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Neue Rheinische Zeitung. Nr. 50. Köln, 20. Juli 1848.

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Großbritannien.
* London, 16. Juli.

Die englischen Blätter und Monatsschriften bringen immer noch interessante Bemerkungen über die letzten französischen Ereignisse. Das bürgerlich-radikale "Tait's Magagine," eine Edinburgher Monatsschrift, hatte in ihrem Juniheft vor der Junirevolution, folgende Stelle in Beziehung auf den Insurrektionsversuch von Barbes und Blanqui am 15. Mai.

"Die Nationalgarde griff das Volk am 15. Mai mehrere Male mit Säbel und Bayonnet an; und überhaupt muß ich sagen: Niemand ist wilder und blutdürstiger als die Pariser Epiciers (Shopocracy) wenn sie siegen. Lämmer, wenn das Volk triumphirt, sind die französischen Bourgeois vollständig wuthschnaubend (feroce) wenn sie an einem Siegestage unter den Waffen sind. Das haben sie 1830 und 1831 gezeigt, und jeder der sie am Montag sprechen hörte, mußte bemerken, daß sie keineswegs von den großmüthigen Gesinnungen beseelt waren, die die Arbeiter am 24. und 25. Februar auszeichneten. "Schießt sie ohne Gnade zusammen, schmettert sie mit Kartätschen nieder, die Räuber! "Das war der allgemeine Ruf den ich aus den Reihen der bewaffneten Bürger hörte; und nur die Gegenwart zahlreicher Arbeiter in den Reihen der Nationalgarde verhütete es, daß der Tag ein schrecklich blutiger wurde."

Dee Northern Star sagt: "Der bluttriefende Despotismus, der in Frankreich herrscht, ist das natürliche Resultat der halben Maßregeln die nach dem Februar ergriffen wurden. Lamartines philanthropische Hohlheiten (humbug) haben die Republik ruinirt. Mögen die Arbeiter aller Länder sich dies zu Herzen nehmen. Nicht zu oft kann die große Wahrheit wiederholt werden: Diejenigen graben sich ihr eignes Grab, die halbe Revolutionen machen!

- Der Northern Star sagt über die Beurtheilung der Chartisten:

Ein ingrimmiger Generalprokurator, ein parteiischer Richter und Bourgevisgeschworne voll Haß gegen Alles was nach Chartismus riecht, haben die Gerechtigkeit mit Füßen getreten und unsere verfolgten Freunde in den Kerker geworfen. Die Strafe ist ganz besonders heimtückisch arrangirt; denn wer da glaubt, es sei mit den circa 2 Jahren Gefängniß abgemacht, der täuscht sich sehr. Nach Ablauf dieser 2 Jahre sollen die Verurtheilten verschiedene Bürgschaften stellen, dafür daß sie drei, vier, oder fünf Jahre das Gesetz halten wollen, (keep the peace) und wenn sie diese Caution nicht stellen, so bleiben sie während dieser Zeit im Gefängniß! Es ist gar nicht unwahrscheinlich, daß sie diese Bürgschaft nicht finden, und daß so Looney vier, und Jones sieben Jahre im Gefängniß bleiben müßte, wenn das jetzige Whigregiment noch so lange dauern könnte.

Die Vertheidiger haben während des Prozesses ihre Pflicht gethan. Namentlich die Plaidoyers des Herrn Wilkins waren wirklich bewundernswürdig. Aber Witz, Beredsamkeit, Pathos, Gesetzeskunde: alles war bei dieser Jury weggeworfen. Ja wir sind tief überzeugt, hätte Jesus Christus, des Chartismus angeklagt, vor der Barre gestanden und hätte sein Vertheidiger die Begeisterung Jesaia's, die Weisheit Salomo's und die Beredsamkeit eines Demosthenes besessen: er wäre gleichwohl ohne Zögern von der Jury für "Schuldig" erklärt worden.

Als die Angeklagten vorgeführt wurden, um das Urtheil fällen zu hören, benahmen sie sich höchst tapfer, Ernest Jones blickte im Gerichtshofe um sich, wie ein in den Käfig gesperrter, aber ungezähmter Adler. Der Oberrichter (Wilde) hielt den Angeklagten in seiner erbaulichen Rede unter Anderem vor: "Wenn öffentlichen Meetings gestattet wäre, als Mittel zur Aufregung des Volkes zu dienen, so liege es auf der Hand, daß sie beseitigt werden müßten. " Somit erklären die Whigs ohne zu erröthen, daß dem Volk öffentliche Meetings so lange erlaubt sind, als sie aus Mangel an Theilnehmern, Einstimmigkeit und Energie ohne Wirkung bleiben; in dem Augenblick aber, wo sie der herrschen den Faktion gefährlich werden, muß man sie "beseitigen. "So viel über das Puppenspiel mit "konstitutionellen Rechten."

Dem Namen nach standen die Angeklagten wegen "Aufregung und Aufruhr" (Sedition) vor Gericht, sie wurden aber thatsächlich wegen eines ganz andern Vergehens verurtheilt. Sehr schlau machte der Attorney-General verschiedentliche Anspielungen auf "Kommunismus," "französischen Terrorismus" etc., da er sehr wohl wußte, daß die Jury den Kommunismus nur aus verläumderischen Berichten kennt. Der Oberrichter schlug die nämliche Saite an; er beschuldigte die Angeklagten sie hätten das Volk auf Theilung der Güter hingewiesen und auf allgemeine Anarchie. War doch damit der Zweck erreicht: Die Angeklagten wurden der unwissenden, selbstsüchtigen Jury beiläufig aufs Aeußerste verhaßt gemacht. Wenn man Leute als Chartisten anklagt und als Kommunisten verurtheilt, so mögen sie wohl die Frage an sich stellen: weshalb sie von der Vertheidigung politischer Reformen ablassen sollen. "Die Charter und keine Kapitulation!" war das Motto der eben zu langer und grausamer Einsperrung Verurtheilten. Ein anderes, für die Inhaber der politischen Gewalt und die Monopolisten des von den Arbeitern erzeugten Reichthums viel schrecklicheres Motto wird vielleicht binnen Kurzem der Schlachtruf von gemißhandelten Millionen sein!

Fussel, Williams und Sharp sagten nur wenige Worte, die ihnen aber nur zur Ehre gereichen. Looney drückte kurz seine Verachtung gegen seine und seines Landes Unterdrücker aus. Bernon hörte das Urtheil mit größter Kaltblütigkeit an und wünschte blos zu wissen: "ob sie denn wie menschliche Wesen würden behandelt werden?" Man erwiderte ihm: sie müßten sich einmal den Gefängnißbestimmungen, wie sie auch sein möchten, unterwerfen. Selbst die Daily News (ein Bourgevisblatt vom reinsten Wasser) bestätigen Vernon's Klage durch folgende Mittheilung:

"Ich war oft in Newgate, wenn die Gefangenen ihr Mittagbrod erhielten und ich will versuchen, die Art der Austheilung und die säuische Eßweise, zu welcher die Gefangenen gezwungen werden, zu schildern. Ein Unterkoch mit einer schmutzigen Schürze und mit aufgestreiften Hemdsärmeln, hat eine große zinnerne Schüssel vor sich; darin befinden sich eine Menge Abtheilungen und in jeder eine Portion. Die Gefangenen werden reihenweise aufgerufen und der Mann mit der Schürze kratzt mit seinen unappetitlichen Händen das Fleisch und die Kartoffeln heraus und giebt sie jedem Gefangenen portionenweis in die Hände -6 -8 ungeschälte Kartoffeln und ein kleines zähes Stück Fleisch. Da giebt es weder Gabel, noch Messer, noch Teller, noch etwas dem Aehnliches. Der Gefangene muß die Speise in der einen Hand festhalten und mit der andern essen. Manche sah ich die Kartoffeln ganz verschlingen; andere schälten sie mit den Zähnen. Das Fleisch mußten sie in derselben Art zerreißen. So werden ihre Hände fettig, und sie können dieselben nur reinigen durch Abwischen an ihren Kleidern. Dabei herrscht zwischen dem infamsten Taschendiebe und dem respektabeln politisch Angeklagten die vollständigste Gleichheit." So die "Daily News"

Ernest Jones erhob sich und vor seinen energischen Worten wurde dem Oberrichter so unbehaglich zu Muthe, daß er hin und her rutschte; der Attorney-General that, als schliefe er und doch horchte der Gerichtshof mit athemloser Stille. Indeß der Oberrichter gedachte seiner Rolle; er unterbrach den Angeklagten und schnitt ihm das Wort ab. Jones mußte stillschweigen, da der Richter eilig das Verdammungsurtheil über ihn aussprach. Ernest Jones verließ den Saal mit den Worten: "Gute Nacht! und mögen Sie mit dem Wahlspruch der Charter um den Hals schlafen: die Charter und keine Kapitulation!"

Das Morning Chronicle bedauert, daß Ernest Jones nicht noch strenger bestraft worden! Das ist die Gnade und Barmherzigkeit der liberalen Bourgeoiste! Was die Times anbelangt, so kam sie am Sonnabend, nachdem sie vorher auf's heftigste zur Strenge angereizt, mir einem heuchlerischen Artikel, worin sie gelinde Strafurtheile gegen die Chartisten empfahl. Dienstags sprach sie von einem "sehr milden Straferkenntniß" Nun, wir können ihr versichern, daß solche Mildein den Opfern unheilbar fortschwären und eher alles Andere, als "Dankbarkeit" von Seiten der Chartisten hervorrufen wird.

Chartisten! Ihr habt Alles aufgeboten, um Eure verfolgten Freunde vor'm Kerker zu retten. Dies ist Euch nicht gelungen; aber Ihr habt den Trost, Eure Pflicht gethan zu haben. Eine andere, heiligere Pflicht liegt Euch jetzt ob: Ihr müßt Euch zur Unterstützung der Frauen und Kinder der eingesperrten Volksfreunde ohne Zögern erheben. Gebt nach Euern geringen Mitteln und beweist Euern aristokratischen und profitmachenden Unterdrückern, daß Ihr im Stande seid, den schlimmsten der vergifteten Pfeile, der gegen Eure duldenden Freunde gerichtet ist, abzulenken. Die Opfer sind in den Klauen der Tyrannei, aber ihre Familien dürfen nicht ebenfalls geopfert werden. Die Verfolger würden gern die Leiden der Frauen und Kinder mit Wollust betrachten, allein das Volk wird ihnen dieses teuflische Vergnügen zu vereiteln wissen.

Italien.
* Florenz.
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Handels-Nachrichten [irrelevantes Material]
[Anzeige]

Civilstand der Stadt Köln.

Geburten.

16. Juli. Anna Maria, T. v. Georg Hover, Treppenbarb. Maximinstr. - Michael, S. v. Joh. Ercken, Eisenbabnarb. - Tempelstr. - Anna Johanna Franc, T. v. Math. Hemmersbach, Schlosserm, Mariengarteng. - Theres. Kath. Franz, T. v. Friedr. Loewenstein, Schneider, Hochstr. - Max Jos., S. v. Jos. Trivelli, Salz-Faktor, Ursulastr. - Julius Jakob, S. v. Johann Lambrich, Schreinerm, Machabaerstraße. - Joseph. Gertr., T. v. Michael Simons, Schuster, gr. Budeng. - Heinr, S. von Anton Hamacher, Rheinarbeiter, Maximinstr. - Ein uneheliches Mädchen.

Sterbefälle.

16. Juli. Anton Ramm, 1 J. 8 M. alt, Kranenbäumerhof. - Ant. Nelles, Tagl. 54 J alt, verh, gr. Brinkg. - Joh. Gilles, Dachdecker, 74 J. alt, verh, Blindg. - Maria Gertrud Mengelberg, Wwe. Kramer, 77 J. alt, Minoritenspital.

Schiffahrts-Anzeige. Köln, 19. Juli 1848.

Angekommen: Joh. Acker und Joh. Kiefer von Mainz.

Abgefahren:Fried. Seelig nach dem Obermain.

In Ladung: Nach Ruhrort bis Emmerich Wwe. Jak. Schaaff; nach Düsseldorf bis Mühlheim an der Ruhr Johann Budberg; nach Andernach und Neuwied A. Boecking; nach Koblenz und der Mosel und Saar D. Schlägel; nach der Mosel, nach Trier und der Saar R. Bayer; nach Mainz Val. Pfaff; nach dem Niedermain Fr. Gerling; nach dem Mittel-und Obermain C. Hegewein; nach Heilbronn Fr. Schmidt; nach Kannstadt und Stuttgart L. Hermanns; nach Worms und Mannheim W. C. Müller.

Ferner: Nach Rotterdam Kapt. V. Emster, Köln Nr. 26. Ferner: Nach Amsterdam Kapt. Kaefs, Köln Nr. 2.

Wasserstand.

Köln, am 19. Juli. Rheinhöhe 10' 7'.

Gerichtlicher Verkauf.

Am Freitag, den 21. Juli 1848, Nachmittags 4 Uhr, sollen auf dem Waidmarkte in Köln, verschiedene Hausmobilien, als: Tische, Stühle, 1 Kommode, Spiegel, Schrank und 13 Schildereien, gegen gleich baare Zahlung versteigert werden.

Der Gerichtsvollzieher.

Cloeren.

Gerichtlicher Verkauf.

Am Freitag, den 21. Juli 1848, Nachmittags 4 Uhr, sollen auf dem Markte zu St. Aposteln in Köln verschiedene gut erhaltene Hausmobilien, als: 3 Fuß große Spiegel, eine Tafeluhr, zwei Sopha, Sekretär, Tische, Stühle, eine Fournaise und ein Küchenschrank mit glasernem Aufsatz, gegen gleich baare Zahlung versteigert werden.

Der Gerichtsvollzieher,

Cloeren.

Gerichtlicher Verkauf.

Am Samstag, dem 22. Juli 1848, Nachmittags 4 Uhr, sollen auf dem Altenmarkte in Köln, verschiedene Hausmobilien, als: Tische, Ofen, Schrank, 1 Bettstelle, 33 bemalte Pfeifenköpfe etc. etc., gegen gleich baare Zahlung versteigert werden.

Der Gerichtsvollzieher

Cloeren.

Freiwilliger Verkauf.

Am Freitag, den 21. Juli d. J., Vormittags 11 Uhr, wird der Unterzeichnete auf dem Heumarkte hierselbst an der Börse vier gute Arbeitspferde gegen baare Zahlung öffentlich meistbietend verkaufen.

Köln, den 19. Juli 1848.

Der Gerichtsvollzieher, Simons.

An dä köllsche Kikero F.
Do wööds schwerlich mich kennen, un wann ich mich och
nennt,

Ich ben keine Redaktör, eckersch blos n'en Abonnent.
Do F bes jo och anoniem, verhaftig dat es jo zum laache,
Schriefs selvs anoniem, un well mer'ne Vörworf mache?
Ding Poesei fung ich zo lächerlich, als dat se mich kunnt
verdreesse,

Un uus dem Stiel kunnt secher ich ob dingen Aerger
schleesse,

Ich trof dich, nettges ob dä Munk, drömm schängs do
wie en Naav!

Nix kenns do vun Pulletik, dat sähs do selvs un dat es
braav!

Noch winniger kanns kallen do, vun Kummenismus un
Anarchie,

Un wat do bubbels vun Obrohr, Haß un wat andersch
noch mieh.

Dat kütt weil do ob Hühldoppsaat die Wohrheit nit
kanns verdragen!

Waat Kälche noch'nen Augenbleck, ich han noch mieh
der zo sagen:

Kei Minsch wells do schikaneert noch han, als dä ver-
deent et hat,

Denk an der Raveaux! - doch et weiß dat klohr die
ganze Stadt. -

Der Schloß vum Leed es gar zo schlääch, hälls do in
och vör good,

Der Weg dorenn dä es su gemein als hätts do in ge-
schäpp uus der Good.

Kirmes in Endenich.

Zu dieser mit dem 23. ds. M. beginnrnden Kirmes, welche acht Tage dauert, und sich bisheran als eine der besuchtesten der ganzen Gegend ausgezeichnet, und durch Bälle, Concerte etc. gefeiert wird, ladet mit dem Versprechen, den sich durch prompte und reelle Bedienung, so wie durch ausgezeichnetes Lokal erworbenen Ruf zu bewähren, und zu befestigen, ganz ergebenst ein

C. A. Hartzheim, Gastwirth in Heideweg.

Ein grauer glatthäriger Jagdhund, braun behangen, langer Ruthe, auf dem Rücken die Haare etwas abgestoßen, ist entlaufen; wer dessen Aufenthalt anzeigt, erhält eine gute Belohnung, Buttermarkt Nr. 44.

Demokratische Gesellschaft.

Freitag den 21. Juli, Abends 8 Uhr,

Versammlung

im Eiser'schen Saale, Komödienstraße.

(Ausnahmsweise wegen Reparatur des gewöhnlichen Lokals.)

Der Vorstand.

NB. Die eingeschriebenen Mitglieder, welche noch nicht im Besitze ihrer Karten sind, empfangen solche beim Eingange zwischen 7 und 8 Uhr, auch werden neue Einzeichnungen entgegengenommen.

In der Expedition der Neuen Rheinischen Zeitung ist zu haben:

Manifest der Contrerevolution.

Auszug aus Nr. 43 der Neuen Rheinischen Zeitung.

Preis1/2Sgr.

Amtliche Bekanntmachung.

Mit Bezugnahme auf die diesseitige Bekanntmachung vom 12. d. M., wird hiermit zur Kenntniß des betreffenden, handeltreibenden Publikums gebracht, daß der Gemeinderath für den, amersten Montage im Monat Oktober d. J.hier statt findenden großen Waidviehmarkt, folgende Prämien für Viehhändlerbewilligt hat, nämlich:

1) für denjenigen, welcher den besten Ochsen zum hiesigen Markte bringt, 100 Thaler,
2) für denjenigen, welcher den zweitbesten Ochsenzum hiesigen Markte bringt, 50 Thaler,
3) für denjenigen, welcher die beste Kuhzum hiesigen Markte bringt, 50 Thlr.,
4) für denjenigen, welcher die beste Versezu Markte bringt, 30 Thaler,und
5) für denjenigen, welcher das meiste Waidviehzum hiesigen Markte bringt, 20 Thaler.

Die Beurtheilung des Viehes, resp. die Zuerkennung der Prämien, wird durch die für den hiesigen großen Viehmarkt bestehende Metzgerdeputation erfolgen.

Die in den Nummern 46 und 47 dieses Blattes enthaltene diesfällige Bekanntmachung vom 15. d. Mts. ist dahin zu berichtigen, daß die Prämien nichtausschließlich für niederländische, sondern auch für andere Viehhändlerbestimmt sind.

Köln, den 18. Juli 1848.

Der königl. Oberbürgermeister,

Steinberger.

Während der Dauer der Assisen täglich table d'hote zu 12 Sgr. Per Couvert incl. 1/2 Flasche guten Wein, und zu jeder Stunde alle der Saison angemessene kalte und warme Speisen a la carte, und billige reine Weine bei Friedrich Kuippes im Pfälzerhof, Appellhofs Platz 17.

10 gut erfahrne Stuckatur-Gehülfen werden gesucht. Näheres Schildergasse Nr. 49.

Das Haus auf dem Altenmarkte 40 ist aus freier Hand zu verkaufen. Bescheid geoße Sandkaul Nro. 26.

Es wird ein Brennergesell gesucht. Bescheid in der Exped. d. Blattes.

Futter gegen Mäuse, Ratten und Wanzen. Thurnmarkt Nro. 39.

Der Gerant, Korff.Druck von W. Clouth, St. Agatha Nro. 12.

Großbritannien.
* London, 16. Juli.

Die englischen Blätter und Monatsschriften bringen immer noch interessante Bemerkungen über die letzten französischen Ereignisse. Das bürgerlich-radikale „Tait′s Magagine,“ eine Edinburgher Monatsschrift, hatte in ihrem Juniheft vor der Junirevolution, folgende Stelle in Beziehung auf den Insurrektionsversuch von Barbés und Blanqui am 15. Mai.

„Die Nationalgarde griff das Volk am 15. Mai mehrere Male mit Säbel und Bayonnet an; und überhaupt muß ich sagen: Niemand ist wilder und blutdürstiger als die Pariser Epiciers (Shopocracy) wenn sie siegen. Lämmer, wenn das Volk triumphirt, sind die französischen Bourgeois vollständig wuthschnaubend (féroce) wenn sie an einem Siegestage unter den Waffen sind. Das haben sie 1830 und 1831 gezeigt, und jeder der sie am Montag sprechen hörte, mußte bemerken, daß sie keineswegs von den großmüthigen Gesinnungen beseelt waren, die die Arbeiter am 24. und 25. Februar auszeichneten. „Schießt sie ohne Gnade zusammen, schmettert sie mit Kartätschen nieder, die Räuber! „Das war der allgemeine Ruf den ich aus den Reihen der bewaffneten Bürger hörte; und nur die Gegenwart zahlreicher Arbeiter in den Reihen der Nationalgarde verhütete es, daß der Tag ein schrecklich blutiger wurde.“

Dee Northern Star sagt: „Der bluttriefende Despotismus, der in Frankreich herrscht, ist das natürliche Resultat der halben Maßregeln die nach dem Februar ergriffen wurden. Lamartines philanthropische Hohlheiten (humbug) haben die Republik ruinirt. Mögen die Arbeiter aller Länder sich dies zu Herzen nehmen. Nicht zu oft kann die große Wahrheit wiederholt werden: Diejenigen graben sich ihr eignes Grab, die halbe Revolutionen machen!

‒ Der Northern Star sagt über die Beurtheilung der Chartisten:

Ein ingrimmiger Generalprokurator, ein parteiischer Richter und Bourgevisgeschworne voll Haß gegen Alles was nach Chartismus riecht, haben die Gerechtigkeit mit Füßen getreten und unsere verfolgten Freunde in den Kerker geworfen. Die Strafe ist ganz besonders heimtückisch arrangirt; denn wer da glaubt, es sei mit den circa 2 Jahren Gefängniß abgemacht, der täuscht sich sehr. Nach Ablauf dieser 2 Jahre sollen die Verurtheilten verschiedene Bürgschaften stellen, dafür daß sie drei, vier, oder fünf Jahre das Gesetz halten wollen, (keep the peace) und wenn sie diese Caution nicht stellen, so bleiben sie während dieser Zeit im Gefängniß! Es ist gar nicht unwahrscheinlich, daß sie diese Bürgschaft nicht finden, und daß so Looney vier, und Jones sieben Jahre im Gefängniß bleiben müßte, wenn das jetzige Whigregiment noch so lange dauern könnte.

Die Vertheidiger haben während des Prozesses ihre Pflicht gethan. Namentlich die Plaidoyers des Herrn Wilkins waren wirklich bewundernswürdig. Aber Witz, Beredsamkeit, Pathos, Gesetzeskunde: alles war bei dieser Jury weggeworfen. Ja wir sind tief überzeugt, hätte Jesus Christus, des Chartismus angeklagt, vor der Barre gestanden und hätte sein Vertheidiger die Begeisterung Jesaia′s, die Weisheit Salomo′s und die Beredsamkeit eines Demosthenes besessen: er wäre gleichwohl ohne Zögern von der Jury für „Schuldig“ erklärt worden.

Als die Angeklagten vorgeführt wurden, um das Urtheil fällen zu hören, benahmen sie sich höchst tapfer, Ernest Jones blickte im Gerichtshofe um sich, wie ein in den Käfig gesperrter, aber ungezähmter Adler. Der Oberrichter (Wilde) hielt den Angeklagten in seiner erbaulichen Rede unter Anderem vor: „Wenn öffentlichen Meetings gestattet wäre, als Mittel zur Aufregung des Volkes zu dienen, so liege es auf der Hand, daß sie beseitigt werden müßten. “ Somit erklären die Whigs ohne zu erröthen, daß dem Volk öffentliche Meetings so lange erlaubt sind, als sie aus Mangel an Theilnehmern, Einstimmigkeit und Energie ohne Wirkung bleiben; in dem Augenblick aber, wo sie der herrschen den Faktion gefährlich werden, muß man sie „beseitigen. “So viel über das Puppenspiel mit „konstitutionellen Rechten.“

Dem Namen nach standen die Angeklagten wegen „Aufregung und Aufruhr“ (Sedition) vor Gericht, sie wurden aber thatsächlich wegen eines ganz andern Vergehens verurtheilt. Sehr schlau machte der Attorney-General verschiedentliche Anspielungen auf „Kommunismus,“ „französischen Terrorismus“ etc., da er sehr wohl wußte, daß die Jury den Kommunismus nur aus verläumderischen Berichten kennt. Der Oberrichter schlug die nämliche Saite an; er beschuldigte die Angeklagten sie hätten das Volk auf Theilung der Güter hingewiesen und auf allgemeine Anarchie. War doch damit der Zweck erreicht: Die Angeklagten wurden der unwissenden, selbstsüchtigen Jury beiläufig aufs Aeußerste verhaßt gemacht. Wenn man Leute als Chartisten anklagt und als Kommunisten verurtheilt, so mögen sie wohl die Frage an sich stellen: weshalb sie von der Vertheidigung politischer Reformen ablassen sollen. „Die Charter und keine Kapitulation!“ war das Motto der eben zu langer und grausamer Einsperrung Verurtheilten. Ein anderes, für die Inhaber der politischen Gewalt und die Monopolisten des von den Arbeitern erzeugten Reichthums viel schrecklicheres Motto wird vielleicht binnen Kurzem der Schlachtruf von gemißhandelten Millionen sein!

Fussel, Williams und Sharp sagten nur wenige Worte, die ihnen aber nur zur Ehre gereichen. Looney drückte kurz seine Verachtung gegen seine und seines Landes Unterdrücker aus. Bernon hörte das Urtheil mit größter Kaltblütigkeit an und wünschte blos zu wissen: „ob sie denn wie menschliche Wesen würden behandelt werden?“ Man erwiderte ihm: sie müßten sich einmal den Gefängnißbestimmungen, wie sie auch sein möchten, unterwerfen. Selbst die Daily News (ein Bourgevisblatt vom reinsten Wasser) bestätigen Vernon′s Klage durch folgende Mittheilung:

„Ich war oft in Newgate, wenn die Gefangenen ihr Mittagbrod erhielten und ich will versuchen, die Art der Austheilung und die säuische Eßweise, zu welcher die Gefangenen gezwungen werden, zu schildern. Ein Unterkoch mit einer schmutzigen Schürze und mit aufgestreiften Hemdsärmeln, hat eine große zinnerne Schüssel vor sich; darin befinden sich eine Menge Abtheilungen und in jeder eine Portion. Die Gefangenen werden reihenweise aufgerufen und der Mann mit der Schürze kratzt mit seinen unappetitlichen Händen das Fleisch und die Kartoffeln heraus und giebt sie jedem Gefangenen portionenweis in die Hände ‒6 ‒8 ungeschälte Kartoffeln und ein kleines zähes Stück Fleisch. Da giebt es weder Gabel, noch Messer, noch Teller, noch etwas dem Aehnliches. Der Gefangene muß die Speise in der einen Hand festhalten und mit der andern essen. Manche sah ich die Kartoffeln ganz verschlingen; andere schälten sie mit den Zähnen. Das Fleisch mußten sie in derselben Art zerreißen. So werden ihre Hände fettig, und sie können dieselben nur reinigen durch Abwischen an ihren Kleidern. Dabei herrscht zwischen dem infamsten Taschendiebe und dem respektabeln politisch Angeklagten die vollständigste Gleichheit.“ So die „Daily News“

Ernest Jones erhob sich und vor seinen energischen Worten wurde dem Oberrichter so unbehaglich zu Muthe, daß er hin und her rutschte; der Attorney-General that, als schliefe er und doch horchte der Gerichtshof mit athemloser Stille. Indeß der Oberrichter gedachte seiner Rolle; er unterbrach den Angeklagten und schnitt ihm das Wort ab. Jones mußte stillschweigen, da der Richter eilig das Verdammungsurtheil über ihn aussprach. Ernest Jones verließ den Saal mit den Worten: „Gute Nacht! und mögen Sie mit dem Wahlspruch der Charter um den Hals schlafen: die Charter und keine Kapitulation!“

Das Morning Chronicle bedauert, daß Ernest Jones nicht noch strenger bestraft worden! Das ist die Gnade und Barmherzigkeit der liberalen Bourgeoiste! Was die Times anbelangt, so kam sie am Sonnabend, nachdem sie vorher auf′s heftigste zur Strenge angereizt, mir einem heuchlerischen Artikel, worin sie gelinde Strafurtheile gegen die Chartisten empfahl. Dienstags sprach sie von einem „sehr milden Straferkenntniß“ Nun, wir können ihr versichern, daß solche Mildein den Opfern unheilbar fortschwären und eher alles Andere, als „Dankbarkeit“ von Seiten der Chartisten hervorrufen wird.

Chartisten! Ihr habt Alles aufgeboten, um Eure verfolgten Freunde vor′m Kerker zu retten. Dies ist Euch nicht gelungen; aber Ihr habt den Trost, Eure Pflicht gethan zu haben. Eine andere, heiligere Pflicht liegt Euch jetzt ob: Ihr müßt Euch zur Unterstützung der Frauen und Kinder der eingesperrten Volksfreunde ohne Zögern erheben. Gebt nach Euern geringen Mitteln und beweist Euern aristokratischen und profitmachenden Unterdrückern, daß Ihr im Stande seid, den schlimmsten der vergifteten Pfeile, der gegen Eure duldenden Freunde gerichtet ist, abzulenken. Die Opfer sind in den Klauen der Tyrannei, aber ihre Familien dürfen nicht ebenfalls geopfert werden. Die Verfolger würden gern die Leiden der Frauen und Kinder mit Wollust betrachten, allein das Volk wird ihnen dieses teuflische Vergnügen zu vereiteln wissen.

Italien.
* Florenz.
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Civilstand der Stadt Köln.

Geburten.

16. Juli. Anna Maria, T. v. Georg Hover, Treppenbarb. Maximinstr. ‒ Michael, S. v. Joh. Ercken, Eisenbabnarb. ‒ Tempelstr. ‒ Anna Johanna Franc, T. v. Math. Hemmersbach, Schlosserm, Mariengarteng. ‒ Theres. Kath. Franz, T. v. Friedr. Loewenstein, Schneider, Hochstr. ‒ Max Jos., S. v. Jos. Trivelli, Salz-Faktor, Ursulastr. ‒ Julius Jakob, S. v. Johann Lambrich, Schreinerm, Machabaerstraße. ‒ Joseph. Gertr., T. v. Michael Simons, Schuster, gr. Budeng. ‒ Heinr, S. von Anton Hamacher, Rheinarbeiter, Maximinstr. ‒ Ein uneheliches Mädchen.

Sterbefälle.

16. Juli. Anton Ramm, 1 J. 8 M. alt, Kranenbäumerhof. ‒ Ant. Nelles, Tagl. 54 J alt, verh, gr. Brinkg. ‒ Joh. Gilles, Dachdecker, 74 J. alt, verh, Blindg. ‒ Maria Gertrud Mengelberg, Wwe. Kramer, 77 J. alt, Minoritenspital.

Schiffahrts-Anzeige. Köln, 19. Juli 1848.

Angekommen: Joh. Acker und Joh. Kiefer von Mainz.

Abgefahren:Fried. Seelig nach dem Obermain.

In Ladung: Nach Ruhrort bis Emmerich Wwe. Jak. Schaaff; nach Düsseldorf bis Mühlheim an der Ruhr Johann Budberg; nach Andernach und Neuwied A. Boecking; nach Koblenz und der Mosel und Saar D. Schlägel; nach der Mosel, nach Trier und der Saar R. Bayer; nach Mainz Val. Pfaff; nach dem Niedermain Fr. Gerling; nach dem Mittel-und Obermain C. Hegewein; nach Heilbronn Fr. Schmidt; nach Kannstadt und Stuttgart L. Hermanns; nach Worms und Mannheim W. C. Müller.

Ferner: Nach Rotterdam Kapt. V. Emster, Köln Nr. 26. Ferner: Nach Amsterdam Kapt. Kaefs, Köln Nr. 2.

Wasserstand.

Köln, am 19. Juli. Rheinhöhe 10' 7′.

Gerichtlicher Verkauf.

Am Freitag, den 21. Juli 1848, Nachmittags 4 Uhr, sollen auf dem Waidmarkte in Köln, verschiedene Hausmobilien, als: Tische, Stühle, 1 Kommode, Spiegel, Schrank und 13 Schildereien, gegen gleich baare Zahlung versteigert werden.

Der Gerichtsvollzieher.

Cloeren.

Gerichtlicher Verkauf.

Am Freitag, den 21. Juli 1848, Nachmittags 4 Uhr, sollen auf dem Markte zu St. Aposteln in Köln verschiedene gut erhaltene Hausmobilien, als: 3 Fuß große Spiegel, eine Tafeluhr, zwei Sopha, Sekretär, Tische, Stühle, eine Fournaise und ein Küchenschrank mit glasernem Aufsatz, gegen gleich baare Zahlung versteigert werden.

Der Gerichtsvollzieher,

Cloeren.

Gerichtlicher Verkauf.

Am Samstag, dem 22. Juli 1848, Nachmittags 4 Uhr, sollen auf dem Altenmarkte in Köln, verschiedene Hausmobilien, als: Tische, Ofen, Schrank, 1 Bettstelle, 33 bemalte Pfeifenköpfe etc. etc., gegen gleich baare Zahlung versteigert werden.

Der Gerichtsvollzieher

Cloeren.

Freiwilliger Verkauf.

Am Freitag, den 21. Juli d. J., Vormittags 11 Uhr, wird der Unterzeichnete auf dem Heumarkte hierselbst an der Börse vier gute Arbeitspferde gegen baare Zahlung öffentlich meistbietend verkaufen.

Köln, den 19. Juli 1848.

Der Gerichtsvollzieher, Simons.

An dä köllsche Kikero F.
Do wööds schwerlich mich kennen, un wann ich mich och
nennt,

Ich ben keine Redaktör, eckersch blos n'en Abonnent.
Do F bes jo och anoniem, verhaftig dat es jo zum laache,
Schriefs selvs anoniem, un well mer'ne Vörworf mache?
Ding Poesei fung ich zo lächerlich, als dat se mich kunnt
verdreesse,

Un uus dem Stiel kunnt secher ich ob dingen Aerger
schleesse,

Ich trof dich, nettges ob dä Munk, drömm schängs do
wie en Naav!

Nix kenns do vun Pulletik, dat sähs do selvs un dat es
braav!

Noch winniger kanns kallen do, vun Kummenismus un
Anarchie,

Un wat do bubbels vun Obrohr, Haß un wat andersch
noch mieh.

Dat kütt weil do ob Hühldoppsaat die Wohrheit nit
kanns verdragen!

Waat Kälche noch'nen Augenbleck, ich han noch mieh
der zo sagen:

Kei Minsch wells do schikaneert noch han, als dä ver-
deent et hat,

Denk an der Raveaux! ‒ doch et weiß dat klohr die
ganze Stadt. ‒

Der Schloß vum Leed es gar zo schlääch, hälls do in
och vör good,

Der Weg dorenn dä es su gemein als hätts do in ge-
schäpp uus der Good.

Kirmes in Endenich.

Zu dieser mit dem 23. ds. M. beginnrnden Kirmes, welche acht Tage dauert, und sich bisheran als eine der besuchtesten der ganzen Gegend ausgezeichnet, und durch Bälle, Concerte etc. gefeiert wird, ladet mit dem Versprechen, den sich durch prompte und reelle Bedienung, so wie durch ausgezeichnetes Lokal erworbenen Ruf zu bewähren, und zu befestigen, ganz ergebenst ein

C. A. Hartzheim, Gastwirth in Heideweg.

Ein grauer glatthäriger Jagdhund, braun behangen, langer Ruthe, auf dem Rücken die Haare etwas abgestoßen, ist entlaufen; wer dessen Aufenthalt anzeigt, erhält eine gute Belohnung, Buttermarkt Nr. 44.

Demokratische Gesellschaft.

Freitag den 21. Juli, Abends 8 Uhr,

Versammlung

im Eiser'schen Saale, Komödienstraße.

(Ausnahmsweise wegen Reparatur des gewöhnlichen Lokals.)

Der Vorstand.

NB. Die eingeschriebenen Mitglieder, welche noch nicht im Besitze ihrer Karten sind, empfangen solche beim Eingange zwischen 7 und 8 Uhr, auch werden neue Einzeichnungen entgegengenommen.

In der Expedition der Neuen Rheinischen Zeitung ist zu haben:

Manifest der Contrerevolution.

Auszug aus Nr. 43 der Neuen Rheinischen Zeitung.

Preis1/2Sgr.

Amtliche Bekanntmachung.

Mit Bezugnahme auf die diesseitige Bekanntmachung vom 12. d. M., wird hiermit zur Kenntniß des betreffenden, handeltreibenden Publikums gebracht, daß der Gemeinderath für den, amersten Montage im Monat Oktober d. J.hier statt findenden großen Waidviehmarkt, folgende Prämien für Viehhändlerbewilligt hat, nämlich:

1) für denjenigen, welcher den besten Ochsen zum hiesigen Markte bringt, 100 Thaler,
2) für denjenigen, welcher den zweitbesten Ochsenzum hiesigen Markte bringt, 50 Thaler,
3) für denjenigen, welcher die beste Kuhzum hiesigen Markte bringt, 50 Thlr.,
4) für denjenigen, welcher die beste Versezu Markte bringt, 30 Thaler,und
5) für denjenigen, welcher das meiste Waidviehzum hiesigen Markte bringt, 20 Thaler.

Die Beurtheilung des Viehes, resp. die Zuerkennung der Prämien, wird durch die für den hiesigen großen Viehmarkt bestehende Metzgerdeputation erfolgen.

Die in den Nummern 46 und 47 dieses Blattes enthaltene diesfällige Bekanntmachung vom 15. d. Mts. ist dahin zu berichtigen, daß die Prämien nichtausschließlich für niederländische, sondern auch für andere Viehhändlerbestimmt sind.

Köln, den 18. Juli 1848.

Der königl. Oberbürgermeister,

Steinberger.

Während der Dauer der Assisen täglich table d'hôte zu 12 Sgr. Per Couvert incl. 1/2 Flasche guten Wein, und zu jeder Stunde alle der Saison angemessene kalte und warme Speisen à la carte, und billige reine Weine bei Friedrich Kuippes im Pfälzerhof, Appellhofs Platz 17.

10 gut erfahrne Stuckatur-Gehülfen werden gesucht. Näheres Schildergasse Nr. 49.

Das Haus auf dem Altenmarkte 40 ist aus freier Hand zu verkaufen. Bescheid geoße Sandkaul Nro. 26.

Es wird ein Brennergesell gesucht. Bescheid in der Exped. d. Blattes.

Futter gegen Mäuse, Ratten und Wanzen. Thurnmarkt Nro. 39.

Der Gerant, Korff.Druck von W. Clouth, St. Agatha Nro. 12.

<TEI>
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      <div n="1">
        <head>Großbritannien.</head>
        <div xml:id="ar050_031" type="jArticle">
          <head><bibl><author>*</author></bibl> London, 16. Juli.</head>
          <p>Die englischen Blätter und Monatsschriften bringen immer noch interessante                         Bemerkungen über die letzten französischen Ereignisse. Das                         bürgerlich-radikale &#x201E;Tait&#x2032;s Magagine,&#x201C; eine Edinburgher Monatsschrift, hatte                         in ihrem Juniheft vor der Junirevolution, folgende Stelle in Beziehung auf                         den Insurrektionsversuch von Barbés und Blanqui am 15. Mai.</p>
          <p>&#x201E;Die Nationalgarde griff das Volk am 15. Mai mehrere Male mit Säbel und                         Bayonnet an; und überhaupt muß ich sagen: Niemand <hi rendition="#g"> ist                             wilder und blutdürstiger als </hi>die Pariser <hi rendition="#g">Epiciers </hi>(Shopocracy)<hi rendition="#g"> wenn sie siegen.                         </hi>Lämmer, wenn das Volk triumphirt, sind die französischen Bourgeois                         vollständig <hi rendition="#g">wuthschnaubend</hi> (féroce) wenn sie an                         einem Siegestage unter den Waffen sind. Das haben sie 1830 und 1831 gezeigt,                         und jeder der sie am Montag sprechen hörte, mußte bemerken, daß sie                         keineswegs von den <hi rendition="#g">großmüthigen Gesinnungen </hi> beseelt                             waren,<hi rendition="#g"> die die Arbeiter</hi> am 24. und 25. Februar <hi rendition="#g">auszeichneten.</hi> &#x201E;Schießt sie ohne Gnade zusammen,                         schmettert sie mit Kartätschen nieder, die Räuber! &#x201E;Das war der allgemeine                         Ruf den ich aus den Reihen der bewaffneten Bürger hörte; und nur die                         Gegenwart <hi rendition="#g">zahlreicher Arbeiter</hi> in den Reihen der                         Nationalgarde verhütete es, daß der Tag ein schrecklich blutiger wurde.&#x201C;</p>
          <p><hi rendition="#g">Dee Northern Star </hi>sagt: &#x201E;Der bluttriefende                         Despotismus, der in Frankreich herrscht, ist das natürliche Resultat der                         halben Maßregeln die nach dem Februar ergriffen wurden. Lamartines                         philanthropische Hohlheiten (humbug) haben die Republik ruinirt. Mögen die                         Arbeiter aller Länder sich dies zu Herzen nehmen. Nicht zu oft kann die                         große Wahrheit wiederholt werden: Diejenigen graben sich ihr eignes Grab,                         die <hi rendition="#g">halbe</hi> Revolutionen machen!</p>
          <p>&#x2012; Der Northern Star sagt über die Beurtheilung der Chartisten:</p>
          <p>Ein ingrimmiger Generalprokurator, ein parteiischer Richter und                         Bourgevisgeschworne voll Haß gegen Alles was nach Chartismus riecht, haben                         die Gerechtigkeit mit Füßen getreten und unsere verfolgten Freunde in den                         Kerker geworfen. Die Strafe ist ganz besonders heimtückisch arrangirt; denn                         wer da glaubt, es sei mit den circa 2 Jahren Gefängniß abgemacht, der                         täuscht sich sehr. Nach Ablauf dieser 2 Jahre sollen die Verurtheilten                         verschiedene Bürgschaften stellen, dafür daß sie drei, vier, oder fünf Jahre                         das Gesetz halten wollen, (keep the peace) und wenn sie diese Caution nicht                         stellen, so bleiben sie während dieser Zeit im Gefängniß! Es ist gar nicht                         unwahrscheinlich, daß sie diese Bürgschaft nicht finden, und daß so Looney                         vier, und Jones sieben Jahre im Gefängniß bleiben müßte, wenn das jetzige                         Whigregiment noch so lange dauern könnte.</p>
          <p>Die Vertheidiger haben während des Prozesses ihre Pflicht gethan. Namentlich                         die Plaidoyers des Herrn Wilkins waren wirklich bewundernswürdig. Aber Witz,                         Beredsamkeit, Pathos, Gesetzeskunde: alles war bei dieser Jury weggeworfen.                         Ja wir sind tief überzeugt, hätte Jesus Christus, des Chartismus angeklagt,                         vor der Barre gestanden und hätte sein Vertheidiger die Begeisterung                         Jesaia&#x2032;s, die Weisheit Salomo&#x2032;s und die Beredsamkeit eines Demosthenes                         besessen: er wäre gleichwohl ohne Zögern von der Jury für &#x201E;Schuldig&#x201C; erklärt                         worden.</p>
          <p> Als die Angeklagten vorgeführt wurden, um das Urtheil fällen zu hören,                         benahmen sie sich höchst tapfer, Ernest Jones blickte im Gerichtshofe um                         sich, wie ein in den Käfig gesperrter, aber ungezähmter Adler. Der                         Oberrichter (Wilde) hielt den Angeklagten in seiner erbaulichen Rede unter                         Anderem vor: &#x201E;Wenn öffentlichen Meetings gestattet wäre, als Mittel zur                         Aufregung des Volkes zu dienen, so liege es auf der Hand, daß sie beseitigt                         werden müßten. &#x201C; Somit erklären die Whigs ohne zu erröthen, daß dem Volk                         öffentliche Meetings so lange erlaubt sind, als sie aus Mangel an                         Theilnehmern, Einstimmigkeit und Energie ohne Wirkung bleiben; in dem                         Augenblick aber, wo sie der herrschen den Faktion gefährlich werden, muß man                         sie &#x201E;beseitigen. &#x201C;So viel über das Puppenspiel mit &#x201E;konstitutionellen                         Rechten.&#x201C;</p>
          <p>Dem Namen nach standen die Angeklagten wegen &#x201E;Aufregung und Aufruhr&#x201C;                         (Sedition) vor Gericht, sie wurden aber thatsächlich wegen eines ganz andern                         Vergehens verurtheilt. Sehr schlau machte der Attorney-General                         verschiedentliche Anspielungen auf &#x201E;Kommunismus,&#x201C; &#x201E;französischen                         Terrorismus&#x201C; etc., da er sehr wohl wußte, daß die Jury den Kommunismus nur                         aus verläumderischen Berichten kennt. Der Oberrichter schlug die nämliche                         Saite an; er beschuldigte die Angeklagten sie hätten das Volk auf Theilung                         der Güter hingewiesen und auf allgemeine Anarchie. War doch damit der Zweck                         erreicht: Die Angeklagten wurden der unwissenden, selbstsüchtigen Jury                         beiläufig aufs Aeußerste verhaßt gemacht. Wenn man Leute als Chartisten                         anklagt und als Kommunisten verurtheilt, so mögen sie wohl die Frage an sich                         stellen: weshalb sie von der Vertheidigung politischer Reformen ablassen                         sollen. &#x201E;Die Charter und keine Kapitulation!&#x201C; war das Motto der eben zu                         langer und grausamer Einsperrung Verurtheilten. Ein anderes, für die Inhaber                         der politischen Gewalt und die Monopolisten des von den Arbeitern erzeugten                         Reichthums viel schrecklicheres Motto wird vielleicht binnen Kurzem der                         Schlachtruf von gemißhandelten Millionen sein! </p>
          <p>Fussel, Williams und Sharp sagten nur wenige Worte, die ihnen aber nur zur                         Ehre gereichen. Looney drückte kurz seine Verachtung gegen seine und seines                         Landes Unterdrücker aus. Bernon hörte das Urtheil mit größter Kaltblütigkeit                         an und wünschte blos zu wissen: &#x201E;ob sie denn wie menschliche Wesen würden                         behandelt werden?&#x201C; Man erwiderte ihm: sie müßten sich einmal den                         Gefängnißbestimmungen, wie sie auch sein möchten, unterwerfen. Selbst die                         Daily News (ein Bourgevisblatt vom reinsten Wasser) bestätigen Vernon&#x2032;s                         Klage durch folgende Mittheilung: </p>
          <p>&#x201E;Ich war oft in Newgate, wenn die Gefangenen ihr Mittagbrod erhielten und ich                         will versuchen, die Art der Austheilung und die säuische Eßweise, zu welcher                         die Gefangenen gezwungen werden, zu schildern. Ein Unterkoch mit einer                         schmutzigen Schürze und mit aufgestreiften Hemdsärmeln, hat eine große                         zinnerne Schüssel vor sich; darin befinden sich eine Menge Abtheilungen und                         in jeder eine Portion. Die Gefangenen werden reihenweise aufgerufen und der                         Mann mit der Schürze kratzt mit seinen unappetitlichen Händen das Fleisch                         und die Kartoffeln heraus und giebt sie jedem Gefangenen portionenweis in                         die Hände &#x2012;6 &#x2012;8 ungeschälte Kartoffeln und ein kleines zähes Stück Fleisch.                         Da giebt es weder Gabel, noch Messer, noch Teller, noch etwas dem                         Aehnliches. Der Gefangene muß die Speise in der einen Hand festhalten und                         mit der andern essen. Manche sah ich die Kartoffeln ganz verschlingen;                         andere schälten sie mit den Zähnen. Das Fleisch mußten sie in derselben Art                         zerreißen. So werden ihre Hände fettig, und sie können dieselben nur                         reinigen durch Abwischen an ihren Kleidern. Dabei herrscht zwischen dem                         infamsten Taschendiebe und dem respektabeln politisch Angeklagten die                         vollständigste Gleichheit.&#x201C; So die &#x201E;Daily News&#x201C;</p>
          <p>Ernest Jones erhob sich und vor seinen energischen Worten wurde dem                         Oberrichter so unbehaglich zu Muthe, daß er hin und her rutschte; der                         Attorney-General that, als schliefe er und doch horchte der Gerichtshof mit                         athemloser Stille. Indeß der Oberrichter gedachte seiner Rolle; er                         unterbrach den Angeklagten und schnitt ihm das Wort ab. Jones mußte                         stillschweigen, da der Richter eilig das Verdammungsurtheil über ihn                         aussprach. Ernest Jones verließ den Saal mit den Worten: &#x201E;Gute Nacht! und                         mögen Sie mit dem Wahlspruch der Charter um den Hals schlafen: die Charter                         und keine Kapitulation!&#x201C;</p>
          <p>Das Morning Chronicle bedauert, daß Ernest Jones nicht noch strenger bestraft                         worden! Das ist die Gnade und Barmherzigkeit der liberalen Bourgeoiste! Was                         die Times anbelangt, so kam sie am Sonnabend, nachdem sie vorher auf&#x2032;s                         heftigste zur Strenge angereizt, mir einem heuchlerischen Artikel, worin sie                         gelinde Strafurtheile gegen die Chartisten empfahl. Dienstags sprach sie von                         einem &#x201E;sehr milden Straferkenntniß&#x201C; Nun, wir können ihr versichern, daß                         solche <hi rendition="#g">Milde</hi>in den Opfern unheilbar fortschwären und                         eher alles Andere, als &#x201E;Dankbarkeit&#x201C; von Seiten der Chartisten hervorrufen                         wird.</p>
          <p>Chartisten! Ihr habt Alles aufgeboten, um Eure verfolgten Freunde vor&#x2032;m                         Kerker zu retten. Dies ist Euch nicht gelungen; aber Ihr habt den Trost,                         Eure Pflicht gethan zu haben. Eine andere, heiligere Pflicht liegt Euch                         jetzt ob: Ihr müßt Euch zur Unterstützung der Frauen und Kinder der                         eingesperrten Volksfreunde ohne Zögern erheben. Gebt nach Euern geringen                         Mitteln und beweist Euern aristokratischen und profitmachenden                         Unterdrückern, daß Ihr im Stande seid, den schlimmsten der vergifteten                         Pfeile, der gegen Eure duldenden Freunde gerichtet ist, abzulenken. Die                         Opfer sind in den Klauen der Tyrannei, aber ihre Familien dürfen nicht                         ebenfalls geopfert werden. Die Verfolger würden gern die Leiden der Frauen                         und Kinder mit Wollust betrachten, allein das Volk wird ihnen dieses                         teuflische Vergnügen zu vereiteln wissen.</p>
        </div>
      </div>
      <div n="1">
        <head>Italien.</head>
        <div xml:id="ar050_032_c" type="jArticle">
          <note type="editorial">Edition: <bibl>Friedrich Engels: Italien. 20. Juli 1848. In: MEGA<hi rendition="#sup">2</hi> I/7. S. 369.</bibl></note>
          <head><bibl><author>*</author></bibl> Florenz.</head>
          <gap reason="copyright"/>
        </div>
      </div>
      <div n="1">
        <head>Handels-Nachrichten</head>
        <gap reason="insignificant"/>
      </div>
      <div n="1">
        <head>[Anzeige]</head>
        <div type="jAn">
          <p> <hi rendition="#b">Civilstand der Stadt Köln.</hi> </p>
          <p> <hi rendition="#g">Geburten.</hi> </p>
          <p>16. Juli. Anna Maria, T. v. Georg Hover, Treppenbarb. Maximinstr. &#x2012; Michael,                         S. v. Joh. Ercken, Eisenbabnarb. &#x2012; Tempelstr. &#x2012; Anna Johanna Franc, T. v.                         Math. Hemmersbach, Schlosserm, Mariengarteng. &#x2012; Theres. Kath. Franz, T. v.                         Friedr. Loewenstein, Schneider, Hochstr. &#x2012; Max Jos., S. v. Jos. Trivelli,                         Salz-Faktor, Ursulastr. &#x2012; Julius Jakob, S. v. Johann Lambrich, Schreinerm,                         Machabaerstraße. &#x2012; Joseph. Gertr., T. v. Michael Simons, Schuster, gr.                         Budeng. &#x2012; Heinr, S. von Anton Hamacher, Rheinarbeiter, Maximinstr. &#x2012; Ein                         uneheliches Mädchen.</p>
          <p> <hi rendition="#g">Sterbefälle.</hi> </p>
          <p>16. Juli. Anton Ramm, 1 J. 8 M. alt, Kranenbäumerhof. &#x2012; Ant. Nelles, Tagl. 54                         J alt, verh, gr. Brinkg. &#x2012; Joh. Gilles, Dachdecker, 74 J. alt, verh, Blindg.                         &#x2012; Maria Gertrud Mengelberg, Wwe. Kramer, 77 J. alt, Minoritenspital.</p>
        </div>
        <div type="jAn">
          <p><hi rendition="#b">Schiffahrts-Anzeige.</hi> Köln, 19. Juli 1848.</p>
          <p><hi rendition="#g">Angekommen:</hi> Joh. Acker und Joh. Kiefer von Mainz.</p>
          <p><hi rendition="#g">Abgefahren:</hi>Fried. Seelig nach dem Obermain.</p>
          <p><hi rendition="#g">In Ladung:</hi> Nach Ruhrort bis Emmerich Wwe. Jak.                         Schaaff; nach Düsseldorf bis Mühlheim an der Ruhr Johann Budberg; nach                         Andernach und Neuwied A. Boecking; nach Koblenz und der Mosel und Saar D.                         Schlägel; nach der Mosel, nach Trier und der Saar R. Bayer; nach Mainz Val.                         Pfaff; nach dem Niedermain Fr. Gerling; nach dem Mittel-und Obermain C.                         Hegewein; nach Heilbronn Fr. Schmidt; nach Kannstadt und Stuttgart L.                         Hermanns; nach Worms und Mannheim W. C. Müller.</p>
          <p>Ferner: Nach Rotterdam Kapt. V. Emster, Köln Nr. 26. Ferner: Nach Amsterdam                         Kapt. Kaefs, Köln Nr. 2.</p>
        </div>
        <div type="jAn">
          <p> <hi rendition="#g">Wasserstand.</hi> </p>
          <p>Köln, am 19. Juli. Rheinhöhe 10' 7&#x2032;.</p>
        </div>
        <div type="jAn">
          <p> <hi rendition="#g">Gerichtlicher Verkauf.</hi> </p>
          <p>Am Freitag, den 21. Juli 1848, Nachmittags 4 Uhr, sollen auf dem Waidmarkte                         in Köln, verschiedene Hausmobilien, als: Tische, Stühle, 1 Kommode, Spiegel,                         Schrank und 13 Schildereien, gegen gleich baare Zahlung versteigert                         werden.</p>
          <p>Der Gerichtsvollzieher.</p>
          <p> <hi rendition="#g">Cloeren.</hi> </p>
        </div>
        <div type="jAn">
          <p> <hi rendition="#g">Gerichtlicher Verkauf.</hi> </p>
          <p>Am Freitag, den 21. Juli 1848, Nachmittags 4 Uhr, sollen auf dem Markte zu                         St. Aposteln in Köln verschiedene gut erhaltene Hausmobilien, als: 3 Fuß                         große Spiegel, eine Tafeluhr, zwei Sopha, Sekretär, Tische, Stühle, eine                         Fournaise und ein Küchenschrank mit glasernem Aufsatz, gegen gleich baare                         Zahlung versteigert werden.</p>
          <p>Der Gerichtsvollzieher,</p>
          <p> <hi rendition="#g">Cloeren.</hi> </p>
        </div>
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          <p> <hi rendition="#g">Gerichtlicher Verkauf.</hi> </p>
          <p>Am Samstag, dem 22. Juli 1848, Nachmittags 4 Uhr, sollen auf dem Altenmarkte                         in Köln, verschiedene Hausmobilien, als: Tische, Ofen, Schrank, 1                         Bettstelle, 33 bemalte Pfeifenköpfe etc. etc., gegen gleich baare Zahlung                         versteigert werden.</p>
          <p>Der Gerichtsvollzieher</p>
          <p> <hi rendition="#g">Cloeren.</hi> </p>
        </div>
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          <p> <hi rendition="#g">Freiwilliger Verkauf.</hi> </p>
          <p>Am Freitag, den 21. Juli d. J., Vormittags 11 Uhr, wird der Unterzeichnete                         auf dem Heumarkte hierselbst an der Börse vier gute Arbeitspferde gegen                         baare Zahlung öffentlich meistbietend verkaufen.</p>
          <p>Köln, den 19. Juli 1848. </p>
          <p>Der Gerichtsvollzieher, <hi rendition="#g">Simons.</hi></p>
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          <lg type="poem">
            <head> <hi rendition="#b">An dä köllsche Kikero <hi rendition="#i">F</hi>.</hi> </head>
            <byline>(Vide Kölnische Zeitung Nr. 200.)</byline>
            <l>Do wööds schwerlich mich kennen, un wann ich mich och<lb/>
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            <l>Ich ben keine Redaktör, eckersch blos n'en Abonnent.</l><lb/>
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            <l>Schriefs selvs anoniem, un well mer'ne Vörworf mache?</l><lb/>
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          <p> <hi rendition="#b">Kirmes in Endenich.</hi> </p>
          <p>Zu dieser mit dem 23. ds. M. beginnrnden Kirmes, welche acht Tage dauert, und                         sich bisheran als eine der besuchtesten der ganzen Gegend ausgezeichnet, und                         durch Bälle, Concerte etc. gefeiert wird, ladet mit dem Versprechen, den                         sich durch prompte und reelle Bedienung, so wie durch ausgezeichnetes Lokal                         erworbenen Ruf zu bewähren, und zu befestigen, ganz ergebenst ein</p>
          <p><hi rendition="#b">C. A. Hartzheim,</hi> Gastwirth in Heideweg.</p>
        </div>
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          <p>Ein grauer glatthäriger Jagdhund, braun behangen, langer Ruthe, auf dem                         Rücken die Haare etwas abgestoßen, ist entlaufen; wer dessen Aufenthalt                         anzeigt, erhält eine gute Belohnung, Buttermarkt Nr. 44.</p>
        </div>
        <div type="jAn">
          <p> <hi rendition="#b">Demokratische Gesellschaft.</hi> </p>
          <p>Freitag den 21. Juli, Abends 8 Uhr,</p>
          <p> <hi rendition="#b">Versammlung</hi> </p>
          <p>im <hi rendition="#b">Eiser'schen Saale, </hi>Komödienstraße.</p>
          <p>(Ausnahmsweise wegen Reparatur des gewöhnlichen Lokals.)</p>
          <p> <hi rendition="#b">Der Vorstand.</hi> </p>
          <p><hi rendition="#b">NB.</hi> Die eingeschriebenen Mitglieder, welche noch                         nicht im Besitze ihrer Karten sind, empfangen solche beim Eingange zwischen                         7 und 8 Uhr, auch werden neue Einzeichnungen entgegengenommen.</p>
        </div>
        <div type="jAn">
          <p>In der Expedition der Neuen Rheinischen Zeitung ist zu haben:</p>
          <p> <hi rendition="#b">Manifest der Contrerevolution.</hi> </p>
          <p>Auszug aus Nr. 43 der Neuen Rheinischen Zeitung.</p>
          <p><hi rendition="#b">Preis</hi>1/2<hi rendition="#b">Sgr.</hi></p>
        </div>
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          <p> <hi rendition="#g">Amtliche Bekanntmachung.</hi> </p>
          <p>Mit Bezugnahme auf die diesseitige Bekanntmachung vom 12. d. M., wird hiermit                         zur Kenntniß des betreffenden, handeltreibenden Publikums gebracht, daß der                         Gemeinderath für den, am<hi rendition="#g">ersten Montage im Monat Oktober                             d. J.</hi>hier statt findenden großen Waidviehmarkt, folgende Prämien <hi rendition="#g">für Viehhändler</hi>bewilligt hat, nämlich:</p>
          <list>
            <item>1) für denjenigen, welcher den <hi rendition="#g">besten Ochsen</hi> zum                         hiesigen Markte bringt, <hi rendition="#g">100 Thaler,</hi></item>
            <item>2) für denjenigen, welcher den <hi rendition="#g">zweitbesten Ochsen</hi>zum                         hiesigen Markte bringt, <hi rendition="#g">50 Thaler,</hi></item>
            <item>3) für denjenigen, welcher die <hi rendition="#g">beste Kuh</hi>zum hiesigen                         Markte bringt, <hi rendition="#g">50 Thlr.,</hi></item>
            <item>4) für denjenigen, welcher die <hi rendition="#g">beste Verse</hi>zu Markte                         bringt, <hi rendition="#g">30 Thaler,</hi>und</item>
            <item>5) für denjenigen, welcher das <hi rendition="#g">meiste Waidvieh</hi>zum                         hiesigen Markte bringt, <hi rendition="#g">20 Thaler.</hi></item>
          </list>
          <p>Die Beurtheilung des Viehes, resp. die Zuerkennung der Prämien, wird durch                         die für den hiesigen großen Viehmarkt bestehende Metzgerdeputation                         erfolgen.</p>
          <p>Die in den Nummern 46 und 47 dieses Blattes enthaltene diesfällige                         Bekanntmachung vom 15. d. Mts. ist dahin zu berichtigen, daß die Prämien <hi rendition="#g">nicht</hi>ausschließlich für niederländische, sondern                         auch für <hi rendition="#g">andere Viehhändler</hi>bestimmt sind.</p>
          <p>Köln, den 18. Juli 1848.</p>
          <p>Der königl. Oberbürgermeister,</p>
          <p> <hi rendition="#g">Steinberger.</hi> </p>
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          <p>Während der Dauer der Assisen täglich table d'hôte zu 12 Sgr. Per Couvert                         incl. 1/2 Flasche guten Wein, und zu jeder Stunde alle der Saison                         angemessene kalte und warme Speisen à la carte, und billige reine Weine bei <hi rendition="#b">Friedrich Kuippes</hi> im Pfälzerhof, Appellhofs                         Platz 17.</p>
        </div>
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          <p><hi rendition="#b">10</hi> gut erfahrne Stuckatur-Gehülfen werden gesucht.                         Näheres Schildergasse Nr. 49.</p>
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          <p><hi rendition="#b">Das Haus auf dem Altenmarkte 40</hi> ist aus freier Hand                         zu verkaufen. Bescheid geoße Sandkaul Nro. 26.</p>
        </div>
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          <p>Es wird ein Brennergesell gesucht. Bescheid in der Exped. d. Blattes.</p>
        </div>
        <div type="jAn">
          <p>Futter gegen Mäuse, Ratten und Wanzen. Thurnmarkt Nro. 39.</p>
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      </div>
      <div type="imprint">
        <p>Der Gerant, <hi rendition="#g">Korff.</hi>Druck von W. Clouth, St. Agatha Nro.                     12.</p>
      </div>
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</TEI>
[0250/0004] Großbritannien. * London, 16. Juli.Die englischen Blätter und Monatsschriften bringen immer noch interessante Bemerkungen über die letzten französischen Ereignisse. Das bürgerlich-radikale „Tait′s Magagine,“ eine Edinburgher Monatsschrift, hatte in ihrem Juniheft vor der Junirevolution, folgende Stelle in Beziehung auf den Insurrektionsversuch von Barbés und Blanqui am 15. Mai. „Die Nationalgarde griff das Volk am 15. Mai mehrere Male mit Säbel und Bayonnet an; und überhaupt muß ich sagen: Niemand ist wilder und blutdürstiger als die Pariser Epiciers (Shopocracy) wenn sie siegen. Lämmer, wenn das Volk triumphirt, sind die französischen Bourgeois vollständig wuthschnaubend (féroce) wenn sie an einem Siegestage unter den Waffen sind. Das haben sie 1830 und 1831 gezeigt, und jeder der sie am Montag sprechen hörte, mußte bemerken, daß sie keineswegs von den großmüthigen Gesinnungen beseelt waren, die die Arbeiter am 24. und 25. Februar auszeichneten. „Schießt sie ohne Gnade zusammen, schmettert sie mit Kartätschen nieder, die Räuber! „Das war der allgemeine Ruf den ich aus den Reihen der bewaffneten Bürger hörte; und nur die Gegenwart zahlreicher Arbeiter in den Reihen der Nationalgarde verhütete es, daß der Tag ein schrecklich blutiger wurde.“ Dee Northern Star sagt: „Der bluttriefende Despotismus, der in Frankreich herrscht, ist das natürliche Resultat der halben Maßregeln die nach dem Februar ergriffen wurden. Lamartines philanthropische Hohlheiten (humbug) haben die Republik ruinirt. Mögen die Arbeiter aller Länder sich dies zu Herzen nehmen. Nicht zu oft kann die große Wahrheit wiederholt werden: Diejenigen graben sich ihr eignes Grab, die halbe Revolutionen machen! ‒ Der Northern Star sagt über die Beurtheilung der Chartisten: Ein ingrimmiger Generalprokurator, ein parteiischer Richter und Bourgevisgeschworne voll Haß gegen Alles was nach Chartismus riecht, haben die Gerechtigkeit mit Füßen getreten und unsere verfolgten Freunde in den Kerker geworfen. Die Strafe ist ganz besonders heimtückisch arrangirt; denn wer da glaubt, es sei mit den circa 2 Jahren Gefängniß abgemacht, der täuscht sich sehr. Nach Ablauf dieser 2 Jahre sollen die Verurtheilten verschiedene Bürgschaften stellen, dafür daß sie drei, vier, oder fünf Jahre das Gesetz halten wollen, (keep the peace) und wenn sie diese Caution nicht stellen, so bleiben sie während dieser Zeit im Gefängniß! Es ist gar nicht unwahrscheinlich, daß sie diese Bürgschaft nicht finden, und daß so Looney vier, und Jones sieben Jahre im Gefängniß bleiben müßte, wenn das jetzige Whigregiment noch so lange dauern könnte. Die Vertheidiger haben während des Prozesses ihre Pflicht gethan. Namentlich die Plaidoyers des Herrn Wilkins waren wirklich bewundernswürdig. Aber Witz, Beredsamkeit, Pathos, Gesetzeskunde: alles war bei dieser Jury weggeworfen. Ja wir sind tief überzeugt, hätte Jesus Christus, des Chartismus angeklagt, vor der Barre gestanden und hätte sein Vertheidiger die Begeisterung Jesaia′s, die Weisheit Salomo′s und die Beredsamkeit eines Demosthenes besessen: er wäre gleichwohl ohne Zögern von der Jury für „Schuldig“ erklärt worden. Als die Angeklagten vorgeführt wurden, um das Urtheil fällen zu hören, benahmen sie sich höchst tapfer, Ernest Jones blickte im Gerichtshofe um sich, wie ein in den Käfig gesperrter, aber ungezähmter Adler. Der Oberrichter (Wilde) hielt den Angeklagten in seiner erbaulichen Rede unter Anderem vor: „Wenn öffentlichen Meetings gestattet wäre, als Mittel zur Aufregung des Volkes zu dienen, so liege es auf der Hand, daß sie beseitigt werden müßten. “ Somit erklären die Whigs ohne zu erröthen, daß dem Volk öffentliche Meetings so lange erlaubt sind, als sie aus Mangel an Theilnehmern, Einstimmigkeit und Energie ohne Wirkung bleiben; in dem Augenblick aber, wo sie der herrschen den Faktion gefährlich werden, muß man sie „beseitigen. “So viel über das Puppenspiel mit „konstitutionellen Rechten.“ Dem Namen nach standen die Angeklagten wegen „Aufregung und Aufruhr“ (Sedition) vor Gericht, sie wurden aber thatsächlich wegen eines ganz andern Vergehens verurtheilt. Sehr schlau machte der Attorney-General verschiedentliche Anspielungen auf „Kommunismus,“ „französischen Terrorismus“ etc., da er sehr wohl wußte, daß die Jury den Kommunismus nur aus verläumderischen Berichten kennt. Der Oberrichter schlug die nämliche Saite an; er beschuldigte die Angeklagten sie hätten das Volk auf Theilung der Güter hingewiesen und auf allgemeine Anarchie. War doch damit der Zweck erreicht: Die Angeklagten wurden der unwissenden, selbstsüchtigen Jury beiläufig aufs Aeußerste verhaßt gemacht. Wenn man Leute als Chartisten anklagt und als Kommunisten verurtheilt, so mögen sie wohl die Frage an sich stellen: weshalb sie von der Vertheidigung politischer Reformen ablassen sollen. „Die Charter und keine Kapitulation!“ war das Motto der eben zu langer und grausamer Einsperrung Verurtheilten. Ein anderes, für die Inhaber der politischen Gewalt und die Monopolisten des von den Arbeitern erzeugten Reichthums viel schrecklicheres Motto wird vielleicht binnen Kurzem der Schlachtruf von gemißhandelten Millionen sein! Fussel, Williams und Sharp sagten nur wenige Worte, die ihnen aber nur zur Ehre gereichen. Looney drückte kurz seine Verachtung gegen seine und seines Landes Unterdrücker aus. Bernon hörte das Urtheil mit größter Kaltblütigkeit an und wünschte blos zu wissen: „ob sie denn wie menschliche Wesen würden behandelt werden?“ Man erwiderte ihm: sie müßten sich einmal den Gefängnißbestimmungen, wie sie auch sein möchten, unterwerfen. Selbst die Daily News (ein Bourgevisblatt vom reinsten Wasser) bestätigen Vernon′s Klage durch folgende Mittheilung: „Ich war oft in Newgate, wenn die Gefangenen ihr Mittagbrod erhielten und ich will versuchen, die Art der Austheilung und die säuische Eßweise, zu welcher die Gefangenen gezwungen werden, zu schildern. Ein Unterkoch mit einer schmutzigen Schürze und mit aufgestreiften Hemdsärmeln, hat eine große zinnerne Schüssel vor sich; darin befinden sich eine Menge Abtheilungen und in jeder eine Portion. Die Gefangenen werden reihenweise aufgerufen und der Mann mit der Schürze kratzt mit seinen unappetitlichen Händen das Fleisch und die Kartoffeln heraus und giebt sie jedem Gefangenen portionenweis in die Hände ‒6 ‒8 ungeschälte Kartoffeln und ein kleines zähes Stück Fleisch. Da giebt es weder Gabel, noch Messer, noch Teller, noch etwas dem Aehnliches. Der Gefangene muß die Speise in der einen Hand festhalten und mit der andern essen. Manche sah ich die Kartoffeln ganz verschlingen; andere schälten sie mit den Zähnen. Das Fleisch mußten sie in derselben Art zerreißen. So werden ihre Hände fettig, und sie können dieselben nur reinigen durch Abwischen an ihren Kleidern. Dabei herrscht zwischen dem infamsten Taschendiebe und dem respektabeln politisch Angeklagten die vollständigste Gleichheit.“ So die „Daily News“ Ernest Jones erhob sich und vor seinen energischen Worten wurde dem Oberrichter so unbehaglich zu Muthe, daß er hin und her rutschte; der Attorney-General that, als schliefe er und doch horchte der Gerichtshof mit athemloser Stille. Indeß der Oberrichter gedachte seiner Rolle; er unterbrach den Angeklagten und schnitt ihm das Wort ab. Jones mußte stillschweigen, da der Richter eilig das Verdammungsurtheil über ihn aussprach. Ernest Jones verließ den Saal mit den Worten: „Gute Nacht! und mögen Sie mit dem Wahlspruch der Charter um den Hals schlafen: die Charter und keine Kapitulation!“ Das Morning Chronicle bedauert, daß Ernest Jones nicht noch strenger bestraft worden! Das ist die Gnade und Barmherzigkeit der liberalen Bourgeoiste! Was die Times anbelangt, so kam sie am Sonnabend, nachdem sie vorher auf′s heftigste zur Strenge angereizt, mir einem heuchlerischen Artikel, worin sie gelinde Strafurtheile gegen die Chartisten empfahl. Dienstags sprach sie von einem „sehr milden Straferkenntniß“ Nun, wir können ihr versichern, daß solche Mildein den Opfern unheilbar fortschwären und eher alles Andere, als „Dankbarkeit“ von Seiten der Chartisten hervorrufen wird. Chartisten! Ihr habt Alles aufgeboten, um Eure verfolgten Freunde vor′m Kerker zu retten. Dies ist Euch nicht gelungen; aber Ihr habt den Trost, Eure Pflicht gethan zu haben. Eine andere, heiligere Pflicht liegt Euch jetzt ob: Ihr müßt Euch zur Unterstützung der Frauen und Kinder der eingesperrten Volksfreunde ohne Zögern erheben. Gebt nach Euern geringen Mitteln und beweist Euern aristokratischen und profitmachenden Unterdrückern, daß Ihr im Stande seid, den schlimmsten der vergifteten Pfeile, der gegen Eure duldenden Freunde gerichtet ist, abzulenken. Die Opfer sind in den Klauen der Tyrannei, aber ihre Familien dürfen nicht ebenfalls geopfert werden. Die Verfolger würden gern die Leiden der Frauen und Kinder mit Wollust betrachten, allein das Volk wird ihnen dieses teuflische Vergnügen zu vereiteln wissen. Italien. * Florenz. _ Handels-Nachrichten _ [Anzeige]Civilstand der Stadt Köln. Geburten. 16. Juli. Anna Maria, T. v. Georg Hover, Treppenbarb. Maximinstr. ‒ Michael, S. v. Joh. Ercken, Eisenbabnarb. ‒ Tempelstr. ‒ Anna Johanna Franc, T. v. Math. Hemmersbach, Schlosserm, Mariengarteng. ‒ Theres. Kath. Franz, T. v. Friedr. Loewenstein, Schneider, Hochstr. ‒ Max Jos., S. v. Jos. Trivelli, Salz-Faktor, Ursulastr. ‒ Julius Jakob, S. v. Johann Lambrich, Schreinerm, Machabaerstraße. ‒ Joseph. Gertr., T. v. Michael Simons, Schuster, gr. Budeng. ‒ Heinr, S. von Anton Hamacher, Rheinarbeiter, Maximinstr. ‒ Ein uneheliches Mädchen. Sterbefälle. 16. Juli. Anton Ramm, 1 J. 8 M. alt, Kranenbäumerhof. ‒ Ant. Nelles, Tagl. 54 J alt, verh, gr. Brinkg. ‒ Joh. Gilles, Dachdecker, 74 J. alt, verh, Blindg. ‒ Maria Gertrud Mengelberg, Wwe. Kramer, 77 J. alt, Minoritenspital. Schiffahrts-Anzeige. Köln, 19. Juli 1848. Angekommen: Joh. Acker und Joh. Kiefer von Mainz. Abgefahren:Fried. Seelig nach dem Obermain. In Ladung: Nach Ruhrort bis Emmerich Wwe. Jak. Schaaff; nach Düsseldorf bis Mühlheim an der Ruhr Johann Budberg; nach Andernach und Neuwied A. Boecking; nach Koblenz und der Mosel und Saar D. Schlägel; nach der Mosel, nach Trier und der Saar R. Bayer; nach Mainz Val. Pfaff; nach dem Niedermain Fr. Gerling; nach dem Mittel-und Obermain C. Hegewein; nach Heilbronn Fr. Schmidt; nach Kannstadt und Stuttgart L. Hermanns; nach Worms und Mannheim W. C. Müller. Ferner: Nach Rotterdam Kapt. V. Emster, Köln Nr. 26. Ferner: Nach Amsterdam Kapt. Kaefs, Köln Nr. 2. Wasserstand. Köln, am 19. Juli. Rheinhöhe 10' 7′. Gerichtlicher Verkauf. Am Freitag, den 21. Juli 1848, Nachmittags 4 Uhr, sollen auf dem Waidmarkte in Köln, verschiedene Hausmobilien, als: Tische, Stühle, 1 Kommode, Spiegel, Schrank und 13 Schildereien, gegen gleich baare Zahlung versteigert werden. Der Gerichtsvollzieher. Cloeren. Gerichtlicher Verkauf. Am Freitag, den 21. Juli 1848, Nachmittags 4 Uhr, sollen auf dem Markte zu St. Aposteln in Köln verschiedene gut erhaltene Hausmobilien, als: 3 Fuß große Spiegel, eine Tafeluhr, zwei Sopha, Sekretär, Tische, Stühle, eine Fournaise und ein Küchenschrank mit glasernem Aufsatz, gegen gleich baare Zahlung versteigert werden. Der Gerichtsvollzieher, Cloeren. Gerichtlicher Verkauf. Am Samstag, dem 22. Juli 1848, Nachmittags 4 Uhr, sollen auf dem Altenmarkte in Köln, verschiedene Hausmobilien, als: Tische, Ofen, Schrank, 1 Bettstelle, 33 bemalte Pfeifenköpfe etc. etc., gegen gleich baare Zahlung versteigert werden. Der Gerichtsvollzieher Cloeren. Freiwilliger Verkauf. Am Freitag, den 21. Juli d. J., Vormittags 11 Uhr, wird der Unterzeichnete auf dem Heumarkte hierselbst an der Börse vier gute Arbeitspferde gegen baare Zahlung öffentlich meistbietend verkaufen. Köln, den 19. Juli 1848. Der Gerichtsvollzieher, Simons. An dä köllsche Kikero F. (Vide Kölnische Zeitung Nr. 200.)Do wööds schwerlich mich kennen, un wann ich mich och nennt, Ich ben keine Redaktör, eckersch blos n'en Abonnent. Do F bes jo och anoniem, verhaftig dat es jo zum laache, Schriefs selvs anoniem, un well mer'ne Vörworf mache? Ding Poesei fung ich zo lächerlich, als dat se mich kunnt verdreesse, Un uus dem Stiel kunnt secher ich ob dingen Aerger schleesse, Ich trof dich, nettges ob dä Munk, drömm schängs do wie en Naav! Nix kenns do vun Pulletik, dat sähs do selvs un dat es braav! Noch winniger kanns kallen do, vun Kummenismus un Anarchie, Un wat do bubbels vun Obrohr, Haß un wat andersch noch mieh. Dat kütt weil do ob Hühldoppsaat die Wohrheit nit kanns verdragen! Waat Kälche noch'nen Augenbleck, ich han noch mieh der zo sagen: Kei Minsch wells do schikaneert noch han, als dä ver- deent et hat, Denk an der Raveaux! ‒ doch et weiß dat klohr die ganze Stadt. ‒ Der Schloß vum Leed es gar zo schlääch, hälls do in och vör good, Der Weg dorenn dä es su gemein als hätts do in ge- schäpp uus der Good. Kirmes in Endenich. Zu dieser mit dem 23. ds. M. beginnrnden Kirmes, welche acht Tage dauert, und sich bisheran als eine der besuchtesten der ganzen Gegend ausgezeichnet, und durch Bälle, Concerte etc. gefeiert wird, ladet mit dem Versprechen, den sich durch prompte und reelle Bedienung, so wie durch ausgezeichnetes Lokal erworbenen Ruf zu bewähren, und zu befestigen, ganz ergebenst ein C. A. Hartzheim, Gastwirth in Heideweg. Ein grauer glatthäriger Jagdhund, braun behangen, langer Ruthe, auf dem Rücken die Haare etwas abgestoßen, ist entlaufen; wer dessen Aufenthalt anzeigt, erhält eine gute Belohnung, Buttermarkt Nr. 44. Demokratische Gesellschaft. Freitag den 21. Juli, Abends 8 Uhr, Versammlung im Eiser'schen Saale, Komödienstraße. (Ausnahmsweise wegen Reparatur des gewöhnlichen Lokals.) Der Vorstand. NB. Die eingeschriebenen Mitglieder, welche noch nicht im Besitze ihrer Karten sind, empfangen solche beim Eingange zwischen 7 und 8 Uhr, auch werden neue Einzeichnungen entgegengenommen. In der Expedition der Neuen Rheinischen Zeitung ist zu haben: Manifest der Contrerevolution. Auszug aus Nr. 43 der Neuen Rheinischen Zeitung. Preis1/2Sgr. Amtliche Bekanntmachung. Mit Bezugnahme auf die diesseitige Bekanntmachung vom 12. d. M., wird hiermit zur Kenntniß des betreffenden, handeltreibenden Publikums gebracht, daß der Gemeinderath für den, amersten Montage im Monat Oktober d. J.hier statt findenden großen Waidviehmarkt, folgende Prämien für Viehhändlerbewilligt hat, nämlich: 1) für denjenigen, welcher den besten Ochsen zum hiesigen Markte bringt, 100 Thaler, 2) für denjenigen, welcher den zweitbesten Ochsenzum hiesigen Markte bringt, 50 Thaler, 3) für denjenigen, welcher die beste Kuhzum hiesigen Markte bringt, 50 Thlr., 4) für denjenigen, welcher die beste Versezu Markte bringt, 30 Thaler,und 5) für denjenigen, welcher das meiste Waidviehzum hiesigen Markte bringt, 20 Thaler. Die Beurtheilung des Viehes, resp. die Zuerkennung der Prämien, wird durch die für den hiesigen großen Viehmarkt bestehende Metzgerdeputation erfolgen. Die in den Nummern 46 und 47 dieses Blattes enthaltene diesfällige Bekanntmachung vom 15. d. Mts. ist dahin zu berichtigen, daß die Prämien nichtausschließlich für niederländische, sondern auch für andere Viehhändlerbestimmt sind. Köln, den 18. Juli 1848. Der königl. Oberbürgermeister, Steinberger. Während der Dauer der Assisen täglich table d'hôte zu 12 Sgr. Per Couvert incl. 1/2 Flasche guten Wein, und zu jeder Stunde alle der Saison angemessene kalte und warme Speisen à la carte, und billige reine Weine bei Friedrich Kuippes im Pfälzerhof, Appellhofs Platz 17. 10 gut erfahrne Stuckatur-Gehülfen werden gesucht. Näheres Schildergasse Nr. 49. Das Haus auf dem Altenmarkte 40 ist aus freier Hand zu verkaufen. Bescheid geoße Sandkaul Nro. 26. Es wird ein Brennergesell gesucht. Bescheid in der Exped. d. Blattes. Futter gegen Mäuse, Ratten und Wanzen. Thurnmarkt Nro. 39. Der Gerant, Korff.Druck von W. Clouth, St. Agatha Nro. 12.

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Die angegebenen Seitenzahlen beziehen sich auf die Ausgabe: Neue Rheinische Zeitung. Organ der Demokratie. Bd. 1 (Nummer 1 bis Nummer 183) Köln, 1. Juni 1848 bis 31. Dezember 1848. Glashütten im Taunus, Verlag Detlev Auvermann KG 1973.




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Zitationshilfe: Neue Rheinische Zeitung. Nr. 50. Köln, 20. Juli 1848, S. 0250. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_nrhz050_1848/4>, abgerufen am 21.11.2024.