausgesprochen hatte, aufgelös't, und dadurch das Volk seiner Vertretung und Stimme in dem gegenwärtigen entscheidenden Augenblicke beraubt hat, sind die unterzeichneten Verordneten der Städte und Gemeinden der Rheinprovinz zusammengetreten, um zu berathen, was dem Vaterlande noth thue.

Die Versammlung hat unter dem Vorsitze der Stadtverordneten Zell von Trier und Werner von Koblenz und in Assistenz der Protokollführer, der Stadtverordneten Boecker von Köln und Bloem II. von Düsseldorf beschlossen, wie folgt:

1) sie erklärt, daß sie die Verfassung des deutschen Reiches, wie solche am 28. März d. J. von der Reichs-Versammlung verkündet worden, als endgültiges Gesetz anerkennt und bei dem von der preußischen Regierung erhobenen Conflicte auf der Seite der deutschen Reichs-Versammlung steht.

2) Die Versammlung fordert das gesammte Volk der Rheinlande, und namentlich alle waffenfähigen Männer, auf, durch Collektiv-Erklärungen in kleineren und größeren Kreisen seine Verpflichtung und seinen unverbrüchlichen Willen, an der deutschen Reichs-Verfassung festzuhalten und den Anordnungen der Reichs-Versammlung Folge zu leisten, auszusprechen.

3) Die Versammlung fordert die deutsche Reichs-Versammlung auf, nunmehr schleunigst kräftigere Anordnungen zu treffen, um dem Widerstande des Volkes in den einzelnen deutschen Staaten und namentlich auch in der Rheinprovinz jene Einheit und Stärke zu geben, die allein im Stande ist, die wohlorganisirte Gegenrevolution zu Schanden zu machen.

4) Sie fordert die Reichs-Gewalt auf, die Reichstruppen baldmöglichst auf die Verfassung zu beeidigen und eine Zusammenziehung derselben anzuordnen.

5) Die Unterzeichneten verpflichten sich, der Reichs-Verfassung durch alle ihnen zu Gebote stehenden Mittel in dem Bereiche ihrer Gemeinden Geltung zu verschaffen.

6) Die Versammlung erachtet die Entlassung des Ministeriums Brandenburg-Manteuffel, und die Einberufung der Kammern ohne Abänderung des bestehenden Wahl-Modus für unbedingt nothwendig.

7) Sie erblickt insbesondere in der jüngst erfolgten theilweisen Einberufung der Landwehr eine unnöthige, den inneren Frieden in hohem Grade gefährdende Maßregel und erwartet deren sofortige Zurücknahme

8) Die Unterzeichneten sprechen schließlich ihre Ueberzeugung dahin aus, daß bei Nichtbeachtung des Inhaltes dieser Erklärung dem Vaterlande die größten Gefahren drohen, durch die selbst der Bestand Preußens in seiner gegenwärtigen Zusammensetzung gefährdet werden kann.

Beschlossen am 8. Mai 1849 zu Köln.“

(Folgen die Unterschriften.)

119 Hagen, 7. Mai.

Am heutigen Nachmittage fand in Altenhagen eine durch zahlreiche Zuzüge aus der ganzen Umgegend vermehrte Versammlung von Landwehrmännern (circa 1500 ersten u. zweiten Aufgebots) statt, in welcher mit großer Begeisterung einstimmig beschlossen wurde, unverbrüchlich an der Reichsverfassung festzuhalten und dieselbe den verrätherischen Absichten der königl. Ministerien gegenüber mit Gut und Blut zu schützen. — Gleichzeitig wurde in Bezug auf die ergangene Einberufung der Landwehr beschlossen, daß die anwesenden einberufenen Landwehrmänner sich niemals zur Vertheidigung einseitiger dynastischer Interessen gebrauchen lassen würden, daß sie im Gegentheil zur Schaffung eines einigen und freien Deutschlands mit aller Kraft und allen ihnen zu Gebote stehenden Mitteln wirken würden und daß sie, weil augenblicklich kein äußerer Krieg unmittelbar drohe, sich nicht einkleiden lassen und sich weigern würden, zu marschiren. Die sich an die versammelte Landwehr nunmehr anschließende Volksversammlung von circa 3000 Menschen gab diesen Beschlüssen ihren vollen Beifall und erklärte einstimmig, die Landwehr in der Durchführung ihres Beschlusses auf jede Weise unterstützen zu wollen.

* Berlin, 7. Mai.

Gestern Abend waren wieder eine Masse Menschen auf den Bahnhof geeilt, den Röderauer (sonst Dresdner) Zug zu erwarten. Aber der Bahnhof wurde geräumt; die Prinzen kamen und man sah viele Verwundete in's Lazareth tragen. Nach Dresden dauert der Zuzug von allen Seiten fort. Freiberger Bergknappen sollen mit Unterminirung des Dresdener Schlosses beschäftigt sein. In Leipzig ist gestern Abend der

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          <note type="editorial">Edition: <bibl>Friedrich Engels: Das Herannahen der Revolution, vorgesehen für: MEGA<hi rendition="#sup">2</hi>, I/9.         </bibl>                </note>
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[1665/0001] Außerordentliche Beilage zu Nr. 293 der N. Rh. Ztg. Organ der Demokratie. Mittwoch, 9. Mai 1849. Deutschland. * Köln, 8. Mai, Abends. _ * Köln, 8. Mai. Heute ist ein Bataillon des 30. Regiments (Rheinländer) hier eingezogen und vom Volk mit Jubel empfangen worden. Ein Bataillon 16. Regiments ist nach Elberfeld marschirt, wo bei Gelegenheit von Heulerprovokationen das Kasino von der Landwehr gestürmt wurde. Die Siebenzehner marschiren morgen ebenfalls aus — wie es heißt nach der Ruhr. Beide Regimenter — Westphalen und Bergische — haben sich hier die Zuneigung der Bevölkerung zu erwerben gewußt. Sie sollen die Landwehr eineleiden helfen. Sie werden nicht vergessen, daß sie Bürger sind und keine Miethlinge, und daß auch sie in wenig Jahren Landwehrmänner sein werden! * Köln, 8. Mai. Der rheinische Stadträthe-Kongreß hat folgende Erklärung beschlossen und an die Nationalversammlung in Frankfurt so wie an Herrn von Hohenzollern in Berlin abgesandt: „Da die preußische Regierung die zweite Kammer, nachdem dieselbe sich für die unbedingte Annahme der deutschen Verfassung vom 28. März d. J. ausgesprochen hatte, aufgelös't, und dadurch das Volk seiner Vertretung und Stimme in dem gegenwärtigen entscheidenden Augenblicke beraubt hat, sind die unterzeichneten Verordneten der Städte und Gemeinden der Rheinprovinz zusammengetreten, um zu berathen, was dem Vaterlande noth thue. Die Versammlung hat unter dem Vorsitze der Stadtverordneten Zell von Trier und Werner von Koblenz und in Assistenz der Protokollführer, der Stadtverordneten Boecker von Köln und Bloem II. von Düsseldorf beschlossen, wie folgt: 1) sie erklärt, daß sie die Verfassung des deutschen Reiches, wie solche am 28. März d. J. von der Reichs-Versammlung verkündet worden, als endgültiges Gesetz anerkennt und bei dem von der preußischen Regierung erhobenen Conflicte auf der Seite der deutschen Reichs-Versammlung steht. 2) Die Versammlung fordert das gesammte Volk der Rheinlande, und namentlich alle waffenfähigen Männer, auf, durch Collektiv-Erklärungen in kleineren und größeren Kreisen seine Verpflichtung und seinen unverbrüchlichen Willen, an der deutschen Reichs-Verfassung festzuhalten und den Anordnungen der Reichs-Versammlung Folge zu leisten, auszusprechen. 3) Die Versammlung fordert die deutsche Reichs-Versammlung auf, nunmehr schleunigst kräftigere Anordnungen zu treffen, um dem Widerstande des Volkes in den einzelnen deutschen Staaten und namentlich auch in der Rheinprovinz jene Einheit und Stärke zu geben, die allein im Stande ist, die wohlorganisirte Gegenrevolution zu Schanden zu machen. 4) Sie fordert die Reichs-Gewalt auf, die Reichstruppen baldmöglichst auf die Verfassung zu beeidigen und eine Zusammenziehung derselben anzuordnen. 5) Die Unterzeichneten verpflichten sich, der Reichs-Verfassung durch alle ihnen zu Gebote stehenden Mittel in dem Bereiche ihrer Gemeinden Geltung zu verschaffen. 6) Die Versammlung erachtet die Entlassung des Ministeriums Brandenburg-Manteuffel, und die Einberufung der Kammern ohne Abänderung des bestehenden Wahl-Modus für unbedingt nothwendig. 7) Sie erblickt insbesondere in der jüngst erfolgten theilweisen Einberufung der Landwehr eine unnöthige, den inneren Frieden in hohem Grade gefährdende Maßregel und erwartet deren sofortige Zurücknahme 8) Die Unterzeichneten sprechen schließlich ihre Ueberzeugung dahin aus, daß bei Nichtbeachtung des Inhaltes dieser Erklärung dem Vaterlande die größten Gefahren drohen, durch die selbst der Bestand Preußens in seiner gegenwärtigen Zusammensetzung gefährdet werden kann. Beschlossen am 8. Mai 1849 zu Köln.“ (Folgen die Unterschriften.) 119 Hagen, 7. Mai. Am heutigen Nachmittage fand in Altenhagen eine durch zahlreiche Zuzüge aus der ganzen Umgegend vermehrte Versammlung von Landwehrmännern (circa 1500 ersten u. zweiten Aufgebots) statt, in welcher mit großer Begeisterung einstimmig beschlossen wurde, unverbrüchlich an der Reichsverfassung festzuhalten und dieselbe den verrätherischen Absichten der königl. Ministerien gegenüber mit Gut und Blut zu schützen. — Gleichzeitig wurde in Bezug auf die ergangene Einberufung der Landwehr beschlossen, daß die anwesenden einberufenen Landwehrmänner sich niemals zur Vertheidigung einseitiger dynastischer Interessen gebrauchen lassen würden, daß sie im Gegentheil zur Schaffung eines einigen und freien Deutschlands mit aller Kraft und allen ihnen zu Gebote stehenden Mitteln wirken würden und daß sie, weil augenblicklich kein äußerer Krieg unmittelbar drohe, sich nicht einkleiden lassen und sich weigern würden, zu marschiren. Die sich an die versammelte Landwehr nunmehr anschließende Volksversammlung von circa 3000 Menschen gab diesen Beschlüssen ihren vollen Beifall und erklärte einstimmig, die Landwehr in der Durchführung ihres Beschlusses auf jede Weise unterstützen zu wollen. * Berlin, 7. Mai. Gestern Abend waren wieder eine Masse Menschen auf den Bahnhof geeilt, den Röderauer (sonst Dresdner) Zug zu erwarten. Aber der Bahnhof wurde geräumt; die Prinzen kamen und man sah viele Verwundete in's Lazareth tragen. Nach Dresden dauert der Zuzug von allen Seiten fort. Freiberger Bergknappen sollen mit Unterminirung des Dresdener Schlosses beschäftigt sein. In Leipzig ist gestern Abend der

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Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Marx-Engels-Gesamtausgabe: Bereitstellung der Texttranskription. (2017-03-20T13:08:10Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Jürgen Herres: Konvertierung TUSTEP nach XML (2017-03-20T13:08:10Z)
Maria Ermakova, Benjamin Fiechter, Susanne Haaf, Frank Wiegand: Konvertierung XML nach DTA-Basisformat (2017-03-20T13:08:10Z)

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Die angegebenen Seitenzahlen beziehen sich auf die Ausgabe: Neue Rheinische Zeitung. Organ der Demokratie. Bd. 2 (Nummer 184 bis Nummer 301) Köln, 1. Januar 1849 bis 19. Mai 1849. Glashütten im Taunus, Verlag Detlev Auvermann KG 1973.




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Zitationshilfe: Neue Rheinische Zeitung. Nr. 293. Köln, 9. Mai 1849. Beilage, S. 1665. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_nrhz293b_1849/1>, abgerufen am 24.11.2024.