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Neue Rheinische Zeitung. Nr. 73. Köln, 12. August 1848. Beilage.

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Nach einer Pause nahm Louis Blanc das Wort und trug, von der Tagesordnung abweichend, auf Beschleunigung der Diskussion des berüchtigten Bauchartschen Anklageberichtes an.

Bauchart erklärte, daß 22 Schnellschreiber mit Kopirung der Beläge beschäftigt seien. Sobald der Druck derselben vollendet, könne die öffentliche Diskussion derselben beginnen. Wenn die Kommission einige dieser Beläge zurückhalte, so geschehe dieß im Interesse des Landfriedens.

v. Morney, empört über den Druck der Beläge, gibt seine Demission als Glied der Untersuchungs-Kommission.

Die Diskussion wird auf Sonnabend festgesetzt und die Versammlung kehrt zur Tagesordnung zurück.

- (Nach 4 Uhr). Das Prinzip der Kaution einmal durchgesetzt, bot die artikelweise Berathung des ministeriellen Entwurfs nur sekundäres Interesse.

Der einzige Punkt, ob der Staat denjenigen Journalen, welche bisher 100,000 Franken Kaution gestellt hatten, den Mehrbetrag (die jetzige Kaution beträgt nur 24,000 Franken) in baar oder Renten zurückbezahlen sollen, gab zu einer unerheblichen Debatte Veranlassung. Mehrere Glieder schlugen vor, ihnen denselben sofort in Renten zurückzugeben, während der ministerielle Entwurf sich sechs Monate ausbedingt, und dann es in baarem Gelde zu thun verspricht.

Die Opposition wurde auch in diesem Punkte geschlagen. Der Mehrbetrag wird in 6 Monaten baar zurückgezahlt.

Präsident Marrast schritt nun zur Abstimmung über den Gesammtentwurf. Fast zwei Drittheile der Versammlung erhoben sich für denselben.

Dies Gesetz ist also angenommen. Es herrscht einige Minuten lang Agitation im Saale.

Die Presse ist somit mit 24,000 Franken per Journal moralisirt.

Wichtig bei dem neuen Gesetz ist, daß die Kaution vorzüglich zu den Strafen verwandt werden soll, wodurch der Redakteur dem Geranten völlig unterworfen wird.

Marrast las demnächst den Appendix zum Kautionsprinzip, nämlich das neue Strafgesetz.

Tranchan oder Tronchon ergriff das Wort, um dasselbe zu amendemiren.

Mehrere andere Amendements werden dem Präsidenten zugestellt. Da dieselben vorher gedruckt werden müssen, um dann vertheilt zu werden, so wurde die Diskussion auf morgen verschoben, und die Sitzung kurz vor 6 Uhr geschlossen.

Belgien.
S Antwerpen, 9. Aug.

Die belgischen Angeklagten in dem Prozesse Risquons-Tout stehen vor den Assisen. Die Belgier sind hoch erfreut, auch ihre "Insurgenten" zu haben. Sie geben dieser Posse eine politische Wichtigkeit, die uns höchst komisch erscheinen muß. "Es handelte sich um noch weit Schlimmeres als darum, die Belgier zu republikanisiren; es handelte sich darum, sie zu französiren." Manweiß, wie die sogenannten "belgischen Legionen" mit vollem Dampf über die Gränzen in's belgische Gebiet eindrangen und es den Belgiern ein Leichtes war, sie mit offnen Armen und offnen Kanonen zu empfangen. Die Franzosen haben von den Belgiern gesagt, sie seien halbe Affen und halbe Beduinen: Nun wollen sie zeigen, daß sie weder Beduinen noch Affen sind. Sie brauchen keine Revolution, wie die Franzosen zu machen. Ihre Konstitution und ihr flämisches Elend können sich in voller Freiheit auf gesetzmäßigem Wege entwickeln. Die Franzosen haben Unrecht, die Belgier halbe Affen und halbe Beduinen zu heißen; sie sind Affen und Beduinen in ihrer vollkommenen Verkommenheit Die Franzosen haben ihre erste Revolution gemacht, ihnen die Holländer vertreiben helfen, ihnen einen König ausgeschlagen, aber eine Königin geliehen.

Da die Franzosen nach 48 nichts wiedernahmen, werden die Belgier wieder frech und pochen auf ihre "Rationalität", die nur in Flandern und im Pauperismus zu finden ist. Vor der Februar-Revolution war es in Frankreich Mode, daß die politischen Anklage-Akten sich durch ihren Styl auszeichneten. Die belgischen Journale haben des Lobens nicht genug für den Styl und die Klarheit und die "Tiefe", welche den Anklageakt von Risquons-Tout zu einem literarischen Meisterwerk machen. - Wir werden auf dieses Meisterwerk zurückkommen. 34 Angeklagte antworten auf den Appell des Präsidenten. Unter ihnen ist der 80jährige französische General Mellinet, der ihnen die Holländer damals aus Maestricht vertrieb.

Großbritannien.
* London, 9. Aug.

Oberhaus vom 8. Aug. Lord Stanley interpellirt über die jetzigen Beziehungen Englands zu dem Königreiche beider Sicilien. Lord Lansdowne erklärt, daß sich England hauptsächlich auf ein Aussprechen seiner Ansicht über die Differenzen zwischen Neapel und Sicilien beschränkt und für Beibehaltung der Verbindung derselben unter für beide Theile günstigen Bedingungen gewirkt habe. Als dies nicht gelang, habe die englische Regierung darauf hingearbeitet, das ein neapolitanischer Prinz zum König von Sicilien ernannt würde. Die Haltung Siciliens sei aber der Art gewesen, daß alle Anstrengungen gescheitert; es habe alsdann England lediglich die monarchische statt der republikanischen Regierungsform bevorwortet und hinzugefügt, daß es einen italienischen Prinzen am liebsten an der Spitze Siciliens sehen würde. Uebrigens habe die Ankunft der englischen Flotte unter Admiral Parker vor Neapel keinen Bezug auf die Unterhandlungen wegen Siciliens. Lord Stanley fand die Antwort in keiner Weise befriedigend. Er verlangte ausdrückliche Erklärung, ob die englische Flotte die Expedition gegen Sicilien zu verhindern beauftragt sei. Lord Lansdowne lehnte jede Antwort, als dem öffentlichen Interesse nachtheilig, ab. Das erste Lesen einer Bill zur Unterdrückung ungesetzlicher Vereine und Clubs machte den Beschluß.

London.

Unterhaus, vom 8. August. Die Sitzung beginnt um 8. Uhr durch Verlesung des offiziellen Schreibens vom Lordlieutenant, worin er die Verhaftung von S. O'Brien anzeigt. Es folgten eine Menge der verschiedensten Bills und Gegenstände, die für das Ausland von geringem Interesse sind. Dagegen entspann sich eine höchst lebhafte und lange Debatte über Hrn. Berkeley's Motion: "daß es ersprießlich ist, die Stimmen der Wähler bei der Ernennung von Parlamentsmitgliedern auf dem Wege des Ballotirens einzusammeln." Bei der Zusammensetzung des Unterhauses kann man sich leicht denken, welch erbitterten Widerstand Berkeley's Antrag auf geheime Abstimmung finden mußte. Es wurden viele schöne Sachen für und wider zu Tage gefördert. Die Hauptkämpfer für geheime Abstimmung waren Berkeley selbst und dann Oberst Thompson und Cobden; gegen Lord J. Russell, Oberst Sibthorp und Urquhart. Bei der Abstimmung waren 86 gegen, 81 für Berkeley's Motion; sie wurde also nur mit der Majorität von 5 Stimmen verworfen.

* Dublin, 8. Aug.

Heute ist der Prozeß gegen Duffy und Genossen wegen Aufruhr und Hochverrath eröffnet worden. Die Anklageakte wurde verlesen. Duffy's Vertheidiger verlangte Abschrift oder so langsames Verlesen des Aktenstückes, daß es nachgeschrieben werden könne. Der Gerichtshof vertagte sich, damit der Staatsanwalt bis morgen sich überlegen möge, ob er Abschrift geben will oder nicht. Hulme empfing heute die Belohnung von 500 Pf Sterl., die auf den Kopf S. O'Brien's ausgesetzt worden. Die Frau des Letztern hat Erlaubniß erhalten, ihren Mann zu besuchen. Die Angriffe bewaffneten Landvolkes gegen die Post im Süden dauern fort.

Rußland.
Petersburg, 3. August.

Das Journal de St. Petersbourg meldet: "Die Ereignisse, welche kürzlich in den Donau-Fürstenthümern eingetreten sind, haben Se. Majestät den Kaiser genöthigt, temporär ein Truppenkorps zur Wiederherstellung der Ordnung in Uebereinstimmung und Gemeinschaft mit demjenigen, welches die ottomanische Pforte ihrerseits dahin sendet, dort einrücken zu lassen. Die Motive zu diesem Entschluß und die politischen Erwägungen, welche sich daran knüpfen, sind von dem Kaiserlichen Kabinet seinen Repräsentanten im Auslande in einer vom 31. Juli datirten Depesche entwickelt worden, mit dem Befehl, dieselbe zur Kenntniß der Regierungen und des Publikums von Europa zu bringen." Am Schluß dieser Note heißt es: "Da man sich leider gewöhnt hat, die Politik Rußlands spitzfindig zu beurtheilen, in ihr zu suchen, was nicht darin liegt, und da es überdies der antisozialen Partei, die nur einen allgemeinen Brand will, darum zu thun ist, die öffentliche Meinung zu beunruhigen, zu erbittern, so zweifeln wir nicht, daß die von uns vorgenommene Bewegung über unsere Gränzen wie gewöhnlich die falschesten Voraussetzungen veranlassen wird. Man wird sagen, man hat schon gesagt, diese Bewegung sei nur ein erster Schritt unserer übergreifenden Politik, wir warteten nur auf einen Vorwand, um unsere Streitkräfte vorrücken zu lassen, wir marschirten nur mit dem vorhergefaßten Entschluß in die Fürstenthümer, sie nicht wieder zu verlassen, und, den überkommenen Vergrößerungsplänen gemäß, mit denen Rußland dem türkischen Reich gegenüber umgehe, beuteten wir zu deren Verwirklichung die Ohnmacht und die Verlegenheiten aus, in welche das westliche Europa durch die sozialen Wirren gestürzt sei. Wir haben allen diesen Vermuthungen nur eine sehr einfache Thatsache entgegenzustellen: wir rücken in die Moldau im Einverständniß mit der ottomanischen Pforte ein, und unsere Truppen werden dort eintretenden Falls nur in Verbindung mit den ihrigen handeln. Die Vergangenheit antwortet überdies für die Gegenwart. Mehr als einmal haben wir in früheren Zeiten die Fürstenthümer ganz oder theilweise besetzt, und treu dem von uns im voraus gegebenen Wort haben wir sie stets geräumt, sobald die Bedingungen, an die wir unsere Rückkehr geknüpft, erfüllt waren. Eben so werden wir auch diesmal handeln, und so wie in der Wallachei die gesetzliche Ordnung wieder hergestellt sein oder die Pforte hinreichende Gewähr für die künftige Ruhe der beiden Provinzen erlangt zu haben glauben wird, werden unsere Truppen sich zurückziehen und unverzüglich wieder ihre frühere streng defensive Stellung an der Gränze einnehmen.

Donaufürstenthümer.

Nach einer Privatkorrespondenz der Independance aus Kronstadt vom 27. Juli haben die in die Moldau vorgerückten Russen aus Petersburg Befehl erhalten, sich in ihr Gebiet zurückzuziehen. Der russische Konsul und der General Duhamel waren über den Befehl so erstaunt, daß sie nochmals einen Kurier nach Petersburg abschickten und Bestätigung erbitten, bevor der Rückzug ausgeführt wird.

Südamerika.

Briefe aus Bogota (Neu-Granada) vom 16. Juni berichten über Verfolgungen, die der Präsident der Republik, Hr. Mosquera, gegen 2 Blätter: El Aviso u. La Amerika einleiten ließ. Der Erfolg fiel ganz gegen seine Erwartungen aus. Denn die Jury sprach die Angeklagten frei. Der Präsident wollte in seiner Erbitterung die Soldaten zu Werkzeugen seiner Rache gebrauchen. Diese weigerten jedoch den Gehorsam.

Nachtrag.
* Köln, 11. August.

71/2 Uhr Abends. Wir freuen uns, unsern Lesern die soeben erfolgte Freisprechung des Herrn Lassalle mittheilen zu können. Die Geschworenen erklärten nach 21/4 stündiger Berathung mit einfacher Majorität den Angeklagten für schuldig, zu dem Verbrechen "Anleitung" gegeben zu haben, sprachen ihn dagegen frei von der Beschuldigung, Bestechung geübt zu haben. Der Gerichtshof zog sich darauf zurück, und verkündete nach einer kurzen Berathung die vollständige Freisprechung. Das zahlreich versammelte Publikum nahm diese Nachricht mit stürmischem Jubel auf.

Handels-Nachrichten. [irrelevantes Material]
[Gerichtsprotokoll] Kriminal-Prozedur gegen Ferdinand Lassalle wegen Verleitung zum Diebstahl.

(Fortsetzung.)

Z. Am folgenden Tage sei Oppenheim zuerst wieder in Aachen erschienen, später Mendelssohn, in Fuhrmannskleidern, mit abrasirtem Bart. Er sei durch das Fenster in das Hotel eingestiegen, habe dann von Lassalle Geld zur weitern Reise empfangen. Lassalle und Oppenheim seien am andern Tage nach Köln gefahren, aber in verschiedenen Gasthöfen eingekehrt. - Später sei Lassalle mit dem Grafen Paul nach Heidelberg gereist, um den dort studirenden ältesten Sohn des Grafen Alfred zu bewegen seiner Mutter zur Abschließung eines Vergleiches behilflich zu sein. - Während des Aufenthalts im Hotel "Belle Vue" in Deutz sei der Schließer Crones oft zu Lassalle gekommen, er selber habe Lassalle zu Werder begleitet, und vor der Thüre gestanden, als die Papiere vernichtet wurden. - Im Dezember 1846 ist Zeuge nach Berlin gereist, um seine Familie zu besuchen; Lassalle war währenddem in Paris. Dort sei der Brief an die Meyendorf lithographirt und verbreitet worden. - Die Prodigalitätsklage gegen den Grafen, für deren Verfasser er den Advokat Pfeiffer in Altenkirchen halte, sei von Lassalle zu Koblenz in Druck gegeben worden. - Im März 1847 sei er mit Lassalle im Schönsteinschen gewesen; Lassalle habe in Wissen eine Adresse an den König unterschreiben lassen. Lölgen habe die Reise mitgemacht und sei für den Oberprokurator ausgegeben worden. - Am 26. März sei er aus Lassalles Dienst getreten, weil er mit diesen schmutzigen und gefährlichen Dingen nicht länger habe zu thun haben wollen.

Pr. Hat Ihnen Jemand Anerbietungen gemacht, zum Grafen überzugehen; ist Ihnen Geld geboten worden zur Errichtung einer Wirthschaft in Berlin?

Z. Nein, den Viktualienhandel habe ich mit dem Gelde angefangen, das ich mir erspart hatte. - Niemand hat mich verleitet gegen Lassalle zu zeugen. - Der Zeuge erklärt sodann, Lassalle habe später in Berlin ihn aufgesucht, um ihn zu bewegen, sein Zeugniß zurückzuhalten. Er habe das abgelehnt und sei dann von Lassalle verklagt worden, weil er von diesem noch einen Livreemantel besessen habe, der ihm beim Austritt aus dem Dienst nicht abgefordert worden sei.

A. Ich schicke voran daß ich durch 15 Zeugen, die ich geladen, durch schriftliche Beweisstücke etc. beweisen werde, daß der Zeuge bestochen ist. Ich werde eben so durch die schlagendsten Beweise seine Aussage in den zahlreichsten und wesentlichsten Punkten widerlegen. Doch kann dies nicht jetzt geschehen, da ich dazu der Aussagen vieler Zeugen bedarf, die erst später vernommen werden. Nur einige Fragen also vorläufig:

Der Zeuge hat gesagt, es wäre von irgend wem ein Versuch auf ihn gemacht worden ihn für die Partei des Grafen H. zu gewinnen. Dies steht in Widerspruch damit, daß er selbst in seiner letzten Vernehmung erklärt hat: "Wenn Paul Kurz geäußert haben soll, ich theile ihm alles mit und sei von ihm für die Sache des Grafen gewonnen, so hat er dies gegen alle Wahrheit behauptet. Im Gegentheil habe ich den P. Kurz immer zurückgewiesen wenn er darauf anspielte daß ich eine zweideutige Rolle spielen möchte." Demnach hat also doch im Widerspruch mit der vorherigen Erklärung des Hoppe der Kurz solche Versuche auf ihn gemacht.

Hoppe. Der Kurz hat mir nie derart so etwas zugemuthet.

Pr. Aber indirekt?

Hoppe stottert.

Angekl. Ob Hoppe nicht selbst eingestehen müsse, unmittelbar nach meiner ersten Verhaftung im April 47 im Solde und Auftrage des v. Stockum und in seiner wie des Arnold Goedsche Gesellschaft, eine Reise nach Breslau gemacht zu haben, um eine gewisse Marie Stephan daselbst zu einem nachtheiligen Zeugnisse gegen die Gräfin in dem Ehescheidungs-Prozesse derselben zu veranlassen, welchen Antrag die Marie Stephan jedoch entschieden abgewiesen habe.

Antw. Ja, ich bin im April 1847 mit dem v. Stockum deshalb dahin gereist.

Frage. Wie er dazu gekommen sei, unmittelbar nach seinem Austritt aus meinem Dienste eine solche Reise im Dienste meiner Gegner und im feindseligen Sinne gegen mich und die Gräfin anzutreten.

Antw. Der Stockum bat mich darum, ich möchte es ihm zu Gefallen thun, und dann wollte ich mir auch einmal Breslau ansehen.

Angekl. Ob diese Reise zwischen Hoppe und Stockum nicht schon im März verabredet war, als Ersterer noch in meinem Dienste stand?

Antw. Nein. Ich traf den Stockum zufällig in Berlin, und da bat er mich darum.

Angekl. Es wird dies später konstatirt werden, ob nicht Hoppe den von Stockum gleich bei seiner Ankunft in Berlin auf dem Eisenbahnhofe empfangen habe?

Hoppe (nach einigem Zögern.) Ja, zufällig war ich gerade auf dem Eisenbahnhofe, als Stockum ankam.

Angekl. Ob Hoppe nicht, als er zu der Mendelsohnschen Assisensitzung (den 10. Februar 1848) nach Köln gekommen, den von Stockum in dem Rheinischen Hof besucht habe?

Hoppe. Ich habe ihn zufällig im Rhein. Hof getroffen, und da bin ich mit ihm in den Salon hineingegangen.

Angekl. Weshalb er sich denn in den Rheinischen Hof begeben habe?

Hoppe. (Zögernd). Ich wollte an den Rhein gehen (Gelächter im Publikum) und ich wollte . . . . einen Schoppen Wein trinken.

Angekl. Ob er nicht bei diesem Besuch 50 Thlr. von dem Stockum erhalten habe?

Hoppe. Ich hatte 50 Thlr. Zeugengebühren vom Gericht in Silber erhalten, diese wollte ich mir in Papier wechseln, und wechselte sie mir bei v. Stockum.

Angekl. Ob er nicht den Kellner Dieffenbach im Rheinischen Hof, dem er 21/2 Thlr. Spielschuld schuldete, als dieser ihn deshalb bei einem Besuch im Rhein. Hofe mahnte, angewiesen habe, er möchte sich dieselbe durch den v. Stockum für seine Rechnung auszahlen lassen?

Hoppe. Nein, ich sagte dem Dieffenbach, es sei eine Spielschuld und ich wolle sie ihm nicht bezahlen.

Angekl. Es wird dies konstatirt werden.

Ferner: Der Zeuge hat heute gesagt, er wäre nicht Augenzeuge gewesen, als ich dem Paul Kurz eine Visitenkarte der Meyendorf mit dem angeblichen Auftrag gab, ich den Brief an dieselbe auf der Post einhändigen zu lassen.

Hoppe. Nein, ich war nicht dabei, P. Kurz hat es mir erzählt.

Angekl. Aber in seiner Vernehmung vom 8. Juni und 5. Aug. deponirte er darüber als Augenzeuge. Es heißt dort: "Lassalle übergab dem P. Kurz eine Visitenkarte der Fr. v. Meyendorf, welche diese früher bei ihm abgegeben. Es muß daraus geschlossen werden, daß er dabei Augenzeuge sein wollte.

Pr. Wenigstens kann dies aus diesen Worten geschlossen werden.

Angekl. Hoppe sagte damals, die v. Meyendorf habe diese Visitenkarte bei mir abgegeben. Sie muß mich also besucht haben. Als mein Diener müsse Hoppe davon wissen. Hat mich die v. M. besucht?

Hoppe. Ich weiß es nicht.

Angekl. In seiner letzten Vernehmung leugnet Hoppe je davon etwas ausgesagt zu haben, daß ich auch seinen Landwehrpaß dem Kurz zum Zweck der Unterschlagung jenes Briefes mitgegeben. Ob er auch nicht heute dabei bleibe.

Hoppe. Ich habe nie von meinem Landwehrpaß dabei gesprochen, es ist auch nicht wahr.

Angekl. Aber in seiner Aussage vom 8. Juni sagt Hoppe wörtlich, daß ich dem P. Kurz nebst der Visitenkarte auch seinen (Hoppe's) Landwehrpaß zu diesem Zweck gegeben.

Präsident. In der That, da steht es ausdrücklich. Woher kommt das, Zeuge?

Hoppe schweigt.

Angekl. Aber als nun Kurz diesen Brief von der Post mir überbrachte und mir einhändigte war Hoppe hierbei zugegen?

Zeuge. Ja, dabei war ich zugegen. Der Brief trug den Poststempel vom 28. Juli. Lassalle nahm ihn dem Kurz ab und ging damit sofort hinauf zur Gräfin, welche auf der 1. Etage wohnte, um ihn ihr zu bringen.

Angekl. Erinnert sich der Zeuge dessen genau, daß ich den Brief von Kurz empfing und sofort hinaufging, ihn der Gräfin zu bringen?

Zeuge. Auf das Allergenauste. Ich war dabei.

(Fortsetzung folgt.)

Nach einer Pause nahm Louis Blanc das Wort und trug, von der Tagesordnung abweichend, auf Beschleunigung der Diskussion des berüchtigten Bauchartschen Anklageberichtes an.

Bauchart erklärte, daß 22 Schnellschreiber mit Kopirung der Beläge beschäftigt seien. Sobald der Druck derselben vollendet, könne die öffentliche Diskussion derselben beginnen. Wenn die Kommission einige dieser Beläge zurückhalte, so geschehe dieß im Interesse des Landfriedens.

v. Morney, empört über den Druck der Beläge, gibt seine Demission als Glied der Untersuchungs-Kommission.

Die Diskussion wird auf Sonnabend festgesetzt und die Versammlung kehrt zur Tagesordnung zurück.

‒ (Nach 4 Uhr). Das Prinzip der Kaution einmal durchgesetzt, bot die artikelweise Berathung des ministeriellen Entwurfs nur sekundäres Interesse.

Der einzige Punkt, ob der Staat denjenigen Journalen, welche bisher 100,000 Franken Kaution gestellt hatten, den Mehrbetrag (die jetzige Kaution beträgt nur 24,000 Franken) in baar oder Renten zurückbezahlen sollen, gab zu einer unerheblichen Debatte Veranlassung. Mehrere Glieder schlugen vor, ihnen denselben sofort in Renten zurückzugeben, während der ministerielle Entwurf sich sechs Monate ausbedingt, und dann es in baarem Gelde zu thun verspricht.

Die Opposition wurde auch in diesem Punkte geschlagen. Der Mehrbetrag wird in 6 Monaten baar zurückgezahlt.

Präsident Marrast schritt nun zur Abstimmung über den Gesammtentwurf. Fast zwei Drittheile der Versammlung erhoben sich für denselben.

Dies Gesetz ist also angenommen. Es herrscht einige Minuten lang Agitation im Saale.

Die Presse ist somit mit 24,000 Franken per Journal moralisirt.

Wichtig bei dem neuen Gesetz ist, daß die Kaution vorzüglich zu den Strafen verwandt werden soll, wodurch der Redakteur dem Geranten völlig unterworfen wird.

Marrast las demnächst den Appendix zum Kautionsprinzip, nämlich das neue Strafgesetz.

Tranchan oder Tronchon ergriff das Wort, um dasselbe zu amendemiren.

Mehrere andere Amendements werden dem Präsidenten zugestellt. Da dieselben vorher gedruckt werden müssen, um dann vertheilt zu werden, so wurde die Diskussion auf morgen verschoben, und die Sitzung kurz vor 6 Uhr geschlossen.

Belgien.
S Antwerpen, 9. Aug.

Die belgischen Angeklagten in dem Prozesse Risquons-Tout stehen vor den Assisen. Die Belgier sind hoch erfreut, auch ihre „Insurgenten“ zu haben. Sie geben dieser Posse eine politische Wichtigkeit, die uns höchst komisch erscheinen muß. „Es handelte sich um noch weit Schlimmeres als darum, die Belgier zu republikanisiren; es handelte sich darum, sie zu französiren.“ Manweiß, wie die sogenannten „belgischen Legionen“ mit vollem Dampf über die Gränzen in's belgische Gebiet eindrangen und es den Belgiern ein Leichtes war, sie mit offnen Armen und offnen Kanonen zu empfangen. Die Franzosen haben von den Belgiern gesagt, sie seien halbe Affen und halbe Beduinen: Nun wollen sie zeigen, daß sie weder Beduinen noch Affen sind. Sie brauchen keine Revolution, wie die Franzosen zu machen. Ihre Konstitution und ihr flämisches Elend können sich in voller Freiheit auf gesetzmäßigem Wege entwickeln. Die Franzosen haben Unrecht, die Belgier halbe Affen und halbe Beduinen zu heißen; sie sind Affen und Beduinen in ihrer vollkommenen Verkommenheit Die Franzosen haben ihre erste Revolution gemacht, ihnen die Holländer vertreiben helfen, ihnen einen König ausgeschlagen, aber eine Königin geliehen.

Da die Franzosen nach 48 nichts wiedernahmen, werden die Belgier wieder frech und pochen auf ihre „Rationalität“, die nur in Flandern und im Pauperismus zu finden ist. Vor der Februar-Revolution war es in Frankreich Mode, daß die politischen Anklage-Akten sich durch ihren Styl auszeichneten. Die belgischen Journale haben des Lobens nicht genug für den Styl und die Klarheit und die „Tiefe“, welche den Anklageakt von Risquons-Tout zu einem literarischen Meisterwerk machen. ‒ Wir werden auf dieses Meisterwerk zurückkommen. 34 Angeklagte antworten auf den Appell des Präsidenten. Unter ihnen ist der 80jährige französische General Mellinet, der ihnen die Holländer damals aus Maestricht vertrieb.

Großbritannien.
* London, 9. Aug.

Oberhaus vom 8. Aug. Lord Stanley interpellirt über die jetzigen Beziehungen Englands zu dem Königreiche beider Sicilien. Lord Lansdowne erklärt, daß sich England hauptsächlich auf ein Aussprechen seiner Ansicht über die Differenzen zwischen Neapel und Sicilien beschränkt und für Beibehaltung der Verbindung derselben unter für beide Theile günstigen Bedingungen gewirkt habe. Als dies nicht gelang, habe die englische Regierung darauf hingearbeitet, das ein neapolitanischer Prinz zum König von Sicilien ernannt würde. Die Haltung Siciliens sei aber der Art gewesen, daß alle Anstrengungen gescheitert; es habe alsdann England lediglich die monarchische statt der republikanischen Regierungsform bevorwortet und hinzugefügt, daß es einen italienischen Prinzen am liebsten an der Spitze Siciliens sehen würde. Uebrigens habe die Ankunft der englischen Flotte unter Admiral Parker vor Neapel keinen Bezug auf die Unterhandlungen wegen Siciliens. Lord Stanley fand die Antwort in keiner Weise befriedigend. Er verlangte ausdrückliche Erklärung, ob die englische Flotte die Expedition gegen Sicilien zu verhindern beauftragt sei. Lord Lansdowne lehnte jede Antwort, als dem öffentlichen Interesse nachtheilig, ab. Das erste Lesen einer Bill zur Unterdrückung ungesetzlicher Vereine und Clubs machte den Beschluß.

London.

Unterhaus, vom 8. August. Die Sitzung beginnt um 8. Uhr durch Verlesung des offiziellen Schreibens vom Lordlieutenant, worin er die Verhaftung von S. O'Brien anzeigt. Es folgten eine Menge der verschiedensten Bills und Gegenstände, die für das Ausland von geringem Interesse sind. Dagegen entspann sich eine höchst lebhafte und lange Debatte über Hrn. Berkeley's Motion: „daß es ersprießlich ist, die Stimmen der Wähler bei der Ernennung von Parlamentsmitgliedern auf dem Wege des Ballotirens einzusammeln.“ Bei der Zusammensetzung des Unterhauses kann man sich leicht denken, welch erbitterten Widerstand Berkeley's Antrag auf geheime Abstimmung finden mußte. Es wurden viele schöne Sachen für und wider zu Tage gefördert. Die Hauptkämpfer für geheime Abstimmung waren Berkeley selbst und dann Oberst Thompson und Cobden; gegen Lord J. Russell, Oberst Sibthorp und Urquhart. Bei der Abstimmung waren 86 gegen, 81 für Berkeley's Motion; sie wurde also nur mit der Majorität von 5 Stimmen verworfen.

* Dublin, 8. Aug.

Heute ist der Prozeß gegen Duffy und Genossen wegen Aufruhr und Hochverrath eröffnet worden. Die Anklageakte wurde verlesen. Duffy's Vertheidiger verlangte Abschrift oder so langsames Verlesen des Aktenstückes, daß es nachgeschrieben werden könne. Der Gerichtshof vertagte sich, damit der Staatsanwalt bis morgen sich überlegen möge, ob er Abschrift geben will oder nicht. Hulme empfing heute die Belohnung von 500 Pf Sterl., die auf den Kopf S. O'Brien's ausgesetzt worden. Die Frau des Letztern hat Erlaubniß erhalten, ihren Mann zu besuchen. Die Angriffe bewaffneten Landvolkes gegen die Post im Süden dauern fort.

Rußland.
Petersburg, 3. August.

Das Journal de St. Petersbourg meldet: „Die Ereignisse, welche kürzlich in den Donau-Fürstenthümern eingetreten sind, haben Se. Majestät den Kaiser genöthigt, temporär ein Truppenkorps zur Wiederherstellung der Ordnung in Uebereinstimmung und Gemeinschaft mit demjenigen, welches die ottomanische Pforte ihrerseits dahin sendet, dort einrücken zu lassen. Die Motive zu diesem Entschluß und die politischen Erwägungen, welche sich daran knüpfen, sind von dem Kaiserlichen Kabinet seinen Repräsentanten im Auslande in einer vom 31. Juli datirten Depesche entwickelt worden, mit dem Befehl, dieselbe zur Kenntniß der Regierungen und des Publikums von Europa zu bringen.“ Am Schluß dieser Note heißt es: „Da man sich leider gewöhnt hat, die Politik Rußlands spitzfindig zu beurtheilen, in ihr zu suchen, was nicht darin liegt, und da es überdies der antisozialen Partei, die nur einen allgemeinen Brand will, darum zu thun ist, die öffentliche Meinung zu beunruhigen, zu erbittern, so zweifeln wir nicht, daß die von uns vorgenommene Bewegung über unsere Gränzen wie gewöhnlich die falschesten Voraussetzungen veranlassen wird. Man wird sagen, man hat schon gesagt, diese Bewegung sei nur ein erster Schritt unserer übergreifenden Politik, wir warteten nur auf einen Vorwand, um unsere Streitkräfte vorrücken zu lassen, wir marschirten nur mit dem vorhergefaßten Entschluß in die Fürstenthümer, sie nicht wieder zu verlassen, und, den überkommenen Vergrößerungsplänen gemäß, mit denen Rußland dem türkischen Reich gegenüber umgehe, beuteten wir zu deren Verwirklichung die Ohnmacht und die Verlegenheiten aus, in welche das westliche Europa durch die sozialen Wirren gestürzt sei. Wir haben allen diesen Vermuthungen nur eine sehr einfache Thatsache entgegenzustellen: wir rücken in die Moldau im Einverständniß mit der ottomanischen Pforte ein, und unsere Truppen werden dort eintretenden Falls nur in Verbindung mit den ihrigen handeln. Die Vergangenheit antwortet überdies für die Gegenwart. Mehr als einmal haben wir in früheren Zeiten die Fürstenthümer ganz oder theilweise besetzt, und treu dem von uns im voraus gegebenen Wort haben wir sie stets geräumt, sobald die Bedingungen, an die wir unsere Rückkehr geknüpft, erfüllt waren. Eben so werden wir auch diesmal handeln, und so wie in der Wallachei die gesetzliche Ordnung wieder hergestellt sein oder die Pforte hinreichende Gewähr für die künftige Ruhe der beiden Provinzen erlangt zu haben glauben wird, werden unsere Truppen sich zurückziehen und unverzüglich wieder ihre frühere streng defensive Stellung an der Gränze einnehmen.

Donaufürstenthümer.

Nach einer Privatkorrespondenz der Indépendance aus Kronstadt vom 27. Juli haben die in die Moldau vorgerückten Russen aus Petersburg Befehl erhalten, sich in ihr Gebiet zurückzuziehen. Der russische Konsul und der General Duhamel waren über den Befehl so erstaunt, daß sie nochmals einen Kurier nach Petersburg abschickten und Bestätigung erbitten, bevor der Rückzug ausgeführt wird.

Südamerika.

Briefe aus Bogota (Neu-Granada) vom 16. Juni berichten über Verfolgungen, die der Präsident der Republik, Hr. Mosquera, gegen 2 Blätter: El Aviso u. La Amerika einleiten ließ. Der Erfolg fiel ganz gegen seine Erwartungen aus. Denn die Jury sprach die Angeklagten frei. Der Präsident wollte in seiner Erbitterung die Soldaten zu Werkzeugen seiner Rache gebrauchen. Diese weigerten jedoch den Gehorsam.

Nachtrag.
* Köln, 11. August.

71/2 Uhr Abends. Wir freuen uns, unsern Lesern die soeben erfolgte Freisprechung des Herrn Lassalle mittheilen zu können. Die Geschworenen erklärten nach 21/4 stündiger Berathung mit einfacher Majorität den Angeklagten für schuldig, zu dem Verbrechen „Anleitung“ gegeben zu haben, sprachen ihn dagegen frei von der Beschuldigung, Bestechung geübt zu haben. Der Gerichtshof zog sich darauf zurück, und verkündete nach einer kurzen Berathung die vollständige Freisprechung. Das zahlreich versammelte Publikum nahm diese Nachricht mit stürmischem Jubel auf.

Handels-Nachrichten. [irrelevantes Material]
[Gerichtsprotokoll] Kriminal-Prozedur gegen Ferdinand Lassalle wegen Verleitung zum Diebstahl.

(Fortsetzung.)

Z. Am folgenden Tage sei Oppenheim zuerst wieder in Aachen erschienen, später Mendelssohn, in Fuhrmannskleidern, mit abrasirtem Bart. Er sei durch das Fenster in das Hotel eingestiegen, habe dann von Lassalle Geld zur weitern Reise empfangen. Lassalle und Oppenheim seien am andern Tage nach Köln gefahren, aber in verschiedenen Gasthöfen eingekehrt. ‒ Später sei Lassalle mit dem Grafen Paul nach Heidelberg gereist, um den dort studirenden ältesten Sohn des Grafen Alfred zu bewegen seiner Mutter zur Abschließung eines Vergleiches behilflich zu sein. ‒ Während des Aufenthalts im Hotel „Belle Vue“ in Deutz sei der Schließer Crones oft zu Lassalle gekommen, er selber habe Lassalle zu Werder begleitet, und vor der Thüre gestanden, als die Papiere vernichtet wurden. ‒ Im Dezember 1846 ist Zeuge nach Berlin gereist, um seine Familie zu besuchen; Lassalle war währenddem in Paris. Dort sei der Brief an die Meyendorf lithographirt und verbreitet worden. ‒ Die Prodigalitätsklage gegen den Grafen, für deren Verfasser er den Advokat Pfeiffer in Altenkirchen halte, sei von Lassalle zu Koblenz in Druck gegeben worden. ‒ Im März 1847 sei er mit Lassalle im Schönsteinschen gewesen; Lassalle habe in Wissen eine Adresse an den König unterschreiben lassen. Lölgen habe die Reise mitgemacht und sei für den Oberprokurator ausgegeben worden. ‒ Am 26. März sei er aus Lassalles Dienst getreten, weil er mit diesen schmutzigen und gefährlichen Dingen nicht länger habe zu thun haben wollen.

Pr. Hat Ihnen Jemand Anerbietungen gemacht, zum Grafen überzugehen; ist Ihnen Geld geboten worden zur Errichtung einer Wirthschaft in Berlin?

Z. Nein, den Viktualienhandel habe ich mit dem Gelde angefangen, das ich mir erspart hatte. ‒ Niemand hat mich verleitet gegen Lassalle zu zeugen. ‒ Der Zeuge erklärt sodann, Lassalle habe später in Berlin ihn aufgesucht, um ihn zu bewegen, sein Zeugniß zurückzuhalten. Er habe das abgelehnt und sei dann von Lassalle verklagt worden, weil er von diesem noch einen Livreemantel besessen habe, der ihm beim Austritt aus dem Dienst nicht abgefordert worden sei.

A. Ich schicke voran daß ich durch 15 Zeugen, die ich geladen, durch schriftliche Beweisstücke etc. beweisen werde, daß der Zeuge bestochen ist. Ich werde eben so durch die schlagendsten Beweise seine Aussage in den zahlreichsten und wesentlichsten Punkten widerlegen. Doch kann dies nicht jetzt geschehen, da ich dazu der Aussagen vieler Zeugen bedarf, die erst später vernommen werden. Nur einige Fragen also vorläufig:

Der Zeuge hat gesagt, es wäre von irgend wem ein Versuch auf ihn gemacht worden ihn für die Partei des Grafen H. zu gewinnen. Dies steht in Widerspruch damit, daß er selbst in seiner letzten Vernehmung erklärt hat: „Wenn Paul Kurz geäußert haben soll, ich theile ihm alles mit und sei von ihm für die Sache des Grafen gewonnen, so hat er dies gegen alle Wahrheit behauptet. Im Gegentheil habe ich den P. Kurz immer zurückgewiesen wenn er darauf anspielte daß ich eine zweideutige Rolle spielen möchte.“ Demnach hat also doch im Widerspruch mit der vorherigen Erklärung des Hoppe der Kurz solche Versuche auf ihn gemacht.

Hoppe. Der Kurz hat mir nie derart so etwas zugemuthet.

Pr. Aber indirekt?

Hoppe stottert.

Angekl. Ob Hoppe nicht selbst eingestehen müsse, unmittelbar nach meiner ersten Verhaftung im April 47 im Solde und Auftrage des v. Stockum und in seiner wie des Arnold Goedsche Gesellschaft, eine Reise nach Breslau gemacht zu haben, um eine gewisse Marie Stephan daselbst zu einem nachtheiligen Zeugnisse gegen die Gräfin in dem Ehescheidungs-Prozesse derselben zu veranlassen, welchen Antrag die Marie Stephan jedoch entschieden abgewiesen habe.

Antw. Ja, ich bin im April 1847 mit dem v. Stockum deshalb dahin gereist.

Frage. Wie er dazu gekommen sei, unmittelbar nach seinem Austritt aus meinem Dienste eine solche Reise im Dienste meiner Gegner und im feindseligen Sinne gegen mich und die Gräfin anzutreten.

Antw. Der Stockum bat mich darum, ich möchte es ihm zu Gefallen thun, und dann wollte ich mir auch einmal Breslau ansehen.

Angekl. Ob diese Reise zwischen Hoppe und Stockum nicht schon im März verabredet war, als Ersterer noch in meinem Dienste stand?

Antw. Nein. Ich traf den Stockum zufällig in Berlin, und da bat er mich darum.

Angekl. Es wird dies später konstatirt werden, ob nicht Hoppe den von Stockum gleich bei seiner Ankunft in Berlin auf dem Eisenbahnhofe empfangen habe?

Hoppe (nach einigem Zögern.) Ja, zufällig war ich gerade auf dem Eisenbahnhofe, als Stockum ankam.

Angekl. Ob Hoppe nicht, als er zu der Mendelsohnschen Assisensitzung (den 10. Februar 1848) nach Köln gekommen, den von Stockum in dem Rheinischen Hof besucht habe?

Hoppe. Ich habe ihn zufällig im Rhein. Hof getroffen, und da bin ich mit ihm in den Salon hineingegangen.

Angekl. Weshalb er sich denn in den Rheinischen Hof begeben habe?

Hoppe. (Zögernd). Ich wollte an den Rhein gehen (Gelächter im Publikum) und ich wollte . . . . einen Schoppen Wein trinken.

Angekl. Ob er nicht bei diesem Besuch 50 Thlr. von dem Stockum erhalten habe?

Hoppe. Ich hatte 50 Thlr. Zeugengebühren vom Gericht in Silber erhalten, diese wollte ich mir in Papier wechseln, und wechselte sie mir bei v. Stockum.

Angekl. Ob er nicht den Kellner Dieffenbach im Rheinischen Hof, dem er 21/2 Thlr. Spielschuld schuldete, als dieser ihn deshalb bei einem Besuch im Rhein. Hofe mahnte, angewiesen habe, er möchte sich dieselbe durch den v. Stockum für seine Rechnung auszahlen lassen?

Hoppe. Nein, ich sagte dem Dieffenbach, es sei eine Spielschuld und ich wolle sie ihm nicht bezahlen.

Angekl. Es wird dies konstatirt werden.

Ferner: Der Zeuge hat heute gesagt, er wäre nicht Augenzeuge gewesen, als ich dem Paul Kurz eine Visitenkarte der Meyendorf mit dem angeblichen Auftrag gab, ich den Brief an dieselbe auf der Post einhändigen zu lassen.

Hoppe. Nein, ich war nicht dabei, P. Kurz hat es mir erzählt.

Angekl. Aber in seiner Vernehmung vom 8. Juni und 5. Aug. deponirte er darüber als Augenzeuge. Es heißt dort: „Lassalle übergab dem P. Kurz eine Visitenkarte der Fr. v. Meyendorf, welche diese früher bei ihm abgegeben. Es muß daraus geschlossen werden, daß er dabei Augenzeuge sein wollte.

Pr. Wenigstens kann dies aus diesen Worten geschlossen werden.

Angekl. Hoppe sagte damals, die v. Meyendorf habe diese Visitenkarte bei mir abgegeben. Sie muß mich also besucht haben. Als mein Diener müsse Hoppe davon wissen. Hat mich die v. M. besucht?

Hoppe. Ich weiß es nicht.

Angekl. In seiner letzten Vernehmung leugnet Hoppe je davon etwas ausgesagt zu haben, daß ich auch seinen Landwehrpaß dem Kurz zum Zweck der Unterschlagung jenes Briefes mitgegeben. Ob er auch nicht heute dabei bleibe.

Hoppe. Ich habe nie von meinem Landwehrpaß dabei gesprochen, es ist auch nicht wahr.

Angekl. Aber in seiner Aussage vom 8. Juni sagt Hoppe wörtlich, daß ich dem P. Kurz nebst der Visitenkarte auch seinen (Hoppe's) Landwehrpaß zu diesem Zweck gegeben.

Präsident. In der That, da steht es ausdrücklich. Woher kommt das, Zeuge?

Hoppe schweigt.

Angekl. Aber als nun Kurz diesen Brief von der Post mir überbrachte und mir einhändigte war Hoppe hierbei zugegen?

Zeuge. Ja, dabei war ich zugegen. Der Brief trug den Poststempel vom 28. Juli. Lassalle nahm ihn dem Kurz ab und ging damit sofort hinauf zur Gräfin, welche auf der 1. Etage wohnte, um ihn ihr zu bringen.

Angekl. Erinnert sich der Zeuge dessen genau, daß ich den Brief von Kurz empfing und sofort hinaufging, ihn der Gräfin zu bringen?

Zeuge. Auf das Allergenauste. Ich war dabei.

(Fortsetzung folgt.)

<TEI>
  <text>
    <body>
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        <div xml:id="ar073b_004" type="jArticle">
          <pb facs="#f0002" n="0374"/>
          <p>Nach einer Pause nahm Louis Blanc das Wort und trug, von der Tagesordnung                         abweichend, auf Beschleunigung der Diskussion des berüchtigten Bauchartschen                         Anklageberichtes an.</p>
          <p>Bauchart erklärte, daß 22 Schnellschreiber mit Kopirung der Beläge                         beschäftigt seien. Sobald der Druck derselben vollendet, könne die                         öffentliche Diskussion derselben beginnen. Wenn die Kommission einige dieser                         Beläge zurückhalte, so geschehe dieß im Interesse des Landfriedens.</p>
          <p>v. <hi rendition="#g">Morney,</hi> empört über den Druck der Beläge, gibt                         seine Demission als Glied der Untersuchungs-Kommission.</p>
          <p>Die Diskussion wird auf Sonnabend festgesetzt und die Versammlung kehrt zur                         Tagesordnung zurück.</p>
          <p>&#x2012; (Nach 4 Uhr). Das Prinzip der Kaution einmal durchgesetzt, bot die                         artikelweise Berathung des ministeriellen Entwurfs nur sekundäres                         Interesse.</p>
          <p>Der einzige Punkt, ob der Staat denjenigen Journalen, welche bisher 100,000                         Franken Kaution gestellt hatten, den Mehrbetrag (die jetzige Kaution beträgt                         nur 24,000 Franken) in baar oder Renten zurückbezahlen sollen, gab zu einer                         unerheblichen Debatte Veranlassung. Mehrere Glieder schlugen vor, ihnen                         denselben <hi rendition="#g">sofort in Renten</hi> zurückzugeben, während                         der ministerielle Entwurf sich sechs Monate ausbedingt, und dann es in                         baarem Gelde zu thun verspricht.</p>
          <p>Die Opposition wurde auch in diesem Punkte geschlagen. Der Mehrbetrag wird in                         6 Monaten baar zurückgezahlt.</p>
          <p>Präsident Marrast schritt nun zur Abstimmung über den Gesammtentwurf. Fast                         zwei Drittheile der Versammlung erhoben sich für denselben.</p>
          <p>Dies Gesetz ist also angenommen. Es herrscht einige Minuten lang Agitation im                         Saale.</p>
          <p>Die Presse ist somit mit 24,000 Franken per Journal moralisirt.</p>
          <p>Wichtig bei dem neuen Gesetz ist, daß die Kaution vorzüglich zu den Strafen                         verwandt werden soll, wodurch der Redakteur dem Geranten völlig unterworfen                         wird.</p>
          <p>Marrast las demnächst den Appendix zum Kautionsprinzip, nämlich das neue                         Strafgesetz.</p>
          <p>Tranchan oder Tronchon ergriff das Wort, um dasselbe zu amendemiren.</p>
          <p>Mehrere andere Amendements werden dem Präsidenten zugestellt. Da dieselben                         vorher gedruckt werden müssen, um dann vertheilt zu werden, so wurde die                         Diskussion auf morgen verschoben, und die Sitzung kurz vor 6 Uhr                         geschlossen.</p>
        </div>
      </div>
      <div n="1">
        <head>Belgien.</head>
        <div xml:id="ar073b_005" type="jArticle">
          <head><bibl><author>S</author></bibl> Antwerpen, 9. Aug.</head>
          <p>Die belgischen Angeklagten in dem Prozesse Risquons-Tout stehen vor den                         Assisen. Die Belgier sind hoch erfreut, auch ihre &#x201E;Insurgenten&#x201C; zu haben.                         Sie geben dieser Posse eine politische Wichtigkeit, die uns höchst komisch                         erscheinen muß. &#x201E;Es handelte sich um noch weit Schlimmeres als darum, die                         Belgier zu republikanisiren; es handelte sich darum, sie zu französiren.&#x201C;                         Manweiß, wie die sogenannten &#x201E;belgischen Legionen&#x201C; mit vollem Dampf über die                         Gränzen in's belgische Gebiet eindrangen und es den Belgiern ein Leichtes                         war, sie mit offnen Armen und offnen Kanonen zu empfangen. Die Franzosen                         haben von den Belgiern gesagt, sie seien halbe Affen und halbe Beduinen: Nun                         wollen sie zeigen, daß sie weder Beduinen noch Affen sind. Sie brauchen                         keine Revolution, wie die Franzosen zu machen. Ihre Konstitution und ihr                         flämisches Elend können sich in voller Freiheit auf gesetzmäßigem Wege                         entwickeln. Die Franzosen haben Unrecht, die Belgier halbe Affen und halbe                         Beduinen zu heißen; sie sind Affen und Beduinen in ihrer vollkommenen                         Verkommenheit Die Franzosen haben ihre erste Revolution gemacht, ihnen die                         Holländer vertreiben helfen, ihnen einen König ausgeschlagen, aber eine                         Königin geliehen.</p>
          <p>Da die Franzosen nach 48 nichts wiedernahmen, werden die Belgier wieder frech                         und pochen auf ihre &#x201E;Rationalität&#x201C;, die nur in Flandern und im Pauperismus                         zu finden ist. Vor der Februar-Revolution war es in Frankreich Mode, daß die                         politischen Anklage-Akten sich durch ihren Styl auszeichneten. Die                         belgischen Journale haben des Lobens nicht genug für den Styl und die                         Klarheit und die &#x201E;Tiefe&#x201C;, welche den Anklageakt von Risquons-Tout zu einem                         literarischen Meisterwerk machen. &#x2012; Wir werden auf dieses Meisterwerk                         zurückkommen. 34 Angeklagte antworten auf den Appell des Präsidenten. Unter                         ihnen ist der 80jährige französische General Mellinet, der ihnen die                         Holländer damals aus Maestricht vertrieb.</p>
        </div>
      </div>
      <div n="1">
        <head>Großbritannien.</head>
        <div xml:id="ar073b_006" type="jArticle">
          <head><bibl><author>*</author></bibl> London, 9. Aug.</head>
          <p><hi rendition="#g">Oberhaus</hi> vom 8. Aug. Lord Stanley interpellirt über                         die jetzigen Beziehungen Englands zu dem Königreiche beider Sicilien. Lord <hi rendition="#g">Lansdowne</hi> erklärt, daß sich England                         hauptsächlich auf ein Aussprechen seiner Ansicht über die Differenzen                         zwischen Neapel und Sicilien beschränkt und für Beibehaltung der Verbindung                         derselben unter für beide Theile günstigen Bedingungen gewirkt habe. Als                         dies nicht gelang, habe die englische Regierung darauf hingearbeitet, das                         ein neapolitanischer Prinz zum König von Sicilien ernannt würde. Die Haltung                         Siciliens sei aber der Art gewesen, daß alle Anstrengungen gescheitert; es                         habe alsdann England lediglich die monarchische statt der republikanischen                         Regierungsform bevorwortet und hinzugefügt, daß es einen italienischen                         Prinzen am liebsten an der Spitze Siciliens sehen würde. Uebrigens habe die                         Ankunft der englischen Flotte unter Admiral Parker vor Neapel keinen Bezug                         auf die Unterhandlungen wegen Siciliens. Lord Stanley fand die Antwort in                         keiner Weise befriedigend. Er verlangte ausdrückliche Erklärung, ob die                         englische Flotte die Expedition gegen Sicilien zu verhindern beauftragt sei.                         Lord Lansdowne lehnte jede Antwort, als dem öffentlichen Interesse                         nachtheilig, ab. Das erste Lesen einer Bill zur Unterdrückung ungesetzlicher                         Vereine und Clubs machte den Beschluß.</p>
        </div>
        <div xml:id="ar073b_006a" type="jArticle">
          <head> <hi rendition="#b">London.</hi> </head>
          <p><hi rendition="#g">Unterhaus,</hi> vom 8. August. Die Sitzung beginnt um 8.                         Uhr durch Verlesung des offiziellen Schreibens vom Lordlieutenant, worin er                         die Verhaftung von S. O'Brien anzeigt. Es folgten eine Menge der                         verschiedensten Bills und Gegenstände, die für das Ausland von geringem                         Interesse sind. Dagegen entspann sich eine höchst lebhafte und lange Debatte                         über Hrn. <hi rendition="#g">Berkeley's</hi> Motion: &#x201E;daß es ersprießlich                         ist, die Stimmen der Wähler bei der Ernennung von Parlamentsmitgliedern auf                         dem Wege des Ballotirens einzusammeln.&#x201C; Bei der Zusammensetzung des                         Unterhauses kann man sich leicht denken, welch erbitterten Widerstand                         Berkeley's Antrag auf <hi rendition="#g">geheime Abstimmung</hi> finden                         mußte. Es wurden viele schöne Sachen für und wider zu Tage gefördert. Die                         Hauptkämpfer <hi rendition="#g">für</hi> geheime Abstimmung waren Berkeley                         selbst und dann Oberst Thompson und Cobden; <hi rendition="#g">gegen</hi> Lord J. Russell, Oberst Sibthorp und Urquhart. Bei der Abstimmung waren 86 <hi rendition="#g">gegen,</hi> 81 <hi rendition="#g">für</hi> Berkeley's                         Motion; sie wurde also nur mit der Majorität von 5 Stimmen verworfen.</p>
        </div>
        <div xml:id="ar073b_007" type="jArticle">
          <head><bibl><author>*</author></bibl> Dublin, 8. Aug.</head>
          <p>Heute ist der Prozeß gegen <hi rendition="#g">Duffy</hi> und Genossen wegen                         Aufruhr und Hochverrath eröffnet worden. Die Anklageakte wurde verlesen.                         Duffy's Vertheidiger verlangte Abschrift oder so langsames Verlesen des                         Aktenstückes, daß es nachgeschrieben werden könne. Der Gerichtshof vertagte                         sich, damit der Staatsanwalt bis morgen sich überlegen möge, ob er Abschrift                         geben will oder nicht. <hi rendition="#g">Hulme</hi> empfing heute die                         Belohnung von 500 Pf Sterl., die auf den Kopf S. O'Brien's ausgesetzt                         worden. Die Frau des Letztern hat Erlaubniß erhalten, ihren Mann zu                         besuchen. Die Angriffe bewaffneten Landvolkes gegen die Post im Süden dauern                         fort.</p>
        </div>
      </div>
      <div n="1">
        <head>Rußland.</head>
        <div xml:id="ar073b_008" type="jArticle">
          <head>Petersburg, 3. August.</head>
          <p>Das Journal de St. Petersbourg meldet: &#x201E;Die Ereignisse, welche kürzlich in                         den Donau-Fürstenthümern eingetreten sind, haben Se. Majestät den Kaiser                         genöthigt, temporär ein Truppenkorps zur Wiederherstellung der Ordnung in                         Uebereinstimmung und Gemeinschaft mit demjenigen, welches die ottomanische                         Pforte ihrerseits dahin sendet, dort einrücken zu lassen. Die Motive zu                         diesem Entschluß und die politischen Erwägungen, welche sich daran knüpfen,                         sind von dem Kaiserlichen Kabinet seinen Repräsentanten im Auslande in einer                         vom 31. Juli datirten Depesche entwickelt worden, mit dem Befehl, dieselbe                         zur Kenntniß der Regierungen und des Publikums von Europa zu bringen.&#x201C; Am                         Schluß dieser Note heißt es: &#x201E;Da man sich leider gewöhnt hat, die Politik                         Rußlands spitzfindig zu beurtheilen, in ihr zu suchen, was nicht darin                         liegt, und da es überdies der antisozialen Partei, die nur einen allgemeinen                         Brand will, darum zu thun ist, die öffentliche Meinung zu beunruhigen, zu                         erbittern, so zweifeln wir nicht, daß die von uns vorgenommene Bewegung über                         unsere Gränzen wie gewöhnlich die falschesten Voraussetzungen veranlassen                         wird. Man wird sagen, man hat schon gesagt, diese Bewegung sei nur ein                         erster Schritt unserer übergreifenden Politik, wir warteten nur auf einen                         Vorwand, um unsere Streitkräfte vorrücken zu lassen, wir marschirten nur mit                         dem vorhergefaßten Entschluß in die Fürstenthümer, sie nicht wieder zu                         verlassen, und, den überkommenen Vergrößerungsplänen gemäß, mit denen                         Rußland dem türkischen Reich gegenüber umgehe, beuteten wir zu deren                         Verwirklichung die Ohnmacht und die Verlegenheiten aus, in welche das                         westliche Europa durch die sozialen Wirren gestürzt sei. Wir haben allen                         diesen Vermuthungen nur eine sehr einfache Thatsache entgegenzustellen: wir                         rücken in die Moldau im Einverständniß mit der ottomanischen Pforte ein, und                         unsere Truppen werden dort eintretenden Falls nur in Verbindung mit den                         ihrigen handeln. Die Vergangenheit antwortet überdies für die Gegenwart.                         Mehr als einmal haben wir in früheren Zeiten die Fürstenthümer ganz oder                         theilweise besetzt, und treu dem von uns im voraus gegebenen Wort haben wir                         sie stets geräumt, sobald die Bedingungen, an die wir unsere Rückkehr                         geknüpft, erfüllt waren. Eben so werden wir auch diesmal handeln, und so wie                         in der Wallachei die gesetzliche Ordnung wieder hergestellt sein oder die                         Pforte hinreichende Gewähr für die künftige Ruhe der beiden Provinzen                         erlangt zu haben glauben wird, werden unsere Truppen sich zurückziehen und                         unverzüglich wieder ihre frühere streng defensive Stellung an der Gränze                         einnehmen.</p>
        </div>
      </div>
      <div n="1">
        <head>Donaufürstenthümer.</head>
        <div xml:id="ar073b_009" type="jArticle">
          <p>Nach einer Privatkorrespondenz der Indépendance aus Kronstadt vom 27. Juli                         haben die in die Moldau vorgerückten Russen aus Petersburg Befehl erhalten,                         sich in ihr Gebiet zurückzuziehen. Der russische Konsul und der General                         Duhamel waren über den Befehl so erstaunt, daß sie nochmals einen Kurier                         nach Petersburg abschickten und Bestätigung erbitten, bevor der Rückzug                         ausgeführt wird.</p>
        </div>
      </div>
      <div n="1">
        <head>Südamerika.</head>
        <div xml:id="ar073b_010" type="jArticle">
          <p>Briefe aus Bogota (Neu-Granada) vom 16. Juni berichten über Verfolgungen, die                         der Präsident der Republik, Hr. Mosquera, gegen 2 Blätter: El Aviso u. La                         Amerika einleiten ließ. Der Erfolg fiel ganz gegen seine Erwartungen aus.                         Denn die Jury sprach die Angeklagten frei. Der Präsident wollte in seiner                         Erbitterung die Soldaten zu Werkzeugen seiner Rache gebrauchen. Diese                         weigerten jedoch den Gehorsam.</p>
        </div>
      </div>
      <div n="1">
        <head>Nachtrag.</head>
        <div xml:id="ar073b_011" type="jArticle">
          <head><bibl><author>*</author></bibl> Köln, 11. August.</head>
          <p>71/2 Uhr Abends. Wir freuen uns, unsern Lesern die soeben erfolgte <hi rendition="#g">Freisprechung des Herrn Lassalle</hi> mittheilen zu                         können. Die Geschworenen erklärten nach 21/4 stündiger Berathung mit                         einfacher Majorität den Angeklagten für <hi rendition="#g">schuldig,</hi> zu                         dem Verbrechen &#x201E;Anleitung&#x201C; gegeben zu haben, sprachen ihn dagegen frei von                         der Beschuldigung, Bestechung geübt zu haben. Der Gerichtshof zog sich                         darauf zurück, und verkündete nach einer kurzen Berathung die vollständige                         Freisprechung. Das zahlreich versammelte Publikum nahm diese Nachricht mit                         stürmischem Jubel auf.</p>
        </div>
      </div>
      <div n="1">
        <head>Handels-Nachrichten.</head>
        <gap reason="insignificant"/>
      </div>
      <div n="1">
        <head>[Gerichtsprotokoll]</head>
        <head>Kriminal-Prozedur gegen Ferdinand Lassalle wegen Verleitung zum                     Diebstahl.</head>
        <div xml:id="ar073b_012" type="jArticle">
          <p>
            <ref type="link">(Fortsetzung.)</ref>
          </p>
          <p>Z. Am folgenden Tage sei Oppenheim zuerst wieder in Aachen erschienen, später                         Mendelssohn, in Fuhrmannskleidern, mit abrasirtem Bart. Er sei durch das                         Fenster in das Hotel eingestiegen, habe dann von Lassalle Geld zur weitern                         Reise empfangen. Lassalle und Oppenheim seien am andern Tage nach Köln                         gefahren, aber in verschiedenen Gasthöfen eingekehrt. &#x2012; Später sei Lassalle                         mit dem Grafen Paul nach Heidelberg gereist, um den dort studirenden                         ältesten Sohn des Grafen Alfred zu bewegen seiner Mutter zur Abschließung                         eines Vergleiches behilflich zu sein. &#x2012; Während des Aufenthalts im Hotel                         &#x201E;Belle Vue&#x201C; in Deutz sei der Schließer Crones oft zu Lassalle gekommen, er                         selber habe Lassalle zu Werder begleitet, und vor der Thüre gestanden, als                         die Papiere vernichtet wurden. &#x2012; Im Dezember 1846 ist Zeuge nach Berlin                         gereist, um seine Familie zu besuchen; Lassalle war währenddem in Paris.                         Dort sei der Brief an die Meyendorf lithographirt und verbreitet worden. &#x2012;                         Die Prodigalitätsklage gegen den Grafen, für deren Verfasser er den Advokat                         Pfeiffer in Altenkirchen halte, sei von Lassalle zu Koblenz in Druck gegeben                         worden. &#x2012; Im März 1847 sei er mit Lassalle im Schönsteinschen gewesen;                         Lassalle habe in Wissen eine Adresse an den König unterschreiben lassen.                         Lölgen habe die Reise mitgemacht und sei für den Oberprokurator ausgegeben                         worden. &#x2012; Am 26. März sei er aus Lassalles Dienst getreten, weil er mit                         diesen schmutzigen und gefährlichen Dingen nicht länger habe zu thun haben                         wollen.</p>
          <p>Pr. Hat Ihnen Jemand Anerbietungen gemacht, zum Grafen überzugehen; ist Ihnen                         Geld geboten worden zur Errichtung einer Wirthschaft in Berlin?</p>
          <p>Z. Nein, den Viktualienhandel habe ich mit dem Gelde angefangen, das ich mir                         erspart hatte. &#x2012; Niemand hat mich verleitet gegen Lassalle zu zeugen. &#x2012; Der                         Zeuge erklärt sodann, Lassalle habe später in Berlin ihn aufgesucht, um ihn                         zu bewegen, sein Zeugniß zurückzuhalten. Er habe das abgelehnt und sei dann                         von Lassalle verklagt worden, weil er von diesem noch einen Livreemantel                         besessen habe, der ihm beim Austritt aus dem Dienst nicht abgefordert worden                         sei.</p>
          <p>A. Ich schicke voran daß ich durch 15 Zeugen, die ich geladen, durch                         schriftliche Beweisstücke etc. beweisen werde, daß der Zeuge bestochen ist.                         Ich werde eben so durch die schlagendsten Beweise seine Aussage in den                         zahlreichsten und wesentlichsten Punkten widerlegen. Doch kann dies nicht                         jetzt geschehen, da ich dazu der Aussagen vieler Zeugen bedarf, die erst                         später vernommen werden. Nur einige Fragen also vorläufig:</p>
          <p>Der Zeuge hat gesagt, es wäre von irgend wem ein Versuch auf ihn gemacht                         worden ihn für die Partei des Grafen H. zu gewinnen. Dies steht in                         Widerspruch damit, daß er selbst in seiner letzten Vernehmung erklärt hat:                         &#x201E;Wenn Paul Kurz geäußert haben soll, ich theile ihm alles mit und sei von                         ihm für die Sache des Grafen gewonnen, so hat er dies gegen alle Wahrheit                         behauptet. Im Gegentheil habe ich den P. Kurz immer zurückgewiesen wenn er                         darauf anspielte daß ich eine zweideutige Rolle spielen möchte.&#x201C; Demnach hat                         also doch im Widerspruch mit der vorherigen Erklärung des Hoppe der Kurz                         solche Versuche auf ihn gemacht.</p>
          <p>Hoppe. Der Kurz hat mir nie derart so etwas zugemuthet.</p>
          <p>Pr. Aber indirekt?</p>
          <p>Hoppe stottert.</p>
          <p>Angekl. Ob Hoppe nicht selbst eingestehen müsse, unmittelbar nach meiner                         ersten Verhaftung im April 47 im Solde und Auftrage des v. Stockum und in                         seiner wie des Arnold Goedsche Gesellschaft, eine Reise nach Breslau gemacht                         zu haben, um eine gewisse Marie Stephan daselbst zu einem nachtheiligen                         Zeugnisse gegen die Gräfin in dem Ehescheidungs-Prozesse derselben zu                         veranlassen, welchen Antrag die Marie Stephan jedoch entschieden abgewiesen                         habe.</p>
          <p>Antw. Ja, ich bin im April 1847 mit dem v. Stockum deshalb dahin gereist.</p>
          <p>Frage. Wie er dazu gekommen sei, unmittelbar nach seinem Austritt aus meinem                         Dienste eine solche Reise im Dienste meiner Gegner und im feindseligen Sinne                         gegen mich und die Gräfin anzutreten.</p>
          <p>Antw. Der Stockum bat mich darum, ich möchte es ihm zu Gefallen thun, und                         dann wollte ich mir auch einmal Breslau ansehen.</p>
          <p>Angekl. Ob diese Reise zwischen Hoppe und Stockum nicht schon im März                         verabredet war, als Ersterer noch in meinem Dienste stand?</p>
          <p>Antw. Nein. Ich traf den Stockum zufällig in Berlin, und da bat er mich                         darum.</p>
          <p>Angekl. Es wird dies später konstatirt werden, ob nicht Hoppe den von Stockum                         gleich bei seiner Ankunft in Berlin auf dem Eisenbahnhofe empfangen                         habe?</p>
          <p>Hoppe (nach einigem Zögern.) Ja, <hi rendition="#g">zufällig</hi> war ich                         gerade auf dem Eisenbahnhofe, als Stockum ankam.</p>
          <p>Angekl. Ob Hoppe nicht, als er zu der Mendelsohnschen Assisensitzung (den 10.                         Februar 1848) nach Köln gekommen, den von Stockum in dem Rheinischen Hof                         besucht habe?</p>
          <p>Hoppe. Ich habe ihn zufällig im Rhein. Hof getroffen, und da bin ich mit ihm                         in den Salon hineingegangen.</p>
          <p>Angekl. Weshalb er sich denn in den Rheinischen Hof begeben habe?</p>
          <p>Hoppe. (Zögernd). Ich wollte an den Rhein gehen (Gelächter im Publikum) und                         ich wollte . . . . einen Schoppen Wein trinken.</p>
          <p>Angekl. Ob er nicht bei diesem Besuch 50 Thlr. von dem Stockum erhalten                         habe?</p>
          <p>Hoppe. Ich hatte 50 Thlr. Zeugengebühren vom Gericht in Silber erhalten,                         diese wollte ich mir in Papier wechseln, und wechselte sie mir bei v.                         Stockum.</p>
          <p>Angekl. Ob er nicht den Kellner Dieffenbach im Rheinischen Hof, dem er 21/2                         Thlr. Spielschuld schuldete, als dieser ihn deshalb bei einem Besuch im                         Rhein. Hofe mahnte, angewiesen habe, er möchte sich dieselbe durch den v.                         Stockum für seine Rechnung auszahlen lassen?</p>
          <p>Hoppe. Nein, ich sagte dem Dieffenbach, es sei eine Spielschuld und ich wolle                         sie ihm nicht bezahlen.</p>
          <p>Angekl. Es wird dies konstatirt werden.</p>
          <p>Ferner: Der Zeuge hat heute gesagt, er wäre nicht Augenzeuge gewesen, als ich                         dem Paul Kurz eine Visitenkarte der Meyendorf mit dem angeblichen Auftrag                         gab, ich den Brief an dieselbe auf der Post einhändigen zu lassen.</p>
          <p>Hoppe. Nein, ich war nicht dabei, P. Kurz hat es mir erzählt.</p>
          <p>Angekl. Aber in seiner Vernehmung vom 8. Juni und 5. Aug. deponirte er                         darüber als Augenzeuge. Es heißt dort: &#x201E;Lassalle übergab dem P. Kurz eine                         Visitenkarte der Fr. v. Meyendorf, welche diese früher bei ihm abgegeben. Es                         muß daraus geschlossen werden, daß er dabei Augenzeuge sein wollte.</p>
          <p>Pr. Wenigstens <hi rendition="#g">kann</hi> dies aus diesen Worten                         geschlossen werden.</p>
          <p>Angekl. Hoppe sagte damals, die v. Meyendorf habe diese Visitenkarte bei mir                         abgegeben. Sie muß mich also besucht haben. Als mein Diener müsse Hoppe                         davon wissen. Hat mich die v. M. besucht?</p>
          <p>Hoppe. Ich weiß es nicht.</p>
          <p>Angekl. In seiner letzten Vernehmung leugnet Hoppe je davon etwas ausgesagt                         zu haben, daß ich auch seinen Landwehrpaß dem Kurz zum Zweck der                         Unterschlagung jenes Briefes mitgegeben. Ob er auch nicht heute dabei                         bleibe.</p>
          <p>Hoppe. Ich habe nie von meinem Landwehrpaß dabei gesprochen, es ist auch                         nicht wahr.</p>
          <p>Angekl. Aber in seiner Aussage vom 8. Juni sagt Hoppe wörtlich, daß ich dem                         P. Kurz nebst der Visitenkarte auch seinen (Hoppe's) Landwehrpaß zu diesem                         Zweck gegeben.</p>
          <p>Präsident. In der That, da steht es ausdrücklich. Woher kommt das, Zeuge?</p>
          <p>Hoppe schweigt.</p>
          <p>Angekl. Aber als nun Kurz diesen Brief von der Post mir überbrachte und mir                         einhändigte war Hoppe hierbei zugegen?</p>
          <p>Zeuge. Ja, dabei war ich zugegen. Der Brief trug den Poststempel vom 28.                         Juli. Lassalle nahm ihn dem Kurz ab und ging damit sofort hinauf zur Gräfin,                         welche auf der 1. Etage wohnte, um ihn ihr zu bringen.</p>
          <p>Angekl. Erinnert sich der Zeuge dessen genau, daß ich den Brief von Kurz                         empfing und sofort hinaufging, ihn der Gräfin zu bringen?</p>
          <p>Zeuge. Auf das Allergenauste. Ich war dabei.</p>
          <p>
            <ref type="link">(Fortsetzung folgt.)</ref>
          </p>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0374/0002] Nach einer Pause nahm Louis Blanc das Wort und trug, von der Tagesordnung abweichend, auf Beschleunigung der Diskussion des berüchtigten Bauchartschen Anklageberichtes an. Bauchart erklärte, daß 22 Schnellschreiber mit Kopirung der Beläge beschäftigt seien. Sobald der Druck derselben vollendet, könne die öffentliche Diskussion derselben beginnen. Wenn die Kommission einige dieser Beläge zurückhalte, so geschehe dieß im Interesse des Landfriedens. v. Morney, empört über den Druck der Beläge, gibt seine Demission als Glied der Untersuchungs-Kommission. Die Diskussion wird auf Sonnabend festgesetzt und die Versammlung kehrt zur Tagesordnung zurück. ‒ (Nach 4 Uhr). Das Prinzip der Kaution einmal durchgesetzt, bot die artikelweise Berathung des ministeriellen Entwurfs nur sekundäres Interesse. Der einzige Punkt, ob der Staat denjenigen Journalen, welche bisher 100,000 Franken Kaution gestellt hatten, den Mehrbetrag (die jetzige Kaution beträgt nur 24,000 Franken) in baar oder Renten zurückbezahlen sollen, gab zu einer unerheblichen Debatte Veranlassung. Mehrere Glieder schlugen vor, ihnen denselben sofort in Renten zurückzugeben, während der ministerielle Entwurf sich sechs Monate ausbedingt, und dann es in baarem Gelde zu thun verspricht. Die Opposition wurde auch in diesem Punkte geschlagen. Der Mehrbetrag wird in 6 Monaten baar zurückgezahlt. Präsident Marrast schritt nun zur Abstimmung über den Gesammtentwurf. Fast zwei Drittheile der Versammlung erhoben sich für denselben. Dies Gesetz ist also angenommen. Es herrscht einige Minuten lang Agitation im Saale. Die Presse ist somit mit 24,000 Franken per Journal moralisirt. Wichtig bei dem neuen Gesetz ist, daß die Kaution vorzüglich zu den Strafen verwandt werden soll, wodurch der Redakteur dem Geranten völlig unterworfen wird. Marrast las demnächst den Appendix zum Kautionsprinzip, nämlich das neue Strafgesetz. Tranchan oder Tronchon ergriff das Wort, um dasselbe zu amendemiren. Mehrere andere Amendements werden dem Präsidenten zugestellt. Da dieselben vorher gedruckt werden müssen, um dann vertheilt zu werden, so wurde die Diskussion auf morgen verschoben, und die Sitzung kurz vor 6 Uhr geschlossen. Belgien. S Antwerpen, 9. Aug. Die belgischen Angeklagten in dem Prozesse Risquons-Tout stehen vor den Assisen. Die Belgier sind hoch erfreut, auch ihre „Insurgenten“ zu haben. Sie geben dieser Posse eine politische Wichtigkeit, die uns höchst komisch erscheinen muß. „Es handelte sich um noch weit Schlimmeres als darum, die Belgier zu republikanisiren; es handelte sich darum, sie zu französiren.“ Manweiß, wie die sogenannten „belgischen Legionen“ mit vollem Dampf über die Gränzen in's belgische Gebiet eindrangen und es den Belgiern ein Leichtes war, sie mit offnen Armen und offnen Kanonen zu empfangen. Die Franzosen haben von den Belgiern gesagt, sie seien halbe Affen und halbe Beduinen: Nun wollen sie zeigen, daß sie weder Beduinen noch Affen sind. Sie brauchen keine Revolution, wie die Franzosen zu machen. Ihre Konstitution und ihr flämisches Elend können sich in voller Freiheit auf gesetzmäßigem Wege entwickeln. Die Franzosen haben Unrecht, die Belgier halbe Affen und halbe Beduinen zu heißen; sie sind Affen und Beduinen in ihrer vollkommenen Verkommenheit Die Franzosen haben ihre erste Revolution gemacht, ihnen die Holländer vertreiben helfen, ihnen einen König ausgeschlagen, aber eine Königin geliehen. Da die Franzosen nach 48 nichts wiedernahmen, werden die Belgier wieder frech und pochen auf ihre „Rationalität“, die nur in Flandern und im Pauperismus zu finden ist. Vor der Februar-Revolution war es in Frankreich Mode, daß die politischen Anklage-Akten sich durch ihren Styl auszeichneten. Die belgischen Journale haben des Lobens nicht genug für den Styl und die Klarheit und die „Tiefe“, welche den Anklageakt von Risquons-Tout zu einem literarischen Meisterwerk machen. ‒ Wir werden auf dieses Meisterwerk zurückkommen. 34 Angeklagte antworten auf den Appell des Präsidenten. Unter ihnen ist der 80jährige französische General Mellinet, der ihnen die Holländer damals aus Maestricht vertrieb. Großbritannien. * London, 9. Aug. Oberhaus vom 8. Aug. Lord Stanley interpellirt über die jetzigen Beziehungen Englands zu dem Königreiche beider Sicilien. Lord Lansdowne erklärt, daß sich England hauptsächlich auf ein Aussprechen seiner Ansicht über die Differenzen zwischen Neapel und Sicilien beschränkt und für Beibehaltung der Verbindung derselben unter für beide Theile günstigen Bedingungen gewirkt habe. Als dies nicht gelang, habe die englische Regierung darauf hingearbeitet, das ein neapolitanischer Prinz zum König von Sicilien ernannt würde. Die Haltung Siciliens sei aber der Art gewesen, daß alle Anstrengungen gescheitert; es habe alsdann England lediglich die monarchische statt der republikanischen Regierungsform bevorwortet und hinzugefügt, daß es einen italienischen Prinzen am liebsten an der Spitze Siciliens sehen würde. Uebrigens habe die Ankunft der englischen Flotte unter Admiral Parker vor Neapel keinen Bezug auf die Unterhandlungen wegen Siciliens. Lord Stanley fand die Antwort in keiner Weise befriedigend. Er verlangte ausdrückliche Erklärung, ob die englische Flotte die Expedition gegen Sicilien zu verhindern beauftragt sei. Lord Lansdowne lehnte jede Antwort, als dem öffentlichen Interesse nachtheilig, ab. Das erste Lesen einer Bill zur Unterdrückung ungesetzlicher Vereine und Clubs machte den Beschluß. London. Unterhaus, vom 8. August. Die Sitzung beginnt um 8. Uhr durch Verlesung des offiziellen Schreibens vom Lordlieutenant, worin er die Verhaftung von S. O'Brien anzeigt. Es folgten eine Menge der verschiedensten Bills und Gegenstände, die für das Ausland von geringem Interesse sind. Dagegen entspann sich eine höchst lebhafte und lange Debatte über Hrn. Berkeley's Motion: „daß es ersprießlich ist, die Stimmen der Wähler bei der Ernennung von Parlamentsmitgliedern auf dem Wege des Ballotirens einzusammeln.“ Bei der Zusammensetzung des Unterhauses kann man sich leicht denken, welch erbitterten Widerstand Berkeley's Antrag auf geheime Abstimmung finden mußte. Es wurden viele schöne Sachen für und wider zu Tage gefördert. Die Hauptkämpfer für geheime Abstimmung waren Berkeley selbst und dann Oberst Thompson und Cobden; gegen Lord J. Russell, Oberst Sibthorp und Urquhart. Bei der Abstimmung waren 86 gegen, 81 für Berkeley's Motion; sie wurde also nur mit der Majorität von 5 Stimmen verworfen. * Dublin, 8. Aug. Heute ist der Prozeß gegen Duffy und Genossen wegen Aufruhr und Hochverrath eröffnet worden. Die Anklageakte wurde verlesen. Duffy's Vertheidiger verlangte Abschrift oder so langsames Verlesen des Aktenstückes, daß es nachgeschrieben werden könne. Der Gerichtshof vertagte sich, damit der Staatsanwalt bis morgen sich überlegen möge, ob er Abschrift geben will oder nicht. Hulme empfing heute die Belohnung von 500 Pf Sterl., die auf den Kopf S. O'Brien's ausgesetzt worden. Die Frau des Letztern hat Erlaubniß erhalten, ihren Mann zu besuchen. Die Angriffe bewaffneten Landvolkes gegen die Post im Süden dauern fort. Rußland. Petersburg, 3. August. Das Journal de St. Petersbourg meldet: „Die Ereignisse, welche kürzlich in den Donau-Fürstenthümern eingetreten sind, haben Se. Majestät den Kaiser genöthigt, temporär ein Truppenkorps zur Wiederherstellung der Ordnung in Uebereinstimmung und Gemeinschaft mit demjenigen, welches die ottomanische Pforte ihrerseits dahin sendet, dort einrücken zu lassen. Die Motive zu diesem Entschluß und die politischen Erwägungen, welche sich daran knüpfen, sind von dem Kaiserlichen Kabinet seinen Repräsentanten im Auslande in einer vom 31. Juli datirten Depesche entwickelt worden, mit dem Befehl, dieselbe zur Kenntniß der Regierungen und des Publikums von Europa zu bringen.“ Am Schluß dieser Note heißt es: „Da man sich leider gewöhnt hat, die Politik Rußlands spitzfindig zu beurtheilen, in ihr zu suchen, was nicht darin liegt, und da es überdies der antisozialen Partei, die nur einen allgemeinen Brand will, darum zu thun ist, die öffentliche Meinung zu beunruhigen, zu erbittern, so zweifeln wir nicht, daß die von uns vorgenommene Bewegung über unsere Gränzen wie gewöhnlich die falschesten Voraussetzungen veranlassen wird. Man wird sagen, man hat schon gesagt, diese Bewegung sei nur ein erster Schritt unserer übergreifenden Politik, wir warteten nur auf einen Vorwand, um unsere Streitkräfte vorrücken zu lassen, wir marschirten nur mit dem vorhergefaßten Entschluß in die Fürstenthümer, sie nicht wieder zu verlassen, und, den überkommenen Vergrößerungsplänen gemäß, mit denen Rußland dem türkischen Reich gegenüber umgehe, beuteten wir zu deren Verwirklichung die Ohnmacht und die Verlegenheiten aus, in welche das westliche Europa durch die sozialen Wirren gestürzt sei. Wir haben allen diesen Vermuthungen nur eine sehr einfache Thatsache entgegenzustellen: wir rücken in die Moldau im Einverständniß mit der ottomanischen Pforte ein, und unsere Truppen werden dort eintretenden Falls nur in Verbindung mit den ihrigen handeln. Die Vergangenheit antwortet überdies für die Gegenwart. Mehr als einmal haben wir in früheren Zeiten die Fürstenthümer ganz oder theilweise besetzt, und treu dem von uns im voraus gegebenen Wort haben wir sie stets geräumt, sobald die Bedingungen, an die wir unsere Rückkehr geknüpft, erfüllt waren. Eben so werden wir auch diesmal handeln, und so wie in der Wallachei die gesetzliche Ordnung wieder hergestellt sein oder die Pforte hinreichende Gewähr für die künftige Ruhe der beiden Provinzen erlangt zu haben glauben wird, werden unsere Truppen sich zurückziehen und unverzüglich wieder ihre frühere streng defensive Stellung an der Gränze einnehmen. Donaufürstenthümer. Nach einer Privatkorrespondenz der Indépendance aus Kronstadt vom 27. Juli haben die in die Moldau vorgerückten Russen aus Petersburg Befehl erhalten, sich in ihr Gebiet zurückzuziehen. Der russische Konsul und der General Duhamel waren über den Befehl so erstaunt, daß sie nochmals einen Kurier nach Petersburg abschickten und Bestätigung erbitten, bevor der Rückzug ausgeführt wird. Südamerika. Briefe aus Bogota (Neu-Granada) vom 16. Juni berichten über Verfolgungen, die der Präsident der Republik, Hr. Mosquera, gegen 2 Blätter: El Aviso u. La Amerika einleiten ließ. Der Erfolg fiel ganz gegen seine Erwartungen aus. Denn die Jury sprach die Angeklagten frei. Der Präsident wollte in seiner Erbitterung die Soldaten zu Werkzeugen seiner Rache gebrauchen. Diese weigerten jedoch den Gehorsam. Nachtrag. * Köln, 11. August. 71/2 Uhr Abends. Wir freuen uns, unsern Lesern die soeben erfolgte Freisprechung des Herrn Lassalle mittheilen zu können. Die Geschworenen erklärten nach 21/4 stündiger Berathung mit einfacher Majorität den Angeklagten für schuldig, zu dem Verbrechen „Anleitung“ gegeben zu haben, sprachen ihn dagegen frei von der Beschuldigung, Bestechung geübt zu haben. Der Gerichtshof zog sich darauf zurück, und verkündete nach einer kurzen Berathung die vollständige Freisprechung. Das zahlreich versammelte Publikum nahm diese Nachricht mit stürmischem Jubel auf. Handels-Nachrichten. _ [Gerichtsprotokoll] Kriminal-Prozedur gegen Ferdinand Lassalle wegen Verleitung zum Diebstahl. (Fortsetzung.) Z. Am folgenden Tage sei Oppenheim zuerst wieder in Aachen erschienen, später Mendelssohn, in Fuhrmannskleidern, mit abrasirtem Bart. Er sei durch das Fenster in das Hotel eingestiegen, habe dann von Lassalle Geld zur weitern Reise empfangen. Lassalle und Oppenheim seien am andern Tage nach Köln gefahren, aber in verschiedenen Gasthöfen eingekehrt. ‒ Später sei Lassalle mit dem Grafen Paul nach Heidelberg gereist, um den dort studirenden ältesten Sohn des Grafen Alfred zu bewegen seiner Mutter zur Abschließung eines Vergleiches behilflich zu sein. ‒ Während des Aufenthalts im Hotel „Belle Vue“ in Deutz sei der Schließer Crones oft zu Lassalle gekommen, er selber habe Lassalle zu Werder begleitet, und vor der Thüre gestanden, als die Papiere vernichtet wurden. ‒ Im Dezember 1846 ist Zeuge nach Berlin gereist, um seine Familie zu besuchen; Lassalle war währenddem in Paris. Dort sei der Brief an die Meyendorf lithographirt und verbreitet worden. ‒ Die Prodigalitätsklage gegen den Grafen, für deren Verfasser er den Advokat Pfeiffer in Altenkirchen halte, sei von Lassalle zu Koblenz in Druck gegeben worden. ‒ Im März 1847 sei er mit Lassalle im Schönsteinschen gewesen; Lassalle habe in Wissen eine Adresse an den König unterschreiben lassen. Lölgen habe die Reise mitgemacht und sei für den Oberprokurator ausgegeben worden. ‒ Am 26. März sei er aus Lassalles Dienst getreten, weil er mit diesen schmutzigen und gefährlichen Dingen nicht länger habe zu thun haben wollen. Pr. Hat Ihnen Jemand Anerbietungen gemacht, zum Grafen überzugehen; ist Ihnen Geld geboten worden zur Errichtung einer Wirthschaft in Berlin? Z. Nein, den Viktualienhandel habe ich mit dem Gelde angefangen, das ich mir erspart hatte. ‒ Niemand hat mich verleitet gegen Lassalle zu zeugen. ‒ Der Zeuge erklärt sodann, Lassalle habe später in Berlin ihn aufgesucht, um ihn zu bewegen, sein Zeugniß zurückzuhalten. Er habe das abgelehnt und sei dann von Lassalle verklagt worden, weil er von diesem noch einen Livreemantel besessen habe, der ihm beim Austritt aus dem Dienst nicht abgefordert worden sei. A. Ich schicke voran daß ich durch 15 Zeugen, die ich geladen, durch schriftliche Beweisstücke etc. beweisen werde, daß der Zeuge bestochen ist. Ich werde eben so durch die schlagendsten Beweise seine Aussage in den zahlreichsten und wesentlichsten Punkten widerlegen. Doch kann dies nicht jetzt geschehen, da ich dazu der Aussagen vieler Zeugen bedarf, die erst später vernommen werden. Nur einige Fragen also vorläufig: Der Zeuge hat gesagt, es wäre von irgend wem ein Versuch auf ihn gemacht worden ihn für die Partei des Grafen H. zu gewinnen. Dies steht in Widerspruch damit, daß er selbst in seiner letzten Vernehmung erklärt hat: „Wenn Paul Kurz geäußert haben soll, ich theile ihm alles mit und sei von ihm für die Sache des Grafen gewonnen, so hat er dies gegen alle Wahrheit behauptet. Im Gegentheil habe ich den P. Kurz immer zurückgewiesen wenn er darauf anspielte daß ich eine zweideutige Rolle spielen möchte.“ Demnach hat also doch im Widerspruch mit der vorherigen Erklärung des Hoppe der Kurz solche Versuche auf ihn gemacht. Hoppe. Der Kurz hat mir nie derart so etwas zugemuthet. Pr. Aber indirekt? Hoppe stottert. Angekl. Ob Hoppe nicht selbst eingestehen müsse, unmittelbar nach meiner ersten Verhaftung im April 47 im Solde und Auftrage des v. Stockum und in seiner wie des Arnold Goedsche Gesellschaft, eine Reise nach Breslau gemacht zu haben, um eine gewisse Marie Stephan daselbst zu einem nachtheiligen Zeugnisse gegen die Gräfin in dem Ehescheidungs-Prozesse derselben zu veranlassen, welchen Antrag die Marie Stephan jedoch entschieden abgewiesen habe. Antw. Ja, ich bin im April 1847 mit dem v. Stockum deshalb dahin gereist. Frage. Wie er dazu gekommen sei, unmittelbar nach seinem Austritt aus meinem Dienste eine solche Reise im Dienste meiner Gegner und im feindseligen Sinne gegen mich und die Gräfin anzutreten. Antw. Der Stockum bat mich darum, ich möchte es ihm zu Gefallen thun, und dann wollte ich mir auch einmal Breslau ansehen. Angekl. Ob diese Reise zwischen Hoppe und Stockum nicht schon im März verabredet war, als Ersterer noch in meinem Dienste stand? Antw. Nein. Ich traf den Stockum zufällig in Berlin, und da bat er mich darum. Angekl. Es wird dies später konstatirt werden, ob nicht Hoppe den von Stockum gleich bei seiner Ankunft in Berlin auf dem Eisenbahnhofe empfangen habe? Hoppe (nach einigem Zögern.) Ja, zufällig war ich gerade auf dem Eisenbahnhofe, als Stockum ankam. Angekl. Ob Hoppe nicht, als er zu der Mendelsohnschen Assisensitzung (den 10. Februar 1848) nach Köln gekommen, den von Stockum in dem Rheinischen Hof besucht habe? Hoppe. Ich habe ihn zufällig im Rhein. Hof getroffen, und da bin ich mit ihm in den Salon hineingegangen. Angekl. Weshalb er sich denn in den Rheinischen Hof begeben habe? Hoppe. (Zögernd). Ich wollte an den Rhein gehen (Gelächter im Publikum) und ich wollte . . . . einen Schoppen Wein trinken. Angekl. Ob er nicht bei diesem Besuch 50 Thlr. von dem Stockum erhalten habe? Hoppe. Ich hatte 50 Thlr. Zeugengebühren vom Gericht in Silber erhalten, diese wollte ich mir in Papier wechseln, und wechselte sie mir bei v. Stockum. Angekl. Ob er nicht den Kellner Dieffenbach im Rheinischen Hof, dem er 21/2 Thlr. Spielschuld schuldete, als dieser ihn deshalb bei einem Besuch im Rhein. Hofe mahnte, angewiesen habe, er möchte sich dieselbe durch den v. Stockum für seine Rechnung auszahlen lassen? Hoppe. Nein, ich sagte dem Dieffenbach, es sei eine Spielschuld und ich wolle sie ihm nicht bezahlen. Angekl. Es wird dies konstatirt werden. Ferner: Der Zeuge hat heute gesagt, er wäre nicht Augenzeuge gewesen, als ich dem Paul Kurz eine Visitenkarte der Meyendorf mit dem angeblichen Auftrag gab, ich den Brief an dieselbe auf der Post einhändigen zu lassen. Hoppe. Nein, ich war nicht dabei, P. Kurz hat es mir erzählt. Angekl. Aber in seiner Vernehmung vom 8. Juni und 5. Aug. deponirte er darüber als Augenzeuge. Es heißt dort: „Lassalle übergab dem P. Kurz eine Visitenkarte der Fr. v. Meyendorf, welche diese früher bei ihm abgegeben. Es muß daraus geschlossen werden, daß er dabei Augenzeuge sein wollte. Pr. Wenigstens kann dies aus diesen Worten geschlossen werden. Angekl. Hoppe sagte damals, die v. Meyendorf habe diese Visitenkarte bei mir abgegeben. Sie muß mich also besucht haben. Als mein Diener müsse Hoppe davon wissen. Hat mich die v. M. besucht? Hoppe. Ich weiß es nicht. Angekl. In seiner letzten Vernehmung leugnet Hoppe je davon etwas ausgesagt zu haben, daß ich auch seinen Landwehrpaß dem Kurz zum Zweck der Unterschlagung jenes Briefes mitgegeben. Ob er auch nicht heute dabei bleibe. Hoppe. Ich habe nie von meinem Landwehrpaß dabei gesprochen, es ist auch nicht wahr. Angekl. Aber in seiner Aussage vom 8. Juni sagt Hoppe wörtlich, daß ich dem P. Kurz nebst der Visitenkarte auch seinen (Hoppe's) Landwehrpaß zu diesem Zweck gegeben. Präsident. In der That, da steht es ausdrücklich. Woher kommt das, Zeuge? Hoppe schweigt. Angekl. Aber als nun Kurz diesen Brief von der Post mir überbrachte und mir einhändigte war Hoppe hierbei zugegen? Zeuge. Ja, dabei war ich zugegen. Der Brief trug den Poststempel vom 28. Juli. Lassalle nahm ihn dem Kurz ab und ging damit sofort hinauf zur Gräfin, welche auf der 1. Etage wohnte, um ihn ihr zu bringen. Angekl. Erinnert sich der Zeuge dessen genau, daß ich den Brief von Kurz empfing und sofort hinaufging, ihn der Gräfin zu bringen? Zeuge. Auf das Allergenauste. Ich war dabei. (Fortsetzung folgt.)

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Die angegebenen Seitenzahlen beziehen sich auf die Ausgabe: Neue Rheinische Zeitung. Organ der Demokratie. Bd. 1 (Nummer 1 bis Nummer 183) Köln, 1. Juni 1848 bis 31. Dezember 1848. Glashütten im Taunus, Verlag Detlev Auvermann KG 1973.




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Zitationshilfe: Neue Rheinische Zeitung. Nr. 73. Köln, 12. August 1848. Beilage, S. 0374. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_nrhz073b_1848/2>, abgerufen am 24.11.2024.