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Neue Rheinische Zeitung. Nr. 54. Köln, 24. Juli 1848.

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Neue Rheinische Zeitung.
Organ der Demokratie.
No. 54. Köln, Montag 24. Juli 1848.

Die "Neue Rheinische Zeitung" erscheint vom 1. Juni an täglich.

Bestellungen für dies Quartal, Juli bis September, wolle man baldigst machen. Alle Postämter Deutschlands nehmen Bestellungen an. Für Frankreich übernehmen Abonnements Herr G. A. Alexander, Nr. 28, Brandgasse in Straßburg, und 23, rue Notre Dame de Nazareth in Paris; so wie das königliche Ober-Post-Amt in Aachen. Für England die HH. J. J. Ewer & Comp. 72, Newgate Street in London. Für Belgien und Holland die respekt. königlichen Briefpost-Aemter und das Postbüreau zu Lüttich. Abonnementspreis in Köln vierteljährlich 1 Thlr. 15 Sgr., in allen übrigen Orten Preußens 2 Thlr. 3 Sgr. 9 Pf. Inserate: die vierspaltige Petitzeile oder deren Raum 1 Sgr. 6 Pf. Anzeigen aller Art erlangen durch die großen Verbindungen der Zeitung die weiteste Verbreitung.

[Spaltenumbruch]
Uebersicht.

Deutschland. Köln. (Der Bürgerwehr-Gesetzentwurf). [Schluß]. Frankfurt. (Sitzung der National-Versammlung vom 21. Juli). Berlin. (Kollisionen des Ministeriums mit dem Reichsverweser. Hansemanns Finanzbericht. Die freiwillige Anleihe. Schlöffel II. Krackrügge und Hedemann. Reinhold Ruge. Märker. Rosenkranz. Ein Brief des Königs von Hannover. - Vereinbarungssitzung vom 21. Juli). Botzen. (Erlaß gegen die Tyroler Studenten). Wien. (Programm des Ministeriums. - Vorbereitende Reichstagssitzung).

Italien. Mailand. (Absetzung reaktionärer Beamten). Rom. (Maniani's Erklärung in der Deputirtenkammer. Farini mit Bildung eines neuen Ministeriums beauftragt. Freude der österreichisch-jesuitischen Partei. - Antwort des Pabstes auf die Adresse der Deputirtenkammer). Neapel. (Protest des Heeres gegen die Preßfreiheit. - Offiziersdespotie gegen die Deputirten. Nachrichten aus Calabrien).

Französische Republik. Paris. (Behandlung der Fremden. Spionage in der Nationalgarde. Die Zirkel. Journalschau. Die beiden Cavaignacs. - National-Versammlung.

Großbritannien. London. (Parlament. - Maueranschläge in Dublin. Lord Clarendon. - Verhaftungen in Cork. - Barrikaden in Kilkenny. - Michael Dohenny in Nenagh).

Dänemark. (Die Waffenstillstands-"Unterhandlungen.")

Ungarn. Pesth (Sitzung des Unterhauses).

Donaufürstenthümer. (Cholera. - Adresse und Protest gegen Rußland.)

Amerika. New-York (Volksmeetings zu Gunsten der Irländer. - Jahrestag der amerikanischen Unabhängigkeit. - Berichte aus Vera-Cruz. - Yucatan. - Handelsbericht.)

Deutschland.
** Köln, 23. Juli.
Der Inhalt dieses Artikels kann aus urheberrechtlichen Gründen nicht angezeigt werden.
* Frankfurt.

Sitzung v. 21. Juli. Die Tagesordnung lautet:

1) Fortsetzung der Abstimmung über Artikel 1 der Grundrechte des deutschen Volkes.

2) Berathung über den Bericht des Abg. Wydenbrugk, Namens des völkerrechtlichen Ausschusses, die auswärtigen Verhältnisse mit Rußland, Frankreich und Nordamerika betreffend.

3) Berathung über den Bericht des Abgeordneten Stenzel, Namens des völkerrechtlichen Ausschusses, die Einverleibung eines Theiles des Großherzogthums Posen, in den deutschen Bund und die Anerkennung der Deputirten desselben, so wie die Erhaltung der Nationalität der Polen in Westpreußen betreffend.

Beseler Berichterstatter des Verfassungsausschusses spricht über §. 5 der Grundrechte. Ueber die Aufhebung der Beschränkung der Auswanderungsfreiheit. Die frühere Politik erschwerte die Auswanderung, die neuere Politik begünstigt dieselbe.

Beseler meint die Auswanderung reicher Leute bringe dem Staate Nachtheile, die armer lege dem Staate Lasten auf. - Jedenfalls verlange man zuviel, wenn man vom Staat Schutz für die Auswanderung verlangt. Wann hört dieser Schutz auf? Bei der Ankunft des Auswanderers im fremden Lande, oder bei der Erlangung des Staatsbürgerrechts im Ausland? - Es genüge wenn man Maßregeln träfe, um die Auswanderer vor Mißbräuchen zu schützen. - DieDiskussionüber Artikel 1. der Grundrechte wird geschlossen und es beginnen die Abstimmungen über §. 2 bis incl. §. 5. der Grundrechte.

§. 1. Art. I., in der Fassung wie er angenommen wurde: §. 1. Jeder Deutsche hat das deutsche Reichsbürgerrecht. Die ihm kraft dessen, zustehenden Rechte, kann er in jedem deutschen Lande ausuben. Ueber das Recht zur deutschen Reichsversammlung zu wählen, verfügt das Reichswahlgesetz.

§. 2. in der Fassung des volkswirthschaftl. Ausschussesmit einem Amendement von Adams lautet:

Jeder Deutschehat das Recht, an jedem Ort des Reichsgebietes seinen Aufenthalt und Wohnsitz zu nehmen, Liegenschaften jeder Art zu erwerben, (Amend. von Adams) und darüber zu verfügen, jeden Nahrungszweig zu betreiben, das Gemeindebürgerrecht zu gewinnen. Die Bedingungen für den Aufenthalt und Wohnsitz werden durch ein Heimathsgesetz, jene für den Gewerbetrieb durch eine Gewerbeordnung für ganz Deutschland von der Reichsgewalt festgesetzt. Bis zur Erlassung der betreffenden Reichsgesetze steht die Ausübung der gedachten Rechte jedem Deutschen in jedem einzelnen Staate Deutschlands unter denselben Bedingungen wie den Angehörigen dieses Staates zu. - (Schülers Amendement:) Kein deutscher Staat darf zwischen seinen Angehörigen und den Angehörigen eines andern deutschen Staates Unterschied bezüglich des bürgerlichen-peinlichen oder Prozeßrechts machen, wodurch die Letzteren als Ausländer zurückgesetzt werden.

Die Worte des §. 2: - Die Bedingungen für den Aufenthalt und Wohnsitz werden durch ein Heimathsgesetz, jene für den Gewerbebetrieb durch eine Gewerbeordnung für ganz Deutschland von der Reichsgewalt festgesetzt; - begreifen das Beit'sche Amendement in sich. - Die Abstimmung über das Amendement ist zweifelhaft. Man beschließt namentliche Abstimmung. Nachdem diese beiden Abstimmungen ungefähr eine volle Stunde weggenommen erklärt v. Gagern auch die namentliche Abstimmung gebe kein genügendes Resultat. Die zweifelhaften Stimmen werden nochmals befragt, was unter großer Unruhe der Versammlung wieder eine halbe Stunde wegnimmt. - Endlich nach fast 2 Stunden Resultat von 486 Anwesenden 244 für 242 gegen das Amendement. (Links bravo, rechts Zischen).

Ferner ward zu §. 2 ein von der ganzen Linken unterstütztes Amendement von Spatz: allen Paßzwang aufzuheben, von der Versammlung unter großer Verwunderung der Galerien verworfen. (Die Rechte will einmal mit Pässen reisen!)

§. 3. Art. 1. Der Grundrechte in der Fassung wie er angenommen ward lautet:

Die Aufnahme in das Staatsbürgerthum eines deutschen Staates darf an keine andere Bedingungen geknüpft werden, als welche sich auf die Unbescholtenheit und den genügenden Unterhalt des Aufzunehmenden für sich und seine Familie beziehen.

In der Reihenfolge über die zur Abstimmung zu bringenden und zu diesem §. 3. gehörigen Amendements gerathen v. Gagern und Beseler in einen logischen Streit, in welchem Beseler den Sieg davon trägt. - v. Dieskaus Amendement zu diesem §. 3. worin derselbe von einem wesentlichen Aufenthalt eines Deutschen in einem deutschen Staate spricht, mit Heiterkeit verworfen. - Lette und Simon von Trier, welche über die Beibehaltung des beruchtigten Wortes: unbescholtenapparte Abstimmung verlangen, dringen nicht durch. Man behält das Wort unbescholtenunter bravo rechtsund Zischen linksbei.

Das auch zu diesem Paragraph gehörige Amendement des Hrn. Plathneraus Halberstadt, worin derselbe eine Unbescholtenheits-Definition zu geben sich bemüht hat, wird verworfen. Die Rechte tobt furchtlos dagegen. Nach Abstimmung über die einzelnen Theile des §. 3. verlangt Wessendonk nachträgliche Abstimmung über den ganzen Paragraphen. Bissiger Widerspruch der Rechten und Einrede des Präsidenten. Juchospricht dagegen. Links schreit einer:So hat die Rechte noch nie gelärmt. Gagern,man solle sich doch nur beruhigen, es käme ja doch alles noch einmalvor. Unter rechtsoho! und linksWiderspruch, wird Wessendonks Antrag natürlich beseitigt.

§. 4. Wurde soangenommen: Die Strafe des bürgerlichen Todes soll nicht stattfinden, und da wo sie ausgesprochen ist, sind deren Wirkungen aufgehoben, so weit dadurch nicht bestehende Privatrechte verletzt werden.

(Schluß folgt.)

103 Berlin, 20. Juli.

Die Minister sind in der größten Verlegenheit, weil sich eine Meinungsverschiedenheit zwischen ihnen und der Frankfurter Reichsverweserschaft, gleich von allem Anfang an, herausstellt. Die erste Note des neuen deutschen Reichs-Ministeriums ist mit Forderungen aufgetreten, die das Ministerium Auerswald-Hansemann seinen Grundsätzen nach, keineswegs erfüllen kann. Es gedachte durch das Organ des Hrn. Camphausen das vereinigte Deutschland zu beherrschen, aber nicht sich von Hrn. von Schmerling Befehle vorschreiben zu lassen. Deshalb hatte sich ja das Ministerium bei der Anerkennung des Reichverwesers gegen alle daraus zu ziehenden Konsequenzen verwahrt. - Die Nationalversammlung in Frankfurt hat in ihrer Sitzung vom 14. d. M. bekanntlich beschlossen: "die Centralgewalt möge die unumwundene Anerkennung der Centralgewalt und des Gesetzes darüber von der Staats-Regierung des Königsreichs Hannover fordern." - Der Reichsverweser hat in Folge dieses Beschlusses dem hiesigen Ministerium die Anzeige gemacht, daß er auf der unbedingten Anerkennung Seitens Hannovers bestehen müsse, und fordert dazu den Beistand Preußens. Unser Ministerium, gestützt auf die, durch Verwerfung des Jacoby'schen Antrages ausgesprochene Meinung der Vereinbarer, ist aber viel mehr geneigt, die Hannover'sche Ansicht in Schutz zu nehmen. - Fernere Differenzpunkte zwischen hier und Frankfurt sollen die Friedensbedingungen mit Dänemark sein. Das Ministerium Hansemann, den russischen Einflüssen nachgebend, will den status quo, wie er beim Beginn dieses Jahres war, wenig abgeändert wissen, während man in Frankfurt ein rein deutsches, unabhängiges Schleswig-Holstein will. - Endlich soll noch ein sehr wichtiger Punkt von Frankfurt aus zur Sprache gekommen sein, das deutsche Reichs-Kriegsministerium will, da ihm alle Truppen der deutschen Regierung zur Verfügung gestellt sind, auch die freie Disposition über alle deutsche Festungen haben. - Diese drei höchstwichtigen Punkte werden als Forderungen der deutschen Reichsverweserschaft an das hiesige Ministerium erzählt. Die Minister sollen sich nicht zu helfen wissen, da sie sich in der Frankfurter Nationalversammlung so gut wie geschlagen sehen, denn der gegen Hannover angenommene Beschluß ist ja eben so gut gegen Preußen gerichtet. Hannover that nichts anderes als Preußen, nur daß es offen und ehrlich mit der Sprache herausrückte. Man hofft aber, daß Herr Hansemann auch hier eine Vereinbarung zu Stande bringen wird.

Neue Rheinische Zeitung.
Organ der Demokratie.
No. 54. Köln, Montag 24. Juli 1848.

Die „Neue Rheinische Zeitung“ erscheint vom 1. Juni an täglich.

Bestellungen für dies Quartal, Juli bis September, wolle man baldigst machen. Alle Postämter Deutschlands nehmen Bestellungen an. Für Frankreich übernehmen Abonnements Herr G. A. Alexander, Nr. 28, Brandgasse in Straßburg, und 23, rue Notre Dame de Nazareth in Paris; so wie das königliche Ober-Post-Amt in Aachen. Für England die HH. J. J. Ewer & Comp. 72, Newgate Street in London. Für Belgien und Holland die respekt. königlichen Briefpost-Aemter und das Postbüreau zu Lüttich. Abonnementspreis in Köln vierteljährlich 1 Thlr. 15 Sgr., in allen übrigen Orten Preußens 2 Thlr. 3 Sgr. 9 Pf. Inserate: die vierspaltige Petitzeile oder deren Raum 1 Sgr. 6 Pf. Anzeigen aller Art erlangen durch die großen Verbindungen der Zeitung die weiteste Verbreitung.

[Spaltenumbruch]
Uebersicht.

Deutschland. Köln. (Der Bürgerwehr-Gesetzentwurf). [Schluß]. Frankfurt. (Sitzung der National-Versammlung vom 21. Juli). Berlin. (Kollisionen des Ministeriums mit dem Reichsverweser. Hansemanns Finanzbericht. Die freiwillige Anleihe. Schlöffel II. Krackrügge und Hedemann. Reinhold Ruge. Märker. Rosenkranz. Ein Brief des Königs von Hannover. ‒ Vereinbarungssitzung vom 21. Juli). Botzen. (Erlaß gegen die Tyroler Studenten). Wien. (Programm des Ministeriums. ‒ Vorbereitende Reichstagssitzung).

Italien. Mailand. (Absetzung reaktionärer Beamten). Rom. (Maniani's Erklärung in der Deputirtenkammer. Farini mit Bildung eines neuen Ministeriums beauftragt. Freude der österreichisch-jesuitischen Partei. ‒ Antwort des Pabstes auf die Adresse der Deputirtenkammer). Neapel. (Protest des Heeres gegen die Preßfreiheit. ‒ Offiziersdespotie gegen die Deputirten. Nachrichten aus Calabrien).

Französische Republik. Paris. (Behandlung der Fremden. Spionage in der Nationalgarde. Die Zirkel. Journalschau. Die beiden Cavaignacs. ‒ National-Versammlung.

Großbritannien. London. (Parlament. ‒ Maueranschläge in Dublin. Lord Clarendon. ‒ Verhaftungen in Cork. ‒ Barrikaden in Kilkenny. ‒ Michael Dohenny in Nenagh).

Dänemark. (Die Waffenstillstands-„Unterhandlungen.“)

Ungarn. Pesth (Sitzung des Unterhauses).

Donaufürstenthümer. (Cholera. ‒ Adresse und Protest gegen Rußland.)

Amerika. New-York (Volksmeetings zu Gunsten der Irländer. ‒ Jahrestag der amerikanischen Unabhängigkeit. ‒ Berichte aus Vera-Cruz. ‒ Yucatan. ‒ Handelsbericht.)

Deutschland.
** Köln, 23. Juli.
Der Inhalt dieses Artikels kann aus urheberrechtlichen Gründen nicht angezeigt werden.
* Frankfurt.

Sitzung v. 21. Juli. Die Tagesordnung lautet:

1) Fortsetzung der Abstimmung über Artikel 1 der Grundrechte des deutschen Volkes.

2) Berathung über den Bericht des Abg. Wydenbrugk, Namens des völkerrechtlichen Ausschusses, die auswärtigen Verhältnisse mit Rußland, Frankreich und Nordamerika betreffend.

3) Berathung über den Bericht des Abgeordneten Stenzel, Namens des völkerrechtlichen Ausschusses, die Einverleibung eines Theiles des Großherzogthums Posen, in den deutschen Bund und die Anerkennung der Deputirten desselben, so wie die Erhaltung der Nationalität der Polen in Westpreußen betreffend.

Beseler Berichterstatter des Verfassungsausschusses spricht über §. 5 der Grundrechte. Ueber die Aufhebung der Beschränkung der Auswanderungsfreiheit. Die frühere Politik erschwerte die Auswanderung, die neuere Politik begünstigt dieselbe.

Beseler meint die Auswanderung reicher Leute bringe dem Staate Nachtheile, die armer lege dem Staate Lasten auf. ‒ Jedenfalls verlange man zuviel, wenn man vom Staat Schutz für die Auswanderung verlangt. Wann hört dieser Schutz auf? Bei der Ankunft des Auswanderers im fremden Lande, oder bei der Erlangung des Staatsbürgerrechts im Ausland? ‒ Es genüge wenn man Maßregeln träfe, um die Auswanderer vor Mißbräuchen zu schützen. ‒ DieDiskussionüber Artikel 1. der Grundrechte wird geschlossen und es beginnen die Abstimmungen über §. 2 bis incl. §. 5. der Grundrechte.

§. 1. Art. I., in der Fassung wie er angenommen wurde: §. 1. Jeder Deutsche hat das deutsche Reichsbürgerrecht. Die ihm kraft dessen, zustehenden Rechte, kann er in jedem deutschen Lande ausuben. Ueber das Recht zur deutschen Reichsversammlung zu wählen, verfügt das Reichswahlgesetz.

§. 2. in der Fassung des volkswirthschaftl. Ausschussesmit einem Amendement von Adams lautet:

Jeder Deutschehat das Recht, an jedem Ort des Reichsgebietes seinen Aufenthalt und Wohnsitz zu nehmen, Liegenschaften jeder Art zu erwerben, (Amend. von Adams) und darüber zu verfügen, jeden Nahrungszweig zu betreiben, das Gemeindebürgerrecht zu gewinnen. Die Bedingungen für den Aufenthalt und Wohnsitz werden durch ein Heimathsgesetz, jene für den Gewerbetrieb durch eine Gewerbeordnung für ganz Deutschland von der Reichsgewalt festgesetzt. Bis zur Erlassung der betreffenden Reichsgesetze steht die Ausübung der gedachten Rechte jedem Deutschen in jedem einzelnen Staate Deutschlands unter denselben Bedingungen wie den Angehörigen dieses Staates zu. ‒ (Schülers Amendement:) Kein deutscher Staat darf zwischen seinen Angehörigen und den Angehörigen eines andern deutschen Staates Unterschied bezüglich des bürgerlichen-peinlichen oder Prozeßrechts machen, wodurch die Letzteren als Ausländer zurückgesetzt werden.

Die Worte des §. 2: ‒ Die Bedingungen für den Aufenthalt und Wohnsitz werden durch ein Heimathsgesetz, jene für den Gewerbebetrieb durch eine Gewerbeordnung für ganz Deutschland von der Reichsgewalt festgesetzt; ‒ begreifen das Beit'sche Amendement in sich. ‒ Die Abstimmung über das Amendement ist zweifelhaft. Man beschließt namentliche Abstimmung. Nachdem diese beiden Abstimmungen ungefähr eine volle Stunde weggenommen erklärt v. Gagern auch die namentliche Abstimmung gebe kein genügendes Resultat. Die zweifelhaften Stimmen werden nochmals befragt, was unter großer Unruhe der Versammlung wieder eine halbe Stunde wegnimmt. ‒ Endlich nach fast 2 Stunden Resultat von 486 Anwesenden 244 für 242 gegen das Amendement. (Links bravo, rechts Zischen).

Ferner ward zu §. 2 ein von der ganzen Linken unterstütztes Amendement von Spatz: allen Paßzwang aufzuheben, von der Versammlung unter großer Verwunderung der Galerien verworfen. (Die Rechte will einmal mit Pässen reisen!)

§. 3. Art. 1. Der Grundrechte in der Fassung wie er angenommen ward lautet:

Die Aufnahme in das Staatsbürgerthum eines deutschen Staates darf an keine andere Bedingungen geknüpft werden, als welche sich auf die Unbescholtenheit und den genügenden Unterhalt des Aufzunehmenden für sich und seine Familie beziehen.

In der Reihenfolge über die zur Abstimmung zu bringenden und zu diesem §. 3. gehörigen Amendements gerathen v. Gagern und Beseler in einen logischen Streit, in welchem Beseler den Sieg davon trägt. ‒ v. Dieskaus Amendement zu diesem §. 3. worin derselbe von einem wesentlichen Aufenthalt eines Deutschen in einem deutschen Staate spricht, mit Heiterkeit verworfen. ‒ Lette und Simon von Trier, welche über die Beibehaltung des beruchtigten Wortes: unbescholtenapparte Abstimmung verlangen, dringen nicht durch. Man behält das Wort unbescholtenunter bravo rechtsund Zischen linksbei.

Das auch zu diesem Paragraph gehörige Amendement des Hrn. Plathneraus Halberstadt, worin derselbe eine Unbescholtenheits-Definition zu geben sich bemüht hat, wird verworfen. Die Rechte tobt furchtlos dagegen. Nach Abstimmung über die einzelnen Theile des §. 3. verlangt Wessendonk nachträgliche Abstimmung über den ganzen Paragraphen. Bissiger Widerspruch der Rechten und Einrede des Präsidenten. Juchospricht dagegen. Links schreit einer:So hat die Rechte noch nie gelärmt. Gagern,man solle sich doch nur beruhigen, es käme ja doch alles noch einmalvor. Unter rechtsoho! und linksWiderspruch, wird Wessendonks Antrag natürlich beseitigt.

§. 4. Wurde soangenommen: Die Strafe des bürgerlichen Todes soll nicht stattfinden, und da wo sie ausgesprochen ist, sind deren Wirkungen aufgehoben, so weit dadurch nicht bestehende Privatrechte verletzt werden.

(Schluß folgt.)

103 Berlin, 20. Juli.

Die Minister sind in der größten Verlegenheit, weil sich eine Meinungsverschiedenheit zwischen ihnen und der Frankfurter Reichsverweserschaft, gleich von allem Anfang an, herausstellt. Die erste Note des neuen deutschen Reichs-Ministeriums ist mit Forderungen aufgetreten, die das Ministerium Auerswald-Hansemann seinen Grundsätzen nach, keineswegs erfüllen kann. Es gedachte durch das Organ des Hrn. Camphausen das vereinigte Deutschland zu beherrschen, aber nicht sich von Hrn. von Schmerling Befehle vorschreiben zu lassen. Deshalb hatte sich ja das Ministerium bei der Anerkennung des Reichverwesers gegen alle daraus zu ziehenden Konsequenzen verwahrt. ‒ Die Nationalversammlung in Frankfurt hat in ihrer Sitzung vom 14. d. M. bekanntlich beschlossen: „die Centralgewalt möge die unumwundene Anerkennung der Centralgewalt und des Gesetzes darüber von der Staats-Regierung des Königsreichs Hannover fordern.“ ‒ Der Reichsverweser hat in Folge dieses Beschlusses dem hiesigen Ministerium die Anzeige gemacht, daß er auf der unbedingten Anerkennung Seitens Hannovers bestehen müsse, und fordert dazu den Beistand Preußens. Unser Ministerium, gestützt auf die, durch Verwerfung des Jacoby'schen Antrages ausgesprochene Meinung der Vereinbarer, ist aber viel mehr geneigt, die Hannover'sche Ansicht in Schutz zu nehmen. ‒ Fernere Differenzpunkte zwischen hier und Frankfurt sollen die Friedensbedingungen mit Dänemark sein. Das Ministerium Hansemann, den russischen Einflüssen nachgebend, will den status quo, wie er beim Beginn dieses Jahres war, wenig abgeändert wissen, während man in Frankfurt ein rein deutsches, unabhängiges Schleswig-Holstein will. ‒ Endlich soll noch ein sehr wichtiger Punkt von Frankfurt aus zur Sprache gekommen sein, das deutsche Reichs-Kriegsministerium will, da ihm alle Truppen der deutschen Regierung zur Verfügung gestellt sind, auch die freie Disposition über alle deutsche Festungen haben. ‒ Diese drei höchstwichtigen Punkte werden als Forderungen der deutschen Reichsverweserschaft an das hiesige Ministerium erzählt. Die Minister sollen sich nicht zu helfen wissen, da sie sich in der Frankfurter Nationalversammlung so gut wie geschlagen sehen, denn der gegen Hannover angenommene Beschluß ist ja eben so gut gegen Preußen gerichtet. Hannover that nichts anderes als Preußen, nur daß es offen und ehrlich mit der Sprache herausrückte. Man hofft aber, daß Herr Hansemann auch hier eine Vereinbarung zu Stande bringen wird.

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          <p><hi rendition="#g">Beseler</hi> Berichterstatter des Verfassungsausschusses                         spricht über §. 5 der Grundrechte. Ueber die Aufhebung der Beschränkung der                         Auswanderungsfreiheit. Die frühere Politik erschwerte die Auswanderung, die                         neuere Politik begünstigt dieselbe.</p>
          <p><hi rendition="#g">Beseler</hi> meint die Auswanderung reicher Leute bringe                         dem Staate Nachtheile, die armer lege dem Staate Lasten auf. &#x2012; Jedenfalls                         verlange man zuviel, wenn man vom Staat <hi rendition="#g">Schutz</hi> für                         die Auswanderung verlangt. Wann hört dieser Schutz auf? Bei der Ankunft des                         Auswanderers im fremden Lande, oder bei der Erlangung des Staatsbürgerrechts                         im Ausland? &#x2012; Es genüge wenn man Maßregeln träfe, um die Auswanderer vor                         Mißbräuchen zu schützen. &#x2012; Die<hi rendition="#g">Diskussion</hi>über Artikel                         1. der Grundrechte wird geschlossen und es beginnen die Abstimmungen über §.                         2 bis incl. §. 5. der Grundrechte.</p>
          <p>§. 1. Art. I., in der Fassung wie er angenommen wurde: §. 1. <hi rendition="#g">Jeder Deutsche hat das deutsche Reichsbürgerrecht. Die                             ihm kraft dessen, zustehenden Rechte, kann er in jedem deutschen Lande                             ausuben. Ueber das Recht zur deutschen Reichsversammlung zu wählen,                             verfügt das Reichswahlgesetz.</hi></p>
          <p>§. 2. in der <hi rendition="#g">Fassung des volkswirthschaftl.                             Ausschusses</hi>mit einem Amendement von Adams lautet:</p>
          <p><hi rendition="#g">Jeder Deutsche</hi>hat das Recht, an jedem Ort des                         Reichsgebietes seinen Aufenthalt und Wohnsitz zu nehmen, Liegenschaften                         jeder Art zu erwerben, (Amend. von <hi rendition="#g">Adams</hi>) <hi rendition="#g">und darüber zu verfügen</hi>, jeden Nahrungszweig zu                         betreiben, das Gemeindebürgerrecht zu gewinnen. Die Bedingungen für den                         Aufenthalt und Wohnsitz werden durch ein Heimathsgesetz, jene für den                         Gewerbetrieb durch eine Gewerbeordnung für ganz Deutschland von der                         Reichsgewalt festgesetzt. Bis zur Erlassung der betreffenden Reichsgesetze                         steht die Ausübung der gedachten Rechte jedem Deutschen in jedem einzelnen                         Staate Deutschlands unter denselben Bedingungen wie den Angehörigen dieses                         Staates zu. &#x2012; (<hi rendition="#g">Schülers Amendement:</hi>) Kein deutscher                         Staat darf zwischen seinen Angehörigen und den Angehörigen eines andern                         deutschen Staates Unterschied bezüglich des bürgerlichen-peinlichen oder                         Prozeßrechts machen, wodurch die Letzteren als Ausländer zurückgesetzt                         werden.</p>
          <p>Die Worte des §. 2: &#x2012; Die Bedingungen für den Aufenthalt und Wohnsitz werden                         durch ein <hi rendition="#g">Heimaths</hi>gesetz, jene für den                         Gewerbebetrieb durch eine <hi rendition="#g">Gewerbe</hi>ordnung für ganz                         Deutschland von der Reichsgewalt festgesetzt; &#x2012; begreifen das Beit'sche                         Amendement in sich. &#x2012; Die Abstimmung über das Amendement ist zweifelhaft.                         Man beschließt <hi rendition="#g">namentliche</hi> Abstimmung. Nachdem diese                         beiden Abstimmungen ungefähr eine volle Stunde weggenommen erklärt v. Gagern                         auch die namentliche Abstimmung gebe kein genügendes Resultat. Die                         zweifelhaften Stimmen werden nochmals befragt, was unter großer Unruhe der                         Versammlung wieder eine halbe Stunde wegnimmt. &#x2012; Endlich nach fast 2 Stunden                         Resultat von 486 Anwesenden 244 für 242 gegen das Amendement. (<hi rendition="#g">Links bravo, rechts Zischen</hi>).</p>
          <p>Ferner ward zu §. 2 ein von der ganzen Linken unterstütztes Amendement von <hi rendition="#g">Spatz: allen Paßzwang aufzuheben,</hi> von der                         Versammlung unter großer Verwunderung der Galerien verworfen. (Die Rechte                         will einmal mit Pässen reisen!) </p>
          <p>§. 3. Art. 1. Der Grundrechte in der Fassung wie er angenommen ward <hi rendition="#g">lautet:</hi></p>
          <p><hi rendition="#g">Die Aufnahme </hi> in das Staatsbürgerthum <hi rendition="#g">eines deutschen</hi> Staates darf an keine andere                         Bedingungen geknüpft werden, als welche sich auf die <hi rendition="#g">Unbescholtenheit</hi> und den <hi rendition="#g">genügenden                             Unterhalt</hi> des Aufzunehmenden für sich und seine Familie                         beziehen.</p>
          <p>In der Reihenfolge über die zur Abstimmung zu bringenden und zu diesem §. 3.                         gehörigen Amendements gerathen v. Gagern und Beseler in einen logischen                         Streit, in welchem Beseler den Sieg davon trägt. &#x2012; v. Dieskaus Amendement zu                         diesem §. 3. worin derselbe von einem <hi rendition="#g">wesentlichen                             Aufenthalt</hi> eines Deutschen in einem deutschen Staate spricht, mit                         Heiterkeit verworfen. &#x2012; <hi rendition="#g">Lette</hi> und <hi rendition="#g">Simon</hi> von Trier, welche über die Beibehaltung des <hi rendition="#g">beruchtigten</hi> Wortes: <hi rendition="#g">unbescholten</hi>apparte Abstimmung verlangen, dringen nicht durch. Man                         behält das Wort <hi rendition="#g">unbescholten</hi>unter <hi rendition="#g">bravo rechts</hi>und <hi rendition="#g">Zischen links</hi>bei.</p>
          <p>Das auch zu diesem Paragraph gehörige Amendement des Hrn. <hi rendition="#g">Plathner</hi>aus Halberstadt, worin derselbe eine                         Unbescholtenheits-Definition zu geben sich bemüht hat, wird verworfen. Die                         Rechte tobt furchtlos dagegen. Nach Abstimmung über die einzelnen Theile des                         §. 3. verlangt Wessendonk nachträgliche Abstimmung über den ganzen                         Paragraphen. <hi rendition="#g">Bissiger</hi> Widerspruch der Rechten und                         Einrede des Präsidenten. <hi rendition="#g">Jucho</hi>spricht dagegen. <hi rendition="#g">Links schreit einer:</hi>So hat die Rechte noch nie                         gelärmt. <hi rendition="#g">Gagern,</hi>man solle sich doch nur beruhigen,                         es käme <hi rendition="#g">ja doch alles noch einmal</hi>vor. Unter <hi rendition="#g">rechts</hi>oho! und <hi rendition="#g">links</hi>Widerspruch, wird Wessendonks Antrag natürlich beseitigt.</p>
          <p>§. 4. Wurde <hi rendition="#g">so</hi>angenommen: <hi rendition="#g">Die                             Strafe des bürgerlichen Todes soll nicht stattfinden, und da wo sie                             ausgesprochen ist, sind deren Wirkungen aufgehoben, so weit dadurch                             nicht bestehende Privatrechte verletzt werden.</hi></p>
          <p>
            <ref type="link">(Schluß folgt.)</ref>
          </p>
        </div>
        <div xml:id="ar054_003" type="jArticle">
          <head><bibl><author>103</author></bibl> Berlin, 20. Juli.</head>
          <p>Die Minister sind in der größten Verlegenheit, weil sich eine                         Meinungsverschiedenheit zwischen ihnen und der Frankfurter                         Reichsverweserschaft, gleich von allem Anfang an, herausstellt. Die erste                         Note des neuen deutschen Reichs-Ministeriums ist mit Forderungen                         aufgetreten, die das Ministerium Auerswald-Hansemann seinen Grundsätzen                         nach, keineswegs erfüllen kann. Es gedachte durch das Organ des Hrn.                         Camphausen das vereinigte Deutschland zu beherrschen, aber nicht sich von                         Hrn. von Schmerling Befehle vorschreiben zu lassen. Deshalb hatte sich ja                         das Ministerium bei der Anerkennung des Reichverwesers gegen alle daraus zu                         ziehenden Konsequenzen verwahrt. &#x2012; Die Nationalversammlung in Frankfurt hat                         in ihrer Sitzung vom 14. d. M. bekanntlich beschlossen: &#x201E;die Centralgewalt                         möge die unumwundene Anerkennung der Centralgewalt und des Gesetzes darüber                         von der Staats-Regierung des Königsreichs Hannover fordern.&#x201C; &#x2012; Der                         Reichsverweser hat in Folge dieses Beschlusses dem hiesigen Ministerium die                         Anzeige gemacht, daß er auf der unbedingten Anerkennung Seitens Hannovers                         bestehen müsse, und fordert dazu den Beistand Preußens. Unser Ministerium,                         gestützt auf die, durch Verwerfung des Jacoby'schen Antrages ausgesprochene                         Meinung der Vereinbarer, ist aber viel mehr geneigt, die Hannover'sche                         Ansicht in Schutz zu nehmen. &#x2012; Fernere Differenzpunkte zwischen hier und                         Frankfurt sollen die Friedensbedingungen mit Dänemark sein. Das Ministerium                         Hansemann, den russischen Einflüssen nachgebend, will den status quo, wie er                         beim Beginn dieses Jahres war, wenig abgeändert wissen, während man in                         Frankfurt ein rein deutsches, unabhängiges Schleswig-Holstein will. &#x2012;                         Endlich soll noch ein sehr wichtiger Punkt von Frankfurt aus zur Sprache                         gekommen sein, das deutsche Reichs-Kriegsministerium will, da ihm alle                         Truppen der deutschen Regierung zur Verfügung gestellt sind, auch die freie                         Disposition über alle deutsche Festungen haben. &#x2012; Diese drei höchstwichtigen                         Punkte werden als Forderungen der deutschen Reichsverweserschaft an das                         hiesige Ministerium erzählt. Die Minister sollen sich nicht zu helfen                         wissen, da sie sich in der Frankfurter Nationalversammlung so gut wie                         geschlagen sehen, denn der gegen Hannover angenommene Beschluß ist ja eben                         so gut gegen Preußen gerichtet. Hannover that nichts anderes als Preußen,                         nur daß es offen und ehrlich mit der Sprache herausrückte. Man hofft aber,                         daß Herr Hansemann auch hier eine Vereinbarung zu Stande bringen wird.</p>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0267/0001] Neue Rheinische Zeitung.Organ der Demokratie.No. 54. Köln, Montag 24. Juli 1848. Die „Neue Rheinische Zeitung“ erscheint vom 1. Juni an täglich. Bestellungen für dies Quartal, Juli bis September, wolle man baldigst machen. Alle Postämter Deutschlands nehmen Bestellungen an. Für Frankreich übernehmen Abonnements Herr G. A. Alexander, Nr. 28, Brandgasse in Straßburg, und 23, rue Notre Dame de Nazareth in Paris; so wie das königliche Ober-Post-Amt in Aachen. Für England die HH. J. J. Ewer & Comp. 72, Newgate Street in London. Für Belgien und Holland die respekt. königlichen Briefpost-Aemter und das Postbüreau zu Lüttich. Abonnementspreis in Köln vierteljährlich 1 Thlr. 15 Sgr., in allen übrigen Orten Preußens 2 Thlr. 3 Sgr. 9 Pf. Inserate: die vierspaltige Petitzeile oder deren Raum 1 Sgr. 6 Pf. Anzeigen aller Art erlangen durch die großen Verbindungen der Zeitung die weiteste Verbreitung. Uebersicht.Deutschland. Köln. (Der Bürgerwehr-Gesetzentwurf). [Schluß]. Frankfurt. (Sitzung der National-Versammlung vom 21. Juli). Berlin. (Kollisionen des Ministeriums mit dem Reichsverweser. Hansemanns Finanzbericht. Die freiwillige Anleihe. Schlöffel II. Krackrügge und Hedemann. Reinhold Ruge. Märker. Rosenkranz. Ein Brief des Königs von Hannover. ‒ Vereinbarungssitzung vom 21. Juli). Botzen. (Erlaß gegen die Tyroler Studenten). Wien. (Programm des Ministeriums. ‒ Vorbereitende Reichstagssitzung). Italien. Mailand. (Absetzung reaktionärer Beamten). Rom. (Maniani's Erklärung in der Deputirtenkammer. Farini mit Bildung eines neuen Ministeriums beauftragt. Freude der österreichisch-jesuitischen Partei. ‒ Antwort des Pabstes auf die Adresse der Deputirtenkammer). Neapel. (Protest des Heeres gegen die Preßfreiheit. ‒ Offiziersdespotie gegen die Deputirten. Nachrichten aus Calabrien). Französische Republik. Paris. (Behandlung der Fremden. Spionage in der Nationalgarde. Die Zirkel. Journalschau. Die beiden Cavaignacs. ‒ National-Versammlung. Großbritannien. London. (Parlament. ‒ Maueranschläge in Dublin. Lord Clarendon. ‒ Verhaftungen in Cork. ‒ Barrikaden in Kilkenny. ‒ Michael Dohenny in Nenagh). Dänemark. (Die Waffenstillstands-„Unterhandlungen.“) Ungarn. Pesth (Sitzung des Unterhauses). Donaufürstenthümer. (Cholera. ‒ Adresse und Protest gegen Rußland.) Amerika. New-York (Volksmeetings zu Gunsten der Irländer. ‒ Jahrestag der amerikanischen Unabhängigkeit. ‒ Berichte aus Vera-Cruz. ‒ Yucatan. ‒ Handelsbericht.) Deutschland. ** Köln, 23. Juli. _ * Frankfurt.Sitzung v. 21. Juli. Die Tagesordnung lautet: 1) Fortsetzung der Abstimmung über Artikel 1 der Grundrechte des deutschen Volkes. 2) Berathung über den Bericht des Abg. Wydenbrugk, Namens des völkerrechtlichen Ausschusses, die auswärtigen Verhältnisse mit Rußland, Frankreich und Nordamerika betreffend. 3) Berathung über den Bericht des Abgeordneten Stenzel, Namens des völkerrechtlichen Ausschusses, die Einverleibung eines Theiles des Großherzogthums Posen, in den deutschen Bund und die Anerkennung der Deputirten desselben, so wie die Erhaltung der Nationalität der Polen in Westpreußen betreffend. Beseler Berichterstatter des Verfassungsausschusses spricht über §. 5 der Grundrechte. Ueber die Aufhebung der Beschränkung der Auswanderungsfreiheit. Die frühere Politik erschwerte die Auswanderung, die neuere Politik begünstigt dieselbe. Beseler meint die Auswanderung reicher Leute bringe dem Staate Nachtheile, die armer lege dem Staate Lasten auf. ‒ Jedenfalls verlange man zuviel, wenn man vom Staat Schutz für die Auswanderung verlangt. Wann hört dieser Schutz auf? Bei der Ankunft des Auswanderers im fremden Lande, oder bei der Erlangung des Staatsbürgerrechts im Ausland? ‒ Es genüge wenn man Maßregeln träfe, um die Auswanderer vor Mißbräuchen zu schützen. ‒ DieDiskussionüber Artikel 1. der Grundrechte wird geschlossen und es beginnen die Abstimmungen über §. 2 bis incl. §. 5. der Grundrechte. §. 1. Art. I., in der Fassung wie er angenommen wurde: §. 1. Jeder Deutsche hat das deutsche Reichsbürgerrecht. Die ihm kraft dessen, zustehenden Rechte, kann er in jedem deutschen Lande ausuben. Ueber das Recht zur deutschen Reichsversammlung zu wählen, verfügt das Reichswahlgesetz. §. 2. in der Fassung des volkswirthschaftl. Ausschussesmit einem Amendement von Adams lautet: Jeder Deutschehat das Recht, an jedem Ort des Reichsgebietes seinen Aufenthalt und Wohnsitz zu nehmen, Liegenschaften jeder Art zu erwerben, (Amend. von Adams) und darüber zu verfügen, jeden Nahrungszweig zu betreiben, das Gemeindebürgerrecht zu gewinnen. Die Bedingungen für den Aufenthalt und Wohnsitz werden durch ein Heimathsgesetz, jene für den Gewerbetrieb durch eine Gewerbeordnung für ganz Deutschland von der Reichsgewalt festgesetzt. Bis zur Erlassung der betreffenden Reichsgesetze steht die Ausübung der gedachten Rechte jedem Deutschen in jedem einzelnen Staate Deutschlands unter denselben Bedingungen wie den Angehörigen dieses Staates zu. ‒ (Schülers Amendement:) Kein deutscher Staat darf zwischen seinen Angehörigen und den Angehörigen eines andern deutschen Staates Unterschied bezüglich des bürgerlichen-peinlichen oder Prozeßrechts machen, wodurch die Letzteren als Ausländer zurückgesetzt werden. Die Worte des §. 2: ‒ Die Bedingungen für den Aufenthalt und Wohnsitz werden durch ein Heimathsgesetz, jene für den Gewerbebetrieb durch eine Gewerbeordnung für ganz Deutschland von der Reichsgewalt festgesetzt; ‒ begreifen das Beit'sche Amendement in sich. ‒ Die Abstimmung über das Amendement ist zweifelhaft. Man beschließt namentliche Abstimmung. Nachdem diese beiden Abstimmungen ungefähr eine volle Stunde weggenommen erklärt v. Gagern auch die namentliche Abstimmung gebe kein genügendes Resultat. Die zweifelhaften Stimmen werden nochmals befragt, was unter großer Unruhe der Versammlung wieder eine halbe Stunde wegnimmt. ‒ Endlich nach fast 2 Stunden Resultat von 486 Anwesenden 244 für 242 gegen das Amendement. (Links bravo, rechts Zischen). Ferner ward zu §. 2 ein von der ganzen Linken unterstütztes Amendement von Spatz: allen Paßzwang aufzuheben, von der Versammlung unter großer Verwunderung der Galerien verworfen. (Die Rechte will einmal mit Pässen reisen!) §. 3. Art. 1. Der Grundrechte in der Fassung wie er angenommen ward lautet: Die Aufnahme in das Staatsbürgerthum eines deutschen Staates darf an keine andere Bedingungen geknüpft werden, als welche sich auf die Unbescholtenheit und den genügenden Unterhalt des Aufzunehmenden für sich und seine Familie beziehen. In der Reihenfolge über die zur Abstimmung zu bringenden und zu diesem §. 3. gehörigen Amendements gerathen v. Gagern und Beseler in einen logischen Streit, in welchem Beseler den Sieg davon trägt. ‒ v. Dieskaus Amendement zu diesem §. 3. worin derselbe von einem wesentlichen Aufenthalt eines Deutschen in einem deutschen Staate spricht, mit Heiterkeit verworfen. ‒ Lette und Simon von Trier, welche über die Beibehaltung des beruchtigten Wortes: unbescholtenapparte Abstimmung verlangen, dringen nicht durch. Man behält das Wort unbescholtenunter bravo rechtsund Zischen linksbei. Das auch zu diesem Paragraph gehörige Amendement des Hrn. Plathneraus Halberstadt, worin derselbe eine Unbescholtenheits-Definition zu geben sich bemüht hat, wird verworfen. Die Rechte tobt furchtlos dagegen. Nach Abstimmung über die einzelnen Theile des §. 3. verlangt Wessendonk nachträgliche Abstimmung über den ganzen Paragraphen. Bissiger Widerspruch der Rechten und Einrede des Präsidenten. Juchospricht dagegen. Links schreit einer:So hat die Rechte noch nie gelärmt. Gagern,man solle sich doch nur beruhigen, es käme ja doch alles noch einmalvor. Unter rechtsoho! und linksWiderspruch, wird Wessendonks Antrag natürlich beseitigt. §. 4. Wurde soangenommen: Die Strafe des bürgerlichen Todes soll nicht stattfinden, und da wo sie ausgesprochen ist, sind deren Wirkungen aufgehoben, so weit dadurch nicht bestehende Privatrechte verletzt werden. (Schluß folgt.) 103 Berlin, 20. Juli.Die Minister sind in der größten Verlegenheit, weil sich eine Meinungsverschiedenheit zwischen ihnen und der Frankfurter Reichsverweserschaft, gleich von allem Anfang an, herausstellt. Die erste Note des neuen deutschen Reichs-Ministeriums ist mit Forderungen aufgetreten, die das Ministerium Auerswald-Hansemann seinen Grundsätzen nach, keineswegs erfüllen kann. Es gedachte durch das Organ des Hrn. Camphausen das vereinigte Deutschland zu beherrschen, aber nicht sich von Hrn. von Schmerling Befehle vorschreiben zu lassen. Deshalb hatte sich ja das Ministerium bei der Anerkennung des Reichverwesers gegen alle daraus zu ziehenden Konsequenzen verwahrt. ‒ Die Nationalversammlung in Frankfurt hat in ihrer Sitzung vom 14. d. M. bekanntlich beschlossen: „die Centralgewalt möge die unumwundene Anerkennung der Centralgewalt und des Gesetzes darüber von der Staats-Regierung des Königsreichs Hannover fordern.“ ‒ Der Reichsverweser hat in Folge dieses Beschlusses dem hiesigen Ministerium die Anzeige gemacht, daß er auf der unbedingten Anerkennung Seitens Hannovers bestehen müsse, und fordert dazu den Beistand Preußens. Unser Ministerium, gestützt auf die, durch Verwerfung des Jacoby'schen Antrages ausgesprochene Meinung der Vereinbarer, ist aber viel mehr geneigt, die Hannover'sche Ansicht in Schutz zu nehmen. ‒ Fernere Differenzpunkte zwischen hier und Frankfurt sollen die Friedensbedingungen mit Dänemark sein. Das Ministerium Hansemann, den russischen Einflüssen nachgebend, will den status quo, wie er beim Beginn dieses Jahres war, wenig abgeändert wissen, während man in Frankfurt ein rein deutsches, unabhängiges Schleswig-Holstein will. ‒ Endlich soll noch ein sehr wichtiger Punkt von Frankfurt aus zur Sprache gekommen sein, das deutsche Reichs-Kriegsministerium will, da ihm alle Truppen der deutschen Regierung zur Verfügung gestellt sind, auch die freie Disposition über alle deutsche Festungen haben. ‒ Diese drei höchstwichtigen Punkte werden als Forderungen der deutschen Reichsverweserschaft an das hiesige Ministerium erzählt. Die Minister sollen sich nicht zu helfen wissen, da sie sich in der Frankfurter Nationalversammlung so gut wie geschlagen sehen, denn der gegen Hannover angenommene Beschluß ist ja eben so gut gegen Preußen gerichtet. Hannover that nichts anderes als Preußen, nur daß es offen und ehrlich mit der Sprache herausrückte. Man hofft aber, daß Herr Hansemann auch hier eine Vereinbarung zu Stande bringen wird.

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Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Marx-Engels-Gesamtausgabe: Bereitstellung der Texttranskription. (2017-03-20T13:08:10Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Jürgen Herres: Konvertierung TUSTEP nach XML (2017-03-20T13:08:10Z)
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Weitere Informationen:

Die angegebenen Seitenzahlen beziehen sich auf die Ausgabe: Neue Rheinische Zeitung. Organ der Demokratie. Bd. 1 (Nummer 1 bis Nummer 183) Köln, 1. Juni 1848 bis 31. Dezember 1848. Glashütten im Taunus, Verlag Detlev Auvermann KG 1973.




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Zitationshilfe: Neue Rheinische Zeitung. Nr. 54. Köln, 24. Juli 1848, S. 0267. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_nrhz054_1848/1>, abgerufen am 23.11.2024.