Neue Rheinische Zeitung. Nr. 194. Köln, 13. Januar 1849. Beilage.wenn die auswärtige Nachfrage befriedigt ist, und da andrerseits im Auslande es keinen beträchtlichen Markt für Gold gibt: so würde der Preis fallen, wenn bei uns Silber statt Gold zum Werthmesser diente. Wir bezweifeln nicht, daß der Goldpreis in der hiesigen Münze (3 Pf. 17 Sch. 10 1/2 Pf. pro Unze) und der Preis, zu welchem die Bank von England das Gold kaufen muß (3 Pf. 17 Sch. 9 Pf. pro Unze) Ursachen sind, welche den Goldwerth nicht bloß reguliren, sondern in gewisser Hinsicht für die ganze Welt bestimmen. Unterstelle man einmal, daß bei einer Goldcirkulation in England von mehr als 30 Mill. Pf. St. und bei einem Bankvorrath von 15 Mill. Pf. St. diese Masse durch eine Aenderung des Werthmessers plötzlich auf den europäischen Markt geworfen würde: wie bedeutend müßte es da im Preise fallen! Nur reiche Länder können beträchtliche Massen edler Metalle kaufen und nur das reichste aller Länder (England) ist im Stande, Gold als Landesmünze zu haben. Hieraus ergibt sich, wie gerade England durch eine plötzliche und massenhafte Produktion seines Werthmessers zuerst und am empfindlichsten berührt werden muß. Denn die Bereicherung Amerikas durch die innerhalb seines Gebiets entdeckten edlen Metalle fände nur in so fern statt, als es größere Mittel erhielte, um nützlichere und nothwendigere Arbeitsprodukte dagegen einzutauschen. Gold ist nur werthvoll als Tauschmedium. Die Verein. Staaten würden also alles bei ihnen selbst nicht erforderliche Gold nach Europa senden, ja, es würde auf ganz natürlichem Wege aus Amerika abfließen, indem der Wechselkurs seine Ausfuhr begünstigen würde. Der Betrag in baarer Münze, hauptsächlich aus Silberbarren und gemünztem Silber bestehend, welcher in letzter Zeit in England cirkulirte, war ungewöhnlich groß, ohne jedoch eine wesentliche Veränderung in den Preisen zu bewirken. Als ein Hauptgrund dieses Phänomens erscheint der schwankende Stand des Credits, womit stets ein größerer Bedarf baarer Cirkulationsmittel verbunden ist. (Die Daily News vergessen die aus ganz Europa nach England geflüchteten Schätze. Nach der ersten französischen Revolution strömte ebenso das Gold und Silber aus Frankreich, Holland, Belgien u. s. w. nach England, Deutschland etc.) Eine neue Quelle der Goldproduktion bot in den letzten 40 Jahren die Erfindung, das Gold von dem Silber, womit es verbunden vorgefunden wird, durch Schwefelsäure zu scheiden, so daß kein Gran Gold verloren geht, während der abgeschiedene Silbergehalt weit die Kosten der Operation übersteigt. Der frühere Scheidungsprozeß durch Salpetersäure war ungleich kostspieliger. Es ist schwer zu bestimmen, wie groß der Vorrath von Gold sein würde, der den Werth der edlen Metalle in Europa merklich modifiziren würde. Nehmen wir aber an, daß die gegenwärtigen Minen vollständig die Nachfrage decken und jährlich die Quantität ersetzen, die der Circulation entzogen wird und durch Abschleifung u. dergl. Ursachen verloren geht, so müssen wir sagen, daß die kalifornischen Schätze ein solches Resultat hervorbringen werden. Es währte lange Zeit nach der Entdeckung von Amerika, bis der Anwachs der edlen Metalle in Europa bemerklich gefühlt wurde. Zwanzig und mehr Jahre verflossen selbst nach der Entdeckung der reichen Minen von Potosi, bevor ein erhebliches Wachsen der Preise stattfand. Adam Smith behauptet, daß die Wirkung kaum vor dem Jahre 1510 bemerkt wurde. Man muß aber in Erwägung ziehn, daß die edlen Metalle allmählig im Preise sanken: daß die Kunst des Bergbau's wenig entwickelt war, und daß die wachsende Civilisation einen größern Gebrauch und vielseitigere Konsumtion der edlen Metalle mit sich brachte. Ehe die Minen von Amerika ihre Schätze ausspieen, war das Verhältniß des Goldes zum Silber, wie 1:12; es ist jetzt wie 1:15. Betrachtet man den beschränkten Markt für Gold, und den ausgedehnten Markt für Silber in Europa, so scheint jede beträchtliche Goldzufuhr, während das Silber nur im bisherigen Verhältniß sich vermehrt, das Verhältniß verändern zu müssen, worauf unser Werthmaß basirt. Der Werth des Goldes wird fallen im Verhältniß zu Silber; die Proportion von 1:15 wird sich nicht länger halten lassen. Es werden dann alle Preise in unserem Tauschmedium abgeschätzt fallen, d. h. für eine Unze Gold wird man im Austausche weniger Produkte erhalten als bisher. Und nehmen wir an, daß der Preis des Silbers derselbe bleibt wie bisher, ungefähr 5 Sh. eine Unze, so wird unser Sovereign (1 Pf. Sterl. in Gold) niedrigeren Cours in allen Ländern haben als bisher, und alle Wechseloperationen werden bedeutend hierunter zu leiden haben. Nach den letzten Berichten von Californien sollen 500 Meilen der Habsucht der Geldjäger offen liegen und einige Abentheurer bis 18 Hundert Dollars täglich gesammelt haben, so daß die muthmaßliche Durchschnittsernte per Kopf sich von 8 bis 10 Doll täglich beläuft oder auf 2 L St. Dieselbe Autorität versichert, daß 100,000 Personen ein zu diesem Betrage ergiebiges Exploitationsfeld vorfinden. Es gibt dies für das Jahr 60,000,000 L. St., also 600,000,000 L. St. in 10 Jahren! Ein furchtbarer Betrag von Goldstaub, mehr als hinreichend, um die Gemüthsruhe von 10,000 politischen Oekonomen zu erschüttern. (Schl. f.) * Dublin, 9. Jan. Der Prozeß Duffy's wird noch immer fortgesetzt und bietet das wichtigste Bild der verwickelsten aller Gerichtsverhandlungen. Der Umstand, daß man die katholische Jury ausschloß, hat zu große Sensation gemacht und man sucht den begangenen Fehler jetzt dadurch gut zu machen, daß man nachträglich noch aus jeder Gemeinde der Diözese von Dublin einen Geistlichen als Zeuge der Verhandlungen vorladet. Die Repeal-Association hat neuerdings einen Versuch gemacht, die alte Agitation wieder wie früher zu beginnen. [Ohne Rubrik] (Verspätet.) Erklärung über das beabsichtigte Duell zwischen v. Vincke und mir. In der 134sten Sitzung der deutschen Nationalversammlung zu Frankfurt a. M. erklärte Herr v. Vincke die Majorität der Versammlung in Berlin sei nicht frei von Motiven niederen Ehrgeizes gewesen. Auf die Reklamation mehrerer Mitglieder der Linken, und den Ruf: "das ist nicht ritterlich" setzte er hinzu: "In der Erfahrung meines Lebens habe ich gelernt alle meine Aeußerungen zu vertreten, und dies auf eine so ritterliche Weise, als sie nur immer verlangt werden kann, und daß ich bereit bin, Jedem, der sich von mir beleidigt fühlt, Rede zu stehen." -- Hierauf rief ihn der Präsident zur Ordnung, weil in seinen Worten eine Provocation liege. Vincke antwortete, daß er nur habe sagen wollen: "daß er jenen Männern aus der Versammlung in Berlin, wenn sie sich durch eine Aeußerung von ihm für beleidigt hielten, Rede zu stehen gesonnen sei." Hierauf schrieb ich am 16. Dec. an Herrn v Vincke: "daß, so sehr ich sonst solche Radomontaden verachte, doch die Gelegenheit, einen Verräther zu züchtigen, zu günstig sei, um sie nicht zu benutzen; daß ich seine Ausforderung annehme für mich, und zwar auf Pistolen." Zugleich proponirte ich Eisenach als Ort des Rencontre's. Am 19. Dec. antwortete v. Vincke: "daß er mit Vergnügen bereit sei, die an ihn gerichtete Ausforderung anzunehmen, sowie mit Dank den Vorschlag sich in Eisenach zu treffen, acceptire." Zugleich bestimmte er vorläufig den 28. Morgens, als Zeitpunkt des Kampfes. Am 21. Dec schrieb er abermals, setzte definitiv den 28. als Kampftermin an, und theilte mit, daß der Graf v. Schwerin und der Freiherr v. Schlottheim ihn als Secundanten begleiten, und mit den meinigen die Bedingungen des Duells feststellen würden. Mit diesem Briefe zugleich erhielt ich ein Schreiben der beiden ebengenannten Secundanten, welches zwar vom 22., also einen Tag später wie das v. Vincke datirt, nach dem Postzeichen aber mit diesem am 22. zur Post gegeben ist. Darin heißt es: "daß aus zuverlässigen Quellen ihnen Thatsachen im Betreff meiner Person mitgetheilt wären, die eine nähere Aufklärung erheischen. (Eine Anlage enhielt dieselben.) "Wir dürfen annehmen (hieß es weiter), daß Sie die Richtigkeit der Thatsachen vorausgesetzt, den darin enthaltenen Beschuldigungen Ihrer Ehre gebührend entgegengetreten und Sich dadurch die Fähigkeit erhalten haben werden, auf die von Ihnen gewünschte und von Herrn v. Vincke angenommene Weise Satisfaction von diesem für die Ihnen vermeintlich angethane Beleidigung zu fordern; unsere Pflicht erheischt aber zuvor von Ew. Wohlgeboren gefälligen Nachweis zu erbitten Nur insofern dieser vollständig genügend geführt wird, würden wir unserem Freunde rathen können in das Duell mit Ihnen einzugehen. Da es jedoch kaum möglich sein wird bis zum 26 Ew. Wohlgeboren Antwort hier noch zu erhalten, Herr v. Vincke aber bereits den 27. zur Zusammenkunft in Eisenach bestimmt hat, so werden wir uns an dem bestimmten Tage in Eisenach einfinden." Die Anlage aber lautete: "Abschrift. 1. Nachdem der Abgeordnete Jung in der National-Versammlung sich dahin ausgesprochen hat, daß von den Berliner Barrikadenkämpfern viele im Elende schmachteten, und derselbe außerdem Verdächtigungen gegen den Magistrat von Berlin vorgebracht hat, welcher die Vertheilung jener für die Verwundeten etc. eingegangenen Gelder verwaltet, ist der Abgeordnete Jung von dem Magistrat öffentlich in den Berliner Zeitungen der absichtlichen Unwahrheit beschuldigt, ohne daß die Erwiederung des etc. Jung den ihm gemachten Vorwurf entkräftet habe. Hier mögen der Authenticität wegen meine Sekundanten, der Kammergerichts-Assessor Bergenroth und Kammergerichts-Referendar v. Potworowski selbst den weiteren Hergang referiren. Der von ihnen mir überreichte Bericht lautet: "Erklärung. Herr G. Jung forderte uns auf, ihm bei seinem Pistolenduelle gegen Hrn. v. Vinke als Zeugen zu assistiren. Er legte uns zugleich den darauf bezüglichen Briefwechsel vor. Wir konnten nicht das geringste Bedenken tragen, die ehrenvolle Aufforderung anzunehmen. Auch erwarteten wir mit Bestimmtheit, daß Hr. v. Vincke der von seinen Zeugen geäußerten Bedenken ungeachtet das von ihm angenommene Duell vollziehen werde. Am 27. d. M. begaben wir uns mit Herrn Jung nach Eisenach. Dort fanden wir Hrn. v. Vinke nebst seinen Zeugen, dem Freiherrn v. Schlottheim und dem Major v. Voigts-Reetz. Der Graf Schwerin, wurde uns mitgetheilt, sei plötzlich erkrankt. Bei der Unterredung mit den Zeugen des Hrn. v. Vincke verlangten diese, daß Herr Jung sich erst darüber genügend ausweisen solle, welche Schritte er auf das v. Bülowsche Inserat gethan habe. Nicht überhaupt, sondern bis das geschehen, verweigere Hr. v. Vincke ihm die geforderte Satisfaktion. Die Angelegenheit mit dem Berliner Magistrate wurde nicht weiter zu einem Hinderungsgrunde des Duells gemacht und nur einmal vorübergehend erwähnt. Unsere Entgegnung, daß jetzt die weitere Erörterung in Betreff des v. Bülowschen Inserats nicht mehr am Orte sei, da Hr. v. Vinke die Forderung ohne alle Bedingung angenommen, veranlaßt Hrn. Schlottheim zu der Versicherung, daß Hr. v. Vincke die hier in Rede stehenden Thatsachen erst erfahren, nachdem er seine Briefe an Jung geschrieben hatte. Nach unserer Ueberzeugung rechtfertigte der gegen die sofortige Vollziehung des Duells gemachte Einwand -- ein unberücksichtigt gebliebenes Inserat des Hrn. v. Bülow in der Vossischen Zeitung -- die Weigerung des Hrn. v. Vincke so wenig, daß wir glaubten unsere Pflicht gegen Hrn. Jung vollständig erfüllt zu haben, wenn wir die Thatsache der Verweigerung des Duells konstatirten. Als wir daher auf unsere nochmalige Anfrage die definitive Erwiederung erhielten, daß Hr. v. Vincke sich jetzt nicht schießen werde und daß diese Erklärung als die offizielle Antwort des Hrn. v. Vincke selbst zu betrachten sei, brachen wir die weiteren Unterhandlungen ab. Um jedoch nichts unversucht zu lassen, den Hrn. v. Vincke zur Vollziehung des Duelles zu bewegen, gab Hr. Jung noch an demselben Abende folgende schriftliche Erklärung ab: Gegen das betreffende Inserat des Hrn. von Bülow habe ich keinerlei Schritte gethan 1. weil die Berichtigung in meiner Rede selbst und im stenographischen Berichte lag, Eisenach, den 27. Dezember 1848, Abends. Jung. Wir überbrachten dieselbe dem Herrn v. Schlottheim und v. Voigts-Reetz. Wir legten derselben zugleich den stenographischen Bericht über die 79. Sitzung der preußischen National-Versammlung vor, nach welchem die bezügliche Aeußerung des Hrn Jung dahin lautet: "ferner soll ein General ebenfalls, wie man sagt, Geld vertheilt haben." Es wurde uns darauf indessen zur Antwort, daß auch diese Erklärung nicht genüge und daß Hr. v. Vincke auch jetzt noch das Duell verweigere. Es wurde dabei ferner angeführt, daß außer dem Inserate des Hrn. v. Bülow noch andere Einsendungen in der Vossischen Zeitung, namentlich eine aus Frankfurt a d. O. (so weit wir uns erinnern von 3 Justizräthen und 1 Kaufmann unterschrieben) erschienen seien, die sich gleichsam hinter Hrn. v. Bülow gestellt und seine Sache aufgenommen hätten. Unsere Erwiederung, man konne von Männern einer gewissen politischen Stellung unmöglich verlangen, daß sie auf bloße Zeitungsinserate überall Rücksicht nehmen und sich entweder in einen weitläufigen Federkrieg der Eingesandts einlassen oder von den Einsendern auf anderem Wege Rechenschaft fordern mußten, fand keinen Eingang Wir konnten keine andere Erklärung von den Zeugen des Hrn. v. Vincke erlangen. Wir mußten uns auch dieses Mal damit begnügen, die Hrn. v. Schlottheim und von Voigts-Reetz zu fragen, ob ihre Erklärung die offizielle Antwort des Hrn. v. Vincke selbst sei. Als beide Herren uns das versicherten, brachen wir abermals die weiteren Unterhandlungen ab. Wir hatten nun die feste Ueberzeugung gewonnen, daß wir den Hrn. v. Vincke jetzt nicht zur Vollziehung des Duelles vermögen konnten. Da wir nicht seine, sondern seines Gegners Interesse wahrzunehmen hatten, konnten wir uns auch nicht veranlaßt fühlen, ihn auf die Folgen seiner Weigerung aufmerksam zu machen. Wir riethen daher Herrn Jung abzureisen. Am 28 kehrten wir unverrichteter Sache nach Berlin zurück. Berlin, den 29. December 1848. L. Potworowski. G. Bergenroth. So weit die nackte Darstellung der Thatsachen. Hr. v. Vincke hat also auch hier sein altes Steckenpferd, den Rechtsboden, geritten, den Rechtsboden des Duellcomments, und zwar mit demselben Mißgeschick, wie den politischen. -- Es ist nämlich etwas Anderes, wenn ein Privatmann eine ehrenrührige Beschuldigung, von deren Wahrheit oder Unwahrheit Niemand urtheilen kann, unerörtert läßt, als wenn ein öffentlicher Charakter es verschmäht, einer leichtsinnigen oder böswilligen Verdrehung seiner Worte entgegenzutreten, von deren wahrem Sinn sich Jeder in den Zeitungen und stenographischen Berichten uberzeugen kann. -- Nach Vincke's Theorie würden wenig politische Charaktere, er selbst mit eingeschlossen, mehr satisfaktionsfähig sein. Jellachich und Windischgrätz, die doch Herr von Vincke gewiß für sehr ehrenwerth hält, mußten z. B. Herrn Louis Drucker zur Rechenschaft ziehen u. s. w. -- Ich würde auch Herrn v. Vincke wegen seiner Beleidigung der Nationalversammlung nicht gefordert und es ihm nicht verübelt haben, wenn er, im Falle ich es doch gethan, mich zurückgewiesen hätte; -- denn so wenig wie der Staat, darf der Einzelne die Redefreiheit der Deputirten beeinträchtigen. Anders aber ist es, wenn Jemand einer ganzen Partei den Fehdehandschuh hinwirft und sie höhnend auffordert, denselben doch aufzunehmen. Hier war der Kampf erlaubt und von Bedeutung, denn es galt dem Junkerthum zu zeigen: daß auch die Demokratie schlaglustig ist, sobald das Ziel die Mühe lohnt. -- Herr von Vincke hat mir freilich den Sieg sehr leicht gemacht und das Feld, auf dem er so trotzig umherstolzirte, gar eilig verlassen. Hoffentlich wird er sich dies zur Lehre dienen lassen, und den Fehdehandschuh nicht mehr so ins Blaue hinauswerfen, denn man kann bei solchen Gelegenheiten nicht wissen, wer ihn aufnimmt. Berlin, den 29. December 1848. Jung. 68 Cleve, 8. April. Heute stand Karl Vallender, Herweghscher Freischärler, vor den Schranken des Assisenhofes zu Cleve, und wurde freigesprochen. Dem Manne traf das herbe Geschick, daß er schon den 14. August die Binger Brücke passirte und daß erst den 15. August Baden alle Betheiligte an dem Herweghschen Freischaarenzuge amnestirte. Auf diese Weise gerieth er in die bekanntlich sanften und weichen Arme der preußischen Dame Justitia, welche ihre Lieblinge viel zu sehr liebt, sie dann entläßt, wenn sie halb todt sind. Karl Vallender zog als rüstiger starker Mann aus Paris, um in Deutschland für die deutsche Freiheit zu kämpfen, nöthigen Falles für sie sterben; ein blasser, hüstelnder, von Gicht gebeugter Mann, kam er heute aus dem Kerker zu Cleve. Er ward hier im Gefängnisse krank; dreimal hatte der Arme sich wund gelegen, trotzdem kam er nicht mal auf eine Matratze; der Strohsack spielte eine Hauptrolle für so einen in der Voruntersuchung sich befindenden Republikaner. Wir lassen nun die Verhandlungen folgen. Ein politischer Prozeß. Karl Vallender, 31 Jahre alt, Handlungsdiener, geboren zu Meurs, zuletzt ohne bestimmten Wohnort. Es gehört zur Geschichte, daß im März d. J., nachdem die pariser Februar-Revolution ihre Rückwirkung auf Deutschland geäußert, und zugleich eine Menge deutscher Arbeiter in Paris außer Brod gesetzt hatte, Freischaaren unter Herwegh's Oberleitung von dort auszogen, um mit Gewalt der Waffen dem ihrer Meinung nach geknechteten Vaterlande die Freiheit und die heiß ersehnte Republik zu bringen. Sie zogen in drei Kolonnen über Straßburg an die badische Gränze, und sammelten sich zu Bonzenheim im südlichen Elsaß, wo das kleine Heer eingetheilt und möglichst bewaffnet wurde. Sie überschritten den Rhein in den Ostertagen, zogen einige Tage im badischen Oberlande umher, entschlossen sich aber dann, nachdem die gleichzeitige Schilderhebung Heckers verunglückt war, den Rückzug nach der Schweiz zu nehmen. Auf diesem Zuge wurden sie am 27. April, nachdem sie Dossenbach passirt hatten, in der Nähe dieses Ortes von würtembergischen Truppen ereilt, welche nach kurzem Widerstande die Bande zersprengte und einige hundert, theils auf dem Platze, theils auf der Flucht gefangen nahmen. Diese Gefangenen wurden nach Bruchsal gebracht, wo von der großherzoglich badischen Regierung eine Untersuchungs-Kommission niedergesetzt worden war. Die Menge der Gefangenen machte es aber der Regierung wünschenswerth, sich eines Theils derselben zu entledigen, und man hat daher diejenigen, die aus anderen deutschen Bundesstaaten zu Hause waren, an ihre heimathlichen Gerichte abgegeben. Auf solche Weise ist auch der Angeklagte Karl Vallendar nach Cleve gekommen. Zur Begründung der Anklage liegt, -- da die badischen Behörden außer den Verhörsprototollen der Gefangenen nichts mitgetheilt haben, -- nur zum objektiven Thatbestande die Notorietät, und in subjektiver Beziehung das Geständniß des Angeklagten vor. Derselbe gibt Folgendes an: Seit November v. J. in Paris und geschäftslos geworden, durch den Ausbruch der Revolution, schloß er sich der ersten Kolonne der Herweg'schen Schaaren an, welche unter Anführung von Arendt aus Berlin am 23 März Paris verließ. Er bekleidete die Stelle als Bataillonsschreiber, in welcher Eigenschaft er die Kompagnie-Listen und das Kassenbuch zu führen hatte, that aber zugleich seinen Dienst als gemeiner Soldat. Bei der Waffenvertheilung erhielt er einen Säbel und zwei Pistolen. Bei dem Treffen zu Dossenbach war er im Feuer, ohne -- der Entfernung wegen -- von seinen Waffen Gebrauch zu machen. Er entfloh mit den Uebrigen und wurde um die Mittagszeit von würtembergischen Lanzenreitern gefangen genommen. Demnach wird Karl Vallender angeklagt: im April 1848 an einem bewaffneten Einfall in das Großherzogthum Baden Theil genommen, und dadurch ein Attentat begangen zu haben, dessen Zweck war, die Verfassung und Regierung des Großherzogthums Baden und des deutschen Bundes umzustürzen und zu verändern. Verbrechen gegen die Art. 87, 88, 97 d. St.-G.-B. und das Publikationspatent vom 28. Oktober 1836. Köln, den 7. November 1848. Der General-Prokurator beim Königl. rheinischen Appellations-Gerichtshofe (gez.) Nicolovius. (Fortsetzung folgt.) Redakteur en chef: Karl Marx. Herzogl. Braunsch. Eisenbahn-Wirthschaft, Zu den vielfachen Klagen, welche bisher über die Herzogl. Braunschw. Eisenbahn-Verwaltung in der Presse laut geworden, sind wir gewungen, noch eine neue hinzuzufügen. Seit einiger Zeit ist es mehrfach und so auch heute vorgekommen, daß der von Berlin und Leipzig nach Köln und anderen Orten bestimmte Nachtzug bei seiner höchstens um 1/2 Stunde verspäteten Ankunft in Oschersleben liegen bleiben mußte, weil die zu seiner Abholung speziell von Braunschweig hergesandte Lokomotive wenige Minuten vorher los und ledig dahier zurückgekehrt war. Alle Schritte, eine 2te, jederzeit für unvorhergesehene Fälle in Bereitschaft gehaltene Lokomotive zur Weiterbeförderung zu benutzen, waren heute gleich wie früher vergeblich. Der einzige Umstand, daß die meist[e]n Reisenden, abgesehen von dem langweiligen 5stündigen Aufenthalt auf der hiesigen Station, dadurch volle 24 Stunden später am Ziele ihrer Reise anlangen, wird die Frage rechtfertigen, was denn eigentlich die hiesige Verwaltung zu einem solchen Verfahren veranlassen kann. Ist es, wie das Gerücht behauptet, eine einfache Chikane zwischen der Braunschweiger und Magdeburger Direktion, und glaubt etwa die erstere als Staats-Anstalt die Interessen des Publikums unberücksichtigt lassen zu dürfen, oder sollte etwa dieser bureaukratische Uebermuth nicht bei der Oberbehörde selbst, sondern nur bei den auf hiesiger Station Beamteten zu Hause sein und letztere vielleicht bei dem verzögerten Aufenthalte ihre Rechnung finden, oder sind die herzogl. Kassen zu Braunschweig so wohl gefüllt, daß sie derartige Spazierfahrten einer Lokomotive ohne Train zwischen Oschersleben und Braunschweig ohne Weiteres übersehen können? Und wenn dieses nicht der Fall, sollte etwa endlich nicht einmal auch das Braunschweigische Volk der kostspieligen Beamten-Wirthschaft überdrüssig sein und dieselbe durch eine angemessene und wohlfeile Privat-Verwaltung zu ersetzen wünschen? Auf diese Frage, von denen die es können, eine baldige Antwort durch die Presse erbittend, haben wir uns veranlaßt gefühlt, im Interesse des reisenden Publikums auf diese Thatsache aufmerksam zu machen. Oschersleben, den 6. Januar 1849. Dr. Wedekind, M. Müller, Dr. Sergen, A. Buddecke. Im Namen 45 zurückgebliebener Passagiere. Auf den Antrag des Staats-Ministeriums in dem Berichte vom 4. d. M. bestimme Ich, daß auf den 22. und den 29. Januar d. J. wegen der auf diese Tage durch das Patent vom 5. Dezember v. J. (Gesetz-Sammlung Seite 392) anberaumten Wahlen hinsichtlich der Vornahme von Rechtsgeschäften, so wie der Amtshandlungen der Behörden und einzelnen Beamten, die in den bürgerlichen Gesetzen für Sonn- und Festtage gegebenen Bestimmungen angewendet werden sollen. Dieser Mein Erlaß ist durch Aufnahme in die Gesetz-Sammlung zur allgemeinen Kenntniß zu bringen Charlottenburg, den 5. Januar 1849. (gez.) Friedrich Wilhelm. Graf von Brandenburg. von Ladenberg. von Manteuffel. von Strotha. Rintelen. von der Heydt. Für den Finanz-Minister: Kühne. Graf von Bülow. An das Staats-Ministerium. Handelsnachrichten. [irrelevantes Material] Meteorologische Beobachtungen. [irrelevantes Material] wenn die auswärtige Nachfrage befriedigt ist, und da andrerseits im Auslande es keinen beträchtlichen Markt für Gold gibt: so würde der Preis fallen, wenn bei uns Silber statt Gold zum Werthmesser diente. Wir bezweifeln nicht, daß der Goldpreis in der hiesigen Münze (3 Pf. 17 Sch. 10 1/2 Pf. pro Unze) und der Preis, zu welchem die Bank von England das Gold kaufen muß (3 Pf. 17 Sch. 9 Pf. pro Unze) Ursachen sind, welche den Goldwerth nicht bloß reguliren, sondern in gewisser Hinsicht für die ganze Welt bestimmen. Unterstelle man einmal, daß bei einer Goldcirkulation in England von mehr als 30 Mill. Pf. St. und bei einem Bankvorrath von 15 Mill. Pf. St. diese Masse durch eine Aenderung des Werthmessers plötzlich auf den europäischen Markt geworfen würde: wie bedeutend müßte es da im Preise fallen! Nur reiche Länder können beträchtliche Massen edler Metalle kaufen und nur das reichste aller Länder (England) ist im Stande, Gold als Landesmünze zu haben. Hieraus ergibt sich, wie gerade England durch eine plötzliche und massenhafte Produktion seines Werthmessers zuerst und am empfindlichsten berührt werden muß. Denn die Bereicherung Amerikas durch die innerhalb seines Gebiets entdeckten edlen Metalle fände nur in so fern statt, als es größere Mittel erhielte, um nützlichere und nothwendigere Arbeitsprodukte dagegen einzutauschen. Gold ist nur werthvoll als Tauschmedium. Die Verein. Staaten würden also alles bei ihnen selbst nicht erforderliche Gold nach Europa senden, ja, es würde auf ganz natürlichem Wege aus Amerika abfließen, indem der Wechselkurs seine Ausfuhr begünstigen würde. Der Betrag in baarer Münze, hauptsächlich aus Silberbarren und gemünztem Silber bestehend, welcher in letzter Zeit in England cirkulirte, war ungewöhnlich groß, ohne jedoch eine wesentliche Veränderung in den Preisen zu bewirken. Als ein Hauptgrund dieses Phänomens erscheint der schwankende Stand des Credits, womit stets ein größerer Bedarf baarer Cirkulationsmittel verbunden ist. (Die Daily News vergessen die aus ganz Europa nach England geflüchteten Schätze. Nach der ersten französischen Revolution strömte ebenso das Gold und Silber aus Frankreich, Holland, Belgien u. s. w. nach England, Deutschland etc.) Eine neue Quelle der Goldproduktion bot in den letzten 40 Jahren die Erfindung, das Gold von dem Silber, womit es verbunden vorgefunden wird, durch Schwefelsäure zu scheiden, so daß kein Gran Gold verloren geht, während der abgeschiedene Silbergehalt weit die Kosten der Operation übersteigt. Der frühere Scheidungsprozeß durch Salpetersäure war ungleich kostspieliger. Es ist schwer zu bestimmen, wie groß der Vorrath von Gold sein würde, der den Werth der edlen Metalle in Europa merklich modifiziren würde. Nehmen wir aber an, daß die gegenwärtigen Minen vollständig die Nachfrage decken und jährlich die Quantität ersetzen, die der Circulation entzogen wird und durch Abschleifung u. dergl. Ursachen verloren geht, so müssen wir sagen, daß die kalifornischen Schätze ein solches Resultat hervorbringen werden. Es währte lange Zeit nach der Entdeckung von Amerika, bis der Anwachs der edlen Metalle in Europa bemerklich gefühlt wurde. Zwanzig und mehr Jahre verflossen selbst nach der Entdeckung der reichen Minen von Potosi, bevor ein erhebliches Wachsen der Preise stattfand. Adam Smith behauptet, daß die Wirkung kaum vor dem Jahre 1510 bemerkt wurde. Man muß aber in Erwägung ziehn, daß die edlen Metalle allmählig im Preise sanken: daß die Kunst des Bergbau's wenig entwickelt war, und daß die wachsende Civilisation einen größern Gebrauch und vielseitigere Konsumtion der edlen Metalle mit sich brachte. Ehe die Minen von Amerika ihre Schätze ausspieen, war das Verhältniß des Goldes zum Silber, wie 1:12; es ist jetzt wie 1:15. Betrachtet man den beschränkten Markt für Gold, und den ausgedehnten Markt für Silber in Europa, so scheint jede beträchtliche Goldzufuhr, während das Silber nur im bisherigen Verhältniß sich vermehrt, das Verhältniß verändern zu müssen, worauf unser Werthmaß basirt. Der Werth des Goldes wird fallen im Verhältniß zu Silber; die Proportion von 1:15 wird sich nicht länger halten lassen. Es werden dann alle Preise in unserem Tauschmedium abgeschätzt fallen, d. h. für eine Unze Gold wird man im Austausche weniger Produkte erhalten als bisher. Und nehmen wir an, daß der Preis des Silbers derselbe bleibt wie bisher, ungefähr 5 Sh. eine Unze, so wird unser Sovereign (1 Pf. Sterl. in Gold) niedrigeren Cours in allen Ländern haben als bisher, und alle Wechseloperationen werden bedeutend hierunter zu leiden haben. Nach den letzten Berichten von Californien sollen 500 Meilen der Habsucht der Geldjäger offen liegen und einige Abentheurer bis 18 Hundert Dollars täglich gesammelt haben, so daß die muthmaßliche Durchschnittsernte per Kopf sich von 8 bis 10 Doll täglich beläuft oder auf 2 L St. Dieselbe Autorität versichert, daß 100,000 Personen ein zu diesem Betrage ergiebiges Exploitationsfeld vorfinden. Es gibt dies für das Jahr 60,000,000 L. St., also 600,000,000 L. St. in 10 Jahren! Ein furchtbarer Betrag von Goldstaub, mehr als hinreichend, um die Gemüthsruhe von 10,000 politischen Oekonomen zu erschüttern. (Schl. f.) * Dublin, 9. Jan. Der Prozeß Duffy's wird noch immer fortgesetzt und bietet das wichtigste Bild der verwickelsten aller Gerichtsverhandlungen. Der Umstand, daß man die katholische Jury ausschloß, hat zu große Sensation gemacht und man sucht den begangenen Fehler jetzt dadurch gut zu machen, daß man nachträglich noch aus jeder Gemeinde der Diözese von Dublin einen Geistlichen als Zeuge der Verhandlungen vorladet. Die Repeal-Association hat neuerdings einen Versuch gemacht, die alte Agitation wieder wie früher zu beginnen. [Ohne Rubrik] (Verspätet.) Erklärung über das beabsichtigte Duell zwischen v. Vincke und mir. In der 134sten Sitzung der deutschen Nationalversammlung zu Frankfurt a. M. erklärte Herr v. Vincke die Majorität der Versammlung in Berlin sei nicht frei von Motiven niederen Ehrgeizes gewesen. Auf die Reklamation mehrerer Mitglieder der Linken, und den Ruf: „das ist nicht ritterlich“ setzte er hinzu: „In der Erfahrung meines Lebens habe ich gelernt alle meine Aeußerungen zu vertreten, und dies auf eine so ritterliche Weise, als sie nur immer verlangt werden kann, und daß ich bereit bin, Jedem, der sich von mir beleidigt fühlt, Rede zu stehen.“ — Hierauf rief ihn der Präsident zur Ordnung, weil in seinen Worten eine Provocation liege. Vincke antwortete, daß er nur habe sagen wollen: „daß er jenen Männern aus der Versammlung in Berlin, wenn sie sich durch eine Aeußerung von ihm für beleidigt hielten, Rede zu stehen gesonnen sei.“ Hierauf schrieb ich am 16. Dec. an Herrn v Vincke: „daß, so sehr ich sonst solche Radomontaden verachte, doch die Gelegenheit, einen Verräther zu züchtigen, zu günstig sei, um sie nicht zu benutzen; daß ich seine Ausforderung annehme für mich, und zwar auf Pistolen.“ Zugleich proponirte ich Eisenach als Ort des Rencontre's. Am 19. Dec. antwortete v. Vincke: „daß er mit Vergnügen bereit sei, die an ihn gerichtete Ausforderung anzunehmen, sowie mit Dank den Vorschlag sich in Eisenach zu treffen, acceptire.“ Zugleich bestimmte er vorläufig den 28. Morgens, als Zeitpunkt des Kampfes. Am 21. Dec schrieb er abermals, setzte definitiv den 28. als Kampftermin an, und theilte mit, daß der Graf v. Schwerin und der Freiherr v. Schlottheim ihn als Secundanten begleiten, und mit den meinigen die Bedingungen des Duells feststellen würden. Mit diesem Briefe zugleich erhielt ich ein Schreiben der beiden ebengenannten Secundanten, welches zwar vom 22., also einen Tag später wie das v. Vincke datirt, nach dem Postzeichen aber mit diesem am 22. zur Post gegeben ist. Darin heißt es: „daß aus zuverlässigen Quellen ihnen Thatsachen im Betreff meiner Person mitgetheilt wären, die eine nähere Aufklärung erheischen. (Eine Anlage enhielt dieselben.) „Wir dürfen annehmen (hieß es weiter), daß Sie die Richtigkeit der Thatsachen vorausgesetzt, den darin enthaltenen Beschuldigungen Ihrer Ehre gebührend entgegengetreten und Sich dadurch die Fähigkeit erhalten haben werden, auf die von Ihnen gewünschte und von Herrn v. Vincke angenommene Weise Satisfaction von diesem für die Ihnen vermeintlich angethane Beleidigung zu fordern; unsere Pflicht erheischt aber zuvor von Ew. Wohlgeboren gefälligen Nachweis zu erbitten Nur insofern dieser vollständig genügend geführt wird, würden wir unserem Freunde rathen können in das Duell mit Ihnen einzugehen. Da es jedoch kaum möglich sein wird bis zum 26 Ew. Wohlgeboren Antwort hier noch zu erhalten, Herr v. Vincke aber bereits den 27. zur Zusammenkunft in Eisenach bestimmt hat, so werden wir uns an dem bestimmten Tage in Eisenach einfinden.“ Die Anlage aber lautete: „Abschrift. 1. Nachdem der Abgeordnete Jung in der National-Versammlung sich dahin ausgesprochen hat, daß von den Berliner Barrikadenkämpfern viele im Elende schmachteten, und derselbe außerdem Verdächtigungen gegen den Magistrat von Berlin vorgebracht hat, welcher die Vertheilung jener für die Verwundeten etc. eingegangenen Gelder verwaltet, ist der Abgeordnete Jung von dem Magistrat öffentlich in den Berliner Zeitungen der absichtlichen Unwahrheit beschuldigt, ohne daß die Erwiederung des etc. Jung den ihm gemachten Vorwurf entkräftet habe. Hier mögen der Authenticität wegen meine Sekundanten, der Kammergerichts-Assessor Bergenroth und Kammergerichts-Referendar v. Potworowski selbst den weiteren Hergang referiren. Der von ihnen mir überreichte Bericht lautet: „Erklärung. Herr G. Jung forderte uns auf, ihm bei seinem Pistolenduelle gegen Hrn. v. Vinke als Zeugen zu assistiren. Er legte uns zugleich den darauf bezüglichen Briefwechsel vor. Wir konnten nicht das geringste Bedenken tragen, die ehrenvolle Aufforderung anzunehmen. Auch erwarteten wir mit Bestimmtheit, daß Hr. v. Vincke der von seinen Zeugen geäußerten Bedenken ungeachtet das von ihm angenommene Duell vollziehen werde. Am 27. d. M. begaben wir uns mit Herrn Jung nach Eisenach. Dort fanden wir Hrn. v. Vinke nebst seinen Zeugen, dem Freiherrn v. Schlottheim und dem Major v. Voigts-Reetz. Der Graf Schwerin, wurde uns mitgetheilt, sei plötzlich erkrankt. Bei der Unterredung mit den Zeugen des Hrn. v. Vincke verlangten diese, daß Herr Jung sich erst darüber genügend ausweisen solle, welche Schritte er auf das v. Bülowsche Inserat gethan habe. Nicht überhaupt, sondern bis das geschehen, verweigere Hr. v. Vincke ihm die geforderte Satisfaktion. Die Angelegenheit mit dem Berliner Magistrate wurde nicht weiter zu einem Hinderungsgrunde des Duells gemacht und nur einmal vorübergehend erwähnt. Unsere Entgegnung, daß jetzt die weitere Erörterung in Betreff des v. Bülowschen Inserats nicht mehr am Orte sei, da Hr. v. Vinke die Forderung ohne alle Bedingung angenommen, veranlaßt Hrn. Schlottheim zu der Versicherung, daß Hr. v. Vincke die hier in Rede stehenden Thatsachen erst erfahren, nachdem er seine Briefe an Jung geschrieben hatte. Nach unserer Ueberzeugung rechtfertigte der gegen die sofortige Vollziehung des Duells gemachte Einwand — ein unberücksichtigt gebliebenes Inserat des Hrn. v. Bülow in der Vossischen Zeitung — die Weigerung des Hrn. v. Vincke so wenig, daß wir glaubten unsere Pflicht gegen Hrn. Jung vollständig erfüllt zu haben, wenn wir die Thatsache der Verweigerung des Duells konstatirten. Als wir daher auf unsere nochmalige Anfrage die definitive Erwiederung erhielten, daß Hr. v. Vincke sich jetzt nicht schießen werde und daß diese Erklärung als die offizielle Antwort des Hrn. v. Vincke selbst zu betrachten sei, brachen wir die weiteren Unterhandlungen ab. Um jedoch nichts unversucht zu lassen, den Hrn. v. Vincke zur Vollziehung des Duelles zu bewegen, gab Hr. Jung noch an demselben Abende folgende schriftliche Erklärung ab: Gegen das betreffende Inserat des Hrn. von Bülow habe ich keinerlei Schritte gethan 1. weil die Berichtigung in meiner Rede selbst und im stenographischen Berichte lag, Eisenach, den 27. Dezember 1848, Abends. Jung. Wir überbrachten dieselbe dem Herrn v. Schlottheim und v. Voigts-Reetz. Wir legten derselben zugleich den stenographischen Bericht über die 79. Sitzung der preußischen National-Versammlung vor, nach welchem die bezügliche Aeußerung des Hrn Jung dahin lautet: „ferner soll ein General ebenfalls, wie man sagt, Geld vertheilt haben.“ Es wurde uns darauf indessen zur Antwort, daß auch diese Erklärung nicht genüge und daß Hr. v. Vincke auch jetzt noch das Duell verweigere. Es wurde dabei ferner angeführt, daß außer dem Inserate des Hrn. v. Bülow noch andere Einsendungen in der Vossischen Zeitung, namentlich eine aus Frankfurt a d. O. (so weit wir uns erinnern von 3 Justizräthen und 1 Kaufmann unterschrieben) erschienen seien, die sich gleichsam hinter Hrn. v. Bülow gestellt und seine Sache aufgenommen hätten. Unsere Erwiederung, man konne von Männern einer gewissen politischen Stellung unmöglich verlangen, daß sie auf bloße Zeitungsinserate überall Rücksicht nehmen und sich entweder in einen weitläufigen Federkrieg der Eingesandts einlassen oder von den Einsendern auf anderem Wege Rechenschaft fordern mußten, fand keinen Eingang Wir konnten keine andere Erklärung von den Zeugen des Hrn. v. Vincke erlangen. Wir mußten uns auch dieses Mal damit begnügen, die Hrn. v. Schlottheim und von Voigts-Reetz zu fragen, ob ihre Erklärung die offizielle Antwort des Hrn. v. Vincke selbst sei. Als beide Herren uns das versicherten, brachen wir abermals die weiteren Unterhandlungen ab. Wir hatten nun die feste Ueberzeugung gewonnen, daß wir den Hrn. v. Vincke jetzt nicht zur Vollziehung des Duelles vermögen konnten. Da wir nicht seine, sondern seines Gegners Interesse wahrzunehmen hatten, konnten wir uns auch nicht veranlaßt fühlen, ihn auf die Folgen seiner Weigerung aufmerksam zu machen. Wir riethen daher Herrn Jung abzureisen. Am 28 kehrten wir unverrichteter Sache nach Berlin zurück. Berlin, den 29. December 1848. L. Potworowski. G. Bergenroth. So weit die nackte Darstellung der Thatsachen. Hr. v. Vincke hat also auch hier sein altes Steckenpferd, den Rechtsboden, geritten, den Rechtsboden des Duellcomments, und zwar mit demselben Mißgeschick, wie den politischen. — Es ist nämlich etwas Anderes, wenn ein Privatmann eine ehrenrührige Beschuldigung, von deren Wahrheit oder Unwahrheit Niemand urtheilen kann, unerörtert läßt, als wenn ein öffentlicher Charakter es verschmäht, einer leichtsinnigen oder böswilligen Verdrehung seiner Worte entgegenzutreten, von deren wahrem Sinn sich Jeder in den Zeitungen und stenographischen Berichten uberzeugen kann. — Nach Vincke's Theorie würden wenig politische Charaktere, er selbst mit eingeschlossen, mehr satisfaktionsfähig sein. Jellachich und Windischgrätz, die doch Herr von Vincke gewiß für sehr ehrenwerth hält, mußten z. B. Herrn Louis Drucker zur Rechenschaft ziehen u. s. w. — Ich würde auch Herrn v. Vincke wegen seiner Beleidigung der Nationalversammlung nicht gefordert und es ihm nicht verübelt haben, wenn er, im Falle ich es doch gethan, mich zurückgewiesen hätte; — denn so wenig wie der Staat, darf der Einzelne die Redefreiheit der Deputirten beeinträchtigen. Anders aber ist es, wenn Jemand einer ganzen Partei den Fehdehandschuh hinwirft und sie höhnend auffordert, denselben doch aufzunehmen. Hier war der Kampf erlaubt und von Bedeutung, denn es galt dem Junkerthum zu zeigen: daß auch die Demokratie schlaglustig ist, sobald das Ziel die Mühe lohnt. — Herr von Vincke hat mir freilich den Sieg sehr leicht gemacht und das Feld, auf dem er so trotzig umherstolzirte, gar eilig verlassen. Hoffentlich wird er sich dies zur Lehre dienen lassen, und den Fehdehandschuh nicht mehr so ins Blaue hinauswerfen, denn man kann bei solchen Gelegenheiten nicht wissen, wer ihn aufnimmt. Berlin, den 29. December 1848. Jung. 68 Cleve, 8. April. Heute stand Karl Vallender, Herweghscher Freischärler, vor den Schranken des Assisenhofes zu Cleve, und wurde freigesprochen. Dem Manne traf das herbe Geschick, daß er schon den 14. August die Binger Brücke passirte und daß erst den 15. August Baden alle Betheiligte an dem Herweghschen Freischaarenzuge amnestirte. Auf diese Weise gerieth er in die bekanntlich sanften und weichen Arme der preußischen Dame Justitia, welche ihre Lieblinge viel zu sehr liebt, sie dann entläßt, wenn sie halb todt sind. Karl Vallender zog als rüstiger starker Mann aus Paris, um in Deutschland für die deutsche Freiheit zu kämpfen, nöthigen Falles für sie sterben; ein blasser, hüstelnder, von Gicht gebeugter Mann, kam er heute aus dem Kerker zu Cleve. Er ward hier im Gefängnisse krank; dreimal hatte der Arme sich wund gelegen, trotzdem kam er nicht mal auf eine Matratze; der Strohsack spielte eine Hauptrolle für so einen in der Voruntersuchung sich befindenden Republikaner. Wir lassen nun die Verhandlungen folgen. Ein politischer Prozeß. Karl Vallender, 31 Jahre alt, Handlungsdiener, geboren zu Meurs, zuletzt ohne bestimmten Wohnort. Es gehört zur Geschichte, daß im März d. J., nachdem die pariser Februar-Revolution ihre Rückwirkung auf Deutschland geäußert, und zugleich eine Menge deutscher Arbeiter in Paris außer Brod gesetzt hatte, Freischaaren unter Herwegh's Oberleitung von dort auszogen, um mit Gewalt der Waffen dem ihrer Meinung nach geknechteten Vaterlande die Freiheit und die heiß ersehnte Republik zu bringen. Sie zogen in drei Kolonnen über Straßburg an die badische Gränze, und sammelten sich zu Bonzenheim im südlichen Elsaß, wo das kleine Heer eingetheilt und möglichst bewaffnet wurde. Sie überschritten den Rhein in den Ostertagen, zogen einige Tage im badischen Oberlande umher, entschlossen sich aber dann, nachdem die gleichzeitige Schilderhebung Heckers verunglückt war, den Rückzug nach der Schweiz zu nehmen. Auf diesem Zuge wurden sie am 27. April, nachdem sie Dossenbach passirt hatten, in der Nähe dieses Ortes von würtembergischen Truppen ereilt, welche nach kurzem Widerstande die Bande zersprengte und einige hundert, theils auf dem Platze, theils auf der Flucht gefangen nahmen. Diese Gefangenen wurden nach Bruchsal gebracht, wo von der großherzoglich badischen Regierung eine Untersuchungs-Kommission niedergesetzt worden war. Die Menge der Gefangenen machte es aber der Regierung wünschenswerth, sich eines Theils derselben zu entledigen, und man hat daher diejenigen, die aus anderen deutschen Bundesstaaten zu Hause waren, an ihre heimathlichen Gerichte abgegeben. Auf solche Weise ist auch der Angeklagte Karl Vallendar nach Cleve gekommen. Zur Begründung der Anklage liegt, — da die badischen Behörden außer den Verhörsprototollen der Gefangenen nichts mitgetheilt haben, — nur zum objektiven Thatbestande die Notorietät, und in subjektiver Beziehung das Geständniß des Angeklagten vor. Derselbe gibt Folgendes an: Seit November v. J. in Paris und geschäftslos geworden, durch den Ausbruch der Revolution, schloß er sich der ersten Kolonne der Herweg'schen Schaaren an, welche unter Anführung von Arendt aus Berlin am 23 März Paris verließ. Er bekleidete die Stelle als Bataillonsschreiber, in welcher Eigenschaft er die Kompagnie-Listen und das Kassenbuch zu führen hatte, that aber zugleich seinen Dienst als gemeiner Soldat. Bei der Waffenvertheilung erhielt er einen Säbel und zwei Pistolen. Bei dem Treffen zu Dossenbach war er im Feuer, ohne — der Entfernung wegen — von seinen Waffen Gebrauch zu machen. Er entfloh mit den Uebrigen und wurde um die Mittagszeit von würtembergischen Lanzenreitern gefangen genommen. Demnach wird Karl Vallender angeklagt: im April 1848 an einem bewaffneten Einfall in das Großherzogthum Baden Theil genommen, und dadurch ein Attentat begangen zu haben, dessen Zweck war, die Verfassung und Regierung des Großherzogthums Baden und des deutschen Bundes umzustürzen und zu verändern. Verbrechen gegen die Art. 87, 88, 97 d. St.-G.-B. und das Publikationspatent vom 28. Oktober 1836. Köln, den 7. November 1848. Der General-Prokurator beim Königl. rheinischen Appellations-Gerichtshofe (gez.) Nicolovius. (Fortsetzung folgt.) Redakteur en chef: Karl Marx. Herzogl. Braunsch. Eisenbahn-Wirthschaft, Zu den vielfachen Klagen, welche bisher über die Herzogl. Braunschw. Eisenbahn-Verwaltung in der Presse laut geworden, sind wir gewungen, noch eine neue hinzuzufügen. Seit einiger Zeit ist es mehrfach und so auch heute vorgekommen, daß der von Berlin und Leipzig nach Köln und anderen Orten bestimmte Nachtzug bei seiner höchstens um 1/2 Stunde verspäteten Ankunft in Oschersleben liegen bleiben mußte, weil die zu seiner Abholung speziell von Braunschweig hergesandte Lokomotive wenige Minuten vorher los und ledig dahier zurückgekehrt war. Alle Schritte, eine 2te, jederzeit für unvorhergesehene Fälle in Bereitschaft gehaltene Lokomotive zur Weiterbeförderung zu benutzen, waren heute gleich wie früher vergeblich. Der einzige Umstand, daß die meist[e]n Reisenden, abgesehen von dem langweiligen 5stündigen Aufenthalt auf der hiesigen Station, dadurch volle 24 Stunden später am Ziele ihrer Reise anlangen, wird die Frage rechtfertigen, was denn eigentlich die hiesige Verwaltung zu einem solchen Verfahren veranlassen kann. Ist es, wie das Gerücht behauptet, eine einfache Chikane zwischen der Braunschweiger und Magdeburger Direktion, und glaubt etwa die erstere als Staats-Anstalt die Interessen des Publikums unberücksichtigt lassen zu dürfen, oder sollte etwa dieser bureaukratische Uebermuth nicht bei der Oberbehörde selbst, sondern nur bei den auf hiesiger Station Beamteten zu Hause sein und letztere vielleicht bei dem verzögerten Aufenthalte ihre Rechnung finden, oder sind die herzogl. Kassen zu Braunschweig so wohl gefüllt, daß sie derartige Spazierfahrten einer Lokomotive ohne Train zwischen Oschersleben und Braunschweig ohne Weiteres übersehen können? Und wenn dieses nicht der Fall, sollte etwa endlich nicht einmal auch das Braunschweigische Volk der kostspieligen Beamten-Wirthschaft überdrüssig sein und dieselbe durch eine angemessene und wohlfeile Privat-Verwaltung zu ersetzen wünschen? Auf diese Frage, von denen die es können, eine baldige Antwort durch die Presse erbittend, haben wir uns veranlaßt gefühlt, im Interesse des reisenden Publikums auf diese Thatsache aufmerksam zu machen. Oschersleben, den 6. Januar 1849. Dr. Wedekind, M. Müller, Dr. Sergen, A. Buddecke. Im Namen 45 zurückgebliebener Passagiere. Auf den Antrag des Staats-Ministeriums in dem Berichte vom 4. d. M. bestimme Ich, daß auf den 22. und den 29. Januar d. J. wegen der auf diese Tage durch das Patent vom 5. Dezember v. J. (Gesetz-Sammlung Seite 392) anberaumten Wahlen hinsichtlich der Vornahme von Rechtsgeschäften, so wie der Amtshandlungen der Behörden und einzelnen Beamten, die in den bürgerlichen Gesetzen für Sonn- und Festtage gegebenen Bestimmungen angewendet werden sollen. Dieser Mein Erlaß ist durch Aufnahme in die Gesetz-Sammlung zur allgemeinen Kenntniß zu bringen Charlottenburg, den 5. Januar 1849. (gez.) Friedrich Wilhelm. Graf von Brandenburg. von Ladenberg. von Manteuffel. von Strotha. Rintelen. von der Heydt. Für den Finanz-Minister: Kühne. Graf von Bülow. An das Staats-Ministerium. Handelsnachrichten. [irrelevantes Material] Meteorologische Beobachtungen. [irrelevantes Material] <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div xml:id="ar194b_006" type="jArticle"> <p><pb facs="#f0002" n="1054"/> wenn die auswärtige Nachfrage befriedigt ist, und da andrerseits im Auslande es keinen beträchtlichen Markt für Gold gibt: so würde der Preis fallen, wenn bei uns Silber statt Gold zum Werthmesser diente. Wir bezweifeln nicht, daß der Goldpreis in der hiesigen Münze (3 Pf. 17 Sch. 10 1/2 Pf. pro Unze) und der Preis, zu welchem die Bank von England das Gold kaufen muß (3 Pf. 17 Sch. 9 Pf. pro Unze) Ursachen sind, welche den Goldwerth nicht bloß reguliren, sondern in gewisser Hinsicht für die ganze Welt bestimmen. Unterstelle man einmal, daß bei einer Goldcirkulation in England von mehr als 30 Mill. Pf. St. und bei einem Bankvorrath von 15 Mill. Pf. St. diese Masse durch eine Aenderung des Werthmessers plötzlich auf den europäischen Markt geworfen würde: wie bedeutend müßte es da im Preise fallen! Nur reiche Länder können beträchtliche Massen edler Metalle kaufen und nur das reichste aller Länder (England) ist im Stande, Gold als Landesmünze zu haben.</p> <p>Hieraus ergibt sich, wie gerade England durch eine plötzliche und massenhafte Produktion seines Werthmessers zuerst und am empfindlichsten berührt werden muß. Denn die Bereicherung Amerikas durch die innerhalb seines Gebiets entdeckten edlen Metalle fände nur in so fern statt, als es größere Mittel erhielte, um nützlichere und nothwendigere Arbeitsprodukte dagegen einzutauschen. Gold ist nur werthvoll als Tauschmedium. Die Verein. Staaten würden also alles bei ihnen selbst nicht erforderliche Gold nach Europa senden, ja, es würde auf ganz natürlichem Wege aus Amerika abfließen, indem der Wechselkurs seine Ausfuhr begünstigen würde.</p> <p>Der Betrag in baarer Münze, hauptsächlich aus Silberbarren und gemünztem Silber bestehend, welcher in letzter Zeit in England cirkulirte, war ungewöhnlich groß, ohne jedoch eine wesentliche Veränderung in den Preisen zu bewirken. Als ein Hauptgrund dieses Phänomens erscheint der schwankende Stand des Credits, womit stets ein größerer Bedarf baarer Cirkulationsmittel verbunden ist. (Die Daily News vergessen die aus ganz Europa nach England geflüchteten Schätze. Nach der ersten französischen Revolution strömte ebenso das Gold und Silber aus Frankreich, Holland, Belgien u. s. w. nach England, Deutschland etc.)</p> <p>Eine neue Quelle der Goldproduktion bot in den letzten 40 Jahren die Erfindung, das Gold von dem Silber, womit es verbunden vorgefunden wird, durch Schwefelsäure zu scheiden, so daß kein Gran Gold verloren geht, während der abgeschiedene Silbergehalt weit die Kosten der Operation übersteigt. Der frühere Scheidungsprozeß durch Salpetersäure war ungleich kostspieliger.</p> <p>Es ist schwer zu bestimmen, wie groß der Vorrath von Gold sein würde, der den Werth der edlen Metalle in Europa merklich modifiziren würde. Nehmen wir aber an, daß die gegenwärtigen Minen vollständig die Nachfrage decken und jährlich die Quantität ersetzen, die der Circulation entzogen wird und durch Abschleifung u. dergl. Ursachen verloren geht, so müssen wir sagen, daß die kalifornischen Schätze ein solches Resultat hervorbringen werden. Es währte lange Zeit nach der Entdeckung von Amerika, bis der Anwachs der edlen Metalle in Europa bemerklich gefühlt wurde. Zwanzig und mehr Jahre verflossen selbst nach der Entdeckung der reichen Minen von Potosi, bevor ein erhebliches Wachsen der Preise stattfand. Adam Smith behauptet, daß die Wirkung kaum vor dem Jahre 1510 bemerkt wurde.</p> <p>Man muß aber in Erwägung ziehn, daß die edlen Metalle allmählig im Preise sanken: daß die Kunst des Bergbau's wenig entwickelt war, und daß die wachsende Civilisation einen größern Gebrauch und vielseitigere Konsumtion der edlen Metalle mit sich brachte. Ehe die Minen von Amerika ihre Schätze ausspieen, war das Verhältniß des Goldes zum Silber, wie 1:12; es ist jetzt wie 1:15. Betrachtet man den beschränkten Markt für Gold, und den ausgedehnten Markt für Silber in Europa, so scheint jede beträchtliche Goldzufuhr, während das Silber nur im bisherigen Verhältniß sich vermehrt, das Verhältniß verändern zu müssen, worauf unser Werthmaß basirt. Der Werth des Goldes wird fallen im Verhältniß zu Silber; die Proportion von 1:15 wird sich nicht länger halten lassen. Es werden dann alle Preise in unserem Tauschmedium abgeschätzt fallen, d. h. für eine Unze Gold wird man im Austausche weniger Produkte erhalten als bisher. Und nehmen wir an, daß der Preis des Silbers derselbe bleibt wie bisher, ungefähr 5 Sh. eine Unze, so wird unser Sovereign (1 Pf. Sterl. in Gold) niedrigeren Cours in allen Ländern haben als bisher, und alle Wechseloperationen werden bedeutend hierunter zu leiden haben.</p> <p>Nach den letzten Berichten von Californien sollen 500 Meilen der Habsucht der Geldjäger offen liegen und einige Abentheurer bis 18 Hundert Dollars täglich gesammelt haben, so daß die muthmaßliche Durchschnittsernte per Kopf sich von 8 bis 10 Doll täglich beläuft oder auf 2 L St. Dieselbe Autorität versichert, daß 100,000 Personen ein zu diesem Betrage ergiebiges Exploitationsfeld vorfinden. Es gibt dies für das Jahr 60,000,000 L. St., also 600,000,000 L. St. in 10 Jahren! Ein furchtbarer Betrag von Goldstaub, mehr als hinreichend, um die Gemüthsruhe von 10,000 politischen Oekonomen zu erschüttern.</p> <p> <ref type="link">(Schl. f.)</ref> </p> </div> <div xml:id="ar194b_007" type="jArticle"> <head><bibl><author>*</author></bibl> Dublin, 9. Jan.</head> <p>Der Prozeß Duffy's wird noch immer fortgesetzt und bietet das wichtigste Bild der verwickelsten aller Gerichtsverhandlungen. Der Umstand, daß man die katholische Jury ausschloß, hat zu große Sensation gemacht und man sucht den begangenen Fehler jetzt dadurch gut zu machen, daß man nachträglich noch aus jeder Gemeinde der Diözese von Dublin einen Geistlichen als Zeuge der Verhandlungen vorladet.</p> <p>Die Repeal-Association hat neuerdings einen Versuch gemacht, die alte Agitation wieder wie früher zu beginnen.</p> </div> </div> <div n="1"> <head>[Ohne Rubrik]</head> <div xml:id="ar194b_008" type="jArticle"> <head>(Verspätet.)<lb/> Erklärung über das beabsichtigte Duell zwischen v. Vincke und mir.</head> <p>In der 134sten Sitzung der deutschen Nationalversammlung zu Frankfurt a. M. erklärte Herr v. Vincke die Majorität der Versammlung in Berlin sei nicht frei von Motiven niederen Ehrgeizes gewesen. Auf die Reklamation mehrerer Mitglieder der Linken, und den Ruf: „das ist nicht ritterlich“ setzte er hinzu: „In der Erfahrung meines Lebens habe ich gelernt alle meine Aeußerungen zu vertreten, und dies auf eine so ritterliche Weise, als sie nur immer verlangt werden kann, und daß ich bereit bin, Jedem, der sich von mir beleidigt fühlt, Rede zu stehen.“ — Hierauf rief ihn der Präsident zur Ordnung, weil in seinen Worten eine Provocation liege. Vincke antwortete, daß er nur habe sagen wollen: „daß er jenen Männern aus der Versammlung in Berlin, wenn sie sich durch eine Aeußerung von ihm für beleidigt hielten, Rede zu stehen gesonnen sei.“</p> <p>Hierauf schrieb ich am 16. Dec. an Herrn v Vincke: „daß, so sehr ich sonst solche Radomontaden verachte, doch die Gelegenheit, einen Verräther zu züchtigen, zu günstig sei, um sie nicht zu benutzen; daß ich seine Ausforderung annehme für mich, und zwar auf Pistolen.“ Zugleich proponirte ich Eisenach als Ort des Rencontre's.</p> <p>Am 19. Dec. antwortete v. Vincke: „daß er mit Vergnügen bereit sei, die an ihn gerichtete Ausforderung anzunehmen, sowie mit Dank den Vorschlag sich in Eisenach zu treffen, acceptire.“ Zugleich bestimmte er vorläufig den 28. Morgens, als Zeitpunkt des Kampfes.</p> <p>Am 21. Dec schrieb er abermals, setzte definitiv den 28. als Kampftermin an, und theilte mit, daß der Graf v. Schwerin und der Freiherr v. Schlottheim ihn als Secundanten begleiten, und mit den meinigen die Bedingungen des Duells feststellen würden.</p> <p>Mit diesem Briefe zugleich erhielt ich ein Schreiben der beiden ebengenannten Secundanten, welches zwar vom 22., also einen Tag später wie das v. Vincke datirt, nach dem Postzeichen aber mit diesem am 22. zur Post gegeben ist. Darin heißt es: „daß aus zuverlässigen Quellen ihnen Thatsachen im Betreff meiner Person mitgetheilt wären, die eine nähere Aufklärung erheischen. (Eine Anlage enhielt dieselben.) „Wir dürfen annehmen (hieß es weiter), daß Sie die Richtigkeit der Thatsachen vorausgesetzt, den darin enthaltenen Beschuldigungen Ihrer Ehre gebührend entgegengetreten und Sich dadurch die Fähigkeit erhalten haben werden, auf die von Ihnen gewünschte und von Herrn v. Vincke angenommene Weise Satisfaction von diesem für die Ihnen vermeintlich angethane Beleidigung zu fordern; unsere Pflicht erheischt aber zuvor von Ew. Wohlgeboren gefälligen Nachweis zu erbitten Nur insofern dieser vollständig genügend geführt wird, würden wir unserem Freunde rathen können in das Duell mit Ihnen einzugehen. Da es jedoch kaum möglich sein wird bis zum 26 Ew. Wohlgeboren Antwort hier noch zu erhalten, Herr v. Vincke aber bereits den 27. zur Zusammenkunft in Eisenach bestimmt hat, so werden wir uns an dem bestimmten Tage in Eisenach einfinden.“</p> <p>Die Anlage aber lautete:</p> <p rendition="#et">„<hi rendition="#g">Abschrift</hi>. 1. Nachdem der Abgeordnete Jung in der National-Versammlung sich dahin ausgesprochen hat, daß von den Berliner Barrikadenkämpfern viele im Elende schmachteten, und derselbe außerdem Verdächtigungen gegen den Magistrat von Berlin vorgebracht hat, welcher die Vertheilung jener für die Verwundeten etc. eingegangenen Gelder verwaltet, ist der Abgeordnete Jung von dem Magistrat öffentlich in den Berliner Zeitungen der absichtlichen Unwahrheit beschuldigt, ohne daß die Erwiederung des etc. Jung den ihm gemachten Vorwurf entkräftet habe.<lb/> 2. Nachdem von den Arbeitern bei dem letzten Aufruhr in Berlin eine Barrikade in der Roßstraße erbaut und von der Bürgerwehr genommen wurde, hat der Abgeordnete Jung in der National-Versammlung von der Tribüne erklärt, daß ein bekannter General Geld bei der Barrikade unter das Volk vertheilt und dasselbe zum Aufruhr aufgefordert habe Der Oberst a. D., F. v. Bülow, hat darauf in der Vossischen Zeitung (aus der es auch in andere Blätter übergegangen ist) unter Hinweisung auf das Verbrecherische und Hochverrätherische einer solchen Handlung für einen Offizier, den etc. Jung für einen Lügner und Verläumder erklärt, wenn er seine Aussagen nicht bewahrheiten könne. Obgleich vielfach in öffentlichen Blättern der etc. Jung aufgefordet wurde, seine Aussage zu beweisen, widrigenfalls der Vorwurf der Lüge und Verläumdung auf ihm lasten bleibe, so hat derselbe sich dennoch nicht gereinigt und steht bis jetzt noch als Lügner und Verläumder, also satisfaktionsunfähig da.“</p> <p>Hier mögen der Authenticität wegen meine Sekundanten, der Kammergerichts-Assessor Bergenroth und Kammergerichts-Referendar v. Potworowski selbst den weiteren Hergang referiren. Der von ihnen mir überreichte Bericht lautet:</p> <p>„<hi rendition="#g">Erklärung</hi>. Herr G. Jung forderte uns auf, ihm bei seinem Pistolenduelle gegen Hrn. v. Vinke als Zeugen zu assistiren. Er legte uns zugleich den darauf bezüglichen Briefwechsel vor. Wir konnten nicht das geringste Bedenken tragen, die ehrenvolle Aufforderung anzunehmen. Auch erwarteten wir mit Bestimmtheit, daß Hr. v. Vincke der von seinen Zeugen geäußerten Bedenken ungeachtet das von ihm angenommene Duell vollziehen werde.</p> <p>Am 27. d. M. begaben wir uns mit Herrn Jung nach Eisenach. Dort fanden wir Hrn. v. Vinke nebst seinen Zeugen, dem Freiherrn v. Schlottheim und dem Major v. Voigts-Reetz. Der Graf Schwerin, wurde uns mitgetheilt, sei plötzlich erkrankt.</p> <p>Bei der Unterredung mit den Zeugen des Hrn. v. Vincke verlangten diese, daß Herr Jung sich erst darüber genügend ausweisen solle, welche Schritte er auf das v. Bülowsche Inserat gethan habe. Nicht überhaupt, sondern bis das geschehen, verweigere Hr. v. Vincke ihm die geforderte Satisfaktion. Die Angelegenheit mit dem Berliner Magistrate wurde nicht weiter zu einem Hinderungsgrunde des Duells gemacht und nur einmal vorübergehend erwähnt. Unsere Entgegnung, daß jetzt die weitere Erörterung in Betreff des v. Bülowschen Inserats nicht mehr am Orte sei, da Hr. v. Vinke die Forderung ohne alle Bedingung angenommen, veranlaßt Hrn. Schlottheim zu der Versicherung, daß Hr. v. Vincke die hier in Rede stehenden Thatsachen erst erfahren, nachdem er seine Briefe an Jung geschrieben hatte.</p> <p>Nach unserer Ueberzeugung rechtfertigte der gegen die sofortige Vollziehung des Duells gemachte Einwand — ein unberücksichtigt gebliebenes Inserat des Hrn. v. Bülow in der Vossischen Zeitung — die Weigerung des Hrn. v. Vincke so wenig, daß wir glaubten unsere Pflicht gegen Hrn. Jung vollständig erfüllt zu haben, wenn wir die Thatsache der Verweigerung des Duells konstatirten. Als wir daher auf unsere nochmalige Anfrage die definitive Erwiederung erhielten, daß Hr. v. Vincke sich jetzt nicht schießen werde und daß diese Erklärung als die offizielle Antwort des Hrn. v. Vincke selbst zu betrachten sei, brachen wir die weiteren Unterhandlungen ab.</p> <p>Um jedoch nichts unversucht zu lassen, den Hrn. v. Vincke zur Vollziehung des Duelles zu bewegen, gab Hr. Jung noch an demselben Abende folgende schriftliche Erklärung ab:</p> <p>Gegen das betreffende Inserat des Hrn. von Bülow habe ich keinerlei Schritte gethan</p> <p rendition="#et">1. weil die Berichtigung in meiner Rede selbst und im stenographischen Berichte lag,<lb/> 2. weil ein Mehres zu thun mir der bekannte Charakter der Bülowschen Anfragen verbot, denen eine Wichtigkeit beizulegen dem Ernste meiner Stellung zuwider gewesen wäre.</p> <p>Eisenach, den 27. Dezember 1848, Abends.</p> <p><hi rendition="#g">Jung</hi>.</p> <p>Wir überbrachten dieselbe dem Herrn v. Schlottheim und v. Voigts-Reetz. Wir legten derselben zugleich den stenographischen Bericht über die 79. Sitzung der preußischen National-Versammlung vor, nach welchem die bezügliche Aeußerung des Hrn Jung dahin lautet:</p> <p rendition="#et">„ferner soll ein General ebenfalls, wie man sagt, Geld vertheilt haben.“</p> <p>Es wurde uns darauf indessen zur Antwort, daß auch diese Erklärung nicht genüge und daß Hr. v. Vincke auch jetzt noch das Duell verweigere. Es wurde dabei ferner angeführt, daß außer dem Inserate des Hrn. v. Bülow noch andere Einsendungen in der Vossischen Zeitung, namentlich eine aus Frankfurt a d. O. (so weit wir uns erinnern von 3 Justizräthen und 1 Kaufmann unterschrieben) erschienen seien, die sich gleichsam hinter Hrn. v. Bülow gestellt und seine Sache aufgenommen hätten.</p> <p>Unsere Erwiederung, man konne von Männern einer gewissen politischen Stellung unmöglich verlangen, daß sie auf bloße Zeitungsinserate überall Rücksicht nehmen und sich entweder in einen weitläufigen Federkrieg der Eingesandts einlassen oder von den Einsendern auf anderem Wege Rechenschaft fordern mußten, fand keinen Eingang Wir konnten keine andere Erklärung von den Zeugen des Hrn. v. Vincke erlangen.</p> <p>Wir mußten uns auch dieses Mal damit begnügen, die Hrn. v. Schlottheim und von Voigts-Reetz zu fragen, ob ihre Erklärung die offizielle Antwort des Hrn. v. Vincke selbst sei. Als beide Herren uns das versicherten, brachen wir abermals die weiteren Unterhandlungen ab.</p> <p>Wir hatten nun die feste Ueberzeugung gewonnen, daß wir den Hrn. v. Vincke jetzt nicht zur Vollziehung des Duelles vermögen konnten. Da wir nicht seine, sondern seines Gegners Interesse wahrzunehmen hatten, konnten wir uns auch nicht veranlaßt fühlen, ihn auf die Folgen seiner Weigerung aufmerksam zu machen. Wir riethen daher Herrn Jung abzureisen. Am 28 kehrten wir unverrichteter Sache nach Berlin zurück.</p> <p>Berlin, den 29. December 1848.</p> <p><hi rendition="#g">L. Potworowski. G. Bergenroth</hi>.</p> <p>So weit die nackte Darstellung der Thatsachen.</p> <p>Hr. v. Vincke hat also auch hier sein altes Steckenpferd, den Rechtsboden, geritten, den Rechtsboden des Duellcomments, und zwar mit demselben Mißgeschick, wie den politischen. — Es ist nämlich etwas Anderes, wenn ein Privatmann eine ehrenrührige Beschuldigung, von deren Wahrheit oder Unwahrheit Niemand urtheilen kann, unerörtert läßt, als wenn ein öffentlicher Charakter es verschmäht, einer leichtsinnigen oder böswilligen Verdrehung seiner Worte entgegenzutreten, von deren wahrem Sinn sich Jeder in den Zeitungen und stenographischen Berichten uberzeugen kann. — Nach Vincke's Theorie würden wenig politische Charaktere, er selbst mit eingeschlossen, mehr satisfaktionsfähig sein. Jellachich und Windischgrätz, die doch Herr von Vincke gewiß für sehr ehrenwerth hält, mußten z. B. Herrn Louis Drucker zur Rechenschaft ziehen u. s. w. — Ich würde auch Herrn v. Vincke wegen seiner Beleidigung der Nationalversammlung nicht gefordert und es ihm nicht verübelt haben, wenn er, im Falle ich es doch gethan, mich zurückgewiesen hätte; — denn so wenig wie der Staat, darf der Einzelne die Redefreiheit der Deputirten beeinträchtigen. Anders aber ist es, wenn Jemand einer ganzen Partei den Fehdehandschuh hinwirft und sie höhnend auffordert, denselben doch aufzunehmen. Hier war der Kampf erlaubt und von Bedeutung, denn es galt dem Junkerthum zu zeigen: daß auch die Demokratie schlaglustig ist, sobald das Ziel die Mühe lohnt. — Herr von Vincke hat mir freilich den Sieg sehr leicht gemacht und das Feld, auf dem er so trotzig umherstolzirte, gar eilig verlassen. Hoffentlich wird er sich dies zur Lehre dienen lassen, und den Fehdehandschuh nicht mehr so ins Blaue hinauswerfen, denn man kann bei solchen Gelegenheiten nicht wissen, wer ihn aufnimmt.</p> <p>Berlin, den 29. December 1848.</p> <p><hi rendition="#g">Jung</hi>.</p> </div> <div xml:id="ar194b_009" type="jArticle"> <head><bibl><author>68</author></bibl> Cleve, 8. April.</head> <p>Heute stand Karl Vallender, Herweghscher Freischärler, vor den Schranken des Assisenhofes zu Cleve, und wurde freigesprochen. Dem Manne traf das herbe Geschick, daß er schon den 14. August die Binger Brücke passirte und daß erst den 15. August Baden alle Betheiligte an dem Herweghschen Freischaarenzuge amnestirte. Auf diese Weise gerieth er in die bekanntlich sanften und weichen Arme der preußischen Dame Justitia, welche ihre Lieblinge viel zu sehr liebt, sie dann entläßt, wenn sie halb todt sind. Karl Vallender zog als rüstiger starker Mann aus Paris, um in Deutschland für die deutsche Freiheit zu kämpfen, nöthigen Falles für sie sterben; ein blasser, hüstelnder, von Gicht gebeugter Mann, kam er heute aus dem Kerker zu Cleve. Er ward hier im Gefängnisse krank; dreimal hatte der Arme sich wund gelegen, trotzdem kam er nicht mal auf eine Matratze; der Strohsack spielte eine Hauptrolle für so einen in der Voruntersuchung sich befindenden Republikaner.</p> <p>Wir lassen nun die Verhandlungen folgen.</p> <p rendition="#et"><hi rendition="#b">Ein politischer Prozeß.</hi><lb/><hi rendition="#g">Anklageschrift</hi><lb/> gegen</p> <p>Karl Vallender, 31 Jahre alt, Handlungsdiener, geboren zu Meurs, zuletzt ohne bestimmten Wohnort.</p> <p>Es gehört zur Geschichte, daß im März d. J., nachdem die pariser Februar-Revolution ihre Rückwirkung auf Deutschland geäußert, und zugleich eine Menge deutscher Arbeiter in Paris außer Brod gesetzt hatte, Freischaaren unter Herwegh's Oberleitung von dort auszogen, um mit Gewalt der Waffen dem ihrer Meinung nach geknechteten Vaterlande die Freiheit und die heiß ersehnte Republik zu bringen. Sie zogen in drei Kolonnen über Straßburg an die badische Gränze, und sammelten sich zu Bonzenheim im südlichen Elsaß, wo das kleine Heer eingetheilt und möglichst bewaffnet wurde. Sie überschritten den Rhein in den Ostertagen, zogen einige Tage im badischen Oberlande umher, entschlossen sich aber dann, nachdem die gleichzeitige Schilderhebung Heckers verunglückt war, den Rückzug nach der Schweiz zu nehmen. Auf diesem Zuge wurden sie am 27. April, nachdem sie Dossenbach passirt hatten, in der Nähe dieses Ortes von würtembergischen Truppen ereilt, welche nach kurzem Widerstande die Bande zersprengte und einige hundert, theils auf dem Platze, theils auf der Flucht gefangen nahmen.</p> <p>Diese Gefangenen wurden nach Bruchsal gebracht, wo von der großherzoglich badischen Regierung eine Untersuchungs-Kommission niedergesetzt worden war. Die Menge der Gefangenen machte es aber der Regierung wünschenswerth, sich eines Theils derselben zu entledigen, und man hat daher diejenigen, die aus anderen deutschen Bundesstaaten zu Hause waren, an ihre heimathlichen Gerichte abgegeben. Auf solche Weise ist auch der Angeklagte Karl Vallendar nach Cleve gekommen.</p> <p>Zur Begründung der Anklage liegt, — da die badischen Behörden außer den Verhörsprototollen der Gefangenen nichts mitgetheilt haben, — nur zum objektiven Thatbestande die Notorietät, und in subjektiver Beziehung das Geständniß des Angeklagten vor. Derselbe gibt Folgendes an:</p> <p>Seit November v. J. in Paris und geschäftslos geworden, durch den Ausbruch der Revolution, schloß er sich der ersten Kolonne der Herweg'schen Schaaren an, welche unter Anführung von Arendt aus Berlin am 23 März Paris verließ. Er bekleidete die Stelle als Bataillonsschreiber, in welcher Eigenschaft er die Kompagnie-Listen und das Kassenbuch zu führen hatte, that aber zugleich seinen Dienst als gemeiner Soldat. Bei der Waffenvertheilung erhielt er einen Säbel und zwei Pistolen. Bei dem Treffen zu Dossenbach war er im Feuer, ohne — der Entfernung wegen — von seinen Waffen Gebrauch zu machen. Er entfloh mit den Uebrigen und wurde um die Mittagszeit von würtembergischen Lanzenreitern gefangen genommen.</p> <p>Demnach wird Karl Vallender angeklagt:</p> <p rendition="#et">im April 1848 an einem bewaffneten Einfall in das Großherzogthum Baden Theil genommen, und dadurch ein Attentat begangen zu haben, dessen Zweck war, die Verfassung und Regierung des Großherzogthums Baden und des deutschen Bundes umzustürzen und zu verändern.</p> <p>Verbrechen gegen die Art. 87, 88, 97 d. St.-G.-B. und das Publikationspatent vom 28. Oktober 1836.</p> <p><hi rendition="#g">Köln,</hi> den 7. November 1848.</p> <p>Der General-Prokurator beim Königl. rheinischen Appellations-Gerichtshofe (gez.) <hi rendition="#g">Nicolovius</hi>.</p> <p> <ref type="link">(Fortsetzung folgt.)</ref> </p> </div> </div> <div> <bibl>Redakteur en chef: <editor>Karl Marx.</editor> </bibl> </div> <div type="jReadersLetters" n="1"> <div xml:id="ar194b_010" type="jArticle"> <head>Herzogl. Braunsch. Eisenbahn-Wirthschaft,</head> <p>Zu den vielfachen Klagen, welche bisher über die Herzogl. Braunschw. Eisenbahn-Verwaltung in der Presse laut geworden, sind wir gewungen, noch eine neue hinzuzufügen. Seit einiger Zeit ist es mehrfach und so auch heute vorgekommen, daß der von Berlin und Leipzig nach Köln und anderen Orten bestimmte Nachtzug bei seiner höchstens um 1/2 Stunde verspäteten Ankunft in Oschersleben liegen bleiben mußte, weil die zu seiner Abholung speziell von Braunschweig hergesandte Lokomotive wenige Minuten vorher los und ledig dahier zurückgekehrt war. Alle Schritte, eine 2te, jederzeit für unvorhergesehene Fälle in Bereitschaft gehaltene Lokomotive zur Weiterbeförderung zu benutzen, waren heute gleich wie früher vergeblich. Der einzige Umstand, daß die meist[e]n Reisenden, abgesehen von dem langweiligen 5stündigen Aufenthalt auf der hiesigen Station, dadurch volle 24 Stunden später am Ziele ihrer Reise anlangen, wird die Frage rechtfertigen, was denn eigentlich die hiesige Verwaltung zu einem solchen Verfahren veranlassen kann. Ist es, wie das Gerücht behauptet, eine einfache Chikane zwischen der Braunschweiger und Magdeburger Direktion, und glaubt etwa die erstere als Staats-Anstalt die Interessen des Publikums unberücksichtigt lassen zu dürfen, oder sollte etwa dieser bureaukratische Uebermuth nicht bei der Oberbehörde selbst, sondern nur bei den auf hiesiger Station Beamteten zu Hause sein und letztere vielleicht bei dem verzögerten Aufenthalte ihre Rechnung finden, oder sind die herzogl. Kassen zu Braunschweig so wohl gefüllt, daß sie derartige Spazierfahrten einer Lokomotive ohne Train zwischen Oschersleben und Braunschweig ohne Weiteres übersehen können? Und wenn dieses nicht der Fall, sollte etwa endlich nicht einmal auch das Braunschweigische Volk der kostspieligen Beamten-Wirthschaft überdrüssig sein und dieselbe durch eine angemessene und wohlfeile Privat-Verwaltung zu ersetzen wünschen? Auf diese Frage, von denen die es können, eine baldige Antwort durch die Presse erbittend, haben wir uns veranlaßt gefühlt, im Interesse des reisenden Publikums auf diese Thatsache aufmerksam zu machen.</p> <p><hi rendition="#g">Oschersleben,</hi> den 6. Januar 1849.</p> <p>Dr. <hi rendition="#g">Wedekind,</hi> M. <hi rendition="#g">Müller,</hi> Dr. <hi rendition="#g">Sergen, A. Buddecke</hi>.</p> <p>Im Namen 45 zurückgebliebener Passagiere.</p> </div> <div xml:id="ar194b_011" type="jArticle"> <p>Auf den Antrag des Staats-Ministeriums in dem Berichte vom 4. d. M. bestimme Ich, daß auf den 22. und den 29. Januar d. J. wegen der auf diese Tage durch das Patent vom 5. Dezember v. J. (Gesetz-Sammlung Seite 392) anberaumten Wahlen hinsichtlich der Vornahme von Rechtsgeschäften, so wie der Amtshandlungen der Behörden und einzelnen Beamten, die in den bürgerlichen Gesetzen für Sonn- und Festtage gegebenen Bestimmungen angewendet werden sollen. Dieser Mein Erlaß ist durch Aufnahme in die Gesetz-Sammlung zur allgemeinen Kenntniß zu bringen</p> <p>Charlottenburg, den 5. Januar 1849.</p> <p>(gez.) <hi rendition="#g">Friedrich Wilhelm</hi>.</p> <p>Graf von Brandenburg. von Ladenberg. von Manteuffel. von Strotha. Rintelen. von der Heydt. Für den Finanz-Minister: Kühne. Graf von Bülow.</p> <p>An das Staats-Ministerium.</p> </div> </div> <div n="1"> <head>Handelsnachrichten.</head> <gap reason="insignificant"/> </div> <div n="1"> <head>Meteorologische Beobachtungen.</head> <gap reason="insignificant"/> </div> </body> </text> </TEI> [1054/0002]
wenn die auswärtige Nachfrage befriedigt ist, und da andrerseits im Auslande es keinen beträchtlichen Markt für Gold gibt: so würde der Preis fallen, wenn bei uns Silber statt Gold zum Werthmesser diente. Wir bezweifeln nicht, daß der Goldpreis in der hiesigen Münze (3 Pf. 17 Sch. 10 1/2 Pf. pro Unze) und der Preis, zu welchem die Bank von England das Gold kaufen muß (3 Pf. 17 Sch. 9 Pf. pro Unze) Ursachen sind, welche den Goldwerth nicht bloß reguliren, sondern in gewisser Hinsicht für die ganze Welt bestimmen. Unterstelle man einmal, daß bei einer Goldcirkulation in England von mehr als 30 Mill. Pf. St. und bei einem Bankvorrath von 15 Mill. Pf. St. diese Masse durch eine Aenderung des Werthmessers plötzlich auf den europäischen Markt geworfen würde: wie bedeutend müßte es da im Preise fallen! Nur reiche Länder können beträchtliche Massen edler Metalle kaufen und nur das reichste aller Länder (England) ist im Stande, Gold als Landesmünze zu haben.
Hieraus ergibt sich, wie gerade England durch eine plötzliche und massenhafte Produktion seines Werthmessers zuerst und am empfindlichsten berührt werden muß. Denn die Bereicherung Amerikas durch die innerhalb seines Gebiets entdeckten edlen Metalle fände nur in so fern statt, als es größere Mittel erhielte, um nützlichere und nothwendigere Arbeitsprodukte dagegen einzutauschen. Gold ist nur werthvoll als Tauschmedium. Die Verein. Staaten würden also alles bei ihnen selbst nicht erforderliche Gold nach Europa senden, ja, es würde auf ganz natürlichem Wege aus Amerika abfließen, indem der Wechselkurs seine Ausfuhr begünstigen würde.
Der Betrag in baarer Münze, hauptsächlich aus Silberbarren und gemünztem Silber bestehend, welcher in letzter Zeit in England cirkulirte, war ungewöhnlich groß, ohne jedoch eine wesentliche Veränderung in den Preisen zu bewirken. Als ein Hauptgrund dieses Phänomens erscheint der schwankende Stand des Credits, womit stets ein größerer Bedarf baarer Cirkulationsmittel verbunden ist. (Die Daily News vergessen die aus ganz Europa nach England geflüchteten Schätze. Nach der ersten französischen Revolution strömte ebenso das Gold und Silber aus Frankreich, Holland, Belgien u. s. w. nach England, Deutschland etc.)
Eine neue Quelle der Goldproduktion bot in den letzten 40 Jahren die Erfindung, das Gold von dem Silber, womit es verbunden vorgefunden wird, durch Schwefelsäure zu scheiden, so daß kein Gran Gold verloren geht, während der abgeschiedene Silbergehalt weit die Kosten der Operation übersteigt. Der frühere Scheidungsprozeß durch Salpetersäure war ungleich kostspieliger.
Es ist schwer zu bestimmen, wie groß der Vorrath von Gold sein würde, der den Werth der edlen Metalle in Europa merklich modifiziren würde. Nehmen wir aber an, daß die gegenwärtigen Minen vollständig die Nachfrage decken und jährlich die Quantität ersetzen, die der Circulation entzogen wird und durch Abschleifung u. dergl. Ursachen verloren geht, so müssen wir sagen, daß die kalifornischen Schätze ein solches Resultat hervorbringen werden. Es währte lange Zeit nach der Entdeckung von Amerika, bis der Anwachs der edlen Metalle in Europa bemerklich gefühlt wurde. Zwanzig und mehr Jahre verflossen selbst nach der Entdeckung der reichen Minen von Potosi, bevor ein erhebliches Wachsen der Preise stattfand. Adam Smith behauptet, daß die Wirkung kaum vor dem Jahre 1510 bemerkt wurde.
Man muß aber in Erwägung ziehn, daß die edlen Metalle allmählig im Preise sanken: daß die Kunst des Bergbau's wenig entwickelt war, und daß die wachsende Civilisation einen größern Gebrauch und vielseitigere Konsumtion der edlen Metalle mit sich brachte. Ehe die Minen von Amerika ihre Schätze ausspieen, war das Verhältniß des Goldes zum Silber, wie 1:12; es ist jetzt wie 1:15. Betrachtet man den beschränkten Markt für Gold, und den ausgedehnten Markt für Silber in Europa, so scheint jede beträchtliche Goldzufuhr, während das Silber nur im bisherigen Verhältniß sich vermehrt, das Verhältniß verändern zu müssen, worauf unser Werthmaß basirt. Der Werth des Goldes wird fallen im Verhältniß zu Silber; die Proportion von 1:15 wird sich nicht länger halten lassen. Es werden dann alle Preise in unserem Tauschmedium abgeschätzt fallen, d. h. für eine Unze Gold wird man im Austausche weniger Produkte erhalten als bisher. Und nehmen wir an, daß der Preis des Silbers derselbe bleibt wie bisher, ungefähr 5 Sh. eine Unze, so wird unser Sovereign (1 Pf. Sterl. in Gold) niedrigeren Cours in allen Ländern haben als bisher, und alle Wechseloperationen werden bedeutend hierunter zu leiden haben.
Nach den letzten Berichten von Californien sollen 500 Meilen der Habsucht der Geldjäger offen liegen und einige Abentheurer bis 18 Hundert Dollars täglich gesammelt haben, so daß die muthmaßliche Durchschnittsernte per Kopf sich von 8 bis 10 Doll täglich beläuft oder auf 2 L St. Dieselbe Autorität versichert, daß 100,000 Personen ein zu diesem Betrage ergiebiges Exploitationsfeld vorfinden. Es gibt dies für das Jahr 60,000,000 L. St., also 600,000,000 L. St. in 10 Jahren! Ein furchtbarer Betrag von Goldstaub, mehr als hinreichend, um die Gemüthsruhe von 10,000 politischen Oekonomen zu erschüttern.
(Schl. f.)
* Dublin, 9. Jan. Der Prozeß Duffy's wird noch immer fortgesetzt und bietet das wichtigste Bild der verwickelsten aller Gerichtsverhandlungen. Der Umstand, daß man die katholische Jury ausschloß, hat zu große Sensation gemacht und man sucht den begangenen Fehler jetzt dadurch gut zu machen, daß man nachträglich noch aus jeder Gemeinde der Diözese von Dublin einen Geistlichen als Zeuge der Verhandlungen vorladet.
Die Repeal-Association hat neuerdings einen Versuch gemacht, die alte Agitation wieder wie früher zu beginnen.
[Ohne Rubrik] (Verspätet.)
Erklärung über das beabsichtigte Duell zwischen v. Vincke und mir. In der 134sten Sitzung der deutschen Nationalversammlung zu Frankfurt a. M. erklärte Herr v. Vincke die Majorität der Versammlung in Berlin sei nicht frei von Motiven niederen Ehrgeizes gewesen. Auf die Reklamation mehrerer Mitglieder der Linken, und den Ruf: „das ist nicht ritterlich“ setzte er hinzu: „In der Erfahrung meines Lebens habe ich gelernt alle meine Aeußerungen zu vertreten, und dies auf eine so ritterliche Weise, als sie nur immer verlangt werden kann, und daß ich bereit bin, Jedem, der sich von mir beleidigt fühlt, Rede zu stehen.“ — Hierauf rief ihn der Präsident zur Ordnung, weil in seinen Worten eine Provocation liege. Vincke antwortete, daß er nur habe sagen wollen: „daß er jenen Männern aus der Versammlung in Berlin, wenn sie sich durch eine Aeußerung von ihm für beleidigt hielten, Rede zu stehen gesonnen sei.“
Hierauf schrieb ich am 16. Dec. an Herrn v Vincke: „daß, so sehr ich sonst solche Radomontaden verachte, doch die Gelegenheit, einen Verräther zu züchtigen, zu günstig sei, um sie nicht zu benutzen; daß ich seine Ausforderung annehme für mich, und zwar auf Pistolen.“ Zugleich proponirte ich Eisenach als Ort des Rencontre's.
Am 19. Dec. antwortete v. Vincke: „daß er mit Vergnügen bereit sei, die an ihn gerichtete Ausforderung anzunehmen, sowie mit Dank den Vorschlag sich in Eisenach zu treffen, acceptire.“ Zugleich bestimmte er vorläufig den 28. Morgens, als Zeitpunkt des Kampfes.
Am 21. Dec schrieb er abermals, setzte definitiv den 28. als Kampftermin an, und theilte mit, daß der Graf v. Schwerin und der Freiherr v. Schlottheim ihn als Secundanten begleiten, und mit den meinigen die Bedingungen des Duells feststellen würden.
Mit diesem Briefe zugleich erhielt ich ein Schreiben der beiden ebengenannten Secundanten, welches zwar vom 22., also einen Tag später wie das v. Vincke datirt, nach dem Postzeichen aber mit diesem am 22. zur Post gegeben ist. Darin heißt es: „daß aus zuverlässigen Quellen ihnen Thatsachen im Betreff meiner Person mitgetheilt wären, die eine nähere Aufklärung erheischen. (Eine Anlage enhielt dieselben.) „Wir dürfen annehmen (hieß es weiter), daß Sie die Richtigkeit der Thatsachen vorausgesetzt, den darin enthaltenen Beschuldigungen Ihrer Ehre gebührend entgegengetreten und Sich dadurch die Fähigkeit erhalten haben werden, auf die von Ihnen gewünschte und von Herrn v. Vincke angenommene Weise Satisfaction von diesem für die Ihnen vermeintlich angethane Beleidigung zu fordern; unsere Pflicht erheischt aber zuvor von Ew. Wohlgeboren gefälligen Nachweis zu erbitten Nur insofern dieser vollständig genügend geführt wird, würden wir unserem Freunde rathen können in das Duell mit Ihnen einzugehen. Da es jedoch kaum möglich sein wird bis zum 26 Ew. Wohlgeboren Antwort hier noch zu erhalten, Herr v. Vincke aber bereits den 27. zur Zusammenkunft in Eisenach bestimmt hat, so werden wir uns an dem bestimmten Tage in Eisenach einfinden.“
Die Anlage aber lautete:
„Abschrift. 1. Nachdem der Abgeordnete Jung in der National-Versammlung sich dahin ausgesprochen hat, daß von den Berliner Barrikadenkämpfern viele im Elende schmachteten, und derselbe außerdem Verdächtigungen gegen den Magistrat von Berlin vorgebracht hat, welcher die Vertheilung jener für die Verwundeten etc. eingegangenen Gelder verwaltet, ist der Abgeordnete Jung von dem Magistrat öffentlich in den Berliner Zeitungen der absichtlichen Unwahrheit beschuldigt, ohne daß die Erwiederung des etc. Jung den ihm gemachten Vorwurf entkräftet habe.
2. Nachdem von den Arbeitern bei dem letzten Aufruhr in Berlin eine Barrikade in der Roßstraße erbaut und von der Bürgerwehr genommen wurde, hat der Abgeordnete Jung in der National-Versammlung von der Tribüne erklärt, daß ein bekannter General Geld bei der Barrikade unter das Volk vertheilt und dasselbe zum Aufruhr aufgefordert habe Der Oberst a. D., F. v. Bülow, hat darauf in der Vossischen Zeitung (aus der es auch in andere Blätter übergegangen ist) unter Hinweisung auf das Verbrecherische und Hochverrätherische einer solchen Handlung für einen Offizier, den etc. Jung für einen Lügner und Verläumder erklärt, wenn er seine Aussagen nicht bewahrheiten könne. Obgleich vielfach in öffentlichen Blättern der etc. Jung aufgefordet wurde, seine Aussage zu beweisen, widrigenfalls der Vorwurf der Lüge und Verläumdung auf ihm lasten bleibe, so hat derselbe sich dennoch nicht gereinigt und steht bis jetzt noch als Lügner und Verläumder, also satisfaktionsunfähig da.“
Hier mögen der Authenticität wegen meine Sekundanten, der Kammergerichts-Assessor Bergenroth und Kammergerichts-Referendar v. Potworowski selbst den weiteren Hergang referiren. Der von ihnen mir überreichte Bericht lautet:
„Erklärung. Herr G. Jung forderte uns auf, ihm bei seinem Pistolenduelle gegen Hrn. v. Vinke als Zeugen zu assistiren. Er legte uns zugleich den darauf bezüglichen Briefwechsel vor. Wir konnten nicht das geringste Bedenken tragen, die ehrenvolle Aufforderung anzunehmen. Auch erwarteten wir mit Bestimmtheit, daß Hr. v. Vincke der von seinen Zeugen geäußerten Bedenken ungeachtet das von ihm angenommene Duell vollziehen werde.
Am 27. d. M. begaben wir uns mit Herrn Jung nach Eisenach. Dort fanden wir Hrn. v. Vinke nebst seinen Zeugen, dem Freiherrn v. Schlottheim und dem Major v. Voigts-Reetz. Der Graf Schwerin, wurde uns mitgetheilt, sei plötzlich erkrankt.
Bei der Unterredung mit den Zeugen des Hrn. v. Vincke verlangten diese, daß Herr Jung sich erst darüber genügend ausweisen solle, welche Schritte er auf das v. Bülowsche Inserat gethan habe. Nicht überhaupt, sondern bis das geschehen, verweigere Hr. v. Vincke ihm die geforderte Satisfaktion. Die Angelegenheit mit dem Berliner Magistrate wurde nicht weiter zu einem Hinderungsgrunde des Duells gemacht und nur einmal vorübergehend erwähnt. Unsere Entgegnung, daß jetzt die weitere Erörterung in Betreff des v. Bülowschen Inserats nicht mehr am Orte sei, da Hr. v. Vinke die Forderung ohne alle Bedingung angenommen, veranlaßt Hrn. Schlottheim zu der Versicherung, daß Hr. v. Vincke die hier in Rede stehenden Thatsachen erst erfahren, nachdem er seine Briefe an Jung geschrieben hatte.
Nach unserer Ueberzeugung rechtfertigte der gegen die sofortige Vollziehung des Duells gemachte Einwand — ein unberücksichtigt gebliebenes Inserat des Hrn. v. Bülow in der Vossischen Zeitung — die Weigerung des Hrn. v. Vincke so wenig, daß wir glaubten unsere Pflicht gegen Hrn. Jung vollständig erfüllt zu haben, wenn wir die Thatsache der Verweigerung des Duells konstatirten. Als wir daher auf unsere nochmalige Anfrage die definitive Erwiederung erhielten, daß Hr. v. Vincke sich jetzt nicht schießen werde und daß diese Erklärung als die offizielle Antwort des Hrn. v. Vincke selbst zu betrachten sei, brachen wir die weiteren Unterhandlungen ab.
Um jedoch nichts unversucht zu lassen, den Hrn. v. Vincke zur Vollziehung des Duelles zu bewegen, gab Hr. Jung noch an demselben Abende folgende schriftliche Erklärung ab:
Gegen das betreffende Inserat des Hrn. von Bülow habe ich keinerlei Schritte gethan
1. weil die Berichtigung in meiner Rede selbst und im stenographischen Berichte lag,
2. weil ein Mehres zu thun mir der bekannte Charakter der Bülowschen Anfragen verbot, denen eine Wichtigkeit beizulegen dem Ernste meiner Stellung zuwider gewesen wäre.
Eisenach, den 27. Dezember 1848, Abends.
Jung.
Wir überbrachten dieselbe dem Herrn v. Schlottheim und v. Voigts-Reetz. Wir legten derselben zugleich den stenographischen Bericht über die 79. Sitzung der preußischen National-Versammlung vor, nach welchem die bezügliche Aeußerung des Hrn Jung dahin lautet:
„ferner soll ein General ebenfalls, wie man sagt, Geld vertheilt haben.“
Es wurde uns darauf indessen zur Antwort, daß auch diese Erklärung nicht genüge und daß Hr. v. Vincke auch jetzt noch das Duell verweigere. Es wurde dabei ferner angeführt, daß außer dem Inserate des Hrn. v. Bülow noch andere Einsendungen in der Vossischen Zeitung, namentlich eine aus Frankfurt a d. O. (so weit wir uns erinnern von 3 Justizräthen und 1 Kaufmann unterschrieben) erschienen seien, die sich gleichsam hinter Hrn. v. Bülow gestellt und seine Sache aufgenommen hätten.
Unsere Erwiederung, man konne von Männern einer gewissen politischen Stellung unmöglich verlangen, daß sie auf bloße Zeitungsinserate überall Rücksicht nehmen und sich entweder in einen weitläufigen Federkrieg der Eingesandts einlassen oder von den Einsendern auf anderem Wege Rechenschaft fordern mußten, fand keinen Eingang Wir konnten keine andere Erklärung von den Zeugen des Hrn. v. Vincke erlangen.
Wir mußten uns auch dieses Mal damit begnügen, die Hrn. v. Schlottheim und von Voigts-Reetz zu fragen, ob ihre Erklärung die offizielle Antwort des Hrn. v. Vincke selbst sei. Als beide Herren uns das versicherten, brachen wir abermals die weiteren Unterhandlungen ab.
Wir hatten nun die feste Ueberzeugung gewonnen, daß wir den Hrn. v. Vincke jetzt nicht zur Vollziehung des Duelles vermögen konnten. Da wir nicht seine, sondern seines Gegners Interesse wahrzunehmen hatten, konnten wir uns auch nicht veranlaßt fühlen, ihn auf die Folgen seiner Weigerung aufmerksam zu machen. Wir riethen daher Herrn Jung abzureisen. Am 28 kehrten wir unverrichteter Sache nach Berlin zurück.
Berlin, den 29. December 1848.
L. Potworowski. G. Bergenroth.
So weit die nackte Darstellung der Thatsachen.
Hr. v. Vincke hat also auch hier sein altes Steckenpferd, den Rechtsboden, geritten, den Rechtsboden des Duellcomments, und zwar mit demselben Mißgeschick, wie den politischen. — Es ist nämlich etwas Anderes, wenn ein Privatmann eine ehrenrührige Beschuldigung, von deren Wahrheit oder Unwahrheit Niemand urtheilen kann, unerörtert läßt, als wenn ein öffentlicher Charakter es verschmäht, einer leichtsinnigen oder böswilligen Verdrehung seiner Worte entgegenzutreten, von deren wahrem Sinn sich Jeder in den Zeitungen und stenographischen Berichten uberzeugen kann. — Nach Vincke's Theorie würden wenig politische Charaktere, er selbst mit eingeschlossen, mehr satisfaktionsfähig sein. Jellachich und Windischgrätz, die doch Herr von Vincke gewiß für sehr ehrenwerth hält, mußten z. B. Herrn Louis Drucker zur Rechenschaft ziehen u. s. w. — Ich würde auch Herrn v. Vincke wegen seiner Beleidigung der Nationalversammlung nicht gefordert und es ihm nicht verübelt haben, wenn er, im Falle ich es doch gethan, mich zurückgewiesen hätte; — denn so wenig wie der Staat, darf der Einzelne die Redefreiheit der Deputirten beeinträchtigen. Anders aber ist es, wenn Jemand einer ganzen Partei den Fehdehandschuh hinwirft und sie höhnend auffordert, denselben doch aufzunehmen. Hier war der Kampf erlaubt und von Bedeutung, denn es galt dem Junkerthum zu zeigen: daß auch die Demokratie schlaglustig ist, sobald das Ziel die Mühe lohnt. — Herr von Vincke hat mir freilich den Sieg sehr leicht gemacht und das Feld, auf dem er so trotzig umherstolzirte, gar eilig verlassen. Hoffentlich wird er sich dies zur Lehre dienen lassen, und den Fehdehandschuh nicht mehr so ins Blaue hinauswerfen, denn man kann bei solchen Gelegenheiten nicht wissen, wer ihn aufnimmt.
Berlin, den 29. December 1848.
Jung.
68 Cleve, 8. April. Heute stand Karl Vallender, Herweghscher Freischärler, vor den Schranken des Assisenhofes zu Cleve, und wurde freigesprochen. Dem Manne traf das herbe Geschick, daß er schon den 14. August die Binger Brücke passirte und daß erst den 15. August Baden alle Betheiligte an dem Herweghschen Freischaarenzuge amnestirte. Auf diese Weise gerieth er in die bekanntlich sanften und weichen Arme der preußischen Dame Justitia, welche ihre Lieblinge viel zu sehr liebt, sie dann entläßt, wenn sie halb todt sind. Karl Vallender zog als rüstiger starker Mann aus Paris, um in Deutschland für die deutsche Freiheit zu kämpfen, nöthigen Falles für sie sterben; ein blasser, hüstelnder, von Gicht gebeugter Mann, kam er heute aus dem Kerker zu Cleve. Er ward hier im Gefängnisse krank; dreimal hatte der Arme sich wund gelegen, trotzdem kam er nicht mal auf eine Matratze; der Strohsack spielte eine Hauptrolle für so einen in der Voruntersuchung sich befindenden Republikaner.
Wir lassen nun die Verhandlungen folgen.
Ein politischer Prozeß.
Anklageschrift
gegen
Karl Vallender, 31 Jahre alt, Handlungsdiener, geboren zu Meurs, zuletzt ohne bestimmten Wohnort.
Es gehört zur Geschichte, daß im März d. J., nachdem die pariser Februar-Revolution ihre Rückwirkung auf Deutschland geäußert, und zugleich eine Menge deutscher Arbeiter in Paris außer Brod gesetzt hatte, Freischaaren unter Herwegh's Oberleitung von dort auszogen, um mit Gewalt der Waffen dem ihrer Meinung nach geknechteten Vaterlande die Freiheit und die heiß ersehnte Republik zu bringen. Sie zogen in drei Kolonnen über Straßburg an die badische Gränze, und sammelten sich zu Bonzenheim im südlichen Elsaß, wo das kleine Heer eingetheilt und möglichst bewaffnet wurde. Sie überschritten den Rhein in den Ostertagen, zogen einige Tage im badischen Oberlande umher, entschlossen sich aber dann, nachdem die gleichzeitige Schilderhebung Heckers verunglückt war, den Rückzug nach der Schweiz zu nehmen. Auf diesem Zuge wurden sie am 27. April, nachdem sie Dossenbach passirt hatten, in der Nähe dieses Ortes von würtembergischen Truppen ereilt, welche nach kurzem Widerstande die Bande zersprengte und einige hundert, theils auf dem Platze, theils auf der Flucht gefangen nahmen.
Diese Gefangenen wurden nach Bruchsal gebracht, wo von der großherzoglich badischen Regierung eine Untersuchungs-Kommission niedergesetzt worden war. Die Menge der Gefangenen machte es aber der Regierung wünschenswerth, sich eines Theils derselben zu entledigen, und man hat daher diejenigen, die aus anderen deutschen Bundesstaaten zu Hause waren, an ihre heimathlichen Gerichte abgegeben. Auf solche Weise ist auch der Angeklagte Karl Vallendar nach Cleve gekommen.
Zur Begründung der Anklage liegt, — da die badischen Behörden außer den Verhörsprototollen der Gefangenen nichts mitgetheilt haben, — nur zum objektiven Thatbestande die Notorietät, und in subjektiver Beziehung das Geständniß des Angeklagten vor. Derselbe gibt Folgendes an:
Seit November v. J. in Paris und geschäftslos geworden, durch den Ausbruch der Revolution, schloß er sich der ersten Kolonne der Herweg'schen Schaaren an, welche unter Anführung von Arendt aus Berlin am 23 März Paris verließ. Er bekleidete die Stelle als Bataillonsschreiber, in welcher Eigenschaft er die Kompagnie-Listen und das Kassenbuch zu führen hatte, that aber zugleich seinen Dienst als gemeiner Soldat. Bei der Waffenvertheilung erhielt er einen Säbel und zwei Pistolen. Bei dem Treffen zu Dossenbach war er im Feuer, ohne — der Entfernung wegen — von seinen Waffen Gebrauch zu machen. Er entfloh mit den Uebrigen und wurde um die Mittagszeit von würtembergischen Lanzenreitern gefangen genommen.
Demnach wird Karl Vallender angeklagt:
im April 1848 an einem bewaffneten Einfall in das Großherzogthum Baden Theil genommen, und dadurch ein Attentat begangen zu haben, dessen Zweck war, die Verfassung und Regierung des Großherzogthums Baden und des deutschen Bundes umzustürzen und zu verändern.
Verbrechen gegen die Art. 87, 88, 97 d. St.-G.-B. und das Publikationspatent vom 28. Oktober 1836.
Köln, den 7. November 1848.
Der General-Prokurator beim Königl. rheinischen Appellations-Gerichtshofe (gez.) Nicolovius.
(Fortsetzung folgt.)
Redakteur en chef: Karl Marx. Herzogl. Braunsch. Eisenbahn-Wirthschaft, Zu den vielfachen Klagen, welche bisher über die Herzogl. Braunschw. Eisenbahn-Verwaltung in der Presse laut geworden, sind wir gewungen, noch eine neue hinzuzufügen. Seit einiger Zeit ist es mehrfach und so auch heute vorgekommen, daß der von Berlin und Leipzig nach Köln und anderen Orten bestimmte Nachtzug bei seiner höchstens um 1/2 Stunde verspäteten Ankunft in Oschersleben liegen bleiben mußte, weil die zu seiner Abholung speziell von Braunschweig hergesandte Lokomotive wenige Minuten vorher los und ledig dahier zurückgekehrt war. Alle Schritte, eine 2te, jederzeit für unvorhergesehene Fälle in Bereitschaft gehaltene Lokomotive zur Weiterbeförderung zu benutzen, waren heute gleich wie früher vergeblich. Der einzige Umstand, daß die meist[e]n Reisenden, abgesehen von dem langweiligen 5stündigen Aufenthalt auf der hiesigen Station, dadurch volle 24 Stunden später am Ziele ihrer Reise anlangen, wird die Frage rechtfertigen, was denn eigentlich die hiesige Verwaltung zu einem solchen Verfahren veranlassen kann. Ist es, wie das Gerücht behauptet, eine einfache Chikane zwischen der Braunschweiger und Magdeburger Direktion, und glaubt etwa die erstere als Staats-Anstalt die Interessen des Publikums unberücksichtigt lassen zu dürfen, oder sollte etwa dieser bureaukratische Uebermuth nicht bei der Oberbehörde selbst, sondern nur bei den auf hiesiger Station Beamteten zu Hause sein und letztere vielleicht bei dem verzögerten Aufenthalte ihre Rechnung finden, oder sind die herzogl. Kassen zu Braunschweig so wohl gefüllt, daß sie derartige Spazierfahrten einer Lokomotive ohne Train zwischen Oschersleben und Braunschweig ohne Weiteres übersehen können? Und wenn dieses nicht der Fall, sollte etwa endlich nicht einmal auch das Braunschweigische Volk der kostspieligen Beamten-Wirthschaft überdrüssig sein und dieselbe durch eine angemessene und wohlfeile Privat-Verwaltung zu ersetzen wünschen? Auf diese Frage, von denen die es können, eine baldige Antwort durch die Presse erbittend, haben wir uns veranlaßt gefühlt, im Interesse des reisenden Publikums auf diese Thatsache aufmerksam zu machen.
Oschersleben, den 6. Januar 1849.
Dr. Wedekind, M. Müller, Dr. Sergen, A. Buddecke.
Im Namen 45 zurückgebliebener Passagiere.
Auf den Antrag des Staats-Ministeriums in dem Berichte vom 4. d. M. bestimme Ich, daß auf den 22. und den 29. Januar d. J. wegen der auf diese Tage durch das Patent vom 5. Dezember v. J. (Gesetz-Sammlung Seite 392) anberaumten Wahlen hinsichtlich der Vornahme von Rechtsgeschäften, so wie der Amtshandlungen der Behörden und einzelnen Beamten, die in den bürgerlichen Gesetzen für Sonn- und Festtage gegebenen Bestimmungen angewendet werden sollen. Dieser Mein Erlaß ist durch Aufnahme in die Gesetz-Sammlung zur allgemeinen Kenntniß zu bringen
Charlottenburg, den 5. Januar 1849.
(gez.) Friedrich Wilhelm.
Graf von Brandenburg. von Ladenberg. von Manteuffel. von Strotha. Rintelen. von der Heydt. Für den Finanz-Minister: Kühne. Graf von Bülow.
An das Staats-Ministerium.
Handelsnachrichten. _ Meteorologische Beobachtungen. _
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Weitere Informationen:Die angegebenen Seitenzahlen beziehen sich auf die Ausgabe: Neue Rheinische Zeitung. Organ der Demokratie. Bd. 2 (Nummer 184 bis Nummer 301) Köln, 1. Januar 1849 bis 19. Mai 1849. Glashütten im Taunus, Verlag Detlev Auvermann KG 1973.
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