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Neue Rheinische Zeitung. Nr. 231. Köln, 25. Februar 1849. Zweite Beilage

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Hyper-eifrigen Sozialistinnen schon eine kleine Verschwörung hervorruft.

- Der morgige Tag wird sehr still vorübergehen. Um 10 Uhr begibt sich die National-Versammlung in die Magdalenenkirche, wo auch der Präsident mit seinen Ministern erscheinen wird, sobald sich die Deputirten "gesetzt" haben werden. Die Beamtenwelt folgt in der üblichen Ordnung. Beim Anfang und Schluß des Tedeums fallen Kanonenschüsse. Unter dem Portale hängt ein schwarzes Tuch, woauf mit weißen Buchstaben geschrieben:

"A la memoire des Citoyens morts pour la Republique." Die Garnison nebst Bürgerwehr bilden Spaliere. Die eingeschriebenen Stadtarmen erhalten eine doppelte Brod- und Fleisch-Portion in Papiergeld.

Hiermit hat das Faucher'sche Februar-Programm im Moniteur ein Ende. Die ganze ministerielle Feier läuft also auf Mozartsches Requiem hinaus, zu dem die Eintrittskarten schon heute mit 10 bis 15 Franks bezahlt werden.

- Die "Patrie" meldete gestern Abend:

"Das Gerücht lief am Schlusse der Nationalversammlung, daß in Turin die Republik proklamirt worden sei."

Nähere Turiner Berichte reichen nur bis zum 19. und wissen davon noch nichts.

- Man liest an den Straßenecken:

"Die Verwundeten, Kämpfer, Witwen und Waisen der Februar-Revolution sind eingeladen, sich morgen (24) früh 9 Uhr vor dem Centralbüreau der Februarkämpfer, Faubourg St. Martin 40, einzufinden, um gemeinschaftlich zur Julisäule (auf dem Bastillenplatze) zu ziehen.

- Man liest in allen demokratischen Blättern:

"Morgen, Sonnabend 24. Februar, findet Abends 8 Uhr, zur Jahresfeier der Februar-Revolution ein großes Musikfest im Fraternitätssaal, Rue Martel 9, statt. Es werden darin 200 Instrumentalisten, 100 Sänger und Solovirtuosen (meist aus dem Volke) auftreten. Eintrittskarten zu 50 Centimen am Eingange des Fraternitätssaales und in allen Büreaus der Associations-Fraternelles."

- (An den Redakteur des "Credit.") Mein Herr. Es ist unrichtig, daß Sie nach einem andern Blatte melden; ich hätte mich jetzt erst in den Freimaurerbund aufnehmen lassen. Vor zwölf Jahren wurde ich schon in die französ. Loge zu New-York aufgenommen; außerdem habe ich die Ehre auch der Philantropen-Loge in Brüssel anzugehören. Gruß und Brüderschaft.

Paris 21. Febr. 1849.

(gez.) Pierre, Napoleon Bonaparte. Volksvertreter.

Eine indische Post, die wir mit Berichten aus Bombay bis zum 19. Jan. schon gestern Nachmittags erhielten, ist diesesmal überaus wichtig. 12000 Afghanistaner schicken sich an, unterstützt von 14 Kanonen, den Engländern die Eroberung des Scindlands von Neuem streitig zu machen. Herr Gough kann sich also trotz der Einnahme Moltan's auf eine neue Schlacht gefaßt machen.

- Der Moniteur erfreut uns heute abermals mit 25 neuen Unterpräfekten. Das Kabinet will, scheint es, das ganze Verwaltungspersonal wechseln. Die "Presse" macht den Vorschlag, die Verwaltung des Staates von der Politik ganz zu trennen und eine Art preußisches Büreaukratenthum einzuführen, das ruhig fortvegetire, gleichviel, welche Stürme die politischen Schichten bewegen. Die Herren der "Presse" haben eine vortreffliche Vorstellung von Preußen.

- Die Gährungen in den Departements dauern fort. Gestern meldeten die Blätter eine Insurrektion in Niort; heute erfahren wir aus Lyon, daß es auch dort auf dem Place Louis XVIII. einiges Lärmen absetzte. Veranlassung dazu gab das Gerücht, der Präfekt wolle die Statue (den Mann des Volkes darstellend) herabreißen lassen, um die des Exkönigs wieder zu Ehren zu bringen, Das Volk sammelte sich in Masse um die Statue des Volksmannes und stieß die schrecklichsten Flüche gegen die Aristo's aus. Erst als der Präfekt und der Maire ihm feierlichst versprochen, daß die Statue nicht abgenommen werden solle, kehrte es nach Hause zurück.

Herr Faucher hat unstreitig allen demokratischen Sinnbildern den Tod geschworen.

(Conservative Journalstimmen über den moralischen Sieg Pierre Lerour's in der gestrigen Nationalversammlung.)

1) Journal des Debats: "... Es scheint uns, als habe Pierre Lerour viel weniger nie betrogenen Ehemänner rächen wollen, als die Diebe. Aus Aerger, die Spitzbuben und die sonstigen saubern Gäste der Assisenhöfe vom Volksmandat ausgeschlossen zu sehen, stellte er seinen Antrag: auch die Ehebrecher in diese Categorie zu zählen. Die Volkssouveränetät müsse respektirt werden! ... Das Volk hat ganz eigne Vertheidiger! Ich (Bertin) frage aber: welche Interessen kann das Volk an der Wahlfähigkeit der Diebe haben? Pierre Lerour diskutirte diesen Punkt mit einem Feuer, das wahrhaftig (?) das Volk skandalisiren muß (?). Ist es nicht das Volk selbst, das durch das Organ seiner Gerichtshöfe die Diebe verurtheilen läßt? Ernennt nicht das Volk seine Deputirten? Handelt also nicht das Volk durch seine Deputirten? Angenommen, es beliebe einem Wahlzirkel, einen Dieb zu wählen, darf es den übrigen Wahlzirkeln des Landes nicht freistehen, diesen Vertreter auszuschließen? Wer ist denn eigentlich das Volk nach Pierre Lerour'schem Begriff? Der ehrenwerthe Deputirte hat sich darüber nicht ausgesprochen, obgleich ihn Billault dazu aufforderte. Der Socialismus ist eine schöne Sache; aber der gesunde Menschenverstand ist eine noch schönere Sache. Der Mensch denkt und Gott lenkt. Indem Pierre Leroux die Diebe zu Ehren bringen wollte, gelang es ihm nur eine neue Klasse der Verstoßenen zu schaffen. Seine Moral war glücklicher als seine Logik. Seine Logik sagte: Ihr dürft Niemanden ausstoßen, mithin auch die Diebe nicht; da ihr aber die Diebe ausstoßt, so müßt Ihr auch die Ehebrecher ausstoßen. Gut. Kein Privilegium! Wir sind vollkommen einverstanden, für die ehebrecherischen Patrioten nicht mehr Achtung als für die patriotischen Diebe zu haben."

2) Constitutionnel protestirt vorläufig gegen diese Erweiterung der Zahl von Fällen, die von der Wählbarkeit ausschließen. Seine eigentliche Strafpredigt werden wir erst morgen erhalten.

3) Presse lobt den Aufschwung, Geist und die Excentricität des Redners. Bei dieser Gelegenheit erwähnen wir eines heftigen Geschwätzes zu Gunsten der Erblichkeit der Staatsgewalt ... von Alexander Weill.

4) Opinion ruft: Chose rare! Pierre Lerour hat einmal Recht gehabt! Freilich war sein Geschoß nur gegen die Reichen gerichtet u. s. w.

5) Patrie und Siecle gestehen dem Antragsteller hohe Moral zu.

6) Univers geht in seinem Jesuitismus sogar soweit, zu sagen: Zu unserem Erstaunen erhob sich ein großer Theil der Rechten gegen den Antrag [unleserliches Material].

Der "National" sagt: Der Geist des Art. 73 ist eigentlich, nur die entehrenden Verbrechen auszuschließen, Ehebruch gilt aber in der heutigen Gesellschaft als kein entehrendes Verbrechen. Darum wäre in einer monarchischen Kammer (selbst unter Guizot) der Pierre Leroursche Antrag schwerlich durchgegangen. In einer Republik wären die Sitten natürlich reiner.

- National-Versammlung. Sitzung vom 23. Februar. Anfang 1 1/2 Uhr. Präsident Marrast. Kein einziger Minister ist anwesend. Sie sitzen im Elysee Bourbon, um unter der Leitung Bonapartes über die italienische Frage zu berathen.

Nach Verlesung des Protokolls werden mehrere Petitionen überreicht.

An der Tagesordnung ist das Wahlgesetz Wir rückten gestern bis Artikel 77 vor, aber St. Romme hatte einen Antrag zu Artikel 74 gestellt, der der Kommission wieder zugeschickt worden war und der Zulässigkeit der Beamten bei den Volkswahlen einen größern Spielraum einräumen möchte.

St. Romme entwickelt seinen Antrag. Er hält die Beamten für die Volksvertretung nützlich. Er möchte deshalb die Unzulässigkeit der unabsetzbaren Beamten gestrichen wissen.

Marrast: Ehe wir die Streichung eines Theils oder des ganzen Artikels 74 votiren, müssen wir erst die Anhängsel erledigen. Derartige Anhänge wurden von Bastiat und Kerdrel gestellt. Ebenso von Brunet.

Alle diese Anträge werden verworfen und der Artikel 74 geht in seiner ursprünglichen Form durch.

Die Versammlung geht zu Artikel 77 über, der von den militärischen und ministeriellen Unzulässigkeiten handelt und den unerläßlichen Benard auf die Bühne führt.

Benard wünscht, daß man die General- und Unterstaatssekretaire nicht ausnehme. Ihm zufolge müßte der Staatschef ... (Oh! Oh!) der Präsident der Republik seine Minister außerhalb der Kammer nehmen. Das hieße die Intriguen mit der Wurzel vertilgen. (Unterbrechung).

Fres[unleserliches Material]on bekämpft diese Wünsche. Daß hieße ins amerikanische System fallen, das für Frankreich nichts tauge. Die Administrativbeamten hätten zur Blüthe des Landes beigetragen (Gelächter).

Fr. Lasteyrie möchte die Unterstaatssekretaire keineswegs zu den Ausnahmen gezählt wissen.

Billault bekämpft den Antrag.

Die Versammlung schreitet zur Abstimmung über die Frage, ob die Unterstaatssekretäre Beamte und Deputirte zugleich sein können.

Die Entscheidung ist: Nein. (Sensation).

Eben so wird der Generalprokurator des Kassationshofes mit 403 gegen 338 Stimmen zu den Ausnahmen gezählt.

Die Versammlung stimmt über die übrigen Ausnahmen in eben so unerwarteter Weise. So läßt sie die Präfekten von Paris durchfallen.

Randoing und ein Dutzend Andere verlangen, daß auch der Gouverneur der Bank Deputirter zugleich sein könne (Oh, oh!).

Deslongrais: Der Gouverneur ist ja gar kein Staatsbesoldeter

Randoing u. Comp. ziehen ihr Verlangen zurück.

[unleserliches Material]ent stellt den Antrag, auch den Oberkommandanten der Bürgerwehr nicht in seinem Departement wählen zu lassen. Angenommen.

Ducoux stellt zu Art. 77 den Zusatz:

"Die Minister dürfen nicht votiren."

Dieser Zusatz ruft starken Tumult hervor und wird gar nicht in Betracht gezogen.

Art. 77 wird erledigt.

Art. 78:

"Alle Professoren, die auf dem Wege allgemeiner Bewerbung angestellt wurden, können nicht gewählt werden etc."

Derode hängt an: "Nicht in dem Departement wo sie angestellt sind." Der erste Theil geht durch. Letzterer wird verworfen.

Aylier: "Die unabsetzbaren Magistratsbeamten des Rechnungshofes, Cassationshofes und Appellhofes in Paris können gewählt werden." (Der Cassationshof wird verworfen).

Berryer ersucht, die des Rechnungshofes auszunehmen. Die Rechnungsbeamten hätten die Minister zu kontrolliren. (Wird trotzdem verworfen).

Hier wird die Debatte abgebrochen.

Marrast: Bürger, Vertreter! Das Programm der morgigen Feier kennen Sie. Dieselbe ist auf 10 Uhr festgestellt. Um nun zahlreich bei derselben zu erscheinen, wollen sich diejenigen Glieder, die daran Theil nehmen, in dem Saale des Präsidentschaftshotels um 9 Uhr einfinden. Sie sind ersucht, die Schärpe zu tragen, damit Sie die öffentliche Gewalt nicht arretire (Gelächter).

Die Sitzung wird um 6 Uhr geschlossen.

Großbritannien.
* London, 23. Febr.

In der gestrigen Sitzung des Unterhauses suchte Hr. Wortley um Erlaubniß für eine Bill nach, die in Betreff der Ehebündnisse zwischen gewissen Verwandschaftsgraden die bisherigen Gesetze umändern und verbessern soll. Nach ziemlich langer Diskussion und starkem Widerstande einiger Mitglieder wurde die Erlaubniß ertheilt.

Hierauf beauftragte Hr. Bouverie Bildung des Hauses zum Komite wegen der Toleranzacte Wilhelm's und Maria's, um daraus gewisse Strafen gegen Geistliche der Hochkirche, die zu den Dissenters übergehen, zu entfernen. Das Haus genehmigte den Antrag. Nächstens wird eine darauf bezügliche Bill vorgelegt werden.

Dann kam wieder einmal ein irischer Gegenstand - aus der irischen Grundeigenthumsfrage - zur Sprache. Zuletzt beantragte Hr. Trelawny eine Spezialkommission, um die Verwaltung der Herzogthümer Cornwall und Lancaster zu untersuchen, bei welcher arge Mißbräuche vorhanden seien Die Minister widersetzten sich und die Motion wurde mit 71 gegen 27 Stimmen abgelehnt.

Redakteur en chef: Karl Marx.
Bedrückung der kleinen Gärtner und Anpächter.

Motto: Wer da hat, den wird noch gegeben.

An den Kölner Stadtrath!

Wir müssen öffentlich Klage gegen einen Uebelstand erheben, der anfängt, unerträglich zu werden für einen Theil unserer Mitbürger, der durch die härteste und angestrengteste Arbeit sein Leben zu verdienen sucht, nämlich die kleinen Gärtner und Anpächter.

Diesen Leuten wird die Beschaffung des für ihr Feld so nöthigen Düngers auf eine ungerechte Weise erschwert und oft unmöglich gemacht.

In früherer Zeit war das Schroffeln oder Aufnehmen des Straßenkothes, den Gärtnern, die denselben als Dünger benutzen, erlaubt und der Stadtrath hielt auf dem Rathhausplatz 4 Pferde und Karren, die den Leuten den Bauschutt und Straßenkoth gegen Bezahlung auf ihre Felder fuhren. Später wurde die Straßenreinigung verpachtet, und zur Zeit, als Herr During dieselbe gepachtet hatte, wurde das Aufnehmen des Straßenkothes den Gärtnern gegen Bezahlung von 10 Sgr. monatlich in einer oder mehreren Straßen erlaubt. - Seit jedoch Herr Andreas Fleischhauer die Straßen-Reinigung gepachtet hat, ist die Sache anders geworden, obgleich man hätte hoffen dürfen, daß gerade dieser Mann, der nicht selbst schroffeln ging, nicht seine ärmeren Mitbürger würde zu unterdrücken suchen.

Derselbe will keine geringere Quantität Straßenkoth als 25 Karren verkaufen und dann denselben nicht über den Bischofsweg hinausführen, während gerade der ärmere Mann nahe am Thor, wo Herr Fleischhauer seine Niederlage hat, kein Land erhalten kann, da dasselbe hier drei Thaler per Ruthe kostet und selten weniger als 12-20 Ruthen zusammen, verkauft werden. Ferner kostet der Karren Straßenkoth, der früher 7 Sgr. kostete, bei Herrn Fleischhauer jetzt 11 Sgr. und das Faß Nachtkoth 25 Sgr, wofür man früher nur 10 Sgr. gab.

Suchen nun die ärmeren Gärtner, die nicht die Mittel besitzen, sich Dünger zu kaufen, den Koth auf der Straße zu sammeln, so werden sie von den speziell hierzu beauftragten Tagelöhnern des Herrn Fleischhauer angezeigt, vor Gericht geladen und bestraft, oder es werden ihnen die Schiebkarren konfiscirt. - Diese Tagelöhner beschränken sich aber nicht allein darauf die anzuzeigen, welche sie beim Sammeln des Straßenkothes betreffen, sondern sie denunciren auch solche, die mit ihren Schiebkarren auf der Straße stille halten, oder die etwas Asche etc. aus den Häusern holen.

Auf jede Denunciation dieser Leute folgt ohne Nachsicht Strafe, so daß allein im Monat März v. J. wegen unerlaubtem Einsammeln von Straßenkoth über 400 Thlr. Gefängnißstrafe gegen Gärtner erkannt wurden.

Wir fordern nun den Stadtrath auf zu bewirken:

1) Daß den Gärtnern erlaubt werde, wie zur Zeit des Herrn Duringer, sei es auch gegen eine monatliche Bezahlung von 15 Sgr., den Koth in einer oder mehreren Straßen zu sammeln.

2) Vereidete Beamte mit der Straßenaufsicht zu beauftragen und nicht länger den Tagelöhnern des Herrn Fleischhauer das Denunciren des ungesetzlich Straßenkoth Sammelnden zu überlassen, und

3) Nicht länger dem Herrn Fleischhauer die städtischen Fuhren, mit Ausschluß aller andern Fuhrleute, zu überlassen. Herr Fleischhauer verdient ohnehin durch die Pachtung der Straßenreinigung Geld genug und sollte nicht auch noch durch dieses Vorrecht den ärmeren Fuhrleuten die Existenz verkümmern.

Wir hoffen übrigens, daß die öffentliche Meinung den Stadtrath sowohl, als Herrn Fleischhauer, zwingen wird, die oben geahndeten Bedrückungen zu beseitigen.

Mehrere Gärtner.

Meteorologische Beobachtungen. [irrelevantes Material]
Handelsnachrichten. [irrelevantes Material]
Getreide und Oelpreise zu Köln. [irrelevantes Material]
Frucht und Oelpreise. [irrelevantes Material]

Schifffahrts-Anzeige.

Köln, 24. Febr. 1849.

In Ladung.

Nach Ruhrort bis Emmerich W. Pesch; nach Düsseldorf bis Mühlheim an der Ruhr Joh. Budberg; nach Andernach und Neuwied Pet. Gies; nach Koblenz, der Mosel, der Saar und Luxemburg Jak. Tillmann; nach der Mosel, der Saar und Trier Joh. Castor; nach Mainz J. Hirschmann; nach dem Niedermain Fr. Schulz; nach dem Mittel- und Obermain Seb. Seelig; nach Heilbronn G. C. Schmidt; nach Kannstadt und Stuttgart H. Klee; nach Worms und Mannheim S. Dunk.

Ferner: nach Rotterdam Capt. Willemsen, Köln Nr. 6.
Ferner: nach Amsterdam Capt. Scholten, Köln Nr. 8.

Rheinhöhe: 10' 9 1/2". Köln, Pegel.

Bekanntmachung.

Die Verordnung königl. Regierung vom 20. März 1822 (Amtsblatt pag. 79), das Abraupen der Bäume und Hecken betreffend, wird hierdurch mit der Bestimmung in Erinnerung gebracht, daß im Stadtkreise Köln das Abraupen am 5. März c. beendigt sein muß. Contravenienten sollen dem Polizei-Gerichte zur gesetzlichen Bestrafung überwiesen werden.

Köln, den 20. Februar 1849.

Der Polizei-Direktor, Geiger.

Todes-Anzeige.

Verwandten und Freunden machen wir die traurige Mittheilung, daß unser innigst geliebter Sohn und Bruder der Privater

Mathias Joseph Lüttgen,

geb. am 14. Januar 1810, heute in Folge einer langwierigen Abnehmungskrankheit, gestärkt mit den hh. Sterbe-Sakramenten sanft entschlummert ist.

Köln, den 24. Februar 1849.

Die trauernde Mutter und Schwestern.

Die Beerdigung findet statt Dienstag den 27. Februar, Nachmittags ein Viertel vor 3 Uhr, und die feierlichen Exequien am darauf folgenden Tage, Mittwoch den 28. d. M, Vormittags 10 Uhr, in der Pfarrkirche zum h. Alban.

Börse bei Halin Heute Mittags und Abends große Harmonie. Täglich frischer Maitrank.

Gefunden ein Pack Reis.

Der Eigenthümer kann solchen gegen Erstattung der Einrückungsgebühren gegen Legitimation in Empfang nehmen. Die Expedition sagt wo.

Schildergasse Nr. 75 wird alles zerbrochene Glas, Kristall, Porzellan, Marmor, Gyps etc. gekittet, wofür garantirt wird.

Adolph Winkel, Maler.

Englischer Brustsyrup.

Untrügliches Mittel gegen Husten und Brustverschleimung ist nur allein ächt bei Gebr. Fabry, Altenmarkt Nr. 10.
F. Weidenbach, Obenmarspforten Nr. 42.
J. Meist, Siegburgergasse in Deutz.

Mosel-Dampfschifffahrt.

Wir werden unsern diesjährigen Dienst am Samstag den 3. Februar eröffnen und vorläufig wöchentlich vier Mal fahren, und zwar von Trier:

Montags, Mittwochs, Freitags und Samstags, Morgens 5 Uhr:

von Koblenz:

Dienstags, Donnerstags, Samstags und Sonntags, Morgens 6 Uhr.

Taxen für Güter und Personen sind unverändert geblieben.

Trier, den 29. Januar 1949.

Die Direktion.

Ausverkauf.

Da ich wegen Alterschwäche meine Spiegel u. Möbelfabrik eingehen lasse, so verkaufe ich die vorräthigen Spiegel und Möbel, elegante als einfache, in Palisander, Mahagoni, Nuß- und Kirschbaum zu den billigsten Preisen und bitte um geneigten Zuspruch.

Joh. Gottfr. Schlömer, Hohestraße Nr. 20-24

Der Gerant Korff.
Druck von J. W. Dietz, unter Hutmacher 17.

Hyper-eifrigen Sozialistinnen schon eine kleine Verschwörung hervorruft.

‒ Der morgige Tag wird sehr still vorübergehen. Um 10 Uhr begibt sich die National-Versammlung in die Magdalenenkirche, wo auch der Präsident mit seinen Ministern erscheinen wird, sobald sich die Deputirten „gesetzt“ haben werden. Die Beamtenwelt folgt in der üblichen Ordnung. Beim Anfang und Schluß des Tedeums fallen Kanonenschüsse. Unter dem Portale hängt ein schwarzes Tuch, woauf mit weißen Buchstaben geschrieben:

„A la mémoire des Citoyens morts pour la République.“ Die Garnison nebst Bürgerwehr bilden Spaliere. Die eingeschriebenen Stadtarmen erhalten eine doppelte Brod- und Fleisch-Portion in Papiergeld.

Hiermit hat das Faucher'sche Februar-Programm im Moniteur ein Ende. Die ganze ministerielle Feier läuft also auf Mozartsches Requiem hinaus, zu dem die Eintrittskarten schon heute mit 10 bis 15 Franks bezahlt werden.

‒ Die „Patrie“ meldete gestern Abend:

„Das Gerücht lief am Schlusse der Nationalversammlung, daß in Turin die Republik proklamirt worden sei.

Nähere Turiner Berichte reichen nur bis zum 19. und wissen davon noch nichts.

‒ Man liest an den Straßenecken:

„Die Verwundeten, Kämpfer, Witwen und Waisen der Februar-Revolution sind eingeladen, sich morgen (24) früh 9 Uhr vor dem Centralbüreau der Februarkämpfer, Faubourg St. Martin 40, einzufinden, um gemeinschaftlich zur Julisäule (auf dem Bastillenplatze) zu ziehen.

‒ Man liest in allen demokratischen Blättern:

„Morgen, Sonnabend 24. Februar, findet Abends 8 Uhr, zur Jahresfeier der Februar-Revolution ein großes Musikfest im Fraternitätssaal, Rue Martel 9, statt. Es werden darin 200 Instrumentalisten, 100 Sänger und Solovirtuosen (meist aus dem Volke) auftreten. Eintrittskarten zu 50 Centimen am Eingange des Fraternitätssaales und in allen Büreaus der Associations-Fraternelles.“

(An den Redakteur des „Credit.“) Mein Herr. Es ist unrichtig, daß Sie nach einem andern Blatte melden; ich hätte mich jetzt erst in den Freimaurerbund aufnehmen lassen. Vor zwölf Jahren wurde ich schon in die französ. Loge zu New-York aufgenommen; außerdem habe ich die Ehre auch der Philantropen-Loge in Brüssel anzugehören. Gruß und Brüderschaft.

Paris 21. Febr. 1849.

(gez.) Pierre, Napoleon Bonaparte. Volksvertreter.

Eine indische Post, die wir mit Berichten aus Bombay bis zum 19. Jan. schon gestern Nachmittags erhielten, ist diesesmal überaus wichtig. 12000 Afghanistaner schicken sich an, unterstützt von 14 Kanonen, den Engländern die Eroberung des Scindlands von Neuem streitig zu machen. Herr Gough kann sich also trotz der Einnahme Moltan's auf eine neue Schlacht gefaßt machen.

‒ Der Moniteur erfreut uns heute abermals mit 25 neuen Unterpräfekten. Das Kabinet will, scheint es, das ganze Verwaltungspersonal wechseln. Die „Presse“ macht den Vorschlag, die Verwaltung des Staates von der Politik ganz zu trennen und eine Art preußisches Büreaukratenthum einzuführen, das ruhig fortvegetire, gleichviel, welche Stürme die politischen Schichten bewegen. Die Herren der „Presse“ haben eine vortreffliche Vorstellung von Preußen.

‒ Die Gährungen in den Departements dauern fort. Gestern meldeten die Blätter eine Insurrektion in Niort; heute erfahren wir aus Lyon, daß es auch dort auf dem Place Louis XVIII. einiges Lärmen absetzte. Veranlassung dazu gab das Gerücht, der Präfekt wolle die Statue (den Mann des Volkes darstellend) herabreißen lassen, um die des Exkönigs wieder zu Ehren zu bringen, Das Volk sammelte sich in Masse um die Statue des Volksmannes und stieß die schrecklichsten Flüche gegen die Aristo's aus. Erst als der Präfekt und der Maire ihm feierlichst versprochen, daß die Statue nicht abgenommen werden solle, kehrte es nach Hause zurück.

Herr Faucher hat unstreitig allen demokratischen Sinnbildern den Tod geschworen.

(Conservative Journalstimmen über den moralischen Sieg Pierre Lerour's in der gestrigen Nationalversammlung.)

1) Journal des Débats: „… Es scheint uns, als habe Pierre Lerour viel weniger nie betrogenen Ehemänner rächen wollen, als die Diebe. Aus Aerger, die Spitzbuben und die sonstigen saubern Gäste der Assisenhöfe vom Volksmandat ausgeschlossen zu sehen, stellte er seinen Antrag: auch die Ehebrecher in diese Categorie zu zählen. Die Volkssouveränetät müsse respektirt werden! … Das Volk hat ganz eigne Vertheidiger! Ich (Bertin) frage aber: welche Interessen kann das Volk an der Wahlfähigkeit der Diebe haben? Pierre Lerour diskutirte diesen Punkt mit einem Feuer, das wahrhaftig (?) das Volk skandalisiren muß (?). Ist es nicht das Volk selbst, das durch das Organ seiner Gerichtshöfe die Diebe verurtheilen läßt? Ernennt nicht das Volk seine Deputirten? Handelt also nicht das Volk durch seine Deputirten? Angenommen, es beliebe einem Wahlzirkel, einen Dieb zu wählen, darf es den übrigen Wahlzirkeln des Landes nicht freistehen, diesen Vertreter auszuschließen? Wer ist denn eigentlich das Volk nach Pierre Lerour'schem Begriff? Der ehrenwerthe Deputirte hat sich darüber nicht ausgesprochen, obgleich ihn Billault dazu aufforderte. Der Socialismus ist eine schöne Sache; aber der gesunde Menschenverstand ist eine noch schönere Sache. Der Mensch denkt und Gott lenkt. Indem Pierre Leroux die Diebe zu Ehren bringen wollte, gelang es ihm nur eine neue Klasse der Verstoßenen zu schaffen. Seine Moral war glücklicher als seine Logik. Seine Logik sagte: Ihr dürft Niemanden ausstoßen, mithin auch die Diebe nicht; da ihr aber die Diebe ausstoßt, so müßt Ihr auch die Ehebrecher ausstoßen. Gut. Kein Privilegium! Wir sind vollkommen einverstanden, für die ehebrecherischen Patrioten nicht mehr Achtung als für die patriotischen Diebe zu haben.“

2) Constitutionnel protestirt vorläufig gegen diese Erweiterung der Zahl von Fällen, die von der Wählbarkeit ausschließen. Seine eigentliche Strafpredigt werden wir erst morgen erhalten.

3) Presse lobt den Aufschwung, Geist und die Excentricität des Redners. Bei dieser Gelegenheit erwähnen wir eines heftigen Geschwätzes zu Gunsten der Erblichkeit der Staatsgewalt … von Alexander Weill.

4) Opinion ruft: Chose rare! Pierre Lerour hat einmal Recht gehabt! Freilich war sein Geschoß nur gegen die Reichen gerichtet u. s. w.

5) Patrie und Siècle gestehen dem Antragsteller hohe Moral zu.

6) Univers geht in seinem Jesuitismus sogar soweit, zu sagen: Zu unserem Erstaunen erhob sich ein großer Theil der Rechten gegen den Antrag [unleserliches Material].

Der „National“ sagt: Der Geist des Art. 73 ist eigentlich, nur die entehrenden Verbrechen auszuschließen, Ehebruch gilt aber in der heutigen Gesellschaft als kein entehrendes Verbrechen. Darum wäre in einer monarchischen Kammer (selbst unter Guizot) der Pierre Leroursche Antrag schwerlich durchgegangen. In einer Republik wären die Sitten natürlich reiner.

National-Versammlung. Sitzung vom 23. Februar. Anfang 1 1/2 Uhr. Präsident Marrast. Kein einziger Minister ist anwesend. Sie sitzen im Elysee Bourbon, um unter der Leitung Bonapartes über die italienische Frage zu berathen.

Nach Verlesung des Protokolls werden mehrere Petitionen überreicht.

An der Tagesordnung ist das Wahlgesetz Wir rückten gestern bis Artikel 77 vor, aber St. Romme hatte einen Antrag zu Artikel 74 gestellt, der der Kommission wieder zugeschickt worden war und der Zulässigkeit der Beamten bei den Volkswahlen einen größern Spielraum einräumen möchte.

St. Romme entwickelt seinen Antrag. Er hält die Beamten für die Volksvertretung nützlich. Er möchte deshalb die Unzulässigkeit der unabsetzbaren Beamten gestrichen wissen.

Marrast: Ehe wir die Streichung eines Theils oder des ganzen Artikels 74 votiren, müssen wir erst die Anhängsel erledigen. Derartige Anhänge wurden von Bastiat und Kerdrel gestellt. Ebenso von Brunet.

Alle diese Anträge werden verworfen und der Artikel 74 geht in seiner ursprünglichen Form durch.

Die Versammlung geht zu Artikel 77 über, der von den militärischen und ministeriellen Unzulässigkeiten handelt und den unerläßlichen Benard auf die Bühne führt.

Benard wünscht, daß man die General- und Unterstaatssekretaire nicht ausnehme. Ihm zufolge müßte der Staatschef … (Oh! Oh!) der Präsident der Republik seine Minister außerhalb der Kammer nehmen. Das hieße die Intriguen mit der Wurzel vertilgen. (Unterbrechung).

Fres[unleserliches Material]on bekämpft diese Wünsche. Daß hieße ins amerikanische System fallen, das für Frankreich nichts tauge. Die Administrativbeamten hätten zur Blüthe des Landes beigetragen (Gelächter).

Fr. Lasteyrie möchte die Unterstaatssekretaire keineswegs zu den Ausnahmen gezählt wissen.

Billault bekämpft den Antrag.

Die Versammlung schreitet zur Abstimmung über die Frage, ob die Unterstaatssekretäre Beamte und Deputirte zugleich sein können.

Die Entscheidung ist: Nein. (Sensation).

Eben so wird der Generalprokurator des Kassationshofes mit 403 gegen 338 Stimmen zu den Ausnahmen gezählt.

Die Versammlung stimmt über die übrigen Ausnahmen in eben so unerwarteter Weise. So läßt sie die Präfekten von Paris durchfallen.

Randoing und ein Dutzend Andere verlangen, daß auch der Gouverneur der Bank Deputirter zugleich sein könne (Oh, oh!).

Deslongrais: Der Gouverneur ist ja gar kein Staatsbesoldeter

Randoing u. Comp. ziehen ihr Verlangen zurück.

[unleserliches Material]ent stellt den Antrag, auch den Oberkommandanten der Bürgerwehr nicht in seinem Departement wählen zu lassen. Angenommen.

Ducoux stellt zu Art. 77 den Zusatz:

„Die Minister dürfen nicht votiren.“

Dieser Zusatz ruft starken Tumult hervor und wird gar nicht in Betracht gezogen.

Art. 77 wird erledigt.

Art. 78:

„Alle Professoren, die auf dem Wege allgemeiner Bewerbung angestellt wurden, können nicht gewählt werden etc.“

Derode hängt an: „Nicht in dem Departement wo sie angestellt sind.“ Der erste Theil geht durch. Letzterer wird verworfen.

Aylier: „Die unabsetzbaren Magistratsbeamten des Rechnungshofes, Cassationshofes und Appellhofes in Paris können gewählt werden.“ (Der Cassationshof wird verworfen).

Berryer ersucht, die des Rechnungshofes auszunehmen. Die Rechnungsbeamten hätten die Minister zu kontrolliren. (Wird trotzdem verworfen).

Hier wird die Debatte abgebrochen.

Marrast: Bürger, Vertreter! Das Programm der morgigen Feier kennen Sie. Dieselbe ist auf 10 Uhr festgestellt. Um nun zahlreich bei derselben zu erscheinen, wollen sich diejenigen Glieder, die daran Theil nehmen, in dem Saale des Präsidentschaftshotels um 9 Uhr einfinden. Sie sind ersucht, die Schärpe zu tragen, damit Sie die öffentliche Gewalt nicht arretire (Gelächter).

Die Sitzung wird um 6 Uhr geschlossen.

Großbritannien.
* London, 23. Febr.

In der gestrigen Sitzung des Unterhauses suchte Hr. Wortley um Erlaubniß für eine Bill nach, die in Betreff der Ehebündnisse zwischen gewissen Verwandschaftsgraden die bisherigen Gesetze umändern und verbessern soll. Nach ziemlich langer Diskussion und starkem Widerstande einiger Mitglieder wurde die Erlaubniß ertheilt.

Hierauf beauftragte Hr. Bouverie Bildung des Hauses zum Komite wegen der Toleranzacte Wilhelm's und Maria's, um daraus gewisse Strafen gegen Geistliche der Hochkirche, die zu den Dissenters übergehen, zu entfernen. Das Haus genehmigte den Antrag. Nächstens wird eine darauf bezügliche Bill vorgelegt werden.

Dann kam wieder einmal ein irischer Gegenstand ‒ aus der irischen Grundeigenthumsfrage ‒ zur Sprache. Zuletzt beantragte Hr. Trelawny eine Spezialkommission, um die Verwaltung der Herzogthümer Cornwall und Lancaster zu untersuchen, bei welcher arge Mißbräuche vorhanden seien Die Minister widersetzten sich und die Motion wurde mit 71 gegen 27 Stimmen abgelehnt.

Redakteur en chef: Karl Marx.
Bedrückung der kleinen Gärtner und Anpächter.

Motto: Wer da hat, den wird noch gegeben.

An den Kölner Stadtrath!

Wir müssen öffentlich Klage gegen einen Uebelstand erheben, der anfängt, unerträglich zu werden für einen Theil unserer Mitbürger, der durch die härteste und angestrengteste Arbeit sein Leben zu verdienen sucht, nämlich die kleinen Gärtner und Anpächter.

Diesen Leuten wird die Beschaffung des für ihr Feld so nöthigen Düngers auf eine ungerechte Weise erschwert und oft unmöglich gemacht.

In früherer Zeit war das Schroffeln oder Aufnehmen des Straßenkothes, den Gärtnern, die denselben als Dünger benutzen, erlaubt und der Stadtrath hielt auf dem Rathhausplatz 4 Pferde und Karren, die den Leuten den Bauschutt und Straßenkoth gegen Bezahlung auf ihre Felder fuhren. Später wurde die Straßenreinigung verpachtet, und zur Zeit, als Herr During dieselbe gepachtet hatte, wurde das Aufnehmen des Straßenkothes den Gärtnern gegen Bezahlung von 10 Sgr. monatlich in einer oder mehreren Straßen erlaubt. ‒ Seit jedoch Herr Andreas Fleischhauer die Straßen-Reinigung gepachtet hat, ist die Sache anders geworden, obgleich man hätte hoffen dürfen, daß gerade dieser Mann, der nicht selbst schroffeln ging, nicht seine ärmeren Mitbürger würde zu unterdrücken suchen.

Derselbe will keine geringere Quantität Straßenkoth als 25 Karren verkaufen und dann denselben nicht über den Bischofsweg hinausführen, während gerade der ärmere Mann nahe am Thor, wo Herr Fleischhauer seine Niederlage hat, kein Land erhalten kann, da dasselbe hier drei Thaler per Ruthe kostet und selten weniger als 12-20 Ruthen zusammen, verkauft werden. Ferner kostet der Karren Straßenkoth, der früher 7 Sgr. kostete, bei Herrn Fleischhauer jetzt 11 Sgr. und das Faß Nachtkoth 25 Sgr, wofür man früher nur 10 Sgr. gab.

Suchen nun die ärmeren Gärtner, die nicht die Mittel besitzen, sich Dünger zu kaufen, den Koth auf der Straße zu sammeln, so werden sie von den speziell hierzu beauftragten Tagelöhnern des Herrn Fleischhauer angezeigt, vor Gericht geladen und bestraft, oder es werden ihnen die Schiebkarren konfiscirt. ‒ Diese Tagelöhner beschränken sich aber nicht allein darauf die anzuzeigen, welche sie beim Sammeln des Straßenkothes betreffen, sondern sie denunciren auch solche, die mit ihren Schiebkarren auf der Straße stille halten, oder die etwas Asche etc. aus den Häusern holen.

Auf jede Denunciation dieser Leute folgt ohne Nachsicht Strafe, so daß allein im Monat März v. J. wegen unerlaubtem Einsammeln von Straßenkoth über 400 Thlr. Gefängnißstrafe gegen Gärtner erkannt wurden.

Wir fordern nun den Stadtrath auf zu bewirken:

1) Daß den Gärtnern erlaubt werde, wie zur Zeit des Herrn Duringer, sei es auch gegen eine monatliche Bezahlung von 15 Sgr., den Koth in einer oder mehreren Straßen zu sammeln.

2) Vereidete Beamte mit der Straßenaufsicht zu beauftragen und nicht länger den Tagelöhnern des Herrn Fleischhauer das Denunciren des ungesetzlich Straßenkoth Sammelnden zu überlassen, und

3) Nicht länger dem Herrn Fleischhauer die städtischen Fuhren, mit Ausschluß aller andern Fuhrleute, zu überlassen. Herr Fleischhauer verdient ohnehin durch die Pachtung der Straßenreinigung Geld genug und sollte nicht auch noch durch dieses Vorrecht den ärmeren Fuhrleuten die Existenz verkümmern.

Wir hoffen übrigens, daß die öffentliche Meinung den Stadtrath sowohl, als Herrn Fleischhauer, zwingen wird, die oben geahndeten Bedrückungen zu beseitigen.

Mehrere Gärtner.

Meteorologische Beobachtungen. [irrelevantes Material]
Handelsnachrichten. [irrelevantes Material]
Getreide und Oelpreise zu Köln. [irrelevantes Material]
Frucht und Oelpreise. [irrelevantes Material]

Schifffahrts-Anzeige.

Köln, 24. Febr. 1849.

In Ladung.

Nach Ruhrort bis Emmerich W. Pesch; nach Düsseldorf bis Mühlheim an der Ruhr Joh. Budberg; nach Andernach und Neuwied Pet. Gies; nach Koblenz, der Mosel, der Saar und Luxemburg Jak. Tillmann; nach der Mosel, der Saar und Trier Joh. Castor; nach Mainz J. Hirschmann; nach dem Niedermain Fr. Schulz; nach dem Mittel- und Obermain Seb. Seelig; nach Heilbronn G. C. Schmidt; nach Kannstadt und Stuttgart H. Klee; nach Worms und Mannheim S. Dunk.

Ferner: nach Rotterdam Capt. Willemsen, Köln Nr. 6.
Ferner: nach Amsterdam Capt. Scholten, Köln Nr. 8.

Rheinhöhe: 10′ 9 1/2″. Köln, Pegel.

Bekanntmachung.

Die Verordnung königl. Regierung vom 20. März 1822 (Amtsblatt pag. 79), das Abraupen der Bäume und Hecken betreffend, wird hierdurch mit der Bestimmung in Erinnerung gebracht, daß im Stadtkreise Köln das Abraupen am 5. März c. beendigt sein muß. Contravenienten sollen dem Polizei-Gerichte zur gesetzlichen Bestrafung überwiesen werden.

Köln, den 20. Februar 1849.

Der Polizei-Direktor, Geiger.

Todes-Anzeige.

Verwandten und Freunden machen wir die traurige Mittheilung, daß unser innigst geliebter Sohn und Bruder der Privater

Mathias Joseph Lüttgen,

geb. am 14. Januar 1810, heute in Folge einer langwierigen Abnehmungskrankheit, gestärkt mit den hh. Sterbe-Sakramenten sanft entschlummert ist.

Köln, den 24. Februar 1849.

Die trauernde Mutter und Schwestern.

Die Beerdigung findet statt Dienstag den 27. Februar, Nachmittags ein Viertel vor 3 Uhr, und die feierlichen Exequien am darauf folgenden Tage, Mittwoch den 28. d. M, Vormittags 10 Uhr, in der Pfarrkirche zum h. Alban.

Börse bei Halin Heute Mittags und Abends große Harmonie. Täglich frischer Maitrank.

Gefunden ein Pack Reis.

Der Eigenthümer kann solchen gegen Erstattung der Einrückungsgebühren gegen Legitimation in Empfang nehmen. Die Expedition sagt wo.

Schildergasse Nr. 75 wird alles zerbrochene Glas, Kristall, Porzellan, Marmor, Gyps etc. gekittet, wofür garantirt wird.

Adolph Winkel, Maler.

Englischer Brustsyrup.

Untrügliches Mittel gegen Husten und Brustverschleimung ist nur allein ächt bei Gebr. Fabry, Altenmarkt Nr. 10.
F. Weidenbach, Obenmarspforten Nr. 42.
J. Meist, Siegburgergasse in Deutz.

Mosel-Dampfschifffahrt.

Wir werden unsern diesjährigen Dienst am Samstag den 3. Februar eröffnen und vorläufig wöchentlich vier Mal fahren, und zwar von Trier:

Montags, Mittwochs, Freitags und Samstags, Morgens 5 Uhr:

von Koblenz:

Dienstags, Donnerstags, Samstags und Sonntags, Morgens 6 Uhr.

Taxen für Güter und Personen sind unverändert geblieben.

Trier, den 29. Januar 1949.

Die Direktion.

Ausverkauf.

Da ich wegen Alterschwäche meine Spiegel u. Möbelfabrik eingehen lasse, so verkaufe ich die vorräthigen Spiegel und Möbel, elegante als einfache, in Palisander, Mahagoni, Nuß- und Kirschbaum zu den billigsten Preisen und bitte um geneigten Zuspruch.

Joh. Gottfr. Schlömer, Hohestraße Nr. 20-24

Der Gerant Korff.
Druck von J. W. Dietz, unter Hutmacher 17.

<TEI>
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          <p><pb facs="#f0002" n="1274"/>
Hyper-eifrigen Sozialistinnen schon eine kleine Verschwörung hervorruft.</p>
          <p>&#x2012; Der morgige Tag wird sehr still vorübergehen. Um 10 Uhr begibt sich die National-Versammlung in die Magdalenenkirche, wo auch der Präsident mit seinen Ministern erscheinen wird, sobald sich die Deputirten &#x201E;<hi rendition="#g">gesetzt</hi>&#x201C; haben werden. Die Beamtenwelt folgt in der üblichen Ordnung. Beim Anfang und Schluß des Tedeums fallen Kanonenschüsse. Unter dem Portale hängt ein schwarzes Tuch, woauf mit weißen Buchstaben geschrieben:</p>
          <p>&#x201E;A la mémoire des Citoyens morts pour la République.&#x201C; Die Garnison nebst Bürgerwehr bilden Spaliere. Die eingeschriebenen Stadtarmen erhalten eine doppelte Brod- und Fleisch-Portion in Papiergeld.</p>
          <p>Hiermit hat das Faucher'sche Februar-Programm im Moniteur ein Ende. Die ganze ministerielle Feier läuft also auf Mozartsches Requiem hinaus, zu dem die Eintrittskarten schon heute mit 10 bis 15 Franks bezahlt werden.</p>
          <p>&#x2012; Die &#x201E;Patrie&#x201C; meldete gestern Abend:</p>
          <p>&#x201E;Das Gerücht lief am Schlusse der Nationalversammlung, <hi rendition="#g">daß in Turin die Republik proklamirt worden sei.</hi>&#x201C;</p>
          <p>Nähere Turiner Berichte reichen nur bis zum 19. und wissen davon noch nichts.</p>
          <p>&#x2012; Man liest an den Straßenecken:</p>
          <p>&#x201E;Die Verwundeten, Kämpfer, Witwen und Waisen der Februar-Revolution sind eingeladen, sich morgen (24) früh 9 Uhr vor dem Centralbüreau der Februarkämpfer, Faubourg St. Martin 40, einzufinden, um gemeinschaftlich zur Julisäule (auf dem Bastillenplatze) zu ziehen.</p>
          <p>&#x2012; Man liest in allen demokratischen Blättern:</p>
          <p>&#x201E;Morgen, Sonnabend 24. Februar, findet Abends 8 Uhr, zur Jahresfeier der Februar-Revolution ein großes Musikfest im Fraternitätssaal, Rue Martel 9, statt. Es werden darin 200 Instrumentalisten, 100 Sänger und Solovirtuosen (meist aus dem Volke) auftreten. Eintrittskarten zu 50 Centimen am Eingange des Fraternitätssaales und in allen Büreaus der Associations-Fraternelles.&#x201C;</p>
          <p>&#x2012; <hi rendition="#g">(An den Redakteur des &#x201E;Credit.&#x201C;)</hi> Mein Herr. Es ist unrichtig, daß Sie nach einem andern Blatte melden; ich hätte mich jetzt erst in den Freimaurerbund aufnehmen lassen. Vor zwölf Jahren wurde ich schon in die französ. Loge zu New-York aufgenommen; außerdem habe ich die Ehre auch der Philantropen-Loge in Brüssel anzugehören. Gruß und Brüderschaft.</p>
          <p>Paris 21. Febr. 1849.</p>
          <p>(gez.) Pierre, Napoleon Bonaparte. Volksvertreter.</p>
          <p>Eine <hi rendition="#g">indische</hi> Post, die wir mit Berichten aus Bombay bis zum 19. Jan. schon gestern Nachmittags erhielten, ist diesesmal überaus wichtig. 12000 Afghanistaner schicken sich an, unterstützt von 14 Kanonen, den Engländern die Eroberung des Scindlands von Neuem streitig zu machen. Herr Gough kann sich also trotz der Einnahme Moltan's auf eine neue Schlacht gefaßt machen.</p>
          <p>&#x2012; Der Moniteur erfreut uns heute abermals mit 25 neuen Unterpräfekten. Das Kabinet will, scheint es, das ganze Verwaltungspersonal wechseln. Die &#x201E;Presse&#x201C; macht den Vorschlag, die Verwaltung des Staates von der Politik ganz zu trennen und eine Art preußisches Büreaukratenthum einzuführen, das ruhig fortvegetire, gleichviel, welche Stürme die politischen Schichten bewegen. Die Herren der &#x201E;Presse&#x201C; haben eine vortreffliche Vorstellung von Preußen.</p>
          <p>&#x2012; Die Gährungen in den Departements dauern fort. Gestern meldeten die Blätter eine Insurrektion in Niort; heute erfahren wir aus Lyon, daß es auch dort auf dem Place Louis XVIII. einiges Lärmen absetzte. Veranlassung dazu gab das Gerücht, der Präfekt wolle die Statue (den Mann des Volkes darstellend) herabreißen lassen, um die des Exkönigs wieder zu Ehren zu bringen, Das Volk sammelte sich in Masse um die Statue des Volksmannes und stieß die schrecklichsten Flüche gegen die Aristo's aus. Erst als der Präfekt und der Maire ihm feierlichst versprochen, daß die Statue nicht abgenommen werden solle, kehrte es nach Hause zurück.</p>
          <p>Herr Faucher hat unstreitig allen demokratischen Sinnbildern den Tod geschworen.</p>
          <p>(Conservative Journalstimmen über den moralischen Sieg <hi rendition="#g">Pierre Lerour's</hi> in der gestrigen Nationalversammlung.)</p>
          <p>1) Journal des Débats: &#x201E;&#x2026; Es scheint uns, als habe Pierre Lerour viel weniger nie betrogenen Ehemänner rächen wollen, als die Diebe. Aus Aerger, die Spitzbuben und die sonstigen saubern Gäste der Assisenhöfe vom Volksmandat ausgeschlossen zu sehen, stellte er seinen Antrag: auch die Ehebrecher in diese Categorie zu zählen. Die Volkssouveränetät müsse respektirt werden! &#x2026; Das Volk hat ganz eigne Vertheidiger! Ich (Bertin) frage aber: welche Interessen kann das Volk an der Wahlfähigkeit der Diebe haben? Pierre Lerour diskutirte diesen Punkt mit einem Feuer, das wahrhaftig (?) das Volk skandalisiren muß (?). Ist es nicht das Volk selbst, das durch das Organ seiner Gerichtshöfe die Diebe verurtheilen läßt? Ernennt nicht das Volk seine Deputirten? Handelt also nicht das Volk durch seine Deputirten? Angenommen, es beliebe einem Wahlzirkel, einen Dieb zu wählen, darf es den übrigen Wahlzirkeln des Landes nicht freistehen, diesen Vertreter auszuschließen? Wer ist denn eigentlich das Volk nach Pierre Lerour'schem Begriff? Der ehrenwerthe Deputirte hat sich darüber nicht ausgesprochen, obgleich ihn Billault dazu aufforderte. Der Socialismus ist eine schöne Sache; aber der gesunde Menschenverstand ist eine noch schönere Sache. Der Mensch denkt und Gott lenkt. Indem Pierre Leroux die Diebe zu Ehren bringen wollte, gelang es ihm nur eine neue Klasse der Verstoßenen zu schaffen. Seine Moral war glücklicher als seine Logik. Seine Logik sagte: Ihr dürft Niemanden ausstoßen, mithin auch die Diebe nicht; da ihr aber die Diebe ausstoßt, so müßt Ihr auch die Ehebrecher ausstoßen. Gut. Kein Privilegium! Wir sind vollkommen einverstanden, für die ehebrecherischen Patrioten nicht mehr Achtung als für die patriotischen Diebe zu haben.&#x201C;</p>
          <p>2) Constitutionnel protestirt vorläufig gegen diese Erweiterung der Zahl von Fällen, die von der Wählbarkeit ausschließen. Seine eigentliche Strafpredigt werden wir erst morgen erhalten.</p>
          <p>3) Presse lobt den Aufschwung, Geist und die Excentricität des Redners. Bei dieser Gelegenheit erwähnen wir eines heftigen Geschwätzes zu Gunsten der <hi rendition="#g">Erblichkeit</hi> der Staatsgewalt &#x2026; von Alexander Weill.</p>
          <p>4) Opinion ruft: Chose rare! Pierre Lerour hat einmal Recht gehabt! Freilich war sein Geschoß nur gegen die Reichen gerichtet u. s. w.</p>
          <p>5) Patrie und Siècle gestehen dem Antragsteller <hi rendition="#g">hohe Moral</hi> zu.</p>
          <p>6) Univers geht in seinem Jesuitismus sogar soweit, zu sagen: Zu unserem Erstaunen erhob sich ein großer Theil der Rechten gegen den Antrag <gap reason="illegible"/>.</p>
          <p>Der &#x201E;National&#x201C; sagt: Der Geist des Art. 73 ist eigentlich, nur die entehrenden Verbrechen auszuschließen, Ehebruch gilt aber in der heutigen Gesellschaft als kein entehrendes Verbrechen. Darum wäre in einer monarchischen Kammer (selbst unter Guizot) der Pierre Leroursche Antrag schwerlich durchgegangen. In einer Republik wären die Sitten natürlich reiner.</p>
          <p>&#x2012; <hi rendition="#g">National-Versammlung.</hi> Sitzung vom 23. Februar. Anfang 1 1/2 Uhr. Präsident Marrast. Kein einziger Minister ist anwesend. Sie sitzen im Elysee Bourbon, um unter der Leitung Bonapartes über die italienische Frage zu berathen.</p>
          <p>Nach Verlesung des Protokolls werden mehrere Petitionen überreicht.</p>
          <p>An der Tagesordnung ist das Wahlgesetz Wir rückten gestern bis Artikel 77 vor, aber St. Romme hatte einen Antrag zu Artikel 74 gestellt, der der Kommission wieder zugeschickt worden war und der Zulässigkeit der Beamten bei den Volkswahlen einen größern Spielraum einräumen möchte.</p>
          <p><hi rendition="#g">St. Romme</hi> entwickelt seinen Antrag. Er hält die Beamten für die Volksvertretung nützlich. Er möchte deshalb die Unzulässigkeit der unabsetzbaren Beamten gestrichen wissen.</p>
          <p><hi rendition="#g">Marrast:</hi> Ehe wir die Streichung eines Theils oder des ganzen Artikels 74 votiren, müssen wir erst die Anhängsel erledigen. Derartige Anhänge wurden von Bastiat und Kerdrel gestellt. Ebenso von Brunet.</p>
          <p>Alle diese Anträge werden verworfen und der Artikel 74 geht in seiner ursprünglichen Form durch.</p>
          <p>Die Versammlung geht zu Artikel 77 über, der von den militärischen und ministeriellen Unzulässigkeiten handelt und den unerläßlichen Benard auf die Bühne führt.</p>
          <p><hi rendition="#g">Benard</hi> wünscht, daß man die General- und Unterstaatssekretaire nicht ausnehme. Ihm zufolge müßte der Staatschef &#x2026; (Oh! Oh!) der Präsident der Republik seine Minister außerhalb der Kammer nehmen. Das hieße die Intriguen mit der Wurzel vertilgen. (Unterbrechung).</p>
          <p><hi rendition="#g">Fres<gap reason="illegible"/>on</hi> bekämpft diese Wünsche. Daß hieße ins amerikanische System fallen, das für Frankreich nichts tauge. Die Administrativbeamten hätten zur Blüthe des Landes beigetragen (Gelächter).</p>
          <p><hi rendition="#g">Fr. Lasteyrie</hi> möchte die Unterstaatssekretaire keineswegs zu den Ausnahmen gezählt wissen.</p>
          <p><hi rendition="#g">Billault</hi> bekämpft den Antrag.</p>
          <p>Die Versammlung schreitet zur Abstimmung über die Frage, ob die Unterstaatssekretäre Beamte und Deputirte zugleich sein können.</p>
          <p>Die Entscheidung ist: Nein. (Sensation).</p>
          <p>Eben so wird der Generalprokurator des Kassationshofes mit 403 gegen 338 Stimmen zu den Ausnahmen gezählt.</p>
          <p>Die Versammlung stimmt über die übrigen Ausnahmen in eben so unerwarteter Weise. So läßt sie die Präfekten von Paris durchfallen.</p>
          <p><hi rendition="#g">Randoing</hi> und ein Dutzend Andere verlangen, daß auch der Gouverneur der Bank Deputirter zugleich sein könne (Oh, oh!).</p>
          <p><hi rendition="#g">Deslongrais:</hi> Der Gouverneur ist ja gar kein Staatsbesoldeter</p>
          <p><hi rendition="#g">Randoing</hi> u. Comp. ziehen ihr Verlangen zurück.</p>
          <p><hi rendition="#g"><gap reason="illegible"/>ent</hi> stellt den Antrag, auch den Oberkommandanten der Bürgerwehr nicht in seinem Departement wählen zu lassen. Angenommen.</p>
          <p><hi rendition="#g">Ducoux</hi> stellt zu Art. 77 den Zusatz:</p>
          <p>&#x201E;Die Minister dürfen nicht votiren.&#x201C;</p>
          <p>Dieser Zusatz ruft starken Tumult hervor und wird gar nicht in Betracht gezogen.</p>
          <p>Art. 77 wird erledigt.</p>
          <p>Art. 78:</p>
          <p>&#x201E;Alle Professoren, die auf dem Wege allgemeiner Bewerbung angestellt wurden, können nicht gewählt werden etc.&#x201C;</p>
          <p><hi rendition="#g">Derode</hi> hängt an: &#x201E;Nicht in dem Departement wo sie angestellt sind.&#x201C; Der erste Theil geht durch. Letzterer wird verworfen.</p>
          <p><hi rendition="#g">Aylier:</hi> &#x201E;Die unabsetzbaren Magistratsbeamten des Rechnungshofes, Cassationshofes und Appellhofes in Paris können gewählt werden.&#x201C; (Der Cassationshof wird verworfen).</p>
          <p><hi rendition="#g">Berryer</hi> ersucht, die des Rechnungshofes auszunehmen. Die Rechnungsbeamten hätten die Minister zu kontrolliren. (Wird trotzdem verworfen).</p>
          <p>Hier wird die Debatte abgebrochen.</p>
          <p><hi rendition="#g">Marrast:</hi> Bürger, Vertreter! Das Programm der morgigen Feier kennen Sie. Dieselbe ist auf 10 Uhr festgestellt. Um nun zahlreich bei derselben zu erscheinen, wollen sich diejenigen Glieder, die daran Theil nehmen, in dem Saale des Präsidentschaftshotels um 9 Uhr einfinden. Sie sind ersucht, die Schärpe zu tragen, damit Sie die öffentliche Gewalt nicht arretire (Gelächter).</p>
          <p>Die Sitzung wird um 6 Uhr geschlossen.</p>
        </div>
      </div>
      <div n="1">
        <head>Großbritannien.</head>
        <div xml:id="ar231b2_014" type="jArticle">
          <head><bibl><author>*</author></bibl> London, 23. Febr.</head>
          <p>In der gestrigen Sitzung des <hi rendition="#g">Unterhauses</hi> suchte <hi rendition="#g">Hr. Wortley</hi> um Erlaubniß für eine Bill nach, die in Betreff der Ehebündnisse zwischen gewissen Verwandschaftsgraden die bisherigen Gesetze umändern und verbessern soll. Nach ziemlich langer Diskussion und starkem Widerstande einiger Mitglieder wurde die Erlaubniß ertheilt.</p>
          <p>Hierauf beauftragte <hi rendition="#g">Hr. Bouverie</hi> Bildung des Hauses zum Komite wegen der Toleranzacte Wilhelm's und Maria's, um daraus gewisse Strafen gegen Geistliche der Hochkirche, die zu den Dissenters übergehen, zu entfernen. Das Haus genehmigte den Antrag. Nächstens wird eine darauf bezügliche Bill vorgelegt werden.</p>
          <p>Dann kam wieder einmal ein irischer Gegenstand &#x2012; aus der irischen Grundeigenthumsfrage &#x2012; zur Sprache. Zuletzt beantragte <hi rendition="#g">Hr. Trelawny</hi> eine Spezialkommission, um die Verwaltung der Herzogthümer Cornwall und Lancaster zu untersuchen, bei welcher arge Mißbräuche vorhanden seien Die Minister widersetzten sich und die Motion wurde mit 71 gegen 27 Stimmen abgelehnt.</p>
        </div>
      </div>
      <div>
        <bibl>Redakteur en chef: <editor>Karl Marx.</editor>             </bibl>
      </div>
      <div type="jReadersLetters" n="1">
        <div xml:id="ar231b2_015" type="jArticle">
          <head>Bedrückung der kleinen Gärtner und Anpächter.</head>
          <p><hi rendition="#g">Motto:</hi> Wer da hat, den wird noch gegeben.</p>
          <p> <hi rendition="#g">An den Kölner Stadtrath!</hi> </p>
          <p>Wir müssen öffentlich Klage gegen einen Uebelstand erheben, der anfängt, unerträglich zu werden für einen Theil unserer Mitbürger, der durch die härteste und angestrengteste Arbeit sein Leben zu verdienen sucht, nämlich die kleinen Gärtner und Anpächter.</p>
          <p>Diesen Leuten wird die Beschaffung des für ihr Feld so nöthigen Düngers auf eine ungerechte Weise erschwert und oft unmöglich gemacht.</p>
          <p>In früherer Zeit war das Schroffeln oder Aufnehmen des Straßenkothes, den Gärtnern, die denselben als Dünger benutzen, erlaubt und der Stadtrath hielt auf dem Rathhausplatz 4 Pferde und Karren, die den Leuten den Bauschutt und Straßenkoth gegen Bezahlung auf ihre Felder fuhren. Später wurde die Straßenreinigung verpachtet, und zur Zeit, als Herr During dieselbe gepachtet hatte, wurde das Aufnehmen des Straßenkothes den Gärtnern gegen Bezahlung von 10 Sgr. monatlich in einer oder mehreren Straßen erlaubt. &#x2012; Seit jedoch Herr Andreas Fleischhauer die Straßen-Reinigung gepachtet hat, ist die Sache anders geworden, obgleich man hätte hoffen dürfen, daß gerade dieser Mann, der nicht selbst schroffeln ging, nicht seine ärmeren Mitbürger würde zu unterdrücken suchen.</p>
          <p>Derselbe will keine geringere Quantität Straßenkoth als 25 Karren verkaufen und dann denselben nicht über den Bischofsweg hinausführen, während gerade der ärmere Mann nahe am Thor, wo Herr Fleischhauer seine Niederlage hat, kein Land erhalten kann, da dasselbe hier drei Thaler per Ruthe kostet und selten weniger als 12-20 Ruthen zusammen, verkauft werden. Ferner kostet der Karren Straßenkoth, der früher 7 Sgr. kostete, bei Herrn Fleischhauer jetzt 11 Sgr. und das Faß Nachtkoth 25 Sgr, wofür man früher nur 10 Sgr. gab.</p>
          <p>Suchen nun die ärmeren Gärtner, die nicht die Mittel besitzen, sich Dünger zu kaufen, den Koth auf der Straße zu sammeln, so werden sie von den speziell hierzu beauftragten Tagelöhnern des Herrn Fleischhauer angezeigt, vor Gericht geladen und bestraft, oder es werden ihnen die Schiebkarren konfiscirt. &#x2012; Diese Tagelöhner beschränken sich aber nicht allein darauf die anzuzeigen, welche sie beim Sammeln des Straßenkothes betreffen, sondern sie denunciren auch solche, die mit ihren Schiebkarren auf der Straße stille halten, oder die etwas Asche etc. aus den Häusern holen.</p>
          <p>Auf jede Denunciation dieser Leute folgt ohne Nachsicht Strafe, so daß allein im Monat März v. J. wegen unerlaubtem Einsammeln von Straßenkoth über 400 Thlr. Gefängnißstrafe gegen Gärtner erkannt wurden.</p>
          <p>Wir fordern nun den Stadtrath auf zu bewirken:</p>
          <p>1) Daß den Gärtnern erlaubt werde, wie zur Zeit des Herrn Duringer, sei es auch gegen eine monatliche Bezahlung von 15 Sgr., den Koth in einer oder mehreren Straßen zu sammeln.</p>
          <p>2) Vereidete Beamte mit der Straßenaufsicht zu beauftragen und nicht länger den Tagelöhnern des Herrn Fleischhauer das Denunciren des ungesetzlich Straßenkoth Sammelnden zu überlassen, und</p>
          <p>3) Nicht länger dem Herrn Fleischhauer die städtischen Fuhren, mit Ausschluß aller andern Fuhrleute, zu überlassen. Herr Fleischhauer verdient ohnehin durch die Pachtung der Straßenreinigung Geld genug und sollte nicht auch noch durch dieses Vorrecht den ärmeren Fuhrleuten die Existenz verkümmern.</p>
          <p>Wir hoffen übrigens, daß die öffentliche Meinung den Stadtrath sowohl, als Herrn Fleischhauer, zwingen wird, die oben geahndeten Bedrückungen zu beseitigen.</p>
          <p> <hi rendition="#g">Mehrere Gärtner.</hi> </p>
        </div>
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        <head>Meteorologische Beobachtungen.</head>
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      </div>
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        <head>Handelsnachrichten.</head>
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        <head>Getreide und Oelpreise zu Köln.</head>
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        <head>Frucht und Oelpreise.</head>
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          <p>Schifffahrts-Anzeige.</p>
          <p>Köln, 24. Febr. 1849.</p>
          <p>In Ladung.</p>
          <p>Nach Ruhrort bis Emmerich W. Pesch; nach Düsseldorf bis Mühlheim an der Ruhr Joh. Budberg; nach Andernach und Neuwied Pet. Gies; nach Koblenz, der Mosel, der Saar und Luxemburg Jak. Tillmann; nach der Mosel, der Saar und Trier Joh. Castor; nach Mainz J. Hirschmann; nach dem Niedermain Fr. Schulz; nach dem Mittel- und Obermain Seb. Seelig; nach Heilbronn G. C. Schmidt; nach Kannstadt und Stuttgart H. Klee; nach Worms und Mannheim S. Dunk.</p>
          <p>Ferner: nach Rotterdam Capt. Willemsen, Köln Nr. 6.<lb/>
Ferner: nach Amsterdam Capt. Scholten, Köln Nr. 8.</p>
          <p>Rheinhöhe: 10&#x2032; 9 1/2&#x2033;. Köln, Pegel.</p>
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          <p>Bekanntmachung.</p>
          <p>Die Verordnung königl. Regierung vom 20. März 1822 (Amtsblatt pag. 79), das Abraupen der Bäume und Hecken betreffend, wird hierdurch mit der Bestimmung in Erinnerung gebracht, daß im Stadtkreise Köln das Abraupen am 5. März c. beendigt sein muß. Contravenienten sollen dem Polizei-Gerichte zur gesetzlichen Bestrafung überwiesen werden.</p>
          <p>Köln, den 20. Februar 1849.</p>
          <p>Der Polizei-Direktor, Geiger.</p>
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          <p>Todes-Anzeige.</p>
          <p>Verwandten und Freunden machen wir die traurige Mittheilung, daß unser innigst geliebter Sohn und Bruder der Privater</p>
          <p>Mathias Joseph Lüttgen,</p>
          <p>geb. am 14. Januar 1810, heute in Folge einer langwierigen Abnehmungskrankheit, gestärkt mit den hh. Sterbe-Sakramenten sanft entschlummert ist.</p>
          <p>Köln, den 24. Februar 1849.</p>
          <p>Die trauernde Mutter und Schwestern.</p>
          <p>Die Beerdigung findet statt Dienstag den 27. Februar, Nachmittags ein Viertel vor 3 Uhr, und die feierlichen Exequien am darauf folgenden Tage, Mittwoch den 28. d. M, Vormittags 10 Uhr, in der Pfarrkirche zum h. Alban.</p>
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          <p>Börse bei Halin Heute Mittags und Abends große Harmonie. Täglich frischer Maitrank.</p>
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          <p>Gefunden ein Pack Reis.</p>
          <p>Der Eigenthümer kann solchen gegen Erstattung der Einrückungsgebühren gegen Legitimation in Empfang nehmen. Die Expedition sagt wo.</p>
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          <p>Schildergasse Nr. 75 wird alles zerbrochene Glas, Kristall, Porzellan, Marmor, Gyps etc. gekittet, wofür garantirt wird.</p>
          <p>Adolph Winkel, Maler.</p>
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          <p>Englischer Brustsyrup.</p>
          <p>Untrügliches Mittel gegen Husten und Brustverschleimung ist nur allein ächt bei Gebr. Fabry, Altenmarkt Nr. 10.<lb/>
F. Weidenbach, Obenmarspforten Nr. 42.<lb/>
J. Meist, Siegburgergasse in Deutz.</p>
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          <p>Mosel-Dampfschifffahrt.</p>
          <p>Wir werden unsern diesjährigen Dienst am Samstag den 3. Februar eröffnen und vorläufig wöchentlich vier Mal fahren, und zwar von Trier:</p>
          <p>Montags, Mittwochs, Freitags und Samstags, Morgens 5 Uhr:</p>
          <p>von Koblenz:</p>
          <p>Dienstags, Donnerstags, Samstags und Sonntags, Morgens 6 Uhr.</p>
          <p>Taxen für Güter und Personen sind unverändert geblieben.</p>
          <p>Trier, den 29. Januar 1949.</p>
          <p>Die Direktion.</p>
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          <p>Ausverkauf.</p>
          <p>Da ich wegen Alterschwäche meine Spiegel u. Möbelfabrik eingehen lasse, so verkaufe ich die vorräthigen Spiegel und Möbel, elegante als einfache, in Palisander, Mahagoni, Nuß- und Kirschbaum zu den billigsten Preisen und bitte um geneigten Zuspruch.</p>
          <p>Joh. Gottfr. Schlömer, Hohestraße Nr. 20-24</p>
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        <p>Der Gerant Korff.<lb/>
Druck von J. W. Dietz, unter Hutmacher 17.</p>
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[1274/0002] Hyper-eifrigen Sozialistinnen schon eine kleine Verschwörung hervorruft. ‒ Der morgige Tag wird sehr still vorübergehen. Um 10 Uhr begibt sich die National-Versammlung in die Magdalenenkirche, wo auch der Präsident mit seinen Ministern erscheinen wird, sobald sich die Deputirten „gesetzt“ haben werden. Die Beamtenwelt folgt in der üblichen Ordnung. Beim Anfang und Schluß des Tedeums fallen Kanonenschüsse. Unter dem Portale hängt ein schwarzes Tuch, woauf mit weißen Buchstaben geschrieben: „A la mémoire des Citoyens morts pour la République.“ Die Garnison nebst Bürgerwehr bilden Spaliere. Die eingeschriebenen Stadtarmen erhalten eine doppelte Brod- und Fleisch-Portion in Papiergeld. Hiermit hat das Faucher'sche Februar-Programm im Moniteur ein Ende. Die ganze ministerielle Feier läuft also auf Mozartsches Requiem hinaus, zu dem die Eintrittskarten schon heute mit 10 bis 15 Franks bezahlt werden. ‒ Die „Patrie“ meldete gestern Abend: „Das Gerücht lief am Schlusse der Nationalversammlung, daß in Turin die Republik proklamirt worden sei.“ Nähere Turiner Berichte reichen nur bis zum 19. und wissen davon noch nichts. ‒ Man liest an den Straßenecken: „Die Verwundeten, Kämpfer, Witwen und Waisen der Februar-Revolution sind eingeladen, sich morgen (24) früh 9 Uhr vor dem Centralbüreau der Februarkämpfer, Faubourg St. Martin 40, einzufinden, um gemeinschaftlich zur Julisäule (auf dem Bastillenplatze) zu ziehen. ‒ Man liest in allen demokratischen Blättern: „Morgen, Sonnabend 24. Februar, findet Abends 8 Uhr, zur Jahresfeier der Februar-Revolution ein großes Musikfest im Fraternitätssaal, Rue Martel 9, statt. Es werden darin 200 Instrumentalisten, 100 Sänger und Solovirtuosen (meist aus dem Volke) auftreten. Eintrittskarten zu 50 Centimen am Eingange des Fraternitätssaales und in allen Büreaus der Associations-Fraternelles.“ ‒ (An den Redakteur des „Credit.“) Mein Herr. Es ist unrichtig, daß Sie nach einem andern Blatte melden; ich hätte mich jetzt erst in den Freimaurerbund aufnehmen lassen. Vor zwölf Jahren wurde ich schon in die französ. Loge zu New-York aufgenommen; außerdem habe ich die Ehre auch der Philantropen-Loge in Brüssel anzugehören. Gruß und Brüderschaft. Paris 21. Febr. 1849. (gez.) Pierre, Napoleon Bonaparte. Volksvertreter. Eine indische Post, die wir mit Berichten aus Bombay bis zum 19. Jan. schon gestern Nachmittags erhielten, ist diesesmal überaus wichtig. 12000 Afghanistaner schicken sich an, unterstützt von 14 Kanonen, den Engländern die Eroberung des Scindlands von Neuem streitig zu machen. Herr Gough kann sich also trotz der Einnahme Moltan's auf eine neue Schlacht gefaßt machen. ‒ Der Moniteur erfreut uns heute abermals mit 25 neuen Unterpräfekten. Das Kabinet will, scheint es, das ganze Verwaltungspersonal wechseln. Die „Presse“ macht den Vorschlag, die Verwaltung des Staates von der Politik ganz zu trennen und eine Art preußisches Büreaukratenthum einzuführen, das ruhig fortvegetire, gleichviel, welche Stürme die politischen Schichten bewegen. Die Herren der „Presse“ haben eine vortreffliche Vorstellung von Preußen. ‒ Die Gährungen in den Departements dauern fort. Gestern meldeten die Blätter eine Insurrektion in Niort; heute erfahren wir aus Lyon, daß es auch dort auf dem Place Louis XVIII. einiges Lärmen absetzte. Veranlassung dazu gab das Gerücht, der Präfekt wolle die Statue (den Mann des Volkes darstellend) herabreißen lassen, um die des Exkönigs wieder zu Ehren zu bringen, Das Volk sammelte sich in Masse um die Statue des Volksmannes und stieß die schrecklichsten Flüche gegen die Aristo's aus. Erst als der Präfekt und der Maire ihm feierlichst versprochen, daß die Statue nicht abgenommen werden solle, kehrte es nach Hause zurück. Herr Faucher hat unstreitig allen demokratischen Sinnbildern den Tod geschworen. (Conservative Journalstimmen über den moralischen Sieg Pierre Lerour's in der gestrigen Nationalversammlung.) 1) Journal des Débats: „… Es scheint uns, als habe Pierre Lerour viel weniger nie betrogenen Ehemänner rächen wollen, als die Diebe. Aus Aerger, die Spitzbuben und die sonstigen saubern Gäste der Assisenhöfe vom Volksmandat ausgeschlossen zu sehen, stellte er seinen Antrag: auch die Ehebrecher in diese Categorie zu zählen. Die Volkssouveränetät müsse respektirt werden! … Das Volk hat ganz eigne Vertheidiger! Ich (Bertin) frage aber: welche Interessen kann das Volk an der Wahlfähigkeit der Diebe haben? Pierre Lerour diskutirte diesen Punkt mit einem Feuer, das wahrhaftig (?) das Volk skandalisiren muß (?). Ist es nicht das Volk selbst, das durch das Organ seiner Gerichtshöfe die Diebe verurtheilen läßt? Ernennt nicht das Volk seine Deputirten? Handelt also nicht das Volk durch seine Deputirten? Angenommen, es beliebe einem Wahlzirkel, einen Dieb zu wählen, darf es den übrigen Wahlzirkeln des Landes nicht freistehen, diesen Vertreter auszuschließen? Wer ist denn eigentlich das Volk nach Pierre Lerour'schem Begriff? Der ehrenwerthe Deputirte hat sich darüber nicht ausgesprochen, obgleich ihn Billault dazu aufforderte. Der Socialismus ist eine schöne Sache; aber der gesunde Menschenverstand ist eine noch schönere Sache. Der Mensch denkt und Gott lenkt. Indem Pierre Leroux die Diebe zu Ehren bringen wollte, gelang es ihm nur eine neue Klasse der Verstoßenen zu schaffen. Seine Moral war glücklicher als seine Logik. Seine Logik sagte: Ihr dürft Niemanden ausstoßen, mithin auch die Diebe nicht; da ihr aber die Diebe ausstoßt, so müßt Ihr auch die Ehebrecher ausstoßen. Gut. Kein Privilegium! Wir sind vollkommen einverstanden, für die ehebrecherischen Patrioten nicht mehr Achtung als für die patriotischen Diebe zu haben.“ 2) Constitutionnel protestirt vorläufig gegen diese Erweiterung der Zahl von Fällen, die von der Wählbarkeit ausschließen. Seine eigentliche Strafpredigt werden wir erst morgen erhalten. 3) Presse lobt den Aufschwung, Geist und die Excentricität des Redners. Bei dieser Gelegenheit erwähnen wir eines heftigen Geschwätzes zu Gunsten der Erblichkeit der Staatsgewalt … von Alexander Weill. 4) Opinion ruft: Chose rare! Pierre Lerour hat einmal Recht gehabt! Freilich war sein Geschoß nur gegen die Reichen gerichtet u. s. w. 5) Patrie und Siècle gestehen dem Antragsteller hohe Moral zu. 6) Univers geht in seinem Jesuitismus sogar soweit, zu sagen: Zu unserem Erstaunen erhob sich ein großer Theil der Rechten gegen den Antrag _ . Der „National“ sagt: Der Geist des Art. 73 ist eigentlich, nur die entehrenden Verbrechen auszuschließen, Ehebruch gilt aber in der heutigen Gesellschaft als kein entehrendes Verbrechen. Darum wäre in einer monarchischen Kammer (selbst unter Guizot) der Pierre Leroursche Antrag schwerlich durchgegangen. In einer Republik wären die Sitten natürlich reiner. ‒ National-Versammlung. Sitzung vom 23. Februar. Anfang 1 1/2 Uhr. Präsident Marrast. Kein einziger Minister ist anwesend. Sie sitzen im Elysee Bourbon, um unter der Leitung Bonapartes über die italienische Frage zu berathen. Nach Verlesung des Protokolls werden mehrere Petitionen überreicht. An der Tagesordnung ist das Wahlgesetz Wir rückten gestern bis Artikel 77 vor, aber St. Romme hatte einen Antrag zu Artikel 74 gestellt, der der Kommission wieder zugeschickt worden war und der Zulässigkeit der Beamten bei den Volkswahlen einen größern Spielraum einräumen möchte. St. Romme entwickelt seinen Antrag. Er hält die Beamten für die Volksvertretung nützlich. Er möchte deshalb die Unzulässigkeit der unabsetzbaren Beamten gestrichen wissen. Marrast: Ehe wir die Streichung eines Theils oder des ganzen Artikels 74 votiren, müssen wir erst die Anhängsel erledigen. Derartige Anhänge wurden von Bastiat und Kerdrel gestellt. Ebenso von Brunet. Alle diese Anträge werden verworfen und der Artikel 74 geht in seiner ursprünglichen Form durch. Die Versammlung geht zu Artikel 77 über, der von den militärischen und ministeriellen Unzulässigkeiten handelt und den unerläßlichen Benard auf die Bühne führt. Benard wünscht, daß man die General- und Unterstaatssekretaire nicht ausnehme. Ihm zufolge müßte der Staatschef … (Oh! Oh!) der Präsident der Republik seine Minister außerhalb der Kammer nehmen. Das hieße die Intriguen mit der Wurzel vertilgen. (Unterbrechung). Fres_ on bekämpft diese Wünsche. Daß hieße ins amerikanische System fallen, das für Frankreich nichts tauge. Die Administrativbeamten hätten zur Blüthe des Landes beigetragen (Gelächter). Fr. Lasteyrie möchte die Unterstaatssekretaire keineswegs zu den Ausnahmen gezählt wissen. Billault bekämpft den Antrag. Die Versammlung schreitet zur Abstimmung über die Frage, ob die Unterstaatssekretäre Beamte und Deputirte zugleich sein können. Die Entscheidung ist: Nein. (Sensation). Eben so wird der Generalprokurator des Kassationshofes mit 403 gegen 338 Stimmen zu den Ausnahmen gezählt. Die Versammlung stimmt über die übrigen Ausnahmen in eben so unerwarteter Weise. So läßt sie die Präfekten von Paris durchfallen. Randoing und ein Dutzend Andere verlangen, daß auch der Gouverneur der Bank Deputirter zugleich sein könne (Oh, oh!). Deslongrais: Der Gouverneur ist ja gar kein Staatsbesoldeter Randoing u. Comp. ziehen ihr Verlangen zurück. _ ent stellt den Antrag, auch den Oberkommandanten der Bürgerwehr nicht in seinem Departement wählen zu lassen. Angenommen. Ducoux stellt zu Art. 77 den Zusatz: „Die Minister dürfen nicht votiren.“ Dieser Zusatz ruft starken Tumult hervor und wird gar nicht in Betracht gezogen. Art. 77 wird erledigt. Art. 78: „Alle Professoren, die auf dem Wege allgemeiner Bewerbung angestellt wurden, können nicht gewählt werden etc.“ Derode hängt an: „Nicht in dem Departement wo sie angestellt sind.“ Der erste Theil geht durch. Letzterer wird verworfen. Aylier: „Die unabsetzbaren Magistratsbeamten des Rechnungshofes, Cassationshofes und Appellhofes in Paris können gewählt werden.“ (Der Cassationshof wird verworfen). Berryer ersucht, die des Rechnungshofes auszunehmen. Die Rechnungsbeamten hätten die Minister zu kontrolliren. (Wird trotzdem verworfen). Hier wird die Debatte abgebrochen. Marrast: Bürger, Vertreter! Das Programm der morgigen Feier kennen Sie. Dieselbe ist auf 10 Uhr festgestellt. Um nun zahlreich bei derselben zu erscheinen, wollen sich diejenigen Glieder, die daran Theil nehmen, in dem Saale des Präsidentschaftshotels um 9 Uhr einfinden. Sie sind ersucht, die Schärpe zu tragen, damit Sie die öffentliche Gewalt nicht arretire (Gelächter). Die Sitzung wird um 6 Uhr geschlossen. Großbritannien. * London, 23. Febr. In der gestrigen Sitzung des Unterhauses suchte Hr. Wortley um Erlaubniß für eine Bill nach, die in Betreff der Ehebündnisse zwischen gewissen Verwandschaftsgraden die bisherigen Gesetze umändern und verbessern soll. Nach ziemlich langer Diskussion und starkem Widerstande einiger Mitglieder wurde die Erlaubniß ertheilt. Hierauf beauftragte Hr. Bouverie Bildung des Hauses zum Komite wegen der Toleranzacte Wilhelm's und Maria's, um daraus gewisse Strafen gegen Geistliche der Hochkirche, die zu den Dissenters übergehen, zu entfernen. Das Haus genehmigte den Antrag. Nächstens wird eine darauf bezügliche Bill vorgelegt werden. Dann kam wieder einmal ein irischer Gegenstand ‒ aus der irischen Grundeigenthumsfrage ‒ zur Sprache. Zuletzt beantragte Hr. Trelawny eine Spezialkommission, um die Verwaltung der Herzogthümer Cornwall und Lancaster zu untersuchen, bei welcher arge Mißbräuche vorhanden seien Die Minister widersetzten sich und die Motion wurde mit 71 gegen 27 Stimmen abgelehnt. Redakteur en chef: Karl Marx. Bedrückung der kleinen Gärtner und Anpächter. Motto: Wer da hat, den wird noch gegeben. An den Kölner Stadtrath! Wir müssen öffentlich Klage gegen einen Uebelstand erheben, der anfängt, unerträglich zu werden für einen Theil unserer Mitbürger, der durch die härteste und angestrengteste Arbeit sein Leben zu verdienen sucht, nämlich die kleinen Gärtner und Anpächter. Diesen Leuten wird die Beschaffung des für ihr Feld so nöthigen Düngers auf eine ungerechte Weise erschwert und oft unmöglich gemacht. In früherer Zeit war das Schroffeln oder Aufnehmen des Straßenkothes, den Gärtnern, die denselben als Dünger benutzen, erlaubt und der Stadtrath hielt auf dem Rathhausplatz 4 Pferde und Karren, die den Leuten den Bauschutt und Straßenkoth gegen Bezahlung auf ihre Felder fuhren. Später wurde die Straßenreinigung verpachtet, und zur Zeit, als Herr During dieselbe gepachtet hatte, wurde das Aufnehmen des Straßenkothes den Gärtnern gegen Bezahlung von 10 Sgr. monatlich in einer oder mehreren Straßen erlaubt. ‒ Seit jedoch Herr Andreas Fleischhauer die Straßen-Reinigung gepachtet hat, ist die Sache anders geworden, obgleich man hätte hoffen dürfen, daß gerade dieser Mann, der nicht selbst schroffeln ging, nicht seine ärmeren Mitbürger würde zu unterdrücken suchen. Derselbe will keine geringere Quantität Straßenkoth als 25 Karren verkaufen und dann denselben nicht über den Bischofsweg hinausführen, während gerade der ärmere Mann nahe am Thor, wo Herr Fleischhauer seine Niederlage hat, kein Land erhalten kann, da dasselbe hier drei Thaler per Ruthe kostet und selten weniger als 12-20 Ruthen zusammen, verkauft werden. Ferner kostet der Karren Straßenkoth, der früher 7 Sgr. kostete, bei Herrn Fleischhauer jetzt 11 Sgr. und das Faß Nachtkoth 25 Sgr, wofür man früher nur 10 Sgr. gab. Suchen nun die ärmeren Gärtner, die nicht die Mittel besitzen, sich Dünger zu kaufen, den Koth auf der Straße zu sammeln, so werden sie von den speziell hierzu beauftragten Tagelöhnern des Herrn Fleischhauer angezeigt, vor Gericht geladen und bestraft, oder es werden ihnen die Schiebkarren konfiscirt. ‒ Diese Tagelöhner beschränken sich aber nicht allein darauf die anzuzeigen, welche sie beim Sammeln des Straßenkothes betreffen, sondern sie denunciren auch solche, die mit ihren Schiebkarren auf der Straße stille halten, oder die etwas Asche etc. aus den Häusern holen. Auf jede Denunciation dieser Leute folgt ohne Nachsicht Strafe, so daß allein im Monat März v. J. wegen unerlaubtem Einsammeln von Straßenkoth über 400 Thlr. Gefängnißstrafe gegen Gärtner erkannt wurden. Wir fordern nun den Stadtrath auf zu bewirken: 1) Daß den Gärtnern erlaubt werde, wie zur Zeit des Herrn Duringer, sei es auch gegen eine monatliche Bezahlung von 15 Sgr., den Koth in einer oder mehreren Straßen zu sammeln. 2) Vereidete Beamte mit der Straßenaufsicht zu beauftragen und nicht länger den Tagelöhnern des Herrn Fleischhauer das Denunciren des ungesetzlich Straßenkoth Sammelnden zu überlassen, und 3) Nicht länger dem Herrn Fleischhauer die städtischen Fuhren, mit Ausschluß aller andern Fuhrleute, zu überlassen. Herr Fleischhauer verdient ohnehin durch die Pachtung der Straßenreinigung Geld genug und sollte nicht auch noch durch dieses Vorrecht den ärmeren Fuhrleuten die Existenz verkümmern. Wir hoffen übrigens, daß die öffentliche Meinung den Stadtrath sowohl, als Herrn Fleischhauer, zwingen wird, die oben geahndeten Bedrückungen zu beseitigen. Mehrere Gärtner. Meteorologische Beobachtungen. _ Handelsnachrichten. _ Getreide und Oelpreise zu Köln. _ Frucht und Oelpreise. _ Schifffahrts-Anzeige. Köln, 24. Febr. 1849. In Ladung. Nach Ruhrort bis Emmerich W. Pesch; nach Düsseldorf bis Mühlheim an der Ruhr Joh. Budberg; nach Andernach und Neuwied Pet. Gies; nach Koblenz, der Mosel, der Saar und Luxemburg Jak. Tillmann; nach der Mosel, der Saar und Trier Joh. Castor; nach Mainz J. Hirschmann; nach dem Niedermain Fr. Schulz; nach dem Mittel- und Obermain Seb. Seelig; nach Heilbronn G. C. Schmidt; nach Kannstadt und Stuttgart H. Klee; nach Worms und Mannheim S. Dunk. Ferner: nach Rotterdam Capt. Willemsen, Köln Nr. 6. Ferner: nach Amsterdam Capt. Scholten, Köln Nr. 8. Rheinhöhe: 10′ 9 1/2″. Köln, Pegel. Bekanntmachung. Die Verordnung königl. Regierung vom 20. März 1822 (Amtsblatt pag. 79), das Abraupen der Bäume und Hecken betreffend, wird hierdurch mit der Bestimmung in Erinnerung gebracht, daß im Stadtkreise Köln das Abraupen am 5. März c. beendigt sein muß. Contravenienten sollen dem Polizei-Gerichte zur gesetzlichen Bestrafung überwiesen werden. Köln, den 20. Februar 1849. Der Polizei-Direktor, Geiger. Todes-Anzeige. Verwandten und Freunden machen wir die traurige Mittheilung, daß unser innigst geliebter Sohn und Bruder der Privater Mathias Joseph Lüttgen, geb. am 14. Januar 1810, heute in Folge einer langwierigen Abnehmungskrankheit, gestärkt mit den hh. Sterbe-Sakramenten sanft entschlummert ist. Köln, den 24. Februar 1849. Die trauernde Mutter und Schwestern. Die Beerdigung findet statt Dienstag den 27. Februar, Nachmittags ein Viertel vor 3 Uhr, und die feierlichen Exequien am darauf folgenden Tage, Mittwoch den 28. d. M, Vormittags 10 Uhr, in der Pfarrkirche zum h. Alban. Börse bei Halin Heute Mittags und Abends große Harmonie. Täglich frischer Maitrank. Gefunden ein Pack Reis. Der Eigenthümer kann solchen gegen Erstattung der Einrückungsgebühren gegen Legitimation in Empfang nehmen. Die Expedition sagt wo. Schildergasse Nr. 75 wird alles zerbrochene Glas, Kristall, Porzellan, Marmor, Gyps etc. gekittet, wofür garantirt wird. Adolph Winkel, Maler. Englischer Brustsyrup. Untrügliches Mittel gegen Husten und Brustverschleimung ist nur allein ächt bei Gebr. Fabry, Altenmarkt Nr. 10. F. Weidenbach, Obenmarspforten Nr. 42. J. Meist, Siegburgergasse in Deutz. Mosel-Dampfschifffahrt. Wir werden unsern diesjährigen Dienst am Samstag den 3. Februar eröffnen und vorläufig wöchentlich vier Mal fahren, und zwar von Trier: Montags, Mittwochs, Freitags und Samstags, Morgens 5 Uhr: von Koblenz: Dienstags, Donnerstags, Samstags und Sonntags, Morgens 6 Uhr. Taxen für Güter und Personen sind unverändert geblieben. Trier, den 29. Januar 1949. Die Direktion. Ausverkauf. Da ich wegen Alterschwäche meine Spiegel u. Möbelfabrik eingehen lasse, so verkaufe ich die vorräthigen Spiegel und Möbel, elegante als einfache, in Palisander, Mahagoni, Nuß- und Kirschbaum zu den billigsten Preisen und bitte um geneigten Zuspruch. Joh. Gottfr. Schlömer, Hohestraße Nr. 20-24 Der Gerant Korff. Druck von J. W. Dietz, unter Hutmacher 17.

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Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Marx-Engels-Gesamtausgabe: Bereitstellung der Texttranskription. (2017-03-20T13:08:10Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
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Die angegebenen Seitenzahlen beziehen sich auf die Ausgabe: Neue Rheinische Zeitung. Organ der Demokratie. Bd. 2 (Nummer 184 bis Nummer 301) Köln, 1. Januar 1849 bis 19. Mai 1849. Glashütten im Taunus, Verlag Detlev Auvermann KG 1973.




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Zitationshilfe: Neue Rheinische Zeitung. Nr. 231. Köln, 25. Februar 1849. Zweite Beilage, S. 1274. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_nrhz231b2_1849/2>, abgerufen am 21.11.2024.