Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Neue Rheinische Zeitung. Nr. 248. Köln, 17. März 1849. Beilage.

Bild:
erste Seite
Beilage zu Nr. 248 der Neuen Rheinischen Zeitung.
Organ der Demokratie.
Samstag 17. März 1849.
[Französische Republik]

Die Bourgeoiswelt hat ihre gerechte Anforderungen, und sollte auch Napoleon das Opferlamm werden. Aber hinter dem Lamme und seinen Schlächtern erheben sich ganz andere Anforderungen, die Anforderungen der mit den Proletariern vereinigten Bauern in der Rückforderung der Milliarde. Dieser Milliarde gegenüber, was sind da die 100,000 Franken, welche die Kammer dem armen Napoleon zum Zeitvertreibe hinwirft? Und wenn man noch bei der Milliarde stehen bliebe! Jetzt tauchen aber auch die Rückforderungen aller wucherischen Interessen auf, zu denen die hohe Bourgeoisie dem Staate Anleihe machte. Die Staatsanleihen führen wieder zu den Privatanleihen, und man bestreitet schon die Rechtmäßigkeit der Hypotheken-Forderungen. Die Proletarier machen jetzt den ganzen Korruptionsverlauf rückwärts durch. Die damals nicht gestatteten Assoziationen zwangen sie, auf alle Bedingungen einzugehen, die ihnen von den Arbeitgebern und den Unternehmern der Eisenbahnbauten gemacht wurden, und sie rücken mit neuen Forderungen heraus. So sind alle bürgerlichen Verhältnisse unterwühlt. Die bürgerlichen Wahlcomite's bieten alle ihre Mittel auf, um durch die neue legislative Kammer dieselben zu befestigen: verlorene Anstrengungen. Im Maße als die Schuldverschreibungen, mit welchen die Proletarier und die Bauern auftreten, im Maße häufen sich die Gläubiger, und diese Gläubiger wollen nur solche Syndike in die Kammer schicken, welche ihre Schulden einzutreiben wissen. Die neue legislative Kammer wird sehr unlegislativ ausfallen: sie wird es nur mit der Regulirung eines allgemeinen Falliments zu thun haben.

Italien.
068 Florenz, 7. März.

Die provisorische Regierung erließ folgendes Dekret: "Die toskanische Nationalversammlung ist zu zwei bestimmten Zwecken mit der konstituirenden Gewalt bekleidet: 1) zu beschließen ob und unter welchen Bedingungen Toskana mit Rom verschmolzen werden soll; 2) mit den Abgeordneten der römischen Republik die konstituirende Versammlung von Mittelitalien zu bilden. Nach Ernennung der 37 Deputirten für die italienische Konstituante und der besondern, aber gleichzeitigen Wahl für die toskanische Deputirtenkammer wird es keinen Anstand erleiden, daß eine und dieselbe Person das Mandat sowohl für die toskanische Deputirtenkammer, als auch für die italienische Konstituante in sich vereinige.

Im Gesandtschaftspersonale wird tüchtig aufgeräumt. Jos. Poniatowsky, Gesandter bei der franz. Republik, am englischen und belgischen Hofe, hat nebst mehreren Andern seine Entlassung erhalten.

Der tägliche Sold der Truppen aller Waffengattungen ist von 6 auf 7 Sous erhöht worden.

Der Justizminister beklagt sich in einem Rundschreiben an die toskanischen Erzbischöfe und Bischöfe über die Intriguen, mittelst deren ein Theil des Klerus die Bewohner des Landes zur Feindseligkeit gegen die neue Ordnung der Dinge aufzureizen und namentlich die Wähler von der Theilnahme an den Wahlen für die römische Konstituante abzuhalten versucht, indem er alle, die sich dennoch daran betheiligen sollten, mit den Wirkungen der Pius'schen Excommunikationsbulle bedroht. Die Regierung erklärt den frommen Herren schließlich sehr unumwunden, daß sie persönlich verantwortlich gemacht werden, falls diese Intriguen nicht sofort aufhören sollten.

068 Rom, 8. März.

Die konstituirende Versammlung zu Rom hat folgendes Manifest veröffentlicht:

Die konstituirende Versammlung an alle Völker!

Ein neues Volk wendet sich an Euch, um drei Dinge Euch anzubieten und von Euch zu verlangen: Wohlwollen, Achtung und Brüderlichkeit.

Es kommt als ein neues Volk zu Euch, dieses Volk, das ehemals das berühmteste der ganzen Erde war; aber zwischen seiner alten Größe und seiner jetzigen Wiedererstehung hat das Pabstthum während 1000 Jahre geschaltet. Völker Europa's, wir kannten uns, als der Name des Römischen Volkes Schrecken einjagte; wir kannten uns, als dieser Name nur noch Mitleid einflößte. Ihr könnt das Angedenken an die Zeit unserer Macht und Herrschaft verabscheuen, aber ihr könnt uns nicht dazu verurtheilen, auf ewige Zeiten nur Mitleid einflößen zu sollen. Das römische Volk hat sich politisch reorganisirt; es hat die Republik geschaffen: und vor diesem Akte unverjährbarer Volkssouveränetät verschwindet seine Vergangenheit. Das Volk hat's gewollt und dieser sein Wille braucht nicht noch erst seine Rechtfertigung von der Vergangenheit einzuholen. Doch können wir ruhig auf die Vergangenheit zurückschauen.

Die Geschichte Italiens war mit Thränen geschwängert, und man gab dem Pabstthum eine große Schuld an diesen Thränen. Aber das Pabstthum hat hinlänglich sehen können, wie bereit die Italiener waren, die Schuld zu vergessen. Mit dem Namen eines Pabstes hat die Revolution angefangen; aber dies diente nur, um zu zeigen, was das Pabstthum konnte, und was es nicht konnte. Das Pabstthum hat sich selbst gerichtet: es hat sich zurückgezogen; wir gaben demnach unsere Hoffnungen noch nicht auf; aber was geschah? Ein Reaktionssystem war die Antwort auf unsere Hoffnungen. Die Reaktion ist gefallen; das Pabstthum heuchelte zuerst; aber es sah die imposante Ruhe des Volkes und ergriff die Flucht.

Es ergriff die Flucht mit der Gewißheit, den Bürgerkrieg zu entzünden. Es hat die politische Konstitution verletzt; es ließ uns ohne Regierung, stieß die Abgeordneten des Volkes zurück, entflammte die Zwietracht, warf sich in die Arme des grausamsten Feindes Italien's und exkommunizirte das Volk. Diese Thatsachen bewiesen hinlänglich, daß die päbstliche Macht sich nicht modifiziren wollte oder konnte; es blieb nichts übrig, als sie zu stürzen, oder sich ihr zu unterwerfen; sie ward gestürzt.

Weil die Freigebigkeit der Fürsten und die Toleranz der Völker das Pabstthum in die Stadt der Seipionen und der Cäsaren eingesetzt hat, statt es mitten in Frankreich, oder an die Ufer der Donau und der Themse hin zu verpflanzen, sollen deshalb die Italiener, die allen Völkern gemeinsame Rechte verlieren: die Freiheit und das Vaterland? Und wenn es wahr ist, daß die geistliche Gewalt unwiederbringlich an d[i]e weltliche geknüpft ist, obgleich Jesus Christus keineswegs unter diesen Bedingungen die Unsterblichkeit seiner Kirche versprochen hat, sollte es dann Rom allein vorbehalten sein, das Patrimonium des Papstthums zu werden und auf ewige Zeiten zu bleiben? Sollte Rom das Patrimonium einer Souveränetät werden, die, um existiren zu können, unterdrücken mußte?

Herausgefordert und uns selbst überlassen, haben wir eine Revolution vollbracht, ohne einen Tropfen Blut zu vergießen. Wir haben die Souveränetät des Papstes gestürzt nach Jahrhunderten langen Unglücks, nicht aus Haß gegen das Papstihum, sondern aus Liebe zum Vaterlande.

Wenn ein Volk eine solche Revolution mit solchen Mitteln zu vollbringen weiß, dann hat es gezeigt, daß es nicht verdient, der Sclave des Papstes zu sein, sondern daß es würdig ist, sich selbst zu regieren, würdig in der Republik zu leben.

Das Volk, welches durch sich selbst frei geworden, wird immer bereit sein, die religiöse Unabhängigkeit des hohen Priesters zu vertheidigen, die römische Republik wird sich bestreben, die heiligen Gesetze der Moralität und der allgemeinen Brüderlichkeit in der weiteren Entwickelung seines politischen Lebens auszuüben.

Galetti, Präsident.
Filopanti, Fabretti, Pennacchi, Zambianchi, Sekretäre.

Neueste Nachrichten.
Münster, 15. März.

Nach gestern Abend um 7 Uhr beim hiesigen Generalcommando eingelaufener Ordre, soll ein combinirtes Armeecorps von 20,000 Mann unter dem Commando des aus dem letzten Polenaufstande bekannten Generals v. Hirschfeld an der mecklenburgischen Gränze zusammengezogen werden und das Hauptquartier in Perleberg sein.

Der Abmarsch dieser sämmtlichen Truppentheile zu ihrem Bestimmungsorte soll zwischen den 21. und 24. d. geschehen. Ueber den Zweck dieser Truppenbewegung habe ich noch nichts Bestimmtes erfahren können. Man sagt, sie geschehe auf Requisition der meklenburger Regierung, die bekanntlich einen Gewaltstreich gegen die Volksvertretung und die Octroyirung einer Verfassung im Schilde führt und vielleicht für gewisse Eventualitäten der preußischen Unterstützung bedarf

(D. Z.)
* Frankfurt, 15. März.

(Sitzung der National-Versammlung.)

Im Namen des Verfassungs-Ausschusses macht Herr Riesser folgende, von der Mehrheit des Ausschusses angenommene Vorschläge bezüglich des Welker'schen Antrags vom 12. März.

1) Die gesammte deutsche Reichsverfassung, so wie sie jetzt nach der ersten Lesung und nach möglichster Berücksichtigung der Wünsche der Regierungen durch den Verfassungsausschuß redigirt vorliegt, durch einen einzigen Gesammtbeschluß anzunehmen; jedoch mit den Modifikationen, daß a) nunmehr § 1 folgende Fassung erhalte: "Das deutsche Reich besteht aus dem Gebiet des deutschen Bundes unter folgenden näheren Bestimmungen: "den östreichischen Bundeslanden wird der Zutritt, offen gehablten," "die Festsetzung der Verhältnisse des Herzogthums Schleswig bleibt vorbehalten;" b) daß, so lange die österreichischen Bundeslande dem Bundesstaate nicht beigetreten sind, die nachfolgenden Staaten eine größere Anzahl von Stimmen im Staatenhause erhalten, nämlich: Baiern 20, Sachsen 12, Hannover 12, Würtemberg 12, Baden 10, Großherzogthum Hessen 8, Kurhessen 7, Nassau 4, Hamburg 2.

2) Dem nächsten nach Einführung der Verfassung zusammentretenden Reichstage das Recht vorzubehalten, in seiner ersten Sitzungsperiode Aenderungen einzelner Bestimmungen der Verfassung in Gemeinschaft mit der Reichsregierung in den Formen der gewöhnlichen Gesetzgebung zu beschließen.

3) Durch denselben Gesammtbeschluß auch das Wahlgesetz, so wie dasselbe in erster Lesung angenommen wurde, nunmehr definitiv zu genehmigen, jedoch mit den beiden Modifikationen, daß a) so lange die östreichischen Bundeslande dem Bundesstaate nicht beigetreten sind, in § 7 die Zahl von 100,000 auf 75,000, und dem entsprechend in den §§ 8 und 9, von 50,000 auf 40,000 herabgesetzt werde, auch die Punkte sub 6 und 7 der Reichswahlmatrikel, sowie die besondere Bestimmung wegen Lübeck in § 9 wegfallen. b) daß in § 13 die früher vom Verfassungsausschuß vorgeschlagene Fassung: "das Wahlrecht muß in Person ausgeübt, die Stimme mündlich zu Protokoll abgegeben werden", angenommen werde.

4) Die in der Verfassung festgestellte erbliche Kaiserwürde Sr. Maj. dem Könige von Preußen zu übertragen.

5) Das feste Vertrauen auszusprechen, daß die Fürsten und Volksstämme Deutschlands großherzig und patriotisch mit diesem Beschluß übereinstimmen, und seine Verwirklichung mit aller Kraft fördern werden.

6) Zu erklären, daß sofern und so lange der Eintritt der deutsch-östreichischen Lande in den deutschen Bundesstaat und seine Verfassung nicht erfolgt, die Herstellung eines möglichst innigen und brüderlichen Bundes mit denselben zu erstreben sei.

7) Zu beschließen, daß die Nationalversammlung versammelt bleibe, bis ein Reichstag nach den Bestimmungen der Reichsverfassung berufen und zusammengetreten sein wird.

Redakteur en chef Karl Marx.

Bei dem Ablaufe des 1. Quartals c. werden die betreffenden Interessenten darauf aufmerksam gemacht, daß Bestellungen auf auswärtige Zeitschriften pro 2tes Quartal, bis zum 22. d. Mts. bei der hiesigen Ober-Postamts Zeitungs-Expedition gemacht sein müssen, wenn eine rechtzeitige und vollständige Lieferung der Blätter erfolgen soll, und daß nur solche Bestellungen berücksichtigt werden können, für welche die Vorausbezahlung des Betrages stattgefunden hat.

Köln, den 13. März 1849.

Ober-Post-Amt, Rehfeldt.

Kreis Gladbach-Crefeld-Ruhrorter Eisenbahn.

Die Direktion dieser Bahn scheint sich mit den Grund-Eigenthümern der Gemeinde Homberg nicht einigen zu können, trägt aber, wie glaubwürdige Männer versichern, daran die Hauptschuld, denn sie hat mitunter so winzige Entschädigungs-Anerbieten gemacht, daß man sich nicht wundern kann, daß solche zurückgewiesen werden, und die gekränkten Eigenthümer in und bei Homberg, den Prozeß beim Königl. Landgerichte zu Cleve, vorziehen.

Am 6. d. sind denn auch wieder mehrere Klagen dieser Art bei dem besagten Gericht verhandelt worden, und das einstweilige Urtheil lautet in der Hauptsache dahin, daß
"die Eisenbahn-Gesellschaft provisorisch in Besitz der von ihr verlangten Grundstücke gesetzt werde, und daß eine Expertise von Sachverständigen den Werth der Grundstücke und den Betrag der verlangten Entschädigungen näher herausstellen soll."

Weit entfernt, dem verehrlichen Landgericht zu nahe treten zu wollen, können wir es doch nicht billig finden, daß die Eisenbahn Gesellschaft schon provisorisch in Besitz gesetzt wird, denn es geht daraus eine nachtheilige und höchst unangenehme Stellung für den betreffenden Staats-Bürger hervor.

Die Gesellschaft ist eine mächtige Corporation, die über ein bedeutendes Kapital verfügt. Ihr macht es sehr wenig aus, ob der Entschädigungs-Prozeß 4 Wochen oder 4 Jahre dauert, wenn sie unterdessen die Bahn herstellen und in Betrieb setzen kann.

Ein anderes ist es mit dem Staats-Bürger, der durch den gezwungenen Abstand seines rechtlichen Eigenthums im Betrieb seines Geschäfts ganz gestört wird, und durch einen gezwungenen langjährigen Prozeß theilweise ruinirt werden kann.

Bei einigen Grundstücken will die Eisenbahn-Direktion nicht einmal den Preis per Ruthe zahlen, den der Eigener selbst entrichtet hat. Auch liegt ein Fall vor, daß ein metallurgisches Etablissement, was eben so viel Grundbesitz hat als nöthig ist, um dasselbe dem ursprünglichen Plane gemäß, worauf die mögliche Rentabilität begründet ist, auszubauen, durch den Bau der Eisenbahn in seinem Urplan ganz gestört wird, und die ursprünglich beabsichtigte Art der Betreibung jetzt ganz unmöglich wird.

Die Eisenbahn durchschneidet das Grundstück dieses Etablissements nemlich auf eine Weise, daß 1/3 des Ganzen verloren geht; wenigstens für das Geschäft ganz unbrauchbar wird.

Ist es in solchem Falle billig, daß die Eisenbahn-Gesellschaft eher in Besitz gesetzt wird, als sie sich mit dem Eigenthümer abgefunden hat?

Man sagt zwar, eine einmal angefangene Eisenbahn kann nicht ohne bedeutenden Nachtheil in ihren Arbeiten gehemmt werden. Dieses mag sein -- für wen ist aber der Nachtheil im Verhältniß größer, für die kapitalreiche Gesellschaft, die sich auf einige Zeit gehemmt sieht, aber immerhin an andern Punkten arbeiten kann, oder für den allein stehenden auf sich und das Gesetz allein angewiesenen Staats-Bürger, der gewaltsam seines Eigenthums entsetzt wird, der im Betrieb seines Geschäfts gestört, ja dem der zweckmäßige und allein Rechnung gebenden Betrieb für immer unmöglich gemacht wird?

Unbedingt steht Letzterer doch wohl im größten Nachtheil. -- Er riskirt seine Existenz. Das Gesetz befugt allerdings, daß der Einzelne dem Allgemeinen weichen soll -- aber auch, daß eine vollkommene Entschädigung stattfinden muß. Die dem deutschen Volke in Frankfurt verliehenen Grund-Rechte sprechen sich deutlich darüber aus -- die Entschädigung würde aber leichter herbeigeführt werden, wenn man die Eisen-Bahn-Gesellschaft nicht gleich provisorisch in den Besitz stellte.

Die Eisen-Bahn-Gesellschaft wird dadurch offenbar dem einzelnen Staats-Bürger gegenüber begünstigt. Wir vertrauen der Weisheit des verehrlichen Landgerichts in Cleve, daß es nach gemachter Expertise die Entschädigung der Berührten so feststellt, daß diese sich wenigstens beruhigen können, und ihre Existenz nicht bedroht sehen.

Bei dieser Gelegenheit können wir denn auch nicht umhin den Plan der besagten Eisen-Bahn-Gesellschaft in Betreff des Homberger Bahnhofes und des dabei anzulegenden Bassin, ein wenig zu beleuchten -- diese sollen nemlich wie entschieden ist, unterhalb und in Homberg, statt oberhalb des Orts angelegt werden.

Wenn man annimmt, daß gerade an der bis jetzt bestimmten Stelle, der Grund und Boden am theuersten ist, daß eine Menge Häuser angekauft und abgebrochen werden müssen; daß sich ferner die Einfahrtstelle im Rhein häufig versandet und die Einfahrt, in das Bassin oft unmöglich machen wird, so begreift man in der That nicht wie es möglich war diesen Plan, dem früher gehabten, diese Anlage oberhalb Homberg zu machen, vorzuziehen; da man oberhalb Homberg weit billiger und zweckmäßiger den Grund ankaufen kann, und man fast keine Häuser anzukaufen braucht. Auch ist dort eine Versandung der Einfahrt in das Bassin nicht zu befürchten.

Man müßte bei der Anlage oberhalb Homberg, allerdings von Ruhrort aus ein wenig gegen den Strom statt mit demselben fahren, allein da die Ueberfahrt der Kohlenwagen doch nur mittelst eines Dampfboots geschehen kann, so ist dieses nicht hinderlich.

Die Anlage oberhalb Homberg soll früher auch Plan gewesen, allein durch die Ansicht begutachtender Regierungs-Beamten umgewandelt worden sein.

Es ist noch Zeit das Pracktische dem Unpracktischen, das Billige dem Theuren vorzuziehen, und die Direktion der Gesellschaft wird im Interesse der Aktionäre thun wohl, wenn sie die Sache nochmals einer ernsten Prüfung unterwirft, und dabei Männer zu Rathe zieht, welche mit der Oertlichkeit und den Veränderungen, welche der Lauf des Rheins zuwege bringt, genau bekannt sind.

Der Empfang meiner neuen Pariser Chales, die ich durch besonders billige Einkäufe höchst vortheilhaft abzugeben im Stande bin, beehre ich mich hiermit ergebenst anzuzeigen.

Jos. Baum, Obenmarspforten Nr. 11.

Coaks ist wieder in sehr guter Qualität vorräthig, in der Gas-Erleuchtungs-Anstalt, Buschgasse 11.

Ein Haus zu kaufen gesucht, dem Mittelpunkt der Stadt nicht zu entfernt, mittler Größe mit Hofranm. Anerbietungen unter L. G. Nr. 2 dieser Zeitung.

Unser Commissions-Lager grauer Sackleinen empfehlen wir zur geneigten Abnahme bestens.

Neumeyer & Weyers, Unter Hutmacher Nr. 25.

In der Möbel-Fabrik von Johann Heininger Sohn, Trankgasse 27, sind zwei schön meublirte Zimmer zu vermiethen.

Täglich frischer Maitrank und andere reine billige Weine, so wie der Saison angemessene Speisen im Pfälzerhof, Appelhof Nr. 17.

Ein durchaus erfahrener oberländischer Bäckergeselle wird gesucht. St. Apernstraße 20-22.

Beilage zu Nr. 248 der Neuen Rheinischen Zeitung.
Organ der Demokratie.
Samstag 17. März 1849.
[Französische Republik]

Die Bourgeoiswelt hat ihre gerechte Anforderungen, und sollte auch Napoleon das Opferlamm werden. Aber hinter dem Lamme und seinen Schlächtern erheben sich ganz andere Anforderungen, die Anforderungen der mit den Proletariern vereinigten Bauern in der Rückforderung der Milliarde. Dieser Milliarde gegenüber, was sind da die 100,000 Franken, welche die Kammer dem armen Napoleon zum Zeitvertreibe hinwirft? Und wenn man noch bei der Milliarde stehen bliebe! Jetzt tauchen aber auch die Rückforderungen aller wucherischen Interessen auf, zu denen die hohe Bourgeoisie dem Staate Anleihe machte. Die Staatsanleihen führen wieder zu den Privatanleihen, und man bestreitet schon die Rechtmäßigkeit der Hypotheken-Forderungen. Die Proletarier machen jetzt den ganzen Korruptionsverlauf rückwärts durch. Die damals nicht gestatteten Assoziationen zwangen sie, auf alle Bedingungen einzugehen, die ihnen von den Arbeitgebern und den Unternehmern der Eisenbahnbauten gemacht wurden, und sie rücken mit neuen Forderungen heraus. So sind alle bürgerlichen Verhältnisse unterwühlt. Die bürgerlichen Wahlcomité's bieten alle ihre Mittel auf, um durch die neue legislative Kammer dieselben zu befestigen: verlorene Anstrengungen. Im Maße als die Schuldverschreibungen, mit welchen die Proletarier und die Bauern auftreten, im Maße häufen sich die Gläubiger, und diese Gläubiger wollen nur solche Syndike in die Kammer schicken, welche ihre Schulden einzutreiben wissen. Die neue legislative Kammer wird sehr unlegislativ ausfallen: sie wird es nur mit der Regulirung eines allgemeinen Falliments zu thun haben.

Italien.
068 Florenz, 7. März.

Die provisorische Regierung erließ folgendes Dekret: „Die toskanische Nationalversammlung ist zu zwei bestimmten Zwecken mit der konstituirenden Gewalt bekleidet: 1) zu beschließen ob und unter welchen Bedingungen Toskana mit Rom verschmolzen werden soll; 2) mit den Abgeordneten der römischen Republik die konstituirende Versammlung von Mittelitalien zu bilden. Nach Ernennung der 37 Deputirten für die italienische Konstituante und der besondern, aber gleichzeitigen Wahl für die toskanische Deputirtenkammer wird es keinen Anstand erleiden, daß eine und dieselbe Person das Mandat sowohl für die toskanische Deputirtenkammer, als auch für die italienische Konstituante in sich vereinige.

Im Gesandtschaftspersonale wird tüchtig aufgeräumt. Jos. Poniatowsky, Gesandter bei der franz. Republik, am englischen und belgischen Hofe, hat nebst mehreren Andern seine Entlassung erhalten.

Der tägliche Sold der Truppen aller Waffengattungen ist von 6 auf 7 Sous erhöht worden.

Der Justizminister beklagt sich in einem Rundschreiben an die toskanischen Erzbischöfe und Bischöfe über die Intriguen, mittelst deren ein Theil des Klerus die Bewohner des Landes zur Feindseligkeit gegen die neue Ordnung der Dinge aufzureizen und namentlich die Wähler von der Theilnahme an den Wahlen für die römische Konstituante abzuhalten versucht, indem er alle, die sich dennoch daran betheiligen sollten, mit den Wirkungen der Pius'schen Excommunikationsbulle bedroht. Die Regierung erklärt den frommen Herren schließlich sehr unumwunden, daß sie persönlich verantwortlich gemacht werden, falls diese Intriguen nicht sofort aufhören sollten.

068 Rom, 8. März.

Die konstituirende Versammlung zu Rom hat folgendes Manifest veröffentlicht:

Die konstituirende Versammlung an alle Völker!

Ein neues Volk wendet sich an Euch, um drei Dinge Euch anzubieten und von Euch zu verlangen: Wohlwollen, Achtung und Brüderlichkeit.

Es kommt als ein neues Volk zu Euch, dieses Volk, das ehemals das berühmteste der ganzen Erde war; aber zwischen seiner alten Größe und seiner jetzigen Wiedererstehung hat das Pabstthum während 1000 Jahre geschaltet. Völker Europa's, wir kannten uns, als der Name des Römischen Volkes Schrecken einjagte; wir kannten uns, als dieser Name nur noch Mitleid einflößte. Ihr könnt das Angedenken an die Zeit unserer Macht und Herrschaft verabscheuen, aber ihr könnt uns nicht dazu verurtheilen, auf ewige Zeiten nur Mitleid einflößen zu sollen. Das römische Volk hat sich politisch reorganisirt; es hat die Republik geschaffen: und vor diesem Akte unverjährbarer Volkssouveränetät verschwindet seine Vergangenheit. Das Volk hat's gewollt und dieser sein Wille braucht nicht noch erst seine Rechtfertigung von der Vergangenheit einzuholen. Doch können wir ruhig auf die Vergangenheit zurückschauen.

Die Geschichte Italiens war mit Thränen geschwängert, und man gab dem Pabstthum eine große Schuld an diesen Thränen. Aber das Pabstthum hat hinlänglich sehen können, wie bereit die Italiener waren, die Schuld zu vergessen. Mit dem Namen eines Pabstes hat die Revolution angefangen; aber dies diente nur, um zu zeigen, was das Pabstthum konnte, und was es nicht konnte. Das Pabstthum hat sich selbst gerichtet: es hat sich zurückgezogen; wir gaben demnach unsere Hoffnungen noch nicht auf; aber was geschah? Ein Reaktionssystem war die Antwort auf unsere Hoffnungen. Die Reaktion ist gefallen; das Pabstthum heuchelte zuerst; aber es sah die imposante Ruhe des Volkes und ergriff die Flucht.

Es ergriff die Flucht mit der Gewißheit, den Bürgerkrieg zu entzünden. Es hat die politische Konstitution verletzt; es ließ uns ohne Regierung, stieß die Abgeordneten des Volkes zurück, entflammte die Zwietracht, warf sich in die Arme des grausamsten Feindes Italien's und exkommunizirte das Volk. Diese Thatsachen bewiesen hinlänglich, daß die päbstliche Macht sich nicht modifiziren wollte oder konnte; es blieb nichts übrig, als sie zu stürzen, oder sich ihr zu unterwerfen; sie ward gestürzt.

Weil die Freigebigkeit der Fürsten und die Toleranz der Völker das Pabstthum in die Stadt der Seipionen und der Cäsaren eingesetzt hat, statt es mitten in Frankreich, oder an die Ufer der Donau und der Themse hin zu verpflanzen, sollen deshalb die Italiener, die allen Völkern gemeinsame Rechte verlieren: die Freiheit und das Vaterland? Und wenn es wahr ist, daß die geistliche Gewalt unwiederbringlich an d[i]e weltliche geknüpft ist, obgleich Jesus Christus keineswegs unter diesen Bedingungen die Unsterblichkeit seiner Kirche versprochen hat, sollte es dann Rom allein vorbehalten sein, das Patrimonium des Papstthums zu werden und auf ewige Zeiten zu bleiben? Sollte Rom das Patrimonium einer Souveränetät werden, die, um existiren zu können, unterdrücken mußte?

Herausgefordert und uns selbst überlassen, haben wir eine Revolution vollbracht, ohne einen Tropfen Blut zu vergießen. Wir haben die Souveränetät des Papstes gestürzt nach Jahrhunderten langen Unglücks, nicht aus Haß gegen das Papstihum, sondern aus Liebe zum Vaterlande.

Wenn ein Volk eine solche Revolution mit solchen Mitteln zu vollbringen weiß, dann hat es gezeigt, daß es nicht verdient, der Sclave des Papstes zu sein, sondern daß es würdig ist, sich selbst zu regieren, würdig in der Republik zu leben.

Das Volk, welches durch sich selbst frei geworden, wird immer bereit sein, die religiöse Unabhängigkeit des hohen Priesters zu vertheidigen, die römische Republik wird sich bestreben, die heiligen Gesetze der Moralität und der allgemeinen Brüderlichkeit in der weiteren Entwickelung seines politischen Lebens auszuüben.

Galetti, Präsident.
Filopanti, Fabretti, Pennacchi, Zambianchi, Sekretäre.

Neueste Nachrichten.
Münster, 15. März.

Nach gestern Abend um 7 Uhr beim hiesigen Generalcommando eingelaufener Ordre, soll ein combinirtes Armeecorps von 20,000 Mann unter dem Commando des aus dem letzten Polenaufstande bekannten Generals v. Hirschfeld an der mecklenburgischen Gränze zusammengezogen werden und das Hauptquartier in Perleberg sein.

Der Abmarsch dieser sämmtlichen Truppentheile zu ihrem Bestimmungsorte soll zwischen den 21. und 24. d. geschehen. Ueber den Zweck dieser Truppenbewegung habe ich noch nichts Bestimmtes erfahren können. Man sagt, sie geschehe auf Requisition der meklenburger Regierung, die bekanntlich einen Gewaltstreich gegen die Volksvertretung und die Octroyirung einer Verfassung im Schilde führt und vielleicht für gewisse Eventualitäten der preußischen Unterstützung bedarf

(D. Z.)
* Frankfurt, 15. März.

(Sitzung der National-Versammlung.)

Im Namen des Verfassungs-Ausschusses macht Herr Riesser folgende, von der Mehrheit des Ausschusses angenommene Vorschläge bezüglich des Welker'schen Antrags vom 12. März.

1) Die gesammte deutsche Reichsverfassung, so wie sie jetzt nach der ersten Lesung und nach möglichster Berücksichtigung der Wünsche der Regierungen durch den Verfassungsausschuß redigirt vorliegt, durch einen einzigen Gesammtbeschluß anzunehmen; jedoch mit den Modifikationen, daß a) nunmehr § 1 folgende Fassung erhalte: „Das deutsche Reich besteht aus dem Gebiet des deutschen Bundes unter folgenden näheren Bestimmungen: „den östreichischen Bundeslanden wird der Zutritt, offen gehablten,“ „die Festsetzung der Verhältnisse des Herzogthums Schleswig bleibt vorbehalten;“ b) daß, so lange die österreichischen Bundeslande dem Bundesstaate nicht beigetreten sind, die nachfolgenden Staaten eine größere Anzahl von Stimmen im Staatenhause erhalten, nämlich: Baiern 20, Sachsen 12, Hannover 12, Würtemberg 12, Baden 10, Großherzogthum Hessen 8, Kurhessen 7, Nassau 4, Hamburg 2.

2) Dem nächsten nach Einführung der Verfassung zusammentretenden Reichstage das Recht vorzubehalten, in seiner ersten Sitzungsperiode Aenderungen einzelner Bestimmungen der Verfassung in Gemeinschaft mit der Reichsregierung in den Formen der gewöhnlichen Gesetzgebung zu beschließen.

3) Durch denselben Gesammtbeschluß auch das Wahlgesetz, so wie dasselbe in erster Lesung angenommen wurde, nunmehr definitiv zu genehmigen, jedoch mit den beiden Modifikationen, daß a) so lange die östreichischen Bundeslande dem Bundesstaate nicht beigetreten sind, in § 7 die Zahl von 100,000 auf 75,000, und dem entsprechend in den §§ 8 und 9, von 50,000 auf 40,000 herabgesetzt werde, auch die Punkte sub 6 und 7 der Reichswahlmatrikel, sowie die besondere Bestimmung wegen Lübeck in § 9 wegfallen. b) daß in § 13 die früher vom Verfassungsausschuß vorgeschlagene Fassung: „das Wahlrecht muß in Person ausgeübt, die Stimme mündlich zu Protokoll abgegeben werden“, angenommen werde.

4) Die in der Verfassung festgestellte erbliche Kaiserwürde Sr. Maj. dem Könige von Preußen zu übertragen.

5) Das feste Vertrauen auszusprechen, daß die Fürsten und Volksstämme Deutschlands großherzig und patriotisch mit diesem Beschluß übereinstimmen, und seine Verwirklichung mit aller Kraft fördern werden.

6) Zu erklären, daß sofern und so lange der Eintritt der deutsch-östreichischen Lande in den deutschen Bundesstaat und seine Verfassung nicht erfolgt, die Herstellung eines möglichst innigen und brüderlichen Bundes mit denselben zu erstreben sei.

7) Zu beschließen, daß die Nationalversammlung versammelt bleibe, bis ein Reichstag nach den Bestimmungen der Reichsverfassung berufen und zusammengetreten sein wird.

Redakteur en chef Karl Marx.

Bei dem Ablaufe des 1. Quartals c. werden die betreffenden Interessenten darauf aufmerksam gemacht, daß Bestellungen auf auswärtige Zeitschriften pro 2tes Quartal, bis zum 22. d. Mts. bei der hiesigen Ober-Postamts Zeitungs-Expedition gemacht sein müssen, wenn eine rechtzeitige und vollständige Lieferung der Blätter erfolgen soll, und daß nur solche Bestellungen berücksichtigt werden können, für welche die Vorausbezahlung des Betrages stattgefunden hat.

Köln, den 13. März 1849.

Ober-Post-Amt, Rehfeldt.

Kreis Gladbach-Crefeld-Ruhrorter Eisenbahn.

Die Direktion dieser Bahn scheint sich mit den Grund-Eigenthümern der Gemeinde Homberg nicht einigen zu können, trägt aber, wie glaubwürdige Männer versichern, daran die Hauptschuld, denn sie hat mitunter so winzige Entschädigungs-Anerbieten gemacht, daß man sich nicht wundern kann, daß solche zurückgewiesen werden, und die gekränkten Eigenthümer in und bei Homberg, den Prozeß beim Königl. Landgerichte zu Cleve, vorziehen.

Am 6. d. sind denn auch wieder mehrere Klagen dieser Art bei dem besagten Gericht verhandelt worden, und das einstweilige Urtheil lautet in der Hauptsache dahin, daß
„die Eisenbahn-Gesellschaft provisorisch in Besitz der von ihr verlangten Grundstücke gesetzt werde, und daß eine Expertise von Sachverständigen den Werth der Grundstücke und den Betrag der verlangten Entschädigungen näher herausstellen soll.“

Weit entfernt, dem verehrlichen Landgericht zu nahe treten zu wollen, können wir es doch nicht billig finden, daß die Eisenbahn Gesellschaft schon provisorisch in Besitz gesetzt wird, denn es geht daraus eine nachtheilige und höchst unangenehme Stellung für den betreffenden Staats-Bürger hervor.

Die Gesellschaft ist eine mächtige Corporation, die über ein bedeutendes Kapital verfügt. Ihr macht es sehr wenig aus, ob der Entschädigungs-Prozeß 4 Wochen oder 4 Jahre dauert, wenn sie unterdessen die Bahn herstellen und in Betrieb setzen kann.

Ein anderes ist es mit dem Staats-Bürger, der durch den gezwungenen Abstand seines rechtlichen Eigenthums im Betrieb seines Geschäfts ganz gestört wird, und durch einen gezwungenen langjährigen Prozeß theilweise ruinirt werden kann.

Bei einigen Grundstücken will die Eisenbahn-Direktion nicht einmal den Preis per Ruthe zahlen, den der Eigener selbst entrichtet hat. Auch liegt ein Fall vor, daß ein metallurgisches Etablissement, was eben so viel Grundbesitz hat als nöthig ist, um dasselbe dem ursprünglichen Plane gemäß, worauf die mögliche Rentabilität begründet ist, auszubauen, durch den Bau der Eisenbahn in seinem Urplan ganz gestört wird, und die ursprünglich beabsichtigte Art der Betreibung jetzt ganz unmöglich wird.

Die Eisenbahn durchschneidet das Grundstück dieses Etablissements nemlich auf eine Weise, daß 1/3 des Ganzen verloren geht; wenigstens für das Geschäft ganz unbrauchbar wird.

Ist es in solchem Falle billig, daß die Eisenbahn-Gesellschaft eher in Besitz gesetzt wird, als sie sich mit dem Eigenthümer abgefunden hat?

Man sagt zwar, eine einmal angefangene Eisenbahn kann nicht ohne bedeutenden Nachtheil in ihren Arbeiten gehemmt werden. Dieses mag sein — für wen ist aber der Nachtheil im Verhältniß größer, für die kapitalreiche Gesellschaft, die sich auf einige Zeit gehemmt sieht, aber immerhin an andern Punkten arbeiten kann, oder für den allein stehenden auf sich und das Gesetz allein angewiesenen Staats-Bürger, der gewaltsam seines Eigenthums entsetzt wird, der im Betrieb seines Geschäfts gestört, ja dem der zweckmäßige und allein Rechnung gebenden Betrieb für immer unmöglich gemacht wird?

Unbedingt steht Letzterer doch wohl im größten Nachtheil. — Er riskirt seine Existenz. Das Gesetz befugt allerdings, daß der Einzelne dem Allgemeinen weichen soll — aber auch, daß eine vollkommene Entschädigung stattfinden muß. Die dem deutschen Volke in Frankfurt verliehenen Grund-Rechte sprechen sich deutlich darüber aus — die Entschädigung würde aber leichter herbeigeführt werden, wenn man die Eisen-Bahn-Gesellschaft nicht gleich provisorisch in den Besitz stellte.

Die Eisen-Bahn-Gesellschaft wird dadurch offenbar dem einzelnen Staats-Bürger gegenüber begünstigt. Wir vertrauen der Weisheit des verehrlichen Landgerichts in Cleve, daß es nach gemachter Expertise die Entschädigung der Berührten so feststellt, daß diese sich wenigstens beruhigen können, und ihre Existenz nicht bedroht sehen.

Bei dieser Gelegenheit können wir denn auch nicht umhin den Plan der besagten Eisen-Bahn-Gesellschaft in Betreff des Homberger Bahnhofes und des dabei anzulegenden Bassin, ein wenig zu beleuchten — diese sollen nemlich wie entschieden ist, unterhalb und in Homberg, statt oberhalb des Orts angelegt werden.

Wenn man annimmt, daß gerade an der bis jetzt bestimmten Stelle, der Grund und Boden am theuersten ist, daß eine Menge Häuser angekauft und abgebrochen werden müssen; daß sich ferner die Einfahrtstelle im Rhein häufig versandet und die Einfahrt, in das Bassin oft unmöglich machen wird, so begreift man in der That nicht wie es möglich war diesen Plan, dem früher gehabten, diese Anlage oberhalb Homberg zu machen, vorzuziehen; da man oberhalb Homberg weit billiger und zweckmäßiger den Grund ankaufen kann, und man fast keine Häuser anzukaufen braucht. Auch ist dort eine Versandung der Einfahrt in das Bassin nicht zu befürchten.

Man müßte bei der Anlage oberhalb Homberg, allerdings von Ruhrort aus ein wenig gegen den Strom statt mit demselben fahren, allein da die Ueberfahrt der Kohlenwagen doch nur mittelst eines Dampfboots geschehen kann, so ist dieses nicht hinderlich.

Die Anlage oberhalb Homberg soll früher auch Plan gewesen, allein durch die Ansicht begutachtender Regierungs-Beamten umgewandelt worden sein.

Es ist noch Zeit das Pracktische dem Unpracktischen, das Billige dem Theuren vorzuziehen, und die Direktion der Gesellschaft wird im Interesse der Aktionäre thun wohl, wenn sie die Sache nochmals einer ernsten Prüfung unterwirft, und dabei Männer zu Rathe zieht, welche mit der Oertlichkeit und den Veränderungen, welche der Lauf des Rheins zuwege bringt, genau bekannt sind.

Der Empfang meiner neuen Pariser Chales, die ich durch besonders billige Einkäufe höchst vortheilhaft abzugeben im Stande bin, beehre ich mich hiermit ergebenst anzuzeigen.

Jos. Baum, Obenmarspforten Nr. 11.

Coaks ist wieder in sehr guter Qualität vorräthig, in der Gas-Erleuchtungs-Anstalt, Buschgasse 11.

Ein Haus zu kaufen gesucht, dem Mittelpunkt der Stadt nicht zu entfernt, mittler Größe mit Hofranm. Anerbietungen unter L. G. Nr. 2 dieser Zeitung.

Unser Commissions-Lager grauer Sackleinen empfehlen wir zur geneigten Abnahme bestens.

Neumeyer & Weyers, Unter Hutmacher Nr. 25.

In der Möbel-Fabrik von Johann Heininger Sohn, Trankgasse 27, sind zwei schön meublirte Zimmer zu vermiethen.

Täglich frischer Maitrank und andere reine billige Weine, so wie der Saison angemessene Speisen im Pfälzerhof, Appelhof Nr. 17.

Ein durchaus erfahrener oberländischer Bäckergeselle wird gesucht. St. Apernstraße 20-22.

<TEI>
  <text>
    <pb facs="#f0001" n="1389"/>
    <front>
      <titlePage type="heading">
        <titlePart type="main">Beilage zu Nr. 248 der Neuen Rheinischen Zeitung.</titlePart>
        <titlePart type="sub">Organ der Demokratie.</titlePart>
        <docImprint>
          <docDate>Samstag 17. März 1849.</docDate>
        </docImprint>
      </titlePage>
    </front>
    <body>
      <div n="1">
        <head>[Französische Republik]</head>
        <div xml:id="ar248b_001" type="jArticle">
          <p>Die Bourgeoiswelt hat ihre gerechte Anforderungen, und sollte auch Napoleon das Opferlamm werden. Aber hinter dem Lamme und seinen Schlächtern erheben sich ganz andere Anforderungen, die Anforderungen der mit den Proletariern vereinigten Bauern in der Rückforderung der Milliarde. Dieser Milliarde gegenüber, was sind da die 100,000 Franken, welche die Kammer dem armen Napoleon zum Zeitvertreibe hinwirft? Und wenn man noch bei der Milliarde stehen bliebe! Jetzt tauchen aber auch die Rückforderungen aller wucherischen Interessen auf, zu denen die hohe Bourgeoisie dem Staate Anleihe machte. Die Staatsanleihen führen wieder zu den Privatanleihen, und man bestreitet schon die Rechtmäßigkeit der Hypotheken-Forderungen. Die Proletarier machen jetzt den ganzen Korruptionsverlauf rückwärts durch. Die damals nicht gestatteten Assoziationen zwangen sie, auf alle Bedingungen einzugehen, die ihnen von den Arbeitgebern und den Unternehmern der Eisenbahnbauten gemacht wurden, und sie rücken mit neuen Forderungen heraus. So sind alle bürgerlichen Verhältnisse unterwühlt. Die bürgerlichen Wahlcomité's bieten alle ihre Mittel auf, um durch die neue legislative Kammer dieselben zu befestigen: verlorene Anstrengungen. Im Maße als die Schuldverschreibungen, mit welchen die Proletarier und die Bauern auftreten, im Maße häufen sich die Gläubiger, und diese Gläubiger wollen nur solche Syndike in die Kammer schicken, welche ihre Schulden einzutreiben wissen. Die neue legislative Kammer wird sehr unlegislativ ausfallen: sie wird es nur mit der Regulirung eines allgemeinen Falliments zu thun haben.</p>
        </div>
      </div>
      <div n="1">
        <head>Italien.</head>
        <div xml:id="ar248b_002" type="jArticle">
          <head><bibl><author>068</author></bibl> Florenz, 7. März.</head>
          <p>Die provisorische Regierung erließ folgendes Dekret: &#x201E;Die toskanische Nationalversammlung ist zu zwei bestimmten Zwecken mit der konstituirenden Gewalt bekleidet: 1) zu beschließen ob und unter welchen Bedingungen Toskana mit Rom verschmolzen werden soll; 2) mit den Abgeordneten der römischen Republik die konstituirende Versammlung von Mittelitalien zu bilden. Nach Ernennung der 37 Deputirten für die italienische Konstituante und der besondern, aber gleichzeitigen Wahl für die toskanische Deputirtenkammer wird es keinen Anstand erleiden, daß eine und dieselbe Person das Mandat sowohl für die toskanische Deputirtenkammer, als auch für die italienische Konstituante in sich vereinige.</p>
          <p>Im Gesandtschaftspersonale wird tüchtig aufgeräumt. Jos. Poniatowsky, Gesandter bei der franz. Republik, am englischen und belgischen Hofe, hat nebst mehreren Andern seine Entlassung erhalten.</p>
          <p>Der tägliche Sold der Truppen aller Waffengattungen ist von 6 auf 7 Sous erhöht worden.</p>
          <p>Der Justizminister beklagt sich in einem Rundschreiben an die toskanischen Erzbischöfe und Bischöfe über die Intriguen, mittelst deren ein Theil des Klerus die Bewohner des Landes zur Feindseligkeit gegen die neue Ordnung der Dinge aufzureizen und namentlich die Wähler von der Theilnahme an den Wahlen für die römische Konstituante abzuhalten versucht, indem er alle, die sich dennoch daran betheiligen sollten, mit den Wirkungen der Pius'schen Excommunikationsbulle bedroht. Die Regierung erklärt den frommen Herren schließlich sehr unumwunden, daß sie persönlich verantwortlich gemacht werden, falls diese Intriguen nicht sofort aufhören sollten.</p>
        </div>
        <div xml:id="ar248b_003" type="jArticle">
          <head><bibl><author>068</author></bibl> Rom, 8. März.</head>
          <p>Die konstituirende Versammlung zu Rom hat folgendes Manifest veröffentlicht:</p>
          <p rendition="#et">Die konstituirende Versammlung an alle Völker!</p>
          <p>Ein neues Volk wendet sich an Euch, um drei Dinge Euch anzubieten und von Euch zu verlangen: Wohlwollen, Achtung und Brüderlichkeit.</p>
          <p>Es kommt als ein neues Volk zu Euch, dieses Volk, das ehemals das berühmteste der ganzen Erde war; aber zwischen seiner alten Größe und seiner jetzigen Wiedererstehung hat das Pabstthum während 1000 Jahre geschaltet. Völker Europa's, wir kannten uns, als der Name des Römischen Volkes Schrecken einjagte; wir kannten uns, als dieser Name nur noch Mitleid einflößte. Ihr könnt das Angedenken an die Zeit unserer Macht und Herrschaft verabscheuen, aber ihr könnt uns nicht dazu verurtheilen, auf ewige Zeiten nur Mitleid einflößen zu sollen. Das römische Volk hat sich politisch reorganisirt; es hat die Republik geschaffen: und vor diesem Akte unverjährbarer Volkssouveränetät verschwindet seine Vergangenheit. Das Volk hat's gewollt und dieser sein Wille braucht nicht noch erst seine Rechtfertigung von der Vergangenheit einzuholen. Doch können wir ruhig auf die Vergangenheit zurückschauen.</p>
          <p>Die Geschichte Italiens war mit Thränen geschwängert, und man gab dem Pabstthum eine große Schuld an diesen Thränen. Aber das Pabstthum hat hinlänglich sehen können, wie bereit die Italiener waren, die Schuld zu vergessen. Mit dem Namen eines Pabstes hat die Revolution angefangen; aber dies diente nur, um zu zeigen, was das Pabstthum konnte, und was es nicht konnte. Das Pabstthum hat sich selbst gerichtet: es hat sich zurückgezogen; wir gaben demnach unsere Hoffnungen noch nicht auf; aber was geschah? Ein Reaktionssystem war die Antwort auf unsere Hoffnungen. Die Reaktion ist gefallen; das Pabstthum heuchelte zuerst; aber es sah die imposante Ruhe des Volkes und ergriff die Flucht.</p>
          <p>Es ergriff die Flucht mit der Gewißheit, den Bürgerkrieg zu entzünden. Es hat die politische Konstitution verletzt; es ließ uns ohne Regierung, stieß die Abgeordneten des Volkes zurück, entflammte die Zwietracht, warf sich in die Arme des grausamsten Feindes Italien's und exkommunizirte das Volk. Diese Thatsachen bewiesen hinlänglich, daß die päbstliche Macht sich nicht modifiziren wollte oder konnte; es blieb nichts übrig, als sie zu stürzen, oder sich ihr zu unterwerfen; sie ward gestürzt.</p>
          <p>Weil die Freigebigkeit der Fürsten und die Toleranz der Völker das Pabstthum in die Stadt der Seipionen und der Cäsaren eingesetzt hat, statt es mitten in Frankreich, oder an die Ufer der Donau und der Themse hin zu verpflanzen, sollen deshalb die Italiener, die allen Völkern gemeinsame Rechte verlieren: die Freiheit und das Vaterland? Und wenn es wahr ist, daß die geistliche Gewalt unwiederbringlich an d[i]e weltliche geknüpft ist, obgleich Jesus Christus keineswegs unter diesen Bedingungen die Unsterblichkeit seiner Kirche versprochen hat, sollte es dann Rom allein vorbehalten sein, das Patrimonium des Papstthums zu werden und auf ewige Zeiten zu bleiben? Sollte Rom das Patrimonium einer Souveränetät werden, die, um existiren zu können, unterdrücken mußte?</p>
          <p>Herausgefordert und uns selbst überlassen, haben wir eine Revolution vollbracht, ohne einen Tropfen Blut zu vergießen. Wir haben die Souveränetät des Papstes gestürzt nach Jahrhunderten langen Unglücks, nicht aus Haß gegen das Papstihum, sondern aus Liebe zum Vaterlande.</p>
          <p>Wenn ein Volk eine solche Revolution mit solchen Mitteln zu vollbringen weiß, dann hat es gezeigt, daß es nicht verdient, der Sclave des Papstes zu sein, sondern daß es würdig ist, sich selbst zu regieren, würdig in der Republik zu leben.</p>
          <p>Das Volk, welches durch sich selbst frei geworden, wird immer bereit sein, die religiöse Unabhängigkeit des hohen Priesters zu vertheidigen, die römische Republik wird sich bestreben, die heiligen Gesetze der Moralität und der allgemeinen Brüderlichkeit in der weiteren Entwickelung seines politischen Lebens auszuüben.</p>
          <p rendition="#et">Galetti, Präsident.<lb/>
Filopanti, Fabretti, Pennacchi, Zambianchi, Sekretäre.</p>
        </div>
      </div>
      <div n="1">
        <head>Neueste Nachrichten.</head>
        <div xml:id="ar248b_004" type="jArticle">
          <head>Münster, 15. März.</head>
          <p>Nach gestern Abend um 7 Uhr beim hiesigen Generalcommando eingelaufener Ordre, soll ein combinirtes Armeecorps von 20,000 Mann unter dem Commando des aus dem letzten Polenaufstande bekannten Generals v. Hirschfeld an der mecklenburgischen Gränze zusammengezogen werden und das Hauptquartier in Perleberg sein.</p>
          <p>Der Abmarsch dieser sämmtlichen Truppentheile zu ihrem Bestimmungsorte soll zwischen den 21. und 24. d. geschehen. Ueber den Zweck dieser Truppenbewegung habe ich noch nichts Bestimmtes erfahren können. Man sagt, sie geschehe auf Requisition der meklenburger Regierung, die bekanntlich einen Gewaltstreich gegen die Volksvertretung und die Octroyirung einer Verfassung im Schilde führt und vielleicht für gewisse Eventualitäten der preußischen Unterstützung bedarf</p>
          <bibl>(D. Z.)</bibl>
        </div>
        <div xml:id="ar248b_005" type="jArticle">
          <head><bibl><author>*</author></bibl> Frankfurt, 15. März.</head>
          <p>(Sitzung der National-Versammlung.)</p>
          <p>Im Namen des <hi rendition="#g">Verfassungs-Ausschusses</hi> macht Herr <hi rendition="#g">Riesser</hi> folgende, von der Mehrheit des Ausschusses angenommene Vorschläge bezüglich des <hi rendition="#g">Welker</hi>'schen Antrags vom 12. März.</p>
          <p>1) Die gesammte deutsche Reichsverfassung, so wie sie jetzt nach der ersten Lesung und nach möglichster Berücksichtigung der Wünsche der Regierungen durch den Verfassungsausschuß redigirt vorliegt, durch einen einzigen Gesammtbeschluß anzunehmen; jedoch mit den Modifikationen, daß a) nunmehr § 1 folgende Fassung erhalte: &#x201E;Das deutsche Reich besteht aus dem Gebiet des deutschen Bundes unter folgenden näheren Bestimmungen: &#x201E;den östreichischen Bundeslanden wird der Zutritt, offen gehablten,&#x201C; &#x201E;die Festsetzung der Verhältnisse des Herzogthums Schleswig bleibt vorbehalten;&#x201C; b) daß, so lange die österreichischen Bundeslande dem Bundesstaate nicht beigetreten sind, die nachfolgenden Staaten eine größere Anzahl von Stimmen im Staatenhause erhalten, nämlich: Baiern 20, Sachsen 12, Hannover 12, Würtemberg 12, Baden 10, Großherzogthum Hessen 8, Kurhessen 7, Nassau 4, Hamburg 2.</p>
          <p>2) Dem nächsten nach Einführung der Verfassung zusammentretenden Reichstage das Recht vorzubehalten, in seiner ersten Sitzungsperiode Aenderungen einzelner Bestimmungen der Verfassung in Gemeinschaft mit der Reichsregierung in den Formen der gewöhnlichen Gesetzgebung zu beschließen.</p>
          <p>3) Durch denselben Gesammtbeschluß auch das Wahlgesetz, so wie dasselbe in erster Lesung angenommen wurde, nunmehr definitiv zu genehmigen, jedoch mit den beiden Modifikationen, daß a) so lange die östreichischen Bundeslande dem Bundesstaate nicht beigetreten sind, in § 7 die Zahl von 100,000 auf 75,000, und dem entsprechend in den §§ 8 und 9, von 50,000 auf 40,000 herabgesetzt werde, auch die Punkte sub 6 und 7 der Reichswahlmatrikel, sowie die besondere Bestimmung wegen Lübeck in § 9 wegfallen. b) daß in § 13 die früher vom Verfassungsausschuß vorgeschlagene Fassung: &#x201E;das Wahlrecht muß in Person ausgeübt, die Stimme mündlich zu Protokoll abgegeben werden&#x201C;, angenommen werde.</p>
          <p>4) Die in der Verfassung festgestellte erbliche Kaiserwürde Sr. Maj. dem Könige von Preußen zu übertragen.</p>
          <p>5) Das feste Vertrauen auszusprechen, daß die Fürsten und Volksstämme Deutschlands großherzig und patriotisch mit diesem Beschluß übereinstimmen, und seine Verwirklichung mit aller Kraft fördern werden.</p>
          <p>6) Zu erklären, daß sofern und so lange der Eintritt der deutsch-östreichischen Lande in den deutschen Bundesstaat und seine Verfassung nicht erfolgt, die Herstellung eines möglichst innigen und brüderlichen Bundes mit denselben zu erstreben sei.</p>
          <p>7) Zu beschließen, daß die Nationalversammlung versammelt bleibe, bis ein Reichstag nach den Bestimmungen der Reichsverfassung berufen und zusammengetreten sein wird.</p>
        </div>
      </div>
      <div>
        <bibl>Redakteur en chef <editor>Karl Marx.</editor>             </bibl>
      </div>
      <div type="jAnnouncements" n="1">
        <div type="jAn">
          <p>Bei dem Ablaufe des 1. Quartals c. werden die betreffenden Interessenten darauf aufmerksam gemacht, daß Bestellungen auf auswärtige Zeitschriften pro 2tes Quartal, bis zum 22. d. Mts. bei der hiesigen Ober-Postamts Zeitungs-Expedition gemacht sein müssen, wenn eine rechtzeitige und vollständige Lieferung der Blätter erfolgen soll, und daß nur solche Bestellungen berücksichtigt werden können, für welche die <hi rendition="#g">Vorausbezahlung</hi> des Betrages stattgefunden hat.</p>
          <p>Köln, den 13. März 1849.</p>
          <p>Ober-Post-Amt, Rehfeldt.</p>
        </div>
        <div type="jAn">
          <p>Kreis Gladbach-Crefeld-Ruhrorter Eisenbahn.</p>
          <p>Die Direktion dieser Bahn scheint sich mit den Grund-Eigenthümern der Gemeinde Homberg nicht einigen zu können, trägt aber, wie glaubwürdige Männer versichern, daran die Hauptschuld, denn sie hat mitunter so winzige Entschädigungs-Anerbieten gemacht, daß man sich nicht wundern kann, daß solche zurückgewiesen werden, und die gekränkten Eigenthümer in und bei Homberg, den Prozeß beim Königl. Landgerichte zu Cleve, vorziehen.</p>
          <p>Am 6. d. sind denn auch wieder mehrere Klagen dieser Art bei dem besagten Gericht verhandelt worden, und das einstweilige Urtheil lautet in der Hauptsache dahin, daß<lb/>
&#x201E;die Eisenbahn-Gesellschaft provisorisch in Besitz der von ihr verlangten Grundstücke gesetzt werde, und daß eine Expertise von Sachverständigen den Werth der Grundstücke und den Betrag der verlangten Entschädigungen näher herausstellen soll.&#x201C;</p>
          <p>Weit entfernt, dem verehrlichen Landgericht zu nahe treten zu wollen, können wir es doch nicht billig finden, daß die Eisenbahn Gesellschaft schon provisorisch in Besitz gesetzt wird, denn es geht daraus eine nachtheilige und höchst unangenehme Stellung für den betreffenden Staats-Bürger hervor.</p>
          <p>Die Gesellschaft ist eine mächtige Corporation, die über ein bedeutendes Kapital verfügt. Ihr macht es sehr wenig aus, ob der Entschädigungs-Prozeß 4 Wochen oder 4 Jahre dauert, wenn sie unterdessen die Bahn herstellen und in Betrieb setzen kann.</p>
          <p>Ein anderes ist es mit dem Staats-Bürger, der durch den gezwungenen Abstand seines rechtlichen Eigenthums im Betrieb seines Geschäfts ganz gestört wird, und durch einen gezwungenen langjährigen Prozeß theilweise ruinirt werden kann.</p>
          <p>Bei einigen Grundstücken will die Eisenbahn-Direktion nicht einmal den Preis per Ruthe zahlen, den der Eigener selbst entrichtet hat. Auch liegt ein Fall vor, daß ein metallurgisches Etablissement, was eben so viel Grundbesitz hat als nöthig ist, um dasselbe dem ursprünglichen Plane gemäß, worauf die mögliche Rentabilität begründet ist, auszubauen, durch den Bau der Eisenbahn in seinem Urplan ganz gestört wird, und die ursprünglich beabsichtigte Art der Betreibung jetzt ganz unmöglich wird.</p>
          <p>Die Eisenbahn durchschneidet das Grundstück dieses Etablissements nemlich auf eine Weise, daß 1/3 des Ganzen verloren geht; wenigstens für das Geschäft ganz unbrauchbar wird.</p>
          <p>Ist es in solchem Falle billig, daß die Eisenbahn-Gesellschaft eher in Besitz gesetzt wird, als sie sich mit dem Eigenthümer abgefunden hat?</p>
          <p>Man sagt zwar, eine einmal angefangene Eisenbahn kann nicht ohne bedeutenden Nachtheil in ihren Arbeiten gehemmt werden. Dieses mag sein &#x2014; für wen ist aber der Nachtheil im Verhältniß größer, für die kapitalreiche Gesellschaft, die sich auf einige Zeit gehemmt sieht, aber immerhin an andern Punkten arbeiten kann, oder für den allein stehenden auf sich und das Gesetz allein angewiesenen Staats-Bürger, der gewaltsam seines Eigenthums entsetzt wird, der im Betrieb seines Geschäfts gestört, ja dem der zweckmäßige und allein Rechnung gebenden Betrieb für immer unmöglich gemacht wird?</p>
          <p>Unbedingt steht Letzterer doch wohl im größten Nachtheil. &#x2014; Er riskirt seine Existenz. Das Gesetz befugt allerdings, daß der Einzelne dem Allgemeinen weichen soll &#x2014; aber auch, daß eine vollkommene Entschädigung stattfinden muß. Die dem deutschen Volke in Frankfurt verliehenen Grund-Rechte sprechen sich deutlich darüber aus &#x2014; die Entschädigung würde aber leichter herbeigeführt werden, wenn man die Eisen-Bahn-Gesellschaft nicht gleich provisorisch in den Besitz stellte.</p>
          <p>Die Eisen-Bahn-Gesellschaft wird dadurch offenbar dem einzelnen Staats-Bürger gegenüber begünstigt. Wir vertrauen der Weisheit des verehrlichen Landgerichts in Cleve, daß es nach gemachter Expertise die Entschädigung der Berührten so feststellt, daß diese sich wenigstens beruhigen können, und ihre Existenz nicht bedroht sehen.</p>
          <p>Bei dieser Gelegenheit können wir denn auch nicht umhin den Plan der besagten Eisen-Bahn-Gesellschaft in Betreff des Homberger Bahnhofes und des dabei anzulegenden Bassin, ein wenig zu beleuchten &#x2014; diese sollen nemlich wie entschieden ist, unterhalb und in Homberg, statt oberhalb des Orts angelegt werden.</p>
          <p>Wenn man annimmt, daß gerade an der bis jetzt bestimmten Stelle, der Grund und Boden am theuersten ist, daß eine Menge Häuser angekauft und abgebrochen werden müssen; daß sich ferner die Einfahrtstelle im Rhein häufig versandet und die Einfahrt, in das Bassin oft unmöglich machen wird, so begreift man in der That nicht wie es möglich war diesen Plan, dem früher gehabten, diese Anlage oberhalb Homberg zu machen, vorzuziehen; da man oberhalb Homberg weit billiger und zweckmäßiger den Grund ankaufen kann, und man fast keine Häuser anzukaufen braucht. Auch ist dort eine Versandung der Einfahrt in das Bassin nicht zu befürchten.</p>
          <p>Man müßte bei der Anlage oberhalb Homberg, allerdings von Ruhrort aus ein wenig gegen den Strom statt mit demselben fahren, allein da die Ueberfahrt der Kohlenwagen doch nur mittelst eines Dampfboots geschehen kann, so ist dieses nicht hinderlich.</p>
          <p>Die Anlage oberhalb Homberg soll früher auch Plan gewesen, allein durch die Ansicht begutachtender Regierungs-Beamten umgewandelt worden sein.</p>
          <p>Es ist noch Zeit das Pracktische dem Unpracktischen, das Billige dem Theuren vorzuziehen, und die Direktion der Gesellschaft wird im Interesse der Aktionäre thun wohl, wenn sie die Sache nochmals einer ernsten Prüfung unterwirft, und dabei Männer zu Rathe zieht, welche mit der Oertlichkeit und den Veränderungen, welche der Lauf des Rheins zuwege bringt, genau bekannt sind.</p>
        </div>
        <div type="jAn">
          <p>Der Empfang meiner neuen Pariser Chales, die ich durch besonders billige Einkäufe höchst vortheilhaft abzugeben im Stande bin, beehre ich mich hiermit ergebenst anzuzeigen.</p>
          <p>Jos. Baum, Obenmarspforten Nr. 11.</p>
        </div>
        <div type="jAn">
          <p>Coaks ist wieder in sehr guter Qualität vorräthig, in der Gas-Erleuchtungs-Anstalt, Buschgasse 11.</p>
        </div>
        <div type="jAn">
          <p>Ein Haus zu kaufen gesucht, dem Mittelpunkt der Stadt nicht zu entfernt, mittler Größe mit Hofranm. Anerbietungen unter L. G. Nr. 2 dieser Zeitung.</p>
        </div>
        <div type="jAn">
          <p>Unser Commissions-Lager grauer Sackleinen empfehlen wir zur geneigten Abnahme bestens.</p>
          <p>Neumeyer &amp; Weyers, Unter Hutmacher Nr. 25.</p>
        </div>
        <div type="jAn">
          <p>In der Möbel-Fabrik von Johann Heininger Sohn, Trankgasse 27, sind zwei schön meublirte Zimmer zu vermiethen.</p>
        </div>
        <div type="jAn">
          <p>Täglich frischer Maitrank und andere reine billige Weine, so wie der Saison angemessene Speisen im Pfälzerhof, Appelhof Nr. 17.</p>
        </div>
        <div type="jAn">
          <p>Ein durchaus erfahrener oberländischer Bäckergeselle wird gesucht. St. Apernstraße 20-22.</p>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[1389/0001] Beilage zu Nr. 248 der Neuen Rheinischen Zeitung. Organ der Demokratie. Samstag 17. März 1849. [Französische Republik] Die Bourgeoiswelt hat ihre gerechte Anforderungen, und sollte auch Napoleon das Opferlamm werden. Aber hinter dem Lamme und seinen Schlächtern erheben sich ganz andere Anforderungen, die Anforderungen der mit den Proletariern vereinigten Bauern in der Rückforderung der Milliarde. Dieser Milliarde gegenüber, was sind da die 100,000 Franken, welche die Kammer dem armen Napoleon zum Zeitvertreibe hinwirft? Und wenn man noch bei der Milliarde stehen bliebe! Jetzt tauchen aber auch die Rückforderungen aller wucherischen Interessen auf, zu denen die hohe Bourgeoisie dem Staate Anleihe machte. Die Staatsanleihen führen wieder zu den Privatanleihen, und man bestreitet schon die Rechtmäßigkeit der Hypotheken-Forderungen. Die Proletarier machen jetzt den ganzen Korruptionsverlauf rückwärts durch. Die damals nicht gestatteten Assoziationen zwangen sie, auf alle Bedingungen einzugehen, die ihnen von den Arbeitgebern und den Unternehmern der Eisenbahnbauten gemacht wurden, und sie rücken mit neuen Forderungen heraus. So sind alle bürgerlichen Verhältnisse unterwühlt. Die bürgerlichen Wahlcomité's bieten alle ihre Mittel auf, um durch die neue legislative Kammer dieselben zu befestigen: verlorene Anstrengungen. Im Maße als die Schuldverschreibungen, mit welchen die Proletarier und die Bauern auftreten, im Maße häufen sich die Gläubiger, und diese Gläubiger wollen nur solche Syndike in die Kammer schicken, welche ihre Schulden einzutreiben wissen. Die neue legislative Kammer wird sehr unlegislativ ausfallen: sie wird es nur mit der Regulirung eines allgemeinen Falliments zu thun haben. Italien. 068 Florenz, 7. März. Die provisorische Regierung erließ folgendes Dekret: „Die toskanische Nationalversammlung ist zu zwei bestimmten Zwecken mit der konstituirenden Gewalt bekleidet: 1) zu beschließen ob und unter welchen Bedingungen Toskana mit Rom verschmolzen werden soll; 2) mit den Abgeordneten der römischen Republik die konstituirende Versammlung von Mittelitalien zu bilden. Nach Ernennung der 37 Deputirten für die italienische Konstituante und der besondern, aber gleichzeitigen Wahl für die toskanische Deputirtenkammer wird es keinen Anstand erleiden, daß eine und dieselbe Person das Mandat sowohl für die toskanische Deputirtenkammer, als auch für die italienische Konstituante in sich vereinige. Im Gesandtschaftspersonale wird tüchtig aufgeräumt. Jos. Poniatowsky, Gesandter bei der franz. Republik, am englischen und belgischen Hofe, hat nebst mehreren Andern seine Entlassung erhalten. Der tägliche Sold der Truppen aller Waffengattungen ist von 6 auf 7 Sous erhöht worden. Der Justizminister beklagt sich in einem Rundschreiben an die toskanischen Erzbischöfe und Bischöfe über die Intriguen, mittelst deren ein Theil des Klerus die Bewohner des Landes zur Feindseligkeit gegen die neue Ordnung der Dinge aufzureizen und namentlich die Wähler von der Theilnahme an den Wahlen für die römische Konstituante abzuhalten versucht, indem er alle, die sich dennoch daran betheiligen sollten, mit den Wirkungen der Pius'schen Excommunikationsbulle bedroht. Die Regierung erklärt den frommen Herren schließlich sehr unumwunden, daß sie persönlich verantwortlich gemacht werden, falls diese Intriguen nicht sofort aufhören sollten. 068 Rom, 8. März. Die konstituirende Versammlung zu Rom hat folgendes Manifest veröffentlicht: Die konstituirende Versammlung an alle Völker! Ein neues Volk wendet sich an Euch, um drei Dinge Euch anzubieten und von Euch zu verlangen: Wohlwollen, Achtung und Brüderlichkeit. Es kommt als ein neues Volk zu Euch, dieses Volk, das ehemals das berühmteste der ganzen Erde war; aber zwischen seiner alten Größe und seiner jetzigen Wiedererstehung hat das Pabstthum während 1000 Jahre geschaltet. Völker Europa's, wir kannten uns, als der Name des Römischen Volkes Schrecken einjagte; wir kannten uns, als dieser Name nur noch Mitleid einflößte. Ihr könnt das Angedenken an die Zeit unserer Macht und Herrschaft verabscheuen, aber ihr könnt uns nicht dazu verurtheilen, auf ewige Zeiten nur Mitleid einflößen zu sollen. Das römische Volk hat sich politisch reorganisirt; es hat die Republik geschaffen: und vor diesem Akte unverjährbarer Volkssouveränetät verschwindet seine Vergangenheit. Das Volk hat's gewollt und dieser sein Wille braucht nicht noch erst seine Rechtfertigung von der Vergangenheit einzuholen. Doch können wir ruhig auf die Vergangenheit zurückschauen. Die Geschichte Italiens war mit Thränen geschwängert, und man gab dem Pabstthum eine große Schuld an diesen Thränen. Aber das Pabstthum hat hinlänglich sehen können, wie bereit die Italiener waren, die Schuld zu vergessen. Mit dem Namen eines Pabstes hat die Revolution angefangen; aber dies diente nur, um zu zeigen, was das Pabstthum konnte, und was es nicht konnte. Das Pabstthum hat sich selbst gerichtet: es hat sich zurückgezogen; wir gaben demnach unsere Hoffnungen noch nicht auf; aber was geschah? Ein Reaktionssystem war die Antwort auf unsere Hoffnungen. Die Reaktion ist gefallen; das Pabstthum heuchelte zuerst; aber es sah die imposante Ruhe des Volkes und ergriff die Flucht. Es ergriff die Flucht mit der Gewißheit, den Bürgerkrieg zu entzünden. Es hat die politische Konstitution verletzt; es ließ uns ohne Regierung, stieß die Abgeordneten des Volkes zurück, entflammte die Zwietracht, warf sich in die Arme des grausamsten Feindes Italien's und exkommunizirte das Volk. Diese Thatsachen bewiesen hinlänglich, daß die päbstliche Macht sich nicht modifiziren wollte oder konnte; es blieb nichts übrig, als sie zu stürzen, oder sich ihr zu unterwerfen; sie ward gestürzt. Weil die Freigebigkeit der Fürsten und die Toleranz der Völker das Pabstthum in die Stadt der Seipionen und der Cäsaren eingesetzt hat, statt es mitten in Frankreich, oder an die Ufer der Donau und der Themse hin zu verpflanzen, sollen deshalb die Italiener, die allen Völkern gemeinsame Rechte verlieren: die Freiheit und das Vaterland? Und wenn es wahr ist, daß die geistliche Gewalt unwiederbringlich an d[i]e weltliche geknüpft ist, obgleich Jesus Christus keineswegs unter diesen Bedingungen die Unsterblichkeit seiner Kirche versprochen hat, sollte es dann Rom allein vorbehalten sein, das Patrimonium des Papstthums zu werden und auf ewige Zeiten zu bleiben? Sollte Rom das Patrimonium einer Souveränetät werden, die, um existiren zu können, unterdrücken mußte? Herausgefordert und uns selbst überlassen, haben wir eine Revolution vollbracht, ohne einen Tropfen Blut zu vergießen. Wir haben die Souveränetät des Papstes gestürzt nach Jahrhunderten langen Unglücks, nicht aus Haß gegen das Papstihum, sondern aus Liebe zum Vaterlande. Wenn ein Volk eine solche Revolution mit solchen Mitteln zu vollbringen weiß, dann hat es gezeigt, daß es nicht verdient, der Sclave des Papstes zu sein, sondern daß es würdig ist, sich selbst zu regieren, würdig in der Republik zu leben. Das Volk, welches durch sich selbst frei geworden, wird immer bereit sein, die religiöse Unabhängigkeit des hohen Priesters zu vertheidigen, die römische Republik wird sich bestreben, die heiligen Gesetze der Moralität und der allgemeinen Brüderlichkeit in der weiteren Entwickelung seines politischen Lebens auszuüben. Galetti, Präsident. Filopanti, Fabretti, Pennacchi, Zambianchi, Sekretäre. Neueste Nachrichten. Münster, 15. März. Nach gestern Abend um 7 Uhr beim hiesigen Generalcommando eingelaufener Ordre, soll ein combinirtes Armeecorps von 20,000 Mann unter dem Commando des aus dem letzten Polenaufstande bekannten Generals v. Hirschfeld an der mecklenburgischen Gränze zusammengezogen werden und das Hauptquartier in Perleberg sein. Der Abmarsch dieser sämmtlichen Truppentheile zu ihrem Bestimmungsorte soll zwischen den 21. und 24. d. geschehen. Ueber den Zweck dieser Truppenbewegung habe ich noch nichts Bestimmtes erfahren können. Man sagt, sie geschehe auf Requisition der meklenburger Regierung, die bekanntlich einen Gewaltstreich gegen die Volksvertretung und die Octroyirung einer Verfassung im Schilde führt und vielleicht für gewisse Eventualitäten der preußischen Unterstützung bedarf (D. Z.) * Frankfurt, 15. März. (Sitzung der National-Versammlung.) Im Namen des Verfassungs-Ausschusses macht Herr Riesser folgende, von der Mehrheit des Ausschusses angenommene Vorschläge bezüglich des Welker'schen Antrags vom 12. März. 1) Die gesammte deutsche Reichsverfassung, so wie sie jetzt nach der ersten Lesung und nach möglichster Berücksichtigung der Wünsche der Regierungen durch den Verfassungsausschuß redigirt vorliegt, durch einen einzigen Gesammtbeschluß anzunehmen; jedoch mit den Modifikationen, daß a) nunmehr § 1 folgende Fassung erhalte: „Das deutsche Reich besteht aus dem Gebiet des deutschen Bundes unter folgenden näheren Bestimmungen: „den östreichischen Bundeslanden wird der Zutritt, offen gehablten,“ „die Festsetzung der Verhältnisse des Herzogthums Schleswig bleibt vorbehalten;“ b) daß, so lange die österreichischen Bundeslande dem Bundesstaate nicht beigetreten sind, die nachfolgenden Staaten eine größere Anzahl von Stimmen im Staatenhause erhalten, nämlich: Baiern 20, Sachsen 12, Hannover 12, Würtemberg 12, Baden 10, Großherzogthum Hessen 8, Kurhessen 7, Nassau 4, Hamburg 2. 2) Dem nächsten nach Einführung der Verfassung zusammentretenden Reichstage das Recht vorzubehalten, in seiner ersten Sitzungsperiode Aenderungen einzelner Bestimmungen der Verfassung in Gemeinschaft mit der Reichsregierung in den Formen der gewöhnlichen Gesetzgebung zu beschließen. 3) Durch denselben Gesammtbeschluß auch das Wahlgesetz, so wie dasselbe in erster Lesung angenommen wurde, nunmehr definitiv zu genehmigen, jedoch mit den beiden Modifikationen, daß a) so lange die östreichischen Bundeslande dem Bundesstaate nicht beigetreten sind, in § 7 die Zahl von 100,000 auf 75,000, und dem entsprechend in den §§ 8 und 9, von 50,000 auf 40,000 herabgesetzt werde, auch die Punkte sub 6 und 7 der Reichswahlmatrikel, sowie die besondere Bestimmung wegen Lübeck in § 9 wegfallen. b) daß in § 13 die früher vom Verfassungsausschuß vorgeschlagene Fassung: „das Wahlrecht muß in Person ausgeübt, die Stimme mündlich zu Protokoll abgegeben werden“, angenommen werde. 4) Die in der Verfassung festgestellte erbliche Kaiserwürde Sr. Maj. dem Könige von Preußen zu übertragen. 5) Das feste Vertrauen auszusprechen, daß die Fürsten und Volksstämme Deutschlands großherzig und patriotisch mit diesem Beschluß übereinstimmen, und seine Verwirklichung mit aller Kraft fördern werden. 6) Zu erklären, daß sofern und so lange der Eintritt der deutsch-östreichischen Lande in den deutschen Bundesstaat und seine Verfassung nicht erfolgt, die Herstellung eines möglichst innigen und brüderlichen Bundes mit denselben zu erstreben sei. 7) Zu beschließen, daß die Nationalversammlung versammelt bleibe, bis ein Reichstag nach den Bestimmungen der Reichsverfassung berufen und zusammengetreten sein wird. Redakteur en chef Karl Marx. Bei dem Ablaufe des 1. Quartals c. werden die betreffenden Interessenten darauf aufmerksam gemacht, daß Bestellungen auf auswärtige Zeitschriften pro 2tes Quartal, bis zum 22. d. Mts. bei der hiesigen Ober-Postamts Zeitungs-Expedition gemacht sein müssen, wenn eine rechtzeitige und vollständige Lieferung der Blätter erfolgen soll, und daß nur solche Bestellungen berücksichtigt werden können, für welche die Vorausbezahlung des Betrages stattgefunden hat. Köln, den 13. März 1849. Ober-Post-Amt, Rehfeldt. Kreis Gladbach-Crefeld-Ruhrorter Eisenbahn. Die Direktion dieser Bahn scheint sich mit den Grund-Eigenthümern der Gemeinde Homberg nicht einigen zu können, trägt aber, wie glaubwürdige Männer versichern, daran die Hauptschuld, denn sie hat mitunter so winzige Entschädigungs-Anerbieten gemacht, daß man sich nicht wundern kann, daß solche zurückgewiesen werden, und die gekränkten Eigenthümer in und bei Homberg, den Prozeß beim Königl. Landgerichte zu Cleve, vorziehen. Am 6. d. sind denn auch wieder mehrere Klagen dieser Art bei dem besagten Gericht verhandelt worden, und das einstweilige Urtheil lautet in der Hauptsache dahin, daß „die Eisenbahn-Gesellschaft provisorisch in Besitz der von ihr verlangten Grundstücke gesetzt werde, und daß eine Expertise von Sachverständigen den Werth der Grundstücke und den Betrag der verlangten Entschädigungen näher herausstellen soll.“ Weit entfernt, dem verehrlichen Landgericht zu nahe treten zu wollen, können wir es doch nicht billig finden, daß die Eisenbahn Gesellschaft schon provisorisch in Besitz gesetzt wird, denn es geht daraus eine nachtheilige und höchst unangenehme Stellung für den betreffenden Staats-Bürger hervor. Die Gesellschaft ist eine mächtige Corporation, die über ein bedeutendes Kapital verfügt. Ihr macht es sehr wenig aus, ob der Entschädigungs-Prozeß 4 Wochen oder 4 Jahre dauert, wenn sie unterdessen die Bahn herstellen und in Betrieb setzen kann. Ein anderes ist es mit dem Staats-Bürger, der durch den gezwungenen Abstand seines rechtlichen Eigenthums im Betrieb seines Geschäfts ganz gestört wird, und durch einen gezwungenen langjährigen Prozeß theilweise ruinirt werden kann. Bei einigen Grundstücken will die Eisenbahn-Direktion nicht einmal den Preis per Ruthe zahlen, den der Eigener selbst entrichtet hat. Auch liegt ein Fall vor, daß ein metallurgisches Etablissement, was eben so viel Grundbesitz hat als nöthig ist, um dasselbe dem ursprünglichen Plane gemäß, worauf die mögliche Rentabilität begründet ist, auszubauen, durch den Bau der Eisenbahn in seinem Urplan ganz gestört wird, und die ursprünglich beabsichtigte Art der Betreibung jetzt ganz unmöglich wird. Die Eisenbahn durchschneidet das Grundstück dieses Etablissements nemlich auf eine Weise, daß 1/3 des Ganzen verloren geht; wenigstens für das Geschäft ganz unbrauchbar wird. Ist es in solchem Falle billig, daß die Eisenbahn-Gesellschaft eher in Besitz gesetzt wird, als sie sich mit dem Eigenthümer abgefunden hat? Man sagt zwar, eine einmal angefangene Eisenbahn kann nicht ohne bedeutenden Nachtheil in ihren Arbeiten gehemmt werden. Dieses mag sein — für wen ist aber der Nachtheil im Verhältniß größer, für die kapitalreiche Gesellschaft, die sich auf einige Zeit gehemmt sieht, aber immerhin an andern Punkten arbeiten kann, oder für den allein stehenden auf sich und das Gesetz allein angewiesenen Staats-Bürger, der gewaltsam seines Eigenthums entsetzt wird, der im Betrieb seines Geschäfts gestört, ja dem der zweckmäßige und allein Rechnung gebenden Betrieb für immer unmöglich gemacht wird? Unbedingt steht Letzterer doch wohl im größten Nachtheil. — Er riskirt seine Existenz. Das Gesetz befugt allerdings, daß der Einzelne dem Allgemeinen weichen soll — aber auch, daß eine vollkommene Entschädigung stattfinden muß. Die dem deutschen Volke in Frankfurt verliehenen Grund-Rechte sprechen sich deutlich darüber aus — die Entschädigung würde aber leichter herbeigeführt werden, wenn man die Eisen-Bahn-Gesellschaft nicht gleich provisorisch in den Besitz stellte. Die Eisen-Bahn-Gesellschaft wird dadurch offenbar dem einzelnen Staats-Bürger gegenüber begünstigt. Wir vertrauen der Weisheit des verehrlichen Landgerichts in Cleve, daß es nach gemachter Expertise die Entschädigung der Berührten so feststellt, daß diese sich wenigstens beruhigen können, und ihre Existenz nicht bedroht sehen. Bei dieser Gelegenheit können wir denn auch nicht umhin den Plan der besagten Eisen-Bahn-Gesellschaft in Betreff des Homberger Bahnhofes und des dabei anzulegenden Bassin, ein wenig zu beleuchten — diese sollen nemlich wie entschieden ist, unterhalb und in Homberg, statt oberhalb des Orts angelegt werden. Wenn man annimmt, daß gerade an der bis jetzt bestimmten Stelle, der Grund und Boden am theuersten ist, daß eine Menge Häuser angekauft und abgebrochen werden müssen; daß sich ferner die Einfahrtstelle im Rhein häufig versandet und die Einfahrt, in das Bassin oft unmöglich machen wird, so begreift man in der That nicht wie es möglich war diesen Plan, dem früher gehabten, diese Anlage oberhalb Homberg zu machen, vorzuziehen; da man oberhalb Homberg weit billiger und zweckmäßiger den Grund ankaufen kann, und man fast keine Häuser anzukaufen braucht. Auch ist dort eine Versandung der Einfahrt in das Bassin nicht zu befürchten. Man müßte bei der Anlage oberhalb Homberg, allerdings von Ruhrort aus ein wenig gegen den Strom statt mit demselben fahren, allein da die Ueberfahrt der Kohlenwagen doch nur mittelst eines Dampfboots geschehen kann, so ist dieses nicht hinderlich. Die Anlage oberhalb Homberg soll früher auch Plan gewesen, allein durch die Ansicht begutachtender Regierungs-Beamten umgewandelt worden sein. Es ist noch Zeit das Pracktische dem Unpracktischen, das Billige dem Theuren vorzuziehen, und die Direktion der Gesellschaft wird im Interesse der Aktionäre thun wohl, wenn sie die Sache nochmals einer ernsten Prüfung unterwirft, und dabei Männer zu Rathe zieht, welche mit der Oertlichkeit und den Veränderungen, welche der Lauf des Rheins zuwege bringt, genau bekannt sind. Der Empfang meiner neuen Pariser Chales, die ich durch besonders billige Einkäufe höchst vortheilhaft abzugeben im Stande bin, beehre ich mich hiermit ergebenst anzuzeigen. Jos. Baum, Obenmarspforten Nr. 11. Coaks ist wieder in sehr guter Qualität vorräthig, in der Gas-Erleuchtungs-Anstalt, Buschgasse 11. Ein Haus zu kaufen gesucht, dem Mittelpunkt der Stadt nicht zu entfernt, mittler Größe mit Hofranm. Anerbietungen unter L. G. Nr. 2 dieser Zeitung. Unser Commissions-Lager grauer Sackleinen empfehlen wir zur geneigten Abnahme bestens. Neumeyer & Weyers, Unter Hutmacher Nr. 25. In der Möbel-Fabrik von Johann Heininger Sohn, Trankgasse 27, sind zwei schön meublirte Zimmer zu vermiethen. Täglich frischer Maitrank und andere reine billige Weine, so wie der Saison angemessene Speisen im Pfälzerhof, Appelhof Nr. 17. Ein durchaus erfahrener oberländischer Bäckergeselle wird gesucht. St. Apernstraße 20-22.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Marx-Engels-Gesamtausgabe: Bereitstellung der Texttranskription. (2017-03-20T13:08:10Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Jürgen Herres: Konvertierung TUSTEP nach XML (2017-03-20T13:08:10Z)
Maria Ermakova, Benjamin Fiechter, Susanne Haaf, Frank Wiegand: Konvertierung XML nach DTA-Basisformat (2017-03-20T13:08:10Z)

Weitere Informationen:

Die angegebenen Seitenzahlen beziehen sich auf die Ausgabe: Neue Rheinische Zeitung. Organ der Demokratie. Bd. 2 (Nummer 184 bis Nummer 301) Köln, 1. Januar 1849 bis 19. Mai 1849. Glashütten im Taunus, Verlag Detlev Auvermann KG 1973.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/nn_nrhz248b_1849
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/nn_nrhz248b_1849/1
Zitationshilfe: Neue Rheinische Zeitung. Nr. 248. Köln, 17. März 1849. Beilage, S. 1389. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_nrhz248b_1849/1>, abgerufen am 21.12.2024.