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Neue Rheinische Zeitung. Nr. 168. Köln, 14. Dezember 1848.

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Kremsirer Reichstags sei in Olmütz sehr hochmüthig empfangen werden; man habe ihr den Text gelesen, daß sie keine anständige Verfassung mitgebracht. Wie ich höre, soll diese reichstägliche Jämmerlichkeit vollends auseinandergejagt werden wenn sie Miene macht die 80 Milliönchen zu beschneiden, oder gar zu verweigern. Die Zurückverlegung des Reichstags nach Wien ist rundaus abgeschlagen worden. Das Benehmen der französischen Bourgeois erregt immer mehr die Zufriedenheit unserer Kroatenregierung. Ottochaner und Serezaner erkennen in den honnetten französischen Bourgeois nur das Umgekehrte ihres Gleichen.

"Wir schneiden die Köpfe und beringten Finger ab, schlitzen die Bäuche auf, stechen die Augen aus, tattowiren und braten die Menschen, schänden und rauben," sagen die Herrn Kroaten, "während die französischen Bourgeois, nur in anderer Weise, desselben thun. Auch sie stehlen und rauben, morden und schänden. Wir handeln offen, sie schachern und prostituiren." Idem, cadem, idem.

Unter Bewunderung seiner Milde berichten die Zeitungen, Windischgrätz habe die in Hetzendorf gefangen gehaltenen Geißeln, lauter Legionäre, am 5. d. Mts. auf freien Fuß setzen lassen. Verstehen Sie das nur recht. Die Geißeln sind von Hetzendorf fort, und angeblich in ihre Heimath transportirt worden. Man weiß indeß, daß mehrere derselben unterwegs theils eingekerkert, theils erschossen worden. Sie haben vor keinem Kriegsgerichte gestanden. Ihr Verbrechen ist, daß sie Geißeln und Akademiker gewesen.

* Wien, 9. Dez.

Windischgrätz läßt in der heutigen "Wiener Zeitung" berichtigen, daß er keineswegs das Oberkommando niedergelegt, sondern nur den Feldmarschall-Lieutenant Gruber zum kommandirenden General für den administrativen Theil ernannt habe.

Wir leben unter Umständen, wo amtliche Aktenstücke allein schon hinreichend darthun, welcher Art diese Zustände sind. Ein solches Aktenstück ist folgendes:

"Da man neuerdings wahrgenommen hat, daß an öffentlichen Orten, besonders in Wirths- und Kaffeehäusern von Fremden und Einheimischen Reden geführt werden, welche zum Aufstande und zum Aufruhr aufzureizen geeignet sind, sehe ich mich veranlaßt, an die hiebei betheiligten Bewohnern der k. k. Hauptstadt Wien die ernste Warnung zu erlassen, sich derlei aufreizender Reden zu enthalten, weil ich sonst mich in die unangenehme Lage gesetzt sehen würde, gegen die Schuldtragenden nach dem 7. Paragraphe der Proklamation des Herrn Feldmarschalls Fürsten zu Windischgrätz, dd. 1. November 1848, die standrechtliche Behandlung eintreten zu lassen.

Wien, am 7. December 1848.

Von dem Vorstande der k. k. Central-Commission der Stadt-Commandantur.

Frank, k. k. General-Major"

102 Wien, 8 Dezember.

Das gestrige Fremdenblatt theilt mit, daß die Bourgeoisie von Wien eine Riesenpetition an Windischgrätz vorbereite, worin sie ihn angehe, den Belagerungszustand noch recht lange dauern zu lassen. In der politisch-sozialen Stellung der europäischen Völker zu einander, gab's sonst nur eine Schande, die Schande ein Deutscher, namentlich aber ein Oesterreicher zu sein. Mehr als jemals befinden wir uns hier wiederum auf dieser deutsch-idealen Höhe. Selbst der "Presse," obwohl Organ eines absolutistischen Ministeriums, werden die Infamien zu toll, welche unsere Preßbestialität täglich ausspeit. Sie ruft heute aus: "Wahrlich, wir haben uns der Uebergriffe der sogenannten guten Presse bald ebenso zu schämen, wie vor wenigen Monden der Hzperradikalen." Doch Sie haben schon genug Belege aus dieser Preßbestialität von mir erhalten.

Wenn die westeuropäische Bourgeoisie einen Begriff von dem k. k. kroatischen Militär und seiner kultivirten Humanität erhalten will, so kaufe sie sich die hier erschienenen kolorirten Skizzen aus dem kroatischen Lager. Ich gestehe, daß ich sämmtlichen Herrn Bourgeois am Rhein, in Belgien, Holland und Frankreich eine Einquartirung von einigen Hunderttausend Mann dieser Banditen gar sehr wünsche.

Gestern soll der Krieg wider die Magyaren wirklich von allen Seiten begonnen haben. Das wird ein Morden werden, desgleichen die Geschichte nicht aufzuweisen hat. Unterliegen die Magyaren, so soll, wie es heißt, die ganze Nation dezimirt werden. Um so besser werden den westeuropäischen Bourgeois beim Zeitunglesen Austern und Champagner schmecken. Mir scheint's gar nicht mehr so unmöglich, daß Serezaner und Ottochaner sich für diese Indifferenz persönlich einst am Rhein und in Paris bei den Bourgeois bedanken -- mit ihren ellenlangen Banditenmessern.

Die "Presse," enthält heute einen Aufsatz über die Stellung Deutschlands zu Oestereich. Deutschland soll sich ungefähr zu Oesterreich verhalten, wie Ungarn sich zu Oesterreich verhält; es soll ihm gehorchen, nutzen, kurz wieder ins Metternische Joch geschmiedet werden. Es ist so die rechte Stufenleider. Oesterreich wird direkt durch Nikolaus, und Deutschland direkt durch Oesterreich und Preußen geknutet.

* Wien, 9. Dez.

Es wird hier viel von einem Briefe gesprochen, den Kossuth an den amerikanischen Gesandten, Herrn Styles, geschrieben, und worin er ihn ersucht haben soll, sich bei Windischgrätz dahin zu verwenden, daß er den Ungarn eine Waffenruhe von 3 Monaten bewilligen möge. Es wird hinzugefügt, daß Hr. Styles diesen Brief an Windischgrätz übersandt habe. Wir brauchen kaum zu bemerken, daß dies eine der vielen standrechtlichen Lügen ist, wie sie täglich erfunden und sowohl hier als nach auswärts verbreitet werden.

Posen, im Dezember.

Unter der Verwaltung des Oberpräsidenten Flottwell wurde hier bekanntlich das Recht der Kreisstände zur Wahl der Landräthe suspendirt; die hiesige Regierung erachtete dadurch auch die Bestimmung der Kreisordnung in Betreff der Vertretung des Landraths durch den ersten Kreisdeputirten für aufgehoben und übertrug beim Abgange des Hr. v. Minutoli die interrimistische Verwaltung erst dem Referendar v. Schütz und später dem Kreissekretair, wahrscheinlich in der Absicht, dieselbe später dem ersteren zu übertragen, sobald derselbe den gewöhnlichen Geschäftscursus bei der Regierung durchgemacht hat. Inzwischen war aber im März d. J. die Suspension der Landrathswahlen durch die Kreisstände aufgehoben worden, und diese verlangten in ihre Rechte nunmehr unverzüglich einzutreten. Als daher der Kreissekretair als stellvertretender Landrath die Kreisstände zur gewöhnlichen Kreisversammlung im Juli zusammenberief, damit sie die zur Unterhaltung der Kreisinstitute nöthigen Fonds bewilligten, erkannten sie denselben als zur Abhaltung der Versammlung berechtigt nicht an und verweigerten, einen Beschluß zu fassen. In einer zweiten Versammlung wählten sie, da die bisherigen Deputirten wegen Ablauf ihres Mandats austraten, einstimmig zwei neue Deputirte, zeigten dies der Regierung an und baten, die Verwaltung des Landrathsamtes den Bestimmungen der Kreisordnung gemäß dem ersten Deputirten zu übertragen; bis dahin aber, daß dies geschehen, weigerten sie wiederum, die Fonds zu bewilligen. Die Regierung erkannte nun zwar diesen Antrag als gesetzlich begründet an, suchte sich aber der Ausführung dadurch zu entziehen, daß sie die getroffenen Wahlen wegen Formfehler für ungültig erklärte und beauftragte einen Rath ihres Kollegiums mit Abhaltung des Kreistages. Allein die Versammlung blieb dabei stehen, daß durch die Einstimmigkeit der Wahl eine etwaige Formverletzung unwesentlich gemacht werde, und erklärte, bis zur pünktlichen Ausführung der Kreisordnung, d. i. zur erfolgten Uebertragung des Landrathsamtes an den ersten Kreisdeputirten zur interimistischen Verwaltung, die Kreissteuern unbedingt nicht bewilligen zu wollen.

So schwebt die Sache nun noch, und man ist sehr gespannt, wie sich die Regierung aus der schiefen Stellung, in die sie sich selbst gebracht hat, herauswickeln werde. Wahrscheinlich beabsichtigt dieselbe eine Kabinetsordre, welche die Kreisordnung für das Großherzogthum Posen von Neuem suspendirt, zu extrahiren und dadurch den Streit für immer zu beendigen; allein zu solcher Ordre scheint jede Veranlassung zu fehlen und man würde nur einen Willkürakt und eine Rechtsbeeinträchtigung der Kreisstände darin erblicken können.

(Osts.-Z.)
* Bernburg, 9. Dez.

In einer Ansprache an's Volk theilt der Landtag mit, daß er gegen jede etwa beabsichtigte Auflösung vor der Sanktion der Verfassung -- die schon längst vollendet, aber noch immer nicht sanktionirt ist -- feierlich protestirt habe. Der Protest beginnt:

"Vorgestern ist die preußische Nationalversammlung in Brandenburg aufgelöst und von Sr. Majestät eine Verfassung octroyirt worden. Weil sich nun kleinere Staaten in politischer Hinsicht nach dem nächstgelegenen größern zu richten pflegen, und die zwischen dem Landtage und den Ministern schon lange stattgehabten Zerwürfnisse bis zu 5wöchentlicher Vorenthaltung der Sanktion unserer Verfassung sich gesteigert haben, so liegt der Gedanke nahe, daß auch hier eine ähnliche Maßregel ergriffen werden könnte u. s. w."

* Glückstadt, 9. Dez.

Gestern Abend kam es hier in Folge der Verhaftung eines Soldaten zu bedeutenden Exzessen, die nach Verlesung der Aufruhrakte vom Militär unterdrückt wurden. Es sind mehrere Verhaftungen vorgenommen worden.

!!! Frankfurt, 11. Dezember.

Sitzung der National-Versammlung.

Tagesordnung: Fortsetzung des Entwurfs "der Reichstag," Art. 2 § 4 ff.

Präsident von Gagern zeigt den Austritt der Abgeordneten Fromm aus Mähren und de Prato aus Tyrol an. (Wieder zwei Oesterreicher!)

Beda Weber hatte vor einiger Zeit die schmutzige Verdächtigung ausgesprochen, daß der Abg. de Prato, welcher eine Zeit lang, wie Sie wissen, in Wien am österreichischen Reichstag tagte, während dieser Zeit doppelte Diäten bezog.

Doktor Esterle aus Calavese widerspricht heut dieser Verdächtigung im Namen seines Freundes Prato

Schoder interpellirt den Reichsjustizminister, ob die Aburtelung von Civilpersonen in Wien durch Kriegsgericht noch immer nicht aufhöre, da erst neuerdings Ludwig Raveaux (Bruder des Abgeordneten) vor ein Kriegsgericht gestellt worden?

Wesendonk fragt den Reichsjustizminister, ob, nachdem nun bereits 2 Monate seit der Erlaubniß zur Untersuchung gegen die Abgeordneten Zitz, Schlöffel, Wesendonk von der National-Versammlung, verflossen sind,

1. dem Minister das Resultat dieser Untersuchung (es ist die Geschichte vom 17. Sept. -- Pfingstweide) bekannt?
2. wie weit die Untersuchung gediehen?
3. ob erforderlichen Falls das Reichsministerium dem peinlichen Gericht Beschleunigung anempfehlen werde?

Der Justizminister wird Freitag antworten.

Viele Abgeordnete von der Rechten stellen den dringlichen Antrag:

"Vor der 2. Lesung des Artikels von der Schule in den Grundrechten vom Ausschuß für das Schulwesen einen statistischen Bericht über die Petitionen wegen Staats- und Volksschule vorlegen zu lassen."

Der Antrag wird nicht für dringlich erachtet.

Man geht zur Tagesordnung und beschließt eine Diskussion über die §§ 4, 5, und 6 des Entwurfs vom Reichstag, so wie die Abstimmung über diese 3 Paragraphen zusammen. Dieselben lauten:

§ 4.

"Die Mitglieder des Staatenhauses werden zur Hälfte durch die Regierung und zur Hälfte durch die Volksvertretung der Staaten ernannt.
"Wo zwei Kammern bestehen, wählen diese in gemeinsamer Sitzung nach absoluter Stimmenmehrheit."

(Zu § 4). Minoritätserachten. Statt dieses Paragraphen möge es heißen:

"Die Mitglieder des Staatenhauses werden durch die Volksvertretung der einzelnen Staaten erwählt.
"Wo zwei Kammern bestehen, wählt jede Kammer zwei Abgeordnete. (Wigard. Schreiner.)

Minoritätserachten 2:

"Die Mitglieder des Staatenhauses werden zur Hälfte von der Volksvertretung der Staaten unmittelbar ernannt, zur andern Hälfte mittelbar in der Weise, daß die Regierung für jedes zu ernennende Mitglied drei Kandidaten vorschlägt, aus welchen die Volksvertretung wählt.
"Der zweite Satz nach der Fassung der Majorität bleibt." (Ahrens. Mittermaier. Schreiner. Teukampf. Gülich. Zell).

§ 5.

"In denjenigen Staaten, welche nur Ein Mitglied ins Staatenhaus senden, schlägt die Regierung drei Kandidaten vor, aus denen die Volksvertretung mit absoluter Stimmenmehrheit wählt."

(Zu § 5.) Minoritätserachten 1:

"Dieser Paragraph möge wegfallen." (Wigard. Römer).

Minoritätserachten 2. Dieser Paragraph möge lauten:

"In denjenigen Staaten, welche nur ein Mitglied ins Staatenhaus senden, schlägt die Volksvertretung drei Kandidaten vor, aus denen die Regierung wählt." (Schreiner. Wippermann. Römer. Wigard [eventuell]).

§ 6.

"Wo mehrere Staaten zu gemeinsamer Vertretung im Staatenhause verbunden sind, haben diese über die gemeinschaftlich vorzunehmende Wahl ein Abkommen unter einander zu treffen. Das Prinzip der Theilung der Wahlberechtigung zwischen Regierung und Volksvertretung darf dabei nicht verletzt werden. Das ganze Abkommen ist der Reichsregierung zur Genehmigung vorzulegen."

(Zu § 6.) Minoritätserachten. Statt dieses Paragraphen möge es heißen:

"Wo mehrere Staaten zu gemeinsamer Vertretung im Staatenhause verbunden sind, haben diese über die gemeinschaftlich vorzunehmende Wohl ein Abkommen für den Fall unter einander zu treffen, wenn nicht eine gemeinschaftliche Volksvertretung in ihnen stattfindet. Das ganze Abkommen ist der Reichsregierung zur Genehmigung vorzulegen. (Schreiner. Wigard).

Moritz Mohl spricht gegen den § 4 und stellt dagegen folgenden Antrag:

"Die Mitglieder des Staatenhauses werden durch die Volksvertretung der einzelnen Staaten erwählt. Nur die vom Volke gewählten Abgeordneten haben bei diesen Wahlen Stimmrecht."

Und wenn diese Fassung verworfen wird, eventuell:

"Die Mitglieder des Staatenhauses werden durch die Volksvertretung der einzelnen Staaten erwählt. Wo zwei Kammen bestehen, wählen diese in gemeinsamer Sitzung nach absoluter Stimmenmehrheit."

Gfrörer meint, meine Herren, wenn wir nach den Paragraphen des Entwurfs in das Staatenhaus wählen, werden wir einen Haufen Beamten (Gelächter), Bureaukraten, Diplomaten und Bundestagsgesandten hineinbekommen. Das Staatenhaus wird ein Tummelplatz von Intriguanten werden. Dem Volkshaus gegenüber wird das Staatenhaus bald als eine Versammlung von fürstlichen Marionetten und als das Produkt unglücklicher politischer Quacksalberei erscheinen. Durch die Provinzialstände der einzelnen Staaten, durch die höchstbesteuerten Grundbesitzer und Gewerbetreibenden muß meiner Meinung nach das Staatenhaus zusammengesetzt werden, und ich bitte Sie, diesen meinen Antrag anzunehmen, es wird Sie gewiß nicht gereuen. (Gelächter und Bravo).

Ahrens aus Hannover für das 2. Minoritätserachten zu § 4, was er mitunterzeichnet hat. (S. oben.) Er schließt: Lassen Sie uns die Verfassungconform mit den Grundrechten bilden, sonst wird sie nicht haltbar sein (Bravo links).

Der westphälische Staatsrath v. Linde aus Mainz leert hierauf die Kirche durch eine Ciceronische Rede.

Beseler macht die Bemerkung, daß zwar immer die Redner für und gegen den Verfassungsausschuß eingeschrieben würden, daß aber fast Niemand mehr für denselben spräche; so z. B. heute. (Diese sittliche Entrüstung des Hrn. Beseler wird belächelt).

Die Debatte wird hierauf geschlossen und nachdem namentliche Abstimmung beantragt worden, spricht Dahlmann für den Entwurf als Berichterstatter. Er spricht sich voezüglich gegen des berühmten Hrn. v. Linde's Anträge aus, welcher die Volksvertretung von der Wahl der Abgeordneten des Staatenhauses ganz ausschließen will. Unter andern meint Hr. Dahlmann, die Minister werden allerdings durch das Vertrauen der Kammern erwählt (links: Nein! Nein!), aber sollte es denn wahr sein, daß nach ihrer Wahl sie das Vertrauen der Kammern verlieren?

Folgt die Abstimmung.

Moritz Mohls Anträge (S. oben) werden verworfen.

Eisenstucks Antrag:

"Die Mitglieder des Staatenhauses werden durch die Volksvertreter der Einzelstaaten nach absoluter Stimmenmehrheit gewählt," mit 292 Stimmen gegen 153 verworfen. Mit Verwerfung aller übrigen Anträge wurde §. 4 wie oben nach der Mehrheit des Verfassungs-Ausschusses angenommen. Die Linke stimmte dagegen.

Ebenso §. 5 und §. 6 (S. oben).

Ebenso §. 7, wie folgt:

"Wenn mehrere deutsche Staaten zu einem Ganzen verbunden werden, so entscheidet ein Reichsgesetz über die dadurch etwa nothwendig werdende Abänderung in der Zusammensetzung des Staatenhauses" ohne Diskussion angenommen.

§. 8 lautet:

"Mitglied des Staatenhauses kann nur ein solcher werden, welcher
1) Staatsbürger desjenigen Staates oder Staatenverbandes (s. §. 6) ist, welcher ihn sendet,
2) das 30ste Lebensjahr zurückgelegt hat,
3) sich im vollen Genuß der bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte befindet.

Moritz Mohl und etwa 30 Andern beantragen, den §. wegzulassen. Freudentheil hatte vorgeschlagen, statt das 30ste, das 25ste Lebensjahr zu setzen.

Ohne Diskussion wird §. 8 nach dem Antrag des Ausschusses angenommen.

§. 9.

"Die Mitglieder des Staatenhauses werden auf 6 Jahr gewählt. Sie werden alle drei Jahre zur Hälfte erneuert. (Majorität des Ausschusses.)

Antrag der Minorität:

"Die Mitglieder des Staatenhauses werden auf 4 Jahre gewählt. Sie werden alle 2 Jahre nach der im Reichswahlgesetz vorgeschriebenen Ordnung zur Hälfte erneuert.

(Wigard. Schreiner.)

von Trützschler beantragt die Mitglieder des Staatenhauses nur auf 2 Jahr zu wählen.

Man streitet sich um die Rangordnung der Fragen, da bemerkt Vogt: "Ich beantrage, ein für allemal zuerst über den Ausschuß-Antrag abzustimmen, damit, wie man bei uns zu sagen pflegt, die liebe Seele Ruh hat. -- Heiterkeit.) -- Der Antrag der Majorität des Ausschusses wird ohne Diskussion angenommen, dazu ein Zusatz von Koch: "Bei außerordentlichen Reichsversammlungen, welche nach Ablauf der für die theilweise Erneuerung bestimmten Periode und bevor noch die neuen Wahlen zur nächsten ordentlichen Reichstagssitzung erfolgt sind, berufen werden, bilden die Mitglieder der letzten ordentlichen Sitzung auch für die außerordentliche Sitzung das Staatenhaus.

(Riesser, Laube, Stenzel, Biedermann, Raumer u. s. w.)

Artikel III.

§. 10.

Das Volkshaus besteht aus den Abgeordneten des deutschen Volkes. (Ohne Diskussion angenommen.)

§. 11.

Die Mitglieder des Volkshauses werden auf vier Jahr gewählt. Die Wahl geschieht nach den in dem Reichswahlgesetz enthaltenen Vorschriften.

(Zu §. 11.) Minoritätserachten I.

Die Mitglieder des Volkshauses werden auf zwei Jahre gewählt. (Wigard.)

Minoritätserachten II.

Statt vier Jahr drei Jahre zu setzen. (Mittermaier. Ahrens. Tellkampf. Welcker. Schreiner. Sommaruga. Zell. Rießer.)

Minoritätserachten III

Für die Stellvertretung im Staatsamte hat der Staat zu sorgen und die Kosten der Stellvertretung zu tragen. (Wigard. Tellkampf. Schreiner.)

Zu §. 11 waren viele Zusätze gestellt. Auf die Diskussion wurde verzichtet. Ein großer Theil der Linken wollte die Diskussion. Es wird noch einmal untersucht. Die Diskussion wurde nun beschlossen, aber es hat sich kein Redner eingeschrieben. (Sehr große Heiterkeit.) Der Berichterstatter des Verfassungs-Ausschusses, Briegleb: beantragt präjudiziell, in diesen §. noch keine Bestimmungen über den Wahlmodus aufzunehmen, sondern dies dem Reichswahlgesetz vorzubehalten. Mölling will, daß die Mitglieder des Volkshauses alle Jahre neu gewählt werden. -- Schon wäre es gut, alle Jahre neue Wahlen vorzunehmen, damit der deutsche Geist, welcher sehr zur Ruhe geneigt ist, in einiger Aufregung erhalten werde. (Rechts will man sich todtlachen.) Wigard begründet sein Minoritätserachten, die Mitglieder des Volkshauses auf 2 Jahr zu wählen. Eine Dauer von 4 Jahren würde den ganzen Gewerbsstand aus dem Volkshaus ausschließen. der ja doch nicht so lange von Haus und Geschäft wegbleiben könne. --

Mölling hat zusätzlich beantragt: Ein Abgeordneter bedarf keines Urlaubs, vorbehaltlich der offiziellen Anzeige seiner Wahl.

Zell beantragt: Vor der Abstimmung über die ganze Verfassung ist das Reichswahlgesetz zu berathen.

Der Antrag der Majorität des Ausschusses ad §. 11, erster Satz, wird verworfen; dagegen der Antrag von Wiedenmann angenommen: "Die Mitglieder des Volkshauses werden das erstemal auf 4, dann immer auf 3 Jahr gewählt.

Der präjudizielle Antrag von Briegleb: "Die Spezialität des Wahlmodus dem Reichswahlgesetz vorzubehalten," ebenfalls angenommen, also der zweite Satz der Majorität des Ausschusses: "Die Wahl geschieht nach den in dem Reichswahlgesetz enthaltenen Vorschriften."

Artikel IV.

§. 12.

"Die Mitglieder des Reichstags beziehen ein gleichmäßiges Tagegeld und Entschädigung für ihre Reisekosten. Das Nähere bestimmt ein Reichsgesetz.
"Den Mitgliedern des Reichstages werden die Tagegelder und Reisekosten aus der Reichskasse gezahlt."

Der §. wurde ohne Diskussion aber Punkt 2 nach der Minorität des Verfassungs-Ausschusses (Wigard, Schreiner) angenommen.

§. 13.

"Die Mitglieder beider Häuser können durch Instruktionen in ihrer parlamentarischen Thätigkeit nicht gebunden werden." -- Ohne Diskussion angenommen.

Ebenso

§. 14.

"Niemand kann gleichzeitig Mitglied von beiden Häusern sein."

Abgelehnt wurde ein Minoritätserachten: "Kein Mitglied des Reichstags kann zugleich Mitglied einer Kammer eines einzelnen deutschen Staates sein."

Die Tagesordnung ist erschöpft, man entschließt sich jedoch fortzufahren. (Dieser Eifer wird beunruhigend.) Aber ich habe mich geirrt, als der Präsident zu §. 15 schreiten will, rufen einige Stimmen "Vertagung", mehrere Stimmen schließen sich an, der Ruf wächst, man vertagt sich um 3/4 2 Uhr.

Schweiz.

Kremsirer Reichstags sei in Olmütz sehr hochmüthig empfangen werden; man habe ihr den Text gelesen, daß sie keine anständige Verfassung mitgebracht. Wie ich höre, soll diese reichstägliche Jämmerlichkeit vollends auseinandergejagt werden wenn sie Miene macht die 80 Milliönchen zu beschneiden, oder gar zu verweigern. Die Zurückverlegung des Reichstags nach Wien ist rundaus abgeschlagen worden. Das Benehmen der französischen Bourgeois erregt immer mehr die Zufriedenheit unserer Kroatenregierung. Ottochaner und Serezaner erkennen in den honnetten französischen Bourgeois nur das Umgekehrte ihres Gleichen.

„Wir schneiden die Köpfe und beringten Finger ab, schlitzen die Bäuche auf, stechen die Augen aus, tattowiren und braten die Menschen, schänden und rauben,“ sagen die Herrn Kroaten, „während die französischen Bourgeois, nur in anderer Weise, desselben thun. Auch sie stehlen und rauben, morden und schänden. Wir handeln offen, sie schachern und prostituiren.“ Idem, cadem, idem.

Unter Bewunderung seiner Milde berichten die Zeitungen, Windischgrätz habe die in Hetzendorf gefangen gehaltenen Geißeln, lauter Legionäre, am 5. d. Mts. auf freien Fuß setzen lassen. Verstehen Sie das nur recht. Die Geißeln sind von Hetzendorf fort, und angeblich in ihre Heimath transportirt worden. Man weiß indeß, daß mehrere derselben unterwegs theils eingekerkert, theils erschossen worden. Sie haben vor keinem Kriegsgerichte gestanden. Ihr Verbrechen ist, daß sie Geißeln und Akademiker gewesen.

* Wien, 9. Dez.

Windischgrätz läßt in der heutigen „Wiener Zeitung“ berichtigen, daß er keineswegs das Oberkommando niedergelegt, sondern nur den Feldmarschall-Lieutenant Gruber zum kommandirenden General für den administrativen Theil ernannt habe.

Wir leben unter Umständen, wo amtliche Aktenstücke allein schon hinreichend darthun, welcher Art diese Zustände sind. Ein solches Aktenstück ist folgendes:

„Da man neuerdings wahrgenommen hat, daß an öffentlichen Orten, besonders in Wirths- und Kaffeehäusern von Fremden und Einheimischen Reden geführt werden, welche zum Aufstande und zum Aufruhr aufzureizen geeignet sind, sehe ich mich veranlaßt, an die hiebei betheiligten Bewohnern der k. k. Hauptstadt Wien die ernste Warnung zu erlassen, sich derlei aufreizender Reden zu enthalten, weil ich sonst mich in die unangenehme Lage gesetzt sehen würde, gegen die Schuldtragenden nach dem 7. Paragraphe der Proklamation des Herrn Feldmarschalls Fürsten zu Windischgrätz, dd. 1. November 1848, die standrechtliche Behandlung eintreten zu lassen.

Wien, am 7. December 1848.

Von dem Vorstande der k. k. Central-Commission der Stadt-Commandantur.

Frank, k. k. General-Major“

102 Wien, 8 Dezember.

Das gestrige Fremdenblatt theilt mit, daß die Bourgeoisie von Wien eine Riesenpetition an Windischgrätz vorbereite, worin sie ihn angehe, den Belagerungszustand noch recht lange dauern zu lassen. In der politisch-sozialen Stellung der europäischen Völker zu einander, gab's sonst nur eine Schande, die Schande ein Deutscher, namentlich aber ein Oesterreicher zu sein. Mehr als jemals befinden wir uns hier wiederum auf dieser deutsch-idealen Höhe. Selbst der „Presse,“ obwohl Organ eines absolutistischen Ministeriums, werden die Infamien zu toll, welche unsere Preßbestialität täglich ausspeit. Sie ruft heute aus: „Wahrlich, wir haben uns der Uebergriffe der sogenannten guten Presse bald ebenso zu schämen, wie vor wenigen Monden der Hzperradikalen.“ Doch Sie haben schon genug Belege aus dieser Preßbestialität von mir erhalten.

Wenn die westeuropäische Bourgeoisie einen Begriff von dem k. k. kroatischen Militär und seiner kultivirten Humanität erhalten will, so kaufe sie sich die hier erschienenen kolorirten Skizzen aus dem kroatischen Lager. Ich gestehe, daß ich sämmtlichen Herrn Bourgeois am Rhein, in Belgien, Holland und Frankreich eine Einquartirung von einigen Hunderttausend Mann dieser Banditen gar sehr wünsche.

Gestern soll der Krieg wider die Magyaren wirklich von allen Seiten begonnen haben. Das wird ein Morden werden, desgleichen die Geschichte nicht aufzuweisen hat. Unterliegen die Magyaren, so soll, wie es heißt, die ganze Nation dezimirt werden. Um so besser werden den westeuropäischen Bourgeois beim Zeitunglesen Austern und Champagner schmecken. Mir scheint's gar nicht mehr so unmöglich, daß Serezaner und Ottochaner sich für diese Indifferenz persönlich einst am Rhein und in Paris bei den Bourgeois bedanken — mit ihren ellenlangen Banditenmessern.

Die „Presse,“ enthält heute einen Aufsatz über die Stellung Deutschlands zu Oestereich. Deutschland soll sich ungefähr zu Oesterreich verhalten, wie Ungarn sich zu Oesterreich verhält; es soll ihm gehorchen, nutzen, kurz wieder ins Metternische Joch geschmiedet werden. Es ist so die rechte Stufenleider. Oesterreich wird direkt durch Nikolaus, und Deutschland direkt durch Oesterreich und Preußen geknutet.

* Wien, 9. Dez.

Es wird hier viel von einem Briefe gesprochen, den Kossuth an den amerikanischen Gesandten, Herrn Styles, geschrieben, und worin er ihn ersucht haben soll, sich bei Windischgrätz dahin zu verwenden, daß er den Ungarn eine Waffenruhe von 3 Monaten bewilligen möge. Es wird hinzugefügt, daß Hr. Styles diesen Brief an Windischgrätz übersandt habe. Wir brauchen kaum zu bemerken, daß dies eine der vielen standrechtlichen Lügen ist, wie sie täglich erfunden und sowohl hier als nach auswärts verbreitet werden.

Posen, im Dezember.

Unter der Verwaltung des Oberpräsidenten Flottwell wurde hier bekanntlich das Recht der Kreisstände zur Wahl der Landräthe suspendirt; die hiesige Regierung erachtete dadurch auch die Bestimmung der Kreisordnung in Betreff der Vertretung des Landraths durch den ersten Kreisdeputirten für aufgehoben und übertrug beim Abgange des Hr. v. Minutoli die interrimistische Verwaltung erst dem Referendar v. Schütz und später dem Kreissekretair, wahrscheinlich in der Absicht, dieselbe später dem ersteren zu übertragen, sobald derselbe den gewöhnlichen Geschäftscursus bei der Regierung durchgemacht hat. Inzwischen war aber im März d. J. die Suspension der Landrathswahlen durch die Kreisstände aufgehoben worden, und diese verlangten in ihre Rechte nunmehr unverzüglich einzutreten. Als daher der Kreissekretair als stellvertretender Landrath die Kreisstände zur gewöhnlichen Kreisversammlung im Juli zusammenberief, damit sie die zur Unterhaltung der Kreisinstitute nöthigen Fonds bewilligten, erkannten sie denselben als zur Abhaltung der Versammlung berechtigt nicht an und verweigerten, einen Beschluß zu fassen. In einer zweiten Versammlung wählten sie, da die bisherigen Deputirten wegen Ablauf ihres Mandats austraten, einstimmig zwei neue Deputirte, zeigten dies der Regierung an und baten, die Verwaltung des Landrathsamtes den Bestimmungen der Kreisordnung gemäß dem ersten Deputirten zu übertragen; bis dahin aber, daß dies geschehen, weigerten sie wiederum, die Fonds zu bewilligen. Die Regierung erkannte nun zwar diesen Antrag als gesetzlich begründet an, suchte sich aber der Ausführung dadurch zu entziehen, daß sie die getroffenen Wahlen wegen Formfehler für ungültig erklärte und beauftragte einen Rath ihres Kollegiums mit Abhaltung des Kreistages. Allein die Versammlung blieb dabei stehen, daß durch die Einstimmigkeit der Wahl eine etwaige Formverletzung unwesentlich gemacht werde, und erklärte, bis zur pünktlichen Ausführung der Kreisordnung, d. i. zur erfolgten Uebertragung des Landrathsamtes an den ersten Kreisdeputirten zur interimistischen Verwaltung, die Kreissteuern unbedingt nicht bewilligen zu wollen.

So schwebt die Sache nun noch, und man ist sehr gespannt, wie sich die Regierung aus der schiefen Stellung, in die sie sich selbst gebracht hat, herauswickeln werde. Wahrscheinlich beabsichtigt dieselbe eine Kabinetsordre, welche die Kreisordnung für das Großherzogthum Posen von Neuem suspendirt, zu extrahiren und dadurch den Streit für immer zu beendigen; allein zu solcher Ordre scheint jede Veranlassung zu fehlen und man würde nur einen Willkürakt und eine Rechtsbeeinträchtigung der Kreisstände darin erblicken können.

(Osts.-Z.)
* Bernburg, 9. Dez.

In einer Ansprache an's Volk theilt der Landtag mit, daß er gegen jede etwa beabsichtigte Auflösung vor der Sanktion der Verfassung — die schon längst vollendet, aber noch immer nicht sanktionirt ist — feierlich protestirt habe. Der Protest beginnt:

„Vorgestern ist die preußische Nationalversammlung in Brandenburg aufgelöst und von Sr. Majestät eine Verfassung octroyirt worden. Weil sich nun kleinere Staaten in politischer Hinsicht nach dem nächstgelegenen größern zu richten pflegen, und die zwischen dem Landtage und den Ministern schon lange stattgehabten Zerwürfnisse bis zu 5wöchentlicher Vorenthaltung der Sanktion unserer Verfassung sich gesteigert haben, so liegt der Gedanke nahe, daß auch hier eine ähnliche Maßregel ergriffen werden könnte u. s. w.“

* Glückstadt, 9. Dez.

Gestern Abend kam es hier in Folge der Verhaftung eines Soldaten zu bedeutenden Exzessen, die nach Verlesung der Aufruhrakte vom Militär unterdrückt wurden. Es sind mehrere Verhaftungen vorgenommen worden.

!!! Frankfurt, 11. Dezember.

Sitzung der National-Versammlung.

Tagesordnung: Fortsetzung des Entwurfs „der Reichstag,“ Art. 2 § 4 ff.

Präsident von Gagern zeigt den Austritt der Abgeordneten Fromm aus Mähren und de Prato aus Tyrol an. (Wieder zwei Oesterreicher!)

Beda Weber hatte vor einiger Zeit die schmutzige Verdächtigung ausgesprochen, daß der Abg. de Prato, welcher eine Zeit lang, wie Sie wissen, in Wien am österreichischen Reichstag tagte, während dieser Zeit doppelte Diäten bezog.

Doktor Esterle aus Calavese widerspricht heut dieser Verdächtigung im Namen seines Freundes Prato

Schoder interpellirt den Reichsjustizminister, ob die Aburtelung von Civilpersonen in Wien durch Kriegsgericht noch immer nicht aufhöre, da erst neuerdings Ludwig Raveaux (Bruder des Abgeordneten) vor ein Kriegsgericht gestellt worden?

Wesendonk fragt den Reichsjustizminister, ob, nachdem nun bereits 2 Monate seit der Erlaubniß zur Untersuchung gegen die Abgeordneten Zitz, Schlöffel, Wesendonk von der National-Versammlung, verflossen sind,

1. dem Minister das Resultat dieser Untersuchung (es ist die Geschichte vom 17. Sept. — Pfingstweide) bekannt?
2. wie weit die Untersuchung gediehen?
3. ob erforderlichen Falls das Reichsministerium dem peinlichen Gericht Beschleunigung anempfehlen werde?

Der Justizminister wird Freitag antworten.

Viele Abgeordnete von der Rechten stellen den dringlichen Antrag:

„Vor der 2. Lesung des Artikels von der Schule in den Grundrechten vom Ausschuß für das Schulwesen einen statistischen Bericht über die Petitionen wegen Staats- und Volksschule vorlegen zu lassen.“

Der Antrag wird nicht für dringlich erachtet.

Man geht zur Tagesordnung und beschließt eine Diskussion über die §§ 4, 5, und 6 des Entwurfs vom Reichstag, so wie die Abstimmung über diese 3 Paragraphen zusammen. Dieselben lauten:

§ 4.

„Die Mitglieder des Staatenhauses werden zur Hälfte durch die Regierung und zur Hälfte durch die Volksvertretung der Staaten ernannt.
„Wo zwei Kammern bestehen, wählen diese in gemeinsamer Sitzung nach absoluter Stimmenmehrheit.“

(Zu § 4). Minoritätserachten. Statt dieses Paragraphen möge es heißen:

„Die Mitglieder des Staatenhauses werden durch die Volksvertretung der einzelnen Staaten erwählt.
„Wo zwei Kammern bestehen, wählt jede Kammer zwei Abgeordnete. (Wigard. Schreiner.)

Minoritätserachten 2:

„Die Mitglieder des Staatenhauses werden zur Hälfte von der Volksvertretung der Staaten unmittelbar ernannt, zur andern Hälfte mittelbar in der Weise, daß die Regierung für jedes zu ernennende Mitglied drei Kandidaten vorschlägt, aus welchen die Volksvertretung wählt.
„Der zweite Satz nach der Fassung der Majorität bleibt.“ (Ahrens. Mittermaier. Schreiner. Teukampf. Gülich. Zell).

§ 5.

„In denjenigen Staaten, welche nur Ein Mitglied ins Staatenhaus senden, schlägt die Regierung drei Kandidaten vor, aus denen die Volksvertretung mit absoluter Stimmenmehrheit wählt.“

(Zu § 5.) Minoritätserachten 1:

„Dieser Paragraph möge wegfallen.“ (Wigard. Römer).

Minoritätserachten 2. Dieser Paragraph möge lauten:

„In denjenigen Staaten, welche nur ein Mitglied ins Staatenhaus senden, schlägt die Volksvertretung drei Kandidaten vor, aus denen die Regierung wählt.“ (Schreiner. Wippermann. Römer. Wigard [eventuell]).

§ 6.

„Wo mehrere Staaten zu gemeinsamer Vertretung im Staatenhause verbunden sind, haben diese über die gemeinschaftlich vorzunehmende Wahl ein Abkommen unter einander zu treffen. Das Prinzip der Theilung der Wahlberechtigung zwischen Regierung und Volksvertretung darf dabei nicht verletzt werden. Das ganze Abkommen ist der Reichsregierung zur Genehmigung vorzulegen.“

(Zu § 6.) Minoritätserachten. Statt dieses Paragraphen möge es heißen:

„Wo mehrere Staaten zu gemeinsamer Vertretung im Staatenhause verbunden sind, haben diese über die gemeinschaftlich vorzunehmende Wohl ein Abkommen für den Fall unter einander zu treffen, wenn nicht eine gemeinschaftliche Volksvertretung in ihnen stattfindet. Das ganze Abkommen ist der Reichsregierung zur Genehmigung vorzulegen. (Schreiner. Wigard).

Moritz Mohl spricht gegen den § 4 und stellt dagegen folgenden Antrag:

„Die Mitglieder des Staatenhauses werden durch die Volksvertretung der einzelnen Staaten erwählt. Nur die vom Volke gewählten Abgeordneten haben bei diesen Wahlen Stimmrecht.“

Und wenn diese Fassung verworfen wird, eventuell:

„Die Mitglieder des Staatenhauses werden durch die Volksvertretung der einzelnen Staaten erwählt. Wo zwei Kammen bestehen, wählen diese in gemeinsamer Sitzung nach absoluter Stimmenmehrheit.“

Gfrörer meint, meine Herren, wenn wir nach den Paragraphen des Entwurfs in das Staatenhaus wählen, werden wir einen Haufen Beamten (Gelächter), Bureaukraten, Diplomaten und Bundestagsgesandten hineinbekommen. Das Staatenhaus wird ein Tummelplatz von Intriguanten werden. Dem Volkshaus gegenüber wird das Staatenhaus bald als eine Versammlung von fürstlichen Marionetten und als das Produkt unglücklicher politischer Quacksalberei erscheinen. Durch die Provinzialstände der einzelnen Staaten, durch die höchstbesteuerten Grundbesitzer und Gewerbetreibenden muß meiner Meinung nach das Staatenhaus zusammengesetzt werden, und ich bitte Sie, diesen meinen Antrag anzunehmen, es wird Sie gewiß nicht gereuen. (Gelächter und Bravo).

Ahrens aus Hannover für das 2. Minoritätserachten zu § 4, was er mitunterzeichnet hat. (S. oben.) Er schließt: Lassen Sie uns die Verfassungconform mit den Grundrechten bilden, sonst wird sie nicht haltbar sein (Bravo links).

Der westphälische Staatsrath v. Linde aus Mainz leert hierauf die Kirche durch eine Ciceronische Rede.

Beseler macht die Bemerkung, daß zwar immer die Redner für und gegen den Verfassungsausschuß eingeschrieben würden, daß aber fast Niemand mehr für denselben spräche; so z. B. heute. (Diese sittliche Entrüstung des Hrn. Beseler wird belächelt).

Die Debatte wird hierauf geschlossen und nachdem namentliche Abstimmung beantragt worden, spricht Dahlmann für den Entwurf als Berichterstatter. Er spricht sich voezüglich gegen des berühmten Hrn. v. Linde's Anträge aus, welcher die Volksvertretung von der Wahl der Abgeordneten des Staatenhauses ganz ausschließen will. Unter andern meint Hr. Dahlmann, die Minister werden allerdings durch das Vertrauen der Kammern erwählt (links: Nein! Nein!), aber sollte es denn wahr sein, daß nach ihrer Wahl sie das Vertrauen der Kammern verlieren?

Folgt die Abstimmung.

Moritz Mohls Anträge (S. oben) werden verworfen.

Eisenstucks Antrag:

„Die Mitglieder des Staatenhauses werden durch die Volksvertreter der Einzelstaaten nach absoluter Stimmenmehrheit gewählt,“ mit 292 Stimmen gegen 153 verworfen. Mit Verwerfung aller übrigen Anträge wurde §. 4 wie oben nach der Mehrheit des Verfassungs-Ausschusses angenommen. Die Linke stimmte dagegen.

Ebenso §. 5 und §. 6 (S. oben).

Ebenso §. 7, wie folgt:

„Wenn mehrere deutsche Staaten zu einem Ganzen verbunden werden, so entscheidet ein Reichsgesetz über die dadurch etwa nothwendig werdende Abänderung in der Zusammensetzung des Staatenhauses“ ohne Diskussion angenommen.

§. 8 lautet:

„Mitglied des Staatenhauses kann nur ein solcher werden, welcher
1) Staatsbürger desjenigen Staates oder Staatenverbandes (s. §. 6) ist, welcher ihn sendet,
2) das 30ste Lebensjahr zurückgelegt hat,
3) sich im vollen Genuß der bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte befindet.

Moritz Mohl und etwa 30 Andern beantragen, den §. wegzulassen. Freudentheil hatte vorgeschlagen, statt das 30ste, das 25ste Lebensjahr zu setzen.

Ohne Diskussion wird §. 8 nach dem Antrag des Ausschusses angenommen.

§. 9.

„Die Mitglieder des Staatenhauses werden auf 6 Jahr gewählt. Sie werden alle drei Jahre zur Hälfte erneuert. (Majorität des Ausschusses.)

Antrag der Minorität:

„Die Mitglieder des Staatenhauses werden auf 4 Jahre gewählt. Sie werden alle 2 Jahre nach der im Reichswahlgesetz vorgeschriebenen Ordnung zur Hälfte erneuert.

(Wigard. Schreiner.)

von Trützschler beantragt die Mitglieder des Staatenhauses nur auf 2 Jahr zu wählen.

Man streitet sich um die Rangordnung der Fragen, da bemerkt Vogt: „Ich beantrage, ein für allemal zuerst über den Ausschuß-Antrag abzustimmen, damit, wie man bei uns zu sagen pflegt, die liebe Seele Ruh hat. — Heiterkeit.) — Der Antrag der Majorität des Ausschusses wird ohne Diskussion angenommen, dazu ein Zusatz von Koch: „Bei außerordentlichen Reichsversammlungen, welche nach Ablauf der für die theilweise Erneuerung bestimmten Periode und bevor noch die neuen Wahlen zur nächsten ordentlichen Reichstagssitzung erfolgt sind, berufen werden, bilden die Mitglieder der letzten ordentlichen Sitzung auch für die außerordentliche Sitzung das Staatenhaus.

(Riesser, Laube, Stenzel, Biedermann, Raumer u. s. w.)

Artikel III.

§. 10.

Das Volkshaus besteht aus den Abgeordneten des deutschen Volkes. (Ohne Diskussion angenommen.)

§. 11.

Die Mitglieder des Volkshauses werden auf vier Jahr gewählt. Die Wahl geschieht nach den in dem Reichswahlgesetz enthaltenen Vorschriften.

(Zu §. 11.) Minoritätserachten I.

Die Mitglieder des Volkshauses werden auf zwei Jahre gewählt. (Wigard.)

Minoritätserachten II.

Statt vier Jahr drei Jahre zu setzen. (Mittermaier. Ahrens. Tellkampf. Welcker. Schreiner. Sommaruga. Zell. Rießer.)

Minoritätserachten III

Für die Stellvertretung im Staatsamte hat der Staat zu sorgen und die Kosten der Stellvertretung zu tragen. (Wigard. Tellkampf. Schreiner.)

Zu §. 11 waren viele Zusätze gestellt. Auf die Diskussion wurde verzichtet. Ein großer Theil der Linken wollte die Diskussion. Es wird noch einmal untersucht. Die Diskussion wurde nun beschlossen, aber es hat sich kein Redner eingeschrieben. (Sehr große Heiterkeit.) Der Berichterstatter des Verfassungs-Ausschusses, Briegleb: beantragt präjudiziell, in diesen §. noch keine Bestimmungen über den Wahlmodus aufzunehmen, sondern dies dem Reichswahlgesetz vorzubehalten. Mölling will, daß die Mitglieder des Volkshauses alle Jahre neu gewählt werden. — Schon wäre es gut, alle Jahre neue Wahlen vorzunehmen, damit der deutsche Geist, welcher sehr zur Ruhe geneigt ist, in einiger Aufregung erhalten werde. (Rechts will man sich todtlachen.) Wigard begründet sein Minoritätserachten, die Mitglieder des Volkshauses auf 2 Jahr zu wählen. Eine Dauer von 4 Jahren würde den ganzen Gewerbsstand aus dem Volkshaus ausschließen. der ja doch nicht so lange von Haus und Geschäft wegbleiben könne. —

Mölling hat zusätzlich beantragt: Ein Abgeordneter bedarf keines Urlaubs, vorbehaltlich der offiziellen Anzeige seiner Wahl.

Zell beantragt: Vor der Abstimmung über die ganze Verfassung ist das Reichswahlgesetz zu berathen.

Der Antrag der Majorität des Ausschusses ad §. 11, erster Satz, wird verworfen; dagegen der Antrag von Wiedenmann angenommen: „Die Mitglieder des Volkshauses werden das erstemal auf 4, dann immer auf 3 Jahr gewählt.

Der präjudizielle Antrag von Briegleb: „Die Spezialität des Wahlmodus dem Reichswahlgesetz vorzubehalten,“ ebenfalls angenommen, also der zweite Satz der Majorität des Ausschusses: „Die Wahl geschieht nach den in dem Reichswahlgesetz enthaltenen Vorschriften.“

Artikel IV.

§. 12.

„Die Mitglieder des Reichstags beziehen ein gleichmäßiges Tagegeld und Entschädigung für ihre Reisekosten. Das Nähere bestimmt ein Reichsgesetz.
„Den Mitgliedern des Reichstages werden die Tagegelder und Reisekosten aus der Reichskasse gezahlt.“

Der §. wurde ohne Diskussion aber Punkt 2 nach der Minorität des Verfassungs-Ausschusses (Wigard, Schreiner) angenommen.

§. 13.

„Die Mitglieder beider Häuser können durch Instruktionen in ihrer parlamentarischen Thätigkeit nicht gebunden werden.“ — Ohne Diskussion angenommen.

Ebenso

§. 14.

„Niemand kann gleichzeitig Mitglied von beiden Häusern sein.“

Abgelehnt wurde ein Minoritätserachten: „Kein Mitglied des Reichstags kann zugleich Mitglied einer Kammer eines einzelnen deutschen Staates sein.“

Die Tagesordnung ist erschöpft, man entschließt sich jedoch fortzufahren. (Dieser Eifer wird beunruhigend.) Aber ich habe mich geirrt, als der Präsident zu §. 15 schreiten will, rufen einige Stimmen „Vertagung“, mehrere Stimmen schließen sich an, der Ruf wächst, man vertagt sich um 3/4 2 Uhr.

Schweiz.
<TEI>
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          <p><pb facs="#f0002" n="0902"/>
Kremsirer Reichstags sei in Olmütz sehr hochmüthig empfangen werden; man habe ihr den Text gelesen, daß sie keine anständige Verfassung mitgebracht. Wie ich höre, soll diese reichstägliche Jämmerlichkeit vollends auseinandergejagt werden wenn sie Miene macht die 80 Milliönchen zu beschneiden, oder gar zu verweigern. Die Zurückverlegung des Reichstags nach Wien ist rundaus abgeschlagen worden. Das Benehmen der französischen Bourgeois erregt immer mehr die Zufriedenheit unserer Kroatenregierung. Ottochaner und Serezaner erkennen in den honnetten französischen Bourgeois nur das Umgekehrte ihres Gleichen.</p>
          <p>&#x201E;Wir schneiden die Köpfe und beringten Finger ab, schlitzen die Bäuche auf, stechen die Augen aus, tattowiren und braten die Menschen, schänden und rauben,&#x201C; sagen die Herrn Kroaten, &#x201E;während die französischen Bourgeois, nur in anderer Weise, desselben thun. Auch sie stehlen und rauben, morden und schänden. Wir handeln offen, sie schachern und prostituiren.&#x201C; Idem, cadem, idem.</p>
          <p>Unter Bewunderung seiner Milde berichten die Zeitungen, Windischgrätz habe die in Hetzendorf gefangen gehaltenen Geißeln, lauter Legionäre, am 5. d. Mts. auf freien Fuß setzen lassen. Verstehen Sie das nur recht. Die Geißeln sind von Hetzendorf fort, und angeblich in ihre Heimath <hi rendition="#g">transportirt</hi> worden. Man weiß indeß, daß mehrere derselben unterwegs theils eingekerkert, theils erschossen worden. Sie haben vor keinem Kriegsgerichte gestanden. Ihr Verbrechen ist, daß sie Geißeln und Akademiker gewesen.</p>
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          <head><bibl><author>*</author></bibl> Wien, 9. Dez.</head>
          <p>Windischgrätz läßt in der heutigen &#x201E;Wiener Zeitung&#x201C; berichtigen, daß er keineswegs das Oberkommando niedergelegt, sondern nur den Feldmarschall-Lieutenant Gruber zum kommandirenden General für den administrativen Theil ernannt habe.</p>
          <p>Wir leben unter Umständen, wo amtliche Aktenstücke allein schon hinreichend darthun, welcher Art diese Zustände sind. Ein solches Aktenstück ist folgendes:</p>
          <p>&#x201E;Da man neuerdings wahrgenommen hat, daß an öffentlichen Orten, besonders in Wirths- und Kaffeehäusern von Fremden und Einheimischen Reden geführt werden, welche zum Aufstande und zum Aufruhr aufzureizen geeignet sind, sehe ich mich veranlaßt, an die hiebei betheiligten Bewohnern der k. k. Hauptstadt Wien die ernste Warnung zu erlassen, sich derlei aufreizender Reden zu enthalten, weil ich sonst mich in die unangenehme Lage gesetzt sehen würde, gegen die Schuldtragenden nach dem 7. Paragraphe der Proklamation des Herrn Feldmarschalls Fürsten zu Windischgrätz, dd. 1. November 1848, die standrechtliche Behandlung eintreten zu lassen.</p>
          <p>Wien, am 7. December 1848.</p>
          <p>Von dem Vorstande der k. k. Central-Commission der Stadt-Commandantur.</p>
          <p><hi rendition="#g">Frank,</hi> k. k. General-Major&#x201C;</p>
        </div>
        <div xml:id="ar168_011" type="jArticle">
          <head><bibl><author>102</author></bibl> Wien, 8 Dezember.</head>
          <p>Das gestrige Fremdenblatt theilt mit, daß die Bourgeoisie von Wien eine Riesenpetition an Windischgrätz vorbereite, worin sie ihn angehe, den Belagerungszustand noch recht lange dauern zu lassen. In der politisch-sozialen Stellung der europäischen Völker zu einander, gab's sonst nur eine Schande, die Schande ein Deutscher, namentlich aber ein Oesterreicher zu sein. Mehr als jemals befinden wir uns hier wiederum auf dieser deutsch-idealen Höhe. Selbst der &#x201E;Presse,&#x201C; obwohl Organ eines absolutistischen Ministeriums, werden die Infamien zu toll, welche unsere Preßbestialität täglich ausspeit. Sie ruft heute aus: &#x201E;Wahrlich, wir haben uns der Uebergriffe der sogenannten guten Presse bald ebenso zu schämen, wie vor wenigen Monden der Hzperradikalen.&#x201C; Doch Sie haben schon genug Belege aus dieser Preßbestialität von mir erhalten.</p>
          <p>Wenn die westeuropäische Bourgeoisie einen Begriff von dem k. k. kroatischen Militär und seiner kultivirten Humanität erhalten will, so kaufe sie sich die hier erschienenen kolorirten Skizzen aus dem kroatischen Lager. Ich gestehe, daß ich sämmtlichen Herrn Bourgeois am Rhein, in Belgien, Holland und Frankreich eine Einquartirung von einigen Hunderttausend Mann dieser Banditen gar sehr wünsche.</p>
          <p>Gestern soll der Krieg wider die Magyaren wirklich von allen Seiten begonnen haben. Das wird ein Morden werden, desgleichen die Geschichte nicht aufzuweisen hat. Unterliegen die Magyaren, so soll, wie es heißt, die ganze Nation dezimirt werden. Um so besser werden den westeuropäischen Bourgeois beim Zeitunglesen Austern und Champagner schmecken. Mir scheint's gar nicht mehr so unmöglich, daß Serezaner und Ottochaner sich für diese Indifferenz persönlich einst am Rhein und in Paris bei den Bourgeois bedanken &#x2014; mit ihren ellenlangen Banditenmessern.</p>
          <p>Die &#x201E;Presse,&#x201C; enthält heute einen Aufsatz über die Stellung Deutschlands zu Oestereich. Deutschland soll sich ungefähr zu Oesterreich verhalten, wie Ungarn sich zu Oesterreich verhält; es soll ihm gehorchen, nutzen, kurz wieder ins Metternische Joch geschmiedet werden. Es ist so die rechte Stufenleider. Oesterreich wird direkt durch Nikolaus, und Deutschland direkt durch Oesterreich und Preußen geknutet.</p>
        </div>
        <div xml:id="ar168_012" type="jArticle">
          <head><bibl><author>*</author></bibl> Wien, 9. Dez.</head>
          <p>Es wird hier viel von einem Briefe gesprochen, den Kossuth an den amerikanischen Gesandten, Herrn Styles, geschrieben, und worin er ihn ersucht haben soll, sich bei Windischgrätz dahin zu verwenden, daß er den Ungarn eine Waffenruhe von 3 Monaten bewilligen möge. Es wird hinzugefügt, daß Hr. Styles diesen Brief an Windischgrätz übersandt habe. Wir brauchen kaum zu bemerken, daß dies eine der vielen standrechtlichen Lügen ist, wie sie täglich erfunden und sowohl hier als nach auswärts verbreitet werden.</p>
        </div>
        <div xml:id="ar168_013" type="jArticle">
          <head>Posen, im Dezember.</head>
          <p>Unter der Verwaltung des Oberpräsidenten Flottwell wurde hier bekanntlich das Recht der Kreisstände zur Wahl der Landräthe suspendirt; die hiesige Regierung erachtete dadurch auch die Bestimmung der Kreisordnung in Betreff der Vertretung des Landraths durch den ersten Kreisdeputirten für aufgehoben und übertrug beim Abgange des Hr. v. Minutoli die interrimistische Verwaltung erst dem Referendar v. Schütz und später dem Kreissekretair, wahrscheinlich in der Absicht, dieselbe später dem ersteren zu übertragen, sobald derselbe den gewöhnlichen Geschäftscursus bei der Regierung durchgemacht hat. Inzwischen war aber im März d. J. die Suspension der Landrathswahlen durch die Kreisstände aufgehoben worden, und diese verlangten in ihre Rechte nunmehr unverzüglich einzutreten. Als daher der Kreissekretair als stellvertretender Landrath die Kreisstände zur gewöhnlichen Kreisversammlung im Juli zusammenberief, damit sie die zur Unterhaltung der Kreisinstitute nöthigen Fonds bewilligten, erkannten sie denselben als zur Abhaltung der Versammlung berechtigt nicht an und verweigerten, einen Beschluß zu fassen. In einer zweiten Versammlung wählten sie, da die bisherigen Deputirten wegen Ablauf ihres Mandats austraten, einstimmig zwei neue Deputirte, zeigten dies der Regierung an und baten, die Verwaltung des Landrathsamtes den Bestimmungen der Kreisordnung gemäß dem <hi rendition="#g">ersten Deputirten</hi> zu übertragen; bis dahin aber, daß dies geschehen, weigerten sie wiederum, die Fonds zu bewilligen. Die Regierung erkannte nun zwar diesen Antrag als gesetzlich begründet an, suchte sich aber der Ausführung dadurch zu entziehen, daß sie die getroffenen Wahlen wegen Formfehler für ungültig erklärte und beauftragte einen Rath ihres Kollegiums mit Abhaltung des Kreistages. Allein die Versammlung blieb dabei stehen, daß durch die Einstimmigkeit der Wahl eine etwaige Formverletzung unwesentlich gemacht werde, und erklärte, bis zur pünktlichen Ausführung der Kreisordnung, d. i. zur erfolgten Uebertragung des Landrathsamtes an den ersten Kreisdeputirten zur interimistischen Verwaltung, <hi rendition="#g">die Kreissteuern unbedingt nicht bewilligen zu wollen</hi>.</p>
          <p>So schwebt die Sache nun noch, und man ist sehr gespannt, wie sich die Regierung aus der schiefen Stellung, in die sie sich selbst gebracht hat, herauswickeln werde. Wahrscheinlich beabsichtigt dieselbe eine Kabinetsordre, welche die Kreisordnung für das Großherzogthum Posen von Neuem suspendirt, zu extrahiren und dadurch den Streit für immer zu beendigen; allein zu solcher Ordre scheint jede Veranlassung zu fehlen und man würde nur einen Willkürakt und eine Rechtsbeeinträchtigung der Kreisstände darin erblicken können.</p>
          <bibl>(Osts.-Z.)</bibl>
        </div>
        <div xml:id="ar168_014" type="jArticle">
          <head><bibl><author>*</author></bibl> Bernburg, 9. Dez.</head>
          <p>In einer Ansprache an's Volk theilt der Landtag mit, daß er gegen jede etwa beabsichtigte <hi rendition="#g">Auflösung vor</hi> der Sanktion der Verfassung &#x2014; die schon längst vollendet, aber noch immer nicht sanktionirt ist &#x2014; feierlich protestirt habe. Der Protest beginnt:</p>
          <p>&#x201E;Vorgestern ist die preußische Nationalversammlung in Brandenburg aufgelöst und von Sr. Majestät eine Verfassung octroyirt worden. Weil sich nun kleinere Staaten in politischer Hinsicht nach dem nächstgelegenen größern zu richten pflegen, und die zwischen dem Landtage und den Ministern schon lange stattgehabten Zerwürfnisse bis zu 5wöchentlicher Vorenthaltung der Sanktion unserer Verfassung sich gesteigert haben, so liegt der Gedanke nahe, daß auch hier eine ähnliche Maßregel ergriffen werden könnte u. s. w.&#x201C;</p>
        </div>
        <div xml:id="ar168_015" type="jArticle">
          <head><bibl><author>*</author></bibl> Glückstadt, 9. Dez.</head>
          <p>Gestern Abend kam es hier in Folge der Verhaftung eines Soldaten zu bedeutenden Exzessen, die nach Verlesung der Aufruhrakte vom Militär unterdrückt wurden. Es sind mehrere Verhaftungen vorgenommen worden.</p>
        </div>
        <div xml:id="ar168_016" type="jArticle">
          <head><bibl><author>!!!</author></bibl> Frankfurt, 11. Dezember.</head>
          <p>Sitzung der National-Versammlung.</p>
          <p>Tagesordnung: Fortsetzung des Entwurfs &#x201E;der Reichstag,&#x201C; Art. 2 § 4 ff.</p>
          <p>Präsident von Gagern zeigt den Austritt der Abgeordneten Fromm aus Mähren und de Prato aus Tyrol an. (Wieder zwei Oesterreicher!)</p>
          <p>Beda Weber hatte vor einiger Zeit die schmutzige Verdächtigung ausgesprochen, daß der Abg. de Prato, welcher eine Zeit lang, wie Sie wissen, in Wien am österreichischen Reichstag tagte, während dieser Zeit doppelte Diäten bezog.</p>
          <p>Doktor <hi rendition="#g">Esterle</hi> aus Calavese widerspricht heut dieser Verdächtigung im Namen seines Freundes Prato</p>
          <p><hi rendition="#g">Schoder</hi> interpellirt den Reichsjustizminister, ob die Aburtelung von Civilpersonen in Wien durch Kriegsgericht noch immer nicht aufhöre, da erst neuerdings Ludwig Raveaux (Bruder des Abgeordneten) vor ein Kriegsgericht gestellt worden?</p>
          <p><hi rendition="#g">Wesendonk</hi> fragt den Reichsjustizminister, ob, nachdem nun bereits 2 Monate seit der Erlaubniß zur Untersuchung gegen die Abgeordneten Zitz, Schlöffel, Wesendonk von der National-Versammlung, verflossen sind,</p>
          <p rendition="#et">1. dem Minister das Resultat dieser Untersuchung (es ist die Geschichte vom 17. Sept. &#x2014; Pfingstweide) bekannt?<lb/>
2. wie weit die Untersuchung gediehen?<lb/>
3. ob erforderlichen Falls das Reichsministerium dem peinlichen Gericht Beschleunigung anempfehlen werde?</p>
          <p>Der Justizminister wird Freitag antworten.</p>
          <p>Viele Abgeordnete von der Rechten stellen den dringlichen Antrag:</p>
          <p rendition="#et">&#x201E;Vor der 2. Lesung des Artikels von der Schule in den Grundrechten vom Ausschuß für das Schulwesen einen statistischen Bericht über die Petitionen wegen Staats- und Volksschule vorlegen zu lassen.&#x201C;</p>
          <p>Der Antrag wird nicht für dringlich erachtet.</p>
          <p>Man geht zur Tagesordnung und beschließt eine Diskussion über die §§ 4, 5, und 6 des Entwurfs vom Reichstag, so wie die Abstimmung über diese 3 Paragraphen zusammen. Dieselben lauten:</p>
          <p>§ 4.</p>
          <p rendition="#et">&#x201E;Die Mitglieder des Staatenhauses werden zur Hälfte durch die Regierung und zur Hälfte durch die Volksvertretung der Staaten ernannt.<lb/>
&#x201E;Wo zwei Kammern bestehen, wählen diese in gemeinsamer Sitzung nach absoluter Stimmenmehrheit.&#x201C;</p>
          <p>(Zu § 4). Minoritätserachten. Statt dieses Paragraphen möge es heißen:</p>
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&#x201E;Wo zwei Kammern bestehen, wählt jede Kammer zwei Abgeordnete. (Wigard. Schreiner.)</p>
          <p>Minoritätserachten 2:</p>
          <p rendition="#et">&#x201E;Die Mitglieder des Staatenhauses werden zur Hälfte von der Volksvertretung der Staaten unmittelbar ernannt, zur andern Hälfte mittelbar in der Weise, daß die Regierung für jedes zu ernennende Mitglied drei Kandidaten vorschlägt, aus welchen die Volksvertretung wählt.<lb/>
&#x201E;Der zweite Satz nach der Fassung der Majorität bleibt.&#x201C; (Ahrens. Mittermaier. Schreiner. Teukampf. Gülich. Zell).</p>
          <p>§ 5.</p>
          <p rendition="#et">&#x201E;In denjenigen Staaten, welche nur Ein Mitglied ins Staatenhaus senden, schlägt die Regierung drei Kandidaten vor, aus denen die Volksvertretung mit absoluter Stimmenmehrheit wählt.&#x201C;</p>
          <p>(Zu § 5.) Minoritätserachten 1:</p>
          <p rendition="#et">&#x201E;Dieser Paragraph möge wegfallen.&#x201C; (Wigard. Römer).</p>
          <p>Minoritätserachten 2. Dieser Paragraph möge lauten:</p>
          <p rendition="#et">&#x201E;In denjenigen Staaten, welche nur ein Mitglied ins Staatenhaus senden, schlägt die Volksvertretung drei Kandidaten vor, aus denen die Regierung wählt.&#x201C; (Schreiner. Wippermann. Römer. Wigard [eventuell]).</p>
          <p>§ 6.</p>
          <p rendition="#et">&#x201E;Wo mehrere Staaten zu gemeinsamer Vertretung im Staatenhause verbunden sind, haben diese über die gemeinschaftlich vorzunehmende Wahl ein Abkommen unter einander zu treffen. Das Prinzip der Theilung der Wahlberechtigung zwischen Regierung und Volksvertretung darf dabei nicht verletzt werden. Das ganze Abkommen ist der Reichsregierung zur Genehmigung vorzulegen.&#x201C;</p>
          <p>(Zu § 6.) Minoritätserachten. Statt dieses Paragraphen möge es heißen:</p>
          <p rendition="#et">&#x201E;Wo mehrere Staaten zu gemeinsamer Vertretung im Staatenhause verbunden sind, haben diese über die gemeinschaftlich vorzunehmende Wohl ein Abkommen für den Fall unter einander zu treffen, wenn nicht eine gemeinschaftliche Volksvertretung in ihnen stattfindet. Das ganze Abkommen ist der Reichsregierung zur Genehmigung vorzulegen. (Schreiner. Wigard).</p>
          <p><hi rendition="#g">Moritz Mohl</hi> spricht gegen den § 4 und stellt dagegen folgenden Antrag:</p>
          <p rendition="#et">&#x201E;Die Mitglieder des Staatenhauses werden durch die Volksvertretung der einzelnen Staaten erwählt. Nur die vom Volke gewählten Abgeordneten haben bei diesen Wahlen Stimmrecht.&#x201C;</p>
          <p>Und wenn diese Fassung verworfen wird, eventuell:</p>
          <p rendition="#et">&#x201E;Die Mitglieder des Staatenhauses werden durch die Volksvertretung der einzelnen Staaten erwählt. Wo zwei Kammen bestehen, wählen diese in gemeinsamer Sitzung nach absoluter Stimmenmehrheit.&#x201C;</p>
          <p><hi rendition="#g">Gfrörer</hi> meint, meine Herren, wenn wir nach den Paragraphen des Entwurfs in das Staatenhaus wählen, werden wir einen Haufen Beamten (Gelächter), Bureaukraten, Diplomaten und Bundestagsgesandten hineinbekommen. Das Staatenhaus wird ein Tummelplatz von Intriguanten werden. Dem Volkshaus gegenüber wird das Staatenhaus bald als eine Versammlung von fürstlichen Marionetten und als das Produkt unglücklicher politischer Quacksalberei erscheinen. Durch die Provinzialstände der einzelnen Staaten, durch die höchstbesteuerten Grundbesitzer und Gewerbetreibenden muß meiner Meinung nach das Staatenhaus zusammengesetzt werden, und ich bitte Sie, diesen meinen Antrag anzunehmen, es wird Sie gewiß nicht gereuen. (Gelächter und Bravo).</p>
          <p><hi rendition="#g">Ahrens</hi> aus Hannover für das 2. Minoritätserachten zu § 4, was er mitunterzeichnet hat. (S. oben.) Er schließt: Lassen Sie uns die Verfassungconform mit den Grundrechten bilden, sonst wird sie nicht haltbar sein (Bravo links).</p>
          <p>Der westphälische Staatsrath v. <hi rendition="#g">Linde</hi> aus Mainz leert hierauf die Kirche durch eine Ciceronische Rede.</p>
          <p><hi rendition="#g">Beseler</hi> macht die Bemerkung, daß zwar immer die Redner für und gegen den Verfassungsausschuß eingeschrieben würden, daß aber fast Niemand mehr für denselben spräche; so z. B. heute. (Diese sittliche Entrüstung des Hrn. Beseler wird belächelt).</p>
          <p>Die Debatte wird hierauf geschlossen und nachdem namentliche Abstimmung beantragt worden, spricht Dahlmann für den Entwurf als Berichterstatter. Er spricht sich voezüglich gegen des berühmten Hrn. v. Linde's Anträge aus, welcher die Volksvertretung von der Wahl der Abgeordneten des Staatenhauses ganz ausschließen will. Unter andern meint Hr. Dahlmann, die Minister werden allerdings durch das Vertrauen der Kammern erwählt (links: Nein! Nein!), aber sollte es denn wahr sein, daß nach ihrer Wahl sie das Vertrauen der Kammern verlieren?</p>
          <p>Folgt die Abstimmung.</p>
          <p><hi rendition="#g">Moritz Mohls</hi> Anträge (S. oben) werden verworfen.</p>
          <p><hi rendition="#g">Eisenstucks</hi> Antrag:</p>
          <p rendition="#et">&#x201E;Die Mitglieder des Staatenhauses werden durch die Volksvertreter der Einzelstaaten nach absoluter Stimmenmehrheit gewählt,&#x201C; mit 292 Stimmen gegen 153 verworfen. Mit Verwerfung aller übrigen Anträge wurde §. 4 wie oben nach der Mehrheit des Verfassungs-Ausschusses angenommen. Die Linke stimmte dagegen.</p>
          <p>Ebenso §. 5 und §. 6 (S. oben).</p>
          <p>Ebenso §. 7, wie folgt:</p>
          <p rendition="#et">&#x201E;Wenn mehrere deutsche Staaten zu einem Ganzen verbunden werden, so entscheidet ein Reichsgesetz über die dadurch etwa nothwendig werdende Abänderung in der Zusammensetzung des Staatenhauses&#x201C; ohne Diskussion angenommen.</p>
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3) sich im vollen Genuß der bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte befindet.</p>
          <p><hi rendition="#g">Moritz Mohl</hi> und etwa 30 Andern beantragen, den §. wegzulassen. <hi rendition="#g">Freudentheil</hi> hatte vorgeschlagen, statt das 30ste, das 25ste Lebensjahr zu setzen.</p>
          <p>Ohne Diskussion wird §. 8 nach dem Antrag des Ausschusses angenommen.</p>
          <p>§. 9.</p>
          <p rendition="#et">&#x201E;Die Mitglieder des Staatenhauses werden auf 6 Jahr gewählt. Sie werden alle drei Jahre zur Hälfte erneuert. (Majorität des Ausschusses.)</p>
          <p>Antrag der Minorität:</p>
          <p rendition="#et">&#x201E;Die Mitglieder des Staatenhauses werden auf 4 Jahre gewählt. Sie werden alle 2 Jahre nach der im Reichswahlgesetz vorgeschriebenen Ordnung zur Hälfte erneuert.</p>
          <p>(Wigard. Schreiner.)</p>
          <p><hi rendition="#g">von Trützschler</hi> beantragt die Mitglieder des Staatenhauses nur auf 2 Jahr zu wählen.</p>
          <p>Man streitet sich um die Rangordnung der Fragen, da bemerkt <hi rendition="#g">Vogt</hi>: &#x201E;Ich beantrage, ein für allemal zuerst über den Ausschuß-Antrag abzustimmen, damit, wie man bei uns zu sagen pflegt, die liebe Seele Ruh hat. &#x2014; Heiterkeit.) &#x2014; Der Antrag der Majorität des Ausschusses wird ohne Diskussion angenommen, dazu ein Zusatz von Koch: &#x201E;Bei außerordentlichen Reichsversammlungen, welche nach Ablauf der für die theilweise Erneuerung bestimmten Periode und bevor noch die neuen Wahlen zur nächsten ordentlichen Reichstagssitzung erfolgt sind, berufen werden, bilden die Mitglieder der letzten ordentlichen Sitzung auch für die außerordentliche Sitzung das Staatenhaus.</p>
          <p>(Riesser, Laube, Stenzel, Biedermann, Raumer u. s. w.)</p>
          <p>Artikel III.</p>
          <p>§. 10.</p>
          <p rendition="#et">Das <hi rendition="#g">Volkshaus</hi> besteht aus den Abgeordneten des deutschen Volkes. (Ohne Diskussion angenommen.)</p>
          <p>§. 11.</p>
          <p rendition="#et">Die Mitglieder des Volkshauses werden auf vier Jahr gewählt. Die Wahl geschieht nach den in dem Reichswahlgesetz enthaltenen Vorschriften.</p>
          <p>(Zu §. 11.) <hi rendition="#g">Minoritätserachten</hi> I.</p>
          <p rendition="#et">Die Mitglieder des Volkshauses werden auf zwei Jahre gewählt. (Wigard.)</p>
          <p><hi rendition="#g">Minoritätserachten</hi> II.</p>
          <p rendition="#et">Statt vier Jahr drei Jahre zu setzen. (Mittermaier. Ahrens. Tellkampf. Welcker. Schreiner. Sommaruga. Zell. Rießer.)</p>
          <p><hi rendition="#g">Minoritätserachten</hi> III</p>
          <p rendition="#et">Für die Stellvertretung im Staatsamte hat der Staat zu sorgen und die Kosten der Stellvertretung zu tragen. (Wigard. Tellkampf. Schreiner.)</p>
          <p>Zu §. 11 waren viele Zusätze gestellt. Auf die Diskussion wurde verzichtet. Ein großer Theil der Linken wollte die Diskussion. Es wird noch einmal untersucht. Die Diskussion wurde nun beschlossen, aber es hat sich kein Redner eingeschrieben. (Sehr große Heiterkeit.) Der Berichterstatter des Verfassungs-Ausschusses, <hi rendition="#g">Briegleb:</hi> beantragt präjudiziell, in diesen §. noch keine Bestimmungen über den Wahlmodus aufzunehmen, sondern dies dem Reichswahlgesetz vorzubehalten. <hi rendition="#g">Mölling</hi> will, daß die Mitglieder des Volkshauses alle Jahre neu gewählt werden. &#x2014; Schon wäre es gut, alle Jahre neue Wahlen vorzunehmen, damit der deutsche Geist, welcher sehr zur Ruhe geneigt ist, in einiger Aufregung erhalten werde. (Rechts will man sich todtlachen.) <hi rendition="#g">Wigard</hi> begründet sein Minoritätserachten, die Mitglieder des Volkshauses auf 2 Jahr zu wählen. Eine Dauer von 4 Jahren würde den ganzen Gewerbsstand aus dem Volkshaus ausschließen. der ja doch nicht so lange von Haus und Geschäft wegbleiben könne. &#x2014;</p>
          <p><hi rendition="#g">Mölling</hi> hat zusätzlich beantragt: Ein Abgeordneter bedarf keines Urlaubs, vorbehaltlich der offiziellen Anzeige seiner Wahl.</p>
          <p><hi rendition="#g">Zell</hi> beantragt: Vor der Abstimmung über die ganze Verfassung ist das Reichswahlgesetz zu berathen.</p>
          <p>Der Antrag der Majorität des Ausschusses ad §. 11, erster Satz, wird verworfen; dagegen der Antrag von <hi rendition="#g">Wiedenmann</hi> angenommen: &#x201E;Die Mitglieder des Volkshauses werden das erstemal auf 4, dann immer auf 3 Jahr gewählt.</p>
          <p>Der präjudizielle Antrag von <hi rendition="#g">Briegleb:</hi> &#x201E;Die Spezialität des Wahlmodus dem Reichswahlgesetz vorzubehalten,&#x201C; ebenfalls angenommen, also der zweite Satz der Majorität des Ausschusses: &#x201E;Die Wahl geschieht nach den in dem Reichswahlgesetz enthaltenen Vorschriften.&#x201C;</p>
          <p>Artikel IV.</p>
          <p>§. 12.</p>
          <p rendition="#et">&#x201E;Die Mitglieder des Reichstags beziehen ein gleichmäßiges Tagegeld und Entschädigung für ihre Reisekosten. Das Nähere bestimmt ein Reichsgesetz.<lb/>
&#x201E;Den Mitgliedern des Reichstages werden die Tagegelder und Reisekosten aus der Reichskasse gezahlt.&#x201C;</p>
          <p>Der §. wurde ohne Diskussion aber Punkt 2 nach der Minorität des Verfassungs-Ausschusses (Wigard, Schreiner) angenommen.</p>
          <p>§. 13.</p>
          <p rendition="#et">&#x201E;Die Mitglieder beider Häuser können durch Instruktionen in ihrer parlamentarischen Thätigkeit nicht gebunden werden.&#x201C; &#x2014; Ohne Diskussion angenommen.</p>
          <p>Ebenso</p>
          <p>§. 14.</p>
          <p rendition="#et">&#x201E;Niemand kann gleichzeitig Mitglied von beiden Häusern sein.&#x201C;</p>
          <p>Abgelehnt wurde ein Minoritätserachten: &#x201E;Kein Mitglied des Reichstags kann zugleich Mitglied einer Kammer eines einzelnen deutschen Staates sein.&#x201C;</p>
          <p>Die Tagesordnung ist erschöpft, man entschließt sich jedoch fortzufahren. (Dieser Eifer wird beunruhigend.) Aber ich habe mich geirrt, als der Präsident zu §. 15 schreiten will, rufen einige Stimmen &#x201E;Vertagung&#x201C;, mehrere Stimmen schließen sich an, der Ruf wächst, man vertagt sich um 3/4 2 Uhr.</p>
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        <head>Schweiz.</head>
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</TEI>
[0902/0002] Kremsirer Reichstags sei in Olmütz sehr hochmüthig empfangen werden; man habe ihr den Text gelesen, daß sie keine anständige Verfassung mitgebracht. Wie ich höre, soll diese reichstägliche Jämmerlichkeit vollends auseinandergejagt werden wenn sie Miene macht die 80 Milliönchen zu beschneiden, oder gar zu verweigern. Die Zurückverlegung des Reichstags nach Wien ist rundaus abgeschlagen worden. Das Benehmen der französischen Bourgeois erregt immer mehr die Zufriedenheit unserer Kroatenregierung. Ottochaner und Serezaner erkennen in den honnetten französischen Bourgeois nur das Umgekehrte ihres Gleichen. „Wir schneiden die Köpfe und beringten Finger ab, schlitzen die Bäuche auf, stechen die Augen aus, tattowiren und braten die Menschen, schänden und rauben,“ sagen die Herrn Kroaten, „während die französischen Bourgeois, nur in anderer Weise, desselben thun. Auch sie stehlen und rauben, morden und schänden. Wir handeln offen, sie schachern und prostituiren.“ Idem, cadem, idem. Unter Bewunderung seiner Milde berichten die Zeitungen, Windischgrätz habe die in Hetzendorf gefangen gehaltenen Geißeln, lauter Legionäre, am 5. d. Mts. auf freien Fuß setzen lassen. Verstehen Sie das nur recht. Die Geißeln sind von Hetzendorf fort, und angeblich in ihre Heimath transportirt worden. Man weiß indeß, daß mehrere derselben unterwegs theils eingekerkert, theils erschossen worden. Sie haben vor keinem Kriegsgerichte gestanden. Ihr Verbrechen ist, daß sie Geißeln und Akademiker gewesen. * Wien, 9. Dez. Windischgrätz läßt in der heutigen „Wiener Zeitung“ berichtigen, daß er keineswegs das Oberkommando niedergelegt, sondern nur den Feldmarschall-Lieutenant Gruber zum kommandirenden General für den administrativen Theil ernannt habe. Wir leben unter Umständen, wo amtliche Aktenstücke allein schon hinreichend darthun, welcher Art diese Zustände sind. Ein solches Aktenstück ist folgendes: „Da man neuerdings wahrgenommen hat, daß an öffentlichen Orten, besonders in Wirths- und Kaffeehäusern von Fremden und Einheimischen Reden geführt werden, welche zum Aufstande und zum Aufruhr aufzureizen geeignet sind, sehe ich mich veranlaßt, an die hiebei betheiligten Bewohnern der k. k. Hauptstadt Wien die ernste Warnung zu erlassen, sich derlei aufreizender Reden zu enthalten, weil ich sonst mich in die unangenehme Lage gesetzt sehen würde, gegen die Schuldtragenden nach dem 7. Paragraphe der Proklamation des Herrn Feldmarschalls Fürsten zu Windischgrätz, dd. 1. November 1848, die standrechtliche Behandlung eintreten zu lassen. Wien, am 7. December 1848. Von dem Vorstande der k. k. Central-Commission der Stadt-Commandantur. Frank, k. k. General-Major“ 102 Wien, 8 Dezember. Das gestrige Fremdenblatt theilt mit, daß die Bourgeoisie von Wien eine Riesenpetition an Windischgrätz vorbereite, worin sie ihn angehe, den Belagerungszustand noch recht lange dauern zu lassen. In der politisch-sozialen Stellung der europäischen Völker zu einander, gab's sonst nur eine Schande, die Schande ein Deutscher, namentlich aber ein Oesterreicher zu sein. Mehr als jemals befinden wir uns hier wiederum auf dieser deutsch-idealen Höhe. Selbst der „Presse,“ obwohl Organ eines absolutistischen Ministeriums, werden die Infamien zu toll, welche unsere Preßbestialität täglich ausspeit. Sie ruft heute aus: „Wahrlich, wir haben uns der Uebergriffe der sogenannten guten Presse bald ebenso zu schämen, wie vor wenigen Monden der Hzperradikalen.“ Doch Sie haben schon genug Belege aus dieser Preßbestialität von mir erhalten. Wenn die westeuropäische Bourgeoisie einen Begriff von dem k. k. kroatischen Militär und seiner kultivirten Humanität erhalten will, so kaufe sie sich die hier erschienenen kolorirten Skizzen aus dem kroatischen Lager. Ich gestehe, daß ich sämmtlichen Herrn Bourgeois am Rhein, in Belgien, Holland und Frankreich eine Einquartirung von einigen Hunderttausend Mann dieser Banditen gar sehr wünsche. Gestern soll der Krieg wider die Magyaren wirklich von allen Seiten begonnen haben. Das wird ein Morden werden, desgleichen die Geschichte nicht aufzuweisen hat. Unterliegen die Magyaren, so soll, wie es heißt, die ganze Nation dezimirt werden. Um so besser werden den westeuropäischen Bourgeois beim Zeitunglesen Austern und Champagner schmecken. Mir scheint's gar nicht mehr so unmöglich, daß Serezaner und Ottochaner sich für diese Indifferenz persönlich einst am Rhein und in Paris bei den Bourgeois bedanken — mit ihren ellenlangen Banditenmessern. Die „Presse,“ enthält heute einen Aufsatz über die Stellung Deutschlands zu Oestereich. Deutschland soll sich ungefähr zu Oesterreich verhalten, wie Ungarn sich zu Oesterreich verhält; es soll ihm gehorchen, nutzen, kurz wieder ins Metternische Joch geschmiedet werden. Es ist so die rechte Stufenleider. Oesterreich wird direkt durch Nikolaus, und Deutschland direkt durch Oesterreich und Preußen geknutet. * Wien, 9. Dez. Es wird hier viel von einem Briefe gesprochen, den Kossuth an den amerikanischen Gesandten, Herrn Styles, geschrieben, und worin er ihn ersucht haben soll, sich bei Windischgrätz dahin zu verwenden, daß er den Ungarn eine Waffenruhe von 3 Monaten bewilligen möge. Es wird hinzugefügt, daß Hr. Styles diesen Brief an Windischgrätz übersandt habe. Wir brauchen kaum zu bemerken, daß dies eine der vielen standrechtlichen Lügen ist, wie sie täglich erfunden und sowohl hier als nach auswärts verbreitet werden. Posen, im Dezember. Unter der Verwaltung des Oberpräsidenten Flottwell wurde hier bekanntlich das Recht der Kreisstände zur Wahl der Landräthe suspendirt; die hiesige Regierung erachtete dadurch auch die Bestimmung der Kreisordnung in Betreff der Vertretung des Landraths durch den ersten Kreisdeputirten für aufgehoben und übertrug beim Abgange des Hr. v. Minutoli die interrimistische Verwaltung erst dem Referendar v. Schütz und später dem Kreissekretair, wahrscheinlich in der Absicht, dieselbe später dem ersteren zu übertragen, sobald derselbe den gewöhnlichen Geschäftscursus bei der Regierung durchgemacht hat. Inzwischen war aber im März d. J. die Suspension der Landrathswahlen durch die Kreisstände aufgehoben worden, und diese verlangten in ihre Rechte nunmehr unverzüglich einzutreten. Als daher der Kreissekretair als stellvertretender Landrath die Kreisstände zur gewöhnlichen Kreisversammlung im Juli zusammenberief, damit sie die zur Unterhaltung der Kreisinstitute nöthigen Fonds bewilligten, erkannten sie denselben als zur Abhaltung der Versammlung berechtigt nicht an und verweigerten, einen Beschluß zu fassen. In einer zweiten Versammlung wählten sie, da die bisherigen Deputirten wegen Ablauf ihres Mandats austraten, einstimmig zwei neue Deputirte, zeigten dies der Regierung an und baten, die Verwaltung des Landrathsamtes den Bestimmungen der Kreisordnung gemäß dem ersten Deputirten zu übertragen; bis dahin aber, daß dies geschehen, weigerten sie wiederum, die Fonds zu bewilligen. Die Regierung erkannte nun zwar diesen Antrag als gesetzlich begründet an, suchte sich aber der Ausführung dadurch zu entziehen, daß sie die getroffenen Wahlen wegen Formfehler für ungültig erklärte und beauftragte einen Rath ihres Kollegiums mit Abhaltung des Kreistages. Allein die Versammlung blieb dabei stehen, daß durch die Einstimmigkeit der Wahl eine etwaige Formverletzung unwesentlich gemacht werde, und erklärte, bis zur pünktlichen Ausführung der Kreisordnung, d. i. zur erfolgten Uebertragung des Landrathsamtes an den ersten Kreisdeputirten zur interimistischen Verwaltung, die Kreissteuern unbedingt nicht bewilligen zu wollen. So schwebt die Sache nun noch, und man ist sehr gespannt, wie sich die Regierung aus der schiefen Stellung, in die sie sich selbst gebracht hat, herauswickeln werde. Wahrscheinlich beabsichtigt dieselbe eine Kabinetsordre, welche die Kreisordnung für das Großherzogthum Posen von Neuem suspendirt, zu extrahiren und dadurch den Streit für immer zu beendigen; allein zu solcher Ordre scheint jede Veranlassung zu fehlen und man würde nur einen Willkürakt und eine Rechtsbeeinträchtigung der Kreisstände darin erblicken können. (Osts.-Z.) * Bernburg, 9. Dez. In einer Ansprache an's Volk theilt der Landtag mit, daß er gegen jede etwa beabsichtigte Auflösung vor der Sanktion der Verfassung — die schon längst vollendet, aber noch immer nicht sanktionirt ist — feierlich protestirt habe. Der Protest beginnt: „Vorgestern ist die preußische Nationalversammlung in Brandenburg aufgelöst und von Sr. Majestät eine Verfassung octroyirt worden. Weil sich nun kleinere Staaten in politischer Hinsicht nach dem nächstgelegenen größern zu richten pflegen, und die zwischen dem Landtage und den Ministern schon lange stattgehabten Zerwürfnisse bis zu 5wöchentlicher Vorenthaltung der Sanktion unserer Verfassung sich gesteigert haben, so liegt der Gedanke nahe, daß auch hier eine ähnliche Maßregel ergriffen werden könnte u. s. w.“ * Glückstadt, 9. Dez. Gestern Abend kam es hier in Folge der Verhaftung eines Soldaten zu bedeutenden Exzessen, die nach Verlesung der Aufruhrakte vom Militär unterdrückt wurden. Es sind mehrere Verhaftungen vorgenommen worden. !!! Frankfurt, 11. Dezember. Sitzung der National-Versammlung. Tagesordnung: Fortsetzung des Entwurfs „der Reichstag,“ Art. 2 § 4 ff. Präsident von Gagern zeigt den Austritt der Abgeordneten Fromm aus Mähren und de Prato aus Tyrol an. (Wieder zwei Oesterreicher!) Beda Weber hatte vor einiger Zeit die schmutzige Verdächtigung ausgesprochen, daß der Abg. de Prato, welcher eine Zeit lang, wie Sie wissen, in Wien am österreichischen Reichstag tagte, während dieser Zeit doppelte Diäten bezog. Doktor Esterle aus Calavese widerspricht heut dieser Verdächtigung im Namen seines Freundes Prato Schoder interpellirt den Reichsjustizminister, ob die Aburtelung von Civilpersonen in Wien durch Kriegsgericht noch immer nicht aufhöre, da erst neuerdings Ludwig Raveaux (Bruder des Abgeordneten) vor ein Kriegsgericht gestellt worden? Wesendonk fragt den Reichsjustizminister, ob, nachdem nun bereits 2 Monate seit der Erlaubniß zur Untersuchung gegen die Abgeordneten Zitz, Schlöffel, Wesendonk von der National-Versammlung, verflossen sind, 1. dem Minister das Resultat dieser Untersuchung (es ist die Geschichte vom 17. Sept. — Pfingstweide) bekannt? 2. wie weit die Untersuchung gediehen? 3. ob erforderlichen Falls das Reichsministerium dem peinlichen Gericht Beschleunigung anempfehlen werde? Der Justizminister wird Freitag antworten. Viele Abgeordnete von der Rechten stellen den dringlichen Antrag: „Vor der 2. Lesung des Artikels von der Schule in den Grundrechten vom Ausschuß für das Schulwesen einen statistischen Bericht über die Petitionen wegen Staats- und Volksschule vorlegen zu lassen.“ Der Antrag wird nicht für dringlich erachtet. Man geht zur Tagesordnung und beschließt eine Diskussion über die §§ 4, 5, und 6 des Entwurfs vom Reichstag, so wie die Abstimmung über diese 3 Paragraphen zusammen. Dieselben lauten: § 4. „Die Mitglieder des Staatenhauses werden zur Hälfte durch die Regierung und zur Hälfte durch die Volksvertretung der Staaten ernannt. „Wo zwei Kammern bestehen, wählen diese in gemeinsamer Sitzung nach absoluter Stimmenmehrheit.“ (Zu § 4). Minoritätserachten. Statt dieses Paragraphen möge es heißen: „Die Mitglieder des Staatenhauses werden durch die Volksvertretung der einzelnen Staaten erwählt. „Wo zwei Kammern bestehen, wählt jede Kammer zwei Abgeordnete. (Wigard. Schreiner.) Minoritätserachten 2: „Die Mitglieder des Staatenhauses werden zur Hälfte von der Volksvertretung der Staaten unmittelbar ernannt, zur andern Hälfte mittelbar in der Weise, daß die Regierung für jedes zu ernennende Mitglied drei Kandidaten vorschlägt, aus welchen die Volksvertretung wählt. „Der zweite Satz nach der Fassung der Majorität bleibt.“ (Ahrens. Mittermaier. Schreiner. Teukampf. Gülich. Zell). § 5. „In denjenigen Staaten, welche nur Ein Mitglied ins Staatenhaus senden, schlägt die Regierung drei Kandidaten vor, aus denen die Volksvertretung mit absoluter Stimmenmehrheit wählt.“ (Zu § 5.) Minoritätserachten 1: „Dieser Paragraph möge wegfallen.“ (Wigard. Römer). Minoritätserachten 2. Dieser Paragraph möge lauten: „In denjenigen Staaten, welche nur ein Mitglied ins Staatenhaus senden, schlägt die Volksvertretung drei Kandidaten vor, aus denen die Regierung wählt.“ (Schreiner. Wippermann. Römer. Wigard [eventuell]). § 6. „Wo mehrere Staaten zu gemeinsamer Vertretung im Staatenhause verbunden sind, haben diese über die gemeinschaftlich vorzunehmende Wahl ein Abkommen unter einander zu treffen. Das Prinzip der Theilung der Wahlberechtigung zwischen Regierung und Volksvertretung darf dabei nicht verletzt werden. Das ganze Abkommen ist der Reichsregierung zur Genehmigung vorzulegen.“ (Zu § 6.) Minoritätserachten. Statt dieses Paragraphen möge es heißen: „Wo mehrere Staaten zu gemeinsamer Vertretung im Staatenhause verbunden sind, haben diese über die gemeinschaftlich vorzunehmende Wohl ein Abkommen für den Fall unter einander zu treffen, wenn nicht eine gemeinschaftliche Volksvertretung in ihnen stattfindet. Das ganze Abkommen ist der Reichsregierung zur Genehmigung vorzulegen. (Schreiner. Wigard). Moritz Mohl spricht gegen den § 4 und stellt dagegen folgenden Antrag: „Die Mitglieder des Staatenhauses werden durch die Volksvertretung der einzelnen Staaten erwählt. Nur die vom Volke gewählten Abgeordneten haben bei diesen Wahlen Stimmrecht.“ Und wenn diese Fassung verworfen wird, eventuell: „Die Mitglieder des Staatenhauses werden durch die Volksvertretung der einzelnen Staaten erwählt. Wo zwei Kammen bestehen, wählen diese in gemeinsamer Sitzung nach absoluter Stimmenmehrheit.“ Gfrörer meint, meine Herren, wenn wir nach den Paragraphen des Entwurfs in das Staatenhaus wählen, werden wir einen Haufen Beamten (Gelächter), Bureaukraten, Diplomaten und Bundestagsgesandten hineinbekommen. Das Staatenhaus wird ein Tummelplatz von Intriguanten werden. Dem Volkshaus gegenüber wird das Staatenhaus bald als eine Versammlung von fürstlichen Marionetten und als das Produkt unglücklicher politischer Quacksalberei erscheinen. Durch die Provinzialstände der einzelnen Staaten, durch die höchstbesteuerten Grundbesitzer und Gewerbetreibenden muß meiner Meinung nach das Staatenhaus zusammengesetzt werden, und ich bitte Sie, diesen meinen Antrag anzunehmen, es wird Sie gewiß nicht gereuen. (Gelächter und Bravo). Ahrens aus Hannover für das 2. Minoritätserachten zu § 4, was er mitunterzeichnet hat. (S. oben.) Er schließt: Lassen Sie uns die Verfassungconform mit den Grundrechten bilden, sonst wird sie nicht haltbar sein (Bravo links). Der westphälische Staatsrath v. Linde aus Mainz leert hierauf die Kirche durch eine Ciceronische Rede. Beseler macht die Bemerkung, daß zwar immer die Redner für und gegen den Verfassungsausschuß eingeschrieben würden, daß aber fast Niemand mehr für denselben spräche; so z. B. heute. (Diese sittliche Entrüstung des Hrn. Beseler wird belächelt). Die Debatte wird hierauf geschlossen und nachdem namentliche Abstimmung beantragt worden, spricht Dahlmann für den Entwurf als Berichterstatter. Er spricht sich voezüglich gegen des berühmten Hrn. v. Linde's Anträge aus, welcher die Volksvertretung von der Wahl der Abgeordneten des Staatenhauses ganz ausschließen will. Unter andern meint Hr. Dahlmann, die Minister werden allerdings durch das Vertrauen der Kammern erwählt (links: Nein! Nein!), aber sollte es denn wahr sein, daß nach ihrer Wahl sie das Vertrauen der Kammern verlieren? Folgt die Abstimmung. Moritz Mohls Anträge (S. oben) werden verworfen. Eisenstucks Antrag: „Die Mitglieder des Staatenhauses werden durch die Volksvertreter der Einzelstaaten nach absoluter Stimmenmehrheit gewählt,“ mit 292 Stimmen gegen 153 verworfen. Mit Verwerfung aller übrigen Anträge wurde §. 4 wie oben nach der Mehrheit des Verfassungs-Ausschusses angenommen. Die Linke stimmte dagegen. Ebenso §. 5 und §. 6 (S. oben). Ebenso §. 7, wie folgt: „Wenn mehrere deutsche Staaten zu einem Ganzen verbunden werden, so entscheidet ein Reichsgesetz über die dadurch etwa nothwendig werdende Abänderung in der Zusammensetzung des Staatenhauses“ ohne Diskussion angenommen. §. 8 lautet: „Mitglied des Staatenhauses kann nur ein solcher werden, welcher 1) Staatsbürger desjenigen Staates oder Staatenverbandes (s. §. 6) ist, welcher ihn sendet, 2) das 30ste Lebensjahr zurückgelegt hat, 3) sich im vollen Genuß der bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte befindet. Moritz Mohl und etwa 30 Andern beantragen, den §. wegzulassen. Freudentheil hatte vorgeschlagen, statt das 30ste, das 25ste Lebensjahr zu setzen. Ohne Diskussion wird §. 8 nach dem Antrag des Ausschusses angenommen. §. 9. „Die Mitglieder des Staatenhauses werden auf 6 Jahr gewählt. Sie werden alle drei Jahre zur Hälfte erneuert. (Majorität des Ausschusses.) Antrag der Minorität: „Die Mitglieder des Staatenhauses werden auf 4 Jahre gewählt. Sie werden alle 2 Jahre nach der im Reichswahlgesetz vorgeschriebenen Ordnung zur Hälfte erneuert. (Wigard. Schreiner.) von Trützschler beantragt die Mitglieder des Staatenhauses nur auf 2 Jahr zu wählen. Man streitet sich um die Rangordnung der Fragen, da bemerkt Vogt: „Ich beantrage, ein für allemal zuerst über den Ausschuß-Antrag abzustimmen, damit, wie man bei uns zu sagen pflegt, die liebe Seele Ruh hat. — Heiterkeit.) — Der Antrag der Majorität des Ausschusses wird ohne Diskussion angenommen, dazu ein Zusatz von Koch: „Bei außerordentlichen Reichsversammlungen, welche nach Ablauf der für die theilweise Erneuerung bestimmten Periode und bevor noch die neuen Wahlen zur nächsten ordentlichen Reichstagssitzung erfolgt sind, berufen werden, bilden die Mitglieder der letzten ordentlichen Sitzung auch für die außerordentliche Sitzung das Staatenhaus. (Riesser, Laube, Stenzel, Biedermann, Raumer u. s. w.) Artikel III. §. 10. Das Volkshaus besteht aus den Abgeordneten des deutschen Volkes. (Ohne Diskussion angenommen.) §. 11. Die Mitglieder des Volkshauses werden auf vier Jahr gewählt. Die Wahl geschieht nach den in dem Reichswahlgesetz enthaltenen Vorschriften. (Zu §. 11.) Minoritätserachten I. Die Mitglieder des Volkshauses werden auf zwei Jahre gewählt. (Wigard.) Minoritätserachten II. Statt vier Jahr drei Jahre zu setzen. (Mittermaier. Ahrens. Tellkampf. Welcker. Schreiner. Sommaruga. Zell. Rießer.) Minoritätserachten III Für die Stellvertretung im Staatsamte hat der Staat zu sorgen und die Kosten der Stellvertretung zu tragen. (Wigard. Tellkampf. Schreiner.) Zu §. 11 waren viele Zusätze gestellt. Auf die Diskussion wurde verzichtet. Ein großer Theil der Linken wollte die Diskussion. Es wird noch einmal untersucht. Die Diskussion wurde nun beschlossen, aber es hat sich kein Redner eingeschrieben. (Sehr große Heiterkeit.) Der Berichterstatter des Verfassungs-Ausschusses, Briegleb: beantragt präjudiziell, in diesen §. noch keine Bestimmungen über den Wahlmodus aufzunehmen, sondern dies dem Reichswahlgesetz vorzubehalten. Mölling will, daß die Mitglieder des Volkshauses alle Jahre neu gewählt werden. — Schon wäre es gut, alle Jahre neue Wahlen vorzunehmen, damit der deutsche Geist, welcher sehr zur Ruhe geneigt ist, in einiger Aufregung erhalten werde. (Rechts will man sich todtlachen.) Wigard begründet sein Minoritätserachten, die Mitglieder des Volkshauses auf 2 Jahr zu wählen. Eine Dauer von 4 Jahren würde den ganzen Gewerbsstand aus dem Volkshaus ausschließen. der ja doch nicht so lange von Haus und Geschäft wegbleiben könne. — Mölling hat zusätzlich beantragt: Ein Abgeordneter bedarf keines Urlaubs, vorbehaltlich der offiziellen Anzeige seiner Wahl. Zell beantragt: Vor der Abstimmung über die ganze Verfassung ist das Reichswahlgesetz zu berathen. Der Antrag der Majorität des Ausschusses ad §. 11, erster Satz, wird verworfen; dagegen der Antrag von Wiedenmann angenommen: „Die Mitglieder des Volkshauses werden das erstemal auf 4, dann immer auf 3 Jahr gewählt. Der präjudizielle Antrag von Briegleb: „Die Spezialität des Wahlmodus dem Reichswahlgesetz vorzubehalten,“ ebenfalls angenommen, also der zweite Satz der Majorität des Ausschusses: „Die Wahl geschieht nach den in dem Reichswahlgesetz enthaltenen Vorschriften.“ Artikel IV. §. 12. „Die Mitglieder des Reichstags beziehen ein gleichmäßiges Tagegeld und Entschädigung für ihre Reisekosten. Das Nähere bestimmt ein Reichsgesetz. „Den Mitgliedern des Reichstages werden die Tagegelder und Reisekosten aus der Reichskasse gezahlt.“ Der §. wurde ohne Diskussion aber Punkt 2 nach der Minorität des Verfassungs-Ausschusses (Wigard, Schreiner) angenommen. §. 13. „Die Mitglieder beider Häuser können durch Instruktionen in ihrer parlamentarischen Thätigkeit nicht gebunden werden.“ — Ohne Diskussion angenommen. Ebenso §. 14. „Niemand kann gleichzeitig Mitglied von beiden Häusern sein.“ Abgelehnt wurde ein Minoritätserachten: „Kein Mitglied des Reichstags kann zugleich Mitglied einer Kammer eines einzelnen deutschen Staates sein.“ Die Tagesordnung ist erschöpft, man entschließt sich jedoch fortzufahren. (Dieser Eifer wird beunruhigend.) Aber ich habe mich geirrt, als der Präsident zu §. 15 schreiten will, rufen einige Stimmen „Vertagung“, mehrere Stimmen schließen sich an, der Ruf wächst, man vertagt sich um 3/4 2 Uhr. Schweiz.

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Die angegebenen Seitenzahlen beziehen sich auf die Ausgabe: Neue Rheinische Zeitung. Organ der Demokratie. Bd. 1 (Nummer 1 bis Nummer 183) Köln, 1. Juni 1848 bis 31. Dezember 1848. Glashütten im Taunus, Verlag Detlev Auvermann KG 1973.




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Zitationshilfe: Neue Rheinische Zeitung. Nr. 168. Köln, 14. Dezember 1848, S. 0902. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_nrhz168_1848/2>, abgerufen am 21.11.2024.