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Neue Rheinische Zeitung. Nr. 276. Köln, 19. April 1849.

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erschütterliche Tapferkeit anbelangt, es mit jeder andern Reichstruppe aufnehmen können.

Sundewitt scheint auch dieses Jahr der Hauptkriegsschauplatz werden zu sollen. Den Hannoveranern, Oldenburgern und selbst den Preußen, ist das auf dieser Halbinsel liegende Kirchdorf Düppel vom vorigen Jahre noch im guten Andenken. Diese wurden damals, wenn auch nicht besiegt, doch nach ganz bedeutendem Verluste gezwungen, die südöstliche Spitze der Halbinsel den Dänen zu überlassen, und mit diesem Theil auch das Kirchdorf Düppel. Dieses Dorf dehnt sich bekanntlich hart an der Landstraße entlang, welche von Gravenstein nach der Fähre bei Sonderburg über den Sonderburger Sund führt, welche die Verbindung zwischen Alsen und Sundewitt unterhält. Seit vorigem Jahre ist aber diese Fähre von den Dänen durch eine Schiffbrücke ersetzt, an deren Ausmündung auf Sundewitt ein mit Geschütz reichlich besetzter Brückenkopf angelegt wurde. Aber auch bei dem Dorfe Düppel wurden eine Reihe Schanzen auf der sogenannten Düppeler Höhe angelegt, um den Brückenkopf zu decken und die einzige nach diesem führende Landstraße zu sperren. Die Schanzen wurden mit 36 Kanonen schweren Kalibers armirt und jetzt gleich nach Aufkündigung des Waffenstillstandes von dänischer Artillerie besetzt.

Von hier aus hatten nun die Dänen wiederholt Raubzüge unternommen oder Ueberfälle gemacht, waren auch, wenn es ging, einige Meilen weit vorgerückt; so wie aber die Deutschen mit genügender Macht heranrückten, waren die Dänen in den Schutz ihrer Schanzen zurückgegangen; daher mußte den Deutschen daran gelegen sein, die Dänen wenigstens von Sundewitt, wo möglich aber von Alsen zu vertreiben und die angelegten Verschanzungen zu zerstören.

Letzteres in's Werk zu setzen war im Kriegsrathe der baierischen und sächsischen Heerführer schon am 12. d. Mittags beschlossen und sollte demzufolge ein Sturm auf die Düppeler Schanzen unternommen werden. Von den Truppen wurde die, bei dieser Veranlassung gegebene Ordre, sich marschfertig zum Vordringen zu halten, mit Jubel aufgenommen. Die verschiedenen Bataillone waren schon in der Nacht enger zusammengezogen, um mit dem Anbruch des andern Morgen die Operation beginnen zu können. Die Baiern, 5000 Mann stark, zogen von Snogbeck und Satrup, die Sachsen, 6000 Mann stark, von Atzbüll und Nübel herbei und vereinigten sich in der Gegend von Rackebüll, von wo aus sie ihre Schlachtordnung entwickelten. Den linken Flügel bildeten die Baiern, den rechten die Sachsen, das Centrum die vereinte Artillerie, in 6 Batterien bestehend, und von einem baierischen Reiterregiment gedeckt. Der Donner von 30 und einigen deutschen Kanonen eröffnete den Reigen zum Kampf gegen 8 Uhr Morgens. Die Dänen ihrerseits antworteten aus ihren 36 Feuerschlünden, und schleuderten Tod und Verderben in die vor ihnen entwickelten baierischen und sächsischen Kolonnen, durch einen mörderischen Kartätschenhagel; sie selbst litten dagegen sehr wenig hinter ihren hohen Schanzen. Die Düppeler Mühle und mehrere Gehöfte wurden bei dieser Gelegenheit in Brand geschossen. Obgleich sich die Reihen der Deutschen lichteten und Leichenhaufen sich aufthürmten, so wurde doch der Muth der wie Mauern stehenden Truppen nicht gebrochen. Das Kommando zum Sturm begrüßten sie mit begeistertem Hurrahruf und stürmten nun mit dem Bajonett die Schanzen. Als sie diese erreicht hatten, entspann sich ein Kampf Mann an Mann. Die Dänen standen aber nicht lange, sondern wichen nach kurzem Widerstand, alle Kanonen zurücklassend, und flohen unaufhaltsam auf der Landstraße die Düppeler Höhe herab nach der Schiffbrücke zu. Am Mittag hatten die Deutschen vollständig gesiegt; als Siegeszeichen flatterte die deutsche Fahne von den eroberten Schanzen.

Nach diesem mußte die Artillerie den fliehenden Feind verfolgen und den Brückenkopf zerstören, was auch trotz der tapfersten Gegenwehr gelang. Gegen Abend waren alle Schanzen zerstört und selbst ein Theil der Brücke vernichtet, bei welcher Gelegenheit mehrere Hundert Dänen ertrunken sein sollen. Dieser Sieg kostete den Deutschen 1000 und den Dännen 3000 M.; zu blutig für die wenig errungenen Vortheile. Sonderburg stand beim Abgang dieser Nachrichten in Flammen.

Frankfurt, 16. April.

National-Versammlung.

Tagesordnung:

1. Wahl zweier Schriftführer an die Stelle der Herren v. Maltzahn und Neumayr.

2. Berathung des vom Abg. v. Buttel, Namens des Prioritäts- und Petitionsausschusses erstatteten Berichts über eine Reihe von Vorstellungen, Anträgen und Beschwerden, betreffend die im Herzogthum Bernburg vorhandenen Mißstände.

Vicepräsident Eisenstuck eröffnet die Sitzung mit der Anzeige, daß von drei und zwanzig östreichischen Abgeordneten eine Gesammt-Austrittserklärung eingegangen ist, die ihre Motive auf das Erbkaiserthum, auf den Mangel eines Mandats zu dessen Miterrichtung, auf das dadurch gelöste Verhältniß zu Oestreich und ganz besonders auf den Versammlungsbeschluß vom 11. April gründet, wornach an der Verfassung und den Bestimmungen über das Reichsoberhaupt unwandelbar festgehalten werden solle.

Ebenso hat eine motivirte Austrittserklärung überreicht - weil durch das Erbkaiserthum das Vereinbarungsprinzip verletzt worden sei - Herr Petzer aus Tirol. Ausgetreten endlich sind die Herren Müller aus Sachsen-Meiningen und v. Maltzahn aus Küstrin.

Eingetreten: Erbe für den 19. Wahlbezirk des Königsreichs Sachsen.

Ein Schreiben der würtembergischen Kammer, welches der National-Versammlung mitgetheilt wird, erklärt sich für die Unterwerfung Würtembergs unter die Beschlüsse der deutschen National-Versammlung und für die unbedingte Aufrechthaltung der deutschen Verfassung nebst den Grundrechten und dem Reichswahlgesetze.

v. Reden interpellirt das Reichshandelsministerium, ob und welche Maßregeln es ergreifen wolle, um das Publikum in den Stand zu setzen, sich ein richtiges Urtheil über die Thätigkeit der deutschen Marinekommission zu bilden. (Oh!)

Herr Würth aus Sigmaringen interpellirt schließlich das Reichsministerium des Aeußern wegen der Behandlung, welche der deutsche Republikaner Willich von den französischen Behörden erfahren habe.

Gevekoht berichtet für den Marineausschuß, daß derselbe beantragt, das Reichsministerium solle ersucht werden:

1. ein Gesetz über die Vertheilung der Prisengelder für den Seedienst zu entwerfen und der Reichsversammlung vorzulegen;

2. nach Eingang der näheren Berichte über das ruhmwürdige Gefecht bei Eckernförde am 5. April, diejenigen Männer, welche sich bei demselben besonders ausgezeichnet haben, namhaft zu machen und zu entsprechenden Belohnungen in Vorschlag zu bringen.

Wird ohne Berathung angenommen.

Tagesordnung: Wahl zweier Schriftführer.

Nach dem später Mitgetheilten sind gewählt: Coßmann aus Stettin und Sprengel aus Mecklenburg.

Bericht des Prioritäts- und Petitionsausschusses über die Bernburger Angelegenheit.

Die vom Ausschusse gestellten Anträge lauten:

In Erwägung:

daß, was zunächst die über den Reichskommissär v. Ammon erhobene Beschwerde betrifft, solche jedenfalls, abgesehen von ihrer thatsächlichen Begründung, mittlerweile durch die erfolgte Abberufung des genannten Reichskommissärs für erledigt zu halten;

in fernerer Erwägung:

daß die sonstigen Anträge und Vorstellungen, welche darauf gerichtet sind, daß wegen der bezweifelten Regierungsfähigkeit des zeitigen Inhabers der Regierungsgewalt in Bernburg eine dessauische Regentschaft angeordnet werden möge, oder daß eine völlige Vereinigung Bernburgs mit Dessau zu Stande komme, oder endlich, daß der in Bernburg verhängte Belagerungszustand wieder aufgehoben werde, theils die allgemeine Sicherheit und Wohlfahrt des deutschen Bundesstaates betreffen, welche zu wahren, gemäß den Bestimmungen des Gesetzes über die Centralgewalt, zunächst Aufgabe des Reichsministeriums ist, theils aber unter den von der National-Versammlung in der Medialisirungsfrage gefaßten Beschluß fallen, welchem zufolge ebenfalls zunächst das Reichsministerium die Vermittlung zu übernehmen hat;

endlich in Erwägung:

daß die obigen Anträge und Vorstellungen durchgängig auch bereits bei der Centralgewalt angebracht sind, und die Reichsversammlung von den Bittstellern zumeist nur um eine fordernde Unterstützung angegangen ist - beschließt die Reichsversammlung:

über den ersten Gegenstand zur Tagesordnung überzugehen;

dagegen im Uebrigen die Angelegenheit dem Reichsministerium mit der Aufforderung zu überweisen, die Absendung eines Reichskommissars oder sonst das Geeignete in der Sache zu verfügen.

Mölling aus Jever verliest unter Lärm und Geschwätz der Rechten eine lange Darstellung der Bernburger Vorfälle vom 16. März. Er begreift nicht, wie der Abgeordnete von Bernburg selbst, Hr. Zachariä über sämmtliche Anträge, Gesuche und Beschwerden den Uebergang zur Tagesordnung beantragen könne, und beantragt eine Reichskommission aus beiden Seiten des Hauses gleichmäßig zu erwählen und nach Bernburg abzusenden, um dort die sorgfältigste Untersuchung, namentlich darüber vorzunehmen, ob für das Militär die Nothwendigkeit zu einem so blutigen Gebrauch der Waffen vorhanden gewesen sei.

Zachariä aus Bernburg trägt einen Erlaß des herzoglichen Staatsministeriums vor, nach welchem der Belagerungszustand bereits wieder aufgehoben ist.

Hiermit ist für diesen Biedermann Alles erledigt.

Wedekind will dem Reichsministerium die Angelegenheit mit der dringenden Aufforderung überweisen, daß ein anderer Reichskommissar abgesendet werde, der an Ort und Stelle namentlich dafür Sorge trage, daß

1. in Untersuchung der Bernburger Vorgänge, und namentlich der blutigen Vorfälle vom 16. März unparteiische Justiz geübt,

2. der Bernburgische Landtag sofort zusammenberufen,

3. hinsichtlich des Belagerungszustandes nach § 197 der deutschen Reichsverfassung verfahren und

4. die Anträge auf Niedersetzung einer Regentschaft für Anhalt-Bernburg oder dessen Vereinigung mit Anhalt-Dessau und Cöthen unbehindert und ordnungsmäßig erledigt werden

Wassermann-Bassermann nimmt das Wort im Namen des Ministeriums. Um ins Klare über die Bernburger Angelegenheiten zu kommen, habe man früher den Hrn. v. Ammon als Reichskommissar an Ort und Stelle gesendet. Durchaus ungerechtfertigt sei es, diesem Manne vorzuwerfen, daß er sich seinen Unterricht (!) nur von Einer Seite her (!!) verschafft habe, vielmehr sei Hr. v. Ammon bemüht gewesen, sich nach jeder Richtung hin die nöthigen Unterlagen (!!!) zu seiner Darlegung (!!!!) zu verschaffen.

Gegen den Bernburgischen Landtag wüthet Wassermann ganz ergötzlich; der Landtag habe - horribele dictu - sogar ein Gericht zur Bestrafung der "reaktionären Bestrebungen" niedersetzen wollen. (Nicht auch gegen Bankruttirer, Hr. Wassermann?) Was die allerdings viel traurigeren Vorfälle vom 16. März in Bernburg anlangt, fährt der Redner fort, so habe selbst Mölling vorhin eingeräumt, daß der erste Schuß nicht von Seiten der Truppen gefallen, sondern aus einem Regierungsgebäude, in welches tumultuarische Haufen eingedrungen.

Und damit hört Alles auf!

Nachdem hierauf die Debatte geschlossen worden ist, nimmt die Versammlung die Ausschußanträge an. Ein Zusatzantrag von Cramer aus Köthen:

"In Erwägung:

1) daß der Herzog von Bernburg der letzte seines Stammes ist und eine Vereinigung von ganz Anhalt nach dessen Tode eintreten muß;

2) daß die gesonderte Verfassung und die darauf beruhende gesonderte neue Gesetzgebung und Verwaltung in Bernburg eine spätere Vereinigung sehr erschwert;

3) daß die bunte in einander verschlungene Lage der anhaltischen Länder die Durchführung gemeinsame Einrichtungen erleichtert, ja nothwendig macht;

4) daß Anhalt sich allgemein für eine Vereinigung ausgesprochen hat; beantrage ich, daß nach den Worten des Ausschußantrages: "oder sonst das Geeignete in der Sache zu verfügen" hinzugesetzt werde:

"besonders aber dahin zu wirken, daß Anhalt-Bernburg mit Dessau-Cöthen schon jetzt gleiche Verfassung und gleiche Einrichtung in Justizpflege und Verwaltung erhalte",

durch Zettelabstimmung mit 156 gegen 195 Stimmen verworfen.

Das Reichsministerium der Justiz überreicht schließlich der Versammlung einen von den herzoglich sachsen-altenburgischen Behörden gestellten Antrag auf Erlaubniß zur Untersuchung und Verhaftung des heute in die Versammlung eingetretenen Advokaten Hans Alfred Erbe. An den Untersuchungsausschuß.

72 Urlaubsgesuche, die für Monat April vorlagen, haben sich durch Austrittserklärungen u. s. w. auf vierzig und einige vermindert. Schriftführer Jucho theilt die desfallsige Liste mit. Werden genehmigt.

Hr. Ludwig Simon erklärt, daß sich der Dreißigerausschuß noch heute versammeln werde und daß bis Mittwoch oder Donnerstag eine Vorlage von ihm zu erwarten sei.

Die nächste Sitzung morgen. Tagesordnung: mehrere Berichte, worunter einer des Ausschusses für Prüfung der Wahl in Thiengen und Konstanz.

Frankfurt, 15. April.

Der Dreißiger-Ausschuß ist gestern zum ersten Male zu einer Plenarberathung zusammengetreten. Ein Bericht ist in derselben nicht zu stande gekommen; vielmehr wurden nur folgende vier Anträge von einzelnen Mitgliedern vorgelegt.

I. Antrag des Abgeordneten Kierulff.

Der Ausschuß möge beantragen:

1. Die Reichsversammlung genehmigt die von ihrer Deputation auf die Antwort Sr. Majestät des Königs von Preußen gegebene Erklärung in dem Sinne der von der Deputation durch ihren Präsidenten der Reichsversammlung mitgetheilten, dem Bericht angehängten, Erläuterung.

2. Die Reichsversammlung beschließt in Folge dessen: nunmehr die definitive Entschließung Sr. Majestät des Königs von Preußen auf die durch die Reichsdeputation an den König gerichteten Einladung zur Annahme der auf Grundlage der Reichsverfassung auf Ihn übertragnen Kaiserwürde einzuholen.

3. Der erwählte Ausschuß bleibt bestehen, um je nach dem Erfolg des Beschlusses sub. 2 weitere Maßnahmen zu berathen und der Reichsversammlung vorzuschlagen.

II. Antrag des Abgeordneten Spatz.

Die Reichsversammlung wolle beschließen:

1 Bezüglich der Antwort des Königs von Preußen dieselbe für ablehnend zu erklären (Antrag der Subkommission.)

2 Bezüglich der Maßregeln zur Durchführung der Verfassung a) die Wahl des Kaisers bis zur thatsächlichen Durchführung der Verfassung in ganz Deutschland auszusetzen; b) bis dahin einen Reichsstatthalter zu ernennen, wobei wählbar sein soll: 1. der Erzherzog Reichsverweser, 2. jeder Fürst, welcher binnen 14. Tagen seine unbedingte Unterwerfung unter die Reichsverfassung erklärt, 3. jeder volljährige deutsche Staatsbürger; c) diesem Statthalter alle Rechte, Befugnisse und Pflichten zu übertragen, welche dem Reichsoberhaupte durch die Verfassung übertragen sind, mit Ausnahme des Veto, welches möglicherweise der Durchführung der Verfassung hinderlich sein könnte; d) die Beeidigung des gesammten Militärs und aller Bürgerwehren auf die Verfassung; e) die Beeidigung der Reichsbeamten auf die Verfassung; f) die Erlassung eines Gesetzes, welches jeden thatsächlichen Widerstand gegen Einführung der Verfassung und jede direkte Aufforderung zu solchem Widerstande für Hochverrath gegen das Reich erklärt und die geeigneten Strafen gegen solche Hochverräther festsetzt; g) die sofortige Erlassung eines Gesetzes über Organisation des Reichsgerichts, sodann die Einsetzung desselben; h) ein Aufruf an das gesammte deutsche Volk für die Reichsverfassung einzustehen; i) die Einberufung des Reichstags auf den 1. Juni und Ausschreibung der Wahlen.

III. Antrag des Abgeordneten Raveaux.

Die Nationalversammlung beschließt:

1. Die Entschließung der preußischen Regierung in betreff der deutschen Frage bis zu dem von ihr selbst in der Circularnote vom 5. d. M. anberaumten Tage abzuwarten.

2. Durch die Centralgewalt die Regierungen der deutschen Einzelstaaten, welche die Erklärung für unbedingte Annahme der Reichsverfassung bereits abgegeben haben, sofort das Heer, die Bürgerwehr und die Beamten auf die deutsche Reichsverfassung beeiden zu lassen.

3. Einen Aufruf an das deutsche Volk zu erlassen, in welchem dasselbe aufgefordert werde, unverbrüchlich an der von der deutschen Reichsversammlung beschlossenen Reichsverfassung festzuhalten.

4. Die Centralgewalt zu beauftragen, vorbeugende Maßregeln zu ergreifen, welche die Durchführung der Reichsverfassung möglich machen und die Nationalversammlung vor allen unverfassungsmäßign Maßregeln oder Angriffen sicher zu stellen.

5. Sie ernennt eine Deputation, welche Sr. kaiserlichen Hoheit dem Erzherzog Reichsverweser diese Beschlüsse sofort mittheilt.

IV. Antrag des Abgeordneten Eisenstuck und L. Simon aus Trier.

I. Die Nationalversammlung erklärt in Folge der Antwort Friedrich Wilhelm des IV. die auf ihn gefallene Wahl zum Kaiser der Deutschen für erledigt.

II. Zur Vollziehung der Reichsverfassung beschließt demnächst die Reichsversammlung: 1. Die Reichsversammlung wählt durch absolute Majorität aus ihrem Schooße eine Regentschaft von fünf Mitgliedern; 2. der Regentschaft stehen alle verfassungsmäßigen Befugniße des Kaisers zu; 3. die Regentschaft ist gehalten, den verfassungsmäßigen Reichstag auf Grund der Reichsverfassung und des Wahlgesetzes auf den 1. Juni 1849 nach Frankfurt einzuberufen; 4. der Reichstag wählt in gemeinsamer Sitzung beider Häuser den Kaiser mit absoluter Stimmenmehrheit; 5. die Regentschaft hat auf Grund der Paragraphen 14, 191 und 193 der Verfassung ungesäumt die ganze bewaffnete Macht einschließlich der Bürgerwehren, sowie sämmtliche Beamten des Reichs und der Einzelstaaten auf die Verfassung vereidigen zu lassen; 6. die Regentschaft hat für unverzügliche Aufstellung einer zum Schutz der Reichsversammlung und zur Durchführung der Verfassuung erforderlichen bewaffneten Macht Sorge zu tragen; 7. die Reichsversammlung fordert die Volksvertretungen der Einzelstaaten auf, mit allen ihnen zu Gebote stehenden Mitteln die Durchführung der Reichsverfassung zu unterstützen; 8. die Reichsversammlung beschließt, das deutsche Volk durch einen Aufruf zur thatkräftigen Durchführung der Reichsverfassung aufzufordern, und beauftragt den Ausschuß mit der desfallsigen Vorlage.

(D. Z.)
Italien.

* Die "telegraphische Depesche" der französischen Regierung hat nach dreimaligem schlechten Suchen endlich den richtigen Tag gefunden.

Genua ist übergeben; der König hat die Bedingung allgemeiner Amnestie, jedoch mit Ausschluß von 12 Personen, welche sich bereits in Sicherheit befinden, angenommen, und die Truppen sind am 11. in die Stadt eingezogen.

Die Turiner Blätter vom vom 12. wie die Genuesischen vom 11. bestätigen diese Nachricht.

Wir haben es vor zwei Tagen gesagt: es ist nur wahrscheinlich, daß die bombardirte, in Brand geschossene Stadt zuletzt der zehnfach überlegenen königlichen Armee zum Opfer fällt, wenn ihnen nicht von Außen die Lombarden zu Hülfe kommen. Aber dieser zehntägige beispiellose Kampf der Republikaner gegen ihre königlichen Mordhunde wird gleichwohl nicht vergebens gewesen sein, und die Nachrichten, welche wir gleichzeitig aus Ungarn erhalten, geben uns die Gewißheit, daß dem augenblicklichen Triumph der europäischen Contre-Revolution in Italien eine desto schnellere Niederlage folgen wird.

Avezzana hat nach der geschlossenen Uebergabe in einer Proklamation von den Einwohnern Abschied genommen und auf einem amerikanischen Schiffe Schutz gefunden. Die französischen Schiffe sind ebenfalls von Insurgenten gefüllt, welche sich vor der Gnade ihres königlichen Henkers flüchten. Nur der Kommandant des englischen Schiffes "die Rache", Lord Hardwig, hat sich diesen edlen, unerschrockenen Kämpfern gegenüber wie ein Feiger und Verräther gezeigt. Während die übrigen Consuln bei dem Kampf wenigstens die Neutralität beobachteten, machte der Engländer mit den Royalisten gemeinschaftliche Sache und Avezzana erklärte ihm noch am 8., daß er von allen Batterien auf das Schiff Feuer geben ließe, wenn es seine feindliche Haltung nicht aufgebe. Honny soit qui mal y pense!

* Genua, 10. April.

Man erfährt, daß in der Nacht vom 7. La Marmora auf ein französisches Postschiff, welches von Livorno kam, schießen ließ. Man erwartete einen Kriegsdämpfer "Lombardo", welcher den genuesischen Republikanern lombardische Truppen zuführen sollte. Als La Marmora seinen Irrthum erkannte, ließ er um Entschuldigung bitten.

* (Tagebuch aus Genua. Schluß.)

"Die militärische Vertheidigung der Forts war bewundernswürdig angelegt. Man hatte dem Kommandanten Favre diesen wichtigen Dienst anvertraut, der ihn würdig und ehrenvoll vollführte. Seine Energie, seine Umsicht und die strenge Disciplin, die er in diesen Forts handhabte, haben das Meiste zu der trefflichen Vertheidigung der Stadt beigetragen. Hr. Favre, alter Soldat aus Afrika, ließ in seinem Dienst als Kommandant der Forts selbst da keinen Augenblick nach, als er ermüdet und an Hand und Kopf verwundet, ohne Vorwurf den gefährlichen Posten einem Andern hätte abtreten können. An diesen Tagen aber blieben nur die Feigen zu Hause! die sich schlugen, schlugen sich wie Helden. Ich brauche nicht von den Frauen zu sprechen, welche auf den Barricaden ihre Gewehre gleich alten Soldaten abfeuerten, ich brauche nicht von den braven Matrosen zu sprechen, welche sich bis zum letzten Moment so beispiellos schlugen: bei den Batterien Della Cava hat man selbst Kinder gesehen, welche den ganzen Tag über mit Zutragen von Pulver und Kugeln beschäftigt waren, und in dem Augenblick, wo die Kanoniere ein wenig Nahrung nahmen, selbst die Geschütze luden, auf den Feind richteten, und den Kampf eine Stunde lang allein fortsetzten. Ebenso nennt man eine junge, schöne Mailänderin, welche mit der heldenmüthigsten Unerschrockenheit unter den Vordersten am Kampf Theil nahm. Selbst Priester zogen in ihrer Mönchskleidung, die Muskete im Arm, durch die Straßen, indem sie alle zehn Schritte Halt machten und dem Volk mit einer herzerschütternden, dumpfen, grabesähnlichen Stimme zuriefen: "Fratelli, la patria e in periculo; all' armi! all' armi!" Brüder, das Vaterland ist in Gefahr; zu den Waffen! zu den Waffen!

Der Offizier, welcher den Laternenposten übergab, ist ein Herr v. Bernardis, Artillerie-Kapitän in der Nationalgarde. Es ist derselbe Offizier, der in den ersten Kampftagen vom General Favre die Ordre empfing, 6 Haubitzen von Gravelone nach der Besatzung von Santa-Rocca zu bringen, und diesen Auftrag mit den Worten ablehnte, daß er nicht Muth genug dazu fühle.

"Außer den Polen und Franzosen, welche an dem Kampf Theil nahmen, sind gestern gegen hundert Lombarden und eine große Menge Küstenbewohner angekommen, und haben gleichfalls sofort die Waffen ergriffen.

"Den Verlust des Volkes schätzt man auf 2 bis 300 Mann; mit Bestimmtheit läßt sich noch nichts darüber sagen. Die piemontesischen Truppen zählen nach dem eignen Geständniß La Marmoras mehr als 200 Todte an Einem einzigen Tage, ungerechnet die Verwundeten.

"Ich weiß meinen Bericht nicht besser zu schließen, als mit einigen Worten über den General Avezzana, der sich so brav, so hochherzig, so voll Energie in dieser Zeit bewährt hat.

"Avezzana ist ein alter Offizier der piemontesischen Armee, der für die Ereignisse von 1825 zum Tode verurtheilt und in effigie gehenkt wurde. Verbannt von seinem Vaterlande, nahm Avezzana in Spanien und dann in Amerika Dienste, wo er sich während des Unabhängigkeitskrieges durch die unerschrockene Vertheidigung der Stadt Monterey auszeichnete. Es verheirathete sich im Exil in den Vereinigten Staaten und ernährte sich dort lange Zeit durch ein Handelsgeschäft. Bei der Nachricht der vorigjährigen Ereignisse in Europa riß ihn der Gedanke, seinem Vaterland in dem Kampf für die Freiheit nützlich zu sein, wieder fort, und er reiste mit Verkauf aller seiner Habe nach seiner Heimath. Avezzana stammt aus dem Küstenland Genuas; er war nur kurze Zeit wieder in der Stadt, als ihn die politischen Ereignisse an die Spitze seines Landes brachten. Die Mission, welche ihm übertragen war, hat er bis auf diese Stunde wie ein Mann, mit beispielloser Festigkeit und Unerschrockenheit durchgeführt. Avezzana ist ein Mann von ungefähr 50 Jahren; seine Manieren sind einfach und bescheiden, seine Züge fein und voll Milde, aber unter ihnen

erschütterliche Tapferkeit anbelangt, es mit jeder andern Reichstruppe aufnehmen können.

Sundewitt scheint auch dieses Jahr der Hauptkriegsschauplatz werden zu sollen. Den Hannoveranern, Oldenburgern und selbst den Preußen, ist das auf dieser Halbinsel liegende Kirchdorf Düppel vom vorigen Jahre noch im guten Andenken. Diese wurden damals, wenn auch nicht besiegt, doch nach ganz bedeutendem Verluste gezwungen, die südöstliche Spitze der Halbinsel den Dänen zu überlassen, und mit diesem Theil auch das Kirchdorf Düppel. Dieses Dorf dehnt sich bekanntlich hart an der Landstraße entlang, welche von Gravenstein nach der Fähre bei Sonderburg über den Sonderburger Sund führt, welche die Verbindung zwischen Alsen und Sundewitt unterhält. Seit vorigem Jahre ist aber diese Fähre von den Dänen durch eine Schiffbrücke ersetzt, an deren Ausmündung auf Sundewitt ein mit Geschütz reichlich besetzter Brückenkopf angelegt wurde. Aber auch bei dem Dorfe Düppel wurden eine Reihe Schanzen auf der sogenannten Düppeler Höhe angelegt, um den Brückenkopf zu decken und die einzige nach diesem führende Landstraße zu sperren. Die Schanzen wurden mit 36 Kanonen schweren Kalibers armirt und jetzt gleich nach Aufkündigung des Waffenstillstandes von dänischer Artillerie besetzt.

Von hier aus hatten nun die Dänen wiederholt Raubzüge unternommen oder Ueberfälle gemacht, waren auch, wenn es ging, einige Meilen weit vorgerückt; so wie aber die Deutschen mit genügender Macht heranrückten, waren die Dänen in den Schutz ihrer Schanzen zurückgegangen; daher mußte den Deutschen daran gelegen sein, die Dänen wenigstens von Sundewitt, wo möglich aber von Alsen zu vertreiben und die angelegten Verschanzungen zu zerstören.

Letzteres in's Werk zu setzen war im Kriegsrathe der baierischen und sächsischen Heerführer schon am 12. d. Mittags beschlossen und sollte demzufolge ein Sturm auf die Düppeler Schanzen unternommen werden. Von den Truppen wurde die, bei dieser Veranlassung gegebene Ordre, sich marschfertig zum Vordringen zu halten, mit Jubel aufgenommen. Die verschiedenen Bataillone waren schon in der Nacht enger zusammengezogen, um mit dem Anbruch des andern Morgen die Operation beginnen zu können. Die Baiern, 5000 Mann stark, zogen von Snogbeck und Satrup, die Sachsen, 6000 Mann stark, von Atzbüll und Nübel herbei und vereinigten sich in der Gegend von Rackebüll, von wo aus sie ihre Schlachtordnung entwickelten. Den linken Flügel bildeten die Baiern, den rechten die Sachsen, das Centrum die vereinte Artillerie, in 6 Batterien bestehend, und von einem baierischen Reiterregiment gedeckt. Der Donner von 30 und einigen deutschen Kanonen eröffnete den Reigen zum Kampf gegen 8 Uhr Morgens. Die Dänen ihrerseits antworteten aus ihren 36 Feuerschlünden, und schleuderten Tod und Verderben in die vor ihnen entwickelten baierischen und sächsischen Kolonnen, durch einen mörderischen Kartätschenhagel; sie selbst litten dagegen sehr wenig hinter ihren hohen Schanzen. Die Düppeler Mühle und mehrere Gehöfte wurden bei dieser Gelegenheit in Brand geschossen. Obgleich sich die Reihen der Deutschen lichteten und Leichenhaufen sich aufthürmten, so wurde doch der Muth der wie Mauern stehenden Truppen nicht gebrochen. Das Kommando zum Sturm begrüßten sie mit begeistertem Hurrahruf und stürmten nun mit dem Bajonett die Schanzen. Als sie diese erreicht hatten, entspann sich ein Kampf Mann an Mann. Die Dänen standen aber nicht lange, sondern wichen nach kurzem Widerstand, alle Kanonen zurücklassend, und flohen unaufhaltsam auf der Landstraße die Düppeler Höhe herab nach der Schiffbrücke zu. Am Mittag hatten die Deutschen vollständig gesiegt; als Siegeszeichen flatterte die deutsche Fahne von den eroberten Schanzen.

Nach diesem mußte die Artillerie den fliehenden Feind verfolgen und den Brückenkopf zerstören, was auch trotz der tapfersten Gegenwehr gelang. Gegen Abend waren alle Schanzen zerstört und selbst ein Theil der Brücke vernichtet, bei welcher Gelegenheit mehrere Hundert Dänen ertrunken sein sollen. Dieser Sieg kostete den Deutschen 1000 und den Dännen 3000 M.; zu blutig für die wenig errungenen Vortheile. Sonderburg stand beim Abgang dieser Nachrichten in Flammen.

Frankfurt, 16. April.

National-Versammlung.

Tagesordnung:

1. Wahl zweier Schriftführer an die Stelle der Herren v. Maltzahn und Neumayr.

2. Berathung des vom Abg. v. Buttel, Namens des Prioritäts- und Petitionsausschusses erstatteten Berichts über eine Reihe von Vorstellungen, Anträgen und Beschwerden, betreffend die im Herzogthum Bernburg vorhandenen Mißstände.

Vicepräsident Eisenstuck eröffnet die Sitzung mit der Anzeige, daß von drei und zwanzig östreichischen Abgeordneten eine Gesammt-Austrittserklärung eingegangen ist, die ihre Motive auf das Erbkaiserthum, auf den Mangel eines Mandats zu dessen Miterrichtung, auf das dadurch gelöste Verhältniß zu Oestreich und ganz besonders auf den Versammlungsbeschluß vom 11. April gründet, wornach an der Verfassung und den Bestimmungen über das Reichsoberhaupt unwandelbar festgehalten werden solle.

Ebenso hat eine motivirte Austrittserklärung überreicht ‒ weil durch das Erbkaiserthum das Vereinbarungsprinzip verletzt worden sei ‒ Herr Petzer aus Tirol. Ausgetreten endlich sind die Herren Müller aus Sachsen-Meiningen und v. Maltzahn aus Küstrin.

Eingetreten: Erbe für den 19. Wahlbezirk des Königsreichs Sachsen.

Ein Schreiben der würtembergischen Kammer, welches der National-Versammlung mitgetheilt wird, erklärt sich für die Unterwerfung Würtembergs unter die Beschlüsse der deutschen National-Versammlung und für die unbedingte Aufrechthaltung der deutschen Verfassung nebst den Grundrechten und dem Reichswahlgesetze.

v. Reden interpellirt das Reichshandelsministerium, ob und welche Maßregeln es ergreifen wolle, um das Publikum in den Stand zu setzen, sich ein richtiges Urtheil über die Thätigkeit der deutschen Marinekommission zu bilden. (Oh!)

Herr Würth aus Sigmaringen interpellirt schließlich das Reichsministerium des Aeußern wegen der Behandlung, welche der deutsche Republikaner Willich von den französischen Behörden erfahren habe.

Gevekoht berichtet für den Marineausschuß, daß derselbe beantragt, das Reichsministerium solle ersucht werden:

1. ein Gesetz über die Vertheilung der Prisengelder für den Seedienst zu entwerfen und der Reichsversammlung vorzulegen;

2. nach Eingang der näheren Berichte über das ruhmwürdige Gefecht bei Eckernförde am 5. April, diejenigen Männer, welche sich bei demselben besonders ausgezeichnet haben, namhaft zu machen und zu entsprechenden Belohnungen in Vorschlag zu bringen.

Wird ohne Berathung angenommen.

Tagesordnung: Wahl zweier Schriftführer.

Nach dem später Mitgetheilten sind gewählt: Coßmann aus Stettin und Sprengel aus Mecklenburg.

Bericht des Prioritäts- und Petitionsausschusses über die Bernburger Angelegenheit.

Die vom Ausschusse gestellten Anträge lauten:

In Erwägung:

daß, was zunächst die über den Reichskommissär v. Ammon erhobene Beschwerde betrifft, solche jedenfalls, abgesehen von ihrer thatsächlichen Begründung, mittlerweile durch die erfolgte Abberufung des genannten Reichskommissärs für erledigt zu halten;

in fernerer Erwägung:

daß die sonstigen Anträge und Vorstellungen, welche darauf gerichtet sind, daß wegen der bezweifelten Regierungsfähigkeit des zeitigen Inhabers der Regierungsgewalt in Bernburg eine dessauische Regentschaft angeordnet werden möge, oder daß eine völlige Vereinigung Bernburgs mit Dessau zu Stande komme, oder endlich, daß der in Bernburg verhängte Belagerungszustand wieder aufgehoben werde, theils die allgemeine Sicherheit und Wohlfahrt des deutschen Bundesstaates betreffen, welche zu wahren, gemäß den Bestimmungen des Gesetzes über die Centralgewalt, zunächst Aufgabe des Reichsministeriums ist, theils aber unter den von der National-Versammlung in der Medialisirungsfrage gefaßten Beschluß fallen, welchem zufolge ebenfalls zunächst das Reichsministerium die Vermittlung zu übernehmen hat;

endlich in Erwägung:

daß die obigen Anträge und Vorstellungen durchgängig auch bereits bei der Centralgewalt angebracht sind, und die Reichsversammlung von den Bittstellern zumeist nur um eine fordernde Unterstützung angegangen ist ‒ beschließt die Reichsversammlung:

über den ersten Gegenstand zur Tagesordnung überzugehen;

dagegen im Uebrigen die Angelegenheit dem Reichsministerium mit der Aufforderung zu überweisen, die Absendung eines Reichskommissars oder sonst das Geeignete in der Sache zu verfügen.

Mölling aus Jever verliest unter Lärm und Geschwätz der Rechten eine lange Darstellung der Bernburger Vorfälle vom 16. März. Er begreift nicht, wie der Abgeordnete von Bernburg selbst, Hr. Zachariä über sämmtliche Anträge, Gesuche und Beschwerden den Uebergang zur Tagesordnung beantragen könne, und beantragt eine Reichskommission aus beiden Seiten des Hauses gleichmäßig zu erwählen und nach Bernburg abzusenden, um dort die sorgfältigste Untersuchung, namentlich darüber vorzunehmen, ob für das Militär die Nothwendigkeit zu einem so blutigen Gebrauch der Waffen vorhanden gewesen sei.

Zachariä aus Bernburg trägt einen Erlaß des herzoglichen Staatsministeriums vor, nach welchem der Belagerungszustand bereits wieder aufgehoben ist.

Hiermit ist für diesen Biedermann Alles erledigt.

Wedekind will dem Reichsministerium die Angelegenheit mit der dringenden Aufforderung überweisen, daß ein anderer Reichskommissar abgesendet werde, der an Ort und Stelle namentlich dafür Sorge trage, daß

1. in Untersuchung der Bernburger Vorgänge, und namentlich der blutigen Vorfälle vom 16. März unparteiische Justiz geübt,

2. der Bernburgische Landtag sofort zusammenberufen,

3. hinsichtlich des Belagerungszustandes nach § 197 der deutschen Reichsverfassung verfahren und

4. die Anträge auf Niedersetzung einer Regentschaft für Anhalt-Bernburg oder dessen Vereinigung mit Anhalt-Dessau und Cöthen unbehindert und ordnungsmäßig erledigt werden

Wassermann-Bassermann nimmt das Wort im Namen des Ministeriums. Um ins Klare über die Bernburger Angelegenheiten zu kommen, habe man früher den Hrn. v. Ammon als Reichskommissar an Ort und Stelle gesendet. Durchaus ungerechtfertigt sei es, diesem Manne vorzuwerfen, daß er sich seinen Unterricht (!) nur von Einer Seite her (!!) verschafft habe, vielmehr sei Hr. v. Ammon bemüht gewesen, sich nach jeder Richtung hin die nöthigen Unterlagen (!!!) zu seiner Darlegung (!!!!) zu verschaffen.

Gegen den Bernburgischen Landtag wüthet Wassermann ganz ergötzlich; der Landtag habe ‒ horribele dictu ‒ sogar ein Gericht zur Bestrafung der „reaktionären Bestrebungen“ niedersetzen wollen. (Nicht auch gegen Bankruttirer, Hr. Wassermann?) Was die allerdings viel traurigeren Vorfälle vom 16. März in Bernburg anlangt, fährt der Redner fort, so habe selbst Mölling vorhin eingeräumt, daß der erste Schuß nicht von Seiten der Truppen gefallen, sondern aus einem Regierungsgebäude, in welches tumultuarische Haufen eingedrungen.

Und damit hört Alles auf!

Nachdem hierauf die Debatte geschlossen worden ist, nimmt die Versammlung die Ausschußanträge an. Ein Zusatzantrag von Cramer aus Köthen:

„In Erwägung:

1) daß der Herzog von Bernburg der letzte seines Stammes ist und eine Vereinigung von ganz Anhalt nach dessen Tode eintreten muß;

2) daß die gesonderte Verfassung und die darauf beruhende gesonderte neue Gesetzgebung und Verwaltung in Bernburg eine spätere Vereinigung sehr erschwert;

3) daß die bunte in einander verschlungene Lage der anhaltischen Länder die Durchführung gemeinsame Einrichtungen erleichtert, ja nothwendig macht;

4) daß Anhalt sich allgemein für eine Vereinigung ausgesprochen hat; beantrage ich, daß nach den Worten des Ausschußantrages: „oder sonst das Geeignete in der Sache zu verfügen“ hinzugesetzt werde:

„besonders aber dahin zu wirken, daß Anhalt-Bernburg mit Dessau-Cöthen schon jetzt gleiche Verfassung und gleiche Einrichtung in Justizpflege und Verwaltung erhalte“,

durch Zettelabstimmung mit 156 gegen 195 Stimmen verworfen.

Das Reichsministerium der Justiz überreicht schließlich der Versammlung einen von den herzoglich sachsen-altenburgischen Behörden gestellten Antrag auf Erlaubniß zur Untersuchung und Verhaftung des heute in die Versammlung eingetretenen Advokaten Hans Alfred Erbe. An den Untersuchungsausschuß.

72 Urlaubsgesuche, die für Monat April vorlagen, haben sich durch Austrittserklärungen u. s. w. auf vierzig und einige vermindert. Schriftführer Jucho theilt die desfallsige Liste mit. Werden genehmigt.

Hr. Ludwig Simon erklärt, daß sich der Dreißigerausschuß noch heute versammeln werde und daß bis Mittwoch oder Donnerstag eine Vorlage von ihm zu erwarten sei.

Die nächste Sitzung morgen. Tagesordnung: mehrere Berichte, worunter einer des Ausschusses für Prüfung der Wahl in Thiengen und Konstanz.

Frankfurt, 15. April.

Der Dreißiger-Ausschuß ist gestern zum ersten Male zu einer Plenarberathung zusammengetreten. Ein Bericht ist in derselben nicht zu stande gekommen; vielmehr wurden nur folgende vier Anträge von einzelnen Mitgliedern vorgelegt.

I. Antrag des Abgeordneten Kierulff.

Der Ausschuß möge beantragen:

1. Die Reichsversammlung genehmigt die von ihrer Deputation auf die Antwort Sr. Majestät des Königs von Preußen gegebene Erklärung in dem Sinne der von der Deputation durch ihren Präsidenten der Reichsversammlung mitgetheilten, dem Bericht angehängten, Erläuterung.

2. Die Reichsversammlung beschließt in Folge dessen: nunmehr die definitive Entschließung Sr. Majestät des Königs von Preußen auf die durch die Reichsdeputation an den König gerichteten Einladung zur Annahme der auf Grundlage der Reichsverfassung auf Ihn übertragnen Kaiserwürde einzuholen.

3. Der erwählte Ausschuß bleibt bestehen, um je nach dem Erfolg des Beschlusses sub. 2 weitere Maßnahmen zu berathen und der Reichsversammlung vorzuschlagen.

II. Antrag des Abgeordneten Spatz.

Die Reichsversammlung wolle beschließen:

1 Bezüglich der Antwort des Königs von Preußen dieselbe für ablehnend zu erklären (Antrag der Subkommission.)

2 Bezüglich der Maßregeln zur Durchführung der Verfassung a) die Wahl des Kaisers bis zur thatsächlichen Durchführung der Verfassung in ganz Deutschland auszusetzen; b) bis dahin einen Reichsstatthalter zu ernennen, wobei wählbar sein soll: 1. der Erzherzog Reichsverweser, 2. jeder Fürst, welcher binnen 14. Tagen seine unbedingte Unterwerfung unter die Reichsverfassung erklärt, 3. jeder volljährige deutsche Staatsbürger; c) diesem Statthalter alle Rechte, Befugnisse und Pflichten zu übertragen, welche dem Reichsoberhaupte durch die Verfassung übertragen sind, mit Ausnahme des Veto, welches möglicherweise der Durchführung der Verfassung hinderlich sein könnte; d) die Beeidigung des gesammten Militärs und aller Bürgerwehren auf die Verfassung; e) die Beeidigung der Reichsbeamten auf die Verfassung; f) die Erlassung eines Gesetzes, welches jeden thatsächlichen Widerstand gegen Einführung der Verfassung und jede direkte Aufforderung zu solchem Widerstande für Hochverrath gegen das Reich erklärt und die geeigneten Strafen gegen solche Hochverräther festsetzt; g) die sofortige Erlassung eines Gesetzes über Organisation des Reichsgerichts, sodann die Einsetzung desselben; h) ein Aufruf an das gesammte deutsche Volk für die Reichsverfassung einzustehen; i) die Einberufung des Reichstags auf den 1. Juni und Ausschreibung der Wahlen.

III. Antrag des Abgeordneten Raveaux.

Die Nationalversammlung beschließt:

1. Die Entschließung der preußischen Regierung in betreff der deutschen Frage bis zu dem von ihr selbst in der Circularnote vom 5. d. M. anberaumten Tage abzuwarten.

2. Durch die Centralgewalt die Regierungen der deutschen Einzelstaaten, welche die Erklärung für unbedingte Annahme der Reichsverfassung bereits abgegeben haben, sofort das Heer, die Bürgerwehr und die Beamten auf die deutsche Reichsverfassung beeiden zu lassen.

3. Einen Aufruf an das deutsche Volk zu erlassen, in welchem dasselbe aufgefordert werde, unverbrüchlich an der von der deutschen Reichsversammlung beschlossenen Reichsverfassung festzuhalten.

4. Die Centralgewalt zu beauftragen, vorbeugende Maßregeln zu ergreifen, welche die Durchführung der Reichsverfassung möglich machen und die Nationalversammlung vor allen unverfassungsmäßign Maßregeln oder Angriffen sicher zu stellen.

5. Sie ernennt eine Deputation, welche Sr. kaiserlichen Hoheit dem Erzherzog Reichsverweser diese Beschlüsse sofort mittheilt.

IV. Antrag des Abgeordneten Eisenstuck und L. Simon aus Trier.

I. Die Nationalversammlung erklärt in Folge der Antwort Friedrich Wilhelm des IV. die auf ihn gefallene Wahl zum Kaiser der Deutschen für erledigt.

II. Zur Vollziehung der Reichsverfassung beschließt demnächst die Reichsversammlung: 1. Die Reichsversammlung wählt durch absolute Majorität aus ihrem Schooße eine Regentschaft von fünf Mitgliedern; 2. der Regentschaft stehen alle verfassungsmäßigen Befugniße des Kaisers zu; 3. die Regentschaft ist gehalten, den verfassungsmäßigen Reichstag auf Grund der Reichsverfassung und des Wahlgesetzes auf den 1. Juni 1849 nach Frankfurt einzuberufen; 4. der Reichstag wählt in gemeinsamer Sitzung beider Häuser den Kaiser mit absoluter Stimmenmehrheit; 5. die Regentschaft hat auf Grund der Paragraphen 14, 191 und 193 der Verfassung ungesäumt die ganze bewaffnete Macht einschließlich der Bürgerwehren, sowie sämmtliche Beamten des Reichs und der Einzelstaaten auf die Verfassung vereidigen zu lassen; 6. die Regentschaft hat für unverzügliche Aufstellung einer zum Schutz der Reichsversammlung und zur Durchführung der Verfassuung erforderlichen bewaffneten Macht Sorge zu tragen; 7. die Reichsversammlung fordert die Volksvertretungen der Einzelstaaten auf, mit allen ihnen zu Gebote stehenden Mitteln die Durchführung der Reichsverfassung zu unterstützen; 8. die Reichsversammlung beschließt, das deutsche Volk durch einen Aufruf zur thatkräftigen Durchführung der Reichsverfassung aufzufordern, und beauftragt den Ausschuß mit der desfallsigen Vorlage.

(D. Z.)
Italien.

* Die „telegraphische Depesche“ der französischen Regierung hat nach dreimaligem schlechten Suchen endlich den richtigen Tag gefunden.

Genua ist übergeben; der König hat die Bedingung allgemeiner Amnestie, jedoch mit Ausschluß von 12 Personen, welche sich bereits in Sicherheit befinden, angenommen, und die Truppen sind am 11. in die Stadt eingezogen.

Die Turiner Blätter vom vom 12. wie die Genuesischen vom 11. bestätigen diese Nachricht.

Wir haben es vor zwei Tagen gesagt: es ist nur wahrscheinlich, daß die bombardirte, in Brand geschossene Stadt zuletzt der zehnfach überlegenen königlichen Armee zum Opfer fällt, wenn ihnen nicht von Außen die Lombarden zu Hülfe kommen. Aber dieser zehntägige beispiellose Kampf der Republikaner gegen ihre königlichen Mordhunde wird gleichwohl nicht vergebens gewesen sein, und die Nachrichten, welche wir gleichzeitig aus Ungarn erhalten, geben uns die Gewißheit, daß dem augenblicklichen Triumph der europäischen Contre-Revolution in Italien eine desto schnellere Niederlage folgen wird.

Avezzana hat nach der geschlossenen Uebergabe in einer Proklamation von den Einwohnern Abschied genommen und auf einem amerikanischen Schiffe Schutz gefunden. Die französischen Schiffe sind ebenfalls von Insurgenten gefüllt, welche sich vor der Gnade ihres königlichen Henkers flüchten. Nur der Kommandant des englischen Schiffes „die Rache“, Lord Hardwig, hat sich diesen edlen, unerschrockenen Kämpfern gegenüber wie ein Feiger und Verräther gezeigt. Während die übrigen Consuln bei dem Kampf wenigstens die Neutralität beobachteten, machte der Engländer mit den Royalisten gemeinschaftliche Sache und Avezzana erklärte ihm noch am 8., daß er von allen Batterien auf das Schiff Feuer geben ließe, wenn es seine feindliche Haltung nicht aufgebe. Honny soit qui mal y pense!

* Genua, 10. April.

Man erfährt, daß in der Nacht vom 7. La Marmora auf ein französisches Postschiff, welches von Livorno kam, schießen ließ. Man erwartete einen Kriegsdämpfer „Lombardo“, welcher den genuesischen Republikanern lombardische Truppen zuführen sollte. Als La Marmora seinen Irrthum erkannte, ließ er um Entschuldigung bitten.

* (Tagebuch aus Genua. Schluß.)

„Die militärische Vertheidigung der Forts war bewundernswürdig angelegt. Man hatte dem Kommandanten Favre diesen wichtigen Dienst anvertraut, der ihn würdig und ehrenvoll vollführte. Seine Energie, seine Umsicht und die strenge Disciplin, die er in diesen Forts handhabte, haben das Meiste zu der trefflichen Vertheidigung der Stadt beigetragen. Hr. Favre, alter Soldat aus Afrika, ließ in seinem Dienst als Kommandant der Forts selbst da keinen Augenblick nach, als er ermüdet und an Hand und Kopf verwundet, ohne Vorwurf den gefährlichen Posten einem Andern hätte abtreten können. An diesen Tagen aber blieben nur die Feigen zu Hause! die sich schlugen, schlugen sich wie Helden. Ich brauche nicht von den Frauen zu sprechen, welche auf den Barricaden ihre Gewehre gleich alten Soldaten abfeuerten, ich brauche nicht von den braven Matrosen zu sprechen, welche sich bis zum letzten Moment so beispiellos schlugen: bei den Batterien Della Cava hat man selbst Kinder gesehen, welche den ganzen Tag über mit Zutragen von Pulver und Kugeln beschäftigt waren, und in dem Augenblick, wo die Kanoniere ein wenig Nahrung nahmen, selbst die Geschütze luden, auf den Feind richteten, und den Kampf eine Stunde lang allein fortsetzten. Ebenso nennt man eine junge, schöne Mailänderin, welche mit der heldenmüthigsten Unerschrockenheit unter den Vordersten am Kampf Theil nahm. Selbst Priester zogen in ihrer Mönchskleidung, die Muskete im Arm, durch die Straßen, indem sie alle zehn Schritte Halt machten und dem Volk mit einer herzerschütternden, dumpfen, grabesähnlichen Stimme zuriefen: „Fratelli, la patria è in periculo; all' armi! all' armi!“ Brüder, das Vaterland ist in Gefahr; zu den Waffen! zu den Waffen!

Der Offizier, welcher den Laternenposten übergab, ist ein Herr v. Bernardis, Artillerie-Kapitän in der Nationalgarde. Es ist derselbe Offizier, der in den ersten Kampftagen vom General Favre die Ordre empfing, 6 Haubitzen von Gravelone nach der Besatzung von Santa-Rocca zu bringen, und diesen Auftrag mit den Worten ablehnte, daß er nicht Muth genug dazu fühle.

„Außer den Polen und Franzosen, welche an dem Kampf Theil nahmen, sind gestern gegen hundert Lombarden und eine große Menge Küstenbewohner angekommen, und haben gleichfalls sofort die Waffen ergriffen.

„Den Verlust des Volkes schätzt man auf 2 bis 300 Mann; mit Bestimmtheit läßt sich noch nichts darüber sagen. Die piemontesischen Truppen zählen nach dem eignen Geständniß La Marmoras mehr als 200 Todte an Einem einzigen Tage, ungerechnet die Verwundeten.

„Ich weiß meinen Bericht nicht besser zu schließen, als mit einigen Worten über den General Avezzana, der sich so brav, so hochherzig, so voll Energie in dieser Zeit bewährt hat.

„Avezzana ist ein alter Offizier der piemontesischen Armee, der für die Ereignisse von 1825 zum Tode verurtheilt und in effigie gehenkt wurde. Verbannt von seinem Vaterlande, nahm Avezzana in Spanien und dann in Amerika Dienste, wo er sich während des Unabhängigkeitskrieges durch die unerschrockene Vertheidigung der Stadt Monterey auszeichnete. Es verheirathete sich im Exil in den Vereinigten Staaten und ernährte sich dort lange Zeit durch ein Handelsgeschäft. Bei der Nachricht der vorigjährigen Ereignisse in Europa riß ihn der Gedanke, seinem Vaterland in dem Kampf für die Freiheit nützlich zu sein, wieder fort, und er reiste mit Verkauf aller seiner Habe nach seiner Heimath. Avezzana stammt aus dem Küstenland Genuas; er war nur kurze Zeit wieder in der Stadt, als ihn die politischen Ereignisse an die Spitze seines Landes brachten. Die Mission, welche ihm übertragen war, hat er bis auf diese Stunde wie ein Mann, mit beispielloser Festigkeit und Unerschrockenheit durchgeführt. Avezzana ist ein Mann von ungefähr 50 Jahren; seine Manieren sind einfach und bescheiden, seine Züge fein und voll Milde, aber unter ihnen

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erschütterliche Tapferkeit anbelangt, es mit jeder andern Reichstruppe aufnehmen können.</p>
          <p>Sundewitt scheint auch dieses Jahr der Hauptkriegsschauplatz werden zu sollen. Den Hannoveranern, Oldenburgern und selbst den Preußen, ist das auf dieser Halbinsel liegende Kirchdorf Düppel vom vorigen Jahre noch im guten Andenken. Diese wurden damals, wenn auch nicht besiegt, doch nach ganz bedeutendem Verluste gezwungen, die südöstliche Spitze der Halbinsel den Dänen zu überlassen, und mit diesem Theil auch das Kirchdorf Düppel. Dieses Dorf dehnt sich bekanntlich hart an der Landstraße entlang, welche von Gravenstein nach der Fähre bei Sonderburg über den Sonderburger Sund führt, welche die Verbindung zwischen Alsen und Sundewitt unterhält. Seit vorigem Jahre ist aber diese Fähre von den Dänen durch eine Schiffbrücke ersetzt, an deren Ausmündung auf Sundewitt ein mit Geschütz reichlich besetzter Brückenkopf angelegt wurde. Aber auch bei dem Dorfe Düppel wurden eine Reihe Schanzen auf der sogenannten Düppeler Höhe angelegt, um den Brückenkopf zu decken und die einzige nach diesem führende Landstraße zu sperren. Die Schanzen wurden mit 36 Kanonen schweren Kalibers armirt und jetzt gleich nach Aufkündigung des Waffenstillstandes von dänischer Artillerie besetzt.</p>
          <p>Von hier aus hatten nun die Dänen wiederholt Raubzüge unternommen oder Ueberfälle gemacht, waren auch, wenn es ging, einige Meilen weit vorgerückt; so wie aber die Deutschen mit genügender Macht heranrückten, waren die Dänen in den Schutz ihrer Schanzen zurückgegangen; daher mußte den Deutschen daran gelegen sein, die Dänen wenigstens von Sundewitt, wo möglich aber von Alsen zu vertreiben und die angelegten Verschanzungen zu zerstören.</p>
          <p>Letzteres in's Werk zu setzen war im Kriegsrathe der baierischen und sächsischen Heerführer schon am 12. d. Mittags beschlossen und sollte demzufolge ein Sturm auf die Düppeler Schanzen unternommen werden. Von den Truppen wurde die, bei dieser Veranlassung gegebene Ordre, sich marschfertig zum Vordringen zu halten, mit Jubel aufgenommen. Die verschiedenen Bataillone waren schon in der Nacht enger zusammengezogen, um mit dem Anbruch des andern Morgen die Operation beginnen zu können. Die Baiern, 5000 Mann stark, zogen von Snogbeck und Satrup, die Sachsen, 6000 Mann stark, von Atzbüll und Nübel herbei und vereinigten sich in der Gegend von Rackebüll, von wo aus sie ihre Schlachtordnung entwickelten. Den linken Flügel bildeten die Baiern, den rechten die Sachsen, das Centrum die vereinte Artillerie, in 6 Batterien bestehend, und von einem baierischen Reiterregiment gedeckt. Der Donner von 30 und einigen deutschen Kanonen eröffnete den Reigen zum Kampf gegen 8 Uhr Morgens. Die Dänen ihrerseits antworteten aus ihren 36 Feuerschlünden, und schleuderten Tod und Verderben in die vor ihnen entwickelten baierischen und sächsischen Kolonnen, durch einen mörderischen Kartätschenhagel; sie selbst litten dagegen sehr wenig hinter ihren hohen Schanzen. Die Düppeler Mühle und mehrere Gehöfte wurden bei dieser Gelegenheit in Brand geschossen. Obgleich sich die Reihen der Deutschen lichteten und Leichenhaufen sich aufthürmten, so wurde doch der Muth der wie Mauern stehenden Truppen nicht gebrochen. Das Kommando zum Sturm begrüßten sie mit begeistertem Hurrahruf und stürmten nun mit dem Bajonett die Schanzen. Als sie diese erreicht hatten, entspann sich ein Kampf Mann an Mann. Die Dänen standen aber nicht lange, sondern wichen nach kurzem Widerstand, alle Kanonen zurücklassend, und flohen unaufhaltsam auf der Landstraße die Düppeler Höhe herab nach der Schiffbrücke zu. Am Mittag hatten die Deutschen vollständig gesiegt; als Siegeszeichen flatterte die deutsche Fahne von den eroberten Schanzen.</p>
          <p>Nach diesem mußte die Artillerie den fliehenden Feind verfolgen und den Brückenkopf zerstören, was auch trotz der tapfersten Gegenwehr gelang. Gegen Abend waren alle Schanzen zerstört und selbst ein Theil der Brücke vernichtet, bei welcher Gelegenheit mehrere Hundert Dänen ertrunken sein sollen. Dieser Sieg kostete den Deutschen 1000 und den Dännen 3000 M.; zu blutig für die wenig errungenen Vortheile. Sonderburg stand beim Abgang dieser Nachrichten in Flammen.</p>
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          <head>Frankfurt, 16. April.</head>
          <p>National-Versammlung.</p>
          <p>Tagesordnung:</p>
          <p>1. Wahl zweier Schriftführer an die Stelle der Herren v. Maltzahn und Neumayr.</p>
          <p>2. Berathung des vom Abg. v. Buttel, Namens des Prioritäts- und Petitionsausschusses erstatteten Berichts über eine Reihe von Vorstellungen, Anträgen und Beschwerden, betreffend die im Herzogthum Bernburg vorhandenen Mißstände.</p>
          <p>Vicepräsident <hi rendition="#g">Eisenstuck</hi> eröffnet die Sitzung mit der Anzeige, daß von drei und zwanzig östreichischen Abgeordneten eine Gesammt-Austrittserklärung eingegangen ist, die ihre Motive auf das Erbkaiserthum, auf den Mangel eines Mandats zu dessen Miterrichtung, auf das dadurch gelöste Verhältniß zu Oestreich und ganz besonders auf den Versammlungsbeschluß vom 11. April gründet, wornach an der Verfassung und den Bestimmungen über das Reichsoberhaupt unwandelbar festgehalten werden solle.</p>
          <p>Ebenso hat eine motivirte Austrittserklärung überreicht &#x2012; weil durch das Erbkaiserthum das Vereinbarungsprinzip verletzt worden sei &#x2012; Herr Petzer aus Tirol. Ausgetreten endlich sind die Herren Müller aus Sachsen-Meiningen und v. Maltzahn aus Küstrin.</p>
          <p>Eingetreten: Erbe für den 19. Wahlbezirk des Königsreichs Sachsen.</p>
          <p>Ein Schreiben der würtembergischen Kammer, welches der National-Versammlung mitgetheilt wird, erklärt sich für die Unterwerfung Würtembergs unter die Beschlüsse der deutschen National-Versammlung und für die unbedingte Aufrechthaltung der deutschen Verfassung nebst den Grundrechten und dem Reichswahlgesetze.</p>
          <p><hi rendition="#g">v. Reden</hi> interpellirt das Reichshandelsministerium, ob und welche Maßregeln es ergreifen wolle, um das Publikum in den Stand zu setzen, sich ein richtiges Urtheil über die Thätigkeit der deutschen Marinekommission zu bilden. (Oh!)</p>
          <p>Herr <hi rendition="#g">Würth</hi> aus Sigmaringen interpellirt schließlich das Reichsministerium des Aeußern wegen der Behandlung, welche der deutsche Republikaner Willich von den französischen Behörden erfahren habe.</p>
          <p><hi rendition="#g">Gevekoht</hi> berichtet für den Marineausschuß, daß derselbe beantragt, das Reichsministerium solle ersucht werden:</p>
          <p>1. ein Gesetz über die Vertheilung der Prisengelder für den Seedienst zu entwerfen und der Reichsversammlung vorzulegen;</p>
          <p>2. nach Eingang der näheren Berichte über das ruhmwürdige Gefecht bei Eckernförde am 5. April, diejenigen Männer, welche sich bei demselben besonders ausgezeichnet haben, namhaft zu machen und zu entsprechenden Belohnungen in Vorschlag zu bringen.</p>
          <p>Wird ohne Berathung angenommen.</p>
          <p>Tagesordnung: Wahl zweier Schriftführer.</p>
          <p>Nach dem später Mitgetheilten sind gewählt: Coßmann aus Stettin und Sprengel aus Mecklenburg.</p>
          <p>Bericht des Prioritäts- und Petitionsausschusses über die Bernburger Angelegenheit.</p>
          <p>Die vom Ausschusse gestellten Anträge lauten:</p>
          <p>In Erwägung:</p>
          <p>daß, was zunächst die über den Reichskommissär v. Ammon erhobene Beschwerde betrifft, solche jedenfalls, abgesehen von ihrer thatsächlichen Begründung, mittlerweile durch die erfolgte Abberufung des genannten Reichskommissärs für erledigt zu halten;</p>
          <p>in fernerer Erwägung:</p>
          <p>daß die sonstigen Anträge und Vorstellungen, welche darauf gerichtet sind, daß wegen der bezweifelten Regierungsfähigkeit des zeitigen Inhabers der Regierungsgewalt in Bernburg eine dessauische Regentschaft angeordnet werden möge, oder daß eine völlige Vereinigung Bernburgs mit Dessau zu Stande komme, oder endlich, daß der in Bernburg verhängte Belagerungszustand wieder aufgehoben werde, theils die allgemeine Sicherheit und Wohlfahrt des deutschen Bundesstaates betreffen, welche zu wahren, gemäß den Bestimmungen des Gesetzes über die Centralgewalt, zunächst Aufgabe des Reichsministeriums ist, theils aber unter den von der National-Versammlung in der Medialisirungsfrage gefaßten Beschluß fallen, welchem zufolge ebenfalls zunächst das Reichsministerium die Vermittlung zu übernehmen hat;</p>
          <p>endlich in Erwägung:</p>
          <p>daß die obigen Anträge und Vorstellungen durchgängig auch bereits bei der Centralgewalt angebracht sind, und die Reichsversammlung von den Bittstellern zumeist nur um eine fordernde Unterstützung angegangen ist &#x2012; beschließt die Reichsversammlung:</p>
          <p>über den ersten Gegenstand zur Tagesordnung überzugehen;</p>
          <p>dagegen im Uebrigen die Angelegenheit dem Reichsministerium mit der Aufforderung zu überweisen, die Absendung eines Reichskommissars oder sonst das Geeignete in der Sache zu verfügen.</p>
          <p><hi rendition="#g">Mölling</hi> aus Jever verliest unter Lärm und Geschwätz der Rechten eine lange Darstellung der Bernburger Vorfälle vom 16. März. Er begreift nicht, wie der Abgeordnete von Bernburg selbst, Hr. Zachariä über sämmtliche Anträge, Gesuche und Beschwerden den Uebergang zur Tagesordnung beantragen könne, und beantragt eine Reichskommission aus beiden Seiten des Hauses gleichmäßig zu erwählen und nach Bernburg abzusenden, um dort die sorgfältigste Untersuchung, namentlich darüber vorzunehmen, ob für das Militär die Nothwendigkeit zu einem so blutigen Gebrauch der Waffen vorhanden gewesen sei.</p>
          <p><hi rendition="#g">Zachariä</hi> aus Bernburg trägt einen Erlaß des herzoglichen Staatsministeriums vor, nach welchem der Belagerungszustand bereits wieder aufgehoben ist.</p>
          <p>Hiermit ist für diesen Biedermann Alles erledigt.</p>
          <p><hi rendition="#g">Wedekind</hi> will dem Reichsministerium die Angelegenheit mit der dringenden Aufforderung überweisen, daß ein anderer Reichskommissar abgesendet werde, der an Ort und Stelle namentlich dafür Sorge trage, daß</p>
          <p>1. in Untersuchung der Bernburger Vorgänge, und namentlich der blutigen Vorfälle vom 16. März unparteiische Justiz geübt,</p>
          <p>2. der Bernburgische Landtag sofort zusammenberufen,</p>
          <p>3. hinsichtlich des Belagerungszustandes nach § 197 der deutschen Reichsverfassung verfahren und</p>
          <p>4. die Anträge auf Niedersetzung einer Regentschaft für Anhalt-Bernburg oder dessen Vereinigung mit Anhalt-Dessau und Cöthen unbehindert und ordnungsmäßig erledigt werden</p>
          <p>Wassermann-<hi rendition="#g">Bassermann</hi> nimmt das Wort im Namen des Ministeriums. Um ins Klare über die Bernburger Angelegenheiten zu kommen, habe man früher den Hrn. v. Ammon als Reichskommissar an Ort und Stelle gesendet. Durchaus ungerechtfertigt sei es, diesem Manne vorzuwerfen, daß er sich seinen Unterricht (!) nur von Einer Seite her (!!) verschafft habe, vielmehr sei Hr. v. Ammon bemüht gewesen, sich nach jeder Richtung hin die nöthigen Unterlagen (!!!) zu seiner Darlegung (!!!!) zu verschaffen.</p>
          <p>Gegen den Bernburgischen Landtag wüthet Wassermann ganz ergötzlich; der Landtag habe &#x2012; horribele dictu &#x2012; sogar ein Gericht zur Bestrafung der &#x201E;reaktionären Bestrebungen&#x201C; niedersetzen wollen. (Nicht auch gegen Bankruttirer, Hr. Wassermann?) Was die allerdings viel traurigeren Vorfälle vom 16. März in Bernburg anlangt, fährt der Redner fort, so habe selbst Mölling vorhin eingeräumt, daß der erste Schuß nicht von Seiten der Truppen gefallen, sondern aus einem Regierungsgebäude, in welches tumultuarische Haufen eingedrungen.</p>
          <p>Und damit hört Alles auf!</p>
          <p>Nachdem hierauf die Debatte geschlossen worden ist, nimmt die Versammlung die Ausschußanträge an. Ein Zusatzantrag von <hi rendition="#g">Cramer</hi> aus Köthen:</p>
          <p>&#x201E;In Erwägung:</p>
          <p>1) daß der Herzog von Bernburg der letzte seines Stammes ist und eine Vereinigung von ganz Anhalt nach dessen Tode eintreten muß;</p>
          <p>2) daß die gesonderte Verfassung und die darauf beruhende gesonderte neue Gesetzgebung und Verwaltung in Bernburg eine spätere Vereinigung sehr erschwert;</p>
          <p>3) daß die bunte in einander verschlungene Lage der anhaltischen Länder die Durchführung gemeinsame Einrichtungen erleichtert, ja nothwendig macht;</p>
          <p>4) daß Anhalt sich allgemein für eine Vereinigung ausgesprochen hat; beantrage ich, daß nach den Worten des Ausschußantrages: &#x201E;oder sonst das Geeignete in der Sache zu verfügen&#x201C; hinzugesetzt werde:</p>
          <p>&#x201E;besonders aber dahin zu wirken, daß Anhalt-Bernburg mit Dessau-Cöthen schon jetzt gleiche Verfassung und gleiche Einrichtung in Justizpflege und Verwaltung erhalte&#x201C;,</p>
          <p>durch Zettelabstimmung mit 156 gegen 195 Stimmen verworfen.</p>
          <p>Das Reichsministerium der Justiz überreicht schließlich der Versammlung einen von den herzoglich sachsen-altenburgischen Behörden gestellten Antrag auf Erlaubniß zur Untersuchung und Verhaftung des heute in die Versammlung eingetretenen Advokaten Hans Alfred Erbe. An den Untersuchungsausschuß.</p>
          <p>72 Urlaubsgesuche, die für Monat April vorlagen, haben sich durch Austrittserklärungen u. s. w. auf vierzig und einige vermindert. Schriftführer Jucho theilt die desfallsige Liste mit. Werden genehmigt.</p>
          <p>Hr. Ludwig <hi rendition="#g">Simon</hi> erklärt, daß sich der Dreißigerausschuß noch heute versammeln werde und daß bis Mittwoch oder Donnerstag eine Vorlage von ihm zu erwarten sei.</p>
          <p>Die nächste Sitzung morgen. Tagesordnung: mehrere Berichte, worunter einer des Ausschusses für Prüfung der Wahl in Thiengen und Konstanz.</p>
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          <p>I. Antrag des Abgeordneten <hi rendition="#g">Kierulff.</hi> </p>
          <p>Der Ausschuß möge beantragen:</p>
          <p>1. Die Reichsversammlung genehmigt die von ihrer Deputation auf die Antwort Sr. Majestät des Königs von Preußen gegebene Erklärung in dem Sinne der von der Deputation durch ihren Präsidenten der Reichsversammlung mitgetheilten, dem Bericht angehängten, Erläuterung.</p>
          <p>2. Die Reichsversammlung beschließt in Folge dessen: nunmehr die definitive Entschließung Sr. Majestät des Königs von Preußen auf die durch die Reichsdeputation an den König gerichteten Einladung zur Annahme der auf Grundlage der Reichsverfassung auf Ihn übertragnen Kaiserwürde einzuholen.</p>
          <p>3. Der erwählte Ausschuß bleibt bestehen, um je nach dem Erfolg des Beschlusses sub. 2 weitere Maßnahmen zu berathen und der Reichsversammlung vorzuschlagen.</p>
          <p>II. Antrag des Abgeordneten <hi rendition="#g">Spatz.</hi> </p>
          <p>Die Reichsversammlung wolle beschließen:</p>
          <p>1 Bezüglich der Antwort des Königs von Preußen dieselbe für ablehnend zu erklären (Antrag der Subkommission.)</p>
          <p>2 Bezüglich der Maßregeln zur Durchführung der Verfassung a) die Wahl des Kaisers bis zur thatsächlichen Durchführung der Verfassung in ganz Deutschland auszusetzen; b) bis dahin einen Reichsstatthalter zu ernennen, wobei wählbar sein soll: 1. der Erzherzog Reichsverweser, 2. jeder Fürst, welcher binnen 14. Tagen seine unbedingte Unterwerfung unter die Reichsverfassung erklärt, 3. jeder volljährige deutsche Staatsbürger; c) diesem Statthalter alle Rechte, Befugnisse und Pflichten zu übertragen, welche dem Reichsoberhaupte durch die Verfassung übertragen sind, mit Ausnahme des Veto, welches möglicherweise der Durchführung der Verfassung hinderlich sein könnte; d) die Beeidigung des gesammten Militärs und aller Bürgerwehren auf die Verfassung; e) die Beeidigung der Reichsbeamten auf die Verfassung; f) die Erlassung eines Gesetzes, welches jeden thatsächlichen Widerstand gegen Einführung der Verfassung und jede direkte Aufforderung zu solchem Widerstande für Hochverrath gegen das Reich erklärt und die geeigneten Strafen gegen solche Hochverräther festsetzt; g) die sofortige Erlassung eines Gesetzes über Organisation des Reichsgerichts, sodann die Einsetzung desselben; h) ein Aufruf an das gesammte deutsche Volk für die Reichsverfassung einzustehen; i) die Einberufung des Reichstags auf den 1. Juni und Ausschreibung der Wahlen.</p>
          <p>III. Antrag des Abgeordneten <hi rendition="#g">Raveaux.</hi> </p>
          <p>Die Nationalversammlung beschließt:</p>
          <p>1. Die Entschließung der preußischen Regierung in betreff der deutschen Frage bis zu dem von ihr selbst in der Circularnote vom 5. d. M. anberaumten Tage abzuwarten.</p>
          <p>2. Durch die Centralgewalt die Regierungen der deutschen Einzelstaaten, welche die Erklärung für unbedingte Annahme der Reichsverfassung bereits abgegeben haben, sofort das Heer, die Bürgerwehr und die Beamten auf die deutsche Reichsverfassung beeiden zu lassen.</p>
          <p>3. Einen Aufruf an das deutsche Volk zu erlassen, in welchem dasselbe aufgefordert werde, unverbrüchlich an der von der deutschen Reichsversammlung beschlossenen Reichsverfassung festzuhalten.</p>
          <p>4. Die Centralgewalt zu beauftragen, vorbeugende Maßregeln zu ergreifen, welche die Durchführung der Reichsverfassung möglich machen und die Nationalversammlung vor allen unverfassungsmäßign Maßregeln oder Angriffen sicher zu stellen.</p>
          <p>5. Sie ernennt eine Deputation, welche Sr. kaiserlichen Hoheit dem Erzherzog Reichsverweser diese Beschlüsse sofort mittheilt.</p>
          <p>IV. Antrag des Abgeordneten <hi rendition="#g">Eisenstuck</hi> und <hi rendition="#g">L. Simon</hi> aus Trier.</p>
          <p>I. Die Nationalversammlung erklärt in Folge der Antwort Friedrich Wilhelm des IV. die auf ihn gefallene Wahl zum Kaiser der Deutschen für erledigt.</p>
          <p>II. Zur Vollziehung der Reichsverfassung beschließt demnächst die Reichsversammlung: 1. Die Reichsversammlung wählt durch absolute Majorität aus ihrem Schooße eine Regentschaft von fünf Mitgliedern; 2. der Regentschaft stehen alle verfassungsmäßigen Befugniße des Kaisers zu; 3. die Regentschaft ist gehalten, den verfassungsmäßigen Reichstag auf Grund der Reichsverfassung und des Wahlgesetzes auf den 1. Juni 1849 nach Frankfurt einzuberufen; 4. der Reichstag wählt in gemeinsamer Sitzung beider Häuser den Kaiser mit absoluter Stimmenmehrheit; 5. die Regentschaft hat auf Grund der Paragraphen 14, 191 und 193 der Verfassung ungesäumt die ganze bewaffnete Macht einschließlich der Bürgerwehren, sowie sämmtliche Beamten des Reichs und der Einzelstaaten auf die Verfassung vereidigen zu lassen; 6. die Regentschaft hat für unverzügliche Aufstellung einer zum Schutz der Reichsversammlung und zur Durchführung der Verfassuung erforderlichen bewaffneten Macht Sorge zu tragen; 7. die Reichsversammlung fordert die Volksvertretungen der Einzelstaaten auf, mit allen ihnen zu Gebote stehenden Mitteln die Durchführung der Reichsverfassung zu unterstützen; 8. die Reichsversammlung beschließt, das deutsche Volk durch einen Aufruf zur thatkräftigen Durchführung der Reichsverfassung aufzufordern, und beauftragt den Ausschuß mit der desfallsigen Vorlage.</p>
          <bibl>(D. Z.)</bibl>
        </div>
      </div>
      <div n="1">
        <head>Italien.</head>
        <div xml:id="ar276_012" type="jArticle">
          <p><bibl><author>*</author></bibl> Die &#x201E;telegraphische Depesche&#x201C; der französischen Regierung hat nach dreimaligem schlechten Suchen endlich den richtigen Tag gefunden.</p>
          <p> <hi rendition="#g">Genua ist übergeben; der König hat die Bedingung allgemeiner Amnestie, jedoch mit Ausschluß von 12 Personen, welche sich bereits in Sicherheit befinden, angenommen, und die Truppen sind am 11. in die Stadt eingezogen.</hi> </p>
          <p>Die Turiner Blätter vom vom 12. wie die Genuesischen vom 11. bestätigen diese Nachricht.</p>
          <p>Wir haben es vor zwei Tagen gesagt: es ist nur wahrscheinlich, daß die bombardirte, in Brand geschossene Stadt zuletzt der zehnfach überlegenen königlichen Armee zum Opfer fällt, wenn ihnen nicht von Außen die Lombarden zu Hülfe kommen. Aber dieser zehntägige beispiellose Kampf der Republikaner gegen ihre königlichen Mordhunde wird gleichwohl nicht vergebens gewesen sein, und die Nachrichten, welche wir gleichzeitig aus Ungarn erhalten, geben uns die Gewißheit, daß dem augenblicklichen Triumph der europäischen Contre-Revolution in Italien eine desto schnellere Niederlage folgen wird.</p>
          <p>Avezzana hat nach der geschlossenen Uebergabe in einer Proklamation von den Einwohnern Abschied genommen und auf einem amerikanischen Schiffe Schutz gefunden. Die französischen Schiffe sind ebenfalls von Insurgenten gefüllt, welche sich vor der Gnade ihres königlichen Henkers flüchten. Nur der Kommandant des englischen Schiffes &#x201E;die Rache&#x201C;, Lord Hardwig, hat sich diesen edlen, unerschrockenen Kämpfern gegenüber wie ein Feiger und Verräther gezeigt. Während die übrigen Consuln bei dem Kampf wenigstens die Neutralität beobachteten, machte der Engländer mit den Royalisten gemeinschaftliche Sache und Avezzana erklärte ihm noch am 8., daß er von allen Batterien auf das Schiff Feuer geben ließe, wenn es seine feindliche Haltung nicht aufgebe. Honny soit qui mal y pense!</p>
        </div>
        <div xml:id="ar276_013" type="jArticle">
          <head><bibl><author>*</author></bibl> Genua, 10. April.</head>
          <p>Man erfährt, daß in der Nacht vom 7. La Marmora auf ein französisches Postschiff, welches von Livorno kam, schießen ließ. Man erwartete einen Kriegsdämpfer &#x201E;Lombardo&#x201C;, welcher den genuesischen Republikanern lombardische Truppen zuführen sollte. Als La Marmora seinen Irrthum erkannte, ließ er um Entschuldigung bitten.</p>
          <p><bibl><author>*</author></bibl> (Tagebuch aus Genua. Schluß.)</p>
          <p>&#x201E;Die militärische Vertheidigung der Forts war bewundernswürdig angelegt. Man hatte dem Kommandanten Favre diesen wichtigen Dienst anvertraut, der ihn würdig und ehrenvoll vollführte. Seine Energie, seine Umsicht und die strenge Disciplin, die er in diesen Forts handhabte, haben das Meiste zu der trefflichen Vertheidigung der Stadt beigetragen. Hr. Favre, alter Soldat aus Afrika, ließ in seinem Dienst als Kommandant der Forts selbst da keinen Augenblick nach, als er ermüdet und an Hand und Kopf verwundet, ohne Vorwurf den gefährlichen Posten einem Andern hätte abtreten können. An diesen Tagen aber blieben nur die Feigen zu Hause! die sich schlugen, schlugen sich wie Helden. Ich brauche nicht von den Frauen zu sprechen, welche auf den Barricaden ihre Gewehre gleich alten Soldaten abfeuerten, ich brauche nicht von den braven Matrosen zu sprechen, welche sich bis zum letzten Moment so beispiellos schlugen: bei den Batterien Della Cava <hi rendition="#g">hat man selbst Kinder gesehen,</hi> welche den ganzen Tag über mit Zutragen von Pulver und Kugeln beschäftigt waren, und in dem Augenblick, wo die Kanoniere ein wenig Nahrung nahmen, selbst die Geschütze luden, auf den Feind richteten, und den Kampf eine Stunde lang allein fortsetzten. Ebenso nennt man eine junge, schöne Mailänderin, welche mit der heldenmüthigsten Unerschrockenheit unter den Vordersten am Kampf Theil nahm. Selbst Priester zogen in ihrer Mönchskleidung, die Muskete im Arm, durch die Straßen, indem sie alle zehn Schritte Halt machten und dem Volk mit einer herzerschütternden, dumpfen, grabesähnlichen Stimme zuriefen: &#x201E;Fratelli, la patria è in periculo; all' armi! all' armi!&#x201C; Brüder, das Vaterland ist in Gefahr; zu den Waffen! zu den Waffen!</p>
          <p>Der Offizier, welcher den Laternenposten übergab, ist ein Herr v. Bernardis, Artillerie-Kapitän in der Nationalgarde. Es ist derselbe Offizier, der in den ersten Kampftagen vom General Favre die Ordre empfing, 6 Haubitzen von Gravelone nach der Besatzung von Santa-Rocca zu bringen, und diesen Auftrag mit den Worten ablehnte, daß er nicht Muth genug dazu fühle.</p>
          <p>&#x201E;Außer den Polen und Franzosen, welche an dem Kampf Theil nahmen, sind gestern gegen hundert Lombarden und eine große Menge Küstenbewohner angekommen, und haben gleichfalls sofort die Waffen ergriffen.</p>
          <p>&#x201E;Den Verlust des Volkes schätzt man auf 2 bis 300 Mann; mit Bestimmtheit läßt sich noch nichts darüber sagen. Die piemontesischen Truppen zählen nach dem eignen Geständniß La Marmoras mehr als 200 Todte an Einem einzigen Tage, ungerechnet die Verwundeten.</p>
          <p>&#x201E;Ich weiß meinen Bericht nicht besser zu schließen, als mit einigen Worten über den General Avezzana, der sich so brav, so hochherzig, so voll Energie in dieser Zeit bewährt hat.</p>
          <p>&#x201E;Avezzana ist ein alter Offizier der piemontesischen Armee, der für die Ereignisse von 1825 zum Tode verurtheilt und in effigie gehenkt wurde. Verbannt von seinem Vaterlande, nahm Avezzana in Spanien und dann in Amerika Dienste, wo er sich während des Unabhängigkeitskrieges durch die unerschrockene Vertheidigung der Stadt Monterey auszeichnete. Es verheirathete sich im Exil in den Vereinigten Staaten und ernährte sich dort lange Zeit durch ein Handelsgeschäft. Bei der Nachricht der vorigjährigen Ereignisse in Europa riß ihn der Gedanke, seinem Vaterland in dem Kampf für die Freiheit nützlich zu sein, wieder fort, und er reiste mit Verkauf aller seiner Habe nach seiner Heimath. Avezzana stammt aus dem Küstenland Genuas; er war nur kurze Zeit wieder in der Stadt, als ihn die politischen Ereignisse an die Spitze seines Landes brachten. Die Mission, welche ihm übertragen war, hat er bis auf diese Stunde wie ein Mann, mit beispielloser Festigkeit und Unerschrockenheit durchgeführt. Avezzana ist ein Mann von ungefähr 50 Jahren; seine Manieren sind einfach und bescheiden, seine Züge fein und voll Milde, aber unter ihnen
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</TEI>
[1556/0002] erschütterliche Tapferkeit anbelangt, es mit jeder andern Reichstruppe aufnehmen können. Sundewitt scheint auch dieses Jahr der Hauptkriegsschauplatz werden zu sollen. Den Hannoveranern, Oldenburgern und selbst den Preußen, ist das auf dieser Halbinsel liegende Kirchdorf Düppel vom vorigen Jahre noch im guten Andenken. Diese wurden damals, wenn auch nicht besiegt, doch nach ganz bedeutendem Verluste gezwungen, die südöstliche Spitze der Halbinsel den Dänen zu überlassen, und mit diesem Theil auch das Kirchdorf Düppel. Dieses Dorf dehnt sich bekanntlich hart an der Landstraße entlang, welche von Gravenstein nach der Fähre bei Sonderburg über den Sonderburger Sund führt, welche die Verbindung zwischen Alsen und Sundewitt unterhält. Seit vorigem Jahre ist aber diese Fähre von den Dänen durch eine Schiffbrücke ersetzt, an deren Ausmündung auf Sundewitt ein mit Geschütz reichlich besetzter Brückenkopf angelegt wurde. Aber auch bei dem Dorfe Düppel wurden eine Reihe Schanzen auf der sogenannten Düppeler Höhe angelegt, um den Brückenkopf zu decken und die einzige nach diesem führende Landstraße zu sperren. Die Schanzen wurden mit 36 Kanonen schweren Kalibers armirt und jetzt gleich nach Aufkündigung des Waffenstillstandes von dänischer Artillerie besetzt. Von hier aus hatten nun die Dänen wiederholt Raubzüge unternommen oder Ueberfälle gemacht, waren auch, wenn es ging, einige Meilen weit vorgerückt; so wie aber die Deutschen mit genügender Macht heranrückten, waren die Dänen in den Schutz ihrer Schanzen zurückgegangen; daher mußte den Deutschen daran gelegen sein, die Dänen wenigstens von Sundewitt, wo möglich aber von Alsen zu vertreiben und die angelegten Verschanzungen zu zerstören. Letzteres in's Werk zu setzen war im Kriegsrathe der baierischen und sächsischen Heerführer schon am 12. d. Mittags beschlossen und sollte demzufolge ein Sturm auf die Düppeler Schanzen unternommen werden. Von den Truppen wurde die, bei dieser Veranlassung gegebene Ordre, sich marschfertig zum Vordringen zu halten, mit Jubel aufgenommen. Die verschiedenen Bataillone waren schon in der Nacht enger zusammengezogen, um mit dem Anbruch des andern Morgen die Operation beginnen zu können. Die Baiern, 5000 Mann stark, zogen von Snogbeck und Satrup, die Sachsen, 6000 Mann stark, von Atzbüll und Nübel herbei und vereinigten sich in der Gegend von Rackebüll, von wo aus sie ihre Schlachtordnung entwickelten. Den linken Flügel bildeten die Baiern, den rechten die Sachsen, das Centrum die vereinte Artillerie, in 6 Batterien bestehend, und von einem baierischen Reiterregiment gedeckt. Der Donner von 30 und einigen deutschen Kanonen eröffnete den Reigen zum Kampf gegen 8 Uhr Morgens. Die Dänen ihrerseits antworteten aus ihren 36 Feuerschlünden, und schleuderten Tod und Verderben in die vor ihnen entwickelten baierischen und sächsischen Kolonnen, durch einen mörderischen Kartätschenhagel; sie selbst litten dagegen sehr wenig hinter ihren hohen Schanzen. Die Düppeler Mühle und mehrere Gehöfte wurden bei dieser Gelegenheit in Brand geschossen. Obgleich sich die Reihen der Deutschen lichteten und Leichenhaufen sich aufthürmten, so wurde doch der Muth der wie Mauern stehenden Truppen nicht gebrochen. Das Kommando zum Sturm begrüßten sie mit begeistertem Hurrahruf und stürmten nun mit dem Bajonett die Schanzen. Als sie diese erreicht hatten, entspann sich ein Kampf Mann an Mann. Die Dänen standen aber nicht lange, sondern wichen nach kurzem Widerstand, alle Kanonen zurücklassend, und flohen unaufhaltsam auf der Landstraße die Düppeler Höhe herab nach der Schiffbrücke zu. Am Mittag hatten die Deutschen vollständig gesiegt; als Siegeszeichen flatterte die deutsche Fahne von den eroberten Schanzen. Nach diesem mußte die Artillerie den fliehenden Feind verfolgen und den Brückenkopf zerstören, was auch trotz der tapfersten Gegenwehr gelang. Gegen Abend waren alle Schanzen zerstört und selbst ein Theil der Brücke vernichtet, bei welcher Gelegenheit mehrere Hundert Dänen ertrunken sein sollen. Dieser Sieg kostete den Deutschen 1000 und den Dännen 3000 M.; zu blutig für die wenig errungenen Vortheile. Sonderburg stand beim Abgang dieser Nachrichten in Flammen. Frankfurt, 16. April. National-Versammlung. Tagesordnung: 1. Wahl zweier Schriftführer an die Stelle der Herren v. Maltzahn und Neumayr. 2. Berathung des vom Abg. v. Buttel, Namens des Prioritäts- und Petitionsausschusses erstatteten Berichts über eine Reihe von Vorstellungen, Anträgen und Beschwerden, betreffend die im Herzogthum Bernburg vorhandenen Mißstände. Vicepräsident Eisenstuck eröffnet die Sitzung mit der Anzeige, daß von drei und zwanzig östreichischen Abgeordneten eine Gesammt-Austrittserklärung eingegangen ist, die ihre Motive auf das Erbkaiserthum, auf den Mangel eines Mandats zu dessen Miterrichtung, auf das dadurch gelöste Verhältniß zu Oestreich und ganz besonders auf den Versammlungsbeschluß vom 11. April gründet, wornach an der Verfassung und den Bestimmungen über das Reichsoberhaupt unwandelbar festgehalten werden solle. Ebenso hat eine motivirte Austrittserklärung überreicht ‒ weil durch das Erbkaiserthum das Vereinbarungsprinzip verletzt worden sei ‒ Herr Petzer aus Tirol. Ausgetreten endlich sind die Herren Müller aus Sachsen-Meiningen und v. Maltzahn aus Küstrin. Eingetreten: Erbe für den 19. Wahlbezirk des Königsreichs Sachsen. Ein Schreiben der würtembergischen Kammer, welches der National-Versammlung mitgetheilt wird, erklärt sich für die Unterwerfung Würtembergs unter die Beschlüsse der deutschen National-Versammlung und für die unbedingte Aufrechthaltung der deutschen Verfassung nebst den Grundrechten und dem Reichswahlgesetze. v. Reden interpellirt das Reichshandelsministerium, ob und welche Maßregeln es ergreifen wolle, um das Publikum in den Stand zu setzen, sich ein richtiges Urtheil über die Thätigkeit der deutschen Marinekommission zu bilden. (Oh!) Herr Würth aus Sigmaringen interpellirt schließlich das Reichsministerium des Aeußern wegen der Behandlung, welche der deutsche Republikaner Willich von den französischen Behörden erfahren habe. Gevekoht berichtet für den Marineausschuß, daß derselbe beantragt, das Reichsministerium solle ersucht werden: 1. ein Gesetz über die Vertheilung der Prisengelder für den Seedienst zu entwerfen und der Reichsversammlung vorzulegen; 2. nach Eingang der näheren Berichte über das ruhmwürdige Gefecht bei Eckernförde am 5. April, diejenigen Männer, welche sich bei demselben besonders ausgezeichnet haben, namhaft zu machen und zu entsprechenden Belohnungen in Vorschlag zu bringen. Wird ohne Berathung angenommen. Tagesordnung: Wahl zweier Schriftführer. Nach dem später Mitgetheilten sind gewählt: Coßmann aus Stettin und Sprengel aus Mecklenburg. Bericht des Prioritäts- und Petitionsausschusses über die Bernburger Angelegenheit. Die vom Ausschusse gestellten Anträge lauten: In Erwägung: daß, was zunächst die über den Reichskommissär v. Ammon erhobene Beschwerde betrifft, solche jedenfalls, abgesehen von ihrer thatsächlichen Begründung, mittlerweile durch die erfolgte Abberufung des genannten Reichskommissärs für erledigt zu halten; in fernerer Erwägung: daß die sonstigen Anträge und Vorstellungen, welche darauf gerichtet sind, daß wegen der bezweifelten Regierungsfähigkeit des zeitigen Inhabers der Regierungsgewalt in Bernburg eine dessauische Regentschaft angeordnet werden möge, oder daß eine völlige Vereinigung Bernburgs mit Dessau zu Stande komme, oder endlich, daß der in Bernburg verhängte Belagerungszustand wieder aufgehoben werde, theils die allgemeine Sicherheit und Wohlfahrt des deutschen Bundesstaates betreffen, welche zu wahren, gemäß den Bestimmungen des Gesetzes über die Centralgewalt, zunächst Aufgabe des Reichsministeriums ist, theils aber unter den von der National-Versammlung in der Medialisirungsfrage gefaßten Beschluß fallen, welchem zufolge ebenfalls zunächst das Reichsministerium die Vermittlung zu übernehmen hat; endlich in Erwägung: daß die obigen Anträge und Vorstellungen durchgängig auch bereits bei der Centralgewalt angebracht sind, und die Reichsversammlung von den Bittstellern zumeist nur um eine fordernde Unterstützung angegangen ist ‒ beschließt die Reichsversammlung: über den ersten Gegenstand zur Tagesordnung überzugehen; dagegen im Uebrigen die Angelegenheit dem Reichsministerium mit der Aufforderung zu überweisen, die Absendung eines Reichskommissars oder sonst das Geeignete in der Sache zu verfügen. Mölling aus Jever verliest unter Lärm und Geschwätz der Rechten eine lange Darstellung der Bernburger Vorfälle vom 16. März. Er begreift nicht, wie der Abgeordnete von Bernburg selbst, Hr. Zachariä über sämmtliche Anträge, Gesuche und Beschwerden den Uebergang zur Tagesordnung beantragen könne, und beantragt eine Reichskommission aus beiden Seiten des Hauses gleichmäßig zu erwählen und nach Bernburg abzusenden, um dort die sorgfältigste Untersuchung, namentlich darüber vorzunehmen, ob für das Militär die Nothwendigkeit zu einem so blutigen Gebrauch der Waffen vorhanden gewesen sei. Zachariä aus Bernburg trägt einen Erlaß des herzoglichen Staatsministeriums vor, nach welchem der Belagerungszustand bereits wieder aufgehoben ist. Hiermit ist für diesen Biedermann Alles erledigt. Wedekind will dem Reichsministerium die Angelegenheit mit der dringenden Aufforderung überweisen, daß ein anderer Reichskommissar abgesendet werde, der an Ort und Stelle namentlich dafür Sorge trage, daß 1. in Untersuchung der Bernburger Vorgänge, und namentlich der blutigen Vorfälle vom 16. März unparteiische Justiz geübt, 2. der Bernburgische Landtag sofort zusammenberufen, 3. hinsichtlich des Belagerungszustandes nach § 197 der deutschen Reichsverfassung verfahren und 4. die Anträge auf Niedersetzung einer Regentschaft für Anhalt-Bernburg oder dessen Vereinigung mit Anhalt-Dessau und Cöthen unbehindert und ordnungsmäßig erledigt werden Wassermann-Bassermann nimmt das Wort im Namen des Ministeriums. Um ins Klare über die Bernburger Angelegenheiten zu kommen, habe man früher den Hrn. v. Ammon als Reichskommissar an Ort und Stelle gesendet. Durchaus ungerechtfertigt sei es, diesem Manne vorzuwerfen, daß er sich seinen Unterricht (!) nur von Einer Seite her (!!) verschafft habe, vielmehr sei Hr. v. Ammon bemüht gewesen, sich nach jeder Richtung hin die nöthigen Unterlagen (!!!) zu seiner Darlegung (!!!!) zu verschaffen. Gegen den Bernburgischen Landtag wüthet Wassermann ganz ergötzlich; der Landtag habe ‒ horribele dictu ‒ sogar ein Gericht zur Bestrafung der „reaktionären Bestrebungen“ niedersetzen wollen. (Nicht auch gegen Bankruttirer, Hr. Wassermann?) Was die allerdings viel traurigeren Vorfälle vom 16. März in Bernburg anlangt, fährt der Redner fort, so habe selbst Mölling vorhin eingeräumt, daß der erste Schuß nicht von Seiten der Truppen gefallen, sondern aus einem Regierungsgebäude, in welches tumultuarische Haufen eingedrungen. Und damit hört Alles auf! Nachdem hierauf die Debatte geschlossen worden ist, nimmt die Versammlung die Ausschußanträge an. Ein Zusatzantrag von Cramer aus Köthen: „In Erwägung: 1) daß der Herzog von Bernburg der letzte seines Stammes ist und eine Vereinigung von ganz Anhalt nach dessen Tode eintreten muß; 2) daß die gesonderte Verfassung und die darauf beruhende gesonderte neue Gesetzgebung und Verwaltung in Bernburg eine spätere Vereinigung sehr erschwert; 3) daß die bunte in einander verschlungene Lage der anhaltischen Länder die Durchführung gemeinsame Einrichtungen erleichtert, ja nothwendig macht; 4) daß Anhalt sich allgemein für eine Vereinigung ausgesprochen hat; beantrage ich, daß nach den Worten des Ausschußantrages: „oder sonst das Geeignete in der Sache zu verfügen“ hinzugesetzt werde: „besonders aber dahin zu wirken, daß Anhalt-Bernburg mit Dessau-Cöthen schon jetzt gleiche Verfassung und gleiche Einrichtung in Justizpflege und Verwaltung erhalte“, durch Zettelabstimmung mit 156 gegen 195 Stimmen verworfen. Das Reichsministerium der Justiz überreicht schließlich der Versammlung einen von den herzoglich sachsen-altenburgischen Behörden gestellten Antrag auf Erlaubniß zur Untersuchung und Verhaftung des heute in die Versammlung eingetretenen Advokaten Hans Alfred Erbe. An den Untersuchungsausschuß. 72 Urlaubsgesuche, die für Monat April vorlagen, haben sich durch Austrittserklärungen u. s. w. auf vierzig und einige vermindert. Schriftführer Jucho theilt die desfallsige Liste mit. Werden genehmigt. Hr. Ludwig Simon erklärt, daß sich der Dreißigerausschuß noch heute versammeln werde und daß bis Mittwoch oder Donnerstag eine Vorlage von ihm zu erwarten sei. Die nächste Sitzung morgen. Tagesordnung: mehrere Berichte, worunter einer des Ausschusses für Prüfung der Wahl in Thiengen und Konstanz. Frankfurt, 15. April. Der Dreißiger-Ausschuß ist gestern zum ersten Male zu einer Plenarberathung zusammengetreten. Ein Bericht ist in derselben nicht zu stande gekommen; vielmehr wurden nur folgende vier Anträge von einzelnen Mitgliedern vorgelegt. I. Antrag des Abgeordneten Kierulff. Der Ausschuß möge beantragen: 1. Die Reichsversammlung genehmigt die von ihrer Deputation auf die Antwort Sr. Majestät des Königs von Preußen gegebene Erklärung in dem Sinne der von der Deputation durch ihren Präsidenten der Reichsversammlung mitgetheilten, dem Bericht angehängten, Erläuterung. 2. Die Reichsversammlung beschließt in Folge dessen: nunmehr die definitive Entschließung Sr. Majestät des Königs von Preußen auf die durch die Reichsdeputation an den König gerichteten Einladung zur Annahme der auf Grundlage der Reichsverfassung auf Ihn übertragnen Kaiserwürde einzuholen. 3. Der erwählte Ausschuß bleibt bestehen, um je nach dem Erfolg des Beschlusses sub. 2 weitere Maßnahmen zu berathen und der Reichsversammlung vorzuschlagen. II. Antrag des Abgeordneten Spatz. Die Reichsversammlung wolle beschließen: 1 Bezüglich der Antwort des Königs von Preußen dieselbe für ablehnend zu erklären (Antrag der Subkommission.) 2 Bezüglich der Maßregeln zur Durchführung der Verfassung a) die Wahl des Kaisers bis zur thatsächlichen Durchführung der Verfassung in ganz Deutschland auszusetzen; b) bis dahin einen Reichsstatthalter zu ernennen, wobei wählbar sein soll: 1. der Erzherzog Reichsverweser, 2. jeder Fürst, welcher binnen 14. Tagen seine unbedingte Unterwerfung unter die Reichsverfassung erklärt, 3. jeder volljährige deutsche Staatsbürger; c) diesem Statthalter alle Rechte, Befugnisse und Pflichten zu übertragen, welche dem Reichsoberhaupte durch die Verfassung übertragen sind, mit Ausnahme des Veto, welches möglicherweise der Durchführung der Verfassung hinderlich sein könnte; d) die Beeidigung des gesammten Militärs und aller Bürgerwehren auf die Verfassung; e) die Beeidigung der Reichsbeamten auf die Verfassung; f) die Erlassung eines Gesetzes, welches jeden thatsächlichen Widerstand gegen Einführung der Verfassung und jede direkte Aufforderung zu solchem Widerstande für Hochverrath gegen das Reich erklärt und die geeigneten Strafen gegen solche Hochverräther festsetzt; g) die sofortige Erlassung eines Gesetzes über Organisation des Reichsgerichts, sodann die Einsetzung desselben; h) ein Aufruf an das gesammte deutsche Volk für die Reichsverfassung einzustehen; i) die Einberufung des Reichstags auf den 1. Juni und Ausschreibung der Wahlen. III. Antrag des Abgeordneten Raveaux. Die Nationalversammlung beschließt: 1. Die Entschließung der preußischen Regierung in betreff der deutschen Frage bis zu dem von ihr selbst in der Circularnote vom 5. d. M. anberaumten Tage abzuwarten. 2. Durch die Centralgewalt die Regierungen der deutschen Einzelstaaten, welche die Erklärung für unbedingte Annahme der Reichsverfassung bereits abgegeben haben, sofort das Heer, die Bürgerwehr und die Beamten auf die deutsche Reichsverfassung beeiden zu lassen. 3. Einen Aufruf an das deutsche Volk zu erlassen, in welchem dasselbe aufgefordert werde, unverbrüchlich an der von der deutschen Reichsversammlung beschlossenen Reichsverfassung festzuhalten. 4. Die Centralgewalt zu beauftragen, vorbeugende Maßregeln zu ergreifen, welche die Durchführung der Reichsverfassung möglich machen und die Nationalversammlung vor allen unverfassungsmäßign Maßregeln oder Angriffen sicher zu stellen. 5. Sie ernennt eine Deputation, welche Sr. kaiserlichen Hoheit dem Erzherzog Reichsverweser diese Beschlüsse sofort mittheilt. IV. Antrag des Abgeordneten Eisenstuck und L. Simon aus Trier. I. Die Nationalversammlung erklärt in Folge der Antwort Friedrich Wilhelm des IV. die auf ihn gefallene Wahl zum Kaiser der Deutschen für erledigt. II. Zur Vollziehung der Reichsverfassung beschließt demnächst die Reichsversammlung: 1. Die Reichsversammlung wählt durch absolute Majorität aus ihrem Schooße eine Regentschaft von fünf Mitgliedern; 2. der Regentschaft stehen alle verfassungsmäßigen Befugniße des Kaisers zu; 3. die Regentschaft ist gehalten, den verfassungsmäßigen Reichstag auf Grund der Reichsverfassung und des Wahlgesetzes auf den 1. Juni 1849 nach Frankfurt einzuberufen; 4. der Reichstag wählt in gemeinsamer Sitzung beider Häuser den Kaiser mit absoluter Stimmenmehrheit; 5. die Regentschaft hat auf Grund der Paragraphen 14, 191 und 193 der Verfassung ungesäumt die ganze bewaffnete Macht einschließlich der Bürgerwehren, sowie sämmtliche Beamten des Reichs und der Einzelstaaten auf die Verfassung vereidigen zu lassen; 6. die Regentschaft hat für unverzügliche Aufstellung einer zum Schutz der Reichsversammlung und zur Durchführung der Verfassuung erforderlichen bewaffneten Macht Sorge zu tragen; 7. die Reichsversammlung fordert die Volksvertretungen der Einzelstaaten auf, mit allen ihnen zu Gebote stehenden Mitteln die Durchführung der Reichsverfassung zu unterstützen; 8. die Reichsversammlung beschließt, das deutsche Volk durch einen Aufruf zur thatkräftigen Durchführung der Reichsverfassung aufzufordern, und beauftragt den Ausschuß mit der desfallsigen Vorlage. (D. Z.) Italien. * Die „telegraphische Depesche“ der französischen Regierung hat nach dreimaligem schlechten Suchen endlich den richtigen Tag gefunden. Genua ist übergeben; der König hat die Bedingung allgemeiner Amnestie, jedoch mit Ausschluß von 12 Personen, welche sich bereits in Sicherheit befinden, angenommen, und die Truppen sind am 11. in die Stadt eingezogen. Die Turiner Blätter vom vom 12. wie die Genuesischen vom 11. bestätigen diese Nachricht. Wir haben es vor zwei Tagen gesagt: es ist nur wahrscheinlich, daß die bombardirte, in Brand geschossene Stadt zuletzt der zehnfach überlegenen königlichen Armee zum Opfer fällt, wenn ihnen nicht von Außen die Lombarden zu Hülfe kommen. Aber dieser zehntägige beispiellose Kampf der Republikaner gegen ihre königlichen Mordhunde wird gleichwohl nicht vergebens gewesen sein, und die Nachrichten, welche wir gleichzeitig aus Ungarn erhalten, geben uns die Gewißheit, daß dem augenblicklichen Triumph der europäischen Contre-Revolution in Italien eine desto schnellere Niederlage folgen wird. Avezzana hat nach der geschlossenen Uebergabe in einer Proklamation von den Einwohnern Abschied genommen und auf einem amerikanischen Schiffe Schutz gefunden. Die französischen Schiffe sind ebenfalls von Insurgenten gefüllt, welche sich vor der Gnade ihres königlichen Henkers flüchten. Nur der Kommandant des englischen Schiffes „die Rache“, Lord Hardwig, hat sich diesen edlen, unerschrockenen Kämpfern gegenüber wie ein Feiger und Verräther gezeigt. Während die übrigen Consuln bei dem Kampf wenigstens die Neutralität beobachteten, machte der Engländer mit den Royalisten gemeinschaftliche Sache und Avezzana erklärte ihm noch am 8., daß er von allen Batterien auf das Schiff Feuer geben ließe, wenn es seine feindliche Haltung nicht aufgebe. Honny soit qui mal y pense! * Genua, 10. April. Man erfährt, daß in der Nacht vom 7. La Marmora auf ein französisches Postschiff, welches von Livorno kam, schießen ließ. Man erwartete einen Kriegsdämpfer „Lombardo“, welcher den genuesischen Republikanern lombardische Truppen zuführen sollte. Als La Marmora seinen Irrthum erkannte, ließ er um Entschuldigung bitten. * (Tagebuch aus Genua. Schluß.) „Die militärische Vertheidigung der Forts war bewundernswürdig angelegt. Man hatte dem Kommandanten Favre diesen wichtigen Dienst anvertraut, der ihn würdig und ehrenvoll vollführte. Seine Energie, seine Umsicht und die strenge Disciplin, die er in diesen Forts handhabte, haben das Meiste zu der trefflichen Vertheidigung der Stadt beigetragen. Hr. Favre, alter Soldat aus Afrika, ließ in seinem Dienst als Kommandant der Forts selbst da keinen Augenblick nach, als er ermüdet und an Hand und Kopf verwundet, ohne Vorwurf den gefährlichen Posten einem Andern hätte abtreten können. An diesen Tagen aber blieben nur die Feigen zu Hause! die sich schlugen, schlugen sich wie Helden. Ich brauche nicht von den Frauen zu sprechen, welche auf den Barricaden ihre Gewehre gleich alten Soldaten abfeuerten, ich brauche nicht von den braven Matrosen zu sprechen, welche sich bis zum letzten Moment so beispiellos schlugen: bei den Batterien Della Cava hat man selbst Kinder gesehen, welche den ganzen Tag über mit Zutragen von Pulver und Kugeln beschäftigt waren, und in dem Augenblick, wo die Kanoniere ein wenig Nahrung nahmen, selbst die Geschütze luden, auf den Feind richteten, und den Kampf eine Stunde lang allein fortsetzten. Ebenso nennt man eine junge, schöne Mailänderin, welche mit der heldenmüthigsten Unerschrockenheit unter den Vordersten am Kampf Theil nahm. Selbst Priester zogen in ihrer Mönchskleidung, die Muskete im Arm, durch die Straßen, indem sie alle zehn Schritte Halt machten und dem Volk mit einer herzerschütternden, dumpfen, grabesähnlichen Stimme zuriefen: „Fratelli, la patria è in periculo; all' armi! all' armi!“ Brüder, das Vaterland ist in Gefahr; zu den Waffen! zu den Waffen! Der Offizier, welcher den Laternenposten übergab, ist ein Herr v. Bernardis, Artillerie-Kapitän in der Nationalgarde. Es ist derselbe Offizier, der in den ersten Kampftagen vom General Favre die Ordre empfing, 6 Haubitzen von Gravelone nach der Besatzung von Santa-Rocca zu bringen, und diesen Auftrag mit den Worten ablehnte, daß er nicht Muth genug dazu fühle. „Außer den Polen und Franzosen, welche an dem Kampf Theil nahmen, sind gestern gegen hundert Lombarden und eine große Menge Küstenbewohner angekommen, und haben gleichfalls sofort die Waffen ergriffen. „Den Verlust des Volkes schätzt man auf 2 bis 300 Mann; mit Bestimmtheit läßt sich noch nichts darüber sagen. Die piemontesischen Truppen zählen nach dem eignen Geständniß La Marmoras mehr als 200 Todte an Einem einzigen Tage, ungerechnet die Verwundeten. „Ich weiß meinen Bericht nicht besser zu schließen, als mit einigen Worten über den General Avezzana, der sich so brav, so hochherzig, so voll Energie in dieser Zeit bewährt hat. „Avezzana ist ein alter Offizier der piemontesischen Armee, der für die Ereignisse von 1825 zum Tode verurtheilt und in effigie gehenkt wurde. Verbannt von seinem Vaterlande, nahm Avezzana in Spanien und dann in Amerika Dienste, wo er sich während des Unabhängigkeitskrieges durch die unerschrockene Vertheidigung der Stadt Monterey auszeichnete. Es verheirathete sich im Exil in den Vereinigten Staaten und ernährte sich dort lange Zeit durch ein Handelsgeschäft. Bei der Nachricht der vorigjährigen Ereignisse in Europa riß ihn der Gedanke, seinem Vaterland in dem Kampf für die Freiheit nützlich zu sein, wieder fort, und er reiste mit Verkauf aller seiner Habe nach seiner Heimath. Avezzana stammt aus dem Küstenland Genuas; er war nur kurze Zeit wieder in der Stadt, als ihn die politischen Ereignisse an die Spitze seines Landes brachten. Die Mission, welche ihm übertragen war, hat er bis auf diese Stunde wie ein Mann, mit beispielloser Festigkeit und Unerschrockenheit durchgeführt. Avezzana ist ein Mann von ungefähr 50 Jahren; seine Manieren sind einfach und bescheiden, seine Züge fein und voll Milde, aber unter ihnen

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Die angegebenen Seitenzahlen beziehen sich auf die Ausgabe: Neue Rheinische Zeitung. Organ der Demokratie. Bd. 2 (Nummer 184 bis Nummer 301) Köln, 1. Januar 1849 bis 19. Mai 1849. Glashütten im Taunus, Verlag Detlev Auvermann KG 1973.




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Zitationshilfe: Neue Rheinische Zeitung. Nr. 276. Köln, 19. April 1849, S. 1556. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_nrhz276_1849/2>, abgerufen am 21.11.2024.