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Neue Rheinische Zeitung. Nr. 198. Köln, 18. Januar 1849.

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Neue Rheinische Zeitung
Organ der Demokratie.
No 198. Köln, Donnerstag, 18. Januar 1849.

Mit der preußischen "Reichs-Post" wird's immer besser. Sonst liebte sie es, blos 24 Stunden zu spät einzutreffen. Jetzt hat sie ihre Geschwindigkeit im Ausbleiben verdoppelt. Seit zwei Tagen sind wir ohne Zeitungen und Korrespondenzen aus Breslau, Wien, Leipzig etc.

So eben, nach Abschluß unserer heutigen Nummer, trifft eine der längst fälligen Berliner Posten hier ein.

Wir werden in einer späteren Ausgabe dieser Nummer das Hauptsächlichste unter den "Neuesten Nachrichten" mittheilen und bemerken nur noch, daß die Unordnung in der Wiener Post die der preußischen "Reichs-Post" sogar noch übertrifft.

Uebersicht.

Deutschland. Münster. (Rintelens neuestes Publikandum). Breslau. (Die patriarchalische Besorgtheit der christlich-germanischen Regierung), Mannheim. (Polizeilicher Ueberfall gegen F. Mördes). Augsburg. (Eine beherzigenswerthe Dancksagung). Frankfurt. (National-Versammlung). Kiel. (Die Friedensbedingungen). Glückstadt. (Gerüchte über eine englisch-dänische Anleihe). Aus dem Reich. (Neuestes).

Italien. Rom. (Das Ministerium und der Papst. -- Neueste Nachrichten aus Rom und Genua).

Spanien. Madrid. (Ein Treffen. -- Der Senat).

Franz. Republik. Paris (Odilon-Barrot. -- Der "National." -- Die Vereinbarung der Legitimisten und Orleanisten. -- Die National-Versammlung. -- Das Volk. -- Vermischtes. -- National-Versammlung).

Großbritannien. London. (Das californische Gold und der bürgerliche Verkehr. (Schluß). -- Die Reise nach Californien über den Isthmus. -- Die Armenkinder in Tooting. -- Experimente für den submarinen Telegraphen. -- Die Reise nach Californien. -- Englands Ausfuhr an Twist und Baumwollenzeuge in den Jahren 1847 und 1848. -- O'Connor an die arbeitenden Klassen Englands. -- Aus Harney's Wochenbrief an Englands Arbeiter). Manchester. (Meeting der Fabrikarbeiter wegen des Zehnstundengesetzes).

Deutschland.
X Münster, 14. Januar.

Der königl. preuß. Justizminister Rintelen hat wieder einmal etwas von sich hören lassen; seine eignen Lorbeeren lassen ihn nicht ruhen.

Im Staats-Anzeiger erklärt er nach einigen Umschweifen über die "Fraktion Unruh", deren Wiederwahl man dem gesunden Sinne der Staatsbürger überlassen müsse, ferner über die große Unabhängigkeit der preußischen Gerichtshöfe u. s. w.:

daß von ihm eine Anweisung zur gerichtlichen Verfolgung mit Bezug auf keinen einzigen Abgeordneten der aufgelösten Nationalversammlung ertheilt worden.

Welchen Werth zunächst die Betheuerungen des Justizministers Rintelen haben, wollen wir dem Urtheile Derjenigen lediglich überlassen, die seine Antezedentien kennen, namentlich seine Protestation gegen das Ministerium Brandenburg und seinen Eintritt in dasselbe; seine öffentliche Verwahrung gegen die Rechtmäßigkeit der Kammerauflösung und seine Mitunterzeichnung der Auflösungsordre u. s. w.

Was will die neue Erklärung Rintelens?

Man erwäge, daß Hr. Camphausen nach Berlin gereist ist, daß in Frankfurt die Entscheidung naht, daß in Preußen die Wahlen vor der Thür stehen und endlich, daß nach norddeutschen Blättern der mit "solchen Opfern" märzerrungene Sitz des Justizministers Rintelen Neigung zum wechseln zeigt.

Hr. Rintelen stellt in seiner Erklärung sich selbst in sofern ganz bloß, als er sich vertheidigt, ohne angegriffen zu sein.

Wir haben wenigstens nirgends gelesen:

daß der Justizminister eine spezielle offizielle Anweisung zur Verfolgung eines Deputirten ertheilt habe.

Unerklärlich bleibt freilich, daß die Galgenzeitung 8 Tage vorher die Verfolgung des Diriktors Temme notifizirte, gleichsam zur Anfeuerung aller übrigen Gerichte. Oder will Herr Rintelen mehr unter seiner sehr allgemeinen Betheuerung verstanden wissen?

Sein mehrbelobtes Generalverfolgungsreskript paßt durchaus und vorzugsweise auf die Handlungen der Deputirten rücksichtlich des Steuerverweigerungsbeschlusses und der Proklamation vom 27. November. -- Niemand kann daran zweifeln, da die Nationalversammlung fast alle Steuerverweigerungsbeschlüsse und Unterstützungsadressen in den Provinzen einzig und allein hervorgerufen hat. Wir können dem Justizminister ferner versichern, daß die Worte in seinem Reskripte "ohne Ansehen der Person" gerade auf die Deputirten bezogen worden sind.

Warum hat nun Hr. Rintelen gesprochen?

Wir wissen es wahrlich nicht! Soviel aber wissen wir, daß die allgemeine Stimme sagt:

Die Gerichte sollen jetzt die Sündenböcke sein.

Indessen scheint es sehr zweifelhaft, ob es dem Justizminister Rintelen gelingen wird, sich vor der öffentlichen Anschuldigung der "Verfolgungssucht" zu reinigen. -- Wir können es freilich nicht beweisen, daß das Geheime Obertribunal und die übrigen bekannten 4 Gerichtshöfe "secundum ordinem" eine offizielle und spezielle Anweisung zu ihren Proskriptionen erhalten. Allein, der Justizminister Rintelen hat durch die sofortige Publikation jener "Amtsgeheimnisse" im Staatsanzeiger, durch sein Eingehen auf dieselben u. s. w. nach dem Indicien Beweise der Kriminalordnung sich der That sehr verdächtig gemacht; selbst abgesehen davon, daß ihm die Generalverfolgungsordre seines Kollegen Manteuffel gegen die Vertrauensmänner des Volks nicht unbekannt sein konnte.

Wir brauchen nicht mehr hinzuzusetzen, daß der Justizminister Rintelen durch die wenigstens in der Form willkürliche Verweisung der Temme'schen Untersuchungssache an das Oberlandesgericht zu Paderborn diese Angelegenheit in die langwierigste und unheilvollste Lage gebracht hat. Wir wissen nicht, ob Hr. Rintelen auch weiß, daß das Oberlandesgericht in Münster die Amts-Suspension der in gleicher Lage mit Temme befindlichen Oberlandesgerichtsräthe Nessenhoven, Fischer und Gouve nicht ausgesprochen hat.

Der königl. preuß. Justizminister, früher Mitglied der rechten Seite der Nationalversammlung und Portege der katholischen Geistlichen spricht viel Erbauliches von der Selbstständigkeit, Unabhängigkeit, Gewissenhaftigkeit der preußischen Richter, was sich in dem eleganten Drucke des Staatsanzeigers sehr hübsch ausnimmt, und wahrscheinlich den Russen und Türken sehr großen Respekt einflößen wird. Wenn Herr Rintelen aber das Alles selbst glaubt, warum erläßt er denn Generalverfolgungsreskripte? Warum vertheidigt er sich, da dann seine Handlungen ganz unschädlich wären?

Und warum rührten sich die preußischen unabhängigen, selbstständigen und gewissenhaften Gerichtshöfe hauptsächlich erst nach jenen Verfolgungsreskripten?

Herr Rintelen spielt mit Worten.

Denn, welcher Art die geistige Unabhängigkeit u. s. w. der preußischen Gerichtshöfe ist, hat er selbst, und das ist ein großes Verdienst, der Welt offen gedeckt. Wie es aber mit der materiellen Unabhängigkeit der Gerichtsbeamten vom Justizministerium steht, rücksichtlich der Anstellungen und Beförderungen, Gratifikations-, Gehalts- und Ordens-Bestrebungen, muß Rintelen theils aus eigener Erfahrung, theils durch seine kurze Wirksamkeit kennen gelernt haben.

Warum wäscht sich Herr Rintelen so rein hinsichtlich der Deputirten, da er doch selbst sagt: daß die Justiz ohne Ansehen der Person ausgeübt werden müsse.

Oder sind die übrigen Männer in den die Gesundheit vernichtenden Zellen des Zuchthauses zu Münster Parias?

Ist es rücksichtlich dieser erlaubt, ein einfaches Perhorrescenzgesuch, dessen Erhörung ihnen zugleich die Freiheit gegeben haben würde, 3 lange Wochen unbeantwortet zu lassen, und dann aus den nichtigsten, dem Reskripte in der Temme'schen Sache geradezu widersprechenden Gründen, an das interessirte Gericht selbst zurückzuweisen?

Ist es nicht bereits in öffentlichen Blättern gesagt, daß der Inquirent in Münster eine ungesetzliche Besoldung vom Adel bezieht, daß mehrere Mitglieder des Gerichts, auch jenen, nicht mit eingezogenen Kongreßmitgliedern verwandt sind u. s. w.?

Aber Herr Rintelen leugnet nicht einmal die Verfolgungssucht der Regierung rücksichtlich der übrigen politischen Gefangenen. Die Kanaille verlohnt sich nicht der Mühe.

24 Breslau, im Januar.

Die alte Polizeiwirthschaft ist wieder in vollster Blüthe. Sie zeigt sich nicht bloß im Großen und Ganzen, sondern im Kleinen, in allen Details der Administration. Wir wollen hier aus den tausend und aber tausend Charakterzügen nur Einen herausgreifen.

Hr. v. T., Schriftsetzer, hatte sich in den Berliner Märztagen mit mehrern Kameraden auf Seite des Volkes gestellt, obgleich er zu jener Zeit in der 5ten Artillerie-Brigade als Volontär diente. Die Folge war eine Untersuchung vor dem betreffenden Auditeur und das Resultat: seine Freisprechung.

Der Freigesprochene begab sich indeß, auf den Rath wohlmeinender Freunde, weg von Berlin und suchte um einen Auswanderungs-Consenz nach. Allein die Heimathsverhältnisse in den übrigen deutschen Vaterländern veranlaßten Hrn. v. T., um Erlaubniß zur Rückkehr nach Schlesien und Nullifizirung des Auswanderungs-Consenses einzukommen.

Ein Polizeirath (auch Landwehrlieutenant) schrieb ihm: sein Verbrechen sei so groß, daß er an eine Rückkehr gar nicht denken dürfe. Die weitere Instanz, die königl. Regierung zu Liegnitz, mochte dagegen wohl einsehen, daß einem Freigesprochenen doch nicht so ohne Weiteres die Heimath verriegelt werden könne. Sie erklärt daher in einem Rescript, daß v. T., da seine Auswanderung noch nicht vollendet gewesen, mit Zurückgabe des Emigrations-Consenses wieder heimkehren dürfe.

Mit dieser einfachen Geschäftsabmachung konnte sich aber die königl. Regierung nicht begnügen. Sie schließt nämlich ihre Entscheidung mit folgendem, der Patriarchalität längst vergangen geglaubter Jahrhunderte entlehnten Satze:

"Ob diese Entscheidung (die Erlaubniß zur Rückkehr) die Mutter zufrieden stellt, steht dahin. Ob der Sohn zu ihrem Glück beitragen wird, ist leider mehr als zweifelhaft."

Und nun sage Einer noch, daß die gottbegnadete preuß. Regierung um ihre unterthänigsten Kindlein nicht auf's zärtlichste besorgt sei!

Mannheim, 14. Jan.

So eben erfahren wir, daß heute Morgen 7 Uhr Florian Mördes in seiner Wohnung unversehens von der Polizei überfallen und aus der Stadt hinaus über die Neckarbrücke weiter transportirt worden. Wohin, und aus welcher Ursache, das weiß der Himmel. Nur so viel ist uns bekannt, daß kürzlich eine Nummer des "Deutschen Zuschauers" (den Mördes bekanntlich redigirte) aus dem Monat November nachträglich mit Beschlag belegt wurde. Wir erwarten, daß über diese räthselhafte Polizeigeschichte die öffentliche Meinung baldigst aufgeklärt werde.

(M. Ab. Z.)
* Augsburg, 10. Jan.

Es ist gut, wenn das Volk zuweilen ein oder das andere Pröbchen von den monarchischen Barbareien, welche die Herren von Gottes Gnaden mit Wollust vollstrecken lassen, in beglaubigter Form kennen lernt. Deshalb geben wir folgende im hiesigen Anzeigeblatt enthaltene "Danksagung". Sie lautet:

"In Folge eines Militärerkenntnisses (wegen demokratischen Bestrebungen) wurde ich mit noch zwei unglücklichen Kameraden vom 17. Juli bis 12. August v. J. über den andern Tag 6 Stunden krumm geschlossen. Nach überstandener gräßlicher Strafe, der ein hundertfacher Tod vorzuziehen ist, starben in Folge dieser furchtbaren Mißhandlung meine zwei Kameraden -- mich rettete nach viermonatlicher schmerzlicher Kur, nach mehrmaliger Operation und endlicher Amputation des Beines oberhalb des Knies die mühevolle Thätigkeit und Energie des Herrn Dr. Hurter, wofür ich ihm hier öffentlich mit gerührtem Herzen für seine unbeschreibliche Thätigkeit, sowie Herrn Fabrikanten Forster für die so wohlthuende Unterstützung den innigsten, herzlichsten Dank ausspreche.

Augsburg, den 1. Januar 1849.

Max Daffner".

Hr. Max Daffner kann jetzt als einbeiniger Krüppel im Lande umherhumpeln, zum abschreckenden Beispiele für Alle, die in der gottbegnadeten oder der konstitutionellen Monarchie etwa demokratische Gesinnungen hegen und gleich ihm sich nicht zu Scharfrichtern und Henkern gegen ihre Brüder gebrauchen lassen sollten.

!!! Frankfurt, 15. Januar.

National-Versammlung.

Tagesordnung: Beginn der Berathung über das Reichsoberhaupt.

Vor der Tagesordnung wird ein Bericht über die (früher bekannte) Hochverrathsanklage gegen den Abgeordneten (Kolonisten) Minkus aus Oberschlesien angezeigt.

Der Antrag des bekannten Polizei-Ausschusses lautet diesmal (ausnahmsweise):

"Die National-Versammlung wolle die Erlaubniß zur Anklageerhebung gegen Minkus nicht ertheilen."

Der Justizminister v. Mohl erwidert auf eine Interpellation von Simon aus Trier, wegen der durch Ausnahmegesetze in Preußen beschränkten Freiheit der Wahlen: er habe sich Behufs der Aufhebung aller Ausnahmegesetze in Preußen mit der preußischen Regierung ins Benehmen (liebliches Wort!) gesetzt; der Erfolg sei bald zu erwarten. (Wird viel helfen!)

Bassermann beantwortet eine Zachariäsche Interpellation an der Stelle des Ministers des Innern. Der Unterstaatssekretair ist immer noch sehr schwach auf der Brust.

Zur Tagesordnung stellt der Staatsrath Linde einen präjudiziellen Antrag, der ununterstützt bleibt.

§ 1 lautet:

Die Würde des Reichsoberhauptes wird einem der regierenden deutschen Fürsten übertragen.

Minoritätserachten 1:

Die Ausübung der Regierungsgewalt wird einem Reichsoberhaupt übertragen. Wählbar ist jeder Deutsche. (Schüler von Jena. H Simon. Wigard).

Minoritätserachten 2. Statt dieses Paragraphen möge stehen:

§. An der Spitze des deutschen Reiches steht ein Reichsdirektorium von fünf Gliedern, deren eines der Kaiser von Oesterreich, das zweite der König von Preußen, das dritte der König von Baiern ernennt. Das Ernennungsrecht des vierten Mitgliedes steht den Königen von Hannover, Sachsen und Würtemberg und dem Großherzog von Baden zu. Das fünfte Glied wird von den übrigen regierenden Fürsten und den vier freien Städten ernannt.
§. Der Vorsitz im Reichsdirektorium wechselt zwischen Oesterreich und Preußen alle zwei Jahre.
§ Die Beschlüsse des Reichsdirektoriums werden durch Stimmenmehrheit gefaßt. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Präsidenten. Weder die Abwesenheit eines Mitgliedes noch die Berufung auf den Mangel einer Instruktion verhindert die Beschlußfassung.
§. Das Direktorium ist für seine Regierungshandlungen unverantwortlich und übt die Regierungsrechte durch verantwortliche Minister aus. (Schrein[e]r. Somaruga. Welker. Detmold).

§ 1a:

Minoritätserachten 1. Zwischen den § 1 und 2 möge folgender Paragraph eingeschaltet werden:

§. Diese Würde ist erblich im Hause des Fürsten, dem sie übertragen worden; sie vererbt im Mannsstamme nach dem Rechte der Erstgeburt. (Dahlmann. Beseler. Soiron Droysen. Briegleb. Deiters. M. v. Gagern. Hergenhahn. Tellkampf. Scheller ev mit Bezugnahme auf seinen im Verfassungsausschuß gemachten Vorschlag s. Anlage A des Berichtes).

Minoritätserachten 2. Zwischen den § 1 und 2 werden folgende Paragraphen eingeschaltet:

§. Die Wahl des Kaisers geschieht auf Lebenszeit. (Gülich. Mittermaier. Scheller ect.)
§. Der Kaiser wird in gem[e]inschaftlicher Sitzung des Volkshauses und Staatenhauses gewählt. Absolute Stimmenmehrheit ist erforderlich. (Gülich. Reh. Mittermaier. Schreiner ect.)

Minoritätserachten 3. Zwischen den § 1 und 2 werden folgende Paragraphen eingeschaltet:

§. Dieselbe wird jedesmal auf zwölf Jahre einem der Regenten von Preußen, Oesterreich, Baiern, Sachsen, Hannover und Würtemberg übertragen.
§. Die Wahl geschieht das erste Mal durch die konstituirende National-Versammlung, später durch den Reichstag in der Weise, daß beide Häuser zu einer Versammlung zusammentreten. Es ist die Gegenwart von wenigstens der Hälfte aller Mitglieder erforderlich. Die absolute Mehrheit der Stimmen entscheidet.
§. Die Wahl findet statt drei Monate vor dem Schluß des zwölften Jahres, Der Abtretende ist wieder wählbar.
§. Wenn das Reichsoberhaupt während der Dauer seines Regiments stirbt, tritt der Reichstag sofort ohne Berufung zusammen, in der Art wie er das letzte Mal versammelt gewesen ist, und nimmt eine neue Wahl vor. Dieselbe muß innerhalb vier Wochen stattfinden.
§. Nach dem Regierungsantritt werden jederzeit beide Häuser neu gewählt.
(Waitz. Zell: Tellkampf ev.)

Minoritätserachten 4.

§. Das Reichsoberhaupt wird auf sechs Jahre gewählt.
(Ahrens. Schüler aus Jena. H. Simon. Reh. Wigard. Welcker. Somaruga ev. Zell ev. Schreiner ev. Detmold ev.)
§. Die Wahl des Reichsoberhauptes erfolgt durch den Reichstag in der Weise, daß beide Häuser in Eine Versammlung zusammentreten, deren absolute Stimmenmehrheit entscheidet. Die Hälfte der Mitglieder jedes Hauses muß gegenwärtig sein. Das erste Mal

Neue Rheinische Zeitung
Organ der Demokratie.
No 198. Köln, Donnerstag, 18. Januar 1849.

Mit der preußischen „Reichs-Post“ wird's immer besser. Sonst liebte sie es, blos 24 Stunden zu spät einzutreffen. Jetzt hat sie ihre Geschwindigkeit im Ausbleiben verdoppelt. Seit zwei Tagen sind wir ohne Zeitungen und Korrespondenzen aus Breslau, Wien, Leipzig etc.

So eben, nach Abschluß unserer heutigen Nummer, trifft eine der längst fälligen Berliner Posten hier ein.

Wir werden in einer späteren Ausgabe dieser Nummer das Hauptsächlichste unter den „Neuesten Nachrichten“ mittheilen und bemerken nur noch, daß die Unordnung in der Wiener Post die der preußischen „Reichs-Post“ sogar noch übertrifft.

Uebersicht.

Deutschland. Münster. (Rintelens neuestes Publikandum). Breslau. (Die patriarchalische Besorgtheit der christlich-germanischen Regierung), Mannheim. (Polizeilicher Ueberfall gegen F. Mördes). Augsburg. (Eine beherzigenswerthe Dancksagung). Frankfurt. (National-Versammlung). Kiel. (Die Friedensbedingungen). Glückstadt. (Gerüchte über eine englisch-dänische Anleihe). Aus dem Reich. (Neuestes).

Italien. Rom. (Das Ministerium und der Papst. — Neueste Nachrichten aus Rom und Genua).

Spanien. Madrid. (Ein Treffen. — Der Senat).

Franz. Republik. Paris (Odilon-Barrot. — Der „National.“ — Die Vereinbarung der Legitimisten und Orleanisten. — Die National-Versammlung. — Das Volk. — Vermischtes. — National-Versammlung).

Großbritannien. London. (Das californische Gold und der bürgerliche Verkehr. (Schluß). — Die Reise nach Californien über den Isthmus. — Die Armenkinder in Tooting. — Experimente für den submarinen Telegraphen. — Die Reise nach Californien. — Englands Ausfuhr an Twist und Baumwollenzeuge in den Jahren 1847 und 1848. — O'Connor an die arbeitenden Klassen Englands. — Aus Harney's Wochenbrief an Englands Arbeiter). Manchester. (Meeting der Fabrikarbeiter wegen des Zehnstundengesetzes).

Deutschland.
X Münster, 14. Januar.

Der königl. preuß. Justizminister Rintelen hat wieder einmal etwas von sich hören lassen; seine eignen Lorbeeren lassen ihn nicht ruhen.

Im Staats-Anzeiger erklärt er nach einigen Umschweifen über die „Fraktion Unruh“, deren Wiederwahl man dem gesunden Sinne der Staatsbürger überlassen müsse, ferner über die große Unabhängigkeit der preußischen Gerichtshöfe u. s. w.:

daß von ihm eine Anweisung zur gerichtlichen Verfolgung mit Bezug auf keinen einzigen Abgeordneten der aufgelösten Nationalversammlung ertheilt worden.

Welchen Werth zunächst die Betheuerungen des Justizministers Rintelen haben, wollen wir dem Urtheile Derjenigen lediglich überlassen, die seine Antezedentien kennen, namentlich seine Protestation gegen das Ministerium Brandenburg und seinen Eintritt in dasselbe; seine öffentliche Verwahrung gegen die Rechtmäßigkeit der Kammerauflösung und seine Mitunterzeichnung der Auflösungsordre u. s. w.

Was will die neue Erklärung Rintelens?

Man erwäge, daß Hr. Camphausen nach Berlin gereist ist, daß in Frankfurt die Entscheidung naht, daß in Preußen die Wahlen vor der Thür stehen und endlich, daß nach norddeutschen Blättern der mit „solchen Opfern“ märzerrungene Sitz des Justizministers Rintelen Neigung zum wechseln zeigt.

Hr. Rintelen stellt in seiner Erklärung sich selbst in sofern ganz bloß, als er sich vertheidigt, ohne angegriffen zu sein.

Wir haben wenigstens nirgends gelesen:

daß der Justizminister eine spezielle offizielle Anweisung zur Verfolgung eines Deputirten ertheilt habe.

Unerklärlich bleibt freilich, daß die Galgenzeitung 8 Tage vorher die Verfolgung des Diriktors Temme notifizirte, gleichsam zur Anfeuerung aller übrigen Gerichte. Oder will Herr Rintelen mehr unter seiner sehr allgemeinen Betheuerung verstanden wissen?

Sein mehrbelobtes Generalverfolgungsreskript paßt durchaus und vorzugsweise auf die Handlungen der Deputirten rücksichtlich des Steuerverweigerungsbeschlusses und der Proklamation vom 27. November. — Niemand kann daran zweifeln, da die Nationalversammlung fast alle Steuerverweigerungsbeschlüsse und Unterstützungsadressen in den Provinzen einzig und allein hervorgerufen hat. Wir können dem Justizminister ferner versichern, daß die Worte in seinem Reskripte „ohne Ansehen der Person“ gerade auf die Deputirten bezogen worden sind.

Warum hat nun Hr. Rintelen gesprochen?

Wir wissen es wahrlich nicht! Soviel aber wissen wir, daß die allgemeine Stimme sagt:

Die Gerichte sollen jetzt die Sündenböcke sein.

Indessen scheint es sehr zweifelhaft, ob es dem Justizminister Rintelen gelingen wird, sich vor der öffentlichen Anschuldigung der „Verfolgungssucht“ zu reinigen. — Wir können es freilich nicht beweisen, daß das Geheime Obertribunal und die übrigen bekannten 4 Gerichtshöfe „secundum ordinem“ eine offizielle und spezielle Anweisung zu ihren Proskriptionen erhalten. Allein, der Justizminister Rintelen hat durch die sofortige Publikation jener „Amtsgeheimnisse“ im Staatsanzeiger, durch sein Eingehen auf dieselben u. s. w. nach dem Indicien Beweise der Kriminalordnung sich der That sehr verdächtig gemacht; selbst abgesehen davon, daß ihm die Generalverfolgungsordre seines Kollegen Manteuffel gegen die Vertrauensmänner des Volks nicht unbekannt sein konnte.

Wir brauchen nicht mehr hinzuzusetzen, daß der Justizminister Rintelen durch die wenigstens in der Form willkürliche Verweisung der Temme'schen Untersuchungssache an das Oberlandesgericht zu Paderborn diese Angelegenheit in die langwierigste und unheilvollste Lage gebracht hat. Wir wissen nicht, ob Hr. Rintelen auch weiß, daß das Oberlandesgericht in Münster die Amts-Suspension der in gleicher Lage mit Temme befindlichen Oberlandesgerichtsräthe Nessenhoven, Fischer und Gouve nicht ausgesprochen hat.

Der königl. preuß. Justizminister, früher Mitglied der rechten Seite der Nationalversammlung und Portegé der katholischen Geistlichen spricht viel Erbauliches von der Selbstständigkeit, Unabhängigkeit, Gewissenhaftigkeit der preußischen Richter, was sich in dem eleganten Drucke des Staatsanzeigers sehr hübsch ausnimmt, und wahrscheinlich den Russen und Türken sehr großen Respekt einflößen wird. Wenn Herr Rintelen aber das Alles selbst glaubt, warum erläßt er denn Generalverfolgungsreskripte? Warum vertheidigt er sich, da dann seine Handlungen ganz unschädlich wären?

Und warum rührten sich die preußischen unabhängigen, selbstständigen und gewissenhaften Gerichtshöfe hauptsächlich erst nach jenen Verfolgungsreskripten?

Herr Rintelen spielt mit Worten.

Denn, welcher Art die geistige Unabhängigkeit u. s. w. der preußischen Gerichtshöfe ist, hat er selbst, und das ist ein großes Verdienst, der Welt offen gedeckt. Wie es aber mit der materiellen Unabhängigkeit der Gerichtsbeamten vom Justizministerium steht, rücksichtlich der Anstellungen und Beförderungen, Gratifikations-, Gehalts- und Ordens-Bestrebungen, muß Rintelen theils aus eigener Erfahrung, theils durch seine kurze Wirksamkeit kennen gelernt haben.

Warum wäscht sich Herr Rintelen so rein hinsichtlich der Deputirten, da er doch selbst sagt: daß die Justiz ohne Ansehen der Person ausgeübt werden müsse.

Oder sind die übrigen Männer in den die Gesundheit vernichtenden Zellen des Zuchthauses zu Münster Parias?

Ist es rücksichtlich dieser erlaubt, ein einfaches Perhorrescenzgesuch, dessen Erhörung ihnen zugleich die Freiheit gegeben haben würde, 3 lange Wochen unbeantwortet zu lassen, und dann aus den nichtigsten, dem Reskripte in der Temme'schen Sache geradezu widersprechenden Gründen, an das interessirte Gericht selbst zurückzuweisen?

Ist es nicht bereits in öffentlichen Blättern gesagt, daß der Inquirent in Münster eine ungesetzliche Besoldung vom Adel bezieht, daß mehrere Mitglieder des Gerichts, auch jenen, nicht mit eingezogenen Kongreßmitgliedern verwandt sind u. s. w.?

Aber Herr Rintelen leugnet nicht einmal die Verfolgungssucht der Regierung rücksichtlich der übrigen politischen Gefangenen. Die Kanaille verlohnt sich nicht der Mühe.

24 Breslau, im Januar.

Die alte Polizeiwirthschaft ist wieder in vollster Blüthe. Sie zeigt sich nicht bloß im Großen und Ganzen, sondern im Kleinen, in allen Details der Administration. Wir wollen hier aus den tausend und aber tausend Charakterzügen nur Einen herausgreifen.

Hr. v. T., Schriftsetzer, hatte sich in den Berliner Märztagen mit mehrern Kameraden auf Seite des Volkes gestellt, obgleich er zu jener Zeit in der 5ten Artillerie-Brigade als Volontär diente. Die Folge war eine Untersuchung vor dem betreffenden Auditeur und das Resultat: seine Freisprechung.

Der Freigesprochene begab sich indeß, auf den Rath wohlmeinender Freunde, weg von Berlin und suchte um einen Auswanderungs-Consenz nach. Allein die Heimathsverhältnisse in den übrigen deutschen Vaterländern veranlaßten Hrn. v. T., um Erlaubniß zur Rückkehr nach Schlesien und Nullifizirung des Auswanderungs-Consenses einzukommen.

Ein Polizeirath (auch Landwehrlieutenant) schrieb ihm: sein Verbrechen sei so groß, daß er an eine Rückkehr gar nicht denken dürfe. Die weitere Instanz, die königl. Regierung zu Liegnitz, mochte dagegen wohl einsehen, daß einem Freigesprochenen doch nicht so ohne Weiteres die Heimath verriegelt werden könne. Sie erklärt daher in einem Rescript, daß v. T., da seine Auswanderung noch nicht vollendet gewesen, mit Zurückgabe des Emigrations-Consenses wieder heimkehren dürfe.

Mit dieser einfachen Geschäftsabmachung konnte sich aber die königl. Regierung nicht begnügen. Sie schließt nämlich ihre Entscheidung mit folgendem, der Patriarchalität längst vergangen geglaubter Jahrhunderte entlehnten Satze:

„Ob diese Entscheidung (die Erlaubniß zur Rückkehr) die Mutter zufrieden stellt, steht dahin. Ob der Sohn zu ihrem Glück beitragen wird, ist leider mehr als zweifelhaft.“

Und nun sage Einer noch, daß die gottbegnadete preuß. Regierung um ihre unterthänigsten Kindlein nicht auf's zärtlichste besorgt sei!

Mannheim, 14. Jan.

So eben erfahren wir, daß heute Morgen 7 Uhr Florian Mördes in seiner Wohnung unversehens von der Polizei überfallen und aus der Stadt hinaus über die Neckarbrücke weiter transportirt worden. Wohin, und aus welcher Ursache, das weiß der Himmel. Nur so viel ist uns bekannt, daß kürzlich eine Nummer des „Deutschen Zuschauers“ (den Mördes bekanntlich redigirte) aus dem Monat November nachträglich mit Beschlag belegt wurde. Wir erwarten, daß über diese räthselhafte Polizeigeschichte die öffentliche Meinung baldigst aufgeklärt werde.

(M. Ab. Z.)
* Augsburg, 10. Jan.

Es ist gut, wenn das Volk zuweilen ein oder das andere Pröbchen von den monarchischen Barbareien, welche die Herren von Gottes Gnaden mit Wollust vollstrecken lassen, in beglaubigter Form kennen lernt. Deshalb geben wir folgende im hiesigen Anzeigeblatt enthaltene „Danksagung“. Sie lautet:

„In Folge eines Militärerkenntnisses (wegen demokratischen Bestrebungen) wurde ich mit noch zwei unglücklichen Kameraden vom 17. Juli bis 12. August v. J. über den andern Tag 6 Stunden krumm geschlossen. Nach überstandener gräßlicher Strafe, der ein hundertfacher Tod vorzuziehen ist, starben in Folge dieser furchtbaren Mißhandlung meine zwei Kameraden — mich rettete nach viermonatlicher schmerzlicher Kur, nach mehrmaliger Operation und endlicher Amputation des Beines oberhalb des Knies die mühevolle Thätigkeit und Energie des Herrn Dr. Hurter, wofür ich ihm hier öffentlich mit gerührtem Herzen für seine unbeschreibliche Thätigkeit, sowie Herrn Fabrikanten Forster für die so wohlthuende Unterstützung den innigsten, herzlichsten Dank ausspreche.

Augsburg, den 1. Januar 1849.

Max Daffner“.

Hr. Max Daffner kann jetzt als einbeiniger Krüppel im Lande umherhumpeln, zum abschreckenden Beispiele für Alle, die in der gottbegnadeten oder der konstitutionellen Monarchie etwa demokratische Gesinnungen hegen und gleich ihm sich nicht zu Scharfrichtern und Henkern gegen ihre Brüder gebrauchen lassen sollten.

!!! Frankfurt, 15. Januar.

National-Versammlung.

Tagesordnung: Beginn der Berathung über das Reichsoberhaupt.

Vor der Tagesordnung wird ein Bericht über die (früher bekannte) Hochverrathsanklage gegen den Abgeordneten (Kolonisten) Minkus aus Oberschlesien angezeigt.

Der Antrag des bekannten Polizei-Ausschusses lautet diesmal (ausnahmsweise):

„Die National-Versammlung wolle die Erlaubniß zur Anklageerhebung gegen Minkus nicht ertheilen.“

Der Justizminister v. Mohl erwidert auf eine Interpellation von Simon aus Trier, wegen der durch Ausnahmegesetze in Preußen beschränkten Freiheit der Wahlen: er habe sich Behufs der Aufhebung aller Ausnahmegesetze in Preußen mit der preußischen Regierung ins Benehmen (liebliches Wort!) gesetzt; der Erfolg sei bald zu erwarten. (Wird viel helfen!)

Bassermann beantwortet eine Zachariäsche Interpellation an der Stelle des Ministers des Innern. Der Unterstaatssekretair ist immer noch sehr schwach auf der Brust.

Zur Tagesordnung stellt der Staatsrath Linde einen präjudiziellen Antrag, der ununterstützt bleibt.

§ 1 lautet:

Die Würde des Reichsoberhauptes wird einem der regierenden deutschen Fürsten übertragen.

Minoritätserachten 1:

Die Ausübung der Regierungsgewalt wird einem Reichsoberhaupt übertragen. Wählbar ist jeder Deutsche. (Schüler von Jena. H Simon. Wigard).

Minoritätserachten 2. Statt dieses Paragraphen möge stehen:

§. An der Spitze des deutschen Reiches steht ein Reichsdirektorium von fünf Gliedern, deren eines der Kaiser von Oesterreich, das zweite der König von Preußen, das dritte der König von Baiern ernennt. Das Ernennungsrecht des vierten Mitgliedes steht den Königen von Hannover, Sachsen und Würtemberg und dem Großherzog von Baden zu. Das fünfte Glied wird von den übrigen regierenden Fürsten und den vier freien Städten ernannt.
§. Der Vorsitz im Reichsdirektorium wechselt zwischen Oesterreich und Preußen alle zwei Jahre.
§ Die Beschlüsse des Reichsdirektoriums werden durch Stimmenmehrheit gefaßt. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Präsidenten. Weder die Abwesenheit eines Mitgliedes noch die Berufung auf den Mangel einer Instruktion verhindert die Beschlußfassung.
§. Das Direktorium ist für seine Regierungshandlungen unverantwortlich und übt die Regierungsrechte durch verantwortliche Minister aus. (Schrein[e]r. Somaruga. Welker. Detmold).

§ 1a:

Minoritätserachten 1. Zwischen den § 1 und 2 möge folgender Paragraph eingeschaltet werden:

§. Diese Würde ist erblich im Hause des Fürsten, dem sie übertragen worden; sie vererbt im Mannsstamme nach dem Rechte der Erstgeburt. (Dahlmann. Beseler. Soiron Droysen. Briegleb. Deiters. M. v. Gagern. Hergenhahn. Tellkampf. Scheller ev mit Bezugnahme auf seinen im Verfassungsausschuß gemachten Vorschlag s. Anlage A des Berichtes).

Minoritätserachten 2. Zwischen den § 1 und 2 werden folgende Paragraphen eingeschaltet:

§. Die Wahl des Kaisers geschieht auf Lebenszeit. (Gülich. Mittermaier. Scheller ect.)
§. Der Kaiser wird in gem[e]inschaftlicher Sitzung des Volkshauses und Staatenhauses gewählt. Absolute Stimmenmehrheit ist erforderlich. (Gülich. Reh. Mittermaier. Schreiner ect.)

Minoritätserachten 3. Zwischen den § 1 und 2 werden folgende Paragraphen eingeschaltet:

§. Dieselbe wird jedesmal auf zwölf Jahre einem der Regenten von Preußen, Oesterreich, Baiern, Sachsen, Hannover und Würtemberg übertragen.
§. Die Wahl geschieht das erste Mal durch die konstituirende National-Versammlung, später durch den Reichstag in der Weise, daß beide Häuser zu einer Versammlung zusammentreten. Es ist die Gegenwart von wenigstens der Hälfte aller Mitglieder erforderlich. Die absolute Mehrheit der Stimmen entscheidet.
§. Die Wahl findet statt drei Monate vor dem Schluß des zwölften Jahres, Der Abtretende ist wieder wählbar.
§. Wenn das Reichsoberhaupt während der Dauer seines Regiments stirbt, tritt der Reichstag sofort ohne Berufung zusammen, in der Art wie er das letzte Mal versammelt gewesen ist, und nimmt eine neue Wahl vor. Dieselbe muß innerhalb vier Wochen stattfinden.
§. Nach dem Regierungsantritt werden jederzeit beide Häuser neu gewählt.
(Waitz. Zell: Tellkampf ev.)

Minoritätserachten 4.

§. Das Reichsoberhaupt wird auf sechs Jahre gewählt.
(Ahrens. Schüler aus Jena. H. Simon. Reh. Wigard. Welcker. Somaruga ev. Zell ev. Schreiner ev. Detmold ev.)
§. Die Wahl des Reichsoberhauptes erfolgt durch den Reichstag in der Weise, daß beide Häuser in Eine Versammlung zusammentreten, deren absolute Stimmenmehrheit entscheidet. Die Hälfte der Mitglieder jedes Hauses muß gegenwärtig sein. Das erste Mal

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        <p>Mit der preußischen &#x201E;Reichs-Post&#x201C; wird's immer besser. Sonst liebte sie es, blos 24 Stunden zu spät einzutreffen. Jetzt hat sie ihre Geschwindigkeit im Ausbleiben verdoppelt. Seit zwei Tagen sind wir ohne Zeitungen und Korrespondenzen aus Breslau, Wien, Leipzig etc.</p>
        <p>So eben, nach Abschluß unserer heutigen Nummer, trifft eine der längst fälligen Berliner Posten hier ein.</p>
        <p>Wir werden in einer späteren Ausgabe dieser Nummer das Hauptsächlichste unter den &#x201E;Neuesten Nachrichten&#x201C; mittheilen und bemerken nur noch, daß die Unordnung in der Wiener Post die der preußischen &#x201E;Reichs-Post&#x201C; sogar noch übertrifft.</p>
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        <head>Uebersicht.</head>
        <p><hi rendition="#g">Deutschland</hi>. Münster. (Rintelens neuestes Publikandum). Breslau. (Die patriarchalische Besorgtheit der christlich-germanischen Regierung), Mannheim. (Polizeilicher Ueberfall gegen F. Mördes). Augsburg. (Eine beherzigenswerthe Dancksagung). Frankfurt. (National-Versammlung). Kiel. (Die Friedensbedingungen). Glückstadt. (Gerüchte über eine englisch-dänische Anleihe). Aus dem Reich. (Neuestes).</p>
        <p><hi rendition="#g">Italien</hi>. Rom. (Das Ministerium und der Papst. &#x2014; Neueste Nachrichten aus Rom und Genua).</p>
        <p><hi rendition="#g">Spanien</hi>. Madrid. (Ein Treffen. &#x2014; Der Senat).</p>
        <p><hi rendition="#g">Franz. Republik</hi>. Paris (Odilon-Barrot. &#x2014; Der &#x201E;National.&#x201C; &#x2014; Die Vereinbarung der Legitimisten und Orleanisten. &#x2014; Die National-Versammlung. &#x2014; Das Volk. &#x2014; Vermischtes. &#x2014; National-Versammlung).</p>
        <p><hi rendition="#g">Großbritannien</hi>. London. (Das californische Gold und der bürgerliche Verkehr. (Schluß). &#x2014; Die Reise nach Californien über den Isthmus. &#x2014; Die Armenkinder in Tooting. &#x2014; Experimente für den submarinen Telegraphen. &#x2014; Die Reise nach Californien. &#x2014; Englands Ausfuhr an Twist und Baumwollenzeuge in den Jahren 1847 und 1848. &#x2014; O'Connor an die arbeitenden Klassen Englands. &#x2014; Aus Harney's Wochenbrief an Englands Arbeiter). Manchester. (Meeting der Fabrikarbeiter wegen des Zehnstundengesetzes).</p>
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        <head>Deutschland.</head>
        <div xml:id="ar198_001" type="jArticle">
          <head><bibl><author>X</author></bibl> Münster, 14. Januar.</head>
          <p>Der königl. preuß. Justizminister Rintelen hat wieder einmal etwas von sich hören lassen; seine eignen Lorbeeren lassen ihn nicht ruhen.</p>
          <p>Im Staats-Anzeiger erklärt er nach einigen Umschweifen über die &#x201E;Fraktion Unruh&#x201C;, deren Wiederwahl man dem <hi rendition="#g">gesunden</hi> Sinne der Staatsbürger überlassen müsse, ferner über die große Unabhängigkeit der preußischen Gerichtshöfe u. s. w.:</p>
          <p rendition="#et">daß von ihm eine Anweisung zur gerichtlichen Verfolgung mit Bezug auf keinen einzigen Abgeordneten der aufgelösten Nationalversammlung ertheilt worden.</p>
          <p>Welchen Werth zunächst die Betheuerungen des Justizministers Rintelen haben, wollen wir dem Urtheile Derjenigen lediglich überlassen, die seine Antezedentien kennen, namentlich seine Protestation gegen das Ministerium Brandenburg und seinen Eintritt in dasselbe; seine öffentliche Verwahrung gegen die Rechtmäßigkeit der Kammerauflösung und seine Mitunterzeichnung der Auflösungsordre u. s. w.</p>
          <p>Was will die neue Erklärung Rintelens?</p>
          <p>Man erwäge, daß Hr. Camphausen nach Berlin gereist ist, daß in Frankfurt die Entscheidung naht, daß in Preußen <hi rendition="#g">die Wahlen</hi> vor der Thür stehen und endlich, daß nach norddeutschen Blättern der mit &#x201E;solchen Opfern&#x201C; märzerrungene Sitz des Justizministers Rintelen Neigung zum wechseln zeigt.</p>
          <p>Hr. Rintelen stellt in seiner Erklärung sich selbst in sofern ganz bloß, als er sich vertheidigt, ohne angegriffen zu sein.</p>
          <p>Wir haben wenigstens nirgends gelesen:</p>
          <p rendition="#et">daß der Justizminister eine spezielle <hi rendition="#g">offizielle</hi> Anweisung zur Verfolgung eines Deputirten ertheilt habe.</p>
          <p>Unerklärlich bleibt freilich, daß die Galgenzeitung 8 Tage vorher die Verfolgung des Diriktors Temme notifizirte, gleichsam zur Anfeuerung aller übrigen Gerichte. Oder will Herr Rintelen mehr unter seiner sehr allgemeinen Betheuerung verstanden wissen?</p>
          <p>Sein mehrbelobtes Generalverfolgungsreskript paßt durchaus und vorzugsweise auf die Handlungen der Deputirten rücksichtlich des Steuerverweigerungsbeschlusses und der Proklamation vom 27. November. &#x2014; Niemand kann daran zweifeln, da die Nationalversammlung fast alle Steuerverweigerungsbeschlüsse und Unterstützungsadressen in den Provinzen einzig und allein hervorgerufen hat. Wir können dem Justizminister ferner versichern, daß die Worte in seinem Reskripte &#x201E;ohne Ansehen der Person&#x201C; gerade auf die Deputirten bezogen worden sind.</p>
          <p>Warum hat nun Hr. Rintelen gesprochen?</p>
          <p>Wir wissen es wahrlich nicht! Soviel aber wissen wir, daß die allgemeine Stimme sagt:</p>
          <p>Die Gerichte sollen jetzt die Sündenböcke sein.</p>
          <p>Indessen scheint es sehr zweifelhaft, ob es dem Justizminister Rintelen gelingen wird, sich vor der öffentlichen Anschuldigung der &#x201E;Verfolgungssucht&#x201C; zu reinigen. &#x2014; Wir können es freilich nicht beweisen, daß das Geheime Obertribunal und die übrigen bekannten 4 Gerichtshöfe &#x201E;secundum ordinem&#x201C; eine offizielle und spezielle Anweisung zu ihren Proskriptionen erhalten. Allein, der Justizminister Rintelen hat durch die sofortige Publikation jener &#x201E;Amtsgeheimnisse&#x201C; im Staatsanzeiger, durch sein Eingehen auf dieselben u. s. w. nach dem Indicien Beweise der Kriminalordnung sich der That sehr verdächtig gemacht; selbst abgesehen davon, daß ihm die Generalverfolgungsordre seines Kollegen Manteuffel gegen die Vertrauensmänner des Volks nicht unbekannt sein konnte.</p>
          <p>Wir brauchen nicht mehr hinzuzusetzen, daß der Justizminister Rintelen durch die wenigstens in der Form willkürliche Verweisung der Temme'schen Untersuchungssache an das Oberlandesgericht zu Paderborn diese Angelegenheit in die langwierigste und unheilvollste Lage gebracht hat. Wir wissen nicht, ob Hr. Rintelen auch weiß, daß das Oberlandesgericht in Münster die Amts-Suspension der in gleicher Lage mit Temme befindlichen Oberlandesgerichtsräthe Nessenhoven, Fischer und Gouve <hi rendition="#g">nicht</hi> ausgesprochen hat.</p>
          <p>Der königl. preuß. Justizminister, früher Mitglied der rechten Seite der Nationalversammlung und Portegé der katholischen Geistlichen spricht viel Erbauliches von der Selbstständigkeit, Unabhängigkeit, Gewissenhaftigkeit der preußischen Richter, was sich in dem eleganten Drucke des Staatsanzeigers sehr hübsch ausnimmt, und wahrscheinlich den Russen und Türken sehr großen Respekt einflößen wird. Wenn Herr Rintelen aber das Alles selbst glaubt, warum erläßt er denn Generalverfolgungsreskripte? Warum vertheidigt er sich, da dann seine Handlungen ganz unschädlich wären?</p>
          <p>Und warum rührten sich die preußischen unabhängigen, selbstständigen und gewissenhaften Gerichtshöfe hauptsächlich erst <hi rendition="#g">nach</hi> jenen Verfolgungsreskripten?</p>
          <p>Herr Rintelen spielt mit Worten.</p>
          <p>Denn, welcher Art die geistige Unabhängigkeit u. s. w. der preußischen Gerichtshöfe ist, hat er selbst, und das ist ein großes Verdienst, der Welt offen gedeckt. Wie es aber mit der materiellen Unabhängigkeit der Gerichtsbeamten vom Justizministerium steht, rücksichtlich der Anstellungen und Beförderungen, Gratifikations-, Gehalts- und Ordens-Bestrebungen, muß Rintelen theils aus eigener Erfahrung, theils durch seine kurze Wirksamkeit kennen gelernt haben.</p>
          <p>Warum wäscht sich Herr Rintelen so rein hinsichtlich <hi rendition="#g">der Deputirten,</hi> da er doch selbst sagt: daß die Justiz ohne Ansehen der Person ausgeübt werden müsse.</p>
          <p>Oder sind die übrigen Männer in den die Gesundheit vernichtenden Zellen des Zuchthauses zu Münster Parias?</p>
          <p>Ist es rücksichtlich dieser erlaubt, ein einfaches Perhorrescenzgesuch, dessen Erhörung ihnen zugleich die Freiheit gegeben haben würde, 3 lange Wochen unbeantwortet zu lassen, und dann aus den nichtigsten, dem Reskripte in der Temme'schen Sache geradezu widersprechenden Gründen, an das <hi rendition="#g">interessirte</hi> Gericht selbst zurückzuweisen?</p>
          <p>Ist es nicht bereits in öffentlichen Blättern gesagt, daß der Inquirent in Münster eine ungesetzliche Besoldung vom Adel bezieht, daß mehrere Mitglieder des Gerichts, auch jenen, nicht mit eingezogenen Kongreßmitgliedern verwandt sind u. s. w.?</p>
          <p>Aber Herr Rintelen leugnet nicht einmal die Verfolgungssucht der Regierung rücksichtlich der übrigen politischen Gefangenen. Die Kanaille verlohnt sich nicht der Mühe.</p>
        </div>
        <div xml:id="ar198_002" type="jArticle">
          <head><bibl><author>24</author></bibl> Breslau, im Januar.</head>
          <p>Die alte Polizeiwirthschaft ist wieder in vollster Blüthe. Sie zeigt sich nicht bloß im Großen und Ganzen, sondern im Kleinen, in allen Details der Administration. Wir wollen hier aus den tausend und aber tausend Charakterzügen nur Einen herausgreifen.</p>
          <p>Hr. v. T., Schriftsetzer, hatte sich in den Berliner Märztagen mit mehrern Kameraden auf Seite des Volkes gestellt, obgleich er zu jener Zeit in der 5ten Artillerie-Brigade als Volontär diente. Die Folge war eine Untersuchung vor dem betreffenden Auditeur und das Resultat: seine Freisprechung.</p>
          <p>Der Freigesprochene begab sich indeß, auf den Rath wohlmeinender Freunde, weg von Berlin und suchte um einen Auswanderungs-Consenz nach. Allein die Heimathsverhältnisse in den übrigen deutschen Vaterländern veranlaßten Hrn. v. T., um Erlaubniß zur Rückkehr nach Schlesien und Nullifizirung des Auswanderungs-Consenses einzukommen.</p>
          <p>Ein Polizeirath (auch Landwehrlieutenant) schrieb ihm: sein Verbrechen sei so groß, daß er an eine Rückkehr gar nicht denken dürfe. Die weitere Instanz, die königl. Regierung zu Liegnitz, mochte dagegen wohl einsehen, daß einem Freigesprochenen doch nicht so ohne Weiteres die Heimath verriegelt werden könne. Sie erklärt daher in einem Rescript, daß v. T., da seine Auswanderung noch nicht vollendet gewesen, mit Zurückgabe des Emigrations-Consenses wieder heimkehren dürfe.</p>
          <p>Mit dieser einfachen Geschäftsabmachung konnte sich aber die königl. Regierung nicht begnügen. Sie schließt nämlich ihre Entscheidung mit folgendem, der Patriarchalität längst vergangen geglaubter Jahrhunderte entlehnten Satze:</p>
          <p>&#x201E;Ob diese Entscheidung (die Erlaubniß zur Rückkehr) die Mutter zufrieden stellt, steht dahin. Ob der Sohn zu ihrem Glück beitragen wird, ist leider mehr als zweifelhaft.&#x201C;</p>
          <p>Und nun sage Einer noch, daß die gottbegnadete preuß. Regierung um ihre unterthänigsten Kindlein nicht auf's zärtlichste besorgt sei!</p>
        </div>
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          <head>Mannheim, 14. Jan.</head>
          <p>So eben erfahren wir, daß heute Morgen 7 Uhr <hi rendition="#g">Florian Mördes</hi> in seiner Wohnung unversehens von der Polizei überfallen und aus der Stadt hinaus über die Neckarbrücke weiter transportirt worden. Wohin, und aus welcher Ursache, das weiß der Himmel. Nur so viel ist uns bekannt, daß kürzlich eine Nummer des &#x201E;Deutschen Zuschauers&#x201C; (den Mördes bekanntlich redigirte) aus dem Monat November nachträglich mit Beschlag belegt wurde. Wir erwarten, daß über diese räthselhafte Polizeigeschichte die öffentliche Meinung baldigst aufgeklärt werde.</p>
          <bibl>(M. Ab. Z.)</bibl>
        </div>
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          <head><bibl><author>*</author></bibl> Augsburg, 10. Jan.</head>
          <p>Es ist gut, wenn das Volk zuweilen ein oder das andere Pröbchen von den monarchischen Barbareien, welche die Herren von Gottes Gnaden mit Wollust vollstrecken lassen, in beglaubigter Form kennen lernt. Deshalb geben wir folgende im hiesigen Anzeigeblatt enthaltene &#x201E;Danksagung&#x201C;. Sie lautet:</p>
          <p>&#x201E;In Folge eines Militärerkenntnisses (wegen demokratischen Bestrebungen) wurde ich mit noch zwei unglücklichen Kameraden vom 17. Juli bis 12. August v. J. über den andern Tag 6 Stunden <hi rendition="#g">krumm geschlossen</hi>. Nach überstandener gräßlicher Strafe, der ein hundertfacher Tod vorzuziehen ist, <hi rendition="#g">starben</hi> in Folge dieser furchtbaren Mißhandlung meine zwei Kameraden &#x2014; mich rettete nach viermonatlicher schmerzlicher Kur, <hi rendition="#g">nach mehrmaliger Operation</hi> und endlicher <hi rendition="#g">Amputation</hi> des Beines oberhalb des Knies die mühevolle Thätigkeit und Energie des Herrn Dr. <hi rendition="#g">Hurter,</hi> wofür ich ihm hier öffentlich mit gerührtem Herzen für seine unbeschreibliche Thätigkeit, sowie Herrn Fabrikanten <hi rendition="#g">Forster</hi> für die so wohlthuende Unterstützung den innigsten, herzlichsten Dank ausspreche.</p>
          <p>Augsburg, den 1. Januar 1849.</p>
          <p><hi rendition="#g">Max Daffner</hi>&#x201C;.</p>
          <p>Hr. Max Daffner kann jetzt als einbeiniger Krüppel im Lande umherhumpeln, zum abschreckenden Beispiele für Alle, die in der gottbegnadeten oder der konstitutionellen Monarchie etwa demokratische Gesinnungen hegen und gleich ihm sich nicht zu Scharfrichtern und Henkern gegen ihre Brüder gebrauchen lassen sollten.</p>
        </div>
        <div xml:id="ar198_005" type="jArticle">
          <head><bibl><author>!!!</author></bibl> Frankfurt, 15. Januar.</head>
          <p>National-Versammlung.</p>
          <p>Tagesordnung: Beginn der Berathung über das Reichsoberhaupt.</p>
          <p>Vor der Tagesordnung wird ein Bericht über die (früher bekannte) Hochverrathsanklage gegen den Abgeordneten (Kolonisten) Minkus aus Oberschlesien angezeigt.</p>
          <p>Der Antrag des bekannten Polizei-Ausschusses lautet diesmal (ausnahmsweise):</p>
          <p rendition="#et">&#x201E;Die National-Versammlung wolle die Erlaubniß zur Anklageerhebung gegen Minkus <hi rendition="#g">nicht</hi> ertheilen.&#x201C;</p>
          <p>Der Justizminister v. <hi rendition="#g">Mohl</hi> erwidert auf eine Interpellation von Simon aus Trier, wegen der durch Ausnahmegesetze in Preußen beschränkten Freiheit der Wahlen: er habe sich Behufs der Aufhebung aller Ausnahmegesetze in Preußen mit der preußischen Regierung ins Benehmen (liebliches Wort!) gesetzt; der Erfolg sei bald zu erwarten. (Wird viel helfen!)</p>
          <p><hi rendition="#g">Bassermann</hi> beantwortet eine Zachariäsche Interpellation an der Stelle des Ministers des Innern. Der Unterstaatssekretair ist immer noch sehr schwach auf der Brust.</p>
          <p>Zur Tagesordnung stellt der Staatsrath <hi rendition="#g">Linde</hi> einen präjudiziellen Antrag, der ununterstützt bleibt.</p>
          <p>§ 1 lautet:</p>
          <p rendition="#et">Die Würde des Reichsoberhauptes wird einem der regierenden deutschen Fürsten übertragen.</p>
          <p>Minoritätserachten 1:</p>
          <p rendition="#et">Die Ausübung der Regierungsgewalt wird einem Reichsoberhaupt übertragen. Wählbar ist jeder Deutsche. (Schüler von Jena. H Simon. Wigard).</p>
          <p>Minoritätserachten 2. Statt dieses Paragraphen möge stehen:</p>
          <p rendition="#et">§. An der Spitze des deutschen Reiches steht ein Reichsdirektorium von fünf Gliedern, deren eines der Kaiser von Oesterreich, das zweite der König von Preußen, das dritte der König von Baiern ernennt. Das Ernennungsrecht des vierten Mitgliedes steht den Königen von Hannover, Sachsen und Würtemberg und dem Großherzog von Baden zu. Das fünfte Glied wird von den übrigen regierenden Fürsten und den vier freien Städten ernannt.<lb/>
§. Der Vorsitz im Reichsdirektorium wechselt zwischen Oesterreich und Preußen alle zwei Jahre.<lb/>
§ Die Beschlüsse des Reichsdirektoriums werden durch Stimmenmehrheit gefaßt. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Präsidenten. Weder die Abwesenheit eines Mitgliedes noch die Berufung auf den Mangel einer Instruktion verhindert die Beschlußfassung.<lb/>
§. Das Direktorium ist für seine Regierungshandlungen unverantwortlich und übt die Regierungsrechte durch verantwortliche Minister aus. (Schrein[e]r. Somaruga. Welker. Detmold).</p>
          <p>§ 1a:</p>
          <p>Minoritätserachten 1. Zwischen den § 1 und 2 möge folgender Paragraph eingeschaltet werden:</p>
          <p rendition="#et">§. Diese Würde ist erblich im Hause des Fürsten, dem sie übertragen worden; sie vererbt im Mannsstamme nach dem Rechte der Erstgeburt. (Dahlmann. Beseler. Soiron Droysen. Briegleb. Deiters. M. v. Gagern. Hergenhahn. Tellkampf. Scheller ev mit Bezugnahme auf seinen im Verfassungsausschuß gemachten Vorschlag s. Anlage A des Berichtes).</p>
          <p>Minoritätserachten 2. Zwischen den § 1 und 2 werden folgende Paragraphen eingeschaltet:</p>
          <p rendition="#et">§. Die Wahl des Kaisers geschieht auf Lebenszeit. (Gülich. Mittermaier. Scheller ect.)<lb/>
§. Der Kaiser wird in gem[e]inschaftlicher Sitzung des Volkshauses und Staatenhauses gewählt. Absolute Stimmenmehrheit ist erforderlich. (Gülich. Reh. Mittermaier. Schreiner ect.)</p>
          <p>Minoritätserachten 3. Zwischen den § 1 und 2 werden folgende Paragraphen eingeschaltet:</p>
          <p rendition="#et">§. Dieselbe wird jedesmal auf zwölf Jahre einem der Regenten von Preußen, Oesterreich, Baiern, Sachsen, Hannover und Würtemberg übertragen.<lb/>
§. Die Wahl geschieht das erste Mal durch die konstituirende National-Versammlung, später durch den Reichstag in der Weise, daß beide Häuser zu einer Versammlung zusammentreten. Es ist die Gegenwart von wenigstens der Hälfte aller Mitglieder erforderlich. Die absolute Mehrheit der Stimmen entscheidet.<lb/>
§. Die Wahl findet statt drei Monate vor dem Schluß des zwölften Jahres, Der Abtretende ist wieder wählbar.<lb/>
§. Wenn das Reichsoberhaupt während der Dauer seines Regiments stirbt, tritt der Reichstag sofort ohne Berufung zusammen, in der Art wie er das letzte Mal versammelt gewesen ist, und nimmt eine neue Wahl vor. Dieselbe muß innerhalb vier Wochen stattfinden.<lb/>
§. Nach dem Regierungsantritt werden jederzeit beide Häuser neu gewählt.<lb/>
(Waitz. Zell: Tellkampf ev.)</p>
          <p>Minoritätserachten 4.</p>
          <p rendition="#et">§. Das Reichsoberhaupt wird auf sechs Jahre gewählt.<lb/>
(Ahrens. Schüler aus Jena. H. Simon. Reh. Wigard. Welcker. Somaruga ev. Zell ev. Schreiner ev. Detmold ev.)<lb/>
§. Die Wahl des Reichsoberhauptes erfolgt durch den Reichstag in der Weise, daß beide Häuser in Eine Versammlung zusammentreten, deren absolute Stimmenmehrheit entscheidet. Die Hälfte der Mitglieder jedes Hauses muß gegenwärtig sein. Das erste Mal
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[1075/0001] Neue Rheinische Zeitung Organ der Demokratie. No 198. Köln, Donnerstag, 18. Januar 1849. Mit der preußischen „Reichs-Post“ wird's immer besser. Sonst liebte sie es, blos 24 Stunden zu spät einzutreffen. Jetzt hat sie ihre Geschwindigkeit im Ausbleiben verdoppelt. Seit zwei Tagen sind wir ohne Zeitungen und Korrespondenzen aus Breslau, Wien, Leipzig etc. So eben, nach Abschluß unserer heutigen Nummer, trifft eine der längst fälligen Berliner Posten hier ein. Wir werden in einer späteren Ausgabe dieser Nummer das Hauptsächlichste unter den „Neuesten Nachrichten“ mittheilen und bemerken nur noch, daß die Unordnung in der Wiener Post die der preußischen „Reichs-Post“ sogar noch übertrifft. Uebersicht. Deutschland. Münster. (Rintelens neuestes Publikandum). Breslau. (Die patriarchalische Besorgtheit der christlich-germanischen Regierung), Mannheim. (Polizeilicher Ueberfall gegen F. Mördes). Augsburg. (Eine beherzigenswerthe Dancksagung). Frankfurt. (National-Versammlung). Kiel. (Die Friedensbedingungen). Glückstadt. (Gerüchte über eine englisch-dänische Anleihe). Aus dem Reich. (Neuestes). Italien. Rom. (Das Ministerium und der Papst. — Neueste Nachrichten aus Rom und Genua). Spanien. Madrid. (Ein Treffen. — Der Senat). Franz. Republik. Paris (Odilon-Barrot. — Der „National.“ — Die Vereinbarung der Legitimisten und Orleanisten. — Die National-Versammlung. — Das Volk. — Vermischtes. — National-Versammlung). Großbritannien. London. (Das californische Gold und der bürgerliche Verkehr. (Schluß). — Die Reise nach Californien über den Isthmus. — Die Armenkinder in Tooting. — Experimente für den submarinen Telegraphen. — Die Reise nach Californien. — Englands Ausfuhr an Twist und Baumwollenzeuge in den Jahren 1847 und 1848. — O'Connor an die arbeitenden Klassen Englands. — Aus Harney's Wochenbrief an Englands Arbeiter). Manchester. (Meeting der Fabrikarbeiter wegen des Zehnstundengesetzes). Deutschland. X Münster, 14. Januar. Der königl. preuß. Justizminister Rintelen hat wieder einmal etwas von sich hören lassen; seine eignen Lorbeeren lassen ihn nicht ruhen. Im Staats-Anzeiger erklärt er nach einigen Umschweifen über die „Fraktion Unruh“, deren Wiederwahl man dem gesunden Sinne der Staatsbürger überlassen müsse, ferner über die große Unabhängigkeit der preußischen Gerichtshöfe u. s. w.: daß von ihm eine Anweisung zur gerichtlichen Verfolgung mit Bezug auf keinen einzigen Abgeordneten der aufgelösten Nationalversammlung ertheilt worden. Welchen Werth zunächst die Betheuerungen des Justizministers Rintelen haben, wollen wir dem Urtheile Derjenigen lediglich überlassen, die seine Antezedentien kennen, namentlich seine Protestation gegen das Ministerium Brandenburg und seinen Eintritt in dasselbe; seine öffentliche Verwahrung gegen die Rechtmäßigkeit der Kammerauflösung und seine Mitunterzeichnung der Auflösungsordre u. s. w. Was will die neue Erklärung Rintelens? Man erwäge, daß Hr. Camphausen nach Berlin gereist ist, daß in Frankfurt die Entscheidung naht, daß in Preußen die Wahlen vor der Thür stehen und endlich, daß nach norddeutschen Blättern der mit „solchen Opfern“ märzerrungene Sitz des Justizministers Rintelen Neigung zum wechseln zeigt. Hr. Rintelen stellt in seiner Erklärung sich selbst in sofern ganz bloß, als er sich vertheidigt, ohne angegriffen zu sein. Wir haben wenigstens nirgends gelesen: daß der Justizminister eine spezielle offizielle Anweisung zur Verfolgung eines Deputirten ertheilt habe. Unerklärlich bleibt freilich, daß die Galgenzeitung 8 Tage vorher die Verfolgung des Diriktors Temme notifizirte, gleichsam zur Anfeuerung aller übrigen Gerichte. Oder will Herr Rintelen mehr unter seiner sehr allgemeinen Betheuerung verstanden wissen? Sein mehrbelobtes Generalverfolgungsreskript paßt durchaus und vorzugsweise auf die Handlungen der Deputirten rücksichtlich des Steuerverweigerungsbeschlusses und der Proklamation vom 27. November. — Niemand kann daran zweifeln, da die Nationalversammlung fast alle Steuerverweigerungsbeschlüsse und Unterstützungsadressen in den Provinzen einzig und allein hervorgerufen hat. Wir können dem Justizminister ferner versichern, daß die Worte in seinem Reskripte „ohne Ansehen der Person“ gerade auf die Deputirten bezogen worden sind. Warum hat nun Hr. Rintelen gesprochen? Wir wissen es wahrlich nicht! Soviel aber wissen wir, daß die allgemeine Stimme sagt: Die Gerichte sollen jetzt die Sündenböcke sein. Indessen scheint es sehr zweifelhaft, ob es dem Justizminister Rintelen gelingen wird, sich vor der öffentlichen Anschuldigung der „Verfolgungssucht“ zu reinigen. — Wir können es freilich nicht beweisen, daß das Geheime Obertribunal und die übrigen bekannten 4 Gerichtshöfe „secundum ordinem“ eine offizielle und spezielle Anweisung zu ihren Proskriptionen erhalten. Allein, der Justizminister Rintelen hat durch die sofortige Publikation jener „Amtsgeheimnisse“ im Staatsanzeiger, durch sein Eingehen auf dieselben u. s. w. nach dem Indicien Beweise der Kriminalordnung sich der That sehr verdächtig gemacht; selbst abgesehen davon, daß ihm die Generalverfolgungsordre seines Kollegen Manteuffel gegen die Vertrauensmänner des Volks nicht unbekannt sein konnte. Wir brauchen nicht mehr hinzuzusetzen, daß der Justizminister Rintelen durch die wenigstens in der Form willkürliche Verweisung der Temme'schen Untersuchungssache an das Oberlandesgericht zu Paderborn diese Angelegenheit in die langwierigste und unheilvollste Lage gebracht hat. Wir wissen nicht, ob Hr. Rintelen auch weiß, daß das Oberlandesgericht in Münster die Amts-Suspension der in gleicher Lage mit Temme befindlichen Oberlandesgerichtsräthe Nessenhoven, Fischer und Gouve nicht ausgesprochen hat. Der königl. preuß. Justizminister, früher Mitglied der rechten Seite der Nationalversammlung und Portegé der katholischen Geistlichen spricht viel Erbauliches von der Selbstständigkeit, Unabhängigkeit, Gewissenhaftigkeit der preußischen Richter, was sich in dem eleganten Drucke des Staatsanzeigers sehr hübsch ausnimmt, und wahrscheinlich den Russen und Türken sehr großen Respekt einflößen wird. Wenn Herr Rintelen aber das Alles selbst glaubt, warum erläßt er denn Generalverfolgungsreskripte? Warum vertheidigt er sich, da dann seine Handlungen ganz unschädlich wären? Und warum rührten sich die preußischen unabhängigen, selbstständigen und gewissenhaften Gerichtshöfe hauptsächlich erst nach jenen Verfolgungsreskripten? Herr Rintelen spielt mit Worten. Denn, welcher Art die geistige Unabhängigkeit u. s. w. der preußischen Gerichtshöfe ist, hat er selbst, und das ist ein großes Verdienst, der Welt offen gedeckt. Wie es aber mit der materiellen Unabhängigkeit der Gerichtsbeamten vom Justizministerium steht, rücksichtlich der Anstellungen und Beförderungen, Gratifikations-, Gehalts- und Ordens-Bestrebungen, muß Rintelen theils aus eigener Erfahrung, theils durch seine kurze Wirksamkeit kennen gelernt haben. Warum wäscht sich Herr Rintelen so rein hinsichtlich der Deputirten, da er doch selbst sagt: daß die Justiz ohne Ansehen der Person ausgeübt werden müsse. Oder sind die übrigen Männer in den die Gesundheit vernichtenden Zellen des Zuchthauses zu Münster Parias? Ist es rücksichtlich dieser erlaubt, ein einfaches Perhorrescenzgesuch, dessen Erhörung ihnen zugleich die Freiheit gegeben haben würde, 3 lange Wochen unbeantwortet zu lassen, und dann aus den nichtigsten, dem Reskripte in der Temme'schen Sache geradezu widersprechenden Gründen, an das interessirte Gericht selbst zurückzuweisen? Ist es nicht bereits in öffentlichen Blättern gesagt, daß der Inquirent in Münster eine ungesetzliche Besoldung vom Adel bezieht, daß mehrere Mitglieder des Gerichts, auch jenen, nicht mit eingezogenen Kongreßmitgliedern verwandt sind u. s. w.? Aber Herr Rintelen leugnet nicht einmal die Verfolgungssucht der Regierung rücksichtlich der übrigen politischen Gefangenen. Die Kanaille verlohnt sich nicht der Mühe. 24 Breslau, im Januar. Die alte Polizeiwirthschaft ist wieder in vollster Blüthe. Sie zeigt sich nicht bloß im Großen und Ganzen, sondern im Kleinen, in allen Details der Administration. Wir wollen hier aus den tausend und aber tausend Charakterzügen nur Einen herausgreifen. Hr. v. T., Schriftsetzer, hatte sich in den Berliner Märztagen mit mehrern Kameraden auf Seite des Volkes gestellt, obgleich er zu jener Zeit in der 5ten Artillerie-Brigade als Volontär diente. Die Folge war eine Untersuchung vor dem betreffenden Auditeur und das Resultat: seine Freisprechung. Der Freigesprochene begab sich indeß, auf den Rath wohlmeinender Freunde, weg von Berlin und suchte um einen Auswanderungs-Consenz nach. Allein die Heimathsverhältnisse in den übrigen deutschen Vaterländern veranlaßten Hrn. v. T., um Erlaubniß zur Rückkehr nach Schlesien und Nullifizirung des Auswanderungs-Consenses einzukommen. Ein Polizeirath (auch Landwehrlieutenant) schrieb ihm: sein Verbrechen sei so groß, daß er an eine Rückkehr gar nicht denken dürfe. Die weitere Instanz, die königl. Regierung zu Liegnitz, mochte dagegen wohl einsehen, daß einem Freigesprochenen doch nicht so ohne Weiteres die Heimath verriegelt werden könne. Sie erklärt daher in einem Rescript, daß v. T., da seine Auswanderung noch nicht vollendet gewesen, mit Zurückgabe des Emigrations-Consenses wieder heimkehren dürfe. Mit dieser einfachen Geschäftsabmachung konnte sich aber die königl. Regierung nicht begnügen. Sie schließt nämlich ihre Entscheidung mit folgendem, der Patriarchalität längst vergangen geglaubter Jahrhunderte entlehnten Satze: „Ob diese Entscheidung (die Erlaubniß zur Rückkehr) die Mutter zufrieden stellt, steht dahin. Ob der Sohn zu ihrem Glück beitragen wird, ist leider mehr als zweifelhaft.“ Und nun sage Einer noch, daß die gottbegnadete preuß. Regierung um ihre unterthänigsten Kindlein nicht auf's zärtlichste besorgt sei! Mannheim, 14. Jan. So eben erfahren wir, daß heute Morgen 7 Uhr Florian Mördes in seiner Wohnung unversehens von der Polizei überfallen und aus der Stadt hinaus über die Neckarbrücke weiter transportirt worden. Wohin, und aus welcher Ursache, das weiß der Himmel. Nur so viel ist uns bekannt, daß kürzlich eine Nummer des „Deutschen Zuschauers“ (den Mördes bekanntlich redigirte) aus dem Monat November nachträglich mit Beschlag belegt wurde. Wir erwarten, daß über diese räthselhafte Polizeigeschichte die öffentliche Meinung baldigst aufgeklärt werde. (M. Ab. Z.) * Augsburg, 10. Jan. Es ist gut, wenn das Volk zuweilen ein oder das andere Pröbchen von den monarchischen Barbareien, welche die Herren von Gottes Gnaden mit Wollust vollstrecken lassen, in beglaubigter Form kennen lernt. Deshalb geben wir folgende im hiesigen Anzeigeblatt enthaltene „Danksagung“. Sie lautet: „In Folge eines Militärerkenntnisses (wegen demokratischen Bestrebungen) wurde ich mit noch zwei unglücklichen Kameraden vom 17. Juli bis 12. August v. J. über den andern Tag 6 Stunden krumm geschlossen. Nach überstandener gräßlicher Strafe, der ein hundertfacher Tod vorzuziehen ist, starben in Folge dieser furchtbaren Mißhandlung meine zwei Kameraden — mich rettete nach viermonatlicher schmerzlicher Kur, nach mehrmaliger Operation und endlicher Amputation des Beines oberhalb des Knies die mühevolle Thätigkeit und Energie des Herrn Dr. Hurter, wofür ich ihm hier öffentlich mit gerührtem Herzen für seine unbeschreibliche Thätigkeit, sowie Herrn Fabrikanten Forster für die so wohlthuende Unterstützung den innigsten, herzlichsten Dank ausspreche. Augsburg, den 1. Januar 1849. Max Daffner“. Hr. Max Daffner kann jetzt als einbeiniger Krüppel im Lande umherhumpeln, zum abschreckenden Beispiele für Alle, die in der gottbegnadeten oder der konstitutionellen Monarchie etwa demokratische Gesinnungen hegen und gleich ihm sich nicht zu Scharfrichtern und Henkern gegen ihre Brüder gebrauchen lassen sollten. !!! Frankfurt, 15. Januar. National-Versammlung. Tagesordnung: Beginn der Berathung über das Reichsoberhaupt. Vor der Tagesordnung wird ein Bericht über die (früher bekannte) Hochverrathsanklage gegen den Abgeordneten (Kolonisten) Minkus aus Oberschlesien angezeigt. Der Antrag des bekannten Polizei-Ausschusses lautet diesmal (ausnahmsweise): „Die National-Versammlung wolle die Erlaubniß zur Anklageerhebung gegen Minkus nicht ertheilen.“ Der Justizminister v. Mohl erwidert auf eine Interpellation von Simon aus Trier, wegen der durch Ausnahmegesetze in Preußen beschränkten Freiheit der Wahlen: er habe sich Behufs der Aufhebung aller Ausnahmegesetze in Preußen mit der preußischen Regierung ins Benehmen (liebliches Wort!) gesetzt; der Erfolg sei bald zu erwarten. (Wird viel helfen!) Bassermann beantwortet eine Zachariäsche Interpellation an der Stelle des Ministers des Innern. Der Unterstaatssekretair ist immer noch sehr schwach auf der Brust. Zur Tagesordnung stellt der Staatsrath Linde einen präjudiziellen Antrag, der ununterstützt bleibt. § 1 lautet: Die Würde des Reichsoberhauptes wird einem der regierenden deutschen Fürsten übertragen. Minoritätserachten 1: Die Ausübung der Regierungsgewalt wird einem Reichsoberhaupt übertragen. Wählbar ist jeder Deutsche. (Schüler von Jena. H Simon. Wigard). Minoritätserachten 2. Statt dieses Paragraphen möge stehen: §. An der Spitze des deutschen Reiches steht ein Reichsdirektorium von fünf Gliedern, deren eines der Kaiser von Oesterreich, das zweite der König von Preußen, das dritte der König von Baiern ernennt. Das Ernennungsrecht des vierten Mitgliedes steht den Königen von Hannover, Sachsen und Würtemberg und dem Großherzog von Baden zu. Das fünfte Glied wird von den übrigen regierenden Fürsten und den vier freien Städten ernannt. §. Der Vorsitz im Reichsdirektorium wechselt zwischen Oesterreich und Preußen alle zwei Jahre. § Die Beschlüsse des Reichsdirektoriums werden durch Stimmenmehrheit gefaßt. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Präsidenten. Weder die Abwesenheit eines Mitgliedes noch die Berufung auf den Mangel einer Instruktion verhindert die Beschlußfassung. §. Das Direktorium ist für seine Regierungshandlungen unverantwortlich und übt die Regierungsrechte durch verantwortliche Minister aus. (Schrein[e]r. Somaruga. Welker. Detmold). § 1a: Minoritätserachten 1. Zwischen den § 1 und 2 möge folgender Paragraph eingeschaltet werden: §. Diese Würde ist erblich im Hause des Fürsten, dem sie übertragen worden; sie vererbt im Mannsstamme nach dem Rechte der Erstgeburt. (Dahlmann. Beseler. Soiron Droysen. Briegleb. Deiters. M. v. Gagern. Hergenhahn. Tellkampf. Scheller ev mit Bezugnahme auf seinen im Verfassungsausschuß gemachten Vorschlag s. Anlage A des Berichtes). Minoritätserachten 2. Zwischen den § 1 und 2 werden folgende Paragraphen eingeschaltet: §. Die Wahl des Kaisers geschieht auf Lebenszeit. (Gülich. Mittermaier. Scheller ect.) §. Der Kaiser wird in gem[e]inschaftlicher Sitzung des Volkshauses und Staatenhauses gewählt. Absolute Stimmenmehrheit ist erforderlich. (Gülich. Reh. Mittermaier. Schreiner ect.) Minoritätserachten 3. Zwischen den § 1 und 2 werden folgende Paragraphen eingeschaltet: §. Dieselbe wird jedesmal auf zwölf Jahre einem der Regenten von Preußen, Oesterreich, Baiern, Sachsen, Hannover und Würtemberg übertragen. §. Die Wahl geschieht das erste Mal durch die konstituirende National-Versammlung, später durch den Reichstag in der Weise, daß beide Häuser zu einer Versammlung zusammentreten. Es ist die Gegenwart von wenigstens der Hälfte aller Mitglieder erforderlich. Die absolute Mehrheit der Stimmen entscheidet. §. Die Wahl findet statt drei Monate vor dem Schluß des zwölften Jahres, Der Abtretende ist wieder wählbar. §. Wenn das Reichsoberhaupt während der Dauer seines Regiments stirbt, tritt der Reichstag sofort ohne Berufung zusammen, in der Art wie er das letzte Mal versammelt gewesen ist, und nimmt eine neue Wahl vor. Dieselbe muß innerhalb vier Wochen stattfinden. §. Nach dem Regierungsantritt werden jederzeit beide Häuser neu gewählt. (Waitz. Zell: Tellkampf ev.) Minoritätserachten 4. §. Das Reichsoberhaupt wird auf sechs Jahre gewählt. (Ahrens. Schüler aus Jena. H. Simon. Reh. Wigard. Welcker. Somaruga ev. Zell ev. Schreiner ev. Detmold ev.) §. Die Wahl des Reichsoberhauptes erfolgt durch den Reichstag in der Weise, daß beide Häuser in Eine Versammlung zusammentreten, deren absolute Stimmenmehrheit entscheidet. Die Hälfte der Mitglieder jedes Hauses muß gegenwärtig sein. Das erste Mal

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Die angegebenen Seitenzahlen beziehen sich auf die Ausgabe: Neue Rheinische Zeitung. Organ der Demokratie. Bd. 2 (Nummer 184 bis Nummer 301) Köln, 1. Januar 1849 bis 19. Mai 1849. Glashütten im Taunus, Verlag Detlev Auvermann KG 1973.




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Zitationshilfe: Neue Rheinische Zeitung. Nr. 198. Köln, 18. Januar 1849, S. 1075. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_nrhz198_1849/1>, abgerufen am 23.11.2024.