Neue Rheinische Zeitung. Nr. 163. Köln, 8. Dezember 1848. Beilage.Civilstand der Stadt Köln. Vom 3. Dezember 1848. Geburten. Elisab. Hubert., T. v. Joh. Martin Schnmacher, Schum., Spulmannsg. -- Josepha, T. v. Peter Heitgen, Schreinerges., Follerstr. -- Anna, T. v. Christ. Erven, Fabrikarb., kl. Witschg -- Anna Maria, T. v. Johann Hummel, Tabakarb., Engg. -- Hub., S. v. Math Heinrigs, Karrenb., Griechenthor. -- Sophia, T. v. Simon Müller, Schlosserm., Ulrichsg. -- Balth., S. v. Theod. Küster, Seilerges, Weiherstr. -- Gertr., T. v. Hub. Bachhausen, Schneider, Ulrichsg. -- Jacob, S. v. Jos. Cremer, Schuhm., Mörserg -- Franz Joh, S. v. Joh. Birken, Dampfschiff-Maschinist, Butterm. -- Ein unehel. Knabe Sterbefälle. Joh. Bapt Stammel, ohne Gew., früher Schiffer, 79 J. alt, Wittwer, Altemarkt. -- Gudula Münch, 17 J. alt, unverh., Catharinengr. -- Rein. Bergmeister, 2 J. 10 M. alt, Thurmchensw. -- Gertr. Zander, geb. Macherey, 25 J. alt, Kayg. -- Peter Kanje, ohne Gew., früher Regenschirmm., 70 J. alt, Wittwer, Minoritensp. -- Friedr. Richter, Musketier, 22 J. alt, unverh., Garnison Lazareth. Bekanntmachung. Mittelst Allerhöchster Verordnung vom 24. Mai d. J. (G.-S. Nr. 29 pr. 1848) ist vorgeschrieben worden, daß die preuß. Post-Anstalten bei Aufgabe von Briefen oder Brief-Adressen auf Verlangen baare Zahlung in Beträgen bis zu fünfundzwanzig Thalern aufwärts einschließlich zur Wiederauszahlung an einen bestimmten Empfänger im Bereiche des preuß. Post-Verwaltungs-Bezirkes anzunehmen verpflichtet sein sollen. Durch diese Allerhöchste Bestimmung wird dem Geldverkehr in kleinen Beträgen eine wesentliche Erleichterung gewährt, indem danach die Uebermittelung mäßiger Summen mit weniger Mühe, größerer Sicherheit und größtentheils für geringere Kosten wird erfolgen können, als bei der baaren Versendung. -- Diese neue Einrichtung soll, nachdem die desfalls erforderlichen Vorbereitungen beendigt worden sind, mit dem 1. Dez. d. J. zur Ausführung kommen. Dabei ist folgendes Verfahren zu beobachten: Jede preuß Post-Anstalt ist verpflichtet, Einzahlungen von den kleinsten Beträgen bis zu fünfundzwanzig Thalern einschließlich, in kassenmäßigem Gelde auf Briefe oder Brief-Adressen zur Wiederauszahlung an einen bestimmten Adressaten nach Orten innerhalb des preuß. Post-Verwaltungs-Bezirks anzunehmen. Fur die richtige Auszahlung solcher Beträge haftet die Post-Verwaltung in derselben Weise, wie bei der Versendung von Geldern. Die für dergleichen Zahlungsleistungen zu entrichtende Gebühr beträgt einen halben Silbergroschen für jeden Thaler und für jeden Theil eines Thalers. Auf dem Briefe oder der Brief-Adresse muß der Vermerk: "Hierauf eingezahlt ....Thlr. ....Sgr. ....Pf." enthalten sein. Die Thalersumme muß in Buchstaben, der Betrag an Groschen und Pfennigen in Zahlen ausgedrückt sein. Seinen Namen braucht der Absender diesem Vermerke nicht beizufügen. Ueber die geleistete Einzahlung wird dem Absender ein Schein ertheilt. Auf Briefe, welche deklarirtes Geld oder Geldeswerth enthalten, ferner auf rekommandirte Briefe und auf Packet-Adressen, es mögen zu denselben ordinäre oder geldwerthe Packete gehören, werden vorläufig baare Einzahlungen nicht angenommen. Vorerst können Briefe oder Brief-Adressen, worauf baare Einzahlungen Statt gefunden haben, nur mit den Fahrposten und den denselben gleichzuachtenden Postengattungen versandt werden. Am Bestimmungsorte wird dem Adressaten ein Formular zum Auslieferungsschein und zugleich der Brief oder die Brief-Adresse behändigt. Gegen den vollzogenen und untersiegelten Schein wird dem Adressaten der Betrag der Statt gefundenen Einzahlung ausgezahlt. Erfolgt die Bestellung des Scheines und Briefes durch den Briefträger, so wird dabei in gleicher Weise verfahren, wie bei der Bestellung des Auslieferungsscheines zu einem Geldbriefe. Die Mitsendung des baaren Geldes durch den Briefträger findet, wenn der Adressat am Orte der Post-Anstalt wohnt, nicht Statt. Wohnt der Adressat im Umkreise der Post-Anstalt, so können mäßige Beträge dem Land-Briefträger zur Auszahlung an die Adressaten mitgegeben werden. Wenn ein Brief, auf welchem eine Einzahlung Statt gefunden hat, nach dem Abgangsorte zuruckkommt, so wird derselbe dem Absender gegen Quittung und Aushändigung des Einlieferungsscheines zuruckgegeben. Ist der Absender äußerlich nicht zu erkennen, so geht der Brief an die Retour-Oeffnungs-Kommission. Kann auch auf diesem Wege der Absender nicht ermittelt werden, so wird derselbe, wie bei zurückgesandten Geldbriefen zur Empfangnahme öffentlich aufgefordert. Meldet sich der unbekannte Absender nicht, so wird der Brief dem General-Postamte eingereicht und der eingezahlte Betrag zur Post-Armen-Kasse abgeliefert. Die Porto-Taxe fur dergleichen Uebermittelungen setzt sich zusammen: 1) aus dem Porto für den Brief oder die Brief-Adresse nach den gewöhnlichen Sätzen und 2) aus der Einzahlungs-Gebühr. Die Einzahlungs-Gebühr beträgt als Minimum, namlich für eine Einzahlung unter und bis zu einem Thaler incl. 1/2 Sgr. und so fort für jeden Thaler oder Theil eines Thalers 1/2 Sgr. Es steht dem Absender frei, die Sendungen frankirt oder unfrankirt aufzugeben; doch kann die Bezahlung des Porto und der Einzahlungs-Gebühr nicht von einander getrennt werden. Bei nachzusendenden Briefen mit Einzahlungen wird das Porto für den Brief nach den für solche Fälle bestehenden allgemeinen Vorschriften erhoben. Die Einzahlungs-Gebuhr bleibt sich für alle Entfernungen gleich. Bei zuruckzusendenden Briefen mit Einzahlungen wird das Porto und die Gebühr nur fur den Hinweg, nicht aber fur den Ruckweg erhoben. Wenn Behorden, Corporationen oder Personen eine portofreie Rubrik gebrauchen, so kann dieselbe nur auf den Brief Anwendung finden. Die Gebühr fur die Einzahlung muß auch in solchen Fällen von dem Absender oder Empfänger entrichtet werden. Das Bestellgeld ist dem für gewöhnliche Briefe gleich. Für Betrage, welche durch die Landbriefträger uberbracht werden, ist das Bestellgeld für den Brief und das Geld 2 Sgr. Sobald die Erfahrung das Bedurfuiß der einzelnen Post-Anstalten an Zahlungsmitteln fur solche Geldzahlungen festgestellt hat, wird das General-Postamt Anordnungen treffen, damit überall die erforderlichen Summen zur prompten Berichtigung der Zahlungen bereit gehalten werden. Auch für den Fall eines, bis dahin etwa hervortretenden ungewöhnlichen Bedürfnisses an Zahlungsmitteln sind die Post-Anstalten mit der nöthigen Instrukt tion versehen worden. Es kann indeß in der ersten Zeides Bestehens der neuen Einrichtung dennoch der Fall eintreten, daß einzelne Auszahlungen um kurze Zeit verzögert werden. Wenn gleich solche Fälle thunlichst vermieden werden sollen, so wird doch dieserhalb ein Entschadigungs-Anspruch gegen die Post-Verwaltung nicht erhoben werden können. Berlin, 23. November 1848. General-Postamt. Bekanntmachung. Die durch die Allerhöchste Verordnung vom 24. Mai d. J. (Gesetz-Sammlung Nr. 29 pro 1848 und Bekanntmachung des Kön. General-Post-Amts vom 23. d. Mts. in 319 der Kölnischen Zeitung vom heutigen Tage) erlassene Bestimmung: daß die Preußischen Post-Anstalten bei Aufgabe von Briefen oder Brief-Adressen auf Verlangen baare Zahlungen in kleinen Beträgen, bis zu 25 Thalern einschließlich, zur Wieder-Auszahlung an einen bestimmten Empfänger im Bereiche des Preußischen Post-Verwaltungs-Bezirks anzunehmen verpflichtet sein sollen, wird vom 1. Dez. d. J. bei sämmtlichen Königl. Post-Anstalten zur Ausführung kommen. In Köln wird dieses Geschäft durch die Ober-Post-Kasse in den vorgeschriebenen Dienststunden, mit Ausnahme der Stunden von 1 bis 3 Uhr Nachmittags besorgt werden. Köln, den 29. November 1848. Der Ober-Post-Direktor, Rehfeldt. Bekanntmachung. Am Samstag den 21. Dezember, Vormittags 9 Uhr, ollen im Lokale des Gastwirthes Heinze zu Mondorf, sunterhalb der Siegmündung, etwa 25 Schock Faschinen Faßreifenholz und 150 Bürden einjährige Weiden, welche auf der Insel Kemper-Wehrt geschnitten sind, so wie etwa 50 bis 60 Schock Faschinen vierjähriges Weidenholz, 5 Schock Kopfweidenholz und einige Klafter Pappelnbrandholz, welche in den königlichen Waarden bei Rheidt gehauen sind, öffentlich an den Meistbietenden verkauft werden. Die Bedingungen des Verkaufs werden im Termine vor dem Ausgebote vorgelesen werden. Köln, 23. November 1848. Der Wasserbau-Inspektor, Schwedler. Bekanntmachung. Dem handeltreibenden Publikum zur Nachricht, daß für die auf der Köln-Mindener Eisenbahn transportirten und in Schalden von Deutz nach Köln gebrachten Güter eine Ermäßigung des Werftgeldes von 5 auf 3 Centimen, Köln, den 27. November 1848. Für den abwesenden Hafen-Kommissar. Der Hafenmeister, Schlaegel. Licitation in der gerichtlichen Theilungssache der Wittwe und Kinder von Heinrich Burbach, wird das Haus Weisbüttengasse Nr. 15 hiesiger Stadt sammt Hofraum, Garten und Hintergebäude Donnerstag den 14. Dezember d. J., Nachmittags 3 Uhr, vor dem unterzeichneten hierzu kommittirten Notar und auf dessen Schreibstube, woselbst Expertise und Heft der Bedingungen einzusehen sind, einer öffentlichen Versteigerung ausgesetzt und dem Meistbietenden definitiv zugeschlagen werden. Köln, den 27. November 1848. Fier. Kölnische Dampfschleppschifffahrts-Gesellschaft. Die Herren Aktionäre werden hierdurch benachrichtigt, daß am Mittwoch den 27. k. M. Dezember eine weitere Ratenzahlung von 15pCt. auf die neuen Aktien im Tempelhause hier Statt findet, wobei die am 2. Januar 1849 fälligen Zins-Coupons unserer Aktien und Obligationen schon in Zahlung angenommen werden. Da die Quittungen über diese Ratenzahlung auch die Beträge der ersten und zweiten Einzahlung umfassen, so sind die früher ertheilten Bescheinigungen zuruck zu geben. Koln, 25. November 1848. Die Direktion. L. Th. Rautenstrauch. Niethen, Sub-Direktor. Köln-Mindener Eisenbahn. [Wir beabsichtigen], die Beförderung der Passagiere unserer Bahn und ihres Gepäcks nach und von dem Bahnhofe zu Deutz von und nach jedem Punkte der Stadte Deutz und Koln mittelst Omnibus und Droschken auf die Dauer von drei Jahren, vom 1. Januar 1849 ab, im Wege der Submission an denjenigen Fuhr-Unternehmer zu vergeben, welcher bei dem nachzuweisenden Besitze der erforderlichen und geeigneten Fuhrwerre und Pferde etc., die nach unserem Ermessen annehmbarsten Bedingungen stellt. Unternehmungslustige haben ihre desfallsigen ausführlichen Offerten bis spatestens den 5. Dezember d. J. in unserem Geschäfts-Bureau (große Sporergasse hierselbst) abzugeben, wo auch die allgemeinen Bedingungen zu erhalten sind. -- Die abgegebenen Offerten bleiben für die Submittenten bis zum 20. Dezember d. J. bindend. Köln, den 18. November 1848. Die Direktion. Rheinische Eisenbahn-Gesellschaft. Der Inhaber der Dividenden-Scheine Nr. 4 von den Stamm-Aktien unserer Gesellschaft Nr. 5381 bis 5385 hat uns die Anzeige gemacht, daß ihm dieselben abhanden gekommen seien, und hat daher auf die Mortifikation dieser Papiere bei uns angetragen. Auf Grund des §. 22 der Statuten der Gesellschaft, fordern wir demnach den gegenwärtigen Besitzer jener Dividendenscheine hierdurch auf, längstens binnen zwölf Monaten von heute ab, entweder dieselben an uns einzuliefern oder seine etwanigen Rechte auf dieselben geltend zu machen. Nach Ablauf der in dem citirten Paragraphen des Statuts festgesetzten Frist werden jene Dividendenscheine, falls sie nicht eingeliefert oder die Rechte darauf nicht geltend gemacht worden sind, öffentlich für nichtig und verschollen erklärt, und an deren Stelle dem Inhaber der Stamm-Aktien Nr. 5381-5385 neue Dividendenscheine Nr. 4 ausgefertigt werden. Köln, 23. November 1848. Die Direktion. Hirte, Spezial-Direktor. Futter gegen Mäuse, Ratten, Schwaben und Motten. Thurnmarkt Nr. 39. Bekanntmachung. Französische Nordbahn. Personen-Fahrten auf den Zweigbahnen zwischen Lille und Calais und Dünkirchen. Für die Winter-Periode 1848 und 1849 in Verbindung mit den See- und Eisenbahn-Fahrten nach London.
Zwischen Calais und Dover besteht eine regelmäßige Fahrt zur See zweimal täglich in jeder Richtung und in Verbindung mit den Tag- und Nachtzügen der South-Eastern Eisenbahn nach London. Die Dauer der Fahrt zur See währt nur 1 1/2 bis 2 Stunden. Im neuen Laden, Obenmarspforten, gegenüber dem Jülichsplatz werden verkauft: Regenschirme in schwerster Seide von 2 Thlr. 10 Sgr. bis 3 1/2 Thlr. Zeugschirme von 22 Sgr. bis 1 Thlr. 15 Sgr. Gebrauchte Schirmgestelle werden in Zahlung genommen. Reisetaschen mit starken Bügeln von 25 Sgr. bis 2 1/2 Thlr. Gestrickte Unterhosen und Jacken von 15 Sgr. bis 1 Thlr. 10 Sgr. Cravatten in Atlas und Lasting von 7 Sgr. bis 1 Thlr. Atlas, Shawls und Schlipse von 25 Sgr. bis 1 Thlr. 10 Sgr. Wollene Herrenshawls von 8 Sgr. bis 20 Sgr. Foulards, bunte Taschentücher, Gummihosenträger u. s. w. Ferner werden billig verkauft: Feines Tuch und Buckskin zu Hosen, die Elle 20 Sgr. oder 1 Thlr. 15 Sgr. Westenstoffe, neueste geschmackvollste Muster, die Weste von 8 Sgr. bis 1 1/2 Thlr. Schlafröcke und Hausröcke von 2 Thlr. bis 6 Thlr. Winterpalletos vom stärksten Düffet zu 3 Thlr. 20 Sgr. bis 5 1/2 Thlr. Abd-el-Kader zu 5 Thlr. bis 7 Thlr. Bournusse in gutem Tuch von 6 Thlr. bis 12 Thlr. Alle Sorten Handschuhe von 2 Sgr. bis 15 Sgr. NB. Die Waaren werden wirklich so billig verkauft wie die Preise angegeben sind. Joseph Sachs aus Frankfurt a. M., im Hause des Hrn. J. M. Farina. Obenmarspforten, gegenüber dem Jülichsplatze. Geschäfts-Eröffnung. Hiermit erlaube ich mir die ergebene Anzeige, daß ich mit dem heutigen Tage in der Follerstraße Nro 90 eine Bierbrauerei und Wirthschaft eröffne. Mein Bestreben wird stets sein durch gute Getränke und Bedienung mir das Zutrauen meiner geehrten Gäste zu erwerben. Koln, den 3. Dezember 1848 Paul Schmitz, Follerstraße Nro. 90. Gasthof zum Telegraphen, dem Bonn-Kölner Bahnhofe gegenüber, Weidenbach 11-13. Einem geehrten hiesigen und auswärtigen Publikum die ergebene Anzeige, daß ich meine Gastwirthschaft und Restauration eröffnet habe. Durch vortreffliche, äußerst billige Weine, so wie gut zubereitete Speisen werde ich mich meinen Freunden und Gönnern besonders zu empfehl[e]n suchen. H. Hermans. Für Damen-Auswahl. Von Seidenhüte zu Thlr. 1-10 bis Thlr. 3. Sammethüte zu Thlr. 2 bis Thlr. 8. Obenmarspforten Nr. 42. ENGLISCHER HOF in Cöln. Casinostrasse Nr. 1. Empfiehlt einem reisenden Publikum auf's Angelegentlichste. Herm. Jos. Thibus. Coaks ist wieder in sehr guter Qualität vorräthig, in der Gaß-Erleuchtungs-Anstalt, Buschgasse 11. Navigation transatlantique subsidiee par le Gouvernement. En charge en ce port pour VERA-CRUZ. Le beau Brick Belge "JENA" de pre Classe, Capitaine J. A. Rieverts, erendra marchandises a fret et passagers pour partir le 15. Deceembre jour fixe. S'adresser pour plus amples informations et le fret des marchandises a Mr. J. SIMONIS a Cologne o u a C. 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Die Elberfelderin wird dringend ersucht, den im März entflohenen und von ihr aufgefangeuen Raubvogel an die Kölnerin zurückzugeben. Eine verheirathete Frau wünscht einige Stunden täglich Beschäftigung für häusliche Arbeit. Zu erfragen Breitstraße Nr. 70. Verlegene und durch Flecken verdorbene Glacehandschuhe werden sowohl in einzelnen Paaren als großen Partien haltbar und schön schwarz gefärbt. Kupfergasse Nro. 8 bei Handschuhmacher Brabender. Herrenkleider werden gewaschen und reparirt Herzogstraße Nr. 11. Theater-Anzeige. Freitag den 8. Dez.: Lucia die Braut von Lammermoor. Große Oper in 3 Akten von Bellini. Der Gerant: Korff. Civilstand der Stadt Köln. Vom 3. Dezember 1848. Geburten. Elisab. Hubert., T. v. Joh. Martin Schnmacher, Schum., Spulmannsg. — Josepha, T. v. Peter Heitgen, Schreinerges., Follerstr. — Anna, T. v. Christ. Erven, Fabrikarb., kl. Witschg — Anna Maria, T. v. Johann Hummel, Tabakarb., Engg. — Hub., S. v. Math Heinrigs, Karrenb., Griechenthor. — Sophia, T. v. Simon Müller, Schlosserm., Ulrichsg. — Balth., S. v. Theod. Küster, Seilerges, Weiherstr. — Gertr., T. v. Hub. Bachhausen, Schneider, Ulrichsg. — Jacob, S. v. Jos. Cremer, Schuhm., Mörserg — Franz Joh, S. v. Joh. Birken, Dampfschiff-Maschinist, Butterm. — Ein unehel. Knabe Sterbefälle. Joh. Bapt Stammel, ohne Gew., früher Schiffer, 79 J. alt, Wittwer, Altemarkt. — Gudula Münch, 17 J. alt, unverh., Catharinengr. — Rein. Bergmeister, 2 J. 10 M. alt, Thurmchensw. — Gertr. Zander, geb. Macherey, 25 J. alt, Kayg. — Peter Kanje, ohne Gew., früher Regenschirmm., 70 J. alt, Wittwer, Minoritensp. — Friedr. Richter, Musketier, 22 J. alt, unverh., Garnison Lazareth. Bekanntmachung. Mittelst Allerhöchster Verordnung vom 24. Mai d. J. (G.-S. Nr. 29 pr. 1848) ist vorgeschrieben worden, daß die preuß. Post-Anstalten bei Aufgabe von Briefen oder Brief-Adressen auf Verlangen baare Zahlung in Beträgen bis zu fünfundzwanzig Thalern aufwärts einschließlich zur Wiederauszahlung an einen bestimmten Empfänger im Bereiche des preuß. Post-Verwaltungs-Bezirkes anzunehmen verpflichtet sein sollen. Durch diese Allerhöchste Bestimmung wird dem Geldverkehr in kleinen Beträgen eine wesentliche Erleichterung gewährt, indem danach die Uebermittelung mäßiger Summen mit weniger Mühe, größerer Sicherheit und größtentheils für geringere Kosten wird erfolgen können, als bei der baaren Versendung. — Diese neue Einrichtung soll, nachdem die desfalls erforderlichen Vorbereitungen beendigt worden sind, mit dem 1. Dez. d. J. zur Ausführung kommen. Dabei ist folgendes Verfahren zu beobachten: Jede preuß Post-Anstalt ist verpflichtet, Einzahlungen von den kleinsten Beträgen bis zu fünfundzwanzig Thalern einschließlich, in kassenmäßigem Gelde auf Briefe oder Brief-Adressen zur Wiederauszahlung an einen bestimmten Adressaten nach Orten innerhalb des preuß. Post-Verwaltungs-Bezirks anzunehmen. Fur die richtige Auszahlung solcher Beträge haftet die Post-Verwaltung in derselben Weise, wie bei der Versendung von Geldern. Die für dergleichen Zahlungsleistungen zu entrichtende Gebühr beträgt einen halben Silbergroschen für jeden Thaler und für jeden Theil eines Thalers. Auf dem Briefe oder der Brief-Adresse muß der Vermerk: „Hierauf eingezahlt ‥‥Thlr. ‥‥Sgr. ‥‥Pf.“ enthalten sein. Die Thalersumme muß in Buchstaben, der Betrag an Groschen und Pfennigen in Zahlen ausgedrückt sein. Seinen Namen braucht der Absender diesem Vermerke nicht beizufügen. Ueber die geleistete Einzahlung wird dem Absender ein Schein ertheilt. Auf Briefe, welche deklarirtes Geld oder Geldeswerth enthalten, ferner auf rekommandirte Briefe und auf Packet-Adressen, es mögen zu denselben ordinäre oder geldwerthe Packete gehören, werden vorläufig baare Einzahlungen nicht angenommen. Vorerst können Briefe oder Brief-Adressen, worauf baare Einzahlungen Statt gefunden haben, nur mit den Fahrposten und den denselben gleichzuachtenden Postengattungen versandt werden. Am Bestimmungsorte wird dem Adressaten ein Formular zum Auslieferungsschein und zugleich der Brief oder die Brief-Adresse behändigt. Gegen den vollzogenen und untersiegelten Schein wird dem Adressaten der Betrag der Statt gefundenen Einzahlung ausgezahlt. Erfolgt die Bestellung des Scheines und Briefes durch den Briefträger, so wird dabei in gleicher Weise verfahren, wie bei der Bestellung des Auslieferungsscheines zu einem Geldbriefe. Die Mitsendung des baaren Geldes durch den Briefträger findet, wenn der Adressat am Orte der Post-Anstalt wohnt, nicht Statt. Wohnt der Adressat im Umkreise der Post-Anstalt, so können mäßige Beträge dem Land-Briefträger zur Auszahlung an die Adressaten mitgegeben werden. Wenn ein Brief, auf welchem eine Einzahlung Statt gefunden hat, nach dem Abgangsorte zuruckkommt, so wird derselbe dem Absender gegen Quittung und Aushändigung des Einlieferungsscheines zuruckgegeben. Ist der Absender äußerlich nicht zu erkennen, so geht der Brief an die Retour-Oeffnungs-Kommission. Kann auch auf diesem Wege der Absender nicht ermittelt werden, so wird derselbe, wie bei zurückgesandten Geldbriefen zur Empfangnahme öffentlich aufgefordert. Meldet sich der unbekannte Absender nicht, so wird der Brief dem General-Postamte eingereicht und der eingezahlte Betrag zur Post-Armen-Kasse abgeliefert. Die Porto-Taxe fur dergleichen Uebermittelungen setzt sich zusammen: 1) aus dem Porto für den Brief oder die Brief-Adresse nach den gewöhnlichen Sätzen und 2) aus der Einzahlungs-Gebühr. Die Einzahlungs-Gebühr beträgt als Minimum, namlich für eine Einzahlung unter und bis zu einem Thaler incl. 1/2 Sgr. und so fort für jeden Thaler oder Theil eines Thalers 1/2 Sgr. Es steht dem Absender frei, die Sendungen frankirt oder unfrankirt aufzugeben; doch kann die Bezahlung des Porto und der Einzahlungs-Gebühr nicht von einander getrennt werden. Bei nachzusendenden Briefen mit Einzahlungen wird das Porto für den Brief nach den für solche Fälle bestehenden allgemeinen Vorschriften erhoben. Die Einzahlungs-Gebuhr bleibt sich für alle Entfernungen gleich. Bei zuruckzusendenden Briefen mit Einzahlungen wird das Porto und die Gebühr nur fur den Hinweg, nicht aber fur den Ruckweg erhoben. Wenn Behorden, Corporationen oder Personen eine portofreie Rubrik gebrauchen, so kann dieselbe nur auf den Brief Anwendung finden. Die Gebühr fur die Einzahlung muß auch in solchen Fällen von dem Absender oder Empfänger entrichtet werden. Das Bestellgeld ist dem für gewöhnliche Briefe gleich. Für Betrage, welche durch die Landbriefträger uberbracht werden, ist das Bestellgeld für den Brief und das Geld 2 Sgr. Sobald die Erfahrung das Bedurfuiß der einzelnen Post-Anstalten an Zahlungsmitteln fur solche Geldzahlungen festgestellt hat, wird das General-Postamt Anordnungen treffen, damit überall die erforderlichen Summen zur prompten Berichtigung der Zahlungen bereit gehalten werden. Auch für den Fall eines, bis dahin etwa hervortretenden ungewöhnlichen Bedürfnisses an Zahlungsmitteln sind die Post-Anstalten mit der nöthigen Instrukt tion versehen worden. Es kann indeß in der ersten Zeides Bestehens der neuen Einrichtung dennoch der Fall eintreten, daß einzelne Auszahlungen um kurze Zeit verzögert werden. Wenn gleich solche Fälle thunlichst vermieden werden sollen, so wird doch dieserhalb ein Entschadigungs-Anspruch gegen die Post-Verwaltung nicht erhoben werden können. Berlin, 23. November 1848. General-Postamt. Bekanntmachung. Die durch die Allerhöchste Verordnung vom 24. Mai d. J. (Gesetz-Sammlung Nr. 29 pro 1848 und Bekanntmachung des Kön. General-Post-Amts vom 23. d. Mts. in 319 der Kölnischen Zeitung vom heutigen Tage) erlassene Bestimmung: daß die Preußischen Post-Anstalten bei Aufgabe von Briefen oder Brief-Adressen auf Verlangen baare Zahlungen in kleinen Beträgen, bis zu 25 Thalern einschließlich, zur Wieder-Auszahlung an einen bestimmten Empfänger im Bereiche des Preußischen Post-Verwaltungs-Bezirks anzunehmen verpflichtet sein sollen, wird vom 1. Dez. d. J. bei sämmtlichen Königl. Post-Anstalten zur Ausführung kommen. In Köln wird dieses Geschäft durch die Ober-Post-Kasse in den vorgeschriebenen Dienststunden, mit Ausnahme der Stunden von 1 bis 3 Uhr Nachmittags besorgt werden. Köln, den 29. November 1848. Der Ober-Post-Direktor, Rehfeldt. Bekanntmachung. Am Samstag den 21. Dezember, Vormittags 9 Uhr, ollen im Lokale des Gastwirthes Heinze zu Mondorf, sunterhalb der Siegmündung, etwa 25 Schock Faschinen Faßreifenholz und 150 Bürden einjährige Weiden, welche auf der Insel Kemper-Wehrt geschnitten sind, so wie etwa 50 bis 60 Schock Faschinen vierjähriges Weidenholz, 5 Schock Kopfweidenholz und einige Klafter Pappelnbrandholz, welche in den königlichen Waarden bei Rheidt gehauen sind, öffentlich an den Meistbietenden verkauft werden. Die Bedingungen des Verkaufs werden im Termine vor dem Ausgebote vorgelesen werden. Köln, 23. November 1848. Der Wasserbau-Inspektor, Schwedler. Bekanntmachung. Dem handeltreibenden Publikum zur Nachricht, daß für die auf der Köln-Mindener Eisenbahn transportirten und in Schalden von Deutz nach Köln gebrachten Güter eine Ermäßigung des Werftgeldes von 5 auf 3 Centimen, Köln, den 27. November 1848. Für den abwesenden Hafen-Kommissar. Der Hafenmeister, Schlaegel. Licitation in der gerichtlichen Theilungssache der Wittwe und Kinder von Heinrich Burbach, wird das Haus Weisbüttengasse Nr. 15 hiesiger Stadt sammt Hofraum, Garten und Hintergebäude Donnerstag den 14. Dezember d. J., Nachmittags 3 Uhr, vor dem unterzeichneten hierzu kommittirten Notar und auf dessen Schreibstube, woselbst Expertise und Heft der Bedingungen einzusehen sind, einer öffentlichen Versteigerung ausgesetzt und dem Meistbietenden definitiv zugeschlagen werden. Köln, den 27. November 1848. Fier. Kölnische Dampfschleppschifffahrts-Gesellschaft. Die Herren Aktionäre werden hierdurch benachrichtigt, daß am Mittwoch den 27. k. M. Dezember eine weitere Ratenzahlung von 15pCt. auf die neuen Aktien im Tempelhause hier Statt findet, wobei die am 2. Januar 1849 fälligen Zins-Coupons unserer Aktien und Obligationen schon in Zahlung angenommen werden. Da die Quittungen über diese Ratenzahlung auch die Beträge der ersten und zweiten Einzahlung umfassen, so sind die früher ertheilten Bescheinigungen zuruck zu geben. Koln, 25. November 1848. Die Direktion. L. Th. Rautenstrauch. Niethen, Sub-Direktor. Köln-Mindener Eisenbahn. [Wir beabsichtigen], die Beförderung der Passagiere unserer Bahn und ihres Gepäcks nach und von dem Bahnhofe zu Deutz von und nach jedem Punkte der Stadte Deutz und Koln mittelst Omnibus und Droschken auf die Dauer von drei Jahren, vom 1. Januar 1849 ab, im Wege der Submission an denjenigen Fuhr-Unternehmer zu vergeben, welcher bei dem nachzuweisenden Besitze der erforderlichen und geeigneten Fuhrwerre und Pferde etc., die nach unserem Ermessen annehmbarsten Bedingungen stellt. Unternehmungslustige haben ihre desfallsigen ausführlichen Offerten bis spatestens den 5. Dezember d. J. in unserem Geschäfts-Bureau (große Sporergasse hierselbst) abzugeben, wo auch die allgemeinen Bedingungen zu erhalten sind. — Die abgegebenen Offerten bleiben für die Submittenten bis zum 20. Dezember d. J. bindend. Köln, den 18. November 1848. Die Direktion. Rheinische Eisenbahn-Gesellschaft. Der Inhaber der Dividenden-Scheine Nr. 4 von den Stamm-Aktien unserer Gesellschaft Nr. 5381 bis 5385 hat uns die Anzeige gemacht, daß ihm dieselben abhanden gekommen seien, und hat daher auf die Mortifikation dieser Papiere bei uns angetragen. Auf Grund des §. 22 der Statuten der Gesellschaft, fordern wir demnach den gegenwärtigen Besitzer jener Dividendenscheine hierdurch auf, längstens binnen zwölf Monaten von heute ab, entweder dieselben an uns einzuliefern oder seine etwanigen Rechte auf dieselben geltend zu machen. Nach Ablauf der in dem citirten Paragraphen des Statuts festgesetzten Frist werden jene Dividendenscheine, falls sie nicht eingeliefert oder die Rechte darauf nicht geltend gemacht worden sind, öffentlich für nichtig und verschollen erklärt, und an deren Stelle dem Inhaber der Stamm-Aktien Nr. 5381-5385 neue Dividendenscheine Nr. 4 ausgefertigt werden. Köln, 23. November 1848. Die Direktion. Hirte, Spezial-Direktor. Futter gegen Mäuse, Ratten, Schwaben und Motten. Thurnmarkt Nr. 39. Bekanntmachung. Französische Nordbahn. Personen-Fahrten auf den Zweigbahnen zwischen Lille und Calais und Dünkirchen. Für die Winter-Periode 1848 und 1849 in Verbindung mit den See- und Eisenbahn-Fahrten nach London.
Zwischen Calais und Dover besteht eine regelmäßige Fahrt zur See zweimal täglich in jeder Richtung und in Verbindung mit den Tag- und Nachtzügen der South-Eastern Eisenbahn nach London. Die Dauer der Fahrt zur See währt nur 1 1/2 bis 2 Stunden. Im neuen Laden, Obenmarspforten, gegenüber dem Jülichsplatz werden verkauft: Regenschirme in schwerster Seide von 2 Thlr. 10 Sgr. bis 3 1/2 Thlr. Zeugschirme von 22 Sgr. bis 1 Thlr. 15 Sgr. Gebrauchte Schirmgestelle werden in Zahlung genommen. Reisetaschen mit starken Bügeln von 25 Sgr. bis 2 1/2 Thlr. Gestrickte Unterhosen und Jacken von 15 Sgr. bis 1 Thlr. 10 Sgr. Cravatten in Atlas und Lasting von 7 Sgr. bis 1 Thlr. Atlas, Shawls und Schlipse von 25 Sgr. bis 1 Thlr. 10 Sgr. Wollene Herrenshawls von 8 Sgr. bis 20 Sgr. Foulards, bunte Taschentücher, Gummihosenträger u. s. w. Ferner werden billig verkauft: Feines Tuch und Buckskin zu Hosen, die Elle 20 Sgr. oder 1 Thlr. 15 Sgr. Westenstoffe, neueste geschmackvollste Muster, die Weste von 8 Sgr. bis 1 1/2 Thlr. Schlafröcke und Hausröcke von 2 Thlr. bis 6 Thlr. Winterpalletos vom stärksten Düffet zu 3 Thlr. 20 Sgr. bis 5 1/2 Thlr. Abd-el-Kader zu 5 Thlr. bis 7 Thlr. Bournusse in gutem Tuch von 6 Thlr. bis 12 Thlr. Alle Sorten Handschuhe von 2 Sgr. bis 15 Sgr. NB. Die Waaren werden wirklich so billig verkauft wie die Preise angegeben sind. Joseph Sachs aus Frankfurt a. M., im Hause des Hrn. J. M. Farina. Obenmarspforten, gegenüber dem Jülichsplatze. Geschäfts-Eröffnung. Hiermit erlaube ich mir die ergebene Anzeige, daß ich mit dem heutigen Tage in der Follerstraße Nro 90 eine Bierbrauerei und Wirthschaft eröffne. Mein Bestreben wird stets sein durch gute Getränke und Bedienung mir das Zutrauen meiner geehrten Gäste zu erwerben. Koln, den 3. Dezember 1848 Paul Schmitz, Follerstraße Nro. 90. Gasthof zum Telegraphen, dem Bonn-Kölner Bahnhofe gegenüber, Weidenbach 11-13. Einem geehrten hiesigen und auswärtigen Publikum die ergebene Anzeige, daß ich meine Gastwirthschaft und Restauration eröffnet habe. Durch vortreffliche, äußerst billige Weine, so wie gut zubereitete Speisen werde ich mich meinen Freunden und Gönnern besonders zu empfehl[e]n suchen. H. Hermans. Für Damen-Auswahl. Von Seidenhüte zu Thlr. 1-10 bis Thlr. 3. Sammethüte zu Thlr. 2 bis Thlr. 8. Obenmarspforten Nr. 42. ENGLISCHER HOF in Cöln. Casinostrasse Nr. 1. Empfiehlt einem reisenden Publikum auf's Angelegentlichste. Herm. Jos. Thibus. Coaks ist wieder in sehr guter Qualität vorräthig, in der Gaß-Erleuchtungs-Anstalt, Buschgasse 11. Navigation transatlantique subsidiée par le Gouvernement. En charge en ce port pour VERA-CRUZ. Le beau Brick Belge „JENA“ de pre Classe, Capitaine J. A. Rieverts, èrendra marchandises à frêt et passagers pour partir le 15. Deceembre jour fixe. S'adresser pour plus amples informations et le fret des marchandises â Mr. J. SIMONIS à Cologne o u à C. Brequigny et B. Kennedy, Courtiers de Navires à Anvers. Anvers, ce 16. Octobre 1848. Punsch-Essenz 18 Sgr. die Flasche bei H. Cron unter Gottesgnaden Nr. 13 u. 15. HOTEL DE RUSSIE, Longue rue neuve 68, BRUXELLES. Journaux et Bibliotheque. SALLE DE BAINS. Table d'hôte à 4 heures 1/2. Zu der General-Versammlung des Vereins für Alterthums-Freunde im Rheinlande, welche Sonnabend den 9. Dezember um elf Uhr im Senats-Zimmer der königlichen Universität Statt finden wird, beehrt sich die verehrlichen Mitglieder des Vereins ergebenst einzuladen. Bonn, den 5. Dezember 1848. BürgerwehrCavallerie II. Escadron. Appell den 8. Dezember c., Abends 8 Uhr, bei Dahlmeyer in der kleinen Budengasse. Der Escadron-Chef. Ausverkauf unter Fabrikpreis. Um aufzuräumen, steht eine bedeutende Parthie deutsche Nationalkokarden abzugeben. Bescheid bei der Exp. Schwarz- und weiße Seidenbänder werden zu kaufen gesucht. Die Elberfelderin wird dringend ersucht, den im März entflohenen und von ihr aufgefangeuen Raubvogel an die Kölnerin zurückzugeben. Eine verheirathete Frau wünscht einige Stunden täglich Beschäftigung für häusliche Arbeit. Zu erfragen Breitstraße Nr. 70. Verlegene und durch Flecken verdorbene Glacehandschuhe werden sowohl in einzelnen Paaren als großen Partien haltbar und schön schwarz gefärbt. Kupfergasse Nro. 8 bei Handschuhmacher Brabender. Herrenkleider werden gewaschen und reparirt Herzogstraße Nr. 11. Theater-Anzeige. Freitag den 8. Dez.: Lucia die Braut von Lammermoor. Große Oper in 3 Akten von Bellini. Der Gerant: Korff. <TEI> <text> <body> <pb facs="#f0002" n="0874"/> <div type="jAnnouncements" n="1"> <div type="jAn"> <p> <hi rendition="#b">Civilstand der Stadt Köln.</hi> </p> <p>Vom 3. Dezember 1848.</p> <p><hi rendition="#g">Geburten</hi>.</p> <p>Elisab. Hubert., T. v. Joh. Martin Schnmacher, Schum., Spulmannsg. — Josepha, T. v. Peter Heitgen, Schreinerges., Follerstr. — Anna, T. v. Christ. Erven, Fabrikarb., kl. Witschg — Anna Maria, T. v. Johann Hummel, Tabakarb., Engg. — Hub., S. v. Math Heinrigs, Karrenb., Griechenthor. — Sophia, T. v. Simon Müller, Schlosserm., Ulrichsg. — Balth., S. v. Theod. Küster, Seilerges, Weiherstr. — Gertr., T. v. Hub. Bachhausen, Schneider, Ulrichsg. — Jacob, S. v. Jos. Cremer, Schuhm., Mörserg — Franz Joh, S. v. Joh. Birken, Dampfschiff-Maschinist, Butterm. — Ein unehel. Knabe</p> <p><hi rendition="#g">Sterbefälle</hi>.</p> <p>Joh. Bapt Stammel, ohne Gew., früher Schiffer, 79 J. alt, Wittwer, Altemarkt. — Gudula Münch, 17 J. alt, unverh., Catharinengr. — Rein. Bergmeister, 2 J. 10 M. alt, Thurmchensw. — Gertr. Zander, geb. Macherey, 25 J. alt, Kayg. — Peter Kanje, ohne Gew., früher Regenschirmm., 70 J. alt, Wittwer, Minoritensp. — Friedr. Richter, Musketier, 22 J. alt, unverh., Garnison Lazareth.</p> </div> <div type="jAn"> <p>Bekanntmachung.</p> <p>Mittelst Allerhöchster Verordnung vom 24. Mai d. J. (G.-S. Nr. 29 pr. 1848) ist vorgeschrieben worden, daß die preuß. Post-Anstalten bei Aufgabe von Briefen oder Brief-Adressen auf Verlangen baare Zahlung in Beträgen bis zu fünfundzwanzig Thalern aufwärts einschließlich zur Wiederauszahlung an einen bestimmten Empfänger im Bereiche des preuß. Post-Verwaltungs-Bezirkes anzunehmen verpflichtet sein sollen. Durch diese Allerhöchste Bestimmung wird dem Geldverkehr in kleinen Beträgen eine wesentliche Erleichterung gewährt, indem danach die Uebermittelung mäßiger Summen mit weniger Mühe, größerer Sicherheit und größtentheils für geringere Kosten wird erfolgen können, als bei der baaren Versendung. — Diese neue Einrichtung soll, nachdem die desfalls erforderlichen Vorbereitungen beendigt worden sind, mit dem 1. Dez. d. J. zur Ausführung kommen. Dabei ist folgendes Verfahren zu beobachten: Jede preuß Post-Anstalt ist verpflichtet, Einzahlungen von den kleinsten Beträgen bis zu fünfundzwanzig Thalern einschließlich, in kassenmäßigem Gelde auf Briefe oder Brief-Adressen zur Wiederauszahlung an einen bestimmten Adressaten nach Orten innerhalb des preuß. Post-Verwaltungs-Bezirks anzunehmen. Fur die richtige Auszahlung solcher Beträge haftet die Post-Verwaltung in derselben Weise, wie bei der Versendung von Geldern. Die für dergleichen Zahlungsleistungen zu entrichtende Gebühr beträgt einen halben Silbergroschen für jeden Thaler und für jeden Theil eines Thalers. Auf dem Briefe oder der Brief-Adresse muß der Vermerk: „Hierauf eingezahlt ‥‥Thlr. ‥‥Sgr. ‥‥Pf.“ enthalten sein. Die Thalersumme muß in Buchstaben, der Betrag an Groschen und Pfennigen in Zahlen ausgedrückt sein. Seinen Namen braucht der Absender diesem Vermerke nicht beizufügen. Ueber die geleistete Einzahlung wird dem Absender ein Schein ertheilt. Auf Briefe, welche deklarirtes Geld oder Geldeswerth enthalten, ferner auf rekommandirte Briefe und auf Packet-Adressen, es mögen zu denselben ordinäre oder geldwerthe Packete gehören, werden vorläufig baare Einzahlungen nicht angenommen. Vorerst können Briefe oder Brief-Adressen, worauf baare Einzahlungen Statt gefunden haben, nur mit den Fahrposten und den denselben gleichzuachtenden Postengattungen versandt werden. Am Bestimmungsorte wird dem Adressaten ein Formular zum Auslieferungsschein und zugleich der Brief oder die Brief-Adresse behändigt. Gegen den vollzogenen und untersiegelten Schein wird dem Adressaten der Betrag der Statt gefundenen Einzahlung ausgezahlt. Erfolgt die Bestellung des Scheines und Briefes durch den Briefträger, so wird dabei in gleicher Weise verfahren, wie bei der Bestellung des Auslieferungsscheines zu einem Geldbriefe. Die Mitsendung des baaren Geldes durch den Briefträger findet, wenn der Adressat am Orte der Post-Anstalt wohnt, nicht <hi rendition="#g">Statt</hi>. Wohnt der Adressat im Umkreise der Post-Anstalt, so können mäßige Beträge dem Land-Briefträger zur Auszahlung an die Adressaten mitgegeben werden. Wenn ein Brief, auf welchem eine Einzahlung Statt gefunden hat, nach dem Abgangsorte zuruckkommt, so wird derselbe dem Absender gegen Quittung und Aushändigung des Einlieferungsscheines zuruckgegeben. Ist der Absender äußerlich nicht zu erkennen, so geht der Brief an die Retour-Oeffnungs-Kommission. Kann auch auf diesem Wege der Absender nicht ermittelt werden, so wird derselbe, wie bei zurückgesandten Geldbriefen zur Empfangnahme öffentlich aufgefordert. Meldet sich der unbekannte Absender nicht, so wird der Brief dem General-Postamte eingereicht und der eingezahlte Betrag zur Post-Armen-Kasse abgeliefert. Die Porto-Taxe fur dergleichen Uebermittelungen setzt sich zusammen: 1) aus dem Porto für den Brief oder die Brief-Adresse nach den gewöhnlichen Sätzen und 2) aus der Einzahlungs-Gebühr. Die Einzahlungs-Gebühr beträgt als Minimum, namlich für eine Einzahlung unter und bis zu einem Thaler incl. 1/2 Sgr. und so fort für jeden Thaler oder Theil eines Thalers 1/2 Sgr. Es steht dem Absender frei, die Sendungen frankirt oder unfrankirt aufzugeben; doch kann die Bezahlung des Porto und der Einzahlungs-Gebühr nicht von einander getrennt werden. Bei nachzusendenden Briefen mit Einzahlungen wird das Porto für den Brief nach den für solche Fälle bestehenden allgemeinen Vorschriften erhoben. Die Einzahlungs-Gebuhr bleibt sich für alle Entfernungen gleich. Bei zuruckzusendenden Briefen mit Einzahlungen wird das Porto und die Gebühr nur fur den Hinweg, nicht aber fur den Ruckweg erhoben. Wenn Behorden, Corporationen oder Personen eine portofreie Rubrik gebrauchen, so kann dieselbe nur auf den Brief Anwendung finden. Die Gebühr fur die Einzahlung muß auch in solchen Fällen von dem Absender oder Empfänger entrichtet werden. Das Bestellgeld ist dem für gewöhnliche Briefe gleich. Für Betrage, welche durch die Landbriefträger uberbracht werden, ist das Bestellgeld für den Brief und das Geld 2 Sgr. Sobald die Erfahrung das Bedurfuiß der einzelnen Post-Anstalten an Zahlungsmitteln fur solche Geldzahlungen festgestellt hat, wird das General-Postamt Anordnungen treffen, damit überall die erforderlichen Summen zur prompten Berichtigung der Zahlungen bereit gehalten werden. Auch für den Fall eines, bis dahin etwa hervortretenden ungewöhnlichen Bedürfnisses an Zahlungsmitteln sind die Post-Anstalten mit der nöthigen Instrukt tion versehen worden. Es kann indeß in der ersten Zeides Bestehens der neuen Einrichtung dennoch der Fall eintreten, daß einzelne Auszahlungen um kurze Zeit verzögert werden. Wenn gleich solche Fälle thunlichst vermieden werden sollen, so wird doch dieserhalb ein Entschadigungs-Anspruch gegen die Post-Verwaltung nicht erhoben werden können.</p> <p>Berlin, 23. November 1848.</p> <p><hi rendition="#g">General-Postamt</hi>.</p> </div> <div type="jAn"> <p> <hi rendition="#b">Bekanntmachung.</hi> </p> <p>Die durch die Allerhöchste Verordnung vom 24. Mai d. J. (Gesetz-Sammlung Nr. 29 pro 1848 und Bekanntmachung des Kön. General-Post-Amts vom 23. d. Mts. in 319 der Kölnischen Zeitung vom heutigen Tage) erlassene Bestimmung:</p> <p rendition="#et">daß die Preußischen Post-Anstalten bei Aufgabe von Briefen oder Brief-Adressen auf Verlangen baare Zahlungen in kleinen Beträgen, bis zu 25 Thalern einschließlich, zur Wieder-Auszahlung an einen bestimmten Empfänger im Bereiche des Preußischen Post-Verwaltungs-Bezirks anzunehmen verpflichtet sein sollen,</p> <p>wird vom 1. Dez. d. J. bei sämmtlichen Königl. Post-Anstalten zur Ausführung kommen.</p> <p>In Köln wird dieses Geschäft durch die Ober-Post-Kasse in den vorgeschriebenen Dienststunden, mit Ausnahme der Stunden von 1 bis 3 Uhr Nachmittags besorgt werden.</p> <p>Köln, den 29. November 1848.</p> <p>Der Ober-Post-Direktor, <hi rendition="#g">Rehfeldt</hi>.</p> </div> <div type="jAn"> <p>Bekanntmachung.</p> <p>Am Samstag den 21. Dezember, Vormittags 9 Uhr, ollen im Lokale des Gastwirthes Heinze zu Mondorf, sunterhalb der Siegmündung, etwa 25 Schock Faschinen Faßreifenholz und 150 Bürden einjährige Weiden, welche auf der Insel Kemper-Wehrt geschnitten sind, so wie etwa 50 bis 60 Schock Faschinen vierjähriges Weidenholz, 5 Schock Kopfweidenholz und einige Klafter Pappelnbrandholz, welche in den königlichen Waarden bei Rheidt gehauen sind, öffentlich an den Meistbietenden verkauft werden.</p> <p>Die Bedingungen des Verkaufs werden im Termine vor dem Ausgebote vorgelesen werden.</p> <p>Köln, 23. November 1848.</p> <p>Der Wasserbau-Inspektor, <hi rendition="#g">Schwedler</hi>.</p> </div> <div type="jAn"> <p> <hi rendition="#b">Bekanntmachung.</hi> </p> <p>Dem handeltreibenden Publikum zur Nachricht, daß für die auf der Köln-Mindener Eisenbahn transportirten und in Schalden von Deutz nach Köln gebrachten Güter eine Ermäßigung <hi rendition="#et">des Werftgeldes von 5 auf 3 Centimen,<lb/> des Krahnengeldes von 4 auf 2 Centimen,<lb/> des Waagegeldes von 4 auf 2 Centimen,<lb/> zusammen auf 7 Centimen</hi> pro Centner genehmigt worden ist und mit dem 1. Januar 1849 in Kraft treten soll.</p> <p>Köln, den 27. November 1848.</p> <p>Für den abwesenden Hafen-Kommissar.</p> <p>Der Hafenmeister, <hi rendition="#g">Schlaegel</hi>.</p> </div> <div type="jAn"> <p><hi rendition="#b">Licitation</hi> in der gerichtlichen Theilungssache der Wittwe und Kinder von Heinrich Burbach, wird das Haus Weisbüttengasse Nr. 15 hiesiger Stadt sammt Hofraum, Garten und Hintergebäude Donnerstag den <hi rendition="#b">14.</hi> Dezember d. J., Nachmittags 3 Uhr, vor dem unterzeichneten hierzu kommittirten Notar und auf dessen Schreibstube, woselbst Expertise und Heft der Bedingungen einzusehen sind, einer <hi rendition="#g">öffentlichen Versteigerung</hi> ausgesetzt und dem Meistbietenden <hi rendition="#g">definitiv</hi> zugeschlagen werden.</p> <p>Köln, den 27. November 1848.</p> <p><hi rendition="#g">Fier</hi>.</p> </div> <div type="jAn"> <p>Kölnische Dampfschleppschifffahrts-Gesellschaft.</p> <p>Die Herren Aktionäre werden hierdurch benachrichtigt, daß am Mittwoch den 27. k. M. Dezember eine weitere Ratenzahlung von 15pCt. auf die neuen Aktien im Tempelhause hier Statt findet, wobei die am 2. Januar 1849 fälligen Zins-Coupons unserer Aktien und Obligationen schon in Zahlung angenommen werden.</p> <p>Da die Quittungen über diese Ratenzahlung auch die Beträge der ersten und zweiten Einzahlung umfassen, so sind die früher ertheilten Bescheinigungen zuruck zu geben.</p> <p>Koln, 25. November 1848.</p> <p><hi rendition="#g">Die Direktion</hi>.</p> <p>L. Th. <hi rendition="#g">Rautenstrauch</hi>.</p> <p><hi rendition="#g">Niethen</hi>, Sub-Direktor.</p> </div> <div type="jAn"> <p><hi rendition="#b">Köln-Mindener</hi> Eisenbahn.</p> <p>[Wir beabsichtigen], die Beförderung der Passagiere unserer Bahn und ihres Gepäcks nach und von dem Bahnhofe zu Deutz von und nach jedem Punkte der Stadte Deutz und Koln mittelst Omnibus und Droschken auf die Dauer von drei Jahren, vom 1. Januar 1849 ab, im Wege der Submission an denjenigen Fuhr-Unternehmer zu vergeben, welcher bei dem nachzuweisenden Besitze der erforderlichen und geeigneten Fuhrwerre und Pferde etc., die nach unserem Ermessen annehmbarsten Bedingungen stellt.</p> <p>Unternehmungslustige haben ihre desfallsigen ausführlichen Offerten bis spatestens den 5. Dezember d. J. in unserem Geschäfts-Bureau (große Sporergasse hierselbst) abzugeben, wo auch die allgemeinen Bedingungen zu erhalten sind. — Die abgegebenen Offerten bleiben für die Submittenten bis zum 20. Dezember d. J. bindend.</p> <p>Köln, den 18. November 1848.</p> <p><hi rendition="#g">Die Direktion</hi>.</p> </div> <div type="jAn"> <p>Rheinische Eisenbahn-Gesellschaft.</p> <p>Der Inhaber der Dividenden-Scheine Nr. 4 von den Stamm-Aktien unserer Gesellschaft Nr. 5381 bis 5385 hat uns die Anzeige gemacht, daß ihm dieselben abhanden gekommen seien, und hat daher auf die Mortifikation dieser Papiere bei uns angetragen.</p> <p>Auf Grund des §. 22 der Statuten der Gesellschaft, fordern wir demnach den gegenwärtigen Besitzer jener Dividendenscheine hierdurch auf, längstens binnen zwölf Monaten von heute ab, entweder dieselben an uns einzuliefern oder seine etwanigen Rechte auf dieselben geltend zu machen.</p> <p>Nach Ablauf der in dem citirten Paragraphen des Statuts festgesetzten Frist werden jene Dividendenscheine, falls sie nicht eingeliefert oder die Rechte darauf nicht geltend gemacht worden sind, öffentlich für nichtig und verschollen erklärt, und an deren Stelle dem Inhaber der Stamm-Aktien Nr. 5381-5385 neue Dividendenscheine Nr. 4 ausgefertigt werden.</p> <p>Köln, 23. November 1848.</p> <p><hi rendition="#g">Die Direktion</hi>.</p> <p><hi rendition="#g">Hirte,</hi> Spezial-Direktor.</p> </div> <div type="jAn"> <p>Futter gegen Mäuse, Ratten, Schwaben und Motten. Thurnmarkt Nr. 39.</p> </div> <div type="jAn"> <p> <hi rendition="#b">Bekanntmachung.</hi> </p> <p><hi rendition="#g">Französische Nordbahn</hi>.</p> <p>Personen-Fahrten auf den Zweigbahnen zwischen Lille und Calais und Dünkirchen.</p> <p>Für die Winter-Periode 1848 und 1849 in Verbindung mit den See- und Eisenbahn-Fahrten nach <hi rendition="#g">London</hi>.</p> <table> <row> <cell rendition="#rightBraced" rows="5"> Von <hi rendition="#g">Lille</hi> nach<lb/><hi rendition="#g">Calais</hi><lb/> und<lb/><hi rendition="#g">Dünkirchen</hi>.<lb/></cell> <cell>6 1/2 Uhr Morgens in direkter Verbindung mit dem Abends vorher von Paris</cell> <cell rendition="#leftBraced" rows="5">abgegangenem Zuge.</cell> </row> <row> <cell>6 1/2 Uhr Morgens in direkter Verbindung mit dem Morgens vorher von Köln</cell> </row> <row> <cell>12 1/4 Uhr Mittags in direkter Verbindung mit dem Morgens von Brüssel und Antwerpen</cell> </row> <row> <cell>6 1/2 Uhr Abends in direkter Verbindung mit dem Vormittags von Paris</cell> </row> <row> <cell>6 1/2 Uhr Abends in direkter Verbindung mit dem Nachm. vorher von Köln und Aachen</cell> </row> </table> <table> <row> <cell rendition="#rightBraced" rows="5"> Von <hi rendition="#g">Calais</hi><lb/> resp.<lb/><hi rendition="#g">Dünkirchen</hi><lb/> nach<lb/><hi rendition="#g">Lille</hi> und<lb/> weiter<lb/></cell> <cell>6 Uhr Morgens in direkter Verbindung mit dem Abends bis Lüttiich Paris</cell> <cell rendition="#leftBraced" rows="5">eintreffendem Zuge.</cell> </row> <row> <cell>11 1/4 Uhr Vormittags in direkter Verbindung mit dem Abends bis Brüssel und Antwerpen</cell> </row> <row> <cell>6 Uhr Abends in direkter Verbindung mit dem Abends in Lille</cell> </row> <row> <cell>6 Uhr Abends in direkter Verbindung mit folgenden Morgens in Paris</cell> </row> <row> <cell>6 Uhr Abends in direkter Verbindung mit folgenden Abends in Aachen u. Köln</cell> </row> </table> <p>Zwischen <hi rendition="#g">Calais</hi> und <hi rendition="#g">Dover</hi> besteht eine regelmäßige Fahrt zur See zweimal täglich in jeder Richtung und in Verbindung mit den Tag- und Nachtzügen der South-Eastern Eisenbahn nach <hi rendition="#g">London</hi>. Die Dauer der Fahrt zur See währt nur 1 1/2 bis 2 Stunden.</p> </div> <div type="jAn"> <p> <hi rendition="#b">Im neuen Laden, Obenmarspforten, gegenüber dem Jülichsplatz werden verkauft:</hi> </p> <p><hi rendition="#g">Regenschirme in schwerster Seide</hi> von 2 Thlr. 10 Sgr. bis 3 1/2 Thlr.</p> <p><hi rendition="#g">Zeugschirme</hi> von 22 Sgr. bis <hi rendition="#b">1</hi> Thlr. 15 Sgr.</p> <p><hi rendition="#g">Gebrauchte Schirmgestelle</hi> werden in Zahlung genommen. <hi rendition="#g">Reisetaschen</hi> mit starken Bügeln von 25 Sgr. bis 2 1/2 Thlr. <hi rendition="#g">Gestrickte Unterhosen und Jacken</hi> von 15 Sgr. bis 1 Thlr. 10 Sgr.</p> <p><hi rendition="#g">Cravatten in Atlas und Lasting</hi> von 7 Sgr. bis 1 Thlr.</p> <p><hi rendition="#g">Atlas,</hi> Shawls und Schlipse von 25 Sgr. bis 1 Thlr. 10 Sgr.</p> <p><hi rendition="#g">Wollene</hi> Herrenshawls von 8 Sgr. bis 20 Sgr. <hi rendition="#g">Foulards,</hi> bunte Taschentücher, Gummihosenträger u. s. w.</p> <p>Ferner werden billig verkauft:</p> <p><hi rendition="#g">Feines Tuch und Buckskin</hi> zu Hosen, die Elle 20 Sgr. oder 1 Thlr. 15 Sgr. <hi rendition="#g">Westenstoffe</hi>, neueste geschmackvollste Muster, die Weste von 8 Sgr. bis 1 1/2 Thlr.</p> <p><hi rendition="#g">Schlafröcke</hi> und Hausröcke von 2 Thlr. bis 6 Thlr.</p> <p><hi rendition="#g">Winterpalletos</hi> vom stärksten Düffet zu 3 Thlr. 20 Sgr. bis 5 1/2 Thlr. Abd-el-Kader zu 5 Thlr. bis 7 Thlr.</p> <p><hi rendition="#g">Bournusse</hi> in gutem Tuch von 6 Thlr. bis 12 Thlr.</p> <p><hi rendition="#g">Alle Sorten Handschuhe</hi> von 2 Sgr. bis 15 Sgr.</p> <p><hi rendition="#b">NB.</hi> Die Waaren werden wirklich so billig verkauft wie die Preise angegeben sind.</p> <p><hi rendition="#b">Joseph Sachs aus Frankfurt a. M.,</hi> im Hause des Hrn. J. M. <hi rendition="#g">Farina</hi>.</p> <p>Obenmarspforten, gegenüber dem Jülichsplatze.</p> </div> <div type="jAn"> <p> <hi rendition="#b">Geschäfts-Eröffnung.</hi> </p> <p>Hiermit erlaube ich mir die ergebene Anzeige, daß ich mit dem heutigen Tage in der Follerstraße Nro 90 eine Bierbrauerei und Wirthschaft eröffne.</p> <p>Mein Bestreben wird stets sein durch gute Getränke und Bedienung mir das Zutrauen meiner geehrten Gäste zu erwerben.</p> <p>Koln, den 3. Dezember 1848</p> <p><hi rendition="#g">Paul Schmitz</hi>, Follerstraße Nro. 90.</p> </div> <div type="jAn"> <p><hi rendition="#b">Gasthof</hi> zum <hi rendition="#b">Telegraphen,</hi> dem Bonn-Kölner Bahnhofe gegenüber, <hi rendition="#b">Weidenbach 11-13.</hi> </p> <p>Einem geehrten hiesigen und auswärtigen Publikum die ergebene Anzeige, daß ich meine Gastwirthschaft und Restauration eröffnet habe.</p> <p>Durch vortreffliche, äußerst billige Weine, so wie gut zubereitete Speisen werde ich mich meinen Freunden und Gönnern besonders zu empfehl[e]n suchen.</p> <p>H. Hermans.</p> </div> <div type="jAn"> <p> <hi rendition="#b">Für Damen-Auswahl.</hi> </p> <p>Von Seidenhüte zu Thlr. 1-10 bis Thlr. 3.</p> <p>Sammethüte zu Thlr. 2 bis Thlr. 8.</p> <p>Obenmarspforten Nr. 42.</p> </div> <div type="jAn"> <p> <hi rendition="#b">ENGLISCHER HOF in Cöln.</hi> </p> <p> <hi rendition="#b"> <hi rendition="#i">Casinostrasse Nr. 1.</hi> </hi> </p> <p>Empfiehlt einem reisenden Publikum auf's Angelegentlichste.</p> <p> <hi rendition="#b">Herm. Jos. Thibus.</hi> </p> </div> <div type="jAn"> <p><hi rendition="#b">Coaks</hi> ist wieder in sehr guter Qualität vorräthig, in der <hi rendition="#b">Gaß-Erleuchtungs-Anstalt,</hi> Buschgasse 11.</p> </div> <div type="jAn"> <p>Navigation transatlantique subsidiée par le Gouvernement.</p> <p><hi rendition="#b">En charge en ce port</hi> pour <hi rendition="#b">VERA-CRUZ.</hi> </p> <p>Le beau Brick Belge <hi rendition="#b">„JENA“</hi> de pre Classe, Capitaine J. A. Rieverts, èrendra marchandises à frêt et passagers pour partir le 15. Deceembre jour fixe.</p> <p>S'adresser pour plus amples informations et le fret des marchandises â Mr. <hi rendition="#b">J. SIMONIS</hi> à Cologne o u à C. Brequigny et B. Kennedy, Courtiers de Navires à Anvers.</p> <p>Anvers, ce 16. Octobre 1848.</p> </div> <div type="jAn"> <p><hi rendition="#b">Punsch-Essenz</hi> 18 Sgr. die Flasche bei H. <hi rendition="#g">Cron</hi> unter Gottesgnaden Nr. 13 u. 15.</p> </div> <div type="jAn"> <p><hi rendition="#b">HOTEL DE RUSSIE,</hi> Longue rue neuve 68, <hi rendition="#b">BRUXELLES.</hi> </p> <p> <hi rendition="#i">Journaux et Bibliotheque.</hi> </p> <p>SALLE DE BAINS.</p> <p>Table d'hôte à 4 heures 1/2.</p> </div> <div type="jAn"> <p>Zu der General-Versammlung des Vereins für Alterthums-Freunde im Rheinlande, welche Sonnabend den 9. Dezember um elf Uhr im Senats-Zimmer der königlichen Universität Statt finden wird, beehrt sich die verehrlichen Mitglieder des Vereins ergebenst einzuladen.</p> <p>Bonn, den 5. Dezember 1848.</p> </div> <div type="jAn"> <p> <hi rendition="#b">BürgerwehrCavallerie II. Escadron.</hi> </p> <p>Appell den 8. Dezember c., Abends 8 Uhr, bei <hi rendition="#g">Dahlmeyer</hi> in der kleinen Budengasse.</p> <p>Der Escadron-Chef.</p> </div> <div type="jAn"> <p> <hi rendition="#b">Ausverkauf unter Fabrikpreis.</hi> </p> <p>Um aufzuräumen, steht eine bedeutende Parthie <hi rendition="#b">deutsche Nationalkokarden</hi> abzugeben.</p> <p>Bescheid bei der Exp.</p> </div> <div type="jAn"> <p> <hi rendition="#b">Schwarz- und weiße Seidenbänder werden zu kaufen gesucht.</hi> </p> </div> <div type="jAn"> <p> <hi rendition="#b">Die Elberfelderin wird dringend ersucht, den im März entflohenen und von ihr aufgefangeuen Raubvogel an die Kölnerin zurückzugeben.</hi> </p> </div> <div type="jAn"> <p>Eine verheirathete Frau wünscht einige Stunden täglich Beschäftigung für häusliche Arbeit. Zu erfragen Breitstraße Nr. 70.</p> </div> <div type="jAn"> <p>Verlegene und durch Flecken verdorbene Glacehandschuhe werden sowohl in einzelnen Paaren als großen Partien haltbar und schön schwarz gefärbt. Kupfergasse Nro. 8 bei Handschuhmacher Brabender.</p> </div> <div type="jAn"> <p>Herrenkleider werden gewaschen und reparirt Herzogstraße Nr. 11.</p> </div> <div type="jAn"> <p> <hi rendition="#b">Theater-Anzeige.</hi> </p> <p>Freitag den 8. Dez.: Lucia die Braut von Lammermoor.</p> <p>Große Oper in 3 Akten von Bellini.</p> </div> </div> <div type="imprint"> <p>Der Gerant: <hi rendition="#g">Korff.</hi><lb/><hi rendition="#b">Druck von J. W. <hi rendition="#g">Dietz</hi>, unter Hutmacher 17.</hi> </p> </div> </body> </text> </TEI> [0874/0002]
Civilstand der Stadt Köln.
Vom 3. Dezember 1848.
Geburten.
Elisab. Hubert., T. v. Joh. Martin Schnmacher, Schum., Spulmannsg. — Josepha, T. v. Peter Heitgen, Schreinerges., Follerstr. — Anna, T. v. Christ. Erven, Fabrikarb., kl. Witschg — Anna Maria, T. v. Johann Hummel, Tabakarb., Engg. — Hub., S. v. Math Heinrigs, Karrenb., Griechenthor. — Sophia, T. v. Simon Müller, Schlosserm., Ulrichsg. — Balth., S. v. Theod. Küster, Seilerges, Weiherstr. — Gertr., T. v. Hub. Bachhausen, Schneider, Ulrichsg. — Jacob, S. v. Jos. Cremer, Schuhm., Mörserg — Franz Joh, S. v. Joh. Birken, Dampfschiff-Maschinist, Butterm. — Ein unehel. Knabe
Sterbefälle.
Joh. Bapt Stammel, ohne Gew., früher Schiffer, 79 J. alt, Wittwer, Altemarkt. — Gudula Münch, 17 J. alt, unverh., Catharinengr. — Rein. Bergmeister, 2 J. 10 M. alt, Thurmchensw. — Gertr. Zander, geb. Macherey, 25 J. alt, Kayg. — Peter Kanje, ohne Gew., früher Regenschirmm., 70 J. alt, Wittwer, Minoritensp. — Friedr. Richter, Musketier, 22 J. alt, unverh., Garnison Lazareth.
Bekanntmachung.
Mittelst Allerhöchster Verordnung vom 24. Mai d. J. (G.-S. Nr. 29 pr. 1848) ist vorgeschrieben worden, daß die preuß. Post-Anstalten bei Aufgabe von Briefen oder Brief-Adressen auf Verlangen baare Zahlung in Beträgen bis zu fünfundzwanzig Thalern aufwärts einschließlich zur Wiederauszahlung an einen bestimmten Empfänger im Bereiche des preuß. Post-Verwaltungs-Bezirkes anzunehmen verpflichtet sein sollen. Durch diese Allerhöchste Bestimmung wird dem Geldverkehr in kleinen Beträgen eine wesentliche Erleichterung gewährt, indem danach die Uebermittelung mäßiger Summen mit weniger Mühe, größerer Sicherheit und größtentheils für geringere Kosten wird erfolgen können, als bei der baaren Versendung. — Diese neue Einrichtung soll, nachdem die desfalls erforderlichen Vorbereitungen beendigt worden sind, mit dem 1. Dez. d. J. zur Ausführung kommen. Dabei ist folgendes Verfahren zu beobachten: Jede preuß Post-Anstalt ist verpflichtet, Einzahlungen von den kleinsten Beträgen bis zu fünfundzwanzig Thalern einschließlich, in kassenmäßigem Gelde auf Briefe oder Brief-Adressen zur Wiederauszahlung an einen bestimmten Adressaten nach Orten innerhalb des preuß. Post-Verwaltungs-Bezirks anzunehmen. Fur die richtige Auszahlung solcher Beträge haftet die Post-Verwaltung in derselben Weise, wie bei der Versendung von Geldern. Die für dergleichen Zahlungsleistungen zu entrichtende Gebühr beträgt einen halben Silbergroschen für jeden Thaler und für jeden Theil eines Thalers. Auf dem Briefe oder der Brief-Adresse muß der Vermerk: „Hierauf eingezahlt ‥‥Thlr. ‥‥Sgr. ‥‥Pf.“ enthalten sein. Die Thalersumme muß in Buchstaben, der Betrag an Groschen und Pfennigen in Zahlen ausgedrückt sein. Seinen Namen braucht der Absender diesem Vermerke nicht beizufügen. Ueber die geleistete Einzahlung wird dem Absender ein Schein ertheilt. Auf Briefe, welche deklarirtes Geld oder Geldeswerth enthalten, ferner auf rekommandirte Briefe und auf Packet-Adressen, es mögen zu denselben ordinäre oder geldwerthe Packete gehören, werden vorläufig baare Einzahlungen nicht angenommen. Vorerst können Briefe oder Brief-Adressen, worauf baare Einzahlungen Statt gefunden haben, nur mit den Fahrposten und den denselben gleichzuachtenden Postengattungen versandt werden. Am Bestimmungsorte wird dem Adressaten ein Formular zum Auslieferungsschein und zugleich der Brief oder die Brief-Adresse behändigt. Gegen den vollzogenen und untersiegelten Schein wird dem Adressaten der Betrag der Statt gefundenen Einzahlung ausgezahlt. Erfolgt die Bestellung des Scheines und Briefes durch den Briefträger, so wird dabei in gleicher Weise verfahren, wie bei der Bestellung des Auslieferungsscheines zu einem Geldbriefe. Die Mitsendung des baaren Geldes durch den Briefträger findet, wenn der Adressat am Orte der Post-Anstalt wohnt, nicht Statt. Wohnt der Adressat im Umkreise der Post-Anstalt, so können mäßige Beträge dem Land-Briefträger zur Auszahlung an die Adressaten mitgegeben werden. Wenn ein Brief, auf welchem eine Einzahlung Statt gefunden hat, nach dem Abgangsorte zuruckkommt, so wird derselbe dem Absender gegen Quittung und Aushändigung des Einlieferungsscheines zuruckgegeben. Ist der Absender äußerlich nicht zu erkennen, so geht der Brief an die Retour-Oeffnungs-Kommission. Kann auch auf diesem Wege der Absender nicht ermittelt werden, so wird derselbe, wie bei zurückgesandten Geldbriefen zur Empfangnahme öffentlich aufgefordert. Meldet sich der unbekannte Absender nicht, so wird der Brief dem General-Postamte eingereicht und der eingezahlte Betrag zur Post-Armen-Kasse abgeliefert. Die Porto-Taxe fur dergleichen Uebermittelungen setzt sich zusammen: 1) aus dem Porto für den Brief oder die Brief-Adresse nach den gewöhnlichen Sätzen und 2) aus der Einzahlungs-Gebühr. Die Einzahlungs-Gebühr beträgt als Minimum, namlich für eine Einzahlung unter und bis zu einem Thaler incl. 1/2 Sgr. und so fort für jeden Thaler oder Theil eines Thalers 1/2 Sgr. Es steht dem Absender frei, die Sendungen frankirt oder unfrankirt aufzugeben; doch kann die Bezahlung des Porto und der Einzahlungs-Gebühr nicht von einander getrennt werden. Bei nachzusendenden Briefen mit Einzahlungen wird das Porto für den Brief nach den für solche Fälle bestehenden allgemeinen Vorschriften erhoben. Die Einzahlungs-Gebuhr bleibt sich für alle Entfernungen gleich. Bei zuruckzusendenden Briefen mit Einzahlungen wird das Porto und die Gebühr nur fur den Hinweg, nicht aber fur den Ruckweg erhoben. Wenn Behorden, Corporationen oder Personen eine portofreie Rubrik gebrauchen, so kann dieselbe nur auf den Brief Anwendung finden. Die Gebühr fur die Einzahlung muß auch in solchen Fällen von dem Absender oder Empfänger entrichtet werden. Das Bestellgeld ist dem für gewöhnliche Briefe gleich. Für Betrage, welche durch die Landbriefträger uberbracht werden, ist das Bestellgeld für den Brief und das Geld 2 Sgr. Sobald die Erfahrung das Bedurfuiß der einzelnen Post-Anstalten an Zahlungsmitteln fur solche Geldzahlungen festgestellt hat, wird das General-Postamt Anordnungen treffen, damit überall die erforderlichen Summen zur prompten Berichtigung der Zahlungen bereit gehalten werden. Auch für den Fall eines, bis dahin etwa hervortretenden ungewöhnlichen Bedürfnisses an Zahlungsmitteln sind die Post-Anstalten mit der nöthigen Instrukt tion versehen worden. Es kann indeß in der ersten Zeides Bestehens der neuen Einrichtung dennoch der Fall eintreten, daß einzelne Auszahlungen um kurze Zeit verzögert werden. Wenn gleich solche Fälle thunlichst vermieden werden sollen, so wird doch dieserhalb ein Entschadigungs-Anspruch gegen die Post-Verwaltung nicht erhoben werden können.
Berlin, 23. November 1848.
General-Postamt.
Bekanntmachung.
Die durch die Allerhöchste Verordnung vom 24. Mai d. J. (Gesetz-Sammlung Nr. 29 pro 1848 und Bekanntmachung des Kön. General-Post-Amts vom 23. d. Mts. in 319 der Kölnischen Zeitung vom heutigen Tage) erlassene Bestimmung:
daß die Preußischen Post-Anstalten bei Aufgabe von Briefen oder Brief-Adressen auf Verlangen baare Zahlungen in kleinen Beträgen, bis zu 25 Thalern einschließlich, zur Wieder-Auszahlung an einen bestimmten Empfänger im Bereiche des Preußischen Post-Verwaltungs-Bezirks anzunehmen verpflichtet sein sollen,
wird vom 1. Dez. d. J. bei sämmtlichen Königl. Post-Anstalten zur Ausführung kommen.
In Köln wird dieses Geschäft durch die Ober-Post-Kasse in den vorgeschriebenen Dienststunden, mit Ausnahme der Stunden von 1 bis 3 Uhr Nachmittags besorgt werden.
Köln, den 29. November 1848.
Der Ober-Post-Direktor, Rehfeldt.
Bekanntmachung.
Am Samstag den 21. Dezember, Vormittags 9 Uhr, ollen im Lokale des Gastwirthes Heinze zu Mondorf, sunterhalb der Siegmündung, etwa 25 Schock Faschinen Faßreifenholz und 150 Bürden einjährige Weiden, welche auf der Insel Kemper-Wehrt geschnitten sind, so wie etwa 50 bis 60 Schock Faschinen vierjähriges Weidenholz, 5 Schock Kopfweidenholz und einige Klafter Pappelnbrandholz, welche in den königlichen Waarden bei Rheidt gehauen sind, öffentlich an den Meistbietenden verkauft werden.
Die Bedingungen des Verkaufs werden im Termine vor dem Ausgebote vorgelesen werden.
Köln, 23. November 1848.
Der Wasserbau-Inspektor, Schwedler.
Bekanntmachung.
Dem handeltreibenden Publikum zur Nachricht, daß für die auf der Köln-Mindener Eisenbahn transportirten und in Schalden von Deutz nach Köln gebrachten Güter eine Ermäßigung des Werftgeldes von 5 auf 3 Centimen,
des Krahnengeldes von 4 auf 2 Centimen,
des Waagegeldes von 4 auf 2 Centimen,
zusammen auf 7 Centimen pro Centner genehmigt worden ist und mit dem 1. Januar 1849 in Kraft treten soll.
Köln, den 27. November 1848.
Für den abwesenden Hafen-Kommissar.
Der Hafenmeister, Schlaegel.
Licitation in der gerichtlichen Theilungssache der Wittwe und Kinder von Heinrich Burbach, wird das Haus Weisbüttengasse Nr. 15 hiesiger Stadt sammt Hofraum, Garten und Hintergebäude Donnerstag den 14. Dezember d. J., Nachmittags 3 Uhr, vor dem unterzeichneten hierzu kommittirten Notar und auf dessen Schreibstube, woselbst Expertise und Heft der Bedingungen einzusehen sind, einer öffentlichen Versteigerung ausgesetzt und dem Meistbietenden definitiv zugeschlagen werden.
Köln, den 27. November 1848.
Fier.
Kölnische Dampfschleppschifffahrts-Gesellschaft.
Die Herren Aktionäre werden hierdurch benachrichtigt, daß am Mittwoch den 27. k. M. Dezember eine weitere Ratenzahlung von 15pCt. auf die neuen Aktien im Tempelhause hier Statt findet, wobei die am 2. Januar 1849 fälligen Zins-Coupons unserer Aktien und Obligationen schon in Zahlung angenommen werden.
Da die Quittungen über diese Ratenzahlung auch die Beträge der ersten und zweiten Einzahlung umfassen, so sind die früher ertheilten Bescheinigungen zuruck zu geben.
Koln, 25. November 1848.
Die Direktion.
L. Th. Rautenstrauch.
Niethen, Sub-Direktor.
Köln-Mindener Eisenbahn.
[Wir beabsichtigen], die Beförderung der Passagiere unserer Bahn und ihres Gepäcks nach und von dem Bahnhofe zu Deutz von und nach jedem Punkte der Stadte Deutz und Koln mittelst Omnibus und Droschken auf die Dauer von drei Jahren, vom 1. Januar 1849 ab, im Wege der Submission an denjenigen Fuhr-Unternehmer zu vergeben, welcher bei dem nachzuweisenden Besitze der erforderlichen und geeigneten Fuhrwerre und Pferde etc., die nach unserem Ermessen annehmbarsten Bedingungen stellt.
Unternehmungslustige haben ihre desfallsigen ausführlichen Offerten bis spatestens den 5. Dezember d. J. in unserem Geschäfts-Bureau (große Sporergasse hierselbst) abzugeben, wo auch die allgemeinen Bedingungen zu erhalten sind. — Die abgegebenen Offerten bleiben für die Submittenten bis zum 20. Dezember d. J. bindend.
Köln, den 18. November 1848.
Die Direktion.
Rheinische Eisenbahn-Gesellschaft.
Der Inhaber der Dividenden-Scheine Nr. 4 von den Stamm-Aktien unserer Gesellschaft Nr. 5381 bis 5385 hat uns die Anzeige gemacht, daß ihm dieselben abhanden gekommen seien, und hat daher auf die Mortifikation dieser Papiere bei uns angetragen.
Auf Grund des §. 22 der Statuten der Gesellschaft, fordern wir demnach den gegenwärtigen Besitzer jener Dividendenscheine hierdurch auf, längstens binnen zwölf Monaten von heute ab, entweder dieselben an uns einzuliefern oder seine etwanigen Rechte auf dieselben geltend zu machen.
Nach Ablauf der in dem citirten Paragraphen des Statuts festgesetzten Frist werden jene Dividendenscheine, falls sie nicht eingeliefert oder die Rechte darauf nicht geltend gemacht worden sind, öffentlich für nichtig und verschollen erklärt, und an deren Stelle dem Inhaber der Stamm-Aktien Nr. 5381-5385 neue Dividendenscheine Nr. 4 ausgefertigt werden.
Köln, 23. November 1848.
Die Direktion.
Hirte, Spezial-Direktor.
Futter gegen Mäuse, Ratten, Schwaben und Motten. Thurnmarkt Nr. 39.
Bekanntmachung.
Französische Nordbahn.
Personen-Fahrten auf den Zweigbahnen zwischen Lille und Calais und Dünkirchen.
Für die Winter-Periode 1848 und 1849 in Verbindung mit den See- und Eisenbahn-Fahrten nach London.
Von Lille nach
Calais
und
Dünkirchen.
6 1/2 Uhr Morgens in direkter Verbindung mit dem Abends vorher von Paris abgegangenem Zuge.
6 1/2 Uhr Morgens in direkter Verbindung mit dem Morgens vorher von Köln
12 1/4 Uhr Mittags in direkter Verbindung mit dem Morgens von Brüssel und Antwerpen
6 1/2 Uhr Abends in direkter Verbindung mit dem Vormittags von Paris
6 1/2 Uhr Abends in direkter Verbindung mit dem Nachm. vorher von Köln und Aachen
Von Calais
resp.
Dünkirchen
nach
Lille und
weiter
6 Uhr Morgens in direkter Verbindung mit dem Abends bis Lüttiich Paris eintreffendem Zuge.
11 1/4 Uhr Vormittags in direkter Verbindung mit dem Abends bis Brüssel und Antwerpen
6 Uhr Abends in direkter Verbindung mit dem Abends in Lille
6 Uhr Abends in direkter Verbindung mit folgenden Morgens in Paris
6 Uhr Abends in direkter Verbindung mit folgenden Abends in Aachen u. Köln
Zwischen Calais und Dover besteht eine regelmäßige Fahrt zur See zweimal täglich in jeder Richtung und in Verbindung mit den Tag- und Nachtzügen der South-Eastern Eisenbahn nach London. Die Dauer der Fahrt zur See währt nur 1 1/2 bis 2 Stunden.
Im neuen Laden, Obenmarspforten, gegenüber dem Jülichsplatz werden verkauft:
Regenschirme in schwerster Seide von 2 Thlr. 10 Sgr. bis 3 1/2 Thlr.
Zeugschirme von 22 Sgr. bis 1 Thlr. 15 Sgr.
Gebrauchte Schirmgestelle werden in Zahlung genommen. Reisetaschen mit starken Bügeln von 25 Sgr. bis 2 1/2 Thlr. Gestrickte Unterhosen und Jacken von 15 Sgr. bis 1 Thlr. 10 Sgr.
Cravatten in Atlas und Lasting von 7 Sgr. bis 1 Thlr.
Atlas, Shawls und Schlipse von 25 Sgr. bis 1 Thlr. 10 Sgr.
Wollene Herrenshawls von 8 Sgr. bis 20 Sgr. Foulards, bunte Taschentücher, Gummihosenträger u. s. w.
Ferner werden billig verkauft:
Feines Tuch und Buckskin zu Hosen, die Elle 20 Sgr. oder 1 Thlr. 15 Sgr. Westenstoffe, neueste geschmackvollste Muster, die Weste von 8 Sgr. bis 1 1/2 Thlr.
Schlafröcke und Hausröcke von 2 Thlr. bis 6 Thlr.
Winterpalletos vom stärksten Düffet zu 3 Thlr. 20 Sgr. bis 5 1/2 Thlr. Abd-el-Kader zu 5 Thlr. bis 7 Thlr.
Bournusse in gutem Tuch von 6 Thlr. bis 12 Thlr.
Alle Sorten Handschuhe von 2 Sgr. bis 15 Sgr.
NB. Die Waaren werden wirklich so billig verkauft wie die Preise angegeben sind.
Joseph Sachs aus Frankfurt a. M., im Hause des Hrn. J. M. Farina.
Obenmarspforten, gegenüber dem Jülichsplatze.
Geschäfts-Eröffnung.
Hiermit erlaube ich mir die ergebene Anzeige, daß ich mit dem heutigen Tage in der Follerstraße Nro 90 eine Bierbrauerei und Wirthschaft eröffne.
Mein Bestreben wird stets sein durch gute Getränke und Bedienung mir das Zutrauen meiner geehrten Gäste zu erwerben.
Koln, den 3. Dezember 1848
Paul Schmitz, Follerstraße Nro. 90.
Gasthof zum Telegraphen, dem Bonn-Kölner Bahnhofe gegenüber, Weidenbach 11-13.
Einem geehrten hiesigen und auswärtigen Publikum die ergebene Anzeige, daß ich meine Gastwirthschaft und Restauration eröffnet habe.
Durch vortreffliche, äußerst billige Weine, so wie gut zubereitete Speisen werde ich mich meinen Freunden und Gönnern besonders zu empfehl[e]n suchen.
H. Hermans.
Für Damen-Auswahl.
Von Seidenhüte zu Thlr. 1-10 bis Thlr. 3.
Sammethüte zu Thlr. 2 bis Thlr. 8.
Obenmarspforten Nr. 42.
ENGLISCHER HOF in Cöln.
Casinostrasse Nr. 1.
Empfiehlt einem reisenden Publikum auf's Angelegentlichste.
Herm. Jos. Thibus.
Coaks ist wieder in sehr guter Qualität vorräthig, in der Gaß-Erleuchtungs-Anstalt, Buschgasse 11.
Navigation transatlantique subsidiée par le Gouvernement.
En charge en ce port pour VERA-CRUZ.
Le beau Brick Belge „JENA“ de pre Classe, Capitaine J. A. Rieverts, èrendra marchandises à frêt et passagers pour partir le 15. Deceembre jour fixe.
S'adresser pour plus amples informations et le fret des marchandises â Mr. J. SIMONIS à Cologne o u à C. Brequigny et B. Kennedy, Courtiers de Navires à Anvers.
Anvers, ce 16. Octobre 1848.
Punsch-Essenz 18 Sgr. die Flasche bei H. Cron unter Gottesgnaden Nr. 13 u. 15.
HOTEL DE RUSSIE, Longue rue neuve 68, BRUXELLES.
Journaux et Bibliotheque.
SALLE DE BAINS.
Table d'hôte à 4 heures 1/2.
Zu der General-Versammlung des Vereins für Alterthums-Freunde im Rheinlande, welche Sonnabend den 9. Dezember um elf Uhr im Senats-Zimmer der königlichen Universität Statt finden wird, beehrt sich die verehrlichen Mitglieder des Vereins ergebenst einzuladen.
Bonn, den 5. Dezember 1848.
BürgerwehrCavallerie II. Escadron.
Appell den 8. Dezember c., Abends 8 Uhr, bei Dahlmeyer in der kleinen Budengasse.
Der Escadron-Chef.
Ausverkauf unter Fabrikpreis.
Um aufzuräumen, steht eine bedeutende Parthie deutsche Nationalkokarden abzugeben.
Bescheid bei der Exp.
Schwarz- und weiße Seidenbänder werden zu kaufen gesucht.
Die Elberfelderin wird dringend ersucht, den im März entflohenen und von ihr aufgefangeuen Raubvogel an die Kölnerin zurückzugeben.
Eine verheirathete Frau wünscht einige Stunden täglich Beschäftigung für häusliche Arbeit. Zu erfragen Breitstraße Nr. 70.
Verlegene und durch Flecken verdorbene Glacehandschuhe werden sowohl in einzelnen Paaren als großen Partien haltbar und schön schwarz gefärbt. Kupfergasse Nro. 8 bei Handschuhmacher Brabender.
Herrenkleider werden gewaschen und reparirt Herzogstraße Nr. 11.
Theater-Anzeige.
Freitag den 8. Dez.: Lucia die Braut von Lammermoor.
Große Oper in 3 Akten von Bellini.
Der Gerant: Korff.
Druck von J. W. Dietz, unter Hutmacher 17.
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(2017-03-20T13:08:10Z)
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Jürgen Herres: Konvertierung TUSTEP nach XML
(2017-03-20T13:08:10Z)
Maria Ermakova, Benjamin Fiechter, Susanne Haaf, Frank Wiegand: Konvertierung XML nach DTA-Basisformat
(2017-03-20T13:08:10Z)
Weitere Informationen:Die angegebenen Seitenzahlen beziehen sich auf die Ausgabe: Neue Rheinische Zeitung. Organ der Demokratie. Bd. 1 (Nummer 1 bis Nummer 183) Köln, 1. Juni 1848 bis 31. Dezember 1848. Glashütten im Taunus, Verlag Detlev Auvermann KG 1973.
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