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Neue Rheinische Zeitung. Nr. 67. Köln, 6. August 1848.

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[Spaltenumbruch] brechen. Alle Fälle, in denen die Verhaftung eines Bürgers möglich, müssen im Gesetz vollständig angegeben sein, Ausnahmsfälle als ein Verbrechen angesehen werden.

Doch seien Verhaftungen wohl zu unterscheiden von polizeilichen Verwahrungen,, (!!) letztere seien oft nöthig. Wer, wie ich, weiß, wie segensreich das stille und geräuschlose Verdienst der Polizei ist (!!!) wird den polizeilichen Verwahrungen nicht entgegenstreben.

Aber eine Bestrafung für unrechtmäßige Verhaftungen müsse stattfinden. Diese Unrechtmäßigkeiten liegen nicht am Richter sondern an der Verwaltungsbehörde und gegen diese sei kein besonderer Schutz. Es giebt gewisse diensteifrige und leidenschaftliche Staatsanwälte. Durch eine 30jährige Erfahrung haben wir (endlich) begriffen, daß eine Beschwerde über Mißbräuche, an die Behörden von denen der Mißbrauch ausgegangen, nutzlos war. (Gelächter und Bravo). Es muß deshalb für den unrechtmäßig Verhafteten einen Entschädigungsanspruch, einen unverjährbaren, einen nie aufzuhebenden, nach meinem Antrag von wenigstens 5 Thlr. für den Tag, geben. Dies wird helfen. (Bravo).

Reichensperger. Es handelt sich hier um die praktische Seite der Freiheit. Dies ist der wichtigste Theil. Er beurtheilt die einzelnen Sätze des §. 7. wie sie der Ausschuß gegeben und will dieselben nach seinen Anträgen folgendermaßen gefaßt:

Die Freiheit der Person ist unverletzlich.

Die Verhaftung einer Person soll - außer im Fall der Ergreifung auf frischer That - nur in Kraft eines richterlichen Befehls geschehen.

Jede in Verwahrung genommene Person ist binnen 24 Stunden nach der Verhaftung einem richterlichen Beamten vorzustellen.

Niemand darf seinem ordentlichen Richter entzogen werden.

Er schließt mit der Bemerkung, daß er die Schwärmerei für die Polizei nicht in dem Grade wie Hr. Leue theile.

Mittermaier begründet seine Amendements. Das Verwahrungsrecht, was Hr. Leue wolle, könne man der Polizei nicht nehmen. Ein Hauptantrag von ihm sei: "Der Verhaftete muß binnen 24 Stunden vernommen und ihm seine Anschuldigungsgründe mitgetheilt werden. Wenn man die letztern nicht genau angeben könne, dürfe auch keine Verhaftung stattfinden. (Bravo). Ferner: die Freilassung eines Verhafteten gegen Kaution muß unter jeder Bedingung stattfinden; in England und Nordamerika haben das Vorrecht nicht bloß die Reichen. (?) Er legt zum Schluß der Versammlung ans Herz nicht auf eine Kriminalprozeßordnung zu warten, sondern diese Anträge in die Grundrechte aufzunehmen. (Lautes Bravo von allen Seiten).

Rauwerk: Der § 7 muß so scharf als möglich gefaßt werden. (Der Redner spricht sehr unverständlich. Links und rechts sind fast alle Bänke leer.) Leue's Unterschied zwischen Polizeivergehen und Verbrechen sei nicht so scharf zu zeichnen. Er stellt zwei Amendements:

1) Ein Verhaftsbefehl darf nur auf gerichtliches Urtheil, wenn dringende Anzeichen eines Verbrechens vorliegen, ausgefertigt werden.

2) Schuldhaft findet nicht mehr statt.

Den letzten Antrag betreffend, könne weder der Gläubiger noch der Staat ein Interesse an der Verhaftung haben. In Frankreich wolle man zwar den erst kürzlich abgeschafften Personenarrest für Schulden wieder aufnehmen, aber die französische Revolution befinde sich auch im Wendekreise des Krebses.

Grävel aus Frankfurt a. d. O. entwickelt seine Amendements, eine wahre Rarität; sie lauten:

Ein Jeder ist seiner Person, der Verfügung darüber und seines Willens eigner Herr, so weit er dadurch keine auf sich habende Obliegenheit verletzt. Nur die äußerlichen Handlungen unterliegen dem Staatsgesetze und der Staatsgewalt; über die innerlichen ist Niemand Rechenschaft zu geben schuldig. Die bloße Kundgebung oder Mittheilung seiner Gedanken oder Urtheile, selbst seiner Wünsche und Vorsätze durch Rede oder Schrift macht an sich noch jene innerlichen Thätigkeiten nicht zu äußerlichen Handlungen, dasern damit nicht eine Abrede begonnen wird, (§ 9) oder die Lüge hinzukommt, worüber § 10 des Mehreren.

Wegen der persönlichen Verhaftungen ziehe ich die Mittermaier'sche Fassung vor; (da die Polizeibeamten ebenso Staatsbeamte sind, als die richterlichen) in Ansehung der persönlichen Haft für Privatschulden ist lediglich auf die Maßgaben der Prozeß- und Exekutionsordnung zu verweisen.

Der Redner wird oft durch den Ruf: Schluß! unterbrochen; spricht aber sehr langsam, sehr lange, sehr unverständlich, sehr schlecht bis zu Ende.

Freudentheil aus Stade beantragt einen unbedeutenden Zusatz. Nach ihm sollen sprechen: Tellkampf und Ahrens, sind aber frühstücken gegangen, kommt also

Werner aus Coblenz (unter gänzlicher Theilnahmlosigkeit): Das Amendement: "Die Schuldhaft aufzuheben, solle man nicht acceptiren." Zu dem Punkte II des § 7, und zwar zu dem Satz: "Ausnahmsgerichte sollen nicht stattfinden," beantragt er den Zusatz: Auch außerordentliche Kommissionen sollen nicht stattfinden.

Spatz: Das höchste Gut des Bürgers ist die persönliche Freiheit, diese ist unterworfen 1) Eingriffen von außen, 2) Eingriffen von uns selbst. Vor den ersteren soll der Entwurf uns schützen, aber gegen den Eingriff von uns selbst schützt der Entwurf uns nicht. Ich stelle also den Antrag, die Freiheit der Person ist nicht bloß unverletzlich, sondern auch unveräußerlich (?) Bei Absatz 4 des § 7 sei zu streichen das "innerhalb 24 Stunden". Eine solche Beschränkung ließe sich nicht in allen Fällen durchführen.

Nach Spatz spricht noch einer (trotzdem man gewaltig nach Schluß schreit) und verändert im Absatz 4 des § 7 die Worte: "Der Verhaftbefehl soll dem Verhafteten vorgewiesen und zugestellt werden". Jetzt scheint die Ungeduld auf's Höchste gestiegen; denn ein Abgeordneter beantragt nicht bloß den Schluß der Debatte, sondern auch Verwerfung sämmtlicher Amendements, die ja nur Redaktionsunterschiede machen.

Nach der Frage des Präsidenten beschließt man den Schluß der Debatte.

Folgt die Berathung über die Abschaffung der verschiedenen Strafen.

Leue gegen Abschaffung der Todesstrafe, besonders bei politischen Verbrechen. Ob politische oder gewöhnliche Verbrechen, sei gleichbedeutend.

Scheller für die Abschaffung, und zwar 1) der körperlichen Züchtigung. Den Vertheidigern und Liebhabern dieser Strafe wird er nicht erst sagen, auf welch tiefem chinesischem Standpunkt sie stehen. Diese Strafe ziehe herbei: "Demoralisation und Erbitterung des Bestraften."

2) Für Abschaffung der Todesstrafe. Kein Mensch dürfe einem andern eine Minute seines Daseins rauben, in welcher er sich für das Jenseits vorbereiten könne. (Die Gründe des Hrn. Scheller sind ungefähr der Art, wie sie ein Tertianer in einer Ausarbeitung "über Abschaffung der Todesstrafe" vorbringen möchte). Bei politischen Verbrechen sei diese Strafe ganz unzulässig, denn der Begriff der politischen Verbrechen ändere sich alle Tage. In 25 Jahren werde diese Strafe gewiß aufgehoben werden und dann solle man wenigstens sagen, daß schon heut zu Tage wenigstens ein Mann (nämlich Hr. Scheller) für ihre Aufhebung gestimmt.

Der alte Moritz Arndt trotz furchtbarem Geschrei nach Schluß: Er stehe hier im Vertrauen auf die Barmherzigkeit Gottes, (weiß Gott, wenn Gott nicht barmherzig, stünde Arndt nicht hier) und verlange Beibehaltung der Todesstrafe für Elternmorde und besonders für politische Verbrechen. Für diese die Todesstrafe aufheben zu wollen, sei das Ungeheuerste.

Spatz beantragt: "Die Strafen des Prangers, der Brandmarkung und körperlichen Züchtigung können nicht statt finden"

Jordan aus Marburg: Die Todesstrafe ist gegen das christliche Prinzip. An die Stelle der Strafe soll Besserung treten. Diese Besserung ist ganz ausgeschlossen, wenn man den Lebensfaden abschneidet. Ob jedoch diese Anordnung in die Grundrechte gehöre, ist zweifelhaft.

Roßmäsler (man schreit stark Schluß): Das Menschenleben sei etwas mehr werth, als die Aufmerksamkeit einer Stunde. Meine Haare sind noch nicht grau genug geworden, um über eine solche Sache gehörig zu sprechen, aber mein Gefühl möge Ihnen einige Worte sagen. Man hat bisher gesagt, die Frage über Leben und Tod gehöre nicht in die Grundrechte. Wie? Sie wollen die Unverletzlichkeit der Wohnung des Körpers hier deklariren, aber die Unverletzlichkeit der Wohnung des Geistes nicht? (Lauter Beifall links.) Er spricht gegen die Todesstrafe. Man hebe es auf, das schauderhafte Recht der Begnadigung. Wollen Sie nicht in den Grundrechten einen Leib ohne Herz bilden, so schaffen Sie die Todesstrafe ab. (Bravo).

Vogel aus Dillingen (Geistlicher): Die Todesstrafe für politische Verbrechen muß abgeschafft werden. Wer weiß, wer von Ihnen hier vor 40 Jahren ein politischer Verbrecher gewesen wäre? (Links Ruf: vor 4 Monaten noch). Die ersten Christen sind auch als politische Verbrecher gemordet worden. Die Ermordung politischer Verbrecher mindert die politischen Verbrechen nicht, sondern mehrt sie, wie ja der Tod der Märtyrer immer zur Verbreitung ihrer Lehre beigetragen. (Langes Bravo links).

Behr (der sich vorgenommen hat, über jeden Paragraphen der Grundrechte zu sprechen) spricht ganz unverständlich und tritt ab, nachdem ihm der Präsident gesagt hat, daß er Sachen spräche, die gar nicht hierher gehörten

Hierauf spricht noch v. Buttel gegen die Todesstrafe, da aber große Unruhe ensteht und die Aufmerksamkeit gänzlich verloren und es auch 3 1/4 Uhr ist, wird die Debatte für heute geschlossen.

Morgen um 9 Uhr Fortsetzung.

14 Berlin, 3. Aug.

Den Borussomanen ist heute der "Geist des 3. Aug." erschienen, und hat ihnen tellergroße schwarz-weiße Kokarden an die Hüten geklebt. Das ist aber auch Alles. Eine Prozession nach dem Kreuzberge, um den Manen der alten Freiheitskrieger ein Hoch zu bringen, scheint aus Gespensterfurcht nicht zu Stande gekommen zu sein. Dagegen haben sie eine kleine Satisfaktion durch das Aushängen einer schwarz-weißen Fahne am Universitätsgebäude erhalten. Der Senat hatte diese preuß. Demonstration zur Lebensfrage gemacht; wenn sich die Studenten widersetzten, so stand eine vorläufige Schließung der Universität in Aussicht. - Die Studenten sind überhaupt sehr in der Klemme. Vorgestern wurden sie in Charlottenburg von den dort stationirten Gardisten arg mißhandelt; gestern Abend begingen sie die Naivetät in einer Anzahl von etwa 200 unbewaffnet wiederum mit der deutschen Fahne nach Charlottenburg zu fahren, und hatten die Genugthuung von der Charlottenburger civilisirten Straßenbevölkerung ganz wie am vorigen Abend, d. h. mit Steinwürfen nach Hause geschickt zu werden. Die Standhaftigkeit unsrer Musensöhne bei dieser Gelegenheit will man eben nicht loben. Unsre Berliner Bürger sind aber durch diese Schmach höchst entrüstet, und eine ernsthafte Fehde zwischen dem großen Charlottenburg und dem kleinen Berlin steht bestimmt in Aussicht. Ob diese Kriegsfrage schneller entschieden wird als die schleswig-holsteinische, ist zu bezweifeln; wie die Dänen im Besitze der Seemacht, so haben die Charlottenburger die Landmacht für sich. Es wimmelt dort von Kriegern, die ihren Muth an den Berlinern kühlen möchten. Unsre 2000 Constabler hatten gestern Abend viel Arbeit, konnten jedoch das große Werk der Linden-Reinigung nicht zu Stande bringen. Hier mochten 10-20,000 Menschen bis 12 Uhr lustwandeln; nach dieser Stunde waren fast Alle nach Hause gewandelt; und die einzelnen Nachzügler wurden nun freilich durch die erboßten Schutzgötter arg geplagt. - Zum Bürgergeneral ist heute der interimistischen Kommandeur Rimpler gewählt. - In die Kammer wurde heute statt des ausgetretenen v. Kirchmann der Ex-Minister Bornemann mit 63 von 110 Stimmen gewählt. Hr. v. Kirchmann erhielt 31, Bruno Bauer 15 Stimmen, Dr. Schweizer eine. Die liberale Partei hatte sich sehr für Bauer angestrengt, allein die kritische Kritik war nicht durchzubringen. - Am 6. Aug. wird nicht allein von den Studenten sondern auch von allen demokratischen Klubs eine schwarz-roth-goldne Feier veranstaltet. Art und Weise der Demonstration soll erst Freitag bestimmt werden. Man spricht auch von einem großen Volksbankett. - Ueberhaupt hat Berlin durch das dreiste Auftreten der schwarz-weißen Reaktionäre und das unverschämte Benehmen der Konstabler wieder neues Leben erhalten.

103 Berlin, 3. August.

Die Anzeige des Staatsanwalts im Staatsanzeiger, nach welcher der Redakteur Held eine von ihm neulich gemachte Bemerkung: "es gäbe hier in Berlin Vereine, die sich verbündet hätten durch Ablegung von Meineiden die Führer der demokratischen Partei auf die Festung zu bringen, diese Aussage in einem deshalb mit ihm abgehaltenen Verhör nicht habe beweisen können, auch als Gottesläugner die Eidesleistung verweigert habe," - ist auf eine hinterlistige Weise, von aus dem Zusammenhang gerissenen Sätzen der Heldschen Aussagen, welche zu Protokoll genommen wurden, gebildet. Die Reaktionspartei benutzte diese Anzeige, indem sie dieselbe auf ihre eigene Kosten an allen Straßenecken veröffentlichen ließ um dem Volksmann Held, der ihr schon längst ein Dorn im Auge ist, damit zu schaden. Dadurch sah sich Held veranlaßt den Hergang der Sache in einem Riesenplakat mit der Ueberschrift: "Ich und der Staatsanwalt," ebenfalls zu veröffentlichen. Die Absicht der Reaktion wurde dadurch so klar an den Tag gelegt, daß Held nur noch mehr in der Gunst des Volkes stieg, wie die Ständchen beweisen, die er vorgestern und gestern Abend erhielt. Das Erste, am vorgestrigen Abend ging von dem Linden-Klub an der bekannten, politischen Ecke, aus. Dieser Klub, welcher sich allabendlich von selbst unter den Linden bildet, hat seit, dem Erlaß des Polizei-Präsidenten, wonach solche Versammlungen verboten sind, sich nur immer mehr und mehr vergrößert. Die altpreußische Parthei verliert seit einigen Tagen immer mehr und mehr an Terrain. Die Preußenthümler wollten den heutigen Tag, als den Geburtstag des verstorbenen Königs, früher zu einer großen Demonstration benutzen, er ging aber ganz ruhig vorüber. Dagegen wird der 6. August hier großartig von der demokratischen Partei begangen werden. -

Die Aufregung, die vor acht Tagen durch die Konstabler hervorgerufen, durch die schwarz-weißen Fahnen sich vergrößert, ist seit gestern durch den Konflikt der Studenten mit den Gardisten in Charlottenburg zu einem Punkte gediehen, die demjenigen in den Tagen vor den 18. März gleichzustellen ist. - Gestern Abend zogen etwa hundert Studenten nach Charlottenburg und nahmen, als Demonstration gegen die vorgestrigen Vorfälle daselbst, eine schwarz-roth-goldene Fahne mit hinaus. Sie feierten dort ungestört den Abschied ihres Führers des Stud. v. Salis und begaben sich ruhig auf den Rückweg. Als sie aber Charlottenburg verlassen hatten, trafen sie am Wege einen Haufen Gardisten und Straßenbuben, welche sie mit einem furchtbaren Steinhagel empfingen und davon liefen. Es sind dadurch mehrfache Verwundungen vorgekommen und ein Student ist so schwer verletzt, daß man an seinem Aufkommen zweifelt. Als die Verwundeten gegen 10 Uhr Abends nach Berlin zurückgebracht wurden und diese Nachricht sich im "Linden-Klub" verbreitete, der gestern ungemein zahlreich besucht und eben durch die von dem Held'schen Ständchen zurückkehrende Masse noch sehr verstärkt war, wurde Alles in die größte Aufregung versetzt. Man wollte sogleich in Masse nach Charlottenburg ziehen um Rache zu nehmen. Einige Volksredner bestiegen aber einen Pfeiler und hielten das Volk von diesem Schritte ab, der zu nichts führen könne. Man kam endlich überein zum Kriegsminister zu ziehen um von ihm vermittelst einer Deputation, eclatante Genugthuung wegen der Charlottenburger Vorfälle zu fordern. - Dies waren die ersten öffentlichen Reden, die bisjetzt unter den Linden gehalten wurden, denn bisher unterhielt man sich nur in den einzelnen Haufen. Die Konstablers wagten nicht einzuschreiten. Die ganze Masse setzte sich hierauf in Bewegung und zog zum Kriegsministerium. Hier wurden aber noch vor Ankunft des Volks, die Wachen eingezogen und die Thore gesperrt. Man verlangte Einlaß für die Deputation, es wurde aber nicht geöffnet. Man klopfte und schrie, alles vergebens. Währenddem schickt aber der tapfere General von Schreckenstein zu der Bürgerwehr, die nach einer halben Stunde ankommt und das Volk entfernt. Verhaftungen oder andere Excesse sind dabei nicht vorgefallen.

Der Verkauf von Flugschriften, von Witzblättern findet trotz der früheren Verbote ohne Unterbrechung statt. Hunderten solcher wandernder Händler begegnet man zu jeder Tageszeit. Die Polizei wagt nicht ernstlich Dem entgegenzutreten, aber dennoch hat sie seit einiger Zeit ungefähr 60 Personen wegen Vertriebs von Flugschriften, als Uebertreter der Gewerbeordnung, zur Untersuchung gezogen. Ein Theil ist bereits zu einer Strafe von 3 - 5 Thlrn. oder verhältnißmäßiger Freiheitsstrafe verurtheilt worden. Die Angeklagten sind meist arme Leute, die mit dem kleinen Verdienst die Ihrigen ernährten.

Die morgen statt findende Sitzung der Vereinbarerversammlung verspricht sehr interessant, aber vielleicht auch sehr wichtig zu werden. Verschiedene dringende Interpellationen und Anträge bedrohen das Ministerium. Die Opposition wird morgen ihre ganze Kraft entfalten. Ihre frühern Parteigänger Rodbertus und v. Berg sind wieder mit ihrem ganzen Anhange zurückgekehrt und werden morgen gegen das Ministerium auftreten. Die äußerste Rechte schmollt auch mit dem Ministerium, denn ihre Führer Reichensperger und Baumstark fehlten bei der letzten Abendgesellschaft des Ministerpräsidenten. Man erwartet von dem Schweidnitzer Abgeordneten, Teichmann, an den heute eine Deputation der Schweidnitzer Bürgerschaft eingetroffen ist, eine Interpellation über die Vorfälle in jener Stadt. Ebenso soll morgen über die Charlottenburger Vorfälle interpellirt werden. Auch der Antrag auf sofortige Aufhebung der Konstabler wird gestellt. Der Minister Kühlwetter soll erklärt haben, aus der Aufrechthaltung des Institus der Konstabler eine Kabinetsfrage machen zu wollen; man sagt, daß er geäußert habe: "er werde mit den Konstablern stehen und fallen." Möchte nur auch Hr. Hansemann, der das Steigen des Kredits von dem Bestehen dieses Polizei-Instituts abhängig erklärt hat, mit derselben Alternative eintreten, denn die Majorität gegen das Fortbestehen dieses Instituts scheint gewiß.

Es soll heute eine Vereinigung zwischen den feiernden Buchdruckereigehülfen und den Prinzipalen zu Stande gekommen sein.

40 Berlin, 3. Aug.

Ein großer Theil der Setzer und Drucker arbeitet seit zwei Tagen nicht. Mehrere Journale erschienen gar nicht, oder nur in kleinen von den Lehrlingen gesetzten Blättern. Die Staatsgewalt hat einschreiten wollen gegen diese erste materielle Erscheinung der Association und des neuen socialen Lebens; sie muß aber gefunden haben, daß es dagegen ein Strafrecht nicht mehr giebt. Das Mißtrauensvotum der Volksversammlung in Halle für den Dr. Niemeyer entspricht der Meinung aller hiesigen Freisinnigen über ihn, es entspricht seiner Abstimmung bei allen Prinzip-Fragen, die er stets gegen den Fortschritt richtete: Er hat die Revolution verleugnet, er hat zu Gunsten des schmählichen Verfassungs-Entwurfes gestimmt, er hat keine Vollmacht geben wollen zur Untersuchung des Blutbades in Posen, er hat gegen den Jacoby'schen Antrag sich erklärt. Ueber den anderen Halle'schen Deputirten sagt "die ewige Lampe", ein gut redigirtes Berliner Witzblatt, in ihrer "Gallerie der preußischen Nationalversammlung" folgendes: "Upmeyer, Oekonom zu Borgholzhausen, für Halle schwärmt für die politische Stallfütterung, für das Bohnenstroh des Rückschritts und für die Naturalisation der Hamstertaschen; sonst ein Figurant, der wenig hört, niemals redet, selten etwas versteht, und demzufolge votirt."

119 Berlin, 3. Aug.

Heute, als am Geburtstage des verstorbenen Königs, sollten großartige Demonstrationen zu Gunsten des Preußenthums stattfinden. Man hat bis jetzt jedoch noch nichts davon bemerken können. Nur ist das Königspalais bekränzt und auf der Universität wurde eine schwarz-weiße Fahne aufgesteckt, und auch dies letztere ist nicht abgelaufen ohne eine Gegendemonstration hervorzurufen. Die Studenten hingen vor der Universität an ihrem schwarzen Brett eine deutsche Fahne auf und hefteten ein Plakat darunter, in welchem sie dem Berliner Volk anzeigen, daß die schwarz-weiße Fahne von dem Senat "auf höhere Anordnung" aufgesteckt sei. Auf dringendes Bitten des Rektors Müller wurde noch hinzugeschrieben: "neben der deutschen Fahne." Gegen die "höhere Anordnung" hatte er nichts einzuwenden. Die großen Männer der freien Wissenschaft schämen sich auch gar nicht einmal, es einzugestehen, daß sie eine politische Meinung auf Befehl dokumentiren.

- * Die großartige Anklage des Hrn. Held vor dem Publikum durch den Staatsanwalt beim Kammergericht, als habe Hr. Held absichtlich falsche Nachrichten veröffentlicht, löst sich jetzt vollständig in Heiterkeit auf. Hr. Held hatte ein Plakat als Antwort anschlagen lassen, und die Zusammenstellung seiner angeblichen Aussagen angegriffen. Der Staatsanwalt veröffentlicht jetzt das ganze Protokoll, aus dem ziemlich deutlich hervorgeght daß Hr. Held den Staatsanwalt bei der Vernehmung stark zum Besten gehabt hat.

15 Berlin, 3. Aug.

Hier noch einige Details über die neuen Angriffe auf die Studenten in Charlottenburg. Eine bedeutende Anzahl wurde mehr oder weniger erheblich verletzt; Mehreren flogen Steine von mehr als Faustgröße an den Schädel, so, daß sie im Blute schwimmend, besinnungslos niederfielen und in diesem Zustande nach Haus gebracht werden mußten. Der Student Rechenberg flüchtete in ein Gebäude, sechs bis acht Soldaten und ein Gensdarm stürzten ihm nach. Im Zimmer des Hauses angekommen, kroch er unter das Bett, allein man zog ihn hervor, und nun fielen die Soldaten mit geschwungenen Säbeln über ihn her. Rechenberg rettete sich in eine Ecke, ergriff einen Stuhl und suchte sich gegen die auf ihn Eindringenden zu vertheidigen. Doch ein Säbelhieb traf ihn schwer auf den Kopf, die Kräfte drohten ihn zu verlassen. Da ergreift er den Augenblick, stürzt durch die geöffnete Thür und schwingt sich über das Geländer von zwei Treppen glücklich hinunter. Noch sind bei weitem nicht alle Einzelnheiten dieses nichtswürdigen Ueberfalls aufgedeckt, aber soviel steht fest, daß eine große Zahl der Studenten, und mehrere sehr gefährlich verwundet worden sind. Vor dem Brandenburger Thor sammelten sie sich denn wieder und zogen, von donnernden Lebehochs des Volks begleitet, die Linden herunter. Dies Attentat und das vom vorhergegangenen Abend, haben natürlich tiefe Aufregung im Volke hervorgebracht - es fehlt nur noch, daß der König mit dem Prinzen von Preußen in die Stadt kommt, und daß noch ein Regiment hereingezogen werde - und die Ereignisse des 18. März erleben eine neue verbesserte Auflage. Wahrscheinlich werden die geschilderten Scenen morgen Gegenstand einer Interpellation an das Ministerium werden; die Linke wird Ach und Weh schreien, die Rechte wird toben und trampeln; Schreckenstein wird das alles mit olympischer Ruhe anhören, und sich dann der Soldaten, seiner lieben Kinder, annehmen, und aus Berichten, welche er einer unpartheiischen Behörde, dem Militärkommando verdankt, zeigen, daß die Anklagen ganz unbegründet sind und auf purer Verläumdung beruhen. Der Hauptmann des bewaffneten Studentenkorps hat bereits den Inhalt des über diesen Gegenstand an den Kriegsmini-

[Spaltenumbruch] brechen. Alle Fälle, in denen die Verhaftung eines Bürgers möglich, müssen im Gesetz vollständig angegeben sein, Ausnahmsfälle als ein Verbrechen angesehen werden.

Doch seien Verhaftungen wohl zu unterscheiden von polizeilichen Verwahrungen,, (!!) letztere seien oft nöthig. Wer, wie ich, weiß, wie segensreich das stille und geräuschlose Verdienst der Polizei ist (!!!) wird den polizeilichen Verwahrungen nicht entgegenstreben.

Aber eine Bestrafung für unrechtmäßige Verhaftungen müsse stattfinden. Diese Unrechtmäßigkeiten liegen nicht am Richter sondern an der Verwaltungsbehörde und gegen diese sei kein besonderer Schutz. Es giebt gewisse diensteifrige und leidenschaftliche Staatsanwälte. Durch eine 30jährige Erfahrung haben wir (endlich) begriffen, daß eine Beschwerde über Mißbräuche, an die Behörden von denen der Mißbrauch ausgegangen, nutzlos war. (Gelächter und Bravo). Es muß deshalb für den unrechtmäßig Verhafteten einen Entschädigungsanspruch, einen unverjährbaren, einen nie aufzuhebenden, nach meinem Antrag von wenigstens 5 Thlr. für den Tag, geben. Dies wird helfen. (Bravo).

Reichensperger. Es handelt sich hier um die praktische Seite der Freiheit. Dies ist der wichtigste Theil. Er beurtheilt die einzelnen Sätze des §. 7. wie sie der Ausschuß gegeben und will dieselben nach seinen Anträgen folgendermaßen gefaßt:

Die Freiheit der Person ist unverletzlich.

Die Verhaftung einer Person soll ‒ außer im Fall der Ergreifung auf frischer That ‒ nur in Kraft eines richterlichen Befehls geschehen.

Jede in Verwahrung genommene Person ist binnen 24 Stunden nach der Verhaftung einem richterlichen Beamten vorzustellen.

Niemand darf seinem ordentlichen Richter entzogen werden.

Er schließt mit der Bemerkung, daß er die Schwärmerei für die Polizei nicht in dem Grade wie Hr. Leue theile.

Mittermaier begründet seine Amendements. Das Verwahrungsrecht, was Hr. Leue wolle, könne man der Polizei nicht nehmen. Ein Hauptantrag von ihm sei: „Der Verhaftete muß binnen 24 Stunden vernommen und ihm seine Anschuldigungsgründe mitgetheilt werden. Wenn man die letztern nicht genau angeben könne, dürfe auch keine Verhaftung stattfinden. (Bravo). Ferner: die Freilassung eines Verhafteten gegen Kaution muß unter jeder Bedingung stattfinden; in England und Nordamerika haben das Vorrecht nicht bloß die Reichen. (?) Er legt zum Schluß der Versammlung ans Herz nicht auf eine Kriminalprozeßordnung zu warten, sondern diese Anträge in die Grundrechte aufzunehmen. (Lautes Bravo von allen Seiten).

Rauwerk: Der § 7 muß so scharf als möglich gefaßt werden. (Der Redner spricht sehr unverständlich. Links und rechts sind fast alle Bänke leer.) Leue's Unterschied zwischen Polizeivergehen und Verbrechen sei nicht so scharf zu zeichnen. Er stellt zwei Amendements:

1) Ein Verhaftsbefehl darf nur auf gerichtliches Urtheil, wenn dringende Anzeichen eines Verbrechens vorliegen, ausgefertigt werden.

2) Schuldhaft findet nicht mehr statt.

Den letzten Antrag betreffend, könne weder der Gläubiger noch der Staat ein Interesse an der Verhaftung haben. In Frankreich wolle man zwar den erst kürzlich abgeschafften Personenarrest für Schulden wieder aufnehmen, aber die französische Revolution befinde sich auch im Wendekreise des Krebses.

Grävel aus Frankfurt a. d. O. entwickelt seine Amendements, eine wahre Rarität; sie lauten:

Ein Jeder ist seiner Person, der Verfügung darüber und seines Willens eigner Herr, so weit er dadurch keine auf sich habende Obliegenheit verletzt. Nur die äußerlichen Handlungen unterliegen dem Staatsgesetze und der Staatsgewalt; über die innerlichen ist Niemand Rechenschaft zu geben schuldig. Die bloße Kundgebung oder Mittheilung seiner Gedanken oder Urtheile, selbst seiner Wünsche und Vorsätze durch Rede oder Schrift macht an sich noch jene innerlichen Thätigkeiten nicht zu äußerlichen Handlungen, dasern damit nicht eine Abrede begonnen wird, (§ 9) oder die Lüge hinzukommt, worüber § 10 des Mehreren.

Wegen der persönlichen Verhaftungen ziehe ich die Mittermaier'sche Fassung vor; (da die Polizeibeamten ebenso Staatsbeamte sind, als die richterlichen) in Ansehung der persönlichen Haft für Privatschulden ist lediglich auf die Maßgaben der Prozeß- und Exekutionsordnung zu verweisen.

Der Redner wird oft durch den Ruf: Schluß! unterbrochen; spricht aber sehr langsam, sehr lange, sehr unverständlich, sehr schlecht bis zu Ende.

Freudentheil aus Stade beantragt einen unbedeutenden Zusatz. Nach ihm sollen sprechen: Tellkampf und Ahrens, sind aber frühstücken gegangen, kommt also

Werner aus Coblenz (unter gänzlicher Theilnahmlosigkeit): Das Amendement: „Die Schuldhaft aufzuheben, solle man nicht acceptiren.“ Zu dem Punkte II des § 7, und zwar zu dem Satz: „Ausnahmsgerichte sollen nicht stattfinden,“ beantragt er den Zusatz: Auch außerordentliche Kommissionen sollen nicht stattfinden.

Spatz: Das höchste Gut des Bürgers ist die persönliche Freiheit, diese ist unterworfen 1) Eingriffen von außen, 2) Eingriffen von uns selbst. Vor den ersteren soll der Entwurf uns schützen, aber gegen den Eingriff von uns selbst schützt der Entwurf uns nicht. Ich stelle also den Antrag, die Freiheit der Person ist nicht bloß unverletzlich, sondern auch unveräußerlich (?) Bei Absatz 4 des § 7 sei zu streichen das „innerhalb 24 Stunden“. Eine solche Beschränkung ließe sich nicht in allen Fällen durchführen.

Nach Spatz spricht noch einer (trotzdem man gewaltig nach Schluß schreit) und verändert im Absatz 4 des § 7 die Worte: „Der Verhaftbefehl soll dem Verhafteten vorgewiesen und zugestellt werden“. Jetzt scheint die Ungeduld auf's Höchste gestiegen; denn ein Abgeordneter beantragt nicht bloß den Schluß der Debatte, sondern auch Verwerfung sämmtlicher Amendements, die ja nur Redaktionsunterschiede machen.

Nach der Frage des Präsidenten beschließt man den Schluß der Debatte.

Folgt die Berathung über die Abschaffung der verschiedenen Strafen.

Leue gegen Abschaffung der Todesstrafe, besonders bei politischen Verbrechen. Ob politische oder gewöhnliche Verbrechen, sei gleichbedeutend.

Scheller für die Abschaffung, und zwar 1) der körperlichen Züchtigung. Den Vertheidigern und Liebhabern dieser Strafe wird er nicht erst sagen, auf welch tiefem chinesischem Standpunkt sie stehen. Diese Strafe ziehe herbei: „Demoralisation und Erbitterung des Bestraften.“

2) Für Abschaffung der Todesstrafe. Kein Mensch dürfe einem andern eine Minute seines Daseins rauben, in welcher er sich für das Jenseits vorbereiten könne. (Die Gründe des Hrn. Scheller sind ungefähr der Art, wie sie ein Tertianer in einer Ausarbeitung „über Abschaffung der Todesstrafe“ vorbringen möchte). Bei politischen Verbrechen sei diese Strafe ganz unzulässig, denn der Begriff der politischen Verbrechen ändere sich alle Tage. In 25 Jahren werde diese Strafe gewiß aufgehoben werden und dann solle man wenigstens sagen, daß schon heut zu Tage wenigstens ein Mann (nämlich Hr. Scheller) für ihre Aufhebung gestimmt.

Der alte Moritz Arndt trotz furchtbarem Geschrei nach Schluß: Er stehe hier im Vertrauen auf die Barmherzigkeit Gottes, (weiß Gott, wenn Gott nicht barmherzig, stünde Arndt nicht hier) und verlange Beibehaltung der Todesstrafe für Elternmorde und besonders für politische Verbrechen. Für diese die Todesstrafe aufheben zu wollen, sei das Ungeheuerste.

Spatz beantragt: „Die Strafen des Prangers, der Brandmarkung und körperlichen Züchtigung können nicht statt finden“

Jordan aus Marburg: Die Todesstrafe ist gegen das christliche Prinzip. An die Stelle der Strafe soll Besserung treten. Diese Besserung ist ganz ausgeschlossen, wenn man den Lebensfaden abschneidet. Ob jedoch diese Anordnung in die Grundrechte gehöre, ist zweifelhaft.

Roßmäsler (man schreit stark Schluß): Das Menschenleben sei etwas mehr werth, als die Aufmerksamkeit einer Stunde. Meine Haare sind noch nicht grau genug geworden, um über eine solche Sache gehörig zu sprechen, aber mein Gefühl möge Ihnen einige Worte sagen. Man hat bisher gesagt, die Frage über Leben und Tod gehöre nicht in die Grundrechte. Wie? Sie wollen die Unverletzlichkeit der Wohnung des Körpers hier deklariren, aber die Unverletzlichkeit der Wohnung des Geistes nicht? (Lauter Beifall links.) Er spricht gegen die Todesstrafe. Man hebe es auf, das schauderhafte Recht der Begnadigung. Wollen Sie nicht in den Grundrechten einen Leib ohne Herz bilden, so schaffen Sie die Todesstrafe ab. (Bravo).

Vogel aus Dillingen (Geistlicher): Die Todesstrafe für politische Verbrechen muß abgeschafft werden. Wer weiß, wer von Ihnen hier vor 40 Jahren ein politischer Verbrecher gewesen wäre? (Links Ruf: vor 4 Monaten noch). Die ersten Christen sind auch als politische Verbrecher gemordet worden. Die Ermordung politischer Verbrecher mindert die politischen Verbrechen nicht, sondern mehrt sie, wie ja der Tod der Märtyrer immer zur Verbreitung ihrer Lehre beigetragen. (Langes Bravo links).

Behr (der sich vorgenommen hat, über jeden Paragraphen der Grundrechte zu sprechen) spricht ganz unverständlich und tritt ab, nachdem ihm der Präsident gesagt hat, daß er Sachen spräche, die gar nicht hierher gehörten

Hierauf spricht noch v. Buttel gegen die Todesstrafe, da aber große Unruhe ensteht und die Aufmerksamkeit gänzlich verloren und es auch 3 1/4 Uhr ist, wird die Debatte für heute geschlossen.

Morgen um 9 Uhr Fortsetzung.

14 Berlin, 3. Aug.

Den Borussomanen ist heute der „Geist des 3. Aug.“ erschienen, und hat ihnen tellergroße schwarz-weiße Kokarden an die Hüten geklebt. Das ist aber auch Alles. Eine Prozession nach dem Kreuzberge, um den Manen der alten Freiheitskrieger ein Hoch zu bringen, scheint aus Gespensterfurcht nicht zu Stande gekommen zu sein. Dagegen haben sie eine kleine Satisfaktion durch das Aushängen einer schwarz-weißen Fahne am Universitätsgebäude erhalten. Der Senat hatte diese preuß. Demonstration zur Lebensfrage gemacht; wenn sich die Studenten widersetzten, so stand eine vorläufige Schließung der Universität in Aussicht. ‒ Die Studenten sind überhaupt sehr in der Klemme. Vorgestern wurden sie in Charlottenburg von den dort stationirten Gardisten arg mißhandelt; gestern Abend begingen sie die Naivetät in einer Anzahl von etwa 200 unbewaffnet wiederum mit der deutschen Fahne nach Charlottenburg zu fahren, und hatten die Genugthuung von der Charlottenburger civilisirten Straßenbevölkerung ganz wie am vorigen Abend, d. h. mit Steinwürfen nach Hause geschickt zu werden. Die Standhaftigkeit unsrer Musensöhne bei dieser Gelegenheit will man eben nicht loben. Unsre Berliner Bürger sind aber durch diese Schmach höchst entrüstet, und eine ernsthafte Fehde zwischen dem großen Charlottenburg und dem kleinen Berlin steht bestimmt in Aussicht. Ob diese Kriegsfrage schneller entschieden wird als die schleswig-holsteinische, ist zu bezweifeln; wie die Dänen im Besitze der Seemacht, so haben die Charlottenburger die Landmacht für sich. Es wimmelt dort von Kriegern, die ihren Muth an den Berlinern kühlen möchten. Unsre 2000 Constabler hatten gestern Abend viel Arbeit, konnten jedoch das große Werk der Linden-Reinigung nicht zu Stande bringen. Hier mochten 10‒20,000 Menschen bis 12 Uhr lustwandeln; nach dieser Stunde waren fast Alle nach Hause gewandelt; und die einzelnen Nachzügler wurden nun freilich durch die erboßten Schutzgötter arg geplagt. ‒ Zum Bürgergeneral ist heute der interimistischen Kommandeur Rimpler gewählt. ‒ In die Kammer wurde heute statt des ausgetretenen v. Kirchmann der Ex-Minister Bornemann mit 63 von 110 Stimmen gewählt. Hr. v. Kirchmann erhielt 31, Bruno Bauer 15 Stimmen, Dr. Schweizer eine. Die liberale Partei hatte sich sehr für Bauer angestrengt, allein die kritische Kritik war nicht durchzubringen. ‒ Am 6. Aug. wird nicht allein von den Studenten sondern auch von allen demokratischen Klubs eine schwarz-roth-goldne Feier veranstaltet. Art und Weise der Demonstration soll erst Freitag bestimmt werden. Man spricht auch von einem großen Volksbankett. ‒ Ueberhaupt hat Berlin durch das dreiste Auftreten der schwarz-weißen Reaktionäre und das unverschämte Benehmen der Konstabler wieder neues Leben erhalten.

103 Berlin, 3. August.

Die Anzeige des Staatsanwalts im Staatsanzeiger, nach welcher der Redakteur Held eine von ihm neulich gemachte Bemerkung: „es gäbe hier in Berlin Vereine, die sich verbündet hätten durch Ablegung von Meineiden die Führer der demokratischen Partei auf die Festung zu bringen, diese Aussage in einem deshalb mit ihm abgehaltenen Verhör nicht habe beweisen können, auch als Gottesläugner die Eidesleistung verweigert habe,“ ‒ ist auf eine hinterlistige Weise, von aus dem Zusammenhang gerissenen Sätzen der Heldschen Aussagen, welche zu Protokoll genommen wurden, gebildet. Die Reaktionspartei benutzte diese Anzeige, indem sie dieselbe auf ihre eigene Kosten an allen Straßenecken veröffentlichen ließ um dem Volksmann Held, der ihr schon längst ein Dorn im Auge ist, damit zu schaden. Dadurch sah sich Held veranlaßt den Hergang der Sache in einem Riesenplakat mit der Ueberschrift: „Ich und der Staatsanwalt,“ ebenfalls zu veröffentlichen. Die Absicht der Reaktion wurde dadurch so klar an den Tag gelegt, daß Held nur noch mehr in der Gunst des Volkes stieg, wie die Ständchen beweisen, die er vorgestern und gestern Abend erhielt. Das Erste, am vorgestrigen Abend ging von dem Linden-Klub an der bekannten, politischen Ecke, aus. Dieser Klub, welcher sich allabendlich von selbst unter den Linden bildet, hat seit, dem Erlaß des Polizei-Präsidenten, wonach solche Versammlungen verboten sind, sich nur immer mehr und mehr vergrößert. Die altpreußische Parthei verliert seit einigen Tagen immer mehr und mehr an Terrain. Die Preußenthümler wollten den heutigen Tag, als den Geburtstag des verstorbenen Königs, früher zu einer großen Demonstration benutzen, er ging aber ganz ruhig vorüber. Dagegen wird der 6. August hier großartig von der demokratischen Partei begangen werden. ‒

Die Aufregung, die vor acht Tagen durch die Konstabler hervorgerufen, durch die schwarz-weißen Fahnen sich vergrößert, ist seit gestern durch den Konflikt der Studenten mit den Gardisten in Charlottenburg zu einem Punkte gediehen, die demjenigen in den Tagen vor den 18. März gleichzustellen ist. ‒ Gestern Abend zogen etwa hundert Studenten nach Charlottenburg und nahmen, als Demonstration gegen die vorgestrigen Vorfälle daselbst, eine schwarz-roth-goldene Fahne mit hinaus. Sie feierten dort ungestört den Abschied ihres Führers des Stud. v. Salis und begaben sich ruhig auf den Rückweg. Als sie aber Charlottenburg verlassen hatten, trafen sie am Wege einen Haufen Gardisten und Straßenbuben, welche sie mit einem furchtbaren Steinhagel empfingen und davon liefen. Es sind dadurch mehrfache Verwundungen vorgekommen und ein Student ist so schwer verletzt, daß man an seinem Aufkommen zweifelt. Als die Verwundeten gegen 10 Uhr Abends nach Berlin zurückgebracht wurden und diese Nachricht sich im „Linden-Klub“ verbreitete, der gestern ungemein zahlreich besucht und eben durch die von dem Held'schen Ständchen zurückkehrende Masse noch sehr verstärkt war, wurde Alles in die größte Aufregung versetzt. Man wollte sogleich in Masse nach Charlottenburg ziehen um Rache zu nehmen. Einige Volksredner bestiegen aber einen Pfeiler und hielten das Volk von diesem Schritte ab, der zu nichts führen könne. Man kam endlich überein zum Kriegsminister zu ziehen um von ihm vermittelst einer Deputation, eclatante Genugthuung wegen der Charlottenburger Vorfälle zu fordern. ‒ Dies waren die ersten öffentlichen Reden, die bisjetzt unter den Linden gehalten wurden, denn bisher unterhielt man sich nur in den einzelnen Haufen. Die Konstablers wagten nicht einzuschreiten. Die ganze Masse setzte sich hierauf in Bewegung und zog zum Kriegsministerium. Hier wurden aber noch vor Ankunft des Volks, die Wachen eingezogen und die Thore gesperrt. Man verlangte Einlaß für die Deputation, es wurde aber nicht geöffnet. Man klopfte und schrie, alles vergebens. Währenddem schickt aber der tapfere General von Schreckenstein zu der Bürgerwehr, die nach einer halben Stunde ankommt und das Volk entfernt. Verhaftungen oder andere Excesse sind dabei nicht vorgefallen.

Der Verkauf von Flugschriften, von Witzblättern findet trotz der früheren Verbote ohne Unterbrechung statt. Hunderten solcher wandernder Händler begegnet man zu jeder Tageszeit. Die Polizei wagt nicht ernstlich Dem entgegenzutreten, aber dennoch hat sie seit einiger Zeit ungefähr 60 Personen wegen Vertriebs von Flugschriften, als Uebertreter der Gewerbeordnung, zur Untersuchung gezogen. Ein Theil ist bereits zu einer Strafe von 3 ‒ 5 Thlrn. oder verhältnißmäßiger Freiheitsstrafe verurtheilt worden. Die Angeklagten sind meist arme Leute, die mit dem kleinen Verdienst die Ihrigen ernährten.

Die morgen statt findende Sitzung der Vereinbarerversammlung verspricht sehr interessant, aber vielleicht auch sehr wichtig zu werden. Verschiedene dringende Interpellationen und Anträge bedrohen das Ministerium. Die Opposition wird morgen ihre ganze Kraft entfalten. Ihre frühern Parteigänger Rodbertus und v. Berg sind wieder mit ihrem ganzen Anhange zurückgekehrt und werden morgen gegen das Ministerium auftreten. Die äußerste Rechte schmollt auch mit dem Ministerium, denn ihre Führer Reichensperger und Baumstark fehlten bei der letzten Abendgesellschaft des Ministerpräsidenten. Man erwartet von dem Schweidnitzer Abgeordneten, Teichmann, an den heute eine Deputation der Schweidnitzer Bürgerschaft eingetroffen ist, eine Interpellation über die Vorfälle in jener Stadt. Ebenso soll morgen über die Charlottenburger Vorfälle interpellirt werden. Auch der Antrag auf sofortige Aufhebung der Konstabler wird gestellt. Der Minister Kühlwetter soll erklärt haben, aus der Aufrechthaltung des Institus der Konstabler eine Kabinetsfrage machen zu wollen; man sagt, daß er geäußert habe: „er werde mit den Konstablern stehen und fallen.“ Möchte nur auch Hr. Hansemann, der das Steigen des Kredits von dem Bestehen dieses Polizei-Instituts abhängig erklärt hat, mit derselben Alternative eintreten, denn die Majorität gegen das Fortbestehen dieses Instituts scheint gewiß.

Es soll heute eine Vereinigung zwischen den feiernden Buchdruckereigehülfen und den Prinzipalen zu Stande gekommen sein.

40 Berlin, 3. Aug.

Ein großer Theil der Setzer und Drucker arbeitet seit zwei Tagen nicht. Mehrere Journale erschienen gar nicht, oder nur in kleinen von den Lehrlingen gesetzten Blättern. Die Staatsgewalt hat einschreiten wollen gegen diese erste materielle Erscheinung der Association und des neuen socialen Lebens; sie muß aber gefunden haben, daß es dagegen ein Strafrecht nicht mehr giebt. Das Mißtrauensvotum der Volksversammlung in Halle für den Dr. Niemeyer entspricht der Meinung aller hiesigen Freisinnigen über ihn, es entspricht seiner Abstimmung bei allen Prinzip-Fragen, die er stets gegen den Fortschritt richtete: Er hat die Revolution verleugnet, er hat zu Gunsten des schmählichen Verfassungs-Entwurfes gestimmt, er hat keine Vollmacht geben wollen zur Untersuchung des Blutbades in Posen, er hat gegen den Jacoby'schen Antrag sich erklärt. Ueber den anderen Halle'schen Deputirten sagt „die ewige Lampe“, ein gut redigirtes Berliner Witzblatt, in ihrer „Gallerie der preußischen Nationalversammlung“ folgendes: „Upmeyer, Oekonom zu Borgholzhausen, für Halle schwärmt für die politische Stallfütterung, für das Bohnenstroh des Rückschritts und für die Naturalisation der Hamstertaschen; sonst ein Figurant, der wenig hört, niemals redet, selten etwas versteht, und demzufolge votirt.„

119 Berlin, 3. Aug.

Heute, als am Geburtstage des verstorbenen Königs, sollten großartige Demonstrationen zu Gunsten des Preußenthums stattfinden. Man hat bis jetzt jedoch noch nichts davon bemerken können. Nur ist das Königspalais bekränzt und auf der Universität wurde eine schwarz-weiße Fahne aufgesteckt, und auch dies letztere ist nicht abgelaufen ohne eine Gegendemonstration hervorzurufen. Die Studenten hingen vor der Universität an ihrem schwarzen Brett eine deutsche Fahne auf und hefteten ein Plakat darunter, in welchem sie dem Berliner Volk anzeigen, daß die schwarz-weiße Fahne von dem Senat „auf höhere Anordnung“ aufgesteckt sei. Auf dringendes Bitten des Rektors Müller wurde noch hinzugeschrieben: „neben der deutschen Fahne.“ Gegen die „höhere Anordnung“ hatte er nichts einzuwenden. Die großen Männer der freien Wissenschaft schämen sich auch gar nicht einmal, es einzugestehen, daß sie eine politische Meinung auf Befehl dokumentiren.

* Die großartige Anklage des Hrn. Held vor dem Publikum durch den Staatsanwalt beim Kammergericht, als habe Hr. Held absichtlich falsche Nachrichten veröffentlicht, löst sich jetzt vollständig in Heiterkeit auf. Hr. Held hatte ein Plakat als Antwort anschlagen lassen, und die Zusammenstellung seiner angeblichen Aussagen angegriffen. Der Staatsanwalt veröffentlicht jetzt das ganze Protokoll, aus dem ziemlich deutlich hervorgeght daß Hr. Held den Staatsanwalt bei der Vernehmung stark zum Besten gehabt hat.

15 Berlin, 3. Aug.

Hier noch einige Details über die neuen Angriffe auf die Studenten in Charlottenburg. Eine bedeutende Anzahl wurde mehr oder weniger erheblich verletzt; Mehreren flogen Steine von mehr als Faustgröße an den Schädel, so, daß sie im Blute schwimmend, besinnungslos niederfielen und in diesem Zustande nach Haus gebracht werden mußten. Der Student Rechenberg flüchtete in ein Gebäude, sechs bis acht Soldaten und ein Gensdarm stürzten ihm nach. Im Zimmer des Hauses angekommen, kroch er unter das Bett, allein man zog ihn hervor, und nun fielen die Soldaten mit geschwungenen Säbeln über ihn her. Rechenberg rettete sich in eine Ecke, ergriff einen Stuhl und suchte sich gegen die auf ihn Eindringenden zu vertheidigen. Doch ein Säbelhieb traf ihn schwer auf den Kopf, die Kräfte drohten ihn zu verlassen. Da ergreift er den Augenblick, stürzt durch die geöffnete Thür und schwingt sich über das Geländer von zwei Treppen glücklich hinunter. Noch sind bei weitem nicht alle Einzelnheiten dieses nichtswürdigen Ueberfalls aufgedeckt, aber soviel steht fest, daß eine große Zahl der Studenten, und mehrere sehr gefährlich verwundet worden sind. Vor dem Brandenburger Thor sammelten sie sich denn wieder und zogen, von donnernden Lebehochs des Volks begleitet, die Linden herunter. Dies Attentat und das vom vorhergegangenen Abend, haben natürlich tiefe Aufregung im Volke hervorgebracht ‒ es fehlt nur noch, daß der König mit dem Prinzen von Preußen in die Stadt kommt, und daß noch ein Regiment hereingezogen werde ‒ und die Ereignisse des 18. März erleben eine neue verbesserte Auflage. Wahrscheinlich werden die geschilderten Scenen morgen Gegenstand einer Interpellation an das Ministerium werden; die Linke wird Ach und Weh schreien, die Rechte wird toben und trampeln; Schreckenstein wird das alles mit olympischer Ruhe anhören, und sich dann der Soldaten, seiner lieben Kinder, annehmen, und aus Berichten, welche er einer unpartheiischen Behörde, dem Militärkommando verdankt, zeigen, daß die Anklagen ganz unbegründet sind und auf purer Verläumdung beruhen. Der Hauptmann des bewaffneten Studentenkorps hat bereits den Inhalt des über diesen Gegenstand an den Kriegsmini-

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brechen. Alle Fälle, in denen die Verhaftung eines Bürgers möglich, müssen im       Gesetz vollständig angegeben sein, Ausnahmsfälle als ein Verbrechen angesehen werden.</p>
          <p>Doch seien <hi rendition="#g">Verhaftungen</hi> wohl zu unterscheiden von polizeilichen <hi rendition="#g">Verwahrungen,</hi>, (!!) letztere seien oft nöthig. Wer, wie ich, weiß, wie       segensreich das stille und geräuschlose Verdienst der Polizei ist (!!!) wird den polizeilichen       Verwahrungen nicht entgegenstreben.</p>
          <p>Aber eine Bestrafung für unrechtmäßige <hi rendition="#g">Verhaftungen</hi> müsse       stattfinden. Diese Unrechtmäßigkeiten liegen nicht am Richter sondern an der       Verwaltungsbehörde und gegen diese sei kein besonderer Schutz. Es giebt gewisse diensteifrige       und leidenschaftliche Staatsanwälte. Durch eine 30jährige Erfahrung haben wir (endlich)       begriffen, daß eine Beschwerde über Mißbräuche, an die Behörden von denen der Mißbrauch       ausgegangen, nutzlos war. (Gelächter und Bravo). Es muß deshalb für den unrechtmäßig       Verhafteten einen Entschädigungsanspruch, einen unverjährbaren, einen nie aufzuhebenden, nach       meinem Antrag von wenigstens 5 Thlr. für den Tag, geben. Dies wird helfen. (Bravo).</p>
          <p><hi rendition="#g">Reichensperger.</hi> Es handelt sich hier um die praktische Seite der       Freiheit. Dies ist der wichtigste Theil. Er beurtheilt die einzelnen Sätze des §. 7. wie sie       der Ausschuß gegeben und will dieselben nach seinen Anträgen folgendermaßen gefaßt:</p>
          <p>Die Freiheit der Person ist unverletzlich.</p>
          <p>Die Verhaftung einer Person soll &#x2012; außer im Fall der Ergreifung auf frischer That &#x2012; nur in       Kraft eines richterlichen Befehls geschehen.</p>
          <p>Jede in Verwahrung genommene Person ist binnen 24 Stunden nach der Verhaftung einem       richterlichen Beamten vorzustellen.</p>
          <p>Niemand darf seinem ordentlichen Richter entzogen werden.</p>
          <p>Er schließt mit der Bemerkung, daß er die Schwärmerei für die Polizei nicht in dem Grade wie       Hr. Leue theile.</p>
          <p><hi rendition="#g">Mittermaier</hi> begründet seine Amendements. Das Verwahrungsrecht, was       Hr. Leue wolle, könne man der Polizei nicht nehmen. Ein Hauptantrag von ihm sei: &#x201E;Der       Verhaftete muß binnen 24 Stunden vernommen und ihm seine Anschuldigungsgründe mitgetheilt       werden. Wenn man die letztern nicht genau angeben könne, dürfe auch keine Verhaftung       stattfinden. (Bravo). Ferner: die Freilassung eines Verhafteten gegen Kaution <hi rendition="#g">muß</hi> unter jeder Bedingung stattfinden; in England und Nordamerika haben       das Vorrecht nicht bloß die Reichen. (?) Er legt zum Schluß der Versammlung ans Herz nicht auf       eine Kriminalprozeßordnung zu warten, sondern diese Anträge in die Grundrechte aufzunehmen.       (Lautes Bravo von allen Seiten).</p>
          <p><hi rendition="#g">Rauwerk:</hi> Der § 7 muß so scharf als möglich gefaßt werden. (Der       Redner spricht sehr unverständlich. Links und rechts sind fast alle Bänke leer.) Leue's       Unterschied zwischen Polizeivergehen und Verbrechen sei nicht so scharf zu zeichnen. Er stellt       zwei Amendements:</p>
          <p>1) Ein Verhaftsbefehl darf nur auf gerichtliches Urtheil, wenn dringende Anzeichen eines       Verbrechens vorliegen, ausgefertigt werden.</p>
          <p>2) Schuldhaft findet nicht mehr statt.</p>
          <p>Den letzten Antrag betreffend, könne weder der Gläubiger noch der Staat ein Interesse an der       Verhaftung haben. In Frankreich wolle man zwar den erst kürzlich abgeschafften Personenarrest       für Schulden wieder aufnehmen, aber die französische Revolution befinde sich auch im       Wendekreise des Krebses.</p>
          <p><hi rendition="#g">Grävel</hi> aus Frankfurt a. d. O. entwickelt seine Amendements, eine       wahre Rarität; sie lauten:</p>
          <p>Ein Jeder ist seiner Person, der Verfügung darüber und seines Willens eigner Herr, so weit       er dadurch keine auf sich habende Obliegenheit verletzt. Nur die äußerlichen Handlungen       unterliegen dem Staatsgesetze und der Staatsgewalt; über die innerlichen ist Niemand       Rechenschaft zu geben schuldig. Die bloße Kundgebung oder Mittheilung seiner Gedanken oder       Urtheile, selbst seiner Wünsche und Vorsätze durch Rede oder Schrift macht an sich noch jene       innerlichen Thätigkeiten nicht zu äußerlichen Handlungen, dasern damit nicht eine Abrede       begonnen wird, (§ 9) oder die Lüge hinzukommt, worüber § 10 des Mehreren.</p>
          <p>Wegen der persönlichen Verhaftungen ziehe ich die Mittermaier'sche Fassung vor; (da die       Polizeibeamten ebenso Staatsbeamte sind, als die richterlichen) in Ansehung der persönlichen       Haft für Privatschulden ist lediglich auf die Maßgaben der Prozeß- und Exekutionsordnung zu       verweisen.</p>
          <p>Der Redner wird oft durch den Ruf: Schluß! unterbrochen; spricht aber sehr langsam, sehr       lange, sehr unverständlich, sehr schlecht bis zu Ende.</p>
          <p><hi rendition="#g">Freudentheil</hi> aus Stade beantragt einen unbedeutenden Zusatz. Nach       ihm sollen sprechen: Tellkampf und Ahrens, sind aber frühstücken gegangen, kommt also</p>
          <p><hi rendition="#g">Werner</hi> aus Coblenz (unter gänzlicher Theilnahmlosigkeit): Das       Amendement: &#x201E;Die Schuldhaft aufzuheben, solle man nicht acceptiren.&#x201C; Zu dem Punkte II des § 7,       und zwar zu dem Satz: &#x201E;Ausnahmsgerichte sollen nicht stattfinden,&#x201C; beantragt er den Zusatz:       Auch außerordentliche Kommissionen sollen nicht stattfinden.</p>
          <p><hi rendition="#g">Spatz:</hi> Das höchste Gut des Bürgers ist die persönliche Freiheit,       diese ist unterworfen 1) Eingriffen von außen, 2) Eingriffen von uns selbst. Vor den ersteren       soll der Entwurf uns schützen, aber gegen den Eingriff von uns selbst schützt der Entwurf uns       nicht. Ich stelle also den Antrag, die Freiheit der Person ist nicht bloß unverletzlich,       sondern auch unveräußerlich (?) Bei Absatz 4 des § 7 sei zu streichen das &#x201E;innerhalb 24       Stunden&#x201C;. Eine solche Beschränkung ließe sich nicht in allen Fällen durchführen.</p>
          <p>Nach Spatz spricht noch einer (trotzdem man gewaltig nach Schluß schreit) und verändert im       Absatz 4 des § 7 die Worte: &#x201E;Der Verhaftbefehl soll dem Verhafteten <hi rendition="#g">vorgewiesen und zugestellt werden</hi>&#x201C;. Jetzt scheint die Ungeduld auf's Höchste gestiegen;       denn ein Abgeordneter beantragt nicht bloß den Schluß der Debatte, sondern auch Verwerfung       sämmtlicher Amendements, die ja nur Redaktionsunterschiede machen.</p>
          <p>Nach der Frage des Präsidenten beschließt man den Schluß der Debatte.</p>
          <p>Folgt die Berathung über die Abschaffung der verschiedenen Strafen.</p>
          <p><hi rendition="#g">Leue gegen</hi> Abschaffung der Todesstrafe, besonders bei politischen       Verbrechen. Ob politische oder gewöhnliche Verbrechen, sei gleichbedeutend.</p>
          <p><hi rendition="#g">Scheller</hi> für die Abschaffung, und zwar 1) der körperlichen       Züchtigung. Den Vertheidigern und Liebhabern dieser Strafe wird er nicht erst sagen, auf welch       tiefem chinesischem Standpunkt sie stehen. Diese Strafe ziehe herbei: &#x201E;Demoralisation und       Erbitterung des Bestraften.&#x201C;</p>
          <p>2) Für Abschaffung der Todesstrafe. Kein Mensch dürfe einem andern eine Minute seines       Daseins rauben, in welcher er sich für das Jenseits vorbereiten könne. (Die Gründe des Hrn.       Scheller sind ungefähr der Art, wie sie ein Tertianer in einer Ausarbeitung &#x201E;über Abschaffung       der Todesstrafe&#x201C; vorbringen möchte). Bei politischen Verbrechen sei diese Strafe ganz       unzulässig, denn der Begriff der politischen Verbrechen ändere sich alle Tage. In 25 Jahren       werde diese Strafe gewiß aufgehoben werden und dann solle man wenigstens sagen, daß schon heut       zu Tage wenigstens ein Mann (nämlich Hr. Scheller) für ihre Aufhebung gestimmt.</p>
          <p>Der alte <hi rendition="#g">Moritz Arndt</hi> trotz furchtbarem Geschrei nach Schluß: Er       stehe hier im Vertrauen auf die Barmherzigkeit Gottes, (weiß Gott, wenn Gott nicht barmherzig,       stünde Arndt nicht hier) und verlange Beibehaltung der Todesstrafe für Elternmorde und <hi rendition="#g">besonders</hi> für <hi rendition="#g">politische Verbrechen</hi>. Für diese       die Todesstrafe aufheben zu wollen, sei das <hi rendition="#g">Ungeheuerste</hi>.</p>
          <p><hi rendition="#g">Spatz</hi> beantragt: &#x201E;Die Strafen des Prangers, der Brandmarkung und       körperlichen Züchtigung können nicht statt finden&#x201C;</p>
          <p><hi rendition="#g">Jordan</hi> aus Marburg: Die Todesstrafe ist gegen das christliche       Prinzip. An die Stelle der Strafe soll Besserung treten. Diese Besserung ist ganz       ausgeschlossen, wenn man den Lebensfaden abschneidet. Ob jedoch diese Anordnung in die       Grundrechte gehöre, ist zweifelhaft.</p>
          <p><hi rendition="#g">Roßmäsler</hi> (man schreit stark Schluß): Das Menschenleben sei etwas       mehr werth, als die Aufmerksamkeit einer Stunde. Meine Haare sind noch nicht grau genug       geworden, um über eine solche Sache gehörig zu sprechen, aber mein Gefühl möge Ihnen einige       Worte sagen. Man hat bisher gesagt, die Frage über Leben und Tod gehöre nicht in die       Grundrechte. Wie? Sie wollen die Unverletzlichkeit der Wohnung des Körpers hier deklariren,       aber die Unverletzlichkeit der Wohnung des Geistes nicht? (Lauter Beifall links.) Er spricht       gegen die Todesstrafe. Man hebe es auf, das schauderhafte Recht der Begnadigung. Wollen Sie       nicht in den Grundrechten einen Leib ohne Herz bilden, so schaffen Sie die Todesstrafe ab.       (Bravo).</p>
          <p><hi rendition="#g">Vogel</hi> aus Dillingen (Geistlicher): Die Todesstrafe für politische       Verbrechen muß abgeschafft werden. Wer weiß, wer von Ihnen hier vor 40 Jahren ein politischer       Verbrecher gewesen wäre? (Links Ruf: vor 4 Monaten noch). Die ersten Christen sind auch als       politische Verbrecher gemordet worden. Die Ermordung politischer Verbrecher mindert die       politischen Verbrechen nicht, sondern mehrt sie, wie ja der Tod der Märtyrer immer zur       Verbreitung ihrer Lehre beigetragen. (Langes Bravo links).</p>
          <p><hi rendition="#g">Behr</hi> (der sich vorgenommen hat, über jeden Paragraphen der       Grundrechte zu sprechen) spricht ganz unverständlich und tritt ab, nachdem ihm der Präsident       gesagt hat, daß er Sachen spräche, die gar nicht hierher gehörten</p>
          <p>Hierauf spricht noch v. <hi rendition="#g">Buttel</hi> gegen die Todesstrafe, da aber große       Unruhe ensteht und die Aufmerksamkeit gänzlich verloren und es auch 3 1/4 Uhr ist, wird die       Debatte für heute geschlossen.</p>
          <p>Morgen um 9 Uhr Fortsetzung.</p>
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          <head><bibl><author>14</author></bibl> Berlin, 3. Aug.</head>
          <p>Den Borussomanen ist heute der &#x201E;Geist des 3. Aug.&#x201C; erschienen, und hat ihnen tellergroße       schwarz-weiße Kokarden an die Hüten geklebt. Das ist aber auch Alles. Eine Prozession nach dem       Kreuzberge, um den Manen der alten Freiheitskrieger ein Hoch zu bringen, scheint aus       Gespensterfurcht nicht zu Stande gekommen zu sein. Dagegen haben sie eine kleine Satisfaktion       durch das Aushängen einer schwarz-weißen Fahne am Universitätsgebäude erhalten. Der Senat       hatte diese preuß. Demonstration zur Lebensfrage gemacht; wenn sich die Studenten       widersetzten, so stand eine vorläufige Schließung der Universität in Aussicht. &#x2012; Die Studenten       sind überhaupt sehr in der Klemme. Vorgestern wurden sie in Charlottenburg von den dort       stationirten Gardisten arg mißhandelt; gestern Abend begingen sie die Naivetät in einer Anzahl       von etwa 200 unbewaffnet wiederum mit der deutschen Fahne nach Charlottenburg zu fahren, und       hatten die Genugthuung von der Charlottenburger civilisirten Straßenbevölkerung ganz wie am       vorigen Abend, d. h. mit Steinwürfen nach Hause geschickt zu werden. Die Standhaftigkeit       unsrer Musensöhne bei dieser Gelegenheit will man eben nicht loben. Unsre Berliner Bürger sind       aber durch diese Schmach höchst entrüstet, und eine ernsthafte Fehde zwischen dem großen       Charlottenburg und dem kleinen Berlin steht bestimmt in Aussicht. Ob diese Kriegsfrage       schneller entschieden wird als die schleswig-holsteinische, ist zu bezweifeln; wie die Dänen       im Besitze der Seemacht, so haben die Charlottenburger die Landmacht für sich. Es wimmelt dort       von Kriegern, die ihren Muth an den Berlinern kühlen möchten. Unsre 2000 Constabler hatten       gestern Abend viel Arbeit, konnten jedoch das große Werk der Linden-Reinigung nicht zu Stande       bringen. Hier mochten 10&#x2012;20,000 Menschen bis 12 Uhr lustwandeln; nach dieser Stunde waren fast       Alle nach Hause gewandelt; und die einzelnen Nachzügler wurden nun freilich durch die erboßten       Schutzgötter arg geplagt. &#x2012; Zum Bürgergeneral ist heute der interimistischen Kommandeur <hi rendition="#g">Rimpler</hi> gewählt. &#x2012; In die Kammer wurde heute statt des ausgetretenen v.       Kirchmann der Ex-Minister <hi rendition="#g">Bornemann</hi> mit 63 von 110 Stimmen gewählt.       Hr. v. Kirchmann erhielt 31, Bruno Bauer 15 Stimmen, Dr. Schweizer eine. Die liberale Partei       hatte sich sehr für Bauer angestrengt, allein die kritische Kritik war nicht durchzubringen. &#x2012;       Am 6. Aug. wird nicht allein von den Studenten sondern auch von allen demokratischen Klubs       eine schwarz-roth-goldne Feier veranstaltet. Art und Weise der Demonstration soll erst Freitag       bestimmt werden. Man spricht auch von einem großen Volksbankett. &#x2012; Ueberhaupt hat Berlin durch       das dreiste Auftreten der schwarz-weißen Reaktionäre und das unverschämte Benehmen der       Konstabler wieder neues Leben erhalten.</p>
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          <head><bibl><author>103</author></bibl> Berlin, 3. August.</head>
          <p>Die Anzeige des Staatsanwalts im Staatsanzeiger, nach welcher der Redakteur <hi rendition="#g">Held</hi> eine von ihm neulich gemachte Bemerkung: &#x201E;es gäbe hier in Berlin       Vereine, die sich verbündet hätten durch Ablegung von Meineiden die Führer der demokratischen       Partei auf die Festung zu bringen, diese Aussage in einem deshalb mit ihm abgehaltenen Verhör       nicht habe beweisen können, auch als Gottesläugner die Eidesleistung verweigert habe,&#x201C; &#x2012; ist       auf eine hinterlistige Weise, von aus dem Zusammenhang gerissenen Sätzen der Heldschen       Aussagen, welche zu Protokoll genommen wurden, gebildet. Die Reaktionspartei benutzte diese       Anzeige, indem sie dieselbe auf ihre eigene Kosten an allen Straßenecken veröffentlichen ließ       um dem Volksmann Held, der ihr schon längst ein Dorn im Auge ist, damit zu schaden. Dadurch       sah sich Held veranlaßt den Hergang der Sache in einem Riesenplakat mit der Ueberschrift: &#x201E;Ich       und der Staatsanwalt,&#x201C; ebenfalls zu veröffentlichen. Die Absicht der Reaktion wurde dadurch so       klar an den Tag gelegt, daß Held nur noch mehr in der Gunst des Volkes stieg, wie die       Ständchen beweisen, die er vorgestern und gestern Abend erhielt. Das Erste, am vorgestrigen       Abend ging von dem Linden-Klub an der bekannten, politischen Ecke, aus. Dieser Klub, welcher       sich allabendlich von selbst unter den Linden bildet, hat seit, dem Erlaß des       Polizei-Präsidenten, wonach solche Versammlungen verboten sind, sich nur immer mehr und mehr       vergrößert. Die altpreußische Parthei verliert seit einigen Tagen immer mehr und mehr an       Terrain. Die Preußenthümler wollten den heutigen Tag, als den Geburtstag des verstorbenen       Königs, früher zu einer großen Demonstration benutzen, er ging aber ganz ruhig vorüber.       Dagegen wird der 6. August hier großartig von der demokratischen Partei begangen werden. &#x2012;</p>
          <p>Die Aufregung, die vor acht Tagen durch die Konstabler hervorgerufen, durch die       schwarz-weißen Fahnen sich vergrößert, ist seit gestern durch den Konflikt der Studenten mit       den Gardisten in Charlottenburg zu einem Punkte gediehen, die demjenigen in den Tagen vor den       18. März gleichzustellen ist. &#x2012; Gestern Abend zogen etwa hundert Studenten nach Charlottenburg       und nahmen, als Demonstration gegen die vorgestrigen Vorfälle daselbst, eine       schwarz-roth-goldene Fahne mit hinaus. Sie feierten dort ungestört den Abschied ihres Führers       des Stud. <hi rendition="#g">v. Salis</hi> und begaben sich ruhig auf den Rückweg. Als sie       aber Charlottenburg verlassen hatten, trafen sie am Wege einen Haufen Gardisten und       Straßenbuben, welche sie mit einem furchtbaren Steinhagel empfingen und davon liefen. Es sind       dadurch mehrfache Verwundungen vorgekommen und ein Student ist so schwer verletzt, daß man an       seinem Aufkommen zweifelt. Als die Verwundeten gegen 10 Uhr Abends nach Berlin zurückgebracht       wurden und diese Nachricht sich im &#x201E;Linden-Klub&#x201C; verbreitete, der gestern ungemein zahlreich       besucht und eben durch die von dem Held'schen Ständchen zurückkehrende Masse noch sehr       verstärkt war, wurde Alles in die größte Aufregung versetzt. Man wollte sogleich in Masse nach       Charlottenburg ziehen um Rache zu nehmen. Einige Volksredner bestiegen aber einen Pfeiler und       hielten das Volk von diesem Schritte ab, der zu nichts führen könne. Man kam endlich überein       zum Kriegsminister zu ziehen um von ihm vermittelst einer Deputation, eclatante Genugthuung       wegen der Charlottenburger Vorfälle zu fordern. &#x2012; Dies waren die ersten öffentlichen Reden,       die bisjetzt unter den Linden gehalten wurden, denn bisher unterhielt man sich nur in den       einzelnen Haufen. Die Konstablers wagten nicht einzuschreiten. Die ganze Masse setzte sich       hierauf in Bewegung und zog zum Kriegsministerium. Hier wurden aber noch vor Ankunft des       Volks, die Wachen eingezogen und die Thore gesperrt. Man verlangte Einlaß für die Deputation,       es wurde aber nicht geöffnet. Man klopfte und schrie, alles vergebens. Währenddem schickt aber       der tapfere General von Schreckenstein zu der Bürgerwehr, die nach einer halben Stunde ankommt       und das Volk entfernt. Verhaftungen oder andere Excesse sind dabei nicht vorgefallen.</p>
          <p>Der Verkauf von Flugschriften, von Witzblättern findet trotz der früheren Verbote ohne       Unterbrechung statt. Hunderten solcher wandernder Händler begegnet man zu jeder Tageszeit. Die       Polizei wagt nicht ernstlich Dem entgegenzutreten, aber dennoch hat sie seit einiger Zeit       ungefähr 60 Personen wegen Vertriebs von Flugschriften, als Uebertreter der Gewerbeordnung,       zur Untersuchung gezogen. Ein Theil ist bereits zu einer Strafe von 3 &#x2012; 5 Thlrn. oder       verhältnißmäßiger Freiheitsstrafe verurtheilt worden. Die Angeklagten sind meist arme Leute,       die mit dem kleinen Verdienst die Ihrigen ernährten.</p>
          <p>Die morgen statt findende Sitzung der Vereinbarerversammlung verspricht sehr interessant,       aber vielleicht auch sehr wichtig zu werden. Verschiedene dringende Interpellationen und       Anträge bedrohen das Ministerium. Die Opposition wird morgen ihre ganze Kraft entfalten. Ihre       frühern Parteigänger <hi rendition="#g">Rodbertus</hi> und v. <hi rendition="#g">Berg</hi> sind wieder mit ihrem ganzen Anhange zurückgekehrt und werden morgen gegen das Ministerium       auftreten. Die äußerste Rechte schmollt auch mit dem Ministerium, denn ihre Führer       Reichensperger und Baumstark fehlten bei der letzten Abendgesellschaft des       Ministerpräsidenten. Man erwartet von dem Schweidnitzer Abgeordneten, <hi rendition="#g">Teichmann,</hi> an den heute eine Deputation der Schweidnitzer Bürgerschaft eingetroffen       ist, eine Interpellation über die Vorfälle in jener Stadt. Ebenso soll morgen über die       Charlottenburger Vorfälle interpellirt werden. Auch der Antrag auf sofortige Aufhebung der       Konstabler wird gestellt. Der Minister <hi rendition="#g">Kühlwetter</hi> soll erklärt haben,       aus der Aufrechthaltung des Institus der Konstabler eine <hi rendition="#g">Kabinetsfrage</hi> machen zu wollen; man sagt, daß er geäußert habe: &#x201E;er werde mit den Konstablern stehen und       fallen.&#x201C; Möchte nur auch Hr. <hi rendition="#g">Hansemann,</hi> der das Steigen des Kredits       von dem Bestehen dieses Polizei-Instituts abhängig erklärt hat, mit derselben Alternative       eintreten, denn die Majorität gegen das Fortbestehen dieses Instituts scheint gewiß.</p>
          <p>Es soll heute eine Vereinigung zwischen den feiernden Buchdruckereigehülfen und den       Prinzipalen zu Stande gekommen sein.</p>
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        <div xml:id="ar067_005" type="jArticle">
          <head><bibl><author>40</author></bibl> Berlin, 3. Aug.</head>
          <p>Ein großer Theil der Setzer und Drucker arbeitet seit zwei Tagen nicht. Mehrere Journale       erschienen gar nicht, oder nur in kleinen von den Lehrlingen gesetzten Blättern. Die       Staatsgewalt hat einschreiten wollen gegen diese erste materielle Erscheinung der Association       und des neuen socialen Lebens; sie muß aber gefunden haben, daß es dagegen ein Strafrecht       nicht mehr giebt. Das Mißtrauensvotum der Volksversammlung in Halle für den Dr. Niemeyer       entspricht der Meinung aller hiesigen Freisinnigen über ihn, es entspricht seiner Abstimmung       bei allen Prinzip-Fragen, die er stets gegen den Fortschritt richtete: Er hat die Revolution       verleugnet, er hat zu Gunsten des schmählichen Verfassungs-Entwurfes gestimmt, er hat keine       Vollmacht geben wollen zur Untersuchung des Blutbades in Posen, er hat gegen den Jacoby'schen       Antrag sich erklärt. Ueber den anderen Halle'schen Deputirten sagt &#x201E;die ewige Lampe&#x201C;, ein gut       redigirtes Berliner Witzblatt, in ihrer &#x201E;Gallerie der preußischen Nationalversammlung&#x201C;       folgendes: &#x201E;Upmeyer, Oekonom zu Borgholzhausen, für Halle schwärmt für die politische       Stallfütterung, für das Bohnenstroh des Rückschritts und für die Naturalisation der       Hamstertaschen; sonst ein Figurant, der wenig hört, niemals redet, selten etwas versteht, und       demzufolge votirt.&#x201E;</p>
        </div>
        <div xml:id="ar067_006" type="jArticle">
          <head><bibl><author>119</author></bibl> Berlin, 3. Aug.</head>
          <p>Heute, als am Geburtstage des verstorbenen Königs, sollten großartige Demonstrationen zu       Gunsten des Preußenthums stattfinden. Man hat bis jetzt jedoch noch nichts davon bemerken       können. Nur ist das Königspalais bekränzt und auf der Universität wurde eine schwarz-weiße       Fahne aufgesteckt, und auch dies letztere ist nicht abgelaufen ohne eine Gegendemonstration       hervorzurufen. Die Studenten hingen vor der Universität an ihrem schwarzen Brett eine deutsche       Fahne auf und hefteten ein Plakat darunter, in welchem sie dem Berliner Volk anzeigen, daß die       schwarz-weiße Fahne von dem Senat &#x201E;auf höhere Anordnung&#x201C; aufgesteckt sei. Auf dringendes       Bitten des Rektors Müller wurde noch hinzugeschrieben: &#x201E;neben der deutschen Fahne.&#x201C; Gegen die       &#x201E;höhere Anordnung&#x201C; hatte er nichts einzuwenden. Die großen Männer der freien Wissenschaft       schämen sich auch gar nicht einmal, es einzugestehen, daß sie eine politische Meinung auf       Befehl dokumentiren.</p>
          <p>&#x2012;<bibl><author>*</author></bibl> Die großartige Anklage des Hrn. Held vor dem Publikum durch       den Staatsanwalt beim Kammergericht, als habe Hr. Held absichtlich falsche Nachrichten       veröffentlicht, löst sich jetzt vollständig in Heiterkeit auf. Hr. Held hatte ein Plakat als       Antwort anschlagen lassen, und die Zusammenstellung seiner angeblichen Aussagen angegriffen.       Der Staatsanwalt veröffentlicht jetzt das ganze Protokoll, aus dem ziemlich deutlich       hervorgeght daß Hr. Held den Staatsanwalt bei der Vernehmung <hi rendition="#g">stark zum        Besten</hi> gehabt hat.</p>
        </div>
        <div xml:id="ar067_007" type="jArticle">
          <head><bibl><author>15</author></bibl> Berlin, 3. Aug.</head>
          <p>Hier noch einige Details über die neuen Angriffe auf die Studenten in Charlottenburg. Eine       bedeutende Anzahl wurde mehr oder weniger erheblich verletzt; Mehreren flogen Steine von mehr       als Faustgröße an den Schädel, so, daß sie im Blute schwimmend, besinnungslos niederfielen und       in diesem Zustande nach Haus gebracht werden mußten. Der Student Rechenberg flüchtete in ein       Gebäude, sechs bis acht Soldaten und ein Gensdarm stürzten ihm nach. Im Zimmer des Hauses       angekommen, kroch er unter das Bett, allein man zog ihn hervor, und nun fielen die Soldaten       mit geschwungenen Säbeln über ihn her. Rechenberg rettete sich in eine Ecke, ergriff einen       Stuhl und suchte sich gegen die auf ihn Eindringenden zu vertheidigen. Doch ein Säbelhieb traf       ihn schwer auf den Kopf, die Kräfte drohten ihn zu verlassen. Da ergreift er den Augenblick,       stürzt durch die geöffnete Thür und schwingt sich über das Geländer von zwei Treppen glücklich       hinunter. Noch sind bei weitem nicht alle Einzelnheiten dieses nichtswürdigen Ueberfalls       aufgedeckt, aber soviel steht fest, daß eine große Zahl der Studenten, und mehrere sehr       gefährlich verwundet worden sind. Vor dem Brandenburger Thor sammelten sie sich denn wieder       und zogen, von donnernden Lebehochs des Volks begleitet, die Linden herunter. Dies Attentat       und das vom vorhergegangenen Abend, haben natürlich tiefe Aufregung im Volke hervorgebracht &#x2012;       es fehlt nur noch, daß der König mit dem Prinzen von Preußen in die Stadt kommt, und daß noch       ein Regiment hereingezogen werde &#x2012; und die Ereignisse des 18. März erleben eine neue       verbesserte Auflage. Wahrscheinlich werden die geschilderten Scenen morgen Gegenstand einer       Interpellation an das Ministerium werden; die Linke wird Ach und Weh schreien, die Rechte wird       toben und trampeln; Schreckenstein wird das alles mit olympischer Ruhe anhören, und sich dann       der Soldaten, seiner lieben Kinder, annehmen, und aus Berichten, welche er einer       unpartheiischen Behörde, dem Militärkommando verdankt, zeigen, daß die Anklagen ganz       unbegründet sind und auf purer Verläumdung beruhen. Der Hauptmann des bewaffneten       Studentenkorps hat bereits den Inhalt des über diesen Gegenstand an den Kriegsmini-
</p>
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</TEI>
[0334/0002] brechen. Alle Fälle, in denen die Verhaftung eines Bürgers möglich, müssen im Gesetz vollständig angegeben sein, Ausnahmsfälle als ein Verbrechen angesehen werden. Doch seien Verhaftungen wohl zu unterscheiden von polizeilichen Verwahrungen,, (!!) letztere seien oft nöthig. Wer, wie ich, weiß, wie segensreich das stille und geräuschlose Verdienst der Polizei ist (!!!) wird den polizeilichen Verwahrungen nicht entgegenstreben. Aber eine Bestrafung für unrechtmäßige Verhaftungen müsse stattfinden. Diese Unrechtmäßigkeiten liegen nicht am Richter sondern an der Verwaltungsbehörde und gegen diese sei kein besonderer Schutz. Es giebt gewisse diensteifrige und leidenschaftliche Staatsanwälte. Durch eine 30jährige Erfahrung haben wir (endlich) begriffen, daß eine Beschwerde über Mißbräuche, an die Behörden von denen der Mißbrauch ausgegangen, nutzlos war. (Gelächter und Bravo). Es muß deshalb für den unrechtmäßig Verhafteten einen Entschädigungsanspruch, einen unverjährbaren, einen nie aufzuhebenden, nach meinem Antrag von wenigstens 5 Thlr. für den Tag, geben. Dies wird helfen. (Bravo). Reichensperger. Es handelt sich hier um die praktische Seite der Freiheit. Dies ist der wichtigste Theil. Er beurtheilt die einzelnen Sätze des §. 7. wie sie der Ausschuß gegeben und will dieselben nach seinen Anträgen folgendermaßen gefaßt: Die Freiheit der Person ist unverletzlich. Die Verhaftung einer Person soll ‒ außer im Fall der Ergreifung auf frischer That ‒ nur in Kraft eines richterlichen Befehls geschehen. Jede in Verwahrung genommene Person ist binnen 24 Stunden nach der Verhaftung einem richterlichen Beamten vorzustellen. Niemand darf seinem ordentlichen Richter entzogen werden. Er schließt mit der Bemerkung, daß er die Schwärmerei für die Polizei nicht in dem Grade wie Hr. Leue theile. Mittermaier begründet seine Amendements. Das Verwahrungsrecht, was Hr. Leue wolle, könne man der Polizei nicht nehmen. Ein Hauptantrag von ihm sei: „Der Verhaftete muß binnen 24 Stunden vernommen und ihm seine Anschuldigungsgründe mitgetheilt werden. Wenn man die letztern nicht genau angeben könne, dürfe auch keine Verhaftung stattfinden. (Bravo). Ferner: die Freilassung eines Verhafteten gegen Kaution muß unter jeder Bedingung stattfinden; in England und Nordamerika haben das Vorrecht nicht bloß die Reichen. (?) Er legt zum Schluß der Versammlung ans Herz nicht auf eine Kriminalprozeßordnung zu warten, sondern diese Anträge in die Grundrechte aufzunehmen. (Lautes Bravo von allen Seiten). Rauwerk: Der § 7 muß so scharf als möglich gefaßt werden. (Der Redner spricht sehr unverständlich. Links und rechts sind fast alle Bänke leer.) Leue's Unterschied zwischen Polizeivergehen und Verbrechen sei nicht so scharf zu zeichnen. Er stellt zwei Amendements: 1) Ein Verhaftsbefehl darf nur auf gerichtliches Urtheil, wenn dringende Anzeichen eines Verbrechens vorliegen, ausgefertigt werden. 2) Schuldhaft findet nicht mehr statt. Den letzten Antrag betreffend, könne weder der Gläubiger noch der Staat ein Interesse an der Verhaftung haben. In Frankreich wolle man zwar den erst kürzlich abgeschafften Personenarrest für Schulden wieder aufnehmen, aber die französische Revolution befinde sich auch im Wendekreise des Krebses. Grävel aus Frankfurt a. d. O. entwickelt seine Amendements, eine wahre Rarität; sie lauten: Ein Jeder ist seiner Person, der Verfügung darüber und seines Willens eigner Herr, so weit er dadurch keine auf sich habende Obliegenheit verletzt. Nur die äußerlichen Handlungen unterliegen dem Staatsgesetze und der Staatsgewalt; über die innerlichen ist Niemand Rechenschaft zu geben schuldig. Die bloße Kundgebung oder Mittheilung seiner Gedanken oder Urtheile, selbst seiner Wünsche und Vorsätze durch Rede oder Schrift macht an sich noch jene innerlichen Thätigkeiten nicht zu äußerlichen Handlungen, dasern damit nicht eine Abrede begonnen wird, (§ 9) oder die Lüge hinzukommt, worüber § 10 des Mehreren. Wegen der persönlichen Verhaftungen ziehe ich die Mittermaier'sche Fassung vor; (da die Polizeibeamten ebenso Staatsbeamte sind, als die richterlichen) in Ansehung der persönlichen Haft für Privatschulden ist lediglich auf die Maßgaben der Prozeß- und Exekutionsordnung zu verweisen. Der Redner wird oft durch den Ruf: Schluß! unterbrochen; spricht aber sehr langsam, sehr lange, sehr unverständlich, sehr schlecht bis zu Ende. Freudentheil aus Stade beantragt einen unbedeutenden Zusatz. Nach ihm sollen sprechen: Tellkampf und Ahrens, sind aber frühstücken gegangen, kommt also Werner aus Coblenz (unter gänzlicher Theilnahmlosigkeit): Das Amendement: „Die Schuldhaft aufzuheben, solle man nicht acceptiren.“ Zu dem Punkte II des § 7, und zwar zu dem Satz: „Ausnahmsgerichte sollen nicht stattfinden,“ beantragt er den Zusatz: Auch außerordentliche Kommissionen sollen nicht stattfinden. Spatz: Das höchste Gut des Bürgers ist die persönliche Freiheit, diese ist unterworfen 1) Eingriffen von außen, 2) Eingriffen von uns selbst. Vor den ersteren soll der Entwurf uns schützen, aber gegen den Eingriff von uns selbst schützt der Entwurf uns nicht. Ich stelle also den Antrag, die Freiheit der Person ist nicht bloß unverletzlich, sondern auch unveräußerlich (?) Bei Absatz 4 des § 7 sei zu streichen das „innerhalb 24 Stunden“. Eine solche Beschränkung ließe sich nicht in allen Fällen durchführen. Nach Spatz spricht noch einer (trotzdem man gewaltig nach Schluß schreit) und verändert im Absatz 4 des § 7 die Worte: „Der Verhaftbefehl soll dem Verhafteten vorgewiesen und zugestellt werden“. Jetzt scheint die Ungeduld auf's Höchste gestiegen; denn ein Abgeordneter beantragt nicht bloß den Schluß der Debatte, sondern auch Verwerfung sämmtlicher Amendements, die ja nur Redaktionsunterschiede machen. Nach der Frage des Präsidenten beschließt man den Schluß der Debatte. Folgt die Berathung über die Abschaffung der verschiedenen Strafen. Leue gegen Abschaffung der Todesstrafe, besonders bei politischen Verbrechen. Ob politische oder gewöhnliche Verbrechen, sei gleichbedeutend. Scheller für die Abschaffung, und zwar 1) der körperlichen Züchtigung. Den Vertheidigern und Liebhabern dieser Strafe wird er nicht erst sagen, auf welch tiefem chinesischem Standpunkt sie stehen. Diese Strafe ziehe herbei: „Demoralisation und Erbitterung des Bestraften.“ 2) Für Abschaffung der Todesstrafe. Kein Mensch dürfe einem andern eine Minute seines Daseins rauben, in welcher er sich für das Jenseits vorbereiten könne. (Die Gründe des Hrn. Scheller sind ungefähr der Art, wie sie ein Tertianer in einer Ausarbeitung „über Abschaffung der Todesstrafe“ vorbringen möchte). Bei politischen Verbrechen sei diese Strafe ganz unzulässig, denn der Begriff der politischen Verbrechen ändere sich alle Tage. In 25 Jahren werde diese Strafe gewiß aufgehoben werden und dann solle man wenigstens sagen, daß schon heut zu Tage wenigstens ein Mann (nämlich Hr. Scheller) für ihre Aufhebung gestimmt. Der alte Moritz Arndt trotz furchtbarem Geschrei nach Schluß: Er stehe hier im Vertrauen auf die Barmherzigkeit Gottes, (weiß Gott, wenn Gott nicht barmherzig, stünde Arndt nicht hier) und verlange Beibehaltung der Todesstrafe für Elternmorde und besonders für politische Verbrechen. Für diese die Todesstrafe aufheben zu wollen, sei das Ungeheuerste. Spatz beantragt: „Die Strafen des Prangers, der Brandmarkung und körperlichen Züchtigung können nicht statt finden“ Jordan aus Marburg: Die Todesstrafe ist gegen das christliche Prinzip. An die Stelle der Strafe soll Besserung treten. Diese Besserung ist ganz ausgeschlossen, wenn man den Lebensfaden abschneidet. Ob jedoch diese Anordnung in die Grundrechte gehöre, ist zweifelhaft. Roßmäsler (man schreit stark Schluß): Das Menschenleben sei etwas mehr werth, als die Aufmerksamkeit einer Stunde. Meine Haare sind noch nicht grau genug geworden, um über eine solche Sache gehörig zu sprechen, aber mein Gefühl möge Ihnen einige Worte sagen. Man hat bisher gesagt, die Frage über Leben und Tod gehöre nicht in die Grundrechte. Wie? Sie wollen die Unverletzlichkeit der Wohnung des Körpers hier deklariren, aber die Unverletzlichkeit der Wohnung des Geistes nicht? (Lauter Beifall links.) Er spricht gegen die Todesstrafe. Man hebe es auf, das schauderhafte Recht der Begnadigung. Wollen Sie nicht in den Grundrechten einen Leib ohne Herz bilden, so schaffen Sie die Todesstrafe ab. (Bravo). Vogel aus Dillingen (Geistlicher): Die Todesstrafe für politische Verbrechen muß abgeschafft werden. Wer weiß, wer von Ihnen hier vor 40 Jahren ein politischer Verbrecher gewesen wäre? (Links Ruf: vor 4 Monaten noch). Die ersten Christen sind auch als politische Verbrecher gemordet worden. Die Ermordung politischer Verbrecher mindert die politischen Verbrechen nicht, sondern mehrt sie, wie ja der Tod der Märtyrer immer zur Verbreitung ihrer Lehre beigetragen. (Langes Bravo links). Behr (der sich vorgenommen hat, über jeden Paragraphen der Grundrechte zu sprechen) spricht ganz unverständlich und tritt ab, nachdem ihm der Präsident gesagt hat, daß er Sachen spräche, die gar nicht hierher gehörten Hierauf spricht noch v. Buttel gegen die Todesstrafe, da aber große Unruhe ensteht und die Aufmerksamkeit gänzlich verloren und es auch 3 1/4 Uhr ist, wird die Debatte für heute geschlossen. Morgen um 9 Uhr Fortsetzung. 14 Berlin, 3. Aug. Den Borussomanen ist heute der „Geist des 3. Aug.“ erschienen, und hat ihnen tellergroße schwarz-weiße Kokarden an die Hüten geklebt. Das ist aber auch Alles. Eine Prozession nach dem Kreuzberge, um den Manen der alten Freiheitskrieger ein Hoch zu bringen, scheint aus Gespensterfurcht nicht zu Stande gekommen zu sein. Dagegen haben sie eine kleine Satisfaktion durch das Aushängen einer schwarz-weißen Fahne am Universitätsgebäude erhalten. Der Senat hatte diese preuß. Demonstration zur Lebensfrage gemacht; wenn sich die Studenten widersetzten, so stand eine vorläufige Schließung der Universität in Aussicht. ‒ Die Studenten sind überhaupt sehr in der Klemme. Vorgestern wurden sie in Charlottenburg von den dort stationirten Gardisten arg mißhandelt; gestern Abend begingen sie die Naivetät in einer Anzahl von etwa 200 unbewaffnet wiederum mit der deutschen Fahne nach Charlottenburg zu fahren, und hatten die Genugthuung von der Charlottenburger civilisirten Straßenbevölkerung ganz wie am vorigen Abend, d. h. mit Steinwürfen nach Hause geschickt zu werden. Die Standhaftigkeit unsrer Musensöhne bei dieser Gelegenheit will man eben nicht loben. Unsre Berliner Bürger sind aber durch diese Schmach höchst entrüstet, und eine ernsthafte Fehde zwischen dem großen Charlottenburg und dem kleinen Berlin steht bestimmt in Aussicht. Ob diese Kriegsfrage schneller entschieden wird als die schleswig-holsteinische, ist zu bezweifeln; wie die Dänen im Besitze der Seemacht, so haben die Charlottenburger die Landmacht für sich. Es wimmelt dort von Kriegern, die ihren Muth an den Berlinern kühlen möchten. Unsre 2000 Constabler hatten gestern Abend viel Arbeit, konnten jedoch das große Werk der Linden-Reinigung nicht zu Stande bringen. Hier mochten 10‒20,000 Menschen bis 12 Uhr lustwandeln; nach dieser Stunde waren fast Alle nach Hause gewandelt; und die einzelnen Nachzügler wurden nun freilich durch die erboßten Schutzgötter arg geplagt. ‒ Zum Bürgergeneral ist heute der interimistischen Kommandeur Rimpler gewählt. ‒ In die Kammer wurde heute statt des ausgetretenen v. Kirchmann der Ex-Minister Bornemann mit 63 von 110 Stimmen gewählt. Hr. v. Kirchmann erhielt 31, Bruno Bauer 15 Stimmen, Dr. Schweizer eine. Die liberale Partei hatte sich sehr für Bauer angestrengt, allein die kritische Kritik war nicht durchzubringen. ‒ Am 6. Aug. wird nicht allein von den Studenten sondern auch von allen demokratischen Klubs eine schwarz-roth-goldne Feier veranstaltet. Art und Weise der Demonstration soll erst Freitag bestimmt werden. Man spricht auch von einem großen Volksbankett. ‒ Ueberhaupt hat Berlin durch das dreiste Auftreten der schwarz-weißen Reaktionäre und das unverschämte Benehmen der Konstabler wieder neues Leben erhalten. 103 Berlin, 3. August. Die Anzeige des Staatsanwalts im Staatsanzeiger, nach welcher der Redakteur Held eine von ihm neulich gemachte Bemerkung: „es gäbe hier in Berlin Vereine, die sich verbündet hätten durch Ablegung von Meineiden die Führer der demokratischen Partei auf die Festung zu bringen, diese Aussage in einem deshalb mit ihm abgehaltenen Verhör nicht habe beweisen können, auch als Gottesläugner die Eidesleistung verweigert habe,“ ‒ ist auf eine hinterlistige Weise, von aus dem Zusammenhang gerissenen Sätzen der Heldschen Aussagen, welche zu Protokoll genommen wurden, gebildet. Die Reaktionspartei benutzte diese Anzeige, indem sie dieselbe auf ihre eigene Kosten an allen Straßenecken veröffentlichen ließ um dem Volksmann Held, der ihr schon längst ein Dorn im Auge ist, damit zu schaden. Dadurch sah sich Held veranlaßt den Hergang der Sache in einem Riesenplakat mit der Ueberschrift: „Ich und der Staatsanwalt,“ ebenfalls zu veröffentlichen. Die Absicht der Reaktion wurde dadurch so klar an den Tag gelegt, daß Held nur noch mehr in der Gunst des Volkes stieg, wie die Ständchen beweisen, die er vorgestern und gestern Abend erhielt. Das Erste, am vorgestrigen Abend ging von dem Linden-Klub an der bekannten, politischen Ecke, aus. Dieser Klub, welcher sich allabendlich von selbst unter den Linden bildet, hat seit, dem Erlaß des Polizei-Präsidenten, wonach solche Versammlungen verboten sind, sich nur immer mehr und mehr vergrößert. Die altpreußische Parthei verliert seit einigen Tagen immer mehr und mehr an Terrain. Die Preußenthümler wollten den heutigen Tag, als den Geburtstag des verstorbenen Königs, früher zu einer großen Demonstration benutzen, er ging aber ganz ruhig vorüber. Dagegen wird der 6. August hier großartig von der demokratischen Partei begangen werden. ‒ Die Aufregung, die vor acht Tagen durch die Konstabler hervorgerufen, durch die schwarz-weißen Fahnen sich vergrößert, ist seit gestern durch den Konflikt der Studenten mit den Gardisten in Charlottenburg zu einem Punkte gediehen, die demjenigen in den Tagen vor den 18. März gleichzustellen ist. ‒ Gestern Abend zogen etwa hundert Studenten nach Charlottenburg und nahmen, als Demonstration gegen die vorgestrigen Vorfälle daselbst, eine schwarz-roth-goldene Fahne mit hinaus. Sie feierten dort ungestört den Abschied ihres Führers des Stud. v. Salis und begaben sich ruhig auf den Rückweg. Als sie aber Charlottenburg verlassen hatten, trafen sie am Wege einen Haufen Gardisten und Straßenbuben, welche sie mit einem furchtbaren Steinhagel empfingen und davon liefen. Es sind dadurch mehrfache Verwundungen vorgekommen und ein Student ist so schwer verletzt, daß man an seinem Aufkommen zweifelt. Als die Verwundeten gegen 10 Uhr Abends nach Berlin zurückgebracht wurden und diese Nachricht sich im „Linden-Klub“ verbreitete, der gestern ungemein zahlreich besucht und eben durch die von dem Held'schen Ständchen zurückkehrende Masse noch sehr verstärkt war, wurde Alles in die größte Aufregung versetzt. Man wollte sogleich in Masse nach Charlottenburg ziehen um Rache zu nehmen. Einige Volksredner bestiegen aber einen Pfeiler und hielten das Volk von diesem Schritte ab, der zu nichts führen könne. Man kam endlich überein zum Kriegsminister zu ziehen um von ihm vermittelst einer Deputation, eclatante Genugthuung wegen der Charlottenburger Vorfälle zu fordern. ‒ Dies waren die ersten öffentlichen Reden, die bisjetzt unter den Linden gehalten wurden, denn bisher unterhielt man sich nur in den einzelnen Haufen. Die Konstablers wagten nicht einzuschreiten. Die ganze Masse setzte sich hierauf in Bewegung und zog zum Kriegsministerium. Hier wurden aber noch vor Ankunft des Volks, die Wachen eingezogen und die Thore gesperrt. Man verlangte Einlaß für die Deputation, es wurde aber nicht geöffnet. Man klopfte und schrie, alles vergebens. Währenddem schickt aber der tapfere General von Schreckenstein zu der Bürgerwehr, die nach einer halben Stunde ankommt und das Volk entfernt. Verhaftungen oder andere Excesse sind dabei nicht vorgefallen. Der Verkauf von Flugschriften, von Witzblättern findet trotz der früheren Verbote ohne Unterbrechung statt. Hunderten solcher wandernder Händler begegnet man zu jeder Tageszeit. Die Polizei wagt nicht ernstlich Dem entgegenzutreten, aber dennoch hat sie seit einiger Zeit ungefähr 60 Personen wegen Vertriebs von Flugschriften, als Uebertreter der Gewerbeordnung, zur Untersuchung gezogen. Ein Theil ist bereits zu einer Strafe von 3 ‒ 5 Thlrn. oder verhältnißmäßiger Freiheitsstrafe verurtheilt worden. Die Angeklagten sind meist arme Leute, die mit dem kleinen Verdienst die Ihrigen ernährten. Die morgen statt findende Sitzung der Vereinbarerversammlung verspricht sehr interessant, aber vielleicht auch sehr wichtig zu werden. Verschiedene dringende Interpellationen und Anträge bedrohen das Ministerium. Die Opposition wird morgen ihre ganze Kraft entfalten. Ihre frühern Parteigänger Rodbertus und v. Berg sind wieder mit ihrem ganzen Anhange zurückgekehrt und werden morgen gegen das Ministerium auftreten. Die äußerste Rechte schmollt auch mit dem Ministerium, denn ihre Führer Reichensperger und Baumstark fehlten bei der letzten Abendgesellschaft des Ministerpräsidenten. Man erwartet von dem Schweidnitzer Abgeordneten, Teichmann, an den heute eine Deputation der Schweidnitzer Bürgerschaft eingetroffen ist, eine Interpellation über die Vorfälle in jener Stadt. Ebenso soll morgen über die Charlottenburger Vorfälle interpellirt werden. Auch der Antrag auf sofortige Aufhebung der Konstabler wird gestellt. Der Minister Kühlwetter soll erklärt haben, aus der Aufrechthaltung des Institus der Konstabler eine Kabinetsfrage machen zu wollen; man sagt, daß er geäußert habe: „er werde mit den Konstablern stehen und fallen.“ Möchte nur auch Hr. Hansemann, der das Steigen des Kredits von dem Bestehen dieses Polizei-Instituts abhängig erklärt hat, mit derselben Alternative eintreten, denn die Majorität gegen das Fortbestehen dieses Instituts scheint gewiß. Es soll heute eine Vereinigung zwischen den feiernden Buchdruckereigehülfen und den Prinzipalen zu Stande gekommen sein. 40 Berlin, 3. Aug. Ein großer Theil der Setzer und Drucker arbeitet seit zwei Tagen nicht. Mehrere Journale erschienen gar nicht, oder nur in kleinen von den Lehrlingen gesetzten Blättern. Die Staatsgewalt hat einschreiten wollen gegen diese erste materielle Erscheinung der Association und des neuen socialen Lebens; sie muß aber gefunden haben, daß es dagegen ein Strafrecht nicht mehr giebt. Das Mißtrauensvotum der Volksversammlung in Halle für den Dr. Niemeyer entspricht der Meinung aller hiesigen Freisinnigen über ihn, es entspricht seiner Abstimmung bei allen Prinzip-Fragen, die er stets gegen den Fortschritt richtete: Er hat die Revolution verleugnet, er hat zu Gunsten des schmählichen Verfassungs-Entwurfes gestimmt, er hat keine Vollmacht geben wollen zur Untersuchung des Blutbades in Posen, er hat gegen den Jacoby'schen Antrag sich erklärt. Ueber den anderen Halle'schen Deputirten sagt „die ewige Lampe“, ein gut redigirtes Berliner Witzblatt, in ihrer „Gallerie der preußischen Nationalversammlung“ folgendes: „Upmeyer, Oekonom zu Borgholzhausen, für Halle schwärmt für die politische Stallfütterung, für das Bohnenstroh des Rückschritts und für die Naturalisation der Hamstertaschen; sonst ein Figurant, der wenig hört, niemals redet, selten etwas versteht, und demzufolge votirt.„ 119 Berlin, 3. Aug. Heute, als am Geburtstage des verstorbenen Königs, sollten großartige Demonstrationen zu Gunsten des Preußenthums stattfinden. Man hat bis jetzt jedoch noch nichts davon bemerken können. Nur ist das Königspalais bekränzt und auf der Universität wurde eine schwarz-weiße Fahne aufgesteckt, und auch dies letztere ist nicht abgelaufen ohne eine Gegendemonstration hervorzurufen. Die Studenten hingen vor der Universität an ihrem schwarzen Brett eine deutsche Fahne auf und hefteten ein Plakat darunter, in welchem sie dem Berliner Volk anzeigen, daß die schwarz-weiße Fahne von dem Senat „auf höhere Anordnung“ aufgesteckt sei. Auf dringendes Bitten des Rektors Müller wurde noch hinzugeschrieben: „neben der deutschen Fahne.“ Gegen die „höhere Anordnung“ hatte er nichts einzuwenden. Die großen Männer der freien Wissenschaft schämen sich auch gar nicht einmal, es einzugestehen, daß sie eine politische Meinung auf Befehl dokumentiren. ‒ * Die großartige Anklage des Hrn. Held vor dem Publikum durch den Staatsanwalt beim Kammergericht, als habe Hr. Held absichtlich falsche Nachrichten veröffentlicht, löst sich jetzt vollständig in Heiterkeit auf. Hr. Held hatte ein Plakat als Antwort anschlagen lassen, und die Zusammenstellung seiner angeblichen Aussagen angegriffen. Der Staatsanwalt veröffentlicht jetzt das ganze Protokoll, aus dem ziemlich deutlich hervorgeght daß Hr. Held den Staatsanwalt bei der Vernehmung stark zum Besten gehabt hat. 15 Berlin, 3. Aug. Hier noch einige Details über die neuen Angriffe auf die Studenten in Charlottenburg. Eine bedeutende Anzahl wurde mehr oder weniger erheblich verletzt; Mehreren flogen Steine von mehr als Faustgröße an den Schädel, so, daß sie im Blute schwimmend, besinnungslos niederfielen und in diesem Zustande nach Haus gebracht werden mußten. Der Student Rechenberg flüchtete in ein Gebäude, sechs bis acht Soldaten und ein Gensdarm stürzten ihm nach. Im Zimmer des Hauses angekommen, kroch er unter das Bett, allein man zog ihn hervor, und nun fielen die Soldaten mit geschwungenen Säbeln über ihn her. Rechenberg rettete sich in eine Ecke, ergriff einen Stuhl und suchte sich gegen die auf ihn Eindringenden zu vertheidigen. Doch ein Säbelhieb traf ihn schwer auf den Kopf, die Kräfte drohten ihn zu verlassen. Da ergreift er den Augenblick, stürzt durch die geöffnete Thür und schwingt sich über das Geländer von zwei Treppen glücklich hinunter. Noch sind bei weitem nicht alle Einzelnheiten dieses nichtswürdigen Ueberfalls aufgedeckt, aber soviel steht fest, daß eine große Zahl der Studenten, und mehrere sehr gefährlich verwundet worden sind. Vor dem Brandenburger Thor sammelten sie sich denn wieder und zogen, von donnernden Lebehochs des Volks begleitet, die Linden herunter. Dies Attentat und das vom vorhergegangenen Abend, haben natürlich tiefe Aufregung im Volke hervorgebracht ‒ es fehlt nur noch, daß der König mit dem Prinzen von Preußen in die Stadt kommt, und daß noch ein Regiment hereingezogen werde ‒ und die Ereignisse des 18. März erleben eine neue verbesserte Auflage. Wahrscheinlich werden die geschilderten Scenen morgen Gegenstand einer Interpellation an das Ministerium werden; die Linke wird Ach und Weh schreien, die Rechte wird toben und trampeln; Schreckenstein wird das alles mit olympischer Ruhe anhören, und sich dann der Soldaten, seiner lieben Kinder, annehmen, und aus Berichten, welche er einer unpartheiischen Behörde, dem Militärkommando verdankt, zeigen, daß die Anklagen ganz unbegründet sind und auf purer Verläumdung beruhen. Der Hauptmann des bewaffneten Studentenkorps hat bereits den Inhalt des über diesen Gegenstand an den Kriegsmini-

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Die angegebenen Seitenzahlen beziehen sich auf die Ausgabe: Neue Rheinische Zeitung. Organ der Demokratie. Bd. 1 (Nummer 1 bis Nummer 183) Köln, 1. Juni 1848 bis 31. Dezember 1848. Glashütten im Taunus, Verlag Detlev Auvermann KG 1973.




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Zitationshilfe: Neue Rheinische Zeitung. Nr. 67. Köln, 6. August 1848, S. 0334. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_nrhz067_1848/2>, abgerufen am 21.11.2024.