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Neue Rheinische Zeitung. Nr. 246. Köln, 15. März 1849. Zweite Beilage.

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§. 8. Die Freiheit der Person ist gewährleistet. Die Verhaftung einer Person soll, außer im Falle der Ergreifung auf frischer That, nur in Kraft eines mit Gründen versehenen Befehles geschehen, welcher von dem Richter oder von einer richterliche Funktionen gesetzlich ausübenden Behörde ergangen ist. Jeder solche Verhaftsbefehl ist dem Verhafteten sogleich bei seiner Anhaltung, oder spätestens vier und zwanzig Stunden nach derselben zuzustellen.

§. 9. Die Sicherheitsbehörde muß Jeden, den sie in Verwahrung genommen hat, binnen 48 Stunden freilassen, oder dem zuständigen Gerichte überweisen.

§. 10. Das Hausrecht ist unverletzlich. Eine Durchsuchungr der Wohnung und der Papiere oder eine Beschlagnahme de letzteren ist nur in den gesetzlich bestimmten Fällen und Formen zulässig.

§. 11. Das Briefgeheimniß darf nicht verletzt, und die Beschlagnahme von Briefen nur in Kriegsfällen oder auf Grund eines richterlichen Befehls vorgenommen werden.

§. 12. Im Falle eines Krieges oder bei Unruhen im Innern können die Bestimmungen der vorstehenden §§ 5 bis einschließlich 11 zeitweilig und örtlich außer Wirksamkeit gesetzt werden.

Ein Gesetz wird das Nähere hierüber bestimmen.

§. 13. Unser Ministerrath wird beauftragt, die zur Durchführung dieser Bestimmungen bis zu dem Zustandekommen organischer Gesetze provisorisch zu erlassenden Verordnungen zu entwerfen und Uns zur Sanction vorzulegen.

Gegeben in Unserer königl. Hauptstadt Olmütz, den 4. März 1849.

Franz Joseph. (L.S.)
Schwarzenberg. Stadion. Krauß. Bach. Cordon.
Bruck. Thinnfeld. Kulmer.

Französische Republik.
* Bourges, 10. März.

(Schluß.) Die Aussage des nächsten Zeugen, Civil-Ingenieur Danduran, über die Manifestation bietet kein hervorragendes Interesse. Er erklärt, daß dieselbe ursprünglich die Befreiung Polens zum Zweck gehabt habe.

Blanqui. Der Zeuge, welcher Vicepräsident des "Club des Clubs" war, hat ausgesagt, daß der "Club des Clubs" allein die Manifestation redigirt, und sich mit den meisten übrigen Clubs, worunter aber nicht der meinige gewesen, in Verbindung gesetzt habe. Der Einbruch in die Versammlung ist, wie der Zeuge sagt, durch unbekannte Leute in Blousen provocirt worden. Der Angeklagte Borme aber, der von seiner Eigenschaft als geheimer Polizist kein Geheimniß macht, hat nach seiner Aussage eine Legion von 5000 Mann formirt. Ich möchte wissen, ob die von dem Zeugen bezeichneten falschen Blousenmänner nicht zu dieser Legion gehörten.

Generalprokurator Baroche. Der Einbruch wäre also von der Polizei ins Werk gesetzt worden?

Blanqui. Ich mache meine Beobachtungen mit demselben Recht, wie Sie die Ihren. Ich frage nur nach der Thätigkeit der geheimnißvollen Borme'schen Legion am 15. Mai. Außerdem bemerke ich noch, daß Borme, der sich einen Mann der Ordnung nennt, nicht zufrieden mit der Bildung seiner Legion von 5000 Mann, auch noch eine Höllenmaschine, ein griechisches Feuer und eine Frauen-Legion erfunden hat, der er den vulkanischen Namen der "Vesuvierinnen" gab.

Borme. Meine Legion hat an der Manifestation vom 15. Mai keinen Theil genommen. Die vesuvische Frauenlegion war eine Maskerade, mit der ich mich amüsirte. Als ich sah, daß der Oberst Rey für nichts und wieder nichts die Oberst-Epauletten erhielt, wollte ich sie auch haben, und machte mich zum Obersten einer Frauenlegion.

Courtais. Beschimpfen Sie den Obersten Rey nicht! Er ist an den Folgen seiner Verhaftung am 15. Mai gestorben.

Die Zeugen Bertoglio, Polizeikommissar des Palais-National, und Boussot, Polizeikommissar des Quartier St. Denis, geben nur allgemeine Aussagen über den Zug und die bekannten äußern Ereignisse. Nach ihnen war es Blanqui, welcher die Sprengung der Versammlung provocirte.

Zeuge Saniewski, 48 Jahr alt, polnischer Flüchtling. Mehrere Tage vor dem 15. Mai hörte ich eine Menge von Individuen die Arbeiter zur Theilnahme an der Manifestation zu Gunsten Polens auffordern; ich sah nicht, daß sie Geld vertheilten, allein sie gaben den Arbeitern an den Batignolles zu essen und zu trinken. Ich war dabei, als man einem Dutzend Arbeiter für 50 Frs. Frühstück bezahlte. Die Agenten selbst kannte ich nicht; nur sah ich mehrere Menschen darunter, welche ich häufig in der russischen Gesandtschaft bemerkt habe. (Lebhafte Aufregung.) Es sind Russen, welche trefflich französisch sprechen. Ich weiß ihre Namen nicht, aber ich würde sie wiedererkennen, wenn ich sie sähe.

Am Samstag, wo die erste Manifestation für Polen stattfinden sollte, befand ich mich auf dem Madeleine-Platz, als Hr. Vavin das Volk haranguirte. Ich bemerkte unter den Anwesenden zwei dieser selben Individuen; sie fragten mich, was Hr. Vavin gesagt habe, und ich antwortete ihnen, daß er für die Befreiung Polens spräche, worauf sie mich verließen.

Acht Tage vor der Manifestation präsentirte sich eine Person bei mir, um mich aufzuforden, die Polen zur Theilnahme an der Manifestation zu bewegen. Ich lehnte dies ab, wie ich auch am 11. Mai in dem Club des Hrn. von Lasteyrie gegen diese Manifestation sprach, da ich in die Nationalversammlung alles Vertrauen setzte.

Am 15. Mai, 11 Uhr, ging ich nach dem Platz de Bourgogne, der bereits voll von Neugierigen war. Ich fand in der Menge verschiedene der Individuen wieder, welche an den Batignolles die Arbeiter traktirt hatten; einer derselben näherte sich mir und sagte: "Indem sie mich in einer Blouse sehen, glauben sie vielleicht, daß ich Arbeiter sei? Nein, mein Freund, ich habe meine 40,000 Fr. Renten." (Bewegung.)

Mehrere Personen stürmten die Mauern und drangen in den Hof der Assemblee; die Truppen im Innern versuchten nicht, sich zu widersetzen; einen Augenblick darauf aber ertönte ein Schuß, der durch das Echo fast wie ein Pelotonfeuer klang, und auf den sich die Leute von den Mauern herunterfallen ließen. Die Menge ließ von allen Seiten das wüthende Geschrei hören: "Zu den Waffen! Man ermordet uns! Wir sind verrathen!"

Ich drängte mich nach der Brücke zu. In der Mitte begegnete ich den Anführern der Manifestation, welche eben anlangte; die Mobilgarden öffneten die Passage, und ließen die Ladstöcke in die Gewehre fallen, um zu zeigen, daß sie nicht geladen seien.

Um 4 1/2 Uhr kam ich auf den Bourgogneplatz zurück; ich sah einen Herrn in einer Weste mit weißem Umschlagkragen, welcher in der nach dem Quai führenden Straße den Arbeitern zurief: "Alles ist vortrefflich ausgegangen; versammelt euch in den elysäischen Feldern." Er selbst wendete sich nach der Richtung des Hotel-de-Ville.

Präsident. Haben sie gesehen, daß man den Arbeitern Geld vertheilte?

Zeuge Saniewski. Jawohl, Herr Präsident; es war ein Mann, den ich sehr häufig in der russischen Gesandtschaft gesehen habe. (Aufregung im Publikum.)

Raspail. Und dieser Mann ist gleichwohl nicht verhaftet worden, während doch die Polizei von Allem bestens unterrichtet war.

Präsident. Wissen sie den Namen dieses Russen?

Zeuge Saniewski. Nein; aber ich weiß, daß er Kammerdiener in der Rue Las-Cage ist.

Blanqui. Ich frage, ob das ein Belastungszeuge ist!

Generalprokurator Baroche. Diese Deposition beweis't uns nur, daß die Polen selbst von der Manifestation nichts wissen wollten.

Die Sitzung wird unter der größten Aufregung um 6 Uhr aufgehoben.

* Bourges, 11. März.

(Gerichtsverhandlung.)

Zeuge Lehure, 41 Jahr alt, Anwalt am Pariser Appellationshof, gibt eine Erzählung der bekannten Vorfälle des 15. Mai, ohne besonderes Interesse. Nach ihm ist der Schuß, durch welchen das Volk sich angegriffen glaubte, von einem Nationalgardisten abgefeuert worden.

Zeuge Lagrange, 40 Jahr alt, Advokat, erzählt, daß er am 15. Mai der Sitzung habe beiwohnen wollen, und an der Concordienbrücke der Kolonne begegnet sei. Der Russe Golowine, den er unterwegs getroffen, habe ihm gesagt: "Diese Manifestation ist werthvoller als sie glauben; ich kenne eine Person, welche allein 10,000 Fr. dafür ausgegeben hat." Er habe den Sturm der Gitter mit angesehen und sei bei Lamartine gewesen, dem er sich zur Verfügung gestellt, als der Repräsentant und jetzige Angeklagte Albert an der Spitze des Volks in den Saal der Pas-Perdus trat und auf die Vorwürfe Lamartin's mit bruskem Ton geantwortet habe: "die Zeit Ihrer schönen Phrasen ist vorbei, Bürger Lamartine; das Volk hat anderes nöthig und wird jetzt selbst in der Versammlung sprechen." Im Uebrigen sind seine Aussagen hauptsächlich gegen die Angeklagten Blanqui, Barbes und Louis Blanc gerichtet, wogegen ihm Raspail, Larger und Blanqui mehrere Widersprüche nachweisen.

Blanqui. Ich verlange, daß sich der Angeklagte über die 10,000 Fr. auslasse.

Zeuge Lagrange. Ach, ja wohl. Ich war auf der Concorde-Brücke, als der Russe Golowine mir sagte, er kenne eine Person, die 10,000 Fr. für die polnische Manifestation vertheilt habe.

Raspail. Wir verlangen die Vorforderung dieses Hrn. Golowine.

Präsident. Es wird Auftrag dazu gegeben werden.

Zeuge Gregoire erklärt auf die erste Frage des Präsidenten nach seinem Namen und Vornamen: Ich antworte nicht vor diesem Gerichtshof; der Art. 55 der Constitution enthält eine außerordentliche Strafe für alle, von der Haute-Cour gerichteten Personen; die Ereignisse des 15. Mai trugen sich aber vor Verkündigung der Constitution zu, und nach meiner Ueberzeugung hatte die Assemblee kein Recht, die Angeklagten vor die Haute-Cour zu verweisen; vor den ordentlichen Geschworenen würde ich antworten, Ihnen aber antworte ich nicht.

Der Zeuge bleibt trotz mehrfacher Aufforderung bei dieser Erklärung, worauf ihn die Richter nach kurzer Berathung zu 100 Fr. verurtheilen. Der Gressier verlies't sein vor dem Instructionsrichter abgegebenes Zeugniß. Blanqui erklärt darauf, daß eine solche Verlesung nicht als gesetzliches Zeugniß gelten könne; der [offizielle] Advokat Sobrier's weis't mehrere Widersprüche in dem Aktenstück nach.

Zeuge Lemansoy-Duprey, 40 Jahre alt, Generalsecretair der Quästur der National-Versammlung, erzählt die Vorfälle im Sitzungssaal. Er will an der Tribüne den Angeklagten Quentin zur Rede gestellt haben, worauf ihm dieser geantwortet: "Mein Freund, man hätte dich längst füsilliren sollen, es wird heute Abend geschehen." Quentin stellt dies in Abrede; Blanqui, Raspail und Sobrier weisen dem Zeugen die factische Unmöglichkeit mehrerer seiner Aussagen nach.

Zeuge Yon, Polizei-Commissair der National-Versammlung, erzählt, daß er am 15. Mai vom Präsidenten der Assemblee zum Dienst beordert worden sei. Der Polizei-Präfekt Caussidiere habe sich dem Anfangs widersetzt, und ihm dann drohend gesagt: "Gehen Sie, Sie werden den Gewinn davon haben." Vor dem Beginn der Sitzung hätten mehrere Leute, darunter zwei mit Hüten der Montagnard's, ohne Billets und unter Drohungen Einlaß in das Palais verlangt; er habe geglaubt, daß sie mit den Leuten, welche den Sitzungssaal gestürmt, in Verbindung ständen, zumal da beim Einbruch des Volkes eine Fahne auf den Galerien entfaltet worden sei, und mehrere Personen sich an den Säulen hätten heruntergleiten lassen. Ueber die speziellen Vorfälle wisse er nichts.

Blanqui. Ich benutze diese Gelegenheit, um mich mit der größten Energie gegen die Verläumdungen zu erheben, mit denen man mich seit zehn Monaten überschüttet. Mein Charakter ist auf das Schurkischste verdächtigt worden; man hat mich unter andern erbärmlichen Insinuationen auch der Hypocrisie beschuldigt, ein Vorwurf, welchem ich eine Anklage wegen Diebstahl vorziehen würde.

Ueber meine Verhaftung, welche der anwesende Zeuge Yon bewerkstelligte, haben die Journale die verächtlichsten Details gebracht. Der Constitutionnel und andere Blätter dieses Gelichters erzählten, man habe mich bei meiner Verhaftung an einer üppigen, mit feinen Weinen besetzten Tafel gefunden. Nur Hr. Yon konnte die Geschichten in die Welt setzen. Es ist aber gut, wenn diese Thatsachen, welche einen Verfolgten entehren und bis auf die Theater bringen sollten, hier vor dem Gerichtshof und den Geschwornen aufgeklärt werden.

Zeuge Yon. Ich habe diese Notizen an kein Journal gegeben, und ich muß der Wahrheit gemäß erklären, daß ich bei der Verhaftung Blanqui's nur eine sehr bescheidene Suppe und nichts weiter auf dem Tisch fand.

Blanqui. Das genügt mir.

(Blanqui, der gleich Barbes seit 15 Jahren, unter Louis Philipp wie unter der honetten Republik, fortwährend von Gefängniß zu Gefängniß wanderte, ist bekanntlich durch seine Kerkerleiden bereits körperlich so erschöpft, daß er fast nicht mehr verdauen kann, und nur von Vegetabilien, meistens Salat, lebt. Was diesen unermüdlichen Revolutionär noch aufrecht hält, ist allein seine geistige Energie, der Gedanke, sich vor seinem Ende noch an seinem Todfeinde, der Bourgeoisie, auf blutige Weise zu rächen.)

Zeuge Buchez, 52 Jahre alt, Expräsident der Nationalversammlung, giebt eine weitschweifige, allgemeine, uninteressante Darstellung der Ereignisse, bei denen er im Augenblick der Einstürmung des Volks den Präsidentenstuhl an den Vizepräsidenten Corbon abtrat. In Betreff des Generals Courtais erklärt er wohlmeinend, daß er an dessen "Verbindung mit den Insurgenten" geglaubt habe, indeß der Meinung sei, daß Courtais durch eine, aus "Sucht nach Popularität" hervorgegangene "Schwäche und Nachgiebigkeit für das Volk" (Vermeidung von Blutvergießen) die Erstürmung der Assemblee nicht verhütet habe. Im Uebrigen gesteht Buchez zu, daß er (Buchez) selbst die schriftliche Ordre gegeben habe, keinen Rappel zu schlagen.

Schluß der Sitzung, die des Sonntags wegen erst Nachmittags begonnen hat, um 6 Uhr.

Italien.
* Mailand, 7. März.

In der gestrigen Nummer der offiziellen "Mailänder Zeitung" befindet sich eine Depesche des Obersten Steminger aus Varesio vom 3. d., worin er mittheilt, daß bei einer Durchsuchung im Hause des Giovanni Ossola in Caravata eine ihm gehörige Vogelflinte und eine Muskete mit Bajonett, Eigenthum seines 20jährigen Sohnes, aufgefunden, daß deshalb Beide vor's Kriegsgericht gestellt und zum Tode verurtheilt wurden. Der Sohn wurde erschossen. Der Vater, der eine zahlreiche Familie hat, wurde zu Kerkerstrafe begnadigt.

Ungarn.
*
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Neueste Nachrichten.
068 Berlin, 13. März.

In der ersten Abtheilung wurden die drei ersten Paragraphen des Clubgesetzes verworfen. Nur Prof. Keller und Abg. v. Seckendorf sprachen sich für die Beibehaltung der Beschränkungen aus. -- In der zweiten Abtheilung konnte sich sogar Hr. v. Bodelschwingh mit diesen draconischen Bestimmungen nicht einverstanden erklären und suchte nur durch eine Unzahl von Amendements das Durchfallen des Ganzen zu verhindern. -- In der fünften Abtheilung will man gar nicht an die Berathung der Entwürfe gehen, weil sie der Würde der Volksvertretung unangemessen seien. In dieser Abtheilung wird voraussichtlich pure die Aufhebung des Belagerungszustandes verlangt werden. -- Der Antrag des Grafen Renard, die Regulirung der bäuerlichen Verhältnisse betreffend, ist fast in allen Abtheilungen durchgefallen. -- Bei der Amnestiefrage stimmten in der fünften Abtheilung Graf Schwerin und D'Ester gegen einen derartigen Antrag. Beide aus dem Grunde, weil die einzige endliche Entscheidung allein "das Schwerdt" sein könne. D'Ester fügte noch hinzu, daß er unmöglich von einem hochverrätherischen Ministerium Amnestie für die politischen Verbrecher erbitten könne.

In der letzten Zeit klagte man vielfach über den Mangel an Disciplin auf der linken Seite des Hauses. Besonders in den Abtheilungen fehlt das richtige Zusammenwirken, es fehlen die nothwendigen Vorwahlen, durch welche verhindert wird, daß durch Zersplitterung der Stimmen, wie es vorgekommen ist, der Candidat der Rechten für Kommissionen, Berichterstattungen u. s. w. die Majorität erhielt. Viele Mitglieder dieser Partei bemühen sich deshalb, eine straffere Organisation zu bewirken, was auch nicht ohne günstige Folgen geblieben ist.

Der §. 1. der Adresse, wie er in der Adreßkommission der 2. Kammer angenommen wurde, verhüllt die Rechtsgültigkeit der Verfassung durch einige Phrasen, die aber so gestellt sind, daß selbst Hr. Rodbertus keine heftige Opposition dagegen machte.

In der vierten Abtheilung, welcher der Oberlandesgerichts-Präsident Wenzel aus Ratibor angehört, hat sich dieser gegen eine Sistirung der Gerichtsorganisation aber für eine solche in Betreff der Geschwornen ausgesprochen. Der Minister Rintelen scheint trotz seiner Affenliebe für dies Gesetz durch alle diese Widersprüche zu seiner heutigen Bekanntmachung, daß die Organisation der Geschwornen sistirt werden solle, gezwungen zu sein.

Gestern und heute kamen sämmtliche auswärtige Kourse höher notirt hier an. Besonders war es bemerkenswerth, daß die franz. Rente täglich um 2-3 pCt. höher notirt war. Man durfte also erwarten, daß an hiesiger Börse die Kourse gleichfalls bedeutend steigen würden. Dies war indessen nicht der Fall; im Gegentheil fielen gestern und heute alle Kourse und Jeder beeilte sich, seine Aktien und Fonds zu verkaufen. Die Ursache dieser unerwarteten Verkaufslust, war, wir wir mit Bestimmtheit versichern können, folgende:

Trotz der bekannten Phrase in der Thronrede, die Finanzlage des Landes sei beruhigend, läßt sich ein Defizit von etwa 30 Millionen ferner nicht verhehlen. Man wird deshalb schon in einigen Tagen, der Kammer das Projekt einer Anleihe von 70 Millionen vorlegen. Außer der Deckung des Defizits, will man nämlich für Eventualitäten im Innern gerüstet sein, obgleich man vorgiebt, das Geld bei der drohenden Gefahr eines europäischen Krieges nöthig zu haben. Wie man sich an der Börse erzählt, sollen schon mit Rothschild in London Unterhandlungen angeknüpft sein. Bei einer solchen Anleihe wird sich auch Stieglitz in Petersburg, für Rechnung des Kaisers Nikolaus mit einer namhaften Summe betheiligen. Natürlich wird man nur unter der Garantie der Vertretung eine solche Anleihe abschließen können, und kann deshalb zu einer Auflösung nicht seine Zuflucht nehmen, wenn die zweite Kammer die Genehmigung versagen sollte.

Die Referendarien Stieber und Meyen sind beauftragt worden den Prozeß der 202 Bürger der Stadt Dahme in zweiter Instanz zu führen. Unter diesen Bürgern befinden sich der Magistrat und sämmtliche Stadtverordnete. Ihr Verbrechen ist, daß sie gleich nach dem 18. März durch ein Plakat ganz mit Recht erklärten, ihr Bürgermeister sei abgesetzt. Sie wurden deshalb in erster Instanz sämmtlich zu einer Gefängnißstrafe von 2-18 Monaten verurtheilt. Ebenso wird Referendarius Stieber 283 angeklagte Bauern aus der Gegend von Wrietzen, aus fünf Dörfern, vertheidigen. Diese Bauern hatten eine Urkunde von ihrem Gutsherrn erpreßt, in der er ihnen zusagte, eine bestimmte Abgabe nicht ferner von ihnen erheben zu wollen. Die Angeklagten wurden in erster Instanz zu 2-12 Jahren Zuchthaus verurtheilt.

Paris, 13. März.

Aus Bourges empfangen wir eben die Sitzung vom 12. März. Dieselbe dauerte von 10 Uhr Morgens bis 5 1/2 Uhr Abends, bot jedoch außer dem Verhöre des Stenographen-Chefs Prevost, aus welchem die Fälschung und Erdichtung des Moniteurs vom 15. Mai hervorgeht, nichts Wesentliches dar.

-- Der Krieg gegen die Oestreicher scheint dem Ausbruch nahe, wenigstens bestätigen dieß die Berichte, die heute früh aus Genua vom 8. März hier einliefen.

-- Aus Turin erfahren wir, daß der den Oestreichern gehässige Baron Ferrari den interimistischen General Colli im Portefeuille des Auswärtigen ersetzte.

Redakteur en chef Karl Marx.

Der Gerant Korff.
Druck J. W. Dietz, unter Hutmacher 17.

§. 8. Die Freiheit der Person ist gewährleistet. Die Verhaftung einer Person soll, außer im Falle der Ergreifung auf frischer That, nur in Kraft eines mit Gründen versehenen Befehles geschehen, welcher von dem Richter oder von einer richterliche Funktionen gesetzlich ausübenden Behörde ergangen ist. Jeder solche Verhaftsbefehl ist dem Verhafteten sogleich bei seiner Anhaltung, oder spätestens vier und zwanzig Stunden nach derselben zuzustellen.

§. 9. Die Sicherheitsbehörde muß Jeden, den sie in Verwahrung genommen hat, binnen 48 Stunden freilassen, oder dem zuständigen Gerichte überweisen.

§. 10. Das Hausrecht ist unverletzlich. Eine Durchsuchungr der Wohnung und der Papiere oder eine Beschlagnahme de letzteren ist nur in den gesetzlich bestimmten Fällen und Formen zulässig.

§. 11. Das Briefgeheimniß darf nicht verletzt, und die Beschlagnahme von Briefen nur in Kriegsfällen oder auf Grund eines richterlichen Befehls vorgenommen werden.

§. 12. Im Falle eines Krieges oder bei Unruhen im Innern können die Bestimmungen der vorstehenden §§ 5 bis einschließlich 11 zeitweilig und örtlich außer Wirksamkeit gesetzt werden.

Ein Gesetz wird das Nähere hierüber bestimmen.

§. 13. Unser Ministerrath wird beauftragt, die zur Durchführung dieser Bestimmungen bis zu dem Zustandekommen organischer Gesetze provisorisch zu erlassenden Verordnungen zu entwerfen und Uns zur Sanction vorzulegen.

Gegeben in Unserer königl. Hauptstadt Olmütz, den 4. März 1849.

Franz Joseph. (L.S.)
Schwarzenberg. Stadion. Krauß. Bach. Cordon.
Bruck. Thinnfeld. Kulmer.

Französische Republik.
* Bourges, 10. März.

(Schluß.) Die Aussage des nächsten Zeugen, Civil-Ingenieur Danduran, über die Manifestation bietet kein hervorragendes Interesse. Er erklärt, daß dieselbe ursprünglich die Befreiung Polens zum Zweck gehabt habe.

Blanqui. Der Zeuge, welcher Vicepräsident des „Club des Clubs“ war, hat ausgesagt, daß der „Club des Clubs“ allein die Manifestation redigirt, und sich mit den meisten übrigen Clubs, worunter aber nicht der meinige gewesen, in Verbindung gesetzt habe. Der Einbruch in die Versammlung ist, wie der Zeuge sagt, durch unbekannte Leute in Blousen provocirt worden. Der Angeklagte Borme aber, der von seiner Eigenschaft als geheimer Polizist kein Geheimniß macht, hat nach seiner Aussage eine Legion von 5000 Mann formirt. Ich möchte wissen, ob die von dem Zeugen bezeichneten falschen Blousenmänner nicht zu dieser Legion gehörten.

Generalprokurator Baroche. Der Einbruch wäre also von der Polizei ins Werk gesetzt worden?

Blanqui. Ich mache meine Beobachtungen mit demselben Recht, wie Sie die Ihren. Ich frage nur nach der Thätigkeit der geheimnißvollen Borme'schen Legion am 15. Mai. Außerdem bemerke ich noch, daß Borme, der sich einen Mann der Ordnung nennt, nicht zufrieden mit der Bildung seiner Legion von 5000 Mann, auch noch eine Höllenmaschine, ein griechisches Feuer und eine Frauen-Legion erfunden hat, der er den vulkanischen Namen der „Vesuvierinnen“ gab.

Borme. Meine Legion hat an der Manifestation vom 15. Mai keinen Theil genommen. Die vesuvische Frauenlegion war eine Maskerade, mit der ich mich amüsirte. Als ich sah, daß der Oberst Rey für nichts und wieder nichts die Oberst-Epauletten erhielt, wollte ich sie auch haben, und machte mich zum Obersten einer Frauenlegion.

Courtais. Beschimpfen Sie den Obersten Rey nicht! Er ist an den Folgen seiner Verhaftung am 15. Mai gestorben.

Die Zeugen Bertoglio, Polizeikommissar des Palais-National, und Boussot, Polizeikommissar des Quartier St. Denis, geben nur allgemeine Aussagen über den Zug und die bekannten äußern Ereignisse. Nach ihnen war es Blanqui, welcher die Sprengung der Versammlung provocirte.

Zeuge Saniewski, 48 Jahr alt, polnischer Flüchtling. Mehrere Tage vor dem 15. Mai hörte ich eine Menge von Individuen die Arbeiter zur Theilnahme an der Manifestation zu Gunsten Polens auffordern; ich sah nicht, daß sie Geld vertheilten, allein sie gaben den Arbeitern an den Batignolles zu essen und zu trinken. Ich war dabei, als man einem Dutzend Arbeiter für 50 Frs. Frühstück bezahlte. Die Agenten selbst kannte ich nicht; nur sah ich mehrere Menschen darunter, welche ich häufig in der russischen Gesandtschaft bemerkt habe. (Lebhafte Aufregung.) Es sind Russen, welche trefflich französisch sprechen. Ich weiß ihre Namen nicht, aber ich würde sie wiedererkennen, wenn ich sie sähe.

Am Samstag, wo die erste Manifestation für Polen stattfinden sollte, befand ich mich auf dem Madeleine-Platz, als Hr. Vavin das Volk haranguirte. Ich bemerkte unter den Anwesenden zwei dieser selben Individuen; sie fragten mich, was Hr. Vavin gesagt habe, und ich antwortete ihnen, daß er für die Befreiung Polens spräche, worauf sie mich verließen.

Acht Tage vor der Manifestation präsentirte sich eine Person bei mir, um mich aufzuforden, die Polen zur Theilnahme an der Manifestation zu bewegen. Ich lehnte dies ab, wie ich auch am 11. Mai in dem Club des Hrn. von Lasteyrie gegen diese Manifestation sprach, da ich in die Nationalversammlung alles Vertrauen setzte.

Am 15. Mai, 11 Uhr, ging ich nach dem Platz de Bourgogne, der bereits voll von Neugierigen war. Ich fand in der Menge verschiedene der Individuen wieder, welche an den Batignolles die Arbeiter traktirt hatten; einer derselben näherte sich mir und sagte: „Indem sie mich in einer Blouse sehen, glauben sie vielleicht, daß ich Arbeiter sei? Nein, mein Freund, ich habe meine 40,000 Fr. Renten.“ (Bewegung.)

Mehrere Personen stürmten die Mauern und drangen in den Hof der Assemblée; die Truppen im Innern versuchten nicht, sich zu widersetzen; einen Augenblick darauf aber ertönte ein Schuß, der durch das Echo fast wie ein Pelotonfeuer klang, und auf den sich die Leute von den Mauern herunterfallen ließen. Die Menge ließ von allen Seiten das wüthende Geschrei hören: „Zu den Waffen! Man ermordet uns! Wir sind verrathen!“

Ich drängte mich nach der Brücke zu. In der Mitte begegnete ich den Anführern der Manifestation, welche eben anlangte; die Mobilgarden öffneten die Passage, und ließen die Ladstöcke in die Gewehre fallen, um zu zeigen, daß sie nicht geladen seien.

Um 4 1/2 Uhr kam ich auf den Bourgogneplatz zurück; ich sah einen Herrn in einer Weste mit weißem Umschlagkragen, welcher in der nach dem Quai führenden Straße den Arbeitern zurief: „Alles ist vortrefflich ausgegangen; versammelt euch in den elysäischen Feldern.“ Er selbst wendete sich nach der Richtung des Hotel-de-Ville.

Präsident. Haben sie gesehen, daß man den Arbeitern Geld vertheilte?

Zeuge Saniewski. Jawohl, Herr Präsident; es war ein Mann, den ich sehr häufig in der russischen Gesandtschaft gesehen habe. (Aufregung im Publikum.)

Raspail. Und dieser Mann ist gleichwohl nicht verhaftet worden, während doch die Polizei von Allem bestens unterrichtet war.

Präsident. Wissen sie den Namen dieses Russen?

Zeuge Saniewski. Nein; aber ich weiß, daß er Kammerdiener in der Rue Las-Cage ist.

Blanqui. Ich frage, ob das ein Belastungszeuge ist!

Generalprokurator Baroche. Diese Deposition beweis't uns nur, daß die Polen selbst von der Manifestation nichts wissen wollten.

Die Sitzung wird unter der größten Aufregung um 6 Uhr aufgehoben.

* Bourges, 11. März.

(Gerichtsverhandlung.)

Zeuge Lehure, 41 Jahr alt, Anwalt am Pariser Appellationshof, gibt eine Erzählung der bekannten Vorfälle des 15. Mai, ohne besonderes Interesse. Nach ihm ist der Schuß, durch welchen das Volk sich angegriffen glaubte, von einem Nationalgardisten abgefeuert worden.

Zeuge Lagrange, 40 Jahr alt, Advokat, erzählt, daß er am 15. Mai der Sitzung habe beiwohnen wollen, und an der Concordienbrücke der Kolonne begegnet sei. Der Russe Golowine, den er unterwegs getroffen, habe ihm gesagt: „Diese Manifestation ist werthvoller als sie glauben; ich kenne eine Person, welche allein 10,000 Fr. dafür ausgegeben hat.“ Er habe den Sturm der Gitter mit angesehen und sei bei Lamartine gewesen, dem er sich zur Verfügung gestellt, als der Repräsentant und jetzige Angeklagte Albert an der Spitze des Volks in den Saal der Pas-Perdus trat und auf die Vorwürfe Lamartin's mit bruskem Ton geantwortet habe: „die Zeit Ihrer schönen Phrasen ist vorbei, Bürger Lamartine; das Volk hat anderes nöthig und wird jetzt selbst in der Versammlung sprechen.“ Im Uebrigen sind seine Aussagen hauptsächlich gegen die Angeklagten Blanqui, Barbes und Louis Blanc gerichtet, wogegen ihm Raspail, Larger und Blanqui mehrere Widersprüche nachweisen.

Blanqui. Ich verlange, daß sich der Angeklagte über die 10,000 Fr. auslasse.

Zeuge Lagrange. Ach, ja wohl. Ich war auf der Concorde-Brücke, als der Russe Golowine mir sagte, er kenne eine Person, die 10,000 Fr. für die polnische Manifestation vertheilt habe.

Raspail. Wir verlangen die Vorforderung dieses Hrn. Golowine.

Präsident. Es wird Auftrag dazu gegeben werden.

Zeuge Gregoire erklärt auf die erste Frage des Präsidenten nach seinem Namen und Vornamen: Ich antworte nicht vor diesem Gerichtshof; der Art. 55 der Constitution enthält eine außerordentliche Strafe für alle, von der Haute-Cour gerichteten Personen; die Ereignisse des 15. Mai trugen sich aber vor Verkündigung der Constitution zu, und nach meiner Ueberzeugung hatte die Assemblée kein Recht, die Angeklagten vor die Haute-Cour zu verweisen; vor den ordentlichen Geschworenen würde ich antworten, Ihnen aber antworte ich nicht.

Der Zeuge bleibt trotz mehrfacher Aufforderung bei dieser Erklärung, worauf ihn die Richter nach kurzer Berathung zu 100 Fr. verurtheilen. Der Gressier verlies't sein vor dem Instructionsrichter abgegebenes Zeugniß. Blanqui erklärt darauf, daß eine solche Verlesung nicht als gesetzliches Zeugniß gelten könne; der [offizielle] Advokat Sobrier's weis't mehrere Widersprüche in dem Aktenstück nach.

Zeuge Lemansoy-Duprey, 40 Jahre alt, Generalsecretair der Quästur der National-Versammlung, erzählt die Vorfälle im Sitzungssaal. Er will an der Tribüne den Angeklagten Quentin zur Rede gestellt haben, worauf ihm dieser geantwortet: „Mein Freund, man hätte dich längst füsilliren sollen, es wird heute Abend geschehen.“ Quentin stellt dies in Abrede; Blanqui, Raspail und Sobrier weisen dem Zeugen die factische Unmöglichkeit mehrerer seiner Aussagen nach.

Zeuge Yon, Polizei-Commissair der National-Versammlung, erzählt, daß er am 15. Mai vom Präsidenten der Assemblée zum Dienst beordert worden sei. Der Polizei-Präfekt Caussidière habe sich dem Anfangs widersetzt, und ihm dann drohend gesagt: „Gehen Sie, Sie werden den Gewinn davon haben.“ Vor dem Beginn der Sitzung hätten mehrere Leute, darunter zwei mit Hüten der Montagnard's, ohne Billets und unter Drohungen Einlaß in das Palais verlangt; er habe geglaubt, daß sie mit den Leuten, welche den Sitzungssaal gestürmt, in Verbindung ständen, zumal da beim Einbruch des Volkes eine Fahne auf den Galerien entfaltet worden sei, und mehrere Personen sich an den Säulen hätten heruntergleiten lassen. Ueber die speziellen Vorfälle wisse er nichts.

Blanqui. Ich benutze diese Gelegenheit, um mich mit der größten Energie gegen die Verläumdungen zu erheben, mit denen man mich seit zehn Monaten überschüttet. Mein Charakter ist auf das Schurkischste verdächtigt worden; man hat mich unter andern erbärmlichen Insinuationen auch der Hypocrisie beschuldigt, ein Vorwurf, welchem ich eine Anklage wegen Diebstahl vorziehen würde.

Ueber meine Verhaftung, welche der anwesende Zeuge Yon bewerkstelligte, haben die Journale die verächtlichsten Details gebracht. Der Constitutionnel und andere Blätter dieses Gelichters erzählten, man habe mich bei meiner Verhaftung an einer üppigen, mit feinen Weinen besetzten Tafel gefunden. Nur Hr. Yon konnte die Geschichten in die Welt setzen. Es ist aber gut, wenn diese Thatsachen, welche einen Verfolgten entehren und bis auf die Theater bringen sollten, hier vor dem Gerichtshof und den Geschwornen aufgeklärt werden.

Zeuge Yon. Ich habe diese Notizen an kein Journal gegeben, und ich muß der Wahrheit gemäß erklären, daß ich bei der Verhaftung Blanqui's nur eine sehr bescheidene Suppe und nichts weiter auf dem Tisch fand.

Blanqui. Das genügt mir.

(Blanqui, der gleich Barbes seit 15 Jahren, unter Louis Philipp wie unter der honetten Republik, fortwährend von Gefängniß zu Gefängniß wanderte, ist bekanntlich durch seine Kerkerleiden bereits körperlich so erschöpft, daß er fast nicht mehr verdauen kann, und nur von Vegetabilien, meistens Salat, lebt. Was diesen unermüdlichen Revolutionär noch aufrecht hält, ist allein seine geistige Energie, der Gedanke, sich vor seinem Ende noch an seinem Todfeinde, der Bourgeoisie, auf blutige Weise zu rächen.)

Zeuge Buchez, 52 Jahre alt, Expräsident der Nationalversammlung, giebt eine weitschweifige, allgemeine, uninteressante Darstellung der Ereignisse, bei denen er im Augenblick der Einstürmung des Volks den Präsidentenstuhl an den Vizepräsidenten Corbon abtrat. In Betreff des Generals Courtais erklärt er wohlmeinend, daß er an dessen „Verbindung mit den Insurgenten“ geglaubt habe, indeß der Meinung sei, daß Courtais durch eine, aus „Sucht nach Popularität“ hervorgegangene „Schwäche und Nachgiebigkeit für das Volk“ (Vermeidung von Blutvergießen) die Erstürmung der Assemblée nicht verhütet habe. Im Uebrigen gesteht Buchez zu, daß er (Buchez) selbst die schriftliche Ordre gegeben habe, keinen Rappel zu schlagen.

Schluß der Sitzung, die des Sonntags wegen erst Nachmittags begonnen hat, um 6 Uhr.

Italien.
* Mailand, 7. März.

In der gestrigen Nummer der offiziellen „Mailänder Zeitung“ befindet sich eine Depesche des Obersten Steminger aus Varesio vom 3. d., worin er mittheilt, daß bei einer Durchsuchung im Hause des Giovanni Ossola in Caravata eine ihm gehörige Vogelflinte und eine Muskete mit Bajonett, Eigenthum seines 20jährigen Sohnes, aufgefunden, daß deshalb Beide vor's Kriegsgericht gestellt und zum Tode verurtheilt wurden. Der Sohn wurde erschossen. Der Vater, der eine zahlreiche Familie hat, wurde zu Kerkerstrafe begnadigt.

Ungarn.
*
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Neueste Nachrichten.
068 Berlin, 13. März.

In der ersten Abtheilung wurden die drei ersten Paragraphen des Clubgesetzes verworfen. Nur Prof. Keller und Abg. v. Seckendorf sprachen sich für die Beibehaltung der Beschränkungen aus. — In der zweiten Abtheilung konnte sich sogar Hr. v. Bodelschwingh mit diesen draconischen Bestimmungen nicht einverstanden erklären und suchte nur durch eine Unzahl von Amendements das Durchfallen des Ganzen zu verhindern. — In der fünften Abtheilung will man gar nicht an die Berathung der Entwürfe gehen, weil sie der Würde der Volksvertretung unangemessen seien. In dieser Abtheilung wird voraussichtlich pure die Aufhebung des Belagerungszustandes verlangt werden. — Der Antrag des Grafen Renard, die Regulirung der bäuerlichen Verhältnisse betreffend, ist fast in allen Abtheilungen durchgefallen. — Bei der Amnestiefrage stimmten in der fünften Abtheilung Graf Schwerin und D'Ester gegen einen derartigen Antrag. Beide aus dem Grunde, weil die einzige endliche Entscheidung allein „das Schwerdt“ sein könne. D'Ester fügte noch hinzu, daß er unmöglich von einem hochverrätherischen Ministerium Amnestie für die politischen Verbrecher erbitten könne.

In der letzten Zeit klagte man vielfach über den Mangel an Disciplin auf der linken Seite des Hauses. Besonders in den Abtheilungen fehlt das richtige Zusammenwirken, es fehlen die nothwendigen Vorwahlen, durch welche verhindert wird, daß durch Zersplitterung der Stimmen, wie es vorgekommen ist, der Candidat der Rechten für Kommissionen, Berichterstattungen u. s. w. die Majorität erhielt. Viele Mitglieder dieser Partei bemühen sich deshalb, eine straffere Organisation zu bewirken, was auch nicht ohne günstige Folgen geblieben ist.

Der §. 1. der Adresse, wie er in der Adreßkommission der 2. Kammer angenommen wurde, verhüllt die Rechtsgültigkeit der Verfassung durch einige Phrasen, die aber so gestellt sind, daß selbst Hr. Rodbertus keine heftige Opposition dagegen machte.

In der vierten Abtheilung, welcher der Oberlandesgerichts-Präsident Wenzel aus Ratibor angehört, hat sich dieser gegen eine Sistirung der Gerichtsorganisation aber für eine solche in Betreff der Geschwornen ausgesprochen. Der Minister Rintelen scheint trotz seiner Affenliebe für dies Gesetz durch alle diese Widersprüche zu seiner heutigen Bekanntmachung, daß die Organisation der Geschwornen sistirt werden solle, gezwungen zu sein.

Gestern und heute kamen sämmtliche auswärtige Kourse höher notirt hier an. Besonders war es bemerkenswerth, daß die franz. Rente täglich um 2-3 pCt. höher notirt war. Man durfte also erwarten, daß an hiesiger Börse die Kourse gleichfalls bedeutend steigen würden. Dies war indessen nicht der Fall; im Gegentheil fielen gestern und heute alle Kourse und Jeder beeilte sich, seine Aktien und Fonds zu verkaufen. Die Ursache dieser unerwarteten Verkaufslust, war, wir wir mit Bestimmtheit versichern können, folgende:

Trotz der bekannten Phrase in der Thronrede, die Finanzlage des Landes sei beruhigend, läßt sich ein Defizit von etwa 30 Millionen ferner nicht verhehlen. Man wird deshalb schon in einigen Tagen, der Kammer das Projekt einer Anleihe von 70 Millionen vorlegen. Außer der Deckung des Defizits, will man nämlich für Eventualitäten im Innern gerüstet sein, obgleich man vorgiebt, das Geld bei der drohenden Gefahr eines europäischen Krieges nöthig zu haben. Wie man sich an der Börse erzählt, sollen schon mit Rothschild in London Unterhandlungen angeknüpft sein. Bei einer solchen Anleihe wird sich auch Stieglitz in Petersburg, für Rechnung des Kaisers Nikolaus mit einer namhaften Summe betheiligen. Natürlich wird man nur unter der Garantie der Vertretung eine solche Anleihe abschließen können, und kann deshalb zu einer Auflösung nicht seine Zuflucht nehmen, wenn die zweite Kammer die Genehmigung versagen sollte.

Die Referendarien Stieber und Meyen sind beauftragt worden den Prozeß der 202 Bürger der Stadt Dahme in zweiter Instanz zu führen. Unter diesen Bürgern befinden sich der Magistrat und sämmtliche Stadtverordnete. Ihr Verbrechen ist, daß sie gleich nach dem 18. März durch ein Plakat ganz mit Recht erklärten, ihr Bürgermeister sei abgesetzt. Sie wurden deshalb in erster Instanz sämmtlich zu einer Gefängnißstrafe von 2-18 Monaten verurtheilt. Ebenso wird Referendarius Stieber 283 angeklagte Bauern aus der Gegend von Wrietzen, aus fünf Dörfern, vertheidigen. Diese Bauern hatten eine Urkunde von ihrem Gutsherrn erpreßt, in der er ihnen zusagte, eine bestimmte Abgabe nicht ferner von ihnen erheben zu wollen. Die Angeklagten wurden in erster Instanz zu 2-12 Jahren Zuchthaus verurtheilt.

Paris, 13. März.

Aus Bourges empfangen wir eben die Sitzung vom 12. März. Dieselbe dauerte von 10 Uhr Morgens bis 5 1/2 Uhr Abends, bot jedoch außer dem Verhöre des Stenographen-Chefs Prevost, aus welchem die Fälschung und Erdichtung des Moniteurs vom 15. Mai hervorgeht, nichts Wesentliches dar.

— Der Krieg gegen die Oestreicher scheint dem Ausbruch nahe, wenigstens bestätigen dieß die Berichte, die heute früh aus Genua vom 8. März hier einliefen.

— Aus Turin erfahren wir, daß der den Oestreichern gehässige Baron Ferrari den interimistischen General Colli im Portefeuille des Auswärtigen ersetzte.

Redakteur en chef Karl Marx.

Der Gerant Korff.
Druck J. W. Dietz, unter Hutmacher 17.

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          <p>§. 8. Die Freiheit der Person ist gewährleistet. Die Verhaftung einer Person soll, außer im Falle der Ergreifung auf frischer That, nur in Kraft eines mit Gründen versehenen Befehles geschehen, welcher von dem Richter oder von einer richterliche Funktionen gesetzlich ausübenden Behörde ergangen ist. Jeder solche Verhaftsbefehl ist dem Verhafteten sogleich bei seiner Anhaltung, oder spätestens vier und zwanzig Stunden nach derselben zuzustellen.</p>
          <p>§. 9. Die Sicherheitsbehörde muß Jeden, den sie in Verwahrung genommen hat, binnen 48 Stunden freilassen, oder dem zuständigen Gerichte überweisen.</p>
          <p>§. 10. Das Hausrecht ist unverletzlich. Eine Durchsuchungr der Wohnung und der Papiere oder eine Beschlagnahme de letzteren ist nur in den gesetzlich bestimmten Fällen und Formen zulässig.</p>
          <p>§. 11. Das Briefgeheimniß darf nicht verletzt, und die Beschlagnahme von Briefen nur in Kriegsfällen oder auf Grund eines richterlichen Befehls vorgenommen werden.</p>
          <p>§. 12. Im Falle eines Krieges oder bei Unruhen im Innern können die Bestimmungen der vorstehenden §§ 5 bis einschließlich 11 zeitweilig und örtlich außer Wirksamkeit gesetzt werden.</p>
          <p>Ein Gesetz wird das Nähere hierüber bestimmen.</p>
          <p>§. 13. Unser Ministerrath wird beauftragt, die zur Durchführung dieser Bestimmungen bis zu dem Zustandekommen organischer Gesetze provisorisch zu erlassenden Verordnungen zu entwerfen und Uns zur Sanction vorzulegen.</p>
          <p>Gegeben in Unserer königl. Hauptstadt Olmütz, den 4. März 1849.</p>
          <p rendition="#et"><hi rendition="#g">Franz Joseph</hi>. (L.S.)<lb/>
Schwarzenberg. Stadion. Krauß. Bach. Cordon.<lb/>
Bruck. Thinnfeld. Kulmer.</p>
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        <head>Französische Republik.</head>
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          <head><bibl><author>*</author></bibl> Bourges, 10. März.</head>
          <p>(Schluß.) Die Aussage des nächsten Zeugen, Civil-Ingenieur Danduran, über die Manifestation bietet kein hervorragendes Interesse. Er erklärt, daß dieselbe ursprünglich die Befreiung Polens zum Zweck gehabt habe.</p>
          <p>Blanqui. Der Zeuge, welcher Vicepräsident des &#x201E;Club des Clubs&#x201C; war, hat ausgesagt, daß der &#x201E;Club des Clubs&#x201C; allein die Manifestation redigirt, und sich mit den meisten übrigen Clubs, worunter aber nicht der meinige gewesen, in Verbindung gesetzt habe. Der Einbruch in die Versammlung ist, wie der Zeuge sagt, durch unbekannte Leute in Blousen provocirt worden. Der Angeklagte Borme aber, der von seiner Eigenschaft als geheimer Polizist kein Geheimniß macht, hat nach seiner Aussage eine Legion von 5000 Mann formirt. Ich möchte wissen, ob die von dem Zeugen bezeichneten falschen Blousenmänner nicht zu dieser Legion gehörten.</p>
          <p>Generalprokurator Baroche. Der Einbruch wäre also von der Polizei ins Werk gesetzt worden?</p>
          <p>Blanqui. Ich mache meine Beobachtungen mit demselben Recht, wie Sie die Ihren. Ich frage nur nach der Thätigkeit der geheimnißvollen Borme'schen Legion am 15. Mai. Außerdem bemerke ich noch, daß Borme, der sich einen <hi rendition="#g">Mann der Ordnung</hi> nennt, nicht zufrieden mit der Bildung seiner Legion von 5000 Mann, auch noch eine Höllenmaschine, ein griechisches Feuer und eine Frauen-Legion erfunden hat, der er den vulkanischen Namen der &#x201E;Vesuvierinnen&#x201C; gab.</p>
          <p>Borme. Meine Legion hat an der Manifestation vom 15. Mai keinen Theil genommen. Die vesuvische Frauenlegion war eine Maskerade, mit der ich mich amüsirte. Als ich sah, daß der Oberst Rey für nichts und wieder nichts die Oberst-Epauletten erhielt, wollte ich sie auch haben, und machte mich zum Obersten einer Frauenlegion.</p>
          <p>Courtais. Beschimpfen Sie den Obersten Rey nicht! Er ist an den Folgen seiner Verhaftung am 15. Mai gestorben.</p>
          <p>Die Zeugen Bertoglio, Polizeikommissar des Palais-National, und Boussot, Polizeikommissar des Quartier St. Denis, geben nur allgemeine Aussagen über den Zug und die bekannten äußern Ereignisse. Nach ihnen war es Blanqui, welcher die Sprengung der Versammlung provocirte.</p>
          <p>Zeuge Saniewski, 48 Jahr alt, polnischer Flüchtling. Mehrere Tage vor dem 15. Mai hörte ich eine Menge von Individuen die Arbeiter zur Theilnahme an der Manifestation zu Gunsten Polens auffordern; ich sah nicht, daß sie Geld vertheilten, allein sie gaben den Arbeitern an den Batignolles zu essen und zu trinken. Ich war dabei, als man einem Dutzend Arbeiter für 50 Frs. Frühstück bezahlte. Die Agenten selbst kannte ich nicht; nur sah ich mehrere Menschen darunter, welche ich häufig in der russischen Gesandtschaft bemerkt habe. (Lebhafte Aufregung.) Es sind Russen, welche trefflich französisch sprechen. Ich weiß ihre Namen nicht, aber ich würde sie wiedererkennen, wenn ich sie sähe.</p>
          <p>Am Samstag, wo die erste Manifestation für Polen stattfinden sollte, befand ich mich auf dem Madeleine-Platz, als Hr. Vavin das Volk haranguirte. Ich bemerkte unter den Anwesenden zwei dieser selben Individuen; sie fragten mich, was Hr. Vavin gesagt habe, und ich antwortete ihnen, daß er für die Befreiung Polens spräche, worauf sie mich verließen.</p>
          <p>Acht Tage vor der Manifestation präsentirte sich eine Person bei mir, um mich aufzuforden, die Polen zur Theilnahme an der Manifestation zu bewegen. Ich lehnte dies ab, wie ich auch am 11. Mai in dem Club des Hrn. von Lasteyrie gegen diese Manifestation sprach, da ich in die Nationalversammlung alles Vertrauen setzte.</p>
          <p>Am 15. Mai, 11 Uhr, ging ich nach dem Platz de Bourgogne, der bereits voll von Neugierigen war. Ich fand in der Menge verschiedene der Individuen wieder, welche an den Batignolles die Arbeiter traktirt hatten; einer derselben näherte sich mir und sagte: &#x201E;Indem sie mich in einer Blouse sehen, glauben sie vielleicht, daß ich Arbeiter sei? Nein, mein Freund, ich habe meine 40,000 Fr. Renten.&#x201C; (Bewegung.)</p>
          <p>Mehrere Personen stürmten die Mauern und drangen in den Hof der Assemblée; die Truppen im Innern versuchten nicht, sich zu widersetzen; einen Augenblick darauf aber ertönte ein Schuß, der durch das Echo fast wie ein Pelotonfeuer klang, und auf den sich die Leute von den Mauern herunterfallen ließen. Die Menge ließ von allen Seiten das wüthende Geschrei hören: &#x201E;Zu den Waffen! Man ermordet uns! Wir sind verrathen!&#x201C;</p>
          <p>Ich drängte mich nach der Brücke zu. In der Mitte begegnete ich den Anführern der Manifestation, welche eben anlangte; die Mobilgarden öffneten die Passage, und ließen die Ladstöcke in die Gewehre fallen, um zu zeigen, daß sie nicht geladen seien.</p>
          <p>Um 4 1/2 Uhr kam ich auf den Bourgogneplatz zurück; ich sah einen Herrn in einer Weste mit weißem Umschlagkragen, welcher in der nach dem Quai führenden Straße den Arbeitern zurief: &#x201E;Alles ist vortrefflich ausgegangen; versammelt euch in den elysäischen Feldern.&#x201C; Er selbst wendete sich nach der Richtung des Hotel-de-Ville.</p>
          <p>Präsident. Haben sie gesehen, daß man den Arbeitern Geld vertheilte?</p>
          <p>Zeuge Saniewski. Jawohl, Herr Präsident; es war ein Mann, den ich sehr häufig in der <hi rendition="#g">russischen Gesandtschaft</hi> gesehen habe. (Aufregung im Publikum.)</p>
          <p>Raspail. Und dieser Mann ist gleichwohl nicht verhaftet worden, während doch die Polizei von Allem bestens unterrichtet war.</p>
          <p>Präsident. Wissen sie den Namen dieses Russen?</p>
          <p>Zeuge Saniewski. Nein; aber ich weiß, daß er Kammerdiener in der Rue Las-Cage ist.</p>
          <p>Blanqui. Ich frage, ob das ein Belastungszeuge ist!</p>
          <p>Generalprokurator Baroche. Diese Deposition beweis't uns nur, daß die Polen selbst von der Manifestation nichts wissen wollten.</p>
          <p>Die Sitzung wird unter der größten Aufregung um 6 Uhr aufgehoben.</p>
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          <head><bibl><author>*</author></bibl> Bourges, 11. März.</head>
          <p>(Gerichtsverhandlung.)</p>
          <p>Zeuge Lehure, 41 Jahr alt, Anwalt am Pariser Appellationshof, gibt eine Erzählung der bekannten Vorfälle des 15. Mai, ohne besonderes Interesse. Nach ihm ist der Schuß, durch welchen das Volk sich angegriffen glaubte, von einem Nationalgardisten abgefeuert worden.</p>
          <p>Zeuge Lagrange, 40 Jahr alt, Advokat, erzählt, daß er am 15. Mai der Sitzung habe beiwohnen wollen, und an der Concordienbrücke der Kolonne begegnet sei. Der Russe Golowine, den er unterwegs getroffen, habe ihm gesagt: &#x201E;Diese Manifestation ist werthvoller als sie glauben; ich kenne eine Person, welche allein 10,000 Fr. dafür ausgegeben hat.&#x201C; Er habe den Sturm der Gitter mit angesehen und sei bei Lamartine gewesen, dem er sich zur Verfügung gestellt, als der Repräsentant und jetzige Angeklagte Albert an der Spitze des Volks in den Saal der Pas-Perdus trat und auf die Vorwürfe Lamartin's mit bruskem Ton geantwortet habe: &#x201E;die Zeit Ihrer schönen Phrasen ist vorbei, Bürger Lamartine; das Volk hat anderes nöthig und wird jetzt selbst in der Versammlung sprechen.&#x201C; Im Uebrigen sind seine Aussagen hauptsächlich gegen die Angeklagten Blanqui, Barbes und Louis Blanc gerichtet, wogegen ihm Raspail, Larger und Blanqui mehrere Widersprüche nachweisen.</p>
          <p>Blanqui. Ich verlange, daß sich der Angeklagte über die 10,000 Fr. auslasse.</p>
          <p>Zeuge Lagrange. Ach, ja wohl. Ich war auf der Concorde-Brücke, als der Russe Golowine mir sagte, er kenne eine Person, die 10,000 Fr. für die polnische Manifestation vertheilt habe.</p>
          <p>Raspail. Wir verlangen die Vorforderung dieses Hrn. Golowine.</p>
          <p>Präsident. Es wird Auftrag dazu gegeben werden.</p>
          <p>Zeuge Gregoire erklärt auf die erste Frage des Präsidenten nach seinem Namen und Vornamen: Ich antworte nicht vor diesem Gerichtshof; der Art. 55 der Constitution enthält eine außerordentliche Strafe für alle, von der Haute-Cour gerichteten Personen; die Ereignisse des 15. Mai trugen sich aber vor Verkündigung der Constitution zu, und nach meiner Ueberzeugung hatte die Assemblée kein Recht, die Angeklagten vor die Haute-Cour zu verweisen; vor den ordentlichen Geschworenen würde ich antworten, Ihnen aber antworte ich nicht.</p>
          <p>Der Zeuge bleibt trotz mehrfacher Aufforderung bei dieser Erklärung, worauf ihn die Richter nach kurzer Berathung zu 100 Fr. verurtheilen. Der Gressier verlies't sein vor dem Instructionsrichter abgegebenes Zeugniß. Blanqui erklärt darauf, daß eine solche Verlesung nicht als gesetzliches Zeugniß gelten könne; der [offizielle] Advokat Sobrier's weis't mehrere Widersprüche in dem Aktenstück nach.</p>
          <p>Zeuge Lemansoy-Duprey, 40 Jahre alt, Generalsecretair der Quästur der National-Versammlung, erzählt die Vorfälle im Sitzungssaal. Er will an der Tribüne den Angeklagten Quentin zur Rede gestellt haben, worauf ihm dieser geantwortet: &#x201E;Mein Freund, man hätte dich längst füsilliren sollen, es wird heute Abend geschehen.&#x201C; Quentin stellt dies in Abrede; Blanqui, Raspail und Sobrier weisen dem Zeugen die factische Unmöglichkeit mehrerer seiner Aussagen nach.</p>
          <p>Zeuge Yon, Polizei-Commissair der National-Versammlung, erzählt, daß er am 15. Mai vom Präsidenten der Assemblée zum Dienst beordert worden sei. Der Polizei-Präfekt Caussidière habe sich dem Anfangs widersetzt, und ihm dann drohend gesagt: &#x201E;Gehen Sie, Sie werden den Gewinn davon haben.&#x201C; Vor dem Beginn der Sitzung hätten mehrere Leute, darunter zwei mit Hüten der Montagnard's, ohne Billets und unter Drohungen Einlaß in das Palais verlangt; er habe geglaubt, daß sie mit den Leuten, welche den Sitzungssaal gestürmt, in Verbindung ständen, zumal da beim Einbruch des Volkes eine Fahne auf den Galerien entfaltet worden sei, und mehrere Personen sich an den Säulen hätten heruntergleiten lassen. Ueber die speziellen Vorfälle wisse er nichts.</p>
          <p>Blanqui. Ich benutze diese Gelegenheit, um mich mit der größten Energie gegen die Verläumdungen zu erheben, mit denen man mich seit zehn Monaten überschüttet. Mein Charakter ist auf das Schurkischste verdächtigt worden; man hat mich unter andern erbärmlichen Insinuationen auch der Hypocrisie beschuldigt, ein Vorwurf, welchem ich eine Anklage wegen Diebstahl vorziehen würde.</p>
          <p>Ueber meine Verhaftung, welche der anwesende Zeuge Yon bewerkstelligte, haben die Journale die verächtlichsten Details gebracht. Der Constitutionnel und andere Blätter dieses Gelichters erzählten, man habe mich bei meiner Verhaftung an einer üppigen, mit feinen Weinen besetzten Tafel gefunden. Nur Hr. Yon konnte die Geschichten in die Welt setzen. Es ist aber gut, wenn diese Thatsachen, welche einen Verfolgten entehren und bis auf die Theater bringen sollten, hier vor dem Gerichtshof und den Geschwornen aufgeklärt werden.</p>
          <p>Zeuge Yon. Ich habe diese Notizen an kein Journal gegeben, und ich muß der Wahrheit gemäß erklären, daß ich bei der Verhaftung Blanqui's nur eine sehr bescheidene Suppe und nichts weiter auf dem Tisch fand.</p>
          <p>Blanqui. Das genügt mir.</p>
          <p>(Blanqui, der gleich Barbes seit 15 Jahren, unter Louis Philipp wie unter der honetten Republik, fortwährend von Gefängniß zu Gefängniß wanderte, ist bekanntlich durch seine Kerkerleiden bereits körperlich so erschöpft, daß er fast nicht mehr verdauen kann, und nur von Vegetabilien, meistens Salat, lebt. Was diesen unermüdlichen Revolutionär noch aufrecht hält, ist allein seine geistige Energie, der Gedanke, sich vor seinem Ende noch an seinem Todfeinde, der Bourgeoisie, auf blutige Weise zu rächen.)</p>
          <p>Zeuge Buchez, 52 Jahre alt, Expräsident der Nationalversammlung, giebt eine weitschweifige, allgemeine, uninteressante Darstellung der Ereignisse, bei denen er im Augenblick der Einstürmung des Volks den Präsidentenstuhl an den Vizepräsidenten Corbon abtrat. In Betreff des Generals Courtais erklärt er wohlmeinend, daß er an dessen &#x201E;Verbindung mit den Insurgenten&#x201C; geglaubt habe, indeß der Meinung sei, daß Courtais durch eine, aus &#x201E;Sucht nach Popularität&#x201C; hervorgegangene &#x201E;Schwäche und Nachgiebigkeit für das Volk&#x201C; (Vermeidung von Blutvergießen) die Erstürmung der Assemblée nicht verhütet habe. Im Uebrigen gesteht Buchez zu, daß er (Buchez) selbst die schriftliche Ordre gegeben habe, keinen Rappel zu schlagen.</p>
          <p>Schluß der Sitzung, die des Sonntags wegen erst Nachmittags begonnen hat, um 6 Uhr.</p>
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        <head>Italien.</head>
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          <head><bibl><author>*</author></bibl> Mailand, 7. März.</head>
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        <head>Ungarn.</head>
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          <note type="editorial">Edition: <bibl>Friedrich Engels: Vom Kriegsschauplatz, vorgesehen für: MEGA<hi rendition="#sup">2</hi>, I/9.         </bibl>                </note>
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          <head><bibl><author>068</author></bibl> Berlin, 13. März.</head>
          <p>In der ersten Abtheilung wurden die drei ersten Paragraphen des Clubgesetzes verworfen. Nur Prof. Keller und Abg. v. Seckendorf sprachen sich für die Beibehaltung der Beschränkungen aus. &#x2014; In der zweiten Abtheilung konnte sich sogar Hr. v. Bodelschwingh mit diesen draconischen Bestimmungen nicht einverstanden erklären und suchte nur durch eine Unzahl von Amendements das Durchfallen des Ganzen zu verhindern. &#x2014; In der fünften Abtheilung will man gar nicht an die Berathung der Entwürfe gehen, weil sie der Würde der Volksvertretung unangemessen seien. In dieser Abtheilung wird voraussichtlich pure die Aufhebung des Belagerungszustandes verlangt werden. &#x2014; Der Antrag des Grafen Renard, die Regulirung der bäuerlichen Verhältnisse betreffend, ist fast in allen Abtheilungen durchgefallen. &#x2014; Bei der Amnestiefrage stimmten in der fünften Abtheilung Graf Schwerin und D'Ester gegen einen derartigen Antrag. Beide aus dem Grunde, weil die einzige endliche Entscheidung allein &#x201E;das Schwerdt&#x201C; sein könne. D'Ester fügte noch hinzu, daß er unmöglich von einem hochverrätherischen Ministerium Amnestie für die politischen Verbrecher erbitten könne.</p>
          <p>In der letzten Zeit klagte man vielfach über den Mangel an Disciplin auf der linken Seite des Hauses. Besonders in den Abtheilungen fehlt das richtige Zusammenwirken, es fehlen die nothwendigen Vorwahlen, durch welche verhindert wird, daß durch Zersplitterung der Stimmen, wie es vorgekommen ist, der Candidat der Rechten für Kommissionen, Berichterstattungen u. s. w. die Majorität erhielt. Viele Mitglieder dieser Partei bemühen sich deshalb, eine straffere Organisation zu bewirken, was auch nicht ohne günstige Folgen geblieben ist.</p>
          <p>Der §. 1. der Adresse, wie er in der Adreßkommission der 2. Kammer angenommen wurde, verhüllt die Rechtsgültigkeit der Verfassung durch einige Phrasen, die aber so gestellt sind, daß selbst Hr. <hi rendition="#g">Rodbertus</hi> keine heftige Opposition dagegen machte.</p>
          <p>In der vierten Abtheilung, welcher der Oberlandesgerichts-Präsident <hi rendition="#g">Wenzel</hi> aus Ratibor angehört, hat sich dieser gegen eine Sistirung der Gerichtsorganisation aber für eine solche in Betreff der Geschwornen ausgesprochen. Der Minister <hi rendition="#g">Rintelen</hi> scheint trotz seiner Affenliebe für dies Gesetz durch alle diese Widersprüche zu seiner heutigen Bekanntmachung, daß die Organisation der Geschwornen sistirt werden solle, gezwungen zu sein.</p>
          <p>Gestern und heute kamen sämmtliche auswärtige Kourse höher notirt hier an. Besonders war es bemerkenswerth, daß die franz. Rente täglich um 2-3 pCt. höher notirt war. Man durfte also erwarten, daß an hiesiger Börse die Kourse gleichfalls bedeutend steigen würden. Dies war indessen nicht der Fall; im Gegentheil fielen gestern und heute alle Kourse und Jeder beeilte sich, seine Aktien und Fonds zu verkaufen. Die Ursache dieser unerwarteten Verkaufslust, war, wir wir mit Bestimmtheit versichern können, folgende:</p>
          <p>Trotz der bekannten Phrase in der Thronrede, die Finanzlage des Landes sei beruhigend, läßt sich ein Defizit von etwa 30 Millionen ferner nicht verhehlen. Man wird deshalb schon in einigen Tagen, der Kammer das Projekt einer Anleihe von 70 Millionen vorlegen. Außer der Deckung des Defizits, will man nämlich für Eventualitäten im Innern gerüstet sein, obgleich man vorgiebt, das Geld bei der drohenden Gefahr eines europäischen Krieges nöthig zu haben. Wie man sich an der Börse erzählt, sollen schon mit Rothschild in London Unterhandlungen angeknüpft sein. Bei einer solchen Anleihe wird sich auch Stieglitz in Petersburg, für Rechnung des Kaisers Nikolaus mit einer namhaften Summe betheiligen. Natürlich wird man nur unter der Garantie der Vertretung eine solche Anleihe abschließen können, und kann deshalb zu einer Auflösung nicht seine Zuflucht nehmen, wenn die zweite Kammer die Genehmigung versagen sollte.</p>
          <p>Die Referendarien Stieber und Meyen sind beauftragt worden den Prozeß der 202 Bürger der Stadt Dahme in zweiter Instanz zu führen. Unter diesen Bürgern befinden sich der Magistrat und sämmtliche Stadtverordnete. Ihr Verbrechen ist, daß sie gleich nach dem 18. März durch ein Plakat ganz mit Recht erklärten, ihr Bürgermeister sei abgesetzt. Sie wurden deshalb in erster Instanz sämmtlich zu einer Gefängnißstrafe von 2-18 Monaten verurtheilt. Ebenso wird Referendarius Stieber 283 angeklagte Bauern aus der Gegend von Wrietzen, aus fünf Dörfern, vertheidigen. Diese Bauern hatten eine Urkunde von ihrem Gutsherrn erpreßt, in der er ihnen zusagte, eine bestimmte Abgabe nicht ferner von ihnen erheben zu wollen. Die Angeklagten wurden in erster Instanz zu 2-12 Jahren Zuchthaus verurtheilt.</p>
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          <head>Paris, 13. März.</head>
          <p>Aus Bourges empfangen wir eben die Sitzung vom 12. März. Dieselbe dauerte von 10 Uhr Morgens bis 5 1/2 Uhr Abends, bot jedoch außer dem Verhöre des Stenographen-Chefs Prevost, aus welchem die Fälschung und Erdichtung des Moniteurs vom 15. Mai hervorgeht, nichts Wesentliches dar.</p>
          <p>&#x2014; Der Krieg gegen die Oestreicher scheint dem Ausbruch nahe, wenigstens bestätigen dieß die Berichte, die heute früh aus Genua vom 8. März hier einliefen.</p>
          <p>&#x2014; Aus Turin erfahren wir, daß der den Oestreichern gehässige Baron Ferrari den interimistischen General Colli im Portefeuille des Auswärtigen ersetzte.</p>
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        <bibl>Redakteur en chef <editor>Karl Marx.</editor>             </bibl>
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        <p>Der Gerant <hi rendition="#g">Korff</hi>.<lb/>
Druck J. W. <hi rendition="#g">Dietz</hi>, unter Hutmacher 17.</p>
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[1376/0002] §. 8. Die Freiheit der Person ist gewährleistet. Die Verhaftung einer Person soll, außer im Falle der Ergreifung auf frischer That, nur in Kraft eines mit Gründen versehenen Befehles geschehen, welcher von dem Richter oder von einer richterliche Funktionen gesetzlich ausübenden Behörde ergangen ist. Jeder solche Verhaftsbefehl ist dem Verhafteten sogleich bei seiner Anhaltung, oder spätestens vier und zwanzig Stunden nach derselben zuzustellen. §. 9. Die Sicherheitsbehörde muß Jeden, den sie in Verwahrung genommen hat, binnen 48 Stunden freilassen, oder dem zuständigen Gerichte überweisen. §. 10. Das Hausrecht ist unverletzlich. Eine Durchsuchungr der Wohnung und der Papiere oder eine Beschlagnahme de letzteren ist nur in den gesetzlich bestimmten Fällen und Formen zulässig. §. 11. Das Briefgeheimniß darf nicht verletzt, und die Beschlagnahme von Briefen nur in Kriegsfällen oder auf Grund eines richterlichen Befehls vorgenommen werden. §. 12. Im Falle eines Krieges oder bei Unruhen im Innern können die Bestimmungen der vorstehenden §§ 5 bis einschließlich 11 zeitweilig und örtlich außer Wirksamkeit gesetzt werden. Ein Gesetz wird das Nähere hierüber bestimmen. §. 13. Unser Ministerrath wird beauftragt, die zur Durchführung dieser Bestimmungen bis zu dem Zustandekommen organischer Gesetze provisorisch zu erlassenden Verordnungen zu entwerfen und Uns zur Sanction vorzulegen. Gegeben in Unserer königl. Hauptstadt Olmütz, den 4. März 1849. Franz Joseph. (L.S.) Schwarzenberg. Stadion. Krauß. Bach. Cordon. Bruck. Thinnfeld. Kulmer. Französische Republik. * Bourges, 10. März. (Schluß.) Die Aussage des nächsten Zeugen, Civil-Ingenieur Danduran, über die Manifestation bietet kein hervorragendes Interesse. Er erklärt, daß dieselbe ursprünglich die Befreiung Polens zum Zweck gehabt habe. Blanqui. Der Zeuge, welcher Vicepräsident des „Club des Clubs“ war, hat ausgesagt, daß der „Club des Clubs“ allein die Manifestation redigirt, und sich mit den meisten übrigen Clubs, worunter aber nicht der meinige gewesen, in Verbindung gesetzt habe. Der Einbruch in die Versammlung ist, wie der Zeuge sagt, durch unbekannte Leute in Blousen provocirt worden. Der Angeklagte Borme aber, der von seiner Eigenschaft als geheimer Polizist kein Geheimniß macht, hat nach seiner Aussage eine Legion von 5000 Mann formirt. Ich möchte wissen, ob die von dem Zeugen bezeichneten falschen Blousenmänner nicht zu dieser Legion gehörten. Generalprokurator Baroche. Der Einbruch wäre also von der Polizei ins Werk gesetzt worden? Blanqui. Ich mache meine Beobachtungen mit demselben Recht, wie Sie die Ihren. Ich frage nur nach der Thätigkeit der geheimnißvollen Borme'schen Legion am 15. Mai. Außerdem bemerke ich noch, daß Borme, der sich einen Mann der Ordnung nennt, nicht zufrieden mit der Bildung seiner Legion von 5000 Mann, auch noch eine Höllenmaschine, ein griechisches Feuer und eine Frauen-Legion erfunden hat, der er den vulkanischen Namen der „Vesuvierinnen“ gab. Borme. Meine Legion hat an der Manifestation vom 15. Mai keinen Theil genommen. Die vesuvische Frauenlegion war eine Maskerade, mit der ich mich amüsirte. Als ich sah, daß der Oberst Rey für nichts und wieder nichts die Oberst-Epauletten erhielt, wollte ich sie auch haben, und machte mich zum Obersten einer Frauenlegion. Courtais. Beschimpfen Sie den Obersten Rey nicht! Er ist an den Folgen seiner Verhaftung am 15. Mai gestorben. Die Zeugen Bertoglio, Polizeikommissar des Palais-National, und Boussot, Polizeikommissar des Quartier St. Denis, geben nur allgemeine Aussagen über den Zug und die bekannten äußern Ereignisse. Nach ihnen war es Blanqui, welcher die Sprengung der Versammlung provocirte. Zeuge Saniewski, 48 Jahr alt, polnischer Flüchtling. Mehrere Tage vor dem 15. Mai hörte ich eine Menge von Individuen die Arbeiter zur Theilnahme an der Manifestation zu Gunsten Polens auffordern; ich sah nicht, daß sie Geld vertheilten, allein sie gaben den Arbeitern an den Batignolles zu essen und zu trinken. Ich war dabei, als man einem Dutzend Arbeiter für 50 Frs. Frühstück bezahlte. Die Agenten selbst kannte ich nicht; nur sah ich mehrere Menschen darunter, welche ich häufig in der russischen Gesandtschaft bemerkt habe. (Lebhafte Aufregung.) Es sind Russen, welche trefflich französisch sprechen. Ich weiß ihre Namen nicht, aber ich würde sie wiedererkennen, wenn ich sie sähe. Am Samstag, wo die erste Manifestation für Polen stattfinden sollte, befand ich mich auf dem Madeleine-Platz, als Hr. Vavin das Volk haranguirte. Ich bemerkte unter den Anwesenden zwei dieser selben Individuen; sie fragten mich, was Hr. Vavin gesagt habe, und ich antwortete ihnen, daß er für die Befreiung Polens spräche, worauf sie mich verließen. Acht Tage vor der Manifestation präsentirte sich eine Person bei mir, um mich aufzuforden, die Polen zur Theilnahme an der Manifestation zu bewegen. Ich lehnte dies ab, wie ich auch am 11. Mai in dem Club des Hrn. von Lasteyrie gegen diese Manifestation sprach, da ich in die Nationalversammlung alles Vertrauen setzte. Am 15. Mai, 11 Uhr, ging ich nach dem Platz de Bourgogne, der bereits voll von Neugierigen war. Ich fand in der Menge verschiedene der Individuen wieder, welche an den Batignolles die Arbeiter traktirt hatten; einer derselben näherte sich mir und sagte: „Indem sie mich in einer Blouse sehen, glauben sie vielleicht, daß ich Arbeiter sei? Nein, mein Freund, ich habe meine 40,000 Fr. Renten.“ (Bewegung.) Mehrere Personen stürmten die Mauern und drangen in den Hof der Assemblée; die Truppen im Innern versuchten nicht, sich zu widersetzen; einen Augenblick darauf aber ertönte ein Schuß, der durch das Echo fast wie ein Pelotonfeuer klang, und auf den sich die Leute von den Mauern herunterfallen ließen. Die Menge ließ von allen Seiten das wüthende Geschrei hören: „Zu den Waffen! Man ermordet uns! Wir sind verrathen!“ Ich drängte mich nach der Brücke zu. In der Mitte begegnete ich den Anführern der Manifestation, welche eben anlangte; die Mobilgarden öffneten die Passage, und ließen die Ladstöcke in die Gewehre fallen, um zu zeigen, daß sie nicht geladen seien. Um 4 1/2 Uhr kam ich auf den Bourgogneplatz zurück; ich sah einen Herrn in einer Weste mit weißem Umschlagkragen, welcher in der nach dem Quai führenden Straße den Arbeitern zurief: „Alles ist vortrefflich ausgegangen; versammelt euch in den elysäischen Feldern.“ Er selbst wendete sich nach der Richtung des Hotel-de-Ville. Präsident. Haben sie gesehen, daß man den Arbeitern Geld vertheilte? Zeuge Saniewski. Jawohl, Herr Präsident; es war ein Mann, den ich sehr häufig in der russischen Gesandtschaft gesehen habe. (Aufregung im Publikum.) Raspail. Und dieser Mann ist gleichwohl nicht verhaftet worden, während doch die Polizei von Allem bestens unterrichtet war. Präsident. Wissen sie den Namen dieses Russen? Zeuge Saniewski. Nein; aber ich weiß, daß er Kammerdiener in der Rue Las-Cage ist. Blanqui. Ich frage, ob das ein Belastungszeuge ist! Generalprokurator Baroche. Diese Deposition beweis't uns nur, daß die Polen selbst von der Manifestation nichts wissen wollten. Die Sitzung wird unter der größten Aufregung um 6 Uhr aufgehoben. * Bourges, 11. März. (Gerichtsverhandlung.) Zeuge Lehure, 41 Jahr alt, Anwalt am Pariser Appellationshof, gibt eine Erzählung der bekannten Vorfälle des 15. Mai, ohne besonderes Interesse. Nach ihm ist der Schuß, durch welchen das Volk sich angegriffen glaubte, von einem Nationalgardisten abgefeuert worden. Zeuge Lagrange, 40 Jahr alt, Advokat, erzählt, daß er am 15. Mai der Sitzung habe beiwohnen wollen, und an der Concordienbrücke der Kolonne begegnet sei. Der Russe Golowine, den er unterwegs getroffen, habe ihm gesagt: „Diese Manifestation ist werthvoller als sie glauben; ich kenne eine Person, welche allein 10,000 Fr. dafür ausgegeben hat.“ Er habe den Sturm der Gitter mit angesehen und sei bei Lamartine gewesen, dem er sich zur Verfügung gestellt, als der Repräsentant und jetzige Angeklagte Albert an der Spitze des Volks in den Saal der Pas-Perdus trat und auf die Vorwürfe Lamartin's mit bruskem Ton geantwortet habe: „die Zeit Ihrer schönen Phrasen ist vorbei, Bürger Lamartine; das Volk hat anderes nöthig und wird jetzt selbst in der Versammlung sprechen.“ Im Uebrigen sind seine Aussagen hauptsächlich gegen die Angeklagten Blanqui, Barbes und Louis Blanc gerichtet, wogegen ihm Raspail, Larger und Blanqui mehrere Widersprüche nachweisen. Blanqui. Ich verlange, daß sich der Angeklagte über die 10,000 Fr. auslasse. Zeuge Lagrange. Ach, ja wohl. Ich war auf der Concorde-Brücke, als der Russe Golowine mir sagte, er kenne eine Person, die 10,000 Fr. für die polnische Manifestation vertheilt habe. Raspail. Wir verlangen die Vorforderung dieses Hrn. Golowine. Präsident. Es wird Auftrag dazu gegeben werden. Zeuge Gregoire erklärt auf die erste Frage des Präsidenten nach seinem Namen und Vornamen: Ich antworte nicht vor diesem Gerichtshof; der Art. 55 der Constitution enthält eine außerordentliche Strafe für alle, von der Haute-Cour gerichteten Personen; die Ereignisse des 15. Mai trugen sich aber vor Verkündigung der Constitution zu, und nach meiner Ueberzeugung hatte die Assemblée kein Recht, die Angeklagten vor die Haute-Cour zu verweisen; vor den ordentlichen Geschworenen würde ich antworten, Ihnen aber antworte ich nicht. Der Zeuge bleibt trotz mehrfacher Aufforderung bei dieser Erklärung, worauf ihn die Richter nach kurzer Berathung zu 100 Fr. verurtheilen. Der Gressier verlies't sein vor dem Instructionsrichter abgegebenes Zeugniß. Blanqui erklärt darauf, daß eine solche Verlesung nicht als gesetzliches Zeugniß gelten könne; der [offizielle] Advokat Sobrier's weis't mehrere Widersprüche in dem Aktenstück nach. Zeuge Lemansoy-Duprey, 40 Jahre alt, Generalsecretair der Quästur der National-Versammlung, erzählt die Vorfälle im Sitzungssaal. Er will an der Tribüne den Angeklagten Quentin zur Rede gestellt haben, worauf ihm dieser geantwortet: „Mein Freund, man hätte dich längst füsilliren sollen, es wird heute Abend geschehen.“ Quentin stellt dies in Abrede; Blanqui, Raspail und Sobrier weisen dem Zeugen die factische Unmöglichkeit mehrerer seiner Aussagen nach. Zeuge Yon, Polizei-Commissair der National-Versammlung, erzählt, daß er am 15. Mai vom Präsidenten der Assemblée zum Dienst beordert worden sei. Der Polizei-Präfekt Caussidière habe sich dem Anfangs widersetzt, und ihm dann drohend gesagt: „Gehen Sie, Sie werden den Gewinn davon haben.“ Vor dem Beginn der Sitzung hätten mehrere Leute, darunter zwei mit Hüten der Montagnard's, ohne Billets und unter Drohungen Einlaß in das Palais verlangt; er habe geglaubt, daß sie mit den Leuten, welche den Sitzungssaal gestürmt, in Verbindung ständen, zumal da beim Einbruch des Volkes eine Fahne auf den Galerien entfaltet worden sei, und mehrere Personen sich an den Säulen hätten heruntergleiten lassen. Ueber die speziellen Vorfälle wisse er nichts. Blanqui. Ich benutze diese Gelegenheit, um mich mit der größten Energie gegen die Verläumdungen zu erheben, mit denen man mich seit zehn Monaten überschüttet. Mein Charakter ist auf das Schurkischste verdächtigt worden; man hat mich unter andern erbärmlichen Insinuationen auch der Hypocrisie beschuldigt, ein Vorwurf, welchem ich eine Anklage wegen Diebstahl vorziehen würde. Ueber meine Verhaftung, welche der anwesende Zeuge Yon bewerkstelligte, haben die Journale die verächtlichsten Details gebracht. Der Constitutionnel und andere Blätter dieses Gelichters erzählten, man habe mich bei meiner Verhaftung an einer üppigen, mit feinen Weinen besetzten Tafel gefunden. Nur Hr. Yon konnte die Geschichten in die Welt setzen. Es ist aber gut, wenn diese Thatsachen, welche einen Verfolgten entehren und bis auf die Theater bringen sollten, hier vor dem Gerichtshof und den Geschwornen aufgeklärt werden. Zeuge Yon. Ich habe diese Notizen an kein Journal gegeben, und ich muß der Wahrheit gemäß erklären, daß ich bei der Verhaftung Blanqui's nur eine sehr bescheidene Suppe und nichts weiter auf dem Tisch fand. Blanqui. Das genügt mir. (Blanqui, der gleich Barbes seit 15 Jahren, unter Louis Philipp wie unter der honetten Republik, fortwährend von Gefängniß zu Gefängniß wanderte, ist bekanntlich durch seine Kerkerleiden bereits körperlich so erschöpft, daß er fast nicht mehr verdauen kann, und nur von Vegetabilien, meistens Salat, lebt. Was diesen unermüdlichen Revolutionär noch aufrecht hält, ist allein seine geistige Energie, der Gedanke, sich vor seinem Ende noch an seinem Todfeinde, der Bourgeoisie, auf blutige Weise zu rächen.) Zeuge Buchez, 52 Jahre alt, Expräsident der Nationalversammlung, giebt eine weitschweifige, allgemeine, uninteressante Darstellung der Ereignisse, bei denen er im Augenblick der Einstürmung des Volks den Präsidentenstuhl an den Vizepräsidenten Corbon abtrat. In Betreff des Generals Courtais erklärt er wohlmeinend, daß er an dessen „Verbindung mit den Insurgenten“ geglaubt habe, indeß der Meinung sei, daß Courtais durch eine, aus „Sucht nach Popularität“ hervorgegangene „Schwäche und Nachgiebigkeit für das Volk“ (Vermeidung von Blutvergießen) die Erstürmung der Assemblée nicht verhütet habe. Im Uebrigen gesteht Buchez zu, daß er (Buchez) selbst die schriftliche Ordre gegeben habe, keinen Rappel zu schlagen. Schluß der Sitzung, die des Sonntags wegen erst Nachmittags begonnen hat, um 6 Uhr. Italien. * Mailand, 7. März. In der gestrigen Nummer der offiziellen „Mailänder Zeitung“ befindet sich eine Depesche des Obersten Steminger aus Varesio vom 3. d., worin er mittheilt, daß bei einer Durchsuchung im Hause des Giovanni Ossola in Caravata eine ihm gehörige Vogelflinte und eine Muskete mit Bajonett, Eigenthum seines 20jährigen Sohnes, aufgefunden, daß deshalb Beide vor's Kriegsgericht gestellt und zum Tode verurtheilt wurden. Der Sohn wurde erschossen. Der Vater, der eine zahlreiche Familie hat, wurde zu Kerkerstrafe begnadigt. Ungarn. * _ Neueste Nachrichten. 068 Berlin, 13. März. In der ersten Abtheilung wurden die drei ersten Paragraphen des Clubgesetzes verworfen. Nur Prof. Keller und Abg. v. Seckendorf sprachen sich für die Beibehaltung der Beschränkungen aus. — In der zweiten Abtheilung konnte sich sogar Hr. v. Bodelschwingh mit diesen draconischen Bestimmungen nicht einverstanden erklären und suchte nur durch eine Unzahl von Amendements das Durchfallen des Ganzen zu verhindern. — In der fünften Abtheilung will man gar nicht an die Berathung der Entwürfe gehen, weil sie der Würde der Volksvertretung unangemessen seien. In dieser Abtheilung wird voraussichtlich pure die Aufhebung des Belagerungszustandes verlangt werden. — Der Antrag des Grafen Renard, die Regulirung der bäuerlichen Verhältnisse betreffend, ist fast in allen Abtheilungen durchgefallen. — Bei der Amnestiefrage stimmten in der fünften Abtheilung Graf Schwerin und D'Ester gegen einen derartigen Antrag. Beide aus dem Grunde, weil die einzige endliche Entscheidung allein „das Schwerdt“ sein könne. D'Ester fügte noch hinzu, daß er unmöglich von einem hochverrätherischen Ministerium Amnestie für die politischen Verbrecher erbitten könne. In der letzten Zeit klagte man vielfach über den Mangel an Disciplin auf der linken Seite des Hauses. Besonders in den Abtheilungen fehlt das richtige Zusammenwirken, es fehlen die nothwendigen Vorwahlen, durch welche verhindert wird, daß durch Zersplitterung der Stimmen, wie es vorgekommen ist, der Candidat der Rechten für Kommissionen, Berichterstattungen u. s. w. die Majorität erhielt. Viele Mitglieder dieser Partei bemühen sich deshalb, eine straffere Organisation zu bewirken, was auch nicht ohne günstige Folgen geblieben ist. Der §. 1. der Adresse, wie er in der Adreßkommission der 2. Kammer angenommen wurde, verhüllt die Rechtsgültigkeit der Verfassung durch einige Phrasen, die aber so gestellt sind, daß selbst Hr. Rodbertus keine heftige Opposition dagegen machte. In der vierten Abtheilung, welcher der Oberlandesgerichts-Präsident Wenzel aus Ratibor angehört, hat sich dieser gegen eine Sistirung der Gerichtsorganisation aber für eine solche in Betreff der Geschwornen ausgesprochen. Der Minister Rintelen scheint trotz seiner Affenliebe für dies Gesetz durch alle diese Widersprüche zu seiner heutigen Bekanntmachung, daß die Organisation der Geschwornen sistirt werden solle, gezwungen zu sein. Gestern und heute kamen sämmtliche auswärtige Kourse höher notirt hier an. Besonders war es bemerkenswerth, daß die franz. Rente täglich um 2-3 pCt. höher notirt war. Man durfte also erwarten, daß an hiesiger Börse die Kourse gleichfalls bedeutend steigen würden. Dies war indessen nicht der Fall; im Gegentheil fielen gestern und heute alle Kourse und Jeder beeilte sich, seine Aktien und Fonds zu verkaufen. Die Ursache dieser unerwarteten Verkaufslust, war, wir wir mit Bestimmtheit versichern können, folgende: Trotz der bekannten Phrase in der Thronrede, die Finanzlage des Landes sei beruhigend, läßt sich ein Defizit von etwa 30 Millionen ferner nicht verhehlen. Man wird deshalb schon in einigen Tagen, der Kammer das Projekt einer Anleihe von 70 Millionen vorlegen. Außer der Deckung des Defizits, will man nämlich für Eventualitäten im Innern gerüstet sein, obgleich man vorgiebt, das Geld bei der drohenden Gefahr eines europäischen Krieges nöthig zu haben. Wie man sich an der Börse erzählt, sollen schon mit Rothschild in London Unterhandlungen angeknüpft sein. Bei einer solchen Anleihe wird sich auch Stieglitz in Petersburg, für Rechnung des Kaisers Nikolaus mit einer namhaften Summe betheiligen. Natürlich wird man nur unter der Garantie der Vertretung eine solche Anleihe abschließen können, und kann deshalb zu einer Auflösung nicht seine Zuflucht nehmen, wenn die zweite Kammer die Genehmigung versagen sollte. Die Referendarien Stieber und Meyen sind beauftragt worden den Prozeß der 202 Bürger der Stadt Dahme in zweiter Instanz zu führen. Unter diesen Bürgern befinden sich der Magistrat und sämmtliche Stadtverordnete. Ihr Verbrechen ist, daß sie gleich nach dem 18. März durch ein Plakat ganz mit Recht erklärten, ihr Bürgermeister sei abgesetzt. Sie wurden deshalb in erster Instanz sämmtlich zu einer Gefängnißstrafe von 2-18 Monaten verurtheilt. Ebenso wird Referendarius Stieber 283 angeklagte Bauern aus der Gegend von Wrietzen, aus fünf Dörfern, vertheidigen. Diese Bauern hatten eine Urkunde von ihrem Gutsherrn erpreßt, in der er ihnen zusagte, eine bestimmte Abgabe nicht ferner von ihnen erheben zu wollen. Die Angeklagten wurden in erster Instanz zu 2-12 Jahren Zuchthaus verurtheilt. Paris, 13. März. Aus Bourges empfangen wir eben die Sitzung vom 12. März. Dieselbe dauerte von 10 Uhr Morgens bis 5 1/2 Uhr Abends, bot jedoch außer dem Verhöre des Stenographen-Chefs Prevost, aus welchem die Fälschung und Erdichtung des Moniteurs vom 15. Mai hervorgeht, nichts Wesentliches dar. — Der Krieg gegen die Oestreicher scheint dem Ausbruch nahe, wenigstens bestätigen dieß die Berichte, die heute früh aus Genua vom 8. März hier einliefen. — Aus Turin erfahren wir, daß der den Oestreichern gehässige Baron Ferrari den interimistischen General Colli im Portefeuille des Auswärtigen ersetzte. Redakteur en chef Karl Marx. Der Gerant Korff. Druck J. W. Dietz, unter Hutmacher 17.

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Marx-Engels-Gesamtausgabe: Bereitstellung der Texttranskription. (2017-03-20T13:08:10Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
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Die angegebenen Seitenzahlen beziehen sich auf die Ausgabe: Neue Rheinische Zeitung. Organ der Demokratie. Bd. 2 (Nummer 184 bis Nummer 301) Köln, 1. Januar 1849 bis 19. Mai 1849. Glashütten im Taunus, Verlag Detlev Auvermann KG 1973.




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Zitationshilfe: Neue Rheinische Zeitung. Nr. 246. Köln, 15. März 1849. Zweite Beilage, S. 1376. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_nrhz246b2_1849/2>, abgerufen am 21.11.2024.