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Neue Rheinische Zeitung. Nr. 283. Köln, 27. April 1849.

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* Köln, 26. April.
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14 Soest, 21. April.

Nachdem endlich auch der Rest der Münster'schen Zuchthausgefangenen in Freiheit gesetzt werden mußte und also auch der Kanonikus v. Schmitz zurückkehrte, wurde ihm von der hiesigen Demokratie, für welche die bekannte Wahl Bodelschwinghs vom erklecklichsten Nutzen gewesen, ein ehrenvoller Empfang bereitet. Die Herren Reaktionärs schnitten grimmige Gesichter und eine Masse pensionirter Kriegsschnurrbärte starrten vor Wuth empor.

Eine besondere Erwähnung verdient die hiesige evangelische Priesterkaste. Als im Februar d. J. sowohl in Soest als in den meisten Ortschaften Westphalens eine Petition um Amnestie für die durch den Novemberkonflikt so schwer betroffenen politischen Verhafteten zirkulirte, weigerten die Diener am göttlichen Wort ihre Unterschrift mit der zarten Redensart: "Das könnte dem geliebten Könige unangenehm sein." Süße christliche Bruderliebe, großherziges Exempel Hohenzollern'schen Gensd'armenglaubens, du bist zu beneiden, denn wahrlich, an dir geht das Wort Kains in Erfüllung: "Soll ich meines Bruders Hüter sein?" Unser sehnlichster Wunsch geht übrigens dahin, daß man den Satelliten dieser evangelischen Hermandad doch recht bald jene würdigen Rücksichten aus dem Büreau Strotha-Ladenberg angedeihen lassen möge, welche auf eine zweckmäßigere Uniformirung Bedacht nehmen. Wir schlagen dazu mutatis mutandis, weißes Lederzeug vor!

Davon seien Sie übrigens fest überzeugt; erfechten die Heuler noch einen solchen Sieg, wie die Wahl Bodelschwinghs, dann sind sie verloren wie König Pyrrhus. Die Demokratie erstarkt zusehends; Leute, die im vorigen Jahr noch zu den Konservativen gezählt wurden, schämen sich jetzt ihres octroyirten Patriotismus und wünschen das Vereinbarungsprinzip in's Tollhaus!

* Berlin, 24. April.

Sitzung der zweiten Kammer.

Der Präsident Grabow eröffnet die Sitzung 11 1/2 Uhr. Folgende dringende Anträge werden verlesen und finden die hinreichende Unterstützung.

Miesberg und Genossen: daß die Fach-Kommission für das Unterrichtswesen um 7 Mitglieder durch die Wahl der Abtheilungen vermehrt werde."

Elsner und Genossen, Zusatz zur Geschäftsordnung: "In allen den Fällen, wo Anträge oder Gesetzentwürfe mehr als einer Fach-Kommission zur Berathung und Berichterstattung überwiesen werden, berathen diese Kommissionen in gemeinschaftlichen Sitzungen."

Camphausen und Genossen: Die hohe Kammer wolle beschließen, den § 23 der Geschäftsordnung wie folgt abzuändern:

"Interpellationen an die Minister müssen bestimmt formulirt und kurz motivirt, von. 30 Mitgliedern unterzeichnet, dem Kammerpräsidenten überreicht werden.

Der Präsident veranlaßt den sofortigen Druck der Interpellation, ihre Abgabe an das Staats-Ministerium und Vertheilung unter die Kammermitglieder.

Sobald dies geschehen, fordert er in der zunächstfolgenden Sizzung das Staats-Ministerium zur Erklärung auf, ob und wann es die Interpellation beantworten wolle.

Eine nähere mündliche Ausführung der Interpellation ist dem Antragsteller nicht mehr gestattet."

Gründe: Der Antrag findet seine Rechtfertigung in der dringenden Nothwendigkeit des Zeit-Ersparnisses für die Kammer-Verhandlungen, so wie in der Zweckmäßigkeit, das Staats-Ministerium durch vorherige Motivirung der Interpellation in die Lage einer genügenden Beantwortung zu setzen.

Als sich die ganze Rechte zur Unterstützung dieses das Reden verbietenden Antrages erhebt, erschallt von der Linken ein allgemeines Gelächter und ironisches Beifallklatschen.

Hierauf geht man zum Clubgesetz über.

Statt des § 15 wird folgendes Amendement von Pilet angenommen:

"Zu Versammlungen, welche auf öffentlichen Plätzen und Straßen in Städten und Ortschaften stattfinden sollen, sowie zu öffentlichen Aufzügen in Städten und Ortschaften hat der Vorsteher, Unternehmer, Ordner oder Leiter die Genehmigung der Ortspolizeibehörde nachzusuchen."

Der zweite Satz dieses Amendements: "dieselbe darf nur versagt werden wegen dringender Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit," wird mit 170 gegen 157 verworfen.

Statt § 16 wird folgendes Amendement von Pilet angenommen:

"Kirchliche Prozessionen, Wallfahrten und Bittgänge, gewöhnliche Leichenbegängnisse und Züge der Hochzeits-Versammlungen unterliegen der Bestimmung des vorigen § nicht."

Die Debatte wird über die §§ 17, 18 und 19 eröffnet.

Temme spricht besonders gegen die harten Strafbestimmungen dieser §§. Ein Dieb, der zwanzigmal wegen kleiner Diebstähle bestraft wird, wird nur mit drei Monat Gefängniß bestraft, während das vorliegende Gesetz eine Strafe von sechs Monat feststellt, wenn Jemand sogleich eine Versammlung nicht verläßt, wenn sie von der Polizei aufgelöst wird. - Man will die ruhigsten Bürger unter polizeiliche Aufsicht stellen, während von Soldaten sehr oft Exzesse ohne die geringste Strafe verübt werden.

Kriegsminister Strotha: Der vorige Redner erwähnte der oft vorfallenden Exzesse, die von Soldaten begangen wären. Die öffentlichen Blätter haben in der letzten Zeit allerdings oft von Exzessen geschrochen, indessen es mit der Wahrheit nicht eben sehr genau genommen. Ich bestreite keineswegs, daß derartige Exzesse vorgekommen sind, das hat aber seinen Grund in Zuständen, die leider noch nicht beseitigt sind. Die Verantwortlichkeit zur Aufrechthaltung der Disziplin kann nur dann übernommen werden, wenn Institutionen, welche allein diese Disziplin garantiren, nicht fortwährend in Frage gestellt, oder lächerlich gemacht werden.

Dierschke spricht gegen § 17 und gegen das ganze Gesetz unter fortwährender Heiterkeit der Kammer. Um sich ungehindert zu vereinigen haben die Menschen ein so natürliches Recht wie die Thiere.

Schmidt (Landshut): Da der Kriegsminister die Exzesse der Soldaten in Schutz nimmt, muß ich der Exzesse erwähnen, welche bei meiner Rückkehr von der Nationalversammlung von einer Compagnie des 10. Regiments unter Führung des Lieutenants Schall verübt wurden. Schimpfreden aller Art wurden gegen mich ausgestoßen: ich sei nicht würdig, wieder die Kanzel zu betreten u. s. w. Solche Nichtswürdigkeiten .... (Tumult rechts).

Der Präsident Grabow weist den Redner wegen dieses Ausdruckes zurecht. (!!!!!)

Kriegsminister Strotha unter Verweisung auf das vorher von ihm ausgesprochene Urtheil, verspricht die schärfste Untersuchung event. Bestrafung der Schuldigen oder einen entschiedenen Schutz der so eben in ihrer Ehre Gekränkten.

Kirchmann spricht gegen das Amendement Seckendorff, weil es eine aus §. 2 entfernte Beistimmung wieder herstellen wolle. - Auch Graf Arnim erklärt sich gegen ein solches Prinzip, wodurch früher verworfene Bestimmungen später nochmals zur Abstimmung gebracht werden. -

Das Amendement Seckendorff lautend:

"Die Strafe der Unterlassung der in §. 2 vorgeschriebenen Anzeige trifft den Inhaber des Versammlungslokales, wenn dieser keinen andern Unternehmer der Versammlung nachweisen kann,"

wird nach namentlicher Abstimmung mit 165 gegen 163 Stimmen verworfen. -

Das Amendement Gierse lautend:

"Diese Strafe gilt auch für den Beamten, welcher die vorgeschriebene Bescheinigung nicht sofort ertheilt,"

wird nach vorgenommener Zählung mit 165 gegen 163 Stimmen verworfen. Die Linke fordert jedoch namentliche Abstimmung, welche das entgegengesetzte Resultat liefert, indem dies Amendement mit 168 gegen 164 Stimmen angenommen. (!!!)

Der amendirte § 17 lautet nun:

"Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften der §§ 1, 3, 6, 7 und 8 dieses Gesetzes ziehen eine Strafe bis zu 50 Thlr. oder im Unvermögensfall Gefängniß bis zu 4 Wochen nach sich. Diese Strafe gilt auch für den Beamten, welcher die vorgeschriebene Bescheinigung nicht sofort ertheilt."

und wird mit Majorität angenommen.

Statt §. 18 wird folgende Fassung angenommen:

"Wer der Bestimmung des § 9 zuwiderhandelt, und sich nach dreimaliger, unter Berufung auf dieses Gesetz, geschehene Aufforderung nicht entfernt, hat Geldbuße bis zu 100 Thlr. oder Gefängniß bis zu drei Monaten verwirkt."

§. 19 in folgender Fassung:

"Ist die Versammlung unter freiem Himmel von der Orts-Polizeibehörde untersagt, oder den Vorschriften der §§. 10 und 11 zuwider unternommen, so hat jeder, welcher dazu auffordert oder auffordern läßt, oder darin als Ordner, Leiter oder im Fall des § 10 auch nur als Redner thätig ist, eine Geldstrafe bis zu 100 Thlr. oder Gefängniß bis zu 3 Monaten verwirkt. Gleiche Strafe trifft denjenigen, der im Fall der §§. 14 und 15 als Redner thätig ist, insofern das Verbot vorher gehörig bekannt gemacht war. Wer an einer in Folge dieses Gesetzes untersagten Versammlung Theil nimmt, unterliegt einer Geldbuße bis zu 5 Thlr. Diese Strafe tritt rücksichtlich der Theilnahme an den in Gemäßheit der §§. 14 und 5 verbotenen Versammlungen jedoch nur dann ein, wenn dieses Verbot vorher gehörig bekannt gemacht worden war"

angenommen.

§. 20 in folgender Fassung:

"Wer auffordert, in einer Versammlung mit Waffen zu erscheinen, oder die Aufforderung hierzu verbreiten läßt, oder in einer Versammlung Waffen austheilt, ist mit Gefängniß von 6 Wochen bis zu einem Jahre zu bestrafen,"

angenommen.

§. 21

"Wer gegen das Verbot des §. 11 an Versammlungen bewaffneten Theil nimmt, wird mit Gefängniß bis zu 6 Monaten bestraft,"

angenommen.

Bodelschwingh stellt hier einen Zusatz § womit er die früher verworfene Bestimmung, daß Polizeibeamte in alle Versammlungen zuzulassen sind, wieder herstellen will. Dies Amendement lautet:

"Die Mitglieder des Ortsvorstandes sind befugt, allen Versammlungen in welchen öffentliche Angelegenheiten erörtert oder berathen werden sollen, beizuwohnen."

Bodelschwingh will dies Amendement motiviren, aber die Linke empört über diese Taktik, schon längst verworfene §§. nochmals vorzubringen, läßt ihn kaum zum Worte kommen. Die Linke unterhält sich gemüthlich und der Redner schreiet was er kann um, sich verständlich zu. Der Präsident ruft wiederholt die Linke möge doch ruhig sein. Waldek antwortet einige Worte, die wir im allgemeinen Tumult nicht verstehen konnten. Grabow ruft ihn dafür zur Ordnung; noch mehr Tumult. Während dem beendet endlich Bodelschwingh seine Rede, und sein Amendement wird nach namentlicher Abstimmung mit 172 gegen 160 Stimmen verworfen. -

§ 22 wird fast einstimmig verworfen, nur die beiden Herren Minister Manteufel und v. d. Heidt stimmen dafür. Dieser ächt russische § wollte denjenigen, welche an öffentlichen Orten oder bei öffentlichen Zusammenkünften Erkennungs- oder Versammlungszeichen, oder sonstige äußere Abzeichen, welche zur Aufrechthaltung der öffentlichen Ruhe und Sicherheit durch Gesetz oder Verordnungen der Ortspolizeibehörde verboten worden sind, trägt, ausstellt, verkauft oder auf sonstige Weise verbreitet, mit Gefängniß bis zu einem Jahre bestrafen.

Ein Amendement Thiel, welches diejenigen Beamten, welche den ihne im gegenwärtigen Gesetz beigelegten Amtsbefugnissen zuwiderhandeln, das erste Mal mit 50 Thlr. im Wiederholungsfalle mit Amtsentsetzung bestrafen will, wird verworfen.

Zu § 23 ist folgendes Amendement von Pape gestellt:

"Auf die durch das Gesetz oder die gesetzlichen Autoritäten angeordneten Versammlungen, auf Versammlungen von Gemeinde-, Kreis-, Bezirks-, Provinzial-, und Volksvertretern und der Wahlmänner dieser letzteren so wie auf Wahlvorversammlungen der Urwähler finden die vorstehenden Bestimmungen keine Anwendung" welches nach stattgefundener Zählung mit 171 gegen 160 Stimmen angenommen wird.

Als letzten Zusatz § wird von Arntz und Genossen vorgeschlagen:

"Dieses Gesetz tritt am 1. Dezember d. J. außer Kraft, wenn es nicht vorher ausdrücklich erneuert wird." -

Als Grund wird angegeben, daß das gegenwärtige Gesetz doch nur augenblicklich für einen Ausnahmezustand gegeben wird, denn in den Grundrechten der deutschen Verfassung und auch in unserer octroyirten wird das allgemeine Versammlungsrecht gewährleistet und nur ein Gesetz über die Versammlungen unter freiem Himmel ist dort in Aussicht gestellt. Der nächsten Kammer, die am 1. Dezember wieder zusammentreten muß, kann es demnach vorbehalten bleiben, dies Gesetz zu revidiren oder zu erneuern.

Das Amendement wird verworfen, da das Kosch'sche Centrum mit der Rechten dagegen stimmte. -

Morgen kommt der Waldecksche Antrag auf Aufhebung des Berliner Belagerungszustandes zur Berathung.

Berlin, 26. April.

In diesem Augenblicke befindet sich der anhalt-dessauische Oberst v. Stockmar hier, um die schleunigste Vereinigung des anhaltinischen Militars mit der preußischen Armee zu Stande zu bringen.

Naumburg, 18. April.

Ein Vortrag in unserer letzten Bürgerversammlung hat hier in allen Kreisen großes Aufsehen erregt. Dr. Keil, Redakteur eines hiesigen Lokalblattes und Vorstandsmitglied zweier demokratischen Vereine, eröffnete nämlich der Versammlung, daß ihm von Mageburg aus Anerbietungen gemacht seyen, zu "den gutgesinnten Konservativen überzutreten und daß er, falls er darauf eingehen würde, monatlich vor der Hand 10 Thaler erhalten solle." Auf Verlangen ließ er den desfallsigen Brief aus Magdeburg, der mit J. A. Riemann unterzeichnet war, in Augenschein nehmen, so wie einen zweiten, der dieselbe Unterschrift trug und mit welchem er zugleich 10 Thlr. zugesendet bekommen hatte. Dr. Keil fragte, ob er dies Geld der Armenkasse übergeben solle. Die Versammlung aber antwortete, er müsse die 10 Thlr. selbst behalten. (Da wissen sich die Herren Reaktionärs höher zu verwerthen! Hoffentlich wird Brandenburg-Manteufel bald bessere Preise machen!)

(Aach. Z.)
61 Breslau, 24. April.

Das Arbeiterbankett hat das krautjunkerliche Gezücht der "Schlesischen Zeitung" in einigen Aufruhr gebracht, der sich in folgender prachtvollen Exkoriation Luft machte: "Die Volksheilande der Rothen predigen nun offen das Evangelium von der allein seligmachenden sozial-demokratischen Republik und die Arbeiter, Freiheitskanaster dampfend und (sehr niederschlagend) Berliner Weißbier trinkend, hören ihnen voller Andacht zu. (Erfreuliches Geständniß.) Die göttliche Komödie von der rothen Republik gefällt ihnen; sie spielen darin die Jakobiner der Weltgeschichte und rufen im Chorus: Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit! Mit diesem Feldgeschrei wollen sie die ganze alte Weltordnung über den Haufen stürzen (wunderbare Divinition!), um das sozialistische Ikarien, das Arbeiterparadies auf Erden einzurichten u. s. w." Hierauf prophezeit die Schlesierin unsern Rothen einen Tag von Bourges, weil es jetzt öffentliche Gerichte gebe. (Merkwürdiger Grund im Munde eines Standrechtsorgans!) Das Junkerthum unterläßt nicht, seine Entrüstung über das Jagdrecht und über die feudalistischen Befreiungen, wo es kann, laut werden zu lassen. Wie weit überhaupt hier sich der Geist der Contrerevolution versteigt, können Sie daraus entnehmen, daß er selbst im Theater wüthet. Nur berüchtigte Dirnen finden Gnade vor dem königlich preußischen Wanzenritterthum unserer Kasernokratie und Krautjunker. Frau Kennet, wie es heißt, die beste dramatische Schauspielerin Breslau's, wurde z. B. weil sie einen dramatischen Kladderadatsch gehalten, ohne weiters von der Direktion entlassen. Engagirt wird, nicht wer Talent hat, sondern nach Dirnenwillfährigkeit gegen die schnaps- und lackriechenden Ritter des königlich preußischen Anstands und die profitwüthigen Direktoren. Ferner, die Mitglieder des christlichen Instituts der Handlungsdiener haben einen Verein gestiftet, welcher die seit 70 Jahren durch Vermächtnisse und Schenkungen christlicher Gönner gesammelten Fonds zum Zwecke einer Ressource und Betreibung gesellschaftlicher Erholungen aus christlichen und jüdischen Commis will; die "Schlesische Zeitung" hat darauf die Unverschämtheit, öffentlich aufzufordern, daß man solche Zumuthung abweise. Die gestrige Sitzung des demokratischen Hauptvereins war, zumal dem Arbeiterbankett gegenüber, ganz besonders ledern. Es hatten sich ziemlich viele Soldaten eingefunden, auf welche die Sitzung gerade keinen verführerischen Eindruck gemacht haben kann. Das Vereinswesen liegt hier überhaupt noch sehr im chaotischen Argen, weil keiner der vielen Vereine - die reaktionären ausgenommen - einen bestimmten und energischen Ausdruck hat. Nur das Arbeiterbankett hatte denselben vollständig. Mit Ausnahme des Vizepräsidenten fehlte z. B. gestern der ganze Vorstand. Da der Verein in der letzten Sitzung etwas roth geworden war, so hatte sich der aus lauter Bourgeois bestehende Volksverein hinter den Wirth gemacht, damit er den Saal - eine unansehnliche Spelunke - kündige. Sömmerau klagte über den Mangel eines demokratischen Organs in der Presse und las einen Aufruf an die ländlichen Kreise vor, sich bei allen feierlichen Gelegenheiten mit einem Pfennig zu besteuern, um auf diese Weise die Kosten für Drucke, welche auf das Land vertheilt werden sollen, zu bestreiten. Hierauf las Brehmer seine Antwort an den Märzverein vor, welche mit Beifall angenommen wurde; sie wirft unter anderm den Frankfurter Bierfröschen vor, daß sie jemand zum Kaiser gemacht, der die Volksvertreter seines eigenen Landes auseinander getrieben, und erklärt, daß die Demokratie Leuten zu Liebe, die Wien bombardiren und Blum ermorden lassen, keinen Finger krümmen würde, daß man aber, wenn Deutschland in den Kampf gerathe, auch die geheimen Feinde neben den offenen zu finden wissen werde. Zum Schluß hielt Jankowski einen höchst verworrenen, nichts bedeutenden Vortrag über die ungarischen Verhältnisse, von denen selbst die meisten Demokraten hier kaum eine richtigere Anschauung haben, als von denen eines türkischen Paschaliks. - Fröbel scheint, wie einst die Wiener Zeitung von ihm sagte, in der That ein ehrlicher Mensch geworden zu sein. Er hat eine Schrift herausgegeben: "Politik und soziales Leben", aus welcher unser, von dem Pastor Vogtherr redigirtes "Christkatholisches Ressourcenblat" jetzt Auszüge über Religion und Liebe liefert, die auf mich höchst katzenjämmerlich gewirkt haben.

Görlitz, 21. April.

In der gestrigen Stadtverordneten-Versammlung wurde am Schlusse der Sitzung ein Gesuch des Schießhauspächters Heidrich über durch Wehrleute des 8. Landwehrregiments begangene Excesse vom Vorsteher vorgelesen, worüber sich bald eine ziemlich lebhafte Diskussion entspann, in Folge deren der Antrag des Stadtverordneten Bertram "man solle gemeinsam mit dem Magistrat auf strenge Bestrafung der Excedenten dringen und wegen zu vieler derartiger Vorkommnisse beim General-Kommando des 3. Armeecorps auf Entfernung dieses bei uns ganz überflüssigen Landwehr-Bataillons antragen" zum Beschlusse erhoben.

(Br. Z.)
Schweidnitz, 22. April.

Das hiesige Organ der sozialen Demokratie "Freischütz" genannt, theilt mit, daß der schon seit längerer Zeit verhaftete Redakteur desselben, Petery, wegen Majestätsbeleidigung und Versuch zur Erregung von Mißvergnügen, in erster Instanz zu 3jähriger Zuchthausstrafe verurtheilt worden ist.

8 Wien, 22. April.

Die "Austria" will in ihrem heutigen Coursberichte wissen, daß der englische Gesandte, Lord Ponsonby, welcher vorgestern von hier abgereist ist, von Lord Palmerston nach London zu einer besondern Berathung berufen wurde. Dementgegen wird von anderer Seite die Reise des Lord als ein lediglich durch Gesundheitsrücksichten veranlaßter Ausflug bezeichnet.

Dem Lloyd zufolge hat ein englisches Schiff, das am 18. Venedig verließ, nach Triest die Nachricht gebracht, daß unsere Flotte sich bereits vor Venedig befinde.

Aus Eperies vom 12. April wird berichtet, daß der Kommandant Blaudeck nicht mehr im Stande ist, den slovakischen Landsturm zusammenzuhalten, er dringt auf die Heimkehr; die Felder sind zu bestellen, von denen seine Familien leben; er will nicht länger gegen den Magyarismus ankämpfen. Das Corps des Generals Hammerstein rückt angeblich in 3 Kolonnen vor; die mittlere durch das Saroser Komitat auf Kaschau, die zwei andern in ihrer rechten und linken Flanke ziehen durch die Zips und das Zempliner Komitat. Am 10. d. M. ist der slovakische Landsturm als Avantgarde der Kolonne des Generals Vogel in Eperies, Nachmittags 4 Uhr, eingerückt (??) ihm voraus Rittmeister Kühn von Sustenau-Kürassier 18. Chevauxlegers. Sonach hatten die Magyaren darin nur zwei Tage zugebracht, und sind noch vor Eintreffen der kaiserl. Truppen zurück nach Kaschau.

In der untern Donaugegend haben die Insurgenten in der That schon bei Földvar über die Donau gesetzt. Es ist uns ein Paß zu Gesichte gekommen, der von dem Landeskommissär der Magyaren, Kopitzanzi, von Földvar zur Weiterreise nach Pesth visirt war. Zwei Regimenter Infanterie, Kreß-Chevauxlegers und Wollmoden-Kürassiere haben den Befehl erhalten, morgen früh die Offensive zu ergreifen (!) und die Rebellen (!) aus ihrer Position bei Palota und Toth zu vertreiben. Waitzen ist bis jetzt gänzlich unbesetzt.

Einer Proklamation Kossuth's d. d. Gödöllö 14. April zufolge, worin er seine tapfern Heldenbrüder zur Ausdauer und letzter Kraftanstrengung ermahnt, um dem König Ferdinand V., der durch die Camarilla und eine Militär-Empörung, an deren Spitze sein Neffe Franz Joseph steht, vom Throne gestoßen und zur Abdankung gezwungen, wieder zu seinem geheiligten Rechte und angestammten Throne zu verhelfen, soll in allen ungarischen Feldlagern, als auch in allen Städten und Gemeinden, in denen noch die ungarische Trikolore weht, am 19. April ein solenner Gottesdienst zur Feier des Geburtsfestes Ferdinand V. abgehalten werden (?)

In Debreczin hat Bem einen feierlichen Einzug gehalten, 200 mit Nationalfarben und Bändern geschmückte russische Gefangenen im Gefolge. Kossuth ritt ihm mit bloßem Haupte entgegen, und drückte ihm den wärmsten Dank des Vaterlandes aus. Bem überbrachte eine von 40,000 Sachsen unterfertigte Adresse, worin sie das ungarische Landesvertheidigungs-Comite anerkennen, demselben huldigen, und den Schwur leisten, gegen die Union nie mehr die geringste Einwendung zu machen. Den ganzen Tag wurden Kanonenschüsse gelöst, Abends Beleuchtung der Stadt und bal pare beim Präsidenten Kossuth.

Man sieht, die Ungarn sind ganze Kerle, sie verstehen zu leben, an Geld leiden sie ebenfalls keinen Mangel.

Die Truppen, welche bei Neuhäusel standen, rücken ins Pesther Lager, während ein Theil der über Preßburg kommenden Verstärkungen die Position bei Neuhäusel bezieht.

8 Wien, 22. April.

Bei dem unlängst bezüglich der ungarischen Angelegenheit abgehaltenen Ministerrathe sollen drei Meinungen laut geworden sein, indem Windischgrätz für friedliche Bei-

* Köln, 26. April.
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14 Soest, 21. April.

Nachdem endlich auch der Rest der Münster'schen Zuchthausgefangenen in Freiheit gesetzt werden mußte und also auch der Kanonikus v. Schmitz zurückkehrte, wurde ihm von der hiesigen Demokratie, für welche die bekannte Wahl Bodelschwinghs vom erklecklichsten Nutzen gewesen, ein ehrenvoller Empfang bereitet. Die Herren Reaktionärs schnitten grimmige Gesichter und eine Masse pensionirter Kriegsschnurrbärte starrten vor Wuth empor.

Eine besondere Erwähnung verdient die hiesige evangelische Priesterkaste. Als im Februar d. J. sowohl in Soest als in den meisten Ortschaften Westphalens eine Petition um Amnestie für die durch den Novemberkonflikt so schwer betroffenen politischen Verhafteten zirkulirte, weigerten die Diener am göttlichen Wort ihre Unterschrift mit der zarten Redensart: „Das könnte dem geliebten Könige unangenehm sein.“ Süße christliche Bruderliebe, großherziges Exempel Hohenzollern'schen Gensd'armenglaubens, du bist zu beneiden, denn wahrlich, an dir geht das Wort Kains in Erfüllung: „Soll ich meines Bruders Hüter sein?“ Unser sehnlichster Wunsch geht übrigens dahin, daß man den Satelliten dieser evangelischen Hermandad doch recht bald jene würdigen Rücksichten aus dem Büreau Strotha-Ladenberg angedeihen lassen möge, welche auf eine zweckmäßigere Uniformirung Bedacht nehmen. Wir schlagen dazu mutatis mutandis, weißes Lederzeug vor!

Davon seien Sie übrigens fest überzeugt; erfechten die Heuler noch einen solchen Sieg, wie die Wahl Bodelschwinghs, dann sind sie verloren wie König Pyrrhus. Die Demokratie erstarkt zusehends; Leute, die im vorigen Jahr noch zu den Konservativen gezählt wurden, schämen sich jetzt ihres octroyirten Patriotismus und wünschen das Vereinbarungsprinzip in's Tollhaus!

* Berlin, 24. April.

Sitzung der zweiten Kammer.

Der Präsident Grabow eröffnet die Sitzung 11 1/2 Uhr. Folgende dringende Anträge werden verlesen und finden die hinreichende Unterstützung.

Miesberg und Genossen: daß die Fach-Kommission für das Unterrichtswesen um 7 Mitglieder durch die Wahl der Abtheilungen vermehrt werde.“

Elsner und Genossen, Zusatz zur Geschäftsordnung: „In allen den Fällen, wo Anträge oder Gesetzentwürfe mehr als einer Fach-Kommission zur Berathung und Berichterstattung überwiesen werden, berathen diese Kommissionen in gemeinschaftlichen Sitzungen.“

Camphausen und Genossen: Die hohe Kammer wolle beschließen, den § 23 der Geschäftsordnung wie folgt abzuändern:

„Interpellationen an die Minister müssen bestimmt formulirt und kurz motivirt, von. 30 Mitgliedern unterzeichnet, dem Kammerpräsidenten überreicht werden.

Der Präsident veranlaßt den sofortigen Druck der Interpellation, ihre Abgabe an das Staats-Ministerium und Vertheilung unter die Kammermitglieder.

Sobald dies geschehen, fordert er in der zunächstfolgenden Sizzung das Staats-Ministerium zur Erklärung auf, ob und wann es die Interpellation beantworten wolle.

Eine nähere mündliche Ausführung der Interpellation ist dem Antragsteller nicht mehr gestattet.“

Gründe: Der Antrag findet seine Rechtfertigung in der dringenden Nothwendigkeit des Zeit-Ersparnisses für die Kammer-Verhandlungen, so wie in der Zweckmäßigkeit, das Staats-Ministerium durch vorherige Motivirung der Interpellation in die Lage einer genügenden Beantwortung zu setzen.

Als sich die ganze Rechte zur Unterstützung dieses das Reden verbietenden Antrages erhebt, erschallt von der Linken ein allgemeines Gelächter und ironisches Beifallklatschen.

Hierauf geht man zum Clubgesetz über.

Statt des § 15 wird folgendes Amendement von Pilet angenommen:

„Zu Versammlungen, welche auf öffentlichen Plätzen und Straßen in Städten und Ortschaften stattfinden sollen, sowie zu öffentlichen Aufzügen in Städten und Ortschaften hat der Vorsteher, Unternehmer, Ordner oder Leiter die Genehmigung der Ortspolizeibehörde nachzusuchen.“

Der zweite Satz dieses Amendements: „dieselbe darf nur versagt werden wegen dringender Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit,“ wird mit 170 gegen 157 verworfen.

Statt § 16 wird folgendes Amendement von Pilet angenommen:

„Kirchliche Prozessionen, Wallfahrten und Bittgänge, gewöhnliche Leichenbegängnisse und Züge der Hochzeits-Versammlungen unterliegen der Bestimmung des vorigen § nicht.“

Die Debatte wird über die §§ 17, 18 und 19 eröffnet.

Temme spricht besonders gegen die harten Strafbestimmungen dieser §§. Ein Dieb, der zwanzigmal wegen kleiner Diebstähle bestraft wird, wird nur mit drei Monat Gefängniß bestraft, während das vorliegende Gesetz eine Strafe von sechs Monat feststellt, wenn Jemand sogleich eine Versammlung nicht verläßt, wenn sie von der Polizei aufgelöst wird. ‒ Man will die ruhigsten Bürger unter polizeiliche Aufsicht stellen, während von Soldaten sehr oft Exzesse ohne die geringste Strafe verübt werden.

Kriegsminister Strotha: Der vorige Redner erwähnte der oft vorfallenden Exzesse, die von Soldaten begangen wären. Die öffentlichen Blätter haben in der letzten Zeit allerdings oft von Exzessen geschrochen, indessen es mit der Wahrheit nicht eben sehr genau genommen. Ich bestreite keineswegs, daß derartige Exzesse vorgekommen sind, das hat aber seinen Grund in Zuständen, die leider noch nicht beseitigt sind. Die Verantwortlichkeit zur Aufrechthaltung der Disziplin kann nur dann übernommen werden, wenn Institutionen, welche allein diese Disziplin garantiren, nicht fortwährend in Frage gestellt, oder lächerlich gemacht werden.

Dierschke spricht gegen § 17 und gegen das ganze Gesetz unter fortwährender Heiterkeit der Kammer. Um sich ungehindert zu vereinigen haben die Menschen ein so natürliches Recht wie die Thiere.

Schmidt (Landshut): Da der Kriegsminister die Exzesse der Soldaten in Schutz nimmt, muß ich der Exzesse erwähnen, welche bei meiner Rückkehr von der Nationalversammlung von einer Compagnie des 10. Regiments unter Führung des Lieutenants Schall verübt wurden. Schimpfreden aller Art wurden gegen mich ausgestoßen: ich sei nicht würdig, wieder die Kanzel zu betreten u. s. w. Solche Nichtswürdigkeiten ‥‥ (Tumult rechts).

Der Präsident Grabow weist den Redner wegen dieses Ausdruckes zurecht. (!!!!!)

Kriegsminister Strotha unter Verweisung auf das vorher von ihm ausgesprochene Urtheil, verspricht die schärfste Untersuchung event. Bestrafung der Schuldigen oder einen entschiedenen Schutz der so eben in ihrer Ehre Gekränkten.

Kirchmann spricht gegen das Amendement Seckendorff, weil es eine aus §. 2 entfernte Beistimmung wieder herstellen wolle. ‒ Auch Graf Arnim erklärt sich gegen ein solches Prinzip, wodurch früher verworfene Bestimmungen später nochmals zur Abstimmung gebracht werden. ‒

Das Amendement Seckendorff lautend:

„Die Strafe der Unterlassung der in §. 2 vorgeschriebenen Anzeige trifft den Inhaber des Versammlungslokales, wenn dieser keinen andern Unternehmer der Versammlung nachweisen kann,“

wird nach namentlicher Abstimmung mit 165 gegen 163 Stimmen verworfen. ‒

Das Amendement Gierse lautend:

„Diese Strafe gilt auch für den Beamten, welcher die vorgeschriebene Bescheinigung nicht sofort ertheilt,“

wird nach vorgenommener Zählung mit 165 gegen 163 Stimmen verworfen. Die Linke fordert jedoch namentliche Abstimmung, welche das entgegengesetzte Resultat liefert, indem dies Amendement mit 168 gegen 164 Stimmen angenommen. (!!!)

Der amendirte § 17 lautet nun:

„Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften der §§ 1, 3, 6, 7 und 8 dieses Gesetzes ziehen eine Strafe bis zu 50 Thlr. oder im Unvermögensfall Gefängniß bis zu 4 Wochen nach sich. Diese Strafe gilt auch für den Beamten, welcher die vorgeschriebene Bescheinigung nicht sofort ertheilt.“

und wird mit Majorität angenommen.

Statt §. 18 wird folgende Fassung angenommen:

„Wer der Bestimmung des § 9 zuwiderhandelt, und sich nach dreimaliger, unter Berufung auf dieses Gesetz, geschehene Aufforderung nicht entfernt, hat Geldbuße bis zu 100 Thlr. oder Gefängniß bis zu drei Monaten verwirkt.“

§. 19 in folgender Fassung:

„Ist die Versammlung unter freiem Himmel von der Orts-Polizeibehörde untersagt, oder den Vorschriften der §§. 10 und 11 zuwider unternommen, so hat jeder, welcher dazu auffordert oder auffordern läßt, oder darin als Ordner, Leiter oder im Fall des § 10 auch nur als Redner thätig ist, eine Geldstrafe bis zu 100 Thlr. oder Gefängniß bis zu 3 Monaten verwirkt. Gleiche Strafe trifft denjenigen, der im Fall der §§. 14 und 15 als Redner thätig ist, insofern das Verbot vorher gehörig bekannt gemacht war. Wer an einer in Folge dieses Gesetzes untersagten Versammlung Theil nimmt, unterliegt einer Geldbuße bis zu 5 Thlr. Diese Strafe tritt rücksichtlich der Theilnahme an den in Gemäßheit der §§. 14 und 5 verbotenen Versammlungen jedoch nur dann ein, wenn dieses Verbot vorher gehörig bekannt gemacht worden war“

angenommen.

§. 20 in folgender Fassung:

„Wer auffordert, in einer Versammlung mit Waffen zu erscheinen, oder die Aufforderung hierzu verbreiten läßt, oder in einer Versammlung Waffen austheilt, ist mit Gefängniß von 6 Wochen bis zu einem Jahre zu bestrafen,“

angenommen.

§. 21

„Wer gegen das Verbot des §. 11 an Versammlungen bewaffneten Theil nimmt, wird mit Gefängniß bis zu 6 Monaten bestraft,“

angenommen.

Bodelschwingh stellt hier einen Zusatz § womit er die früher verworfene Bestimmung, daß Polizeibeamte in alle Versammlungen zuzulassen sind, wieder herstellen will. Dies Amendement lautet:

„Die Mitglieder des Ortsvorstandes sind befugt, allen Versammlungen in welchen öffentliche Angelegenheiten erörtert oder berathen werden sollen, beizuwohnen.“

Bodelschwingh will dies Amendement motiviren, aber die Linke empört über diese Taktik, schon längst verworfene §§. nochmals vorzubringen, läßt ihn kaum zum Worte kommen. Die Linke unterhält sich gemüthlich und der Redner schreiet was er kann um, sich verständlich zu. Der Präsident ruft wiederholt die Linke möge doch ruhig sein. Waldek antwortet einige Worte, die wir im allgemeinen Tumult nicht verstehen konnten. Grabow ruft ihn dafür zur Ordnung; noch mehr Tumult. Während dem beendet endlich Bodelschwingh seine Rede, und sein Amendement wird nach namentlicher Abstimmung mit 172 gegen 160 Stimmen verworfen. ‒

§ 22 wird fast einstimmig verworfen, nur die beiden Herren Minister Manteufel und v. d. Heidt stimmen dafür. Dieser ächt russische § wollte denjenigen, welche an öffentlichen Orten oder bei öffentlichen Zusammenkünften Erkennungs- oder Versammlungszeichen, oder sonstige äußere Abzeichen, welche zur Aufrechthaltung der öffentlichen Ruhe und Sicherheit durch Gesetz oder Verordnungen der Ortspolizeibehörde verboten worden sind, trägt, ausstellt, verkauft oder auf sonstige Weise verbreitet, mit Gefängniß bis zu einem Jahre bestrafen.

Ein Amendement Thiel, welches diejenigen Beamten, welche den ihne im gegenwärtigen Gesetz beigelegten Amtsbefugnissen zuwiderhandeln, das erste Mal mit 50 Thlr. im Wiederholungsfalle mit Amtsentsetzung bestrafen will, wird verworfen.

Zu § 23 ist folgendes Amendement von Pape gestellt:

„Auf die durch das Gesetz oder die gesetzlichen Autoritäten angeordneten Versammlungen, auf Versammlungen von Gemeinde-, Kreis-, Bezirks-, Provinzial-, und Volksvertretern und der Wahlmänner dieser letzteren so wie auf Wahlvorversammlungen der Urwähler finden die vorstehenden Bestimmungen keine Anwendung“ welches nach stattgefundener Zählung mit 171 gegen 160 Stimmen angenommen wird.

Als letzten Zusatz § wird von Arntz und Genossen vorgeschlagen:

„Dieses Gesetz tritt am 1. Dezember d. J. außer Kraft, wenn es nicht vorher ausdrücklich erneuert wird.“ ‒

Als Grund wird angegeben, daß das gegenwärtige Gesetz doch nur augenblicklich für einen Ausnahmezustand gegeben wird, denn in den Grundrechten der deutschen Verfassung und auch in unserer octroyirten wird das allgemeine Versammlungsrecht gewährleistet und nur ein Gesetz über die Versammlungen unter freiem Himmel ist dort in Aussicht gestellt. Der nächsten Kammer, die am 1. Dezember wieder zusammentreten muß, kann es demnach vorbehalten bleiben, dies Gesetz zu revidiren oder zu erneuern.

Das Amendement wird verworfen, da das Kosch'sche Centrum mit der Rechten dagegen stimmte. ‒

Morgen kommt der Waldecksche Antrag auf Aufhebung des Berliner Belagerungszustandes zur Berathung.

Berlin, 26. April.

In diesem Augenblicke befindet sich der anhalt-dessauische Oberst v. Stockmar hier, um die schleunigste Vereinigung des anhaltinischen Militars mit der preußischen Armee zu Stande zu bringen.

Naumburg, 18. April.

Ein Vortrag in unserer letzten Bürgerversammlung hat hier in allen Kreisen großes Aufsehen erregt. Dr. Keil, Redakteur eines hiesigen Lokalblattes und Vorstandsmitglied zweier demokratischen Vereine, eröffnete nämlich der Versammlung, daß ihm von Mageburg aus Anerbietungen gemacht seyen, zu „den gutgesinnten Konservativen überzutreten und daß er, falls er darauf eingehen würde, monatlich vor der Hand 10 Thaler erhalten solle.“ Auf Verlangen ließ er den desfallsigen Brief aus Magdeburg, der mit J. A. Riemann unterzeichnet war, in Augenschein nehmen, so wie einen zweiten, der dieselbe Unterschrift trug und mit welchem er zugleich 10 Thlr. zugesendet bekommen hatte. Dr. Keil fragte, ob er dies Geld der Armenkasse übergeben solle. Die Versammlung aber antwortete, er müsse die 10 Thlr. selbst behalten. (Da wissen sich die Herren Reaktionärs höher zu verwerthen! Hoffentlich wird Brandenburg-Manteufel bald bessere Preise machen!)

(Aach. Z.)
61 Breslau, 24. April.

Das Arbeiterbankett hat das krautjunkerliche Gezücht der „Schlesischen Zeitung“ in einigen Aufruhr gebracht, der sich in folgender prachtvollen Exkoriation Luft machte: „Die Volksheilande der Rothen predigen nun offen das Evangelium von der allein seligmachenden sozial-demokratischen Republik und die Arbeiter, Freiheitskanaster dampfend und (sehr niederschlagend) Berliner Weißbier trinkend, hören ihnen voller Andacht zu. (Erfreuliches Geständniß.) Die göttliche Komödie von der rothen Republik gefällt ihnen; sie spielen darin die Jakobiner der Weltgeschichte und rufen im Chorus: Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit! Mit diesem Feldgeschrei wollen sie die ganze alte Weltordnung über den Haufen stürzen (wunderbare Divinition!), um das sozialistische Ikarien, das Arbeiterparadies auf Erden einzurichten u. s. w.“ Hierauf prophezeit die Schlesierin unsern Rothen einen Tag von Bourges, weil es jetzt öffentliche Gerichte gebe. (Merkwürdiger Grund im Munde eines Standrechtsorgans!) Das Junkerthum unterläßt nicht, seine Entrüstung über das Jagdrecht und über die feudalistischen Befreiungen, wo es kann, laut werden zu lassen. Wie weit überhaupt hier sich der Geist der Contrerevolution versteigt, können Sie daraus entnehmen, daß er selbst im Theater wüthet. Nur berüchtigte Dirnen finden Gnade vor dem königlich preußischen Wanzenritterthum unserer Kasernokratie und Krautjunker. Frau Kennet, wie es heißt, die beste dramatische Schauspielerin Breslau's, wurde z. B. weil sie einen dramatischen Kladderadatsch gehalten, ohne weiters von der Direktion entlassen. Engagirt wird, nicht wer Talent hat, sondern nach Dirnenwillfährigkeit gegen die schnaps- und lackriechenden Ritter des königlich preußischen Anstands und die profitwüthigen Direktoren. Ferner, die Mitglieder des christlichen Instituts der Handlungsdiener haben einen Verein gestiftet, welcher die seit 70 Jahren durch Vermächtnisse und Schenkungen christlicher Gönner gesammelten Fonds zum Zwecke einer Ressource und Betreibung gesellschaftlicher Erholungen aus christlichen und jüdischen Commis will; die „Schlesische Zeitung“ hat darauf die Unverschämtheit, öffentlich aufzufordern, daß man solche Zumuthung abweise. Die gestrige Sitzung des demokratischen Hauptvereins war, zumal dem Arbeiterbankett gegenüber, ganz besonders ledern. Es hatten sich ziemlich viele Soldaten eingefunden, auf welche die Sitzung gerade keinen verführerischen Eindruck gemacht haben kann. Das Vereinswesen liegt hier überhaupt noch sehr im chaotischen Argen, weil keiner der vielen Vereine ‒ die reaktionären ausgenommen ‒ einen bestimmten und energischen Ausdruck hat. Nur das Arbeiterbankett hatte denselben vollständig. Mit Ausnahme des Vizepräsidenten fehlte z. B. gestern der ganze Vorstand. Da der Verein in der letzten Sitzung etwas roth geworden war, so hatte sich der aus lauter Bourgeois bestehende Volksverein hinter den Wirth gemacht, damit er den Saal ‒ eine unansehnliche Spelunke ‒ kündige. Sömmerau klagte über den Mangel eines demokratischen Organs in der Presse und las einen Aufruf an die ländlichen Kreise vor, sich bei allen feierlichen Gelegenheiten mit einem Pfennig zu besteuern, um auf diese Weise die Kosten für Drucke, welche auf das Land vertheilt werden sollen, zu bestreiten. Hierauf las Brehmer seine Antwort an den Märzverein vor, welche mit Beifall angenommen wurde; sie wirft unter anderm den Frankfurter Bierfröschen vor, daß sie jemand zum Kaiser gemacht, der die Volksvertreter seines eigenen Landes auseinander getrieben, und erklärt, daß die Demokratie Leuten zu Liebe, die Wien bombardiren und Blum ermorden lassen, keinen Finger krümmen würde, daß man aber, wenn Deutschland in den Kampf gerathe, auch die geheimen Feinde neben den offenen zu finden wissen werde. Zum Schluß hielt Jankowski einen höchst verworrenen, nichts bedeutenden Vortrag über die ungarischen Verhältnisse, von denen selbst die meisten Demokraten hier kaum eine richtigere Anschauung haben, als von denen eines türkischen Paschaliks. ‒ Fröbel scheint, wie einst die Wiener Zeitung von ihm sagte, in der That ein ehrlicher Mensch geworden zu sein. Er hat eine Schrift herausgegeben: „Politik und soziales Leben“, aus welcher unser, von dem Pastor Vogtherr redigirtes „Christkatholisches Ressourcenblat“ jetzt Auszüge über Religion und Liebe liefert, die auf mich höchst katzenjämmerlich gewirkt haben.

Görlitz, 21. April.

In der gestrigen Stadtverordneten-Versammlung wurde am Schlusse der Sitzung ein Gesuch des Schießhauspächters Heidrich über durch Wehrleute des 8. Landwehrregiments begangene Excesse vom Vorsteher vorgelesen, worüber sich bald eine ziemlich lebhafte Diskussion entspann, in Folge deren der Antrag des Stadtverordneten Bertram „man solle gemeinsam mit dem Magistrat auf strenge Bestrafung der Excedenten dringen und wegen zu vieler derartiger Vorkommnisse beim General-Kommando des 3. Armeecorps auf Entfernung dieses bei uns ganz überflüssigen Landwehr-Bataillons antragen“ zum Beschlusse erhoben.

(Br. Z.)
Schweidnitz, 22. April.

Das hiesige Organ der sozialen Demokratie „Freischütz“ genannt, theilt mit, daß der schon seit längerer Zeit verhaftete Redakteur desselben, Petery, wegen Majestätsbeleidigung und Versuch zur Erregung von Mißvergnügen, in erster Instanz zu 3jähriger Zuchthausstrafe verurtheilt worden ist.

8 Wien, 22. April.

Die „Austria“ will in ihrem heutigen Coursberichte wissen, daß der englische Gesandte, Lord Ponsonby, welcher vorgestern von hier abgereist ist, von Lord Palmerston nach London zu einer besondern Berathung berufen wurde. Dementgegen wird von anderer Seite die Reise des Lord als ein lediglich durch Gesundheitsrücksichten veranlaßter Ausflug bezeichnet.

Dem Lloyd zufolge hat ein englisches Schiff, das am 18. Venedig verließ, nach Triest die Nachricht gebracht, daß unsere Flotte sich bereits vor Venedig befinde.

Aus Eperies vom 12. April wird berichtet, daß der Kommandant Blaudeck nicht mehr im Stande ist, den slovakischen Landsturm zusammenzuhalten, er dringt auf die Heimkehr; die Felder sind zu bestellen, von denen seine Familien leben; er will nicht länger gegen den Magyarismus ankämpfen. Das Corps des Generals Hammerstein rückt angeblich in 3 Kolonnen vor; die mittlere durch das Saroser Komitat auf Kaschau, die zwei andern in ihrer rechten und linken Flanke ziehen durch die Zips und das Zempliner Komitat. Am 10. d. M. ist der slovakische Landsturm als Avantgarde der Kolonne des Generals Vogel in Eperies, Nachmittags 4 Uhr, eingerückt (??) ihm voraus Rittmeister Kühn von Sustenau-Kürassier 18. Chevauxlegers. Sonach hatten die Magyaren darin nur zwei Tage zugebracht, und sind noch vor Eintreffen der kaiserl. Truppen zurück nach Kaschau.

In der untern Donaugegend haben die Insurgenten in der That schon bei Földvar über die Donau gesetzt. Es ist uns ein Paß zu Gesichte gekommen, der von dem Landeskommissär der Magyaren, Kopitzanzi, von Földvar zur Weiterreise nach Pesth visirt war. Zwei Regimenter Infanterie, Kreß-Chevauxlegers und Wollmoden-Kürassiere haben den Befehl erhalten, morgen früh die Offensive zu ergreifen (!) und die Rebellen (!) aus ihrer Position bei Palota und Toth zu vertreiben. Waitzen ist bis jetzt gänzlich unbesetzt.

Einer Proklamation Kossuth's d. d. Gödöllö 14. April zufolge, worin er seine tapfern Heldenbrüder zur Ausdauer und letzter Kraftanstrengung ermahnt, um dem König Ferdinand V., der durch die Camarilla und eine Militär-Empörung, an deren Spitze sein Neffe Franz Joseph steht, vom Throne gestoßen und zur Abdankung gezwungen, wieder zu seinem geheiligten Rechte und angestammten Throne zu verhelfen, soll in allen ungarischen Feldlagern, als auch in allen Städten und Gemeinden, in denen noch die ungarische Trikolore weht, am 19. April ein solenner Gottesdienst zur Feier des Geburtsfestes Ferdinand V. abgehalten werden (?)

In Debreczin hat Bem einen feierlichen Einzug gehalten, 200 mit Nationalfarben und Bändern geschmückte russische Gefangenen im Gefolge. Kossuth ritt ihm mit bloßem Haupte entgegen, und drückte ihm den wärmsten Dank des Vaterlandes aus. Bem überbrachte eine von 40,000 Sachsen unterfertigte Adresse, worin sie das ungarische Landesvertheidigungs-Comité anerkennen, demselben huldigen, und den Schwur leisten, gegen die Union nie mehr die geringste Einwendung zu machen. Den ganzen Tag wurden Kanonenschüsse gelöst, Abends Beleuchtung der Stadt und bal paré beim Präsidenten Kossuth.

Man sieht, die Ungarn sind ganze Kerle, sie verstehen zu leben, an Geld leiden sie ebenfalls keinen Mangel.

Die Truppen, welche bei Neuhäusel standen, rücken ins Pesther Lager, während ein Theil der über Preßburg kommenden Verstärkungen die Position bei Neuhäusel bezieht.

8 Wien, 22. April.

Bei dem unlängst bezüglich der ungarischen Angelegenheit abgehaltenen Ministerrathe sollen drei Meinungen laut geworden sein, indem Windischgrätz für friedliche Bei-

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          <note type="editorial">Edition: <bibl>Friedrich Engels: Lassalle, vorgesehen für: MEGA<hi rendition="#sup">2</hi>, I/9.         </bibl>                </note>
          <head><bibl><author>*</author></bibl> Köln, 26. April.</head>
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          <head><bibl><author>14</author></bibl> Soest, 21. April.</head>
          <p>Nachdem endlich auch der Rest der Münster'schen Zuchthausgefangenen in Freiheit gesetzt werden mußte und also auch der Kanonikus v. Schmitz zurückkehrte, wurde ihm von der hiesigen Demokratie, für welche die bekannte Wahl Bodelschwinghs vom erklecklichsten Nutzen gewesen, ein ehrenvoller Empfang bereitet. Die Herren Reaktionärs schnitten grimmige Gesichter und eine Masse pensionirter Kriegsschnurrbärte starrten vor Wuth empor.</p>
          <p>Eine besondere Erwähnung verdient die hiesige evangelische Priesterkaste. Als im Februar d. J. sowohl in Soest als in den meisten Ortschaften Westphalens eine Petition um Amnestie für die durch den Novemberkonflikt so schwer betroffenen politischen Verhafteten zirkulirte, weigerten die Diener am göttlichen Wort ihre Unterschrift mit der zarten Redensart: &#x201E;Das könnte dem geliebten Könige unangenehm sein.&#x201C; Süße christliche Bruderliebe, großherziges Exempel Hohenzollern'schen Gensd'armenglaubens, du bist zu beneiden, denn wahrlich, an dir geht das Wort Kains in Erfüllung: &#x201E;Soll ich meines Bruders Hüter sein?&#x201C; Unser sehnlichster Wunsch geht übrigens dahin, daß man den Satelliten dieser evangelischen Hermandad doch recht bald jene würdigen Rücksichten aus dem Büreau Strotha-Ladenberg angedeihen lassen möge, welche auf eine zweckmäßigere Uniformirung Bedacht nehmen. Wir schlagen dazu mutatis mutandis, <hi rendition="#g">weißes Lederzeug</hi> vor!</p>
          <p>Davon seien Sie übrigens fest überzeugt; erfechten die Heuler noch einen solchen Sieg, wie die Wahl Bodelschwinghs, dann sind sie verloren wie König Pyrrhus. Die Demokratie erstarkt zusehends; Leute, die im vorigen Jahr noch zu den Konservativen gezählt wurden, schämen sich jetzt ihres octroyirten Patriotismus und wünschen das Vereinbarungsprinzip in's Tollhaus!</p>
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          <head><bibl><author>*</author></bibl> Berlin, 24. April.</head>
          <p> <hi rendition="#b">Sitzung der zweiten Kammer.</hi> </p>
          <p>Der Präsident <hi rendition="#g">Grabow</hi> eröffnet die Sitzung 11 1/2 Uhr. Folgende dringende Anträge werden verlesen und finden die hinreichende Unterstützung.</p>
          <p><hi rendition="#g">Miesberg</hi> und Genossen: daß die Fach-Kommission für das Unterrichtswesen um 7 Mitglieder durch die Wahl der Abtheilungen vermehrt werde.&#x201C;</p>
          <p><hi rendition="#g">Elsner</hi> und Genossen, Zusatz zur Geschäftsordnung: &#x201E;In allen den Fällen, wo Anträge oder Gesetzentwürfe mehr als einer Fach-Kommission zur Berathung und Berichterstattung überwiesen werden, berathen diese Kommissionen in gemeinschaftlichen Sitzungen.&#x201C;</p>
          <p><hi rendition="#g">Camphausen</hi> und Genossen: Die hohe Kammer wolle beschließen, den § 23 der Geschäftsordnung wie folgt abzuändern:</p>
          <p>&#x201E;Interpellationen an die Minister müssen bestimmt formulirt und kurz motivirt, von. 30 Mitgliedern unterzeichnet, dem Kammerpräsidenten überreicht werden.</p>
          <p>Der Präsident veranlaßt den sofortigen Druck der Interpellation, ihre Abgabe an das Staats-Ministerium und Vertheilung unter die Kammermitglieder.</p>
          <p>Sobald dies geschehen, fordert er in der zunächstfolgenden Sizzung das Staats-Ministerium zur Erklärung auf, ob und wann es die Interpellation beantworten wolle.</p>
          <p>Eine nähere mündliche Ausführung der Interpellation ist dem Antragsteller nicht mehr gestattet.&#x201C;</p>
          <p><hi rendition="#g">Gründe:</hi> Der Antrag findet seine Rechtfertigung in der dringenden Nothwendigkeit des Zeit-Ersparnisses für die Kammer-Verhandlungen, so wie in der Zweckmäßigkeit, das Staats-Ministerium durch vorherige Motivirung der Interpellation in die Lage einer genügenden Beantwortung zu setzen.</p>
          <p>Als sich die ganze Rechte zur Unterstützung dieses das Reden verbietenden Antrages erhebt, erschallt von der Linken ein allgemeines Gelächter und ironisches Beifallklatschen.</p>
          <p>Hierauf geht man zum Clubgesetz über.</p>
          <p>Statt des § 15 wird folgendes Amendement von <hi rendition="#g">Pilet</hi> angenommen:</p>
          <p>&#x201E;Zu Versammlungen, welche auf öffentlichen Plätzen und Straßen in Städten und Ortschaften stattfinden sollen, sowie zu öffentlichen Aufzügen in Städten und Ortschaften hat der Vorsteher, Unternehmer, Ordner oder Leiter die Genehmigung der Ortspolizeibehörde nachzusuchen.&#x201C;</p>
          <p>Der zweite Satz dieses Amendements: &#x201E;dieselbe darf nur versagt werden wegen dringender Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit,&#x201C; wird mit 170 gegen 157 verworfen.</p>
          <p>Statt § 16 wird folgendes Amendement von <hi rendition="#g">Pilet </hi> angenommen:</p>
          <p>&#x201E;Kirchliche Prozessionen, Wallfahrten und Bittgänge, gewöhnliche Leichenbegängnisse und Züge der Hochzeits-Versammlungen unterliegen der Bestimmung des vorigen § nicht.&#x201C;</p>
          <p>Die Debatte wird über die §§ 17, 18 und 19 eröffnet.</p>
          <p><hi rendition="#g">Temme</hi> spricht besonders gegen die harten Strafbestimmungen dieser §§. Ein Dieb, der zwanzigmal wegen kleiner Diebstähle bestraft wird, wird nur mit drei Monat Gefängniß bestraft, während das vorliegende Gesetz eine Strafe von sechs Monat feststellt, wenn Jemand sogleich eine Versammlung nicht verläßt, wenn sie von der Polizei aufgelöst wird. &#x2012; Man will die ruhigsten Bürger unter polizeiliche Aufsicht stellen, während von Soldaten sehr oft Exzesse ohne die geringste Strafe verübt werden.</p>
          <p>Kriegsminister <hi rendition="#g">Strotha:</hi> Der vorige Redner erwähnte der oft vorfallenden Exzesse, die von Soldaten begangen wären. Die öffentlichen Blätter haben in der letzten Zeit allerdings oft von Exzessen geschrochen, indessen es mit der Wahrheit nicht eben sehr genau genommen. Ich bestreite keineswegs, daß derartige Exzesse vorgekommen sind, das hat aber seinen Grund in Zuständen, die leider noch nicht beseitigt sind. Die Verantwortlichkeit zur Aufrechthaltung der Disziplin kann nur dann übernommen werden, wenn Institutionen, welche allein diese Disziplin garantiren, nicht fortwährend in Frage gestellt, oder lächerlich gemacht werden.</p>
          <p><hi rendition="#g">Dierschke</hi> spricht gegen § 17 und gegen das ganze Gesetz unter fortwährender Heiterkeit der Kammer. Um sich ungehindert zu vereinigen haben die Menschen ein so natürliches Recht wie die Thiere.</p>
          <p><hi rendition="#g">Schmidt</hi> (Landshut): Da der Kriegsminister die Exzesse der Soldaten in Schutz nimmt, muß ich der Exzesse erwähnen, welche bei meiner Rückkehr von der Nationalversammlung von einer Compagnie des 10. Regiments unter Führung des Lieutenants Schall verübt wurden. Schimpfreden aller Art wurden gegen mich ausgestoßen: ich sei nicht würdig, wieder die Kanzel zu betreten u. s. w. Solche Nichtswürdigkeiten &#x2025;&#x2025; (Tumult rechts).</p>
          <p>Der Präsident Grabow weist den Redner wegen dieses Ausdruckes zurecht. (!!!!!)</p>
          <p>Kriegsminister <hi rendition="#g">Strotha</hi> unter Verweisung auf das vorher von ihm ausgesprochene Urtheil, verspricht die schärfste Untersuchung event. Bestrafung der Schuldigen oder einen entschiedenen Schutz der so eben in ihrer Ehre Gekränkten.</p>
          <p><hi rendition="#g">Kirchmann</hi> spricht gegen das Amendement Seckendorff, weil es eine aus §. 2 entfernte Beistimmung wieder herstellen wolle. &#x2012; Auch Graf Arnim erklärt sich gegen ein solches Prinzip, wodurch früher verworfene Bestimmungen später nochmals zur Abstimmung gebracht werden. &#x2012;</p>
          <p>Das Amendement <hi rendition="#g">Seckendorff</hi> lautend:</p>
          <p>&#x201E;Die Strafe der Unterlassung der in §. 2 vorgeschriebenen Anzeige trifft den Inhaber des Versammlungslokales, wenn dieser keinen andern Unternehmer der Versammlung nachweisen kann,&#x201C;</p>
          <p>wird nach namentlicher Abstimmung mit 165 gegen 163 Stimmen verworfen. &#x2012;</p>
          <p>Das Amendement <hi rendition="#g">Gierse</hi> lautend:</p>
          <p>&#x201E;Diese Strafe gilt auch für den Beamten, welcher die vorgeschriebene Bescheinigung nicht sofort ertheilt,&#x201C;</p>
          <p>wird nach vorgenommener Zählung mit 165 gegen 163 Stimmen verworfen. Die Linke fordert jedoch namentliche Abstimmung, welche das entgegengesetzte Resultat liefert, indem dies Amendement mit 168 gegen 164 Stimmen angenommen. (!!!)</p>
          <p>Der amendirte § 17 lautet nun:</p>
          <p>&#x201E;Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften der §§ 1, 3, 6, 7 und 8 dieses Gesetzes ziehen eine Strafe bis zu 50 Thlr. oder im Unvermögensfall Gefängniß bis zu 4 Wochen nach sich. Diese Strafe gilt auch für den Beamten, welcher die vorgeschriebene Bescheinigung nicht sofort ertheilt.&#x201C;</p>
          <p>und wird mit Majorität angenommen.</p>
          <p>Statt §. 18 wird folgende Fassung angenommen:</p>
          <p>&#x201E;Wer der Bestimmung des § 9 zuwiderhandelt, und sich nach dreimaliger, unter Berufung auf dieses Gesetz, geschehene Aufforderung nicht entfernt, hat Geldbuße bis zu 100 Thlr. oder Gefängniß bis zu drei Monaten verwirkt.&#x201C;</p>
          <p>§. 19 in folgender Fassung:</p>
          <p>&#x201E;Ist die Versammlung unter freiem Himmel von der Orts-Polizeibehörde untersagt, oder den Vorschriften der §§. 10 und 11 zuwider unternommen, so hat jeder, welcher dazu auffordert oder auffordern läßt, oder darin als Ordner, Leiter oder im Fall des § 10 auch nur als Redner thätig ist, eine Geldstrafe bis zu 100 Thlr. oder Gefängniß bis zu 3 Monaten verwirkt. Gleiche Strafe trifft denjenigen, der im Fall der §§. 14 und 15 als Redner thätig ist, insofern das Verbot vorher gehörig bekannt gemacht war. Wer an einer in Folge dieses Gesetzes untersagten Versammlung Theil nimmt, unterliegt einer Geldbuße bis zu 5 Thlr. Diese Strafe tritt rücksichtlich der Theilnahme an den in Gemäßheit der §§. 14 und 5 verbotenen Versammlungen jedoch nur dann ein, wenn dieses Verbot vorher gehörig bekannt gemacht worden war&#x201C;</p>
          <p>angenommen.</p>
          <p>§. 20 in folgender Fassung:</p>
          <p>&#x201E;Wer auffordert, in einer Versammlung mit Waffen zu erscheinen, oder die Aufforderung hierzu verbreiten läßt, oder in einer Versammlung Waffen austheilt, ist mit Gefängniß von 6 Wochen bis zu einem Jahre zu bestrafen,&#x201C;</p>
          <p>angenommen.</p>
          <p>§. 21</p>
          <p>&#x201E;Wer gegen das Verbot des §. 11 an Versammlungen bewaffneten Theil nimmt, wird mit Gefängniß bis zu 6 Monaten bestraft,&#x201C;</p>
          <p>angenommen.</p>
          <p><hi rendition="#g">Bodelschwingh</hi> stellt hier einen Zusatz § womit er die früher verworfene Bestimmung, daß Polizeibeamte in alle Versammlungen zuzulassen sind, wieder herstellen will. Dies Amendement lautet:</p>
          <p>&#x201E;Die Mitglieder des Ortsvorstandes sind befugt, allen Versammlungen in welchen öffentliche Angelegenheiten erörtert oder berathen werden sollen, beizuwohnen.&#x201C;</p>
          <p><hi rendition="#g">Bodelschwingh</hi> will dies Amendement motiviren, aber die Linke empört über diese Taktik, schon längst verworfene §§. nochmals vorzubringen, läßt ihn kaum zum Worte kommen. Die Linke unterhält sich gemüthlich und der Redner schreiet was er kann um, sich verständlich zu. Der Präsident ruft wiederholt die Linke möge doch ruhig sein. <hi rendition="#g">Waldek</hi> antwortet einige Worte, die wir im allgemeinen Tumult nicht verstehen konnten. Grabow ruft ihn dafür zur Ordnung; noch mehr Tumult. Während dem beendet endlich Bodelschwingh seine Rede, und sein Amendement wird nach namentlicher Abstimmung mit 172 gegen 160 Stimmen verworfen. &#x2012;</p>
          <p>§ 22 wird fast einstimmig <hi rendition="#g">verworfen,</hi> nur die beiden Herren Minister <hi rendition="#g">Manteufel</hi> und v. d. <hi rendition="#g">Heidt</hi> stimmen dafür. Dieser ächt russische § wollte denjenigen, welche an öffentlichen Orten oder bei öffentlichen Zusammenkünften Erkennungs- oder Versammlungszeichen, oder sonstige äußere Abzeichen, welche zur Aufrechthaltung der öffentlichen Ruhe und Sicherheit durch Gesetz oder Verordnungen der Ortspolizeibehörde verboten worden sind, trägt, ausstellt, verkauft oder auf sonstige Weise verbreitet, mit Gefängniß bis zu einem Jahre bestrafen.</p>
          <p>Ein Amendement <hi rendition="#g">Thiel,</hi> welches diejenigen Beamten, welche den ihne im gegenwärtigen Gesetz beigelegten Amtsbefugnissen zuwiderhandeln, das erste Mal mit 50 Thlr. im Wiederholungsfalle mit Amtsentsetzung bestrafen will, wird verworfen.</p>
          <p>Zu § 23 ist folgendes Amendement von <hi rendition="#g">Pape</hi> gestellt:</p>
          <p>&#x201E;Auf die durch das Gesetz oder die gesetzlichen Autoritäten angeordneten Versammlungen, auf Versammlungen von Gemeinde-, Kreis-, Bezirks-, Provinzial-, und Volksvertretern und der Wahlmänner dieser letzteren so wie auf Wahlvorversammlungen der Urwähler finden die vorstehenden Bestimmungen keine Anwendung&#x201C; welches nach stattgefundener Zählung mit 171 gegen 160 Stimmen angenommen wird.</p>
          <p>Als letzten Zusatz § wird von <hi rendition="#g">Arntz</hi> und Genossen vorgeschlagen:</p>
          <p>&#x201E;Dieses Gesetz tritt am 1. Dezember d. J. außer Kraft, wenn es nicht vorher ausdrücklich erneuert wird.&#x201C; &#x2012;</p>
          <p>Als Grund wird angegeben, daß das gegenwärtige Gesetz doch nur augenblicklich für einen Ausnahmezustand gegeben wird, denn in den Grundrechten der deutschen Verfassung und auch in unserer octroyirten wird das allgemeine Versammlungsrecht gewährleistet und nur ein Gesetz über die Versammlungen unter freiem Himmel ist dort in Aussicht gestellt. Der nächsten Kammer, die am 1. Dezember wieder zusammentreten muß, kann es demnach vorbehalten bleiben, dies Gesetz zu revidiren oder zu erneuern.</p>
          <p>Das Amendement wird verworfen, da das <hi rendition="#g">Kosch</hi>'sche Centrum mit der Rechten dagegen stimmte. &#x2012;</p>
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          <head><bibl><author>61</author></bibl> Breslau, 24. April.</head>
          <p>Das Arbeiterbankett hat das krautjunkerliche Gezücht der &#x201E;Schlesischen Zeitung&#x201C; in einigen Aufruhr gebracht, der sich in folgender prachtvollen Exkoriation Luft machte: &#x201E;Die Volksheilande der Rothen predigen nun offen das Evangelium von der allein seligmachenden sozial-demokratischen Republik und die Arbeiter, Freiheitskanaster dampfend und (sehr niederschlagend) Berliner Weißbier trinkend, hören ihnen voller Andacht zu. (Erfreuliches Geständniß.) Die göttliche Komödie von der rothen Republik gefällt ihnen; sie spielen darin die Jakobiner der Weltgeschichte und rufen im Chorus: Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit! Mit diesem Feldgeschrei wollen sie die ganze alte Weltordnung über den Haufen stürzen (wunderbare Divinition!), um das sozialistische Ikarien, das Arbeiterparadies auf Erden einzurichten u. s. w.&#x201C; Hierauf prophezeit die Schlesierin unsern Rothen einen Tag von Bourges, weil es jetzt öffentliche Gerichte gebe. (Merkwürdiger Grund im Munde eines Standrechtsorgans!) Das Junkerthum unterläßt nicht, seine Entrüstung über das Jagdrecht und über die feudalistischen Befreiungen, wo es kann, laut werden zu lassen. Wie weit überhaupt hier sich der Geist der Contrerevolution versteigt, können Sie daraus entnehmen, daß er selbst im Theater wüthet. Nur berüchtigte Dirnen finden Gnade vor dem königlich preußischen Wanzenritterthum unserer Kasernokratie und Krautjunker. Frau Kennet, wie es heißt, die beste dramatische Schauspielerin Breslau's, wurde z. B. weil sie einen <hi rendition="#g">dramatischen Kladderadatsch</hi> gehalten, ohne weiters von der Direktion entlassen. Engagirt wird, nicht wer Talent hat, sondern nach Dirnenwillfährigkeit gegen die schnaps- und lackriechenden Ritter des königlich preußischen Anstands und die profitwüthigen Direktoren. Ferner, die Mitglieder des christlichen Instituts der Handlungsdiener haben einen Verein gestiftet, welcher die seit 70 Jahren durch Vermächtnisse und Schenkungen christlicher Gönner gesammelten Fonds zum Zwecke einer Ressource und Betreibung gesellschaftlicher Erholungen aus christlichen und jüdischen Commis will; die &#x201E;Schlesische Zeitung&#x201C; hat darauf die Unverschämtheit, öffentlich aufzufordern, daß man solche Zumuthung abweise. Die gestrige Sitzung des demokratischen Hauptvereins war, zumal dem Arbeiterbankett gegenüber, ganz besonders ledern. Es hatten sich ziemlich viele Soldaten eingefunden, auf welche die Sitzung gerade keinen verführerischen Eindruck gemacht haben kann. Das Vereinswesen liegt hier überhaupt noch sehr im chaotischen Argen, weil keiner der vielen Vereine &#x2012; die reaktionären ausgenommen &#x2012; einen bestimmten und energischen Ausdruck hat. Nur das Arbeiterbankett hatte denselben vollständig. Mit Ausnahme des Vizepräsidenten fehlte z. B. gestern der ganze Vorstand. Da der Verein in der letzten Sitzung etwas roth geworden war, so hatte sich der aus lauter Bourgeois bestehende Volksverein hinter den Wirth gemacht, damit er den Saal &#x2012; eine unansehnliche Spelunke &#x2012; kündige. Sömmerau klagte über den Mangel eines demokratischen Organs in der Presse und las einen Aufruf an die ländlichen Kreise vor, sich bei allen feierlichen Gelegenheiten mit einem Pfennig zu besteuern, um auf diese Weise die Kosten für Drucke, welche auf das Land vertheilt werden sollen, zu bestreiten. Hierauf las Brehmer seine Antwort an den Märzverein vor, welche mit Beifall angenommen wurde; sie wirft unter anderm den Frankfurter Bierfröschen vor, daß sie jemand zum Kaiser gemacht, der die Volksvertreter seines eigenen Landes auseinander getrieben, und erklärt, daß die Demokratie Leuten zu Liebe, die Wien bombardiren und Blum ermorden lassen, keinen Finger krümmen würde, daß man aber, wenn Deutschland in den Kampf gerathe, auch die geheimen Feinde neben den offenen zu finden wissen werde. Zum Schluß hielt Jankowski einen höchst verworrenen, nichts bedeutenden Vortrag über die ungarischen Verhältnisse, von denen selbst die meisten Demokraten hier kaum eine richtigere Anschauung haben, als von denen eines türkischen Paschaliks. &#x2012; Fröbel scheint, wie einst die Wiener Zeitung von ihm sagte, in der That ein <hi rendition="#g">ehrlicher</hi> Mensch geworden zu sein. Er hat eine Schrift herausgegeben: &#x201E;Politik und soziales Leben&#x201C;, aus welcher unser, von dem Pastor Vogtherr redigirtes &#x201E;Christkatholisches Ressourcenblat&#x201C; jetzt Auszüge über Religion und Liebe liefert, die auf mich höchst katzenjämmerlich gewirkt haben.</p>
        </div>
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          <head>Görlitz, 21. April.</head>
          <p>In der gestrigen Stadtverordneten-Versammlung wurde am Schlusse der Sitzung ein Gesuch des Schießhauspächters Heidrich über durch Wehrleute des 8. Landwehrregiments begangene Excesse vom Vorsteher vorgelesen, worüber sich bald eine ziemlich lebhafte Diskussion entspann, in Folge deren der Antrag des Stadtverordneten Bertram &#x201E;man solle gemeinsam mit dem Magistrat auf strenge Bestrafung der Excedenten dringen und wegen zu vieler derartiger Vorkommnisse beim General-Kommando des 3. Armeecorps auf Entfernung dieses bei uns ganz überflüssigen Landwehr-Bataillons antragen&#x201C; zum Beschlusse erhoben.</p>
          <bibl>(Br. Z.)</bibl>
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          <head>Schweidnitz, 22. April.</head>
          <p>Das hiesige Organ der sozialen Demokratie &#x201E;Freischütz&#x201C; genannt, theilt mit, daß der schon seit längerer Zeit verhaftete Redakteur desselben, Petery, wegen Majestätsbeleidigung und Versuch zur Erregung von Mißvergnügen, in erster Instanz zu 3jähriger Zuchthausstrafe verurtheilt worden ist.</p>
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        <div xml:id="ar283_010" type="jArticle">
          <head><bibl><author>8</author></bibl> Wien, 22. April.</head>
          <p>Die &#x201E;Austria&#x201C; will in ihrem heutigen Coursberichte wissen, daß der englische Gesandte, Lord Ponsonby, welcher vorgestern von hier abgereist ist, von Lord Palmerston nach London zu einer besondern Berathung berufen wurde. Dementgegen wird von anderer Seite die Reise des Lord als ein lediglich durch Gesundheitsrücksichten veranlaßter Ausflug bezeichnet.</p>
          <p>Dem Lloyd zufolge hat ein englisches Schiff, das am 18. Venedig verließ, nach Triest die Nachricht gebracht, daß unsere Flotte sich bereits vor Venedig befinde.</p>
          <p>Aus Eperies vom 12. April wird berichtet, daß der Kommandant Blaudeck nicht mehr im Stande ist, den slovakischen Landsturm zusammenzuhalten, er dringt auf die Heimkehr; die Felder sind zu bestellen, von denen seine Familien leben; er will nicht länger gegen den Magyarismus ankämpfen. Das Corps des Generals Hammerstein rückt angeblich in 3 Kolonnen vor; die mittlere durch das Saroser Komitat auf Kaschau, die zwei andern in ihrer rechten und linken Flanke ziehen durch die Zips und das Zempliner Komitat. Am 10. d. M. ist der slovakische Landsturm als Avantgarde der Kolonne des Generals Vogel in Eperies, Nachmittags 4 Uhr, eingerückt (??) ihm voraus Rittmeister Kühn von Sustenau-Kürassier 18. Chevauxlegers. Sonach hatten die Magyaren darin nur zwei Tage zugebracht, und sind noch vor Eintreffen der kaiserl. Truppen zurück nach Kaschau.</p>
          <p>In der untern Donaugegend haben die Insurgenten in der That schon bei Földvar über die Donau gesetzt. Es ist uns ein Paß zu Gesichte gekommen, der von dem Landeskommissär der Magyaren, Kopitzanzi, von Földvar zur Weiterreise nach Pesth visirt war. Zwei Regimenter Infanterie, Kreß-Chevauxlegers und Wollmoden-Kürassiere haben den Befehl erhalten, morgen früh die Offensive zu ergreifen (!) und die Rebellen (!) aus ihrer Position bei Palota und Toth zu vertreiben. Waitzen ist bis jetzt gänzlich unbesetzt.</p>
          <p>Einer Proklamation Kossuth's d. d. Gödöllö 14. April zufolge, worin er seine tapfern Heldenbrüder zur Ausdauer und letzter Kraftanstrengung ermahnt, um dem König Ferdinand V., der durch die Camarilla und eine Militär-Empörung, an deren Spitze sein Neffe Franz Joseph steht, vom Throne gestoßen und zur Abdankung gezwungen, wieder zu seinem geheiligten Rechte und angestammten Throne zu verhelfen, soll in allen ungarischen Feldlagern, als auch in allen Städten und Gemeinden, in denen noch die ungarische Trikolore weht, am 19. April ein solenner Gottesdienst zur Feier des Geburtsfestes Ferdinand V. abgehalten werden (?)</p>
          <p>In Debreczin hat Bem einen feierlichen Einzug gehalten, 200 mit Nationalfarben und Bändern geschmückte russische Gefangenen im Gefolge. Kossuth ritt ihm mit bloßem Haupte entgegen, und drückte ihm den wärmsten Dank des Vaterlandes aus. Bem überbrachte eine von 40,000 Sachsen unterfertigte Adresse, worin sie das ungarische Landesvertheidigungs-Comité anerkennen, demselben huldigen, und den Schwur leisten, gegen die Union nie mehr die geringste Einwendung zu machen. Den ganzen Tag wurden Kanonenschüsse gelöst, Abends Beleuchtung der Stadt und bal paré beim Präsidenten Kossuth.</p>
          <p>Man sieht, die Ungarn sind ganze Kerle, sie verstehen zu leben, an Geld leiden sie ebenfalls keinen Mangel.</p>
          <p>Die Truppen, welche bei Neuhäusel standen, rücken ins Pesther Lager, während ein Theil der über Preßburg kommenden Verstärkungen die Position bei Neuhäusel bezieht.</p>
        </div>
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          <head><bibl><author>8</author></bibl> Wien, 22. April.</head>
          <p>Bei dem unlängst bezüglich der ungarischen Angelegenheit abgehaltenen Ministerrathe sollen drei Meinungen laut geworden sein, indem Windischgrätz für friedliche Bei-
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</TEI>
[1596/0002] * Köln, 26. April. _ 14 Soest, 21. April. Nachdem endlich auch der Rest der Münster'schen Zuchthausgefangenen in Freiheit gesetzt werden mußte und also auch der Kanonikus v. Schmitz zurückkehrte, wurde ihm von der hiesigen Demokratie, für welche die bekannte Wahl Bodelschwinghs vom erklecklichsten Nutzen gewesen, ein ehrenvoller Empfang bereitet. Die Herren Reaktionärs schnitten grimmige Gesichter und eine Masse pensionirter Kriegsschnurrbärte starrten vor Wuth empor. Eine besondere Erwähnung verdient die hiesige evangelische Priesterkaste. Als im Februar d. J. sowohl in Soest als in den meisten Ortschaften Westphalens eine Petition um Amnestie für die durch den Novemberkonflikt so schwer betroffenen politischen Verhafteten zirkulirte, weigerten die Diener am göttlichen Wort ihre Unterschrift mit der zarten Redensart: „Das könnte dem geliebten Könige unangenehm sein.“ Süße christliche Bruderliebe, großherziges Exempel Hohenzollern'schen Gensd'armenglaubens, du bist zu beneiden, denn wahrlich, an dir geht das Wort Kains in Erfüllung: „Soll ich meines Bruders Hüter sein?“ Unser sehnlichster Wunsch geht übrigens dahin, daß man den Satelliten dieser evangelischen Hermandad doch recht bald jene würdigen Rücksichten aus dem Büreau Strotha-Ladenberg angedeihen lassen möge, welche auf eine zweckmäßigere Uniformirung Bedacht nehmen. Wir schlagen dazu mutatis mutandis, weißes Lederzeug vor! Davon seien Sie übrigens fest überzeugt; erfechten die Heuler noch einen solchen Sieg, wie die Wahl Bodelschwinghs, dann sind sie verloren wie König Pyrrhus. Die Demokratie erstarkt zusehends; Leute, die im vorigen Jahr noch zu den Konservativen gezählt wurden, schämen sich jetzt ihres octroyirten Patriotismus und wünschen das Vereinbarungsprinzip in's Tollhaus! * Berlin, 24. April. Sitzung der zweiten Kammer. Der Präsident Grabow eröffnet die Sitzung 11 1/2 Uhr. Folgende dringende Anträge werden verlesen und finden die hinreichende Unterstützung. Miesberg und Genossen: daß die Fach-Kommission für das Unterrichtswesen um 7 Mitglieder durch die Wahl der Abtheilungen vermehrt werde.“ Elsner und Genossen, Zusatz zur Geschäftsordnung: „In allen den Fällen, wo Anträge oder Gesetzentwürfe mehr als einer Fach-Kommission zur Berathung und Berichterstattung überwiesen werden, berathen diese Kommissionen in gemeinschaftlichen Sitzungen.“ Camphausen und Genossen: Die hohe Kammer wolle beschließen, den § 23 der Geschäftsordnung wie folgt abzuändern: „Interpellationen an die Minister müssen bestimmt formulirt und kurz motivirt, von. 30 Mitgliedern unterzeichnet, dem Kammerpräsidenten überreicht werden. Der Präsident veranlaßt den sofortigen Druck der Interpellation, ihre Abgabe an das Staats-Ministerium und Vertheilung unter die Kammermitglieder. Sobald dies geschehen, fordert er in der zunächstfolgenden Sizzung das Staats-Ministerium zur Erklärung auf, ob und wann es die Interpellation beantworten wolle. Eine nähere mündliche Ausführung der Interpellation ist dem Antragsteller nicht mehr gestattet.“ Gründe: Der Antrag findet seine Rechtfertigung in der dringenden Nothwendigkeit des Zeit-Ersparnisses für die Kammer-Verhandlungen, so wie in der Zweckmäßigkeit, das Staats-Ministerium durch vorherige Motivirung der Interpellation in die Lage einer genügenden Beantwortung zu setzen. Als sich die ganze Rechte zur Unterstützung dieses das Reden verbietenden Antrages erhebt, erschallt von der Linken ein allgemeines Gelächter und ironisches Beifallklatschen. Hierauf geht man zum Clubgesetz über. Statt des § 15 wird folgendes Amendement von Pilet angenommen: „Zu Versammlungen, welche auf öffentlichen Plätzen und Straßen in Städten und Ortschaften stattfinden sollen, sowie zu öffentlichen Aufzügen in Städten und Ortschaften hat der Vorsteher, Unternehmer, Ordner oder Leiter die Genehmigung der Ortspolizeibehörde nachzusuchen.“ Der zweite Satz dieses Amendements: „dieselbe darf nur versagt werden wegen dringender Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit,“ wird mit 170 gegen 157 verworfen. Statt § 16 wird folgendes Amendement von Pilet angenommen: „Kirchliche Prozessionen, Wallfahrten und Bittgänge, gewöhnliche Leichenbegängnisse und Züge der Hochzeits-Versammlungen unterliegen der Bestimmung des vorigen § nicht.“ Die Debatte wird über die §§ 17, 18 und 19 eröffnet. Temme spricht besonders gegen die harten Strafbestimmungen dieser §§. Ein Dieb, der zwanzigmal wegen kleiner Diebstähle bestraft wird, wird nur mit drei Monat Gefängniß bestraft, während das vorliegende Gesetz eine Strafe von sechs Monat feststellt, wenn Jemand sogleich eine Versammlung nicht verläßt, wenn sie von der Polizei aufgelöst wird. ‒ Man will die ruhigsten Bürger unter polizeiliche Aufsicht stellen, während von Soldaten sehr oft Exzesse ohne die geringste Strafe verübt werden. Kriegsminister Strotha: Der vorige Redner erwähnte der oft vorfallenden Exzesse, die von Soldaten begangen wären. Die öffentlichen Blätter haben in der letzten Zeit allerdings oft von Exzessen geschrochen, indessen es mit der Wahrheit nicht eben sehr genau genommen. Ich bestreite keineswegs, daß derartige Exzesse vorgekommen sind, das hat aber seinen Grund in Zuständen, die leider noch nicht beseitigt sind. Die Verantwortlichkeit zur Aufrechthaltung der Disziplin kann nur dann übernommen werden, wenn Institutionen, welche allein diese Disziplin garantiren, nicht fortwährend in Frage gestellt, oder lächerlich gemacht werden. Dierschke spricht gegen § 17 und gegen das ganze Gesetz unter fortwährender Heiterkeit der Kammer. Um sich ungehindert zu vereinigen haben die Menschen ein so natürliches Recht wie die Thiere. Schmidt (Landshut): Da der Kriegsminister die Exzesse der Soldaten in Schutz nimmt, muß ich der Exzesse erwähnen, welche bei meiner Rückkehr von der Nationalversammlung von einer Compagnie des 10. Regiments unter Führung des Lieutenants Schall verübt wurden. Schimpfreden aller Art wurden gegen mich ausgestoßen: ich sei nicht würdig, wieder die Kanzel zu betreten u. s. w. Solche Nichtswürdigkeiten ‥‥ (Tumult rechts). Der Präsident Grabow weist den Redner wegen dieses Ausdruckes zurecht. (!!!!!) Kriegsminister Strotha unter Verweisung auf das vorher von ihm ausgesprochene Urtheil, verspricht die schärfste Untersuchung event. Bestrafung der Schuldigen oder einen entschiedenen Schutz der so eben in ihrer Ehre Gekränkten. Kirchmann spricht gegen das Amendement Seckendorff, weil es eine aus §. 2 entfernte Beistimmung wieder herstellen wolle. ‒ Auch Graf Arnim erklärt sich gegen ein solches Prinzip, wodurch früher verworfene Bestimmungen später nochmals zur Abstimmung gebracht werden. ‒ Das Amendement Seckendorff lautend: „Die Strafe der Unterlassung der in §. 2 vorgeschriebenen Anzeige trifft den Inhaber des Versammlungslokales, wenn dieser keinen andern Unternehmer der Versammlung nachweisen kann,“ wird nach namentlicher Abstimmung mit 165 gegen 163 Stimmen verworfen. ‒ Das Amendement Gierse lautend: „Diese Strafe gilt auch für den Beamten, welcher die vorgeschriebene Bescheinigung nicht sofort ertheilt,“ wird nach vorgenommener Zählung mit 165 gegen 163 Stimmen verworfen. Die Linke fordert jedoch namentliche Abstimmung, welche das entgegengesetzte Resultat liefert, indem dies Amendement mit 168 gegen 164 Stimmen angenommen. (!!!) Der amendirte § 17 lautet nun: „Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften der §§ 1, 3, 6, 7 und 8 dieses Gesetzes ziehen eine Strafe bis zu 50 Thlr. oder im Unvermögensfall Gefängniß bis zu 4 Wochen nach sich. Diese Strafe gilt auch für den Beamten, welcher die vorgeschriebene Bescheinigung nicht sofort ertheilt.“ und wird mit Majorität angenommen. Statt §. 18 wird folgende Fassung angenommen: „Wer der Bestimmung des § 9 zuwiderhandelt, und sich nach dreimaliger, unter Berufung auf dieses Gesetz, geschehene Aufforderung nicht entfernt, hat Geldbuße bis zu 100 Thlr. oder Gefängniß bis zu drei Monaten verwirkt.“ §. 19 in folgender Fassung: „Ist die Versammlung unter freiem Himmel von der Orts-Polizeibehörde untersagt, oder den Vorschriften der §§. 10 und 11 zuwider unternommen, so hat jeder, welcher dazu auffordert oder auffordern läßt, oder darin als Ordner, Leiter oder im Fall des § 10 auch nur als Redner thätig ist, eine Geldstrafe bis zu 100 Thlr. oder Gefängniß bis zu 3 Monaten verwirkt. Gleiche Strafe trifft denjenigen, der im Fall der §§. 14 und 15 als Redner thätig ist, insofern das Verbot vorher gehörig bekannt gemacht war. Wer an einer in Folge dieses Gesetzes untersagten Versammlung Theil nimmt, unterliegt einer Geldbuße bis zu 5 Thlr. Diese Strafe tritt rücksichtlich der Theilnahme an den in Gemäßheit der §§. 14 und 5 verbotenen Versammlungen jedoch nur dann ein, wenn dieses Verbot vorher gehörig bekannt gemacht worden war“ angenommen. §. 20 in folgender Fassung: „Wer auffordert, in einer Versammlung mit Waffen zu erscheinen, oder die Aufforderung hierzu verbreiten läßt, oder in einer Versammlung Waffen austheilt, ist mit Gefängniß von 6 Wochen bis zu einem Jahre zu bestrafen,“ angenommen. §. 21 „Wer gegen das Verbot des §. 11 an Versammlungen bewaffneten Theil nimmt, wird mit Gefängniß bis zu 6 Monaten bestraft,“ angenommen. Bodelschwingh stellt hier einen Zusatz § womit er die früher verworfene Bestimmung, daß Polizeibeamte in alle Versammlungen zuzulassen sind, wieder herstellen will. Dies Amendement lautet: „Die Mitglieder des Ortsvorstandes sind befugt, allen Versammlungen in welchen öffentliche Angelegenheiten erörtert oder berathen werden sollen, beizuwohnen.“ Bodelschwingh will dies Amendement motiviren, aber die Linke empört über diese Taktik, schon längst verworfene §§. nochmals vorzubringen, läßt ihn kaum zum Worte kommen. Die Linke unterhält sich gemüthlich und der Redner schreiet was er kann um, sich verständlich zu. Der Präsident ruft wiederholt die Linke möge doch ruhig sein. Waldek antwortet einige Worte, die wir im allgemeinen Tumult nicht verstehen konnten. Grabow ruft ihn dafür zur Ordnung; noch mehr Tumult. Während dem beendet endlich Bodelschwingh seine Rede, und sein Amendement wird nach namentlicher Abstimmung mit 172 gegen 160 Stimmen verworfen. ‒ § 22 wird fast einstimmig verworfen, nur die beiden Herren Minister Manteufel und v. d. Heidt stimmen dafür. Dieser ächt russische § wollte denjenigen, welche an öffentlichen Orten oder bei öffentlichen Zusammenkünften Erkennungs- oder Versammlungszeichen, oder sonstige äußere Abzeichen, welche zur Aufrechthaltung der öffentlichen Ruhe und Sicherheit durch Gesetz oder Verordnungen der Ortspolizeibehörde verboten worden sind, trägt, ausstellt, verkauft oder auf sonstige Weise verbreitet, mit Gefängniß bis zu einem Jahre bestrafen. Ein Amendement Thiel, welches diejenigen Beamten, welche den ihne im gegenwärtigen Gesetz beigelegten Amtsbefugnissen zuwiderhandeln, das erste Mal mit 50 Thlr. im Wiederholungsfalle mit Amtsentsetzung bestrafen will, wird verworfen. Zu § 23 ist folgendes Amendement von Pape gestellt: „Auf die durch das Gesetz oder die gesetzlichen Autoritäten angeordneten Versammlungen, auf Versammlungen von Gemeinde-, Kreis-, Bezirks-, Provinzial-, und Volksvertretern und der Wahlmänner dieser letzteren so wie auf Wahlvorversammlungen der Urwähler finden die vorstehenden Bestimmungen keine Anwendung“ welches nach stattgefundener Zählung mit 171 gegen 160 Stimmen angenommen wird. Als letzten Zusatz § wird von Arntz und Genossen vorgeschlagen: „Dieses Gesetz tritt am 1. Dezember d. J. außer Kraft, wenn es nicht vorher ausdrücklich erneuert wird.“ ‒ Als Grund wird angegeben, daß das gegenwärtige Gesetz doch nur augenblicklich für einen Ausnahmezustand gegeben wird, denn in den Grundrechten der deutschen Verfassung und auch in unserer octroyirten wird das allgemeine Versammlungsrecht gewährleistet und nur ein Gesetz über die Versammlungen unter freiem Himmel ist dort in Aussicht gestellt. Der nächsten Kammer, die am 1. Dezember wieder zusammentreten muß, kann es demnach vorbehalten bleiben, dies Gesetz zu revidiren oder zu erneuern. Das Amendement wird verworfen, da das Kosch'sche Centrum mit der Rechten dagegen stimmte. ‒ Morgen kommt der Waldecksche Antrag auf Aufhebung des Berliner Belagerungszustandes zur Berathung. Berlin, 26. April. In diesem Augenblicke befindet sich der anhalt-dessauische Oberst v. Stockmar hier, um die schleunigste Vereinigung des anhaltinischen Militars mit der preußischen Armee zu Stande zu bringen. Naumburg, 18. April. Ein Vortrag in unserer letzten Bürgerversammlung hat hier in allen Kreisen großes Aufsehen erregt. Dr. Keil, Redakteur eines hiesigen Lokalblattes und Vorstandsmitglied zweier demokratischen Vereine, eröffnete nämlich der Versammlung, daß ihm von Mageburg aus Anerbietungen gemacht seyen, zu „den gutgesinnten Konservativen überzutreten und daß er, falls er darauf eingehen würde, monatlich vor der Hand 10 Thaler erhalten solle.“ Auf Verlangen ließ er den desfallsigen Brief aus Magdeburg, der mit J. A. Riemann unterzeichnet war, in Augenschein nehmen, so wie einen zweiten, der dieselbe Unterschrift trug und mit welchem er zugleich 10 Thlr. zugesendet bekommen hatte. Dr. Keil fragte, ob er dies Geld der Armenkasse übergeben solle. Die Versammlung aber antwortete, er müsse die 10 Thlr. selbst behalten. (Da wissen sich die Herren Reaktionärs höher zu verwerthen! Hoffentlich wird Brandenburg-Manteufel bald bessere Preise machen!) (Aach. Z.) 61 Breslau, 24. April. Das Arbeiterbankett hat das krautjunkerliche Gezücht der „Schlesischen Zeitung“ in einigen Aufruhr gebracht, der sich in folgender prachtvollen Exkoriation Luft machte: „Die Volksheilande der Rothen predigen nun offen das Evangelium von der allein seligmachenden sozial-demokratischen Republik und die Arbeiter, Freiheitskanaster dampfend und (sehr niederschlagend) Berliner Weißbier trinkend, hören ihnen voller Andacht zu. (Erfreuliches Geständniß.) Die göttliche Komödie von der rothen Republik gefällt ihnen; sie spielen darin die Jakobiner der Weltgeschichte und rufen im Chorus: Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit! Mit diesem Feldgeschrei wollen sie die ganze alte Weltordnung über den Haufen stürzen (wunderbare Divinition!), um das sozialistische Ikarien, das Arbeiterparadies auf Erden einzurichten u. s. w.“ Hierauf prophezeit die Schlesierin unsern Rothen einen Tag von Bourges, weil es jetzt öffentliche Gerichte gebe. (Merkwürdiger Grund im Munde eines Standrechtsorgans!) Das Junkerthum unterläßt nicht, seine Entrüstung über das Jagdrecht und über die feudalistischen Befreiungen, wo es kann, laut werden zu lassen. Wie weit überhaupt hier sich der Geist der Contrerevolution versteigt, können Sie daraus entnehmen, daß er selbst im Theater wüthet. Nur berüchtigte Dirnen finden Gnade vor dem königlich preußischen Wanzenritterthum unserer Kasernokratie und Krautjunker. Frau Kennet, wie es heißt, die beste dramatische Schauspielerin Breslau's, wurde z. B. weil sie einen dramatischen Kladderadatsch gehalten, ohne weiters von der Direktion entlassen. Engagirt wird, nicht wer Talent hat, sondern nach Dirnenwillfährigkeit gegen die schnaps- und lackriechenden Ritter des königlich preußischen Anstands und die profitwüthigen Direktoren. Ferner, die Mitglieder des christlichen Instituts der Handlungsdiener haben einen Verein gestiftet, welcher die seit 70 Jahren durch Vermächtnisse und Schenkungen christlicher Gönner gesammelten Fonds zum Zwecke einer Ressource und Betreibung gesellschaftlicher Erholungen aus christlichen und jüdischen Commis will; die „Schlesische Zeitung“ hat darauf die Unverschämtheit, öffentlich aufzufordern, daß man solche Zumuthung abweise. Die gestrige Sitzung des demokratischen Hauptvereins war, zumal dem Arbeiterbankett gegenüber, ganz besonders ledern. Es hatten sich ziemlich viele Soldaten eingefunden, auf welche die Sitzung gerade keinen verführerischen Eindruck gemacht haben kann. Das Vereinswesen liegt hier überhaupt noch sehr im chaotischen Argen, weil keiner der vielen Vereine ‒ die reaktionären ausgenommen ‒ einen bestimmten und energischen Ausdruck hat. Nur das Arbeiterbankett hatte denselben vollständig. Mit Ausnahme des Vizepräsidenten fehlte z. B. gestern der ganze Vorstand. Da der Verein in der letzten Sitzung etwas roth geworden war, so hatte sich der aus lauter Bourgeois bestehende Volksverein hinter den Wirth gemacht, damit er den Saal ‒ eine unansehnliche Spelunke ‒ kündige. Sömmerau klagte über den Mangel eines demokratischen Organs in der Presse und las einen Aufruf an die ländlichen Kreise vor, sich bei allen feierlichen Gelegenheiten mit einem Pfennig zu besteuern, um auf diese Weise die Kosten für Drucke, welche auf das Land vertheilt werden sollen, zu bestreiten. Hierauf las Brehmer seine Antwort an den Märzverein vor, welche mit Beifall angenommen wurde; sie wirft unter anderm den Frankfurter Bierfröschen vor, daß sie jemand zum Kaiser gemacht, der die Volksvertreter seines eigenen Landes auseinander getrieben, und erklärt, daß die Demokratie Leuten zu Liebe, die Wien bombardiren und Blum ermorden lassen, keinen Finger krümmen würde, daß man aber, wenn Deutschland in den Kampf gerathe, auch die geheimen Feinde neben den offenen zu finden wissen werde. Zum Schluß hielt Jankowski einen höchst verworrenen, nichts bedeutenden Vortrag über die ungarischen Verhältnisse, von denen selbst die meisten Demokraten hier kaum eine richtigere Anschauung haben, als von denen eines türkischen Paschaliks. ‒ Fröbel scheint, wie einst die Wiener Zeitung von ihm sagte, in der That ein ehrlicher Mensch geworden zu sein. Er hat eine Schrift herausgegeben: „Politik und soziales Leben“, aus welcher unser, von dem Pastor Vogtherr redigirtes „Christkatholisches Ressourcenblat“ jetzt Auszüge über Religion und Liebe liefert, die auf mich höchst katzenjämmerlich gewirkt haben. Görlitz, 21. April. In der gestrigen Stadtverordneten-Versammlung wurde am Schlusse der Sitzung ein Gesuch des Schießhauspächters Heidrich über durch Wehrleute des 8. Landwehrregiments begangene Excesse vom Vorsteher vorgelesen, worüber sich bald eine ziemlich lebhafte Diskussion entspann, in Folge deren der Antrag des Stadtverordneten Bertram „man solle gemeinsam mit dem Magistrat auf strenge Bestrafung der Excedenten dringen und wegen zu vieler derartiger Vorkommnisse beim General-Kommando des 3. Armeecorps auf Entfernung dieses bei uns ganz überflüssigen Landwehr-Bataillons antragen“ zum Beschlusse erhoben. (Br. Z.) Schweidnitz, 22. April. Das hiesige Organ der sozialen Demokratie „Freischütz“ genannt, theilt mit, daß der schon seit längerer Zeit verhaftete Redakteur desselben, Petery, wegen Majestätsbeleidigung und Versuch zur Erregung von Mißvergnügen, in erster Instanz zu 3jähriger Zuchthausstrafe verurtheilt worden ist. 8 Wien, 22. April. Die „Austria“ will in ihrem heutigen Coursberichte wissen, daß der englische Gesandte, Lord Ponsonby, welcher vorgestern von hier abgereist ist, von Lord Palmerston nach London zu einer besondern Berathung berufen wurde. Dementgegen wird von anderer Seite die Reise des Lord als ein lediglich durch Gesundheitsrücksichten veranlaßter Ausflug bezeichnet. Dem Lloyd zufolge hat ein englisches Schiff, das am 18. Venedig verließ, nach Triest die Nachricht gebracht, daß unsere Flotte sich bereits vor Venedig befinde. Aus Eperies vom 12. April wird berichtet, daß der Kommandant Blaudeck nicht mehr im Stande ist, den slovakischen Landsturm zusammenzuhalten, er dringt auf die Heimkehr; die Felder sind zu bestellen, von denen seine Familien leben; er will nicht länger gegen den Magyarismus ankämpfen. Das Corps des Generals Hammerstein rückt angeblich in 3 Kolonnen vor; die mittlere durch das Saroser Komitat auf Kaschau, die zwei andern in ihrer rechten und linken Flanke ziehen durch die Zips und das Zempliner Komitat. Am 10. d. M. ist der slovakische Landsturm als Avantgarde der Kolonne des Generals Vogel in Eperies, Nachmittags 4 Uhr, eingerückt (??) ihm voraus Rittmeister Kühn von Sustenau-Kürassier 18. Chevauxlegers. Sonach hatten die Magyaren darin nur zwei Tage zugebracht, und sind noch vor Eintreffen der kaiserl. Truppen zurück nach Kaschau. In der untern Donaugegend haben die Insurgenten in der That schon bei Földvar über die Donau gesetzt. Es ist uns ein Paß zu Gesichte gekommen, der von dem Landeskommissär der Magyaren, Kopitzanzi, von Földvar zur Weiterreise nach Pesth visirt war. Zwei Regimenter Infanterie, Kreß-Chevauxlegers und Wollmoden-Kürassiere haben den Befehl erhalten, morgen früh die Offensive zu ergreifen (!) und die Rebellen (!) aus ihrer Position bei Palota und Toth zu vertreiben. Waitzen ist bis jetzt gänzlich unbesetzt. Einer Proklamation Kossuth's d. d. Gödöllö 14. April zufolge, worin er seine tapfern Heldenbrüder zur Ausdauer und letzter Kraftanstrengung ermahnt, um dem König Ferdinand V., der durch die Camarilla und eine Militär-Empörung, an deren Spitze sein Neffe Franz Joseph steht, vom Throne gestoßen und zur Abdankung gezwungen, wieder zu seinem geheiligten Rechte und angestammten Throne zu verhelfen, soll in allen ungarischen Feldlagern, als auch in allen Städten und Gemeinden, in denen noch die ungarische Trikolore weht, am 19. April ein solenner Gottesdienst zur Feier des Geburtsfestes Ferdinand V. abgehalten werden (?) In Debreczin hat Bem einen feierlichen Einzug gehalten, 200 mit Nationalfarben und Bändern geschmückte russische Gefangenen im Gefolge. Kossuth ritt ihm mit bloßem Haupte entgegen, und drückte ihm den wärmsten Dank des Vaterlandes aus. Bem überbrachte eine von 40,000 Sachsen unterfertigte Adresse, worin sie das ungarische Landesvertheidigungs-Comité anerkennen, demselben huldigen, und den Schwur leisten, gegen die Union nie mehr die geringste Einwendung zu machen. Den ganzen Tag wurden Kanonenschüsse gelöst, Abends Beleuchtung der Stadt und bal paré beim Präsidenten Kossuth. Man sieht, die Ungarn sind ganze Kerle, sie verstehen zu leben, an Geld leiden sie ebenfalls keinen Mangel. Die Truppen, welche bei Neuhäusel standen, rücken ins Pesther Lager, während ein Theil der über Preßburg kommenden Verstärkungen die Position bei Neuhäusel bezieht. 8 Wien, 22. April. Bei dem unlängst bezüglich der ungarischen Angelegenheit abgehaltenen Ministerrathe sollen drei Meinungen laut geworden sein, indem Windischgrätz für friedliche Bei-

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Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Marx-Engels-Gesamtausgabe: Bereitstellung der Texttranskription. (2017-03-20T13:08:10Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Jürgen Herres: Konvertierung TUSTEP nach XML (2017-03-20T13:08:10Z)
Maria Ermakova, Benjamin Fiechter, Susanne Haaf, Frank Wiegand: Konvertierung XML nach DTA-Basisformat (2017-03-20T13:08:10Z)

Weitere Informationen:

Die angegebenen Seitenzahlen beziehen sich auf die Ausgabe: Neue Rheinische Zeitung. Organ der Demokratie. Bd. 2 (Nummer 184 bis Nummer 301) Köln, 1. Januar 1849 bis 19. Mai 1849. Glashütten im Taunus, Verlag Detlev Auvermann KG 1973.




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Zitationshilfe: Neue Rheinische Zeitung. Nr. 283. Köln, 27. April 1849, S. 1596. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_nrhz283_1849/2>, abgerufen am 21.11.2024.