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Neue Rheinische Zeitung. Nr. 165. Köln, 10. Dezember 1848.

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Eigenthum zurückzuverlangen. Er erhielt dagegen von einem hier stationirten Jäger mehrere Stichwunden, und von einem andern Jäger einen Schuß ins Bein, in Folge dessen er den Geist aufgab. Der Verstorbene hinterläßt eine Wittwe nebst 5 unerzogenen Waisen, und wird als ein sonst ordentticher und rechtlicher Mann bedauert. Die Folge dieses traurigen Vorfalls sollen arge Demonstrationen auf gedachter Herrschaft sein, zu deren Dämpfung noch gestern Abend spät Militär aus der Kreisstadt herbeigeholt wurde.

(Telegr.)
Stettin, 4. Dez.

Zur Vervollständigung unsern Berichts vom 27. über gewisse Vorfälle in Colberg, in Folge deren eine Untersuchung gegen Militärs eingeleitet wäre, theilen wir heute Nachstehendes mit. An einem in Colberg bestehenden Vereine: zur Wahrung der Volksrechte, betheiligten sich außer den Lieutenants v. Duecker, v. Menz, dem Regimentsarzte Grunow, dem Assistenzarzte Schmitz, auch der Oberfeuerwerker Fenz, der Feuerwerker Westphal und mehrere andere Artilleristen. Der Lieutenant von Duecker, welcher einst wegen Betheiligung an der Anneke'schen Angelegenheit nach Stettin und später nach Colberg versetzt wurde, war Präsident jenes Vereins. Nach Ausbruch des Konfliktes zwischen der Krone und der Nationalversammlung erklärte sich der Verein für die Nationalversammlung in einer Adresse, in welcher unter andern die Stelle vorkam, daß man die Versammlung nöthigenfalls mit Gut und Blut unterstützen wolle. Der Lieutenant v. Duecker nahm außerdem noch thätigen Antheil an einer Versammlung, die auf einem Dorfe in der Nahe von Colberg stattfand. Mehrere Bürger Colberg's, welche die Thätigkeit des ganzen Vereins und namentlich die Theilnahme der obengenannten und bezeichneten Männer mit dem größten Mißtrauen und Argwohn betrachtet hatten, denuncirten darauf in einem nach Berlin gesandten Schreiben obige Data mit weitern Angaben, worauf das hiesige General-Kommando auf eine scharfe Weise mit weitern Anweisungen von den Vorgängen in Colberg in Kenntniß gesetzt wurde. Der Major Schach v. Wittenau eilte von Stettin sogleich nach der gedachten Festung, wo auch der frühere General-Adjutant des Königs, v. Brühl, eingetroffen war. Den erkrankten General v. Ledebur, welcher die Militärs in Ausübung der ihnen zustehenden staatsbürgerlichen Rechte als Ehrenmann nicht rechtzeitig gestört hatte, suspendirte man vom Amte und verabschiedete ihn darauf. Obwohl nichts weiter vorlag, als daß die genannten Männer als Mitglieder eines Vereins sich in einer Adresse für die Nationalversammlung erklärt hatten (einzelne Militärs waren nicht einmal bei der Abfassung zugegen gewesen), so drang man mehrfach in den Auditeur Stolberg, bei allen denuncirten Personen sogleich Haussuchungen vorzunehmen. Obwohl Hr. Stolberg anfänglich erklärte, daß Nichts zu einem solchen Schritte vorläge, so wurde doch, um Allen Genüge zu thun, die Haussuchung ohne weiteres Resultat veranstaltet, die Vollziehung eines Verhaftsbefehles lehnte aber Herr Stolberg trotz wiederholten Dringens als ungesetzlich ab.

Man hätte nach dem wirklich kindischen Eifer gewisser Männer glauben müssen, das Vaterland sei in Gefahr, und die jungfräuliche Festung auf dem Punkte, Pommer'schen Demokraten ohne Belagerung in die Hände zu fallen. Inzwischen sprengte man das Gerücht aus: von einem Oberfeuerwerker und einem Feuerwerker seien mehrere tausend Patronen in der Stille angefertigt, um für die Zwecke der Nationalversammlung verwandt zu werden, und die bleiche, unmännliche Furcht lieh auch den abgeschmacktesten Gerüchten ihr williges Ohr. Der Lieutenant v. Duecker, welcher bereits nach Stralsund versetzt war, wurde gefänglich eingezogen, nach Colberg transportirt und von dort nach unserer Stadt gebracht, wo er sich jetzt als Patient in einem Zimmer des Militär-Lazarethes befindet. Herr v. Duecker stand hier früher in Garnison, war Mitglied des Nordklubs und wir lernten denselben als einen gebildeten, anspruchslosen Mann hochschätzen. Außerdem erhielten der Oberfeuerwerker Fenz und der Feuerwerker Westphal Ordre, sich nach Stettin zu begeben; dieselben befinden sich zwar in Untersuchung, jedoch thnn dieselben als Unteroffiziere bei der 2. Kompagnie Dienste. Der Regimentsarzt Grunow, der Assistenzarzt Schmitz und der Lieutenant von Menz bekamen später Befehl, sich auch hierher zu verfügen, wo ihnen weitere Quartiere angewiesen werden würden. Diese Herren trafen gestern am 3. hier ein, befinden sich jedoch noch auf freiem Fuße.

Wir halten es für angemessen, der Untersuchung und der Entscheidung des Richters durch Mittheilung unseres Urtheils über diese ganze Angelegenheit nicht vorzugreifen; nach den uns zugegangenen Daten liegt jedoch gegen die zur Untersuchung gezogenen Männer Nichts weiter vor, als daß sie von ihren staatsbürgerlichen Ehrenrechten, dem Rechte der Association Gebrauch gemacht und ihre Parteinahme für die treugebliebenen Abgeordneten, an deren Wahl bekanntlich auch Militärs Theil nahmen, ausgesprochen haben.

(Ostf.-Z.)
Rheden, 30. Nov.

Der Landrath des Kreises Stuben, Graf Rittberg, wohnhaft in Stangenberg, sammelte im Dorfe Tiefensee Unterschriften mit der Frage: Wollt Ihr preußisch oder polnisch sein? Die Bauern erklärten sich natürlich Alle, preußisch bleiben zu wollen und unterzeichneten -- ohne Zweifel die Petition um Verlegung der Nationalversammlung nach Brandenburg. Wie verlautet, soll der Herr Landrath so im ganzen Kreise herumgefahren sein.

Den Kreisblättern werden überall Erklärungen der Rechten der Nationalversammlung, Baumstarks und Konsorten, die Rede des Wilhelm Jordan in der Frankfurter Versammlung u. s. w. hinzugefügt und an die Schulzen versandt. Der Landrath des Graudenzer Kreises, Hr. Brauns, ersuchte vor einigen Tagen einen Graudenzer Buchdrucker, denen, die ihn nach der Ursache dieser wunderbaren Maßregel fragen möchten, zu erklären, daß dies nicht aus seinem, des Herrn Landraths eigenem Antriebe, sondern auf höhere Weisung geschehe. Da nun aber die Regierung in Marienwerder sich für die Nationalversammlung erklärt hat und daher gewiß nicht an solchen Umtrieben Schuld ist, so muß der Befehl dazu doch wohl direkt vom Ministerium ausgegangen sein.

(Ostf.-Z.)
121 Wien, 5. Dez.

Beim Empfang dieses werden Ihnen die Urkunden, welche die neuesten Manöver der Frau Sophie enthalten, bereits bekannt geworden sein. Kaiser Ferdinand I. wird abgesetzt. Sophiens pantoffelgedrückter Gemahl muß entsagen, damit Sophie selber in der Gestalt ihres ältesten Jungen den Thron der Gesammtmonarchie besteigt, sofort das konstitutionelle Puppenspiel zum Teufel wirft, um nach alter Weise wieder "von Gottes Gnaden" nicht sowohl zu den Völkern Oesterreich's als zu den geliebten Herrn Windischgrätz und Jellachich, und deren Armeen hochtriumphirend zu reden. Das ist der wahre Inhalt der Olmützer Kamarilla-Sauce aus Sophiens Küche. Der Küchenjunge Stadion und die beiden Leibhusaren Windischgrätz und Jelachich haben zu der Hexenbrühe bedeutend mitgeholfen. Aber Jelachich hat sich dabei doch schon die Finger verbrannt, und ist, damit seine unbequemen Forderungen besser verhallen, zum Civil- und Militärgouverneur von Dalmatien und Fiume ernannt worden. Den Titel "Banus von Kroatien" hat man ihm freilich gelassen, aber die Gewalt gehört dem Windischgrätz. Läßt Jelachich sich dieses Spiel gefallen, so ist er ein Verräther an seinen Kroaten geworden, oder, was glaubliger, von jeher gewesen.

Kaiser Ferdinand wurde mit dem Titel "der Gütige" nach Prag in Pension gethan, und das ganze Gericht dann dem Reichstag, und nebenbei den Völkern als "welthistorisches Ereigniß" von dem "starken" Ministerium und den standrechtlichen Zeitungen vorgesetzt. Dies ist der richtige Gesichtspunkt, unter welchem die Olmützer Klüngelei geschehen; ja, es ist eine Thatsache, die kein Eingeweihter leugnet, die ich von Eingeweihten selbst gehört habe.

Damit das Volk wegen des weggeworfenen Kaisertitels "konstitutionell" nicht erschrecke, hat das ministerielle Blatt, der "Lloyd," den Auftrag erhalten, es darüber zu belehren, und es entledigt sich denn auch in seiner heutigen Nummer zur Freude aller "von Gottes Gnaden" Wohlgesinnten dieses Auftrags vortrefflich. Nachdem "Lloyd" nämlich tüchtig über die Menschen geschimpft, welche "Monarchen und Fürsten zu ihren Kreaturen" hätten machen wollen, und die konstitutionell gesinnten guten Oesterreicher versichert hat, auch die konstitutionellen Monarchen Großbritaniens nennten sich von Gottes Gnaden, beruhigt er sie zum Schluß vollends damit, daß er sagt: "Sollten die Völker der österreichischen Monarchie irgend einen Grund zur Unzufriedenheit zu haben vermeinen, weil der Monarch heutigen Tag's sich so nennt, wie Marie Therese, wie Joseph der Zweite (wie pfiffig, Sophie und ihren Sohn mit einer solchen Anspielung zu beglücken!) und Andere seiner Ahnen sich vor ihm genannt haben, so steht es ihren Vertretern frei (unter dem Schutze des Standrechts!), einen Gesetzvorschlag zur Abänderung der Titulatur zu machen etc." -- Uebersehen Sie auch nicht, daß in der Thronbesteigungsurkunde von Sophiens Sohn nur von der "Theilnahme der Volksvertreter an der Gesetzgebung" die Rede ist; also nicht einmal "Vereinbarung," geschweige souveräne Konstituirung.

Da die Wiener nicht sprechen dürfen, so habe ich noch wenig über den Eindruck zu vermelden, den dieser neue Kamarillasieg auf sie macht. Die schwarzgelben Bremsen summen natürlich lustig darein. Das Volk aber sagt: "Kaiser ist Kaiser!" Es fühlt sich ganz besonders indignirt, daß in dem Manifeste des neuen Kaisers auch nicht ein versöhnendes Wort vorkommt, und auch der pensionirte Kaiser nur unter Verwünschungen geschieden ist. Am 16. soll Franz Joseph nebst Mama hier eintreffen; ich bin begierig, ob die Huldigung unter dem Standrecht und unter dem Belagerungszustand stattfinden wird.

Windischgrätz soll in einer Privatgesellschaft geäußert haben, er möchte eine Million geben, wenn er Blum und Messenhauser nicht hätte erschießen lassen. Er läßt alle Redaktionen ersuchen, diese Erklärung in ihren Spalten aufzunehmen. Die Armee steht in drei Treffen gegen Ungarn aufgestellt, es wird aber erst angegriffen, wenn das kaiserliche Thronwechselspiel bekannt gemacht worden.

Die Zeitungen fahren fort, die auswärtigen, namentlich die deutschen Verhältnisse in ihrer niederträchtigen Weise darzustellen, und mit ihrem Geifer zu besudeln.

Die Börse läßt sich von den Thaten des starken Ministeriums und der starken Frau Sophie nicht irre machen; sie macht fast keine Geschäfte, und bezahlt Gold mit beinahe 16%, Silber mit 8%.

Die standrechtlichen Zeitungen geben sich umsonst alle Mühe, diesen Status zu beschönigen und dem Volke vorzumachen, Künste, Wissenschaften, Handel und Wandel begännen wieder zu blühen; die Wahrheit kriecht immer wieder hervor.

Man hat das Gerücht verbreitet, Frau Sophie sei, um allen Schein zu vermeiden, mit ihrem Gemahl nach München abgereist. Glauben Sie es nicht, und wenn es wahr wäre, so würde es nur eine neue Farce sein.

* Wien, 5. Dezember.

Dem Punch, einem illustrirten Scherzblatt, das von dem Marschall des Concession die Erscheinens erhalten, ist diese vom Gouverneur sogleich bei der ersten Nummer wieder entzogen worden, weil das Plakat, welches an den Straßenecken zur Pränumeration einlud, nicht der Militärkommission vorgelegt war. Der Gouverneur bedeutete dem Redakteur, er werde durchaus kein Scherzblatt dulden, so lange er etwas dreinzureden habe. -- Der Gesangsverein soll vom Gouverneur mit dem Gesuche, wieder singen zu dürfen, abgewiesen worden seyn. Es wäre schon gut, daß die Wiener eine Zeit lang trauern, sie brauchen keinen Gesang! -- Die Gymnasien sind gestern eröffnet worden. Alle andern Lehranstalten sind noch geschlossen, und ist vor der Hand kein Absehen, daß sie geöffnet werden.

* Wien, 3. Dez.

Wie die Kamarilla und ihre "schwarz-gelbe" Partei den Sieg auszubeuten wissen, mögen Sie aus folgendem entnehmen.

Das Theresianum (eine exklusiv-adlige Studien-Anstalt), welche vom Reichstage bereits aufgehoben worden, ist seit vorgestern wieder eröffnet. Was hingegen die zweite Lycealklasse betrifft, deren Eröffnung vom Unterrichtsminister bewilligt worden, so hat sie Hr. Welden (Gouverneur von Wien) für auch fernerhin geschlossen erklärt. Natürlich, denn diese Klasse nähert sich in ihren Studien der Universität.

* Wien, 3. Dez.

Man will die Abdankung des Kaisers mit einer friedlichen Ansgleichung in Ungarn vereinigen, die unter dem bisherigen Kaiser wohl nimmer zu Stande gekommen wäre, nachdem dieselben für Rebellen erklärt worden waren. Allein erwägt man auf der andern Seite, daß in Folge eines stattgefundenen Scharmützels, in dem die Ungarn Sieger geblieben waren, seit zwei Tagen 6000 Mann auf der Nordbahn fortgeschafft wurden, und zwar so eilig, daß sogar die Güterzüge ausgeladen wurden, um Militär aufzunehmen, so folgen daraus Schlüsse, die der friedlichen Ausgleichung mit Ungarn widersprechen.

Ollmütz, 2. Dezember.

Der serbischen Deputation sind alle ihre Forderungen bewilligt. Die Wojwodschaft ist bestätigt. Ich möchte wissen, was Rußland für diese Nachricht zahlt!

Mit den Ungarn sind Unterhandlungen angeknüpft worden. Der bekannte Bischof Lonovics ist heute Nachts hier angekommen.

* Schwerin, 3. Dez.

Der Generalmajor und Brigadekommandeur v. Elderhorst hat vor einigen Tagen folgenden Brigadebefehl erlassen: "Vorkommenheiten veranlassen mich, dem Militär die Betheiligung an politischen Vereinen und Versammlungen hiemit bis zur Einführung der desfallsigen in Aussicht stehenden reichskriegsgesetzlichen Bestimmungen zu untersagen." Marcus beantragte nun die Aufhebung des Befehls und stützte sich bei Motivirung seines Antrages vornämlich darauf, daß der Großherzog in seiner Proklamation vom 23. März allen Mecklenburgern das Associationsrecht zugesagt habe, und daß demnach der Befehl des Generals v. Elderhorst ein Eingriff in das allgemeine Vereinsrecht sei. Es wurde der Marcus'sche Antrag mit 69 gegen 20 Stimmen vom Landtag angenommen.

* Cöthen, den 4. Decbr.

In der heutigen Landtagssitzung kam die Berathung über den Jagdpolizei-Gesetzentwurf an die Reihe. Dieser Entwurf, von dem Ministerium in Gemeinschaft mit einer Commission des Landtags ausgearbeitet, bestimmt, (§. 4.) daß der Jagdberechtigte (Grundeigenthümer) nur dann zur wirklichen Ausübung seines Rechtes soll gelangen dürfen, wenn er einen Grundbesitz von mindestens 300 Morgen bei einander nachweisen könne. Darüber entstand ein außerordentlich hartnäckiger Kampf. Minister Habicht fragte, ob, wenn die Anträge der Linken angenommen werden, auch der Staat und der Herzog als Mitglied der Communen behandelt werden, also ihm die selbstständige Ausübung des Jagdrechtes entzogen werden solle? und da ihm Wolter entgegnet: "Ja, der Herzog solle dieser Ehre theilhaftig werden," erklärt er: "Für diesen Fall würde der Herzog schwerlich die Sanktion des Beschlusses ertheilen." (Der Herzog ist ein großer Jagdfreund.) Allein dies erschütterte die außerordentlich compacte Majorität nicht; bei der Abstimmung ward der §. 4. verworfen. -- Das Ministerium hat in dieser Sitzung eine vollständige Niederlage erlitten.

Hildburghausen, 4. Dez.

Selbst die früheren schrecklichen Kriegszeiten sind nicht so hart und drückend für die Stadt Hildburghausen gewesen, als die jetzige Einquartierung der Reichstruppen. Denn seit dem 11. Okt. liegen fortwährend starke Korps hier, zuerst Baiern mit Geschütz, dann Sachsen mit Infanterie, Kavallerie und Artillerie, nebst dem Generalstab, und nun, da heute diese abziehen und nach Gotha und Arnstadt marschiren, ziehen sofort wieder 450 Weimaraner ein und in manchem einzelnen Hause liegen vier und mehr Mann oder mehrere Offiziere, da der Kommandeur die Kaserne nicht will beziehen lassen. Viele Unbemittelten müssen ihren schmalen Bissen noch mit Soldaten theilen; auch die größten Reichssteuern waren nicht so drückend, und noch ist kein Ende abzusehen.

(Dorfz.)
* Kassel, 6. Decbr.

Die "Kass.-Zeit." enthält folgende Mittheilung:

Aus Newyork ist, mittelst Schreiben an den nordamerikanischen Konsul für Kurhessen, Hr. Grabe, welcher bekanntlich als Gesandter der Union bei der Reichs-Centralgewalt fungirt, die amtliche Benachrichtigung eingetroffen, daß der Marine-Offizier von dem Range eines Kommodore, welcher die technische Leitung des deutschen Seewesens übernehmen wird, die Reise nach Europa mit dem ersten von dort abgehenden Dampfschiffe anzutreten gedenkt. Derselbe darf daher schon in nächstkünftiger Woche zu Frankfurt erwartet werden.

Stuttgart, 5. Decbr.

Kürzlich gelangte von Frankfurt her das Gerücht zu uns, die Central-Behörde der Reichsohnmacht beabsichtige den ehemaligen würtembergischen Geschäftsträger in Paris und in London, Baron v. Hügel, Sohn des ehemaligen Kriegsministers und Bruder des Stallmeisters in gleicher Eigenschaft bei den neuen deutschen Diplomaten zu benützen. Eine Anstellung dieses raffinirten Ultra war ein Beweis mehr, wie erbärmlich die Motive sind, welche die Frankfurter Camarillaleiter haben und wie der sogenannte Minister der auswärtigen Angelegenheiten Herr von Schmerling ein gefügiges Werkzeug der frechsten Reaktion ist, denn bekanntlich war Herr von Hügel in Paris und London als würtembergischer Legationsrath angestellt, nicht blos ein dem Könige blind ergebenes Instrument, sondern derselbe war zugleich ein Kavalier im Solde Metternichs und diente dem österreichischen Staatskanzler, so wie dem österreichischen Gesandten Grafen Appony zu allerlei geheimen Diensten. In Paris sind ja nach der Revolution hierüber bei den vorgefundenen Notizen über die in Paris befindlichen offiziellen und geheimen Agenten der fremden Mächte die bestimmtesten Belege gefunden worden, und in London fuhr Herr v. Hügel, der zugleich eine reiche Prinzessin heirathete, fort, eine besondere Besoldung vom Fürsten zu beziehen.

Uebrigens würde sich ein solcher Charakter ganz zu dem Personal der Frankfurter Camarilla passen, denn in kleinen wie in großen Dingen liegt dort verübter Volksverrath offen zu Tage.

(M. A.-Z.)
!!! Frankfurt, 7. Dezember.

Sitzung der National-Versammlung.

Tagesordnung:

2te Lesung der Grundrechte fortgesetzt. Dr. Schrieber aus Görlitz (der ein sehr bedeutendes Mißtrauensvotum erhielt) tritt aus.

§. 8. (Art. III.) wird ziemlich unverändert nach der ersten Fassung angenommen; blos in folgendem Punkte trat eine Veränderung ein, indem er jetzt lautet:

"Im Falle einer widerrechtlich verfügten oder verlängerten Gefangenschaft ist der Schuldige und nöthigenfalls der Staat dem Verletzten zur Genugthuung und Entschädigung verpflichtet."

Ferner nahm man folgenden Zusatz an:

"Die für das Heer- und Seewesen erforderlichen Modifikationen dieser Bestimmungen werden besondern Gesetzen vorbehalten." (Dieser Punkt ist neu; die Linke stimmte dagegen.)

§. 9.

Zu diesem Paragraphen sind viele Veränderungen vorgeschlagen, z. B. wird folgendes Amendement gestellt:

"Die Strafen des Prangers, der Brandmarkung und der körperlichen Züchtigung sind abgeschafft."
(Osterrath, Bassermann, Beseler, Plathner, Briegleb etc.)

Diese Herren wollen demnach die "Todesstrafe" beibehalten.

Es wird über Abschaffung der Todesstrafe namentlich abgestimmt und dieselbe mit 256 Stimmen gegen 172 abgeschafft. (Also mit 84 Stimmen Majorität.)

Herr Schneer, der für Beibehaltung der Todesstrafe gestimmt hatte, erklärt jetzt zu Protokoll, daß er mit gewissen Ausnahmen gegen die Todesstrafe ist. -- Herr Schneer vermuthete nicht, daß eine Majorität von 84 herauskommen würde.

Der Minoritäts-Antrag des Verfassungs-Ausschusses:

"Die Todesstrafe, ausgenommen in den Fällen, wo in Zeiten des Krieges mit auswärtigen Mächten das Kriegsrecht sie vorschreibt, ist abgeschafft."
wird mit 283 Stimmen gegen 155 verworfen.

Ebenso wurde folgender Antrag von Wigard und Schreiner:

"Kein Ort in Deutschland darf, ausgenommen in Fällen des Krieges mit auswärtigen Staaten, in Belagerungszustand versetzt werden; das Standrecht findet nur Anwendung in Zeiten des Krieges mit auswärtigen Staaten für die Fälle, wo das Kriegsrecht es vorschreibt"
verworfen.

§ 9 lautet schließlich so:

"Die Todesstrafe, ausgenommen wo das Kriegsrecht sie vorschreibt oder das Seerecht im Fall von Meutereien sie zuläßt, sowie die Strafen des Prangers, der Brandmarkung und der körperlichen Züchtigung sind abgeschafft."

Die Strafe der öffentlichen Arbeit in Eisen, ebenso die der bürgerlichen Ehrlosigkeit wurden beibehalten. -- (Die Linke strengte sich fruchtlos an.)

Ueber die Frage der Zulässigkeit des Belagerungszustandes fand eine kurze Diskussion statt.

Wigard nennt es eine eigenthümliche Ironie des Schicksals, daß über diese Frage nach den Märzerrungenschaften diskutirt werden muß. -- Während man vor dem März den Belagerungszustand gar nicht kannte, wird jetzt nächstens ganz Deutschland unter dem Standrecht stehen.

(Schmerling geht lächelnd im Hause auf und ab.)

Ein Antrag von Makowizka: die Zulässigkeit des Belagerungszustandes durch ein Reichsgesetz zu bestimmen, ward ebenfalls mit 247 Stimmen gegen 194 verworfen.

Der definitiv angenommene §. 10 lautet:

"Die Wohnung ist unverletzlich."
"Eine Haussuchung ist nur zulässig:
1) In Kraft eines richterlichen mit Gründen versehenen Befehls, welcher sofort oder innerhalb der nächsten 24 Stunden dem Betheiligten zugestellt werden soll.
2) Im Fall der Verfolgung auf frischer That durch den gesetzlich berechtigten Beamten.
3) In den Fällen und Formen, in welchen das Gesetz ausnahmsweise bestimmten Beamten auch ohne richterlichen Befehl dieselbe gestattet."
"Die Haussuchung muß, wenn thunlich, mit Zuziehung von Hausgenossen erfolgen."
"Die Unverletzlichkeit der Wohnung ist kein Hinderniß der Verhaftung eines gerichtlich Verfolgten."

Die Fassung des § ist durchaus verändert, und (nach Beseler) "gemäßigt mehrere Amendements (von der Linken) z. B. eins von Wiesner: "Zur Nachtszeit keine Haussuchungen zuzulassen", kommen gar nicht zur Abstimmung.

Der §. 11 wird, wie folgt, angenommen:

"Die Beschlagnahme von Briefen und Papieren darf, außer bei einer Verhaftung oder Haussuchung, nur in Kraft eines richterlichen, mit Gründen versehenen, Befehls vorgenommen werden, welcher sofort oder innerhalb der nächsten 24 Stunden dem Betheiligten zugestellt werden soll."

Eigenthum zurückzuverlangen. Er erhielt dagegen von einem hier stationirten Jäger mehrere Stichwunden, und von einem andern Jäger einen Schuß ins Bein, in Folge dessen er den Geist aufgab. Der Verstorbene hinterläßt eine Wittwe nebst 5 unerzogenen Waisen, und wird als ein sonst ordentticher und rechtlicher Mann bedauert. Die Folge dieses traurigen Vorfalls sollen arge Demonstrationen auf gedachter Herrschaft sein, zu deren Dämpfung noch gestern Abend spät Militär aus der Kreisstadt herbeigeholt wurde.

(Telegr.)
Stettin, 4. Dez.

Zur Vervollständigung unsern Berichts vom 27. über gewisse Vorfälle in Colberg, in Folge deren eine Untersuchung gegen Militärs eingeleitet wäre, theilen wir heute Nachstehendes mit. An einem in Colberg bestehenden Vereine: zur Wahrung der Volksrechte, betheiligten sich außer den Lieutenants v. Duecker, v. Menz, dem Regimentsarzte Grunow, dem Assistenzarzte Schmitz, auch der Oberfeuerwerker Fenz, der Feuerwerker Westphal und mehrere andere Artilleristen. Der Lieutenant von Duecker, welcher einst wegen Betheiligung an der Anneke'schen Angelegenheit nach Stettin und später nach Colberg versetzt wurde, war Präsident jenes Vereins. Nach Ausbruch des Konfliktes zwischen der Krone und der Nationalversammlung erklärte sich der Verein für die Nationalversammlung in einer Adresse, in welcher unter andern die Stelle vorkam, daß man die Versammlung nöthigenfalls mit Gut und Blut unterstützen wolle. Der Lieutenant v. Duecker nahm außerdem noch thätigen Antheil an einer Versammlung, die auf einem Dorfe in der Nahe von Colberg stattfand. Mehrere Bürger Colberg's, welche die Thätigkeit des ganzen Vereins und namentlich die Theilnahme der obengenannten und bezeichneten Männer mit dem größten Mißtrauen und Argwohn betrachtet hatten, denuncirten darauf in einem nach Berlin gesandten Schreiben obige Data mit weitern Angaben, worauf das hiesige General-Kommando auf eine scharfe Weise mit weitern Anweisungen von den Vorgängen in Colberg in Kenntniß gesetzt wurde. Der Major Schach v. Wittenau eilte von Stettin sogleich nach der gedachten Festung, wo auch der frühere General-Adjutant des Königs, v. Brühl, eingetroffen war. Den erkrankten General v. Ledebur, welcher die Militärs in Ausübung der ihnen zustehenden staatsbürgerlichen Rechte als Ehrenmann nicht rechtzeitig gestört hatte, suspendirte man vom Amte und verabschiedete ihn darauf. Obwohl nichts weiter vorlag, als daß die genannten Männer als Mitglieder eines Vereins sich in einer Adresse für die Nationalversammlung erklärt hatten (einzelne Militärs waren nicht einmal bei der Abfassung zugegen gewesen), so drang man mehrfach in den Auditeur Stolberg, bei allen denuncirten Personen sogleich Haussuchungen vorzunehmen. Obwohl Hr. Stolberg anfänglich erklärte, daß Nichts zu einem solchen Schritte vorläge, so wurde doch, um Allen Genüge zu thun, die Haussuchung ohne weiteres Resultat veranstaltet, die Vollziehung eines Verhaftsbefehles lehnte aber Herr Stolberg trotz wiederholten Dringens als ungesetzlich ab.

Man hätte nach dem wirklich kindischen Eifer gewisser Männer glauben müssen, das Vaterland sei in Gefahr, und die jungfräuliche Festung auf dem Punkte, Pommer'schen Demokraten ohne Belagerung in die Hände zu fallen. Inzwischen sprengte man das Gerücht aus: von einem Oberfeuerwerker und einem Feuerwerker seien mehrere tausend Patronen in der Stille angefertigt, um für die Zwecke der Nationalversammlung verwandt zu werden, und die bleiche, unmännliche Furcht lieh auch den abgeschmacktesten Gerüchten ihr williges Ohr. Der Lieutenant v. Duecker, welcher bereits nach Stralsund versetzt war, wurde gefänglich eingezogen, nach Colberg transportirt und von dort nach unserer Stadt gebracht, wo er sich jetzt als Patient in einem Zimmer des Militär-Lazarethes befindet. Herr v. Duecker stand hier früher in Garnison, war Mitglied des Nordklubs und wir lernten denselben als einen gebildeten, anspruchslosen Mann hochschätzen. Außerdem erhielten der Oberfeuerwerker Fenz und der Feuerwerker Westphal Ordre, sich nach Stettin zu begeben; dieselben befinden sich zwar in Untersuchung, jedoch thnn dieselben als Unteroffiziere bei der 2. Kompagnie Dienste. Der Regimentsarzt Grunow, der Assistenzarzt Schmitz und der Lieutenant von Menz bekamen später Befehl, sich auch hierher zu verfügen, wo ihnen weitere Quartiere angewiesen werden würden. Diese Herren trafen gestern am 3. hier ein, befinden sich jedoch noch auf freiem Fuße.

Wir halten es für angemessen, der Untersuchung und der Entscheidung des Richters durch Mittheilung unseres Urtheils über diese ganze Angelegenheit nicht vorzugreifen; nach den uns zugegangenen Daten liegt jedoch gegen die zur Untersuchung gezogenen Männer Nichts weiter vor, als daß sie von ihren staatsbürgerlichen Ehrenrechten, dem Rechte der Association Gebrauch gemacht und ihre Parteinahme für die treugebliebenen Abgeordneten, an deren Wahl bekanntlich auch Militärs Theil nahmen, ausgesprochen haben.

(Ostf.-Z.)
Rheden, 30. Nov.

Der Landrath des Kreises Stuben, Graf Rittberg, wohnhaft in Stangenberg, sammelte im Dorfe Tiefensee Unterschriften mit der Frage: Wollt Ihr preußisch oder polnisch sein? Die Bauern erklärten sich natürlich Alle, preußisch bleiben zu wollen und unterzeichneten — ohne Zweifel die Petition um Verlegung der Nationalversammlung nach Brandenburg. Wie verlautet, soll der Herr Landrath so im ganzen Kreise herumgefahren sein.

Den Kreisblättern werden überall Erklärungen der Rechten der Nationalversammlung, Baumstarks und Konsorten, die Rede des Wilhelm Jordan in der Frankfurter Versammlung u. s. w. hinzugefügt und an die Schulzen versandt. Der Landrath des Graudenzer Kreises, Hr. Brauns, ersuchte vor einigen Tagen einen Graudenzer Buchdrucker, denen, die ihn nach der Ursache dieser wunderbaren Maßregel fragen möchten, zu erklären, daß dies nicht aus seinem, des Herrn Landraths eigenem Antriebe, sondern auf höhere Weisung geschehe. Da nun aber die Regierung in Marienwerder sich für die Nationalversammlung erklärt hat und daher gewiß nicht an solchen Umtrieben Schuld ist, so muß der Befehl dazu doch wohl direkt vom Ministerium ausgegangen sein.

(Ostf.-Z.)
121 Wien, 5. Dez.

Beim Empfang dieses werden Ihnen die Urkunden, welche die neuesten Manöver der Frau Sophie enthalten, bereits bekannt geworden sein. Kaiser Ferdinand I. wird abgesetzt. Sophiens pantoffelgedrückter Gemahl muß entsagen, damit Sophie selber in der Gestalt ihres ältesten Jungen den Thron der Gesammtmonarchie besteigt, sofort das konstitutionelle Puppenspiel zum Teufel wirft, um nach alter Weise wieder „von Gottes Gnaden“ nicht sowohl zu den Völkern Oesterreich's als zu den geliebten Herrn Windischgrätz und Jellachich, und deren Armeen hochtriumphirend zu reden. Das ist der wahre Inhalt der Olmützer Kamarilla-Sauce aus Sophiens Küche. Der Küchenjunge Stadion und die beiden Leibhusaren Windischgrätz und Jelachich haben zu der Hexenbrühe bedeutend mitgeholfen. Aber Jelachich hat sich dabei doch schon die Finger verbrannt, und ist, damit seine unbequemen Forderungen besser verhallen, zum Civil- und Militärgouverneur von Dalmatien und Fiume ernannt worden. Den Titel „Banus von Kroatien“ hat man ihm freilich gelassen, aber die Gewalt gehört dem Windischgrätz. Läßt Jelachich sich dieses Spiel gefallen, so ist er ein Verräther an seinen Kroaten geworden, oder, was glaubliger, von jeher gewesen.

Kaiser Ferdinand wurde mit dem Titel „der Gütige“ nach Prag in Pension gethan, und das ganze Gericht dann dem Reichstag, und nebenbei den Völkern als „welthistorisches Ereigniß“ von dem „starken“ Ministerium und den standrechtlichen Zeitungen vorgesetzt. Dies ist der richtige Gesichtspunkt, unter welchem die Olmützer Klüngelei geschehen; ja, es ist eine Thatsache, die kein Eingeweihter leugnet, die ich von Eingeweihten selbst gehört habe.

Damit das Volk wegen des weggeworfenen Kaisertitels „konstitutionell“ nicht erschrecke, hat das ministerielle Blatt, der „Lloyd,“ den Auftrag erhalten, es darüber zu belehren, und es entledigt sich denn auch in seiner heutigen Nummer zur Freude aller „von Gottes Gnaden“ Wohlgesinnten dieses Auftrags vortrefflich. Nachdem „Lloyd“ nämlich tüchtig über die Menschen geschimpft, welche „Monarchen und Fürsten zu ihren Kreaturen“ hätten machen wollen, und die konstitutionell gesinnten guten Oesterreicher versichert hat, auch die konstitutionellen Monarchen Großbritaniens nennten sich von Gottes Gnaden, beruhigt er sie zum Schluß vollends damit, daß er sagt: „Sollten die Völker der österreichischen Monarchie irgend einen Grund zur Unzufriedenheit zu haben vermeinen, weil der Monarch heutigen Tag's sich so nennt, wie Marie Therese, wie Joseph der Zweite (wie pfiffig, Sophie und ihren Sohn mit einer solchen Anspielung zu beglücken!) und Andere seiner Ahnen sich vor ihm genannt haben, so steht es ihren Vertretern frei (unter dem Schutze des Standrechts!), einen Gesetzvorschlag zur Abänderung der Titulatur zu machen etc.“ — Uebersehen Sie auch nicht, daß in der Thronbesteigungsurkunde von Sophiens Sohn nur von der „Theilnahme der Volksvertreter an der Gesetzgebung“ die Rede ist; also nicht einmal „Vereinbarung,“ geschweige souveräne Konstituirung.

Da die Wiener nicht sprechen dürfen, so habe ich noch wenig über den Eindruck zu vermelden, den dieser neue Kamarillasieg auf sie macht. Die schwarzgelben Bremsen summen natürlich lustig darein. Das Volk aber sagt: „Kaiser ist Kaiser!“ Es fühlt sich ganz besonders indignirt, daß in dem Manifeste des neuen Kaisers auch nicht ein versöhnendes Wort vorkommt, und auch der pensionirte Kaiser nur unter Verwünschungen geschieden ist. Am 16. soll Franz Joseph nebst Mama hier eintreffen; ich bin begierig, ob die Huldigung unter dem Standrecht und unter dem Belagerungszustand stattfinden wird.

Windischgrätz soll in einer Privatgesellschaft geäußert haben, er möchte eine Million geben, wenn er Blum und Messenhauser nicht hätte erschießen lassen. Er läßt alle Redaktionen ersuchen, diese Erklärung in ihren Spalten aufzunehmen. Die Armee steht in drei Treffen gegen Ungarn aufgestellt, es wird aber erst angegriffen, wenn das kaiserliche Thronwechselspiel bekannt gemacht worden.

Die Zeitungen fahren fort, die auswärtigen, namentlich die deutschen Verhältnisse in ihrer niederträchtigen Weise darzustellen, und mit ihrem Geifer zu besudeln.

Die Börse läßt sich von den Thaten des starken Ministeriums und der starken Frau Sophie nicht irre machen; sie macht fast keine Geschäfte, und bezahlt Gold mit beinahe 16%, Silber mit 8%.

Die standrechtlichen Zeitungen geben sich umsonst alle Mühe, diesen Status zu beschönigen und dem Volke vorzumachen, Künste, Wissenschaften, Handel und Wandel begännen wieder zu blühen; die Wahrheit kriecht immer wieder hervor.

Man hat das Gerücht verbreitet, Frau Sophie sei, um allen Schein zu vermeiden, mit ihrem Gemahl nach München abgereist. Glauben Sie es nicht, und wenn es wahr wäre, so würde es nur eine neue Farce sein.

* Wien, 5. Dezember.

Dem Punch, einem illustrirten Scherzblatt, das von dem Marschall des Concession die Erscheinens erhalten, ist diese vom Gouverneur sogleich bei der ersten Nummer wieder entzogen worden, weil das Plakat, welches an den Straßenecken zur Pränumeration einlud, nicht der Militärkommission vorgelegt war. Der Gouverneur bedeutete dem Redakteur, er werde durchaus kein Scherzblatt dulden, so lange er etwas dreinzureden habe. — Der Gesangsverein soll vom Gouverneur mit dem Gesuche, wieder singen zu dürfen, abgewiesen worden seyn. Es wäre schon gut, daß die Wiener eine Zeit lang trauern, sie brauchen keinen Gesang! — Die Gymnasien sind gestern eröffnet worden. Alle andern Lehranstalten sind noch geschlossen, und ist vor der Hand kein Absehen, daß sie geöffnet werden.

* Wien, 3. Dez.

Wie die Kamarilla und ihre „schwarz-gelbe“ Partei den Sieg auszubeuten wissen, mögen Sie aus folgendem entnehmen.

Das Theresianum (eine exklusiv-adlige Studien-Anstalt), welche vom Reichstage bereits aufgehoben worden, ist seit vorgestern wieder eröffnet. Was hingegen die zweite Lycealklasse betrifft, deren Eröffnung vom Unterrichtsminister bewilligt worden, so hat sie Hr. Welden (Gouverneur von Wien) für auch fernerhin geschlossen erklärt. Natürlich, denn diese Klasse nähert sich in ihren Studien der Universität.

* Wien, 3. Dez.

Man will die Abdankung des Kaisers mit einer friedlichen Ansgleichung in Ungarn vereinigen, die unter dem bisherigen Kaiser wohl nimmer zu Stande gekommen wäre, nachdem dieselben für Rebellen erklärt worden waren. Allein erwägt man auf der andern Seite, daß in Folge eines stattgefundenen Scharmützels, in dem die Ungarn Sieger geblieben waren, seit zwei Tagen 6000 Mann auf der Nordbahn fortgeschafft wurden, und zwar so eilig, daß sogar die Güterzüge ausgeladen wurden, um Militär aufzunehmen, so folgen daraus Schlüsse, die der friedlichen Ausgleichung mit Ungarn widersprechen.

Ollmütz, 2. Dezember.

Der serbischen Deputation sind alle ihre Forderungen bewilligt. Die Wojwodschaft ist bestätigt. Ich möchte wissen, was Rußland für diese Nachricht zahlt!

Mit den Ungarn sind Unterhandlungen angeknüpft worden. Der bekannte Bischof Lonovics ist heute Nachts hier angekommen.

* Schwerin, 3. Dez.

Der Generalmajor und Brigadekommandeur v. Elderhorst hat vor einigen Tagen folgenden Brigadebefehl erlassen: „Vorkommenheiten veranlassen mich, dem Militär die Betheiligung an politischen Vereinen und Versammlungen hiemit bis zur Einführung der desfallsigen in Aussicht stehenden reichskriegsgesetzlichen Bestimmungen zu untersagen.“ Marcus beantragte nun die Aufhebung des Befehls und stützte sich bei Motivirung seines Antrages vornämlich darauf, daß der Großherzog in seiner Proklamation vom 23. März allen Mecklenburgern das Associationsrecht zugesagt habe, und daß demnach der Befehl des Generals v. Elderhorst ein Eingriff in das allgemeine Vereinsrecht sei. Es wurde der Marcus'sche Antrag mit 69 gegen 20 Stimmen vom Landtag angenommen.

* Cöthen, den 4. Decbr.

In der heutigen Landtagssitzung kam die Berathung über den Jagdpolizei-Gesetzentwurf an die Reihe. Dieser Entwurf, von dem Ministerium in Gemeinschaft mit einer Commission des Landtags ausgearbeitet, bestimmt, (§. 4.) daß der Jagdberechtigte (Grundeigenthümer) nur dann zur wirklichen Ausübung seines Rechtes soll gelangen dürfen, wenn er einen Grundbesitz von mindestens 300 Morgen bei einander nachweisen könne. Darüber entstand ein außerordentlich hartnäckiger Kampf. Minister Habicht fragte, ob, wenn die Anträge der Linken angenommen werden, auch der Staat und der Herzog als Mitglied der Communen behandelt werden, also ihm die selbstständige Ausübung des Jagdrechtes entzogen werden solle? und da ihm Wolter entgegnet: „Ja, der Herzog solle dieser Ehre theilhaftig werden,“ erklärt er: „Für diesen Fall würde der Herzog schwerlich die Sanktion des Beschlusses ertheilen.“ (Der Herzog ist ein großer Jagdfreund.) Allein dies erschütterte die außerordentlich compacte Majorität nicht; bei der Abstimmung ward der §. 4. verworfen. — Das Ministerium hat in dieser Sitzung eine vollständige Niederlage erlitten.

Hildburghausen, 4. Dez.

Selbst die früheren schrecklichen Kriegszeiten sind nicht so hart und drückend für die Stadt Hildburghausen gewesen, als die jetzige Einquartierung der Reichstruppen. Denn seit dem 11. Okt. liegen fortwährend starke Korps hier, zuerst Baiern mit Geschütz, dann Sachsen mit Infanterie, Kavallerie und Artillerie, nebst dem Generalstab, und nun, da heute diese abziehen und nach Gotha und Arnstadt marschiren, ziehen sofort wieder 450 Weimaraner ein und in manchem einzelnen Hause liegen vier und mehr Mann oder mehrere Offiziere, da der Kommandeur die Kaserne nicht will beziehen lassen. Viele Unbemittelten müssen ihren schmalen Bissen noch mit Soldaten theilen; auch die größten Reichssteuern waren nicht so drückend, und noch ist kein Ende abzusehen.

(Dorfz.)
* Kassel, 6. Decbr.

Die „Kass.-Zeit.“ enthält folgende Mittheilung:

Aus Newyork ist, mittelst Schreiben an den nordamerikanischen Konsul für Kurhessen, Hr. Grabe, welcher bekanntlich als Gesandter der Union bei der Reichs-Centralgewalt fungirt, die amtliche Benachrichtigung eingetroffen, daß der Marine-Offizier von dem Range eines Kommodore, welcher die technische Leitung des deutschen Seewesens übernehmen wird, die Reise nach Europa mit dem ersten von dort abgehenden Dampfschiffe anzutreten gedenkt. Derselbe darf daher schon in nächstkünftiger Woche zu Frankfurt erwartet werden.

Stuttgart, 5. Decbr.

Kürzlich gelangte von Frankfurt her das Gerücht zu uns, die Central-Behörde der Reichsohnmacht beabsichtige den ehemaligen würtembergischen Geschäftsträger in Paris und in London, Baron v. Hügel, Sohn des ehemaligen Kriegsministers und Bruder des Stallmeisters in gleicher Eigenschaft bei den neuen deutschen Diplomaten zu benützen. Eine Anstellung dieses raffinirten Ultra war ein Beweis mehr, wie erbärmlich die Motive sind, welche die Frankfurter Camarillaleiter haben und wie der sogenannte Minister der auswärtigen Angelegenheiten Herr von Schmerling ein gefügiges Werkzeug der frechsten Reaktion ist, denn bekanntlich war Herr von Hügel in Paris und London als würtembergischer Legationsrath angestellt, nicht blos ein dem Könige blind ergebenes Instrument, sondern derselbe war zugleich ein Kavalier im Solde Metternichs und diente dem österreichischen Staatskanzler, so wie dem österreichischen Gesandten Grafen Appony zu allerlei geheimen Diensten. In Paris sind ja nach der Revolution hierüber bei den vorgefundenen Notizen über die in Paris befindlichen offiziellen und geheimen Agenten der fremden Mächte die bestimmtesten Belege gefunden worden, und in London fuhr Herr v. Hügel, der zugleich eine reiche Prinzessin heirathete, fort, eine besondere Besoldung vom Fürsten zu beziehen.

Uebrigens würde sich ein solcher Charakter ganz zu dem Personal der Frankfurter Camarilla passen, denn in kleinen wie in großen Dingen liegt dort verübter Volksverrath offen zu Tage.

(M. A.-Z.)
!!! Frankfurt, 7. Dezember.

Sitzung der National-Versammlung.

Tagesordnung:

2te Lesung der Grundrechte fortgesetzt. Dr. Schrieber aus Görlitz (der ein sehr bedeutendes Mißtrauensvotum erhielt) tritt aus.

§. 8. (Art. III.) wird ziemlich unverändert nach der ersten Fassung angenommen; blos in folgendem Punkte trat eine Veränderung ein, indem er jetzt lautet:

„Im Falle einer widerrechtlich verfügten oder verlängerten Gefangenschaft ist der Schuldige und nöthigenfalls der Staat dem Verletzten zur Genugthuung und Entschädigung verpflichtet.“

Ferner nahm man folgenden Zusatz an:

„Die für das Heer- und Seewesen erforderlichen Modifikationen dieser Bestimmungen werden besondern Gesetzen vorbehalten.“ (Dieser Punkt ist neu; die Linke stimmte dagegen.)

§. 9.

Zu diesem Paragraphen sind viele Veränderungen vorgeschlagen, z. B. wird folgendes Amendement gestellt:

„Die Strafen des Prangers, der Brandmarkung und der körperlichen Züchtigung sind abgeschafft.“
(Osterrath, Bassermann, Beseler, Plathner, Briegleb etc.)

Diese Herren wollen demnach die „Todesstrafe“ beibehalten.

Es wird über Abschaffung der Todesstrafe namentlich abgestimmt und dieselbe mit 256 Stimmen gegen 172 abgeschafft. (Also mit 84 Stimmen Majorität.)

Herr Schneer, der für Beibehaltung der Todesstrafe gestimmt hatte, erklärt jetzt zu Protokoll, daß er mit gewissen Ausnahmen gegen die Todesstrafe ist. — Herr Schneer vermuthete nicht, daß eine Majorität von 84 herauskommen würde.

Der Minoritäts-Antrag des Verfassungs-Ausschusses:

„Die Todesstrafe, ausgenommen in den Fällen, wo in Zeiten des Krieges mit auswärtigen Mächten das Kriegsrecht sie vorschreibt, ist abgeschafft.“
wird mit 283 Stimmen gegen 155 verworfen.

Ebenso wurde folgender Antrag von Wigard und Schreiner:

„Kein Ort in Deutschland darf, ausgenommen in Fällen des Krieges mit auswärtigen Staaten, in Belagerungszustand versetzt werden; das Standrecht findet nur Anwendung in Zeiten des Krieges mit auswärtigen Staaten für die Fälle, wo das Kriegsrecht es vorschreibt“
verworfen.

§ 9 lautet schließlich so:

„Die Todesstrafe, ausgenommen wo das Kriegsrecht sie vorschreibt oder das Seerecht im Fall von Meutereien sie zuläßt, sowie die Strafen des Prangers, der Brandmarkung und der körperlichen Züchtigung sind abgeschafft.“

Die Strafe der öffentlichen Arbeit in Eisen, ebenso die der bürgerlichen Ehrlosigkeit wurden beibehalten. — (Die Linke strengte sich fruchtlos an.)

Ueber die Frage der Zulässigkeit des Belagerungszustandes fand eine kurze Diskussion statt.

Wigard nennt es eine eigenthümliche Ironie des Schicksals, daß über diese Frage nach den Märzerrungenschaften diskutirt werden muß. — Während man vor dem März den Belagerungszustand gar nicht kannte, wird jetzt nächstens ganz Deutschland unter dem Standrecht stehen.

(Schmerling geht lächelnd im Hause auf und ab.)

Ein Antrag von Makowizka: die Zulässigkeit des Belagerungszustandes durch ein Reichsgesetz zu bestimmen, ward ebenfalls mit 247 Stimmen gegen 194 verworfen.

Der definitiv angenommene §. 10 lautet:

„Die Wohnung ist unverletzlich.“
„Eine Haussuchung ist nur zulässig:
1) In Kraft eines richterlichen mit Gründen versehenen Befehls, welcher sofort oder innerhalb der nächsten 24 Stunden dem Betheiligten zugestellt werden soll.
2) Im Fall der Verfolgung auf frischer That durch den gesetzlich berechtigten Beamten.
3) In den Fällen und Formen, in welchen das Gesetz ausnahmsweise bestimmten Beamten auch ohne richterlichen Befehl dieselbe gestattet.“
„Die Haussuchung muß, wenn thunlich, mit Zuziehung von Hausgenossen erfolgen.“
„Die Unverletzlichkeit der Wohnung ist kein Hinderniß der Verhaftung eines gerichtlich Verfolgten.“

Die Fassung des § ist durchaus verändert, und (nach Beseler) „gemäßigt mehrere Amendements (von der Linken) z. B. eins von Wiesner: „Zur Nachtszeit keine Haussuchungen zuzulassen“, kommen gar nicht zur Abstimmung.

Der §. 11 wird, wie folgt, angenommen:

„Die Beschlagnahme von Briefen und Papieren darf, außer bei einer Verhaftung oder Haussuchung, nur in Kraft eines richterlichen, mit Gründen versehenen, Befehls vorgenommen werden, welcher sofort oder innerhalb der nächsten 24 Stunden dem Betheiligten zugestellt werden soll.“

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Eigenthum zurückzuverlangen. Er erhielt dagegen von einem hier stationirten Jäger mehrere Stichwunden, und von einem andern Jäger einen Schuß ins Bein, in Folge dessen er den Geist aufgab. Der Verstorbene hinterläßt eine Wittwe nebst 5 unerzogenen Waisen, und wird als ein sonst ordentticher und rechtlicher Mann bedauert. Die Folge dieses traurigen Vorfalls sollen arge Demonstrationen auf gedachter Herrschaft sein, zu deren Dämpfung noch gestern Abend spät Militär aus der Kreisstadt herbeigeholt wurde.</p>
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          <head>Stettin, 4. Dez.</head>
          <p>Zur Vervollständigung unsern Berichts vom 27. über gewisse Vorfälle in Colberg, in Folge deren eine Untersuchung gegen Militärs eingeleitet wäre, theilen wir heute Nachstehendes mit. An einem in Colberg bestehenden Vereine: zur Wahrung der Volksrechte, betheiligten sich außer den Lieutenants v. Duecker, v. Menz, dem Regimentsarzte Grunow, dem Assistenzarzte Schmitz, auch der Oberfeuerwerker Fenz, der Feuerwerker Westphal und mehrere andere Artilleristen. Der Lieutenant von Duecker, welcher einst wegen Betheiligung an der Anneke'schen Angelegenheit nach Stettin und später nach Colberg versetzt wurde, war Präsident jenes Vereins. Nach Ausbruch des Konfliktes zwischen der Krone und der Nationalversammlung erklärte sich der Verein für die Nationalversammlung in einer Adresse, in welcher unter andern die Stelle vorkam, daß man die Versammlung nöthigenfalls mit Gut und Blut unterstützen wolle. Der Lieutenant v. Duecker nahm außerdem noch thätigen Antheil an einer Versammlung, die auf einem Dorfe in der Nahe von Colberg stattfand. Mehrere Bürger Colberg's, welche die Thätigkeit des ganzen Vereins und namentlich die Theilnahme der obengenannten und bezeichneten Männer mit dem größten Mißtrauen und Argwohn betrachtet hatten, denuncirten darauf in einem nach Berlin gesandten Schreiben obige Data mit weitern Angaben, worauf das hiesige General-Kommando auf eine scharfe Weise mit weitern Anweisungen von den Vorgängen in Colberg in Kenntniß gesetzt wurde. Der Major Schach v. Wittenau eilte von Stettin sogleich nach der gedachten Festung, wo auch der frühere General-Adjutant des Königs, v. Brühl, eingetroffen war. Den erkrankten General v. Ledebur, welcher die Militärs in Ausübung der ihnen zustehenden staatsbürgerlichen Rechte als Ehrenmann nicht rechtzeitig gestört hatte, suspendirte man vom Amte und verabschiedete ihn darauf. Obwohl nichts weiter vorlag, als daß die genannten Männer als Mitglieder eines Vereins sich in einer Adresse für die Nationalversammlung erklärt hatten (einzelne Militärs waren nicht einmal bei der Abfassung zugegen gewesen), so drang man mehrfach in den Auditeur Stolberg, bei allen denuncirten Personen sogleich Haussuchungen vorzunehmen. Obwohl Hr. Stolberg anfänglich erklärte, daß Nichts zu einem solchen Schritte vorläge, so wurde doch, um Allen Genüge zu thun, die Haussuchung ohne weiteres Resultat veranstaltet, die Vollziehung eines Verhaftsbefehles lehnte aber Herr Stolberg trotz wiederholten Dringens als ungesetzlich ab.</p>
          <p>Man hätte nach dem wirklich kindischen Eifer gewisser Männer glauben müssen, das Vaterland sei in Gefahr, und die jungfräuliche Festung auf dem Punkte, Pommer'schen Demokraten ohne Belagerung in die Hände zu fallen. Inzwischen sprengte man das Gerücht aus: von einem Oberfeuerwerker und einem Feuerwerker seien mehrere tausend Patronen in der Stille angefertigt, um für die Zwecke der Nationalversammlung verwandt zu werden, und die bleiche, unmännliche Furcht lieh auch den abgeschmacktesten Gerüchten ihr williges Ohr. Der Lieutenant v. Duecker, welcher bereits nach Stralsund versetzt war, wurde gefänglich eingezogen, nach Colberg transportirt und von dort nach unserer Stadt gebracht, wo er sich jetzt als Patient in einem Zimmer des Militär-Lazarethes befindet. Herr v. Duecker stand hier früher in Garnison, war Mitglied des Nordklubs und wir lernten denselben als einen gebildeten, anspruchslosen Mann hochschätzen. Außerdem erhielten der Oberfeuerwerker Fenz und der Feuerwerker Westphal Ordre, sich nach Stettin zu begeben; dieselben befinden sich zwar in Untersuchung, jedoch thnn dieselben als Unteroffiziere bei der 2. Kompagnie Dienste. Der Regimentsarzt Grunow, der Assistenzarzt Schmitz und der Lieutenant von Menz bekamen später Befehl, sich auch hierher zu verfügen, wo ihnen weitere Quartiere angewiesen werden würden. Diese Herren trafen gestern am 3. hier ein, befinden sich jedoch noch auf freiem Fuße.</p>
          <p>Wir halten es für angemessen, der Untersuchung und der Entscheidung des Richters durch Mittheilung unseres Urtheils über diese ganze Angelegenheit nicht vorzugreifen; nach den uns zugegangenen Daten liegt jedoch gegen die zur Untersuchung gezogenen Männer Nichts weiter vor, als daß sie von ihren staatsbürgerlichen Ehrenrechten, dem Rechte der Association Gebrauch gemacht und ihre Parteinahme für die treugebliebenen Abgeordneten, an deren Wahl bekanntlich auch Militärs Theil nahmen, ausgesprochen haben.</p>
          <bibl>(Ostf.-Z.)</bibl>
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          <head>Rheden, 30. Nov.</head>
          <p>Der Landrath des Kreises Stuben, Graf Rittberg, wohnhaft in Stangenberg, sammelte im Dorfe Tiefensee Unterschriften mit der Frage: Wollt Ihr preußisch oder polnisch sein? Die Bauern erklärten sich natürlich Alle, preußisch bleiben zu wollen und unterzeichneten &#x2014; ohne Zweifel die Petition um Verlegung der Nationalversammlung nach Brandenburg. Wie verlautet, soll der Herr Landrath so im ganzen Kreise herumgefahren sein.</p>
          <p>Den Kreisblättern werden überall Erklärungen der Rechten der Nationalversammlung, Baumstarks und Konsorten, die Rede des Wilhelm Jordan in der Frankfurter Versammlung u. s. w. hinzugefügt und an die Schulzen versandt. Der Landrath des Graudenzer Kreises, Hr. Brauns, ersuchte vor einigen Tagen einen Graudenzer Buchdrucker, denen, die ihn nach der Ursache dieser wunderbaren Maßregel fragen möchten, zu erklären, daß dies nicht aus seinem, des Herrn Landraths eigenem Antriebe, sondern auf höhere Weisung geschehe. Da nun aber die Regierung in Marienwerder sich für die Nationalversammlung erklärt hat und daher gewiß nicht an solchen Umtrieben Schuld ist, so muß der Befehl dazu doch wohl direkt vom Ministerium ausgegangen sein.</p>
          <bibl>(Ostf.-Z.)</bibl>
        </div>
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          <head><bibl><author>121</author></bibl> Wien, 5. Dez.</head>
          <p>Beim Empfang dieses werden Ihnen die Urkunden, welche die neuesten Manöver der Frau Sophie enthalten, bereits bekannt geworden sein. Kaiser Ferdinand I. wird abgesetzt. Sophiens pantoffelgedrückter Gemahl muß entsagen, damit Sophie selber in der Gestalt ihres ältesten Jungen den Thron der Gesammtmonarchie besteigt, sofort das konstitutionelle Puppenspiel zum Teufel wirft, um nach alter Weise wieder &#x201E;von Gottes Gnaden&#x201C; nicht sowohl zu den Völkern Oesterreich's als zu den geliebten Herrn Windischgrätz und Jellachich, und deren Armeen hochtriumphirend zu reden. Das ist der wahre Inhalt der Olmützer Kamarilla-Sauce aus Sophiens Küche. Der Küchenjunge Stadion und die beiden Leibhusaren Windischgrätz und Jelachich haben zu der Hexenbrühe bedeutend mitgeholfen. Aber Jelachich hat sich dabei doch schon die Finger verbrannt, und ist, damit seine unbequemen Forderungen besser verhallen, zum Civil- und Militärgouverneur von Dalmatien und Fiume ernannt worden. Den Titel &#x201E;Banus von Kroatien&#x201C; hat man ihm freilich gelassen, aber die Gewalt gehört dem Windischgrätz. Läßt Jelachich sich dieses Spiel gefallen, so ist er ein Verräther an seinen Kroaten geworden, oder, was glaubliger, von jeher gewesen.</p>
          <p>Kaiser Ferdinand wurde mit dem Titel &#x201E;der Gütige&#x201C; nach Prag in Pension gethan, und das ganze Gericht dann dem Reichstag, und nebenbei den Völkern als &#x201E;welthistorisches Ereigniß&#x201C; von dem &#x201E;starken&#x201C; Ministerium und den standrechtlichen Zeitungen vorgesetzt. Dies ist der richtige Gesichtspunkt, unter welchem die Olmützer Klüngelei geschehen; ja, es ist eine Thatsache, die kein Eingeweihter leugnet, die ich von Eingeweihten selbst gehört habe.</p>
          <p>Damit das Volk wegen des weggeworfenen Kaisertitels &#x201E;konstitutionell&#x201C; nicht erschrecke, hat das ministerielle Blatt, der &#x201E;Lloyd,&#x201C; den Auftrag erhalten, es darüber zu belehren, und es entledigt sich denn auch in seiner heutigen Nummer zur Freude aller &#x201E;von Gottes Gnaden&#x201C; Wohlgesinnten dieses Auftrags vortrefflich. Nachdem &#x201E;Lloyd&#x201C; nämlich tüchtig über die Menschen geschimpft, welche &#x201E;Monarchen und Fürsten zu ihren Kreaturen&#x201C; hätten machen wollen, und die konstitutionell gesinnten guten Oesterreicher versichert hat, auch die konstitutionellen Monarchen Großbritaniens nennten sich von Gottes Gnaden, beruhigt er sie zum Schluß vollends damit, daß er sagt: &#x201E;Sollten die Völker der österreichischen Monarchie irgend einen Grund zur Unzufriedenheit zu haben vermeinen, weil der Monarch heutigen Tag's sich so nennt, wie Marie Therese, wie Joseph der Zweite (wie pfiffig, Sophie und ihren Sohn mit einer solchen Anspielung zu beglücken!) und Andere seiner Ahnen sich vor ihm genannt haben, so steht es ihren Vertretern frei (unter dem Schutze des Standrechts!), einen Gesetzvorschlag zur Abänderung der Titulatur zu machen etc.&#x201C; &#x2014; Uebersehen Sie auch nicht, daß in der Thronbesteigungsurkunde von Sophiens Sohn nur von der &#x201E;Theilnahme der Volksvertreter an der Gesetzgebung&#x201C; die Rede ist; also nicht einmal &#x201E;Vereinbarung,&#x201C; geschweige souveräne Konstituirung.</p>
          <p>Da die Wiener nicht sprechen dürfen, so habe ich noch wenig über den Eindruck zu vermelden, den dieser neue Kamarillasieg auf sie macht. Die schwarzgelben Bremsen summen natürlich lustig darein. Das Volk aber sagt: &#x201E;Kaiser ist Kaiser!&#x201C; Es fühlt sich ganz besonders indignirt, daß in dem Manifeste des neuen Kaisers auch nicht ein versöhnendes Wort vorkommt, und auch der pensionirte Kaiser nur unter Verwünschungen geschieden ist. Am 16. soll Franz Joseph nebst Mama hier eintreffen; ich bin begierig, ob die Huldigung unter dem Standrecht und unter dem Belagerungszustand stattfinden wird.</p>
          <p>Windischgrätz soll in einer Privatgesellschaft geäußert haben, er möchte eine Million geben, wenn er Blum und Messenhauser nicht hätte erschießen lassen. Er läßt alle Redaktionen ersuchen, diese Erklärung in ihren Spalten aufzunehmen. Die Armee steht in drei Treffen gegen Ungarn aufgestellt, es wird aber erst angegriffen, wenn das kaiserliche Thronwechselspiel bekannt gemacht worden.</p>
          <p>Die Zeitungen fahren fort, die auswärtigen, namentlich die deutschen Verhältnisse in ihrer niederträchtigen Weise darzustellen, und mit ihrem Geifer zu besudeln.</p>
          <p>Die Börse läßt sich von den Thaten des starken Ministeriums und der starken Frau Sophie nicht irre machen; sie macht fast keine Geschäfte, und bezahlt Gold mit beinahe 16%, Silber mit 8%.</p>
          <p>Die standrechtlichen Zeitungen geben sich umsonst alle Mühe, diesen Status zu beschönigen und dem Volke vorzumachen, Künste, Wissenschaften, Handel und Wandel begännen wieder zu blühen; die Wahrheit kriecht immer wieder hervor.</p>
          <p>Man hat das Gerücht verbreitet, Frau Sophie sei, um allen Schein zu vermeiden, mit ihrem Gemahl nach München abgereist. Glauben Sie es nicht, und wenn es wahr wäre, so würde es nur eine neue Farce sein.</p>
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          <head><bibl><author>*</author></bibl> Wien, 5. Dezember.</head>
          <p>Dem Punch, einem illustrirten Scherzblatt, das von dem Marschall des Concession die Erscheinens erhalten, ist diese vom Gouverneur sogleich bei der ersten Nummer wieder entzogen worden, weil das Plakat, welches an den Straßenecken zur Pränumeration einlud, nicht der Militärkommission vorgelegt war. Der Gouverneur bedeutete dem Redakteur, er werde durchaus kein Scherzblatt dulden, so lange er etwas dreinzureden habe. &#x2014; Der Gesangsverein soll vom Gouverneur mit dem Gesuche, wieder singen zu dürfen, abgewiesen worden seyn. Es wäre schon gut, daß die Wiener eine Zeit lang trauern, sie brauchen keinen Gesang! &#x2014; Die Gymnasien sind gestern eröffnet worden. Alle andern Lehranstalten sind noch geschlossen, und ist vor der Hand kein Absehen, daß sie geöffnet werden.</p>
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          <head><bibl><author>*</author></bibl>Wien, 3. Dez.</head>
          <p>Wie die Kamarilla und ihre &#x201E;schwarz-gelbe&#x201C; Partei den Sieg auszubeuten wissen, mögen Sie aus folgendem entnehmen.</p>
          <p>Das Theresianum (eine exklusiv-adlige Studien-Anstalt), welche vom Reichstage bereits aufgehoben worden, ist seit vorgestern wieder eröffnet. Was hingegen die zweite Lycealklasse betrifft, deren Eröffnung vom Unterrichtsminister bewilligt worden, so hat sie Hr. Welden (Gouverneur von Wien) für auch fernerhin geschlossen erklärt. Natürlich, denn diese Klasse nähert sich in ihren Studien der Universität.</p>
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          <head>Stuttgart, 5. Decbr.</head>
          <p>Kürzlich gelangte von Frankfurt her das Gerücht zu uns, die Central-Behörde der <hi rendition="#g">Reichsohnmacht</hi> beabsichtige den ehemaligen würtembergischen Geschäftsträger in Paris und in London, Baron v. Hügel, Sohn des ehemaligen Kriegsministers und Bruder des Stallmeisters in gleicher Eigenschaft bei den <hi rendition="#g">neuen</hi> deutschen Diplomaten zu benützen. Eine Anstellung dieses raffinirten Ultra war ein Beweis mehr, wie erbärmlich die Motive sind, welche die Frankfurter Camarillaleiter haben und wie der sogenannte Minister der auswärtigen Angelegenheiten Herr von Schmerling ein gefügiges Werkzeug der frechsten Reaktion ist, denn bekanntlich war Herr von Hügel in Paris und London als würtembergischer Legationsrath angestellt, nicht blos ein dem Könige blind ergebenes Instrument, sondern derselbe war zugleich ein Kavalier im Solde Metternichs und diente dem österreichischen Staatskanzler, so wie dem österreichischen Gesandten Grafen Appony zu allerlei geheimen Diensten. In Paris sind ja nach der Revolution hierüber bei den vorgefundenen Notizen über die in Paris befindlichen offiziellen und geheimen Agenten der fremden Mächte die bestimmtesten Belege gefunden worden, und in London fuhr Herr v. Hügel, der zugleich eine reiche Prinzessin heirathete, fort, eine besondere Besoldung vom Fürsten zu beziehen.</p>
          <p>Uebrigens würde sich ein solcher Charakter ganz zu dem Personal der Frankfurter Camarilla passen, denn in kleinen wie in großen Dingen liegt dort verübter Volksverrath offen zu Tage.</p>
          <bibl>(M. A.-Z.)</bibl>
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        <div xml:id="ar165_020" type="jArticle">
          <head><bibl><author>!!!</author></bibl> Frankfurt, 7. Dezember.</head>
          <p>Sitzung der National-Versammlung.</p>
          <p>Tagesordnung:</p>
          <p>2te Lesung der Grundrechte fortgesetzt. Dr. Schrieber aus Görlitz (der ein sehr bedeutendes Mißtrauensvotum erhielt) tritt aus.</p>
          <p>§. 8. (Art. III.) wird ziemlich unverändert nach der ersten Fassung angenommen; blos in folgendem Punkte trat eine Veränderung ein, indem er jetzt lautet:</p>
          <p rendition="#et">&#x201E;Im Falle einer widerrechtlich verfügten oder verlängerten Gefangenschaft ist der Schuldige und nöthigenfalls der Staat dem Verletzten zur Genugthuung und Entschädigung verpflichtet.&#x201C;</p>
          <p>Ferner nahm man folgenden Zusatz an:</p>
          <p rendition="#et">&#x201E;Die für das Heer- und Seewesen erforderlichen Modifikationen dieser Bestimmungen werden besondern Gesetzen vorbehalten.&#x201C; (Dieser Punkt ist neu; die Linke stimmte dagegen.)</p>
          <p>§. 9.</p>
          <p>Zu diesem Paragraphen sind viele Veränderungen vorgeschlagen, z. B. wird folgendes Amendement gestellt:</p>
          <p rendition="#et">&#x201E;Die Strafen des Prangers, der Brandmarkung und der körperlichen Züchtigung sind abgeschafft.&#x201C;<lb/>
(Osterrath, Bassermann, Beseler, Plathner, Briegleb etc.)</p>
          <p>Diese Herren wollen demnach die &#x201E;Todesstrafe&#x201C; beibehalten.</p>
          <p>Es wird über Abschaffung der Todesstrafe namentlich abgestimmt und dieselbe mit 256 Stimmen gegen 172 abgeschafft. (Also mit 84 Stimmen Majorität.)</p>
          <p>Herr Schneer, der für Beibehaltung der Todesstrafe gestimmt hatte, erklärt jetzt zu Protokoll, daß er mit gewissen Ausnahmen gegen die Todesstrafe ist. &#x2014; Herr Schneer vermuthete nicht, daß eine Majorität von 84 herauskommen würde.</p>
          <p>Der Minoritäts-Antrag des Verfassungs-Ausschusses:</p>
          <p rendition="#et">&#x201E;Die Todesstrafe, ausgenommen in den Fällen, wo in Zeiten des Krieges mit auswärtigen Mächten das Kriegsrecht sie vorschreibt, ist abgeschafft.&#x201C;<lb/>
wird mit 283 Stimmen gegen 155 verworfen.</p>
          <p>Ebenso wurde folgender Antrag von Wigard und Schreiner:</p>
          <p rendition="#et">&#x201E;Kein Ort in Deutschland darf, ausgenommen in Fällen des Krieges mit auswärtigen Staaten, in Belagerungszustand versetzt werden; das Standrecht findet nur Anwendung in Zeiten des Krieges mit auswärtigen Staaten für die Fälle, wo das Kriegsrecht es vorschreibt&#x201C;<lb/>
verworfen.</p>
          <p>§ 9 lautet schließlich so:</p>
          <p rendition="#et">&#x201E;Die Todesstrafe, ausgenommen wo das Kriegsrecht sie vorschreibt oder das Seerecht im Fall von Meutereien sie zuläßt, sowie die Strafen des Prangers, der Brandmarkung und der körperlichen Züchtigung sind abgeschafft.&#x201C;</p>
          <p>Die Strafe der öffentlichen Arbeit in Eisen, ebenso die der bürgerlichen Ehrlosigkeit wurden beibehalten. &#x2014; (Die Linke strengte sich fruchtlos an.)</p>
          <p>Ueber die Frage der Zulässigkeit des Belagerungszustandes fand eine kurze Diskussion statt.</p>
          <p><hi rendition="#g">Wigard</hi> nennt es eine eigenthümliche Ironie des Schicksals, daß über diese Frage nach den Märzerrungenschaften diskutirt werden muß. &#x2014; Während man vor dem März den Belagerungszustand gar nicht kannte, wird jetzt nächstens ganz Deutschland unter dem Standrecht stehen.</p>
          <p>(Schmerling geht lächelnd im Hause auf und ab.)</p>
          <p>Ein Antrag von Makowizka: die Zulässigkeit des Belagerungszustandes durch ein Reichsgesetz zu bestimmen, ward ebenfalls mit 247 Stimmen gegen 194 verworfen.</p>
          <p>Der definitiv angenommene §. 10 lautet:</p>
          <p rendition="#et">&#x201E;Die Wohnung ist unverletzlich.&#x201C;<lb/>
&#x201E;Eine Haussuchung ist nur zulässig:<lb/>
1) In Kraft eines richterlichen mit Gründen versehenen Befehls, welcher sofort oder innerhalb der nächsten 24 Stunden dem Betheiligten zugestellt werden soll.<lb/>
2) Im Fall der Verfolgung auf frischer That durch den gesetzlich berechtigten Beamten.<lb/>
3) In den Fällen und Formen, in welchen das Gesetz ausnahmsweise bestimmten Beamten auch ohne richterlichen Befehl dieselbe gestattet.&#x201C;<lb/>
&#x201E;Die Haussuchung muß, wenn thunlich, mit Zuziehung von Hausgenossen erfolgen.&#x201C;<lb/>
&#x201E;Die Unverletzlichkeit der Wohnung ist kein Hinderniß der Verhaftung eines gerichtlich Verfolgten.&#x201C;</p>
          <p>Die Fassung des § ist durchaus verändert, und (nach Beseler) &#x201E;gemäßigt mehrere Amendements (von der Linken) z. B. eins von Wiesner: &#x201E;Zur Nachtszeit keine Haussuchungen zuzulassen&#x201C;, kommen gar nicht zur Abstimmung.</p>
          <p>Der §. 11 wird, wie folgt, angenommen:</p>
          <p rendition="#et">&#x201E;Die Beschlagnahme von Briefen und Papieren darf, außer bei einer Verhaftung oder Haussuchung, nur in Kraft eines richterlichen, mit Gründen versehenen, Befehls vorgenommen werden, welcher sofort oder innerhalb der nächsten 24 Stunden dem Betheiligten zugestellt werden soll.&#x201C;</p>
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[0882/0002] Eigenthum zurückzuverlangen. Er erhielt dagegen von einem hier stationirten Jäger mehrere Stichwunden, und von einem andern Jäger einen Schuß ins Bein, in Folge dessen er den Geist aufgab. Der Verstorbene hinterläßt eine Wittwe nebst 5 unerzogenen Waisen, und wird als ein sonst ordentticher und rechtlicher Mann bedauert. Die Folge dieses traurigen Vorfalls sollen arge Demonstrationen auf gedachter Herrschaft sein, zu deren Dämpfung noch gestern Abend spät Militär aus der Kreisstadt herbeigeholt wurde. (Telegr.) Stettin, 4. Dez. Zur Vervollständigung unsern Berichts vom 27. über gewisse Vorfälle in Colberg, in Folge deren eine Untersuchung gegen Militärs eingeleitet wäre, theilen wir heute Nachstehendes mit. An einem in Colberg bestehenden Vereine: zur Wahrung der Volksrechte, betheiligten sich außer den Lieutenants v. Duecker, v. Menz, dem Regimentsarzte Grunow, dem Assistenzarzte Schmitz, auch der Oberfeuerwerker Fenz, der Feuerwerker Westphal und mehrere andere Artilleristen. Der Lieutenant von Duecker, welcher einst wegen Betheiligung an der Anneke'schen Angelegenheit nach Stettin und später nach Colberg versetzt wurde, war Präsident jenes Vereins. Nach Ausbruch des Konfliktes zwischen der Krone und der Nationalversammlung erklärte sich der Verein für die Nationalversammlung in einer Adresse, in welcher unter andern die Stelle vorkam, daß man die Versammlung nöthigenfalls mit Gut und Blut unterstützen wolle. Der Lieutenant v. Duecker nahm außerdem noch thätigen Antheil an einer Versammlung, die auf einem Dorfe in der Nahe von Colberg stattfand. Mehrere Bürger Colberg's, welche die Thätigkeit des ganzen Vereins und namentlich die Theilnahme der obengenannten und bezeichneten Männer mit dem größten Mißtrauen und Argwohn betrachtet hatten, denuncirten darauf in einem nach Berlin gesandten Schreiben obige Data mit weitern Angaben, worauf das hiesige General-Kommando auf eine scharfe Weise mit weitern Anweisungen von den Vorgängen in Colberg in Kenntniß gesetzt wurde. Der Major Schach v. Wittenau eilte von Stettin sogleich nach der gedachten Festung, wo auch der frühere General-Adjutant des Königs, v. Brühl, eingetroffen war. Den erkrankten General v. Ledebur, welcher die Militärs in Ausübung der ihnen zustehenden staatsbürgerlichen Rechte als Ehrenmann nicht rechtzeitig gestört hatte, suspendirte man vom Amte und verabschiedete ihn darauf. Obwohl nichts weiter vorlag, als daß die genannten Männer als Mitglieder eines Vereins sich in einer Adresse für die Nationalversammlung erklärt hatten (einzelne Militärs waren nicht einmal bei der Abfassung zugegen gewesen), so drang man mehrfach in den Auditeur Stolberg, bei allen denuncirten Personen sogleich Haussuchungen vorzunehmen. Obwohl Hr. Stolberg anfänglich erklärte, daß Nichts zu einem solchen Schritte vorläge, so wurde doch, um Allen Genüge zu thun, die Haussuchung ohne weiteres Resultat veranstaltet, die Vollziehung eines Verhaftsbefehles lehnte aber Herr Stolberg trotz wiederholten Dringens als ungesetzlich ab. Man hätte nach dem wirklich kindischen Eifer gewisser Männer glauben müssen, das Vaterland sei in Gefahr, und die jungfräuliche Festung auf dem Punkte, Pommer'schen Demokraten ohne Belagerung in die Hände zu fallen. Inzwischen sprengte man das Gerücht aus: von einem Oberfeuerwerker und einem Feuerwerker seien mehrere tausend Patronen in der Stille angefertigt, um für die Zwecke der Nationalversammlung verwandt zu werden, und die bleiche, unmännliche Furcht lieh auch den abgeschmacktesten Gerüchten ihr williges Ohr. Der Lieutenant v. Duecker, welcher bereits nach Stralsund versetzt war, wurde gefänglich eingezogen, nach Colberg transportirt und von dort nach unserer Stadt gebracht, wo er sich jetzt als Patient in einem Zimmer des Militär-Lazarethes befindet. Herr v. Duecker stand hier früher in Garnison, war Mitglied des Nordklubs und wir lernten denselben als einen gebildeten, anspruchslosen Mann hochschätzen. Außerdem erhielten der Oberfeuerwerker Fenz und der Feuerwerker Westphal Ordre, sich nach Stettin zu begeben; dieselben befinden sich zwar in Untersuchung, jedoch thnn dieselben als Unteroffiziere bei der 2. Kompagnie Dienste. Der Regimentsarzt Grunow, der Assistenzarzt Schmitz und der Lieutenant von Menz bekamen später Befehl, sich auch hierher zu verfügen, wo ihnen weitere Quartiere angewiesen werden würden. Diese Herren trafen gestern am 3. hier ein, befinden sich jedoch noch auf freiem Fuße. Wir halten es für angemessen, der Untersuchung und der Entscheidung des Richters durch Mittheilung unseres Urtheils über diese ganze Angelegenheit nicht vorzugreifen; nach den uns zugegangenen Daten liegt jedoch gegen die zur Untersuchung gezogenen Männer Nichts weiter vor, als daß sie von ihren staatsbürgerlichen Ehrenrechten, dem Rechte der Association Gebrauch gemacht und ihre Parteinahme für die treugebliebenen Abgeordneten, an deren Wahl bekanntlich auch Militärs Theil nahmen, ausgesprochen haben. (Ostf.-Z.) Rheden, 30. Nov. Der Landrath des Kreises Stuben, Graf Rittberg, wohnhaft in Stangenberg, sammelte im Dorfe Tiefensee Unterschriften mit der Frage: Wollt Ihr preußisch oder polnisch sein? Die Bauern erklärten sich natürlich Alle, preußisch bleiben zu wollen und unterzeichneten — ohne Zweifel die Petition um Verlegung der Nationalversammlung nach Brandenburg. Wie verlautet, soll der Herr Landrath so im ganzen Kreise herumgefahren sein. Den Kreisblättern werden überall Erklärungen der Rechten der Nationalversammlung, Baumstarks und Konsorten, die Rede des Wilhelm Jordan in der Frankfurter Versammlung u. s. w. hinzugefügt und an die Schulzen versandt. Der Landrath des Graudenzer Kreises, Hr. Brauns, ersuchte vor einigen Tagen einen Graudenzer Buchdrucker, denen, die ihn nach der Ursache dieser wunderbaren Maßregel fragen möchten, zu erklären, daß dies nicht aus seinem, des Herrn Landraths eigenem Antriebe, sondern auf höhere Weisung geschehe. Da nun aber die Regierung in Marienwerder sich für die Nationalversammlung erklärt hat und daher gewiß nicht an solchen Umtrieben Schuld ist, so muß der Befehl dazu doch wohl direkt vom Ministerium ausgegangen sein. (Ostf.-Z.) 121 Wien, 5. Dez. Beim Empfang dieses werden Ihnen die Urkunden, welche die neuesten Manöver der Frau Sophie enthalten, bereits bekannt geworden sein. Kaiser Ferdinand I. wird abgesetzt. Sophiens pantoffelgedrückter Gemahl muß entsagen, damit Sophie selber in der Gestalt ihres ältesten Jungen den Thron der Gesammtmonarchie besteigt, sofort das konstitutionelle Puppenspiel zum Teufel wirft, um nach alter Weise wieder „von Gottes Gnaden“ nicht sowohl zu den Völkern Oesterreich's als zu den geliebten Herrn Windischgrätz und Jellachich, und deren Armeen hochtriumphirend zu reden. Das ist der wahre Inhalt der Olmützer Kamarilla-Sauce aus Sophiens Küche. Der Küchenjunge Stadion und die beiden Leibhusaren Windischgrätz und Jelachich haben zu der Hexenbrühe bedeutend mitgeholfen. Aber Jelachich hat sich dabei doch schon die Finger verbrannt, und ist, damit seine unbequemen Forderungen besser verhallen, zum Civil- und Militärgouverneur von Dalmatien und Fiume ernannt worden. Den Titel „Banus von Kroatien“ hat man ihm freilich gelassen, aber die Gewalt gehört dem Windischgrätz. Läßt Jelachich sich dieses Spiel gefallen, so ist er ein Verräther an seinen Kroaten geworden, oder, was glaubliger, von jeher gewesen. Kaiser Ferdinand wurde mit dem Titel „der Gütige“ nach Prag in Pension gethan, und das ganze Gericht dann dem Reichstag, und nebenbei den Völkern als „welthistorisches Ereigniß“ von dem „starken“ Ministerium und den standrechtlichen Zeitungen vorgesetzt. Dies ist der richtige Gesichtspunkt, unter welchem die Olmützer Klüngelei geschehen; ja, es ist eine Thatsache, die kein Eingeweihter leugnet, die ich von Eingeweihten selbst gehört habe. Damit das Volk wegen des weggeworfenen Kaisertitels „konstitutionell“ nicht erschrecke, hat das ministerielle Blatt, der „Lloyd,“ den Auftrag erhalten, es darüber zu belehren, und es entledigt sich denn auch in seiner heutigen Nummer zur Freude aller „von Gottes Gnaden“ Wohlgesinnten dieses Auftrags vortrefflich. Nachdem „Lloyd“ nämlich tüchtig über die Menschen geschimpft, welche „Monarchen und Fürsten zu ihren Kreaturen“ hätten machen wollen, und die konstitutionell gesinnten guten Oesterreicher versichert hat, auch die konstitutionellen Monarchen Großbritaniens nennten sich von Gottes Gnaden, beruhigt er sie zum Schluß vollends damit, daß er sagt: „Sollten die Völker der österreichischen Monarchie irgend einen Grund zur Unzufriedenheit zu haben vermeinen, weil der Monarch heutigen Tag's sich so nennt, wie Marie Therese, wie Joseph der Zweite (wie pfiffig, Sophie und ihren Sohn mit einer solchen Anspielung zu beglücken!) und Andere seiner Ahnen sich vor ihm genannt haben, so steht es ihren Vertretern frei (unter dem Schutze des Standrechts!), einen Gesetzvorschlag zur Abänderung der Titulatur zu machen etc.“ — Uebersehen Sie auch nicht, daß in der Thronbesteigungsurkunde von Sophiens Sohn nur von der „Theilnahme der Volksvertreter an der Gesetzgebung“ die Rede ist; also nicht einmal „Vereinbarung,“ geschweige souveräne Konstituirung. Da die Wiener nicht sprechen dürfen, so habe ich noch wenig über den Eindruck zu vermelden, den dieser neue Kamarillasieg auf sie macht. Die schwarzgelben Bremsen summen natürlich lustig darein. Das Volk aber sagt: „Kaiser ist Kaiser!“ Es fühlt sich ganz besonders indignirt, daß in dem Manifeste des neuen Kaisers auch nicht ein versöhnendes Wort vorkommt, und auch der pensionirte Kaiser nur unter Verwünschungen geschieden ist. Am 16. soll Franz Joseph nebst Mama hier eintreffen; ich bin begierig, ob die Huldigung unter dem Standrecht und unter dem Belagerungszustand stattfinden wird. Windischgrätz soll in einer Privatgesellschaft geäußert haben, er möchte eine Million geben, wenn er Blum und Messenhauser nicht hätte erschießen lassen. Er läßt alle Redaktionen ersuchen, diese Erklärung in ihren Spalten aufzunehmen. Die Armee steht in drei Treffen gegen Ungarn aufgestellt, es wird aber erst angegriffen, wenn das kaiserliche Thronwechselspiel bekannt gemacht worden. Die Zeitungen fahren fort, die auswärtigen, namentlich die deutschen Verhältnisse in ihrer niederträchtigen Weise darzustellen, und mit ihrem Geifer zu besudeln. Die Börse läßt sich von den Thaten des starken Ministeriums und der starken Frau Sophie nicht irre machen; sie macht fast keine Geschäfte, und bezahlt Gold mit beinahe 16%, Silber mit 8%. Die standrechtlichen Zeitungen geben sich umsonst alle Mühe, diesen Status zu beschönigen und dem Volke vorzumachen, Künste, Wissenschaften, Handel und Wandel begännen wieder zu blühen; die Wahrheit kriecht immer wieder hervor. Man hat das Gerücht verbreitet, Frau Sophie sei, um allen Schein zu vermeiden, mit ihrem Gemahl nach München abgereist. Glauben Sie es nicht, und wenn es wahr wäre, so würde es nur eine neue Farce sein. * Wien, 5. Dezember. Dem Punch, einem illustrirten Scherzblatt, das von dem Marschall des Concession die Erscheinens erhalten, ist diese vom Gouverneur sogleich bei der ersten Nummer wieder entzogen worden, weil das Plakat, welches an den Straßenecken zur Pränumeration einlud, nicht der Militärkommission vorgelegt war. Der Gouverneur bedeutete dem Redakteur, er werde durchaus kein Scherzblatt dulden, so lange er etwas dreinzureden habe. — Der Gesangsverein soll vom Gouverneur mit dem Gesuche, wieder singen zu dürfen, abgewiesen worden seyn. Es wäre schon gut, daß die Wiener eine Zeit lang trauern, sie brauchen keinen Gesang! — Die Gymnasien sind gestern eröffnet worden. Alle andern Lehranstalten sind noch geschlossen, und ist vor der Hand kein Absehen, daß sie geöffnet werden. * Wien, 3. Dez. Wie die Kamarilla und ihre „schwarz-gelbe“ Partei den Sieg auszubeuten wissen, mögen Sie aus folgendem entnehmen. Das Theresianum (eine exklusiv-adlige Studien-Anstalt), welche vom Reichstage bereits aufgehoben worden, ist seit vorgestern wieder eröffnet. Was hingegen die zweite Lycealklasse betrifft, deren Eröffnung vom Unterrichtsminister bewilligt worden, so hat sie Hr. Welden (Gouverneur von Wien) für auch fernerhin geschlossen erklärt. Natürlich, denn diese Klasse nähert sich in ihren Studien der Universität. * Wien, 3. Dez. Man will die Abdankung des Kaisers mit einer friedlichen Ansgleichung in Ungarn vereinigen, die unter dem bisherigen Kaiser wohl nimmer zu Stande gekommen wäre, nachdem dieselben für Rebellen erklärt worden waren. Allein erwägt man auf der andern Seite, daß in Folge eines stattgefundenen Scharmützels, in dem die Ungarn Sieger geblieben waren, seit zwei Tagen 6000 Mann auf der Nordbahn fortgeschafft wurden, und zwar so eilig, daß sogar die Güterzüge ausgeladen wurden, um Militär aufzunehmen, so folgen daraus Schlüsse, die der friedlichen Ausgleichung mit Ungarn widersprechen. Ollmütz, 2. Dezember. Der serbischen Deputation sind alle ihre Forderungen bewilligt. Die Wojwodschaft ist bestätigt. Ich möchte wissen, was Rußland für diese Nachricht zahlt! Mit den Ungarn sind Unterhandlungen angeknüpft worden. Der bekannte Bischof Lonovics ist heute Nachts hier angekommen. * Schwerin, 3. Dez. Der Generalmajor und Brigadekommandeur v. Elderhorst hat vor einigen Tagen folgenden Brigadebefehl erlassen: „Vorkommenheiten veranlassen mich, dem Militär die Betheiligung an politischen Vereinen und Versammlungen hiemit bis zur Einführung der desfallsigen in Aussicht stehenden reichskriegsgesetzlichen Bestimmungen zu untersagen.“ Marcus beantragte nun die Aufhebung des Befehls und stützte sich bei Motivirung seines Antrages vornämlich darauf, daß der Großherzog in seiner Proklamation vom 23. März allen Mecklenburgern das Associationsrecht zugesagt habe, und daß demnach der Befehl des Generals v. Elderhorst ein Eingriff in das allgemeine Vereinsrecht sei. Es wurde der Marcus'sche Antrag mit 69 gegen 20 Stimmen vom Landtag angenommen. * Cöthen, den 4. Decbr. In der heutigen Landtagssitzung kam die Berathung über den Jagdpolizei-Gesetzentwurf an die Reihe. Dieser Entwurf, von dem Ministerium in Gemeinschaft mit einer Commission des Landtags ausgearbeitet, bestimmt, (§. 4.) daß der Jagdberechtigte (Grundeigenthümer) nur dann zur wirklichen Ausübung seines Rechtes soll gelangen dürfen, wenn er einen Grundbesitz von mindestens 300 Morgen bei einander nachweisen könne. Darüber entstand ein außerordentlich hartnäckiger Kampf. Minister Habicht fragte, ob, wenn die Anträge der Linken angenommen werden, auch der Staat und der Herzog als Mitglied der Communen behandelt werden, also ihm die selbstständige Ausübung des Jagdrechtes entzogen werden solle? und da ihm Wolter entgegnet: „Ja, der Herzog solle dieser Ehre theilhaftig werden,“ erklärt er: „Für diesen Fall würde der Herzog schwerlich die Sanktion des Beschlusses ertheilen.“ (Der Herzog ist ein großer Jagdfreund.) Allein dies erschütterte die außerordentlich compacte Majorität nicht; bei der Abstimmung ward der §. 4. verworfen. — Das Ministerium hat in dieser Sitzung eine vollständige Niederlage erlitten. Hildburghausen, 4. Dez. Selbst die früheren schrecklichen Kriegszeiten sind nicht so hart und drückend für die Stadt Hildburghausen gewesen, als die jetzige Einquartierung der Reichstruppen. Denn seit dem 11. Okt. liegen fortwährend starke Korps hier, zuerst Baiern mit Geschütz, dann Sachsen mit Infanterie, Kavallerie und Artillerie, nebst dem Generalstab, und nun, da heute diese abziehen und nach Gotha und Arnstadt marschiren, ziehen sofort wieder 450 Weimaraner ein und in manchem einzelnen Hause liegen vier und mehr Mann oder mehrere Offiziere, da der Kommandeur die Kaserne nicht will beziehen lassen. Viele Unbemittelten müssen ihren schmalen Bissen noch mit Soldaten theilen; auch die größten Reichssteuern waren nicht so drückend, und noch ist kein Ende abzusehen. (Dorfz.) * Kassel, 6. Decbr. Die „Kass.-Zeit.“ enthält folgende Mittheilung: Aus Newyork ist, mittelst Schreiben an den nordamerikanischen Konsul für Kurhessen, Hr. Grabe, welcher bekanntlich als Gesandter der Union bei der Reichs-Centralgewalt fungirt, die amtliche Benachrichtigung eingetroffen, daß der Marine-Offizier von dem Range eines Kommodore, welcher die technische Leitung des deutschen Seewesens übernehmen wird, die Reise nach Europa mit dem ersten von dort abgehenden Dampfschiffe anzutreten gedenkt. Derselbe darf daher schon in nächstkünftiger Woche zu Frankfurt erwartet werden. Stuttgart, 5. Decbr. Kürzlich gelangte von Frankfurt her das Gerücht zu uns, die Central-Behörde der Reichsohnmacht beabsichtige den ehemaligen würtembergischen Geschäftsträger in Paris und in London, Baron v. Hügel, Sohn des ehemaligen Kriegsministers und Bruder des Stallmeisters in gleicher Eigenschaft bei den neuen deutschen Diplomaten zu benützen. Eine Anstellung dieses raffinirten Ultra war ein Beweis mehr, wie erbärmlich die Motive sind, welche die Frankfurter Camarillaleiter haben und wie der sogenannte Minister der auswärtigen Angelegenheiten Herr von Schmerling ein gefügiges Werkzeug der frechsten Reaktion ist, denn bekanntlich war Herr von Hügel in Paris und London als würtembergischer Legationsrath angestellt, nicht blos ein dem Könige blind ergebenes Instrument, sondern derselbe war zugleich ein Kavalier im Solde Metternichs und diente dem österreichischen Staatskanzler, so wie dem österreichischen Gesandten Grafen Appony zu allerlei geheimen Diensten. In Paris sind ja nach der Revolution hierüber bei den vorgefundenen Notizen über die in Paris befindlichen offiziellen und geheimen Agenten der fremden Mächte die bestimmtesten Belege gefunden worden, und in London fuhr Herr v. Hügel, der zugleich eine reiche Prinzessin heirathete, fort, eine besondere Besoldung vom Fürsten zu beziehen. Uebrigens würde sich ein solcher Charakter ganz zu dem Personal der Frankfurter Camarilla passen, denn in kleinen wie in großen Dingen liegt dort verübter Volksverrath offen zu Tage. (M. A.-Z.) !!! Frankfurt, 7. Dezember. Sitzung der National-Versammlung. Tagesordnung: 2te Lesung der Grundrechte fortgesetzt. Dr. Schrieber aus Görlitz (der ein sehr bedeutendes Mißtrauensvotum erhielt) tritt aus. §. 8. (Art. III.) wird ziemlich unverändert nach der ersten Fassung angenommen; blos in folgendem Punkte trat eine Veränderung ein, indem er jetzt lautet: „Im Falle einer widerrechtlich verfügten oder verlängerten Gefangenschaft ist der Schuldige und nöthigenfalls der Staat dem Verletzten zur Genugthuung und Entschädigung verpflichtet.“ Ferner nahm man folgenden Zusatz an: „Die für das Heer- und Seewesen erforderlichen Modifikationen dieser Bestimmungen werden besondern Gesetzen vorbehalten.“ (Dieser Punkt ist neu; die Linke stimmte dagegen.) §. 9. Zu diesem Paragraphen sind viele Veränderungen vorgeschlagen, z. B. wird folgendes Amendement gestellt: „Die Strafen des Prangers, der Brandmarkung und der körperlichen Züchtigung sind abgeschafft.“ (Osterrath, Bassermann, Beseler, Plathner, Briegleb etc.) Diese Herren wollen demnach die „Todesstrafe“ beibehalten. Es wird über Abschaffung der Todesstrafe namentlich abgestimmt und dieselbe mit 256 Stimmen gegen 172 abgeschafft. (Also mit 84 Stimmen Majorität.) Herr Schneer, der für Beibehaltung der Todesstrafe gestimmt hatte, erklärt jetzt zu Protokoll, daß er mit gewissen Ausnahmen gegen die Todesstrafe ist. — Herr Schneer vermuthete nicht, daß eine Majorität von 84 herauskommen würde. Der Minoritäts-Antrag des Verfassungs-Ausschusses: „Die Todesstrafe, ausgenommen in den Fällen, wo in Zeiten des Krieges mit auswärtigen Mächten das Kriegsrecht sie vorschreibt, ist abgeschafft.“ wird mit 283 Stimmen gegen 155 verworfen. Ebenso wurde folgender Antrag von Wigard und Schreiner: „Kein Ort in Deutschland darf, ausgenommen in Fällen des Krieges mit auswärtigen Staaten, in Belagerungszustand versetzt werden; das Standrecht findet nur Anwendung in Zeiten des Krieges mit auswärtigen Staaten für die Fälle, wo das Kriegsrecht es vorschreibt“ verworfen. § 9 lautet schließlich so: „Die Todesstrafe, ausgenommen wo das Kriegsrecht sie vorschreibt oder das Seerecht im Fall von Meutereien sie zuläßt, sowie die Strafen des Prangers, der Brandmarkung und der körperlichen Züchtigung sind abgeschafft.“ Die Strafe der öffentlichen Arbeit in Eisen, ebenso die der bürgerlichen Ehrlosigkeit wurden beibehalten. — (Die Linke strengte sich fruchtlos an.) Ueber die Frage der Zulässigkeit des Belagerungszustandes fand eine kurze Diskussion statt. Wigard nennt es eine eigenthümliche Ironie des Schicksals, daß über diese Frage nach den Märzerrungenschaften diskutirt werden muß. — Während man vor dem März den Belagerungszustand gar nicht kannte, wird jetzt nächstens ganz Deutschland unter dem Standrecht stehen. (Schmerling geht lächelnd im Hause auf und ab.) Ein Antrag von Makowizka: die Zulässigkeit des Belagerungszustandes durch ein Reichsgesetz zu bestimmen, ward ebenfalls mit 247 Stimmen gegen 194 verworfen. Der definitiv angenommene §. 10 lautet: „Die Wohnung ist unverletzlich.“ „Eine Haussuchung ist nur zulässig: 1) In Kraft eines richterlichen mit Gründen versehenen Befehls, welcher sofort oder innerhalb der nächsten 24 Stunden dem Betheiligten zugestellt werden soll. 2) Im Fall der Verfolgung auf frischer That durch den gesetzlich berechtigten Beamten. 3) In den Fällen und Formen, in welchen das Gesetz ausnahmsweise bestimmten Beamten auch ohne richterlichen Befehl dieselbe gestattet.“ „Die Haussuchung muß, wenn thunlich, mit Zuziehung von Hausgenossen erfolgen.“ „Die Unverletzlichkeit der Wohnung ist kein Hinderniß der Verhaftung eines gerichtlich Verfolgten.“ Die Fassung des § ist durchaus verändert, und (nach Beseler) „gemäßigt mehrere Amendements (von der Linken) z. B. eins von Wiesner: „Zur Nachtszeit keine Haussuchungen zuzulassen“, kommen gar nicht zur Abstimmung. Der §. 11 wird, wie folgt, angenommen: „Die Beschlagnahme von Briefen und Papieren darf, außer bei einer Verhaftung oder Haussuchung, nur in Kraft eines richterlichen, mit Gründen versehenen, Befehls vorgenommen werden, welcher sofort oder innerhalb der nächsten 24 Stunden dem Betheiligten zugestellt werden soll.“

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Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Marx-Engels-Gesamtausgabe: Bereitstellung der Texttranskription. (2017-03-20T13:08:10Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
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Die angegebenen Seitenzahlen beziehen sich auf die Ausgabe: Neue Rheinische Zeitung. Organ der Demokratie. Bd. 1 (Nummer 1 bis Nummer 183) Köln, 1. Juni 1848 bis 31. Dezember 1848. Glashütten im Taunus, Verlag Detlev Auvermann KG 1973.




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Zitationshilfe: Neue Rheinische Zeitung. Nr. 165. Köln, 10. Dezember 1848, S. 0882. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_nrhz165i_1848/2>, abgerufen am 18.12.2024.