Neue Rheinische Zeitung. Nr. 244. Köln, 13. März 1849. Beilage.mischen und florentinischen Bannern ins Feld rücken. So angegriffen braucht Oestreich kaum einen Casus belli abzuwarten, den jede Rede auf diesen Tribünen liefert. Doch verzögert es seine Operationen, damit Europa die höchste Nothwendigkeit seiner (Oestreichs) Lage anerkenne und das französische Volk immer mehr und mehr von jener Täuschung geheilt werde, durch die es sich noch vor einigen Monaten in eine auswärtige Revolution hätte hineinstürzen lassen, die 100mal schmachvoller ist, als die Revolution, welche es im eigenen Lande verwünscht und unterdrückt. Wir hoffen ernstlich, daß die Kraft und Weisheit der franz. Regierung sie zu einer festen aber gemäßigten Mitwirkung zu den Maßregeln veranlassen wird, die sich zur Herstellung des Friedens im südlichen Europa als nothwendig erweisen mögen. Wir, als Engländer, bemerken nicht ohne Schmerz, die Abwesenheit des Einflusses unsres Landes bei diesen wichtigen Unterhandlungen. Der Vorschlag eines englischen Staatssekretärs wird in diesen Depeschen nur erwähnt, um geläugnet oder mit Verachtung bei Seite geschoben zu werden. Gleichwohl geben wir dem Triumph gesünderer und gerechterer Prinzipien unsern lauten Beifall und wir hegen das Vertrauen, daß durch die Uebereinstimmung der bei Italiens Wohlfahrt am Meisten interessirten Kontinentalmächtee die Ruhe Italiens hergestellt werden wird. So das englisch Organ der europäischen Contrerevolution. Italien. * Der "Contemporaneo" vom 28. Febr. enthält folgende Adresse an Frankreich: "Frankreich, eine neue Republik ist aus dem Schooße der Sklaverei hervorgegangen; nach deinem Beispiel hat sie die Kette gebrochen, geschmiedet von 100 Päbsten. Frankreich! diese Republik ist schwach, weil sie klein ist, weil sie nicht, wie du, 35 Millionen Männer zu ihrer Vertheidigung zählt. Daher steigt Oestreich, Oestreich mit seinen Croaten, diesen Feinden der Civilisation und der Freiheit, herab in die Gefilde von Latium, um die junge Republik, deine Schwester, zu unterdrücken. Du Königin der Nationen, du, die heilige Fackel der Völker, wirst du erlauben, daß die römische Republik aus der Welt verschwindet? Wirst du erlauben, daß Oestreich dich züchtigt, indem es ein Volk züchtigt, welches deinem Beispiele folgte, und welches, wie du, frei sein will? Laß nicht so dein schönes republikanisches Wappen beflecken, o Frankreich, komme zu Hülfe deinen Söhnen in Italien. Von dir, von dir allein hängt ihr Heil ab." Die Abstimmung der französischen Nationalversammlung vom 8. März bringt den Italienern die Antwort der "honnetten Republik" auf diese Adresse. In der Sitzung der römischen Constituante vom 28. Februar wurde Mazzini unter allgemeinem Beifallsruf des Saales als Deputirter proklamirt. Giovitta verlas folgenden Gesetzesvorschlag über die neue Gerichtsordnung: "Alle privilegirte Jurisdiktion ist abgeschafft. Die Kirchengerichte sind unterdrückt. Ein Appellationstribunal wird zu Rom errichtet, ebenso ein Kassationshof." Die Versammlung dekretirt die Dringlichkeit. Sterbini legt einen Gesetzesvorschlag vor, wodurch die Inquisition abgeschafft ist. Eine Säule wird errichtet werden auf dem Platze des Palastes, wo sie sich vereinigte. -- Angenommen durch Akklamation. -- Der Gesetzesvorschlag über die neue Gerichtsordnung wird angenommen. Der römische Minister des Innern, Saffi, hat folgende Proklamation erlassen: "Die Reaktion ist unermüdlich im Verleumden, sie verbreitet überall falsche Gerüchte über die Sparkassen, die Pfandhäuser und andere dergleichen Einrichtungen. Die Republi- hat die Ersparungen des Armen unter ihren besondern Schutz ge[unleserliches Material]stellt. Die strengsten und energischsten Maßregeln werden ergriffen werden gegen die agents provocateurs von Mißtrauen und Skandal." Der römische Finanzminister dekretirt: "In Erwägung des Dekrets der Constituante vom 21. Februar, wonach alle Niederlagen von Geld, die der todten Hand zu Rom und im Kirchenstaate überhaupt angehörten, für die dringenden Bedürfnisse des Vaterlandes in Anspruch zu nehmen sind, wird allen Verwaltern öffentlicher Kassen und allen Privaten anbefohlen, die in ihrem Depot befindlichen und von der todten Hand herrührenden Summen anzuzeigen und binnen 8 Tagen den Präfekten der Provinz davon in Kenntniß zu setzen. Im Weigerungsfalle, diese Summen anzugeben und in die Staatskasse fließen zu lassen, werden sie hierzu durch alle Rechtsmittel gezwungen werden. Gleichmäßig wird ihnen hierdurch angezeigt, daß sie aus diesen von der todten Hand bei ihnen niedergelegten Summen weder Zinsen, noch Capital an die früheren Besitzer auszuzahlen, sondern sie in die Provinzialkasse abzuliefern haben, unter Strafe, im Umgehungsfalle zur Zahlung der doppelten Summe verurtheilt zu werden." Das von der römischen Constituante erlassene Dekret über die Zwangsanleihe wird in seinen Eingangsworten motivirt, wie folgt: "In Erwägung, daß eine despotische Verwaltung, ohne Vorhersicht der Zukunft und einzig damit beschäftigt, eine privilegirte Kaste zu bereichern, die Staatsgelder verschleudert hat; in Erwägung, daß es unmöglich ist, die Finanzen zu reorganisiren, in Erwägung, daß die dringenden und gebieterischen Bedürfnisse des Staats und vor Allem die Nothwendigkeit, die entstehende Republik in einen Zustand beständiger Vertheidigung zu setzen, es unvermeidlich machen, zu schnellen und außerordentlichen Mitteln seine Zuflucht zu nehmen, worunter das leichteste eine Zwangsanleihe ist u. s. w. General Zamboni ist am 26. Febr. aus dem Regierungspalaste auf die Engelsburg gebracht worden. Es soll ein Scharmützel zu Epitassio, an der römischen Grenze, zwischen den neapolitanischen Vorposten und den römischen Truppen stattgefunden haben. Der römische Minister der auswärtigen Angelegenheiten, Rusconi, hat vom neapolitanischen Minister der auswärtigen Angelegenheiten Erklärungen verlangt über die Verletzung des römischen Gebiets durch 100 neapolitanische Soldaten. -- Der Graf Gaetano Mastai ist unter Eskorte an die Grenze des römischen Staats gebracht worden. Er ist verbannt. -- Man spricht von einem Aufstande in Calabrien. Der Kriegsminister von Neapel soll dem General Talma den Befehl zugeschickt haben, alle an den Kirchenstaat angrenzenden Städte in Belagerungszustand zu versetzen. Die toskanische Regierung hat den Professor Otto Vannucci zu ihrem Bevollmächtigten bei der römischen Republik ernannt. Er hat seine Funktionen schon angetreten. Rom. Die Konstituante hat beschlossen, daß die Repräsentanten, welche zugleich vom Staate angestellt sind, nicht ihre Besoldung als Staatsdiener nebst den Sitzungsgeldern beziehen dürfen, sondern binnen acht Tagen zwischen Besoldung oder Sitzungsgeld wählen sollen. -- Eben so hat sie beschlossen, jede Zahlung von Besoldung u. dgl. aus der Staatskasse an Personen einzustellen, die außerhalb des römischen Gebietes sich befinden. Diese Maßregel trifft hauptsächlich die geistlichen Reaktionäre, die sich zum Pabst oder sonst wohin zur Unterstützung des Absolutismus begeben haben. Mailand. Radetzky hat nun eine Note an die mailänder Bankiers und Notarien -- von welchen fast alle wohlhabende Leute in Italien ihr Vermögen verwalten lassen -- gerichtet, worin er sie auffordert, die Summen anzugeben, welche sie von reichen Mailändern in Händen haben. [Deutschland] * Köln, 12. März. Gestern war im Gürzenich Versammlung der Urwähler. Es handelte sich darum, mit den Abgeordneten in Berlin eine beständige Verbindung zu unterhalten, und es wurde zu diesem Zwecke ein Komite, bestehend aus 9 Mitgliedern, ernannt, welches alle von den Urwählern beschlossenen Adressen, Protestationen u. s. w. sofort an die Berliner Versammlung gelangen lassen soll. Der Zweck der Verhandlungen war dem Stadtrathe vorher angezeigt worden, und dieser hatte kein Bedenken getragen, den Gürzenich zu diesem Zwecke einzuräumen. Die Verhandlungen selbst gingen mit der größten Ordnung vor sich; der Gürzenich war angefüllt mit Urwählern. Die Sitzung war bereits zu Ende als plötzlich 2 Kompagnieen herannahten, die sich vor den Gürzenich aufpflanzten. Die Kommandantur, die neulich noch auf so traurige Weise ihre Unerfahrenheit in Wahlangelegenheiten bekundete, hat sich von den guten Bürgern der Stadt Köln düpiren lassen. Es wurde ihr hinterbracht, daß Köln ebenfalls einen 18. März vorbereite, und der Wahlmann und Kommandant Engels wollte sich neue Lorbeeren erringen. Hr. Engels, wie gesagt, hat sich düpiren lassen; die beiden Kompagnieen mußten wieder unverrichteter Dinge abziehen. Die Ruhe und Ordnung ist gestern keinen Augenblick gestört worden, und dieses haben wir nicht dem Herrn Engels, sondern den Uhlanen zu danken, welche die 34er im Respekt erhielten. Redakteur en chef: Karl Marx. Meteorologische Beobachtungen. [irrelevantes Material] Handelsnachrichten. [irrelevantes Material] Schifffahrts-Anzeige. Köln, 10. März 1849. Angekommen. P. Capitain von Rotterdam mit 3669 Ctr. Abgefahren. Ph. Kimpel nach Mainz. X. Sommer und Wb. H. Dunk nach Mannheim. G. Goob nach Heilbronn. S. Seelig nach dem Obermain. In Ladung. Nach Ruhrort bis Emmerich J. Linkewitz. Nach Düsseldorf bis Mülheim an der Ruhr. L. Ducoffre. Nach Andernach und Neuwied Peter Gies und Jac. Schilowski. Nach Koblenz, der Mosel, der Saar und Luxemburg Jos. Zeiler. Nach der Mosel, der Saar und nach Trier M. Zens. Nach Bingen H. Leineweber. Nach Mainz Ant Bender. Nach dem Niedermain Ph. Würges. Nach dem Mittel- und Obermain P. Schneider. Nach Heilbronn Fr. Müssig. Nach Kannstadt und Stuttgart Pet. Kühnle. Nach Worms u. Mannheim A. J. Brillmeyer und J. B. Mundschenk. Ferner: Nach Rotterdam Capt. Haasters, Köln Nr. 22. Nach Amsterdam Capt. Peer, Köln Nr. 13. Rheinhöhe: 8' 5". Köln. Pegel. Amtliche Bekanntmachung. Die auf Grund des Gesetzes über die Errichtung der Bürgerwehr vom 17. Oktober 1848 (Gesetzsammlung Stück 47 Nr. 3047) angelegte Stammliste aller hiesigen Einwohner, welche in Gemäßheit der §§. 8 bis 12 jenes Gesetzes zur Bürgerwehr heranzuziehen sind, ist nunmehr zu Jedermanns Einsicht auf dem hiesigen Stadtsekretariate während 14 Tagen offen gelegt, welches mit dem Bemerken bekannt gemacht wird, daß jedes Gemeindemitglied binnen 5 Tagen, nach Ablauf der 14 Tage der Offenlegung seine Bemerkungen gegen die Stammliste bei dem unterzeichneten Gemeinde-Vorstande anbringen kann. Köln, den 10. März 1849. Der kommissarische Oberbürgermeister, Graeff. Bekanntmachung. Nach Artikel 46 der allgemeinen Wechselordnung für Deutschland (Gesetzsammlung vom Jahre 1849 Seite 49) soll der Nachweis der dem Vormanne rechtzeitig gegebenen schriftlichen Benachrichtigung durch ein Post-Attest: daß ein Brief von dem Betheiligten an den Adressaten an dem angegebenen Tage abgesandt worden ist, geführt werden können. Da dergleichen Atteste von den preußischen Postbehörden nur bei rekommandirten Briefen ertheilt werden können, so wird das betheiligte Publikum darauf aufmerksam gemacht, daß der Absender, welcher sich jenen Nachweis durch ein Post-Attest sichern will, den Brief rekommandiren muß. Berlin, den 7. März 1849. General-Post-Amt. Annonce. Eine junge kinderlose Wittwe die in allen Handarbeiten erfahren und in der französischen Sprache bewandert ist, sucht bei einer einzelnen Dame Stelle als Gesellschafterin. Näheres auf portofreie Briefe unter Ltra. A. K. besorgt die Exp. d. Bl. Todes-Anzeige. S. Thelen, Mitglied des Filial-Clubs Nr. 3, ist Sonntag den 11. März in Folge der auf dem Thürmchenswall erhaltenen Schußwunde im Bürgerhospitale gestorben. Seine Beerdigung findet heute Dienstag um 2 1/2 Uhr Nachmittags statt. Die Mitglieder des Arbeiter-Vereins werden ersucht, sich zahlreich um oben bemerkte Stunde bei dem Bürgerhospitale einzufinden, um ihren hingeschiedenen Mitbürger nach seiner letzten Ruhestätte zu geleiten. Ein unverheir. solider u. geschickter Schriftsetzer wünscht mit der Leitung resp. Einrichtung einer Buchdruckerei betraut zu werden, und möchte damit die Redaktion eines Lokalblattes verbinden. Adresse: Q. Nr. Exp. d. Z. Eine Preisfrage nebst Antwort. Frage: Sollen wir den 18. März fröhlich oder trauernd feiern; wie ehrt man diesen Tag am besten? Antwort: Man verschlafe ihn! -- Ein nüchterner Preuße. Sechs Schuhmacher-Gesellen, die besonders in Stiefel-Arbeit gut erfahren sind, und ein Dienstmädchen werden gesucht. Unter Goldschmidt Nr. 17. Für Damen. Neue Hauben und Hüte in jeden modernen Facons werden billigst gefertigt, so wie Hauben gewaschen und neu aufgemacht. Sternengasse Nr. 19. Gasthof in der Nähe vom Rhein ist zu vermiethen und gleich zu beziehen. D. Exp. s. w. Billard, vorzüglich gut mit gummielastischen Bänden, ist billig zu verkaufen. Die Exp. s. w. Ein solider Handwerker kann billige Schlafstelle haben. Sternengasse Nr. 50. Speditions-Anzeige. Frankfurt a. D. bietet den durch die Eisenbahn verbundenen Orten Schlesiens und Sachsens mittelst des von Stettin eingerichteten Dampf- und Reihe-Schnellschifffahrts-Vereins zur schnellen Güter Weiterbeförderung den Mittelplatz, um bei dem oft seichten Wasserstande der Oder den langsamen Wassertransport zu vermeiden; auch dürfte öfter, in Berücksichtigung der gewonnenen Zeit das Ausladen hier, und der Weiter-Transport durch den Dampfwagen, sich billiger stellen, als wenn die Güter zu Wasser weiter gehen. Bei strenger Sorge und Aufmerksamkeit suchen wir die Interessen unserer Freunde zu schützen; indem wir bei Posten mit 1 Sgr. per Ctr., incl. aller Spesen, die Expeditionen vollziehen, empfehlen wir uns zu allen Speditions-Aufträgen in der Ueberzeugung, das uns bisher geschenkte Vertrauen auch ferner zu rechtfertigen. ERNST ECCIUS & Sohn, in Frankfurt a. O. Die demokratischen Vereine der Rheinprovinz werden ersucht, ihre Adressen der "Neuen Rheinischen Zeitung" oder der "Neuen Kölnischen Zeitung" baldigst zugehen zu lassen. Feuerwerker-Geräthschaften werden zu kaufen gesucht. Hohestraße 95. Das große und älteste Kleider-Magazin von Abraham Emanuel Schildergasse Nr. 60, Herzogstraßen-Ecke unterhält beständig eine sehr große Auswahl geschmackvoll und solide gearbeiteter Anzüge, für jede Saison und zu den bekannten billigen aber festen Preisen. NB. Für Auswanderer, welche größere Parthien kaufen, wird ein besonderer Rabatt vergütet. In der Expedition der "Neuen Rheinischen Zeitung" sind zu haben: Zwet politische Prozesse. Verhandelt vor den Februar-Assisen zu Köln. I. Der erste Preß-Prozeß der "Neuen Rheinischen Zeitung." II. Prozeß des Kreis-Ausschusses der rheinischen Demokraten. Preis broschirt 5 Sgr. Inserat. (Durch Zufall verspätet.) In der gestrigen 2. Ausgabe dieser Zeitung wird die Handlungsweise des hiesigen Tabaksfabrikanten J. J. Claasen gegenüber seinen Cigarrenarbeitern, und die Wirksamkeit des hiesigen Gewerbegerichtes in einer Art besprochen, welche die Meinung Vieler irreleiten könnte. Dem Herrn Claasen mag seine Vertheidigung selbst überlassen, in der andern Beziehung mögen aber einige Bemerkungen hier gestattet werden. In der Prozeßsache Funk wider Claasen und Funk gegen Erven liegen allerdings, und der Fall war auch dazu angethan, zwei sich widersprechende Entscheidungen vor; aber Widersprüche in den Entscheidungen, auch selbst bei ein und demselben Gerichte sind zu allen Zeiten vorgekommen und werden immer vorkommen, so lange die Urtheile nach Stimmenmehrheit abgefaßt werden. Wenn beispielsweise in einer Klagsache von 11 Richtern sich 5 dafür, aber 6 dagegen aussprechen, so wird die Klage abgewiesen werden müssen, und wenn in einer folgenden Sitzung von den 6 Einer ausbleibt, und statt Seiner ein Anderer eintritt, der sich zu der Meinung der 5 bekennt, so wird in einem analogen Falle umgekehrt entschieden werden müssen. Erblickt man hierin ein Uebel, so ist es doch ein solches, wogegen es keine Abhülfe gibt. Verliert nun durch einen Widerspruch in den Entscheidungen ein Kläger, der ein dürftiger Mann ist, das Mittel, seinem Anspruche Geltung zu verschaffen, und es intervenirt Jemand, gleichviel wer, schenkt jenem Manne einen, seiner Forderung nebst den verlornen Kosten gleichkommenden Betrag und gleicht so eine, der Unvollkommenheit menschlicher Einrichtungen entsprungene Lücke durch seine Wohlthätigkeit aus, so sollte eine solche Handlung eher lobend als verdächtigend erwähnt werden. In der zweiten Sache werden zwei Mitglieder allerdings, aber nicht als Parteien, was sie nicht waren, sondern durch den Beklagten, da es sich um die Frage, ob der Cigarrenmacher oder der Fabrikant dem Wickelmacher gegenüber, als Arbeitgeber responsabel sei, handeln und jene Mitglieder selbst Cigarrenfabrikanten waren, als bei der Entscheidung der Streitsache persönlich interessirt, reuisirt. Die gedachten Mitglieder haben sich auch ohne eine Entscheidung über die Statthaftigkeit der Recusation zu provociren, des Urtheils enthalten. Wenn in einer analogen Streitsache der Sekretär den Kläger Lichtenberg, welcher sich in derselben Lage wie Funk nach dem ersten Urtheile befand, durch die Vorstellung, daß seiner Meinung gemäß die von ihm gegen seinen Cigarrenarbeiter beabsichtigte Klage erfolglos bleiben würde, veranlaßte, davon abzustehen (von abweisen kann nicht die Rede sein), so hat dieß augenfällig nur den Zweck, von überflüssigen Kosten abzuhalten. Bestände aber Lichtenberg auf seinem Vorhaben, so würde die Vorladung geschehen und geschehen müssen. Köln, den 5. März 1849. Puppentheater. Zum Erstenmale: Der Untergang der Städte Sodoma und Gomorra. Hierauf: Das Ende der Welt. Nach der Vorschrift die Belohnung zur rechten und die Bestrafung zur linken Seite, mit allen dazu anziehenden Gegenständen. Anfang 7 Uhr. Theater in Köln. Dem Vernehmen nach wird die Tänzer- und Künstler-Familie unter der Leitung der Herren Carl Price und Brunner künftigen Mittwoch den 14. März im hiesigen Theater ihre erste Vorstellung geben Es läßt sich erwarten das der Besuch derselben ein sehr zahlreicher sein wird, indem ihnen aus Mailand, Venedig woher sie kommen, ein bedeutender Ruf vorangeht Theater Anzeige. Dienstag den 13. März: Abonnement Suspendu. Zum Besten des Chor-Personals: Martha oder Der Markt zu Richmond. Große Oper in 4 Akten, Musik von Flotow. Der Gerant Korff. mischen und florentinischen Bannern ins Feld rücken. So angegriffen braucht Oestreich kaum einen Casus belli abzuwarten, den jede Rede auf diesen Tribünen liefert. Doch verzögert es seine Operationen, damit Europa die höchste Nothwendigkeit seiner (Oestreichs) Lage anerkenne und das französische Volk immer mehr und mehr von jener Täuschung geheilt werde, durch die es sich noch vor einigen Monaten in eine auswärtige Revolution hätte hineinstürzen lassen, die 100mal schmachvoller ist, als die Revolution, welche es im eigenen Lande verwünscht und unterdrückt. Wir hoffen ernstlich, daß die Kraft und Weisheit der franz. Regierung sie zu einer festen aber gemäßigten Mitwirkung zu den Maßregeln veranlassen wird, die sich zur Herstellung des Friedens im südlichen Europa als nothwendig erweisen mögen. Wir, als Engländer, bemerken nicht ohne Schmerz, die Abwesenheit des Einflusses unsres Landes bei diesen wichtigen Unterhandlungen. Der Vorschlag eines englischen Staatssekretärs wird in diesen Depeschen nur erwähnt, um geläugnet oder mit Verachtung bei Seite geschoben zu werden. Gleichwohl geben wir dem Triumph gesünderer und gerechterer Prinzipien unsern lauten Beifall und wir hegen das Vertrauen, daß durch die Uebereinstimmung der bei Italiens Wohlfahrt am Meisten interessirten Kontinentalmächtee die Ruhe Italiens hergestellt werden wird. So das englisch Organ der europäischen Contrerevolution. Italien. * Der „Contemporaneo“ vom 28. Febr. enthält folgende Adresse an Frankreich: „Frankreich, eine neue Republik ist aus dem Schooße der Sklaverei hervorgegangen; nach deinem Beispiel hat sie die Kette gebrochen, geschmiedet von 100 Päbsten. Frankreich! diese Republik ist schwach, weil sie klein ist, weil sie nicht, wie du, 35 Millionen Männer zu ihrer Vertheidigung zählt. Daher steigt Oestreich, Oestreich mit seinen Croaten, diesen Feinden der Civilisation und der Freiheit, herab in die Gefilde von Latium, um die junge Republik, deine Schwester, zu unterdrücken. Du Königin der Nationen, du, die heilige Fackel der Völker, wirst du erlauben, daß die römische Republik aus der Welt verschwindet? Wirst du erlauben, daß Oestreich dich züchtigt, indem es ein Volk züchtigt, welches deinem Beispiele folgte, und welches, wie du, frei sein will? Laß nicht so dein schönes republikanisches Wappen beflecken, o Frankreich, komme zu Hülfe deinen Söhnen in Italien. Von dir, von dir allein hängt ihr Heil ab.“ Die Abstimmung der französischen Nationalversammlung vom 8. März bringt den Italienern die Antwort der „honnetten Republik“ auf diese Adresse. In der Sitzung der römischen Constituante vom 28. Februar wurde Mazzini unter allgemeinem Beifallsruf des Saales als Deputirter proklamirt. Giovitta verlas folgenden Gesetzesvorschlag über die neue Gerichtsordnung: „Alle privilegirte Jurisdiktion ist abgeschafft. Die Kirchengerichte sind unterdrückt. Ein Appellationstribunal wird zu Rom errichtet, ebenso ein Kassationshof.“ Die Versammlung dekretirt die Dringlichkeit. Sterbini legt einen Gesetzesvorschlag vor, wodurch die Inquisition abgeschafft ist. Eine Säule wird errichtet werden auf dem Platze des Palastes, wo sie sich vereinigte. — Angenommen durch Akklamation. — Der Gesetzesvorschlag über die neue Gerichtsordnung wird angenommen. Der römische Minister des Innern, Saffi, hat folgende Proklamation erlassen: „Die Reaktion ist unermüdlich im Verleumden, sie verbreitet überall falsche Gerüchte über die Sparkassen, die Pfandhäuser und andere dergleichen Einrichtungen. Die Republi- hat die Ersparungen des Armen unter ihren besondern Schutz ge[unleserliches Material]stellt. Die strengsten und energischsten Maßregeln werden ergriffen werden gegen die agents provocateurs von Mißtrauen und Skandal.“ Der römische Finanzminister dekretirt: „In Erwägung des Dekrets der Constituante vom 21. Februar, wonach alle Niederlagen von Geld, die der todten Hand zu Rom und im Kirchenstaate überhaupt angehörten, für die dringenden Bedürfnisse des Vaterlandes in Anspruch zu nehmen sind, wird allen Verwaltern öffentlicher Kassen und allen Privaten anbefohlen, die in ihrem Depot befindlichen und von der todten Hand herrührenden Summen anzuzeigen und binnen 8 Tagen den Präfekten der Provinz davon in Kenntniß zu setzen. Im Weigerungsfalle, diese Summen anzugeben und in die Staatskasse fließen zu lassen, werden sie hierzu durch alle Rechtsmittel gezwungen werden. Gleichmäßig wird ihnen hierdurch angezeigt, daß sie aus diesen von der todten Hand bei ihnen niedergelegten Summen weder Zinsen, noch Capital an die früheren Besitzer auszuzahlen, sondern sie in die Provinzialkasse abzuliefern haben, unter Strafe, im Umgehungsfalle zur Zahlung der doppelten Summe verurtheilt zu werden.“ Das von der römischen Constituante erlassene Dekret über die Zwangsanleihe wird in seinen Eingangsworten motivirt, wie folgt: „In Erwägung, daß eine despotische Verwaltung, ohne Vorhersicht der Zukunft und einzig damit beschäftigt, eine privilegirte Kaste zu bereichern, die Staatsgelder verschleudert hat; in Erwägung, daß es unmöglich ist, die Finanzen zu reorganisiren, in Erwägung, daß die dringenden und gebieterischen Bedürfnisse des Staats und vor Allem die Nothwendigkeit, die entstehende Republik in einen Zustand beständiger Vertheidigung zu setzen, es unvermeidlich machen, zu schnellen und außerordentlichen Mitteln seine Zuflucht zu nehmen, worunter das leichteste eine Zwangsanleihe ist u. s. w. General Zamboni ist am 26. Febr. aus dem Regierungspalaste auf die Engelsburg gebracht worden. Es soll ein Scharmützel zu Epitassio, an der römischen Grenze, zwischen den neapolitanischen Vorposten und den römischen Truppen stattgefunden haben. Der römische Minister der auswärtigen Angelegenheiten, Rusconi, hat vom neapolitanischen Minister der auswärtigen Angelegenheiten Erklärungen verlangt über die Verletzung des römischen Gebiets durch 100 neapolitanische Soldaten. — Der Graf Gaëtano Mastai ist unter Eskorte an die Grenze des römischen Staats gebracht worden. Er ist verbannt. — Man spricht von einem Aufstande in Calabrien. Der Kriegsminister von Neapel soll dem General Talma den Befehl zugeschickt haben, alle an den Kirchenstaat angrenzenden Städte in Belagerungszustand zu versetzen. Die toskanische Regierung hat den Professor Otto Vannucci zu ihrem Bevollmächtigten bei der römischen Republik ernannt. Er hat seine Funktionen schon angetreten. Rom. Die Konstituante hat beschlossen, daß die Repräsentanten, welche zugleich vom Staate angestellt sind, nicht ihre Besoldung als Staatsdiener nebst den Sitzungsgeldern beziehen dürfen, sondern binnen acht Tagen zwischen Besoldung oder Sitzungsgeld wählen sollen. — Eben so hat sie beschlossen, jede Zahlung von Besoldung u. dgl. aus der Staatskasse an Personen einzustellen, die außerhalb des römischen Gebietes sich befinden. Diese Maßregel trifft hauptsächlich die geistlichen Reaktionäre, die sich zum Pabst oder sonst wohin zur Unterstützung des Absolutismus begeben haben. Mailand. Radetzky hat nun eine Note an die mailänder Bankiers und Notarien — von welchen fast alle wohlhabende Leute in Italien ihr Vermögen verwalten lassen — gerichtet, worin er sie auffordert, die Summen anzugeben, welche sie von reichen Mailändern in Händen haben. [Deutschland] * Köln, 12. März. Gestern war im Gürzenich Versammlung der Urwähler. Es handelte sich darum, mit den Abgeordneten in Berlin eine beständige Verbindung zu unterhalten, und es wurde zu diesem Zwecke ein Komite, bestehend aus 9 Mitgliedern, ernannt, welches alle von den Urwählern beschlossenen Adressen, Protestationen u. s. w. sofort an die Berliner Versammlung gelangen lassen soll. Der Zweck der Verhandlungen war dem Stadtrathe vorher angezeigt worden, und dieser hatte kein Bedenken getragen, den Gürzenich zu diesem Zwecke einzuräumen. Die Verhandlungen selbst gingen mit der größten Ordnung vor sich; der Gürzenich war angefüllt mit Urwählern. Die Sitzung war bereits zu Ende als plötzlich 2 Kompagnieen herannahten, die sich vor den Gürzenich aufpflanzten. Die Kommandantur, die neulich noch auf so traurige Weise ihre Unerfahrenheit in Wahlangelegenheiten bekundete, hat sich von den guten Bürgern der Stadt Köln düpiren lassen. Es wurde ihr hinterbracht, daß Köln ebenfalls einen 18. März vorbereite, und der Wahlmann und Kommandant Engels wollte sich neue Lorbeeren erringen. Hr. Engels, wie gesagt, hat sich düpiren lassen; die beiden Kompagnieen mußten wieder unverrichteter Dinge abziehen. Die Ruhe und Ordnung ist gestern keinen Augenblick gestört worden, und dieses haben wir nicht dem Herrn Engels, sondern den Uhlanen zu danken, welche die 34er im Respekt erhielten. Redakteur en chef: Karl Marx. Meteorologische Beobachtungen. [irrelevantes Material] Handelsnachrichten. [irrelevantes Material] Schifffahrts-Anzeige. Köln, 10. März 1849. Angekommen. P. Capitain von Rotterdam mit 3669 Ctr. Abgefahren. Ph. Kimpel nach Mainz. X. Sommer und Wb. H. Dunk nach Mannheim. G. Goob nach Heilbronn. S. Seelig nach dem Obermain. In Ladung. Nach Ruhrort bis Emmerich J. Linkewitz. Nach Düsseldorf bis Mülheim an der Ruhr. L. Ducoffre. Nach Andernach und Neuwied Peter Gies und Jac. Schilowski. Nach Koblenz, der Mosel, der Saar und Luxemburg Jos. Zeiler. Nach der Mosel, der Saar und nach Trier M. Zens. Nach Bingen H. Leineweber. Nach Mainz Ant Bender. Nach dem Niedermain Ph. Würges. Nach dem Mittel- und Obermain P. Schneider. Nach Heilbronn Fr. Müssig. Nach Kannstadt und Stuttgart Pet. Kühnle. Nach Worms u. Mannheim A. J. Brillmeyer und J. B. Mundschenk. Ferner: Nach Rotterdam Capt. Haasters, Köln Nr. 22. Nach Amsterdam Capt. Peer, Köln Nr. 13. Rheinhöhe: 8′ 5″. Köln. Pegel. Amtliche Bekanntmachung. Die auf Grund des Gesetzes über die Errichtung der Bürgerwehr vom 17. Oktober 1848 (Gesetzsammlung Stück 47 Nr. 3047) angelegte Stammliste aller hiesigen Einwohner, welche in Gemäßheit der §§. 8 bis 12 jenes Gesetzes zur Bürgerwehr heranzuziehen sind, ist nunmehr zu Jedermanns Einsicht auf dem hiesigen Stadtsekretariate während 14 Tagen offen gelegt, welches mit dem Bemerken bekannt gemacht wird, daß jedes Gemeindemitglied binnen 5 Tagen, nach Ablauf der 14 Tage der Offenlegung seine Bemerkungen gegen die Stammliste bei dem unterzeichneten Gemeinde-Vorstande anbringen kann. Köln, den 10. März 1849. Der kommissarische Oberbürgermeister, Graeff. Bekanntmachung. Nach Artikel 46 der allgemeinen Wechselordnung für Deutschland (Gesetzsammlung vom Jahre 1849 Seite 49) soll der Nachweis der dem Vormanne rechtzeitig gegebenen schriftlichen Benachrichtigung durch ein Post-Attest: daß ein Brief von dem Betheiligten an den Adressaten an dem angegebenen Tage abgesandt worden ist, geführt werden können. Da dergleichen Atteste von den preußischen Postbehörden nur bei rekommandirten Briefen ertheilt werden können, so wird das betheiligte Publikum darauf aufmerksam gemacht, daß der Absender, welcher sich jenen Nachweis durch ein Post-Attest sichern will, den Brief rekommandiren muß. Berlin, den 7. März 1849. General-Post-Amt. Annonce. Eine junge kinderlose Wittwe die in allen Handarbeiten erfahren und in der französischen Sprache bewandert ist, sucht bei einer einzelnen Dame Stelle als Gesellschafterin. Näheres auf portofreie Briefe unter Ltra. A. K. besorgt die Exp. d. Bl. Todes-Anzeige. S. Thelen, Mitglied des Filial-Clubs Nr. 3, ist Sonntag den 11. März in Folge der auf dem Thürmchenswall erhaltenen Schußwunde im Bürgerhospitale gestorben. Seine Beerdigung findet heute Dienstag um 2 1/2 Uhr Nachmittags statt. Die Mitglieder des Arbeiter-Vereins werden ersucht, sich zahlreich um oben bemerkte Stunde bei dem Bürgerhospitale einzufinden, um ihren hingeschiedenen Mitbürger nach seiner letzten Ruhestätte zu geleiten. Ein unverheir. solider u. geschickter Schriftsetzer wünscht mit der Leitung resp. Einrichtung einer Buchdruckerei betraut zu werden, und möchte damit die Redaktion eines Lokalblattes verbinden. Adresse: Q. Nr. Exp. d. Z. Eine Preisfrage nebst Antwort. Frage: Sollen wir den 18. März fröhlich oder trauernd feiern; wie ehrt man diesen Tag am besten? Antwort: Man verschlafe ihn! — Ein nüchterner Preuße. Sechs Schuhmacher-Gesellen, die besonders in Stiefel-Arbeit gut erfahren sind, und ein Dienstmädchen werden gesucht. Unter Goldschmidt Nr. 17. Für Damen. Neue Hauben und Hüte in jeden modernen Façons werden billigst gefertigt, so wie Hauben gewaschen und neu aufgemacht. Sternengasse Nr. 19. Gasthof in der Nähe vom Rhein ist zu vermiethen und gleich zu beziehen. D. Exp. s. w. Billard, vorzüglich gut mit gummielastischen Bänden, ist billig zu verkaufen. Die Exp. s. w. Ein solider Handwerker kann billige Schlafstelle haben. Sternengasse Nr. 50. Speditions-Anzeige. Frankfurt a. D. bietet den durch die Eisenbahn verbundenen Orten Schlesiens und Sachsens mittelst des von Stettin eingerichteten Dampf- und Reihe-Schnellschifffahrts-Vereins zur schnellen Güter Weiterbeförderung den Mittelplatz, um bei dem oft seichten Wasserstande der Oder den langsamen Wassertransport zu vermeiden; auch dürfte öfter, in Berücksichtigung der gewonnenen Zeit das Ausladen hier, und der Weiter-Transport durch den Dampfwagen, sich billiger stellen, als wenn die Güter zu Wasser weiter gehen. Bei strenger Sorge und Aufmerksamkeit suchen wir die Interessen unserer Freunde zu schützen; indem wir bei Posten mit 1 Sgr. per Ctr., incl. aller Spesen, die Expeditionen vollziehen, empfehlen wir uns zu allen Speditions-Aufträgen in der Ueberzeugung, das uns bisher geschenkte Vertrauen auch ferner zu rechtfertigen. ERNST ECCIUS & Sohn, in Frankfurt a. O. Die demokratischen Vereine der Rheinprovinz werden ersucht, ihre Adressen der „Neuen Rheinischen Zeitung“ oder der „Neuen Kölnischen Zeitung“ baldigst zugehen zu lassen. Feuerwerker-Geräthschaften werden zu kaufen gesucht. Hohestraße 95. Das große und älteste Kleider-Magazin von Abraham Emanuel Schildergasse Nr. 60, Herzogstraßen-Ecke unterhält beständig eine sehr große Auswahl geschmackvoll und solide gearbeiteter Anzüge, für jede Saison und zu den bekannten billigen aber festen Preisen. NB. Für Auswanderer, welche größere Parthien kaufen, wird ein besonderer Rabatt vergütet. In der Expedition der „Neuen Rheinischen Zeitung“ sind zu haben: Zwet politische Prozesse. Verhandelt vor den Februar-Assisen zu Köln. I. Der erste Preß-Prozeß der „Neuen Rheinischen Zeitung.“ II. Prozeß des Kreis-Ausschusses der rheinischen Demokraten. Preis broschirt 5 Sgr. Inserat. (Durch Zufall verspätet.) In der gestrigen 2. Ausgabe dieser Zeitung wird die Handlungsweise des hiesigen Tabaksfabrikanten J. J. Claasen gegenüber seinen Cigarrenarbeitern, und die Wirksamkeit des hiesigen Gewerbegerichtes in einer Art besprochen, welche die Meinung Vieler irreleiten könnte. Dem Herrn Claasen mag seine Vertheidigung selbst überlassen, in der andern Beziehung mögen aber einige Bemerkungen hier gestattet werden. In der Prozeßsache Funk wider Claasen und Funk gegen Erven liegen allerdings, und der Fall war auch dazu angethan, zwei sich widersprechende Entscheidungen vor; aber Widersprüche in den Entscheidungen, auch selbst bei ein und demselben Gerichte sind zu allen Zeiten vorgekommen und werden immer vorkommen, so lange die Urtheile nach Stimmenmehrheit abgefaßt werden. Wenn beispielsweise in einer Klagsache von 11 Richtern sich 5 dafür, aber 6 dagegen aussprechen, so wird die Klage abgewiesen werden müssen, und wenn in einer folgenden Sitzung von den 6 Einer ausbleibt, und statt Seiner ein Anderer eintritt, der sich zu der Meinung der 5 bekennt, so wird in einem analogen Falle umgekehrt entschieden werden müssen. Erblickt man hierin ein Uebel, so ist es doch ein solches, wogegen es keine Abhülfe gibt. Verliert nun durch einen Widerspruch in den Entscheidungen ein Kläger, der ein dürftiger Mann ist, das Mittel, seinem Anspruche Geltung zu verschaffen, und es intervenirt Jemand, gleichviel wer, schenkt jenem Manne einen, seiner Forderung nebst den verlornen Kosten gleichkommenden Betrag und gleicht so eine, der Unvollkommenheit menschlicher Einrichtungen entsprungene Lücke durch seine Wohlthätigkeit aus, so sollte eine solche Handlung eher lobend als verdächtigend erwähnt werden. In der zweiten Sache werden zwei Mitglieder allerdings, aber nicht als Parteien, was sie nicht waren, sondern durch den Beklagten, da es sich um die Frage, ob der Cigarrenmacher oder der Fabrikant dem Wickelmacher gegenüber, als Arbeitgeber responsabel sei, handeln und jene Mitglieder selbst Cigarrenfabrikanten waren, als bei der Entscheidung der Streitsache persönlich interessirt, reuisirt. Die gedachten Mitglieder haben sich auch ohne eine Entscheidung über die Statthaftigkeit der Recusation zu provociren, des Urtheils enthalten. Wenn in einer analogen Streitsache der Sekretär den Kläger Lichtenberg, welcher sich in derselben Lage wie Funk nach dem ersten Urtheile befand, durch die Vorstellung, daß seiner Meinung gemäß die von ihm gegen seinen Cigarrenarbeiter beabsichtigte Klage erfolglos bleiben würde, veranlaßte, davon abzustehen (von abweisen kann nicht die Rede sein), so hat dieß augenfällig nur den Zweck, von überflüssigen Kosten abzuhalten. Bestände aber Lichtenberg auf seinem Vorhaben, so würde die Vorladung geschehen und geschehen müssen. Köln, den 5. März 1849. Puppentheater. Zum Erstenmale: Der Untergang der Städte Sodoma und Gomorra. Hierauf: Das Ende der Welt. Nach der Vorschrift die Belohnung zur rechten und die Bestrafung zur linken Seite, mit allen dazu anziehenden Gegenständen. Anfang 7 Uhr. Theater in Köln. Dem Vernehmen nach wird die Tänzer- und Künstler-Familie unter der Leitung der Herren Carl Price und Brunner künftigen Mittwoch den 14. März im hiesigen Theater ihre erste Vorstellung geben Es läßt sich erwarten das der Besuch derselben ein sehr zahlreicher sein wird, indem ihnen aus Mailand, Venedig woher sie kommen, ein bedeutender Ruf vorangeht Theater Anzeige. Dienstag den 13. März: Abonnement Suspendu. Zum Besten des Chor-Personals: Martha oder Der Markt zu Richmond. Große Oper in 4 Akten, Musik von Flotow. Der Gerant Korff. <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div xml:id="ar244b_006" type="jArticle"> <p><pb facs="#f0002" n="1358"/> mischen und florentinischen Bannern ins Feld rücken. So angegriffen braucht Oestreich kaum einen Casus belli abzuwarten, den jede Rede auf diesen Tribünen liefert. Doch verzögert es seine Operationen, damit Europa die höchste Nothwendigkeit seiner (Oestreichs) Lage anerkenne und das französische Volk immer mehr und mehr von jener Täuschung geheilt werde, durch die es sich noch vor einigen Monaten in eine auswärtige Revolution hätte hineinstürzen lassen, die 100mal schmachvoller ist, als die Revolution, welche es im eigenen Lande verwünscht und unterdrückt.</p> <p>Wir hoffen ernstlich, daß die Kraft und Weisheit der franz. Regierung sie zu einer festen aber gemäßigten Mitwirkung zu den Maßregeln veranlassen wird, die sich zur Herstellung des Friedens im südlichen Europa als nothwendig erweisen mögen. Wir, als Engländer, bemerken nicht ohne Schmerz, die Abwesenheit des Einflusses unsres Landes bei diesen wichtigen Unterhandlungen.</p> <p>Der Vorschlag eines englischen Staatssekretärs wird in diesen Depeschen nur erwähnt, um geläugnet oder mit Verachtung bei Seite geschoben zu werden.</p> <p>Gleichwohl geben wir dem Triumph gesünderer und gerechterer Prinzipien unsern lauten Beifall und wir hegen das Vertrauen, daß durch die Uebereinstimmung der bei Italiens Wohlfahrt am Meisten interessirten Kontinentalmächtee die Ruhe Italiens hergestellt werden wird. So das englisch Organ der europäischen Contrerevolution.</p> </div> </div> <div n="1"> <head>Italien.</head> <div xml:id="ar244b_007" type="jArticle"> <head> <bibl> <author>*</author> </bibl> </head> <p>Der „<hi rendition="#g">Contemporaneo</hi>“ vom 28. Febr. enthält folgende Adresse an Frankreich:</p> <p>„Frankreich, eine neue Republik ist aus dem Schooße der Sklaverei hervorgegangen; nach deinem Beispiel hat sie die Kette gebrochen, geschmiedet von 100 Päbsten. Frankreich! diese Republik ist schwach, weil sie klein ist, weil sie nicht, wie du, 35 Millionen Männer zu ihrer Vertheidigung zählt. Daher steigt Oestreich, Oestreich mit seinen Croaten, diesen Feinden der Civilisation und der Freiheit, herab in die Gefilde von Latium, um die junge Republik, deine Schwester, zu unterdrücken. Du Königin der Nationen, du, die heilige Fackel der Völker, wirst du erlauben, daß die römische Republik aus der Welt verschwindet? Wirst du erlauben, daß Oestreich dich züchtigt, indem es ein Volk züchtigt, welches deinem Beispiele folgte, und welches, wie du, frei sein will? Laß nicht so dein schönes republikanisches Wappen beflecken, o Frankreich, komme zu Hülfe deinen Söhnen in Italien. Von dir, von dir allein hängt ihr Heil ab.“</p> <p>Die Abstimmung der französischen Nationalversammlung vom 8. März bringt den Italienern die Antwort der „honnetten Republik“ auf diese Adresse.</p> <p>In der Sitzung der römischen Constituante vom 28. Februar wurde Mazzini unter allgemeinem Beifallsruf des Saales als Deputirter proklamirt. Giovitta verlas folgenden Gesetzesvorschlag über die neue Gerichtsordnung: „Alle privilegirte Jurisdiktion ist abgeschafft. Die Kirchengerichte sind unterdrückt. Ein Appellationstribunal wird zu Rom errichtet, ebenso ein Kassationshof.“ Die Versammlung dekretirt die Dringlichkeit. <hi rendition="#g">Sterbini</hi> legt einen Gesetzesvorschlag vor, wodurch die Inquisition abgeschafft ist. Eine Säule wird errichtet werden auf dem Platze des Palastes, wo sie sich vereinigte. — Angenommen durch Akklamation. — Der Gesetzesvorschlag über die neue Gerichtsordnung wird angenommen.</p> <p>Der römische Minister des Innern, <hi rendition="#g">Saffi,</hi> hat folgende Proklamation erlassen: „Die Reaktion ist unermüdlich im Verleumden, sie verbreitet überall falsche Gerüchte über die Sparkassen, die Pfandhäuser und andere dergleichen Einrichtungen. Die Republi- hat die Ersparungen des Armen unter ihren besondern Schutz ge<gap reason="illegible"/>stellt. Die strengsten und energischsten Maßregeln werden ergriffen werden gegen die agents provocateurs von Mißtrauen und Skandal.“</p> <p>Der römische Finanzminister dekretirt: „In Erwägung des Dekrets der Constituante vom 21. Februar, wonach alle Niederlagen von Geld, die der todten Hand zu Rom und im Kirchenstaate überhaupt angehörten, für die dringenden Bedürfnisse des Vaterlandes in Anspruch zu nehmen sind, wird allen Verwaltern öffentlicher Kassen und allen Privaten anbefohlen, die in ihrem Depot befindlichen und von der todten Hand herrührenden Summen anzuzeigen und binnen 8 Tagen den Präfekten der Provinz davon in Kenntniß zu setzen. Im Weigerungsfalle, diese Summen anzugeben und in die Staatskasse fließen zu lassen, werden sie hierzu durch alle Rechtsmittel gezwungen werden. Gleichmäßig wird ihnen hierdurch angezeigt, daß sie aus diesen von der todten Hand bei ihnen niedergelegten Summen weder Zinsen, noch Capital an die früheren Besitzer auszuzahlen, sondern sie in die Provinzialkasse abzuliefern haben, unter Strafe, im Umgehungsfalle zur Zahlung der doppelten Summe verurtheilt zu werden.“</p> <p>Das von der römischen Constituante erlassene Dekret über die Zwangsanleihe wird in seinen Eingangsworten motivirt, wie folgt:</p> <p>„In Erwägung, daß eine despotische Verwaltung, ohne Vorhersicht der Zukunft und einzig damit beschäftigt, eine privilegirte Kaste zu bereichern, die Staatsgelder verschleudert hat; in Erwägung, daß es unmöglich ist, die Finanzen zu reorganisiren, in Erwägung, daß die dringenden und gebieterischen Bedürfnisse des Staats und vor Allem die Nothwendigkeit, die entstehende Republik in einen Zustand beständiger Vertheidigung zu setzen, es unvermeidlich machen, zu schnellen und außerordentlichen Mitteln seine Zuflucht zu nehmen, worunter das leichteste eine Zwangsanleihe ist u. s. w.</p> <p>General Zamboni ist am 26. Febr. aus dem Regierungspalaste auf die Engelsburg gebracht worden.</p> <p>Es soll ein Scharmützel zu Epitassio, an der römischen Grenze, zwischen den neapolitanischen Vorposten und den römischen Truppen stattgefunden haben.</p> <p>Der römische Minister der auswärtigen Angelegenheiten, Rusconi, hat vom <hi rendition="#g">neapolitanischen</hi> Minister der auswärtigen Angelegenheiten Erklärungen verlangt über die Verletzung des römischen Gebiets durch 100 neapolitanische Soldaten. — Der Graf Gaëtano Mastai ist unter Eskorte an die Grenze des römischen Staats gebracht worden. Er ist verbannt. — Man spricht von einem Aufstande in Calabrien.</p> <p>Der Kriegsminister von <hi rendition="#g">Neapel</hi> soll dem General Talma den Befehl zugeschickt haben, alle an den Kirchenstaat angrenzenden Städte in Belagerungszustand zu versetzen.</p> <p>Die <hi rendition="#g">toskanische</hi> Regierung hat den Professor Otto Vannucci zu ihrem Bevollmächtigten bei der römischen Republik ernannt. Er hat seine Funktionen schon angetreten.</p> </div> <div xml:id="ar244b_008" type="jArticle"> <head>Rom.</head> <p>Die Konstituante hat beschlossen, daß die Repräsentanten, welche zugleich vom Staate angestellt sind, nicht ihre Besoldung als Staatsdiener nebst den Sitzungsgeldern beziehen dürfen, sondern binnen acht Tagen zwischen Besoldung oder Sitzungsgeld wählen sollen. — Eben so hat sie beschlossen, jede Zahlung von Besoldung u. dgl. aus der Staatskasse an Personen einzustellen, die außerhalb des römischen Gebietes sich befinden. Diese Maßregel trifft hauptsächlich die geistlichen Reaktionäre, die sich zum Pabst oder sonst wohin zur Unterstützung des Absolutismus begeben haben.</p> </div> <div xml:id="ar244b_009" type="jArticle"> <head>Mailand.</head> <p>Radetzky hat nun eine Note an die mailänder Bankiers und Notarien — von welchen fast alle wohlhabende Leute in Italien ihr Vermögen verwalten lassen — gerichtet, worin er sie auffordert, die Summen anzugeben, welche sie von reichen Mailändern in Händen haben.</p> </div> </div> <div n="1"> <head>[Deutschland]</head> <div xml:id="ar244b_010" type="jArticle"> <head><bibl><author>*</author></bibl> Köln, 12. März.</head> <p>Gestern war im Gürzenich Versammlung der Urwähler. Es handelte sich darum, mit den Abgeordneten in Berlin eine beständige Verbindung zu unterhalten, und es wurde zu diesem Zwecke ein Komite, bestehend aus 9 Mitgliedern, ernannt, welches alle von den Urwählern beschlossenen Adressen, Protestationen u. s. w. sofort an die Berliner Versammlung gelangen lassen soll. Der Zweck der Verhandlungen war dem Stadtrathe vorher angezeigt worden, und dieser hatte kein Bedenken getragen, den Gürzenich zu diesem Zwecke einzuräumen. Die Verhandlungen selbst gingen mit der größten Ordnung vor sich; der Gürzenich war angefüllt mit Urwählern. Die Sitzung war bereits zu Ende als plötzlich 2 Kompagnieen herannahten, die sich vor den Gürzenich aufpflanzten.</p> <p>Die Kommandantur, die neulich noch auf so traurige Weise ihre Unerfahrenheit in Wahlangelegenheiten bekundete, hat sich von den guten Bürgern der Stadt Köln düpiren lassen.</p> <p>Es wurde ihr hinterbracht, daß Köln ebenfalls einen 18. März vorbereite, und der Wahlmann und Kommandant Engels wollte sich neue Lorbeeren erringen. Hr. Engels, wie gesagt, hat sich düpiren lassen; die beiden Kompagnieen mußten wieder unverrichteter Dinge abziehen. Die Ruhe und Ordnung ist gestern keinen Augenblick gestört worden, und dieses haben wir nicht dem Herrn Engels, sondern den Uhlanen zu danken, welche die 34er im Respekt erhielten.</p> </div> <div> <bibl>Redakteur en chef: <editor>Karl Marx.</editor> </bibl> </div> </div> <div n="1"> <head>Meteorologische Beobachtungen.</head> <gap reason="insignificant"/> </div> <div n="1"> <head>Handelsnachrichten.</head> <gap reason="insignificant"/> </div> <div type="jAnnouncements" n="1"> <div type="jAn"> <p>Schifffahrts-Anzeige.</p> <p>Köln, 10. März 1849.</p> <p>Angekommen.</p> <p>P. Capitain von Rotterdam mit 3669 Ctr.</p> <p>Abgefahren.</p> <p>Ph. Kimpel nach Mainz. X. Sommer und Wb. H. Dunk nach Mannheim. G. Goob nach Heilbronn. S. Seelig nach dem Obermain.</p> <p>In Ladung.</p> <p>Nach Ruhrort bis Emmerich J. Linkewitz. Nach Düsseldorf bis Mülheim an der Ruhr. L. Ducoffre. Nach Andernach und Neuwied Peter Gies und Jac. Schilowski. Nach Koblenz, der Mosel, der Saar und Luxemburg Jos. Zeiler. Nach der Mosel, der Saar und nach Trier M. Zens. Nach Bingen H. Leineweber. Nach Mainz Ant Bender. Nach dem Niedermain Ph. Würges. Nach dem Mittel- und Obermain P. Schneider. Nach Heilbronn Fr. Müssig. Nach Kannstadt und Stuttgart Pet. Kühnle. Nach Worms u. Mannheim A. J. Brillmeyer und J. B. Mundschenk.</p> <p>Ferner: Nach Rotterdam Capt. Haasters, Köln Nr. 22.</p> <p>Nach Amsterdam Capt. Peer, Köln Nr. 13.</p> <p>Rheinhöhe: 8′ 5″. Köln. Pegel.</p> </div> <div type="jAn"> <p>Amtliche Bekanntmachung.</p> <p>Die auf Grund des Gesetzes über die Errichtung der Bürgerwehr vom 17. Oktober 1848 (Gesetzsammlung Stück 47 Nr. 3047) angelegte Stammliste aller hiesigen Einwohner, welche in Gemäßheit der §§. 8 bis 12 jenes Gesetzes zur Bürgerwehr heranzuziehen sind, ist nunmehr zu Jedermanns Einsicht auf dem hiesigen Stadtsekretariate während 14 Tagen offen gelegt, welches mit dem Bemerken bekannt gemacht wird, daß jedes Gemeindemitglied binnen 5 Tagen, nach Ablauf der 14 Tage der Offenlegung seine Bemerkungen gegen die Stammliste bei dem unterzeichneten Gemeinde-Vorstande anbringen kann.</p> <p>Köln, den 10. März 1849.</p> <p>Der kommissarische Oberbürgermeister, Graeff.</p> </div> <div type="jAn"> <p>Bekanntmachung.</p> <p>Nach Artikel 46 der allgemeinen Wechselordnung für Deutschland (Gesetzsammlung vom Jahre 1849 Seite 49) soll der Nachweis der dem Vormanne rechtzeitig gegebenen schriftlichen Benachrichtigung durch ein Post-Attest: daß ein Brief von dem Betheiligten an den Adressaten an dem angegebenen Tage abgesandt worden ist, geführt werden können.</p> <p>Da dergleichen Atteste von den preußischen Postbehörden nur bei rekommandirten Briefen ertheilt werden können, so wird das betheiligte Publikum darauf aufmerksam gemacht, daß der Absender, welcher sich jenen Nachweis durch ein Post-Attest sichern will, den Brief rekommandiren muß.</p> <p>Berlin, den 7. März 1849.</p> <p>General-Post-Amt.</p> </div> <div type="jAn"> <p>Annonce.</p> <p>Eine junge kinderlose Wittwe die in allen Handarbeiten erfahren und in der französischen Sprache bewandert ist, sucht bei einer einzelnen Dame Stelle als Gesellschafterin. Näheres auf portofreie Briefe unter Ltra. A. K. besorgt die Exp. d. Bl.</p> </div> <div type="jAn"> <p>Todes-Anzeige.</p> <p>S. Thelen, Mitglied des Filial-Clubs Nr. 3, ist Sonntag den 11. März in Folge der auf dem Thürmchenswall erhaltenen Schußwunde im Bürgerhospitale gestorben.</p> <p>Seine Beerdigung findet heute Dienstag um 2 1/2 Uhr Nachmittags statt.</p> <p>Die Mitglieder des Arbeiter-Vereins werden ersucht, sich zahlreich um oben bemerkte Stunde bei dem Bürgerhospitale einzufinden, um ihren hingeschiedenen Mitbürger nach seiner letzten Ruhestätte zu geleiten.</p> </div> <div type="jAn"> <p>Ein unverheir. solider u. geschickter Schriftsetzer wünscht mit der Leitung resp. Einrichtung einer Buchdruckerei betraut zu werden, und möchte damit die Redaktion eines Lokalblattes verbinden. Adresse: Q. Nr. Exp. d. Z.</p> </div> <div type="jAn"> <p>Eine Preisfrage nebst Antwort.</p> <p>Frage: Sollen wir den 18. März fröhlich oder trauernd feiern; wie ehrt man diesen Tag am besten?</p> <p>Antwort: Man verschlafe ihn! —</p> <p>Ein nüchterner Preuße.</p> </div> <div type="jAn"> <p>Sechs Schuhmacher-Gesellen, die besonders in Stiefel-Arbeit gut erfahren sind, und ein Dienstmädchen werden gesucht. Unter Goldschmidt Nr. 17.</p> </div> <div type="jAn"> <p>Für Damen.</p> <p>Neue Hauben und Hüte in jeden modernen Façons werden billigst gefertigt, so wie Hauben gewaschen und neu aufgemacht. Sternengasse Nr. 19.</p> </div> <div type="jAn"> <p>Gasthof in der Nähe vom Rhein ist zu vermiethen und gleich zu beziehen. D. Exp. s. w.</p> </div> <div type="jAn"> <p>Billard, vorzüglich gut mit gummielastischen Bänden, ist billig zu verkaufen. Die Exp. s. w.</p> </div> <div type="jAn"> <p>Ein solider Handwerker kann billige Schlafstelle haben. Sternengasse Nr. 50.</p> </div> <div type="jAn"> <p>Speditions-Anzeige.</p> <p>Frankfurt a. D. bietet den durch die Eisenbahn verbundenen Orten Schlesiens und Sachsens mittelst des von Stettin eingerichteten Dampf- und Reihe-Schnellschifffahrts-Vereins zur schnellen Güter Weiterbeförderung den Mittelplatz, um bei dem oft seichten Wasserstande der Oder den langsamen Wassertransport zu vermeiden; auch dürfte öfter, in Berücksichtigung der gewonnenen Zeit das Ausladen hier, und der Weiter-Transport durch den Dampfwagen, sich billiger stellen, als wenn die Güter zu Wasser weiter gehen.</p> <p>Bei strenger Sorge und Aufmerksamkeit suchen wir die Interessen unserer Freunde zu schützen; indem wir bei Posten mit 1 Sgr. per Ctr., incl. aller Spesen, die Expeditionen vollziehen, empfehlen wir uns zu allen Speditions-Aufträgen in der Ueberzeugung, das uns bisher geschenkte Vertrauen auch ferner zu rechtfertigen.</p> <p>ERNST ECCIUS & Sohn, in Frankfurt a. O.</p> </div> <div type="jAn"> <p>Die demokratischen Vereine der Rheinprovinz werden ersucht, ihre Adressen der „Neuen Rheinischen Zeitung“ oder der „Neuen Kölnischen Zeitung“ baldigst zugehen zu lassen.</p> </div> <div type="jAn"> <p>Feuerwerker-Geräthschaften werden zu kaufen gesucht. Hohestraße 95.</p> </div> <div type="jAn"> <p>Das große und älteste Kleider-Magazin von Abraham Emanuel Schildergasse Nr. 60, Herzogstraßen-Ecke unterhält beständig eine sehr große Auswahl geschmackvoll und solide gearbeiteter Anzüge, für jede Saison und zu den bekannten billigen aber festen Preisen.</p> <p>NB. Für Auswanderer, welche größere Parthien kaufen, wird ein besonderer Rabatt vergütet.</p> </div> <div type="jAn"> <p>In der Expedition der „Neuen Rheinischen Zeitung“ sind zu haben:</p> <p>Zwet politische Prozesse.</p> <p>Verhandelt vor den Februar-Assisen zu Köln.</p> <p>I.</p> <p>Der erste Preß-Prozeß der „Neuen Rheinischen Zeitung.“</p> <p>II.</p> <p>Prozeß des Kreis-Ausschusses der rheinischen Demokraten.</p> <p>Preis broschirt 5 Sgr.</p> </div> <div type="jAn"> <p>Inserat.</p> <p>(Durch Zufall verspätet.)</p> <p>In der gestrigen 2. Ausgabe dieser Zeitung wird die Handlungsweise des hiesigen Tabaksfabrikanten J. J. Claasen gegenüber seinen Cigarrenarbeitern, und die Wirksamkeit des hiesigen Gewerbegerichtes in einer Art besprochen, welche die Meinung Vieler irreleiten könnte. Dem Herrn Claasen mag seine Vertheidigung selbst überlassen, in der andern Beziehung mögen aber einige Bemerkungen hier gestattet werden.</p> <p>In der Prozeßsache Funk wider Claasen und Funk gegen Erven liegen allerdings, und der Fall war auch dazu angethan, zwei sich widersprechende Entscheidungen vor; aber Widersprüche in den Entscheidungen, auch selbst bei ein und demselben Gerichte sind zu allen Zeiten vorgekommen und werden immer vorkommen, so lange die Urtheile nach Stimmenmehrheit abgefaßt werden. Wenn beispielsweise in einer Klagsache von 11 Richtern sich 5 dafür, aber 6 dagegen aussprechen, so wird die Klage abgewiesen werden müssen, und wenn in einer folgenden Sitzung von den 6 Einer ausbleibt, und statt Seiner ein Anderer eintritt, der sich zu der Meinung der 5 bekennt, so wird in einem analogen Falle umgekehrt entschieden werden müssen. Erblickt man hierin ein Uebel, so ist es doch ein solches, wogegen es keine Abhülfe gibt.</p> <p>Verliert nun durch einen Widerspruch in den Entscheidungen ein Kläger, der ein dürftiger Mann ist, das Mittel, seinem Anspruche Geltung zu verschaffen, und es intervenirt Jemand, gleichviel wer, schenkt jenem Manne einen, seiner Forderung nebst den verlornen Kosten gleichkommenden Betrag und gleicht so eine, der Unvollkommenheit menschlicher Einrichtungen entsprungene Lücke durch seine Wohlthätigkeit aus, so sollte eine solche Handlung eher lobend als verdächtigend erwähnt werden.</p> <p>In der zweiten Sache werden zwei Mitglieder allerdings, aber nicht als Parteien, was sie nicht waren, sondern durch den Beklagten, da es sich um die Frage, ob der Cigarrenmacher oder der Fabrikant dem Wickelmacher gegenüber, als Arbeitgeber responsabel sei, handeln und jene Mitglieder selbst Cigarrenfabrikanten waren, als bei der Entscheidung der Streitsache persönlich interessirt, reuisirt. Die gedachten Mitglieder haben sich auch ohne eine Entscheidung über die Statthaftigkeit der Recusation zu provociren, des Urtheils enthalten.</p> <p>Wenn in einer analogen Streitsache der Sekretär den Kläger Lichtenberg, welcher sich in derselben Lage wie Funk nach dem ersten Urtheile befand, durch die Vorstellung, daß seiner Meinung gemäß die von ihm gegen seinen Cigarrenarbeiter beabsichtigte Klage erfolglos bleiben würde, veranlaßte, davon abzustehen (von abweisen kann nicht die Rede sein), so hat dieß augenfällig nur den Zweck, von überflüssigen Kosten abzuhalten. Bestände aber Lichtenberg auf seinem Vorhaben, so würde die Vorladung geschehen und geschehen müssen.</p> <p>Köln, den 5. März 1849.</p> </div> <div type="jAn"> <p>Puppentheater.</p> <p>Zum Erstenmale:</p> <p>Der Untergang der Städte Sodoma und Gomorra.</p> <p>Hierauf:</p> <p>Das Ende der Welt.</p> <p>Nach der Vorschrift die Belohnung zur rechten und die Bestrafung zur linken Seite, mit allen dazu anziehenden Gegenständen. Anfang 7 Uhr.</p> </div> <div type="jAn"> <p>Theater in Köln.</p> <p>Dem Vernehmen nach wird die Tänzer- und Künstler-Familie unter der Leitung der Herren Carl Price und Brunner künftigen Mittwoch den 14. März im hiesigen Theater ihre erste Vorstellung geben Es läßt sich erwarten das der Besuch derselben ein sehr zahlreicher sein wird, indem ihnen aus Mailand, Venedig woher sie kommen, ein bedeutender Ruf vorangeht</p> </div> <div type="jAn"> <p>Theater Anzeige.</p> <p>Dienstag den 13. März:</p> <p>Abonnement Suspendu.</p> <p>Zum Besten des Chor-Personals:</p> <p>Martha oder Der Markt zu Richmond.</p> <p>Große Oper in 4 Akten, Musik von Flotow.</p> </div> </div> <div type="imprint"> <p>Der Gerant <hi rendition="#g">Korff</hi>.<lb/> Druck von J. W. Dietz, unter Hutmacher 17.</p> </div> </body> </text> </TEI> [1358/0002]
mischen und florentinischen Bannern ins Feld rücken. So angegriffen braucht Oestreich kaum einen Casus belli abzuwarten, den jede Rede auf diesen Tribünen liefert. Doch verzögert es seine Operationen, damit Europa die höchste Nothwendigkeit seiner (Oestreichs) Lage anerkenne und das französische Volk immer mehr und mehr von jener Täuschung geheilt werde, durch die es sich noch vor einigen Monaten in eine auswärtige Revolution hätte hineinstürzen lassen, die 100mal schmachvoller ist, als die Revolution, welche es im eigenen Lande verwünscht und unterdrückt.
Wir hoffen ernstlich, daß die Kraft und Weisheit der franz. Regierung sie zu einer festen aber gemäßigten Mitwirkung zu den Maßregeln veranlassen wird, die sich zur Herstellung des Friedens im südlichen Europa als nothwendig erweisen mögen. Wir, als Engländer, bemerken nicht ohne Schmerz, die Abwesenheit des Einflusses unsres Landes bei diesen wichtigen Unterhandlungen.
Der Vorschlag eines englischen Staatssekretärs wird in diesen Depeschen nur erwähnt, um geläugnet oder mit Verachtung bei Seite geschoben zu werden.
Gleichwohl geben wir dem Triumph gesünderer und gerechterer Prinzipien unsern lauten Beifall und wir hegen das Vertrauen, daß durch die Uebereinstimmung der bei Italiens Wohlfahrt am Meisten interessirten Kontinentalmächtee die Ruhe Italiens hergestellt werden wird. So das englisch Organ der europäischen Contrerevolution.
Italien. * Der „Contemporaneo“ vom 28. Febr. enthält folgende Adresse an Frankreich:
„Frankreich, eine neue Republik ist aus dem Schooße der Sklaverei hervorgegangen; nach deinem Beispiel hat sie die Kette gebrochen, geschmiedet von 100 Päbsten. Frankreich! diese Republik ist schwach, weil sie klein ist, weil sie nicht, wie du, 35 Millionen Männer zu ihrer Vertheidigung zählt. Daher steigt Oestreich, Oestreich mit seinen Croaten, diesen Feinden der Civilisation und der Freiheit, herab in die Gefilde von Latium, um die junge Republik, deine Schwester, zu unterdrücken. Du Königin der Nationen, du, die heilige Fackel der Völker, wirst du erlauben, daß die römische Republik aus der Welt verschwindet? Wirst du erlauben, daß Oestreich dich züchtigt, indem es ein Volk züchtigt, welches deinem Beispiele folgte, und welches, wie du, frei sein will? Laß nicht so dein schönes republikanisches Wappen beflecken, o Frankreich, komme zu Hülfe deinen Söhnen in Italien. Von dir, von dir allein hängt ihr Heil ab.“
Die Abstimmung der französischen Nationalversammlung vom 8. März bringt den Italienern die Antwort der „honnetten Republik“ auf diese Adresse.
In der Sitzung der römischen Constituante vom 28. Februar wurde Mazzini unter allgemeinem Beifallsruf des Saales als Deputirter proklamirt. Giovitta verlas folgenden Gesetzesvorschlag über die neue Gerichtsordnung: „Alle privilegirte Jurisdiktion ist abgeschafft. Die Kirchengerichte sind unterdrückt. Ein Appellationstribunal wird zu Rom errichtet, ebenso ein Kassationshof.“ Die Versammlung dekretirt die Dringlichkeit. Sterbini legt einen Gesetzesvorschlag vor, wodurch die Inquisition abgeschafft ist. Eine Säule wird errichtet werden auf dem Platze des Palastes, wo sie sich vereinigte. — Angenommen durch Akklamation. — Der Gesetzesvorschlag über die neue Gerichtsordnung wird angenommen.
Der römische Minister des Innern, Saffi, hat folgende Proklamation erlassen: „Die Reaktion ist unermüdlich im Verleumden, sie verbreitet überall falsche Gerüchte über die Sparkassen, die Pfandhäuser und andere dergleichen Einrichtungen. Die Republi- hat die Ersparungen des Armen unter ihren besondern Schutz ge_ stellt. Die strengsten und energischsten Maßregeln werden ergriffen werden gegen die agents provocateurs von Mißtrauen und Skandal.“
Der römische Finanzminister dekretirt: „In Erwägung des Dekrets der Constituante vom 21. Februar, wonach alle Niederlagen von Geld, die der todten Hand zu Rom und im Kirchenstaate überhaupt angehörten, für die dringenden Bedürfnisse des Vaterlandes in Anspruch zu nehmen sind, wird allen Verwaltern öffentlicher Kassen und allen Privaten anbefohlen, die in ihrem Depot befindlichen und von der todten Hand herrührenden Summen anzuzeigen und binnen 8 Tagen den Präfekten der Provinz davon in Kenntniß zu setzen. Im Weigerungsfalle, diese Summen anzugeben und in die Staatskasse fließen zu lassen, werden sie hierzu durch alle Rechtsmittel gezwungen werden. Gleichmäßig wird ihnen hierdurch angezeigt, daß sie aus diesen von der todten Hand bei ihnen niedergelegten Summen weder Zinsen, noch Capital an die früheren Besitzer auszuzahlen, sondern sie in die Provinzialkasse abzuliefern haben, unter Strafe, im Umgehungsfalle zur Zahlung der doppelten Summe verurtheilt zu werden.“
Das von der römischen Constituante erlassene Dekret über die Zwangsanleihe wird in seinen Eingangsworten motivirt, wie folgt:
„In Erwägung, daß eine despotische Verwaltung, ohne Vorhersicht der Zukunft und einzig damit beschäftigt, eine privilegirte Kaste zu bereichern, die Staatsgelder verschleudert hat; in Erwägung, daß es unmöglich ist, die Finanzen zu reorganisiren, in Erwägung, daß die dringenden und gebieterischen Bedürfnisse des Staats und vor Allem die Nothwendigkeit, die entstehende Republik in einen Zustand beständiger Vertheidigung zu setzen, es unvermeidlich machen, zu schnellen und außerordentlichen Mitteln seine Zuflucht zu nehmen, worunter das leichteste eine Zwangsanleihe ist u. s. w.
General Zamboni ist am 26. Febr. aus dem Regierungspalaste auf die Engelsburg gebracht worden.
Es soll ein Scharmützel zu Epitassio, an der römischen Grenze, zwischen den neapolitanischen Vorposten und den römischen Truppen stattgefunden haben.
Der römische Minister der auswärtigen Angelegenheiten, Rusconi, hat vom neapolitanischen Minister der auswärtigen Angelegenheiten Erklärungen verlangt über die Verletzung des römischen Gebiets durch 100 neapolitanische Soldaten. — Der Graf Gaëtano Mastai ist unter Eskorte an die Grenze des römischen Staats gebracht worden. Er ist verbannt. — Man spricht von einem Aufstande in Calabrien.
Der Kriegsminister von Neapel soll dem General Talma den Befehl zugeschickt haben, alle an den Kirchenstaat angrenzenden Städte in Belagerungszustand zu versetzen.
Die toskanische Regierung hat den Professor Otto Vannucci zu ihrem Bevollmächtigten bei der römischen Republik ernannt. Er hat seine Funktionen schon angetreten.
Rom. Die Konstituante hat beschlossen, daß die Repräsentanten, welche zugleich vom Staate angestellt sind, nicht ihre Besoldung als Staatsdiener nebst den Sitzungsgeldern beziehen dürfen, sondern binnen acht Tagen zwischen Besoldung oder Sitzungsgeld wählen sollen. — Eben so hat sie beschlossen, jede Zahlung von Besoldung u. dgl. aus der Staatskasse an Personen einzustellen, die außerhalb des römischen Gebietes sich befinden. Diese Maßregel trifft hauptsächlich die geistlichen Reaktionäre, die sich zum Pabst oder sonst wohin zur Unterstützung des Absolutismus begeben haben.
Mailand. Radetzky hat nun eine Note an die mailänder Bankiers und Notarien — von welchen fast alle wohlhabende Leute in Italien ihr Vermögen verwalten lassen — gerichtet, worin er sie auffordert, die Summen anzugeben, welche sie von reichen Mailändern in Händen haben.
[Deutschland] * Köln, 12. März. Gestern war im Gürzenich Versammlung der Urwähler. Es handelte sich darum, mit den Abgeordneten in Berlin eine beständige Verbindung zu unterhalten, und es wurde zu diesem Zwecke ein Komite, bestehend aus 9 Mitgliedern, ernannt, welches alle von den Urwählern beschlossenen Adressen, Protestationen u. s. w. sofort an die Berliner Versammlung gelangen lassen soll. Der Zweck der Verhandlungen war dem Stadtrathe vorher angezeigt worden, und dieser hatte kein Bedenken getragen, den Gürzenich zu diesem Zwecke einzuräumen. Die Verhandlungen selbst gingen mit der größten Ordnung vor sich; der Gürzenich war angefüllt mit Urwählern. Die Sitzung war bereits zu Ende als plötzlich 2 Kompagnieen herannahten, die sich vor den Gürzenich aufpflanzten.
Die Kommandantur, die neulich noch auf so traurige Weise ihre Unerfahrenheit in Wahlangelegenheiten bekundete, hat sich von den guten Bürgern der Stadt Köln düpiren lassen.
Es wurde ihr hinterbracht, daß Köln ebenfalls einen 18. März vorbereite, und der Wahlmann und Kommandant Engels wollte sich neue Lorbeeren erringen. Hr. Engels, wie gesagt, hat sich düpiren lassen; die beiden Kompagnieen mußten wieder unverrichteter Dinge abziehen. Die Ruhe und Ordnung ist gestern keinen Augenblick gestört worden, und dieses haben wir nicht dem Herrn Engels, sondern den Uhlanen zu danken, welche die 34er im Respekt erhielten.
Redakteur en chef: Karl Marx. Meteorologische Beobachtungen. _ Handelsnachrichten. _ Schifffahrts-Anzeige.
Köln, 10. März 1849.
Angekommen.
P. Capitain von Rotterdam mit 3669 Ctr.
Abgefahren.
Ph. Kimpel nach Mainz. X. Sommer und Wb. H. Dunk nach Mannheim. G. Goob nach Heilbronn. S. Seelig nach dem Obermain.
In Ladung.
Nach Ruhrort bis Emmerich J. Linkewitz. Nach Düsseldorf bis Mülheim an der Ruhr. L. Ducoffre. Nach Andernach und Neuwied Peter Gies und Jac. Schilowski. Nach Koblenz, der Mosel, der Saar und Luxemburg Jos. Zeiler. Nach der Mosel, der Saar und nach Trier M. Zens. Nach Bingen H. Leineweber. Nach Mainz Ant Bender. Nach dem Niedermain Ph. Würges. Nach dem Mittel- und Obermain P. Schneider. Nach Heilbronn Fr. Müssig. Nach Kannstadt und Stuttgart Pet. Kühnle. Nach Worms u. Mannheim A. J. Brillmeyer und J. B. Mundschenk.
Ferner: Nach Rotterdam Capt. Haasters, Köln Nr. 22.
Nach Amsterdam Capt. Peer, Köln Nr. 13.
Rheinhöhe: 8′ 5″. Köln. Pegel.
Amtliche Bekanntmachung.
Die auf Grund des Gesetzes über die Errichtung der Bürgerwehr vom 17. Oktober 1848 (Gesetzsammlung Stück 47 Nr. 3047) angelegte Stammliste aller hiesigen Einwohner, welche in Gemäßheit der §§. 8 bis 12 jenes Gesetzes zur Bürgerwehr heranzuziehen sind, ist nunmehr zu Jedermanns Einsicht auf dem hiesigen Stadtsekretariate während 14 Tagen offen gelegt, welches mit dem Bemerken bekannt gemacht wird, daß jedes Gemeindemitglied binnen 5 Tagen, nach Ablauf der 14 Tage der Offenlegung seine Bemerkungen gegen die Stammliste bei dem unterzeichneten Gemeinde-Vorstande anbringen kann.
Köln, den 10. März 1849.
Der kommissarische Oberbürgermeister, Graeff.
Bekanntmachung.
Nach Artikel 46 der allgemeinen Wechselordnung für Deutschland (Gesetzsammlung vom Jahre 1849 Seite 49) soll der Nachweis der dem Vormanne rechtzeitig gegebenen schriftlichen Benachrichtigung durch ein Post-Attest: daß ein Brief von dem Betheiligten an den Adressaten an dem angegebenen Tage abgesandt worden ist, geführt werden können.
Da dergleichen Atteste von den preußischen Postbehörden nur bei rekommandirten Briefen ertheilt werden können, so wird das betheiligte Publikum darauf aufmerksam gemacht, daß der Absender, welcher sich jenen Nachweis durch ein Post-Attest sichern will, den Brief rekommandiren muß.
Berlin, den 7. März 1849.
General-Post-Amt.
Annonce.
Eine junge kinderlose Wittwe die in allen Handarbeiten erfahren und in der französischen Sprache bewandert ist, sucht bei einer einzelnen Dame Stelle als Gesellschafterin. Näheres auf portofreie Briefe unter Ltra. A. K. besorgt die Exp. d. Bl.
Todes-Anzeige.
S. Thelen, Mitglied des Filial-Clubs Nr. 3, ist Sonntag den 11. März in Folge der auf dem Thürmchenswall erhaltenen Schußwunde im Bürgerhospitale gestorben.
Seine Beerdigung findet heute Dienstag um 2 1/2 Uhr Nachmittags statt.
Die Mitglieder des Arbeiter-Vereins werden ersucht, sich zahlreich um oben bemerkte Stunde bei dem Bürgerhospitale einzufinden, um ihren hingeschiedenen Mitbürger nach seiner letzten Ruhestätte zu geleiten.
Ein unverheir. solider u. geschickter Schriftsetzer wünscht mit der Leitung resp. Einrichtung einer Buchdruckerei betraut zu werden, und möchte damit die Redaktion eines Lokalblattes verbinden. Adresse: Q. Nr. Exp. d. Z.
Eine Preisfrage nebst Antwort.
Frage: Sollen wir den 18. März fröhlich oder trauernd feiern; wie ehrt man diesen Tag am besten?
Antwort: Man verschlafe ihn! —
Ein nüchterner Preuße.
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Frankfurt a. D. bietet den durch die Eisenbahn verbundenen Orten Schlesiens und Sachsens mittelst des von Stettin eingerichteten Dampf- und Reihe-Schnellschifffahrts-Vereins zur schnellen Güter Weiterbeförderung den Mittelplatz, um bei dem oft seichten Wasserstande der Oder den langsamen Wassertransport zu vermeiden; auch dürfte öfter, in Berücksichtigung der gewonnenen Zeit das Ausladen hier, und der Weiter-Transport durch den Dampfwagen, sich billiger stellen, als wenn die Güter zu Wasser weiter gehen.
Bei strenger Sorge und Aufmerksamkeit suchen wir die Interessen unserer Freunde zu schützen; indem wir bei Posten mit 1 Sgr. per Ctr., incl. aller Spesen, die Expeditionen vollziehen, empfehlen wir uns zu allen Speditions-Aufträgen in der Ueberzeugung, das uns bisher geschenkte Vertrauen auch ferner zu rechtfertigen.
ERNST ECCIUS & Sohn, in Frankfurt a. O.
Die demokratischen Vereine der Rheinprovinz werden ersucht, ihre Adressen der „Neuen Rheinischen Zeitung“ oder der „Neuen Kölnischen Zeitung“ baldigst zugehen zu lassen.
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NB. Für Auswanderer, welche größere Parthien kaufen, wird ein besonderer Rabatt vergütet.
In der Expedition der „Neuen Rheinischen Zeitung“ sind zu haben:
Zwet politische Prozesse.
Verhandelt vor den Februar-Assisen zu Köln.
I.
Der erste Preß-Prozeß der „Neuen Rheinischen Zeitung.“
II.
Prozeß des Kreis-Ausschusses der rheinischen Demokraten.
Preis broschirt 5 Sgr.
Inserat.
(Durch Zufall verspätet.)
In der gestrigen 2. Ausgabe dieser Zeitung wird die Handlungsweise des hiesigen Tabaksfabrikanten J. J. Claasen gegenüber seinen Cigarrenarbeitern, und die Wirksamkeit des hiesigen Gewerbegerichtes in einer Art besprochen, welche die Meinung Vieler irreleiten könnte. Dem Herrn Claasen mag seine Vertheidigung selbst überlassen, in der andern Beziehung mögen aber einige Bemerkungen hier gestattet werden.
In der Prozeßsache Funk wider Claasen und Funk gegen Erven liegen allerdings, und der Fall war auch dazu angethan, zwei sich widersprechende Entscheidungen vor; aber Widersprüche in den Entscheidungen, auch selbst bei ein und demselben Gerichte sind zu allen Zeiten vorgekommen und werden immer vorkommen, so lange die Urtheile nach Stimmenmehrheit abgefaßt werden. Wenn beispielsweise in einer Klagsache von 11 Richtern sich 5 dafür, aber 6 dagegen aussprechen, so wird die Klage abgewiesen werden müssen, und wenn in einer folgenden Sitzung von den 6 Einer ausbleibt, und statt Seiner ein Anderer eintritt, der sich zu der Meinung der 5 bekennt, so wird in einem analogen Falle umgekehrt entschieden werden müssen. Erblickt man hierin ein Uebel, so ist es doch ein solches, wogegen es keine Abhülfe gibt.
Verliert nun durch einen Widerspruch in den Entscheidungen ein Kläger, der ein dürftiger Mann ist, das Mittel, seinem Anspruche Geltung zu verschaffen, und es intervenirt Jemand, gleichviel wer, schenkt jenem Manne einen, seiner Forderung nebst den verlornen Kosten gleichkommenden Betrag und gleicht so eine, der Unvollkommenheit menschlicher Einrichtungen entsprungene Lücke durch seine Wohlthätigkeit aus, so sollte eine solche Handlung eher lobend als verdächtigend erwähnt werden.
In der zweiten Sache werden zwei Mitglieder allerdings, aber nicht als Parteien, was sie nicht waren, sondern durch den Beklagten, da es sich um die Frage, ob der Cigarrenmacher oder der Fabrikant dem Wickelmacher gegenüber, als Arbeitgeber responsabel sei, handeln und jene Mitglieder selbst Cigarrenfabrikanten waren, als bei der Entscheidung der Streitsache persönlich interessirt, reuisirt. Die gedachten Mitglieder haben sich auch ohne eine Entscheidung über die Statthaftigkeit der Recusation zu provociren, des Urtheils enthalten.
Wenn in einer analogen Streitsache der Sekretär den Kläger Lichtenberg, welcher sich in derselben Lage wie Funk nach dem ersten Urtheile befand, durch die Vorstellung, daß seiner Meinung gemäß die von ihm gegen seinen Cigarrenarbeiter beabsichtigte Klage erfolglos bleiben würde, veranlaßte, davon abzustehen (von abweisen kann nicht die Rede sein), so hat dieß augenfällig nur den Zweck, von überflüssigen Kosten abzuhalten. Bestände aber Lichtenberg auf seinem Vorhaben, so würde die Vorladung geschehen und geschehen müssen.
Köln, den 5. März 1849.
Puppentheater.
Zum Erstenmale:
Der Untergang der Städte Sodoma und Gomorra.
Hierauf:
Das Ende der Welt.
Nach der Vorschrift die Belohnung zur rechten und die Bestrafung zur linken Seite, mit allen dazu anziehenden Gegenständen. Anfang 7 Uhr.
Theater in Köln.
Dem Vernehmen nach wird die Tänzer- und Künstler-Familie unter der Leitung der Herren Carl Price und Brunner künftigen Mittwoch den 14. März im hiesigen Theater ihre erste Vorstellung geben Es läßt sich erwarten das der Besuch derselben ein sehr zahlreicher sein wird, indem ihnen aus Mailand, Venedig woher sie kommen, ein bedeutender Ruf vorangeht
Theater Anzeige.
Dienstag den 13. März:
Abonnement Suspendu.
Zum Besten des Chor-Personals:
Martha oder Der Markt zu Richmond.
Große Oper in 4 Akten, Musik von Flotow.
Der Gerant Korff.
Druck von J. W. Dietz, unter Hutmacher 17.
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(2017-03-20T13:08:10Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Jürgen Herres: Konvertierung TUSTEP nach XML
(2017-03-20T13:08:10Z)
Maria Ermakova, Benjamin Fiechter, Susanne Haaf, Frank Wiegand: Konvertierung XML nach DTA-Basisformat
(2017-03-20T13:08:10Z)
Weitere Informationen:Die angegebenen Seitenzahlen beziehen sich auf die Ausgabe: Neue Rheinische Zeitung. Organ der Demokratie. Bd. 2 (Nummer 184 bis Nummer 301) Köln, 1. Januar 1849 bis 19. Mai 1849. Glashütten im Taunus, Verlag Detlev Auvermann KG 1973.
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