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Neue Rheinische Zeitung. Nr. 103. Köln, 15. September 1848.

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[Deutschland] [Spaltenumbruch]
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!!! Frankfurt, 12. September.

76. Sitzung der National-Versammlung. Tagesordnung: Grundrechte. Protokoll genehmigt. Flottenbeiträge u. a. 1700 Thlr. vom Central-Ausschuß der politischen Vereine in Weimar, mit einem Begleitschreiben, worin gesagt, daß die meisten Beiträge von Proletariern. (Bravo.)

Stedtmann zeigt im Namen der beiden bekannten Ausschüsse an, daß sie sich ihres Geschafts mit allem Ernste unterzogen. Eine absolute Majorität für eine oder die andere Ansicht (d. h. für Ratifizirung oder Nichtratifizirung) zu erzielen, war unmöglich. Die relative Majorität (11 Mann) mit ihrem Berichterstatter Wurm ist gegen die Ratifizirung. Die relative Minorität mit 10 Stimmen (Berichterstatter Stedtmann) für Ratifizirung. Die Anträge der Minorität lauten:

(Links Unterbrechungen: Zuerst Majoritätsanträge!)

Gagern, der Edle: Man mochte Herrn Stedtmann hören! (Nein! Nein! Majoritätsanträge! Wurm! Wurm!)

Präsident (entschließt sich): Stedtmann möchte warten, bis der ganze Bericht erstattet ist. (Bravo!)

Stedtmann: Lassen Sie mich wenigstens im Namen sämmtlicher 21 Mitglieder den Antrag stellen: Morgen in einer Extra-Sitzung diese Sache zu erledigen.

Claussen (Kiel): Es ist noch Herr Höfken aus Preußen zur Majorität getreten, also eine absolute Majorität von 12 Stimmen. (Lautes Bravo!)

Lindenau zeigt an, daß er einen selbstständigen Antrag in dieser Angelegenheit morgen stellen wird.

Schwarzenberg: Eine Adresse von der schleswig-holsteinischen Landesversammlung ist angekommen. (Drucken! Links: Vorlesen!)

Präsident: Sie ist bereits gedruckt.

Fuchs (Berichterstatter des Petitionsausschusses) berichtet unter fortwährendem Schlußruf mit sehr erzürnter Stimme über einige unwichtige Petitionen, die man durch Tagesordnung beseitigt.

Franke (Namens des volkswirthschaftlichen Ausschusses): Bericht über die Beschwerden der Segelschiffe auf dem Rhein.

Wird gedruckt.

Präsident theilt einen Antrag von Blum und anderen mit: "Bei der dringenden Gefahr in den Herzogthümern etc. sofort eine Deputation von 15 Mitgliedern an den Reichsverweser zu senden, um um Beschleunigung der Ministerkrise zu ersuchen.

Die Dringlichkeit des Antrags wird nach zweimaliger Zählung in etwas zweifelhafter Art mit 219 Stimmen gegen 208 verworfen.

Präsident: Schlöffel u. s. w. beantragen: "In Erwägung, daß der von Preußen am 26. August abgeschlossene Waffenstillstand ohne Ratifikation der Centralgewalt ist, daß ferner die vom Reichsverweser gegebene Vollmacht bei Weitem überschritten ist, daß derselbe ferner ein Attentat auf Deutschlands Einheit ist (rechts: Oho!), beschließt die National-Versammlung: sofort an die Berliner Versammlung die 29 Bogen gedruckter Aktenstücke über diesen Waffenstillstand zu übersenden. (Rechts: Oho!)

Der Antrag wird nicht als dringlich erkannt und zur Tagesordnung (Grundrechte) übergegangen.

Präsident: Die Tagesordnung bringt § 15 und 16 der Grundrechte, denn ich habe die gestrigen Anträge von Schneer und Schoder (welche angenommen wurden) so verstanden, daß erst nach Artikel III. und IV. zu dem Associationsrecht u. s. w. übergegangen wird.

Schoder erklärt sich einverstanden.

Nach kurzer Debatte geht man demnach zu § 15 der Grundrechte.

"§ 15. Niemand soll zu einer kirchlichen Handlung oder Feierlichkeit gezwungen werden."

Die Amendements werden zur Unterstützung verlesen und dann, nach dem gestrigen Beschlusse, die Frage gestellt: ob über den Paragraphen diskutirt werden soll?

Man verzichtet auf die Diskussion. (Bravo!)

Bei der Abstimmung wird die Fassung des Ausschusses angenommen. (S. oben).

Dazu ein Amendement von Riesser und mehreren, lautend:

"Die Form des Eides soll eine für alle gleichmäßige, an kein bestimmtes Religionsbekenntniß geknüpfte sein,"

mit 226 gegen 183 Stimmen angenommen.

Ein Antrag von Vogt:

"Niemand kann zur Erfüllung irgend welcher religiösen Pflichten oder Handlungen gezwungen werden,"

verworfen.

Ebenso ein Antrag von Dewes verworfen, lautend wie in der belgischen Konstitution Tit. II. Art. 15:

"Niemand soll gezwungen sein, die kirchlichen Ruhetage zu halten."

§ 15 lautet demnach:

"Niemand soll zu einer kirchlichen Handlung oder Feierlichkeit gezwungen werden Die Form des Eides soll eine für alle gleichmäßige an kein bestimmtes Religionsbekenntniß geknüpfte sein."

§ 16 Artikel III. lautet: nach dem Antrag des Verfassungs-Ausschusses.

Die bürgerliche Gültigkeit der Ehe ist nur von der Vollziehung des Civilactes abhängig; die kirchliche Trauung kann erst nach der Vollziehung des Civilactes statt finden.

(Ganz aus der belgisch. Constit. übersetzt)

Bischof Geritz (aus Frauenburg) stürzt zur Tribüne und ruft mit erzürnter Stimme: "Ich kann die Competenz der hohen Versammlung hierzu nicht anerkennen. - (Tumult!)

Gagern: Herr Geritz, lassen Sie mich erst fragen, ob über den Paragraphen diskutirt werden soll. Die Diskussion über den § wird beschlossen, da mehr als 100 Mitglieder sich dafür erheben

Bischof Geritz: M. H., ich kann der Competenz; die National-Versammlung. (Unterbrechungen. - Larm. - Allgemeines Gelächter.)

Gagern. Professor Deiters hat das Wort.

Prof. Deiters aus Bonn. Ich will zuerst ein Mißverständniß aufklären. Man scheint zu glauben es handele sich hier vorzüglich um Aufhebung des Cölibats; dies ist aber nicht beantragt, sondern Aufhebung der Kirchenehen - Deiters empfielt den ersten Absatz des Ausschußantrags; erklärt sich aber dagegen, daß die kirchliche Trauung erst nach dem Civilakt stattfinden soll.

Prof. Dieringer aus Bonn. Ganz derselben Ansicht wie Deiters

Pof. Mitternmyer unterstützt den ganzen Antrag des Ausschusses und empfielt dazu sein Amendement. (S. unten.) - Im Mittelalter, sagt er, war die Kirche berufen die Ehe zu heiligen, heute aber, wo wir alle Confessionen gleichgestellt haben, muß die Civilehe eingeführt werden. - Man hat gesagt, die Sittlichkeit leide bei diesem Institut. Im Rheinland und Frankreich habe ich mich vom Gegentheil überzeugt.

Die Civilehe muß vor der kirchlichen Trauung vollzogen werden, wie in Belgien, dort straft man die Geistlichen, (hört!) die eine Kirchentrauung vor der Civilehe vornehmen.

Schluß der Debatte.

Berichterstatter Beseler (Schluß!) spricht diesmal nur 7 1/2 Minuten. (Bravo!)

Bei der Abstimmung werden angenommen:

1 Die Fassung des Ausschusses (s. oben), hierzu ein Amendement von Mittermaier: "Die Religionsverschiedenheit ist kein burgerliches Ehehinderniß. Die Standesbücher werden von bürgerlichen Behörden geführt." (Bravo!) Dies Amendement neben der Fassung des Ausschusses (s. oben) bilden also § 16; den letzten Paragraphen des Art. III.

Verworfen wurde unter andern folgendes Amendement:

Den katholischen Geistlichen, welche ihren Kirchendienst niederlegen, steht als solchen bei Schließung der Civilehe kein civilrechtliches Hinderniß entgegen. (Fehrenbach. Itzstein. Sachs. Zitz. Schaffrath u. Konsorten. Reinhard).

Und ein Antrag von Wedekind: "Das Gelöbniß der Ehelosigkeit ist bürgerlich unwirksam. Alle geistliche Gerichtsbarkeit ist aufgehoben." - Die Linke und ein Theil des linken Centrums war dafur.

Folgt Artikel IV der Grundrechte

Paur aus Neiße. (Berichterstatter des Schulausschusses) will über Art IV. erst berathen, wenn alle Amendements und der Bericht darüber gedruckt ist.

Demgemäß vertagt der Präsident die Berathung über Artikel IV. Weil man aber schicklicherweise noch nicht zu Tisch gehen kann, kommen einige Allotria

1) Osterrath beantragt: Veränderung des §. 41 der Geschäftsordnung (von den Abstimmungen) und dafür Abstimmung durch schwarzr und weiße Kugeln.

Präsident: will die Versammlung Hrn. Osterrath zur Begründung der Dringlichkeit dieses Antrags das Wort geben? Ja wohl!

Osterrath: Die Resultate unserer Abstimmungen waren fast immer zweifelhaft (oh! oh!) - hebt die Vortheile der Kugelabstimmung hervor.

Rösler (Oels) ist gegen die Dringlichkeit; verweist den Antrag an die Geschäftskommission. Nachdem noch Reh gegen Dringlichkeit, und Lichnowsky sich für die Dringlichkeit ausgesprochen, verwirft die Versammlung die Dringlichkeit, und weist den Antrag an den Ausschuß.

Ein ähnlicher Antrag geht den nämlichen Weg.

Ob Morgen Extra-Sitzung und Erledigung der Waffenstillstandsfrage ist zwar von der Beendigung des Drucks und der Vertheilung der vielberührten Aktenstücke (29 Bogen) abhängig, aber mit großer Wahrscheinlichkeit anzunehmen.

Von einem Ministerium noch keine Spur.

Zum Schluß der Sitzung wurden wider alles Erwarten noch die Anträge (der Majorität und Minorität) der beiden Ausschüsse für die Waffenstillstandsfrage verlesen. Obschon Sie dieselben bereits durch die Frankfurter Blätter haben müssen, folgen sie hier noch bei, mit dem was sonst in dieser Sache verlautet. -

Der Antrag der Majorität (Arndt, Blum, Claussen, Cucumus, Dahlmann, Esmarch, Höfken, Raumer, Stenzel, Trutzschler, Wippermann, Wurm) geht dahin: "In Erwägung, daß der am 26 August zu Malmoe abgeschlossene Waffenstillstand, vermöge der in seinem VII. und IX. Artikel, im fünften Separatartikel und den beiden Zusatzartikeln enthaltenen Bestimmungen wesentliche Selbstständigkeitsrechte verletzt, welche durch die Beschlüsse der Nationalversammlung allen in ihr repräsentirten Stämmen gewährleistet sind; in Erwägung, daß der von der Krone Preußen nach Malmoe abgesandte Unterhändler in wesentlichen Punkten die ihm von der deutschen Centralgewalt ertheilten Vollmachten überschritten hat, namentlich in Bezug auf die Dauer des Waffenstillstandes, die Trennung der schleswigschen Truppen von den holsteinischen, die in den Herzogthümern Schleswig und Holstein bestehenden Gesetze und das Personal der für beide Herzogthümer zu bildenden prov. Regierung, nicht minder in Bezug auf die Lage des Herzogthums Lauenburg während des Waffenstillstandes; in Erwägung ferner, daß die Ausführung mehrerer politischer Punkte des Malmöer Vertrages, vermöge der einstimmigen Weigerung der schleswig-holsteinischen Landesversammlung ihnen nachzukommen, unthunlich geworden ist, während dagegen es thunlich und wünschenswerth erscheint, eine Waffenruhe zum Zweck schleuniger Friedensunterhandlungen anzubahnen; in Erwägung alles dessen beschließt die Nationalversammlung: 1) der Malmoer Waffenstillstand vom 26. August wird von der deutschen Nationalversammlung nicht genehmigt; 2) das Reichsministerium wird aufgefordert, die zur Fortsetzung des Krieges erforderlichen Maßregeln zu ergreifen, sofern die dän. Regierung sich nicht bereitwillig finden sollte, die Friedensunterhandlungen mit der Centralgewalt des deutschen Bundesstaates sogleich zu eröffnen." Der Antrag der Minorität (Dunker, Flottwell, M. v. Gagern, Gombart, Mayern, Schubert, Stedtmann, Würth, Zachariä, Zennette) geht dahin: 1. Die deutsche Nat.-Vers. beschließt: Im Hinblick auf eine durch die k. preuß. Regierung, vermittelte Erklärung der dän. Regierung daß sie auf das Eintreten des Grafen Karl v. Moltke-Nütschau in die interimistische Regierung der Herzogthümer Schleswig-Holstein verzichte, und auf Modifikationen und Koncessionen, welche für die Ruhe der Herzogthümer wünschenswerth erscheinen, bereitwillig eingehe; in der Voraussetzung, daß die Erklärung der dänischen Regierung auch für das Herzogthum Lauenburg zu verstehen sei; in der Voraussetzung, daß die erwähnten Zusagen sofort durch Vermittlung der Centralgewalt in Erfüllung gehen werden: 1) daß der Waffenstillstand vom 26. August l. J. ihrerseits nicht weiter beanstandet werde; 2) daß die Friedensunterhandlungen mit Dänemark durch die prov. Centralgewalt direkt und unverzüglich zu eröffnen seyen. II. Die Nationalversammlung beschließt: daß sie nach Einsicht der Verhandlungen über die Verhältnisse Deutschland's zu Schleswig, vom 2. April bis zum 26. August l. J., den Ausschuß für Centralgewalt beauftrage, über das von der preußischen Regierung der provisorischen Centralgewalt gegenüber eingehaltene Verfahren der Nationalversammlung zu berichten.

Morgen keine Sitzung.

!!! Frankfurt, 12. Sept., Abends 10 Uhr.

Für Donnerstag, den 14. September ist die große Schlacht festgesetzt. Beide Parteien sind in der größten Thätigkeit. Dumpfes Stillschweigen und gegenseitiges Beobachten. Fortwährende Sitzungen der einzelnen Klubs bei geschlossenen Thüren. Auf beiden Parteien fürchtet man - und hofft man. Auf beiden Parteien weiß man, daß es sich um eine Existenzfrage handelt; alle Kräfte werden angespannt. Die Linke hat große Hoffnung auf den Sieg. Schmerling verschmäht es nicht, überall das Gerücht zu verbreiten, "der Reichsverweser werde zurücktreten, wenn der Waffenstillstand verworfen werden sollte". Dieser exministerliche Kniff mißlingt. Auf folgende Art ist er zu Nichte gemacht. Heute Abend hat der Reichsverweser viele (etwa 15) Mitglieder von der Linken, u. a. Vogt, Simon von Breslau, Remer, Schoder von Stuttgart etc. zu sich berufen lassen, um sie über die "große Frage" auszuhören. Er hat sich ziemlich entschieden ausgesprochen, und auf eine Interpellation in Bezug des oben bemerkten durch Schmerling verbreiteten Gerüchts erwidert: "er werde, mag die Entscheidung sein, welche sie wolle, unter keiner Bedingung zurücktreten, sondern die ihm anvertraute Stellung unter allen Umständen behaupten; er wünsche nur, daß sich für die eine oder die andere Entscheidung eine möglichst große Majorität der Nationalversammlung aussprechen möge!" Sie können sich denken, daß diese Erwiderung bestmöglichst verbreitet wird, und ein großes Gewicht in die Wagschale der Parteien legt. Die äußerste Linke (der Donnersberg), die gemäßigte (deutscher Hof), linkes Centrum (Westendhall und Würtemberger Hof) werden unbedingt für die Verwerfung stimmen. Zusammen etwa 200 Stimmen. Der Würtemberger Hof mit einziger Ausnahme der Apostaten: Zachariä und Stedtmann (Ministerialkandidat). 250 würde schon die große Majorität sein, da kaum 500 Mitglieder anwesend. Etwa 120 Mitglieder gehören keinem Klub an, und vagiren umher. Auf die Mehr- oder Minderheit dieser wird die Entscheidung ankommen; denn die Partei, die entschieden für die Nichtverwerfung ist, befindet sich in großer Minorität.

103 Berlin, 12. Sept.

Die konstitutionelle Partei hat sich durch die Veröffentlichung der königlichen Erklärung, daß der König mit der ausgesprochenen Ansicht des abtretenden Ministeriums Auerswald-Hansemann einverstanden sei, sehr geschadet. Alle Theile der Bevölkerung werden immer mehr von der Ueberzeugung durchdrungen, daß von der konstitutionellen Monarchie nichts zu erwarten ist.

Von der Bildung des neuen Ministeriums verlautet noch gar nichts, da Herr v. Beckerath noch nicht eingetroffen ist.

Man erzählt hier heute, daß Herr Hansemann, als Anerkennung seiner dem König geleisteten Dienste, zum Chef der Bank und der Seehandlung vom Könige werde ernannt werden. In der That, Herr Hansemann!

Das allgemeine Tagesgespräch bildet die von Held eingegangene Verbindung mit der Reaktion. Es ist authentisch, daß Held eine Unterredung mit der Prinzessin von Preußen und Herrn von Katte, dem Präsidenten des Preußenvereins hatte. Ein bis jetzt noch geheimer Plan wurde da ausgebrütet; man spricht, es beträfe die Abdankung des Königs, die Regentschaft des Prinzen von Preußen und die Auflösung der Versammlung. Held wirkte auch schon in diesem Sinne, denn während am 7. d. M. Alles in voller Erwartung stand, ließ er ein großes Plakat drucken, worin er den Berlinern mit 50,000 Mann Furcht und Schrecken einjagen wollte, die bereit seien das revolutionäre Volk zu vernichten. Er tadelte die Versammlung, er tadelte die Linke, die er schwach nennt und die zu Hause reisen würde, das Volk sich selbst überlassend. In einigen Tagen, versprach er, mit dem herauszurücken was dem Volke Noth thut, um mit einem Male aus dem erbarmungswürdigen Zustande erlöst zu werden. Aber - Herr Held hat nichts veröffentlicht. Von allen Seiten wird er jetzt angegriffen. Die Demokraten verläugnen einen solchen Bundesgenossen.

Wien,

Die Wiener Zeitung enthält in ihrem amtlichen Theil bereits das Gesetz über die von dem Reichstag beschlossene Aufhebung der Feudallasten.

61 Wien, 10. Sept.

Die ungarische Deputation ist, wie ich bereits berichtet habe, gestern unverrichteter Sache von hier abgezogen und wird in Budapesth ein Wetter heraufbeschwören, neben dem die Wien-Frankfurt-Berliner Misere vollständig verschwinden dürfte.

Mehr als jemals befand sich die Stadt gestern vor und nach dem kaiserlichen Nichtbescheide in Aufregung. Halb Wien trug auf einmal flache, breitgekrämpte und breitbebänderte Ungarnhüte; politische Gruppen standen in allen Straßen und nächst der Universität, der Werbungsstelle, wo die ungarische Dreifahne wehte, sah es aus, als ob Wien sich zum Feldzug wider Jellachich wollte anwerben lassen. Ueberall begegnete man, grün-weiß-rothe Bouquet's auf den Hüten, rüstigen Männerschaaren, die nach Ungarn eilen, dort mit der allgemeinen Freiheit das Magyarenthum zu vertheidigen. Man begreift, daß man Unsinn getrieben, als man zu den Horden Radetzky's aus Wien freiwillig neue schickte; man begreift, daß mit der Besiegung Ungarn's durch Jellachich ein Despotensieg über Wien unabwendbar würde; man trachtet gut zu machen, was man in Italien verdorben.

Oestreich wird für die Oestreicher selber nun endlich ein längst aufgelöstes Problem, mit welchem man sich daher den Kopf nicht länger zu zerbrechen braucht.

Ferdinand hat der magyarischen Deputation zur Antwort gegeben, er werde die ihm vorgelegten Finanz-und Kriegsgesetze durchsehen und nächstens mit seinen Bemerkungen zurücksenden; er werde die alten (!) und neuen Gesetze sowie die Integrität der [Fortsetzung]

[Fortsetzung] Licht stellte, hatte er wirklich die trostlosen Ereignisse früherer Jahre vortheilhaft zu balanciren gewußt. Gewöhnliche Vergehen, würden gänzlich durch die spanischen Lorbeeren unsres Helden gesühnt worden sein; aber Herr von Schnapphahnski begriff, daß er ein zu interessanter Sünder sei, als daß nicht noch einige außerordentliche Mittel zu seinem Heile angewandt werden müßten.

Er miethete daher einige seiner alten spanischen Genossen, mehrere seiner Kameraden unter Don Carlos, die nach ihrer Rückkehr aus Spanien an jener empfindlichsten aller Krankheiten, an der Wüsten-Leere der Taschen litten, und sandte sie als die Herolde seines Ruhmes, oder besser als die Rosenöl-Flaschen, die ihm den erwünschten guten Geruch bereiten mögten, voraus nach München. Die zwei hauptsächlichsten dieser Ruhm- und Rosenöl-Flaschen waren der Königl. ... Oberst Graf K. und der frühere Königl. ... General von R.; zwei Leute die des blanken Geldes gerade so dringend bedurften, wie Herr von Schnapphahnski des guten Geruches.

Einmal engagirt, waren Graf K. und General von R. viel zu ehrliche und gewissenhafte Spießgesellen, als daß sie nicht alles aufgeboten hätten, um den Sold ihres Meisters auch wirklich zu verdienen. Sie zogen von Haus zu Haus agitirend und intriguirend und als vierzehn Tage herum waren, da durstete auch schon ganz München nach dem Ruhme des trefflichsten aller Ritter, nach den Lorbeern des Herrn von Schnapphahnski.

Endlich erschien unser Held in eigner Person und es war nicht anders als ob ein zweiter Frühling über der Bier-Metropole emporstiege. - Die Männer zitterten, die Weiber errötheten und gewandt wie eine Wiesel wedelte und scharwenzelte der edle Ritter durch alle Salons. Man kann wirklich sagen daß unser Held in diesem Augenblicke seine schönsten Triumphe feierte.

Meine Leser werden es mir hoffentlich erlassen, dieselben weitläufig zu schildern. Es wäre auch unmöglich den edlen Ritter ganz naturgetreu zu zeichnen. Herr von Schnapphahnski strahlte von Anmuth und Lügenhaftigkeit; nach Kurzem war er schon wieder ganz der Alte und wenn er Morgens, Mittags und Abends in den Spiegel sah, da verbeugte er sich vor seinem eignen Antlitz und gestand sich die Hand auf's Herz legend, daß er der schönste Mann seines Jahrhunderts sei.

In München weilte damals in der Nähe des kunstsinnigsten aller christlichen Germanen ein gewisser Herzog von ......, ein Mann den die Mainzer und Coblenzer Bajaderen besser als alle züchtigen Weiber der Gegenwart zu schätzen wissen werden. Wenn sie ihren Freund auch einst incognito an die frische Luft setzten, so machte dies wenig aus. Der Herzog versöhnte sich wieder mit seinen alten Bekanntinnen und die guten Mainzer und Coblenzer wissen von dem freudenfreundlichen Manne viel gelante Affentheuer zu erzählen.

Es konnte nicht fehlen, daß der Herzog bei seinem Münchener Aufenthalt auch auf den Ritter Schnapphahnski stieß ... Tagtäglich hörte er von der ruhmreichen Vergangenheit unsres Helden erzählen und es versteht sich von selbst, daß er schließlich vor Eifersucht zu zerspringen meinte. Als man daher einst seinen trefflichen Rivalen wieder bis in den Himmel erhob, strich der Herzog nachläßig den Schnurrbart und meinte, daß er nach den Antecedentien des edlen Ritters nicht leicht an seine hohe Bravour glauben könne. Wie ein Nadelstich traf diese Aeußerung das fröhliche Herz unsres armen Ritters und kaum davon in Kenntniß gesetzt, läßt er den Herzog auch schon wegen seiner unerquicklichen Aeußerung zur Rede stellen. Er bemerkt ihm, daß Alles nur auf Unkenntniß beruhen könne, und daß er, der edle Ritter Schnapphahnski, sich wegen seines unvergleichlichen Heldenthums auf das Zeugniß des - Generals von R. berufe, den der Herzog jedenfalls als competent anerkennen werde ... vor allen Dingen möge der Herzog seine Aeußerung zurücknehmen.

Der Freund der Mainzer und der Koblenzer Bajaderen weigert dies und im Nu verbreitet sich die Geschichte durch alle Salons.

Herr v. Schnapphahnski sieht sich daher in die unangenehme Nothwendigkeit versetzt, dem Herzoge mit der ganzen unerbittlichen Frechheit eines Ritters ohne Furcht und Tadel auf den Hals zu steigen und als er ihn furchtsam findet: fordert er ihn.

Selten hatte unserm Helden der Stern des Glückes heller gestrahlt als dieses Mal. Der Herzog will sich nämlich nicht schlagen; er verkriecht sich hinter seine Souveränetät und behauptet, daß im unglücklichen Falle alle Bäche und Flüsse von den Thränen seiner Unterthanen zu reißenden Strömen angeschwemmt, Häuser und Weingärten hinwegreißen würden, daß sein etwaiger Tod das europäische Gleichgewicht stören könne u. s. w., kurz, jemehr sich der Herzog weigert, auf ein Duell einzugehen, desto gewaltiger schwillt unserm Falstaff-Schnapphahnski der Kamm und als der Herzog endlich sein letztes Wort gegeben, da erklärt ihm der edle Ritter, daß der Herzog, wenn er sich wirklich dauernd hinter seiner Souveränetät verstecke, auch in seinem Herzogthum bleiben und sich mit einer chinesischen Mauer umgeben müsse, denn an jedem andern Orte werde Se. Hochgeboren so frei sein, den unübertrefflichen Souverän mit der Hundspeitsche zu bedienen.

Münchens kunstsinnigster Barde, dem diese Aeußerung überbracht wurde, nahm sie im höchsten Grade übel und unser Ritter hatte das Pech, zwar nicht in ein Kirchenfenster des Kölner Doms, wohl aber aus den heiligen Bierstaaten Sr. Majestät für immer verbannt zu werden.

(Fortsetzung folgt.)

[Deutschland] [Spaltenumbruch]
Der Inhalt dieses Artikels kann aus urheberrechtlichen Gründen nicht angezeigt werden.
!!! Frankfurt, 12. September.

76. Sitzung der National-Versammlung. Tagesordnung: Grundrechte. Protokoll genehmigt. Flottenbeiträge u. a. 1700 Thlr. vom Central-Ausschuß der politischen Vereine in Weimar, mit einem Begleitschreiben, worin gesagt, daß die meisten Beiträge von Proletariern. (Bravo.)

Stedtmann zeigt im Namen der beiden bekannten Ausschüsse an, daß sie sich ihres Geschafts mit allem Ernste unterzogen. Eine absolute Majorität für eine oder die andere Ansicht (d. h. für Ratifizirung oder Nichtratifizirung) zu erzielen, war unmöglich. Die relative Majorität (11 Mann) mit ihrem Berichterstatter Wurm ist gegen die Ratifizirung. Die relative Minorität mit 10 Stimmen (Berichterstatter Stedtmann) für Ratifizirung. Die Anträge der Minorität lauten:

(Links Unterbrechungen: Zuerst Majoritätsanträge!)

Gagern, der Edle: Man mochte Herrn Stedtmann hören! (Nein! Nein! Majoritätsanträge! Wurm! Wurm!)

Präsident (entschließt sich): Stedtmann möchte warten, bis der ganze Bericht erstattet ist. (Bravo!)

Stedtmann: Lassen Sie mich wenigstens im Namen sämmtlicher 21 Mitglieder den Antrag stellen: Morgen in einer Extra-Sitzung diese Sache zu erledigen.

Claussen (Kiel): Es ist noch Herr Höfken aus Preußen zur Majorität getreten, also eine absolute Majorität von 12 Stimmen. (Lautes Bravo!)

Lindenau zeigt an, daß er einen selbstständigen Antrag in dieser Angelegenheit morgen stellen wird.

Schwarzenberg: Eine Adresse von der schleswig-holsteinischen Landesversammlung ist angekommen. (Drucken! Links: Vorlesen!)

Präsident: Sie ist bereits gedruckt.

Fuchs (Berichterstatter des Petitionsausschusses) berichtet unter fortwährendem Schlußruf mit sehr erzürnter Stimme über einige unwichtige Petitionen, die man durch Tagesordnung beseitigt.

Franke (Namens des volkswirthschaftlichen Ausschusses): Bericht über die Beschwerden der Segelschiffe auf dem Rhein.

Wird gedruckt.

Präsident theilt einen Antrag von Blum und anderen mit: „Bei der dringenden Gefahr in den Herzogthümern etc. sofort eine Deputation von 15 Mitgliedern an den Reichsverweser zu senden, um um Beschleunigung der Ministerkrise zu ersuchen.

Die Dringlichkeit des Antrags wird nach zweimaliger Zählung in etwas zweifelhafter Art mit 219 Stimmen gegen 208 verworfen.

Präsident: Schlöffel u. s. w. beantragen: „In Erwägung, daß der von Preußen am 26. August abgeschlossene Waffenstillstand ohne Ratifikation der Centralgewalt ist, daß ferner die vom Reichsverweser gegebene Vollmacht bei Weitem überschritten ist, daß derselbe ferner ein Attentat auf Deutschlands Einheit ist (rechts: Oho!), beschließt die National-Versammlung: sofort an die Berliner Versammlung die 29 Bogen gedruckter Aktenstücke über diesen Waffenstillstand zu übersenden. (Rechts: Oho!)

Der Antrag wird nicht als dringlich erkannt und zur Tagesordnung (Grundrechte) übergegangen.

Präsident: Die Tagesordnung bringt § 15 und 16 der Grundrechte, denn ich habe die gestrigen Anträge von Schneer und Schoder (welche angenommen wurden) so verstanden, daß erst nach Artikel III. und IV. zu dem Associationsrecht u. s. w. übergegangen wird.

Schoder erklärt sich einverstanden.

Nach kurzer Debatte geht man demnach zu § 15 der Grundrechte.

„§ 15. Niemand soll zu einer kirchlichen Handlung oder Feierlichkeit gezwungen werden.“

Die Amendements werden zur Unterstützung verlesen und dann, nach dem gestrigen Beschlusse, die Frage gestellt: ob über den Paragraphen diskutirt werden soll?

Man verzichtet auf die Diskussion. (Bravo!)

Bei der Abstimmung wird die Fassung des Ausschusses angenommen. (S. oben).

Dazu ein Amendement von Riesser und mehreren, lautend:

„Die Form des Eides soll eine für alle gleichmäßige, an kein bestimmtes Religionsbekenntniß geknüpfte sein,“

mit 226 gegen 183 Stimmen angenommen.

Ein Antrag von Vogt:

„Niemand kann zur Erfüllung irgend welcher religiösen Pflichten oder Handlungen gezwungen werden,“

verworfen.

Ebenso ein Antrag von Dewes verworfen, lautend wie in der belgischen Konstitution Tit. II. Art. 15:

„Niemand soll gezwungen sein, die kirchlichen Ruhetage zu halten.“

§ 15 lautet demnach:

„Niemand soll zu einer kirchlichen Handlung oder Feierlichkeit gezwungen werden Die Form des Eides soll eine für alle gleichmäßige an kein bestimmtes Religionsbekenntniß geknüpfte sein.“

§ 16 Artikel III. lautet: nach dem Antrag des Verfassungs-Ausschusses.

Die bürgerliche Gültigkeit der Ehe ist nur von der Vollziehung des Civilactes abhängig; die kirchliche Trauung kann erst nach der Vollziehung des Civilactes statt finden.

(Ganz aus der belgisch. Constit. übersetzt)

Bischof Geritz (aus Frauenburg) stürzt zur Tribüne und ruft mit erzürnter Stimme: „Ich kann die Competenz der hohen Versammlung hierzu nicht anerkennen. ‒ (Tumult!)

Gagern: Herr Geritz, lassen Sie mich erst fragen, ob über den Paragraphen diskutirt werden soll. Die Diskussion über den § wird beschlossen, da mehr als 100 Mitglieder sich dafür erheben

Bischof Geritz: M. H., ich kann der Competenz; die National-Versammlung. (Unterbrechungen. ‒ Larm. ‒ Allgemeines Gelächter.)

Gagern. Professor Deiters hat das Wort.

Prof. Deiters aus Bonn. Ich will zuerst ein Mißverständniß aufklären. Man scheint zu glauben es handele sich hier vorzüglich um Aufhebung des Cölibats; dies ist aber nicht beantragt, sondern Aufhebung der Kirchenehen ‒ Deiters empfielt den ersten Absatz des Ausschußantrags; erklärt sich aber dagegen, daß die kirchliche Trauung erst nach dem Civilakt stattfinden soll.

Prof. Dieringer aus Bonn. Ganz derselben Ansicht wie Deiters

Pof. Mitternmyer unterstützt den ganzen Antrag des Ausschusses und empfielt dazu sein Amendement. (S. unten.) ‒ Im Mittelalter, sagt er, war die Kirche berufen die Ehe zu heiligen, heute aber, wo wir alle Confessionen gleichgestellt haben, muß die Civilehe eingeführt werden. ‒ Man hat gesagt, die Sittlichkeit leide bei diesem Institut. Im Rheinland und Frankreich habe ich mich vom Gegentheil überzeugt.

Die Civilehe muß vor der kirchlichen Trauung vollzogen werden, wie in Belgien, dort straft man die Geistlichen, (hört!) die eine Kirchentrauung vor der Civilehe vornehmen.

Schluß der Debatte.

Berichterstatter Beseler (Schluß!) spricht diesmal nur 7 1/2 Minuten. (Bravo!)

Bei der Abstimmung werden angenommen:

1 Die Fassung des Ausschusses (s. oben), hierzu ein Amendement von Mittermaier: „Die Religionsverschiedenheit ist kein burgerliches Ehehinderniß. Die Standesbücher werden von bürgerlichen Behörden geführt.“ (Bravo!) Dies Amendement neben der Fassung des Ausschusses (s. oben) bilden also § 16; den letzten Paragraphen des Art. III.

Verworfen wurde unter andern folgendes Amendement:

Den katholischen Geistlichen, welche ihren Kirchendienst niederlegen, steht als solchen bei Schließung der Civilehe kein civilrechtliches Hinderniß entgegen. (Fehrenbach. Itzstein. Sachs. Zitz. Schaffrath u. Konsorten. Reinhard).

Und ein Antrag von Wedekind: „Das Gelöbniß der Ehelosigkeit ist bürgerlich unwirksam. Alle geistliche Gerichtsbarkeit ist aufgehoben.“ ‒ Die Linke und ein Theil des linken Centrums war dafur.

Folgt Artikel IV der Grundrechte

Paur aus Neiße. (Berichterstatter des Schulausschusses) will über Art IV. erst berathen, wenn alle Amendements und der Bericht darüber gedruckt ist.

Demgemäß vertagt der Präsident die Berathung über Artikel IV. Weil man aber schicklicherweise noch nicht zu Tisch gehen kann, kommen einige Allotria

1) Osterrath beantragt: Veränderung des §. 41 der Geschäftsordnung (von den Abstimmungen) und dafür Abstimmung durch schwarzr und weiße Kugeln.

Präsident: will die Versammlung Hrn. Osterrath zur Begründung der Dringlichkeit dieses Antrags das Wort geben? Ja wohl!

Osterrath: Die Resultate unserer Abstimmungen waren fast immer zweifelhaft (oh! oh!) ‒ hebt die Vortheile der Kugelabstimmung hervor.

Rösler (Oels) ist gegen die Dringlichkeit; verweist den Antrag an die Geschäftskommission. Nachdem noch Reh gegen Dringlichkeit, und Lichnowsky sich für die Dringlichkeit ausgesprochen, verwirft die Versammlung die Dringlichkeit, und weist den Antrag an den Ausschuß.

Ein ähnlicher Antrag geht den nämlichen Weg.

Ob Morgen Extra-Sitzung und Erledigung der Waffenstillstandsfrage ist zwar von der Beendigung des Drucks und der Vertheilung der vielberührten Aktenstücke (29 Bogen) abhängig, aber mit großer Wahrscheinlichkeit anzunehmen.

Von einem Ministerium noch keine Spur.

Zum Schluß der Sitzung wurden wider alles Erwarten noch die Anträge (der Majorität und Minorität) der beiden Ausschüsse für die Waffenstillstandsfrage verlesen. Obschon Sie dieselben bereits durch die Frankfurter Blätter haben müssen, folgen sie hier noch bei, mit dem was sonst in dieser Sache verlautet. ‒

Der Antrag der Majorität (Arndt, Blum, Claussen, Cucumus, Dahlmann, Esmarch, Höfken, Raumer, Stenzel, Trutzschler, Wippermann, Wurm) geht dahin: „In Erwägung, daß der am 26 August zu Malmoe abgeschlossene Waffenstillstand, vermöge der in seinem VII. und IX. Artikel, im fünften Separatartikel und den beiden Zusatzartikeln enthaltenen Bestimmungen wesentliche Selbstständigkeitsrechte verletzt, welche durch die Beschlüsse der Nationalversammlung allen in ihr repräsentirten Stämmen gewährleistet sind; in Erwägung, daß der von der Krone Preußen nach Malmoe abgesandte Unterhändler in wesentlichen Punkten die ihm von der deutschen Centralgewalt ertheilten Vollmachten überschritten hat, namentlich in Bezug auf die Dauer des Waffenstillstandes, die Trennung der schleswigschen Truppen von den holsteinischen, die in den Herzogthümern Schleswig und Holstein bestehenden Gesetze und das Personal der für beide Herzogthümer zu bildenden prov. Regierung, nicht minder in Bezug auf die Lage des Herzogthums Lauenburg während des Waffenstillstandes; in Erwägung ferner, daß die Ausführung mehrerer politischer Punkte des Malmöer Vertrages, vermöge der einstimmigen Weigerung der schleswig-holsteinischen Landesversammlung ihnen nachzukommen, unthunlich geworden ist, während dagegen es thunlich und wünschenswerth erscheint, eine Waffenruhe zum Zweck schleuniger Friedensunterhandlungen anzubahnen; in Erwägung alles dessen beschließt die Nationalversammlung: 1) der Malmoer Waffenstillstand vom 26. August wird von der deutschen Nationalversammlung nicht genehmigt; 2) das Reichsministerium wird aufgefordert, die zur Fortsetzung des Krieges erforderlichen Maßregeln zu ergreifen, sofern die dän. Regierung sich nicht bereitwillig finden sollte, die Friedensunterhandlungen mit der Centralgewalt des deutschen Bundesstaates sogleich zu eröffnen.“ Der Antrag der Minorität (Dunker, Flottwell, M. v. Gagern, Gombart, Mayern, Schubert, Stedtmann, Würth, Zachariä, Zennette) geht dahin: 1. Die deutsche Nat.-Vers. beschließt: Im Hinblick auf eine durch die k. preuß. Regierung, vermittelte Erklärung der dän. Regierung daß sie auf das Eintreten des Grafen Karl v. Moltke-Nütschau in die interimistische Regierung der Herzogthümer Schleswig-Holstein verzichte, und auf Modifikationen und Koncessionen, welche für die Ruhe der Herzogthümer wünschenswerth erscheinen, bereitwillig eingehe; in der Voraussetzung, daß die Erklärung der dänischen Regierung auch für das Herzogthum Lauenburg zu verstehen sei; in der Voraussetzung, daß die erwähnten Zusagen sofort durch Vermittlung der Centralgewalt in Erfüllung gehen werden: 1) daß der Waffenstillstand vom 26. August l. J. ihrerseits nicht weiter beanstandet werde; 2) daß die Friedensunterhandlungen mit Dänemark durch die prov. Centralgewalt direkt und unverzüglich zu eröffnen seyen. II. Die Nationalversammlung beschließt: daß sie nach Einsicht der Verhandlungen über die Verhältnisse Deutschland's zu Schleswig, vom 2. April bis zum 26. August l. J., den Ausschuß für Centralgewalt beauftrage, über das von der preußischen Regierung der provisorischen Centralgewalt gegenüber eingehaltene Verfahren der Nationalversammlung zu berichten.

Morgen keine Sitzung.

!!! Frankfurt, 12. Sept., Abends 10 Uhr.

Für Donnerstag, den 14. September ist die große Schlacht festgesetzt. Beide Parteien sind in der größten Thätigkeit. Dumpfes Stillschweigen und gegenseitiges Beobachten. Fortwährende Sitzungen der einzelnen Klubs bei geschlossenen Thüren. Auf beiden Parteien fürchtet man ‒ und hofft man. Auf beiden Parteien weiß man, daß es sich um eine Existenzfrage handelt; alle Kräfte werden angespannt. Die Linke hat große Hoffnung auf den Sieg. Schmerling verschmäht es nicht, überall das Gerücht zu verbreiten, „der Reichsverweser werde zurücktreten, wenn der Waffenstillstand verworfen werden sollte“. Dieser exministerliche Kniff mißlingt. Auf folgende Art ist er zu Nichte gemacht. Heute Abend hat der Reichsverweser viele (etwa 15) Mitglieder von der Linken, u. a. Vogt, Simon von Breslau, Remer, Schoder von Stuttgart etc. zu sich berufen lassen, um sie über die „große Frage“ auszuhören. Er hat sich ziemlich entschieden ausgesprochen, und auf eine Interpellation in Bezug des oben bemerkten durch Schmerling verbreiteten Gerüchts erwidert: „er werde, mag die Entscheidung sein, welche sie wolle, unter keiner Bedingung zurücktreten, sondern die ihm anvertraute Stellung unter allen Umständen behaupten; er wünsche nur, daß sich für die eine oder die andere Entscheidung eine möglichst große Majorität der Nationalversammlung aussprechen möge!“ Sie können sich denken, daß diese Erwiderung bestmöglichst verbreitet wird, und ein großes Gewicht in die Wagschale der Parteien legt. Die äußerste Linke (der Donnersberg), die gemäßigte (deutscher Hof), linkes Centrum (Westendhall und Würtemberger Hof) werden unbedingt für die Verwerfung stimmen. Zusammen etwa 200 Stimmen. Der Würtemberger Hof mit einziger Ausnahme der Apostaten: Zachariä und Stedtmann (Ministerialkandidat). 250 würde schon die große Majorität sein, da kaum 500 Mitglieder anwesend. Etwa 120 Mitglieder gehören keinem Klub an, und vagiren umher. Auf die Mehr- oder Minderheit dieser wird die Entscheidung ankommen; denn die Partei, die entschieden für die Nichtverwerfung ist, befindet sich in großer Minorität.

103 Berlin, 12. Sept.

Die konstitutionelle Partei hat sich durch die Veröffentlichung der königlichen Erklärung, daß der König mit der ausgesprochenen Ansicht des abtretenden Ministeriums Auerswald-Hansemann einverstanden sei, sehr geschadet. Alle Theile der Bevölkerung werden immer mehr von der Ueberzeugung durchdrungen, daß von der konstitutionellen Monarchie nichts zu erwarten ist.

Von der Bildung des neuen Ministeriums verlautet noch gar nichts, da Herr v. Beckerath noch nicht eingetroffen ist.

Man erzählt hier heute, daß Herr Hansemann, als Anerkennung seiner dem König geleisteten Dienste, zum Chef der Bank und der Seehandlung vom Könige werde ernannt werden. In der That, Herr Hansemann!

Das allgemeine Tagesgespräch bildet die von Held eingegangene Verbindung mit der Reaktion. Es ist authentisch, daß Held eine Unterredung mit der Prinzessin von Preußen und Herrn von Katte, dem Präsidenten des Preußenvereins hatte. Ein bis jetzt noch geheimer Plan wurde da ausgebrütet; man spricht, es beträfe die Abdankung des Königs, die Regentschaft des Prinzen von Preußen und die Auflösung der Versammlung. Held wirkte auch schon in diesem Sinne, denn während am 7. d. M. Alles in voller Erwartung stand, ließ er ein großes Plakat drucken, worin er den Berlinern mit 50,000 Mann Furcht und Schrecken einjagen wollte, die bereit seien das revolutionäre Volk zu vernichten. Er tadelte die Versammlung, er tadelte die Linke, die er schwach nennt und die zu Hause reisen würde, das Volk sich selbst überlassend. In einigen Tagen, versprach er, mit dem herauszurücken was dem Volke Noth thut, um mit einem Male aus dem erbarmungswürdigen Zustande erlöst zu werden. Aber ‒ Herr Held hat nichts veröffentlicht. Von allen Seiten wird er jetzt angegriffen. Die Demokraten verläugnen einen solchen Bundesgenossen.

Wien,

Die Wiener Zeitung enthält in ihrem amtlichen Theil bereits das Gesetz über die von dem Reichstag beschlossene Aufhebung der Feudallasten.

61 Wien, 10. Sept.

Die ungarische Deputation ist, wie ich bereits berichtet habe, gestern unverrichteter Sache von hier abgezogen und wird in Budapesth ein Wetter heraufbeschwören, neben dem die Wien-Frankfurt-Berliner Misere vollständig verschwinden dürfte.

Mehr als jemals befand sich die Stadt gestern vor und nach dem kaiserlichen Nichtbescheide in Aufregung. Halb Wien trug auf einmal flache, breitgekrämpte und breitbebänderte Ungarnhüte; politische Gruppen standen in allen Straßen und nächst der Universität, der Werbungsstelle, wo die ungarische Dreifahne wehte, sah es aus, als ob Wien sich zum Feldzug wider Jellachich wollte anwerben lassen. Ueberall begegnete man, grün-weiß-rothe Bouquet's auf den Hüten, rüstigen Männerschaaren, die nach Ungarn eilen, dort mit der allgemeinen Freiheit das Magyarenthum zu vertheidigen. Man begreift, daß man Unsinn getrieben, als man zu den Horden Radetzky's aus Wien freiwillig neue schickte; man begreift, daß mit der Besiegung Ungarn's durch Jellachich ein Despotensieg über Wien unabwendbar würde; man trachtet gut zu machen, was man in Italien verdorben.

Oestreich wird für die Oestreicher selber nun endlich ein längst aufgelöstes Problem, mit welchem man sich daher den Kopf nicht länger zu zerbrechen braucht.

Ferdinand hat der magyarischen Deputation zur Antwort gegeben, er werde die ihm vorgelegten Finanz-und Kriegsgesetze durchsehen und nächstens mit seinen Bemerkungen zurücksenden; er werde die alten (!) und neuen Gesetze sowie die Integrität der [Fortsetzung]

[Fortsetzung] Licht stellte, hatte er wirklich die trostlosen Ereignisse früherer Jahre vortheilhaft zu balanciren gewußt. Gewöhnliche Vergehen, würden gänzlich durch die spanischen Lorbeeren unsres Helden gesühnt worden sein; aber Herr von Schnapphahnski begriff, daß er ein zu interessanter Sünder sei, als daß nicht noch einige außerordentliche Mittel zu seinem Heile angewandt werden müßten.

Er miethete daher einige seiner alten spanischen Genossen, mehrere seiner Kameraden unter Don Carlos, die nach ihrer Rückkehr aus Spanien an jener empfindlichsten aller Krankheiten, an der Wüsten-Leere der Taschen litten, und sandte sie als die Herolde seines Ruhmes, oder besser als die Rosenöl-Flaschen, die ihm den erwünschten guten Geruch bereiten mögten, voraus nach München. Die zwei hauptsächlichsten dieser Ruhm- und Rosenöl-Flaschen waren der Königl. … Oberst Graf K. und der frühere Königl. … General von R.; zwei Leute die des blanken Geldes gerade so dringend bedurften, wie Herr von Schnapphahnski des guten Geruches.

Einmal engagirt, waren Graf K. und General von R. viel zu ehrliche und gewissenhafte Spießgesellen, als daß sie nicht alles aufgeboten hätten, um den Sold ihres Meisters auch wirklich zu verdienen. Sie zogen von Haus zu Haus agitirend und intriguirend und als vierzehn Tage herum waren, da durstete auch schon ganz München nach dem Ruhme des trefflichsten aller Ritter, nach den Lorbeern des Herrn von Schnapphahnski.

Endlich erschien unser Held in eigner Person und es war nicht anders als ob ein zweiter Frühling über der Bier-Metropole emporstiege. ‒ Die Männer zitterten, die Weiber errötheten und gewandt wie eine Wiesel wedelte und scharwenzelte der edle Ritter durch alle Salons. Man kann wirklich sagen daß unser Held in diesem Augenblicke seine schönsten Triumphe feierte.

Meine Leser werden es mir hoffentlich erlassen, dieselben weitläufig zu schildern. Es wäre auch unmöglich den edlen Ritter ganz naturgetreu zu zeichnen. Herr von Schnapphahnski strahlte von Anmuth und Lügenhaftigkeit; nach Kurzem war er schon wieder ganz der Alte und wenn er Morgens, Mittags und Abends in den Spiegel sah, da verbeugte er sich vor seinem eignen Antlitz und gestand sich die Hand auf's Herz legend, daß er der schönste Mann seines Jahrhunderts sei.

In München weilte damals in der Nähe des kunstsinnigsten aller christlichen Germanen ein gewisser Herzog von ……, ein Mann den die Mainzer und Coblenzer Bajaderen besser als alle züchtigen Weiber der Gegenwart zu schätzen wissen werden. Wenn sie ihren Freund auch einst incognito an die frische Luft setzten, so machte dies wenig aus. Der Herzog versöhnte sich wieder mit seinen alten Bekanntinnen und die guten Mainzer und Coblenzer wissen von dem freudenfreundlichen Manne viel gelante Affentheuer zu erzählen.

Es konnte nicht fehlen, daß der Herzog bei seinem Münchener Aufenthalt auch auf den Ritter Schnapphahnski stieß … Tagtäglich hörte er von der ruhmreichen Vergangenheit unsres Helden erzählen und es versteht sich von selbst, daß er schließlich vor Eifersucht zu zerspringen meinte. Als man daher einst seinen trefflichen Rivalen wieder bis in den Himmel erhob, strich der Herzog nachläßig den Schnurrbart und meinte, daß er nach den Antecedentien des edlen Ritters nicht leicht an seine hohe Bravour glauben könne. Wie ein Nadelstich traf diese Aeußerung das fröhliche Herz unsres armen Ritters und kaum davon in Kenntniß gesetzt, läßt er den Herzog auch schon wegen seiner unerquicklichen Aeußerung zur Rede stellen. Er bemerkt ihm, daß Alles nur auf Unkenntniß beruhen könne, und daß er, der edle Ritter Schnapphahnski, sich wegen seines unvergleichlichen Heldenthums auf das Zeugniß des ‒ Generals von R. berufe, den der Herzog jedenfalls als competent anerkennen werde … vor allen Dingen möge der Herzog seine Aeußerung zurücknehmen.

Der Freund der Mainzer und der Koblenzer Bajaderen weigert dies und im Nu verbreitet sich die Geschichte durch alle Salons.

Herr v. Schnapphahnski sieht sich daher in die unangenehme Nothwendigkeit versetzt, dem Herzoge mit der ganzen unerbittlichen Frechheit eines Ritters ohne Furcht und Tadel auf den Hals zu steigen und als er ihn furchtsam findet: fordert er ihn.

Selten hatte unserm Helden der Stern des Glückes heller gestrahlt als dieses Mal. Der Herzog will sich nämlich nicht schlagen; er verkriecht sich hinter seine Souveränetät und behauptet, daß im unglücklichen Falle alle Bäche und Flüsse von den Thränen seiner Unterthanen zu reißenden Strömen angeschwemmt, Häuser und Weingärten hinwegreißen würden, daß sein etwaiger Tod das europäische Gleichgewicht stören könne u. s. w., kurz, jemehr sich der Herzog weigert, auf ein Duell einzugehen, desto gewaltiger schwillt unserm Falstaff-Schnapphahnski der Kamm und als der Herzog endlich sein letztes Wort gegeben, da erklärt ihm der edle Ritter, daß der Herzog, wenn er sich wirklich dauernd hinter seiner Souveränetät verstecke, auch in seinem Herzogthum bleiben und sich mit einer chinesischen Mauer umgeben müsse, denn an jedem andern Orte werde Se. Hochgeboren so frei sein, den unübertrefflichen Souverän mit der Hundspeitsche zu bedienen.

Münchens kunstsinnigster Barde, dem diese Aeußerung überbracht wurde, nahm sie im höchsten Grade übel und unser Ritter hatte das Pech, zwar nicht in ein Kirchenfenster des Kölner Doms, wohl aber aus den heiligen Bierstaaten Sr. Majestät für immer verbannt zu werden.

(Fortsetzung folgt.)

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        <head>[Deutschland]</head>
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          <note type="editorial">Edition: <bibl>Friedrich Engels: Volksversammlung und Sicherheitsausschuss. In: MEGA<hi rendition="#sup">2</hi> I/7. S. 706.</bibl>                </note>
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          <head><bibl><author>!!!</author></bibl> Frankfurt, 12. September.</head>
          <p>76. Sitzung der National-Versammlung. Tagesordnung: Grundrechte. Protokoll genehmigt.       Flottenbeiträge u. a. 1700 Thlr. vom Central-Ausschuß der politischen Vereine in Weimar, mit       einem Begleitschreiben, worin gesagt, daß die meisten Beiträge von Proletariern. (Bravo.)</p>
          <p><hi rendition="#g">Stedtmann</hi> zeigt im Namen der beiden bekannten Ausschüsse an, daß sie       sich ihres Geschafts mit allem Ernste unterzogen. Eine absolute Majorität für eine oder die       andere Ansicht (d. h. für Ratifizirung oder Nichtratifizirung) zu erzielen, war unmöglich. Die       relative Majorität (11 Mann) mit ihrem Berichterstatter Wurm ist gegen die Ratifizirung. Die       relative Minorität mit 10 Stimmen (Berichterstatter Stedtmann) für Ratifizirung. Die Anträge       der Minorität lauten:</p>
          <p>(Links Unterbrechungen: Zuerst Majoritätsanträge!) </p>
          <p><hi rendition="#g">Gagern,</hi> der Edle: Man mochte Herrn Stedtmann hören! (Nein! Nein!       Majoritätsanträge! Wurm! Wurm!) </p>
          <p><hi rendition="#g">Präsident</hi> (entschließt sich): Stedtmann möchte warten, bis der ganze       Bericht erstattet ist. (Bravo!)</p>
          <p><hi rendition="#g">Stedtmann:</hi> Lassen Sie mich wenigstens im Namen sämmtlicher 21       Mitglieder den Antrag stellen: Morgen in einer Extra-Sitzung diese Sache zu erledigen.</p>
          <p><hi rendition="#g">Claussen</hi> (Kiel): Es ist noch Herr Höfken aus Preußen zur Majorität       getreten, also eine absolute Majorität von 12 Stimmen. (Lautes Bravo!)</p>
          <p><hi rendition="#g">Lindenau</hi> zeigt an, daß er einen selbstständigen Antrag in dieser       Angelegenheit morgen stellen wird.</p>
          <p><hi rendition="#g">Schwarzenberg:</hi> Eine Adresse von der schleswig-holsteinischen       Landesversammlung ist angekommen. (Drucken! Links: Vorlesen!)</p>
          <p><hi rendition="#g">Präsident:</hi> Sie ist bereits gedruckt.</p>
          <p><hi rendition="#g">Fuchs</hi> (Berichterstatter des Petitionsausschusses) berichtet unter       fortwährendem Schlußruf mit sehr erzürnter Stimme über einige unwichtige Petitionen, die man       durch Tagesordnung beseitigt.</p>
          <p><hi rendition="#g">Franke</hi> (Namens des volkswirthschaftlichen Ausschusses): Bericht über       die Beschwerden der Segelschiffe auf dem Rhein.</p>
          <p>Wird gedruckt.</p>
          <p><hi rendition="#g">Präsident</hi> theilt einen Antrag von Blum und anderen mit: &#x201E;Bei der       dringenden Gefahr in den Herzogthümern etc. sofort eine Deputation von 15 Mitgliedern an den       Reichsverweser zu senden, um um Beschleunigung der Ministerkrise zu ersuchen.</p>
          <p>Die Dringlichkeit des Antrags wird nach zweimaliger Zählung in etwas zweifelhafter Art mit       219 Stimmen gegen 208 verworfen.</p>
          <p><hi rendition="#g">Präsident:</hi> Schlöffel u. s. w. beantragen: &#x201E;In Erwägung, daß der von       Preußen am 26. August abgeschlossene Waffenstillstand ohne Ratifikation der Centralgewalt ist,       daß ferner die vom Reichsverweser gegebene Vollmacht bei Weitem überschritten ist, daß       derselbe ferner ein Attentat auf Deutschlands Einheit ist (rechts: Oho!), beschließt die       National-Versammlung: sofort an die Berliner Versammlung die 29 Bogen gedruckter Aktenstücke       über diesen Waffenstillstand zu übersenden. (Rechts: Oho!)</p>
          <p>Der Antrag wird nicht als dringlich erkannt und zur Tagesordnung (Grundrechte)       übergegangen.</p>
          <p><hi rendition="#g">Präsident:</hi> Die Tagesordnung bringt § 15 und 16 der Grundrechte, denn       ich habe die gestrigen Anträge von Schneer und Schoder (welche angenommen wurden) so       verstanden, daß erst nach Artikel III. und IV. zu dem Associationsrecht u. s. w. übergegangen       wird.</p>
          <p><hi rendition="#g">Schoder</hi> erklärt sich einverstanden.</p>
          <p>Nach kurzer Debatte geht man demnach zu § 15 der Grundrechte. </p>
          <p>&#x201E;§ 15. Niemand soll zu einer kirchlichen Handlung oder Feierlichkeit gezwungen werden.&#x201C;</p>
          <p>Die Amendements werden zur Unterstützung verlesen und dann, nach dem gestrigen Beschlusse,       die Frage gestellt: ob über den Paragraphen diskutirt werden soll?</p>
          <p>Man verzichtet auf die Diskussion. (Bravo!)</p>
          <p>Bei der Abstimmung wird die Fassung des Ausschusses angenommen. (S. oben).</p>
          <p>Dazu ein Amendement von Riesser und mehreren, lautend:</p>
          <p>&#x201E;Die Form des Eides soll eine für alle gleichmäßige, an kein bestimmtes Religionsbekenntniß       geknüpfte sein,&#x201C; </p>
          <p>mit 226 gegen 183 Stimmen angenommen.</p>
          <p>Ein Antrag von <hi rendition="#g">Vogt:</hi> </p>
          <p>&#x201E;Niemand kann zur Erfüllung irgend welcher religiösen Pflichten oder Handlungen gezwungen       werden,&#x201C;</p>
          <p>verworfen.</p>
          <p>Ebenso ein Antrag von <hi rendition="#g">Dewes</hi> verworfen, lautend wie in der belgischen       Konstitution Tit. II. Art. 15:</p>
          <p>&#x201E;Niemand soll gezwungen sein, die kirchlichen Ruhetage zu halten.&#x201C;</p>
          <p>§ 15 lautet demnach:</p>
          <p>&#x201E;Niemand soll zu einer kirchlichen Handlung oder Feierlichkeit gezwungen werden Die Form des       Eides soll eine für alle gleichmäßige an kein bestimmtes Religionsbekenntniß geknüpfte       sein.&#x201C;</p>
          <p>§ 16 Artikel III. lautet: nach dem Antrag des Verfassungs-Ausschusses.</p>
          <p>Die bürgerliche Gültigkeit der Ehe ist nur von der Vollziehung des Civilactes abhängig; die       kirchliche Trauung kann erst nach der Vollziehung des Civilactes statt finden. </p>
          <p>(Ganz aus der belgisch. Constit. übersetzt)</p>
          <p>Bischof <hi rendition="#g">Geritz</hi> (aus Frauenburg) stürzt zur Tribüne und ruft mit       erzürnter Stimme: &#x201E;Ich kann die Competenz der hohen Versammlung hierzu nicht anerkennen. &#x2012;       (Tumult!)</p>
          <p><hi rendition="#g">Gagern:</hi> Herr Geritz, lassen Sie mich erst fragen, ob über den       Paragraphen diskutirt werden soll. Die Diskussion über den § wird beschlossen, da mehr als 100       Mitglieder sich dafür erheben</p>
          <p>Bischof <hi rendition="#g">Geritz: M. H.,</hi> ich kann der Competenz; die       National-Versammlung. (Unterbrechungen. &#x2012; Larm. &#x2012; Allgemeines Gelächter.)</p>
          <p><hi rendition="#g">Gagern.</hi> Professor Deiters hat das Wort.</p>
          <p>Prof. <hi rendition="#g">Deiters</hi> aus Bonn. Ich will zuerst ein Mißverständniß       aufklären. Man scheint zu glauben es handele sich hier vorzüglich um Aufhebung des Cölibats;       dies ist aber nicht beantragt, sondern Aufhebung der Kirchenehen &#x2012; Deiters empfielt den ersten       Absatz des Ausschußantrags; erklärt sich aber dagegen, daß die kirchliche Trauung erst nach       dem Civilakt stattfinden soll.</p>
          <p>Prof. <hi rendition="#g">Dieringer</hi> aus Bonn. Ganz derselben Ansicht wie Deiters</p>
          <p>Pof. <hi rendition="#g">Mitternmyer</hi> unterstützt den ganzen Antrag des Ausschusses und       empfielt dazu sein Amendement. (S. unten.) &#x2012; Im Mittelalter, sagt er, war die Kirche berufen       die Ehe zu heiligen, heute aber, wo wir alle Confessionen gleichgestellt haben, muß die       Civilehe eingeführt werden. &#x2012; Man hat gesagt, die Sittlichkeit leide bei diesem Institut. Im       Rheinland und Frankreich habe ich mich vom Gegentheil überzeugt.</p>
          <p>Die Civilehe muß vor der kirchlichen Trauung vollzogen werden, wie in Belgien, dort straft       man die Geistlichen, (hört!) die eine Kirchentrauung vor der Civilehe vornehmen.</p>
          <p>Schluß der Debatte.</p>
          <p>Berichterstatter <hi rendition="#g">Beseler</hi> (Schluß!) spricht diesmal nur 7 1/2       Minuten. (Bravo!)</p>
          <p>Bei der Abstimmung werden angenommen:</p>
          <p>1 Die Fassung des Ausschusses (s. oben), hierzu ein Amendement von Mittermaier: &#x201E;Die       Religionsverschiedenheit ist kein burgerliches Ehehinderniß. Die Standesbücher werden von       bürgerlichen Behörden geführt.&#x201C; (Bravo!) Dies Amendement neben der Fassung des Ausschusses (s.       oben) bilden also § 16; den letzten Paragraphen des Art. III.</p>
          <p>Verworfen wurde unter andern folgendes Amendement:</p>
          <p>Den katholischen Geistlichen, welche ihren Kirchendienst niederlegen, steht als solchen bei       Schließung der Civilehe kein civilrechtliches Hinderniß entgegen. (Fehrenbach. Itzstein.       Sachs. Zitz. Schaffrath u. Konsorten. Reinhard).</p>
          <p>Und ein Antrag von Wedekind: &#x201E;Das Gelöbniß der Ehelosigkeit ist bürgerlich unwirksam. Alle       geistliche Gerichtsbarkeit ist aufgehoben.&#x201C; &#x2012; Die Linke und ein Theil des linken Centrums war       dafur.</p>
          <p>Folgt Artikel IV der Grundrechte</p>
          <p><hi rendition="#g">Paur</hi> aus Neiße. (Berichterstatter des Schulausschusses) will über       Art IV. erst berathen, wenn alle Amendements und der Bericht darüber gedruckt ist.</p>
          <p>Demgemäß vertagt der Präsident die Berathung über Artikel IV. Weil man aber       schicklicherweise noch nicht zu Tisch gehen kann, kommen einige Allotria</p>
          <p>1) <hi rendition="#g">Osterrath</hi> beantragt: Veränderung des §. 41 der Geschäftsordnung       (von den Abstimmungen) und dafür Abstimmung durch schwarzr und weiße Kugeln.</p>
          <p><hi rendition="#g">Präsident:</hi> will die Versammlung Hrn. Osterrath zur Begründung der       Dringlichkeit dieses Antrags das Wort geben? Ja wohl!</p>
          <p><hi rendition="#g">Osterrath:</hi> Die Resultate unserer Abstimmungen waren fast immer       zweifelhaft (oh! oh!) &#x2012; hebt die Vortheile der Kugelabstimmung hervor.</p>
          <p><hi rendition="#g">Rösler</hi> (Oels) ist gegen die Dringlichkeit; verweist den Antrag an       die Geschäftskommission. Nachdem noch <hi rendition="#g">Reh</hi> gegen Dringlichkeit, und       Lichnowsky sich für die Dringlichkeit ausgesprochen, verwirft die Versammlung die       Dringlichkeit, und weist den Antrag an den Ausschuß.</p>
          <p>Ein ähnlicher Antrag geht den nämlichen Weg.</p>
          <p>Ob Morgen Extra-Sitzung und Erledigung der Waffenstillstandsfrage ist zwar von der       Beendigung des Drucks und der Vertheilung der vielberührten Aktenstücke (29 Bogen) abhängig,       aber mit großer Wahrscheinlichkeit anzunehmen.</p>
          <p>Von einem Ministerium noch keine Spur.</p>
          <p>Zum Schluß der Sitzung wurden wider alles Erwarten noch die Anträge (der Majorität und       Minorität) der beiden Ausschüsse für die Waffenstillstandsfrage verlesen. Obschon Sie       dieselben bereits durch die Frankfurter Blätter haben müssen, folgen sie hier noch bei, mit       dem was sonst in dieser Sache verlautet. &#x2012;</p>
          <p>Der Antrag der Majorität (Arndt, Blum, Claussen, Cucumus, Dahlmann, Esmarch, Höfken, Raumer,       Stenzel, Trutzschler, Wippermann, Wurm) geht dahin: &#x201E;In Erwägung, daß der am 26 August zu       Malmoe abgeschlossene Waffenstillstand, vermöge der in seinem VII. und IX. Artikel, im fünften       Separatartikel und den beiden Zusatzartikeln enthaltenen Bestimmungen wesentliche       Selbstständigkeitsrechte verletzt, welche durch die Beschlüsse der Nationalversammlung allen       in ihr repräsentirten Stämmen gewährleistet sind; in Erwägung, daß der von der Krone Preußen       nach Malmoe abgesandte Unterhändler in wesentlichen Punkten die ihm von der deutschen       Centralgewalt ertheilten Vollmachten überschritten hat, namentlich in Bezug auf die Dauer des       Waffenstillstandes, die Trennung der schleswigschen Truppen von den holsteinischen, die in den       Herzogthümern Schleswig und Holstein bestehenden Gesetze und das Personal der für beide       Herzogthümer zu bildenden prov. Regierung, nicht minder in Bezug auf die Lage des Herzogthums       Lauenburg während des Waffenstillstandes; in Erwägung ferner, daß die Ausführung mehrerer       politischer Punkte des Malmöer Vertrages, vermöge der einstimmigen Weigerung der       schleswig-holsteinischen Landesversammlung ihnen nachzukommen, unthunlich geworden ist,       während dagegen es thunlich und wünschenswerth erscheint, eine Waffenruhe zum Zweck       schleuniger Friedensunterhandlungen anzubahnen; in Erwägung alles dessen beschließt die       Nationalversammlung: 1) der Malmoer Waffenstillstand vom 26. August wird von der deutschen       Nationalversammlung nicht genehmigt; 2) das Reichsministerium wird aufgefordert, die zur       Fortsetzung des Krieges erforderlichen Maßregeln zu ergreifen, sofern die dän. Regierung sich       nicht bereitwillig finden sollte, die Friedensunterhandlungen mit der Centralgewalt des       deutschen Bundesstaates sogleich zu eröffnen.&#x201C; Der Antrag der Minorität (Dunker, Flottwell, M.       v. Gagern, Gombart, Mayern, Schubert, Stedtmann, Würth, Zachariä, Zennette) geht dahin: 1. Die       deutsche Nat.-Vers. beschließt: Im Hinblick auf eine durch die k. preuß. Regierung,       vermittelte Erklärung der dän. Regierung daß sie auf das Eintreten des Grafen Karl v.       Moltke-Nütschau in die interimistische Regierung der Herzogthümer Schleswig-Holstein       verzichte, und auf Modifikationen und Koncessionen, welche für die Ruhe der Herzogthümer       wünschenswerth erscheinen, bereitwillig eingehe; in der Voraussetzung, daß die Erklärung der       dänischen Regierung auch für das Herzogthum Lauenburg zu verstehen sei; in der Voraussetzung,       daß die erwähnten Zusagen sofort durch Vermittlung der Centralgewalt in Erfüllung gehen       werden: 1) daß der Waffenstillstand vom 26. August l. J. ihrerseits nicht weiter beanstandet       werde; 2) daß die Friedensunterhandlungen mit Dänemark durch die prov. Centralgewalt direkt       und unverzüglich zu eröffnen seyen. II. Die Nationalversammlung beschließt: daß sie nach       Einsicht der Verhandlungen über die Verhältnisse Deutschland's zu Schleswig, vom 2. April bis       zum 26. August l. J., den Ausschuß für Centralgewalt beauftrage, über das von der preußischen       Regierung der provisorischen Centralgewalt gegenüber eingehaltene Verfahren der       Nationalversammlung zu berichten.</p>
          <p>Morgen keine Sitzung.</p>
        </div>
        <div xml:id="ar103_006" type="jArticle">
          <head><bibl><author>!!!</author></bibl> Frankfurt, 12. Sept., Abends 10 Uhr.</head>
          <p>Für Donnerstag, den 14. September ist die große Schlacht festgesetzt. Beide Parteien sind in       der größten Thätigkeit. Dumpfes Stillschweigen und gegenseitiges Beobachten. Fortwährende       Sitzungen der einzelnen Klubs bei geschlossenen Thüren. Auf beiden Parteien fürchtet man &#x2012; und       hofft man. Auf beiden Parteien weiß man, daß es sich um eine Existenzfrage handelt; alle       Kräfte werden angespannt. Die Linke hat große Hoffnung auf den Sieg. Schmerling verschmäht es       nicht, überall das Gerücht zu verbreiten, &#x201E;der Reichsverweser werde zurücktreten, wenn der       Waffenstillstand verworfen werden sollte&#x201C;. Dieser exministerliche Kniff mißlingt. Auf folgende       Art ist er zu Nichte gemacht. Heute Abend hat der Reichsverweser viele (etwa 15) Mitglieder       von der Linken, u. a. Vogt, Simon von Breslau, Remer, Schoder von Stuttgart etc. zu sich       berufen lassen, um sie über die &#x201E;große Frage&#x201C; auszuhören. Er hat sich ziemlich entschieden       ausgesprochen, und auf eine Interpellation in Bezug des oben bemerkten durch Schmerling       verbreiteten Gerüchts erwidert: &#x201E;er werde, mag die Entscheidung sein, welche sie wolle, unter <hi rendition="#g">keiner Bedingung</hi> zurücktreten, sondern die ihm anvertraute Stellung       unter allen Umständen behaupten; er wünsche nur, daß sich für die eine oder die andere       Entscheidung eine möglichst große Majorität der Nationalversammlung aussprechen möge!&#x201C; Sie       können sich denken, daß diese Erwiderung bestmöglichst verbreitet wird, und ein großes Gewicht       in die Wagschale der Parteien legt. Die äußerste Linke (der Donnersberg), die gemäßigte       (deutscher Hof), linkes Centrum (Westendhall und Würtemberger Hof) werden unbedingt für die <hi rendition="#g">Verwerfung</hi> stimmen. Zusammen etwa 200 Stimmen. Der Würtemberger Hof       mit einziger Ausnahme der Apostaten: Zachariä und Stedtmann (Ministerialkandidat). 250 würde       schon die große Majorität sein, da kaum 500 Mitglieder anwesend. Etwa 120 Mitglieder gehören       keinem Klub an, und vagiren umher. Auf die Mehr- oder Minderheit dieser wird die Entscheidung       ankommen; denn die Partei, die <hi rendition="#g">entschieden</hi> für die <hi rendition="#g">Nicht</hi>verwerfung ist, befindet sich in großer Minorität.</p>
        </div>
        <div xml:id="ar103_007" type="jArticle">
          <head><bibl><author>103</author></bibl> Berlin, 12. Sept.</head>
          <p>Die konstitutionelle Partei hat sich durch die Veröffentlichung der königlichen Erklärung,       daß der König mit der ausgesprochenen Ansicht des abtretenden Ministeriums Auerswald-Hansemann       einverstanden sei, sehr geschadet. Alle Theile der Bevölkerung werden immer mehr von der       Ueberzeugung durchdrungen, daß von der konstitutionellen Monarchie nichts zu erwarten ist.</p>
          <p>Von der Bildung des neuen Ministeriums verlautet noch gar nichts, da Herr v. Beckerath noch       nicht eingetroffen ist.</p>
          <p>Man erzählt hier heute, daß Herr Hansemann, als Anerkennung seiner dem König geleisteten       Dienste, zum Chef der Bank und der Seehandlung vom Könige werde ernannt werden. In der That,       Herr Hansemann!</p>
          <p>Das allgemeine Tagesgespräch bildet die von <hi rendition="#g">Held</hi> eingegangene       Verbindung mit der Reaktion. Es ist authentisch, daß Held eine Unterredung mit der Prinzessin       von Preußen und Herrn von Katte, dem Präsidenten des Preußenvereins hatte. Ein bis jetzt noch       geheimer Plan wurde da ausgebrütet; man spricht, es beträfe die Abdankung des Königs, die       Regentschaft des Prinzen von Preußen und die Auflösung der Versammlung. Held wirkte auch schon       in diesem Sinne, denn während am 7. d. M. Alles in voller Erwartung stand, ließ er ein großes       Plakat drucken, worin er den Berlinern mit 50,000 Mann Furcht und Schrecken einjagen wollte,       die bereit seien das revolutionäre Volk zu vernichten. Er tadelte die Versammlung, er tadelte       die Linke, die er schwach nennt und die zu Hause reisen würde, das Volk sich selbst       überlassend. In einigen Tagen, versprach er, mit dem herauszurücken was dem Volke Noth thut,       um mit einem Male aus dem erbarmungswürdigen Zustande erlöst zu werden. Aber &#x2012; Herr Held hat       nichts veröffentlicht. Von allen Seiten wird er jetzt angegriffen. Die Demokraten verläugnen       einen solchen Bundesgenossen.</p>
        </div>
        <div xml:id="ar103_008" type="jArticle">
          <head>Wien,</head>
          <p>Die Wiener Zeitung enthält in ihrem amtlichen Theil bereits das Gesetz über die von dem       Reichstag beschlossene Aufhebung der Feudallasten.</p>
        </div>
        <div xml:id="ar103_009" type="jArticle">
          <head><bibl><author>61</author></bibl> Wien, 10. Sept.</head>
          <p>Die ungarische Deputation ist, wie ich bereits berichtet habe, gestern unverrichteter Sache       von hier abgezogen und wird in Budapesth ein Wetter heraufbeschwören, neben dem die       Wien-Frankfurt-Berliner Misere vollständig verschwinden dürfte.</p>
          <p>Mehr als jemals befand sich die Stadt gestern vor und nach dem kaiserlichen Nichtbescheide       in Aufregung. Halb Wien trug auf einmal flache, breitgekrämpte und breitbebänderte Ungarnhüte;       politische Gruppen standen in allen Straßen und nächst der Universität, der Werbungsstelle, wo       die ungarische Dreifahne wehte, sah es aus, als ob Wien sich zum Feldzug wider Jellachich       wollte anwerben lassen. Ueberall begegnete man, grün-weiß-rothe Bouquet's auf den Hüten,       rüstigen Männerschaaren, die nach Ungarn eilen, dort mit der allgemeinen Freiheit das       Magyarenthum zu vertheidigen. Man begreift, daß man Unsinn getrieben, als man zu den Horden       Radetzky's aus Wien freiwillig neue schickte; man begreift, daß mit der Besiegung Ungarn's       durch Jellachich ein Despotensieg über Wien unabwendbar würde; man trachtet gut zu machen, was       man in Italien verdorben.</p>
          <p>Oestreich wird für die Oestreicher selber nun endlich ein längst aufgelöstes Problem, mit       welchem man sich daher den Kopf nicht länger zu zerbrechen braucht.</p>
          <p>Ferdinand hat der magyarischen Deputation zur Antwort gegeben, er werde die ihm vorgelegten       Finanz-und Kriegsgesetze durchsehen und <hi rendition="#g">nächstens</hi> mit seinen       Bemerkungen zurücksenden; er werde die alten (!) und neuen Gesetze sowie die Integrität der        <ref type="link_fsg">[Fortsetzung]</ref>                </p>
        </div>
      </div>
      <div type="jFeuilleton" n="1">
        <div xml:id="ar103_010" type="jArticle">
          <p><ref type="link_fsg">[Fortsetzung]</ref> Licht stellte, hatte er wirklich die trostlosen       Ereignisse früherer Jahre vortheilhaft zu balanciren gewußt. Gewöhnliche Vergehen, würden       gänzlich durch die spanischen Lorbeeren unsres Helden gesühnt worden sein; aber Herr von       Schnapphahnski begriff, daß er ein zu interessanter Sünder sei, als daß nicht noch einige       außerordentliche Mittel zu seinem Heile angewandt werden müßten.</p>
          <p>Er miethete daher einige seiner alten spanischen Genossen, mehrere seiner Kameraden unter       Don Carlos, die nach ihrer Rückkehr aus Spanien an jener empfindlichsten aller Krankheiten, an       der Wüsten-Leere der Taschen litten, und sandte sie als die Herolde seines Ruhmes, oder besser       als die Rosenöl-Flaschen, die ihm den erwünschten guten Geruch bereiten mögten, voraus nach       München. Die zwei hauptsächlichsten dieser Ruhm- und Rosenöl-Flaschen waren der Königl. &#x2026;       Oberst Graf K. und der frühere Königl. &#x2026; General von R.; zwei Leute die des blanken Geldes       gerade so dringend bedurften, wie Herr von Schnapphahnski des guten Geruches.</p>
          <p>Einmal engagirt, waren Graf K. und General von R. viel zu ehrliche und gewissenhafte       Spießgesellen, als daß sie nicht alles aufgeboten hätten, um den Sold ihres Meisters auch       wirklich zu verdienen. Sie zogen von Haus zu Haus agitirend und intriguirend und als vierzehn       Tage herum waren, da durstete auch schon ganz München nach dem Ruhme des trefflichsten aller       Ritter, nach den Lorbeern des Herrn von Schnapphahnski.</p>
          <p>Endlich erschien unser Held in eigner Person und es war nicht anders als ob ein zweiter       Frühling über der Bier-Metropole emporstiege. &#x2012; Die Männer zitterten, die Weiber errötheten       und gewandt wie eine Wiesel wedelte und scharwenzelte der edle Ritter durch alle Salons. Man       kann wirklich sagen daß unser Held in diesem Augenblicke seine schönsten Triumphe feierte.</p>
          <p>Meine Leser werden es mir hoffentlich erlassen, dieselben weitläufig zu schildern. Es wäre       auch unmöglich den edlen Ritter ganz naturgetreu zu zeichnen. Herr von Schnapphahnski strahlte       von Anmuth und Lügenhaftigkeit; nach Kurzem war er schon wieder ganz der Alte und wenn er       Morgens, Mittags und Abends in den Spiegel sah, da verbeugte er sich vor seinem eignen Antlitz       und gestand sich die Hand auf's Herz legend, daß er der schönste Mann seines Jahrhunderts       sei.</p>
          <p>In München weilte damals in der Nähe des kunstsinnigsten aller christlichen Germanen ein       gewisser Herzog von &#x2026;&#x2026;, ein Mann den die Mainzer und Coblenzer Bajaderen besser als alle       züchtigen Weiber der Gegenwart zu schätzen wissen werden. Wenn sie ihren Freund auch einst       incognito an die frische Luft setzten, so machte dies wenig aus. Der Herzog versöhnte sich       wieder mit seinen alten Bekanntinnen und die guten Mainzer und Coblenzer wissen von dem       freudenfreundlichen Manne viel gelante Affentheuer zu erzählen.</p>
          <p>Es konnte nicht fehlen, daß der Herzog bei seinem Münchener Aufenthalt auch auf den Ritter       Schnapphahnski stieß &#x2026; Tagtäglich hörte er von der ruhmreichen Vergangenheit unsres Helden       erzählen und es versteht sich von selbst, daß er schließlich vor Eifersucht zu zerspringen       meinte. Als man daher einst seinen trefflichen Rivalen wieder bis in den Himmel erhob, strich       der Herzog nachläßig den Schnurrbart und meinte, daß er nach den Antecedentien des edlen       Ritters nicht leicht an seine hohe Bravour glauben könne. Wie ein Nadelstich traf diese       Aeußerung das fröhliche Herz unsres armen Ritters und kaum davon in Kenntniß gesetzt, läßt er       den Herzog auch schon wegen seiner unerquicklichen Aeußerung zur Rede stellen. Er bemerkt ihm,       daß Alles nur auf Unkenntniß beruhen könne, und daß er, der edle Ritter Schnapphahnski, sich       wegen seines unvergleichlichen Heldenthums auf das Zeugniß des &#x2012; Generals von R. berufe, den       der Herzog jedenfalls als competent anerkennen werde &#x2026; vor allen Dingen möge der Herzog seine       Aeußerung zurücknehmen.</p>
          <p>Der Freund der Mainzer und der Koblenzer Bajaderen weigert dies und im Nu verbreitet sich       die Geschichte durch alle Salons. </p>
          <p>Herr v. Schnapphahnski sieht sich daher in die unangenehme Nothwendigkeit versetzt, dem       Herzoge mit der ganzen unerbittlichen Frechheit eines Ritters ohne Furcht und Tadel auf den       Hals zu steigen und als er ihn furchtsam findet: fordert er ihn.</p>
          <p>Selten hatte unserm Helden der Stern des Glückes heller gestrahlt als dieses Mal. Der Herzog       will sich nämlich nicht schlagen; er verkriecht sich hinter seine Souveränetät und behauptet,       daß im unglücklichen Falle alle Bäche und Flüsse von den Thränen seiner Unterthanen zu       reißenden Strömen angeschwemmt, Häuser und Weingärten hinwegreißen würden, daß sein etwaiger       Tod das europäische Gleichgewicht stören könne u. s. w., kurz, jemehr sich der Herzog weigert,       auf ein Duell einzugehen, desto gewaltiger schwillt unserm Falstaff-Schnapphahnski der Kamm       und als der Herzog endlich sein letztes Wort gegeben, da erklärt ihm der edle Ritter, daß der       Herzog, wenn er sich wirklich dauernd hinter seiner Souveränetät verstecke, auch in seinem       Herzogthum bleiben und sich mit einer chinesischen Mauer umgeben müsse, denn an jedem andern       Orte werde Se. Hochgeboren so frei sein, den unübertrefflichen Souverän mit der Hundspeitsche       zu bedienen.</p>
          <p>Münchens kunstsinnigster Barde, dem diese Aeußerung überbracht wurde, nahm sie im höchsten       Grade übel und unser Ritter hatte das Pech, zwar nicht in ein Kirchenfenster des Kölner Doms,       wohl aber aus den heiligen Bierstaaten Sr. Majestät für immer verbannt zu werden.</p>
          <p>
            <ref type="link">(Fortsetzung folgt.)</ref>
          </p>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0514/0002] [Deutschland] _ !!! Frankfurt, 12. September. 76. Sitzung der National-Versammlung. Tagesordnung: Grundrechte. Protokoll genehmigt. Flottenbeiträge u. a. 1700 Thlr. vom Central-Ausschuß der politischen Vereine in Weimar, mit einem Begleitschreiben, worin gesagt, daß die meisten Beiträge von Proletariern. (Bravo.) Stedtmann zeigt im Namen der beiden bekannten Ausschüsse an, daß sie sich ihres Geschafts mit allem Ernste unterzogen. Eine absolute Majorität für eine oder die andere Ansicht (d. h. für Ratifizirung oder Nichtratifizirung) zu erzielen, war unmöglich. Die relative Majorität (11 Mann) mit ihrem Berichterstatter Wurm ist gegen die Ratifizirung. Die relative Minorität mit 10 Stimmen (Berichterstatter Stedtmann) für Ratifizirung. Die Anträge der Minorität lauten: (Links Unterbrechungen: Zuerst Majoritätsanträge!) Gagern, der Edle: Man mochte Herrn Stedtmann hören! (Nein! Nein! Majoritätsanträge! Wurm! Wurm!) Präsident (entschließt sich): Stedtmann möchte warten, bis der ganze Bericht erstattet ist. (Bravo!) Stedtmann: Lassen Sie mich wenigstens im Namen sämmtlicher 21 Mitglieder den Antrag stellen: Morgen in einer Extra-Sitzung diese Sache zu erledigen. Claussen (Kiel): Es ist noch Herr Höfken aus Preußen zur Majorität getreten, also eine absolute Majorität von 12 Stimmen. (Lautes Bravo!) Lindenau zeigt an, daß er einen selbstständigen Antrag in dieser Angelegenheit morgen stellen wird. Schwarzenberg: Eine Adresse von der schleswig-holsteinischen Landesversammlung ist angekommen. (Drucken! Links: Vorlesen!) Präsident: Sie ist bereits gedruckt. Fuchs (Berichterstatter des Petitionsausschusses) berichtet unter fortwährendem Schlußruf mit sehr erzürnter Stimme über einige unwichtige Petitionen, die man durch Tagesordnung beseitigt. Franke (Namens des volkswirthschaftlichen Ausschusses): Bericht über die Beschwerden der Segelschiffe auf dem Rhein. Wird gedruckt. Präsident theilt einen Antrag von Blum und anderen mit: „Bei der dringenden Gefahr in den Herzogthümern etc. sofort eine Deputation von 15 Mitgliedern an den Reichsverweser zu senden, um um Beschleunigung der Ministerkrise zu ersuchen. Die Dringlichkeit des Antrags wird nach zweimaliger Zählung in etwas zweifelhafter Art mit 219 Stimmen gegen 208 verworfen. Präsident: Schlöffel u. s. w. beantragen: „In Erwägung, daß der von Preußen am 26. August abgeschlossene Waffenstillstand ohne Ratifikation der Centralgewalt ist, daß ferner die vom Reichsverweser gegebene Vollmacht bei Weitem überschritten ist, daß derselbe ferner ein Attentat auf Deutschlands Einheit ist (rechts: Oho!), beschließt die National-Versammlung: sofort an die Berliner Versammlung die 29 Bogen gedruckter Aktenstücke über diesen Waffenstillstand zu übersenden. (Rechts: Oho!) Der Antrag wird nicht als dringlich erkannt und zur Tagesordnung (Grundrechte) übergegangen. Präsident: Die Tagesordnung bringt § 15 und 16 der Grundrechte, denn ich habe die gestrigen Anträge von Schneer und Schoder (welche angenommen wurden) so verstanden, daß erst nach Artikel III. und IV. zu dem Associationsrecht u. s. w. übergegangen wird. Schoder erklärt sich einverstanden. Nach kurzer Debatte geht man demnach zu § 15 der Grundrechte. „§ 15. Niemand soll zu einer kirchlichen Handlung oder Feierlichkeit gezwungen werden.“ Die Amendements werden zur Unterstützung verlesen und dann, nach dem gestrigen Beschlusse, die Frage gestellt: ob über den Paragraphen diskutirt werden soll? Man verzichtet auf die Diskussion. (Bravo!) Bei der Abstimmung wird die Fassung des Ausschusses angenommen. (S. oben). Dazu ein Amendement von Riesser und mehreren, lautend: „Die Form des Eides soll eine für alle gleichmäßige, an kein bestimmtes Religionsbekenntniß geknüpfte sein,“ mit 226 gegen 183 Stimmen angenommen. Ein Antrag von Vogt: „Niemand kann zur Erfüllung irgend welcher religiösen Pflichten oder Handlungen gezwungen werden,“ verworfen. Ebenso ein Antrag von Dewes verworfen, lautend wie in der belgischen Konstitution Tit. II. Art. 15: „Niemand soll gezwungen sein, die kirchlichen Ruhetage zu halten.“ § 15 lautet demnach: „Niemand soll zu einer kirchlichen Handlung oder Feierlichkeit gezwungen werden Die Form des Eides soll eine für alle gleichmäßige an kein bestimmtes Religionsbekenntniß geknüpfte sein.“ § 16 Artikel III. lautet: nach dem Antrag des Verfassungs-Ausschusses. Die bürgerliche Gültigkeit der Ehe ist nur von der Vollziehung des Civilactes abhängig; die kirchliche Trauung kann erst nach der Vollziehung des Civilactes statt finden. (Ganz aus der belgisch. Constit. übersetzt) Bischof Geritz (aus Frauenburg) stürzt zur Tribüne und ruft mit erzürnter Stimme: „Ich kann die Competenz der hohen Versammlung hierzu nicht anerkennen. ‒ (Tumult!) Gagern: Herr Geritz, lassen Sie mich erst fragen, ob über den Paragraphen diskutirt werden soll. Die Diskussion über den § wird beschlossen, da mehr als 100 Mitglieder sich dafür erheben Bischof Geritz: M. H., ich kann der Competenz; die National-Versammlung. (Unterbrechungen. ‒ Larm. ‒ Allgemeines Gelächter.) Gagern. Professor Deiters hat das Wort. Prof. Deiters aus Bonn. Ich will zuerst ein Mißverständniß aufklären. Man scheint zu glauben es handele sich hier vorzüglich um Aufhebung des Cölibats; dies ist aber nicht beantragt, sondern Aufhebung der Kirchenehen ‒ Deiters empfielt den ersten Absatz des Ausschußantrags; erklärt sich aber dagegen, daß die kirchliche Trauung erst nach dem Civilakt stattfinden soll. Prof. Dieringer aus Bonn. Ganz derselben Ansicht wie Deiters Pof. Mitternmyer unterstützt den ganzen Antrag des Ausschusses und empfielt dazu sein Amendement. (S. unten.) ‒ Im Mittelalter, sagt er, war die Kirche berufen die Ehe zu heiligen, heute aber, wo wir alle Confessionen gleichgestellt haben, muß die Civilehe eingeführt werden. ‒ Man hat gesagt, die Sittlichkeit leide bei diesem Institut. Im Rheinland und Frankreich habe ich mich vom Gegentheil überzeugt. Die Civilehe muß vor der kirchlichen Trauung vollzogen werden, wie in Belgien, dort straft man die Geistlichen, (hört!) die eine Kirchentrauung vor der Civilehe vornehmen. Schluß der Debatte. Berichterstatter Beseler (Schluß!) spricht diesmal nur 7 1/2 Minuten. (Bravo!) Bei der Abstimmung werden angenommen: 1 Die Fassung des Ausschusses (s. oben), hierzu ein Amendement von Mittermaier: „Die Religionsverschiedenheit ist kein burgerliches Ehehinderniß. Die Standesbücher werden von bürgerlichen Behörden geführt.“ (Bravo!) Dies Amendement neben der Fassung des Ausschusses (s. oben) bilden also § 16; den letzten Paragraphen des Art. III. Verworfen wurde unter andern folgendes Amendement: Den katholischen Geistlichen, welche ihren Kirchendienst niederlegen, steht als solchen bei Schließung der Civilehe kein civilrechtliches Hinderniß entgegen. (Fehrenbach. Itzstein. Sachs. Zitz. Schaffrath u. Konsorten. Reinhard). Und ein Antrag von Wedekind: „Das Gelöbniß der Ehelosigkeit ist bürgerlich unwirksam. Alle geistliche Gerichtsbarkeit ist aufgehoben.“ ‒ Die Linke und ein Theil des linken Centrums war dafur. Folgt Artikel IV der Grundrechte Paur aus Neiße. (Berichterstatter des Schulausschusses) will über Art IV. erst berathen, wenn alle Amendements und der Bericht darüber gedruckt ist. Demgemäß vertagt der Präsident die Berathung über Artikel IV. Weil man aber schicklicherweise noch nicht zu Tisch gehen kann, kommen einige Allotria 1) Osterrath beantragt: Veränderung des §. 41 der Geschäftsordnung (von den Abstimmungen) und dafür Abstimmung durch schwarzr und weiße Kugeln. Präsident: will die Versammlung Hrn. Osterrath zur Begründung der Dringlichkeit dieses Antrags das Wort geben? Ja wohl! Osterrath: Die Resultate unserer Abstimmungen waren fast immer zweifelhaft (oh! oh!) ‒ hebt die Vortheile der Kugelabstimmung hervor. Rösler (Oels) ist gegen die Dringlichkeit; verweist den Antrag an die Geschäftskommission. Nachdem noch Reh gegen Dringlichkeit, und Lichnowsky sich für die Dringlichkeit ausgesprochen, verwirft die Versammlung die Dringlichkeit, und weist den Antrag an den Ausschuß. Ein ähnlicher Antrag geht den nämlichen Weg. Ob Morgen Extra-Sitzung und Erledigung der Waffenstillstandsfrage ist zwar von der Beendigung des Drucks und der Vertheilung der vielberührten Aktenstücke (29 Bogen) abhängig, aber mit großer Wahrscheinlichkeit anzunehmen. Von einem Ministerium noch keine Spur. Zum Schluß der Sitzung wurden wider alles Erwarten noch die Anträge (der Majorität und Minorität) der beiden Ausschüsse für die Waffenstillstandsfrage verlesen. Obschon Sie dieselben bereits durch die Frankfurter Blätter haben müssen, folgen sie hier noch bei, mit dem was sonst in dieser Sache verlautet. ‒ Der Antrag der Majorität (Arndt, Blum, Claussen, Cucumus, Dahlmann, Esmarch, Höfken, Raumer, Stenzel, Trutzschler, Wippermann, Wurm) geht dahin: „In Erwägung, daß der am 26 August zu Malmoe abgeschlossene Waffenstillstand, vermöge der in seinem VII. und IX. Artikel, im fünften Separatartikel und den beiden Zusatzartikeln enthaltenen Bestimmungen wesentliche Selbstständigkeitsrechte verletzt, welche durch die Beschlüsse der Nationalversammlung allen in ihr repräsentirten Stämmen gewährleistet sind; in Erwägung, daß der von der Krone Preußen nach Malmoe abgesandte Unterhändler in wesentlichen Punkten die ihm von der deutschen Centralgewalt ertheilten Vollmachten überschritten hat, namentlich in Bezug auf die Dauer des Waffenstillstandes, die Trennung der schleswigschen Truppen von den holsteinischen, die in den Herzogthümern Schleswig und Holstein bestehenden Gesetze und das Personal der für beide Herzogthümer zu bildenden prov. Regierung, nicht minder in Bezug auf die Lage des Herzogthums Lauenburg während des Waffenstillstandes; in Erwägung ferner, daß die Ausführung mehrerer politischer Punkte des Malmöer Vertrages, vermöge der einstimmigen Weigerung der schleswig-holsteinischen Landesversammlung ihnen nachzukommen, unthunlich geworden ist, während dagegen es thunlich und wünschenswerth erscheint, eine Waffenruhe zum Zweck schleuniger Friedensunterhandlungen anzubahnen; in Erwägung alles dessen beschließt die Nationalversammlung: 1) der Malmoer Waffenstillstand vom 26. August wird von der deutschen Nationalversammlung nicht genehmigt; 2) das Reichsministerium wird aufgefordert, die zur Fortsetzung des Krieges erforderlichen Maßregeln zu ergreifen, sofern die dän. Regierung sich nicht bereitwillig finden sollte, die Friedensunterhandlungen mit der Centralgewalt des deutschen Bundesstaates sogleich zu eröffnen.“ Der Antrag der Minorität (Dunker, Flottwell, M. v. Gagern, Gombart, Mayern, Schubert, Stedtmann, Würth, Zachariä, Zennette) geht dahin: 1. Die deutsche Nat.-Vers. beschließt: Im Hinblick auf eine durch die k. preuß. Regierung, vermittelte Erklärung der dän. Regierung daß sie auf das Eintreten des Grafen Karl v. Moltke-Nütschau in die interimistische Regierung der Herzogthümer Schleswig-Holstein verzichte, und auf Modifikationen und Koncessionen, welche für die Ruhe der Herzogthümer wünschenswerth erscheinen, bereitwillig eingehe; in der Voraussetzung, daß die Erklärung der dänischen Regierung auch für das Herzogthum Lauenburg zu verstehen sei; in der Voraussetzung, daß die erwähnten Zusagen sofort durch Vermittlung der Centralgewalt in Erfüllung gehen werden: 1) daß der Waffenstillstand vom 26. August l. J. ihrerseits nicht weiter beanstandet werde; 2) daß die Friedensunterhandlungen mit Dänemark durch die prov. Centralgewalt direkt und unverzüglich zu eröffnen seyen. II. Die Nationalversammlung beschließt: daß sie nach Einsicht der Verhandlungen über die Verhältnisse Deutschland's zu Schleswig, vom 2. April bis zum 26. August l. J., den Ausschuß für Centralgewalt beauftrage, über das von der preußischen Regierung der provisorischen Centralgewalt gegenüber eingehaltene Verfahren der Nationalversammlung zu berichten. Morgen keine Sitzung. !!! Frankfurt, 12. Sept., Abends 10 Uhr. Für Donnerstag, den 14. September ist die große Schlacht festgesetzt. Beide Parteien sind in der größten Thätigkeit. Dumpfes Stillschweigen und gegenseitiges Beobachten. Fortwährende Sitzungen der einzelnen Klubs bei geschlossenen Thüren. Auf beiden Parteien fürchtet man ‒ und hofft man. Auf beiden Parteien weiß man, daß es sich um eine Existenzfrage handelt; alle Kräfte werden angespannt. Die Linke hat große Hoffnung auf den Sieg. Schmerling verschmäht es nicht, überall das Gerücht zu verbreiten, „der Reichsverweser werde zurücktreten, wenn der Waffenstillstand verworfen werden sollte“. Dieser exministerliche Kniff mißlingt. Auf folgende Art ist er zu Nichte gemacht. Heute Abend hat der Reichsverweser viele (etwa 15) Mitglieder von der Linken, u. a. Vogt, Simon von Breslau, Remer, Schoder von Stuttgart etc. zu sich berufen lassen, um sie über die „große Frage“ auszuhören. Er hat sich ziemlich entschieden ausgesprochen, und auf eine Interpellation in Bezug des oben bemerkten durch Schmerling verbreiteten Gerüchts erwidert: „er werde, mag die Entscheidung sein, welche sie wolle, unter keiner Bedingung zurücktreten, sondern die ihm anvertraute Stellung unter allen Umständen behaupten; er wünsche nur, daß sich für die eine oder die andere Entscheidung eine möglichst große Majorität der Nationalversammlung aussprechen möge!“ Sie können sich denken, daß diese Erwiderung bestmöglichst verbreitet wird, und ein großes Gewicht in die Wagschale der Parteien legt. Die äußerste Linke (der Donnersberg), die gemäßigte (deutscher Hof), linkes Centrum (Westendhall und Würtemberger Hof) werden unbedingt für die Verwerfung stimmen. Zusammen etwa 200 Stimmen. Der Würtemberger Hof mit einziger Ausnahme der Apostaten: Zachariä und Stedtmann (Ministerialkandidat). 250 würde schon die große Majorität sein, da kaum 500 Mitglieder anwesend. Etwa 120 Mitglieder gehören keinem Klub an, und vagiren umher. Auf die Mehr- oder Minderheit dieser wird die Entscheidung ankommen; denn die Partei, die entschieden für die Nichtverwerfung ist, befindet sich in großer Minorität. 103 Berlin, 12. Sept. Die konstitutionelle Partei hat sich durch die Veröffentlichung der königlichen Erklärung, daß der König mit der ausgesprochenen Ansicht des abtretenden Ministeriums Auerswald-Hansemann einverstanden sei, sehr geschadet. Alle Theile der Bevölkerung werden immer mehr von der Ueberzeugung durchdrungen, daß von der konstitutionellen Monarchie nichts zu erwarten ist. Von der Bildung des neuen Ministeriums verlautet noch gar nichts, da Herr v. Beckerath noch nicht eingetroffen ist. Man erzählt hier heute, daß Herr Hansemann, als Anerkennung seiner dem König geleisteten Dienste, zum Chef der Bank und der Seehandlung vom Könige werde ernannt werden. In der That, Herr Hansemann! Das allgemeine Tagesgespräch bildet die von Held eingegangene Verbindung mit der Reaktion. Es ist authentisch, daß Held eine Unterredung mit der Prinzessin von Preußen und Herrn von Katte, dem Präsidenten des Preußenvereins hatte. Ein bis jetzt noch geheimer Plan wurde da ausgebrütet; man spricht, es beträfe die Abdankung des Königs, die Regentschaft des Prinzen von Preußen und die Auflösung der Versammlung. Held wirkte auch schon in diesem Sinne, denn während am 7. d. M. Alles in voller Erwartung stand, ließ er ein großes Plakat drucken, worin er den Berlinern mit 50,000 Mann Furcht und Schrecken einjagen wollte, die bereit seien das revolutionäre Volk zu vernichten. Er tadelte die Versammlung, er tadelte die Linke, die er schwach nennt und die zu Hause reisen würde, das Volk sich selbst überlassend. In einigen Tagen, versprach er, mit dem herauszurücken was dem Volke Noth thut, um mit einem Male aus dem erbarmungswürdigen Zustande erlöst zu werden. Aber ‒ Herr Held hat nichts veröffentlicht. Von allen Seiten wird er jetzt angegriffen. Die Demokraten verläugnen einen solchen Bundesgenossen. Wien, Die Wiener Zeitung enthält in ihrem amtlichen Theil bereits das Gesetz über die von dem Reichstag beschlossene Aufhebung der Feudallasten. 61 Wien, 10. Sept. Die ungarische Deputation ist, wie ich bereits berichtet habe, gestern unverrichteter Sache von hier abgezogen und wird in Budapesth ein Wetter heraufbeschwören, neben dem die Wien-Frankfurt-Berliner Misere vollständig verschwinden dürfte. Mehr als jemals befand sich die Stadt gestern vor und nach dem kaiserlichen Nichtbescheide in Aufregung. Halb Wien trug auf einmal flache, breitgekrämpte und breitbebänderte Ungarnhüte; politische Gruppen standen in allen Straßen und nächst der Universität, der Werbungsstelle, wo die ungarische Dreifahne wehte, sah es aus, als ob Wien sich zum Feldzug wider Jellachich wollte anwerben lassen. Ueberall begegnete man, grün-weiß-rothe Bouquet's auf den Hüten, rüstigen Männerschaaren, die nach Ungarn eilen, dort mit der allgemeinen Freiheit das Magyarenthum zu vertheidigen. Man begreift, daß man Unsinn getrieben, als man zu den Horden Radetzky's aus Wien freiwillig neue schickte; man begreift, daß mit der Besiegung Ungarn's durch Jellachich ein Despotensieg über Wien unabwendbar würde; man trachtet gut zu machen, was man in Italien verdorben. Oestreich wird für die Oestreicher selber nun endlich ein längst aufgelöstes Problem, mit welchem man sich daher den Kopf nicht länger zu zerbrechen braucht. Ferdinand hat der magyarischen Deputation zur Antwort gegeben, er werde die ihm vorgelegten Finanz-und Kriegsgesetze durchsehen und nächstens mit seinen Bemerkungen zurücksenden; er werde die alten (!) und neuen Gesetze sowie die Integrität der [Fortsetzung] [Fortsetzung] Licht stellte, hatte er wirklich die trostlosen Ereignisse früherer Jahre vortheilhaft zu balanciren gewußt. Gewöhnliche Vergehen, würden gänzlich durch die spanischen Lorbeeren unsres Helden gesühnt worden sein; aber Herr von Schnapphahnski begriff, daß er ein zu interessanter Sünder sei, als daß nicht noch einige außerordentliche Mittel zu seinem Heile angewandt werden müßten. Er miethete daher einige seiner alten spanischen Genossen, mehrere seiner Kameraden unter Don Carlos, die nach ihrer Rückkehr aus Spanien an jener empfindlichsten aller Krankheiten, an der Wüsten-Leere der Taschen litten, und sandte sie als die Herolde seines Ruhmes, oder besser als die Rosenöl-Flaschen, die ihm den erwünschten guten Geruch bereiten mögten, voraus nach München. Die zwei hauptsächlichsten dieser Ruhm- und Rosenöl-Flaschen waren der Königl. … Oberst Graf K. und der frühere Königl. … General von R.; zwei Leute die des blanken Geldes gerade so dringend bedurften, wie Herr von Schnapphahnski des guten Geruches. Einmal engagirt, waren Graf K. und General von R. viel zu ehrliche und gewissenhafte Spießgesellen, als daß sie nicht alles aufgeboten hätten, um den Sold ihres Meisters auch wirklich zu verdienen. Sie zogen von Haus zu Haus agitirend und intriguirend und als vierzehn Tage herum waren, da durstete auch schon ganz München nach dem Ruhme des trefflichsten aller Ritter, nach den Lorbeern des Herrn von Schnapphahnski. Endlich erschien unser Held in eigner Person und es war nicht anders als ob ein zweiter Frühling über der Bier-Metropole emporstiege. ‒ Die Männer zitterten, die Weiber errötheten und gewandt wie eine Wiesel wedelte und scharwenzelte der edle Ritter durch alle Salons. Man kann wirklich sagen daß unser Held in diesem Augenblicke seine schönsten Triumphe feierte. Meine Leser werden es mir hoffentlich erlassen, dieselben weitläufig zu schildern. Es wäre auch unmöglich den edlen Ritter ganz naturgetreu zu zeichnen. Herr von Schnapphahnski strahlte von Anmuth und Lügenhaftigkeit; nach Kurzem war er schon wieder ganz der Alte und wenn er Morgens, Mittags und Abends in den Spiegel sah, da verbeugte er sich vor seinem eignen Antlitz und gestand sich die Hand auf's Herz legend, daß er der schönste Mann seines Jahrhunderts sei. In München weilte damals in der Nähe des kunstsinnigsten aller christlichen Germanen ein gewisser Herzog von ……, ein Mann den die Mainzer und Coblenzer Bajaderen besser als alle züchtigen Weiber der Gegenwart zu schätzen wissen werden. Wenn sie ihren Freund auch einst incognito an die frische Luft setzten, so machte dies wenig aus. Der Herzog versöhnte sich wieder mit seinen alten Bekanntinnen und die guten Mainzer und Coblenzer wissen von dem freudenfreundlichen Manne viel gelante Affentheuer zu erzählen. Es konnte nicht fehlen, daß der Herzog bei seinem Münchener Aufenthalt auch auf den Ritter Schnapphahnski stieß … Tagtäglich hörte er von der ruhmreichen Vergangenheit unsres Helden erzählen und es versteht sich von selbst, daß er schließlich vor Eifersucht zu zerspringen meinte. Als man daher einst seinen trefflichen Rivalen wieder bis in den Himmel erhob, strich der Herzog nachläßig den Schnurrbart und meinte, daß er nach den Antecedentien des edlen Ritters nicht leicht an seine hohe Bravour glauben könne. Wie ein Nadelstich traf diese Aeußerung das fröhliche Herz unsres armen Ritters und kaum davon in Kenntniß gesetzt, läßt er den Herzog auch schon wegen seiner unerquicklichen Aeußerung zur Rede stellen. Er bemerkt ihm, daß Alles nur auf Unkenntniß beruhen könne, und daß er, der edle Ritter Schnapphahnski, sich wegen seines unvergleichlichen Heldenthums auf das Zeugniß des ‒ Generals von R. berufe, den der Herzog jedenfalls als competent anerkennen werde … vor allen Dingen möge der Herzog seine Aeußerung zurücknehmen. Der Freund der Mainzer und der Koblenzer Bajaderen weigert dies und im Nu verbreitet sich die Geschichte durch alle Salons. Herr v. Schnapphahnski sieht sich daher in die unangenehme Nothwendigkeit versetzt, dem Herzoge mit der ganzen unerbittlichen Frechheit eines Ritters ohne Furcht und Tadel auf den Hals zu steigen und als er ihn furchtsam findet: fordert er ihn. Selten hatte unserm Helden der Stern des Glückes heller gestrahlt als dieses Mal. Der Herzog will sich nämlich nicht schlagen; er verkriecht sich hinter seine Souveränetät und behauptet, daß im unglücklichen Falle alle Bäche und Flüsse von den Thränen seiner Unterthanen zu reißenden Strömen angeschwemmt, Häuser und Weingärten hinwegreißen würden, daß sein etwaiger Tod das europäische Gleichgewicht stören könne u. s. w., kurz, jemehr sich der Herzog weigert, auf ein Duell einzugehen, desto gewaltiger schwillt unserm Falstaff-Schnapphahnski der Kamm und als der Herzog endlich sein letztes Wort gegeben, da erklärt ihm der edle Ritter, daß der Herzog, wenn er sich wirklich dauernd hinter seiner Souveränetät verstecke, auch in seinem Herzogthum bleiben und sich mit einer chinesischen Mauer umgeben müsse, denn an jedem andern Orte werde Se. Hochgeboren so frei sein, den unübertrefflichen Souverän mit der Hundspeitsche zu bedienen. Münchens kunstsinnigster Barde, dem diese Aeußerung überbracht wurde, nahm sie im höchsten Grade übel und unser Ritter hatte das Pech, zwar nicht in ein Kirchenfenster des Kölner Doms, wohl aber aus den heiligen Bierstaaten Sr. Majestät für immer verbannt zu werden. (Fortsetzung folgt.)

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Die angegebenen Seitenzahlen beziehen sich auf die Ausgabe: Neue Rheinische Zeitung. Organ der Demokratie. Bd. 1 (Nummer 1 bis Nummer 183) Köln, 1. Juni 1848 bis 31. Dezember 1848. Glashütten im Taunus, Verlag Detlev Auvermann KG 1973.




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Zitationshilfe: Neue Rheinische Zeitung. Nr. 103. Köln, 15. September 1848, S. 0514. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_nrhz103_1848/2>, abgerufen am 26.12.2024.