Neue Rheinische Zeitung. Nr. 164. Köln, 9. Dezember 1848.Art. 5. Die Mitglieder der ersten Kammer werden durch die Wahlmänner nach absoluter Stimmenmehrheit erwählt. Die Wahlbezirke sollen so gebildet werden, daß in jedem derselben 2 oder 3 Mitglieder der ersten Kammer zu wählen sind. Sollten sich in einem Wahlbezirke weniger als 1000 Urwähler befinden, so haben letztere die 2 oder 3 Mitglieder der ersten Kammer in 2, beziehungsweise 3 Abtheilungen, deren keine mehr als 500 Urwähler umfassen darf, direkt und ohne Vermittelung von Wahlmännern zu wählen Art. 6. Die Zahl der in jedem Regierungsbezirke zu wählenden Mitglieder der ersten Kammer weist das anliegende Verzeichniß nach. Die Bildung der Wahlbezirke ist durch die Regierungen zu bewirken. Art. 7. Die Zahl der Bevölkerung bestimmt sich überall nach der im Jahre 1846 stattgehabten amtlichen Zählung. Art. 8. Zum Mitgliede der ersten Kammer ist jeder Preuße wählbar, der das 40ste Lebensjahr vollendet und bereits 5 Jahre lang dem preußischen Staatsverbande angehört. Art. 9. In den Städten werden die Urwahlen der Wahlmänner durch Beauftragte des Magistrats und da, wo kein Magistrats-Kollegium besteht, des Bürgermeisters geleitet. Ueber die Leitung der Urwahlen auf dem Lande wird mit Rücksicht auf die bestehende Verschiedenartigkeit der ländlichen Gemeinde-Einrichtungen Unser Staats-Ministerium das Erforderliche in dem über die Ausführung dieser Verordnung zu erlassenden Reglement (Art. 11) feststellen. Die Wahlen der Mitglieder der ersten Kammer werden durch von den Regierungen zu bestimmende Wahlkommissare geleitet. Art. 10. Die Wahl der Mitglieder der ersten Kammer erfolgt durch selbstgeschriebene Stimmzettel nach absoluter Stimmenmehrheit aller Erschienenen. Art. 11. Die zur Ausführung dieser Gesetzes sonst noch erforderlichen Anordnungen hat Unser Staats-Ministerium in einem zu erlassenden Reglement zu treffen. Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel. Gegeben Patsdam, den 6. Dezember 1848. (L S.) Friedrich Wilhelm. Graf von Brandenburg. von Ladenberg. von Manteufel. von Strotha. Rintelen. von der Heydt. Verzeichniß der in den einzelnen Regierungs-Bezirken zu wählenden Anzahl von Abgeordneten zur ersten Kammer.
2) Wahlgesetz für die 2te Kammer. Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von Preußen etc. verordnen in Betreff der Wahlen für die zweite Kammer auf den Antrag Unseres Staats-Ministeriums, was folgt: Art. 1. Die zweite Kammer besteht aus 350 Mitgliedern. Die Wahlbezirke werden nach Maßgabe der Bevölkerung festgestellt. Es können weder wählen noch gewählt werden diejenigen, welche in Folge rechtskräftigen richterlichen Erkenntnisses den Vollgenuß der bürgerlichen Rechte entbehren. Art. 2. Für die zweite Kammer ist jeder selbstständige Preuße in derjenigen Gemeinde, worin er seit 6 Monaten seinen Wohnsitz oder Aufenthalt hat, stimmberechtigter Urwähler, insofern er nicht aus öffentlichen Mitteln Armen-Unterstützung erhält. Art. 3. Die Urwähler einer jeden Gemeinde wählen auf jene Vollzahl von 250 Seelen ihrer Bevölkerung einen Wahlmann. Erreicht die Bevölkerung einer Gemeinde nicht die Zahl von 250 Seelen, so wird die Gemeinde durch den Landrath mit einer oder mehreren zunächst angränzenden Gemeinden zu einem Wahl-Distrikte vereinigt. In jeder Gemeinde von mehr als tausend Seelen erfolgt die Wahl nach Abtheilungen, welche die Gemeinde-Behörden in der Art zu begränzen haben, daß in einer Abtheilung nicht mehr als zehn Wahlmänner zu wählen sind. Bewohnte Besitzungen, welche nicht zu einem Gemeinde-Verbande gehören und nicht wenigstens 250 Seelen enthalten, werden durch den Landrath behufs der Urwahlen der zunächst gelegenen Gemeinde zugewiesen. Art. 4. Die Wahlmänner werden aus der Zahl der stimmberechtigten Urwähler der Gemeinde (des Distrikts, der Abtheilung) gewählt. Die etwa nothwendig werdenden Ersatzwahlen werden von den ursprünglich gewählten Wahlmännern vollzogen; jedoch ist an die Stelle jedes Wahlmannes, welcher durch den Tod, durch Wohnortsveränderung oder auf andere Weise ausscheidet, ein neuer Wahlmann zu wählen. Art. 5. Die Mitglieder der zweiten Kammer werden durch die Wahlmänner (Art. 3) erwählt. Die Wahlbezirke sollen so gebildet werden, daß in jedem derselben mindestens zwei Mitglieder zu wählen sind. Art. 6. Die Zahl der in jedem Regierungsbezirke zu wählenden Mitglieder der zweiten Kammer weist das anliegende Verzeichniß nach. Die Bildung der Wahlbezirke ist durch die Regierung zu bewirken. Art. 7. Die Zahl der Bevölkerung bestimmt sich überall nach der im Jahre 1846 stattgehabten amtlichen Zählung. Art. 8. Zum Mitgliede der zweiten Kammer ist jeder Preuße wählbar, der das dreißigste Lebensjahr vollendet hat und bereits ein Jahr lang dem preußischen Staatsverbande angehört. Art. 9. Die Urwahlen werden in den Städten durch Beauftragte des Magistrats und da, wo kein Magistratskollegium besteht, des Bürgermeisters geleitet. Ueber die Leitung der Urwahlen auf dem Lande wird mit Rücksicht auf die bestehende Verschiedenartigkeit der ländlichen Gemeinde-Einrichtungen Unser Staatsministerium das Erforderliche in dem über die Ausführung dieser Verordnung zu erlassenden Reglement (Art. 11) feststellen. Die Wahlen der Mitglieder der zweiten Kammer werden durch von den Regierungen zu bestimmende Wahlkommissare geleitet. Art. 10. Die Wahl der Mitglieder der zweiten Kammer erfolgt durch selbstgeschriebene Stimmzettel nach absoluter Stimmenmehrheit aller erschienenen Wahlmänner, und zwar in einem der Hauptorte des Wahlbezirks. Art. 11. Die zur Ausführung dieses Gesetzes sonst noch erforderlichen Anordnungen hat Unser Staatsministerium in einem zu erlassenden Reglement zu treffen. Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem königl. Insiegel. (L. S.) Friedrich Wilhelm. Graf v. Brandenburg. v. Ladenberg. v. Manteuffel. v. Strotha. Rintelen. von der Heydt. Verzeichniß der in den einzelnen Regierungsbezirken zu wählenden Anzahl von Abgeordneten zur zweiten Kammer.
KURFÜRSTLICH HESSISCHES STAATS-ANLEHEN von 6,725,000 THALER. Auszug des Kurfürstlich Hessischen Verloosungs-Plans. Dieses Staats-Anlehen von der Kurfüstlich-Hessischen Regierung mit Zustimmung der Landstände, bei dem Bankhaus der Herren M. A. v. Rothschild et Söhne in Frankfurt a. M. kontrahirt, besteht aus 6725 Serien, und jede Serie aus 25 Prämienscheine, mithin zusammen aus 168,125 Prämienscheine. Der Nominal-Betrag eines Prämienscheines ist 40 Thaler Preuss: Ct., und besteht solcher in zwei Theilen, jeder a 20 Thaler. Die Inhaber der Prämienscheine erhalten die Rückzahlung des eingezahlten Kapitals resp. Zinsen, durch die, die Einlage übersteigenden Gewinne, welche in 60 Ziehungen gezogen werden, der Art, dass das aufgenommene Kapital von Sechs Millionen 725,000 Thaler mit Sechszehn Millionen 588,610 Thaler durch Verloosung nachstehend verzeichneter 168,125 Gewinne zurückbezahlt wird. Verzeichniss der 168,125 Gewinne:
Die zwanzig ersten Ziehungen der Serien finden am 1. December und am 1. Juni, die Ziehungen der Gewinne der in den gezogenen Serien enthaltenen Nummern am 1. Januar und am 1. Juli jährlich statt. Die weiteren vierzig Gewinn-Ziehungen sind auf den 1. Juli jedes Jahr festgesetzt und endigen im Jahr 1895, bis zu welchem Zeitpunkte sämmtliche 168,125 Prämienscheine mit den obenstehend verzeichneten Gewinnen gezogen sind. Die Gewinne werden bei der Kurfürstlich Hessischen Haupt-Staats-Kasse in Cassel, so wie bei dem Banquier-Hause der Herren M. A. v. Rothschild & Söhne in Frankfurt a. M. ausbezahlt. Nach jeder Ziehung erscheint die amtliche Ziehungsliste. Am 1. December 1848 findet in Cassel die siebente Verloosung des obigen Anleihens statt, bei welcher zwanzig Serien (das sind 500 Loose) gezogen werden, die in der am nächsten 2. Januar 1848 darauf folgenden Gewinn-Ziehung nachstehende 500 Gewinne erhalten müssen, als:
Für diese Ziehung sind Aktien a fl. 3. 30. kr. oder Thlr. 2 preuß. Court. halbe a fl 1. 45. kr. oder Thlr. 1 preuß. Court. zu erhalten bei Moriz J. Sticbel, Banquier in Frankfurt a. M. Civilstand der Stadt Köln. Den 4. Dezember 1848. Geburten. (2.) Jos., S. v. Peter Schaefer, Stellmacher, Huhnsgasse. Karl, S. v. Jacob Wilh. Brunhuber, Küster, Antonitern. -- Joh., S. v. Math. Rosenbaum, Tagl., Entenpfuhl. -- Joh. Heinr. Hub., S. v. Balthas. Menne, Fuhrwerk-Unternehmer, Severinstr. -- Peter Tilm. Gerh, S. v. Tilm. Gerh. Haus, Goldarb., Peterstr. -- Peter Jos. Heinr., S. v. Jacob Hönig, Wollenarb., gr. Spizzengasse. -- Anna Gertr. Barb., T. v. Christ. Kaesmacher, Kupferschl., Marzellenstr. -- Barb., T. v. Leon., Champiomont, Theatersänger, Ullrichsg. -- Joh. Hub., S. v. Christ. Jos. Zimmermann, Schneider, Blaubach. -- Joh. Anton Herm. Rud., S. v. Friedr. Folrichs, Lieutenant, Klingelp. Sterbefälle. Rud. Scholl, 2 J. 4 M. alt, Glockenring. -- Regina Morel, 3 W. alt, Steinweg. -- Sib. Averdunk, Wittwe Boury, 78 J. alt, Weichserhofstr. -- Peter Düring, 4 M. alt, Löhrg. Anzeigen. Schifffahrts-Anzeige. Köln, 8. Dezember 1848. In Ladung: Nach Ruhrort bis Emmerich Wwe. Wb. Jac. Schaaff. Nach Düsseldorf bis Mühlheim an der Ruhr C. Königsfeld. Nach Andernach und Neuwied B. Schilowski und M. Wiebel. Nach Koblenz, der Mosel und Saar G. Weidner. Nach der Mosel, nach Trier und der Saar P. Kohlbecher. Nach Bingen H. Harling. Nach Mainz Ant. Bender. Nach dem Niedermain Seb. Schulz. Nach Nach Worms und Mannheim Joh. König. Nach Heilbronn Jac. Schmidt. Nach Rotterdam Kapt. Breynks Köln Nr. 21. Rheinhöhe am 8. Dez. 11' 9". Bekanntmachung. Bei der heute planmäßig vorgenommenen zweiundzwanzigsten öffentlichen Verloosung der für das Jahr 1849 zur Einlösung kommenden städtischen Obligationen sind die Nummern: 46. 55. 66. 96. 110. 124. 140. 148. 174. 179. 181. 184. 194. 241. 248. 262. 274. 284. 299. 304. 305. 322. 380. 406. 433. 451. 486. 488. 492. 495. 524. 542. 551. 562. 565. 580. 591. 599. 605. 620. 626. 647. 651. 659. 688. 701. 732. 757. 772. 777. 833. 857. 863. 873. 903. 905. 918. 970. 1003. 1089. 1092. 1110. 1112. 1124. 1216. 1222. 1250. 1256. 1264. 1273. 1290. 1294. 1349. 1379. 1385. 1417. 1424. 4130. 1448. 1457. 1465. 1487. 1495. 1504. 1532. 1543. 1556. 1561. 1564. 1575. 1589. 1620. 1648. 1705. 1722. 1728. 1755. 1784. 1830. 1905. 1906. 1907. 1925. 1941. 1956. 1984. 1989. 2025. 2034. 2038. und 2042 herausgekommen, deren Betrag vom 3. Januar ab, an jedem Tage, mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, von Morgens halb 10 Uhr bis Nachmittags halb 1 Uhr bei der Stadt-Kasse gegen Aushändigung der Obligationen und der noch nicht verfallenen Zins-Coupons in Empfang genommen werden kann. -- Vom 1. Januar 1849 ab findet keine fernere Zinsenzahlung für die vorgenannten Nummern mehr Statt. Köln, 5. Dez. 1848. Der kommiss. Ober-Bürgermeister, Graeff. Verlobungs-Anzeige. Theilnehmenden Freunden und Verwandten zeigen wir die am heutigen Tage stattgefundene Verlobung des Michel Vertrauensboden mit Jungfer Josephina-Carolina-Vettelina hiermit an. Köln, 8. Dezember 1848. K. Brüggemann, Stiefvater. J. Dümont, Vormund. Als Verlobte empfehlen sich: Köln, den 8. Dezember. Michel Vertrauensboden. Josephina-Carolina-Vettelina. Das Haus Pützgasse Nr. 8 -- steht zu vermiethen. Näheres Glockengasse Nr. 17. Todes-Anzeige. Unser innigstgeliebter Gatte und Sohn Louisdorus von Rechtsboden, den der Herr der Heerschaaren nach seinem unbeschreiblichen Rathschlusse in frühester Jugend am plötzlichen, wenigstens von uns niemals erwarteten, Schlage zu sich genommen, soll nächsten Sonntag, in seiner irdischen Hülle an einem ruhigen Plätzchen, Breitestraße Nro. 76 und 78, hinten heraus, zur Erde bestattet werden. Ach! unser theurer Rechtsboden ist nicht mehr! Theilnehmende Verwandte und Freunde werden unsern unsäglichen Schmerz zu ermessen wissen. Wir bitten um stille Theilnahme. Köln, 7. Dezember 1848. Die traurenden Hinterbliebenen: Die "Kölnische" als Witwe, geborne Jos. Dümont. Brüggemann, als tiefgebeugter Vater. Levi Schmul, Schwanen-Schwung, Belga. als Leidtragende. Bekanntmachung. Da der Dünger von den Pferden der 3 und 4. Escadron (circa 358) Königl. 7. Ulanen-Regiments vom 1. Januar 1849 zu verpachten ist, so werden Pachtlustige hiermit bis zum 10. d. Mts. eingeladen, sich beim Wachtmeister Vogt oder Quartiermeister Niehüser in der Kaserne Nro. 8 zu Deutz zu melden, wo sie das Nähere darüber erfahren können. Deutz, den 5. Dezember 1848. v. d. Laucken, Rittmeister und Escadrons-Chef. Cavaignac! Gedicht nach Delphine Gay de Girardin von Ferdinand Freiligrath. Zu haben in der Expedition dee Neuen Rh. Ztg. Preis 6 Pf. Casino-Ball-Gesellschaft. Die Herren Mieglieder werden zu einer, auf heute Samstag den 9. Dezember, Abends 7 Uhr anberaumten General-Versammlung ergebenst eingeladen. Köln, den 9. Dezember 1848. Die Direktion. Ein schöner Hühnerhund, von vorzüglicher Race, noch nicht ganz zwei Jahre alt. wird billig abgegeben. Die Expedition dieser Zeitung sagt wo. Eine große Auswahl in gesteppten Decken und wollenen Bettdecken empfiehlt bestens D. Kothes, Altenmarkt 69. Theater-Anzeige. Sonntag den 10. Dezember. Neu einstudiert: Der Antheil des Teufels. Komische Oper in 3 Akten von Auber. Gil Vargas, Rafaels Hofmeister, Hr. Seebach als Gast. Der Gerant: Korff. Art. 5. Die Mitglieder der ersten Kammer werden durch die Wahlmänner nach absoluter Stimmenmehrheit erwählt. Die Wahlbezirke sollen so gebildet werden, daß in jedem derselben 2 oder 3 Mitglieder der ersten Kammer zu wählen sind. Sollten sich in einem Wahlbezirke weniger als 1000 Urwähler befinden, so haben letztere die 2 oder 3 Mitglieder der ersten Kammer in 2, beziehungsweise 3 Abtheilungen, deren keine mehr als 500 Urwähler umfassen darf, direkt und ohne Vermittelung von Wahlmännern zu wählen Art. 6. Die Zahl der in jedem Regierungsbezirke zu wählenden Mitglieder der ersten Kammer weist das anliegende Verzeichniß nach. Die Bildung der Wahlbezirke ist durch die Regierungen zu bewirken. Art. 7. Die Zahl der Bevölkerung bestimmt sich überall nach der im Jahre 1846 stattgehabten amtlichen Zählung. Art. 8. Zum Mitgliede der ersten Kammer ist jeder Preuße wählbar, der das 40ste Lebensjahr vollendet und bereits 5 Jahre lang dem preußischen Staatsverbande angehört. Art. 9. In den Städten werden die Urwahlen der Wahlmänner durch Beauftragte des Magistrats und da, wo kein Magistrats-Kollegium besteht, des Bürgermeisters geleitet. Ueber die Leitung der Urwahlen auf dem Lande wird mit Rücksicht auf die bestehende Verschiedenartigkeit der ländlichen Gemeinde-Einrichtungen Unser Staats-Ministerium das Erforderliche in dem über die Ausführung dieser Verordnung zu erlassenden Reglement (Art. 11) feststellen. Die Wahlen der Mitglieder der ersten Kammer werden durch von den Regierungen zu bestimmende Wahlkommissare geleitet. Art. 10. Die Wahl der Mitglieder der ersten Kammer erfolgt durch selbstgeschriebene Stimmzettel nach absoluter Stimmenmehrheit aller Erschienenen. Art. 11. Die zur Ausführung dieser Gesetzes sonst noch erforderlichen Anordnungen hat Unser Staats-Ministerium in einem zu erlassenden Reglement zu treffen. Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel. Gegeben Patsdam, den 6. Dezember 1848. (L S.) Friedrich Wilhelm. Graf von Brandenburg. von Ladenberg. von Manteufel. von Strotha. Rintelen. von der Heydt. Verzeichniß der in den einzelnen Regierungs-Bezirken zu wählenden Anzahl von Abgeordneten zur ersten Kammer.
2) Wahlgesetz für die 2te Kammer. Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von Preußen etc. verordnen in Betreff der Wahlen für die zweite Kammer auf den Antrag Unseres Staats-Ministeriums, was folgt: Art. 1. Die zweite Kammer besteht aus 350 Mitgliedern. Die Wahlbezirke werden nach Maßgabe der Bevölkerung festgestellt. Es können weder wählen noch gewählt werden diejenigen, welche in Folge rechtskräftigen richterlichen Erkenntnisses den Vollgenuß der bürgerlichen Rechte entbehren. Art. 2. Für die zweite Kammer ist jeder selbstständige Preuße in derjenigen Gemeinde, worin er seit 6 Monaten seinen Wohnsitz oder Aufenthalt hat, stimmberechtigter Urwähler, insofern er nicht aus öffentlichen Mitteln Armen-Unterstützung erhält. Art. 3. Die Urwähler einer jeden Gemeinde wählen auf jene Vollzahl von 250 Seelen ihrer Bevölkerung einen Wahlmann. Erreicht die Bevölkerung einer Gemeinde nicht die Zahl von 250 Seelen, so wird die Gemeinde durch den Landrath mit einer oder mehreren zunächst angränzenden Gemeinden zu einem Wahl-Distrikte vereinigt. In jeder Gemeinde von mehr als tausend Seelen erfolgt die Wahl nach Abtheilungen, welche die Gemeinde-Behörden in der Art zu begränzen haben, daß in einer Abtheilung nicht mehr als zehn Wahlmänner zu wählen sind. Bewohnte Besitzungen, welche nicht zu einem Gemeinde-Verbande gehören und nicht wenigstens 250 Seelen enthalten, werden durch den Landrath behufs der Urwahlen der zunächst gelegenen Gemeinde zugewiesen. Art. 4. Die Wahlmänner werden aus der Zahl der stimmberechtigten Urwähler der Gemeinde (des Distrikts, der Abtheilung) gewählt. Die etwa nothwendig werdenden Ersatzwahlen werden von den ursprünglich gewählten Wahlmännern vollzogen; jedoch ist an die Stelle jedes Wahlmannes, welcher durch den Tod, durch Wohnortsveränderung oder auf andere Weise ausscheidet, ein neuer Wahlmann zu wählen. Art. 5. Die Mitglieder der zweiten Kammer werden durch die Wahlmänner (Art. 3) erwählt. Die Wahlbezirke sollen so gebildet werden, daß in jedem derselben mindestens zwei Mitglieder zu wählen sind. Art. 6. Die Zahl der in jedem Regierungsbezirke zu wählenden Mitglieder der zweiten Kammer weist das anliegende Verzeichniß nach. Die Bildung der Wahlbezirke ist durch die Regierung zu bewirken. Art. 7. Die Zahl der Bevölkerung bestimmt sich überall nach der im Jahre 1846 stattgehabten amtlichen Zählung. Art. 8. Zum Mitgliede der zweiten Kammer ist jeder Preuße wählbar, der das dreißigste Lebensjahr vollendet hat und bereits ein Jahr lang dem preußischen Staatsverbande angehört. Art. 9. Die Urwahlen werden in den Städten durch Beauftragte des Magistrats und da, wo kein Magistratskollegium besteht, des Bürgermeisters geleitet. Ueber die Leitung der Urwahlen auf dem Lande wird mit Rücksicht auf die bestehende Verschiedenartigkeit der ländlichen Gemeinde-Einrichtungen Unser Staatsministerium das Erforderliche in dem über die Ausführung dieser Verordnung zu erlassenden Reglement (Art. 11) feststellen. Die Wahlen der Mitglieder der zweiten Kammer werden durch von den Regierungen zu bestimmende Wahlkommissare geleitet. Art. 10. Die Wahl der Mitglieder der zweiten Kammer erfolgt durch selbstgeschriebene Stimmzettel nach absoluter Stimmenmehrheit aller erschienenen Wahlmänner, und zwar in einem der Hauptorte des Wahlbezirks. Art. 11. Die zur Ausführung dieses Gesetzes sonst noch erforderlichen Anordnungen hat Unser Staatsministerium in einem zu erlassenden Reglement zu treffen. Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem königl. Insiegel. (L. S.) Friedrich Wilhelm. Graf v. Brandenburg. v. Ladenberg. v. Manteuffel. v. Strotha. Rintelen. von der Heydt. Verzeichniß der in den einzelnen Regierungsbezirken zu wählenden Anzahl von Abgeordneten zur zweiten Kammer.
KURFÜRSTLICH HESSISCHES STAATS-ANLEHEN von 6,725,000 THALER. Auszug des Kurfürstlich Hessischen Verloosungs-Plans. Dieses Staats-Anlehen von der Kurfüstlich-Hessischen Regierung mit Zustimmung der Landstände, bei dem Bankhaus der Herren M. A. v. Rothschild et Söhne in Frankfurt a. M. kontrahirt, besteht aus 6725 Serien, und jede Serie aus 25 Prämienscheine, mithin zusammen aus 168,125 Prämienscheine. Der Nominal-Betrag eines Prämienscheines ist 40 Thaler Preuss: Ct., und besteht solcher in zwei Theilen, jeder à 20 Thaler. Die Inhaber der Prämienscheine erhalten die Rückzahlung des eingezahlten Kapitals resp. Zinsen, durch die, die Einlage übersteigenden Gewinne, welche in 60 Ziehungen gezogen werden, der Art, dass das aufgenommene Kapital von Sechs Millionen 725,000 Thaler mit Sechszehn Millionen 588,610 Thaler durch Verloosung nachstehend verzeichneter 168,125 Gewinne zurückbezahlt wird. Verzeichniss der 168,125 Gewinne:
Die zwanzig ersten Ziehungen der Serien finden am 1. December und am 1. Juni, die Ziehungen der Gewinne der in den gezogenen Serien enthaltenen Nummern am 1. Januar und am 1. Juli jährlich statt. Die weiteren vierzig Gewinn-Ziehungen sind auf den 1. Juli jedes Jahr festgesetzt und endigen im Jahr 1895, bis zu welchem Zeitpunkte sämmtliche 168,125 Prämienscheine mit den obenstehend verzeichneten Gewinnen gezogen sind. Die Gewinne werden bei der Kurfürstlich Hessischen Haupt-Staats-Kasse in Cassel, so wie bei dem Banquier-Hause der Herren M. A. v. Rothschild & Söhne in Frankfurt a. M. ausbezahlt. Nach jeder Ziehung erscheint die amtliche Ziehungsliste. Am 1. December 1848 findet in Cassel die siebente Verloosung des obigen Anleihens statt, bei welcher zwanzig Serien (das sind 500 Loose) gezogen werden, die in der am nächsten 2. Januar 1848 darauf folgenden Gewinn-Ziehung nachstehende 500 Gewinne erhalten müssen, als:
Für diese Ziehung sind Aktien à fl. 3. 30. kr. oder Thlr. 2 preuß. Court. halbe à fl 1. 45. kr. oder Thlr. 1 preuß. Court. zu erhalten bei Moriz J. Sticbel, Banquier in Frankfurt a. M. Civilstand der Stadt Köln. Den 4. Dezember 1848. Geburten. (2.) Jos., S. v. Peter Schaefer, Stellmacher, Huhnsgasse. Karl, S. v. Jacob Wilh. Brunhuber, Küster, Antonitern. — Joh., S. v. Math. Rosenbaum, Tagl., Entenpfuhl. — Joh. Heinr. Hub., S. v. Balthas. Menne, Fuhrwerk-Unternehmer, Severinstr. — Peter Tilm. Gerh, S. v. Tilm. Gerh. Haus, Goldarb., Peterstr. — Peter Jos. Heinr., S. v. Jacob Hönig, Wollenarb., gr. Spizzengasse. — Anna Gertr. Barb., T. v. Christ. Kaesmacher, Kupferschl., Marzellenstr. — Barb., T. v. Leon., Champiomont, Theatersänger, Ullrichsg. — Joh. Hub., S. v. Christ. Jos. Zimmermann, Schneider, Blaubach. — Joh. Anton Herm. Rud., S. v. Friedr. Folrichs, Lieutenant, Klingelp. Sterbefälle. Rud. Scholl, 2 J. 4 M. alt, Glockenring. — Regina Morel, 3 W. alt, Steinweg. — Sib. Averdunk, Wittwe Boury, 78 J. alt, Weichserhofstr. — Peter Düring, 4 M. alt, Löhrg. Anzeigen. Schifffahrts-Anzeige. Köln, 8. Dezember 1848. In Ladung: Nach Ruhrort bis Emmerich Wwe. Wb. Jac. Schaaff. Nach Düsseldorf bis Mühlheim an der Ruhr C. Königsfeld. Nach Andernach und Neuwied B. Schilowski und M. Wiebel. Nach Koblenz, der Mosel und Saar G. Weidner. Nach der Mosel, nach Trier und der Saar P. Kohlbecher. Nach Bingen H. Harling. Nach Mainz Ant. Bender. Nach dem Niedermain Seb. Schulz. Nach Nach Worms und Mannheim Joh. König. Nach Heilbronn Jac. Schmidt. Nach Rotterdam Kapt. Breynks Köln Nr. 21. Rheinhöhe am 8. Dez. 11′ 9″. Bekanntmachung. Bei der heute planmäßig vorgenommenen zweiundzwanzigsten öffentlichen Verloosung der für das Jahr 1849 zur Einlösung kommenden städtischen Obligationen sind die Nummern: 46. 55. 66. 96. 110. 124. 140. 148. 174. 179. 181. 184. 194. 241. 248. 262. 274. 284. 299. 304. 305. 322. 380. 406. 433. 451. 486. 488. 492. 495. 524. 542. 551. 562. 565. 580. 591. 599. 605. 620. 626. 647. 651. 659. 688. 701. 732. 757. 772. 777. 833. 857. 863. 873. 903. 905. 918. 970. 1003. 1089. 1092. 1110. 1112. 1124. 1216. 1222. 1250. 1256. 1264. 1273. 1290. 1294. 1349. 1379. 1385. 1417. 1424. 4130. 1448. 1457. 1465. 1487. 1495. 1504. 1532. 1543. 1556. 1561. 1564. 1575. 1589. 1620. 1648. 1705. 1722. 1728. 1755. 1784. 1830. 1905. 1906. 1907. 1925. 1941. 1956. 1984. 1989. 2025. 2034. 2038. und 2042 herausgekommen, deren Betrag vom 3. Januar ab, an jedem Tage, mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, von Morgens halb 10 Uhr bis Nachmittags halb 1 Uhr bei der Stadt-Kasse gegen Aushändigung der Obligationen und der noch nicht verfallenen Zins-Coupons in Empfang genommen werden kann. — Vom 1. Januar 1849 ab findet keine fernere Zinsenzahlung für die vorgenannten Nummern mehr Statt. Köln, 5. Dez. 1848. Der kommiss. Ober-Bürgermeister, Graeff. Verlobungs-Anzeige. Theilnehmenden Freunden und Verwandten zeigen wir die am heutigen Tage stattgefundene Verlobung des Michel Vertrauensboden mit Jungfer Josephina-Carolina-Vettelina hiermit an. Köln, 8. Dezember 1848. K. Brüggemann, Stiefvater. J. Dümont, Vormund. Als Verlobte empfehlen sich: Köln, den 8. Dezember. Michel Vertrauensboden. Josephina-Carolina-Vettelina. Das Haus Pützgasse Nr. 8 — steht zu vermiethen. Näheres Glockengasse Nr. 17. Todes-Anzeige. Unser innigstgeliebter Gatte und Sohn Louisdorus von Rechtsboden, den der Herr der Heerschaaren nach seinem unbeschreiblichen Rathschlusse in frühester Jugend am plötzlichen, wenigstens von uns niemals erwarteten, Schlage zu sich genommen, soll nächsten Sonntag, in seiner irdischen Hülle an einem ruhigen Plätzchen, Breitestraße Nro. 76 und 78, hinten heraus, zur Erde bestattet werden. Ach! unser theurer Rechtsboden ist nicht mehr! Theilnehmende Verwandte und Freunde werden unsern unsäglichen Schmerz zu ermessen wissen. Wir bitten um stille Theilnahme. Köln, 7. Dezember 1848. Die traurenden Hinterbliebenen: Die „Kölnische“ als Witwe, geborne Jos. Dümont. Brüggemann, als tiefgebeugter Vater. Levi Schmul, Schwanen-Schwung, Belga. als Leidtragende. Bekanntmachung. Da der Dünger von den Pferden der 3 und 4. Escadron (circa 358) Königl. 7. Ulanen-Regiments vom 1. Januar 1849 zu verpachten ist, so werden Pachtlustige hiermit bis zum 10. d. Mts. eingeladen, sich beim Wachtmeister Vogt oder Quartiermeister Niehüser in der Kaserne Nro. 8 zu Deutz zu melden, wo sie das Nähere darüber erfahren können. Deutz, den 5. Dezember 1848. v. d. Laucken, Rittmeister und Escadrons-Chef. Cavaignac! Gedicht nach Delphine Gay de Girardin von Ferdinand Freiligrath. Zu haben in der Expedition dee Neuen Rh. Ztg. Preis 6 Pf. Casino-Ball-Gesellschaft. Die Herren Mieglieder werden zu einer, auf heute Samstag den 9. Dezember, Abends 7 Uhr anberaumten General-Versammlung ergebenst eingeladen. Köln, den 9. Dezember 1848. Die Direktion. Ein schöner Hühnerhund, von vorzüglicher Race, noch nicht ganz zwei Jahre alt. wird billig abgegeben. Die Expedition dieser Zeitung sagt wo. Eine große Auswahl in gesteppten Decken und wollenen Bettdecken empfiehlt bestens D. Kothes, Altenmarkt 69. Theater-Anzeige. Sonntag den 10. Dezember. Neu einstudiert: Der Antheil des Teufels. Komische Oper in 3 Akten von Auber. Gil Vargas, Rafaels Hofmeister, Hr. Seebach als Gast. Der Gerant: Korff. <TEI> <text> <body> <div type="jReadersLetters" n="1"> <div xml:id="ar164_031" type="jArticle"> <pb facs="#f0004" n="0880"/> <p>Art. 5. Die Mitglieder der ersten Kammer werden durch die Wahlmänner nach absoluter Stimmenmehrheit erwählt. Die Wahlbezirke sollen so gebildet werden, daß in jedem derselben 2 oder 3 Mitglieder der ersten Kammer zu wählen sind.</p> <p>Sollten sich in einem Wahlbezirke weniger als 1000 Urwähler befinden, so haben letztere die 2 oder 3 Mitglieder der ersten Kammer in 2, beziehungsweise 3 Abtheilungen, deren keine mehr als 500 Urwähler umfassen darf, direkt und ohne Vermittelung von Wahlmännern zu wählen</p> <p>Art. 6. Die Zahl der in jedem Regierungsbezirke zu wählenden Mitglieder der ersten Kammer weist das anliegende Verzeichniß nach. Die Bildung der Wahlbezirke ist durch die Regierungen zu bewirken.</p> <p>Art. 7. Die Zahl der Bevölkerung bestimmt sich überall nach der im Jahre 1846 stattgehabten amtlichen Zählung.</p> <p>Art. 8. Zum Mitgliede der ersten Kammer ist jeder Preuße wählbar, der das 40ste Lebensjahr vollendet und bereits 5 Jahre lang dem preußischen Staatsverbande angehört.</p> <p>Art. 9. In den Städten werden die Urwahlen der Wahlmänner durch Beauftragte des Magistrats und da, wo kein Magistrats-Kollegium besteht, des Bürgermeisters geleitet.</p> <p>Ueber die Leitung der Urwahlen auf dem Lande wird mit Rücksicht auf die bestehende Verschiedenartigkeit der ländlichen Gemeinde-Einrichtungen Unser Staats-Ministerium das Erforderliche in dem über die Ausführung dieser Verordnung zu erlassenden Reglement (Art. 11) feststellen.</p> <p>Die Wahlen der Mitglieder der ersten Kammer werden durch von den Regierungen zu bestimmende Wahlkommissare geleitet.</p> <p>Art. 10. Die Wahl der Mitglieder der ersten Kammer erfolgt durch selbstgeschriebene Stimmzettel nach absoluter Stimmenmehrheit aller Erschienenen.</p> <p>Art. 11. Die zur Ausführung dieser Gesetzes sonst noch erforderlichen Anordnungen hat Unser Staats-Ministerium in einem zu erlassenden Reglement zu treffen.</p> <p>Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel.</p> <p>Gegeben Patsdam, den 6. Dezember 1848.</p> <p>(L S.) <hi rendition="#g">Friedrich Wilhelm</hi>. Graf von Brandenburg. von Ladenberg. von Manteufel. von Strotha. Rintelen. von der Heydt.</p> <p><hi rendition="#g">Verzeichniß</hi> der in den einzelnen Regierungs-Bezirken zu wählenden Anzahl von Abgeordneten zur ersten Kammer.</p> <table> <row> <cell>Regierungs-Bezirk. Anzahl der Abgeordneten zur 1. Kam.</cell> </row> <row> <cell>Königsberg 9</cell> </row> <row> <cell>Gumbinnen 7</cell> </row> <row> <cell>Danzig 5</cell> </row> <row> <cell>Marienwerder 7</cell> </row> <row> <cell>Posen 10</cell> </row> <row> <cell>Bromberg 5</cell> </row> <row> <cell>Stadt Berlin 5</cell> </row> <row> <cell>Potsdam 9</cell> </row> <row> <cell>Frankfurt 9</cell> </row> <row> <cell>Stettin 6</cell> </row> <row> <cell>Köslin 5</cell> </row> <row> <cell>Stralsund 2</cell> </row> <row> <cell>Breslau 13</cell> </row> <row> <cell>Oppeln 11</cell> </row> <row> <cell>Liegnitz 10</cell> </row> <row> <cell>Magdeburg 8</cell> </row> <row> <cell>Merseburg 8</cell> </row> <row> <cell>Erfurt 4</cell> </row> <row> <cell>Münster 5</cell> </row> <row> <cell>Minden 5</cell> </row> <row> <cell>Arnsberg 6</cell> </row> <row> <cell>Köln 5</cell> </row> <row> <cell>Düsseldorf 10</cell> </row> <row> <cell>Koblenz 6</cell> </row> <row> <cell>Trier 5</cell> </row> <row> <cell>Aachen 5</cell> </row> <row> <cell>180</cell> </row> </table> <p>2) Wahlgesetz für die 2te Kammer.</p> <p>Wir <hi rendition="#g">Friedrich Wilhelm,</hi> von Gottes Gnaden, König von Preußen etc. verordnen in Betreff der Wahlen für die zweite Kammer auf den Antrag Unseres Staats-Ministeriums, was folgt:</p> <p>Art. 1. Die zweite Kammer besteht aus 350 Mitgliedern. Die Wahlbezirke werden nach Maßgabe der Bevölkerung festgestellt.</p> <p>Es können weder wählen noch gewählt werden diejenigen, welche in Folge rechtskräftigen richterlichen Erkenntnisses den Vollgenuß der bürgerlichen Rechte entbehren.</p> <p>Art. 2. Für die zweite Kammer ist jeder selbstständige Preuße in derjenigen Gemeinde, worin er seit 6 Monaten seinen Wohnsitz oder Aufenthalt hat, stimmberechtigter Urwähler, insofern er nicht aus öffentlichen Mitteln Armen-Unterstützung erhält.</p> <p>Art. 3. Die Urwähler einer jeden Gemeinde wählen auf jene Vollzahl von 250 Seelen ihrer Bevölkerung einen Wahlmann.</p> <p>Erreicht die Bevölkerung einer Gemeinde nicht die Zahl von 250 Seelen, so wird die Gemeinde durch den Landrath mit einer oder mehreren zunächst angränzenden Gemeinden zu einem Wahl-Distrikte vereinigt.</p> <p>In jeder Gemeinde von mehr als tausend Seelen erfolgt die Wahl nach Abtheilungen, welche die Gemeinde-Behörden in der Art zu begränzen haben, daß in einer Abtheilung nicht mehr als zehn Wahlmänner zu wählen sind.</p> <p>Bewohnte Besitzungen, welche nicht zu einem Gemeinde-Verbande gehören und nicht wenigstens 250 Seelen enthalten, werden durch den Landrath behufs der Urwahlen der zunächst gelegenen Gemeinde zugewiesen.</p> <p>Art. 4. Die Wahlmänner werden aus der Zahl der stimmberechtigten Urwähler der Gemeinde (des Distrikts, der Abtheilung) gewählt. Die etwa nothwendig werdenden Ersatzwahlen werden von den ursprünglich gewählten Wahlmännern vollzogen; jedoch ist an die Stelle jedes Wahlmannes, welcher durch den Tod, durch Wohnortsveränderung oder auf andere Weise ausscheidet, ein neuer Wahlmann zu wählen.</p> <p>Art. 5. Die Mitglieder der zweiten Kammer werden durch die Wahlmänner (Art. 3) erwählt. Die Wahlbezirke sollen so gebildet werden, daß in jedem derselben mindestens zwei Mitglieder zu wählen sind.</p> <p>Art. 6. Die Zahl der in jedem Regierungsbezirke zu wählenden Mitglieder der zweiten Kammer weist das anliegende Verzeichniß nach. Die Bildung der Wahlbezirke ist durch die Regierung zu bewirken.</p> <p>Art. 7. Die Zahl der Bevölkerung bestimmt sich überall nach der im Jahre 1846 stattgehabten amtlichen Zählung.</p> <p>Art. 8. Zum Mitgliede der zweiten Kammer ist jeder Preuße wählbar, der das dreißigste Lebensjahr vollendet hat und bereits ein Jahr lang dem preußischen Staatsverbande angehört.</p> <p>Art. 9. Die Urwahlen werden in den Städten durch Beauftragte des Magistrats und da, wo kein Magistratskollegium besteht, des Bürgermeisters geleitet.</p> <p>Ueber die Leitung der Urwahlen auf dem Lande wird mit Rücksicht auf die bestehende Verschiedenartigkeit der ländlichen Gemeinde-Einrichtungen Unser Staatsministerium das Erforderliche in dem über die Ausführung dieser Verordnung zu erlassenden Reglement (Art. 11) feststellen.</p> <p>Die Wahlen der Mitglieder der zweiten Kammer werden durch von den Regierungen zu bestimmende Wahlkommissare geleitet.</p> <p>Art. 10. Die Wahl der Mitglieder der zweiten Kammer erfolgt durch selbstgeschriebene Stimmzettel nach absoluter Stimmenmehrheit aller erschienenen Wahlmänner, und zwar in einem der Hauptorte des Wahlbezirks.</p> <p>Art. 11. Die zur Ausführung dieses Gesetzes sonst noch erforderlichen Anordnungen hat Unser Staatsministerium in einem zu erlassenden Reglement zu treffen.</p> <p>Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem königl. Insiegel.</p> <p>(L. S.) <hi rendition="#g">Friedrich Wilhelm</hi>. Graf v. Brandenburg. v. Ladenberg. v. Manteuffel. v. Strotha. Rintelen. von der Heydt.</p> <p>Verzeichniß der in den einzelnen Regierungsbezirken zu wählenden Anzahl von Abgeordneten zur zweiten Kammer.</p> <table> <row> <cell>Regierungsbezirk. Anzahl der Abgeordneten zur 2. Kammer.</cell> </row> <row> <cell>Königsberg 18</cell> </row> <row> <cell>Gumbinnen 14</cell> </row> <row> <cell>Danzig 9</cell> </row> <row> <cell>Marienwerder 13</cell> </row> <row> <cell>Posen 20</cell> </row> <row> <cell>Bromberg 10</cell> </row> <row> <cell>Stadt Berlin 9</cell> </row> <row> <cell>Potsdam 18</cell> </row> <row> <cell>Frankfurt 18</cell> </row> <row> <cell>Stettin 12</cell> </row> <row> <cell>Köslin 9</cell> </row> <row> <cell>Stralsund 4</cell> </row> <row> <cell>Breslau 25</cell> </row> <row> <cell>Oppeln 21</cell> </row> <row> <cell>Liegnitz 20</cell> </row> <row> <cell>Magdeburg 15</cell> </row> <row> <cell>Merseburg 16</cell> </row> <row> <cell>Erfurt 7</cell> </row> <row> <cell>Münster 9</cell> </row> <row> <cell>Minden 10</cell> </row> <row> <cell>Arnsberg 12</cell> </row> <row> <cell>Köln 11</cell> </row> <row> <cell>Düsseldorf 19</cell> </row> <row> <cell>Koblenz 11</cell> </row> <row> <cell>Trier 11</cell> </row> <row> <cell>Aachen 9</cell> </row> <row> <cell>350</cell> </row> </table> </div> </div> <div type="jAnnouncements" n="1"> <div n="2"> <div type="jAn"> <p>KURFÜRSTLICH HESSISCHES STAATS-ANLEHEN von <hi rendition="#b">6,725,000 THALER.</hi> </p> <p>Auszug des Kurfürstlich Hessischen Verloosungs-Plans.</p> <p>Dieses Staats-Anlehen von der Kurfüstlich-Hessischen Regierung mit Zustimmung der Landstände, bei dem Bankhaus der Herren <hi rendition="#g">M. A. v. Rothschild et Söhne</hi> in Frankfurt a. M. kontrahirt, besteht aus 6725 Serien, und jede Serie aus 25 Prämienscheine, mithin zusammen aus 168,125 Prämienscheine.</p> <p>Der Nominal-Betrag eines Prämienscheines ist 40 Thaler Preuss: Ct., und besteht solcher in zwei Theilen, jeder à 20 Thaler.</p> <p>Die Inhaber der Prämienscheine erhalten die Rückzahlung des eingezahlten Kapitals resp. Zinsen, durch die, die Einlage übersteigenden Gewinne, welche in 60 Ziehungen gezogen werden, der Art, dass das aufgenommene Kapital von <hi rendition="#g">Sechs Millionen 725,000 Thaler</hi> mit <hi rendition="#g">Sechszehn Millionen 588,610 Thaler</hi> durch Verloosung nachstehend verzeichneter 168,125 Gewinne zurückbezahlt wird.</p> <p> <hi rendition="#b">Verzeichniss der 168,125 Gewinne:</hi> </p> <table> <row> <cell>14 Gew. à Th. 40,000 betr. Th. <hi rendition="#b">560,000</hi> </cell> </row> <row> <cell>22 Gew. à Th. 36,000 betr. Th. <hi rendition="#b">792,000</hi> </cell> </row> <row> <cell>24 Gew. à Th. 32,000 betr. Th. <hi rendition="#b">768,000</hi> </cell> </row> <row> <cell>60 Gew. à Th. 8,000 betr. Th. <hi rendition="#b">480,000</hi> </cell> </row> <row> <cell>60 Gew. à Th. 4,000 betr. Th. <hi rendition="#b">240,000</hi> </cell> </row> <row> <cell>60 Gew. à Th. 2,000 betr. Th. <hi rendition="#b">120,000</hi> </cell> </row> <row> <cell>120 Gew. à Th. 1,500 betr. Th. <hi rendition="#b">180,000</hi> </cell> </row> <row> <cell>180 Gew. à Th. 1,000 betr. Th. <hi rendition="#b">180,000</hi> </cell> </row> <row> <cell>300 Gew. à Th. 400 betr. Th. <hi rendition="#b">120,000</hi> </cell> </row> <row> <cell>600 Gew. à Th. 200 betr. Th. <hi rendition="#b">120,000</hi> </cell> </row> <row> <cell>100 Gew. à Th. 150 betr. Th. <hi rendition="#b">15,000</hi> </cell> </row> <row> <cell>200 Gew. à Th. 140 betr. Th. <hi rendition="#b">28,000</hi> </cell> </row> <row> <cell>100 Gew. à Th. 135 betr. Th. <hi rendition="#b">13,000</hi> </cell> </row> <row> <cell>1840 Gew. betragen Thlr. <hi rendition="#b">3,616,500</hi> </cell> </row> </table> <table> <row> <cell>1,840 Gewinne betr. Thlr. <hi rendition="#b">3,616,500</hi> </cell> </row> <row> <cell>100 Gewinne à Th. 130 betr. <hi rendition="#b">13,000</hi> </cell> </row> <row> <cell>100 Gewinne à Th. 120 betr. <hi rendition="#b">12,500</hi> </cell> </row> <row> <cell>600 Gewinne à Th. 120 betr. <hi rendition="#b">72,000</hi> </cell> </row> <row> <cell>4,846 Gewinne à Th. 100 betr. <hi rendition="#b">484,600</hi> </cell> </row> <row> <cell>37,389 Gewinne à Th. 90 betr. <hi rendition="#b">3,365,010</hi> </cell> </row> <row> <cell>29,250 Gewinne à Th. 85 betr. <hi rendition="#b">2,486,250</hi> </cell> </row> <row> <cell>24,250 Gewinne à Th. 80 betr. <hi rendition="#b">1,940,000</hi> </cell> </row> <row> <cell>19,250 Gewinne à Th. 75 betr. <hi rendition="#b">1,443,750</hi> </cell> </row> <row> <cell>14,250 Gewinne à Th. 70 betr. <hi rendition="#b">997,500</hi> </cell> </row> <row> <cell>11,750 Gewinne à Th. 65 betr. <hi rendition="#b">763,750</hi> </cell> </row> <row> <cell>9,200 Gewinne à Th. 60 betr. <hi rendition="#b">555,000</hi> </cell> </row> <row> <cell>15,250 Gewinne à Th. 55 betr. <hi rendition="#b">838,750</hi> </cell> </row> <row> <cell>168,125 Gewinne betr. Thlr. <hi rendition="#b">16,588,610</hi> </cell> </row> </table> <p>Die zwanzig ersten Ziehungen der Serien finden am <hi rendition="#g">1. December</hi> und am <hi rendition="#g">1. Juni</hi>, die Ziehungen der Gewinne der in den gezogenen Serien enthaltenen Nummern am <hi rendition="#g">1. Januar</hi> und am <hi rendition="#g">1. Juli</hi> jährlich statt. Die weiteren vierzig Gewinn-Ziehungen sind auf den 1. Juli jedes Jahr festgesetzt und endigen im Jahr 1895, bis zu welchem Zeitpunkte sämmtliche 168,125 Prämienscheine mit den obenstehend verzeichneten Gewinnen gezogen sind.</p> <p>Die Gewinne werden bei der <hi rendition="#b">Kurfürstlich Hessischen Haupt-Staats-Kasse in Cassel,</hi> so wie bei dem Banquier-Hause der Herren <hi rendition="#b">M. A. v. Rothschild & Söhne in Frankfurt a. M.</hi> ausbezahlt.</p> <p>Nach jeder Ziehung erscheint die amtliche Ziehungsliste.</p> </div> <div type="jAn"> <p><hi rendition="#b">Am 1. December 1848</hi> findet in <hi rendition="#g">Cassel</hi> die siebente Verloosung des obigen Anleihens statt, bei welcher zwanzig Serien (das sind 500 Loose) gezogen werden, die in der am nächsten 2. Januar 1848 darauf folgenden Gewinn-Ziehung nachstehende 500 Gewinne erhalten müssen, als:</p> <table> <row> <cell><hi rendition="#b">1</hi> Gewinn von Thlr. 36,000 Thlr. <hi rendition="#b">36,000</hi> </cell> </row> <row> <cell><hi rendition="#b">1</hi> Gewinn von Thlr. 8,000 Thlr. <hi rendition="#b">8,000</hi> </cell> </row> <row> <cell><hi rendition="#b">1</hi> Gewinn von Thlr. 4,000 Thlr. <hi rendition="#b">4,000</hi> </cell> </row> <row> <cell><hi rendition="#b">1</hi> Gewinn von Thlr. 2,000 Thlr. <hi rendition="#b">2,000</hi> </cell> </row> <row> <cell><hi rendition="#b">2</hi> Gewinn von Thlr. 1,000 Thlr. <hi rendition="#b">3,000</hi> </cell> </row> <row> <cell><hi rendition="#b">3</hi> Gewinn von Thlr. 1,000 Thlr. <hi rendition="#b">3,000</hi> </cell> </row> <row> <cell><hi rendition="#b">5</hi> Gewinn von Thlr. 400 Thlr. <hi rendition="#b">2,000</hi> </cell> </row> <row> <cell><hi rendition="#b">10</hi> Gewinn von Thlr. 200 Thlr. <hi rendition="#b">2,000</hi> </cell> </row> <row> <cell><hi rendition="#b">20</hi> Gewinn von Thlr. 120 Thlr. <hi rendition="#b">2,400</hi> </cell> </row> <row> <cell><hi rendition="#b">31</hi> Gewinn von Thlr. 100 Thlr. <hi rendition="#b">3,100</hi> </cell> </row> <row> <cell><hi rendition="#b">425</hi> Gewinn von Thlr. 55 Thlr. <hi rendition="#b">23,375</hi> </cell> </row> <row> <cell><hi rendition="#b">500</hi> Loose betragen Thlr. <hi rendition="#b">88,875</hi> </cell> </row> </table> <p>Für diese Ziehung sind <hi rendition="#b">Aktien</hi> à <hi rendition="#b">fl. 3. 30. kr.</hi> oder <hi rendition="#b">Thlr. 2</hi> preuß. Court. <hi rendition="#b">halbe</hi> à <hi rendition="#b">fl 1. 45. kr.</hi> oder <hi rendition="#b">Thlr. 1</hi> preuß. Court. zu erhalten bei <hi rendition="#b">Moriz J. Sticbel,</hi> Banquier in Frankfurt a. M.</p> </div> <div type="jAn"> <p> <hi rendition="#b">Civilstand der Stadt Köln.</hi> </p> <p>Den 4. Dezember 1848.</p> <p><hi rendition="#g">Geburten</hi>.</p> <p>(2.) Jos., S. v. Peter Schaefer, Stellmacher, Huhnsgasse.</p> <p>Karl, S. v. Jacob Wilh. Brunhuber, Küster, Antonitern. — Joh., S. v. Math. Rosenbaum, Tagl., Entenpfuhl. — Joh. Heinr. Hub., S. v. Balthas. Menne, Fuhrwerk-Unternehmer, Severinstr. — Peter Tilm. Gerh, S. v. Tilm. Gerh. Haus, Goldarb., Peterstr. — Peter Jos. Heinr., S. v. Jacob Hönig, Wollenarb., gr. Spizzengasse. — Anna Gertr. Barb., T. v. Christ. Kaesmacher, Kupferschl., Marzellenstr. — Barb., T. v. Leon., Champiomont, Theatersänger, Ullrichsg. — Joh. Hub., S. v. Christ. Jos. Zimmermann, Schneider, Blaubach. — Joh. Anton Herm. Rud., S. v. Friedr. Folrichs, Lieutenant, Klingelp.</p> <p><hi rendition="#g">Sterbefälle</hi>.</p> <p>Rud. Scholl, 2 J. 4 M. alt, Glockenring. — Regina Morel, 3 W. alt, Steinweg. — Sib. Averdunk, Wittwe Boury, 78 J. alt, Weichserhofstr. — Peter Düring, 4 M. alt, Löhrg.</p> </div> </div> <div n="2"> <head>Anzeigen.</head> <div type="jAn"> <p>Schifffahrts-Anzeige.</p> <p><hi rendition="#g">Köln,</hi> 8. Dezember 1848.</p> <p><hi rendition="#g">In Ladung:</hi> Nach Ruhrort bis Emmerich Wwe. Wb. Jac. Schaaff. Nach Düsseldorf bis Mühlheim an der Ruhr C. Königsfeld. Nach Andernach und Neuwied B. Schilowski und M. Wiebel. Nach Koblenz, der Mosel und Saar G. Weidner. Nach der Mosel, nach Trier und der Saar P. Kohlbecher. Nach Bingen H. Harling. Nach Mainz Ant. Bender. Nach dem Niedermain Seb. Schulz. Nach Nach Worms und Mannheim Joh. König. Nach Heilbronn Jac. Schmidt.</p> <p>Nach Rotterdam Kapt. Breynks Köln Nr. 21.<lb/> Nach Amsterdam Kapt. Berns Köln Nr. 4.</p> <p>Rheinhöhe am 8. Dez. 11′ 9″.</p> </div> <div type="jAn"> <p>Bekanntmachung.</p> <p>Bei der heute planmäßig vorgenommenen zweiundzwanzigsten öffentlichen Verloosung der für das Jahr 1849 zur Einlösung kommenden städtischen Obligationen sind die Nummern: 46. 55. 66. 96. 110. 124. 140. 148. 174. 179. 181. 184. 194. 241. 248. 262. 274. 284. 299. 304. 305. 322. 380. 406. 433. 451. 486. 488. 492. 495. 524. 542. 551. 562. 565. 580. 591. 599. 605. 620. 626. 647. 651. 659. 688. 701. 732. 757. 772. 777. 833. 857. 863. 873. 903. 905. 918. 970. 1003. 1089. 1092. 1110. 1112. 1124. 1216. 1222. 1250. 1256. 1264. 1273. 1290. 1294. 1349. 1379. 1385. 1417. 1424. 4130. 1448. 1457. 1465. 1487. 1495. 1504. 1532. 1543. 1556. 1561. 1564. 1575. 1589. 1620. 1648. 1705. 1722. 1728. 1755. 1784. 1830. 1905. 1906. 1907. 1925. 1941. 1956. 1984. 1989. 2025. 2034. 2038. und 2042 herausgekommen, deren Betrag vom 3. Januar ab, an jedem Tage, mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, von Morgens halb 10 Uhr bis Nachmittags halb 1 Uhr bei der Stadt-Kasse gegen Aushändigung der Obligationen und der noch nicht verfallenen Zins-Coupons in Empfang genommen werden kann. — Vom 1. Januar 1849 ab findet keine fernere Zinsenzahlung für die vorgenannten Nummern mehr Statt.</p> <p>Köln, 5. Dez. 1848.</p> <p>Der kommiss. Ober-Bürgermeister, <hi rendition="#g">Graeff</hi>.</p> </div> <div type="jAn"> <p> <hi rendition="#b">Verlobungs-Anzeige.</hi> </p> <p>Theilnehmenden Freunden und Verwandten zeigen wir die am heutigen Tage stattgefundene Verlobung des Michel <hi rendition="#b">Vertrauensboden</hi> mit Jungfer <hi rendition="#g">Josephina-Carolina-Vettelina</hi> hiermit an.</p> <p>Köln, 8. Dezember 1848.</p> <p>K. <hi rendition="#g">Brüggemann,</hi> Stiefvater.</p> <p>J. <hi rendition="#g">Dümont,</hi> Vormund.</p> <p>Als Verlobte empfehlen sich: Köln, den 8. Dezember.</p> <p>Michel <hi rendition="#g">Vertrauensboden</hi>.</p> <p><hi rendition="#g">Josephina-Carolina-Vettelina</hi>.</p> </div> <div type="jAn"> <p>Das Haus Pützgasse Nr. 8 — steht zu vermiethen. Näheres Glockengasse Nr. 17.</p> </div> <div type="jAn"> <p> <hi rendition="#b">Todes-Anzeige.</hi> </p> <p>Unser innigstgeliebter Gatte und Sohn <hi rendition="#g">Louisdorus von Rechtsboden,</hi> den der Herr der Heerschaaren nach seinem unbeschreiblichen Rathschlusse in frühester Jugend am plötzlichen, wenigstens von uns niemals erwarteten, Schlage zu sich genommen, soll nächsten Sonntag, in seiner irdischen Hülle an einem ruhigen Plätzchen, Breitestraße Nro. 76 und 78, hinten heraus, zur Erde bestattet werden.</p> <p>Ach! unser theurer <hi rendition="#g">Rechtsboden</hi> ist nicht mehr!</p> <p>Theilnehmende Verwandte und Freunde werden unsern unsäglichen Schmerz zu ermessen wissen.</p> <p>Wir bitten um stille Theilnahme.</p> <p>Köln, 7. Dezember 1848.</p> <p>Die traurenden Hinterbliebenen: Die „<hi rendition="#g">Kölnische</hi>“ als Witwe, geborne <hi rendition="#g">Jos. Dümont</hi>.</p> <p><hi rendition="#g">Brüggemann,</hi> als tiefgebeugter Vater.</p> <p> <list> <item><hi rendition="#g">Levi Schmul</hi>,</item> <item><hi rendition="#g">Schwanen-Schwung</hi>,</item> <item><hi rendition="#g">Belga</hi>.</item> <trailer rendition="#leftBraced">als Leidtragende.</trailer> </list> </p> </div> <div type="jAn"> <p> <hi rendition="#b">Bekanntmachung.</hi> </p> <p>Da der Dünger von den Pferden der 3 und 4. Escadron (circa 358) Königl. 7. Ulanen-Regiments vom 1. Januar 1849 zu verpachten ist, so werden Pachtlustige hiermit bis zum 10. d. Mts. eingeladen, sich beim Wachtmeister <hi rendition="#g">Vogt</hi> oder Quartiermeister <hi rendition="#g">Niehüser</hi> in der Kaserne Nro. 8 zu Deutz zu melden, wo sie das Nähere darüber erfahren können.</p> <p>Deutz, den 5. Dezember 1848.</p> <p><hi rendition="#g">v. d. Laucken</hi>, Rittmeister und Escadrons-Chef.</p> </div> <div type="jAn"> <p> <hi rendition="#b"><hi rendition="#g">Cavaignac</hi>!</hi> </p> <p><hi rendition="#b">Gedicht</hi> nach Delphine Gay de Girardin von Ferdinand Freiligrath.</p> <p>Zu haben in der Expedition dee Neuen Rh. Ztg. Preis 6 Pf.</p> </div> <div type="jAn"> <p> <hi rendition="#b">Casino-Ball-Gesellschaft.</hi> </p> <p>Die Herren Mieglieder werden zu einer, auf heute Samstag den 9. Dezember, Abends 7 Uhr anberaumten General-Versammlung ergebenst eingeladen.</p> <p>Köln, den 9. Dezember 1848.</p> <p><hi rendition="#g">Die Direktion</hi>.</p> </div> <div type="jAn"> <p>Ein schöner Hühnerhund, von vorzüglicher Race, noch nicht ganz zwei Jahre alt. wird billig abgegeben. Die Expedition dieser Zeitung sagt wo.</p> </div> <div type="jAn"> <p>Eine große Auswahl in gesteppten Decken und wollenen Bettdecken empfiehlt bestens <hi rendition="#b">D. Kothes,</hi> Altenmarkt 69.</p> </div> <div type="jAn"> <p> <hi rendition="#b">Theater-Anzeige.</hi> </p> <p>Sonntag den 10. Dezember.</p> <p>Neu einstudiert: <hi rendition="#b">Der Antheil des Teufels.</hi> </p> <p>Komische Oper in 3 Akten von Auber.</p> <p>Gil Vargas, Rafaels Hofmeister, Hr. Seebach als Gast.</p> </div> </div> </div> <div type="imprint"> <p>Der Gerant: <hi rendition="#g">Korff</hi>.<lb/><hi rendition="#b">Druck von J. W. <hi rendition="#g">Dietz,</hi> unter Hutmacher 17.</hi> </p> </div> </body> </text> </TEI> [0880/0004]
Art. 5. Die Mitglieder der ersten Kammer werden durch die Wahlmänner nach absoluter Stimmenmehrheit erwählt. Die Wahlbezirke sollen so gebildet werden, daß in jedem derselben 2 oder 3 Mitglieder der ersten Kammer zu wählen sind.
Sollten sich in einem Wahlbezirke weniger als 1000 Urwähler befinden, so haben letztere die 2 oder 3 Mitglieder der ersten Kammer in 2, beziehungsweise 3 Abtheilungen, deren keine mehr als 500 Urwähler umfassen darf, direkt und ohne Vermittelung von Wahlmännern zu wählen
Art. 6. Die Zahl der in jedem Regierungsbezirke zu wählenden Mitglieder der ersten Kammer weist das anliegende Verzeichniß nach. Die Bildung der Wahlbezirke ist durch die Regierungen zu bewirken.
Art. 7. Die Zahl der Bevölkerung bestimmt sich überall nach der im Jahre 1846 stattgehabten amtlichen Zählung.
Art. 8. Zum Mitgliede der ersten Kammer ist jeder Preuße wählbar, der das 40ste Lebensjahr vollendet und bereits 5 Jahre lang dem preußischen Staatsverbande angehört.
Art. 9. In den Städten werden die Urwahlen der Wahlmänner durch Beauftragte des Magistrats und da, wo kein Magistrats-Kollegium besteht, des Bürgermeisters geleitet.
Ueber die Leitung der Urwahlen auf dem Lande wird mit Rücksicht auf die bestehende Verschiedenartigkeit der ländlichen Gemeinde-Einrichtungen Unser Staats-Ministerium das Erforderliche in dem über die Ausführung dieser Verordnung zu erlassenden Reglement (Art. 11) feststellen.
Die Wahlen der Mitglieder der ersten Kammer werden durch von den Regierungen zu bestimmende Wahlkommissare geleitet.
Art. 10. Die Wahl der Mitglieder der ersten Kammer erfolgt durch selbstgeschriebene Stimmzettel nach absoluter Stimmenmehrheit aller Erschienenen.
Art. 11. Die zur Ausführung dieser Gesetzes sonst noch erforderlichen Anordnungen hat Unser Staats-Ministerium in einem zu erlassenden Reglement zu treffen.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel.
Gegeben Patsdam, den 6. Dezember 1848.
(L S.) Friedrich Wilhelm. Graf von Brandenburg. von Ladenberg. von Manteufel. von Strotha. Rintelen. von der Heydt.
Verzeichniß der in den einzelnen Regierungs-Bezirken zu wählenden Anzahl von Abgeordneten zur ersten Kammer.
Regierungs-Bezirk. Anzahl der Abgeordneten zur 1. Kam.
Königsberg 9
Gumbinnen 7
Danzig 5
Marienwerder 7
Posen 10
Bromberg 5
Stadt Berlin 5
Potsdam 9
Frankfurt 9
Stettin 6
Köslin 5
Stralsund 2
Breslau 13
Oppeln 11
Liegnitz 10
Magdeburg 8
Merseburg 8
Erfurt 4
Münster 5
Minden 5
Arnsberg 6
Köln 5
Düsseldorf 10
Koblenz 6
Trier 5
Aachen 5
180
2) Wahlgesetz für die 2te Kammer.
Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von Preußen etc. verordnen in Betreff der Wahlen für die zweite Kammer auf den Antrag Unseres Staats-Ministeriums, was folgt:
Art. 1. Die zweite Kammer besteht aus 350 Mitgliedern. Die Wahlbezirke werden nach Maßgabe der Bevölkerung festgestellt.
Es können weder wählen noch gewählt werden diejenigen, welche in Folge rechtskräftigen richterlichen Erkenntnisses den Vollgenuß der bürgerlichen Rechte entbehren.
Art. 2. Für die zweite Kammer ist jeder selbstständige Preuße in derjenigen Gemeinde, worin er seit 6 Monaten seinen Wohnsitz oder Aufenthalt hat, stimmberechtigter Urwähler, insofern er nicht aus öffentlichen Mitteln Armen-Unterstützung erhält.
Art. 3. Die Urwähler einer jeden Gemeinde wählen auf jene Vollzahl von 250 Seelen ihrer Bevölkerung einen Wahlmann.
Erreicht die Bevölkerung einer Gemeinde nicht die Zahl von 250 Seelen, so wird die Gemeinde durch den Landrath mit einer oder mehreren zunächst angränzenden Gemeinden zu einem Wahl-Distrikte vereinigt.
In jeder Gemeinde von mehr als tausend Seelen erfolgt die Wahl nach Abtheilungen, welche die Gemeinde-Behörden in der Art zu begränzen haben, daß in einer Abtheilung nicht mehr als zehn Wahlmänner zu wählen sind.
Bewohnte Besitzungen, welche nicht zu einem Gemeinde-Verbande gehören und nicht wenigstens 250 Seelen enthalten, werden durch den Landrath behufs der Urwahlen der zunächst gelegenen Gemeinde zugewiesen.
Art. 4. Die Wahlmänner werden aus der Zahl der stimmberechtigten Urwähler der Gemeinde (des Distrikts, der Abtheilung) gewählt. Die etwa nothwendig werdenden Ersatzwahlen werden von den ursprünglich gewählten Wahlmännern vollzogen; jedoch ist an die Stelle jedes Wahlmannes, welcher durch den Tod, durch Wohnortsveränderung oder auf andere Weise ausscheidet, ein neuer Wahlmann zu wählen.
Art. 5. Die Mitglieder der zweiten Kammer werden durch die Wahlmänner (Art. 3) erwählt. Die Wahlbezirke sollen so gebildet werden, daß in jedem derselben mindestens zwei Mitglieder zu wählen sind.
Art. 6. Die Zahl der in jedem Regierungsbezirke zu wählenden Mitglieder der zweiten Kammer weist das anliegende Verzeichniß nach. Die Bildung der Wahlbezirke ist durch die Regierung zu bewirken.
Art. 7. Die Zahl der Bevölkerung bestimmt sich überall nach der im Jahre 1846 stattgehabten amtlichen Zählung.
Art. 8. Zum Mitgliede der zweiten Kammer ist jeder Preuße wählbar, der das dreißigste Lebensjahr vollendet hat und bereits ein Jahr lang dem preußischen Staatsverbande angehört.
Art. 9. Die Urwahlen werden in den Städten durch Beauftragte des Magistrats und da, wo kein Magistratskollegium besteht, des Bürgermeisters geleitet.
Ueber die Leitung der Urwahlen auf dem Lande wird mit Rücksicht auf die bestehende Verschiedenartigkeit der ländlichen Gemeinde-Einrichtungen Unser Staatsministerium das Erforderliche in dem über die Ausführung dieser Verordnung zu erlassenden Reglement (Art. 11) feststellen.
Die Wahlen der Mitglieder der zweiten Kammer werden durch von den Regierungen zu bestimmende Wahlkommissare geleitet.
Art. 10. Die Wahl der Mitglieder der zweiten Kammer erfolgt durch selbstgeschriebene Stimmzettel nach absoluter Stimmenmehrheit aller erschienenen Wahlmänner, und zwar in einem der Hauptorte des Wahlbezirks.
Art. 11. Die zur Ausführung dieses Gesetzes sonst noch erforderlichen Anordnungen hat Unser Staatsministerium in einem zu erlassenden Reglement zu treffen.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem königl. Insiegel.
(L. S.) Friedrich Wilhelm. Graf v. Brandenburg. v. Ladenberg. v. Manteuffel. v. Strotha. Rintelen. von der Heydt.
Verzeichniß der in den einzelnen Regierungsbezirken zu wählenden Anzahl von Abgeordneten zur zweiten Kammer.
Regierungsbezirk. Anzahl der Abgeordneten zur 2. Kammer.
Königsberg 18
Gumbinnen 14
Danzig 9
Marienwerder 13
Posen 20
Bromberg 10
Stadt Berlin 9
Potsdam 18
Frankfurt 18
Stettin 12
Köslin 9
Stralsund 4
Breslau 25
Oppeln 21
Liegnitz 20
Magdeburg 15
Merseburg 16
Erfurt 7
Münster 9
Minden 10
Arnsberg 12
Köln 11
Düsseldorf 19
Koblenz 11
Trier 11
Aachen 9
350
KURFÜRSTLICH HESSISCHES STAATS-ANLEHEN von 6,725,000 THALER.
Auszug des Kurfürstlich Hessischen Verloosungs-Plans.
Dieses Staats-Anlehen von der Kurfüstlich-Hessischen Regierung mit Zustimmung der Landstände, bei dem Bankhaus der Herren M. A. v. Rothschild et Söhne in Frankfurt a. M. kontrahirt, besteht aus 6725 Serien, und jede Serie aus 25 Prämienscheine, mithin zusammen aus 168,125 Prämienscheine.
Der Nominal-Betrag eines Prämienscheines ist 40 Thaler Preuss: Ct., und besteht solcher in zwei Theilen, jeder à 20 Thaler.
Die Inhaber der Prämienscheine erhalten die Rückzahlung des eingezahlten Kapitals resp. Zinsen, durch die, die Einlage übersteigenden Gewinne, welche in 60 Ziehungen gezogen werden, der Art, dass das aufgenommene Kapital von Sechs Millionen 725,000 Thaler mit Sechszehn Millionen 588,610 Thaler durch Verloosung nachstehend verzeichneter 168,125 Gewinne zurückbezahlt wird.
Verzeichniss der 168,125 Gewinne:
14 Gew. à Th. 40,000 betr. Th. 560,000
22 Gew. à Th. 36,000 betr. Th. 792,000
24 Gew. à Th. 32,000 betr. Th. 768,000
60 Gew. à Th. 8,000 betr. Th. 480,000
60 Gew. à Th. 4,000 betr. Th. 240,000
60 Gew. à Th. 2,000 betr. Th. 120,000
120 Gew. à Th. 1,500 betr. Th. 180,000
180 Gew. à Th. 1,000 betr. Th. 180,000
300 Gew. à Th. 400 betr. Th. 120,000
600 Gew. à Th. 200 betr. Th. 120,000
100 Gew. à Th. 150 betr. Th. 15,000
200 Gew. à Th. 140 betr. Th. 28,000
100 Gew. à Th. 135 betr. Th. 13,000
1840 Gew. betragen Thlr. 3,616,500
1,840 Gewinne betr. Thlr. 3,616,500
100 Gewinne à Th. 130 betr. 13,000
100 Gewinne à Th. 120 betr. 12,500
600 Gewinne à Th. 120 betr. 72,000
4,846 Gewinne à Th. 100 betr. 484,600
37,389 Gewinne à Th. 90 betr. 3,365,010
29,250 Gewinne à Th. 85 betr. 2,486,250
24,250 Gewinne à Th. 80 betr. 1,940,000
19,250 Gewinne à Th. 75 betr. 1,443,750
14,250 Gewinne à Th. 70 betr. 997,500
11,750 Gewinne à Th. 65 betr. 763,750
9,200 Gewinne à Th. 60 betr. 555,000
15,250 Gewinne à Th. 55 betr. 838,750
168,125 Gewinne betr. Thlr. 16,588,610
Die zwanzig ersten Ziehungen der Serien finden am 1. December und am 1. Juni, die Ziehungen der Gewinne der in den gezogenen Serien enthaltenen Nummern am 1. Januar und am 1. Juli jährlich statt. Die weiteren vierzig Gewinn-Ziehungen sind auf den 1. Juli jedes Jahr festgesetzt und endigen im Jahr 1895, bis zu welchem Zeitpunkte sämmtliche 168,125 Prämienscheine mit den obenstehend verzeichneten Gewinnen gezogen sind.
Die Gewinne werden bei der Kurfürstlich Hessischen Haupt-Staats-Kasse in Cassel, so wie bei dem Banquier-Hause der Herren M. A. v. Rothschild & Söhne in Frankfurt a. M. ausbezahlt.
Nach jeder Ziehung erscheint die amtliche Ziehungsliste.
Am 1. December 1848 findet in Cassel die siebente Verloosung des obigen Anleihens statt, bei welcher zwanzig Serien (das sind 500 Loose) gezogen werden, die in der am nächsten 2. Januar 1848 darauf folgenden Gewinn-Ziehung nachstehende 500 Gewinne erhalten müssen, als:
1 Gewinn von Thlr. 36,000 Thlr. 36,000
1 Gewinn von Thlr. 8,000 Thlr. 8,000
1 Gewinn von Thlr. 4,000 Thlr. 4,000
1 Gewinn von Thlr. 2,000 Thlr. 2,000
2 Gewinn von Thlr. 1,000 Thlr. 3,000
3 Gewinn von Thlr. 1,000 Thlr. 3,000
5 Gewinn von Thlr. 400 Thlr. 2,000
10 Gewinn von Thlr. 200 Thlr. 2,000
20 Gewinn von Thlr. 120 Thlr. 2,400
31 Gewinn von Thlr. 100 Thlr. 3,100
425 Gewinn von Thlr. 55 Thlr. 23,375
500 Loose betragen Thlr. 88,875
Für diese Ziehung sind Aktien à fl. 3. 30. kr. oder Thlr. 2 preuß. Court. halbe à fl 1. 45. kr. oder Thlr. 1 preuß. Court. zu erhalten bei Moriz J. Sticbel, Banquier in Frankfurt a. M.
Civilstand der Stadt Köln.
Den 4. Dezember 1848.
Geburten.
(2.) Jos., S. v. Peter Schaefer, Stellmacher, Huhnsgasse.
Karl, S. v. Jacob Wilh. Brunhuber, Küster, Antonitern. — Joh., S. v. Math. Rosenbaum, Tagl., Entenpfuhl. — Joh. Heinr. Hub., S. v. Balthas. Menne, Fuhrwerk-Unternehmer, Severinstr. — Peter Tilm. Gerh, S. v. Tilm. Gerh. Haus, Goldarb., Peterstr. — Peter Jos. Heinr., S. v. Jacob Hönig, Wollenarb., gr. Spizzengasse. — Anna Gertr. Barb., T. v. Christ. Kaesmacher, Kupferschl., Marzellenstr. — Barb., T. v. Leon., Champiomont, Theatersänger, Ullrichsg. — Joh. Hub., S. v. Christ. Jos. Zimmermann, Schneider, Blaubach. — Joh. Anton Herm. Rud., S. v. Friedr. Folrichs, Lieutenant, Klingelp.
Sterbefälle.
Rud. Scholl, 2 J. 4 M. alt, Glockenring. — Regina Morel, 3 W. alt, Steinweg. — Sib. Averdunk, Wittwe Boury, 78 J. alt, Weichserhofstr. — Peter Düring, 4 M. alt, Löhrg.
Anzeigen. Schifffahrts-Anzeige.
Köln, 8. Dezember 1848.
In Ladung: Nach Ruhrort bis Emmerich Wwe. Wb. Jac. Schaaff. Nach Düsseldorf bis Mühlheim an der Ruhr C. Königsfeld. Nach Andernach und Neuwied B. Schilowski und M. Wiebel. Nach Koblenz, der Mosel und Saar G. Weidner. Nach der Mosel, nach Trier und der Saar P. Kohlbecher. Nach Bingen H. Harling. Nach Mainz Ant. Bender. Nach dem Niedermain Seb. Schulz. Nach Nach Worms und Mannheim Joh. König. Nach Heilbronn Jac. Schmidt.
Nach Rotterdam Kapt. Breynks Köln Nr. 21.
Nach Amsterdam Kapt. Berns Köln Nr. 4.
Rheinhöhe am 8. Dez. 11′ 9″.
Bekanntmachung.
Bei der heute planmäßig vorgenommenen zweiundzwanzigsten öffentlichen Verloosung der für das Jahr 1849 zur Einlösung kommenden städtischen Obligationen sind die Nummern: 46. 55. 66. 96. 110. 124. 140. 148. 174. 179. 181. 184. 194. 241. 248. 262. 274. 284. 299. 304. 305. 322. 380. 406. 433. 451. 486. 488. 492. 495. 524. 542. 551. 562. 565. 580. 591. 599. 605. 620. 626. 647. 651. 659. 688. 701. 732. 757. 772. 777. 833. 857. 863. 873. 903. 905. 918. 970. 1003. 1089. 1092. 1110. 1112. 1124. 1216. 1222. 1250. 1256. 1264. 1273. 1290. 1294. 1349. 1379. 1385. 1417. 1424. 4130. 1448. 1457. 1465. 1487. 1495. 1504. 1532. 1543. 1556. 1561. 1564. 1575. 1589. 1620. 1648. 1705. 1722. 1728. 1755. 1784. 1830. 1905. 1906. 1907. 1925. 1941. 1956. 1984. 1989. 2025. 2034. 2038. und 2042 herausgekommen, deren Betrag vom 3. Januar ab, an jedem Tage, mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, von Morgens halb 10 Uhr bis Nachmittags halb 1 Uhr bei der Stadt-Kasse gegen Aushändigung der Obligationen und der noch nicht verfallenen Zins-Coupons in Empfang genommen werden kann. — Vom 1. Januar 1849 ab findet keine fernere Zinsenzahlung für die vorgenannten Nummern mehr Statt.
Köln, 5. Dez. 1848.
Der kommiss. Ober-Bürgermeister, Graeff.
Verlobungs-Anzeige.
Theilnehmenden Freunden und Verwandten zeigen wir die am heutigen Tage stattgefundene Verlobung des Michel Vertrauensboden mit Jungfer Josephina-Carolina-Vettelina hiermit an.
Köln, 8. Dezember 1848.
K. Brüggemann, Stiefvater.
J. Dümont, Vormund.
Als Verlobte empfehlen sich: Köln, den 8. Dezember.
Michel Vertrauensboden.
Josephina-Carolina-Vettelina.
Das Haus Pützgasse Nr. 8 — steht zu vermiethen. Näheres Glockengasse Nr. 17.
Todes-Anzeige.
Unser innigstgeliebter Gatte und Sohn Louisdorus von Rechtsboden, den der Herr der Heerschaaren nach seinem unbeschreiblichen Rathschlusse in frühester Jugend am plötzlichen, wenigstens von uns niemals erwarteten, Schlage zu sich genommen, soll nächsten Sonntag, in seiner irdischen Hülle an einem ruhigen Plätzchen, Breitestraße Nro. 76 und 78, hinten heraus, zur Erde bestattet werden.
Ach! unser theurer Rechtsboden ist nicht mehr!
Theilnehmende Verwandte und Freunde werden unsern unsäglichen Schmerz zu ermessen wissen.
Wir bitten um stille Theilnahme.
Köln, 7. Dezember 1848.
Die traurenden Hinterbliebenen: Die „Kölnische“ als Witwe, geborne Jos. Dümont.
Brüggemann, als tiefgebeugter Vater.
Levi Schmul,
Schwanen-Schwung,
Belga. als Leidtragende.
Bekanntmachung.
Da der Dünger von den Pferden der 3 und 4. Escadron (circa 358) Königl. 7. Ulanen-Regiments vom 1. Januar 1849 zu verpachten ist, so werden Pachtlustige hiermit bis zum 10. d. Mts. eingeladen, sich beim Wachtmeister Vogt oder Quartiermeister Niehüser in der Kaserne Nro. 8 zu Deutz zu melden, wo sie das Nähere darüber erfahren können.
Deutz, den 5. Dezember 1848.
v. d. Laucken, Rittmeister und Escadrons-Chef.
Cavaignac!
Gedicht nach Delphine Gay de Girardin von Ferdinand Freiligrath.
Zu haben in der Expedition dee Neuen Rh. Ztg. Preis 6 Pf.
Casino-Ball-Gesellschaft.
Die Herren Mieglieder werden zu einer, auf heute Samstag den 9. Dezember, Abends 7 Uhr anberaumten General-Versammlung ergebenst eingeladen.
Köln, den 9. Dezember 1848.
Die Direktion.
Ein schöner Hühnerhund, von vorzüglicher Race, noch nicht ganz zwei Jahre alt. wird billig abgegeben. Die Expedition dieser Zeitung sagt wo.
Eine große Auswahl in gesteppten Decken und wollenen Bettdecken empfiehlt bestens D. Kothes, Altenmarkt 69.
Theater-Anzeige.
Sonntag den 10. Dezember.
Neu einstudiert: Der Antheil des Teufels.
Komische Oper in 3 Akten von Auber.
Gil Vargas, Rafaels Hofmeister, Hr. Seebach als Gast.
Der Gerant: Korff.
Druck von J. W. Dietz, unter Hutmacher 17.
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Weitere Informationen:Die angegebenen Seitenzahlen beziehen sich auf die Ausgabe: Neue Rheinische Zeitung. Organ der Demokratie. Bd. 1 (Nummer 1 bis Nummer 183) Köln, 1. Juni 1848 bis 31. Dezember 1848. Glashütten im Taunus, Verlag Detlev Auvermann KG 1973.
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