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Neue Rheinische Zeitung. Nr. 251. Köln, 21. März 1849.

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Die Leute verliefen sich und es ist gegenwärtig ganz ruhig, um 4 Uhr Nachmittags.

Wird heute der Belagerungszustand aufgehoben, so haben wir in 14 Tagen die wüthendste Revolution. Die Freiheit ist für uns zur Lebensfrage geworden.

068 Prag, 15. März.

Gestern Abend brachten die hiesigen Studenten den Abgeordneten Rieger und Borrosch einen Fackelzug. Auch Nationalgarden nahmen daran Theil. Das "C. Bl. g. B." enthält eine von vielen Abgeordneten aus Böhmen, Mähren etc. unterzeichnete Verwahrung gegen die Sprengung des Reichstages in Kremsier. Es sind im Ganzen 33 Unterschriften, darunter befinden sich die von Hornborstel, Rieger, Palacky, Hawliczek, Strobach, Pillersdorf, Klaudy, Pinkas etc. die Verwahrung lautet:

"Als die tiefe Erschütterung aller Bande des Vertrauens und die Lockerung der gesellschaftlichen Verhältnisse, welche lange vorher in allen Theilen der Monarchie sich verkündet hat, in den Märztagen des vorigen Jahres zum Ausbruche kam und der gerechte Monarch die Größe der Gefahr so wie die Dringlichkeit der Hilfe erkannte, zugleich aber in der Einberufung eines constituirenden Reichstages das einzige legale Mittel erblickte, um unabweisbaren Forderungen Genüge zu leisten, da waren die Erwartungen sowie die Ansprüche der Völker an den Reichstag darauf gerichtet, daß er das erschütterte Vertrauen befestigen, daß er das Band, welches verschiedenartige Völker umschlingt, durch die freie Entwickelung ihrer Nationalitäten fester knüpfen und daß er der Regierung die Kraft und die Mittel gewähren werde, um den äußeren und inneren Feinden des Staates mit entscheidendem Erfolge entgegenzutreten.

Der Reichstag mußte sich ebenso diese Pflicht wie die Wege, welche er in der Erfüllung derselben einzuschlagen hatte, klar machen. Sie lagen ihm in der Aufgabe vor, den organischen Gesetzen, welche in der Verfassung ihre Sanction und Grundlage finden sollten und in dieser der Freiheit so wie den Nationalbedürfnissen der Völker untrügliche Bürgschaften bieten müssen, eine ruhige und reife Prüfung zu widmen, bei allen Völkern die Ueberzeugung zu begründen, daß nur in dem festen Anschließen an die Gesammtmonarchie auch ihr Wohl gefördert werden könne, endlich der Regierung keine Mittel zu versagen, welche sie zur Abwendung innerer und äußerer Gefahren unerläßlich bedarf.

Konnte das erste Parlament Oestreichs dieses Ziel aber auch mit jenem sicheren raschen Gange verfolgen, welchen gesetzgebende Körper seit Generationen, mit dieser Bahn vertraut, auf derselben einzuschlagen vermögen? Konnte er jenem Ziele stets unverrückt entgegengehen, während ihm kein Führer, keine Stütze zur Seite stand, während Aufruhr und Bürgerkrieg mehrmal an seine Thore klopfte und die Hand der exekutiven Gewalt bald machtlos dahin sank, bald der Militärdiktatur gefesselt erlag?

Der Reichstag hat sich jedoch keiner dieser Aufgaben, der Erfüllung keiner dieser Pflichten entzogen; er hat den Erwartungen derjenigen, welche ihm ihr Mandat anvertrauten, mit strenger Gewissenhaftigkeit zu entsprechen sich bestrebt, die Völker Oestreichs wurden durch denselben sich näher gerückt und ihre Vertreter haben es stets bewiesen, daß sie zu jedem Opfer, welches das Gesammtvaterland fordert, bereit sind.

Der Reichstag hat diese Opfer auch in dem ausgedehntesten Umfange zur Verfügung der Regierung gestellt, wo es galt, daß diese Kraft entwickle und ihren Gegnern gegenüber mächtig erscheine.

Hätte der Reichstag auch Nichts geleistet, als mehrere Millionen gedrückte Landleute von schweren Fesseln zu befreien und zu der Würde freier Staatsbürger zu erheben, so würde ihm für diese That allein reicher Segen folgen und das Bewußtsein begleiten, dem Vaterlande dadurch Ruhe, Frieden und Eintracht, die Liebe und Dankbarkeit seiner besten Söhne gewahrt zu haben. Allein auch das Verfassungswerk war in seinem Entwurf vollendet, zu dem zweiten Stadium seiner Prüfung gelangt und ein mächtiges Gefühl war bei Allen, welche an dieser Prüfung theilzunehmen hatten, vorherrschen, daß der Zweck, daß das Ganze in das Auge gefaßt, daß die Aufmerksamkeit nicht auf das Einzelne gerichtet werden müsse, daß das Verfassungswerk schnell, wenn auch mit einigen Mängeln gefördert werden solle. Der schwierigere Weg war bereits zurückgelegt, die Grundrechte waren zum großen Theile beschlossen und es waren nicht mehr tiefgreifende Prinzipienfragen zu erörtern, bei welchen das Gebiet der Theorie nicht unberührt bleiben kann und soll; es handelte sich nunmehr darum, den aufgestellten Prinzipien eine konsequente Anwendung zu sichern und in dieser ein fest verbundenes organisches Ganzes zu begründen. --

Da traf den constituirenden Reichstag das Schicksal der Auflösung durch, ein Manifest des constitutionellen Monarchen, welches eine oktroyirte Verfassung verkündiget. Die Mission des Reichstages ist dadurch erloschen den Gliedern desselben bleibt aber die Pflicht, in denjenigen, welche ihnen diese Mission anvertraut, die Ueberzeugung festzustellen, daß sie der Regierung kein Mittel zur Erreichung ihrer Zwecke vorenthalten haben. Die Verfassung konnte, ja sie mußte nach dem Geiste, welcher die Versammlung beseelte, in wenigen Wochen der Sanktion des Monarchen unterzogen werden. Hätte sich die Exekutiv-Gewalt bei d[e]n Erörterungen darüber betheiliget, hätte Vertrauen und Offenheit, jene Grundbedingungen des Zusammenwirkens zu einem gemeinschaftlichen Zwecke, die Stellung der Exekutiv-Gewalt gegen die gesetzgebende Versammlung bezeichnet, wären die Worte des ministeriellen Programmes je zur vollen Wahrheit geworden, so würde dieser Zeitpunkt, sowie er in Aller Wünschen lag, auch in seiner Ausführung noch bedeutend näher gerückt worden sein.

Das Programm des Ministeriums vom 27. November v. J. sicherte dem Reichstage Vorlagen über die Entschädigungen der beim Grundbesitzthum Betheiligten, über die Regelung der Gemeindeangelegenheiten, über die Umstaltung und Einrichtung der Rechtspflege, über die Feststellung des Postwesens und des Associationsrechtes, über die Nationalgarde und über mehre, den öffentlichen Haushalt und das Wohl des Volkes nahe berührende Angelegenheiten zu. Allein keine dieser Vorlagen ist erfolgt. Auf sich selbst beschränkt und seit vier Monaten von jenen Standpunkten getrennt, auf welchen höhere Bildung, Intelligenz und Betriebsamkeit in allen Zweigen der Thätigkeit ein regeres Leben entfaltet, konnte der Reichstag nur über seine eigenen Kräfte verfügen.

Lag es in der Absicht der Regierung ein gemeinschaftliches Band über alle Theile der Monarchie zu schlingen und dieses in dem Verfassungswerke zum segensreichen Bunde unauflöslich zu knüpfen, so würde der Reichstag ein solches Vorhaben mit Freude begrüßt haben. Er kannte jedoch bis zur Verlautbarung des Manifestes weder die Absichten der Regierung noch die von ihr eingeschlagenen Wege. Wenn aber die Residenz noch an tiefen Wunden blutet, wenn diese Wunden auf alle Lebensfunktionen des Herzens und sämmtlicher Organe eines großen Reiches traurig zurückwirken, so fühlte der Reichstag schmerzlich, daß ihm jedes Mittel benommen war, hier eilend und lindernd einzugreifen; er fühlte, daß die höchsten Interessen der Monarchie und der Dynastie es fordern, daß die Hülfe nicht verschoben, daß ihr Erfolg nicht durch Bitterkeit oder unheilvolle Verblendung vereitelt werde. Allein die Mitglieder des Reichstages haben das beruhigende Bewußtsein, auch diesen großen Interessen ihre Blicke nicht entzogen zu haben und das Vertrauen, daß ihre Kommittenten sie vor dem Vorwurfe freisprechen werden, in der ersten und würdigen Auffassung derselben Etwas unterlassen oder versäumt zu haben.

Eine offene Sprache ist die Pflicht des freien Mannes, ist die heiligste Pflicht der Volksvertretung, sie ist zugleich das Wesen und die Seele des konstitutionellen Lebens. Selbst irrige Auffassungen von Regierungsmaßregeln und darauf gestützte Beschuldigungen der Exekutiv-Gewalt, welche eines festen Grundes entbehren, werden die Regierung jeder Zeit vielmehr stärken, gegründete Klagen aber schnell zur Abhülfe führen.

Die Mitglieder des aufgelösten Reichstages, welche in dieser Erklärung den Ausdruck ihrer innigsten Ueberzeugung und eines unwiderstehlichen Pflichtgefühles niederlegen, werden, auch ihres Mandates entkleidet, fortfahren, ihren Mitbürgern Friede, Eintracht und Gesetzlichkeit an das Herz zu legen, wie sie bisher als Theilnehmer an der Gesetzgebung für die Förderung dieser Zwecke alle Kräfte aufgeboten haben. Sie werden so durch die That bewähren, daß einer hochherzigen Regierung andere Wege zu Gebote stehen, als loyale Gesinnungen mit dem Mackel unverdienten Argwohnes zu beflecken und daß es nicht der militärischen Gewalt bedurfte, um den Beschlüssen des Monarchen Geltung zu verschaffen.

Möge der eingeschlagene Weg zum Heil des Vaterlandes führen!

213 Dresden, 16. März.

In der gestrigen Sitzung der 2ten Kammer erblickte ich zum erstenmale Sachsens Gesammtministerium vom Held bis zum Rabenhorst. Ein schönes Agglomerat von Heuler-Büreaukraten- und kontrerevolutionären Säbelgesichtern. Mitten daruntrr der demokratisirende Blödsinn als Minister des Innern.

Unter den eingelaufenen Petitionen, von welchen sich viele zu Gunsten, keine gegen die Kammer aussprachen, war auch eine, welche das Ministerium für alle Kosten einer etwa gewaltsam geschehenden Kammerauflösung verantwortlich machte. Manche verlangten die Entfernung des Ministeriums. Die antiministeriellen Eingaben kommen meist vom Lande, wo die Demokratie viel intensiver zu sein scheint, als in den Städten Dresden und Leipzig.

Um die Kammer ferner zu beschäftigen, ließ das Ministerium ein königl. Dekret, Vorschläge zur Uebernahme der Riehaer Eisenbahn enthaltend, vorlesen. Die Geschäftsordnung verfügt nämlich, daß jedes königl. Dekret sofort vorgelesen werde, und das Ministerium benutzt diesen §, um der Kammer als königl. Dekrete seine werthvollen Lukubrationen vortragen zu lassen.

Zur Beantwortung einiger früher gestellten Interpellationen erhob sich hierauf Held, der Leithammel ohne Leitung des kleinen Manteuffel-Ministeriums. Nachdem er eine Jagdinterpellation beantwortet, erklärte er indessen, daß das Ministerium die zweite Interpellation, die Revision der Verfassung betreffend, nicht beantworten würde. Er that dies in einem immer schnaubender werdenden Bulldogtone, welcher zuletzt in die tiefste germanisch-sittliche Schulmeister-Entrüstung ausartete, und unserm armen Held das Ansehen eines mit Zinnober überstrichenen Frosches gab. Die eigentlichen drei ministeriellen Teufel Beust, Ehrenstein und Rabenhorst schienen ihre dumme Firma innerlich auszulachen

Vicepräsident Tzschirner, eins der tüchtigsten Talente der Kammer, und, was in Sachsen viel sagen will, ein entschiedener, ehrlicher Charakter, suchte unsern Held zwar zurecht zu weisen, aber weder Präsident Hensel, noch auch die Kammer leisteten ihm dazu den erforderlichen Beistand. Die Deutschen lieben ja Schur und Dressur.

In einer neuen Interpellation protestirte Tschirner alsdann wider den Welker'schen Kaiser, namentlich wider Kaiser- homunculus Fritz, und forderte das Ministerium auf, zu sagen, ob es sich in diesem Sinne an die Centralgewalt nach Frankfurt gewendet.

Endlich erwies ein gewisser Spitzner dem Kriegsminister den Gefallen, das Ministerium darüber zu interpelliren, ob es wahr sei, daß die schmachvollen Beschuldigungen, welche man in der Kammer wider das in Altenburg stehende sächsische Reichsmilitär vorgebracht, von den dortigen Behörden in Abrede gestellt würden. Die Kammer schwieg nach einer kurzen zurechtweisenden Bemerkung des Präsidenten wider den Redner, und nur Tzschirner lehnte sich wider den Kroatendefensor auf.

In der heutigen Sitzung zweiter Kammer meldete sich der Kriegsminister alsbald zum Wort. "Mit Freuden ergreife ich die Gelegenheit," sagte er, "die gestrige Interpellation des Abgeordneten Spitzner schon heute zu beantworten." Hätte der schnauzbärtige Kavallerie-Säbel sich nur etwas geschickt zu benehmen gewußt, so hätte ein großer Theil der Kammer nicht gemerkt, daß Interpellation und Antwort eine zwischen Diesem und Spitzner abgekartete Sache gewesen; da er aber sprach, wie ein Pferdeknecht, der zum erstenmale eine Striechelrede hält, so begann die ganze Kammer und die Galerien ihn auszulachen, ohne den Glauben an die kroatischen Eigenschaften der in Altenburg oktroyirenden sächsischen Reichstruppen zu verlieren.

Rabenhorst hatte sich von der altenburger Regierung nämlich eine Adresse zuschicken lassen, in welcher das sächsische Militär gepriesen wird wie homerische Helden. Schade, daß er seiner stotternden Sprache wegen von allen Seiten verlacht und noch gar von Tzschirner ad absurdum widerlegt wurde. -- Die Sitzung wurde endlich noch humoristischer, als Spitzner für die rasche und befriedigende Antwort sich gnädigst bedankte.

Beust beantwortete Tzschirners Kaiserinterpellation, indem er erklärte, das Ministerium wolle abwarten, bis in Frankfurt ein wirklicher Beschluß gefaßt. Der Potsdamer Fritz war nämlich vor einigen Tagen in Inkognito eines Endymion hier beim Höfchen, um geheime Plänchen in's Reine zu bringen; das Ministerium kann darum auf solche Sachen nicht antworten.

Advokat Blöde will, daß das Ministerium seine Interpellation über die kontrerevolutionären Wühlereien beantworte. Der Justizminister ist nicht da, darum verspricht das anwesende Ministerium die Interpellation durch den Justizminister beantworten zu lassen. Das nächstemal wird's umgekehrt geschehen.

Tzschirner verlangt vom Ministerium, daß es eine Vorlage über die Geschäftsordnung mache (die bestehende ist nämlich nur provisorisch), damit seine Einsprache die Bewegung der Kammer nicht ferner paralysire.

Es halten sich hier einige östreichische Spione auf, welche bei dem östreichischen Tamerlans-Konsul Beschwerde darüber führen, daß man hier den Windischgrätz einen Mordbrenner nennt. Die Kerls haben den Konsul sogar durch die öffentlichen Blätter zum Einschreiten aufgefordert. Ist das nicht k. k. östreichisch standrechtlich dumm und lächerlich?

213 Dresden, 17. März.

Sitzung der zweiten Kammer. Auf der Registrande befindet sich unter andern eine von 10,000 Arbeitern unterzeichnete Petition um Abänderung des Gewerbegesetzes vom Monat Oktober letzthin.

Minister Held beantwortet Blöde's Interpellation, die dem König einzureichende kontrerevolutionäre Adresse betreffend, wonach der Thron als gefährdet hingestellt wird, indem er versichert, daß das Ministerium, wenn ihm Unternehmungen, wie die in der Adresse dargestellten bekannt wären, mit allen ihm zu Gebot stehenden Mitteln dawider auftreten würde, es könne jedoch bloßen Urtheilen nicht vorgreifen, die Ueberreichung der Adresse an den König also nicht verhindern, und müsse es der Presse und dem Publikum überlassen, dawider anzukämpfen. Die Staatsregierung würde, wenn es nöthig werde zu handeln, mit Kraft auftreten. (mit 20,000 Baiern oder Preußen!)

Blöde. Ich bin für diese Antwort dem Ministerium einerseits dankbar, anderseits nicht dankbar. Es freut mich, daß ihm von den in der Adresse besprochenen Unternehmungen und Throngefährdungen nichts bekannt, die Adresse mithin eine Lügenadresse ist. Was den zweiten Theil der Antwort betrifft, so meine ich, das Ministerium habe dem König zu rathen, die Adresse nicht anzunehmen.

Held. Das Ministerium darf in das Recht Adressen zu überreichen, nicht eingreifen.

Tzschirner fragt, warum auf die Landtagsschrift in der Blum'schen Angelegenheit noch kein königl. Dekret erfolgt und Könneritz immer noch in Wien sei; ob deßhalb ein Entschluß zu erwarten sei, oder was dem entgegenstehe.

Riedel. Schon unter dem Ministerium Könneritz sind uns Oeffentlichkeit und Mündlichkeit des Gerichtsverfahrens zugesagt worden, das Ministerium Kaunitz wollte einen Schritt darin thun, als der März kam und das Ministerium Braun. Trotz aller Zusagen ist bis auf den heutigen Tag nichts geschehen, man hat nur Grundzüge zu jener Einrichtung gemacht; das Volk aber wird ungeduldig, daß gerade diese Reformen so lange hinausgeschoben werden. Ich frage daher, wie weit die Arbeiten vorgerückt sind, ob die Gesetzentwürfe noch dem Landtage vorgelegt, und die neuen Einrichtungen noch im Laufe dieses Jahres in Ausführung gebracht werden.

Held. Das Kriminalgesetzbuch ist angefangen; das frühere Ministerium wurde durch politische Geschäfte abgehalten; das neue Ministerium hat es sich aber zur Pflicht gemacht, die Sache in Ausführung zu bringen, und zwar noch in diesem Jahre, wenn die Umstände es erlauben. (Tout comme chez nous en Prusse.)

An der Tagesordnung ist die Berathung über den Antrag Böttcher's den Abmarsch sächsischer Truppen nach den Herzogthümern und den Einmarsch von Reichstruppen nach Sachsen betreffend.

Jäkel: Wir würden unsere Truppen zwar in die Herzogthümer senden, wenn wir nur wüßten, daß sie der Sache nützten. Aber die Diplomatie handelt in den Herzogthümern, sie will den Krieg nicht enden, will Deutschland eine offene Wunde lassen. Die Diplomatie macht's in den Herzogthümern gerade so wie die Päbste früher mit Palästina, wohin sie Europa Kreuzzüge machen ließen. Die Requisition der Centralgewalt kann uns wenig kümmern, denn sie hat alles gethan, ihre Mutter, die Revolution, zu verleugnen; sie hat bei uns alles Vertrauen verloren. Wie haben keine Lust, uns von ihr die Freiheit diesmal ebenso im Namen der deutschen Einheit rauben zu lassen, wie sie uns 1813 im Namen des Patriotismus geraubt wurde. Schick spricht wider den Antrag und beruft sich darauf, daß das Gesetz der Centralgewalt in Sachsen publizirt, die frühere Bundestagsgewalt auf sie übergegangen sei, und die Kammer dem beigepflichtet habe. Sachsen habe noch nichts gethan, obwohl alle deutsche Staaten verpflichtet seien, am Kriege Theil zu nehmen. Schick spricht mit Brustkaramellenheiserkeit gleich einem Unteroffizier, der zum ersten Male eine politische Zeitung gelesen.

Helbiger. Die Geschichte wird richten, daß wir kurzsichtige Menschen sind. Unsere Truppen sollen blos dazu dienen, die Freiheitsbestrebungen der Herzogthümer zu dämpfen, und selbst viel zu demokratisch, geopfert zu werden. Das Gesetz über die Verordnungen der Centralgewalt ist nicht auf loyale Weise entstanden, die Kammern haben dazu ihre Einwilligung nicht gegeben, wie es im §. 120 der Verfassungsurkunde vorgesehen. Es hat damals keine überlegte Berathung, sondern nur eine einseitige Erklärung des Präsidiums stattgefunden. Der den Bundestag betreffende §. 89 der Verfassungsurkunde könne doch gewiß nicht mehr angerufen werden. Auch andere Staaten, z. B. Preußen, Hannover, gehorchten der Centralgewalt nur wie es ihnen gutdünkte. Uebrigens sei der Krieg in den Herzogthümern eine bloße Maske, ein Spiel, die dortigen Bestrebungen der Freiheit zu unterdrücken. Dänemark wende sich darum auch immer nur nach Berlin, niemals nach Frankfurt. Die deutschen Grundrechte seien eine Arbeit der Nationalversammlung, nicht der Centralgewalt, die Anerkennung der Grundrechte involvire daher nicht auch schon einen blinden Gehorsam für die Centralgewalt.

Bertling beantragt, über den Antrag Böttcher's Tagesordnung.

Tzschirner verwahrt sich gegen Vorwürfe, als habe er seine Gesinnung in Beziehung auf die Nationalversammlung geändert. Wer denn früher nicht für dieselbe gewesen sei? Die Nationalversammlung hat zuerst ihre Rolle gewechselt, so daß Volksmänner sich nicht mehr an sie anklammern können. Erst seitdem die Nationalversammlung ausschließlich den Fürsten dient, wird sie von denselben als ein heiliges Corps angesehen, so oft sie ihnen zu etwas gut dünkt. Es ist dahin gekommen, daß das Volk sich neue Bahnen brechen muß, um uns wieder andere Haltpunkte zu geben.

Das Dekret über die Verfügungen der Centralgewalt war eine Ueberrumpelung, der §. 123 der Verfassungsurkunde ist keine blose Formel, und danach hätte dasselbe einer Deputation der Kammern überwiesen werden müssen. Es ist wahrlich an der Zeit, der Centralgewalt gegenüber zu sagen, daß wir ihr nicht gehorchen, weil sie ein volksfeindliches Institut geworden. -- Der Friede mit Dänemark ist längst abgeschlossen, allein das schleswig-holsteinische Volk gefällt den Herrn nicht, sie wollen es unter Belagerungszustand setzen. (Bravo der Gallerien.) Wenn's den Fürsten convenirt, so brauchen sie die Centralgewalt, während sie dieselbe überall sonst desavouiren. Die allgemeine Sicherheit des deutschen Vaterlandes ist nicht gefährdet, die sächsische Kammermajorität gefährdet sie auch nicht (Bravo.) -- Der Berichterstatter der Leipziger Zeitung ruft in die Gallerie: Haltet die Mäuler! Präsident mahnt das Publikum nach der Geschäftsordnung zum Schweigen.)

Hähnel, ein ungeheuer langweiliger Pädagog, salbadert während einer halben Stunde mit der Virtuosität eines Tugendpredigers gegen den Antrag, und leitet die Centralgewalt aus dem Bundestag.

Lielte (Bürgermeister). Die Centralgewalt hat für sich kein Geld und keine Mittel, die Expedition auszuführen, wir müssen also bezahlen, das sächsische Volk, dessen Steuern erst neulich um 300,000 Thaler erhöht worden sind, eine Erhöhung, die gerade das arme Volk am härtesten trifft. Mit unserer Freiheit ist's aber aus, wenn es der Centralgewalt zusteht, selbst gegen den Willen des sächsischen Volks uns mit ihren Reichstruppen heimzusuchen. (Bravo.)

Fischer (ein Leipziger Thomasprediger) im predigenden Katakomben-Miserere-Ton: Es liegt uns nicht weniger vor, als ein Antrag auf einen Bruch mit Deutschland! Jetzt ergeht er sich in protestantisch-pastoralischem deutsch-katholischem Patriotismus und bietet so der Versammlung das leibhaftigste Bild eines heulenden Froschungeheuers aus den Sümpfen Sachsens dar. Die Centralgewalt wird vertheidigt und, etwaige Schurkereien der Fürsten müsse man erst abwarten. (Allgemeine Verhöhnung.)

Bertling rechtfertigt seinen Antrag auf Tagesordnung, weil es unnöthig sei, einen Beschluß über Aus- oder Einrücken der Truppen zu fassen. Der Antrag wird unterstützt.

Köchly (Lehrer der Geschichte aus Dresden, hochweiser Forscher, suffisanter Unfehlbarkeitsgeist, studirter Achselträger, demokratischer Halunke). Wie die Geschichte über uns richten wird, können wir nicht sagen. (Mit Professorenpathos.) Der heutige Beschluß wird ein folgenreicher sein, enthalten wir uns aller Heißblütigkeit (ohnehin ein Mirakel in Sachsen), beschließen wir ohne Leidenschaft, ohne Parteilichkeit (ohne Hitze und Blut, comme a l'ordinaire). Ich bin stets für die Vereinbarung gewesen, obwohl nicht für die Vereinbarung vom Standpunkte der Fürsten aus. (Heuchler!) Die Revolution war schon mit dem Vorparlament geschlossen, es wollte keine Permanenz, sondern Vereinbarung. Unsere Zustände sind noch nicht so verzweiflungsvoll; ich stimme gegen den Antrag. Denn warum so entscheidende Schritte? Daraus kann ein hundertjähriger Bürgerkrieg entstehen; wir dürfen der Centralgewalt den Gehorsam nicht aufkündigen. Die Regierung wir uns wegen der Kosten Vorlagen machen. Freilich besteht die Meinung, daß der dänische Krieg zu andern Zwecken ausgebeutet wird, aber wir haben darüber noch keine offizielle Wahrheit. Er beantragt, die Regierung zur Vorlage aller auf den dänischen Krieg bezüglichen Papiere aufzufordern, und schließt sich nur dem zweiten Theil des Böttcher'schen Antrags an.

Minist. v. Beust: Die Kammern haben durch Akklamation ihre Zustimmung zur Verfügung über die Verordnungen der Centralgewalt gegeben. Was soll aus der deutschen Einheit werden, wenn der Centralgewalt kein Gehorsam geleistet wird. Die preuß. Regierung geht mit einem guten Beispiel voran und sendet 12,000 Mann in die Herzogthümer; Deutschland ist an den Gränzen bedroht (auch an den russischen, Hr. Beust?). Nun vertheidigt er die geheimen Absichten der preußischen Regierung, erwähnt der ungeheuern Opfer, die Preußen für den Krieg bereits gebracht und lobt überhaupt das Preußenthum noch mehr, als der berlin-kranzerischste Chokoladen-Schwätzer von Geheimrath es je gethan. (Preußen hat uns hier aus seinem geheimen Ottergezücht ein lweidliches Exemplar zugesendet.) Beust versichert, daß die Centralgewalt in Betreff des Einmarsch's fremder Reichstruppen nach Sachsen noch nichts von sich habe verlauten lassen.

Nach dem Schluß der Debatte erhält noch Vinke das Wort. Er weiß nicht, ob die Annahme des Antrags der Diplomatie nicht gerade recht erwünscht sei, denn es sei möglich, daß sie solche Verleugnung der Centralgewalt gerne sehe; man solle die Centralgewalt daher nicht diskreditiren. Er glaube nicht an einen Krieg Deutschlands gegen Dänemark, noch an den guten Zweck dieses Kriegs, noch daran, daß er von der Centralgewalt, die längst ein

Die Leute verliefen sich und es ist gegenwärtig ganz ruhig, um 4 Uhr Nachmittags.

Wird heute der Belagerungszustand aufgehoben, so haben wir in 14 Tagen die wüthendste Revolution. Die Freiheit ist für uns zur Lebensfrage geworden.

068 Prag, 15. März.

Gestern Abend brachten die hiesigen Studenten den Abgeordneten Rieger und Borrosch einen Fackelzug. Auch Nationalgarden nahmen daran Theil. Das „C. Bl. g. B.“ enthält eine von vielen Abgeordneten aus Böhmen, Mähren etc. unterzeichnete Verwahrung gegen die Sprengung des Reichstages in Kremsier. Es sind im Ganzen 33 Unterschriften, darunter befinden sich die von Hornborstel, Rieger, Palacky, Hawliczek, Strobach, Pillersdorf, Klaudy, Pinkas etc. die Verwahrung lautet:

„Als die tiefe Erschütterung aller Bande des Vertrauens und die Lockerung der gesellschaftlichen Verhältnisse, welche lange vorher in allen Theilen der Monarchie sich verkündet hat, in den Märztagen des vorigen Jahres zum Ausbruche kam und der gerechte Monarch die Größe der Gefahr so wie die Dringlichkeit der Hilfe erkannte, zugleich aber in der Einberufung eines constituirenden Reichstages das einzige legale Mittel erblickte, um unabweisbaren Forderungen Genüge zu leisten, da waren die Erwartungen sowie die Ansprüche der Völker an den Reichstag darauf gerichtet, daß er das erschütterte Vertrauen befestigen, daß er das Band, welches verschiedenartige Völker umschlingt, durch die freie Entwickelung ihrer Nationalitäten fester knüpfen und daß er der Regierung die Kraft und die Mittel gewähren werde, um den äußeren und inneren Feinden des Staates mit entscheidendem Erfolge entgegenzutreten.

Der Reichstag mußte sich ebenso diese Pflicht wie die Wege, welche er in der Erfüllung derselben einzuschlagen hatte, klar machen. Sie lagen ihm in der Aufgabe vor, den organischen Gesetzen, welche in der Verfassung ihre Sanction und Grundlage finden sollten und in dieser der Freiheit so wie den Nationalbedürfnissen der Völker untrügliche Bürgschaften bieten müssen, eine ruhige und reife Prüfung zu widmen, bei allen Völkern die Ueberzeugung zu begründen, daß nur in dem festen Anschließen an die Gesammtmonarchie auch ihr Wohl gefördert werden könne, endlich der Regierung keine Mittel zu versagen, welche sie zur Abwendung innerer und äußerer Gefahren unerläßlich bedarf.

Konnte das erste Parlament Oestreichs dieses Ziel aber auch mit jenem sicheren raschen Gange verfolgen, welchen gesetzgebende Körper seit Generationen, mit dieser Bahn vertraut, auf derselben einzuschlagen vermögen? Konnte er jenem Ziele stets unverrückt entgegengehen, während ihm kein Führer, keine Stütze zur Seite stand, während Aufruhr und Bürgerkrieg mehrmal an seine Thore klopfte und die Hand der exekutiven Gewalt bald machtlos dahin sank, bald der Militärdiktatur gefesselt erlag?

Der Reichstag hat sich jedoch keiner dieser Aufgaben, der Erfüllung keiner dieser Pflichten entzogen; er hat den Erwartungen derjenigen, welche ihm ihr Mandat anvertrauten, mit strenger Gewissenhaftigkeit zu entsprechen sich bestrebt, die Völker Oestreichs wurden durch denselben sich näher gerückt und ihre Vertreter haben es stets bewiesen, daß sie zu jedem Opfer, welches das Gesammtvaterland fordert, bereit sind.

Der Reichstag hat diese Opfer auch in dem ausgedehntesten Umfange zur Verfügung der Regierung gestellt, wo es galt, daß diese Kraft entwickle und ihren Gegnern gegenüber mächtig erscheine.

Hätte der Reichstag auch Nichts geleistet, als mehrere Millionen gedrückte Landleute von schweren Fesseln zu befreien und zu der Würde freier Staatsbürger zu erheben, so würde ihm für diese That allein reicher Segen folgen und das Bewußtsein begleiten, dem Vaterlande dadurch Ruhe, Frieden und Eintracht, die Liebe und Dankbarkeit seiner besten Söhne gewahrt zu haben. Allein auch das Verfassungswerk war in seinem Entwurf vollendet, zu dem zweiten Stadium seiner Prüfung gelangt und ein mächtiges Gefühl war bei Allen, welche an dieser Prüfung theilzunehmen hatten, vorherrschen, daß der Zweck, daß das Ganze in das Auge gefaßt, daß die Aufmerksamkeit nicht auf das Einzelne gerichtet werden müsse, daß das Verfassungswerk schnell, wenn auch mit einigen Mängeln gefördert werden solle. Der schwierigere Weg war bereits zurückgelegt, die Grundrechte waren zum großen Theile beschlossen und es waren nicht mehr tiefgreifende Prinzipienfragen zu erörtern, bei welchen das Gebiet der Theorie nicht unberührt bleiben kann und soll; es handelte sich nunmehr darum, den aufgestellten Prinzipien eine konsequente Anwendung zu sichern und in dieser ein fest verbundenes organisches Ganzes zu begründen. —

Da traf den constituirenden Reichstag das Schicksal der Auflösung durch, ein Manifest des constitutionellen Monarchen, welches eine oktroyirte Verfassung verkündiget. Die Mission des Reichstages ist dadurch erloschen den Gliedern desselben bleibt aber die Pflicht, in denjenigen, welche ihnen diese Mission anvertraut, die Ueberzeugung festzustellen, daß sie der Regierung kein Mittel zur Erreichung ihrer Zwecke vorenthalten haben. Die Verfassung konnte, ja sie mußte nach dem Geiste, welcher die Versammlung beseelte, in wenigen Wochen der Sanktion des Monarchen unterzogen werden. Hätte sich die Exekutiv-Gewalt bei d[e]n Erörterungen darüber betheiliget, hätte Vertrauen und Offenheit, jene Grundbedingungen des Zusammenwirkens zu einem gemeinschaftlichen Zwecke, die Stellung der Exekutiv-Gewalt gegen die gesetzgebende Versammlung bezeichnet, wären die Worte des ministeriellen Programmes je zur vollen Wahrheit geworden, so würde dieser Zeitpunkt, sowie er in Aller Wünschen lag, auch in seiner Ausführung noch bedeutend näher gerückt worden sein.

Das Programm des Ministeriums vom 27. November v. J. sicherte dem Reichstage Vorlagen über die Entschädigungen der beim Grundbesitzthum Betheiligten, über die Regelung der Gemeindeangelegenheiten, über die Umstaltung und Einrichtung der Rechtspflege, über die Feststellung des Postwesens und des Associationsrechtes, über die Nationalgarde und über mehre, den öffentlichen Haushalt und das Wohl des Volkes nahe berührende Angelegenheiten zu. Allein keine dieser Vorlagen ist erfolgt. Auf sich selbst beschränkt und seit vier Monaten von jenen Standpunkten getrennt, auf welchen höhere Bildung, Intelligenz und Betriebsamkeit in allen Zweigen der Thätigkeit ein regeres Leben entfaltet, konnte der Reichstag nur über seine eigenen Kräfte verfügen.

Lag es in der Absicht der Regierung ein gemeinschaftliches Band über alle Theile der Monarchie zu schlingen und dieses in dem Verfassungswerke zum segensreichen Bunde unauflöslich zu knüpfen, so würde der Reichstag ein solches Vorhaben mit Freude begrüßt haben. Er kannte jedoch bis zur Verlautbarung des Manifestes weder die Absichten der Regierung noch die von ihr eingeschlagenen Wege. Wenn aber die Residenz noch an tiefen Wunden blutet, wenn diese Wunden auf alle Lebensfunktionen des Herzens und sämmtlicher Organe eines großen Reiches traurig zurückwirken, so fühlte der Reichstag schmerzlich, daß ihm jedes Mittel benommen war, hier eilend und lindernd einzugreifen; er fühlte, daß die höchsten Interessen der Monarchie und der Dynastie es fordern, daß die Hülfe nicht verschoben, daß ihr Erfolg nicht durch Bitterkeit oder unheilvolle Verblendung vereitelt werde. Allein die Mitglieder des Reichstages haben das beruhigende Bewußtsein, auch diesen großen Interessen ihre Blicke nicht entzogen zu haben und das Vertrauen, daß ihre Kommittenten sie vor dem Vorwurfe freisprechen werden, in der ersten und würdigen Auffassung derselben Etwas unterlassen oder versäumt zu haben.

Eine offene Sprache ist die Pflicht des freien Mannes, ist die heiligste Pflicht der Volksvertretung, sie ist zugleich das Wesen und die Seele des konstitutionellen Lebens. Selbst irrige Auffassungen von Regierungsmaßregeln und darauf gestützte Beschuldigungen der Exekutiv-Gewalt, welche eines festen Grundes entbehren, werden die Regierung jeder Zeit vielmehr stärken, gegründete Klagen aber schnell zur Abhülfe führen.

Die Mitglieder des aufgelösten Reichstages, welche in dieser Erklärung den Ausdruck ihrer innigsten Ueberzeugung und eines unwiderstehlichen Pflichtgefühles niederlegen, werden, auch ihres Mandates entkleidet, fortfahren, ihren Mitbürgern Friede, Eintracht und Gesetzlichkeit an das Herz zu legen, wie sie bisher als Theilnehmer an der Gesetzgebung für die Förderung dieser Zwecke alle Kräfte aufgeboten haben. Sie werden so durch die That bewähren, daß einer hochherzigen Regierung andere Wege zu Gebote stehen, als loyale Gesinnungen mit dem Mackel unverdienten Argwohnes zu beflecken und daß es nicht der militärischen Gewalt bedurfte, um den Beschlüssen des Monarchen Geltung zu verschaffen.

Möge der eingeschlagene Weg zum Heil des Vaterlandes führen!

213 Dresden, 16. März.

In der gestrigen Sitzung der 2ten Kammer erblickte ich zum erstenmale Sachsens Gesammtministerium vom Held bis zum Rabenhorst. Ein schönes Agglomerat von Heuler-Büreaukraten- und kontrerevolutionären Säbelgesichtern. Mitten daruntrr der demokratisirende Blödsinn als Minister des Innern.

Unter den eingelaufenen Petitionen, von welchen sich viele zu Gunsten, keine gegen die Kammer aussprachen, war auch eine, welche das Ministerium für alle Kosten einer etwa gewaltsam geschehenden Kammerauflösung verantwortlich machte. Manche verlangten die Entfernung des Ministeriums. Die antiministeriellen Eingaben kommen meist vom Lande, wo die Demokratie viel intensiver zu sein scheint, als in den Städten Dresden und Leipzig.

Um die Kammer ferner zu beschäftigen, ließ das Ministerium ein königl. Dekret, Vorschläge zur Uebernahme der Riehaer Eisenbahn enthaltend, vorlesen. Die Geschäftsordnung verfügt nämlich, daß jedes königl. Dekret sofort vorgelesen werde, und das Ministerium benutzt diesen §, um der Kammer als königl. Dekrete seine werthvollen Lukubrationen vortragen zu lassen.

Zur Beantwortung einiger früher gestellten Interpellationen erhob sich hierauf Held, der Leithammel ohne Leitung des kleinen Manteuffel-Ministeriums. Nachdem er eine Jagdinterpellation beantwortet, erklärte er indessen, daß das Ministerium die zweite Interpellation, die Revision der Verfassung betreffend, nicht beantworten würde. Er that dies in einem immer schnaubender werdenden Bulldogtone, welcher zuletzt in die tiefste germanisch-sittliche Schulmeister-Entrüstung ausartete, und unserm armen Held das Ansehen eines mit Zinnober überstrichenen Frosches gab. Die eigentlichen drei ministeriellen Teufel Beust, Ehrenstein und Rabenhorst schienen ihre dumme Firma innerlich auszulachen

Vicepräsident Tzschirner, eins der tüchtigsten Talente der Kammer, und, was in Sachsen viel sagen will, ein entschiedener, ehrlicher Charakter, suchte unsern Held zwar zurecht zu weisen, aber weder Präsident Hensel, noch auch die Kammer leisteten ihm dazu den erforderlichen Beistand. Die Deutschen lieben ja Schur und Dressur.

In einer neuen Interpellation protestirte Tschirner alsdann wider den Welker'schen Kaiser, namentlich wider Kaiser- homunculus Fritz, und forderte das Ministerium auf, zu sagen, ob es sich in diesem Sinne an die Centralgewalt nach Frankfurt gewendet.

Endlich erwies ein gewisser Spitzner dem Kriegsminister den Gefallen, das Ministerium darüber zu interpelliren, ob es wahr sei, daß die schmachvollen Beschuldigungen, welche man in der Kammer wider das in Altenburg stehende sächsische Reichsmilitär vorgebracht, von den dortigen Behörden in Abrede gestellt würden. Die Kammer schwieg nach einer kurzen zurechtweisenden Bemerkung des Präsidenten wider den Redner, und nur Tzschirner lehnte sich wider den Kroatendefensor auf.

In der heutigen Sitzung zweiter Kammer meldete sich der Kriegsminister alsbald zum Wort. „Mit Freuden ergreife ich die Gelegenheit,“ sagte er, „die gestrige Interpellation des Abgeordneten Spitzner schon heute zu beantworten.“ Hätte der schnauzbärtige Kavallerie-Säbel sich nur etwas geschickt zu benehmen gewußt, so hätte ein großer Theil der Kammer nicht gemerkt, daß Interpellation und Antwort eine zwischen Diesem und Spitzner abgekartete Sache gewesen; da er aber sprach, wie ein Pferdeknecht, der zum erstenmale eine Striechelrede hält, so begann die ganze Kammer und die Galerien ihn auszulachen, ohne den Glauben an die kroatischen Eigenschaften der in Altenburg oktroyirenden sächsischen Reichstruppen zu verlieren.

Rabenhorst hatte sich von der altenburger Regierung nämlich eine Adresse zuschicken lassen, in welcher das sächsische Militär gepriesen wird wie homerische Helden. Schade, daß er seiner stotternden Sprache wegen von allen Seiten verlacht und noch gar von Tzschirner ad absurdum widerlegt wurde. — Die Sitzung wurde endlich noch humoristischer, als Spitzner für die rasche und befriedigende Antwort sich gnädigst bedankte.

Beust beantwortete Tzschirners Kaiserinterpellation, indem er erklärte, das Ministerium wolle abwarten, bis in Frankfurt ein wirklicher Beschluß gefaßt. Der Potsdamer Fritz war nämlich vor einigen Tagen in Inkognito eines Endymion hier beim Höfchen, um geheime Plänchen in's Reine zu bringen; das Ministerium kann darum auf solche Sachen nicht antworten.

Advokat Blöde will, daß das Ministerium seine Interpellation über die kontrerevolutionären Wühlereien beantworte. Der Justizminister ist nicht da, darum verspricht das anwesende Ministerium die Interpellation durch den Justizminister beantworten zu lassen. Das nächstemal wird's umgekehrt geschehen.

Tzschirner verlangt vom Ministerium, daß es eine Vorlage über die Geschäftsordnung mache (die bestehende ist nämlich nur provisorisch), damit seine Einsprache die Bewegung der Kammer nicht ferner paralysire.

Es halten sich hier einige östreichische Spione auf, welche bei dem östreichischen Tamerlans-Konsul Beschwerde darüber führen, daß man hier den Windischgrätz einen Mordbrenner nennt. Die Kerls haben den Konsul sogar durch die öffentlichen Blätter zum Einschreiten aufgefordert. Ist das nicht k. k. östreichisch standrechtlich dumm und lächerlich?

213 Dresden, 17. März.

Sitzung der zweiten Kammer. Auf der Registrande befindet sich unter andern eine von 10,000 Arbeitern unterzeichnete Petition um Abänderung des Gewerbegesetzes vom Monat Oktober letzthin.

Minister Held beantwortet Blöde's Interpellation, die dem König einzureichende kontrerevolutionäre Adresse betreffend, wonach der Thron als gefährdet hingestellt wird, indem er versichert, daß das Ministerium, wenn ihm Unternehmungen, wie die in der Adresse dargestellten bekannt wären, mit allen ihm zu Gebot stehenden Mitteln dawider auftreten würde, es könne jedoch bloßen Urtheilen nicht vorgreifen, die Ueberreichung der Adresse an den König also nicht verhindern, und müsse es der Presse und dem Publikum überlassen, dawider anzukämpfen. Die Staatsregierung würde, wenn es nöthig werde zu handeln, mit Kraft auftreten. (mit 20,000 Baiern oder Preußen!)

Blöde. Ich bin für diese Antwort dem Ministerium einerseits dankbar, anderseits nicht dankbar. Es freut mich, daß ihm von den in der Adresse besprochenen Unternehmungen und Throngefährdungen nichts bekannt, die Adresse mithin eine Lügenadresse ist. Was den zweiten Theil der Antwort betrifft, so meine ich, das Ministerium habe dem König zu rathen, die Adresse nicht anzunehmen.

Held. Das Ministerium darf in das Recht Adressen zu überreichen, nicht eingreifen.

Tzschirner fragt, warum auf die Landtagsschrift in der Blum'schen Angelegenheit noch kein königl. Dekret erfolgt und Könneritz immer noch in Wien sei; ob deßhalb ein Entschluß zu erwarten sei, oder was dem entgegenstehe.

Riedel. Schon unter dem Ministerium Könneritz sind uns Oeffentlichkeit und Mündlichkeit des Gerichtsverfahrens zugesagt worden, das Ministerium Kaunitz wollte einen Schritt darin thun, als der März kam und das Ministerium Braun. Trotz aller Zusagen ist bis auf den heutigen Tag nichts geschehen, man hat nur Grundzüge zu jener Einrichtung gemacht; das Volk aber wird ungeduldig, daß gerade diese Reformen so lange hinausgeschoben werden. Ich frage daher, wie weit die Arbeiten vorgerückt sind, ob die Gesetzentwürfe noch dem Landtage vorgelegt, und die neuen Einrichtungen noch im Laufe dieses Jahres in Ausführung gebracht werden.

Held. Das Kriminalgesetzbuch ist angefangen; das frühere Ministerium wurde durch politische Geschäfte abgehalten; das neue Ministerium hat es sich aber zur Pflicht gemacht, die Sache in Ausführung zu bringen, und zwar noch in diesem Jahre, wenn die Umstände es erlauben. (Tout comme chez nous en Prusse.)

An der Tagesordnung ist die Berathung über den Antrag Böttcher's den Abmarsch sächsischer Truppen nach den Herzogthümern und den Einmarsch von Reichstruppen nach Sachsen betreffend.

Jäkel: Wir würden unsere Truppen zwar in die Herzogthümer senden, wenn wir nur wüßten, daß sie der Sache nützten. Aber die Diplomatie handelt in den Herzogthümern, sie will den Krieg nicht enden, will Deutschland eine offene Wunde lassen. Die Diplomatie macht's in den Herzogthümern gerade so wie die Päbste früher mit Palästina, wohin sie Europa Kreuzzüge machen ließen. Die Requisition der Centralgewalt kann uns wenig kümmern, denn sie hat alles gethan, ihre Mutter, die Revolution, zu verleugnen; sie hat bei uns alles Vertrauen verloren. Wie haben keine Lust, uns von ihr die Freiheit diesmal ebenso im Namen der deutschen Einheit rauben zu lassen, wie sie uns 1813 im Namen des Patriotismus geraubt wurde. Schick spricht wider den Antrag und beruft sich darauf, daß das Gesetz der Centralgewalt in Sachsen publizirt, die frühere Bundestagsgewalt auf sie übergegangen sei, und die Kammer dem beigepflichtet habe. Sachsen habe noch nichts gethan, obwohl alle deutsche Staaten verpflichtet seien, am Kriege Theil zu nehmen. Schick spricht mit Brustkaramellenheiserkeit gleich einem Unteroffizier, der zum ersten Male eine politische Zeitung gelesen.

Helbiger. Die Geschichte wird richten, daß wir kurzsichtige Menschen sind. Unsere Truppen sollen blos dazu dienen, die Freiheitsbestrebungen der Herzogthümer zu dämpfen, und selbst viel zu demokratisch, geopfert zu werden. Das Gesetz über die Verordnungen der Centralgewalt ist nicht auf loyale Weise entstanden, die Kammern haben dazu ihre Einwilligung nicht gegeben, wie es im §. 120 der Verfassungsurkunde vorgesehen. Es hat damals keine überlegte Berathung, sondern nur eine einseitige Erklärung des Präsidiums stattgefunden. Der den Bundestag betreffende §. 89 der Verfassungsurkunde könne doch gewiß nicht mehr angerufen werden. Auch andere Staaten, z. B. Preußen, Hannover, gehorchten der Centralgewalt nur wie es ihnen gutdünkte. Uebrigens sei der Krieg in den Herzogthümern eine bloße Maske, ein Spiel, die dortigen Bestrebungen der Freiheit zu unterdrücken. Dänemark wende sich darum auch immer nur nach Berlin, niemals nach Frankfurt. Die deutschen Grundrechte seien eine Arbeit der Nationalversammlung, nicht der Centralgewalt, die Anerkennung der Grundrechte involvire daher nicht auch schon einen blinden Gehorsam für die Centralgewalt.

Bertling beantragt, über den Antrag Böttcher's Tagesordnung.

Tzschirner verwahrt sich gegen Vorwürfe, als habe er seine Gesinnung in Beziehung auf die Nationalversammlung geändert. Wer denn früher nicht für dieselbe gewesen sei? Die Nationalversammlung hat zuerst ihre Rolle gewechselt, so daß Volksmänner sich nicht mehr an sie anklammern können. Erst seitdem die Nationalversammlung ausschließlich den Fürsten dient, wird sie von denselben als ein heiliges Corps angesehen, so oft sie ihnen zu etwas gut dünkt. Es ist dahin gekommen, daß das Volk sich neue Bahnen brechen muß, um uns wieder andere Haltpunkte zu geben.

Das Dekret über die Verfügungen der Centralgewalt war eine Ueberrumpelung, der §. 123 der Verfassungsurkunde ist keine blose Formel, und danach hätte dasselbe einer Deputation der Kammern überwiesen werden müssen. Es ist wahrlich an der Zeit, der Centralgewalt gegenüber zu sagen, daß wir ihr nicht gehorchen, weil sie ein volksfeindliches Institut geworden. — Der Friede mit Dänemark ist längst abgeschlossen, allein das schleswig-holsteinische Volk gefällt den Herrn nicht, sie wollen es unter Belagerungszustand setzen. (Bravo der Gallerien.) Wenn's den Fürsten convenirt, so brauchen sie die Centralgewalt, während sie dieselbe überall sonst desavouiren. Die allgemeine Sicherheit des deutschen Vaterlandes ist nicht gefährdet, die sächsische Kammermajorität gefährdet sie auch nicht (Bravo.) — Der Berichterstatter der Leipziger Zeitung ruft in die Gallerie: Haltet die Mäuler! Präsident mahnt das Publikum nach der Geschäftsordnung zum Schweigen.)

Hähnel, ein ungeheuer langweiliger Pädagog, salbadert während einer halben Stunde mit der Virtuosität eines Tugendpredigers gegen den Antrag, und leitet die Centralgewalt aus dem Bundestag.

Lielte (Bürgermeister). Die Centralgewalt hat für sich kein Geld und keine Mittel, die Expedition auszuführen, wir müssen also bezahlen, das sächsische Volk, dessen Steuern erst neulich um 300,000 Thaler erhöht worden sind, eine Erhöhung, die gerade das arme Volk am härtesten trifft. Mit unserer Freiheit ist's aber aus, wenn es der Centralgewalt zusteht, selbst gegen den Willen des sächsischen Volks uns mit ihren Reichstruppen heimzusuchen. (Bravo.)

Fischer (ein Leipziger Thomasprediger) im predigenden Katakomben-Miserere-Ton: Es liegt uns nicht weniger vor, als ein Antrag auf einen Bruch mit Deutschland! Jetzt ergeht er sich in protestantisch-pastoralischem deutsch-katholischem Patriotismus und bietet so der Versammlung das leibhaftigste Bild eines heulenden Froschungeheuers aus den Sümpfen Sachsens dar. Die Centralgewalt wird vertheidigt und, etwaige Schurkereien der Fürsten müsse man erst abwarten. (Allgemeine Verhöhnung.)

Bertling rechtfertigt seinen Antrag auf Tagesordnung, weil es unnöthig sei, einen Beschluß über Aus- oder Einrücken der Truppen zu fassen. Der Antrag wird unterstützt.

Köchly (Lehrer der Geschichte aus Dresden, hochweiser Forscher, suffisanter Unfehlbarkeitsgeist, studirter Achselträger, demokratischer Halunke). Wie die Geschichte über uns richten wird, können wir nicht sagen. (Mit Professorenpathos.) Der heutige Beschluß wird ein folgenreicher sein, enthalten wir uns aller Heißblütigkeit (ohnehin ein Mirakel in Sachsen), beschließen wir ohne Leidenschaft, ohne Parteilichkeit (ohne Hitze und Blut, comme à l'ordinaire). Ich bin stets für die Vereinbarung gewesen, obwohl nicht für die Vereinbarung vom Standpunkte der Fürsten aus. (Heuchler!) Die Revolution war schon mit dem Vorparlament geschlossen, es wollte keine Permanenz, sondern Vereinbarung. Unsere Zustände sind noch nicht so verzweiflungsvoll; ich stimme gegen den Antrag. Denn warum so entscheidende Schritte? Daraus kann ein hundertjähriger Bürgerkrieg entstehen; wir dürfen der Centralgewalt den Gehorsam nicht aufkündigen. Die Regierung wir uns wegen der Kosten Vorlagen machen. Freilich besteht die Meinung, daß der dänische Krieg zu andern Zwecken ausgebeutet wird, aber wir haben darüber noch keine offizielle Wahrheit. Er beantragt, die Regierung zur Vorlage aller auf den dänischen Krieg bezüglichen Papiere aufzufordern, und schließt sich nur dem zweiten Theil des Böttcher'schen Antrags an.

Minist. v. Beust: Die Kammern haben durch Akklamation ihre Zustimmung zur Verfügung über die Verordnungen der Centralgewalt gegeben. Was soll aus der deutschen Einheit werden, wenn der Centralgewalt kein Gehorsam geleistet wird. Die preuß. Regierung geht mit einem guten Beispiel voran und sendet 12,000 Mann in die Herzogthümer; Deutschland ist an den Gränzen bedroht (auch an den russischen, Hr. Beust?). Nun vertheidigt er die geheimen Absichten der preußischen Regierung, erwähnt der ungeheuern Opfer, die Preußen für den Krieg bereits gebracht und lobt überhaupt das Preußenthum noch mehr, als der berlin-kranzerischste Chokoladen-Schwätzer von Geheimrath es je gethan. (Preußen hat uns hier aus seinem geheimen Ottergezücht ein lweidliches Exemplar zugesendet.) Beust versichert, daß die Centralgewalt in Betreff des Einmarsch's fremder Reichstruppen nach Sachsen noch nichts von sich habe verlauten lassen.

Nach dem Schluß der Debatte erhält noch Vinke das Wort. Er weiß nicht, ob die Annahme des Antrags der Diplomatie nicht gerade recht erwünscht sei, denn es sei möglich, daß sie solche Verleugnung der Centralgewalt gerne sehe; man solle die Centralgewalt daher nicht diskreditiren. Er glaube nicht an einen Krieg Deutschlands gegen Dänemark, noch an den guten Zweck dieses Kriegs, noch daran, daß er von der Centralgewalt, die längst ein

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          <p>Die Leute verliefen sich und es ist gegenwärtig ganz ruhig, um 4 Uhr Nachmittags.</p>
          <p>Wird heute der Belagerungszustand aufgehoben, so haben wir in 14 Tagen die wüthendste Revolution. Die Freiheit ist für uns zur Lebensfrage geworden.</p>
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          <head><bibl><author>068</author></bibl> Prag, 15. März.</head>
          <p>Gestern Abend brachten die hiesigen Studenten den Abgeordneten Rieger und Borrosch einen Fackelzug. Auch Nationalgarden nahmen daran Theil. Das &#x201E;C. Bl. g. B.&#x201C; enthält eine von vielen Abgeordneten aus Böhmen, Mähren etc. unterzeichnete Verwahrung gegen die Sprengung des Reichstages in Kremsier. Es sind im Ganzen 33 Unterschriften, darunter befinden sich die von Hornborstel, Rieger, Palacky, Hawliczek, Strobach, Pillersdorf, Klaudy, Pinkas etc. die Verwahrung lautet:</p>
          <p>&#x201E;Als die tiefe Erschütterung aller Bande des Vertrauens und die Lockerung der gesellschaftlichen Verhältnisse, welche lange vorher in allen Theilen der Monarchie sich verkündet hat, in den Märztagen des vorigen Jahres zum Ausbruche kam und der gerechte Monarch die Größe der Gefahr so wie die Dringlichkeit der Hilfe erkannte, zugleich aber in der Einberufung eines constituirenden Reichstages das einzige legale Mittel erblickte, um unabweisbaren Forderungen Genüge zu leisten, da waren die Erwartungen sowie die Ansprüche der Völker an den Reichstag darauf gerichtet, daß er das erschütterte Vertrauen befestigen, daß er das Band, welches verschiedenartige Völker umschlingt, durch die freie Entwickelung ihrer Nationalitäten fester knüpfen und daß er der Regierung die Kraft und die Mittel gewähren werde, um den äußeren und inneren Feinden des Staates mit entscheidendem Erfolge entgegenzutreten.</p>
          <p>Der Reichstag mußte sich ebenso diese Pflicht wie die Wege, welche er in der Erfüllung derselben einzuschlagen hatte, klar machen. Sie lagen ihm in der Aufgabe vor, den organischen Gesetzen, welche in der Verfassung ihre Sanction und Grundlage finden sollten und in dieser der Freiheit so wie den Nationalbedürfnissen der Völker untrügliche Bürgschaften bieten müssen, eine ruhige und reife Prüfung zu widmen, bei allen Völkern die Ueberzeugung zu begründen, daß nur in dem festen Anschließen an die Gesammtmonarchie auch ihr Wohl gefördert werden könne, endlich der Regierung keine Mittel zu versagen, welche sie zur Abwendung innerer und äußerer Gefahren unerläßlich bedarf.</p>
          <p>Konnte das erste Parlament Oestreichs dieses Ziel aber auch mit jenem sicheren raschen Gange verfolgen, welchen gesetzgebende Körper seit Generationen, mit dieser Bahn vertraut, auf derselben einzuschlagen vermögen? Konnte er jenem Ziele stets unverrückt entgegengehen, während ihm kein Führer, keine Stütze zur Seite stand, während Aufruhr und Bürgerkrieg mehrmal an seine Thore klopfte und die Hand der exekutiven Gewalt bald machtlos dahin sank, bald der Militärdiktatur gefesselt erlag?</p>
          <p>Der Reichstag hat sich jedoch keiner dieser Aufgaben, der Erfüllung keiner dieser Pflichten entzogen; er hat den Erwartungen derjenigen, welche ihm ihr Mandat anvertrauten, mit strenger Gewissenhaftigkeit zu entsprechen sich bestrebt, die Völker Oestreichs wurden durch denselben sich näher gerückt und ihre Vertreter haben es stets bewiesen, daß sie zu jedem Opfer, welches das Gesammtvaterland fordert, bereit sind.</p>
          <p>Der Reichstag hat diese Opfer auch in dem ausgedehntesten Umfange zur Verfügung der Regierung gestellt, wo es galt, daß diese Kraft entwickle und ihren Gegnern gegenüber mächtig erscheine.</p>
          <p>Hätte der Reichstag auch Nichts geleistet, als mehrere Millionen gedrückte Landleute von schweren Fesseln zu befreien und zu der Würde freier Staatsbürger zu erheben, so würde ihm für diese That allein reicher Segen folgen und das Bewußtsein begleiten, dem Vaterlande dadurch Ruhe, Frieden und Eintracht, die Liebe und Dankbarkeit seiner besten Söhne gewahrt zu haben. Allein auch das Verfassungswerk war in seinem Entwurf vollendet, zu dem zweiten Stadium seiner Prüfung gelangt und ein mächtiges Gefühl war bei Allen, welche an dieser Prüfung theilzunehmen hatten, vorherrschen, daß der Zweck, daß das Ganze in das Auge gefaßt, daß die Aufmerksamkeit nicht auf das Einzelne gerichtet werden müsse, daß das Verfassungswerk schnell, wenn auch mit einigen Mängeln gefördert werden solle. Der schwierigere Weg war bereits zurückgelegt, die Grundrechte waren zum großen Theile beschlossen und es waren nicht mehr tiefgreifende Prinzipienfragen zu erörtern, bei welchen das Gebiet der Theorie nicht unberührt bleiben kann und soll; es handelte sich nunmehr darum, den aufgestellten Prinzipien eine konsequente Anwendung zu sichern und in dieser ein fest verbundenes organisches Ganzes zu begründen. &#x2014;</p>
          <p>Da traf den constituirenden Reichstag das Schicksal der Auflösung durch, ein Manifest des constitutionellen Monarchen, welches eine oktroyirte Verfassung verkündiget. Die Mission des Reichstages ist dadurch erloschen den Gliedern desselben bleibt aber die Pflicht, in denjenigen, welche ihnen diese Mission anvertraut, die Ueberzeugung festzustellen, daß sie der Regierung kein Mittel zur Erreichung ihrer Zwecke vorenthalten haben. Die Verfassung konnte, ja sie mußte nach dem Geiste, welcher die Versammlung beseelte, in wenigen Wochen der Sanktion des Monarchen unterzogen werden. Hätte sich die Exekutiv-Gewalt bei d[e]n Erörterungen darüber betheiliget, hätte Vertrauen und Offenheit, jene Grundbedingungen des Zusammenwirkens zu einem gemeinschaftlichen Zwecke, die Stellung der Exekutiv-Gewalt gegen die gesetzgebende Versammlung bezeichnet, wären die Worte des ministeriellen Programmes je zur vollen Wahrheit geworden, so würde dieser Zeitpunkt, sowie er in Aller Wünschen lag, auch in seiner Ausführung noch bedeutend näher gerückt worden sein.</p>
          <p>Das Programm des Ministeriums vom 27. November v. J. sicherte dem Reichstage Vorlagen über die Entschädigungen der beim Grundbesitzthum Betheiligten, über die Regelung der Gemeindeangelegenheiten, über die Umstaltung und Einrichtung der Rechtspflege, über die Feststellung des Postwesens und des Associationsrechtes, über die Nationalgarde und über mehre, den öffentlichen Haushalt und das Wohl des Volkes nahe berührende Angelegenheiten zu. Allein keine dieser Vorlagen ist erfolgt. Auf sich selbst beschränkt und seit vier Monaten von jenen Standpunkten getrennt, auf welchen höhere Bildung, Intelligenz und Betriebsamkeit in allen Zweigen der Thätigkeit ein regeres Leben entfaltet, konnte der Reichstag nur über seine eigenen Kräfte verfügen.</p>
          <p>Lag es in der Absicht der Regierung ein gemeinschaftliches Band über alle Theile der Monarchie zu schlingen und dieses in dem Verfassungswerke zum segensreichen Bunde unauflöslich zu knüpfen, so würde der Reichstag ein solches Vorhaben mit Freude begrüßt haben. Er kannte jedoch bis zur Verlautbarung des Manifestes weder die Absichten der Regierung noch die von ihr eingeschlagenen Wege. Wenn aber die Residenz noch an tiefen Wunden blutet, wenn diese Wunden auf alle Lebensfunktionen des Herzens und sämmtlicher Organe eines großen Reiches traurig zurückwirken, so fühlte der Reichstag schmerzlich, daß ihm jedes Mittel benommen war, hier eilend und lindernd einzugreifen; er fühlte, daß die höchsten Interessen der Monarchie und der Dynastie es fordern, daß die Hülfe nicht verschoben, daß ihr Erfolg nicht durch Bitterkeit oder unheilvolle Verblendung vereitelt werde. Allein die Mitglieder des Reichstages haben das beruhigende Bewußtsein, auch diesen großen Interessen ihre Blicke nicht entzogen zu haben und das Vertrauen, daß ihre Kommittenten sie vor dem Vorwurfe freisprechen werden, in der ersten und würdigen Auffassung derselben Etwas unterlassen oder versäumt zu haben.</p>
          <p>Eine offene Sprache ist die Pflicht des freien Mannes, ist die heiligste Pflicht der Volksvertretung, sie ist zugleich das Wesen und die Seele des konstitutionellen Lebens. Selbst irrige Auffassungen von Regierungsmaßregeln und darauf gestützte Beschuldigungen der Exekutiv-Gewalt, welche eines festen Grundes entbehren, werden die Regierung jeder Zeit vielmehr stärken, gegründete Klagen aber schnell zur Abhülfe führen.</p>
          <p>Die Mitglieder des aufgelösten Reichstages, welche in dieser Erklärung den Ausdruck ihrer innigsten Ueberzeugung und eines unwiderstehlichen Pflichtgefühles niederlegen, werden, auch ihres Mandates entkleidet, fortfahren, ihren Mitbürgern Friede, Eintracht und Gesetzlichkeit an das Herz zu legen, wie sie bisher als Theilnehmer an der Gesetzgebung für die Förderung dieser Zwecke alle Kräfte aufgeboten haben. Sie werden so durch die That bewähren, daß einer hochherzigen Regierung andere Wege zu Gebote stehen, als loyale Gesinnungen mit dem Mackel unverdienten Argwohnes zu beflecken und daß es nicht der militärischen Gewalt bedurfte, um den Beschlüssen des Monarchen Geltung zu verschaffen.</p>
          <p>Möge der eingeschlagene Weg zum Heil des Vaterlandes führen!</p>
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          <head><bibl><author>213</author></bibl> Dresden, 16. März.</head>
          <p>In der gestrigen Sitzung der 2ten Kammer erblickte ich zum erstenmale Sachsens Gesammtministerium vom <hi rendition="#g">Held</hi> bis zum Rabenhorst. Ein schönes Agglomerat von Heuler-Büreaukraten- und kontrerevolutionären Säbelgesichtern. Mitten daruntrr der demokratisirende Blödsinn als Minister des Innern.</p>
          <p>Unter den eingelaufenen Petitionen, von welchen sich viele zu Gunsten, keine gegen die Kammer aussprachen, war auch eine, welche das Ministerium für alle Kosten einer etwa gewaltsam geschehenden Kammerauflösung verantwortlich machte. Manche verlangten die Entfernung des Ministeriums. Die antiministeriellen Eingaben kommen meist vom Lande, wo die Demokratie viel intensiver zu sein scheint, als in den Städten Dresden und Leipzig.</p>
          <p>Um die Kammer ferner zu beschäftigen, ließ das Ministerium ein königl. Dekret, Vorschläge zur Uebernahme der Riehaer Eisenbahn enthaltend, vorlesen. Die Geschäftsordnung verfügt nämlich, daß jedes königl. Dekret sofort vorgelesen werde, und das Ministerium benutzt diesen §, um der Kammer als königl. Dekrete seine werthvollen Lukubrationen vortragen zu lassen.</p>
          <p>Zur Beantwortung einiger früher gestellten Interpellationen erhob sich hierauf <hi rendition="#g">Held,</hi> der Leithammel ohne Leitung des kleinen Manteuffel-Ministeriums. Nachdem er eine Jagdinterpellation beantwortet, erklärte er indessen, daß das Ministerium die zweite Interpellation, die Revision der Verfassung betreffend, nicht beantworten würde. Er that dies in einem immer schnaubender werdenden Bulldogtone, welcher zuletzt in die tiefste germanisch-sittliche Schulmeister-Entrüstung ausartete, und unserm armen Held das Ansehen eines mit Zinnober überstrichenen Frosches gab. Die eigentlichen drei ministeriellen Teufel Beust, Ehrenstein und Rabenhorst schienen ihre dumme Firma innerlich auszulachen</p>
          <p>Vicepräsident Tzschirner, eins der tüchtigsten Talente der Kammer, und, was in Sachsen viel sagen will, ein entschiedener, ehrlicher Charakter, suchte unsern Held zwar zurecht zu weisen, aber weder Präsident Hensel, noch auch die Kammer leisteten ihm dazu den erforderlichen Beistand. Die Deutschen lieben ja Schur und Dressur.</p>
          <p>In einer neuen Interpellation protestirte Tschirner alsdann wider den Welker'schen Kaiser, namentlich wider Kaiser- homunculus Fritz, und forderte das Ministerium auf, zu sagen, ob es sich in diesem Sinne an die Centralgewalt nach Frankfurt gewendet.</p>
          <p>Endlich erwies ein gewisser <hi rendition="#g">Spitzner</hi> dem Kriegsminister den Gefallen, das Ministerium darüber zu interpelliren, ob es wahr sei, daß die schmachvollen Beschuldigungen, welche man in der Kammer wider das in Altenburg stehende sächsische Reichsmilitär vorgebracht, von den dortigen Behörden in Abrede gestellt würden. Die Kammer schwieg nach einer kurzen zurechtweisenden Bemerkung des Präsidenten wider den Redner, und nur Tzschirner lehnte sich wider den Kroatendefensor auf.</p>
          <p>In der heutigen Sitzung zweiter Kammer meldete sich der Kriegsminister alsbald zum Wort. &#x201E;Mit Freuden ergreife ich die Gelegenheit,&#x201C; sagte er, &#x201E;die gestrige Interpellation des Abgeordneten Spitzner schon heute zu beantworten.&#x201C; Hätte der schnauzbärtige Kavallerie-Säbel sich nur etwas geschickt zu benehmen gewußt, so hätte ein großer Theil der Kammer nicht gemerkt, daß Interpellation und Antwort eine zwischen Diesem und Spitzner abgekartete Sache gewesen; da er aber sprach, wie ein Pferdeknecht, der zum erstenmale eine Striechelrede hält, so begann die ganze Kammer und die Galerien ihn auszulachen, ohne den Glauben an die kroatischen Eigenschaften der in Altenburg oktroyirenden sächsischen Reichstruppen zu verlieren.</p>
          <p>Rabenhorst hatte sich von der altenburger Regierung nämlich eine Adresse zuschicken lassen, in welcher das sächsische Militär gepriesen wird wie homerische Helden. Schade, daß er seiner stotternden Sprache wegen von allen Seiten verlacht und noch gar von Tzschirner ad absurdum widerlegt wurde. &#x2014; Die Sitzung wurde endlich noch humoristischer, als <hi rendition="#g">Spitzner</hi> für die rasche und befriedigende Antwort sich gnädigst bedankte.</p>
          <p><hi rendition="#g">Beust</hi> beantwortete Tzschirners Kaiserinterpellation, indem er erklärte, das Ministerium wolle abwarten, bis in Frankfurt ein wirklicher Beschluß gefaßt. Der Potsdamer Fritz war nämlich vor einigen Tagen in Inkognito eines Endymion hier beim Höfchen, um geheime Plänchen in's Reine zu bringen; das Ministerium kann darum auf solche Sachen nicht antworten.</p>
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          <p><hi rendition="#g">Tzschirner</hi> verlangt vom Ministerium, daß es eine Vorlage über die Geschäftsordnung mache (die bestehende ist nämlich nur provisorisch), damit seine Einsprache die Bewegung der Kammer nicht ferner paralysire.</p>
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          <p><hi rendition="#g">Blöde</hi>. Ich bin für diese Antwort dem Ministerium einerseits dankbar, anderseits nicht dankbar. Es freut mich, daß ihm von den in der Adresse besprochenen Unternehmungen und Throngefährdungen nichts bekannt, die Adresse mithin eine Lügenadresse ist. Was den zweiten Theil der Antwort betrifft, so meine ich, das Ministerium habe dem König zu rathen, die Adresse nicht anzunehmen.</p>
          <p><hi rendition="#g">Held</hi>. Das Ministerium darf in das Recht Adressen zu überreichen, nicht eingreifen.</p>
          <p><hi rendition="#g">Tzschirner</hi> fragt, warum auf die Landtagsschrift in der Blum'schen Angelegenheit noch kein königl. Dekret erfolgt und Könneritz immer noch in Wien sei; ob deßhalb ein Entschluß zu erwarten sei, oder was dem entgegenstehe.</p>
          <p><hi rendition="#g">Riedel</hi>. Schon unter dem Ministerium Könneritz sind uns Oeffentlichkeit und Mündlichkeit des Gerichtsverfahrens zugesagt worden, das Ministerium Kaunitz wollte einen Schritt darin thun, als der März kam und das Ministerium Braun. Trotz aller Zusagen ist bis auf den heutigen Tag nichts geschehen, man hat nur Grundzüge zu jener Einrichtung gemacht; das Volk aber wird ungeduldig, daß gerade diese Reformen so lange hinausgeschoben werden. Ich frage daher, wie weit die Arbeiten vorgerückt sind, ob die Gesetzentwürfe noch dem Landtage vorgelegt, und die neuen Einrichtungen noch im Laufe dieses Jahres in Ausführung gebracht werden.</p>
          <p><hi rendition="#g">Held</hi>. Das Kriminalgesetzbuch ist angefangen; das frühere Ministerium wurde durch politische Geschäfte abgehalten; das neue Ministerium hat es sich aber zur Pflicht gemacht, die Sache in Ausführung zu bringen, und zwar noch in diesem Jahre, wenn die Umstände es erlauben. (Tout comme chez nous en Prusse.)</p>
          <p>An der Tagesordnung ist die Berathung über den Antrag Böttcher's den Abmarsch sächsischer Truppen nach den Herzogthümern und den Einmarsch von Reichstruppen nach Sachsen betreffend.</p>
          <p><hi rendition="#g">Jäkel</hi>: Wir würden unsere Truppen zwar in die Herzogthümer senden, wenn wir nur wüßten, daß sie der Sache nützten. Aber die Diplomatie handelt in den Herzogthümern, sie will den Krieg nicht enden, will Deutschland eine offene Wunde lassen. Die Diplomatie macht's in den Herzogthümern gerade so wie die Päbste früher mit Palästina, wohin sie Europa Kreuzzüge machen ließen. Die Requisition der Centralgewalt kann uns wenig kümmern, denn sie hat alles gethan, ihre Mutter, die Revolution, zu verleugnen; sie hat bei uns alles Vertrauen verloren. Wie haben keine Lust, uns von ihr die Freiheit diesmal ebenso im Namen der deutschen Einheit rauben zu lassen, wie sie uns 1813 im Namen des Patriotismus geraubt wurde. <hi rendition="#g">Schick</hi> spricht wider den Antrag und beruft sich darauf, daß das Gesetz der Centralgewalt in Sachsen publizirt, die frühere Bundestagsgewalt auf sie übergegangen sei, und die Kammer dem beigepflichtet habe. Sachsen habe noch nichts gethan, obwohl alle deutsche Staaten verpflichtet seien, am Kriege Theil zu nehmen. Schick spricht mit Brustkaramellenheiserkeit gleich einem Unteroffizier, der zum ersten Male eine politische Zeitung gelesen.</p>
          <p><hi rendition="#g">Helbiger</hi>. Die Geschichte wird richten, daß wir kurzsichtige Menschen sind. Unsere Truppen sollen blos dazu dienen, die Freiheitsbestrebungen der Herzogthümer zu dämpfen, und selbst viel zu demokratisch, geopfert zu werden. Das Gesetz über die Verordnungen der Centralgewalt ist nicht auf loyale Weise entstanden, die Kammern haben dazu ihre Einwilligung nicht gegeben, wie es im §. 120 der Verfassungsurkunde vorgesehen. Es hat damals keine überlegte Berathung, sondern nur eine einseitige Erklärung des Präsidiums stattgefunden. Der den Bundestag betreffende §. 89 der Verfassungsurkunde könne doch gewiß nicht mehr angerufen werden. Auch andere Staaten, z. B. Preußen, Hannover, gehorchten der Centralgewalt nur wie es ihnen gutdünkte. Uebrigens sei der Krieg in den Herzogthümern eine bloße Maske, ein Spiel, die dortigen Bestrebungen der Freiheit zu unterdrücken. Dänemark wende sich darum auch immer nur nach Berlin, niemals nach Frankfurt. Die deutschen Grundrechte seien eine Arbeit der Nationalversammlung, nicht der Centralgewalt, die Anerkennung der Grundrechte involvire daher nicht auch schon einen blinden Gehorsam für die Centralgewalt.</p>
          <p><hi rendition="#g">Bertling</hi> beantragt, über den Antrag Böttcher's Tagesordnung.</p>
          <p><hi rendition="#g">Tzschirner</hi> verwahrt sich gegen Vorwürfe, als habe er seine Gesinnung in Beziehung auf die Nationalversammlung geändert. Wer denn früher nicht für dieselbe gewesen sei? Die Nationalversammlung hat zuerst ihre Rolle gewechselt, so daß Volksmänner sich nicht mehr an sie anklammern können. Erst seitdem die Nationalversammlung ausschließlich den Fürsten dient, wird sie von denselben als ein heiliges Corps angesehen, so oft sie ihnen zu etwas gut dünkt. Es ist dahin gekommen, daß das Volk sich neue Bahnen brechen muß, um uns wieder andere Haltpunkte zu geben.</p>
          <p>Das Dekret über die Verfügungen der Centralgewalt war eine Ueberrumpelung, der §. 123 der Verfassungsurkunde ist keine blose Formel, und danach hätte dasselbe einer Deputation der Kammern überwiesen werden müssen. Es ist wahrlich an der Zeit, der Centralgewalt gegenüber zu sagen, daß wir ihr nicht gehorchen, weil sie ein volksfeindliches Institut geworden. &#x2014; Der Friede mit Dänemark ist längst abgeschlossen, allein das schleswig-holsteinische Volk gefällt den Herrn nicht, sie wollen es unter Belagerungszustand setzen. (Bravo der Gallerien.) Wenn's den Fürsten convenirt, so brauchen sie die Centralgewalt, während sie dieselbe überall sonst desavouiren. Die allgemeine Sicherheit des deutschen Vaterlandes ist nicht gefährdet, die sächsische Kammermajorität gefährdet sie auch nicht (Bravo.) &#x2014; Der Berichterstatter der Leipziger Zeitung ruft in die Gallerie: Haltet die Mäuler! Präsident mahnt das Publikum nach der Geschäftsordnung zum Schweigen.)</p>
          <p><hi rendition="#g">Hähnel,</hi> ein ungeheuer langweiliger Pädagog, salbadert während einer halben Stunde mit der Virtuosität eines Tugendpredigers gegen den Antrag, und leitet die Centralgewalt aus dem Bundestag.</p>
          <p><hi rendition="#g">Lielte</hi> (Bürgermeister). Die Centralgewalt hat für sich kein Geld und keine Mittel, die Expedition auszuführen, wir müssen also bezahlen, das sächsische Volk, dessen Steuern erst neulich um 300,000 Thaler erhöht worden sind, eine Erhöhung, die gerade das <hi rendition="#g">arme</hi> Volk am härtesten trifft. Mit unserer Freiheit ist's aber aus, wenn es der Centralgewalt zusteht, selbst gegen den Willen des sächsischen Volks uns mit ihren Reichstruppen heimzusuchen. (Bravo.)</p>
          <p><hi rendition="#g">Fischer</hi> (ein Leipziger Thomasprediger) im predigenden Katakomben-Miserere-Ton: Es liegt uns nicht weniger vor, als ein Antrag auf einen Bruch mit Deutschland! Jetzt ergeht er sich in protestantisch-pastoralischem deutsch-katholischem Patriotismus und bietet so der Versammlung das leibhaftigste Bild eines heulenden Froschungeheuers aus den Sümpfen Sachsens dar. Die Centralgewalt wird vertheidigt und, etwaige Schurkereien der Fürsten müsse man erst abwarten. (Allgemeine Verhöhnung.)</p>
          <p><hi rendition="#g">Bertling</hi> rechtfertigt seinen Antrag auf Tagesordnung, weil es unnöthig sei, einen Beschluß über Aus- oder Einrücken der Truppen zu fassen. Der Antrag wird unterstützt.</p>
          <p><hi rendition="#g">Köchly</hi> (Lehrer der Geschichte aus Dresden, hochweiser Forscher, suffisanter Unfehlbarkeitsgeist, studirter Achselträger, demokratischer Halunke). Wie die Geschichte über uns richten wird, können wir nicht sagen. (Mit Professorenpathos.) Der heutige Beschluß wird ein folgenreicher sein, enthalten wir uns aller Heißblütigkeit (ohnehin ein Mirakel in Sachsen), beschließen wir ohne Leidenschaft, ohne Parteilichkeit (ohne Hitze und Blut, comme à l'ordinaire). Ich bin stets für die Vereinbarung gewesen, obwohl nicht für die Vereinbarung vom Standpunkte der Fürsten aus. (Heuchler!) Die Revolution war schon mit dem Vorparlament geschlossen, es wollte keine Permanenz, sondern Vereinbarung. Unsere Zustände sind noch nicht so verzweiflungsvoll; ich stimme gegen den Antrag. Denn warum so entscheidende Schritte? Daraus kann ein hundertjähriger Bürgerkrieg entstehen; wir dürfen der Centralgewalt den Gehorsam nicht aufkündigen. Die Regierung wir uns wegen der Kosten Vorlagen machen. Freilich besteht die Meinung, daß der dänische Krieg zu andern Zwecken ausgebeutet wird, aber wir haben darüber noch keine <hi rendition="#g">offizielle</hi> Wahrheit. Er beantragt, die Regierung zur Vorlage aller auf den dänischen Krieg bezüglichen Papiere aufzufordern, und schließt sich nur dem zweiten Theil des Böttcher'schen Antrags an.</p>
          <p><hi rendition="#g">Minist. v. Beust</hi>: Die Kammern haben durch Akklamation ihre Zustimmung zur Verfügung über die Verordnungen der Centralgewalt gegeben. Was soll aus der deutschen Einheit werden, wenn der Centralgewalt kein Gehorsam geleistet wird. Die preuß. Regierung geht mit einem guten Beispiel voran und sendet 12,000 Mann in die Herzogthümer; Deutschland ist an den Gränzen bedroht (auch an den russischen, Hr. Beust?). Nun vertheidigt er die geheimen Absichten der preußischen Regierung, erwähnt der ungeheuern Opfer, die Preußen für den Krieg bereits gebracht und lobt überhaupt das Preußenthum noch mehr, als der berlin-kranzerischste Chokoladen-Schwätzer von Geheimrath es je gethan. (Preußen hat uns hier aus seinem geheimen Ottergezücht ein lweidliches Exemplar zugesendet.) Beust versichert, daß die Centralgewalt in Betreff des Einmarsch's fremder Reichstruppen nach Sachsen noch nichts von sich habe verlauten lassen.</p>
          <p>Nach dem Schluß der Debatte erhält noch Vinke das Wort. Er weiß nicht, ob die Annahme des Antrags der Diplomatie nicht gerade recht erwünscht sei, denn es sei möglich, daß sie solche Verleugnung der Centralgewalt gerne sehe; man solle die Centralgewalt daher nicht diskreditiren. Er glaube nicht an einen Krieg Deutschlands gegen Dänemark, noch an den guten Zweck dieses Kriegs, noch daran, daß er von der Centralgewalt, die längst ein
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[1407/0003] Die Leute verliefen sich und es ist gegenwärtig ganz ruhig, um 4 Uhr Nachmittags. Wird heute der Belagerungszustand aufgehoben, so haben wir in 14 Tagen die wüthendste Revolution. Die Freiheit ist für uns zur Lebensfrage geworden. 068 Prag, 15. März. Gestern Abend brachten die hiesigen Studenten den Abgeordneten Rieger und Borrosch einen Fackelzug. Auch Nationalgarden nahmen daran Theil. Das „C. Bl. g. B.“ enthält eine von vielen Abgeordneten aus Böhmen, Mähren etc. unterzeichnete Verwahrung gegen die Sprengung des Reichstages in Kremsier. Es sind im Ganzen 33 Unterschriften, darunter befinden sich die von Hornborstel, Rieger, Palacky, Hawliczek, Strobach, Pillersdorf, Klaudy, Pinkas etc. die Verwahrung lautet: „Als die tiefe Erschütterung aller Bande des Vertrauens und die Lockerung der gesellschaftlichen Verhältnisse, welche lange vorher in allen Theilen der Monarchie sich verkündet hat, in den Märztagen des vorigen Jahres zum Ausbruche kam und der gerechte Monarch die Größe der Gefahr so wie die Dringlichkeit der Hilfe erkannte, zugleich aber in der Einberufung eines constituirenden Reichstages das einzige legale Mittel erblickte, um unabweisbaren Forderungen Genüge zu leisten, da waren die Erwartungen sowie die Ansprüche der Völker an den Reichstag darauf gerichtet, daß er das erschütterte Vertrauen befestigen, daß er das Band, welches verschiedenartige Völker umschlingt, durch die freie Entwickelung ihrer Nationalitäten fester knüpfen und daß er der Regierung die Kraft und die Mittel gewähren werde, um den äußeren und inneren Feinden des Staates mit entscheidendem Erfolge entgegenzutreten. Der Reichstag mußte sich ebenso diese Pflicht wie die Wege, welche er in der Erfüllung derselben einzuschlagen hatte, klar machen. Sie lagen ihm in der Aufgabe vor, den organischen Gesetzen, welche in der Verfassung ihre Sanction und Grundlage finden sollten und in dieser der Freiheit so wie den Nationalbedürfnissen der Völker untrügliche Bürgschaften bieten müssen, eine ruhige und reife Prüfung zu widmen, bei allen Völkern die Ueberzeugung zu begründen, daß nur in dem festen Anschließen an die Gesammtmonarchie auch ihr Wohl gefördert werden könne, endlich der Regierung keine Mittel zu versagen, welche sie zur Abwendung innerer und äußerer Gefahren unerläßlich bedarf. Konnte das erste Parlament Oestreichs dieses Ziel aber auch mit jenem sicheren raschen Gange verfolgen, welchen gesetzgebende Körper seit Generationen, mit dieser Bahn vertraut, auf derselben einzuschlagen vermögen? Konnte er jenem Ziele stets unverrückt entgegengehen, während ihm kein Führer, keine Stütze zur Seite stand, während Aufruhr und Bürgerkrieg mehrmal an seine Thore klopfte und die Hand der exekutiven Gewalt bald machtlos dahin sank, bald der Militärdiktatur gefesselt erlag? Der Reichstag hat sich jedoch keiner dieser Aufgaben, der Erfüllung keiner dieser Pflichten entzogen; er hat den Erwartungen derjenigen, welche ihm ihr Mandat anvertrauten, mit strenger Gewissenhaftigkeit zu entsprechen sich bestrebt, die Völker Oestreichs wurden durch denselben sich näher gerückt und ihre Vertreter haben es stets bewiesen, daß sie zu jedem Opfer, welches das Gesammtvaterland fordert, bereit sind. Der Reichstag hat diese Opfer auch in dem ausgedehntesten Umfange zur Verfügung der Regierung gestellt, wo es galt, daß diese Kraft entwickle und ihren Gegnern gegenüber mächtig erscheine. Hätte der Reichstag auch Nichts geleistet, als mehrere Millionen gedrückte Landleute von schweren Fesseln zu befreien und zu der Würde freier Staatsbürger zu erheben, so würde ihm für diese That allein reicher Segen folgen und das Bewußtsein begleiten, dem Vaterlande dadurch Ruhe, Frieden und Eintracht, die Liebe und Dankbarkeit seiner besten Söhne gewahrt zu haben. Allein auch das Verfassungswerk war in seinem Entwurf vollendet, zu dem zweiten Stadium seiner Prüfung gelangt und ein mächtiges Gefühl war bei Allen, welche an dieser Prüfung theilzunehmen hatten, vorherrschen, daß der Zweck, daß das Ganze in das Auge gefaßt, daß die Aufmerksamkeit nicht auf das Einzelne gerichtet werden müsse, daß das Verfassungswerk schnell, wenn auch mit einigen Mängeln gefördert werden solle. Der schwierigere Weg war bereits zurückgelegt, die Grundrechte waren zum großen Theile beschlossen und es waren nicht mehr tiefgreifende Prinzipienfragen zu erörtern, bei welchen das Gebiet der Theorie nicht unberührt bleiben kann und soll; es handelte sich nunmehr darum, den aufgestellten Prinzipien eine konsequente Anwendung zu sichern und in dieser ein fest verbundenes organisches Ganzes zu begründen. — Da traf den constituirenden Reichstag das Schicksal der Auflösung durch, ein Manifest des constitutionellen Monarchen, welches eine oktroyirte Verfassung verkündiget. Die Mission des Reichstages ist dadurch erloschen den Gliedern desselben bleibt aber die Pflicht, in denjenigen, welche ihnen diese Mission anvertraut, die Ueberzeugung festzustellen, daß sie der Regierung kein Mittel zur Erreichung ihrer Zwecke vorenthalten haben. Die Verfassung konnte, ja sie mußte nach dem Geiste, welcher die Versammlung beseelte, in wenigen Wochen der Sanktion des Monarchen unterzogen werden. Hätte sich die Exekutiv-Gewalt bei d[e]n Erörterungen darüber betheiliget, hätte Vertrauen und Offenheit, jene Grundbedingungen des Zusammenwirkens zu einem gemeinschaftlichen Zwecke, die Stellung der Exekutiv-Gewalt gegen die gesetzgebende Versammlung bezeichnet, wären die Worte des ministeriellen Programmes je zur vollen Wahrheit geworden, so würde dieser Zeitpunkt, sowie er in Aller Wünschen lag, auch in seiner Ausführung noch bedeutend näher gerückt worden sein. Das Programm des Ministeriums vom 27. November v. J. sicherte dem Reichstage Vorlagen über die Entschädigungen der beim Grundbesitzthum Betheiligten, über die Regelung der Gemeindeangelegenheiten, über die Umstaltung und Einrichtung der Rechtspflege, über die Feststellung des Postwesens und des Associationsrechtes, über die Nationalgarde und über mehre, den öffentlichen Haushalt und das Wohl des Volkes nahe berührende Angelegenheiten zu. Allein keine dieser Vorlagen ist erfolgt. Auf sich selbst beschränkt und seit vier Monaten von jenen Standpunkten getrennt, auf welchen höhere Bildung, Intelligenz und Betriebsamkeit in allen Zweigen der Thätigkeit ein regeres Leben entfaltet, konnte der Reichstag nur über seine eigenen Kräfte verfügen. Lag es in der Absicht der Regierung ein gemeinschaftliches Band über alle Theile der Monarchie zu schlingen und dieses in dem Verfassungswerke zum segensreichen Bunde unauflöslich zu knüpfen, so würde der Reichstag ein solches Vorhaben mit Freude begrüßt haben. Er kannte jedoch bis zur Verlautbarung des Manifestes weder die Absichten der Regierung noch die von ihr eingeschlagenen Wege. Wenn aber die Residenz noch an tiefen Wunden blutet, wenn diese Wunden auf alle Lebensfunktionen des Herzens und sämmtlicher Organe eines großen Reiches traurig zurückwirken, so fühlte der Reichstag schmerzlich, daß ihm jedes Mittel benommen war, hier eilend und lindernd einzugreifen; er fühlte, daß die höchsten Interessen der Monarchie und der Dynastie es fordern, daß die Hülfe nicht verschoben, daß ihr Erfolg nicht durch Bitterkeit oder unheilvolle Verblendung vereitelt werde. Allein die Mitglieder des Reichstages haben das beruhigende Bewußtsein, auch diesen großen Interessen ihre Blicke nicht entzogen zu haben und das Vertrauen, daß ihre Kommittenten sie vor dem Vorwurfe freisprechen werden, in der ersten und würdigen Auffassung derselben Etwas unterlassen oder versäumt zu haben. Eine offene Sprache ist die Pflicht des freien Mannes, ist die heiligste Pflicht der Volksvertretung, sie ist zugleich das Wesen und die Seele des konstitutionellen Lebens. Selbst irrige Auffassungen von Regierungsmaßregeln und darauf gestützte Beschuldigungen der Exekutiv-Gewalt, welche eines festen Grundes entbehren, werden die Regierung jeder Zeit vielmehr stärken, gegründete Klagen aber schnell zur Abhülfe führen. Die Mitglieder des aufgelösten Reichstages, welche in dieser Erklärung den Ausdruck ihrer innigsten Ueberzeugung und eines unwiderstehlichen Pflichtgefühles niederlegen, werden, auch ihres Mandates entkleidet, fortfahren, ihren Mitbürgern Friede, Eintracht und Gesetzlichkeit an das Herz zu legen, wie sie bisher als Theilnehmer an der Gesetzgebung für die Förderung dieser Zwecke alle Kräfte aufgeboten haben. Sie werden so durch die That bewähren, daß einer hochherzigen Regierung andere Wege zu Gebote stehen, als loyale Gesinnungen mit dem Mackel unverdienten Argwohnes zu beflecken und daß es nicht der militärischen Gewalt bedurfte, um den Beschlüssen des Monarchen Geltung zu verschaffen. Möge der eingeschlagene Weg zum Heil des Vaterlandes führen! 213 Dresden, 16. März. In der gestrigen Sitzung der 2ten Kammer erblickte ich zum erstenmale Sachsens Gesammtministerium vom Held bis zum Rabenhorst. Ein schönes Agglomerat von Heuler-Büreaukraten- und kontrerevolutionären Säbelgesichtern. Mitten daruntrr der demokratisirende Blödsinn als Minister des Innern. Unter den eingelaufenen Petitionen, von welchen sich viele zu Gunsten, keine gegen die Kammer aussprachen, war auch eine, welche das Ministerium für alle Kosten einer etwa gewaltsam geschehenden Kammerauflösung verantwortlich machte. Manche verlangten die Entfernung des Ministeriums. Die antiministeriellen Eingaben kommen meist vom Lande, wo die Demokratie viel intensiver zu sein scheint, als in den Städten Dresden und Leipzig. Um die Kammer ferner zu beschäftigen, ließ das Ministerium ein königl. Dekret, Vorschläge zur Uebernahme der Riehaer Eisenbahn enthaltend, vorlesen. Die Geschäftsordnung verfügt nämlich, daß jedes königl. Dekret sofort vorgelesen werde, und das Ministerium benutzt diesen §, um der Kammer als königl. Dekrete seine werthvollen Lukubrationen vortragen zu lassen. Zur Beantwortung einiger früher gestellten Interpellationen erhob sich hierauf Held, der Leithammel ohne Leitung des kleinen Manteuffel-Ministeriums. Nachdem er eine Jagdinterpellation beantwortet, erklärte er indessen, daß das Ministerium die zweite Interpellation, die Revision der Verfassung betreffend, nicht beantworten würde. Er that dies in einem immer schnaubender werdenden Bulldogtone, welcher zuletzt in die tiefste germanisch-sittliche Schulmeister-Entrüstung ausartete, und unserm armen Held das Ansehen eines mit Zinnober überstrichenen Frosches gab. Die eigentlichen drei ministeriellen Teufel Beust, Ehrenstein und Rabenhorst schienen ihre dumme Firma innerlich auszulachen Vicepräsident Tzschirner, eins der tüchtigsten Talente der Kammer, und, was in Sachsen viel sagen will, ein entschiedener, ehrlicher Charakter, suchte unsern Held zwar zurecht zu weisen, aber weder Präsident Hensel, noch auch die Kammer leisteten ihm dazu den erforderlichen Beistand. Die Deutschen lieben ja Schur und Dressur. In einer neuen Interpellation protestirte Tschirner alsdann wider den Welker'schen Kaiser, namentlich wider Kaiser- homunculus Fritz, und forderte das Ministerium auf, zu sagen, ob es sich in diesem Sinne an die Centralgewalt nach Frankfurt gewendet. Endlich erwies ein gewisser Spitzner dem Kriegsminister den Gefallen, das Ministerium darüber zu interpelliren, ob es wahr sei, daß die schmachvollen Beschuldigungen, welche man in der Kammer wider das in Altenburg stehende sächsische Reichsmilitär vorgebracht, von den dortigen Behörden in Abrede gestellt würden. Die Kammer schwieg nach einer kurzen zurechtweisenden Bemerkung des Präsidenten wider den Redner, und nur Tzschirner lehnte sich wider den Kroatendefensor auf. In der heutigen Sitzung zweiter Kammer meldete sich der Kriegsminister alsbald zum Wort. „Mit Freuden ergreife ich die Gelegenheit,“ sagte er, „die gestrige Interpellation des Abgeordneten Spitzner schon heute zu beantworten.“ Hätte der schnauzbärtige Kavallerie-Säbel sich nur etwas geschickt zu benehmen gewußt, so hätte ein großer Theil der Kammer nicht gemerkt, daß Interpellation und Antwort eine zwischen Diesem und Spitzner abgekartete Sache gewesen; da er aber sprach, wie ein Pferdeknecht, der zum erstenmale eine Striechelrede hält, so begann die ganze Kammer und die Galerien ihn auszulachen, ohne den Glauben an die kroatischen Eigenschaften der in Altenburg oktroyirenden sächsischen Reichstruppen zu verlieren. Rabenhorst hatte sich von der altenburger Regierung nämlich eine Adresse zuschicken lassen, in welcher das sächsische Militär gepriesen wird wie homerische Helden. Schade, daß er seiner stotternden Sprache wegen von allen Seiten verlacht und noch gar von Tzschirner ad absurdum widerlegt wurde. — Die Sitzung wurde endlich noch humoristischer, als Spitzner für die rasche und befriedigende Antwort sich gnädigst bedankte. Beust beantwortete Tzschirners Kaiserinterpellation, indem er erklärte, das Ministerium wolle abwarten, bis in Frankfurt ein wirklicher Beschluß gefaßt. Der Potsdamer Fritz war nämlich vor einigen Tagen in Inkognito eines Endymion hier beim Höfchen, um geheime Plänchen in's Reine zu bringen; das Ministerium kann darum auf solche Sachen nicht antworten. Advokat Blöde will, daß das Ministerium seine Interpellation über die kontrerevolutionären Wühlereien beantworte. Der Justizminister ist nicht da, darum verspricht das anwesende Ministerium die Interpellation durch den Justizminister beantworten zu lassen. Das nächstemal wird's umgekehrt geschehen. Tzschirner verlangt vom Ministerium, daß es eine Vorlage über die Geschäftsordnung mache (die bestehende ist nämlich nur provisorisch), damit seine Einsprache die Bewegung der Kammer nicht ferner paralysire. Es halten sich hier einige östreichische Spione auf, welche bei dem östreichischen Tamerlans-Konsul Beschwerde darüber führen, daß man hier den Windischgrätz einen Mordbrenner nennt. Die Kerls haben den Konsul sogar durch die öffentlichen Blätter zum Einschreiten aufgefordert. Ist das nicht k. k. östreichisch standrechtlich dumm und lächerlich? 213 Dresden, 17. März. Sitzung der zweiten Kammer. Auf der Registrande befindet sich unter andern eine von 10,000 Arbeitern unterzeichnete Petition um Abänderung des Gewerbegesetzes vom Monat Oktober letzthin. Minister Held beantwortet Blöde's Interpellation, die dem König einzureichende kontrerevolutionäre Adresse betreffend, wonach der Thron als gefährdet hingestellt wird, indem er versichert, daß das Ministerium, wenn ihm Unternehmungen, wie die in der Adresse dargestellten bekannt wären, mit allen ihm zu Gebot stehenden Mitteln dawider auftreten würde, es könne jedoch bloßen Urtheilen nicht vorgreifen, die Ueberreichung der Adresse an den König also nicht verhindern, und müsse es der Presse und dem Publikum überlassen, dawider anzukämpfen. Die Staatsregierung würde, wenn es nöthig werde zu handeln, mit Kraft auftreten. (mit 20,000 Baiern oder Preußen!) Blöde. Ich bin für diese Antwort dem Ministerium einerseits dankbar, anderseits nicht dankbar. Es freut mich, daß ihm von den in der Adresse besprochenen Unternehmungen und Throngefährdungen nichts bekannt, die Adresse mithin eine Lügenadresse ist. Was den zweiten Theil der Antwort betrifft, so meine ich, das Ministerium habe dem König zu rathen, die Adresse nicht anzunehmen. Held. Das Ministerium darf in das Recht Adressen zu überreichen, nicht eingreifen. Tzschirner fragt, warum auf die Landtagsschrift in der Blum'schen Angelegenheit noch kein königl. Dekret erfolgt und Könneritz immer noch in Wien sei; ob deßhalb ein Entschluß zu erwarten sei, oder was dem entgegenstehe. Riedel. Schon unter dem Ministerium Könneritz sind uns Oeffentlichkeit und Mündlichkeit des Gerichtsverfahrens zugesagt worden, das Ministerium Kaunitz wollte einen Schritt darin thun, als der März kam und das Ministerium Braun. Trotz aller Zusagen ist bis auf den heutigen Tag nichts geschehen, man hat nur Grundzüge zu jener Einrichtung gemacht; das Volk aber wird ungeduldig, daß gerade diese Reformen so lange hinausgeschoben werden. Ich frage daher, wie weit die Arbeiten vorgerückt sind, ob die Gesetzentwürfe noch dem Landtage vorgelegt, und die neuen Einrichtungen noch im Laufe dieses Jahres in Ausführung gebracht werden. Held. Das Kriminalgesetzbuch ist angefangen; das frühere Ministerium wurde durch politische Geschäfte abgehalten; das neue Ministerium hat es sich aber zur Pflicht gemacht, die Sache in Ausführung zu bringen, und zwar noch in diesem Jahre, wenn die Umstände es erlauben. (Tout comme chez nous en Prusse.) An der Tagesordnung ist die Berathung über den Antrag Böttcher's den Abmarsch sächsischer Truppen nach den Herzogthümern und den Einmarsch von Reichstruppen nach Sachsen betreffend. Jäkel: Wir würden unsere Truppen zwar in die Herzogthümer senden, wenn wir nur wüßten, daß sie der Sache nützten. Aber die Diplomatie handelt in den Herzogthümern, sie will den Krieg nicht enden, will Deutschland eine offene Wunde lassen. Die Diplomatie macht's in den Herzogthümern gerade so wie die Päbste früher mit Palästina, wohin sie Europa Kreuzzüge machen ließen. Die Requisition der Centralgewalt kann uns wenig kümmern, denn sie hat alles gethan, ihre Mutter, die Revolution, zu verleugnen; sie hat bei uns alles Vertrauen verloren. Wie haben keine Lust, uns von ihr die Freiheit diesmal ebenso im Namen der deutschen Einheit rauben zu lassen, wie sie uns 1813 im Namen des Patriotismus geraubt wurde. Schick spricht wider den Antrag und beruft sich darauf, daß das Gesetz der Centralgewalt in Sachsen publizirt, die frühere Bundestagsgewalt auf sie übergegangen sei, und die Kammer dem beigepflichtet habe. Sachsen habe noch nichts gethan, obwohl alle deutsche Staaten verpflichtet seien, am Kriege Theil zu nehmen. Schick spricht mit Brustkaramellenheiserkeit gleich einem Unteroffizier, der zum ersten Male eine politische Zeitung gelesen. Helbiger. Die Geschichte wird richten, daß wir kurzsichtige Menschen sind. Unsere Truppen sollen blos dazu dienen, die Freiheitsbestrebungen der Herzogthümer zu dämpfen, und selbst viel zu demokratisch, geopfert zu werden. Das Gesetz über die Verordnungen der Centralgewalt ist nicht auf loyale Weise entstanden, die Kammern haben dazu ihre Einwilligung nicht gegeben, wie es im §. 120 der Verfassungsurkunde vorgesehen. Es hat damals keine überlegte Berathung, sondern nur eine einseitige Erklärung des Präsidiums stattgefunden. Der den Bundestag betreffende §. 89 der Verfassungsurkunde könne doch gewiß nicht mehr angerufen werden. Auch andere Staaten, z. B. Preußen, Hannover, gehorchten der Centralgewalt nur wie es ihnen gutdünkte. Uebrigens sei der Krieg in den Herzogthümern eine bloße Maske, ein Spiel, die dortigen Bestrebungen der Freiheit zu unterdrücken. Dänemark wende sich darum auch immer nur nach Berlin, niemals nach Frankfurt. Die deutschen Grundrechte seien eine Arbeit der Nationalversammlung, nicht der Centralgewalt, die Anerkennung der Grundrechte involvire daher nicht auch schon einen blinden Gehorsam für die Centralgewalt. Bertling beantragt, über den Antrag Böttcher's Tagesordnung. Tzschirner verwahrt sich gegen Vorwürfe, als habe er seine Gesinnung in Beziehung auf die Nationalversammlung geändert. Wer denn früher nicht für dieselbe gewesen sei? Die Nationalversammlung hat zuerst ihre Rolle gewechselt, so daß Volksmänner sich nicht mehr an sie anklammern können. Erst seitdem die Nationalversammlung ausschließlich den Fürsten dient, wird sie von denselben als ein heiliges Corps angesehen, so oft sie ihnen zu etwas gut dünkt. Es ist dahin gekommen, daß das Volk sich neue Bahnen brechen muß, um uns wieder andere Haltpunkte zu geben. Das Dekret über die Verfügungen der Centralgewalt war eine Ueberrumpelung, der §. 123 der Verfassungsurkunde ist keine blose Formel, und danach hätte dasselbe einer Deputation der Kammern überwiesen werden müssen. Es ist wahrlich an der Zeit, der Centralgewalt gegenüber zu sagen, daß wir ihr nicht gehorchen, weil sie ein volksfeindliches Institut geworden. — Der Friede mit Dänemark ist längst abgeschlossen, allein das schleswig-holsteinische Volk gefällt den Herrn nicht, sie wollen es unter Belagerungszustand setzen. (Bravo der Gallerien.) Wenn's den Fürsten convenirt, so brauchen sie die Centralgewalt, während sie dieselbe überall sonst desavouiren. Die allgemeine Sicherheit des deutschen Vaterlandes ist nicht gefährdet, die sächsische Kammermajorität gefährdet sie auch nicht (Bravo.) — Der Berichterstatter der Leipziger Zeitung ruft in die Gallerie: Haltet die Mäuler! Präsident mahnt das Publikum nach der Geschäftsordnung zum Schweigen.) Hähnel, ein ungeheuer langweiliger Pädagog, salbadert während einer halben Stunde mit der Virtuosität eines Tugendpredigers gegen den Antrag, und leitet die Centralgewalt aus dem Bundestag. Lielte (Bürgermeister). Die Centralgewalt hat für sich kein Geld und keine Mittel, die Expedition auszuführen, wir müssen also bezahlen, das sächsische Volk, dessen Steuern erst neulich um 300,000 Thaler erhöht worden sind, eine Erhöhung, die gerade das arme Volk am härtesten trifft. Mit unserer Freiheit ist's aber aus, wenn es der Centralgewalt zusteht, selbst gegen den Willen des sächsischen Volks uns mit ihren Reichstruppen heimzusuchen. (Bravo.) Fischer (ein Leipziger Thomasprediger) im predigenden Katakomben-Miserere-Ton: Es liegt uns nicht weniger vor, als ein Antrag auf einen Bruch mit Deutschland! Jetzt ergeht er sich in protestantisch-pastoralischem deutsch-katholischem Patriotismus und bietet so der Versammlung das leibhaftigste Bild eines heulenden Froschungeheuers aus den Sümpfen Sachsens dar. Die Centralgewalt wird vertheidigt und, etwaige Schurkereien der Fürsten müsse man erst abwarten. (Allgemeine Verhöhnung.) Bertling rechtfertigt seinen Antrag auf Tagesordnung, weil es unnöthig sei, einen Beschluß über Aus- oder Einrücken der Truppen zu fassen. Der Antrag wird unterstützt. Köchly (Lehrer der Geschichte aus Dresden, hochweiser Forscher, suffisanter Unfehlbarkeitsgeist, studirter Achselträger, demokratischer Halunke). Wie die Geschichte über uns richten wird, können wir nicht sagen. (Mit Professorenpathos.) Der heutige Beschluß wird ein folgenreicher sein, enthalten wir uns aller Heißblütigkeit (ohnehin ein Mirakel in Sachsen), beschließen wir ohne Leidenschaft, ohne Parteilichkeit (ohne Hitze und Blut, comme à l'ordinaire). Ich bin stets für die Vereinbarung gewesen, obwohl nicht für die Vereinbarung vom Standpunkte der Fürsten aus. (Heuchler!) Die Revolution war schon mit dem Vorparlament geschlossen, es wollte keine Permanenz, sondern Vereinbarung. Unsere Zustände sind noch nicht so verzweiflungsvoll; ich stimme gegen den Antrag. Denn warum so entscheidende Schritte? Daraus kann ein hundertjähriger Bürgerkrieg entstehen; wir dürfen der Centralgewalt den Gehorsam nicht aufkündigen. Die Regierung wir uns wegen der Kosten Vorlagen machen. Freilich besteht die Meinung, daß der dänische Krieg zu andern Zwecken ausgebeutet wird, aber wir haben darüber noch keine offizielle Wahrheit. Er beantragt, die Regierung zur Vorlage aller auf den dänischen Krieg bezüglichen Papiere aufzufordern, und schließt sich nur dem zweiten Theil des Böttcher'schen Antrags an. Minist. v. Beust: Die Kammern haben durch Akklamation ihre Zustimmung zur Verfügung über die Verordnungen der Centralgewalt gegeben. Was soll aus der deutschen Einheit werden, wenn der Centralgewalt kein Gehorsam geleistet wird. Die preuß. Regierung geht mit einem guten Beispiel voran und sendet 12,000 Mann in die Herzogthümer; Deutschland ist an den Gränzen bedroht (auch an den russischen, Hr. Beust?). Nun vertheidigt er die geheimen Absichten der preußischen Regierung, erwähnt der ungeheuern Opfer, die Preußen für den Krieg bereits gebracht und lobt überhaupt das Preußenthum noch mehr, als der berlin-kranzerischste Chokoladen-Schwätzer von Geheimrath es je gethan. (Preußen hat uns hier aus seinem geheimen Ottergezücht ein lweidliches Exemplar zugesendet.) Beust versichert, daß die Centralgewalt in Betreff des Einmarsch's fremder Reichstruppen nach Sachsen noch nichts von sich habe verlauten lassen. Nach dem Schluß der Debatte erhält noch Vinke das Wort. Er weiß nicht, ob die Annahme des Antrags der Diplomatie nicht gerade recht erwünscht sei, denn es sei möglich, daß sie solche Verleugnung der Centralgewalt gerne sehe; man solle die Centralgewalt daher nicht diskreditiren. Er glaube nicht an einen Krieg Deutschlands gegen Dänemark, noch an den guten Zweck dieses Kriegs, noch daran, daß er von der Centralgewalt, die längst ein

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Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Marx-Engels-Gesamtausgabe: Bereitstellung der Texttranskription. (2017-03-20T13:08:10Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Jürgen Herres: Konvertierung TUSTEP nach XML (2017-03-20T13:08:10Z)
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Die angegebenen Seitenzahlen beziehen sich auf die Ausgabe: Neue Rheinische Zeitung. Organ der Demokratie. Bd. 2 (Nummer 184 bis Nummer 301) Köln, 1. Januar 1849 bis 19. Mai 1849. Glashütten im Taunus, Verlag Detlev Auvermann KG 1973.




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Zitationshilfe: Neue Rheinische Zeitung. Nr. 251. Köln, 21. März 1849, S. 1407. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_nrhz251_1849/3>, abgerufen am 21.11.2024.