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Neue Rheinische Zeitung. Nr. 151. Köln, 24. November 1848.

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Außen immer mehr zur Aufnahme des Kampfes vorbereiten werden. Preßburg ist 2 Meilen im Umfange verschanzt, welche Verschanzungen wiederum mit 140 Kanonen versehen sind. Zychayni führt den Oberbefehl über diese Verschanzungen, und es darf Niemand ohne seine Erlaubniß dieselben betreten. Ungarn ist nur noch von Neustattel und Tyrnau aus offen, im Uebrigen cernirt. Am 13. dieses ist das erste, und am 15. dieses das zweite Armeekorps gegen Ungarn marschirt. Die andern folgen in den nächsten Tagen, so daß am 20. dieses oder spätestens am 26. der Angriff auf Ungarn von allen Seiten stattfinden wird. Windischgrätz will sich am 18. d. ins Lager gegeben und das eingetretene trockene Wetter möglichst schnell benutzen. Indessen hat am 12. d. Simonich eine neue Schlappe erlitten, wobei er 300 Mann verloren hat. Viel Aufsehen in Pesth macht jetzt ein Schuß, der auf den Artillerie-General Bem abgefeuert wurde. Einer von den vielen gallizischen Husaren, welche zu den Ungarn übergetreten, beschuldigte Bem des Verraths und richtete einen Schuß auf ihn, der ihn leicht verwundete. Da man nun nicht weiß, auf welcher Seite der Verrath ist, so soll man beide in Verwahrsam gebracht haben. Ueber diese seltsame Thatsache schwebt indessen noch ein Dunkel.

(B. H.)
* Dresden, 17. Novbr.

Der Landtag ist heute Mittag vom Staatsminister Dr Braun für geschlossen erklärt worden.

X Leipzig, 19. Novbr.

Die sächsische Regierung leistet der preußischen Reaction freundnachbarliche Dienste und ein Theil der hiesigen Communalgarde leiht bereitwillig ihren Arm dazu. Auf Befehl der Behörde nahm die letztere eine Parthie Gewehre weg, welche für das nach Berlin bestimmte Freiwilligenkorps zusammengebracht war. Daß es in Folge dieser Gewaltthat zu einem Conflikt kommen würde, war vorauszusehen und wahrscheinlich beabsicht. Er erfolgte. Viele Verwundungen fanden statt. Die Erbitterung des Volkes ist groß. Das beliebte Mittel, Verstärkung des Militärs, ist natürlich sofort angewandt worden.

Breslau, 20. November, Abend 5 Uhr.

Wiederum ertönt der Generalmarsch. Die Waffen, welche der Magistrat in der vorigen Woche vom Thurmhofe nach dem Rathhause hatte bringen lassen, sollten aus der Stadt geschafft werden. Die Kisten waren bereits aufgeladen, als das Volk die Abfahrt verhinderte. Tausende von Menschen sammelten sich auf dem Ringe. Einzelne Redner versuchten die Menge zu beruhigen, indem sie ihr sagten, daß die Waffen fremdes Eigenthum wären, auf das man kein Recht habe. Die Menge bestand darauf, daß die Waffen im Rathhause verbleiben, da der Magistrat sie einmal eingezogen hat. Der Oberst der Bürgerwehr, Herr Engelmann, trat unter das Volk und erklärte, daß er ebenfalls das Zurückbehalten der Waffen wünsche und daß sie auch nicht werden weggeschafft werden. -- Kurz darauf wurden die Kisten auch in der That wieder abgeladen und in die Räume des Rathhauses gebracht.

(Br. Z.)
Elbing, 11. Novbr.

In der Stadtverordnetenversammlung kam heute eine Dank- und Vertrauens-Adresse für die National-Versammlung zur Sprache; die reaktionäre Minderzahl hinderte aber durch Fortgehen den Beschluß. -- Auf dem Lande, namentlich in der Niederung, sind die Agenten der Reaktion ungemein thätig. Leider sehen wir öffentliche Beamte unter ihnen eine bedeutende Stelle einnehmen. Landrath Abramowsky namentlich und Amtsrath Taureck finden es mit ihrer Stellung vereinbar, die Bauern zum Eintritt in den Preußenverein und zu einem Mißtrauensvotum gegen Phillips aufs Unumwundenste amtlich aufzufordern. Herr Ober-Präsident v. Auerswald, der vor einigen Tagen hier durchkam, äußerte aufs Bestimmteste, der König wolle von keinem Vergleich etwas wissen und sei zum Aeußersten entschlossen.

(N. R. Z.)
* Gumbinnen, 17. November.

Sogar hier, wo die fanatische Liebe zur Ruhe und Ordnung jede freiere Bewegung und jede Neuerung zu unterdrücken gesucht und gewußt hat, ist doch endlich die starre Eisdecke gebrochen und alle Gemüther sind in Wallung und Unruhe gerathen und jeder, auch der strengste Büreaukrat, wenn er nur einigermaßen ein Rechtsgefühl besitzt, muß gestehen, daß von Seiten der Krone anerkannte Rechte verletzt und geschlossene Verträge gebrochen sind.

Mainz, 21. Nov.

Bei der Wahl der Bezirksräthe haben die hiesigen Demokraten einen glänzenden Sieg errungen. Ihre Kandidaten: Schöppler (2929 Stimmen), Wittmann (2926 St.), Zitz (2921 St.) und Chary (2918 St.) sind mit immenser Majorität aus der Urne hervorgegangen.

Unter den Kandidaten der Gegner (Konstitutionellen und Ultramontanen) hatte Hestermann die meisten, d. h. 714 Stimmen. Die Demokraten 3/4, die Uebrigen noch nicht [unleserliches Material]/4.

* Trier, 21. Novbr.

Es fand heute die Wahl eines Stellvertreters für Berlin statt. Mit 27 unter 31 Stimmen ging unser Mitbürger, Advokat Schily, als Stellvertreter aus der Wahlurne hervor. -- An der Mosel bewaffnet und organisirt sich die Landwehr überall.

!!! Frankfurt, 21. November.

Sitzung der National-Versammlung. Präsident v. Gagern. Tagesordnung: Artikel 7 und 8 der Verfassung, Vor derselben theilt der Präsident der sehr unzahlreichen Versammlung den Austritt von Behr aus Würzburg wegen Alter, und fünf anderen Abgeordneten mit.

Mayer aus Ottobeuern soll interpelliren. (Ist nicht da).

Nach Verkündigung einiger lederner Berichte langt derselbe an und frägt das Reichsministerium wegen der übermäßigen Einquartirung des Kreises Ottobeuern in Schwaben. Herr Peucker wird in einigen Tagen antworten.

Tagesordnung: Artikel 7, § 33 ff.

Da die allgemeine Diskussion über Artikel 7 gestern schon abgelehnt, auch die spezielle über § 33, stimmt man über diesen Paragraph sofort ab, so wie über § 34 bei dem man auch die Diskussion wegzulassen beschließt. Die Linke wollte diskutiren.

§ 33.

"Das deutsche Reich soll ein Zoll- und Handelsgebiet bilden, umgeben von gemeinschaftlicher Zollgränze, mit Wegfall aller Binnenzölle."

Nach dem volkswirthschaftlichen Ausschuß mit 194 gegen 185 Stimmen unter Bravo links angenommen.

"Die Aussonderung einzelner Orts- und Gebietstheile aus der Zolllinie bleibt der Reichsgewalt vorbehalten."

Dieser den ersten Satz nach beliebter Manier halb aufhebende Nachsatz wird nach dem Verfassungsausschuß auch angenommen.

"Der Reichsgewalt bleibt es ferner vorbehalten, auch außerdeutsche Länder und Landestheile mittelst besonderer Verträge dem deuschen Zollgebiete anzuschließen."

Wird angenommen nach beiden Ausschüssen.

§ 34 nach folgender Fassung:

"Die Reichsgewalt ausschließlich hat die Gesetzgebung über das gesammte Zollwesen, so wie uber gemeinschaftliche Produktions- und Verbrauchssteuern. Welche Produktions- und Verbrauchssteuern gemeinschaftliche sein sollen, bestimmt die Reichsgesetzgebung."

§ 35. Auf die Diskussion verzichtet man Nach langer Debatte über die Fragestellung erhält der Paragraph folgende Fassung:

"Die Erhebung und Verwaltung der Zölle, so wie der gemeinschaftlichen Produktions- und Verbrauchssteuern geschieht nach Anordnung und unter Oberaufsicht der Reichsgewalt. Aus dem Ertrage wird ein bestimmter Theil nach Maßgabe des Budgets für die Ausgaben des Reichs vorweg genommen. Das Uebrige wird an die einzelnen Staaten vertheilt. Ein besonderes Reichsgesetz wird hierüber das Nähere feststellen.

§ 36.

"Die einzelnen deutschen Staaten sind nicht befugt, auf Güter, welche über die Reichsgränze ein- oder ausgehen, Zölle zu legen."

§ 37.

"Auf welche Gegenstände die einzelnen Staaten Produktions- oder Verbrauchssteuern für Rechnung des Staats oder einzelner Gemeinden legen dürfen, und welche Bedingungen und Beschränkungen dabei eintreten sollen, wird durch die Reichsgesetzgebung bestimmt."

§ 38.

"Die Reichsgewalt hat die Gesetzgebung über den Handel und die Schifffahrt und überwacht die Ausführung der darüber erlassenen Gesetze."

werden nach dem Verfassungsausschuß ohne Diskussion angenommen.

Ein Zusatz des volkswirthschaftlichen Ausschusses zu § 38:

"Die Reichsgewalt hat ein allgemeines Bankerottgesetz für ganz Deutschland zu erlassen,"

erregt ungeheure Heiterkeit, man fühlt den tiefen Sinn der in diesen naiven Worten liegt. Der Zusatz wird auch verworfen.

§ 39

"Gewerbliche Patente dürfen nur von Reichswegen und auf Grundlage eines Reichsgesetzes ertheilt werden."

Nach dem volkswirthschaftlichen Ausschuß mit 210 Stimmen gegen 173 verworfen.

Der §. lautet:

"Erfindungspatente werden ausschließlich von Reichswegen auf Grundlage eines Reichsgesetzes ertheilt. Auch steht der Reichsgewalt ausschließlich die Gesetzgebung gegen den Nachdruck von Büchern, gegen unbefugte Nachahmung von Kunstwerken, Fabrikzeichen, Muster und Formen, und gegen andere Beeinträchtigungen des geistigen Eigenthums zu."

Diskutirt wurde nicht. Der §. bildet ein mixtum von beiden Ausschüssen.

Art. 8. (§. 41 ff.) Bom Postwesen.

Nachdem der Präsident alle Anträge, die zu diesem Artikel gehören, verlesen hat, lehnt man die allgemeine und spezielle Diskussion ab. (Sie wissen noch, daß immer 100 Mitglieder für die Diskussion stimmen müssen um eine solche herbeizufuhren).

§. 40. Statt der Anträge der beiden Ausschüsse werden folgende Anträge von Cnyrim angenommen:

"Der Reichsgewalt steht die Gesetzgebung und Oberaufsicht über das Postwesen im deutschen Reiche zu, namentlich über Organisation, Tarife, Transit, Portotheilung und die Verhältnisse zwischen den einzelnen Postverwaltungen."

"Dieselbe sorgt für eine gleichmäßige Anwendung der Gesetze, durch Vollzugsverordnungen und überwacht deren Durchführung in den einzelnen Staaten durch fortdauernde Kontrolle."

Man will nun noch über die Anträge der Minorität des volkswirthschaftlichen Ausschusses abstimmen.

Eisenstuck protestirt dagegen, da die eben angenommenen Anträge doch (wie immer) alles beim Alten lassen. (Oh!)

Dennoch stimmt man über diesen Minoritätsantrag ab, und nimmt ihn an, er lautet:

"Die Post soll nur im Sinne der Beförderung und Erleichterung des Verkehrs eingerichtet und verwaltet werden."

§ 41. Ohne Diskussion nach dem Verfassungsausschusse folgendermaßen:

"Postverträge mit ausländischen Postverwaltungen dürfen nur Seitens der Reichsgewalt geschlossen werden.

"Wo Reichspostverträge geschlossen werden, erlöschen die Verträge mit einzelnen deutschen Postverwaltungen."

§ 42.

"Die Reichsgewalt hat die Befugniß, so weit es ihr nöthig scheint, das deutsche Postwesen für Rechnung des Reichs in Gemäßheit eines zu erlassenden Reichsgesetzes zu übernehmen, vorbehaltlich billiger Entschädigung wohlerworbener Privatrechte.

Die Minorität des Ausschusses wollte blos sagen "vorbehaltlich billiger Entschädigung." Die Rechte und Linke adoptirte diesen Antrag. Das ganze Centrum nicht.

§ 43.

"Die Reichsgewalt hat ausschließlich die Gesetzgebung und Oberaufsicht über die Telegraphenlinie."

Mit 198 Stimmen gegen 175 verworfen nach dem volkswirthschaftlichen Ausschusse.

Der § wurde so angenommen:

"Die Reichsgewalt ist befugt, Telegraphenlinien anzulegen und die vorhandenen zu benutzen, oder auf dem Wege der Enteignung zu erwerben. Weitere Bestimmungen hierüber, so wie über Benutzung von Telegraphen für den Privatverkehr, sind einem Reichsgesetz vorbehalten."

Schneer interpellirt den Ausschuß, welcher das Gesetz über die Ministerverantwortlichkeit seit September in Arbeit hat und nicht fertig wird. (Centren: Oh! Oh!)

Mittermaier giebt auf diese Interpellation eine beruhigende Antwort.

Somit wurden 10 Paragraphen der Verfassung heut erledigt.

Schluß der Sitzung nach 2 Uhr.

Nächste Sitzung Donnerstag den 23. November. Tagesordnung: Fortsetzung der Verfassung (Artikel 9 ff.)

Frankfurt a. M.

Es ist unbeschreiblich, wie der Verfassungsausschuß die "Grundrechte" umgestaltet hat. So ist die Theilbarkeit der Grundstücke gestrichen; das Jagdrecht, wo es unter lästigem Titel erworben, nicht aufgehoben, sondern nur eine Ablösung zugelassen u. s. w.

(Speyerer Z.)
43 Bonn, 22. Novbr.

Die empörende Behandlung unserer Stadt verdient, der Rheinprovinz durch ihr Blatt bekannt zu werden. Die Stimmung der immensen Mehrheit, ausgenommen natürlich die Gemeinderäthe, die Hunderttausendmänner und eine Zahl reaktionärer Studenten, hatte sich unzweideutig zu Gunsten der Nationalversammlung ausgesprochen. Auch die Bürgerwehr, leider durch theils thatlose, theils reaktionäre Offiziere im Handeln gelähmt, stand auf dieser Seite. Ganz der Volkssache und der Steuerverweigerung feindlich ist der Gemeinderath, an seiner Spitze die Person des Oberbürgermeisters Oppenhoff, eines thätigen und bis auf einen gewissen Grad schlauen Bureaukraten. Durch eine kameradschaftliche, von Wehrmännern aller fünf Kompagnien eingeleitete Bürgerwehrversammlung wurde das Offizierkorps zu einer Generalversammlung gedrängt, welche den ausgesprochenen Zweck hatte, die Wahl des Abgeordneten zum Berliner Bürgerwehrkongreß vorzunehmen. Dies war am vorigen Sonnabend. Nach erledigter Wahl wurde von der Bürgerwehr, der sich eine neu zu organisirende Studentenkompagnie anschloß, einstimmig beschlossen, die Steuerverweigerung mit den Waffen zu unterstützen und zu diesem Zwecke die Thore zu besetzen. Nur darin war Meinungsverschiedenheit, ob man darüber erst mit den Behörden sich erklären und ob man die einzuführenden Nahrungsmittel, zum Zweck späterer Nachzahlung, solle anschreiben lassen. Jener Punkt erledigte sich durch die Erklärung des Bürgerwehr-Obersten Petazzi, er werde abdanken, wenn man ihn zu solchen Schritten nöthige. Hierauf gab man ihm Frist, sich mit der Behörde zu benehmen, um sich dann definitiv zu erklären, und er brachte jetzt vom Oberbürgermeister die Antwort: dieser protestire zwar gegen den Schritt der Bürgerwehr: allein die Steuerbeamten würden nicht ferner an den Thoren Zahlungen zwangsweise einfordern, das Militär aber (Dragoner), welche er am Morgen zum Zollschutz requirirt habe, solle sogleich zurückgezogen werden, wenn die Bürgerwehr die Zollkasse besetzen und für deren Sicherheit garantiren wolle. Die Bürgerwehr nahm diese Konvention an und berief für den folgenden Tag eine Volksversammlung, welche zur Wahrung dieser Konvention einen Sicherheitsausschuß wählte. So gingen Sonntag und Montag früh alle Nahrungsmittel frei ein. Ich erwähne noch, daß das Militär vom Oberbürgermeister requirirt worden ist, ohne daß vorher das Plenum der Bürgerwehr sich erklärt hatte, nachdem blos die Offiziere, denen die Behörde das Ansinnen gestellt, zum Zollschutz einzuschreiten, diese empörende Forderung abgelehnt.

Plötzlich nun erschien Montag 1 Uhr das 27. Infanterieregiment auf Dampfbooten von Worms anlangend: man hat diesen aus Sachsen geworbenen Truppen den Ehrenberuf zuertheilt, überall die Polizeibüttel zu spielen, man hat sie, die Preußen, nachbarlich dazu verbraucht, in dem "ausländischen" Worms die rothe Fahne zu bestrafen auf Kosten der Bürger-Kochtöpfe, und so verwandte man sie auch hier. Das furchtbar über den Behördenverrath ergrimmte Volk wollte Nachmittags 5 Uhr die Truppen angreifen und herausschlagen, um so mehr als einige Verwundungen auf dem Markte vorkamen. Aber, den Zuzug vom Lande, der allerdings würde stattgefunden haben, hinzugerechnet, hätte man, da das Bürgerwehrkommando für Ausrüstung der Mannschaft gar nichts gethan hatte, da vielmehr arglistig fast alle Pulvervorräthe heimlich mit Beschlag belegt und entfernt worden waren, schwerlich 1000 Kämpfer, und diese meist nur halb bewaffnet, einer Truppenmasse von mehr als 1000 Mann entgegenzustellen gehabt, die am folgenden Tage noch Verstärkung und von Köln her am halben Abend Geschütz bekam. Die Parteiführer konnten unter diesen Umständen die Würfel nicht fallen lassen: die Nacht verstrich unruhig, aber ohne blutigen Zusammenstoß. Jetzt leben wir unter dem lieblichsten Säbelregiment. Die Bürgerwehr ist "suspendirt", aber noch nicht entwaffnet, auch keinerlei Belagerungszustand ausgesprochen; dennoch werden alle Gesetze zum Schutz der persönlichen Freiheit mit den Spornen niedergetreten. Man verhaftet Leute, die Waffen tragen, und steckt Jemanden, der einen Säbel führt, eine Nacht auf die Hauptwache. Einen Bürger, dem dies begegnete, haben die Soldaten niedergeworfen und ins Gesicht getreten. Die Thore sind besetzt, die Straßen um die Stadt werden von Dragonerpikets beritten. Der Studentenkompagnie ist die Aula für ihre Berathungen weggenommen worden. Zu Studenten auf dem Markte sagte ein Lieutenant: "Man behandelt Euch Hunde noch viel zu rücksichtsvoll", worauf einer der besten Schützen der Universität ihn gefordert hat, um ihn in etwas ruhigerer Stunde ungemüthlich zu zeichnen. Das Roheste ist eine Haussuchung nach Waffen und Munition, die man in einem Hause vor dem Thore, beim Steinhauermeister Weiler vorgenommen hat. 150 Mann umstellten das Haus, durchsuchten es, Alles drüber und drunter werfend, fand aber nichts. Diese Durchsuchung fand auf eine bloße Anweisung des Oberbürgermeisters bei nächtlicher Weile statt. -- Das ist unsere Habeas-Corpus-Acte -- und hatte zur Folge, daß die Frau vor Schrecken einige Monat zu früh mit einem todten Kinde niedergekommen ist und gefährlich krank liegt. Die Sache ist gerichtlich anhängig gemacht. Verhaftsbefehle auf rechtmäßigem Wege haben sie nicht erlangen können, es waren aber jetzt, wie man sagt, gegen einige Parteihäupter "polizeiliche Maßregeln angewendet, und wer mag der totalen Gesetzlosigkeit verfallen? Das ist jetzt der Zustand in Bonn, und doch ist bis heute der Belagerungszustand nicht erklärt. Die Stimmung ist erbittert, aber zum Zusammenstoß, den jetzt die Gegenpartei zu wünschen scheint, dürfte es nicht mehr kommen.

Düsseldorf, 22. Nov.

In Folge der heute Morgen früh erfolgten Erklärung des Belagerungszustandes über Stadt und Sammtgemeinde Düsseldorf trat das Offizier-Korps sofort (um 9 Uhr Morgens) zusammen und faßte in Erwägung der Umstände, daß die Bürgergarde in Folge des wortbrüchigen Verfahrens des Chef-Präsidenten von Spiegel plötzlich überrumpelt und gewissermaßen gefangen genommen, und 3 Kompagnien, die 6., 7. und 8. durch die Militärgewalt von der Legion abgeschnitten worden. -- Ferner in Erwägung, daß unter diesen Umständen ein aktives Auftreten der Bürgerwehr nur das Blut der Tapfersten und Muthigsten kosten würde, ohne der Sache der Freiheit den geringsten Nutzen zu bringen, da nicht die kleinste Hoffnung zu einem günstigen Resultate vorliegt, den Beschluß:

"bei dem passiven Widerstande zu beharren, jedoch die Waffen nicht abzugeben, sondern es der betreffenden Behörde zu überlassen, die Einforderung derselben zu bewerkstelligen."

Zugleich hat das Offizierkorps einen feierlichen Protest gegen die ungesetzlichen Maßregeln des Belagerungszustandes, so wie gegen das Verfahren des Regierungspräsidenten von Spiegel aufgenommen und wird demselben jede mögliche Verbreitung und gesetzliche Folge zu geben versuchen.

Vorgelesen, genehmigt und unterzeichnet.

Das anwesende Offizierkorps:

(gez.) L. Cautador, provisorischer Chef.

L. Clasen, stellvertretender Chef.

Groote. C. Hilgers. Th. Port. Farina. Hütter. W. Severin. W. Bauer. P. Peiffer. Dorff. Hannemann. Gust. Busch. Stehling. Schleger. Aug. Dicker. W. Nowack. Clasen. Gustav Krauß. H. Seelig. Deußen. Krumfinger. Ch. Lieber. Hölterhoff. M, Seelig. W. Volkhardt. Jos. Fuchs. C. Thelen. Spohr. F. Beeking. Schooff. Barths. A. Arndts.

Protest.

Bürgergarde zu Düsseldorf.

Das Offizierkorps der Bürgergarde erhebt hiermit feierlichen Protest gegen die in dem Publikandum des Belagerungszustandes enthaltenen Beschuldigungen und die darin angegebenen Gründe und erklärt das ganze Verfahren für ein durchaus ungesetzliches.

Insbesondere beschuldigt es den Regierungspräsidenten von Spiegel eines wortbrüchigen Verfahrens, indem derselbe am Montag den 20. d. M. einer Deputation, bestehend aus dem Chef der Bürgerwehr, dessen Stellvertreter, dem stellvertretenden Oberbürgermeister Herrn Dietze, dem Bürgerwehrhauptmann Groote und Zugführer Spohr, in ganz bestimmten Ausdrücken erklärte:"Es würde der Belagerungszustand der Stadt nicht ohne vorherige Verwarnung und ohne vorherige Anzeige an den Oberbürgermeister und Chef der Bürgergarde und nur bei gewaltsamen Schritten Seitens der Bürgerwehr ausgesprochen werden,"worauf der Chef erklärte, daß er für die Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung in der Stadt durch die Bürgerwehr einstehe.

Düsseldorf, den 22. Nov. 1848.

Das anwesende Offizierkorps.

(Folgen die Unterschriften.)

* Gerresheim, 20. Novbr.

Heute Morgen fand in hiesiger großen Pfarrkirche die Todtenfeier für den Martyrer Robert Blum statt. Diese kirchliche Handlung machte einen tiefen Eindruck auf die anwesende Menschenmasse. Robert Blum ist todt, aber sein Geist, er lebt und wirkt mächtig; er schwebt über dem Volke, dasselbe erstarkend auf der Bahn zur Erstrebung unseres Zieles.

* Mülheim, 19. November,

Mißtrauens-Votum gegen den Gemeinderath zu Mülheim am Rhein.

Dadurch schon, daß die bekannte Anerkennungs-Adresse für die National-Versammlung zu Berlin, ohne Rücksicht darauf, daß dieselbe fast von allen Stadtbewohnern unterschrieben, von unserem bisherigen Stadtrathe nicht zu der seinigen gemacht wurde; stellte sich hinlänglich heraus, daß derselbe das Vertrauen unserer Stadtbewohner fürder nicht mehr besitzt. Wenn wir demselben auch nicht gerade divergirende Ansichten wie Absichten, in Widerstreit mit den unsrigen, vorwerfen möchten, so glauben wir doch in jeder Zeit, und besonders in einer Zeit, wo die kleinste Zerspliterung unheilbringend werden könnte, auch Theilnahmlosigkeit und Unentschiedenheit, in Bezug auf das Politische, besonders von der Leitung unserer inneren Verwaltung entfernen zu mussen; denn nur Entschiedenheit kann das jetzt in Gefahr schwebende Vaterland retten; Halbheit war stets unser größtes Unheil.

Wir können demgemäß nicht umhin, eine entschiedene Mißbilligung gegen die zweideutige Stellung des Gemeinderathes, den fraglichen Beschlüssen gegenüber hiermit auszusprechen, und stellen es der Ehre desselben anheim, ob er sein Amt noch ferner beizubehalten für gut findet.

Wir ersuchen Sie, uns binnen 24 Stunden die Entschließungen desselben hierüber mittheilen zu wollen.

Folgendes Amendement wurde von der Volksversammlung einstimmig angenommen:

"Denjenigen Gemeinderäthen und Beigeordneten, die gegen die Adresse der Volksversammlung votirt haben, es anheim zu stellen, ob sie es mit ihrer Ehre noch ferner verträglich finden, ihr Amt beizubehalten."

Im Namen der Volksversammlung die gewählte Deputation.

Folgen die Unterschriften.

Eingereicht am 19. Novbr. c., Vormittags [unleserliches Material]1 1/2 Uhr.

* Neheim bei Arnsberg, 19. November.

An Kaplan Gelshorn, Abgeordneter für den Kreis Arnsberg, wurde vor einigen

Außen immer mehr zur Aufnahme des Kampfes vorbereiten werden. Preßburg ist 2 Meilen im Umfange verschanzt, welche Verschanzungen wiederum mit 140 Kanonen versehen sind. Zychayni führt den Oberbefehl über diese Verschanzungen, und es darf Niemand ohne seine Erlaubniß dieselben betreten. Ungarn ist nur noch von Neustattel und Tyrnau aus offen, im Uebrigen cernirt. Am 13. dieses ist das erste, und am 15. dieses das zweite Armeekorps gegen Ungarn marschirt. Die andern folgen in den nächsten Tagen, so daß am 20. dieses oder spätestens am 26. der Angriff auf Ungarn von allen Seiten stattfinden wird. Windischgrätz will sich am 18. d. ins Lager gegeben und das eingetretene trockene Wetter möglichst schnell benutzen. Indessen hat am 12. d. Simonich eine neue Schlappe erlitten, wobei er 300 Mann verloren hat. Viel Aufsehen in Pesth macht jetzt ein Schuß, der auf den Artillerie-General Bem abgefeuert wurde. Einer von den vielen gallizischen Husaren, welche zu den Ungarn übergetreten, beschuldigte Bem des Verraths und richtete einen Schuß auf ihn, der ihn leicht verwundete. Da man nun nicht weiß, auf welcher Seite der Verrath ist, so soll man beide in Verwahrsam gebracht haben. Ueber diese seltsame Thatsache schwebt indessen noch ein Dunkel.

(B. H.)
* Dresden, 17. Novbr.

Der Landtag ist heute Mittag vom Staatsminister Dr Braun für geschlossen erklärt worden.

X Leipzig, 19. Novbr.

Die sächsische Regierung leistet der preußischen Reaction freundnachbarliche Dienste und ein Theil der hiesigen Communalgarde leiht bereitwillig ihren Arm dazu. Auf Befehl der Behörde nahm die letztere eine Parthie Gewehre weg, welche für das nach Berlin bestimmte Freiwilligenkorps zusammengebracht war. Daß es in Folge dieser Gewaltthat zu einem Conflikt kommen würde, war vorauszusehen und wahrscheinlich beabsicht. Er erfolgte. Viele Verwundungen fanden statt. Die Erbitterung des Volkes ist groß. Das beliebte Mittel, Verstärkung des Militärs, ist natürlich sofort angewandt worden.

Breslau, 20. November, Abend 5 Uhr.

Wiederum ertönt der Generalmarsch. Die Waffen, welche der Magistrat in der vorigen Woche vom Thurmhofe nach dem Rathhause hatte bringen lassen, sollten aus der Stadt geschafft werden. Die Kisten waren bereits aufgeladen, als das Volk die Abfahrt verhinderte. Tausende von Menschen sammelten sich auf dem Ringe. Einzelne Redner versuchten die Menge zu beruhigen, indem sie ihr sagten, daß die Waffen fremdes Eigenthum wären, auf das man kein Recht habe. Die Menge bestand darauf, daß die Waffen im Rathhause verbleiben, da der Magistrat sie einmal eingezogen hat. Der Oberst der Bürgerwehr, Herr Engelmann, trat unter das Volk und erklärte, daß er ebenfalls das Zurückbehalten der Waffen wünsche und daß sie auch nicht werden weggeschafft werden. — Kurz darauf wurden die Kisten auch in der That wieder abgeladen und in die Räume des Rathhauses gebracht.

(Br. Z.)
Elbing, 11. Novbr.

In der Stadtverordnetenversammlung kam heute eine Dank- und Vertrauens-Adresse für die National-Versammlung zur Sprache; die reaktionäre Minderzahl hinderte aber durch Fortgehen den Beschluß. — Auf dem Lande, namentlich in der Niederung, sind die Agenten der Reaktion ungemein thätig. Leider sehen wir öffentliche Beamte unter ihnen eine bedeutende Stelle einnehmen. Landrath Abramowsky namentlich und Amtsrath Taureck finden es mit ihrer Stellung vereinbar, die Bauern zum Eintritt in den Preußenverein und zu einem Mißtrauensvotum gegen Phillips aufs Unumwundenste amtlich aufzufordern. Herr Ober-Präsident v. Auerswald, der vor einigen Tagen hier durchkam, äußerte aufs Bestimmteste, der König wolle von keinem Vergleich etwas wissen und sei zum Aeußersten entschlossen.

(N. R. Z.)
* Gumbinnen, 17. November.

Sogar hier, wo die fanatische Liebe zur Ruhe und Ordnung jede freiere Bewegung und jede Neuerung zu unterdrücken gesucht und gewußt hat, ist doch endlich die starre Eisdecke gebrochen und alle Gemüther sind in Wallung und Unruhe gerathen und jeder, auch der strengste Büreaukrat, wenn er nur einigermaßen ein Rechtsgefühl besitzt, muß gestehen, daß von Seiten der Krone anerkannte Rechte verletzt und geschlossene Verträge gebrochen sind.

Mainz, 21. Nov.

Bei der Wahl der Bezirksräthe haben die hiesigen Demokraten einen glänzenden Sieg errungen. Ihre Kandidaten: Schöppler (2929 Stimmen), Wittmann (2926 St.), Zitz (2921 St.) und Chary (2918 St.) sind mit immenser Majorität aus der Urne hervorgegangen.

Unter den Kandidaten der Gegner (Konstitutionellen und Ultramontanen) hatte Hestermann die meisten, d. h. 714 Stimmen. Die Demokraten 3/4, die Uebrigen noch nicht [unleserliches Material]/4.

* Trier, 21. Novbr.

Es fand heute die Wahl eines Stellvertreters für Berlin statt. Mit 27 unter 31 Stimmen ging unser Mitbürger, Advokat Schily, als Stellvertreter aus der Wahlurne hervor. — An der Mosel bewaffnet und organisirt sich die Landwehr überall.

!!! Frankfurt, 21. November.

Sitzung der National-Versammlung. Präsident v. Gagern. Tagesordnung: Artikel 7 und 8 der Verfassung, Vor derselben theilt der Präsident der sehr unzahlreichen Versammlung den Austritt von Behr aus Würzburg wegen Alter, und fünf anderen Abgeordneten mit.

Mayer aus Ottobeuern soll interpelliren. (Ist nicht da).

Nach Verkündigung einiger lederner Berichte langt derselbe an und frägt das Reichsministerium wegen der übermäßigen Einquartirung des Kreises Ottobeuern in Schwaben. Herr Peucker wird in einigen Tagen antworten.

Tagesordnung: Artikel 7, § 33 ff.

Da die allgemeine Diskussion über Artikel 7 gestern schon abgelehnt, auch die spezielle über § 33, stimmt man über diesen Paragraph sofort ab, so wie über § 34 bei dem man auch die Diskussion wegzulassen beschließt. Die Linke wollte diskutiren.

§ 33.

„Das deutsche Reich soll ein Zoll- und Handelsgebiet bilden, umgeben von gemeinschaftlicher Zollgränze, mit Wegfall aller Binnenzölle.“

Nach dem volkswirthschaftlichen Ausschuß mit 194 gegen 185 Stimmen unter Bravo links angenommen.

„Die Aussonderung einzelner Orts- und Gebietstheile aus der Zolllinie bleibt der Reichsgewalt vorbehalten.“

Dieser den ersten Satz nach beliebter Manier halb aufhebende Nachsatz wird nach dem Verfassungsausschuß auch angenommen.

„Der Reichsgewalt bleibt es ferner vorbehalten, auch außerdeutsche Länder und Landestheile mittelst besonderer Verträge dem deuschen Zollgebiete anzuschließen.“

Wird angenommen nach beiden Ausschüssen.

§ 34 nach folgender Fassung:

„Die Reichsgewalt ausschließlich hat die Gesetzgebung über das gesammte Zollwesen, so wie uber gemeinschaftliche Produktions- und Verbrauchssteuern. Welche Produktions- und Verbrauchssteuern gemeinschaftliche sein sollen, bestimmt die Reichsgesetzgebung.“

§ 35. Auf die Diskussion verzichtet man Nach langer Debatte über die Fragestellung erhält der Paragraph folgende Fassung:

„Die Erhebung und Verwaltung der Zölle, so wie der gemeinschaftlichen Produktions- und Verbrauchssteuern geschieht nach Anordnung und unter Oberaufsicht der Reichsgewalt. Aus dem Ertrage wird ein bestimmter Theil nach Maßgabe des Budgets für die Ausgaben des Reichs vorweg genommen. Das Uebrige wird an die einzelnen Staaten vertheilt. Ein besonderes Reichsgesetz wird hierüber das Nähere feststellen.

§ 36.

„Die einzelnen deutschen Staaten sind nicht befugt, auf Güter, welche über die Reichsgränze ein- oder ausgehen, Zölle zu legen.“

§ 37.

„Auf welche Gegenstände die einzelnen Staaten Produktions- oder Verbrauchssteuern für Rechnung des Staats oder einzelner Gemeinden legen dürfen, und welche Bedingungen und Beschränkungen dabei eintreten sollen, wird durch die Reichsgesetzgebung bestimmt.“

§ 38.

„Die Reichsgewalt hat die Gesetzgebung über den Handel und die Schifffahrt und überwacht die Ausführung der darüber erlassenen Gesetze.“

werden nach dem Verfassungsausschuß ohne Diskussion angenommen.

Ein Zusatz des volkswirthschaftlichen Ausschusses zu § 38:

„Die Reichsgewalt hat ein allgemeines Bankerottgesetz für ganz Deutschland zu erlassen,“

erregt ungeheure Heiterkeit, man fühlt den tiefen Sinn der in diesen naiven Worten liegt. Der Zusatz wird auch verworfen.

§ 39

„Gewerbliche Patente dürfen nur von Reichswegen und auf Grundlage eines Reichsgesetzes ertheilt werden.“

Nach dem volkswirthschaftlichen Ausschuß mit 210 Stimmen gegen 173 verworfen.

Der §. lautet:

„Erfindungspatente werden ausschließlich von Reichswegen auf Grundlage eines Reichsgesetzes ertheilt. Auch steht der Reichsgewalt ausschließlich die Gesetzgebung gegen den Nachdruck von Büchern, gegen unbefugte Nachahmung von Kunstwerken, Fabrikzeichen, Muster und Formen, und gegen andere Beeinträchtigungen des geistigen Eigenthums zu.“

Diskutirt wurde nicht. Der §. bildet ein mixtum von beiden Ausschüssen.

Art. 8. (§. 41 ff.) Bom Postwesen.

Nachdem der Präsident alle Anträge, die zu diesem Artikel gehören, verlesen hat, lehnt man die allgemeine und spezielle Diskussion ab. (Sie wissen noch, daß immer 100 Mitglieder für die Diskussion stimmen müssen um eine solche herbeizufuhren).

§. 40. Statt der Anträge der beiden Ausschüsse werden folgende Anträge von Cnyrim angenommen:

„Der Reichsgewalt steht die Gesetzgebung und Oberaufsicht über das Postwesen im deutschen Reiche zu, namentlich über Organisation, Tarife, Transit, Portotheilung und die Verhältnisse zwischen den einzelnen Postverwaltungen.“

„Dieselbe sorgt für eine gleichmäßige Anwendung der Gesetze, durch Vollzugsverordnungen und überwacht deren Durchführung in den einzelnen Staaten durch fortdauernde Kontrolle.“

Man will nun noch über die Anträge der Minorität des volkswirthschaftlichen Ausschusses abstimmen.

Eisenstuck protestirt dagegen, da die eben angenommenen Anträge doch (wie immer) alles beim Alten lassen. (Oh!)

Dennoch stimmt man über diesen Minoritätsantrag ab, und nimmt ihn an, er lautet:

„Die Post soll nur im Sinne der Beförderung und Erleichterung des Verkehrs eingerichtet und verwaltet werden.“

§ 41. Ohne Diskussion nach dem Verfassungsausschusse folgendermaßen:

„Postverträge mit ausländischen Postverwaltungen dürfen nur Seitens der Reichsgewalt geschlossen werden.

„Wo Reichspostverträge geschlossen werden, erlöschen die Verträge mit einzelnen deutschen Postverwaltungen.“

§ 42.

„Die Reichsgewalt hat die Befugniß, so weit es ihr nöthig scheint, das deutsche Postwesen für Rechnung des Reichs in Gemäßheit eines zu erlassenden Reichsgesetzes zu übernehmen, vorbehaltlich billiger Entschädigung wohlerworbener Privatrechte.

Die Minorität des Ausschusses wollte blos sagen „vorbehaltlich billiger Entschädigung.“ Die Rechte und Linke adoptirte diesen Antrag. Das ganze Centrum nicht.

§ 43.

„Die Reichsgewalt hat ausschließlich die Gesetzgebung und Oberaufsicht über die Telegraphenlinie.“

Mit 198 Stimmen gegen 175 verworfen nach dem volkswirthschaftlichen Ausschusse.

Der § wurde so angenommen:

„Die Reichsgewalt ist befugt, Telegraphenlinien anzulegen und die vorhandenen zu benutzen, oder auf dem Wege der Enteignung zu erwerben. Weitere Bestimmungen hierüber, so wie über Benutzung von Telegraphen für den Privatverkehr, sind einem Reichsgesetz vorbehalten.“

Schneer interpellirt den Ausschuß, welcher das Gesetz über die Ministerverantwortlichkeit seit September in Arbeit hat und nicht fertig wird. (Centren: Oh! Oh!)

Mittermaier giebt auf diese Interpellation eine beruhigende Antwort.

Somit wurden 10 Paragraphen der Verfassung heut erledigt.

Schluß der Sitzung nach 2 Uhr.

Nächste Sitzung Donnerstag den 23. November. Tagesordnung: Fortsetzung der Verfassung (Artikel 9 ff.)

Frankfurt a. M.

Es ist unbeschreiblich, wie der Verfassungsausschuß die „Grundrechte“ umgestaltet hat. So ist die Theilbarkeit der Grundstücke gestrichen; das Jagdrecht, wo es unter lästigem Titel erworben, nicht aufgehoben, sondern nur eine Ablösung zugelassen u. s. w.

(Speyerer Z.)
43 Bonn, 22. Novbr.

Die empörende Behandlung unserer Stadt verdient, der Rheinprovinz durch ihr Blatt bekannt zu werden. Die Stimmung der immensen Mehrheit, ausgenommen natürlich die Gemeinderäthe, die Hunderttausendmänner und eine Zahl reaktionärer Studenten, hatte sich unzweideutig zu Gunsten der Nationalversammlung ausgesprochen. Auch die Bürgerwehr, leider durch theils thatlose, theils reaktionäre Offiziere im Handeln gelähmt, stand auf dieser Seite. Ganz der Volkssache und der Steuerverweigerung feindlich ist der Gemeinderath, an seiner Spitze die Person des Oberbürgermeisters Oppenhoff, eines thätigen und bis auf einen gewissen Grad schlauen Bureaukraten. Durch eine kameradschaftliche, von Wehrmännern aller fünf Kompagnien eingeleitete Bürgerwehrversammlung wurde das Offizierkorps zu einer Generalversammlung gedrängt, welche den ausgesprochenen Zweck hatte, die Wahl des Abgeordneten zum Berliner Bürgerwehrkongreß vorzunehmen. Dies war am vorigen Sonnabend. Nach erledigter Wahl wurde von der Bürgerwehr, der sich eine neu zu organisirende Studentenkompagnie anschloß, einstimmig beschlossen, die Steuerverweigerung mit den Waffen zu unterstützen und zu diesem Zwecke die Thore zu besetzen. Nur darin war Meinungsverschiedenheit, ob man darüber erst mit den Behörden sich erklären und ob man die einzuführenden Nahrungsmittel, zum Zweck späterer Nachzahlung, solle anschreiben lassen. Jener Punkt erledigte sich durch die Erklärung des Bürgerwehr-Obersten Petazzi, er werde abdanken, wenn man ihn zu solchen Schritten nöthige. Hierauf gab man ihm Frist, sich mit der Behörde zu benehmen, um sich dann definitiv zu erklären, und er brachte jetzt vom Oberbürgermeister die Antwort: dieser protestire zwar gegen den Schritt der Bürgerwehr: allein die Steuerbeamten würden nicht ferner an den Thoren Zahlungen zwangsweise einfordern, das Militär aber (Dragoner), welche er am Morgen zum Zollschutz requirirt habe, solle sogleich zurückgezogen werden, wenn die Bürgerwehr die Zollkasse besetzen und für deren Sicherheit garantiren wolle. Die Bürgerwehr nahm diese Konvention an und berief für den folgenden Tag eine Volksversammlung, welche zur Wahrung dieser Konvention einen Sicherheitsausschuß wählte. So gingen Sonntag und Montag früh alle Nahrungsmittel frei ein. Ich erwähne noch, daß das Militär vom Oberbürgermeister requirirt worden ist, ohne daß vorher das Plenum der Bürgerwehr sich erklärt hatte, nachdem blos die Offiziere, denen die Behörde das Ansinnen gestellt, zum Zollschutz einzuschreiten, diese empörende Forderung abgelehnt.

Plötzlich nun erschien Montag 1 Uhr das 27. Infanterieregiment auf Dampfbooten von Worms anlangend: man hat diesen aus Sachsen geworbenen Truppen den Ehrenberuf zuertheilt, überall die Polizeibüttel zu spielen, man hat sie, die Preußen, nachbarlich dazu verbraucht, in dem „ausländischen“ Worms die rothe Fahne zu bestrafen auf Kosten der Bürger-Kochtöpfe, und so verwandte man sie auch hier. Das furchtbar über den Behördenverrath ergrimmte Volk wollte Nachmittags 5 Uhr die Truppen angreifen und herausschlagen, um so mehr als einige Verwundungen auf dem Markte vorkamen. Aber, den Zuzug vom Lande, der allerdings würde stattgefunden haben, hinzugerechnet, hätte man, da das Bürgerwehrkommando für Ausrüstung der Mannschaft gar nichts gethan hatte, da vielmehr arglistig fast alle Pulvervorräthe heimlich mit Beschlag belegt und entfernt worden waren, schwerlich 1000 Kämpfer, und diese meist nur halb bewaffnet, einer Truppenmasse von mehr als 1000 Mann entgegenzustellen gehabt, die am folgenden Tage noch Verstärkung und von Köln her am halben Abend Geschütz bekam. Die Parteiführer konnten unter diesen Umständen die Würfel nicht fallen lassen: die Nacht verstrich unruhig, aber ohne blutigen Zusammenstoß. Jetzt leben wir unter dem lieblichsten Säbelregiment. Die Bürgerwehr ist „suspendirt“, aber noch nicht entwaffnet, auch keinerlei Belagerungszustand ausgesprochen; dennoch werden alle Gesetze zum Schutz der persönlichen Freiheit mit den Spornen niedergetreten. Man verhaftet Leute, die Waffen tragen, und steckt Jemanden, der einen Säbel führt, eine Nacht auf die Hauptwache. Einen Bürger, dem dies begegnete, haben die Soldaten niedergeworfen und ins Gesicht getreten. Die Thore sind besetzt, die Straßen um die Stadt werden von Dragonerpikets beritten. Der Studentenkompagnie ist die Aula für ihre Berathungen weggenommen worden. Zu Studenten auf dem Markte sagte ein Lieutenant: „Man behandelt Euch Hunde noch viel zu rücksichtsvoll“, worauf einer der besten Schützen der Universität ihn gefordert hat, um ihn in etwas ruhigerer Stunde ungemüthlich zu zeichnen. Das Roheste ist eine Haussuchung nach Waffen und Munition, die man in einem Hause vor dem Thore, beim Steinhauermeister Weiler vorgenommen hat. 150 Mann umstellten das Haus, durchsuchten es, Alles drüber und drunter werfend, fand aber nichts. Diese Durchsuchung fand auf eine bloße Anweisung des Oberbürgermeisters bei nächtlicher Weile statt. — Das ist unsere Habeas-Corpus-Acte — und hatte zur Folge, daß die Frau vor Schrecken einige Monat zu früh mit einem todten Kinde niedergekommen ist und gefährlich krank liegt. Die Sache ist gerichtlich anhängig gemacht. Verhaftsbefehle auf rechtmäßigem Wege haben sie nicht erlangen können, es waren aber jetzt, wie man sagt, gegen einige Parteihäupter „polizeiliche Maßregeln angewendet, und wer mag der totalen Gesetzlosigkeit verfallen? Das ist jetzt der Zustand in Bonn, und doch ist bis heute der Belagerungszustand nicht erklärt. Die Stimmung ist erbittert, aber zum Zusammenstoß, den jetzt die Gegenpartei zu wünschen scheint, dürfte es nicht mehr kommen.

Düsseldorf, 22. Nov.

In Folge der heute Morgen früh erfolgten Erklärung des Belagerungszustandes über Stadt und Sammtgemeinde Düsseldorf trat das Offizier-Korps sofort (um 9 Uhr Morgens) zusammen und faßte in Erwägung der Umstände, daß die Bürgergarde in Folge des wortbrüchigen Verfahrens des Chef-Präsidenten von Spiegel plötzlich überrumpelt und gewissermaßen gefangen genommen, und 3 Kompagnien, die 6., 7. und 8. durch die Militärgewalt von der Legion abgeschnitten worden. — Ferner in Erwägung, daß unter diesen Umständen ein aktives Auftreten der Bürgerwehr nur das Blut der Tapfersten und Muthigsten kosten würde, ohne der Sache der Freiheit den geringsten Nutzen zu bringen, da nicht die kleinste Hoffnung zu einem günstigen Resultate vorliegt, den Beschluß:

„bei dem passiven Widerstande zu beharren, jedoch die Waffen nicht abzugeben, sondern es der betreffenden Behörde zu überlassen, die Einforderung derselben zu bewerkstelligen.“

Zugleich hat das Offizierkorps einen feierlichen Protest gegen die ungesetzlichen Maßregeln des Belagerungszustandes, so wie gegen das Verfahren des Regierungspräsidenten von Spiegel aufgenommen und wird demselben jede mögliche Verbreitung und gesetzliche Folge zu geben versuchen.

Vorgelesen, genehmigt und unterzeichnet.

Das anwesende Offizierkorps:

(gez.) L. Cautador, provisorischer Chef.

L. Clasen, stellvertretender Chef.

Groote. C. Hilgers. Th. Port. Farina. Hütter. W. Severin. W. Bauer. P. Peiffer. Dorff. Hannemann. Gust. Busch. Stehling. Schleger. Aug. Dicker. W. Nowack. Clasen. Gustav Krauß. H. Seelig. Deußen. Krumfinger. Ch. Lieber. Hölterhoff. M, Seelig. W. Volkhardt. Jos. Fuchs. C. Thelen. Spohr. F. Beeking. Schooff. Barths. A. Arndts.

Protest.

Bürgergarde zu Düsseldorf.

Das Offizierkorps der Bürgergarde erhebt hiermit feierlichen Protest gegen die in dem Publikandum des Belagerungszustandes enthaltenen Beschuldigungen und die darin angegebenen Gründe und erklärt das ganze Verfahren für ein durchaus ungesetzliches.

Insbesondere beschuldigt es den Regierungspräsidenten von Spiegel eines wortbrüchigen Verfahrens, indem derselbe am Montag den 20. d. M. einer Deputation, bestehend aus dem Chef der Bürgerwehr, dessen Stellvertreter, dem stellvertretenden Oberbürgermeister Herrn Dietze, dem Bürgerwehrhauptmann Groote und Zugführer Spohr, in ganz bestimmten Ausdrücken erklärte:„Es würde der Belagerungszustand der Stadt nicht ohne vorherige Verwarnung und ohne vorherige Anzeige an den Oberbürgermeister und Chef der Bürgergarde und nur bei gewaltsamen Schritten Seitens der Bürgerwehr ausgesprochen werden,“worauf der Chef erklärte, daß er für die Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung in der Stadt durch die Bürgerwehr einstehe.

Düsseldorf, den 22. Nov. 1848.

Das anwesende Offizierkorps.

(Folgen die Unterschriften.)

* Gerresheim, 20. Novbr.

Heute Morgen fand in hiesiger großen Pfarrkirche die Todtenfeier für den Martyrer Robert Blum statt. Diese kirchliche Handlung machte einen tiefen Eindruck auf die anwesende Menschenmasse. Robert Blum ist todt, aber sein Geist, er lebt und wirkt mächtig; er schwebt über dem Volke, dasselbe erstarkend auf der Bahn zur Erstrebung unseres Zieles.

* Mülheim, 19. November,

Mißtrauens-Votum gegen den Gemeinderath zu Mülheim am Rhein.

Dadurch schon, daß die bekannte Anerkennungs-Adresse für die National-Versammlung zu Berlin, ohne Rücksicht darauf, daß dieselbe fast von allen Stadtbewohnern unterschrieben, von unserem bisherigen Stadtrathe nicht zu der seinigen gemacht wurde; stellte sich hinlänglich heraus, daß derselbe das Vertrauen unserer Stadtbewohner fürder nicht mehr besitzt. Wenn wir demselben auch nicht gerade divergirende Ansichten wie Absichten, in Widerstreit mit den unsrigen, vorwerfen möchten, so glauben wir doch in jeder Zeit, und besonders in einer Zeit, wo die kleinste Zerspliterung unheilbringend werden könnte, auch Theilnahmlosigkeit und Unentschiedenheit, in Bezug auf das Politische, besonders von der Leitung unserer inneren Verwaltung entfernen zu mussen; denn nur Entschiedenheit kann das jetzt in Gefahr schwebende Vaterland retten; Halbheit war stets unser größtes Unheil.

Wir können demgemäß nicht umhin, eine entschiedene Mißbilligung gegen die zweideutige Stellung des Gemeinderathes, den fraglichen Beschlüssen gegenüber hiermit auszusprechen, und stellen es der Ehre desselben anheim, ob er sein Amt noch ferner beizubehalten für gut findet.

Wir ersuchen Sie, uns binnen 24 Stunden die Entschließungen desselben hierüber mittheilen zu wollen.

Folgendes Amendement wurde von der Volksversammlung einstimmig angenommen:

„Denjenigen Gemeinderäthen und Beigeordneten, die gegen die Adresse der Volksversammlung votirt haben, es anheim zu stellen, ob sie es mit ihrer Ehre noch ferner verträglich finden, ihr Amt beizubehalten.“

Im Namen der Volksversammlung die gewählte Deputation.

Folgen die Unterschriften.

Eingereicht am 19. Novbr. c., Vormittags [unleserliches Material]1 1/2 Uhr.

* Neheim bei Arnsberg, 19. November.

An Kaplan Gelshorn, Abgeordneter für den Kreis Arnsberg, wurde vor einigen

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          <p><pb facs="#f0003" n="0793"/>
Außen immer mehr zur Aufnahme des Kampfes vorbereiten werden. Preßburg ist 2 Meilen im Umfange verschanzt, welche Verschanzungen wiederum mit 140 Kanonen versehen sind. Zychayni führt den Oberbefehl über diese Verschanzungen, und es darf Niemand ohne seine Erlaubniß dieselben betreten. Ungarn ist nur noch von Neustattel und Tyrnau aus offen, im Uebrigen cernirt. Am 13. dieses ist das erste, und am 15. dieses das zweite Armeekorps gegen Ungarn marschirt. Die andern folgen in den nächsten Tagen, so daß am 20. dieses oder spätestens am 26. der Angriff auf Ungarn von allen Seiten stattfinden wird. Windischgrätz will sich am 18. d. ins Lager gegeben und das eingetretene trockene Wetter möglichst schnell benutzen. Indessen hat am 12. d. Simonich eine neue Schlappe erlitten, wobei er 300 Mann verloren hat. Viel Aufsehen in Pesth macht jetzt ein Schuß, der auf den Artillerie-General <hi rendition="#g">Bem</hi> abgefeuert wurde. Einer von den vielen gallizischen Husaren, welche zu den Ungarn übergetreten, beschuldigte Bem des Verraths und richtete einen Schuß auf ihn, der ihn leicht verwundete. Da man nun nicht weiß, auf welcher Seite der Verrath ist, so soll man beide in Verwahrsam gebracht haben. Ueber diese seltsame Thatsache schwebt indessen noch ein Dunkel.</p>
          <bibl>(B. H.)</bibl>
        </div>
        <div xml:id="ar151_015" type="jArticle">
          <head><bibl><author>*</author></bibl> Dresden, 17. Novbr.</head>
          <p>Der Landtag ist heute Mittag vom Staatsminister Dr Braun für geschlossen erklärt worden.</p>
        </div>
        <div xml:id="ar151_016" type="jArticle">
          <head><bibl><author>X</author></bibl> Leipzig, 19. Novbr.</head>
          <p>Die sächsische Regierung leistet der preußischen Reaction freundnachbarliche Dienste und ein Theil der hiesigen Communalgarde leiht bereitwillig ihren Arm dazu. Auf Befehl der Behörde nahm die letztere eine Parthie Gewehre weg, welche für das nach Berlin bestimmte Freiwilligenkorps zusammengebracht war. Daß es in Folge dieser Gewaltthat zu einem Conflikt kommen würde, war vorauszusehen und wahrscheinlich beabsicht. Er erfolgte. Viele Verwundungen fanden statt. Die Erbitterung des Volkes ist groß. Das beliebte Mittel, Verstärkung des Militärs, ist natürlich sofort angewandt worden.</p>
        </div>
        <div xml:id="ar151_017" type="jArticle">
          <head>Breslau, 20. November, Abend 5 Uhr.</head>
          <p>Wiederum ertönt der Generalmarsch. Die Waffen, welche der Magistrat in der vorigen Woche vom Thurmhofe nach dem Rathhause hatte bringen lassen, sollten aus der Stadt geschafft werden. Die Kisten waren bereits aufgeladen, als das Volk die Abfahrt verhinderte. Tausende von Menschen sammelten sich auf dem Ringe. Einzelne Redner versuchten die Menge zu beruhigen, indem sie ihr sagten, daß die Waffen fremdes Eigenthum wären, auf das man kein Recht habe. Die Menge bestand darauf, daß die Waffen im Rathhause verbleiben, da der Magistrat sie einmal eingezogen hat. Der Oberst der Bürgerwehr, Herr Engelmann, trat unter das Volk und erklärte, daß er ebenfalls das Zurückbehalten der Waffen wünsche und daß sie auch nicht werden weggeschafft werden. &#x2014; Kurz darauf wurden die Kisten auch in der That wieder abgeladen und in die Räume des Rathhauses gebracht.</p>
          <bibl>(Br. Z.)</bibl>
        </div>
        <div xml:id="ar151_018" type="jArticle">
          <head>Elbing, 11. Novbr.</head>
          <p>In der Stadtverordnetenversammlung kam heute eine Dank- und Vertrauens-Adresse für die National-Versammlung zur Sprache; die reaktionäre Minderzahl hinderte aber durch Fortgehen den Beschluß. &#x2014; Auf dem Lande, namentlich in der Niederung, sind die Agenten der Reaktion ungemein thätig. Leider sehen wir öffentliche Beamte unter ihnen eine bedeutende Stelle einnehmen. Landrath Abramowsky namentlich und Amtsrath Taureck finden es mit ihrer Stellung vereinbar, die Bauern zum Eintritt in den Preußenverein und zu einem Mißtrauensvotum gegen Phillips aufs Unumwundenste amtlich aufzufordern. Herr Ober-Präsident v. Auerswald, der vor einigen Tagen hier durchkam, äußerte aufs Bestimmteste, der König wolle von keinem Vergleich etwas wissen und sei zum Aeußersten entschlossen.</p>
          <bibl>(N. R. Z.)</bibl>
        </div>
        <div xml:id="ar151_019" type="jArticle">
          <head><bibl><author>*</author></bibl> Gumbinnen, 17. November.</head>
          <p>Sogar hier, wo die fanatische Liebe zur Ruhe und Ordnung jede freiere Bewegung und jede Neuerung zu unterdrücken gesucht und gewußt hat, ist doch endlich die starre Eisdecke gebrochen und alle Gemüther sind in Wallung und Unruhe gerathen und jeder, auch der strengste Büreaukrat, wenn er nur einigermaßen ein Rechtsgefühl besitzt, muß gestehen, daß von Seiten der Krone anerkannte Rechte verletzt und geschlossene Verträge gebrochen sind.</p>
        </div>
        <div xml:id="ar151_020" type="jArticle">
          <head>Mainz, 21. Nov.</head>
          <p>Bei der Wahl der Bezirksräthe haben die hiesigen Demokraten einen glänzenden Sieg errungen. Ihre Kandidaten: Schöppler (2929 Stimmen), Wittmann (2926 St.), Zitz (2921 St.) und Chary (2918 St.) sind mit immenser Majorität aus der Urne hervorgegangen.</p>
          <p>Unter den Kandidaten der Gegner (Konstitutionellen und Ultramontanen) hatte Hestermann die meisten, d. h. 714 Stimmen. Die Demokraten 3/4, die Uebrigen noch nicht <gap reason="illegible"/>/4.</p>
        </div>
        <div xml:id="ar151_021" type="jArticle">
          <head><bibl><author>*</author></bibl> Trier, 21. Novbr.</head>
          <p>Es fand heute die Wahl eines Stellvertreters für Berlin statt. Mit 27 unter 31 Stimmen ging unser Mitbürger, Advokat <hi rendition="#g">Schily,</hi> als Stellvertreter aus der Wahlurne hervor. &#x2014; An der Mosel bewaffnet und organisirt sich die Landwehr überall.</p>
        </div>
        <div xml:id="ar151_022" type="jArticle">
          <head><bibl><author>!!!</author></bibl> Frankfurt, 21. November.</head>
          <p>Sitzung der National-Versammlung. Präsident v. Gagern. Tagesordnung: Artikel 7 und 8 der Verfassung, Vor derselben theilt der Präsident der sehr unzahlreichen Versammlung den Austritt von Behr aus Würzburg wegen Alter, und fünf anderen Abgeordneten mit.</p>
          <p>Mayer aus Ottobeuern soll interpelliren. (Ist nicht da).</p>
          <p>Nach Verkündigung einiger lederner Berichte langt derselbe an und frägt das Reichsministerium wegen der übermäßigen Einquartirung des Kreises Ottobeuern in Schwaben. Herr Peucker wird in einigen Tagen antworten.</p>
          <p>Tagesordnung: Artikel 7, § 33 ff.</p>
          <p>Da die allgemeine Diskussion über Artikel 7 gestern schon abgelehnt, auch die spezielle über § 33, stimmt man über diesen Paragraph sofort ab, so wie über § 34 bei dem man auch die Diskussion wegzulassen beschließt. Die Linke wollte diskutiren.</p>
          <p>§ 33.</p>
          <p rendition="#et">&#x201E;Das deutsche Reich soll ein Zoll- und Handelsgebiet bilden, umgeben von gemeinschaftlicher Zollgränze, mit Wegfall aller Binnenzölle.&#x201C;</p>
          <p>Nach dem volkswirthschaftlichen Ausschuß mit 194 gegen 185 Stimmen unter Bravo links angenommen.</p>
          <p rendition="#et">&#x201E;Die Aussonderung einzelner Orts- und Gebietstheile aus der Zolllinie bleibt der Reichsgewalt vorbehalten.&#x201C;</p>
          <p>Dieser den ersten Satz nach beliebter Manier halb aufhebende Nachsatz wird nach dem Verfassungsausschuß auch angenommen.</p>
          <p rendition="#et">&#x201E;Der Reichsgewalt bleibt es ferner vorbehalten, auch außerdeutsche Länder und Landestheile mittelst besonderer Verträge dem deuschen Zollgebiete anzuschließen.&#x201C;</p>
          <p>Wird angenommen nach beiden Ausschüssen.</p>
          <p>§ 34 nach folgender Fassung:</p>
          <p rendition="#et">&#x201E;Die Reichsgewalt ausschließlich hat die Gesetzgebung über das gesammte Zollwesen, so wie uber gemeinschaftliche Produktions- und Verbrauchssteuern. Welche Produktions- und Verbrauchssteuern gemeinschaftliche sein sollen, bestimmt die Reichsgesetzgebung.&#x201C;</p>
          <p>§ 35. Auf die Diskussion verzichtet man Nach langer Debatte über die Fragestellung erhält der Paragraph folgende Fassung:</p>
          <p rendition="#et">&#x201E;Die Erhebung und Verwaltung der Zölle, so wie der gemeinschaftlichen Produktions- und Verbrauchssteuern geschieht nach Anordnung und unter Oberaufsicht der Reichsgewalt. Aus dem Ertrage wird ein bestimmter Theil nach Maßgabe des Budgets für die Ausgaben des Reichs vorweg genommen. Das Uebrige wird an die einzelnen Staaten vertheilt. Ein besonderes Reichsgesetz wird hierüber das Nähere feststellen.</p>
          <p>§ 36.</p>
          <p rendition="#et">&#x201E;Die einzelnen deutschen Staaten sind nicht befugt, auf Güter, welche über die Reichsgränze ein- oder ausgehen, Zölle zu legen.&#x201C;</p>
          <p>§ 37.</p>
          <p rendition="#et">&#x201E;Auf welche Gegenstände die einzelnen Staaten Produktions- oder Verbrauchssteuern für Rechnung des Staats oder einzelner Gemeinden legen dürfen, und welche Bedingungen und Beschränkungen dabei eintreten sollen, wird durch die Reichsgesetzgebung bestimmt.&#x201C;</p>
          <p>§ 38.</p>
          <p rendition="#et">&#x201E;Die Reichsgewalt hat die Gesetzgebung über den Handel und die Schifffahrt und überwacht die Ausführung der darüber erlassenen Gesetze.&#x201C;</p>
          <p>werden nach dem Verfassungsausschuß ohne Diskussion angenommen.</p>
          <p>Ein Zusatz des volkswirthschaftlichen Ausschusses zu § 38:</p>
          <p rendition="#et">&#x201E;Die Reichsgewalt hat ein allgemeines Bankerottgesetz für ganz Deutschland zu erlassen,&#x201C;</p>
          <p>erregt ungeheure Heiterkeit, man fühlt den tiefen Sinn der in diesen naiven Worten liegt. Der Zusatz wird auch verworfen.</p>
          <p>§ 39</p>
          <p rendition="#et">&#x201E;Gewerbliche Patente dürfen nur von Reichswegen und auf Grundlage eines Reichsgesetzes ertheilt werden.&#x201C;</p>
          <p>Nach dem volkswirthschaftlichen Ausschuß mit 210 Stimmen gegen 173 verworfen.</p>
          <p>Der §. lautet:</p>
          <p rendition="#et">&#x201E;Erfindungspatente werden ausschließlich von Reichswegen auf Grundlage eines Reichsgesetzes ertheilt. Auch steht der Reichsgewalt ausschließlich die Gesetzgebung gegen den Nachdruck von Büchern, gegen unbefugte Nachahmung von Kunstwerken, Fabrikzeichen, Muster und Formen, und gegen andere Beeinträchtigungen des geistigen Eigenthums zu.&#x201C;</p>
          <p>Diskutirt wurde nicht. Der §. bildet ein mixtum von beiden Ausschüssen.</p>
          <p>Art. 8. (§. 41 ff.) Bom Postwesen.</p>
          <p>Nachdem der Präsident alle Anträge, die zu diesem Artikel gehören, verlesen hat, lehnt man die allgemeine und spezielle Diskussion ab. (Sie wissen noch, daß immer 100 Mitglieder für die Diskussion stimmen müssen um eine solche herbeizufuhren).</p>
          <p>§. 40. Statt der Anträge der beiden Ausschüsse werden folgende Anträge von Cnyrim angenommen:</p>
          <p rendition="#et">&#x201E;Der Reichsgewalt steht die Gesetzgebung und Oberaufsicht über das Postwesen im deutschen Reiche zu, namentlich über Organisation, Tarife, Transit, Portotheilung und die Verhältnisse zwischen den einzelnen Postverwaltungen.&#x201C;</p>
          <p rendition="#et">&#x201E;Dieselbe sorgt für eine gleichmäßige Anwendung der Gesetze, durch Vollzugsverordnungen und überwacht deren Durchführung in den einzelnen Staaten durch fortdauernde Kontrolle.&#x201C;</p>
          <p>Man will nun noch über die Anträge der Minorität des volkswirthschaftlichen Ausschusses abstimmen.</p>
          <p><hi rendition="#g">Eisenstuck</hi> protestirt dagegen, da die eben angenommenen Anträge doch (wie immer) alles beim Alten lassen. (Oh!)</p>
          <p>Dennoch stimmt man über diesen Minoritätsantrag ab, und nimmt ihn an, er lautet:</p>
          <p rendition="#et">&#x201E;Die Post soll nur im Sinne der Beförderung und Erleichterung des Verkehrs eingerichtet und verwaltet werden.&#x201C;</p>
          <p>§ 41. Ohne Diskussion nach dem Verfassungsausschusse folgendermaßen:</p>
          <p rendition="#et">&#x201E;Postverträge mit ausländischen Postverwaltungen dürfen nur Seitens der Reichsgewalt geschlossen werden.</p>
          <p rendition="#et">&#x201E;Wo Reichspostverträge geschlossen werden, erlöschen die Verträge mit einzelnen deutschen Postverwaltungen.&#x201C;</p>
          <p>§ 42.</p>
          <p rendition="#et">&#x201E;Die Reichsgewalt hat die Befugniß, so weit es ihr nöthig scheint, das deutsche Postwesen für Rechnung des Reichs in Gemäßheit eines zu erlassenden Reichsgesetzes zu übernehmen, vorbehaltlich billiger Entschädigung wohlerworbener Privatrechte.</p>
          <p>Die Minorität des Ausschusses wollte blos sagen &#x201E;vorbehaltlich billiger Entschädigung.&#x201C; Die Rechte und Linke adoptirte diesen Antrag. Das ganze Centrum nicht.</p>
          <p>§ 43.</p>
          <p rendition="#et">&#x201E;Die Reichsgewalt hat ausschließlich die Gesetzgebung und Oberaufsicht über die Telegraphenlinie.&#x201C;</p>
          <p>Mit 198 Stimmen gegen 175 verworfen nach dem volkswirthschaftlichen Ausschusse.</p>
          <p>Der § wurde so angenommen:</p>
          <p rendition="#et">&#x201E;Die Reichsgewalt ist befugt, Telegraphenlinien anzulegen und die vorhandenen zu benutzen, oder auf dem Wege der Enteignung zu erwerben. Weitere Bestimmungen hierüber, so wie über Benutzung von Telegraphen für den Privatverkehr, sind einem Reichsgesetz vorbehalten.&#x201C;</p>
          <p><hi rendition="#g">Schneer</hi> interpellirt den Ausschuß, welcher das Gesetz über die Ministerverantwortlichkeit seit September in Arbeit hat und nicht fertig wird. (Centren: Oh! Oh!)</p>
          <p><hi rendition="#g">Mittermaier</hi> giebt auf diese Interpellation eine beruhigende Antwort.</p>
          <p>Somit wurden 10 Paragraphen der Verfassung heut erledigt.</p>
          <p>Schluß der Sitzung nach 2 Uhr.</p>
          <p>Nächste Sitzung Donnerstag den 23. November. Tagesordnung: Fortsetzung der Verfassung (Artikel 9 ff.)</p>
        </div>
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          <head><bibl><author>43</author></bibl> Bonn, 22. Novbr.</head>
          <p>Die empörende Behandlung unserer Stadt verdient, der Rheinprovinz durch ihr Blatt bekannt zu werden. Die Stimmung der immensen Mehrheit, ausgenommen natürlich die Gemeinderäthe, die Hunderttausendmänner und eine Zahl reaktionärer Studenten, hatte sich unzweideutig zu Gunsten der Nationalversammlung ausgesprochen. Auch die Bürgerwehr, leider durch theils thatlose, theils reaktionäre Offiziere im Handeln gelähmt, stand auf dieser Seite. Ganz der Volkssache und der Steuerverweigerung feindlich ist der Gemeinderath, an seiner Spitze die Person des Oberbürgermeisters Oppenhoff, eines thätigen und bis auf einen gewissen Grad schlauen Bureaukraten. Durch eine kameradschaftliche, von Wehrmännern aller fünf Kompagnien eingeleitete Bürgerwehrversammlung wurde das Offizierkorps zu einer Generalversammlung gedrängt, welche den ausgesprochenen Zweck hatte, die Wahl des Abgeordneten zum Berliner Bürgerwehrkongreß vorzunehmen. Dies war am vorigen Sonnabend. Nach erledigter Wahl wurde von der Bürgerwehr, der sich eine neu zu organisirende Studentenkompagnie anschloß, einstimmig beschlossen, die Steuerverweigerung mit den Waffen zu unterstützen und zu diesem Zwecke die Thore zu besetzen. Nur darin war Meinungsverschiedenheit, ob man darüber erst mit den Behörden sich erklären und ob man die einzuführenden Nahrungsmittel, zum Zweck späterer Nachzahlung, solle anschreiben lassen. Jener Punkt erledigte sich durch die Erklärung des Bürgerwehr-Obersten Petazzi, er werde abdanken, wenn man ihn zu solchen Schritten nöthige. Hierauf gab man ihm Frist, sich mit der Behörde zu benehmen, um sich dann definitiv zu erklären, und er brachte jetzt vom Oberbürgermeister die Antwort: dieser protestire zwar gegen den Schritt der Bürgerwehr: allein die Steuerbeamten würden nicht ferner an den Thoren Zahlungen zwangsweise einfordern, das Militär aber (Dragoner), welche er am Morgen zum Zollschutz requirirt habe, solle sogleich zurückgezogen werden, wenn die Bürgerwehr die Zollkasse besetzen und für deren Sicherheit garantiren wolle. Die Bürgerwehr nahm diese Konvention an und berief für den folgenden Tag eine Volksversammlung, welche zur Wahrung dieser Konvention einen Sicherheitsausschuß wählte. So gingen Sonntag und Montag früh alle Nahrungsmittel frei ein. Ich erwähne noch, daß das Militär vom Oberbürgermeister requirirt worden ist, ohne daß vorher das Plenum der Bürgerwehr sich erklärt hatte, nachdem blos die Offiziere, denen die Behörde das Ansinnen gestellt, zum Zollschutz einzuschreiten, diese empörende Forderung abgelehnt.</p>
          <p>Plötzlich nun erschien Montag 1 Uhr das 27. Infanterieregiment auf Dampfbooten von Worms anlangend: man hat diesen aus Sachsen geworbenen Truppen den Ehrenberuf zuertheilt, überall die Polizeibüttel zu spielen, man hat sie, die Preußen, nachbarlich dazu verbraucht, in dem &#x201E;ausländischen&#x201C; Worms die rothe Fahne zu bestrafen auf Kosten der Bürger-Kochtöpfe, und so verwandte man sie auch hier. Das furchtbar über den Behördenverrath ergrimmte Volk wollte Nachmittags 5 Uhr die Truppen angreifen und herausschlagen, um so mehr als einige Verwundungen auf dem Markte vorkamen. Aber, den Zuzug vom Lande, der allerdings würde stattgefunden haben, hinzugerechnet, hätte man, da das Bürgerwehrkommando für Ausrüstung der Mannschaft gar nichts gethan hatte, da vielmehr arglistig fast alle Pulvervorräthe heimlich mit Beschlag belegt und entfernt worden waren, schwerlich 1000 Kämpfer, und diese meist nur halb bewaffnet, einer Truppenmasse von mehr als 1000 Mann entgegenzustellen gehabt, die am folgenden Tage noch Verstärkung und von Köln her am halben Abend Geschütz bekam. Die Parteiführer konnten unter diesen Umständen die Würfel nicht fallen lassen: die Nacht verstrich unruhig, aber ohne blutigen Zusammenstoß. Jetzt leben wir unter dem lieblichsten Säbelregiment. Die Bürgerwehr ist &#x201E;suspendirt&#x201C;, aber noch nicht entwaffnet, auch keinerlei Belagerungszustand ausgesprochen; dennoch werden alle Gesetze zum Schutz der persönlichen Freiheit mit den Spornen niedergetreten. Man verhaftet Leute, die Waffen tragen, und steckt Jemanden, der einen Säbel führt, eine Nacht auf die Hauptwache. Einen Bürger, dem dies begegnete, haben die Soldaten niedergeworfen und ins Gesicht getreten. Die Thore sind besetzt, die Straßen um die Stadt werden von Dragonerpikets beritten. Der Studentenkompagnie ist die Aula für ihre Berathungen weggenommen worden. Zu Studenten auf dem Markte sagte ein Lieutenant: &#x201E;Man behandelt Euch Hunde noch viel zu rücksichtsvoll&#x201C;, worauf einer der besten Schützen der Universität ihn gefordert hat, um ihn in etwas ruhigerer Stunde ungemüthlich zu zeichnen. Das Roheste ist eine Haussuchung nach Waffen und Munition, die man in einem Hause vor dem Thore, beim Steinhauermeister <hi rendition="#g">Weiler</hi> vorgenommen hat. 150 Mann umstellten das Haus, durchsuchten es, Alles drüber und drunter werfend, fand aber nichts. <hi rendition="#g">Diese Durchsuchung fand auf eine bloße Anweisung des Oberbürgermeisters</hi> bei nächtlicher Weile statt. &#x2014; Das ist unsere Habeas-Corpus-Acte &#x2014; und hatte zur Folge, daß die Frau vor Schrecken einige Monat zu früh mit einem todten Kinde niedergekommen ist und gefährlich krank liegt. Die Sache ist gerichtlich anhängig gemacht. Verhaftsbefehle auf rechtmäßigem Wege haben sie nicht erlangen können, es waren aber jetzt, wie man sagt, gegen einige Parteihäupter &#x201E;polizeiliche Maßregeln angewendet, und wer mag der totalen Gesetzlosigkeit verfallen? Das ist jetzt der Zustand in Bonn, und doch ist bis heute der Belagerungszustand nicht erklärt. Die Stimmung ist erbittert, aber zum Zusammenstoß, den jetzt die Gegenpartei zu wünschen scheint, dürfte es nicht mehr kommen.</p>
        </div>
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          <head>Düsseldorf, 22. Nov.</head>
          <p>In Folge der heute Morgen früh erfolgten Erklärung des Belagerungszustandes über Stadt und Sammtgemeinde Düsseldorf trat das Offizier-Korps sofort (um 9 Uhr Morgens) zusammen und faßte in Erwägung der Umstände, daß die Bürgergarde in Folge des wortbrüchigen Verfahrens des Chef-Präsidenten von Spiegel plötzlich überrumpelt und gewissermaßen gefangen genommen, und 3 Kompagnien, die 6., 7. und 8. durch die Militärgewalt von der Legion abgeschnitten worden. &#x2014; Ferner in Erwägung, daß unter diesen Umständen ein aktives Auftreten der Bürgerwehr nur das Blut der Tapfersten und Muthigsten kosten würde, ohne der Sache der Freiheit den geringsten Nutzen zu bringen, da nicht die kleinste Hoffnung zu einem günstigen Resultate vorliegt, den Beschluß:</p>
          <p rendition="#et">&#x201E;bei dem passiven Widerstande zu beharren, jedoch die Waffen nicht abzugeben, sondern es der betreffenden Behörde zu überlassen, die Einforderung derselben zu bewerkstelligen.&#x201C;</p>
          <p>Zugleich hat das Offizierkorps einen feierlichen Protest gegen die ungesetzlichen Maßregeln des Belagerungszustandes, so wie gegen das Verfahren des Regierungspräsidenten von Spiegel aufgenommen und wird demselben jede mögliche Verbreitung und gesetzliche Folge zu geben versuchen.</p>
          <p>Vorgelesen, genehmigt und unterzeichnet.</p>
          <p>Das anwesende Offizierkorps:</p>
          <p>(gez.) L. Cautador, provisorischer Chef.</p>
          <p>L. Clasen, stellvertretender Chef.</p>
          <p rendition="#et">Groote. C. Hilgers. Th. Port. Farina. Hütter. W. Severin. W. Bauer. P. Peiffer. Dorff. Hannemann. Gust. Busch. Stehling. Schleger. Aug. Dicker. W. Nowack. Clasen. Gustav Krauß. H. Seelig. Deußen. Krumfinger. Ch. Lieber. Hölterhoff. M, Seelig. W. Volkhardt. Jos. Fuchs. C. Thelen. Spohr. F. Beeking. Schooff. Barths. A. Arndts.</p>
          <p> <hi rendition="#b">Protest.</hi> </p>
          <p><hi rendition="#g">Bürgergarde zu Düsseldorf</hi>.</p>
          <p>Das Offizierkorps der Bürgergarde erhebt hiermit feierlichen Protest gegen die in dem Publikandum des Belagerungszustandes enthaltenen Beschuldigungen und die darin angegebenen Gründe und erklärt das ganze Verfahren für ein durchaus ungesetzliches.</p>
          <p>Insbesondere beschuldigt es den Regierungspräsidenten von Spiegel eines wortbrüchigen Verfahrens, indem derselbe am Montag den 20. d. M. einer Deputation, bestehend aus dem Chef der Bürgerwehr, dessen Stellvertreter, dem stellvertretenden Oberbürgermeister Herrn Dietze, dem Bürgerwehrhauptmann Groote und Zugführer Spohr, in ganz bestimmten Ausdrücken erklärte:<hi rendition="#et">&#x201E;Es würde der Belagerungszustand der Stadt nicht ohne vorherige Verwarnung und ohne vorherige Anzeige an den Oberbürgermeister und Chef der Bürgergarde und nur bei gewaltsamen Schritten Seitens der Bürgerwehr ausgesprochen werden,&#x201C;</hi>worauf der Chef erklärte, daß er für die Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung in der Stadt durch die Bürgerwehr einstehe.</p>
          <p>Düsseldorf, den 22. Nov. 1848.</p>
          <p>Das anwesende Offizierkorps.</p>
          <p>(Folgen die Unterschriften.)</p>
        </div>
        <div xml:id="ar151_026" type="jArticle">
          <head><bibl><author>*</author></bibl> Gerresheim, 20. Novbr.</head>
          <p>Heute Morgen fand in hiesiger großen Pfarrkirche die Todtenfeier für den Martyrer <hi rendition="#g">Robert Blum</hi> statt. Diese kirchliche Handlung machte einen tiefen Eindruck auf die anwesende Menschenmasse. <hi rendition="#g">Robert Blum</hi> ist todt, aber sein Geist, er lebt und wirkt mächtig; er schwebt über dem Volke, dasselbe erstarkend auf der Bahn zur Erstrebung unseres Zieles.</p>
        </div>
        <div xml:id="ar151_027" type="jArticle">
          <head><bibl><author>*</author></bibl> Mülheim, 19. November,</head>
          <p>Mißtrauens-Votum gegen den Gemeinderath zu Mülheim am Rhein.</p>
          <p>Dadurch schon, daß die bekannte Anerkennungs-Adresse für die National-Versammlung zu Berlin, ohne Rücksicht darauf, daß dieselbe fast von allen Stadtbewohnern unterschrieben, von unserem bisherigen Stadtrathe nicht zu der seinigen gemacht wurde; stellte sich hinlänglich heraus, daß derselbe das Vertrauen unserer Stadtbewohner fürder nicht mehr besitzt. Wenn wir demselben auch nicht gerade divergirende Ansichten wie Absichten, in Widerstreit mit den unsrigen, vorwerfen möchten, so glauben wir doch in jeder Zeit, und besonders in einer Zeit, wo die kleinste Zerspliterung unheilbringend werden könnte, auch Theilnahmlosigkeit und Unentschiedenheit, in Bezug auf das Politische, besonders von der Leitung unserer inneren Verwaltung entfernen zu mussen; denn nur Entschiedenheit kann das jetzt in Gefahr schwebende Vaterland retten; Halbheit war stets unser größtes Unheil.</p>
          <p>Wir können demgemäß nicht umhin, eine entschiedene Mißbilligung gegen die zweideutige Stellung des Gemeinderathes, den fraglichen Beschlüssen gegenüber hiermit auszusprechen, und stellen es der Ehre desselben anheim, ob er sein Amt noch ferner beizubehalten für gut findet.</p>
          <p>Wir ersuchen Sie, uns binnen 24 Stunden die Entschließungen desselben hierüber mittheilen zu wollen.</p>
          <p>Folgendes Amendement wurde von der Volksversammlung einstimmig angenommen:</p>
          <p rendition="#et">&#x201E;Denjenigen Gemeinderäthen und Beigeordneten, die gegen die Adresse der Volksversammlung votirt haben, es anheim zu stellen, ob sie es mit ihrer Ehre noch ferner verträglich finden, ihr Amt beizubehalten.&#x201C;</p>
          <p>Im Namen der Volksversammlung die gewählte Deputation.</p>
          <p>Folgen die Unterschriften.</p>
          <p>Eingereicht am 19. Novbr. c., Vormittags <gap reason="illegible"/>1 1/2 Uhr.</p>
        </div>
        <div xml:id="ar151_028" type="jArticle">
          <head><bibl><author>*</author></bibl> Neheim bei Arnsberg, 19. November.</head>
          <p>An Kaplan Gelshorn, Abgeordneter für den Kreis Arnsberg, wurde vor einigen
</p>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0793/0003] Außen immer mehr zur Aufnahme des Kampfes vorbereiten werden. Preßburg ist 2 Meilen im Umfange verschanzt, welche Verschanzungen wiederum mit 140 Kanonen versehen sind. Zychayni führt den Oberbefehl über diese Verschanzungen, und es darf Niemand ohne seine Erlaubniß dieselben betreten. Ungarn ist nur noch von Neustattel und Tyrnau aus offen, im Uebrigen cernirt. Am 13. dieses ist das erste, und am 15. dieses das zweite Armeekorps gegen Ungarn marschirt. Die andern folgen in den nächsten Tagen, so daß am 20. dieses oder spätestens am 26. der Angriff auf Ungarn von allen Seiten stattfinden wird. Windischgrätz will sich am 18. d. ins Lager gegeben und das eingetretene trockene Wetter möglichst schnell benutzen. Indessen hat am 12. d. Simonich eine neue Schlappe erlitten, wobei er 300 Mann verloren hat. Viel Aufsehen in Pesth macht jetzt ein Schuß, der auf den Artillerie-General Bem abgefeuert wurde. Einer von den vielen gallizischen Husaren, welche zu den Ungarn übergetreten, beschuldigte Bem des Verraths und richtete einen Schuß auf ihn, der ihn leicht verwundete. Da man nun nicht weiß, auf welcher Seite der Verrath ist, so soll man beide in Verwahrsam gebracht haben. Ueber diese seltsame Thatsache schwebt indessen noch ein Dunkel. (B. H.) * Dresden, 17. Novbr. Der Landtag ist heute Mittag vom Staatsminister Dr Braun für geschlossen erklärt worden. X Leipzig, 19. Novbr. Die sächsische Regierung leistet der preußischen Reaction freundnachbarliche Dienste und ein Theil der hiesigen Communalgarde leiht bereitwillig ihren Arm dazu. Auf Befehl der Behörde nahm die letztere eine Parthie Gewehre weg, welche für das nach Berlin bestimmte Freiwilligenkorps zusammengebracht war. Daß es in Folge dieser Gewaltthat zu einem Conflikt kommen würde, war vorauszusehen und wahrscheinlich beabsicht. Er erfolgte. Viele Verwundungen fanden statt. Die Erbitterung des Volkes ist groß. Das beliebte Mittel, Verstärkung des Militärs, ist natürlich sofort angewandt worden. Breslau, 20. November, Abend 5 Uhr. Wiederum ertönt der Generalmarsch. Die Waffen, welche der Magistrat in der vorigen Woche vom Thurmhofe nach dem Rathhause hatte bringen lassen, sollten aus der Stadt geschafft werden. Die Kisten waren bereits aufgeladen, als das Volk die Abfahrt verhinderte. Tausende von Menschen sammelten sich auf dem Ringe. Einzelne Redner versuchten die Menge zu beruhigen, indem sie ihr sagten, daß die Waffen fremdes Eigenthum wären, auf das man kein Recht habe. Die Menge bestand darauf, daß die Waffen im Rathhause verbleiben, da der Magistrat sie einmal eingezogen hat. Der Oberst der Bürgerwehr, Herr Engelmann, trat unter das Volk und erklärte, daß er ebenfalls das Zurückbehalten der Waffen wünsche und daß sie auch nicht werden weggeschafft werden. — Kurz darauf wurden die Kisten auch in der That wieder abgeladen und in die Räume des Rathhauses gebracht. (Br. Z.) Elbing, 11. Novbr. In der Stadtverordnetenversammlung kam heute eine Dank- und Vertrauens-Adresse für die National-Versammlung zur Sprache; die reaktionäre Minderzahl hinderte aber durch Fortgehen den Beschluß. — Auf dem Lande, namentlich in der Niederung, sind die Agenten der Reaktion ungemein thätig. Leider sehen wir öffentliche Beamte unter ihnen eine bedeutende Stelle einnehmen. Landrath Abramowsky namentlich und Amtsrath Taureck finden es mit ihrer Stellung vereinbar, die Bauern zum Eintritt in den Preußenverein und zu einem Mißtrauensvotum gegen Phillips aufs Unumwundenste amtlich aufzufordern. Herr Ober-Präsident v. Auerswald, der vor einigen Tagen hier durchkam, äußerte aufs Bestimmteste, der König wolle von keinem Vergleich etwas wissen und sei zum Aeußersten entschlossen. (N. R. Z.) * Gumbinnen, 17. November. Sogar hier, wo die fanatische Liebe zur Ruhe und Ordnung jede freiere Bewegung und jede Neuerung zu unterdrücken gesucht und gewußt hat, ist doch endlich die starre Eisdecke gebrochen und alle Gemüther sind in Wallung und Unruhe gerathen und jeder, auch der strengste Büreaukrat, wenn er nur einigermaßen ein Rechtsgefühl besitzt, muß gestehen, daß von Seiten der Krone anerkannte Rechte verletzt und geschlossene Verträge gebrochen sind. Mainz, 21. Nov. Bei der Wahl der Bezirksräthe haben die hiesigen Demokraten einen glänzenden Sieg errungen. Ihre Kandidaten: Schöppler (2929 Stimmen), Wittmann (2926 St.), Zitz (2921 St.) und Chary (2918 St.) sind mit immenser Majorität aus der Urne hervorgegangen. Unter den Kandidaten der Gegner (Konstitutionellen und Ultramontanen) hatte Hestermann die meisten, d. h. 714 Stimmen. Die Demokraten 3/4, die Uebrigen noch nicht _ /4. * Trier, 21. Novbr. Es fand heute die Wahl eines Stellvertreters für Berlin statt. Mit 27 unter 31 Stimmen ging unser Mitbürger, Advokat Schily, als Stellvertreter aus der Wahlurne hervor. — An der Mosel bewaffnet und organisirt sich die Landwehr überall. !!! Frankfurt, 21. November. Sitzung der National-Versammlung. Präsident v. Gagern. Tagesordnung: Artikel 7 und 8 der Verfassung, Vor derselben theilt der Präsident der sehr unzahlreichen Versammlung den Austritt von Behr aus Würzburg wegen Alter, und fünf anderen Abgeordneten mit. Mayer aus Ottobeuern soll interpelliren. (Ist nicht da). Nach Verkündigung einiger lederner Berichte langt derselbe an und frägt das Reichsministerium wegen der übermäßigen Einquartirung des Kreises Ottobeuern in Schwaben. Herr Peucker wird in einigen Tagen antworten. Tagesordnung: Artikel 7, § 33 ff. Da die allgemeine Diskussion über Artikel 7 gestern schon abgelehnt, auch die spezielle über § 33, stimmt man über diesen Paragraph sofort ab, so wie über § 34 bei dem man auch die Diskussion wegzulassen beschließt. Die Linke wollte diskutiren. § 33. „Das deutsche Reich soll ein Zoll- und Handelsgebiet bilden, umgeben von gemeinschaftlicher Zollgränze, mit Wegfall aller Binnenzölle.“ Nach dem volkswirthschaftlichen Ausschuß mit 194 gegen 185 Stimmen unter Bravo links angenommen. „Die Aussonderung einzelner Orts- und Gebietstheile aus der Zolllinie bleibt der Reichsgewalt vorbehalten.“ Dieser den ersten Satz nach beliebter Manier halb aufhebende Nachsatz wird nach dem Verfassungsausschuß auch angenommen. „Der Reichsgewalt bleibt es ferner vorbehalten, auch außerdeutsche Länder und Landestheile mittelst besonderer Verträge dem deuschen Zollgebiete anzuschließen.“ Wird angenommen nach beiden Ausschüssen. § 34 nach folgender Fassung: „Die Reichsgewalt ausschließlich hat die Gesetzgebung über das gesammte Zollwesen, so wie uber gemeinschaftliche Produktions- und Verbrauchssteuern. Welche Produktions- und Verbrauchssteuern gemeinschaftliche sein sollen, bestimmt die Reichsgesetzgebung.“ § 35. Auf die Diskussion verzichtet man Nach langer Debatte über die Fragestellung erhält der Paragraph folgende Fassung: „Die Erhebung und Verwaltung der Zölle, so wie der gemeinschaftlichen Produktions- und Verbrauchssteuern geschieht nach Anordnung und unter Oberaufsicht der Reichsgewalt. Aus dem Ertrage wird ein bestimmter Theil nach Maßgabe des Budgets für die Ausgaben des Reichs vorweg genommen. Das Uebrige wird an die einzelnen Staaten vertheilt. Ein besonderes Reichsgesetz wird hierüber das Nähere feststellen. § 36. „Die einzelnen deutschen Staaten sind nicht befugt, auf Güter, welche über die Reichsgränze ein- oder ausgehen, Zölle zu legen.“ § 37. „Auf welche Gegenstände die einzelnen Staaten Produktions- oder Verbrauchssteuern für Rechnung des Staats oder einzelner Gemeinden legen dürfen, und welche Bedingungen und Beschränkungen dabei eintreten sollen, wird durch die Reichsgesetzgebung bestimmt.“ § 38. „Die Reichsgewalt hat die Gesetzgebung über den Handel und die Schifffahrt und überwacht die Ausführung der darüber erlassenen Gesetze.“ werden nach dem Verfassungsausschuß ohne Diskussion angenommen. Ein Zusatz des volkswirthschaftlichen Ausschusses zu § 38: „Die Reichsgewalt hat ein allgemeines Bankerottgesetz für ganz Deutschland zu erlassen,“ erregt ungeheure Heiterkeit, man fühlt den tiefen Sinn der in diesen naiven Worten liegt. Der Zusatz wird auch verworfen. § 39 „Gewerbliche Patente dürfen nur von Reichswegen und auf Grundlage eines Reichsgesetzes ertheilt werden.“ Nach dem volkswirthschaftlichen Ausschuß mit 210 Stimmen gegen 173 verworfen. Der §. lautet: „Erfindungspatente werden ausschließlich von Reichswegen auf Grundlage eines Reichsgesetzes ertheilt. Auch steht der Reichsgewalt ausschließlich die Gesetzgebung gegen den Nachdruck von Büchern, gegen unbefugte Nachahmung von Kunstwerken, Fabrikzeichen, Muster und Formen, und gegen andere Beeinträchtigungen des geistigen Eigenthums zu.“ Diskutirt wurde nicht. Der §. bildet ein mixtum von beiden Ausschüssen. Art. 8. (§. 41 ff.) Bom Postwesen. Nachdem der Präsident alle Anträge, die zu diesem Artikel gehören, verlesen hat, lehnt man die allgemeine und spezielle Diskussion ab. (Sie wissen noch, daß immer 100 Mitglieder für die Diskussion stimmen müssen um eine solche herbeizufuhren). §. 40. Statt der Anträge der beiden Ausschüsse werden folgende Anträge von Cnyrim angenommen: „Der Reichsgewalt steht die Gesetzgebung und Oberaufsicht über das Postwesen im deutschen Reiche zu, namentlich über Organisation, Tarife, Transit, Portotheilung und die Verhältnisse zwischen den einzelnen Postverwaltungen.“ „Dieselbe sorgt für eine gleichmäßige Anwendung der Gesetze, durch Vollzugsverordnungen und überwacht deren Durchführung in den einzelnen Staaten durch fortdauernde Kontrolle.“ Man will nun noch über die Anträge der Minorität des volkswirthschaftlichen Ausschusses abstimmen. Eisenstuck protestirt dagegen, da die eben angenommenen Anträge doch (wie immer) alles beim Alten lassen. (Oh!) Dennoch stimmt man über diesen Minoritätsantrag ab, und nimmt ihn an, er lautet: „Die Post soll nur im Sinne der Beförderung und Erleichterung des Verkehrs eingerichtet und verwaltet werden.“ § 41. Ohne Diskussion nach dem Verfassungsausschusse folgendermaßen: „Postverträge mit ausländischen Postverwaltungen dürfen nur Seitens der Reichsgewalt geschlossen werden. „Wo Reichspostverträge geschlossen werden, erlöschen die Verträge mit einzelnen deutschen Postverwaltungen.“ § 42. „Die Reichsgewalt hat die Befugniß, so weit es ihr nöthig scheint, das deutsche Postwesen für Rechnung des Reichs in Gemäßheit eines zu erlassenden Reichsgesetzes zu übernehmen, vorbehaltlich billiger Entschädigung wohlerworbener Privatrechte. Die Minorität des Ausschusses wollte blos sagen „vorbehaltlich billiger Entschädigung.“ Die Rechte und Linke adoptirte diesen Antrag. Das ganze Centrum nicht. § 43. „Die Reichsgewalt hat ausschließlich die Gesetzgebung und Oberaufsicht über die Telegraphenlinie.“ Mit 198 Stimmen gegen 175 verworfen nach dem volkswirthschaftlichen Ausschusse. Der § wurde so angenommen: „Die Reichsgewalt ist befugt, Telegraphenlinien anzulegen und die vorhandenen zu benutzen, oder auf dem Wege der Enteignung zu erwerben. Weitere Bestimmungen hierüber, so wie über Benutzung von Telegraphen für den Privatverkehr, sind einem Reichsgesetz vorbehalten.“ Schneer interpellirt den Ausschuß, welcher das Gesetz über die Ministerverantwortlichkeit seit September in Arbeit hat und nicht fertig wird. (Centren: Oh! Oh!) Mittermaier giebt auf diese Interpellation eine beruhigende Antwort. Somit wurden 10 Paragraphen der Verfassung heut erledigt. Schluß der Sitzung nach 2 Uhr. Nächste Sitzung Donnerstag den 23. November. Tagesordnung: Fortsetzung der Verfassung (Artikel 9 ff.) Frankfurt a. M. Es ist unbeschreiblich, wie der Verfassungsausschuß die „Grundrechte“ umgestaltet hat. So ist die Theilbarkeit der Grundstücke gestrichen; das Jagdrecht, wo es unter lästigem Titel erworben, nicht aufgehoben, sondern nur eine Ablösung zugelassen u. s. w. (Speyerer Z.) 43 Bonn, 22. Novbr. Die empörende Behandlung unserer Stadt verdient, der Rheinprovinz durch ihr Blatt bekannt zu werden. Die Stimmung der immensen Mehrheit, ausgenommen natürlich die Gemeinderäthe, die Hunderttausendmänner und eine Zahl reaktionärer Studenten, hatte sich unzweideutig zu Gunsten der Nationalversammlung ausgesprochen. Auch die Bürgerwehr, leider durch theils thatlose, theils reaktionäre Offiziere im Handeln gelähmt, stand auf dieser Seite. Ganz der Volkssache und der Steuerverweigerung feindlich ist der Gemeinderath, an seiner Spitze die Person des Oberbürgermeisters Oppenhoff, eines thätigen und bis auf einen gewissen Grad schlauen Bureaukraten. Durch eine kameradschaftliche, von Wehrmännern aller fünf Kompagnien eingeleitete Bürgerwehrversammlung wurde das Offizierkorps zu einer Generalversammlung gedrängt, welche den ausgesprochenen Zweck hatte, die Wahl des Abgeordneten zum Berliner Bürgerwehrkongreß vorzunehmen. Dies war am vorigen Sonnabend. Nach erledigter Wahl wurde von der Bürgerwehr, der sich eine neu zu organisirende Studentenkompagnie anschloß, einstimmig beschlossen, die Steuerverweigerung mit den Waffen zu unterstützen und zu diesem Zwecke die Thore zu besetzen. Nur darin war Meinungsverschiedenheit, ob man darüber erst mit den Behörden sich erklären und ob man die einzuführenden Nahrungsmittel, zum Zweck späterer Nachzahlung, solle anschreiben lassen. Jener Punkt erledigte sich durch die Erklärung des Bürgerwehr-Obersten Petazzi, er werde abdanken, wenn man ihn zu solchen Schritten nöthige. Hierauf gab man ihm Frist, sich mit der Behörde zu benehmen, um sich dann definitiv zu erklären, und er brachte jetzt vom Oberbürgermeister die Antwort: dieser protestire zwar gegen den Schritt der Bürgerwehr: allein die Steuerbeamten würden nicht ferner an den Thoren Zahlungen zwangsweise einfordern, das Militär aber (Dragoner), welche er am Morgen zum Zollschutz requirirt habe, solle sogleich zurückgezogen werden, wenn die Bürgerwehr die Zollkasse besetzen und für deren Sicherheit garantiren wolle. Die Bürgerwehr nahm diese Konvention an und berief für den folgenden Tag eine Volksversammlung, welche zur Wahrung dieser Konvention einen Sicherheitsausschuß wählte. So gingen Sonntag und Montag früh alle Nahrungsmittel frei ein. Ich erwähne noch, daß das Militär vom Oberbürgermeister requirirt worden ist, ohne daß vorher das Plenum der Bürgerwehr sich erklärt hatte, nachdem blos die Offiziere, denen die Behörde das Ansinnen gestellt, zum Zollschutz einzuschreiten, diese empörende Forderung abgelehnt. Plötzlich nun erschien Montag 1 Uhr das 27. Infanterieregiment auf Dampfbooten von Worms anlangend: man hat diesen aus Sachsen geworbenen Truppen den Ehrenberuf zuertheilt, überall die Polizeibüttel zu spielen, man hat sie, die Preußen, nachbarlich dazu verbraucht, in dem „ausländischen“ Worms die rothe Fahne zu bestrafen auf Kosten der Bürger-Kochtöpfe, und so verwandte man sie auch hier. Das furchtbar über den Behördenverrath ergrimmte Volk wollte Nachmittags 5 Uhr die Truppen angreifen und herausschlagen, um so mehr als einige Verwundungen auf dem Markte vorkamen. Aber, den Zuzug vom Lande, der allerdings würde stattgefunden haben, hinzugerechnet, hätte man, da das Bürgerwehrkommando für Ausrüstung der Mannschaft gar nichts gethan hatte, da vielmehr arglistig fast alle Pulvervorräthe heimlich mit Beschlag belegt und entfernt worden waren, schwerlich 1000 Kämpfer, und diese meist nur halb bewaffnet, einer Truppenmasse von mehr als 1000 Mann entgegenzustellen gehabt, die am folgenden Tage noch Verstärkung und von Köln her am halben Abend Geschütz bekam. Die Parteiführer konnten unter diesen Umständen die Würfel nicht fallen lassen: die Nacht verstrich unruhig, aber ohne blutigen Zusammenstoß. Jetzt leben wir unter dem lieblichsten Säbelregiment. Die Bürgerwehr ist „suspendirt“, aber noch nicht entwaffnet, auch keinerlei Belagerungszustand ausgesprochen; dennoch werden alle Gesetze zum Schutz der persönlichen Freiheit mit den Spornen niedergetreten. Man verhaftet Leute, die Waffen tragen, und steckt Jemanden, der einen Säbel führt, eine Nacht auf die Hauptwache. Einen Bürger, dem dies begegnete, haben die Soldaten niedergeworfen und ins Gesicht getreten. Die Thore sind besetzt, die Straßen um die Stadt werden von Dragonerpikets beritten. Der Studentenkompagnie ist die Aula für ihre Berathungen weggenommen worden. Zu Studenten auf dem Markte sagte ein Lieutenant: „Man behandelt Euch Hunde noch viel zu rücksichtsvoll“, worauf einer der besten Schützen der Universität ihn gefordert hat, um ihn in etwas ruhigerer Stunde ungemüthlich zu zeichnen. Das Roheste ist eine Haussuchung nach Waffen und Munition, die man in einem Hause vor dem Thore, beim Steinhauermeister Weiler vorgenommen hat. 150 Mann umstellten das Haus, durchsuchten es, Alles drüber und drunter werfend, fand aber nichts. Diese Durchsuchung fand auf eine bloße Anweisung des Oberbürgermeisters bei nächtlicher Weile statt. — Das ist unsere Habeas-Corpus-Acte — und hatte zur Folge, daß die Frau vor Schrecken einige Monat zu früh mit einem todten Kinde niedergekommen ist und gefährlich krank liegt. Die Sache ist gerichtlich anhängig gemacht. Verhaftsbefehle auf rechtmäßigem Wege haben sie nicht erlangen können, es waren aber jetzt, wie man sagt, gegen einige Parteihäupter „polizeiliche Maßregeln angewendet, und wer mag der totalen Gesetzlosigkeit verfallen? Das ist jetzt der Zustand in Bonn, und doch ist bis heute der Belagerungszustand nicht erklärt. Die Stimmung ist erbittert, aber zum Zusammenstoß, den jetzt die Gegenpartei zu wünschen scheint, dürfte es nicht mehr kommen. Düsseldorf, 22. Nov. In Folge der heute Morgen früh erfolgten Erklärung des Belagerungszustandes über Stadt und Sammtgemeinde Düsseldorf trat das Offizier-Korps sofort (um 9 Uhr Morgens) zusammen und faßte in Erwägung der Umstände, daß die Bürgergarde in Folge des wortbrüchigen Verfahrens des Chef-Präsidenten von Spiegel plötzlich überrumpelt und gewissermaßen gefangen genommen, und 3 Kompagnien, die 6., 7. und 8. durch die Militärgewalt von der Legion abgeschnitten worden. — Ferner in Erwägung, daß unter diesen Umständen ein aktives Auftreten der Bürgerwehr nur das Blut der Tapfersten und Muthigsten kosten würde, ohne der Sache der Freiheit den geringsten Nutzen zu bringen, da nicht die kleinste Hoffnung zu einem günstigen Resultate vorliegt, den Beschluß: „bei dem passiven Widerstande zu beharren, jedoch die Waffen nicht abzugeben, sondern es der betreffenden Behörde zu überlassen, die Einforderung derselben zu bewerkstelligen.“ Zugleich hat das Offizierkorps einen feierlichen Protest gegen die ungesetzlichen Maßregeln des Belagerungszustandes, so wie gegen das Verfahren des Regierungspräsidenten von Spiegel aufgenommen und wird demselben jede mögliche Verbreitung und gesetzliche Folge zu geben versuchen. Vorgelesen, genehmigt und unterzeichnet. Das anwesende Offizierkorps: (gez.) L. Cautador, provisorischer Chef. L. Clasen, stellvertretender Chef. Groote. C. Hilgers. Th. Port. Farina. Hütter. W. Severin. W. Bauer. P. Peiffer. Dorff. Hannemann. Gust. Busch. Stehling. Schleger. Aug. Dicker. W. Nowack. Clasen. Gustav Krauß. H. Seelig. Deußen. Krumfinger. Ch. Lieber. Hölterhoff. M, Seelig. W. Volkhardt. Jos. Fuchs. C. Thelen. Spohr. F. Beeking. Schooff. Barths. A. Arndts. Protest. Bürgergarde zu Düsseldorf. Das Offizierkorps der Bürgergarde erhebt hiermit feierlichen Protest gegen die in dem Publikandum des Belagerungszustandes enthaltenen Beschuldigungen und die darin angegebenen Gründe und erklärt das ganze Verfahren für ein durchaus ungesetzliches. Insbesondere beschuldigt es den Regierungspräsidenten von Spiegel eines wortbrüchigen Verfahrens, indem derselbe am Montag den 20. d. M. einer Deputation, bestehend aus dem Chef der Bürgerwehr, dessen Stellvertreter, dem stellvertretenden Oberbürgermeister Herrn Dietze, dem Bürgerwehrhauptmann Groote und Zugführer Spohr, in ganz bestimmten Ausdrücken erklärte:„Es würde der Belagerungszustand der Stadt nicht ohne vorherige Verwarnung und ohne vorherige Anzeige an den Oberbürgermeister und Chef der Bürgergarde und nur bei gewaltsamen Schritten Seitens der Bürgerwehr ausgesprochen werden,“worauf der Chef erklärte, daß er für die Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung in der Stadt durch die Bürgerwehr einstehe. Düsseldorf, den 22. Nov. 1848. Das anwesende Offizierkorps. (Folgen die Unterschriften.) * Gerresheim, 20. Novbr. Heute Morgen fand in hiesiger großen Pfarrkirche die Todtenfeier für den Martyrer Robert Blum statt. Diese kirchliche Handlung machte einen tiefen Eindruck auf die anwesende Menschenmasse. Robert Blum ist todt, aber sein Geist, er lebt und wirkt mächtig; er schwebt über dem Volke, dasselbe erstarkend auf der Bahn zur Erstrebung unseres Zieles. * Mülheim, 19. November, Mißtrauens-Votum gegen den Gemeinderath zu Mülheim am Rhein. Dadurch schon, daß die bekannte Anerkennungs-Adresse für die National-Versammlung zu Berlin, ohne Rücksicht darauf, daß dieselbe fast von allen Stadtbewohnern unterschrieben, von unserem bisherigen Stadtrathe nicht zu der seinigen gemacht wurde; stellte sich hinlänglich heraus, daß derselbe das Vertrauen unserer Stadtbewohner fürder nicht mehr besitzt. Wenn wir demselben auch nicht gerade divergirende Ansichten wie Absichten, in Widerstreit mit den unsrigen, vorwerfen möchten, so glauben wir doch in jeder Zeit, und besonders in einer Zeit, wo die kleinste Zerspliterung unheilbringend werden könnte, auch Theilnahmlosigkeit und Unentschiedenheit, in Bezug auf das Politische, besonders von der Leitung unserer inneren Verwaltung entfernen zu mussen; denn nur Entschiedenheit kann das jetzt in Gefahr schwebende Vaterland retten; Halbheit war stets unser größtes Unheil. Wir können demgemäß nicht umhin, eine entschiedene Mißbilligung gegen die zweideutige Stellung des Gemeinderathes, den fraglichen Beschlüssen gegenüber hiermit auszusprechen, und stellen es der Ehre desselben anheim, ob er sein Amt noch ferner beizubehalten für gut findet. Wir ersuchen Sie, uns binnen 24 Stunden die Entschließungen desselben hierüber mittheilen zu wollen. Folgendes Amendement wurde von der Volksversammlung einstimmig angenommen: „Denjenigen Gemeinderäthen und Beigeordneten, die gegen die Adresse der Volksversammlung votirt haben, es anheim zu stellen, ob sie es mit ihrer Ehre noch ferner verträglich finden, ihr Amt beizubehalten.“ Im Namen der Volksversammlung die gewählte Deputation. Folgen die Unterschriften. Eingereicht am 19. Novbr. c., Vormittags _ 1 1/2 Uhr. * Neheim bei Arnsberg, 19. November. An Kaplan Gelshorn, Abgeordneter für den Kreis Arnsberg, wurde vor einigen

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Die angegebenen Seitenzahlen beziehen sich auf die Ausgabe: Neue Rheinische Zeitung. Organ der Demokratie. Bd. 1 (Nummer 1 bis Nummer 183) Köln, 1. Juni 1848 bis 31. Dezember 1848. Glashütten im Taunus, Verlag Detlev Auvermann KG 1973.




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Zitationshilfe: Neue Rheinische Zeitung. Nr. 151. Köln, 24. November 1848, S. 0793. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_nrhz151_1848/3>, abgerufen am 21.11.2024.