Neue Rheinische Zeitung. Nr. 77/78. Köln, 17. August 1848.von einem Thaler jährlich auf zehn Silbergroschen zu ermäßigen, welches aber gleichfalls unberücksichtigt blieb. 78 Berlin, 14. Aug. Das Institut Kühlwetter führte gestern Abend wieder einen kleinen Skandal herbei. Die Konstabler haben auch noch Polizeispione in ihrem Dienste, welche bei Volksversammlungen des Abends im Gedränge gewisse Demokraten und sonstige verdächtige Personen unbemerkt mit einem Kreidestrich auf den Rücken bezeichnen. Diese Einrichtung ist selbstredend ein "Mißverständniß," welches aus dem Diensteifer einzelner Konstabler hervorgeht. Gestern Abend als unter den Linden die "Attroupements" wieder sehr ansehnlich waren, wurde auch einer der Anwesenden, ein freisinniger, aber ganz unverdächtiger Mann, mit einem Kreidestrich durch einen Polizeispion auf dem Rücken bezeichnet, damit er, der Bezeichnete, arretirt werden möge. Eine kleine Volksjustiz wollte es aber anders; der Polizeispion wurde durchgeprügelt und den Konstablern zur Verhaftung übergeben. Damit endete loyal und ruhig der Skandal. 18 15 Berlin, 14. Aug. Durch die Gefälligkeit des General-Postdirektors Schmückert empfängt der Minister Milde seine auf dem Frankfurter Bahnhof ankommenden Briefe, namentlich auch jene, welche von dem Handlungshause C. A. Milde & Comp. in Breslau ankommen, des Abends spät, direkt und sofort, so daß es ihm möglich ist noch an demselben Tage seine Antworten wieder aufzugeben. Das hat man davon wenn man Handelsminister ist. X Erfurt, 14. Aug. Unser Stockpreußenthum bietet Alles auf um sich geltend zu machen, aber vergeblich. Wir sind und bleiben deutsch, und sind froh, daß das alte Stockpreußenthum mit seiner Büreaukratie und Soldatenherrschaft einen "Genickfang" erhalten hat. Die Minister bekümmern sich nicht um die Erfurter Wirthschaft, obwohl Thatsachen in Menge vorliegen, welche ihr Einschreiten nothwendig machen. Wahrscheinlich kennen sie wieder nichts von solchen Thatsachen, wahrscheinlich erhalten dieselben ganz beruhigende, vortreffliche Berichte von denen, gegen welche endlich einmal eingeschritten werden sollte. Erfurt ist die einzige Stadt im Lande, welche keine bewaffnete Bürger, keine Bürgerwehr hat; um so rühriger ist gegen die Bürgerschaft die Soldatenmacht, die gemeinen Soldaten aber werden von Unteroffizieren auf dem Exerzierplatz geschlagen, wie das öffentliche Blätter ohne Erfolg berichten. Wenn die Minister demnächst von blutigen Zusammenstößen in Erfurt hören, (und diese sind bei der gereizten Stimmung zu befürchten) dann werden sie erklären, wir werden unsere Pflicht thun. Wir meinen insbesondere die Minister des Krieges und des Innern. Militär- und Civil-Beamte sind an der Spitze der Reaktion. Die Polizeiverwaltung hat der unpopuläre Magistrat in die Hände der Militär-Kommandantur gelegt. In der Berliner Versammlung und in den Journalen werden ununtersuchte Verbrechen, von Beamten verübt, berichtet, was nichts zur Folge hat. Und wir haben konstitutionelle verantwortliche Minister! 103 Berlin, 13. August. Die Contrerevolution bemüht sich, den König zu einer Abdankung zu Gunsten des Prinzen von Preußen, als dem legitimen Nachfolger, zu bewegen, welcher alsdann die unumschränkte Monarchie, gestützt auf die Armee und die Bureaukratie, wieder herstellen würde. Diese Partei hält eine konstitutionelle Monarchie, wie sie die rechte Seite der Vereinbarer-Versammlungen hier und in Frankfurt wolle, für eine reine Fiktion. Die Contrerevolution sieht ein, daß sie mit der Einheit Deutschlands brechen muß. Sie sucht nun den Prinzen von Preußen in der Armee so beliebt wie nur möglich zu machen und findet in den Offizieren nur zu dienstbare Geister und die eifrigste Unterstützung. Für heute sind, durch ein, in der Deckerschen Geh. Oberhofbuchdruckerei gedrucktes Plakat, die Landwehrmänner und Soldaten zu einer großen Versammlung nach Charlottenburg eingeladen, um einen gemeinsamen Beschluß zu fassen, den König zu bitten: "den edlen und biedern Prinzen von Preußen als Oberbefehlshaber an die Spitze der Armee zu stellen, um hierdurch nicht allein den hohen militärischen Talenten desselben die gebührende Achtung zu zollen, sondern auch, um demselben unsere Liebe und Verehrung zu erkennen zu geben." -- An schwarz-weißen Demonstrationen wird es bei dieser Gelegenheit nicht fehlen. Die Central-Abtheilung, welche mit der Berichterstattung über die vom Abgeordneten Waldeck vorgeschlagene Habeas-Corpus-Akte beauftragt war, hat ihre Arbeiten endlich beendigt. Sie hat nicht geglaubt es bei den vorgeschlagenen vier Artikeln des Verfassungs-Entwurfes bewenden lassen zu dürfen, und hat einen aus acht §§ bestehenden Gesetzentwurf zum Schutz der persönlichen Freiheit vorgelegt. § 1. Außer dem Falle der Ergreifung auf frischer That, darf eine Verhaftung nur kraft eines schriftlichen, die Anschuldigung bezeichnenden richterlichen Befehls bewirkt werden. Dieser Befehl muß entweder bei der Verhaftung, oder spätestens innerhalb 24 Stunden dem Beschuldigten zugestellt werden. Bei jeder Verhaftung ist in gleicher Frist das Erforderliche zu veranlassen, um den Verhafteten dem zuständigen Richter vorzuführen. § 2. Ergreifung auf frischer That liegt vor, wenn der Thäter bei der Ausführung der That oder gleich nach derselben betroffen wird. Der Ergreifung auf frischer That wird gleichgestellt, wenn Jemand durch die öffentliche Stimme als Thäter bezeichnet wird oder wenn der Beschuldigte auf der Flucht oder kurz nach der That in den Besitz von Waffengeräthschaften, Schriften oder anderen Gegenständen betroffen wird, welche ihn als Urheber oder Theilnehmer verdächtig machen. § 3. Diese Bestimmungen (§ 1, 2) bleiben außer Anwendung auf Personen, welche zu ihrem eigenen Schutze oder während sie in den Straßen die Ruhe, die Sittlichkeit oder die Sicherheit gefährden, ergriffen werden. Diese müssen aber binnen 24 Stunden entweder in Freiheit gesetzt oder dem gewöhnlichen Verfahren überwiesen werden. § 4. Niemand darf vor einen andern als den durch das Gesetz bezeichneten Richter gestellt werden. Ausnahmsgerichte und außerordentliche Kommissionen sind unstatthaft. Keine Strafe kann angedroht oder verhängt werden, als in Gemäßheit des Gesetzes. § 5. Die Wohnung ist unverletzlich. Während der Nacht hat Niemand das Recht in dieselbe einzudringen, als in Fällen einer Lebensgefahr, einer Feuer- oder Wassersnoth, oder eines aus dem Innern der Wohnung hervorgegangenen Ansuchens. Bei Tage kann wider den Willen des Hausherrn Niemand eindringen, außer in Folge einer in amtlicher Eigenschaft ihm gesetzlich beigelegten Befugniß oder eines ihm von einer gesetzlich dazu ermächtigten Behörde ertheilten schriftlichen Auftrages. Haussuchungen dürfen nur in den Fällen und nach den Formen des Gesetzes unter Mitwirkung des Richters oder der gerichtlichen Polizei, und wo diese noch nicht eingerichtet ist, bis zu deren Einrichtung der Polizeikommissarien oder der Kommunalbehörde, wo solche aber nicht bestehen, der Polizeibehörde des Ortes geschehen. § 6. Das aus der Nachtzeit hergeleitete Verbot besteht für die Zeit vom 1. Oktober bis 31. März, während der Stunden von 6 Uhr Abends bis 6 Uhr Morgens und für die Zeit vom 1. April bis 30. September, während der Stunden von 9 Uhr Abends bis 4 Uhr Morgens. Auf diejenigen Orte jedoch, welche als Schlupfwinkel des Hazardspiels und der Ausschweifungen oder als gewöhnliche Zufluchtsorte von Verbrechern glaubhaft bezeichnet werden, findet dies Verbot keine Anwendung. In Betreff derjenigen Orte, in welchen während der Nachtzeit das Publikum ohne Unterschied zugelassen wird, bleibt es außer Anwendung, so lange sie dem Publikum geöffnet sind. § 7. Im Falle eines Krieges oder Aufruhrs kann, wenn die Volksvertretung nicht versammelt ist, durch Beschluß und unter Verantwortlichkeit des Staatsministeriums die zeit- oder distriktsweise Suspendirung des § 1 provisorisch ausgesprochen werden. Die Volksvertretung ist jedoch in diesem Falle sogleich zusammen zu rufen. § 8. Es ist keine vorgängige Genehmigung der Behörden nöthig, um öffentliche Civil- und Militärbeamte wegen der durch Ueberschreitung ihrer Amtsbefugnisse verübten Verletzungen vorstehender Bestimmungen gerichtlich zu belangen. Der Vereinbarer-Versammlung liegen jetzt eine solche Menge von Vorlagen zur Berathung vor, daß ihre täglichen Sitzungen wahrscheinlich binnen 8 Tagen wieder beginnen werden. Die Tagesordnung vom 11. Juli, also schon über 4 Wochen alt, un alle ihr folgenden sind bis jetzt noch nicht erledigt. Hierzu kommen nun die Gesetzentwürfe, die im Laufe dieser Woche in den Central-Abtheilungen noch beendigt werden und die zwei ersten Titel des Entwurfs der Verfassungs-Urkunde, deren Berathung in den Abtheilungen beendigt ist. Die Plenarversammlungen werden jedoch so eingerichtet werden, daß auch noch die Abtheilungs-Sitzungen täglich stattfinden können, da sowohl die andern Titel des Verfassungs-Entwurfs als der Entwurf der Gemeinde-Ordnung zuvor dort berathen werden müssen. X Erfurt, 11. August. Der Hauptmann des 31. Regiments, welcher in seiner Ritterlichkeit neulich in einer öffentlichen "Honorationen-Gesellschaft einen Bürger und eine hochschwangere Frau so schrecklich mißhandelte, weil der Bürger nicht "Heil Dir im Siegerkranz" "mitschreien" wollte, ist erschrecklich bestraft worden, er hat mehrere Tage Stubenarrest erhalten und -- soll noch obendrein vor ein Ehrengericht gestellt werden! Was soll dieser Firlefanz? Das "Ehrengericht" eine Kreatur des begrabenen Regierungs-Systems gründet sich auch die Illusion einer besondern Standes-Ehre. Das Ehrengericht kann eine Handlung ehrenhaft anerkennen, welche das bürgerliche Gericht als schändlich anerkennt und umgekehrt. Das ist die ungegründete Gleichheit vor dem Gesetze. X Provinz Sachsen, 12. August. Trotz der bekannten Verfügung des Ministers des Innern gegen reaktionäre Beamte und trotz dem Beschluße der National-Versammlung gegen reaktionäre Offiziere dauern die Wühlereien der Reaktion in der Provinz Sachsen fort, welche in Erfurt ihren Culminationspunkt erreichen. Die Reaktion von Erfurt unterhält Flugblätter, welche so aufreizend sind, daß, gleichwie durch ein Flugblatt in Danzig, blutige Händel vorauszusehen sind. Im Dienste der Reaktion steht namentlich auch die feile Feder eines zweideutigen Kandidaten (sein Name ist Koch) welcher durch die Lokal-Presse die abscheulichsten Lügen verbreiten muß. Vor einigen Tagen hat dieser Mensch von Erfurt flüchten müssen, um dem Ausbruch der Erbitterung des Volks zu entgehen. Regierungs-Beamte werden als Verfasser ähnlicher Schmähartikel genannt, und der Präsident wie das Collegium polemisiren in den Lokal-Blättern gegen die ihnen mißliebige Partei, welche mehr democratische Tendenzen verfolgt. Unter der Leitung von Regierungs-Räthen hat sich ein patriotischer Verein für daß exclusive Preußenthum gebildet. Die nämlichen Regierungs-Räthe benutzen ihr Amt, um Maßregeln gegen Vereine anderer Tendenz anzuordnen. Noch mehr die decretirenden Regierungs-Räthe sind die Vorsteher des patriotisch-monarchischen Vereins. Der bekannte Polizei-Präsident Minutoli, Schwager eines Abtheilungs-Dirigenten der Regierung hat sich kürzlich in Erfurt aufgehalten und soll den Plan des monarchischen Vereins mit berathen haben. Posen, 11. August. Gestern ist nun wirklich der erste Eisenbahnzug von hier nach Berlin abgegangen. Derselbe war so besetzt (circa 700 Personen), daß zwei Lokomotiven vorgespannt werden mußten, außerdem hatten sich zwischen 5 bis 6000 Menschen auf dem Bahnhofe eingefunden, um dem Schauspiel der Abfahrt des ersten Zuges beizuwohnen. (V. Z) C. Aus dem Großherzogthum Posen, 12. August. Die Nachricht vom Frankfurter Beschlusse über das Großherzogthum hat hier unter den Deutschen keinen Jubel, vielmehr fast überall die Furcht vor einer neuen polnischen Erhebung veranlaßt. Das Gewissen schlägt ihnen. Sie fühlen, daß man gegen Polen ungerecht ist, da man nicht einmal eine förmliche Untersuchung und eine Befragung der Nation in ruhigen Zeiten wollte; und selbst Theile zu Deutschland schlagen will, deren Mehrzahl trotz des unfreien Zustandes der Polen einen Polen zum Vertreter in Frankfurt wählte. Selbst die Soldaten, welche gegen die Polen gewüthet haben, gestehen jetzt zum Theil das Unrecht ein. Man frage die, jetzt in Glogau stehende Abtheilung der 5. Artillerie-Brigade, welche die Heldenthaten bei Xiaz und Rogalin mit ausführen half, und man wird erfahren, daß außer der Wirksamkeit der Artillerie die Infanterie beim Heranrücken in Xiaz, wie auch bei Miloslaw, mit Schwefelhölzchen, die sie bei sich führte, die Strohdächer von Häusern, Scheunen und Ställen anzündete, dann ruhig Alles brennen ließ und wunderbarer Weise später im Brandschutte die verbrannten Menschen zu Dutzenden fand, weil man sich früher im Drange des Gefechtes nicht darum hatte kümmern können. Man wird erfahren daß die Soldaten ganze Kisten mit feinem Porzellan, Wäsche und dgl. ausplünderten und mitnahmen, daß sie in Rogalin den Weinkeller des gräflichen Schlosses gewaltsam erbrachen und plünderten, die süße Beute in Munitionswagen und Pistolenhalftern mitschleppten, und ihre Offiziere zu deren großem Jubel mit dem gefundenen Champagner traktirten, während der General Colomb, die Taube von Posen, nur weiß, daß die Dienerschaft der Gräfin Raczigeska dort gestohlen hätte. Wahrscheinlich wird die Dienerschaft gestohlen haben, die Soldateska dagegen der Gräfin ihre Sachen haben aufbewahren wollen. Wir müssen dem preußischen Heere für die glückliche Erfindung der neuen Waffe, der Schwefelhölzchen unsern Dank sagen, da sie dem Geiste des 19. Jahrhunderts so sehr entspricht. Vielleicht wird man auf amtliches Befragen von der 5. Artilleriebrigade jene Heldenthaten nicht erfahren. Wer beschuldigt gern sich oder seine Kameraden? Wir können aber versichern, daß wir sie von ihr erfahren haben, und namentlich von Einem, der sich übrigens als Stockpreuße rücksichtlich der Polen äußerte, und zugleich versicherte: man wolle sie jetzt anders, als mit Gott für König und Vaterland schwören lassen; sie würden aber gar nicht schwören, wenn man sie nicht dem Könige schwören ließe. Wahrscheinlich hatte sich der Mann das allein ausgedacht, und Reaktion gibt es nicht! Nachdem die "Strafe der körperlichen Züchtigung" nach dem Erlasse vom 6. Mai d. J. fortan von Civil- und Militärgerichten nicht mehr verhängt, sondern statt dessen auf verhältnißmäßige Freiheitsstrafe erkannt werden soll, prügeln die Gerichte des Bonnter Kreises mit Vergnügen die noch unmündigen Subjekte. Das Gericht hat natürlich seine guten Gründe. Das Kriminalrecht erklärt nämlich §. 17.: Unmündige können zwar zur Verhütung fernerer Vergehen gezüchtigt, sollen aber niemals nach der Strenge der Gesetze bestraft werden. Und da der §. 16. vorher erklärt: "Wer frei zu handeln unvermögend ist, bei dem findet kein Verbrechen, also auch keine Strafe statt;" so haben die Gerichte den Wortsinn für sich, da sie die Züchtigung des §. 17. nur als vormundschaftliches, väterliches Erziehungsmittel ansehen, während nur die Strafe der körperlichen Züchtigung aufgehoben ist. Für das Gefühl der Unmündigen wird es wohl auch nicht die Empfindung einer Strafe erregen! Königsberg, 10. August. Gestern Abends 6 Uhr fand die zweite Versammlung des konstitutionellen Preußenvereins in der Börse Statt. Ihre Bestandtheile waren: die Mehrzahl der Offiziere und Avancirten der hiesigen Garnison, da selbige zur freiwilligen Theilnahme an der Versammlung kommandirt waren. Fast alle waren mit Seitengewehr versehen; ferner Sackträger, Eckensteher und Observaten, da namentlich erstere unter Verabreichung von Geld aufgefordert waren, sich an der Versammlung zu betheiligen. (N. K. Z.)Stettin, 11. August. Auch hier sind bereits 5 Personen mit allen Anzeigen der Cholera binnen sehr kurzer Zeit gestorben. (Berl. N.) 61 Wien, 11. Aug. Aus den Zeitungen werden Sie die Details über den neuesten Untergang Italiens erfahren. -- Wahrlich, die Siege der deutschen Freiheit sind beispiellos! In Posen Schrapnells und Höllenstein, in Italien der scheußlichste Verrath. Erscheint die Raschheit des italiänischen Siegs jetzt doch selbst dem Stock-Oesterreicher sehr räthselhaft und, wenn er auch schweigt, so merkt man's ihm dennoch ab, daß er das Komplott des Absolutismus gewittert hat. -- Unter Metternich erhielt die Fiktion Oesterreich sich durch Bajonnette und Finsterniß, sie wird jetzt sich einstweilen erhalten durch -- den Schacher. Der Schacher hat Italien wiedererobert, der mit dem Absolutismus verschworene Schacher. Darum jauchzt in Wien auch Niemand mehr über diese Wiedereroberung, als die Schacherjuden der Börse; sie beschwören einen allgemeinen Radetzky-Jubel herauf und nachdem sie 30,000 Gulden C. M. zu einem Ehrendegen votirt, haben sie ihm gestern im Gemeinderathe das Ehrenbürgerrecht Wiens zum Geschenke gemacht. Und doch meint Radetzky, er habe nur für die Ehre des Absolutismus gefochten, für seinen Kaiser. -- Europas Menschheitt ist verjude, sie hat durch den alleinseligmachenden Glauben an Geld und Schacher alle innere Moral längst verloren, denn sie hat mit diesem Glauben allen Fortschritt verleugnet und wird die Freiheit noch gänzlich erwürgen. -- Radetzky's, ihm natürlich nur von Innsbruck aus ertheilte Instruktionen sind milder und darum politisch-klüger, als es die der preußischen Schrapnell- und Höllenstein Generale in Posen gewesen. Metternich, der noch Alles regiert, unterschied von jeher sehr taktvoll, wenn er einen Rath noch Sansouci schickte und wenn er zu gleichem Zwecke im eigenen Lande etwas ausführen ließ. Man tadelt indessen Ratzetzky hier, weil er nur einen freien Abzug aus Mailand gestattet und nicht mit einer allgemeinen Amnestie in die Stadt gerückt ist; man ist hier also jedenfalls etwas humaner gegen Italien gestimmt, als Berlins spezifisches Borussenthum es gegen Posen gewesen. Dazu kommt, daß das Ministerium sich nach Empfang der Siegesnachricht, wie mir versichert wurde, beeilt hat, eine ganz absolute Amnestie und die strengsten Befehle der Milde nach Mailand zu senden. Es bleibt aber die Frage, ob das italiänische Ministerium Montekukoli-Radetzky, welches sich beeilt hat, statt der italiänischen, die schwarz-gelbe Fahne aufstecken zu lassen, dem hiesigen, obwohl selbst zur Hälfte schwarz-gelben, zur Hälfte gemüthlich-liberalen Ministerium gehorchen und nicht vielmehr thun wird, was ihm beliebt. -- Radetzky's Sieg ist neben Verrath übrigens durch ungeheure Geldopfer, die man jetzt aber wiederzubekommen gedenkt, erkauft werden. Das italiänische Landvolk soll, um die feindseligen Städte zu isoliren, in dieser Weise ausgezeichnet bearbeitet worden sein. Dazu die Schacherpartei in den Städten, die nie antiösterreichisch gewesen; die Versicherung Rothschilds und Konsorten, daß ihr Frankreich sich, mit Ausnahme einiger faulen Redensarten, ruhig verhalten würde, und endlich die Metternich abermals gelungene Umwandlung Karl Alberts, da haben Sie die Ursachen zum italiänischen Resultate. Man macht sich hier kein Hehl darüber. Karl Albert hatte an 60,000 Mann, die er Radetzky gegenüberstellen konnte; er that es auch, aber nur, um Mailand desto schändlicher zu zu verrathen. 45,000 Piemontesen waren in der Nähe der Stadt, die Mailänder fühlten sich sicher; da plötzlich verschwanden die 45,000 Mann; Mailand mußte, weil ohne alle Vorbereitung zum Widerstande, auf Gnade und Ungnade kapituliren. Die Sache war abgekartet, -- die Republikaner, auf die es abgesehen war, sollten in's Verderben gestürzt werden. Aber diese Republikaner merkten zuerst, doch leider schon zu spät, den sardinischen Verrath und sollen nun die Piemontesen selber verfolgt haben. Was in Italien geschehen ist, das wird der Schacher-Absolutismus nun auch gegen Ungarn fertig bringen; vielleicht stößt er hier aber auf entschiedenern Widerstand. -- Schon gestern verbreiteten die Börsenpropheten das Gerücht, der Schildhalter Ungarns, Kossuth, sei gestürzt worden, in Pesth habe eine vollständige Reaktion stattgefunden. Jellachich, so heißt's ferner, hat durch den Metropoliten Ragacsics neuerdings 80,000 Dukaten erhalten. Zwar ist man erstaunt, in auswärtigen Blättern zu lesen, in Wien würde bald ein großer Fürstenkongreß stattfinden, doch, Sie wissen ja, daß bloßes Erstaunen so etwas nicht verhindert. Die Diplomaten verbreiten geflissentlich solche Gerüchte lange vor der That, damit, wenn diese zur Ausführung kommt, kein Erstaunen, geschweige ein Widerstand, mehr da ist. Wien ist jetzt fast der einzige Punkt in Europa, wo die Demokratie thatsächlich noch siegreich dasteht; der Reichstag, der Ausschuß, die Aula, die Garde, Legion, das Volk und vorzüglich der Bauer lassen sich die Freiheit schwerlich mit Kartätschen und Kanonen nehmen. Aber ich fürchte die List und den niederträchtigen Kalkul der Schacherer, dieser ewigen Verleugner allen Fortschritts. Schon beginnen die Angriffe gegen Sicherheitsausschuß, namentlich von Seite des dadurch in seiner Autorität und in seinem Glanze sich für beeinträchtigt haltenden Gemeinderaths, sehr ernst zu werden; die Aula, die Legion, der freisinnige Theil des Ministeriums, selbst der Reichstag werden von der reaktionären Presse auf die giftigste Weise verfolgt. In dieser reaktionären Presse arbeiten, obgleich Schurken, doch Talente. Doch, daß ich der gestrigen Verhandlung des Reichstags nicht vergesse! Sie war interessant durch einige Interpellationen, worauf Kudlich's Antrag weiter debattirt wurde. Zuerst stattete die von Innsbruck zurückgekehrte Reichstagsdeputation ihren Reisebericht ab, aus welchem ich namentlich den derselben von den Tyrolern gewordenen glänzenden Empfang hervorheben muß, welcher den Berichterstatter Borrosch zu der Aeußerung veranlaßte, daß Tyrol weit entfernt sei, jemals eine Vendee zu werden. Nun interpellirt Neumann das Ministerium wegen der Donaufürstenthümer und ihrer Stellung zu Oesterreich. Er fragt, ob das Ministerium gesonnen sei diese Angelegenheit auf eine den Interessen Oesterreichs und der Freiheit würdige Art zu vertreten; ob es gesonnen sei, jene ernste Sprache in Petersburg und jene aufmunternde Sprache in Konstantinopel zu führen, welche ein russisches Einschreiten in die Fürstenthümer für die Folge unmöglich mache? -- Doblhof-Kamphausen versichert, das sei Sache des Ministers des Auswärtigen, der noch immer krank in Frankfurt liege (Wessenberg); er könne als Minister des Innern keine Aufklärung darüber geben und wolle nur bemerken, daß die Pforte den Einmarsch der Russen gebilligt, die preuß. Regierung den Protest ihres Agenten desavouirt, der englische Agent nicht protestirt und Frankreich das Maul gehalten habe. Eine würdige Sprache in Petersburg müsse er voraussetzen; (bei einer metternichischen Kreatur?), die Verhältnisse seien übrigens bedenklich, und man müsse alles vermeiden, was Ereignisse herbeiführen könnte, die unsere innere Festigung zu hindern im Stande sein würden. -- Klaudy: Ob der Kriegsminister Maßregeln getroffen, daß die Armee, als zweiter Theil der exekutiven Gewalt, einen Eid ablege, der, verschieden von dem Fahneneide, die Anerkennung der Volksrechte enthalte? -- Ob jetzt, nach den Siegen in Italien eine Verminderung des Heeres und demzufolge Erleichterung der Steuerpflichtigen angeordnet werde? Ob Maßregeln getroffen seien, um von allen Militärkommandanten in den Provinzen unbedingten Gehorsam zu erhalten? (Bezieht sich auf Windischgrätz und Jellachich.) Kriegsminister Latour: Sobald die von der Versammlung gegebene Verfassung fertig sein werde, werde die Armee darauf schwören; solange der Friede noch nicht abgeschlossen sei, (pfiffiger Hinterhalt!) könne die Armee nicht verringert werden; Gehorsamsverweigerungen seien noch nicht vorgekommen. Klaudy: Obgleich im Reichstag versichert worden, der Belagerungszustand sei in Prag aufgehoben worden, hätten die Truppen noch am 7. August in seinen Straßen bivouakirt, sei die Stadt cernirt und von einem Thaler jährlich auf zehn Silbergroschen zu ermäßigen, welches aber gleichfalls unberücksichtigt blieb. 78 Berlin, 14. Aug. Das Institut Kühlwetter führte gestern Abend wieder einen kleinen Skandal herbei. Die Konstabler haben auch noch Polizeispione in ihrem Dienste, welche bei Volksversammlungen des Abends im Gedränge gewisse Demokraten und sonstige verdächtige Personen unbemerkt mit einem Kreidestrich auf den Rücken bezeichnen. Diese Einrichtung ist selbstredend ein „Mißverständniß,“ welches aus dem Diensteifer einzelner Konstabler hervorgeht. Gestern Abend als unter den Linden die „Attroupements“ wieder sehr ansehnlich waren, wurde auch einer der Anwesenden, ein freisinniger, aber ganz unverdächtiger Mann, mit einem Kreidestrich durch einen Polizeispion auf dem Rücken bezeichnet, damit er, der Bezeichnete, arretirt werden möge. Eine kleine Volksjustiz wollte es aber anders; der Polizeispion wurde durchgeprügelt und den Konstablern zur Verhaftung übergeben. Damit endete loyal und ruhig der Skandal. 18 15 Berlin, 14. Aug. Durch die Gefälligkeit des General-Postdirektors Schmückert empfängt der Minister Milde seine auf dem Frankfurter Bahnhof ankommenden Briefe, namentlich auch jene, welche von dem Handlungshause C. A. Milde & Comp. in Breslau ankommen, des Abends spät, direkt und sofort, so daß es ihm möglich ist noch an demselben Tage seine Antworten wieder aufzugeben. Das hat man davon wenn man Handelsminister ist. X Erfurt, 14. Aug. Unser Stockpreußenthum bietet Alles auf um sich geltend zu machen, aber vergeblich. Wir sind und bleiben deutsch, und sind froh, daß das alte Stockpreußenthum mit seiner Büreaukratie und Soldatenherrschaft einen „Genickfang“ erhalten hat. Die Minister bekümmern sich nicht um die Erfurter Wirthschaft, obwohl Thatsachen in Menge vorliegen, welche ihr Einschreiten nothwendig machen. Wahrscheinlich kennen sie wieder nichts von solchen Thatsachen, wahrscheinlich erhalten dieselben ganz beruhigende, vortreffliche Berichte von denen, gegen welche endlich einmal eingeschritten werden sollte. Erfurt ist die einzige Stadt im Lande, welche keine bewaffnete Bürger, keine Bürgerwehr hat; um so rühriger ist gegen die Bürgerschaft die Soldatenmacht, die gemeinen Soldaten aber werden von Unteroffizieren auf dem Exerzierplatz geschlagen, wie das öffentliche Blätter ohne Erfolg berichten. Wenn die Minister demnächst von blutigen Zusammenstößen in Erfurt hören, (und diese sind bei der gereizten Stimmung zu befürchten) dann werden sie erklären, wir werden unsere Pflicht thun. Wir meinen insbesondere die Minister des Krieges und des Innern. Militär- und Civil-Beamte sind an der Spitze der Reaktion. Die Polizeiverwaltung hat der unpopuläre Magistrat in die Hände der Militär-Kommandantur gelegt. In der Berliner Versammlung und in den Journalen werden ununtersuchte Verbrechen, von Beamten verübt, berichtet, was nichts zur Folge hat. Und wir haben konstitutionelle verantwortliche Minister! 103 Berlin, 13. August. Die Contrerevolution bemüht sich, den König zu einer Abdankung zu Gunsten des Prinzen von Preußen, als dem legitimen Nachfolger, zu bewegen, welcher alsdann die unumschränkte Monarchie, gestützt auf die Armee und die Bureaukratie, wieder herstellen würde. Diese Partei hält eine konstitutionelle Monarchie, wie sie die rechte Seite der Vereinbarer-Versammlungen hier und in Frankfurt wolle, für eine reine Fiktion. Die Contrerevolution sieht ein, daß sie mit der Einheit Deutschlands brechen muß. Sie sucht nun den Prinzen von Preußen in der Armee so beliebt wie nur möglich zu machen und findet in den Offizieren nur zu dienstbare Geister und die eifrigste Unterstützung. Für heute sind, durch ein, in der Deckerschen Geh. Oberhofbuchdruckerei gedrucktes Plakat, die Landwehrmänner und Soldaten zu einer großen Versammlung nach Charlottenburg eingeladen, um einen gemeinsamen Beschluß zu fassen, den König zu bitten: „den edlen und biedern Prinzen von Preußen als Oberbefehlshaber an die Spitze der Armee zu stellen, um hierdurch nicht allein den hohen militärischen Talenten desselben die gebührende Achtung zu zollen, sondern auch, um demselben unsere Liebe und Verehrung zu erkennen zu geben.“ — An schwarz-weißen Demonstrationen wird es bei dieser Gelegenheit nicht fehlen. Die Central-Abtheilung, welche mit der Berichterstattung über die vom Abgeordneten Waldeck vorgeschlagene Habeas-Corpus-Akte beauftragt war, hat ihre Arbeiten endlich beendigt. Sie hat nicht geglaubt es bei den vorgeschlagenen vier Artikeln des Verfassungs-Entwurfes bewenden lassen zu dürfen, und hat einen aus acht §§ bestehenden Gesetzentwurf zum Schutz der persönlichen Freiheit vorgelegt. § 1. Außer dem Falle der Ergreifung auf frischer That, darf eine Verhaftung nur kraft eines schriftlichen, die Anschuldigung bezeichnenden richterlichen Befehls bewirkt werden. Dieser Befehl muß entweder bei der Verhaftung, oder spätestens innerhalb 24 Stunden dem Beschuldigten zugestellt werden. Bei jeder Verhaftung ist in gleicher Frist das Erforderliche zu veranlassen, um den Verhafteten dem zuständigen Richter vorzuführen. § 2. Ergreifung auf frischer That liegt vor, wenn der Thäter bei der Ausführung der That oder gleich nach derselben betroffen wird. Der Ergreifung auf frischer That wird gleichgestellt, wenn Jemand durch die öffentliche Stimme als Thäter bezeichnet wird oder wenn der Beschuldigte auf der Flucht oder kurz nach der That in den Besitz von Waffengeräthschaften, Schriften oder anderen Gegenständen betroffen wird, welche ihn als Urheber oder Theilnehmer verdächtig machen. § 3. Diese Bestimmungen (§ 1, 2) bleiben außer Anwendung auf Personen, welche zu ihrem eigenen Schutze oder während sie in den Straßen die Ruhe, die Sittlichkeit oder die Sicherheit gefährden, ergriffen werden. Diese müssen aber binnen 24 Stunden entweder in Freiheit gesetzt oder dem gewöhnlichen Verfahren überwiesen werden. § 4. Niemand darf vor einen andern als den durch das Gesetz bezeichneten Richter gestellt werden. Ausnahmsgerichte und außerordentliche Kommissionen sind unstatthaft. Keine Strafe kann angedroht oder verhängt werden, als in Gemäßheit des Gesetzes. § 5. Die Wohnung ist unverletzlich. Während der Nacht hat Niemand das Recht in dieselbe einzudringen, als in Fällen einer Lebensgefahr, einer Feuer- oder Wassersnoth, oder eines aus dem Innern der Wohnung hervorgegangenen Ansuchens. Bei Tage kann wider den Willen des Hausherrn Niemand eindringen, außer in Folge einer in amtlicher Eigenschaft ihm gesetzlich beigelegten Befugniß oder eines ihm von einer gesetzlich dazu ermächtigten Behörde ertheilten schriftlichen Auftrages. Haussuchungen dürfen nur in den Fällen und nach den Formen des Gesetzes unter Mitwirkung des Richters oder der gerichtlichen Polizei, und wo diese noch nicht eingerichtet ist, bis zu deren Einrichtung der Polizeikommissarien oder der Kommunalbehörde, wo solche aber nicht bestehen, der Polizeibehörde des Ortes geschehen. § 6. Das aus der Nachtzeit hergeleitete Verbot besteht für die Zeit vom 1. Oktober bis 31. März, während der Stunden von 6 Uhr Abends bis 6 Uhr Morgens und für die Zeit vom 1. April bis 30. September, während der Stunden von 9 Uhr Abends bis 4 Uhr Morgens. Auf diejenigen Orte jedoch, welche als Schlupfwinkel des Hazardspiels und der Ausschweifungen oder als gewöhnliche Zufluchtsorte von Verbrechern glaubhaft bezeichnet werden, findet dies Verbot keine Anwendung. In Betreff derjenigen Orte, in welchen während der Nachtzeit das Publikum ohne Unterschied zugelassen wird, bleibt es außer Anwendung, so lange sie dem Publikum geöffnet sind. § 7. Im Falle eines Krieges oder Aufruhrs kann, wenn die Volksvertretung nicht versammelt ist, durch Beschluß und unter Verantwortlichkeit des Staatsministeriums die zeit- oder distriktsweise Suspendirung des § 1 provisorisch ausgesprochen werden. Die Volksvertretung ist jedoch in diesem Falle sogleich zusammen zu rufen. § 8. Es ist keine vorgängige Genehmigung der Behörden nöthig, um öffentliche Civil- und Militärbeamte wegen der durch Ueberschreitung ihrer Amtsbefugnisse verübten Verletzungen vorstehender Bestimmungen gerichtlich zu belangen. Der Vereinbarer-Versammlung liegen jetzt eine solche Menge von Vorlagen zur Berathung vor, daß ihre täglichen Sitzungen wahrscheinlich binnen 8 Tagen wieder beginnen werden. Die Tagesordnung vom 11. Juli, also schon über 4 Wochen alt, un alle ihr folgenden sind bis jetzt noch nicht erledigt. Hierzu kommen nun die Gesetzentwürfe, die im Laufe dieser Woche in den Central-Abtheilungen noch beendigt werden und die zwei ersten Titel des Entwurfs der Verfassungs-Urkunde, deren Berathung in den Abtheilungen beendigt ist. Die Plenarversammlungen werden jedoch so eingerichtet werden, daß auch noch die Abtheilungs-Sitzungen täglich stattfinden können, da sowohl die andern Titel des Verfassungs-Entwurfs als der Entwurf der Gemeinde-Ordnung zuvor dort berathen werden müssen. X Erfurt, 11. August. Der Hauptmann des 31. Regiments, welcher in seiner Ritterlichkeit neulich in einer öffentlichen „Honorationen-Gesellschaft einen Bürger und eine hochschwangere Frau so schrecklich mißhandelte, weil der Bürger nicht „Heil Dir im Siegerkranz“ „mitschreien“ wollte, ist erschrecklich bestraft worden, er hat mehrere Tage Stubenarrest erhalten und — soll noch obendrein vor ein Ehrengericht gestellt werden! Was soll dieser Firlefanz? Das „Ehrengericht“ eine Kreatur des begrabenen Regierungs-Systems gründet sich auch die Illusion einer besondern Standes-Ehre. Das Ehrengericht kann eine Handlung ehrenhaft anerkennen, welche das bürgerliche Gericht als schändlich anerkennt und umgekehrt. Das ist die ungegründete Gleichheit vor dem Gesetze. X Provinz Sachsen, 12. August. Trotz der bekannten Verfügung des Ministers des Innern gegen reaktionäre Beamte und trotz dem Beschluße der National-Versammlung gegen reaktionäre Offiziere dauern die Wühlereien der Reaktion in der Provinz Sachsen fort, welche in Erfurt ihren Culminationspunkt erreichen. Die Reaktion von Erfurt unterhält Flugblätter, welche so aufreizend sind, daß, gleichwie durch ein Flugblatt in Danzig, blutige Händel vorauszusehen sind. Im Dienste der Reaktion steht namentlich auch die feile Feder eines zweideutigen Kandidaten (sein Name ist Koch) welcher durch die Lokal-Presse die abscheulichsten Lügen verbreiten muß. Vor einigen Tagen hat dieser Mensch von Erfurt flüchten müssen, um dem Ausbruch der Erbitterung des Volks zu entgehen. Regierungs-Beamte werden als Verfasser ähnlicher Schmähartikel genannt, und der Präsident wie das Collegium polemisiren in den Lokal-Blättern gegen die ihnen mißliebige Partei, welche mehr democratische Tendenzen verfolgt. Unter der Leitung von Regierungs-Räthen hat sich ein patriotischer Verein für daß exclusive Preußenthum gebildet. Die nämlichen Regierungs-Räthe benutzen ihr Amt, um Maßregeln gegen Vereine anderer Tendenz anzuordnen. Noch mehr die decretirenden Regierungs-Räthe sind die Vorsteher des patriotisch-monarchischen Vereins. Der bekannte Polizei-Präsident Minutoli, Schwager eines Abtheilungs-Dirigenten der Regierung hat sich kürzlich in Erfurt aufgehalten und soll den Plan des monarchischen Vereins mit berathen haben. Posen, 11. August. Gestern ist nun wirklich der erste Eisenbahnzug von hier nach Berlin abgegangen. Derselbe war so besetzt (circa 700 Personen), daß zwei Lokomotiven vorgespannt werden mußten, außerdem hatten sich zwischen 5 bis 6000 Menschen auf dem Bahnhofe eingefunden, um dem Schauspiel der Abfahrt des ersten Zuges beizuwohnen. (V. Z) C. Aus dem Großherzogthum Posen, 12. August. Die Nachricht vom Frankfurter Beschlusse über das Großherzogthum hat hier unter den Deutschen keinen Jubel, vielmehr fast überall die Furcht vor einer neuen polnischen Erhebung veranlaßt. Das Gewissen schlägt ihnen. Sie fühlen, daß man gegen Polen ungerecht ist, da man nicht einmal eine förmliche Untersuchung und eine Befragung der Nation in ruhigen Zeiten wollte; und selbst Theile zu Deutschland schlagen will, deren Mehrzahl trotz des unfreien Zustandes der Polen einen Polen zum Vertreter in Frankfurt wählte. Selbst die Soldaten, welche gegen die Polen gewüthet haben, gestehen jetzt zum Theil das Unrecht ein. Man frage die, jetzt in Glogau stehende Abtheilung der 5. Artillerie-Brigade, welche die Heldenthaten bei Xiaz und Rogalin mit ausführen half, und man wird erfahren, daß außer der Wirksamkeit der Artillerie die Infanterie beim Heranrücken in Xiaz, wie auch bei Miloslaw, mit Schwefelhölzchen, die sie bei sich führte, die Strohdächer von Häusern, Scheunen und Ställen anzündete, dann ruhig Alles brennen ließ und wunderbarer Weise später im Brandschutte die verbrannten Menschen zu Dutzenden fand, weil man sich früher im Drange des Gefechtes nicht darum hatte kümmern können. Man wird erfahren daß die Soldaten ganze Kisten mit feinem Porzellan, Wäsche und dgl. ausplünderten und mitnahmen, daß sie in Rogalin den Weinkeller des gräflichen Schlosses gewaltsam erbrachen und plünderten, die süße Beute in Munitionswagen und Pistolenhalftern mitschleppten, und ihre Offiziere zu deren großem Jubel mit dem gefundenen Champagner traktirten, während der General Colomb, die Taube von Posen, nur weiß, daß die Dienerschaft der Gräfin Raczigeska dort gestohlen hätte. Wahrscheinlich wird die Dienerschaft gestohlen haben, die Soldateska dagegen der Gräfin ihre Sachen haben aufbewahren wollen. Wir müssen dem preußischen Heere für die glückliche Erfindung der neuen Waffe, der Schwefelhölzchen unsern Dank sagen, da sie dem Geiste des 19. Jahrhunderts so sehr entspricht. Vielleicht wird man auf amtliches Befragen von der 5. Artilleriebrigade jene Heldenthaten nicht erfahren. Wer beschuldigt gern sich oder seine Kameraden? Wir können aber versichern, daß wir sie von ihr erfahren haben, und namentlich von Einem, der sich übrigens als Stockpreuße rücksichtlich der Polen äußerte, und zugleich versicherte: man wolle sie jetzt anders, als mit Gott für König und Vaterland schwören lassen; sie würden aber gar nicht schwören, wenn man sie nicht dem Könige schwören ließe. Wahrscheinlich hatte sich der Mann das allein ausgedacht, und Reaktion gibt es nicht! Nachdem die „Strafe der körperlichen Züchtigung“ nach dem Erlasse vom 6. Mai d. J. fortan von Civil- und Militärgerichten nicht mehr verhängt, sondern statt dessen auf verhältnißmäßige Freiheitsstrafe erkannt werden soll, prügeln die Gerichte des Bonnter Kreises mit Vergnügen die noch unmündigen Subjekte. Das Gericht hat natürlich seine guten Gründe. Das Kriminalrecht erklärt nämlich §. 17.: Unmündige können zwar zur Verhütung fernerer Vergehen gezüchtigt, sollen aber niemals nach der Strenge der Gesetze bestraft werden. Und da der §. 16. vorher erklärt: „Wer frei zu handeln unvermögend ist, bei dem findet kein Verbrechen, also auch keine Strafe statt;“ so haben die Gerichte den Wortsinn für sich, da sie die Züchtigung des §. 17. nur als vormundschaftliches, väterliches Erziehungsmittel ansehen, während nur die Strafe der körperlichen Züchtigung aufgehoben ist. Für das Gefühl der Unmündigen wird es wohl auch nicht die Empfindung einer Strafe erregen! Königsberg, 10. August. Gestern Abends 6 Uhr fand die zweite Versammlung des konstitutionellen Preußenvereins in der Börse Statt. Ihre Bestandtheile waren: die Mehrzahl der Offiziere und Avancirten der hiesigen Garnison, da selbige zur freiwilligen Theilnahme an der Versammlung kommandirt waren. Fast alle waren mit Seitengewehr versehen; ferner Sackträger, Eckensteher und Observaten, da namentlich erstere unter Verabreichung von Geld aufgefordert waren, sich an der Versammlung zu betheiligen. (N. K. Z.)Stettin, 11. August. Auch hier sind bereits 5 Personen mit allen Anzeigen der Cholera binnen sehr kurzer Zeit gestorben. (Berl. N.) 61 Wien, 11. Aug. Aus den Zeitungen werden Sie die Details über den neuesten Untergang Italiens erfahren. — Wahrlich, die Siege der deutschen Freiheit sind beispiellos! In Posen Schrapnells und Höllenstein, in Italien der scheußlichste Verrath. Erscheint die Raschheit des italiänischen Siegs jetzt doch selbst dem Stock-Oesterreicher sehr räthselhaft und, wenn er auch schweigt, so merkt man's ihm dennoch ab, daß er das Komplott des Absolutismus gewittert hat. — Unter Metternich erhielt die Fiktion Oesterreich sich durch Bajonnette und Finsterniß, sie wird jetzt sich einstweilen erhalten durch — den Schacher. Der Schacher hat Italien wiedererobert, der mit dem Absolutismus verschworene Schacher. Darum jauchzt in Wien auch Niemand mehr über diese Wiedereroberung, als die Schacherjuden der Börse; sie beschwören einen allgemeinen Radetzky-Jubel herauf und nachdem sie 30,000 Gulden C. M. zu einem Ehrendegen votirt, haben sie ihm gestern im Gemeinderathe das Ehrenbürgerrecht Wiens zum Geschenke gemacht. Und doch meint Radetzky, er habe nur für die Ehre des Absolutismus gefochten, für seinen Kaiser. — Europas Menschheitt ist verjude, sie hat durch den alleinseligmachenden Glauben an Geld und Schacher alle innere Moral längst verloren, denn sie hat mit diesem Glauben allen Fortschritt verleugnet und wird die Freiheit noch gänzlich erwürgen. — Radetzky's, ihm natürlich nur von Innsbruck aus ertheilte Instruktionen sind milder und darum politisch-klüger, als es die der preußischen Schrapnell- und Höllenstein Generale in Posen gewesen. Metternich, der noch Alles regiert, unterschied von jeher sehr taktvoll, wenn er einen Rath noch Sansouci schickte und wenn er zu gleichem Zwecke im eigenen Lande etwas ausführen ließ. Man tadelt indessen Ratzetzky hier, weil er nur einen freien Abzug aus Mailand gestattet und nicht mit einer allgemeinen Amnestie in die Stadt gerückt ist; man ist hier also jedenfalls etwas humaner gegen Italien gestimmt, als Berlins spezifisches Borussenthum es gegen Posen gewesen. Dazu kommt, daß das Ministerium sich nach Empfang der Siegesnachricht, wie mir versichert wurde, beeilt hat, eine ganz absolute Amnestie und die strengsten Befehle der Milde nach Mailand zu senden. Es bleibt aber die Frage, ob das italiänische Ministerium Montekukoli-Radetzky, welches sich beeilt hat, statt der italiänischen, die schwarz-gelbe Fahne aufstecken zu lassen, dem hiesigen, obwohl selbst zur Hälfte schwarz-gelben, zur Hälfte gemüthlich-liberalen Ministerium gehorchen und nicht vielmehr thun wird, was ihm beliebt. — Radetzky's Sieg ist neben Verrath übrigens durch ungeheure Geldopfer, die man jetzt aber wiederzubekommen gedenkt, erkauft werden. Das italiänische Landvolk soll, um die feindseligen Städte zu isoliren, in dieser Weise ausgezeichnet bearbeitet worden sein. Dazu die Schacherpartei in den Städten, die nie antiösterreichisch gewesen; die Versicherung Rothschilds und Konsorten, daß ihr Frankreich sich, mit Ausnahme einiger faulen Redensarten, ruhig verhalten würde, und endlich die Metternich abermals gelungene Umwandlung Karl Alberts, da haben Sie die Ursachen zum italiänischen Resultate. Man macht sich hier kein Hehl darüber. Karl Albert hatte an 60,000 Mann, die er Radetzky gegenüberstellen konnte; er that es auch, aber nur, um Mailand desto schändlicher zu zu verrathen. 45,000 Piemontesen waren in der Nähe der Stadt, die Mailänder fühlten sich sicher; da plötzlich verschwanden die 45,000 Mann; Mailand mußte, weil ohne alle Vorbereitung zum Widerstande, auf Gnade und Ungnade kapituliren. Die Sache war abgekartet, — die Republikaner, auf die es abgesehen war, sollten in's Verderben gestürzt werden. Aber diese Republikaner merkten zuerst, doch leider schon zu spät, den sardinischen Verrath und sollen nun die Piemontesen selber verfolgt haben. Was in Italien geschehen ist, das wird der Schacher-Absolutismus nun auch gegen Ungarn fertig bringen; vielleicht stößt er hier aber auf entschiedenern Widerstand. — Schon gestern verbreiteten die Börsenpropheten das Gerücht, der Schildhalter Ungarns, Kossuth, sei gestürzt worden, in Pesth habe eine vollständige Reaktion stattgefunden. Jellachich, so heißt's ferner, hat durch den Metropoliten Ragacsics neuerdings 80,000 Dukaten erhalten. Zwar ist man erstaunt, in auswärtigen Blättern zu lesen, in Wien würde bald ein großer Fürstenkongreß stattfinden, doch, Sie wissen ja, daß bloßes Erstaunen so etwas nicht verhindert. Die Diplomaten verbreiten geflissentlich solche Gerüchte lange vor der That, damit, wenn diese zur Ausführung kommt, kein Erstaunen, geschweige ein Widerstand, mehr da ist. Wien ist jetzt fast der einzige Punkt in Europa, wo die Demokratie thatsächlich noch siegreich dasteht; der Reichstag, der Ausschuß, die Aula, die Garde, Legion, das Volk und vorzüglich der Bauer lassen sich die Freiheit schwerlich mit Kartätschen und Kanonen nehmen. Aber ich fürchte die List und den niederträchtigen Kalkul der Schacherer, dieser ewigen Verleugner allen Fortschritts. Schon beginnen die Angriffe gegen Sicherheitsausschuß, namentlich von Seite des dadurch in seiner Autorität und in seinem Glanze sich für beeinträchtigt haltenden Gemeinderaths, sehr ernst zu werden; die Aula, die Legion, der freisinnige Theil des Ministeriums, selbst der Reichstag werden von der reaktionären Presse auf die giftigste Weise verfolgt. In dieser reaktionären Presse arbeiten, obgleich Schurken, doch Talente. Doch, daß ich der gestrigen Verhandlung des Reichstags nicht vergesse! Sie war interessant durch einige Interpellationen, worauf Kudlich's Antrag weiter debattirt wurde. Zuerst stattete die von Innsbruck zurückgekehrte Reichstagsdeputation ihren Reisebericht ab, aus welchem ich namentlich den derselben von den Tyrolern gewordenen glänzenden Empfang hervorheben muß, welcher den Berichterstatter Borrosch zu der Aeußerung veranlaßte, daß Tyrol weit entfernt sei, jemals eine Vendée zu werden. Nun interpellirt Neumann das Ministerium wegen der Donaufürstenthümer und ihrer Stellung zu Oesterreich. Er fragt, ob das Ministerium gesonnen sei diese Angelegenheit auf eine den Interessen Oesterreichs und der Freiheit würdige Art zu vertreten; ob es gesonnen sei, jene ernste Sprache in Petersburg und jene aufmunternde Sprache in Konstantinopel zu führen, welche ein russisches Einschreiten in die Fürstenthümer für die Folge unmöglich mache? — Doblhof-Kamphausen versichert, das sei Sache des Ministers des Auswärtigen, der noch immer krank in Frankfurt liege (Wessenberg); er könne als Minister des Innern keine Aufklärung darüber geben und wolle nur bemerken, daß die Pforte den Einmarsch der Russen gebilligt, die preuß. Regierung den Protest ihres Agenten desavouirt, der englische Agent nicht protestirt und Frankreich das Maul gehalten habe. Eine würdige Sprache in Petersburg müsse er voraussetzen; (bei einer metternichischen Kreatur?), die Verhältnisse seien übrigens bedenklich, und man müsse alles vermeiden, was Ereignisse herbeiführen könnte, die unsere innere Festigung zu hindern im Stande sein würden. — Klaudy: Ob der Kriegsminister Maßregeln getroffen, daß die Armee, als zweiter Theil der exekutiven Gewalt, einen Eid ablege, der, verschieden von dem Fahneneide, die Anerkennung der Volksrechte enthalte? — Ob jetzt, nach den Siegen in Italien eine Verminderung des Heeres und demzufolge Erleichterung der Steuerpflichtigen angeordnet werde? Ob Maßregeln getroffen seien, um von allen Militärkommandanten in den Provinzen unbedingten Gehorsam zu erhalten? (Bezieht sich auf Windischgrätz und Jellachich.) Kriegsminister Latour: Sobald die von der Versammlung gegebene Verfassung fertig sein werde, werde die Armee darauf schwören; solange der Friede noch nicht abgeschlossen sei, (pfiffiger Hinterhalt!) könne die Armee nicht verringert werden; Gehorsamsverweigerungen seien noch nicht vorgekommen. Klaudy: Obgleich im Reichstag versichert worden, der Belagerungszustand sei in Prag aufgehoben worden, hätten die Truppen noch am 7. August in seinen Straßen bivouakirt, sei die Stadt cernirt und <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div xml:id="ar077-078_008" type="jArticle"> <p><pb facs="#f0002" n="0392"/> von einem Thaler jährlich auf zehn Silbergroschen zu ermäßigen, welches aber gleichfalls unberücksichtigt blieb.</p> </div> <div xml:id="ar077-078_009" type="jArticle"> <head><bibl><author>78</author></bibl> Berlin, 14. Aug.</head> <p>Das Institut Kühlwetter führte gestern Abend wieder einen kleinen Skandal herbei. Die Konstabler haben auch noch Polizeispione in ihrem Dienste, welche bei Volksversammlungen des Abends im Gedränge gewisse Demokraten und sonstige verdächtige Personen unbemerkt mit einem Kreidestrich auf den Rücken bezeichnen. Diese Einrichtung ist selbstredend ein „Mißverständniß,“ welches aus dem Diensteifer einzelner Konstabler hervorgeht. Gestern Abend als unter den Linden die „Attroupements“ wieder sehr ansehnlich waren, wurde auch einer der Anwesenden, ein freisinniger, aber ganz unverdächtiger Mann, mit einem Kreidestrich durch einen Polizeispion auf dem Rücken bezeichnet, damit er, der Bezeichnete, arretirt werden möge. Eine kleine Volksjustiz wollte es aber anders; der Polizeispion wurde durchgeprügelt und den Konstablern zur Verhaftung übergeben. Damit endete loyal und ruhig der Skandal.</p> </div> <div xml:id="ar077-078_010" type="jArticle"> <head><bibl><author>18</author></bibl><bibl><author>15</author></bibl> Berlin, 14. Aug.</head> <p>Durch die Gefälligkeit des General-Postdirektors Schmückert empfängt der Minister Milde seine auf dem Frankfurter Bahnhof ankommenden Briefe, namentlich auch jene, welche von dem Handlungshause <hi rendition="#g">C. A. Milde & Comp</hi>. in Breslau ankommen, des <hi rendition="#g">Abends spät, direkt</hi> und <hi rendition="#g">sofort,</hi> so daß es ihm möglich ist noch an demselben Tage seine Antworten wieder aufzugeben. Das hat man davon wenn man Handelsminister ist.</p> </div> <div xml:id="ar077-078_011" type="jArticle"> <head><bibl><author>X</author></bibl> Erfurt, 14. Aug.</head> <p>Unser Stockpreußenthum bietet Alles auf um sich geltend zu machen, aber vergeblich. Wir sind und bleiben deutsch, und sind froh, daß das alte Stockpreußenthum mit seiner Büreaukratie und Soldatenherrschaft einen „Genickfang“ erhalten hat. Die Minister bekümmern sich nicht um die Erfurter Wirthschaft, obwohl Thatsachen in Menge vorliegen, welche ihr Einschreiten nothwendig machen. Wahrscheinlich kennen sie wieder nichts von solchen Thatsachen, wahrscheinlich erhalten dieselben ganz beruhigende, vortreffliche Berichte von denen, gegen welche endlich einmal eingeschritten werden sollte. Erfurt ist die einzige Stadt im Lande, welche <hi rendition="#g">keine bewaffnete Bürger, keine Bürgerwehr</hi> hat; um so rühriger ist gegen die Bürgerschaft die Soldatenmacht, die gemeinen Soldaten aber werden von Unteroffizieren auf dem Exerzierplatz geschlagen, wie das öffentliche Blätter ohne Erfolg berichten. Wenn die Minister demnächst von blutigen Zusammenstößen in Erfurt hören, (und diese sind bei der gereizten Stimmung zu befürchten) dann werden sie erklären, wir werden unsere Pflicht thun. Wir meinen insbesondere die Minister des Krieges und des Innern. Militär- und Civil-Beamte sind an der Spitze der Reaktion. Die Polizeiverwaltung hat der unpopuläre Magistrat in die Hände der Militär-Kommandantur gelegt. In der Berliner Versammlung und in den Journalen werden ununtersuchte Verbrechen, von Beamten verübt, berichtet, was nichts zur Folge hat. Und wir haben konstitutionelle verantwortliche Minister!</p> </div> <div xml:id="ar077-078_012" type="jArticle"> <head><bibl><author>103</author></bibl> Berlin, 13. August.</head> <p>Die Contrerevolution bemüht sich, den König zu einer Abdankung zu Gunsten des Prinzen von Preußen, als dem legitimen Nachfolger, zu bewegen, welcher alsdann die unumschränkte Monarchie, gestützt auf die Armee und die Bureaukratie, wieder herstellen würde. Diese Partei hält eine konstitutionelle Monarchie, wie sie die rechte Seite der Vereinbarer-Versammlungen hier und in Frankfurt wolle, für eine reine Fiktion. Die Contrerevolution sieht ein, daß sie mit der Einheit Deutschlands brechen muß. Sie sucht nun den Prinzen von Preußen in der Armee so beliebt wie nur möglich zu machen und findet in den Offizieren nur zu dienstbare Geister und die eifrigste Unterstützung. Für heute sind, durch ein, in der Deckerschen Geh. Oberhofbuchdruckerei gedrucktes Plakat, die Landwehrmänner und Soldaten zu einer großen Versammlung nach Charlottenburg eingeladen, um einen gemeinsamen Beschluß zu fassen, den König zu bitten: „den edlen und biedern Prinzen von Preußen als Oberbefehlshaber an die Spitze der Armee zu stellen, um hierdurch nicht allein den hohen militärischen Talenten desselben die gebührende Achtung zu zollen, sondern auch, um demselben unsere Liebe und Verehrung zu erkennen zu geben.“ — An schwarz-weißen Demonstrationen wird es bei dieser Gelegenheit nicht fehlen.</p> <p>Die Central-Abtheilung, welche mit der Berichterstattung über die vom Abgeordneten <hi rendition="#g">Waldeck</hi> vorgeschlagene Habeas-Corpus-Akte beauftragt war, hat ihre Arbeiten endlich beendigt. Sie hat nicht geglaubt es bei den vorgeschlagenen vier Artikeln des Verfassungs-Entwurfes bewenden lassen zu dürfen, und hat einen aus acht §§ bestehenden <hi rendition="#g">Gesetzentwurf zum Schutz der persönlichen Freiheit</hi> vorgelegt.</p> <p>§ 1. Außer dem Falle der Ergreifung auf frischer That, darf eine Verhaftung nur kraft eines schriftlichen, die Anschuldigung bezeichnenden richterlichen Befehls bewirkt werden. Dieser Befehl muß entweder bei der Verhaftung, oder spätestens innerhalb 24 Stunden dem Beschuldigten zugestellt werden. Bei jeder Verhaftung ist in gleicher Frist das Erforderliche zu veranlassen, um den Verhafteten dem zuständigen Richter vorzuführen.</p> <p>§ 2. Ergreifung auf frischer That liegt vor, wenn der Thäter bei der Ausführung der That oder gleich nach derselben betroffen wird.</p> <p>Der Ergreifung auf frischer That wird gleichgestellt, wenn Jemand durch die öffentliche Stimme als Thäter bezeichnet wird oder wenn der Beschuldigte auf der Flucht oder kurz nach der That in den Besitz von Waffengeräthschaften, Schriften oder anderen Gegenständen betroffen wird, welche ihn als Urheber oder Theilnehmer verdächtig machen.</p> <p>§ 3. Diese Bestimmungen (§ 1, 2) bleiben außer Anwendung auf Personen, welche zu ihrem eigenen Schutze oder während sie in den Straßen die Ruhe, die Sittlichkeit oder die Sicherheit gefährden, ergriffen werden. Diese müssen aber binnen 24 Stunden entweder in Freiheit gesetzt oder dem gewöhnlichen Verfahren überwiesen werden.</p> <p>§ 4. Niemand darf vor einen andern als den durch das Gesetz bezeichneten Richter gestellt werden. Ausnahmsgerichte und außerordentliche Kommissionen sind unstatthaft. Keine Strafe kann angedroht oder verhängt werden, als in Gemäßheit des Gesetzes.</p> <p>§ 5. Die Wohnung ist unverletzlich. Während der Nacht hat Niemand das Recht in dieselbe einzudringen, als in Fällen einer Lebensgefahr, einer Feuer- oder Wassersnoth, oder eines aus dem Innern der Wohnung hervorgegangenen Ansuchens. Bei Tage kann wider den Willen des Hausherrn Niemand eindringen, außer in Folge einer in amtlicher Eigenschaft ihm gesetzlich beigelegten Befugniß oder eines ihm von einer gesetzlich dazu ermächtigten Behörde ertheilten schriftlichen Auftrages.</p> <p>Haussuchungen dürfen nur in den Fällen und nach den Formen des Gesetzes unter Mitwirkung des Richters oder der gerichtlichen Polizei, und wo diese noch nicht eingerichtet ist, bis zu deren Einrichtung der Polizeikommissarien oder der Kommunalbehörde, wo solche aber nicht bestehen, der Polizeibehörde des Ortes geschehen.</p> <p>§ 6. Das aus der Nachtzeit hergeleitete Verbot besteht für die Zeit vom 1. Oktober bis 31. März, während der Stunden von 6 Uhr Abends bis 6 Uhr Morgens und für die Zeit vom 1. April bis 30. September, während der Stunden von 9 Uhr Abends bis 4 Uhr Morgens. Auf diejenigen Orte jedoch, welche als Schlupfwinkel des Hazardspiels und der Ausschweifungen oder als gewöhnliche Zufluchtsorte von Verbrechern glaubhaft bezeichnet werden, findet dies Verbot keine Anwendung. In Betreff derjenigen Orte, in welchen während der Nachtzeit das Publikum ohne Unterschied zugelassen wird, bleibt es außer Anwendung, so lange sie dem Publikum geöffnet sind.</p> <p>§ 7. Im Falle eines Krieges oder Aufruhrs kann, wenn die Volksvertretung nicht versammelt ist, durch Beschluß und unter Verantwortlichkeit des Staatsministeriums die zeit- oder distriktsweise Suspendirung des § 1 provisorisch ausgesprochen werden. Die Volksvertretung ist jedoch in diesem Falle sogleich zusammen zu rufen.</p> <p>§ 8. Es ist keine vorgängige Genehmigung der Behörden nöthig, um öffentliche Civil- und Militärbeamte wegen der durch Ueberschreitung ihrer Amtsbefugnisse verübten Verletzungen vorstehender Bestimmungen gerichtlich zu belangen.</p> <p>Der Vereinbarer-Versammlung liegen jetzt eine solche Menge von Vorlagen zur Berathung vor, daß ihre täglichen Sitzungen wahrscheinlich binnen 8 Tagen wieder beginnen werden. Die Tagesordnung vom 11. Juli, also schon über 4 Wochen alt, un alle ihr folgenden sind bis jetzt noch nicht erledigt. Hierzu kommen nun die Gesetzentwürfe, die im Laufe dieser Woche in den Central-Abtheilungen noch beendigt werden und die zwei ersten Titel des Entwurfs der Verfassungs-Urkunde, deren Berathung in den Abtheilungen beendigt ist. Die Plenarversammlungen werden jedoch so eingerichtet werden, daß auch noch die Abtheilungs-Sitzungen täglich stattfinden können, da sowohl die andern Titel des Verfassungs-Entwurfs als der Entwurf der Gemeinde-Ordnung zuvor dort berathen werden müssen.</p> </div> <div xml:id="ar077-078_013" type="jArticle"> <head><bibl><author>X</author></bibl> Erfurt, 11. August.</head> <p>Der Hauptmann des 31. Regiments, welcher in seiner Ritterlichkeit neulich in einer öffentlichen „Honorationen-Gesellschaft einen Bürger und eine hochschwangere Frau so schrecklich mißhandelte, weil der Bürger nicht „Heil Dir im Siegerkranz“ „mitschreien“ wollte, ist erschrecklich bestraft worden, er hat mehrere Tage Stubenarrest erhalten und — soll noch obendrein vor ein Ehrengericht gestellt werden! Was soll dieser Firlefanz? Das „Ehrengericht“ eine Kreatur des begrabenen Regierungs-Systems gründet sich auch die Illusion einer besondern Standes-Ehre. Das Ehrengericht kann eine Handlung ehrenhaft anerkennen, welche das bürgerliche Gericht als schändlich anerkennt und umgekehrt. Das ist die ungegründete Gleichheit vor dem Gesetze.</p> </div> <div xml:id="ar077-078_014" type="jArticle"> <head><bibl><author>X</author></bibl> Provinz Sachsen, 12. August.</head> <p>Trotz der bekannten Verfügung des Ministers des Innern gegen reaktionäre Beamte und trotz dem Beschluße der National-Versammlung gegen reaktionäre Offiziere dauern die Wühlereien der Reaktion in der Provinz Sachsen fort, welche in Erfurt ihren Culminationspunkt erreichen. Die Reaktion von Erfurt unterhält Flugblätter, welche so aufreizend sind, daß, gleichwie durch ein Flugblatt in Danzig, blutige Händel vorauszusehen sind. Im Dienste der Reaktion steht namentlich auch die feile Feder eines zweideutigen Kandidaten (sein Name ist Koch) welcher durch die Lokal-Presse die abscheulichsten Lügen verbreiten muß. Vor einigen Tagen hat dieser Mensch von Erfurt flüchten müssen, um dem Ausbruch der Erbitterung des Volks zu entgehen. Regierungs-Beamte werden als Verfasser ähnlicher Schmähartikel genannt, und der Präsident wie das Collegium polemisiren in den Lokal-Blättern gegen die ihnen mißliebige Partei, welche mehr democratische Tendenzen verfolgt. Unter der Leitung von <hi rendition="#g">Regierungs-Räthen</hi> hat sich ein patriotischer Verein für daß exclusive Preußenthum gebildet. Die nämlichen Regierungs-Räthe benutzen ihr Amt, um Maßregeln gegen Vereine anderer Tendenz anzuordnen. Noch mehr die decretirenden Regierungs-Räthe sind die <hi rendition="#g">Vorsteher</hi> des patriotisch-monarchischen Vereins. Der bekannte Polizei-Präsident Minutoli, Schwager eines Abtheilungs-Dirigenten der Regierung hat sich kürzlich in Erfurt aufgehalten und soll den Plan des monarchischen Vereins mit berathen haben.</p> </div> <div xml:id="ar077-078_015" type="jArticle"> <head>Posen, 11. August.</head> <p>Gestern ist nun wirklich der erste Eisenbahnzug von hier nach Berlin abgegangen. Derselbe war so besetzt (circa 700 Personen), daß zwei Lokomotiven vorgespannt werden mußten, außerdem hatten sich zwischen 5 bis 6000 Menschen auf dem Bahnhofe eingefunden, um dem Schauspiel der Abfahrt des ersten Zuges beizuwohnen.</p> <bibl>(V. Z)</bibl> </div> <div xml:id="ar077-078_016" type="jArticle"> <head><bibl><author>C.</author></bibl> Aus dem Großherzogthum Posen, 12. August.</head> <p>Die Nachricht vom Frankfurter Beschlusse über das Großherzogthum hat hier unter den Deutschen keinen Jubel, vielmehr fast überall die Furcht vor einer neuen polnischen Erhebung veranlaßt. Das Gewissen schlägt ihnen. Sie fühlen, daß man gegen Polen ungerecht ist, da man nicht einmal eine förmliche Untersuchung und eine Befragung der Nation in ruhigen Zeiten wollte; und selbst Theile zu Deutschland schlagen will, deren Mehrzahl trotz des unfreien Zustandes der Polen einen Polen zum Vertreter in Frankfurt wählte. Selbst die Soldaten, welche gegen die Polen gewüthet haben, gestehen jetzt zum Theil das Unrecht ein. Man frage die, jetzt in Glogau stehende Abtheilung der 5. Artillerie-Brigade, welche die Heldenthaten bei Xiaz und Rogalin mit ausführen half, und man wird erfahren, daß außer der Wirksamkeit der Artillerie die Infanterie beim Heranrücken in Xiaz, wie auch bei Miloslaw, mit Schwefelhölzchen, die sie bei sich führte, die Strohdächer von Häusern, Scheunen und Ställen anzündete, dann ruhig Alles brennen ließ und wunderbarer Weise später im Brandschutte die verbrannten Menschen zu Dutzenden fand, weil man sich früher im Drange des Gefechtes nicht darum hatte kümmern können. Man wird erfahren daß die Soldaten ganze Kisten mit feinem Porzellan, Wäsche und dgl. ausplünderten und mitnahmen, daß sie in Rogalin den Weinkeller des gräflichen Schlosses gewaltsam erbrachen und plünderten, die süße Beute in Munitionswagen und Pistolenhalftern mitschleppten, und ihre Offiziere zu deren großem Jubel mit dem gefundenen Champagner traktirten, während der General Colomb, die Taube von Posen, nur weiß, daß die Dienerschaft der Gräfin Raczigeska dort gestohlen hätte. Wahrscheinlich wird die Dienerschaft gestohlen haben, die Soldateska dagegen der Gräfin ihre Sachen haben aufbewahren wollen. Wir müssen dem preußischen Heere für die glückliche Erfindung der neuen Waffe, der Schwefelhölzchen unsern Dank sagen, da sie dem Geiste des 19. Jahrhunderts so sehr entspricht. Vielleicht wird man auf amtliches Befragen von der 5. Artilleriebrigade jene Heldenthaten nicht erfahren. Wer beschuldigt gern sich oder seine Kameraden? Wir können aber versichern, daß wir sie von ihr erfahren haben, und namentlich von Einem, der sich übrigens als Stockpreuße rücksichtlich der Polen äußerte, und zugleich versicherte: man wolle sie jetzt anders, als mit Gott für König und Vaterland schwören lassen; sie würden aber gar nicht schwören, wenn man sie nicht dem Könige schwören ließe. Wahrscheinlich hatte sich der Mann das allein ausgedacht, und Reaktion gibt es nicht!</p> <p>Nachdem die „Strafe der körperlichen Züchtigung“ nach dem Erlasse vom 6. Mai d. J. fortan von Civil- und Militärgerichten nicht mehr verhängt, sondern statt dessen auf verhältnißmäßige Freiheitsstrafe erkannt werden soll, prügeln die Gerichte des Bonnter Kreises mit Vergnügen die noch unmündigen Subjekte. Das Gericht hat natürlich seine guten Gründe. Das Kriminalrecht erklärt nämlich §. 17.: Unmündige können zwar zur Verhütung fernerer Vergehen gezüchtigt, sollen aber niemals nach der Strenge der Gesetze bestraft werden. Und da der §. 16. vorher erklärt: „Wer frei zu handeln unvermögend ist, bei dem findet kein Verbrechen, also auch keine Strafe statt;“ so haben die Gerichte den Wortsinn für sich, da sie die Züchtigung des §. 17. nur als vormundschaftliches, väterliches Erziehungsmittel ansehen, während nur die Strafe der körperlichen Züchtigung aufgehoben ist. Für das Gefühl der Unmündigen wird es wohl auch nicht die Empfindung einer Strafe erregen!</p> </div> <div xml:id="ar077-078_017" type="jArticle"> <head>Königsberg, 10. August.</head> <p>Gestern Abends 6 Uhr fand die zweite Versammlung des konstitutionellen Preußenvereins in der Börse Statt. Ihre Bestandtheile waren: die Mehrzahl der Offiziere und Avancirten der hiesigen Garnison, da selbige zur freiwilligen Theilnahme an der Versammlung kommandirt waren. Fast alle waren mit Seitengewehr versehen; ferner Sackträger, Eckensteher und Observaten, da namentlich erstere unter Verabreichung von Geld aufgefordert waren, sich an der Versammlung zu betheiligen.</p> <bibl>(N. K. Z.)</bibl> </div> <div xml:id="ar077-078_018" type="jArticle"> <head>Stettin, 11. August.</head> <p>Auch hier sind bereits 5 Personen mit allen Anzeigen der Cholera binnen sehr kurzer Zeit gestorben.</p> <bibl>(Berl. N.)</bibl> </div> <div xml:id="ar077-078_019" type="jArticle"> <head><bibl><author>61</author></bibl> Wien, 11. Aug.</head> <p>Aus den Zeitungen werden Sie die Details über den neuesten Untergang Italiens erfahren. — Wahrlich, die Siege der deutschen Freiheit sind beispiellos! In Posen Schrapnells und Höllenstein, in Italien der scheußlichste Verrath. Erscheint die Raschheit des italiänischen Siegs jetzt doch selbst dem Stock-Oesterreicher sehr räthselhaft und, wenn er auch schweigt, so merkt man's ihm dennoch ab, daß er das Komplott des Absolutismus gewittert hat. — Unter Metternich erhielt die Fiktion Oesterreich sich durch Bajonnette und Finsterniß, sie wird jetzt sich einstweilen erhalten durch — den Schacher. Der Schacher hat Italien wiedererobert, der mit dem Absolutismus verschworene Schacher. Darum jauchzt in Wien auch Niemand mehr über diese Wiedereroberung, als die Schacherjuden der Börse; sie beschwören einen allgemeinen Radetzky-Jubel herauf und nachdem sie 30,000 Gulden C. M. zu einem Ehrendegen votirt, haben sie ihm gestern im Gemeinderathe das Ehrenbürgerrecht Wiens zum Geschenke gemacht. Und doch meint Radetzky, er habe nur für die Ehre des Absolutismus gefochten, für seinen Kaiser. — Europas Menschheitt ist verjude, sie hat durch den alleinseligmachenden Glauben an Geld und Schacher alle innere Moral längst verloren, denn sie hat mit diesem Glauben allen Fortschritt verleugnet und wird die Freiheit noch gänzlich erwürgen. — Radetzky's, ihm natürlich nur von Innsbruck aus ertheilte Instruktionen sind milder und darum politisch-klüger, als es die der preußischen Schrapnell- und Höllenstein Generale in Posen gewesen. Metternich, der noch Alles regiert, unterschied von jeher sehr taktvoll, wenn er einen Rath noch Sansouci schickte und wenn er zu gleichem Zwecke im eigenen Lande etwas ausführen ließ. Man tadelt indessen Ratzetzky hier, weil er nur einen freien Abzug aus Mailand gestattet und nicht mit einer allgemeinen Amnestie in die Stadt gerückt ist; man ist hier also jedenfalls etwas humaner gegen Italien gestimmt, als Berlins spezifisches Borussenthum es gegen Posen gewesen. Dazu kommt, daß das Ministerium sich nach Empfang der Siegesnachricht, wie mir versichert wurde, beeilt hat, eine ganz absolute Amnestie und die strengsten Befehle der Milde nach Mailand zu senden. Es bleibt aber die Frage, ob das italiänische Ministerium Montekukoli-Radetzky, welches sich beeilt hat, statt der italiänischen, die schwarz-gelbe Fahne aufstecken zu lassen, dem hiesigen, obwohl selbst zur Hälfte schwarz-gelben, zur Hälfte gemüthlich-liberalen Ministerium gehorchen und nicht vielmehr thun wird, was ihm beliebt. — Radetzky's Sieg ist neben Verrath übrigens durch ungeheure Geldopfer, die man jetzt aber wiederzubekommen gedenkt, erkauft werden. Das italiänische Landvolk soll, um die feindseligen Städte zu isoliren, in dieser Weise ausgezeichnet bearbeitet worden sein. Dazu die Schacherpartei in den Städten, die nie antiösterreichisch gewesen; die Versicherung Rothschilds und Konsorten, daß ihr Frankreich sich, mit Ausnahme einiger faulen Redensarten, ruhig verhalten würde, und endlich die Metternich abermals gelungene Umwandlung Karl Alberts, da haben Sie die Ursachen zum italiänischen Resultate. Man macht sich hier kein Hehl darüber. Karl Albert hatte an 60,000 Mann, die er Radetzky gegenüberstellen konnte; er that es auch, aber nur, um Mailand desto schändlicher zu zu verrathen. 45,000 Piemontesen waren in der Nähe der Stadt, die Mailänder fühlten sich sicher; da plötzlich verschwanden die 45,000 Mann; Mailand mußte, weil ohne alle Vorbereitung zum Widerstande, auf Gnade und Ungnade kapituliren. Die Sache war abgekartet, — die Republikaner, auf die es abgesehen war, sollten in's Verderben gestürzt werden. Aber diese Republikaner merkten zuerst, doch leider schon zu spät, den sardinischen Verrath und sollen nun die Piemontesen selber verfolgt haben.</p> <p>Was in Italien geschehen ist, das wird der Schacher-Absolutismus nun auch gegen Ungarn fertig bringen; vielleicht stößt er hier aber auf entschiedenern Widerstand. — Schon gestern verbreiteten die Börsenpropheten das Gerücht, der Schildhalter Ungarns, Kossuth, sei gestürzt worden, in Pesth habe eine vollständige Reaktion stattgefunden. Jellachich, so heißt's ferner, hat durch den Metropoliten Ragacsics neuerdings 80,000 Dukaten erhalten. Zwar ist man erstaunt, in auswärtigen Blättern zu lesen, in Wien würde bald ein großer Fürstenkongreß stattfinden, doch, Sie wissen ja, daß bloßes Erstaunen so etwas nicht verhindert. Die Diplomaten verbreiten geflissentlich solche Gerüchte lange vor der That, damit, wenn diese zur Ausführung kommt, kein Erstaunen, geschweige ein Widerstand, mehr da ist.</p> <p>Wien ist jetzt fast der einzige Punkt in Europa, wo die Demokratie thatsächlich noch siegreich dasteht; der Reichstag, der Ausschuß, die Aula, die Garde, Legion, das Volk und vorzüglich der Bauer lassen sich die Freiheit schwerlich mit Kartätschen und Kanonen nehmen. Aber ich fürchte die List und den niederträchtigen Kalkul der Schacherer, dieser ewigen Verleugner allen Fortschritts. Schon beginnen die Angriffe gegen Sicherheitsausschuß, namentlich von Seite des dadurch in seiner Autorität und in seinem Glanze sich für beeinträchtigt haltenden Gemeinderaths, sehr ernst zu werden; die Aula, die Legion, der freisinnige Theil des Ministeriums, selbst der Reichstag werden von der reaktionären Presse auf die giftigste Weise verfolgt. In dieser reaktionären Presse arbeiten, obgleich Schurken, doch Talente.</p> <p>Doch, daß ich der gestrigen Verhandlung des Reichstags nicht vergesse! Sie war interessant durch einige Interpellationen, worauf Kudlich's Antrag weiter debattirt wurde. Zuerst stattete die von Innsbruck zurückgekehrte Reichstagsdeputation ihren Reisebericht ab, aus welchem ich namentlich den derselben von den Tyrolern gewordenen glänzenden Empfang hervorheben muß, welcher den Berichterstatter Borrosch zu der Aeußerung veranlaßte, daß Tyrol weit entfernt sei, jemals eine Vendée zu werden. Nun interpellirt Neumann das Ministerium wegen der Donaufürstenthümer und ihrer Stellung zu Oesterreich. Er fragt, ob das Ministerium gesonnen sei diese Angelegenheit auf eine den Interessen Oesterreichs und der Freiheit würdige Art zu vertreten; ob es gesonnen sei, jene ernste Sprache in Petersburg und jene aufmunternde Sprache in Konstantinopel zu führen, welche ein russisches Einschreiten in die Fürstenthümer für die Folge unmöglich mache? — Doblhof-Kamphausen versichert, das sei Sache des Ministers des Auswärtigen, der noch immer krank in Frankfurt liege (Wessenberg); er könne als Minister des Innern keine Aufklärung darüber geben und wolle nur bemerken, daß die Pforte den Einmarsch der Russen gebilligt, die preuß. Regierung den Protest ihres Agenten desavouirt, der englische Agent nicht protestirt und Frankreich das Maul gehalten habe. Eine würdige Sprache in Petersburg müsse er voraussetzen; (bei einer metternichischen Kreatur?), die Verhältnisse seien übrigens bedenklich, und man müsse alles vermeiden, was Ereignisse herbeiführen könnte, die unsere innere Festigung zu hindern im Stande sein würden. — Klaudy: Ob der Kriegsminister Maßregeln getroffen, daß die Armee, als zweiter Theil der exekutiven Gewalt, einen Eid ablege, der, verschieden von dem Fahneneide, die Anerkennung der Volksrechte enthalte? — Ob jetzt, nach den Siegen in Italien eine Verminderung des Heeres und demzufolge Erleichterung der Steuerpflichtigen angeordnet werde? Ob Maßregeln getroffen seien, um von allen Militärkommandanten in den Provinzen unbedingten Gehorsam zu erhalten? (Bezieht sich auf Windischgrätz und Jellachich.) Kriegsminister Latour: Sobald die von der Versammlung gegebene Verfassung fertig sein werde, werde die Armee darauf schwören; solange der Friede noch nicht abgeschlossen sei, (pfiffiger Hinterhalt!) könne die Armee nicht verringert werden; Gehorsamsverweigerungen seien noch nicht vorgekommen. Klaudy: Obgleich im Reichstag versichert worden, der Belagerungszustand sei in Prag aufgehoben worden, hätten die Truppen noch am 7. August in seinen Straßen bivouakirt, sei die Stadt cernirt und </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0392/0002]
von einem Thaler jährlich auf zehn Silbergroschen zu ermäßigen, welches aber gleichfalls unberücksichtigt blieb.
78 Berlin, 14. Aug. Das Institut Kühlwetter führte gestern Abend wieder einen kleinen Skandal herbei. Die Konstabler haben auch noch Polizeispione in ihrem Dienste, welche bei Volksversammlungen des Abends im Gedränge gewisse Demokraten und sonstige verdächtige Personen unbemerkt mit einem Kreidestrich auf den Rücken bezeichnen. Diese Einrichtung ist selbstredend ein „Mißverständniß,“ welches aus dem Diensteifer einzelner Konstabler hervorgeht. Gestern Abend als unter den Linden die „Attroupements“ wieder sehr ansehnlich waren, wurde auch einer der Anwesenden, ein freisinniger, aber ganz unverdächtiger Mann, mit einem Kreidestrich durch einen Polizeispion auf dem Rücken bezeichnet, damit er, der Bezeichnete, arretirt werden möge. Eine kleine Volksjustiz wollte es aber anders; der Polizeispion wurde durchgeprügelt und den Konstablern zur Verhaftung übergeben. Damit endete loyal und ruhig der Skandal.
18 15 Berlin, 14. Aug. Durch die Gefälligkeit des General-Postdirektors Schmückert empfängt der Minister Milde seine auf dem Frankfurter Bahnhof ankommenden Briefe, namentlich auch jene, welche von dem Handlungshause C. A. Milde & Comp. in Breslau ankommen, des Abends spät, direkt und sofort, so daß es ihm möglich ist noch an demselben Tage seine Antworten wieder aufzugeben. Das hat man davon wenn man Handelsminister ist.
X Erfurt, 14. Aug. Unser Stockpreußenthum bietet Alles auf um sich geltend zu machen, aber vergeblich. Wir sind und bleiben deutsch, und sind froh, daß das alte Stockpreußenthum mit seiner Büreaukratie und Soldatenherrschaft einen „Genickfang“ erhalten hat. Die Minister bekümmern sich nicht um die Erfurter Wirthschaft, obwohl Thatsachen in Menge vorliegen, welche ihr Einschreiten nothwendig machen. Wahrscheinlich kennen sie wieder nichts von solchen Thatsachen, wahrscheinlich erhalten dieselben ganz beruhigende, vortreffliche Berichte von denen, gegen welche endlich einmal eingeschritten werden sollte. Erfurt ist die einzige Stadt im Lande, welche keine bewaffnete Bürger, keine Bürgerwehr hat; um so rühriger ist gegen die Bürgerschaft die Soldatenmacht, die gemeinen Soldaten aber werden von Unteroffizieren auf dem Exerzierplatz geschlagen, wie das öffentliche Blätter ohne Erfolg berichten. Wenn die Minister demnächst von blutigen Zusammenstößen in Erfurt hören, (und diese sind bei der gereizten Stimmung zu befürchten) dann werden sie erklären, wir werden unsere Pflicht thun. Wir meinen insbesondere die Minister des Krieges und des Innern. Militär- und Civil-Beamte sind an der Spitze der Reaktion. Die Polizeiverwaltung hat der unpopuläre Magistrat in die Hände der Militär-Kommandantur gelegt. In der Berliner Versammlung und in den Journalen werden ununtersuchte Verbrechen, von Beamten verübt, berichtet, was nichts zur Folge hat. Und wir haben konstitutionelle verantwortliche Minister!
103 Berlin, 13. August. Die Contrerevolution bemüht sich, den König zu einer Abdankung zu Gunsten des Prinzen von Preußen, als dem legitimen Nachfolger, zu bewegen, welcher alsdann die unumschränkte Monarchie, gestützt auf die Armee und die Bureaukratie, wieder herstellen würde. Diese Partei hält eine konstitutionelle Monarchie, wie sie die rechte Seite der Vereinbarer-Versammlungen hier und in Frankfurt wolle, für eine reine Fiktion. Die Contrerevolution sieht ein, daß sie mit der Einheit Deutschlands brechen muß. Sie sucht nun den Prinzen von Preußen in der Armee so beliebt wie nur möglich zu machen und findet in den Offizieren nur zu dienstbare Geister und die eifrigste Unterstützung. Für heute sind, durch ein, in der Deckerschen Geh. Oberhofbuchdruckerei gedrucktes Plakat, die Landwehrmänner und Soldaten zu einer großen Versammlung nach Charlottenburg eingeladen, um einen gemeinsamen Beschluß zu fassen, den König zu bitten: „den edlen und biedern Prinzen von Preußen als Oberbefehlshaber an die Spitze der Armee zu stellen, um hierdurch nicht allein den hohen militärischen Talenten desselben die gebührende Achtung zu zollen, sondern auch, um demselben unsere Liebe und Verehrung zu erkennen zu geben.“ — An schwarz-weißen Demonstrationen wird es bei dieser Gelegenheit nicht fehlen.
Die Central-Abtheilung, welche mit der Berichterstattung über die vom Abgeordneten Waldeck vorgeschlagene Habeas-Corpus-Akte beauftragt war, hat ihre Arbeiten endlich beendigt. Sie hat nicht geglaubt es bei den vorgeschlagenen vier Artikeln des Verfassungs-Entwurfes bewenden lassen zu dürfen, und hat einen aus acht §§ bestehenden Gesetzentwurf zum Schutz der persönlichen Freiheit vorgelegt.
§ 1. Außer dem Falle der Ergreifung auf frischer That, darf eine Verhaftung nur kraft eines schriftlichen, die Anschuldigung bezeichnenden richterlichen Befehls bewirkt werden. Dieser Befehl muß entweder bei der Verhaftung, oder spätestens innerhalb 24 Stunden dem Beschuldigten zugestellt werden. Bei jeder Verhaftung ist in gleicher Frist das Erforderliche zu veranlassen, um den Verhafteten dem zuständigen Richter vorzuführen.
§ 2. Ergreifung auf frischer That liegt vor, wenn der Thäter bei der Ausführung der That oder gleich nach derselben betroffen wird.
Der Ergreifung auf frischer That wird gleichgestellt, wenn Jemand durch die öffentliche Stimme als Thäter bezeichnet wird oder wenn der Beschuldigte auf der Flucht oder kurz nach der That in den Besitz von Waffengeräthschaften, Schriften oder anderen Gegenständen betroffen wird, welche ihn als Urheber oder Theilnehmer verdächtig machen.
§ 3. Diese Bestimmungen (§ 1, 2) bleiben außer Anwendung auf Personen, welche zu ihrem eigenen Schutze oder während sie in den Straßen die Ruhe, die Sittlichkeit oder die Sicherheit gefährden, ergriffen werden. Diese müssen aber binnen 24 Stunden entweder in Freiheit gesetzt oder dem gewöhnlichen Verfahren überwiesen werden.
§ 4. Niemand darf vor einen andern als den durch das Gesetz bezeichneten Richter gestellt werden. Ausnahmsgerichte und außerordentliche Kommissionen sind unstatthaft. Keine Strafe kann angedroht oder verhängt werden, als in Gemäßheit des Gesetzes.
§ 5. Die Wohnung ist unverletzlich. Während der Nacht hat Niemand das Recht in dieselbe einzudringen, als in Fällen einer Lebensgefahr, einer Feuer- oder Wassersnoth, oder eines aus dem Innern der Wohnung hervorgegangenen Ansuchens. Bei Tage kann wider den Willen des Hausherrn Niemand eindringen, außer in Folge einer in amtlicher Eigenschaft ihm gesetzlich beigelegten Befugniß oder eines ihm von einer gesetzlich dazu ermächtigten Behörde ertheilten schriftlichen Auftrages.
Haussuchungen dürfen nur in den Fällen und nach den Formen des Gesetzes unter Mitwirkung des Richters oder der gerichtlichen Polizei, und wo diese noch nicht eingerichtet ist, bis zu deren Einrichtung der Polizeikommissarien oder der Kommunalbehörde, wo solche aber nicht bestehen, der Polizeibehörde des Ortes geschehen.
§ 6. Das aus der Nachtzeit hergeleitete Verbot besteht für die Zeit vom 1. Oktober bis 31. März, während der Stunden von 6 Uhr Abends bis 6 Uhr Morgens und für die Zeit vom 1. April bis 30. September, während der Stunden von 9 Uhr Abends bis 4 Uhr Morgens. Auf diejenigen Orte jedoch, welche als Schlupfwinkel des Hazardspiels und der Ausschweifungen oder als gewöhnliche Zufluchtsorte von Verbrechern glaubhaft bezeichnet werden, findet dies Verbot keine Anwendung. In Betreff derjenigen Orte, in welchen während der Nachtzeit das Publikum ohne Unterschied zugelassen wird, bleibt es außer Anwendung, so lange sie dem Publikum geöffnet sind.
§ 7. Im Falle eines Krieges oder Aufruhrs kann, wenn die Volksvertretung nicht versammelt ist, durch Beschluß und unter Verantwortlichkeit des Staatsministeriums die zeit- oder distriktsweise Suspendirung des § 1 provisorisch ausgesprochen werden. Die Volksvertretung ist jedoch in diesem Falle sogleich zusammen zu rufen.
§ 8. Es ist keine vorgängige Genehmigung der Behörden nöthig, um öffentliche Civil- und Militärbeamte wegen der durch Ueberschreitung ihrer Amtsbefugnisse verübten Verletzungen vorstehender Bestimmungen gerichtlich zu belangen.
Der Vereinbarer-Versammlung liegen jetzt eine solche Menge von Vorlagen zur Berathung vor, daß ihre täglichen Sitzungen wahrscheinlich binnen 8 Tagen wieder beginnen werden. Die Tagesordnung vom 11. Juli, also schon über 4 Wochen alt, un alle ihr folgenden sind bis jetzt noch nicht erledigt. Hierzu kommen nun die Gesetzentwürfe, die im Laufe dieser Woche in den Central-Abtheilungen noch beendigt werden und die zwei ersten Titel des Entwurfs der Verfassungs-Urkunde, deren Berathung in den Abtheilungen beendigt ist. Die Plenarversammlungen werden jedoch so eingerichtet werden, daß auch noch die Abtheilungs-Sitzungen täglich stattfinden können, da sowohl die andern Titel des Verfassungs-Entwurfs als der Entwurf der Gemeinde-Ordnung zuvor dort berathen werden müssen.
X Erfurt, 11. August. Der Hauptmann des 31. Regiments, welcher in seiner Ritterlichkeit neulich in einer öffentlichen „Honorationen-Gesellschaft einen Bürger und eine hochschwangere Frau so schrecklich mißhandelte, weil der Bürger nicht „Heil Dir im Siegerkranz“ „mitschreien“ wollte, ist erschrecklich bestraft worden, er hat mehrere Tage Stubenarrest erhalten und — soll noch obendrein vor ein Ehrengericht gestellt werden! Was soll dieser Firlefanz? Das „Ehrengericht“ eine Kreatur des begrabenen Regierungs-Systems gründet sich auch die Illusion einer besondern Standes-Ehre. Das Ehrengericht kann eine Handlung ehrenhaft anerkennen, welche das bürgerliche Gericht als schändlich anerkennt und umgekehrt. Das ist die ungegründete Gleichheit vor dem Gesetze.
X Provinz Sachsen, 12. August. Trotz der bekannten Verfügung des Ministers des Innern gegen reaktionäre Beamte und trotz dem Beschluße der National-Versammlung gegen reaktionäre Offiziere dauern die Wühlereien der Reaktion in der Provinz Sachsen fort, welche in Erfurt ihren Culminationspunkt erreichen. Die Reaktion von Erfurt unterhält Flugblätter, welche so aufreizend sind, daß, gleichwie durch ein Flugblatt in Danzig, blutige Händel vorauszusehen sind. Im Dienste der Reaktion steht namentlich auch die feile Feder eines zweideutigen Kandidaten (sein Name ist Koch) welcher durch die Lokal-Presse die abscheulichsten Lügen verbreiten muß. Vor einigen Tagen hat dieser Mensch von Erfurt flüchten müssen, um dem Ausbruch der Erbitterung des Volks zu entgehen. Regierungs-Beamte werden als Verfasser ähnlicher Schmähartikel genannt, und der Präsident wie das Collegium polemisiren in den Lokal-Blättern gegen die ihnen mißliebige Partei, welche mehr democratische Tendenzen verfolgt. Unter der Leitung von Regierungs-Räthen hat sich ein patriotischer Verein für daß exclusive Preußenthum gebildet. Die nämlichen Regierungs-Räthe benutzen ihr Amt, um Maßregeln gegen Vereine anderer Tendenz anzuordnen. Noch mehr die decretirenden Regierungs-Räthe sind die Vorsteher des patriotisch-monarchischen Vereins. Der bekannte Polizei-Präsident Minutoli, Schwager eines Abtheilungs-Dirigenten der Regierung hat sich kürzlich in Erfurt aufgehalten und soll den Plan des monarchischen Vereins mit berathen haben.
Posen, 11. August. Gestern ist nun wirklich der erste Eisenbahnzug von hier nach Berlin abgegangen. Derselbe war so besetzt (circa 700 Personen), daß zwei Lokomotiven vorgespannt werden mußten, außerdem hatten sich zwischen 5 bis 6000 Menschen auf dem Bahnhofe eingefunden, um dem Schauspiel der Abfahrt des ersten Zuges beizuwohnen.
(V. Z) C. Aus dem Großherzogthum Posen, 12. August. Die Nachricht vom Frankfurter Beschlusse über das Großherzogthum hat hier unter den Deutschen keinen Jubel, vielmehr fast überall die Furcht vor einer neuen polnischen Erhebung veranlaßt. Das Gewissen schlägt ihnen. Sie fühlen, daß man gegen Polen ungerecht ist, da man nicht einmal eine förmliche Untersuchung und eine Befragung der Nation in ruhigen Zeiten wollte; und selbst Theile zu Deutschland schlagen will, deren Mehrzahl trotz des unfreien Zustandes der Polen einen Polen zum Vertreter in Frankfurt wählte. Selbst die Soldaten, welche gegen die Polen gewüthet haben, gestehen jetzt zum Theil das Unrecht ein. Man frage die, jetzt in Glogau stehende Abtheilung der 5. Artillerie-Brigade, welche die Heldenthaten bei Xiaz und Rogalin mit ausführen half, und man wird erfahren, daß außer der Wirksamkeit der Artillerie die Infanterie beim Heranrücken in Xiaz, wie auch bei Miloslaw, mit Schwefelhölzchen, die sie bei sich führte, die Strohdächer von Häusern, Scheunen und Ställen anzündete, dann ruhig Alles brennen ließ und wunderbarer Weise später im Brandschutte die verbrannten Menschen zu Dutzenden fand, weil man sich früher im Drange des Gefechtes nicht darum hatte kümmern können. Man wird erfahren daß die Soldaten ganze Kisten mit feinem Porzellan, Wäsche und dgl. ausplünderten und mitnahmen, daß sie in Rogalin den Weinkeller des gräflichen Schlosses gewaltsam erbrachen und plünderten, die süße Beute in Munitionswagen und Pistolenhalftern mitschleppten, und ihre Offiziere zu deren großem Jubel mit dem gefundenen Champagner traktirten, während der General Colomb, die Taube von Posen, nur weiß, daß die Dienerschaft der Gräfin Raczigeska dort gestohlen hätte. Wahrscheinlich wird die Dienerschaft gestohlen haben, die Soldateska dagegen der Gräfin ihre Sachen haben aufbewahren wollen. Wir müssen dem preußischen Heere für die glückliche Erfindung der neuen Waffe, der Schwefelhölzchen unsern Dank sagen, da sie dem Geiste des 19. Jahrhunderts so sehr entspricht. Vielleicht wird man auf amtliches Befragen von der 5. Artilleriebrigade jene Heldenthaten nicht erfahren. Wer beschuldigt gern sich oder seine Kameraden? Wir können aber versichern, daß wir sie von ihr erfahren haben, und namentlich von Einem, der sich übrigens als Stockpreuße rücksichtlich der Polen äußerte, und zugleich versicherte: man wolle sie jetzt anders, als mit Gott für König und Vaterland schwören lassen; sie würden aber gar nicht schwören, wenn man sie nicht dem Könige schwören ließe. Wahrscheinlich hatte sich der Mann das allein ausgedacht, und Reaktion gibt es nicht!
Nachdem die „Strafe der körperlichen Züchtigung“ nach dem Erlasse vom 6. Mai d. J. fortan von Civil- und Militärgerichten nicht mehr verhängt, sondern statt dessen auf verhältnißmäßige Freiheitsstrafe erkannt werden soll, prügeln die Gerichte des Bonnter Kreises mit Vergnügen die noch unmündigen Subjekte. Das Gericht hat natürlich seine guten Gründe. Das Kriminalrecht erklärt nämlich §. 17.: Unmündige können zwar zur Verhütung fernerer Vergehen gezüchtigt, sollen aber niemals nach der Strenge der Gesetze bestraft werden. Und da der §. 16. vorher erklärt: „Wer frei zu handeln unvermögend ist, bei dem findet kein Verbrechen, also auch keine Strafe statt;“ so haben die Gerichte den Wortsinn für sich, da sie die Züchtigung des §. 17. nur als vormundschaftliches, väterliches Erziehungsmittel ansehen, während nur die Strafe der körperlichen Züchtigung aufgehoben ist. Für das Gefühl der Unmündigen wird es wohl auch nicht die Empfindung einer Strafe erregen!
Königsberg, 10. August. Gestern Abends 6 Uhr fand die zweite Versammlung des konstitutionellen Preußenvereins in der Börse Statt. Ihre Bestandtheile waren: die Mehrzahl der Offiziere und Avancirten der hiesigen Garnison, da selbige zur freiwilligen Theilnahme an der Versammlung kommandirt waren. Fast alle waren mit Seitengewehr versehen; ferner Sackträger, Eckensteher und Observaten, da namentlich erstere unter Verabreichung von Geld aufgefordert waren, sich an der Versammlung zu betheiligen.
(N. K. Z.) Stettin, 11. August. Auch hier sind bereits 5 Personen mit allen Anzeigen der Cholera binnen sehr kurzer Zeit gestorben.
(Berl. N.) 61 Wien, 11. Aug. Aus den Zeitungen werden Sie die Details über den neuesten Untergang Italiens erfahren. — Wahrlich, die Siege der deutschen Freiheit sind beispiellos! In Posen Schrapnells und Höllenstein, in Italien der scheußlichste Verrath. Erscheint die Raschheit des italiänischen Siegs jetzt doch selbst dem Stock-Oesterreicher sehr räthselhaft und, wenn er auch schweigt, so merkt man's ihm dennoch ab, daß er das Komplott des Absolutismus gewittert hat. — Unter Metternich erhielt die Fiktion Oesterreich sich durch Bajonnette und Finsterniß, sie wird jetzt sich einstweilen erhalten durch — den Schacher. Der Schacher hat Italien wiedererobert, der mit dem Absolutismus verschworene Schacher. Darum jauchzt in Wien auch Niemand mehr über diese Wiedereroberung, als die Schacherjuden der Börse; sie beschwören einen allgemeinen Radetzky-Jubel herauf und nachdem sie 30,000 Gulden C. M. zu einem Ehrendegen votirt, haben sie ihm gestern im Gemeinderathe das Ehrenbürgerrecht Wiens zum Geschenke gemacht. Und doch meint Radetzky, er habe nur für die Ehre des Absolutismus gefochten, für seinen Kaiser. — Europas Menschheitt ist verjude, sie hat durch den alleinseligmachenden Glauben an Geld und Schacher alle innere Moral längst verloren, denn sie hat mit diesem Glauben allen Fortschritt verleugnet und wird die Freiheit noch gänzlich erwürgen. — Radetzky's, ihm natürlich nur von Innsbruck aus ertheilte Instruktionen sind milder und darum politisch-klüger, als es die der preußischen Schrapnell- und Höllenstein Generale in Posen gewesen. Metternich, der noch Alles regiert, unterschied von jeher sehr taktvoll, wenn er einen Rath noch Sansouci schickte und wenn er zu gleichem Zwecke im eigenen Lande etwas ausführen ließ. Man tadelt indessen Ratzetzky hier, weil er nur einen freien Abzug aus Mailand gestattet und nicht mit einer allgemeinen Amnestie in die Stadt gerückt ist; man ist hier also jedenfalls etwas humaner gegen Italien gestimmt, als Berlins spezifisches Borussenthum es gegen Posen gewesen. Dazu kommt, daß das Ministerium sich nach Empfang der Siegesnachricht, wie mir versichert wurde, beeilt hat, eine ganz absolute Amnestie und die strengsten Befehle der Milde nach Mailand zu senden. Es bleibt aber die Frage, ob das italiänische Ministerium Montekukoli-Radetzky, welches sich beeilt hat, statt der italiänischen, die schwarz-gelbe Fahne aufstecken zu lassen, dem hiesigen, obwohl selbst zur Hälfte schwarz-gelben, zur Hälfte gemüthlich-liberalen Ministerium gehorchen und nicht vielmehr thun wird, was ihm beliebt. — Radetzky's Sieg ist neben Verrath übrigens durch ungeheure Geldopfer, die man jetzt aber wiederzubekommen gedenkt, erkauft werden. Das italiänische Landvolk soll, um die feindseligen Städte zu isoliren, in dieser Weise ausgezeichnet bearbeitet worden sein. Dazu die Schacherpartei in den Städten, die nie antiösterreichisch gewesen; die Versicherung Rothschilds und Konsorten, daß ihr Frankreich sich, mit Ausnahme einiger faulen Redensarten, ruhig verhalten würde, und endlich die Metternich abermals gelungene Umwandlung Karl Alberts, da haben Sie die Ursachen zum italiänischen Resultate. Man macht sich hier kein Hehl darüber. Karl Albert hatte an 60,000 Mann, die er Radetzky gegenüberstellen konnte; er that es auch, aber nur, um Mailand desto schändlicher zu zu verrathen. 45,000 Piemontesen waren in der Nähe der Stadt, die Mailänder fühlten sich sicher; da plötzlich verschwanden die 45,000 Mann; Mailand mußte, weil ohne alle Vorbereitung zum Widerstande, auf Gnade und Ungnade kapituliren. Die Sache war abgekartet, — die Republikaner, auf die es abgesehen war, sollten in's Verderben gestürzt werden. Aber diese Republikaner merkten zuerst, doch leider schon zu spät, den sardinischen Verrath und sollen nun die Piemontesen selber verfolgt haben.
Was in Italien geschehen ist, das wird der Schacher-Absolutismus nun auch gegen Ungarn fertig bringen; vielleicht stößt er hier aber auf entschiedenern Widerstand. — Schon gestern verbreiteten die Börsenpropheten das Gerücht, der Schildhalter Ungarns, Kossuth, sei gestürzt worden, in Pesth habe eine vollständige Reaktion stattgefunden. Jellachich, so heißt's ferner, hat durch den Metropoliten Ragacsics neuerdings 80,000 Dukaten erhalten. Zwar ist man erstaunt, in auswärtigen Blättern zu lesen, in Wien würde bald ein großer Fürstenkongreß stattfinden, doch, Sie wissen ja, daß bloßes Erstaunen so etwas nicht verhindert. Die Diplomaten verbreiten geflissentlich solche Gerüchte lange vor der That, damit, wenn diese zur Ausführung kommt, kein Erstaunen, geschweige ein Widerstand, mehr da ist.
Wien ist jetzt fast der einzige Punkt in Europa, wo die Demokratie thatsächlich noch siegreich dasteht; der Reichstag, der Ausschuß, die Aula, die Garde, Legion, das Volk und vorzüglich der Bauer lassen sich die Freiheit schwerlich mit Kartätschen und Kanonen nehmen. Aber ich fürchte die List und den niederträchtigen Kalkul der Schacherer, dieser ewigen Verleugner allen Fortschritts. Schon beginnen die Angriffe gegen Sicherheitsausschuß, namentlich von Seite des dadurch in seiner Autorität und in seinem Glanze sich für beeinträchtigt haltenden Gemeinderaths, sehr ernst zu werden; die Aula, die Legion, der freisinnige Theil des Ministeriums, selbst der Reichstag werden von der reaktionären Presse auf die giftigste Weise verfolgt. In dieser reaktionären Presse arbeiten, obgleich Schurken, doch Talente.
Doch, daß ich der gestrigen Verhandlung des Reichstags nicht vergesse! Sie war interessant durch einige Interpellationen, worauf Kudlich's Antrag weiter debattirt wurde. Zuerst stattete die von Innsbruck zurückgekehrte Reichstagsdeputation ihren Reisebericht ab, aus welchem ich namentlich den derselben von den Tyrolern gewordenen glänzenden Empfang hervorheben muß, welcher den Berichterstatter Borrosch zu der Aeußerung veranlaßte, daß Tyrol weit entfernt sei, jemals eine Vendée zu werden. Nun interpellirt Neumann das Ministerium wegen der Donaufürstenthümer und ihrer Stellung zu Oesterreich. Er fragt, ob das Ministerium gesonnen sei diese Angelegenheit auf eine den Interessen Oesterreichs und der Freiheit würdige Art zu vertreten; ob es gesonnen sei, jene ernste Sprache in Petersburg und jene aufmunternde Sprache in Konstantinopel zu führen, welche ein russisches Einschreiten in die Fürstenthümer für die Folge unmöglich mache? — Doblhof-Kamphausen versichert, das sei Sache des Ministers des Auswärtigen, der noch immer krank in Frankfurt liege (Wessenberg); er könne als Minister des Innern keine Aufklärung darüber geben und wolle nur bemerken, daß die Pforte den Einmarsch der Russen gebilligt, die preuß. Regierung den Protest ihres Agenten desavouirt, der englische Agent nicht protestirt und Frankreich das Maul gehalten habe. Eine würdige Sprache in Petersburg müsse er voraussetzen; (bei einer metternichischen Kreatur?), die Verhältnisse seien übrigens bedenklich, und man müsse alles vermeiden, was Ereignisse herbeiführen könnte, die unsere innere Festigung zu hindern im Stande sein würden. — Klaudy: Ob der Kriegsminister Maßregeln getroffen, daß die Armee, als zweiter Theil der exekutiven Gewalt, einen Eid ablege, der, verschieden von dem Fahneneide, die Anerkennung der Volksrechte enthalte? — Ob jetzt, nach den Siegen in Italien eine Verminderung des Heeres und demzufolge Erleichterung der Steuerpflichtigen angeordnet werde? Ob Maßregeln getroffen seien, um von allen Militärkommandanten in den Provinzen unbedingten Gehorsam zu erhalten? (Bezieht sich auf Windischgrätz und Jellachich.) Kriegsminister Latour: Sobald die von der Versammlung gegebene Verfassung fertig sein werde, werde die Armee darauf schwören; solange der Friede noch nicht abgeschlossen sei, (pfiffiger Hinterhalt!) könne die Armee nicht verringert werden; Gehorsamsverweigerungen seien noch nicht vorgekommen. Klaudy: Obgleich im Reichstag versichert worden, der Belagerungszustand sei in Prag aufgehoben worden, hätten die Truppen noch am 7. August in seinen Straßen bivouakirt, sei die Stadt cernirt und
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(2017-03-20T13:08:10Z)
Weitere Informationen:Die angegebenen Seitenzahlen beziehen sich auf die Ausgabe: Neue Rheinische Zeitung. Organ der Demokratie. Bd. 1 (Nummer 1 bis Nummer 183) Köln, 1. Juni 1848 bis 31. Dezember 1848. Glashütten im Taunus, Verlag Detlev Auvermann KG 1973.
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