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Neue Rheinische Zeitung. Nr. 197. Köln, 17. Januar 1849.

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Neue Rheinische Zeitung
Organ der Demokratie.
No 197. Köln, Mittwoch den 17. Januar.

Durch den seit gestern stattfindenden Eisgang sind wir von Deutz, also von der Verbindung mit Berlin etc. abgesperrt. Unsere Abonnenten mögen sich hieraus für die Dauer des Eisganges -- das verspätete Eintreffen der "Neuen Rheinischen Zeitung" erklären.

Uebersicht.

Deutschland. Paderborn. (Schreiben Rintelens an das O.-L.-G. zu Paderborn. -- Schreiben des O.-L.-G. an Temme.) Geilenkirchen. (Gerichtliches) Aus dem Bergischen. (Eine demokratische Oase) Berlin. (Schreiben Temme's an den Justizminister. -- Der Ordensschnickschnack.) Magdeburg. (Die östreichische Note an die s. g. Centralgewalt.) Frankfurt. (National-Versammlung.) Darmstadt. (Kammerverhandlungen. -- Graumäntel.) Aus dem Reich. (Kaiserwahlscandal.)

Italien. (Vermischtes.) Von der italienischen Grenze. (Die Zustände in Neapel und Sicilien. -- Die Horden Radetzki's.) Rom. (Meinungen zu Gaeta.) Florenz. (Italienische Einheitsbestrebungen.)

Schweiz. Bern. (Die "Schweizer Presse." -- Schutzzollagitation. -- Neapolitanische Werbungen. -- Müller. -- Die Freiburger Regierung -- Ochsenbein.)

Großbritannien. London. (Punch's californische Illustrationen. -- Das Finanzialreformreeting zu Manchester -- Eine Probe der vielbewunderten Erbweisheit. -- Gerüchte über Stellenwechsel.)

Franz. Republik Paris. (Peter und Paul. -- Bilanz Frankreichs. -- Das Parket. -- Die Concordia. -- Vermischtes.)

Spanien Madrid. (Mon.)

Rußland. Von der russischen Grenze. (Die Seelenverkäuferei in Rußland.)

Türkei. Konstantinopel. (Die russische Wirthschaft in der Walachei.) Ein politischer Proceß.

Deutschland.
X Paderborn, 14. Januar.

Rintelen hat folgendes Schreiben an das Ober-Landes-Gericht zu Paderborn erlassen:

"Das Königliche Ober-Landes-Gericht zu Münster hat in dem abschriftlich beifolgenden Berichte vom 23. v. M. mir angezeigt, daß es mit der Einleitung der Criminal-Untersuchung wider den Ober-Landes-Gerichts-Direktor Temme zugleich dessen Amtssuspension beschlossen habe und die Bestätigung jenes Beschlusses beantragt."

"In dem abschriftlich angegebenen Rescripte vom 27. v. M. ist dem Ober-Landes-Gericht eröffnet, aus welchen Gründen der Justizminister eine solche Bestätigung für unzulässig erachtet und es hat darauf das Ober-Landes-Gericht die beschlossene Amtssuspension ohne dieselbe zur Ausführung gebracht."

"Hierüber beschwert sich der Ober-Landes-Gerichts-Direktor Temme in dem urschriftlich beigefügten Gesuch vom 3. d. M."

"Das Collegium, als die dem Ober-Landes-Gericht zu Münster substituirte Behörde, hat auch über die Beschwerde des Temme zu entscheiden und der Justiz-Minister läßt darum dieselbe dem Kollegium zur schleunigen Prüfung und Beschlußnahme hiermit zu gehen."

Berlin, 9. Januar 1849.

An das Ober-Landes-Gericht zu Paderborn.

Der Justiz-Minister Rintelen.

Das Ober-Landes-Gericht zu Paderborn lehnt dagegen in folgendem Schreiben an Temme seine Competenz ab:

"Euer Hochwohlgeboren eröffnen wir auf die an den Kriminal-Senat unseres Kollegii gerichteten Eingaben vom 3. und 7. d. M., daß wir uns nicht für berechtigt erachtet haben, die vom Herrn Justiz-Minister durch das Reskript vom 31. v. Mts. uns aufgetragene Leitung der vom Kriminal-Senate des Ober-Landes-Gerichts zu Münster wider Sie beschlossenen Kriminal-Untersuchung, sowie die künftige Entscheidung dieser Sache in I. und II. Instanz zu übernehmen, indem wir der Ansicht sind, daß nach §. 5 des Gesetzes zum Schutze der persönlichen Freiheit vom 24. Septbr. v. J., womit auch der Art. 7 in Verbindung mit Art. 88 der Verfassungs-Urkunde vom 5: Dezbr. v. J. übereinstimmt, dem Justiz-Ministerium nicht mehr die Befugniß zusteht, in Strafsachen im Falle der Perhorrescenz des zuständigen Obergerichts einen andern Gerichtshof, dessen Kompetenz nicht schon durch die Gesetze begründet wird, mit der Führung der Untersuchung zu beauftragen. Demzufolge haben wir dem Herrn Justiz-Minister, unter Vorlegung sämmtlicher inzwischen an uns abgegebenen Untersuchungs-Verhandlungen anheim gestellt, den Staatsanwalt am Königlichen Kammergerichte zu Berlin zu veranlassen, in foro delicti commissi die erforderlichen Anträge wegen Erledigung der Sache anzubringen."

Paderborn, am 9. Januar 1849. Lange.

068 Geilenkirchen, 13. Jan.

Den Stuhl der Inquisition, worauf, nach der letzten Nummer Ihrer Zeitung vom vorigen Jahre, die Verwaltungsbehörde saß, hat nun die Justiz eingenommen. Wir haben einige Tage einen Landgerichtsassessor von Aachen hier beherbergt, welcher eine Menge von Zeugen in der Steuerverweigerungs-Angelegenheit vernommen hat. Nach der getroffenen Auswahl der Zeugen und nach mehreren anderen Umständen zu schließen, ist es sehr wahrscheinlich, daß der Maschinist und Dekorateur bei diesem neuen Lustspiele abermals der hiesige Citoyen-Patrizius, Herr v. Fisenne, ist. Nach den Berichten einiger vernommenen Zeugen scheint diese Untersuchung jedoch nicht gegen den hiesigen Bürgerverein zu gehen, sondern nur gegen ein Mitglied desselben, den hiesigen Richter, welchen schon früher ein polizistisch-blauwunderlich-patrizisches Triumvirat mit allen Minen zu sprengen versuchte. Dieser, sowie der Vorsitzende des Bürgervereins, hat in der fraglichen Sitzung Alles gethan, um die aufgeregten Gemüther zu beschwichtigen; aber, was thut das? daß ein richterlicher Beamter überhaupt eine politische Meinung haben soll und dieselbe ausspricht, das ist ein Verbrechen, vor welchem ein schwarz-gelbes Kohlen- und Lehm-Gewissen schaudert: wenn in unserer ganzen Gesetzgebung nur ein kleines Häkchen ist, das einen solchen Delinquenten packen kann, das muß als Harpune benutzt werden, So wird man nun auch dem Verlauten nach, wenn es sonst nicht geht, dem hiesigen Richter auf dem Disziplinarwege beizukommen suchen. Nun ist in dieser Inquisition, daß Zeugen bei der Vernehmung außer dem "Verwandt" und "Verschwägert," auch noch gefragt wurden, "Sind Sie mit dem Richter befreundet?" Wir wissen nicht, ob diese Formel von unserm Rettungsanker Manteuffel-Rintelen vorgeschrieben ist; in der Gesetzsammlung hat wenigstens noch nichts davon gestanden. Es thut uns leid für Citoyen-Patrizius et Komp., daß sogar der als Zeuge vernommene hiesige Steuer-Einnehmer, Herr von Eynatten, (Bruder des landräthlichen Kommissars) zu Protokoll erklärt hat, er habe von den Folgen der Steuerverweigerung nichts gespürt.

Citoyen-Patrizius erklärte mit vollen Backen, auf den Artikel von hier in Ihrem Blatte würde eine famose Entgegnung kommen; er reiste sogar nach Aachen zum Orakel des "Blauen Wunders." Wahrscheinlich hat dessen Seife nicht mehr geschäumt, denn die famose Entgegnung ist ausgeblieben; dafür haben wir aber jetzt eine neue famose Inquisition. -- Den weitern Verlauf werden wir Ihnen seiner Zeit getreulich berichten.

068 Aus dem Bergischen, im Januar.

Das Städtchen Velbert bildet eine merkwürdige Erscheinung im bergischen Lande. Während dasselbe von allen Seiten nur von Heulern umgeben, ist es selbst echt demokratisch. Etliche Beamten, ein Pastor und ein paar Geldsäcke, die nur Heil und Segen vom "unfehlbaren" König von Gottes Gnaden erwarten, bilden eine Ausnahme. Der rechte Bürger- und Arbeiterstand bekennt sich zur Demokratie. In den Wirthshäusern werden nur freisinnige Zeitungen gelesen und nimmt die Neue Rheinische Zeitung hier die erste Stelle ein. Die pietistische Mutter von Elberfeld und die charakterlose Tante von Köln haben nur bei der Heulerpartei Quartier. Welche Mittel sich diese Partei bedient, um zum Zwecke zu gelangen, beweist folgende Thatsache: Als im November der Konflikt zwischen Nationalversammlung und Krone ausbrach und der größte Theil der hiesigen Schlosserarbeiter die Adresse für die Nationalversammlung unterschrieb, wurden die Namen dieser Arbeiter den Kaufleuten von Remscheid und Solingen mit dem Ersuchen mitgetheilt, "solchen Menschen keine Arbeit mehr zu geben!"

Es passirt noch Vieles hier, was wir uns vorbehalten, später an's Licht zu ziehen!

103 Berlin, 13. Jan.

Ich theile Ihnen nachstehendes, so eben in vertrauteren Kreisen bekannt gewordenes Schreiben Temme's an den Justizminister Rintelen mit:

"Ew. Excellenz
haben bereits am 31. v. M. mein Perhorrescenz-Gesuch gegen das hiesige Ober-Landes-Gericht für begründet erachtet und die Entscheidung über die von demselben gegen mich eingeleitete Untersuchung etc. dem Ober-Landes-Gericht zu Paderborn überwiesen. Bis jetzt habe ich von diesem Collegium einen Bescheid noch nicht erhalten. Dagegen liest man schon seit dem 10. d. M. in öffentlichen Blättern, daß dasselbe nicht sich, sondern einzig und allein das Königliche Kammergericht in Berlin für competent in dieser Sache erklärt habe. An der Richtigkeit dieser Nachricht kann ich nicht zweifeln."

"Das ungesetzliche Verfahren des hiesigen Ober-Landes-Gerichts hat die Sache allerdings von vorn herein in einen Weg bringen müssen, auf dem sie nur mit Schwierigkeit zu dem Rechte wird zurückgeführt werden können. An sich kann mir dies in dem Bewußtsein stets nur meiner Pflicht gemäß gehandelt und in keiner Weise zu den gegen mich verübten Ungerechtigkeiten Veranlassung gegeben zu haben, um so mehr gleichgültig sein, als diese Ungerechtigkeiten von der öffentlichen Meinung bereits laut und entschieden gerichtet sind. Eins aber ist klar. Habe ich auch schon lange genug das Opfer eines schmählichen Unrechtes sein müssen, so darf ich nicht auch noch das Opfer eines Competenzconfliktes werden."

"Schon seit mehr als 14 Tagen sitze ich hier im Zuchthause in einer Haft, in die mich die empörendste Willkühr hineingeworfen hat. Mit derselben Willkühr bin ich gegen Gesetz und Recht von meinem Amte suspendirt worden. Meine Haft und Suspension dürfen unter dem entstandenen Konflikte der Behörden nicht länger fortdauern, wenn nicht der ohnehin schwer genug verletzten preußischen Rechtspflege eine neue Schmach zugefügt werden soll. Ew. Excellenz sind das dem Rechte, Sie sind es mir und meiner mit mir tief leidenden Familie schuldig."

"Ich trage demnach gehorsamst an,
daß Ew. Excellenz sofort meine Haft und die gegen mich verfügte Amtssuspension aufheben wollen."

Münster, 12. Januar 1848. Temme.

* Berlin, 12. Jan.

Die schönen Tage von Aranjuez kehren wieder! Gerade, weil die Reichspapageien von der Zweckdienlichkeit der Entlassung Brandenburg-Manteuffels geplappert hatten, wurde Brandenburg-Manteuffel beibehalten, und gerade, weil die "Vereinbarer" den gottbegnadeten Ordensschnickschnack für Unsinn und abgeschafft erklärten: wird er mit Ostentation, gesteigerter Pracht und wohleinstudirter Volksverhöhnung auf's Beste restaurirt. Das Publikum mag sich aus folgender Bekanntmachung davon überzeugen. Dieser christlich-germanische Karnevalswitz kostet etwa 100,000 Rthlr. -- eine wahre Bagatelle, wenn man die Entzückungen des Potsdamer Königthums, des besternten und gerothvögelten Adels und die patriarchalische Wollust der mit dem "Hundezeichen" Beehrten in Anschlag bringt. Können die Steuern des preußischen Volkes wohl zweckmäßiger verwandt werden? Ist es nicht des Volkes höchster Genuß, mit seinem Schweiß und Blut der preußischen Adels- und Beamtenkaste nebst einigen Kommerzienräthen, Dorfschulzen und royalen Flurschützen alljährlich einen Januar-Kitzel zu bereiten? Wahrlich, die getreuen und geliebten "Unterthanen" müssen sich für einige lumpige hunderttausend Thaler schon durch nachstehende amusante Einladung hinreichend entschädigt finden. Sie lautet:

"Auf Befehl Sr. Maj. des Königs wird die Feier des Krönungs- und Ordensfestes am Donnerstag den 18. d. Mts. stattfinden. Der beschränkte Raum gestattet jedoch nur die Anwesenheit der Herren Ritter und Inhaber Königlicher Orden und Ehrenzeichen, welche ausdrücklich zu dem Feste und zur Königlichen Tafel Einladungen erhalten werden.

Demzufolge fordern wir die in Berlin anwesenden Besitzer Königl. Orden und Ehrenzeichen, welche weder im aktiven Militärdienste noch im Staatsdienste stehen, hierdurch auf, am 13. d. M. in den Stunden von 9 Uhr Vormittags bis 3 Uhr Nachmittags in unserem Buraeu, Friedrichstraße Nro. 139, ihren Namen, Charakter, die Orden und Ehrenzeichen, welche ihnen verliehen sind, und ihre Wohnungen, persönlich oder schriftlich anzuzeigen, damit sie nach Maßgabe des verfügbaren Raumes zur Theilnahme an diesem Feste eingeladen werden können.

Berlin, den 10. Januar 1848.

Königl. General-Ordens-Kommission."

Magdeburg, 14. Januar.

Der "Magd. Ztg." wird von Berlin aus geschrieben: Unter den Gesprächsgegenständen in allen politischen Kreisen nimmt jetzt die österreichische Note den ersten Platz ein. Wir würden auf dies viel beurtheilte Aktenstück nicht auch noch zurückkommen, wenn wir nicht der Ansicht wären, daß ein wesentlicher Grund, dem es seine Entstehung verdankt, bisher vergessen worden ist. Diese Note ist augenscheinlich aus der Feder des Baron Werner hervorgegangen, eines Staatsmannes, der bereits unter dem Fürsten Metternich in der Staatskanzlei von Einfluß, damals als Hofrath für die deutschen Angelegenheiten Referent war und jetzt dieselbe Stellung mit dem Titel eines Unterstaatssekretärs einnimmt. Herr v. Werner ist, nach dem übereinstimmenden Urtheile der Leute, welche die innern Verhältnisse der österr. Verwaltung kennen, der talentvollste Arbeiter im Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten, der, obwohl Anhänger des alten unglücklichen Systems, von jeher für einen Deutschgesinnten angesehen wurde. Natürlich kann dies Prädikat nur in sehr einseitiger Bedeutung ausgelegt werden, und findet seine Kraft nur in dem Widerstande, der von dem Baron Werner und andern österreichischen Staatsmännern dem slawischen Einflusse, welcher seine Hauptstütze in der Mutter des jungen Kaisers hat, entgegengesetzt wird. Neben der Absicht also, die Hand in Deutschland im Spiele zu behalten, ist jene österreichische Note von dem Wunsche insperirt worden, nicht ganz von Deutschland getrennt und dem Slaventhum überwiesen zu werden. Wir machen übrigens darauf aufmerksam, daß Baron Werner seit langer Zeit mit dem Herrn von Radowitz liirt war, und mit demselben sehr delikate Verhältnisse zu arrangiren hatte, die auf die Thätigkeit dieses Ultramontanen ein eigenthümliches Licht werfen. Noch im März 1848, als Herr v. Radowitz, mit einer Specialmission beauftragt, in Wien unterhandelte, dauerten diese Beziehungen fort, die die jetzige Richtung des ehemaligen preußischen Generals in der Kaiserfrage ebenfalls mit aufklären können. Wie sich diese Richtung mit den Grundsätzen, Ansichten und Daten vereinigen läßt, welche Herr v. Radowitz in seiner Schrift "Deutschland und Fr. Wilh. IV." veröffentlicht hat, muß allerdings einer spätern Zeit überlassen bleiben.

!!! Frankfurt, 13. Januar Abends.

Schluß der Sitzung der National-Versammlung.

Gegen 4 Uhr begann die Sitzung wieder und der Ministerpräsident v. Gagern sprach für sein Programm -- aber schwach.

Der Berichterstatter der Minorität verzichtete nach Gagern aufs Wort.

Sie erinnern sich, daß das Ministerium die Anträge der Minorität zu den seinigen gemacht -- so wie es erklärte, mit der Annahme der Anträge der Majorität des Ausschusses fallen zu müssen.

Für die Majorität des Ausschusses sprach in begeisterter Rede, bei ganz erleuchtetem Hause und überfüllten Tribünen Giskra aus Oesterreich.

Stürme von Beifall unterbrachen seine Rede. Er vertheidigte Oesterreichs Regierung freilich nicht, aber er wies nach, daß mindestens alle Regierungen der andern Einzelstaaten eben so wenig taugen. Man müßte also mit Oesterreichs auch die andern Abgeordneten aus der Paulskirche herausschmeißen.

Die Anträge der Majorität lauten:

"Die National-Versammlung beschließt:
1. Die vom Reichsministerio in dessen Erklärung vom 5. Januar c. ausgesprochene Zurückweisung eines Vereinbarungsprinzips für die deutsche Reichsverfassung im vollsten Maß anzuerkennen.
2. Die Centralgewalt zu beauftragen, über das Verhältniß der zum früheren deutschen Bunde nicht gehörigen Länder Oesterreichs zu dem deutschen Bundesstaate zur geeigneten Zeit und in geeigneter Weise mit der österreichischen Regierung in Unterhandlungen zu treten.

Der Ministerpräsident hatte seine Rede unter dem langen Beifall der fast größern Hälfte des Hauses geschlossen, Giskra, welcher in einer fast zweistündigen Rede die Aufmerksamkeit des Hauses dennoch nicht erschöpfte, begeisterte dies trockene Haus dergestalt, daß sogar ein großer Theil des rechten Centrums sich die Hände wund klatschte. Selbst Gagern, dessen Programm Giskras Rede zerdonnerte und zermalmte, konnte sich nicht erwehren, Beifall zu klatschen. Auch Ritter Vincke applaudirte.

Auf der vollgepfropften Damentribüne sieht man auch die Frau Reichsverweserin (Erzherzogin Johann) mit ihrem Sohne, dem kleinen Grafen v. Merom.

Die Wurzel des Baumes der deutschen Einheit liegt bloß, so schloß Giskra, ein Schlag, und der Baum fällt, schlagen Sie, wenn Sie es wagen!

Hierauf geht man um 1/2 7 Uhr zur Abstimmung.

Vor derselben erklären fast sämmtliche österreichische Abgeordnete, daß Sie gegen jeden etwa zum Nachtheil und Ausschluß Oesterreichs zu fassenden Beschluß feierlich protestiren und unter keinen Umständen aus dem Hause weichen werden -- bis man sie mit physischer Gewalt forttreibe. (Bravo links).

Nach einem längeren Streit über die Reihenfolge der Abstimmungen beginnt man damit um 7 Uhr.

Zuerst stimmt man über den Antrag des v. Wulsen, welcher durchaus dem der Minorität gleichkommt und deshalb von derselben adoptirt ward.

Der Minoritäts-Antrag lautet:

"Die National-Versammlung wolle dem Reichsministerium die in der Vorlage vom 18. December 1848 -- modificirt durch das

Neue Rheinische Zeitung
Organ der Demokratie.
No 197. Köln, Mittwoch den 17. Januar.

Durch den seit gestern stattfindenden Eisgang sind wir von Deutz, also von der Verbindung mit Berlin etc. abgesperrt. Unsere Abonnenten mögen sich hieraus für die Dauer des Eisganges — das verspätete Eintreffen der „Neuen Rheinischen Zeitung“ erklären.

Uebersicht.

Deutschland. Paderborn. (Schreiben Rintelens an das O.-L.-G. zu Paderborn. — Schreiben des O.-L.-G. an Temme.) Geilenkirchen. (Gerichtliches) Aus dem Bergischen. (Eine demokratische Oase) Berlin. (Schreiben Temme's an den Justizminister. — Der Ordensschnickschnack.) Magdeburg. (Die östreichische Note an die s. g. Centralgewalt.) Frankfurt. (National-Versammlung.) Darmstadt. (Kammerverhandlungen. — Graumäntel.) Aus dem Reich. (Kaiserwahlscandal.)

Italien. (Vermischtes.) Von der italienischen Grenze. (Die Zustände in Neapel und Sicilien. — Die Horden Radetzki's.) Rom. (Meinungen zu Gaeta.) Florenz. (Italienische Einheitsbestrebungen.)

Schweiz. Bern. (Die „Schweizer Presse.“ — Schutzzollagitation. — Neapolitanische Werbungen. — Müller. — Die Freiburger Regierung — Ochsenbein.)

Großbritannien. London. (Punch's californische Illustrationen. — Das Finanzialreformreeting zu Manchester — Eine Probe der vielbewunderten Erbweisheit. — Gerüchte über Stellenwechsel.)

Franz. Republik Paris. (Peter und Paul. — Bilanz Frankreichs. — Das Parket. — Die Concordia. — Vermischtes.)

Spanien Madrid. (Mon.)

Rußland. Von der russischen Grenze. (Die Seelenverkäuferei in Rußland.)

Türkei. Konstantinopel. (Die russische Wirthschaft in der Walachei.) Ein politischer Proceß.

Deutschland.
X Paderborn, 14. Januar.

Rintelen hat folgendes Schreiben an das Ober-Landes-Gericht zu Paderborn erlassen:

„Das Königliche Ober-Landes-Gericht zu Münster hat in dem abschriftlich beifolgenden Berichte vom 23. v. M. mir angezeigt, daß es mit der Einleitung der Criminal-Untersuchung wider den Ober-Landes-Gerichts-Direktor Temme zugleich dessen Amtssuspension beschlossen habe und die Bestätigung jenes Beschlusses beantragt.“

„In dem abschriftlich angegebenen Rescripte vom 27. v. M. ist dem Ober-Landes-Gericht eröffnet, aus welchen Gründen der Justizminister eine solche Bestätigung für unzulässig erachtet und es hat darauf das Ober-Landes-Gericht die beschlossene Amtssuspension ohne dieselbe zur Ausführung gebracht.“

„Hierüber beschwert sich der Ober-Landes-Gerichts-Direktor Temme in dem urschriftlich beigefügten Gesuch vom 3. d. M.“

„Das Collegium, als die dem Ober-Landes-Gericht zu Münster substituirte Behörde, hat auch über die Beschwerde des Temme zu entscheiden und der Justiz-Minister läßt darum dieselbe dem Kollegium zur schleunigen Prüfung und Beschlußnahme hiermit zu gehen.“

Berlin, 9. Januar 1849.

An das Ober-Landes-Gericht zu Paderborn.

Der Justiz-Minister Rintelen.

Das Ober-Landes-Gericht zu Paderborn lehnt dagegen in folgendem Schreiben an Temme seine Competenz ab:

„Euer Hochwohlgeboren eröffnen wir auf die an den Kriminal-Senat unseres Kollegii gerichteten Eingaben vom 3. und 7. d. M., daß wir uns nicht für berechtigt erachtet haben, die vom Herrn Justiz-Minister durch das Reskript vom 31. v. Mts. uns aufgetragene Leitung der vom Kriminal-Senate des Ober-Landes-Gerichts zu Münster wider Sie beschlossenen Kriminal-Untersuchung, sowie die künftige Entscheidung dieser Sache in I. und II. Instanz zu übernehmen, indem wir der Ansicht sind, daß nach §. 5 des Gesetzes zum Schutze der persönlichen Freiheit vom 24. Septbr. v. J., womit auch der Art. 7 in Verbindung mit Art. 88 der Verfassungs-Urkunde vom 5: Dezbr. v. J. übereinstimmt, dem Justiz-Ministerium nicht mehr die Befugniß zusteht, in Strafsachen im Falle der Perhorrescenz des zuständigen Obergerichts einen andern Gerichtshof, dessen Kompetenz nicht schon durch die Gesetze begründet wird, mit der Führung der Untersuchung zu beauftragen. Demzufolge haben wir dem Herrn Justiz-Minister, unter Vorlegung sämmtlicher inzwischen an uns abgegebenen Untersuchungs-Verhandlungen anheim gestellt, den Staatsanwalt am Königlichen Kammergerichte zu Berlin zu veranlassen, in foro delicti commissi die erforderlichen Anträge wegen Erledigung der Sache anzubringen.“

Paderborn, am 9. Januar 1849. Lange.

068 Geilenkirchen, 13. Jan.

Den Stuhl der Inquisition, worauf, nach der letzten Nummer Ihrer Zeitung vom vorigen Jahre, die Verwaltungsbehörde saß, hat nun die Justiz eingenommen. Wir haben einige Tage einen Landgerichtsassessor von Aachen hier beherbergt, welcher eine Menge von Zeugen in der Steuerverweigerungs-Angelegenheit vernommen hat. Nach der getroffenen Auswahl der Zeugen und nach mehreren anderen Umständen zu schließen, ist es sehr wahrscheinlich, daß der Maschinist und Dekorateur bei diesem neuen Lustspiele abermals der hiesige Citoyen-Patrizius, Herr v. Fisenne, ist. Nach den Berichten einiger vernommenen Zeugen scheint diese Untersuchung jedoch nicht gegen den hiesigen Bürgerverein zu gehen, sondern nur gegen ein Mitglied desselben, den hiesigen Richter, welchen schon früher ein polizistisch-blauwunderlich-patrizisches Triumvirat mit allen Minen zu sprengen versuchte. Dieser, sowie der Vorsitzende des Bürgervereins, hat in der fraglichen Sitzung Alles gethan, um die aufgeregten Gemüther zu beschwichtigen; aber, was thut das? daß ein richterlicher Beamter überhaupt eine politische Meinung haben soll und dieselbe ausspricht, das ist ein Verbrechen, vor welchem ein schwarz-gelbes Kohlen- und Lehm-Gewissen schaudert: wenn in unserer ganzen Gesetzgebung nur ein kleines Häkchen ist, das einen solchen Delinquenten packen kann, das muß als Harpune benutzt werden, So wird man nun auch dem Verlauten nach, wenn es sonst nicht geht, dem hiesigen Richter auf dem Disziplinarwege beizukommen suchen. Nun ist in dieser Inquisition, daß Zeugen bei der Vernehmung außer dem „Verwandt“ und „Verschwägert,“ auch noch gefragt wurden, „Sind Sie mit dem Richter befreundet?“ Wir wissen nicht, ob diese Formel von unserm Rettungsanker Manteuffel-Rintelen vorgeschrieben ist; in der Gesetzsammlung hat wenigstens noch nichts davon gestanden. Es thut uns leid für Citoyen-Patrizius et Komp., daß sogar der als Zeuge vernommene hiesige Steuer-Einnehmer, Herr von Eynatten, (Bruder des landräthlichen Kommissars) zu Protokoll erklärt hat, er habe von den Folgen der Steuerverweigerung nichts gespürt.

Citoyen-Patrizius erklärte mit vollen Backen, auf den Artikel von hier in Ihrem Blatte würde eine famose Entgegnung kommen; er reiste sogar nach Aachen zum Orakel des „Blauen Wunders.“ Wahrscheinlich hat dessen Seife nicht mehr geschäumt, denn die famose Entgegnung ist ausgeblieben; dafür haben wir aber jetzt eine neue famose Inquisition. — Den weitern Verlauf werden wir Ihnen seiner Zeit getreulich berichten.

068 Aus dem Bergischen, im Januar.

Das Städtchen Velbert bildet eine merkwürdige Erscheinung im bergischen Lande. Während dasselbe von allen Seiten nur von Heulern umgeben, ist es selbst echt demokratisch. Etliche Beamten, ein Pastor und ein paar Geldsäcke, die nur Heil und Segen vom „unfehlbaren“ König von Gottes Gnaden erwarten, bilden eine Ausnahme. Der rechte Bürger- und Arbeiterstand bekennt sich zur Demokratie. In den Wirthshäusern werden nur freisinnige Zeitungen gelesen und nimmt die Neue Rheinische Zeitung hier die erste Stelle ein. Die pietistische Mutter von Elberfeld und die charakterlose Tante von Köln haben nur bei der Heulerpartei Quartier. Welche Mittel sich diese Partei bedient, um zum Zwecke zu gelangen, beweist folgende Thatsache: Als im November der Konflikt zwischen Nationalversammlung und Krone ausbrach und der größte Theil der hiesigen Schlosserarbeiter die Adresse für die Nationalversammlung unterschrieb, wurden die Namen dieser Arbeiter den Kaufleuten von Remscheid und Solingen mit dem Ersuchen mitgetheilt, „solchen Menschen keine Arbeit mehr zu geben!“

Es passirt noch Vieles hier, was wir uns vorbehalten, später an's Licht zu ziehen!

103 Berlin, 13. Jan.

Ich theile Ihnen nachstehendes, so eben in vertrauteren Kreisen bekannt gewordenes Schreiben Temme's an den Justizminister Rintelen mit:

„Ew. Excellenz
haben bereits am 31. v. M. mein Perhorrescenz-Gesuch gegen das hiesige Ober-Landes-Gericht für begründet erachtet und die Entscheidung über die von demselben gegen mich eingeleitete Untersuchung etc. dem Ober-Landes-Gericht zu Paderborn überwiesen. Bis jetzt habe ich von diesem Collegium einen Bescheid noch nicht erhalten. Dagegen liest man schon seit dem 10. d. M. in öffentlichen Blättern, daß dasselbe nicht sich, sondern einzig und allein das Königliche Kammergericht in Berlin für competent in dieser Sache erklärt habe. An der Richtigkeit dieser Nachricht kann ich nicht zweifeln.“

„Das ungesetzliche Verfahren des hiesigen Ober-Landes-Gerichts hat die Sache allerdings von vorn herein in einen Weg bringen müssen, auf dem sie nur mit Schwierigkeit zu dem Rechte wird zurückgeführt werden können. An sich kann mir dies in dem Bewußtsein stets nur meiner Pflicht gemäß gehandelt und in keiner Weise zu den gegen mich verübten Ungerechtigkeiten Veranlassung gegeben zu haben, um so mehr gleichgültig sein, als diese Ungerechtigkeiten von der öffentlichen Meinung bereits laut und entschieden gerichtet sind. Eins aber ist klar. Habe ich auch schon lange genug das Opfer eines schmählichen Unrechtes sein müssen, so darf ich nicht auch noch das Opfer eines Competenzconfliktes werden.“

„Schon seit mehr als 14 Tagen sitze ich hier im Zuchthause in einer Haft, in die mich die empörendste Willkühr hineingeworfen hat. Mit derselben Willkühr bin ich gegen Gesetz und Recht von meinem Amte suspendirt worden. Meine Haft und Suspension dürfen unter dem entstandenen Konflikte der Behörden nicht länger fortdauern, wenn nicht der ohnehin schwer genug verletzten preußischen Rechtspflege eine neue Schmach zugefügt werden soll. Ew. Excellenz sind das dem Rechte, Sie sind es mir und meiner mit mir tief leidenden Familie schuldig.“

„Ich trage demnach gehorsamst an,
daß Ew. Excellenz sofort meine Haft und die gegen mich verfügte Amtssuspension aufheben wollen.“

Münster, 12. Januar 1848. Temme.

* Berlin, 12. Jan.

Die schönen Tage von Aranjuez kehren wieder! Gerade, weil die Reichspapageien von der Zweckdienlichkeit der Entlassung Brandenburg-Manteuffels geplappert hatten, wurde Brandenburg-Manteuffel beibehalten, und gerade, weil die „Vereinbarer“ den gottbegnadeten Ordensschnickschnack für Unsinn und abgeschafft erklärten: wird er mit Ostentation, gesteigerter Pracht und wohleinstudirter Volksverhöhnung auf's Beste restaurirt. Das Publikum mag sich aus folgender Bekanntmachung davon überzeugen. Dieser christlich-germanische Karnevalswitz kostet etwa 100,000 Rthlr. — eine wahre Bagatelle, wenn man die Entzückungen des Potsdamer Königthums, des besternten und gerothvögelten Adels und die patriarchalische Wollust der mit dem „Hundezeichen“ Beehrten in Anschlag bringt. Können die Steuern des preußischen Volkes wohl zweckmäßiger verwandt werden? Ist es nicht des Volkes höchster Genuß, mit seinem Schweiß und Blut der preußischen Adels- und Beamtenkaste nebst einigen Kommerzienräthen, Dorfschulzen und royalen Flurschützen alljährlich einen Januar-Kitzel zu bereiten? Wahrlich, die getreuen und geliebten „Unterthanen“ müssen sich für einige lumpige hunderttausend Thaler schon durch nachstehende amusante Einladung hinreichend entschädigt finden. Sie lautet:

„Auf Befehl Sr. Maj. des Königs wird die Feier des Krönungs- und Ordensfestes am Donnerstag den 18. d. Mts. stattfinden. Der beschränkte Raum gestattet jedoch nur die Anwesenheit der Herren Ritter und Inhaber Königlicher Orden und Ehrenzeichen, welche ausdrücklich zu dem Feste und zur Königlichen Tafel Einladungen erhalten werden.

Demzufolge fordern wir die in Berlin anwesenden Besitzer Königl. Orden und Ehrenzeichen, welche weder im aktiven Militärdienste noch im Staatsdienste stehen, hierdurch auf, am 13. d. M. in den Stunden von 9 Uhr Vormittags bis 3 Uhr Nachmittags in unserem Buraeu, Friedrichstraße Nro. 139, ihren Namen, Charakter, die Orden und Ehrenzeichen, welche ihnen verliehen sind, und ihre Wohnungen, persönlich oder schriftlich anzuzeigen, damit sie nach Maßgabe des verfügbaren Raumes zur Theilnahme an diesem Feste eingeladen werden können.

Berlin, den 10. Januar 1848.

Königl. General-Ordens-Kommission.“

Magdeburg, 14. Januar.

Der „Magd. Ztg.“ wird von Berlin aus geschrieben: Unter den Gesprächsgegenständen in allen politischen Kreisen nimmt jetzt die österreichische Note den ersten Platz ein. Wir würden auf dies viel beurtheilte Aktenstück nicht auch noch zurückkommen, wenn wir nicht der Ansicht wären, daß ein wesentlicher Grund, dem es seine Entstehung verdankt, bisher vergessen worden ist. Diese Note ist augenscheinlich aus der Feder des Baron Werner hervorgegangen, eines Staatsmannes, der bereits unter dem Fürsten Metternich in der Staatskanzlei von Einfluß, damals als Hofrath für die deutschen Angelegenheiten Referent war und jetzt dieselbe Stellung mit dem Titel eines Unterstaatssekretärs einnimmt. Herr v. Werner ist, nach dem übereinstimmenden Urtheile der Leute, welche die innern Verhältnisse der österr. Verwaltung kennen, der talentvollste Arbeiter im Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten, der, obwohl Anhänger des alten unglücklichen Systems, von jeher für einen Deutschgesinnten angesehen wurde. Natürlich kann dies Prädikat nur in sehr einseitiger Bedeutung ausgelegt werden, und findet seine Kraft nur in dem Widerstande, der von dem Baron Werner und andern österreichischen Staatsmännern dem slawischen Einflusse, welcher seine Hauptstütze in der Mutter des jungen Kaisers hat, entgegengesetzt wird. Neben der Absicht also, die Hand in Deutschland im Spiele zu behalten, ist jene österreichische Note von dem Wunsche insperirt worden, nicht ganz von Deutschland getrennt und dem Slaventhum überwiesen zu werden. Wir machen übrigens darauf aufmerksam, daß Baron Werner seit langer Zeit mit dem Herrn von Radowitz liirt war, und mit demselben sehr delikate Verhältnisse zu arrangiren hatte, die auf die Thätigkeit dieses Ultramontanen ein eigenthümliches Licht werfen. Noch im März 1848, als Herr v. Radowitz, mit einer Specialmission beauftragt, in Wien unterhandelte, dauerten diese Beziehungen fort, die die jetzige Richtung des ehemaligen preußischen Generals in der Kaiserfrage ebenfalls mit aufklären können. Wie sich diese Richtung mit den Grundsätzen, Ansichten und Daten vereinigen läßt, welche Herr v. Radowitz in seiner Schrift „Deutschland und Fr. Wilh. IV.“ veröffentlicht hat, muß allerdings einer spätern Zeit überlassen bleiben.

!!! Frankfurt, 13. Januar Abends.

Schluß der Sitzung der National-Versammlung.

Gegen 4 Uhr begann die Sitzung wieder und der Ministerpräsident v. Gagern sprach für sein Programm — aber schwach.

Der Berichterstatter der Minorität verzichtete nach Gagern aufs Wort.

Sie erinnern sich, daß das Ministerium die Anträge der Minorität zu den seinigen gemacht — so wie es erklärte, mit der Annahme der Anträge der Majorität des Ausschusses fallen zu müssen.

Für die Majorität des Ausschusses sprach in begeisterter Rede, bei ganz erleuchtetem Hause und überfüllten Tribünen Giskra aus Oesterreich.

Stürme von Beifall unterbrachen seine Rede. Er vertheidigte Oesterreichs Regierung freilich nicht, aber er wies nach, daß mindestens alle Regierungen der andern Einzelstaaten eben so wenig taugen. Man müßte also mit Oesterreichs auch die andern Abgeordneten aus der Paulskirche herausschmeißen.

Die Anträge der Majorität lauten:

„Die National-Versammlung beschließt:
1. Die vom Reichsministerio in dessen Erklärung vom 5. Januar c. ausgesprochene Zurückweisung eines Vereinbarungsprinzips für die deutsche Reichsverfassung im vollsten Maß anzuerkennen.
2. Die Centralgewalt zu beauftragen, über das Verhältniß der zum früheren deutschen Bunde nicht gehörigen Länder Oesterreichs zu dem deutschen Bundesstaate zur geeigneten Zeit und in geeigneter Weise mit der österreichischen Regierung in Unterhandlungen zu treten.

Der Ministerpräsident hatte seine Rede unter dem langen Beifall der fast größern Hälfte des Hauses geschlossen, Giskra, welcher in einer fast zweistündigen Rede die Aufmerksamkeit des Hauses dennoch nicht erschöpfte, begeisterte dies trockene Haus dergestalt, daß sogar ein großer Theil des rechten Centrums sich die Hände wund klatschte. Selbst Gagern, dessen Programm Giskras Rede zerdonnerte und zermalmte, konnte sich nicht erwehren, Beifall zu klatschen. Auch Ritter Vincke applaudirte.

Auf der vollgepfropften Damentribüne sieht man auch die Frau Reichsverweserin (Erzherzogin Johann) mit ihrem Sohne, dem kleinen Grafen v. Merom.

Die Wurzel des Baumes der deutschen Einheit liegt bloß, so schloß Giskra, ein Schlag, und der Baum fällt, schlagen Sie, wenn Sie es wagen!

Hierauf geht man um 1/2 7 Uhr zur Abstimmung.

Vor derselben erklären fast sämmtliche österreichische Abgeordnete, daß Sie gegen jeden etwa zum Nachtheil und Ausschluß Oesterreichs zu fassenden Beschluß feierlich protestiren und unter keinen Umständen aus dem Hause weichen werden — bis man sie mit physischer Gewalt forttreibe. (Bravo links).

Nach einem längeren Streit über die Reihenfolge der Abstimmungen beginnt man damit um 7 Uhr.

Zuerst stimmt man über den Antrag des v. Wulsen, welcher durchaus dem der Minorität gleichkommt und deshalb von derselben adoptirt ward.

Der Minoritäts-Antrag lautet:

„Die National-Versammlung wolle dem Reichsministerium die in der Vorlage vom 18. December 1848 — modificirt durch das

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        <titlePart type="main">Neue Rheinische Zeitung</titlePart>
        <titlePart type="sub">Organ der Demokratie.</titlePart>
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          <docDate>No 197. Köln, Mittwoch den 17. Januar.</docDate>
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        <p>Durch den seit gestern stattfindenden Eisgang sind wir von Deutz, also von der Verbindung mit Berlin etc. abgesperrt. Unsere Abonnenten mögen sich hieraus für die Dauer des Eisganges &#x2014; das verspätete Eintreffen der &#x201E;Neuen Rheinischen Zeitung&#x201C; erklären.</p>
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        <head>Uebersicht.</head>
        <p><hi rendition="#g">Deutschland</hi>. Paderborn. (Schreiben Rintelens an das O.-L.-G. zu Paderborn. &#x2014; Schreiben des O.-L.-G. an Temme.) Geilenkirchen. (Gerichtliches) Aus dem Bergischen. (Eine demokratische Oase) Berlin. (Schreiben Temme's an den Justizminister. &#x2014; Der Ordensschnickschnack.) Magdeburg. (Die östreichische Note an die s. g. Centralgewalt.) Frankfurt. (National-Versammlung.) Darmstadt. (Kammerverhandlungen. &#x2014; Graumäntel.) Aus dem Reich. (Kaiserwahlscandal.)</p>
        <p><hi rendition="#g">Italien</hi>. (Vermischtes.) Von der italienischen Grenze. (Die Zustände in Neapel und Sicilien. &#x2014; Die Horden Radetzki's.) Rom. (Meinungen zu Gaeta.) Florenz. (Italienische Einheitsbestrebungen.)</p>
        <p><hi rendition="#g">Schweiz</hi>. Bern. (Die &#x201E;Schweizer Presse.&#x201C; &#x2014; Schutzzollagitation. &#x2014; Neapolitanische Werbungen. &#x2014; Müller. &#x2014; Die Freiburger Regierung &#x2014; Ochsenbein.)</p>
        <p><hi rendition="#g">Großbritannien</hi>. London. (Punch's californische Illustrationen. &#x2014; Das Finanzialreformreeting zu Manchester &#x2014; Eine Probe der vielbewunderten Erbweisheit. &#x2014; Gerüchte über Stellenwechsel.)</p>
        <p><hi rendition="#g">Franz. Republik</hi> Paris. (Peter und Paul. &#x2014; Bilanz Frankreichs. &#x2014; Das Parket. &#x2014; Die Concordia. &#x2014; Vermischtes.)</p>
        <p><hi rendition="#g">Spanien</hi> Madrid. (Mon.)</p>
        <p><hi rendition="#g">Rußland</hi>. Von der russischen Grenze. (Die Seelenverkäuferei in Rußland.)</p>
        <p><hi rendition="#g">Türkei</hi>. Konstantinopel. (Die russische Wirthschaft in der Walachei.) Ein politischer Proceß.</p>
      </div>
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        <head>Deutschland.</head>
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          <head><bibl><author>X</author></bibl> Paderborn, 14. Januar.</head>
          <p>Rintelen hat folgendes Schreiben an das Ober-Landes-Gericht zu Paderborn erlassen:</p>
          <p>&#x201E;Das Königliche Ober-Landes-Gericht zu Münster hat in dem abschriftlich beifolgenden Berichte vom 23. v. M. mir angezeigt, daß es mit der Einleitung der Criminal-Untersuchung wider den Ober-Landes-Gerichts-Direktor Temme zugleich dessen Amtssuspension beschlossen habe und die Bestätigung jenes Beschlusses beantragt.&#x201C;</p>
          <p>&#x201E;In dem abschriftlich angegebenen Rescripte vom 27. v. M. ist dem Ober-Landes-Gericht eröffnet, aus welchen Gründen der Justizminister eine solche <hi rendition="#g">Bestätigung</hi> für unzulässig erachtet und es hat darauf das Ober-Landes-Gericht die beschlossene Amtssuspension ohne dieselbe zur Ausführung gebracht.&#x201C;</p>
          <p>&#x201E;Hierüber beschwert sich der Ober-Landes-Gerichts-Direktor Temme in dem urschriftlich beigefügten Gesuch vom 3. d. M.&#x201C;</p>
          <p>&#x201E;Das Collegium, als die dem Ober-Landes-Gericht zu Münster substituirte Behörde, hat auch über die Beschwerde des Temme zu entscheiden und der Justiz-Minister läßt darum dieselbe dem Kollegium zur schleunigen Prüfung und Beschlußnahme hiermit zu gehen.&#x201C;</p>
          <p>Berlin, 9. Januar 1849.</p>
          <p>An das Ober-Landes-Gericht zu Paderborn.</p>
          <p>Der Justiz-Minister <hi rendition="#g">Rintelen</hi>.</p>
          <p>Das Ober-Landes-Gericht zu Paderborn lehnt dagegen in folgendem Schreiben an Temme seine Competenz ab:</p>
          <p>&#x201E;Euer Hochwohlgeboren eröffnen wir auf die an den Kriminal-Senat unseres Kollegii gerichteten Eingaben vom 3. und 7. d. M., daß wir uns nicht für berechtigt erachtet haben, die vom Herrn Justiz-Minister durch das Reskript vom 31. v. Mts. uns aufgetragene Leitung der vom Kriminal-Senate des Ober-Landes-Gerichts zu Münster wider Sie beschlossenen Kriminal-Untersuchung, sowie die künftige Entscheidung dieser Sache in I. und II. Instanz zu übernehmen, indem wir der Ansicht sind, daß nach §. 5 des Gesetzes zum Schutze der persönlichen Freiheit vom 24. Septbr. v. J., womit auch der Art. 7 in Verbindung mit Art. 88 der Verfassungs-Urkunde vom 5: Dezbr. v. J. übereinstimmt, dem Justiz-Ministerium nicht mehr die Befugniß zusteht, in Strafsachen im Falle der Perhorrescenz des zuständigen Obergerichts einen andern Gerichtshof, dessen Kompetenz nicht schon durch die Gesetze begründet wird, mit der Führung der Untersuchung zu beauftragen. Demzufolge haben wir dem Herrn Justiz-Minister, unter Vorlegung sämmtlicher inzwischen an uns abgegebenen Untersuchungs-Verhandlungen anheim gestellt, den Staatsanwalt am Königlichen Kammergerichte zu Berlin zu veranlassen, in foro delicti commissi die erforderlichen Anträge wegen Erledigung der Sache anzubringen.&#x201C;</p>
          <p>Paderborn, am 9. Januar 1849. <hi rendition="#g">Lange</hi>.</p>
        </div>
        <div xml:id="ar197_002" type="jArticle">
          <head><bibl><author>068</author></bibl> Geilenkirchen, 13. Jan.</head>
          <p>Den Stuhl der Inquisition, worauf, nach der letzten Nummer Ihrer Zeitung vom vorigen Jahre, die Verwaltungsbehörde saß, hat nun die Justiz eingenommen. Wir haben einige Tage einen Landgerichtsassessor von Aachen hier beherbergt, welcher eine Menge von Zeugen in der Steuerverweigerungs-Angelegenheit vernommen hat. Nach der getroffenen Auswahl der Zeugen und nach mehreren anderen Umständen zu schließen, ist es sehr wahrscheinlich, daß der Maschinist und Dekorateur bei diesem neuen Lustspiele abermals der hiesige Citoyen-Patrizius, Herr v. Fisenne, ist. Nach den Berichten einiger vernommenen Zeugen scheint diese Untersuchung jedoch nicht gegen den hiesigen Bürgerverein zu gehen, sondern nur gegen ein Mitglied desselben, den hiesigen Richter, welchen schon früher ein polizistisch-blauwunderlich-patrizisches Triumvirat mit allen Minen zu sprengen versuchte. Dieser, sowie der Vorsitzende des Bürgervereins, hat in der fraglichen Sitzung Alles gethan, um die aufgeregten Gemüther zu beschwichtigen; aber, was thut das? daß ein richterlicher Beamter überhaupt eine politische Meinung haben soll und dieselbe ausspricht, das ist ein Verbrechen, vor welchem ein schwarz-gelbes Kohlen- und Lehm-Gewissen schaudert: wenn in unserer ganzen Gesetzgebung nur ein kleines Häkchen ist, das einen solchen Delinquenten packen kann, das muß als Harpune benutzt werden, So wird man nun auch dem Verlauten nach, wenn es sonst nicht geht, dem hiesigen Richter auf dem Disziplinarwege beizukommen suchen. Nun ist in dieser Inquisition, daß Zeugen bei der Vernehmung außer dem &#x201E;Verwandt&#x201C; und &#x201E;Verschwägert,&#x201C; auch noch gefragt wurden, &#x201E;Sind Sie mit dem Richter befreundet?&#x201C; Wir wissen nicht, ob diese Formel von unserm Rettungsanker Manteuffel-Rintelen vorgeschrieben ist; in der Gesetzsammlung hat wenigstens noch nichts davon gestanden. Es thut uns leid für Citoyen-Patrizius et Komp., daß sogar der als Zeuge vernommene hiesige Steuer-Einnehmer, Herr von Eynatten, (Bruder des landräthlichen Kommissars) zu Protokoll erklärt hat, er habe von den Folgen der Steuerverweigerung nichts gespürt.</p>
          <p>Citoyen-Patrizius erklärte mit vollen Backen, auf den Artikel von hier in Ihrem Blatte würde eine famose Entgegnung kommen; er reiste sogar nach Aachen zum Orakel des &#x201E;Blauen Wunders.&#x201C; Wahrscheinlich hat dessen Seife nicht mehr geschäumt, denn die famose Entgegnung ist ausgeblieben; dafür haben wir aber jetzt eine neue famose Inquisition. &#x2014; Den weitern Verlauf werden wir Ihnen seiner Zeit getreulich berichten.</p>
        </div>
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          <head><bibl><author>068</author></bibl> Aus dem Bergischen, im Januar.</head>
          <p>Das Städtchen Velbert bildet eine merkwürdige Erscheinung im bergischen Lande. Während dasselbe von allen Seiten nur von Heulern umgeben, ist es selbst echt demokratisch. Etliche Beamten, ein Pastor und ein paar Geldsäcke, die nur Heil und Segen vom &#x201E;unfehlbaren&#x201C; König von Gottes Gnaden erwarten, bilden eine Ausnahme. Der rechte Bürger- und Arbeiterstand bekennt sich zur Demokratie. In den Wirthshäusern werden nur freisinnige Zeitungen gelesen und nimmt die Neue Rheinische Zeitung hier die erste Stelle ein. Die pietistische Mutter von Elberfeld und die charakterlose Tante von Köln haben nur bei der Heulerpartei Quartier. Welche Mittel sich diese Partei bedient, um zum Zwecke zu gelangen, beweist folgende Thatsache: Als im November der Konflikt zwischen Nationalversammlung und Krone ausbrach und der größte Theil der hiesigen Schlosserarbeiter die Adresse für die Nationalversammlung unterschrieb, wurden die Namen dieser Arbeiter den Kaufleuten von Remscheid und Solingen mit dem Ersuchen mitgetheilt, &#x201E;solchen Menschen keine Arbeit mehr zu geben!&#x201C;</p>
          <p>Es passirt noch Vieles hier, was wir uns vorbehalten, später an's Licht zu ziehen!</p>
        </div>
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          <head><bibl><author>103</author></bibl> Berlin, 13. Jan.</head>
          <p>Ich theile Ihnen nachstehendes, so eben in vertrauteren Kreisen bekannt gewordenes Schreiben Temme's an den Justizminister Rintelen mit:</p>
          <p>&#x201E;Ew. Excellenz<lb/>
haben bereits am 31. v. M. mein Perhorrescenz-Gesuch gegen das hiesige Ober-Landes-Gericht für begründet erachtet und die Entscheidung über die von demselben gegen mich eingeleitete Untersuchung etc. dem Ober-Landes-Gericht zu Paderborn überwiesen. Bis jetzt habe ich von diesem Collegium einen Bescheid noch nicht erhalten. Dagegen liest man schon seit dem 10. d. M. in öffentlichen Blättern, daß dasselbe nicht sich, sondern einzig und allein das Königliche Kammergericht in Berlin für competent in dieser Sache erklärt habe. An der Richtigkeit dieser Nachricht kann ich nicht zweifeln.&#x201C;</p>
          <p>&#x201E;Das ungesetzliche Verfahren des hiesigen Ober-Landes-Gerichts hat die Sache allerdings von vorn herein in einen Weg bringen müssen, auf dem sie nur mit Schwierigkeit zu dem Rechte wird zurückgeführt werden können. An sich kann mir dies in dem Bewußtsein stets nur meiner Pflicht gemäß gehandelt und in keiner Weise zu den gegen mich verübten Ungerechtigkeiten Veranlassung gegeben zu haben, um so mehr gleichgültig sein, als diese Ungerechtigkeiten von der öffentlichen Meinung bereits laut und entschieden gerichtet sind. Eins aber ist klar. Habe ich auch schon lange genug das Opfer eines schmählichen Unrechtes sein müssen, so darf ich nicht auch noch das Opfer eines Competenzconfliktes werden.&#x201C;</p>
          <p>&#x201E;Schon seit mehr als 14 Tagen sitze ich hier im <hi rendition="#g">Zuchthause</hi> in einer Haft, in die mich die empörendste Willkühr hineingeworfen hat. Mit derselben Willkühr bin ich gegen Gesetz und Recht von meinem Amte suspendirt worden. Meine Haft und Suspension dürfen unter dem entstandenen Konflikte der Behörden nicht länger fortdauern, wenn nicht der ohnehin schwer genug verletzten preußischen Rechtspflege eine neue Schmach zugefügt werden soll. Ew. Excellenz sind das dem Rechte, Sie sind es mir und meiner mit mir tief leidenden Familie schuldig.&#x201C;</p>
          <p>&#x201E;Ich trage demnach gehorsamst an,<lb/>
daß Ew. Excellenz <hi rendition="#g">sofort</hi> meine Haft und die gegen mich verfügte Amtssuspension aufheben wollen.&#x201C;</p>
          <p>Münster, 12. Januar 1848. <hi rendition="#g">Temme</hi>.</p>
        </div>
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          <head><bibl><author>*</author></bibl> Berlin, 12. Jan.</head>
          <p>Die schönen Tage von Aranjuez kehren wieder! Gerade, weil die Reichspapageien von der Zweckdienlichkeit der Entlassung Brandenburg-Manteuffels geplappert hatten, wurde Brandenburg-Manteuffel beibehalten, und gerade, weil die &#x201E;Vereinbarer&#x201C; den gottbegnadeten Ordensschnickschnack für Unsinn und abgeschafft erklärten: wird er mit Ostentation, gesteigerter Pracht und wohleinstudirter Volksverhöhnung auf's Beste restaurirt. Das Publikum mag sich aus folgender Bekanntmachung davon überzeugen. Dieser christlich-germanische Karnevalswitz kostet etwa 100,000 Rthlr. &#x2014; eine wahre Bagatelle, wenn man die Entzückungen des Potsdamer Königthums, des besternten und gerothvögelten Adels und die patriarchalische Wollust der mit dem &#x201E;Hundezeichen&#x201C; Beehrten in Anschlag bringt. Können die Steuern des preußischen Volkes wohl zweckmäßiger verwandt werden? Ist es nicht des Volkes höchster Genuß, mit seinem Schweiß und Blut der preußischen Adels- und Beamtenkaste nebst einigen Kommerzienräthen, Dorfschulzen und royalen Flurschützen alljährlich einen Januar-Kitzel zu bereiten? Wahrlich, die getreuen und geliebten &#x201E;Unterthanen&#x201C; müssen sich für einige lumpige hunderttausend Thaler schon durch nachstehende amusante Einladung hinreichend entschädigt finden. Sie lautet:</p>
          <p>&#x201E;Auf Befehl Sr. Maj. des Königs wird die Feier des Krönungs- und Ordensfestes am Donnerstag den 18. d. Mts. stattfinden. Der beschränkte Raum gestattet jedoch nur die Anwesenheit der Herren Ritter und Inhaber Königlicher Orden und Ehrenzeichen, welche ausdrücklich zu dem Feste und zur Königlichen Tafel Einladungen erhalten werden.</p>
          <p>Demzufolge fordern wir die in Berlin anwesenden Besitzer Königl. Orden und Ehrenzeichen, welche weder im aktiven Militärdienste noch im Staatsdienste stehen, hierdurch auf, am 13. d. M. in den Stunden von 9 Uhr Vormittags bis 3 Uhr Nachmittags in unserem Buraeu, Friedrichstraße Nro. 139, ihren Namen, Charakter, die Orden und Ehrenzeichen, welche ihnen verliehen sind, und ihre Wohnungen, persönlich oder schriftlich anzuzeigen, damit sie nach Maßgabe des verfügbaren Raumes zur Theilnahme an diesem Feste eingeladen werden können.</p>
          <p>Berlin, den 10. Januar 1848.</p>
          <p><hi rendition="#g">Königl. General-Ordens-Kommission</hi>.&#x201C;</p>
        </div>
        <div xml:id="ar197_006" type="jArticle">
          <head>Magdeburg, 14. Januar.</head>
          <p>Der &#x201E;Magd. Ztg.&#x201C; wird von Berlin aus geschrieben: Unter den Gesprächsgegenständen in allen politischen Kreisen nimmt jetzt die österreichische Note den ersten Platz ein. Wir würden auf dies viel beurtheilte Aktenstück nicht auch noch zurückkommen, wenn wir nicht der Ansicht wären, daß ein wesentlicher Grund, dem es seine Entstehung verdankt, bisher vergessen worden ist. Diese Note ist augenscheinlich aus der Feder des Baron Werner hervorgegangen, eines Staatsmannes, der bereits unter dem Fürsten Metternich in der Staatskanzlei von Einfluß, damals als Hofrath für die deutschen Angelegenheiten Referent war und jetzt dieselbe Stellung mit dem Titel eines Unterstaatssekretärs einnimmt. Herr v. Werner ist, nach dem übereinstimmenden Urtheile der Leute, welche die innern Verhältnisse der österr. Verwaltung kennen, der talentvollste Arbeiter im Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten, der, obwohl Anhänger des alten unglücklichen Systems, von jeher für einen Deutschgesinnten angesehen wurde. Natürlich kann dies Prädikat nur in sehr einseitiger Bedeutung ausgelegt werden, und findet seine Kraft nur in dem Widerstande, der von dem Baron Werner und andern österreichischen Staatsmännern dem slawischen Einflusse, welcher seine Hauptstütze in der Mutter des jungen Kaisers hat, entgegengesetzt wird. Neben der Absicht also, die Hand in Deutschland im Spiele zu behalten, ist jene österreichische Note von dem Wunsche insperirt worden, nicht ganz von Deutschland getrennt und dem Slaventhum überwiesen zu werden. Wir machen übrigens darauf aufmerksam, daß Baron Werner seit langer Zeit mit dem Herrn von Radowitz liirt war, und mit demselben sehr delikate Verhältnisse zu arrangiren hatte, die auf die Thätigkeit dieses Ultramontanen ein eigenthümliches Licht werfen. Noch im März 1848, als Herr v. Radowitz, mit einer Specialmission beauftragt, in Wien unterhandelte, dauerten diese Beziehungen fort, die die jetzige Richtung des ehemaligen preußischen Generals in der Kaiserfrage ebenfalls mit aufklären können. Wie sich diese Richtung mit den Grundsätzen, Ansichten und Daten vereinigen läßt, welche Herr v. Radowitz in seiner Schrift &#x201E;Deutschland und Fr. Wilh. IV.&#x201C; veröffentlicht hat, muß allerdings einer spätern Zeit überlassen bleiben.</p>
        </div>
        <div xml:id="ar197_007" type="jArticle">
          <head><bibl><author>!!!</author></bibl> Frankfurt, 13. Januar Abends.</head>
          <p>Schluß der Sitzung der National-Versammlung.</p>
          <p>Gegen 4 Uhr begann die Sitzung wieder und der Ministerpräsident v. Gagern sprach für sein Programm &#x2014; aber schwach.</p>
          <p>Der Berichterstatter der Minorität verzichtete nach Gagern aufs Wort.</p>
          <p>Sie erinnern sich, daß das Ministerium die Anträge der Minorität zu den seinigen gemacht &#x2014; so wie es erklärte, mit der Annahme der Anträge der Majorität des Ausschusses fallen zu müssen.</p>
          <p>Für die Majorität des Ausschusses sprach in begeisterter Rede, bei ganz erleuchtetem Hause und überfüllten Tribünen <hi rendition="#g">Giskra</hi> aus Oesterreich.</p>
          <p>Stürme von Beifall unterbrachen seine Rede. Er vertheidigte Oesterreichs Regierung freilich nicht, aber er wies nach, daß mindestens alle Regierungen der andern Einzelstaaten eben so wenig taugen. Man müßte also mit Oesterreichs auch die andern Abgeordneten aus der Paulskirche herausschmeißen.</p>
          <p>Die Anträge der Majorität lauten:</p>
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2. Die Centralgewalt zu beauftragen, über das Verhältniß der zum früheren deutschen Bunde nicht gehörigen Länder Oesterreichs zu dem deutschen Bundesstaate zur geeigneten Zeit und in geeigneter Weise mit der österreichischen Regierung in Unterhandlungen zu treten.</p>
          <p>Der Ministerpräsident hatte seine Rede unter dem langen Beifall der fast größern Hälfte des Hauses geschlossen, Giskra, welcher in einer fast zweistündigen Rede die Aufmerksamkeit des Hauses dennoch nicht erschöpfte, begeisterte dies trockene Haus dergestalt, daß sogar ein großer Theil des rechten Centrums sich die Hände wund klatschte. Selbst Gagern, dessen Programm Giskras Rede zerdonnerte und zermalmte, konnte sich nicht erwehren, Beifall zu klatschen. Auch Ritter Vincke applaudirte.</p>
          <p>Auf der vollgepfropften Damentribüne sieht man auch die Frau Reichsverweserin (Erzherzogin Johann) mit ihrem Sohne, dem kleinen Grafen v. Merom.</p>
          <p>Die Wurzel des Baumes der deutschen Einheit liegt bloß, so schloß Giskra, ein Schlag, und der Baum fällt, schlagen Sie, wenn Sie es wagen!</p>
          <p>Hierauf geht man um 1/2 7 Uhr zur Abstimmung.</p>
          <p>Vor derselben erklären fast sämmtliche österreichische Abgeordnete, daß Sie gegen jeden etwa zum Nachtheil und Ausschluß Oesterreichs zu fassenden Beschluß feierlich protestiren und unter keinen Umständen aus dem Hause weichen werden &#x2014; bis man sie mit physischer Gewalt forttreibe. (Bravo links).</p>
          <p>Nach einem längeren Streit über die Reihenfolge der Abstimmungen beginnt man damit um 7 Uhr.</p>
          <p>Zuerst stimmt man über den Antrag des v. Wulsen, welcher durchaus dem der Minorität gleichkommt und deshalb von derselben adoptirt ward.</p>
          <p>Der Minoritäts-Antrag lautet:</p>
          <p rendition="#et">&#x201E;Die National-Versammlung wolle dem Reichsministerium die in der Vorlage vom 18. December 1848 &#x2014; modificirt durch das
</p>
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[1069/0001] Neue Rheinische Zeitung Organ der Demokratie. No 197. Köln, Mittwoch den 17. Januar. Durch den seit gestern stattfindenden Eisgang sind wir von Deutz, also von der Verbindung mit Berlin etc. abgesperrt. Unsere Abonnenten mögen sich hieraus für die Dauer des Eisganges — das verspätete Eintreffen der „Neuen Rheinischen Zeitung“ erklären. Uebersicht. Deutschland. Paderborn. (Schreiben Rintelens an das O.-L.-G. zu Paderborn. — Schreiben des O.-L.-G. an Temme.) Geilenkirchen. (Gerichtliches) Aus dem Bergischen. (Eine demokratische Oase) Berlin. (Schreiben Temme's an den Justizminister. — Der Ordensschnickschnack.) Magdeburg. (Die östreichische Note an die s. g. Centralgewalt.) Frankfurt. (National-Versammlung.) Darmstadt. (Kammerverhandlungen. — Graumäntel.) Aus dem Reich. (Kaiserwahlscandal.) Italien. (Vermischtes.) Von der italienischen Grenze. (Die Zustände in Neapel und Sicilien. — Die Horden Radetzki's.) Rom. (Meinungen zu Gaeta.) Florenz. (Italienische Einheitsbestrebungen.) Schweiz. Bern. (Die „Schweizer Presse.“ — Schutzzollagitation. — Neapolitanische Werbungen. — Müller. — Die Freiburger Regierung — Ochsenbein.) Großbritannien. London. (Punch's californische Illustrationen. — Das Finanzialreformreeting zu Manchester — Eine Probe der vielbewunderten Erbweisheit. — Gerüchte über Stellenwechsel.) Franz. Republik Paris. (Peter und Paul. — Bilanz Frankreichs. — Das Parket. — Die Concordia. — Vermischtes.) Spanien Madrid. (Mon.) Rußland. Von der russischen Grenze. (Die Seelenverkäuferei in Rußland.) Türkei. Konstantinopel. (Die russische Wirthschaft in der Walachei.) Ein politischer Proceß. Deutschland. X Paderborn, 14. Januar. Rintelen hat folgendes Schreiben an das Ober-Landes-Gericht zu Paderborn erlassen: „Das Königliche Ober-Landes-Gericht zu Münster hat in dem abschriftlich beifolgenden Berichte vom 23. v. M. mir angezeigt, daß es mit der Einleitung der Criminal-Untersuchung wider den Ober-Landes-Gerichts-Direktor Temme zugleich dessen Amtssuspension beschlossen habe und die Bestätigung jenes Beschlusses beantragt.“ „In dem abschriftlich angegebenen Rescripte vom 27. v. M. ist dem Ober-Landes-Gericht eröffnet, aus welchen Gründen der Justizminister eine solche Bestätigung für unzulässig erachtet und es hat darauf das Ober-Landes-Gericht die beschlossene Amtssuspension ohne dieselbe zur Ausführung gebracht.“ „Hierüber beschwert sich der Ober-Landes-Gerichts-Direktor Temme in dem urschriftlich beigefügten Gesuch vom 3. d. M.“ „Das Collegium, als die dem Ober-Landes-Gericht zu Münster substituirte Behörde, hat auch über die Beschwerde des Temme zu entscheiden und der Justiz-Minister läßt darum dieselbe dem Kollegium zur schleunigen Prüfung und Beschlußnahme hiermit zu gehen.“ Berlin, 9. Januar 1849. An das Ober-Landes-Gericht zu Paderborn. Der Justiz-Minister Rintelen. Das Ober-Landes-Gericht zu Paderborn lehnt dagegen in folgendem Schreiben an Temme seine Competenz ab: „Euer Hochwohlgeboren eröffnen wir auf die an den Kriminal-Senat unseres Kollegii gerichteten Eingaben vom 3. und 7. d. M., daß wir uns nicht für berechtigt erachtet haben, die vom Herrn Justiz-Minister durch das Reskript vom 31. v. Mts. uns aufgetragene Leitung der vom Kriminal-Senate des Ober-Landes-Gerichts zu Münster wider Sie beschlossenen Kriminal-Untersuchung, sowie die künftige Entscheidung dieser Sache in I. und II. Instanz zu übernehmen, indem wir der Ansicht sind, daß nach §. 5 des Gesetzes zum Schutze der persönlichen Freiheit vom 24. Septbr. v. J., womit auch der Art. 7 in Verbindung mit Art. 88 der Verfassungs-Urkunde vom 5: Dezbr. v. J. übereinstimmt, dem Justiz-Ministerium nicht mehr die Befugniß zusteht, in Strafsachen im Falle der Perhorrescenz des zuständigen Obergerichts einen andern Gerichtshof, dessen Kompetenz nicht schon durch die Gesetze begründet wird, mit der Führung der Untersuchung zu beauftragen. Demzufolge haben wir dem Herrn Justiz-Minister, unter Vorlegung sämmtlicher inzwischen an uns abgegebenen Untersuchungs-Verhandlungen anheim gestellt, den Staatsanwalt am Königlichen Kammergerichte zu Berlin zu veranlassen, in foro delicti commissi die erforderlichen Anträge wegen Erledigung der Sache anzubringen.“ Paderborn, am 9. Januar 1849. Lange. 068 Geilenkirchen, 13. Jan. Den Stuhl der Inquisition, worauf, nach der letzten Nummer Ihrer Zeitung vom vorigen Jahre, die Verwaltungsbehörde saß, hat nun die Justiz eingenommen. Wir haben einige Tage einen Landgerichtsassessor von Aachen hier beherbergt, welcher eine Menge von Zeugen in der Steuerverweigerungs-Angelegenheit vernommen hat. Nach der getroffenen Auswahl der Zeugen und nach mehreren anderen Umständen zu schließen, ist es sehr wahrscheinlich, daß der Maschinist und Dekorateur bei diesem neuen Lustspiele abermals der hiesige Citoyen-Patrizius, Herr v. Fisenne, ist. Nach den Berichten einiger vernommenen Zeugen scheint diese Untersuchung jedoch nicht gegen den hiesigen Bürgerverein zu gehen, sondern nur gegen ein Mitglied desselben, den hiesigen Richter, welchen schon früher ein polizistisch-blauwunderlich-patrizisches Triumvirat mit allen Minen zu sprengen versuchte. Dieser, sowie der Vorsitzende des Bürgervereins, hat in der fraglichen Sitzung Alles gethan, um die aufgeregten Gemüther zu beschwichtigen; aber, was thut das? daß ein richterlicher Beamter überhaupt eine politische Meinung haben soll und dieselbe ausspricht, das ist ein Verbrechen, vor welchem ein schwarz-gelbes Kohlen- und Lehm-Gewissen schaudert: wenn in unserer ganzen Gesetzgebung nur ein kleines Häkchen ist, das einen solchen Delinquenten packen kann, das muß als Harpune benutzt werden, So wird man nun auch dem Verlauten nach, wenn es sonst nicht geht, dem hiesigen Richter auf dem Disziplinarwege beizukommen suchen. Nun ist in dieser Inquisition, daß Zeugen bei der Vernehmung außer dem „Verwandt“ und „Verschwägert,“ auch noch gefragt wurden, „Sind Sie mit dem Richter befreundet?“ Wir wissen nicht, ob diese Formel von unserm Rettungsanker Manteuffel-Rintelen vorgeschrieben ist; in der Gesetzsammlung hat wenigstens noch nichts davon gestanden. Es thut uns leid für Citoyen-Patrizius et Komp., daß sogar der als Zeuge vernommene hiesige Steuer-Einnehmer, Herr von Eynatten, (Bruder des landräthlichen Kommissars) zu Protokoll erklärt hat, er habe von den Folgen der Steuerverweigerung nichts gespürt. Citoyen-Patrizius erklärte mit vollen Backen, auf den Artikel von hier in Ihrem Blatte würde eine famose Entgegnung kommen; er reiste sogar nach Aachen zum Orakel des „Blauen Wunders.“ Wahrscheinlich hat dessen Seife nicht mehr geschäumt, denn die famose Entgegnung ist ausgeblieben; dafür haben wir aber jetzt eine neue famose Inquisition. — Den weitern Verlauf werden wir Ihnen seiner Zeit getreulich berichten. 068 Aus dem Bergischen, im Januar. Das Städtchen Velbert bildet eine merkwürdige Erscheinung im bergischen Lande. Während dasselbe von allen Seiten nur von Heulern umgeben, ist es selbst echt demokratisch. Etliche Beamten, ein Pastor und ein paar Geldsäcke, die nur Heil und Segen vom „unfehlbaren“ König von Gottes Gnaden erwarten, bilden eine Ausnahme. Der rechte Bürger- und Arbeiterstand bekennt sich zur Demokratie. In den Wirthshäusern werden nur freisinnige Zeitungen gelesen und nimmt die Neue Rheinische Zeitung hier die erste Stelle ein. Die pietistische Mutter von Elberfeld und die charakterlose Tante von Köln haben nur bei der Heulerpartei Quartier. Welche Mittel sich diese Partei bedient, um zum Zwecke zu gelangen, beweist folgende Thatsache: Als im November der Konflikt zwischen Nationalversammlung und Krone ausbrach und der größte Theil der hiesigen Schlosserarbeiter die Adresse für die Nationalversammlung unterschrieb, wurden die Namen dieser Arbeiter den Kaufleuten von Remscheid und Solingen mit dem Ersuchen mitgetheilt, „solchen Menschen keine Arbeit mehr zu geben!“ Es passirt noch Vieles hier, was wir uns vorbehalten, später an's Licht zu ziehen! 103 Berlin, 13. Jan. Ich theile Ihnen nachstehendes, so eben in vertrauteren Kreisen bekannt gewordenes Schreiben Temme's an den Justizminister Rintelen mit: „Ew. Excellenz haben bereits am 31. v. M. mein Perhorrescenz-Gesuch gegen das hiesige Ober-Landes-Gericht für begründet erachtet und die Entscheidung über die von demselben gegen mich eingeleitete Untersuchung etc. dem Ober-Landes-Gericht zu Paderborn überwiesen. Bis jetzt habe ich von diesem Collegium einen Bescheid noch nicht erhalten. Dagegen liest man schon seit dem 10. d. M. in öffentlichen Blättern, daß dasselbe nicht sich, sondern einzig und allein das Königliche Kammergericht in Berlin für competent in dieser Sache erklärt habe. An der Richtigkeit dieser Nachricht kann ich nicht zweifeln.“ „Das ungesetzliche Verfahren des hiesigen Ober-Landes-Gerichts hat die Sache allerdings von vorn herein in einen Weg bringen müssen, auf dem sie nur mit Schwierigkeit zu dem Rechte wird zurückgeführt werden können. An sich kann mir dies in dem Bewußtsein stets nur meiner Pflicht gemäß gehandelt und in keiner Weise zu den gegen mich verübten Ungerechtigkeiten Veranlassung gegeben zu haben, um so mehr gleichgültig sein, als diese Ungerechtigkeiten von der öffentlichen Meinung bereits laut und entschieden gerichtet sind. Eins aber ist klar. Habe ich auch schon lange genug das Opfer eines schmählichen Unrechtes sein müssen, so darf ich nicht auch noch das Opfer eines Competenzconfliktes werden.“ „Schon seit mehr als 14 Tagen sitze ich hier im Zuchthause in einer Haft, in die mich die empörendste Willkühr hineingeworfen hat. Mit derselben Willkühr bin ich gegen Gesetz und Recht von meinem Amte suspendirt worden. Meine Haft und Suspension dürfen unter dem entstandenen Konflikte der Behörden nicht länger fortdauern, wenn nicht der ohnehin schwer genug verletzten preußischen Rechtspflege eine neue Schmach zugefügt werden soll. Ew. Excellenz sind das dem Rechte, Sie sind es mir und meiner mit mir tief leidenden Familie schuldig.“ „Ich trage demnach gehorsamst an, daß Ew. Excellenz sofort meine Haft und die gegen mich verfügte Amtssuspension aufheben wollen.“ Münster, 12. Januar 1848. Temme. * Berlin, 12. Jan. Die schönen Tage von Aranjuez kehren wieder! Gerade, weil die Reichspapageien von der Zweckdienlichkeit der Entlassung Brandenburg-Manteuffels geplappert hatten, wurde Brandenburg-Manteuffel beibehalten, und gerade, weil die „Vereinbarer“ den gottbegnadeten Ordensschnickschnack für Unsinn und abgeschafft erklärten: wird er mit Ostentation, gesteigerter Pracht und wohleinstudirter Volksverhöhnung auf's Beste restaurirt. Das Publikum mag sich aus folgender Bekanntmachung davon überzeugen. Dieser christlich-germanische Karnevalswitz kostet etwa 100,000 Rthlr. — eine wahre Bagatelle, wenn man die Entzückungen des Potsdamer Königthums, des besternten und gerothvögelten Adels und die patriarchalische Wollust der mit dem „Hundezeichen“ Beehrten in Anschlag bringt. Können die Steuern des preußischen Volkes wohl zweckmäßiger verwandt werden? Ist es nicht des Volkes höchster Genuß, mit seinem Schweiß und Blut der preußischen Adels- und Beamtenkaste nebst einigen Kommerzienräthen, Dorfschulzen und royalen Flurschützen alljährlich einen Januar-Kitzel zu bereiten? Wahrlich, die getreuen und geliebten „Unterthanen“ müssen sich für einige lumpige hunderttausend Thaler schon durch nachstehende amusante Einladung hinreichend entschädigt finden. Sie lautet: „Auf Befehl Sr. Maj. des Königs wird die Feier des Krönungs- und Ordensfestes am Donnerstag den 18. d. Mts. stattfinden. Der beschränkte Raum gestattet jedoch nur die Anwesenheit der Herren Ritter und Inhaber Königlicher Orden und Ehrenzeichen, welche ausdrücklich zu dem Feste und zur Königlichen Tafel Einladungen erhalten werden. Demzufolge fordern wir die in Berlin anwesenden Besitzer Königl. Orden und Ehrenzeichen, welche weder im aktiven Militärdienste noch im Staatsdienste stehen, hierdurch auf, am 13. d. M. in den Stunden von 9 Uhr Vormittags bis 3 Uhr Nachmittags in unserem Buraeu, Friedrichstraße Nro. 139, ihren Namen, Charakter, die Orden und Ehrenzeichen, welche ihnen verliehen sind, und ihre Wohnungen, persönlich oder schriftlich anzuzeigen, damit sie nach Maßgabe des verfügbaren Raumes zur Theilnahme an diesem Feste eingeladen werden können. Berlin, den 10. Januar 1848. Königl. General-Ordens-Kommission.“ Magdeburg, 14. Januar. Der „Magd. Ztg.“ wird von Berlin aus geschrieben: Unter den Gesprächsgegenständen in allen politischen Kreisen nimmt jetzt die österreichische Note den ersten Platz ein. Wir würden auf dies viel beurtheilte Aktenstück nicht auch noch zurückkommen, wenn wir nicht der Ansicht wären, daß ein wesentlicher Grund, dem es seine Entstehung verdankt, bisher vergessen worden ist. Diese Note ist augenscheinlich aus der Feder des Baron Werner hervorgegangen, eines Staatsmannes, der bereits unter dem Fürsten Metternich in der Staatskanzlei von Einfluß, damals als Hofrath für die deutschen Angelegenheiten Referent war und jetzt dieselbe Stellung mit dem Titel eines Unterstaatssekretärs einnimmt. Herr v. Werner ist, nach dem übereinstimmenden Urtheile der Leute, welche die innern Verhältnisse der österr. Verwaltung kennen, der talentvollste Arbeiter im Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten, der, obwohl Anhänger des alten unglücklichen Systems, von jeher für einen Deutschgesinnten angesehen wurde. Natürlich kann dies Prädikat nur in sehr einseitiger Bedeutung ausgelegt werden, und findet seine Kraft nur in dem Widerstande, der von dem Baron Werner und andern österreichischen Staatsmännern dem slawischen Einflusse, welcher seine Hauptstütze in der Mutter des jungen Kaisers hat, entgegengesetzt wird. Neben der Absicht also, die Hand in Deutschland im Spiele zu behalten, ist jene österreichische Note von dem Wunsche insperirt worden, nicht ganz von Deutschland getrennt und dem Slaventhum überwiesen zu werden. Wir machen übrigens darauf aufmerksam, daß Baron Werner seit langer Zeit mit dem Herrn von Radowitz liirt war, und mit demselben sehr delikate Verhältnisse zu arrangiren hatte, die auf die Thätigkeit dieses Ultramontanen ein eigenthümliches Licht werfen. Noch im März 1848, als Herr v. Radowitz, mit einer Specialmission beauftragt, in Wien unterhandelte, dauerten diese Beziehungen fort, die die jetzige Richtung des ehemaligen preußischen Generals in der Kaiserfrage ebenfalls mit aufklären können. Wie sich diese Richtung mit den Grundsätzen, Ansichten und Daten vereinigen läßt, welche Herr v. Radowitz in seiner Schrift „Deutschland und Fr. Wilh. IV.“ veröffentlicht hat, muß allerdings einer spätern Zeit überlassen bleiben. !!! Frankfurt, 13. Januar Abends. Schluß der Sitzung der National-Versammlung. Gegen 4 Uhr begann die Sitzung wieder und der Ministerpräsident v. Gagern sprach für sein Programm — aber schwach. Der Berichterstatter der Minorität verzichtete nach Gagern aufs Wort. Sie erinnern sich, daß das Ministerium die Anträge der Minorität zu den seinigen gemacht — so wie es erklärte, mit der Annahme der Anträge der Majorität des Ausschusses fallen zu müssen. Für die Majorität des Ausschusses sprach in begeisterter Rede, bei ganz erleuchtetem Hause und überfüllten Tribünen Giskra aus Oesterreich. Stürme von Beifall unterbrachen seine Rede. Er vertheidigte Oesterreichs Regierung freilich nicht, aber er wies nach, daß mindestens alle Regierungen der andern Einzelstaaten eben so wenig taugen. Man müßte also mit Oesterreichs auch die andern Abgeordneten aus der Paulskirche herausschmeißen. Die Anträge der Majorität lauten: „Die National-Versammlung beschließt: 1. Die vom Reichsministerio in dessen Erklärung vom 5. Januar c. ausgesprochene Zurückweisung eines Vereinbarungsprinzips für die deutsche Reichsverfassung im vollsten Maß anzuerkennen. 2. Die Centralgewalt zu beauftragen, über das Verhältniß der zum früheren deutschen Bunde nicht gehörigen Länder Oesterreichs zu dem deutschen Bundesstaate zur geeigneten Zeit und in geeigneter Weise mit der österreichischen Regierung in Unterhandlungen zu treten. Der Ministerpräsident hatte seine Rede unter dem langen Beifall der fast größern Hälfte des Hauses geschlossen, Giskra, welcher in einer fast zweistündigen Rede die Aufmerksamkeit des Hauses dennoch nicht erschöpfte, begeisterte dies trockene Haus dergestalt, daß sogar ein großer Theil des rechten Centrums sich die Hände wund klatschte. Selbst Gagern, dessen Programm Giskras Rede zerdonnerte und zermalmte, konnte sich nicht erwehren, Beifall zu klatschen. Auch Ritter Vincke applaudirte. Auf der vollgepfropften Damentribüne sieht man auch die Frau Reichsverweserin (Erzherzogin Johann) mit ihrem Sohne, dem kleinen Grafen v. Merom. Die Wurzel des Baumes der deutschen Einheit liegt bloß, so schloß Giskra, ein Schlag, und der Baum fällt, schlagen Sie, wenn Sie es wagen! Hierauf geht man um 1/2 7 Uhr zur Abstimmung. Vor derselben erklären fast sämmtliche österreichische Abgeordnete, daß Sie gegen jeden etwa zum Nachtheil und Ausschluß Oesterreichs zu fassenden Beschluß feierlich protestiren und unter keinen Umständen aus dem Hause weichen werden — bis man sie mit physischer Gewalt forttreibe. (Bravo links). Nach einem längeren Streit über die Reihenfolge der Abstimmungen beginnt man damit um 7 Uhr. Zuerst stimmt man über den Antrag des v. Wulsen, welcher durchaus dem der Minorität gleichkommt und deshalb von derselben adoptirt ward. Der Minoritäts-Antrag lautet: „Die National-Versammlung wolle dem Reichsministerium die in der Vorlage vom 18. December 1848 — modificirt durch das

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Die angegebenen Seitenzahlen beziehen sich auf die Ausgabe: Neue Rheinische Zeitung. Organ der Demokratie. Bd. 2 (Nummer 184 bis Nummer 301) Köln, 1. Januar 1849 bis 19. Mai 1849. Glashütten im Taunus, Verlag Detlev Auvermann KG 1973.




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Zitationshilfe: Neue Rheinische Zeitung. Nr. 197. Köln, 17. Januar 1849, S. 1069. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_nrhz197_1849/1>, abgerufen am 21.11.2024.