Neue Rheinische Zeitung. Nr. 45. Köln, 15. Juli 1848.keinen Schutz bot, das Recht, seine natürlichen Rechte gegen ein System zu vertheidigen, das ihn zum Hunger und zum Elend verurtheilte. Die Pariser Arbeiter fanden sich verrathen, ihre Hoffnungen zerstört, die Versprechungen, welche man ihnen gemacht, verfälscht, ihre Führer in den Kerker geworfen, ihre Petitionen verspottet, ihr Recht der freien Versammlung durch das scheußliche Gesetz vom 7. Juni vernichtet und sich schließlich mit gänzlicher Auslieferung an den Hunger bedroht: deshalb revoltirten sie; deshalb ergriffen sie die Waffen unter dem Schlachtruf: "Arbeit oder Tod!" Sie kämpften und fielen, wie die Streiter um Gerechtigkeit oft gefallen sind. Die Verläumder der arbeitenden Klasse behaupten, die Insurgenten hätten der Gesellschaft und Civilisation den Krieg erklärt. Aber selbst wenn sie das gethan, was dann? Die Gesellschaft führt gegen sie Krieg, warum sollten sie nicht Krieg führen gegen die Gesellschaft? Wir gestehen es frank und frei, daß wir vor einer Gesellschaft, wie sie gegenwärtig eingerichtet ist, keinen Respekt haben. "Civilisation" bedeutet schlecht vergoltene Arbeit, Hunger, Gefängniß und Bastillen für die Masse. Für die Millionen ist Civilisation eine ungeheure Lüge, eine organisirte Heuchelei. Untergang solcher Civilisation! - Die Arbeiter von Paris, die elysiumähnliche Genüsse vor sich sehen, umschließt eine Hölle von Leiden. Mit den Worten: "Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit" spottet man ihrer; ihre "Freiheit" ist die Säbelherrschaft; ihre "Gleichheit besteht darin, Hungers zu sterben, während Faullenzer im Ueberfluß schwelgen; und wenn sie dann laut ihren Entschluß aussprechen: "Arbeitend zu leben oder kämpfend zu sterben", so wird ihnen mittelst Granaten, Bomben und glühenden Kugeln die "Brüderlichkeit" verdeutlicht . . . . . Die Fahne der rothen Republik ist die Fahne der Proletarier durch ganz Europa. Die Zeit ist vorüber, wo sich die Massen durch politische Phrasen und bloß nominelle (nur dem Namen nach vorhandene) politische Rechte einschläfern ließen. Millionen von Arbeitern in Frankreich, England und Deutschland begreifen jetzt, daß die beste papierne Konstitution weder alle Menschenrechte, noch die wichtigsten unter diesen, in sich schließen kann. Die rothe Fahne, im Faubourg St. Antoine herabgerissen, ist nicht erobert. Der Glaube, dem jene Fahne als Symbol dient, beschränkt sich nicht auf Paris, sondern lebt und wächst in jedem Bienenstock menschlicher Industrie; und eine, ja fünfzig Niederlagen, werden den Triumph dieses Glaubens nicht verhindern. "Labour's battle once begun, Bequeathed by bleeding sire to son, Tho' baffled now shall yet be won." London, 4. Juli. (gez.) G. Julian Harney, Sekretär. (Siehe den Verfolg in der Beilage.) Wir Unterzeichnete haben unter dem 10. Juli unser Gesuch, um Entlassung aus der preußischen Armee eingereicht, und fühlen uns gedrungen, unsern Mitbürgern die Gründe darzulegen, die uns dazu bewogen haben, weil sonst leicht Mißdeutungen oder Verläumdungen in Umlauf kommen könnten, welche wir verhindern wollen. Zugleich möge Nachstehendes dazu dienen, viele ungenaue und entstellende Zeitungsartikel zu berichtigen. Es ist durch die öffentlichen Blätter bekannt geworden, daß wir am 22. März einer Rede unseres Regiments-Kommandeurs entgegengetreten sind. Wir fühlten uns damals bewogen, unsere Ansichten über die Zustände, die aus den Märzereignissen in Berlin hervorgegangen, offen auszusprechen, da jene Rede nach unserer innigsten Ueberzeugung, den neuen Zeitverhältnissen nicht entsprechend war. Wir stellten uns auf den Standpunkt des allgemeinen Staatsbürgerthums, negirten die Kastenunterschiede und erklärten, indem wir dem Heere vorzugsweise die Aufgabe zuerkannten, das Vaterland gegen einen äußeren Feind zu schützen, bei Konflikten im Innern nur mit der Bürgerwehr Hand in Hand gehen zu können. In Folge dessen wurden wir im höchsten Grade mißliebig und das steigerte sich noch, als ohne unser Zuthun ein Artikel in der Aachener Zeitung erschien, der den Vorfall vom 22. März besprach. Sechszig Offiziere des Regiments unterzeichneten hierauf einen Protest gegen jenen Zeitungsartikel, der bestimmt war, bei allen Regimentern zu cirkuliren, damit Niemand glaube, jene 60 Offiziere seien mit den in jenem Artikel enthaltenen Ansichten einverstanden. Sie erklärten "ohne Hinblick auf Ereignisse und Neugestaltungen der Zeit an der Sr. Majestät dem Könige persönlich angelobten Treue festhalten zu wollen. An diesen Protest schloß sich ein Antrag auf gesetzliches Verfahren, und zwar auf Grund einer schriftlichen, von uns ausgehenden, sogenannten Erklärung, die zwar eigentlich nur eine vertrauliche Mittheilung war (eine hochlöbliche Division erklärte dieselbe später für ein ganz bedeutungsloses Stück Papier) die aber als Grundlage zu einer ehrengerichtlichen Anklage dennoch benutzt wurde. Unsere Ankläger behaupteten, es läge in der von uns dokumentirten politischen Meinung eine Verletzung der Sr. Majestät persönlich angelobten Treue. Wir protestirten dagegen, daß die Untersuchung im 25. Regiment geführt würde, da 60 Offiziere desselben unsere Ankläger waren. Ein 4ter Offizier der Lieutenant Nithack bekannte sich schriftlich zu den von uns ausgesprochenen Ansichten, und beantragte in Folge dessen eine ehrengerichtliche Untersuchung über sich selbst. Ehe nun noch ein weiterer Schritt geschah, wurden wir plötzlich am 10. Mai suspendirt, vermuthlich deshalb, weil inzwischen ein neuer Anklagepunkt aufgefunden worden war. Denuncirte Bierhausgespräche, nach Möglichkeit vergrößert und verdreht, mußten den Grund zu einer Anklage wegen Majestätsbeleidigung und aufrührerischen Reden hergeben; sonderbarerweise sind aber zwei von den Mitdenuncirten bei dem Vorfall auf den die Anklage sich gründet, gar nicht zugegen gewesen. Als Grund unserer Suspension wurde uns Vermeidung von Kollisionen mit den übrigen Kameraden angegeben. Wir haben vergeblich gegen dies Verfahren auf einen so bedeutungslosen Grund hin protestirt, mit dem Bemerken: daß es uns überlassen bleiben müsse, Kollisionen zu vermeiden und zu vertreten; wir blieben dennoch suspendirt und die gegen uns schwebende Untersuchung hatte ihren sehr langsamen Fortgang. Nach einer solchen Behandlung, wozu noch das Benehmen vieler unserer Herren Kameraden kommt, die uns in Folge unserer Ansichten wie Geächtete ansehen, halten wir Unterzeichnete es einestheils für eine erlaubte Rücksicht gegen uns selbst, die Armee zu verlassen, anderntheils sind wir zu der Ueberzeugung gekommen, daß unsere politischen Ansichten sich auch gegenwärtig noch nicht mit unserer Stellung als preußische Offiziere vereinbaren lassen. Wir haben bei unserem Abschiedsgesuche das ausdrückliche Verlangen gestellt, obgleich sich das eigentlich von selbst versteht, es möge das bereits von der Division anbefohlene Ehrengericht über uns vollständig zu Ende geführt werden. Zur Zeit werden wir das Ergebniß dieses ehrengerichtlichen Prozesses der Oeffentlichkeit übergeben. Deutz, den 12. Juli 1848. Berigau. Wülfing. Faltin. Der Central-Ausschuß der Demokraten Deutschlands an die demokratischen Vereine. Mitbürger! Wir haben, wie Ihr wißt, von unserem Kongreß den Auftrag erhalten, den Zusammenhang aller demokratischen Vereine Deutschlands zu organisiren. Dem gemäß theilen wir Euch den folgenden Plan mit und fordern Euch auf, die in demselben vorgeschlagene Organisation auf das schleunigste zu verwirklichen. Organisations-Plan für die demokratische Partei Deutschlands. 1. Alle Demokraten werden aufgefordert den bestehenden Vereinen der demokratischen Partei beizutreten, oder wo solche noch nicht bestehen, mit allem Nachdruck für ihre Entstehung zu wirken. 2. Die demokratischen Vereine haben unablässig dahin Sorge zu tragen, daß 1) die Ideen der Demokratie immer weiter verbreitet, und 3. Um eine übereinstimmende und dadurch allein wirksame Thätigkeit aller Vereine zu erzielen, ist es erforderlich, daß die Lokal-Vereine gewisser natürlicher Kreise des Landes sich zu Kreis-Vereinen verbinden. 4. Die Lokal-Vereine eines Kreises wählen durch ihre versammelten Abgeordneten einen Kreis-Ausschuß. 5. Der Kreis-Ausschuß hat die Aufgabe, eine stete Verbindung einerseits unmittelbar mit den Lokal-Vereinen seines Kreises, andrerseits mittelbar durch den Central-Ausschuß in Berlin mit der gesammten demokratischen Partei Deutschlands zu unterhalten. 6. Der Kreis-Ausschuß hat seinen Sitz in demjenigen Orte seines Kreises, der sich durch seine Lage und durch die Stärke der Partei am besten dazu eignet. 7. Zu Kreis-Hauptorten mit den entsprechenden Kreisen sind vorläufig nach den Beschlüssen des ersten Kongresses in Frankfurt (mit einigen von dem Central-Ausschuß gemachten Veränderungen) bestimmt worden: Königsberg für für die Provinz Preußen, 8. Jeder Lokalverein sendet regelmäßig alle Monate einen Bericht über den Stand der Demokratie in seinem Orte an seinen Kreisausschuß. Dieser Bericht enthält 1) die Angabe über die jedesmalige Zahl der Vereinsmitglieder, In allen Angelegenheiten von besonderer Dringlichkeit und Wichtigkeit für die ganze demokratische Partei berichten die Lokalvereine direkt an den Centralausschuß. 9. Jeder Kreisausschuß erstattet nach den Berichten der Lokalvereine seines Kreises monatlich Bericht an den Centralausschuß in Berlin. Dieser Bericht enthält 1) eine statistische Uebersicht der Vereinsmitglieder, Die Kreisausschüsse berufen in nöthigen Fällen selbständig oder auf den Antrag eines Lokalvereines Kreisversammlungen. 10. Der Centralausschuß verfaßt von Zeit zu Zeit einen Bericht über den Stand der ganzen demokratischen Partei Deutschlands und über deren Thätigkeit, er übersendet diesen Bericht den Lokalvereinen des ganzen Landes. 11) Der Centralausschuß befördert wichtige Vorschläge und Nachrichten eines Lokalvereines oder Kreisausschusses schleunig an sämmtliche Kreisausschüsse und Lokalvereine Deutschlands, sowie er von sich aus alle ihm zur Förderung der demokratischen Sache nöthig erscheinenden Vorschläge und Anzeigen durch die Kreisausschüsse oder direkt an die Lokalvereine bringt. 12. Er beruft in dringenden Fällen den Kongreß der deutschen Demokraten. Anmerkung. Ein Plan zur Erhebung der für die gemeinsamen Bedürfnisse der Partei erforderlichen Geldmittel wird den Vereinen in Kurzem vorgelegt werden. Berlin, den 10. Juli 1848. Fröbel. Rau. Kriege. Meyen. Hexamer. In der General-Versammlung des demokratischen Vereins am 7. Juli, schlug Dr. Rittinghausen folgende Adresse an das Frankfurter Parlament vor Hohe Versammlung! Als das deutsche Volk seine Abgeordneten nach Frankfurt sandte, durfte es hoffen, daß die deutsche National-Versammlung alle Versuche der Fürsten, die Macht der Nation nochmals durch Zersplitterung zu brechen, mit festem Muthe und ununterbrochener Wachsamkeit zu vereiteln wissen werde. In seiner Erwartung findet es sich bis jetzt unglücklicherweise getäuscht. Auch in Berlin beschließt eine konstituirende, aus Repräsentanten mit unbeschränktem Mandate gebildete Versammlung über alle Lebensfragen der Gegenwart, und das hohe Parlament hat der hierdurch für seine eigenen Beschlüsse entspringenden Gefahr nur dadurch zu begegnen gewußt, daß es den Einzelstaaten vorschreibt, die ihnen ertheilten Verfassungen in allen jenen Punkten abzuändern, in welchen solche nicht mit der allgemeinen Verfassung für Deutschland in Einklang stehen. Aber wie immer, wird auch hier die Strafe einer höchst bedauernswürdigen Schwäche auf dem Fuße nachfolgen. Unter den Augen des Parlaments wird sich in Wien eine konstituirende Kammer für Oestreich versammeln, die auch polnische und italienische Abgeordnete in sich begreift und eine Verfassung nicht allein für das deutsche Oestreich, sondern auch für Galizien und andere außerdeutsche Länder entwerfen soll. Vergebens ist das hohe Parlament schon vor Wochen auf die Verwirrung aufmerksam gemacht worden, die sich hierdurch auf's Neue auf die Angelegenheiten unseres gemeinsamen Vaterlandes lagern muß; es läßt geschehen und handelt nicht! es läßt von den Fürsten Beschlüsse fassen, die seine eigenen Beschlüsse unausführbar machen. Mit welchem Rechte will das hohe Parlament später gewisse Abänderungen der östreichischen Verfassung verlangen oder erzwingen, wenn diese Verfassung nicht allein ein Gut der deutschen Oestreicher ist, sondern auch zu gleicher Zeit ein Besitzthum des Auslandes, der polnischen und italienischen Bevölkerung des östreichischen Staates bildet?! Werden die Abgeordneten, welche Galizien und die Lombardei nach Wien schicken, nicht mit aller Kraft des Bewußtseins einer guten Sache gegen eine solche Zumuthung des hohen Parlaments in Frankfurt protestiren und ankämpfen!? werden sie sich hierbei nicht der Sympathie aller Völker zu erfreuen haben!? Möge sich die hohe Versammlung nicht einer unvernünftigen Täuschung hingeben! Sie wird nur schwach sein können, einer östreichischen Kammer gegenüber, in der durch eine künstliche Vereinigung verschiedener Nationalitäten das deutsche Element nur den dritten Theil der Abgeordneten liefert; sie wird sich also eben so wenig auf ihre Macht, als auf ihr gutes Recht stützen können. Einem solchen Zustande der Dinge muß jedenfalls vorgebeugt werden. Es muß der östreichischen Regierung befohlen werden, daß sie auf ihre hinterlistige Absicht: aus den zum deutschen Bunde gehörigen Landen und aus nichtdeutschen Staaten eine gemeinsame konstituirende Versammlung hervorgehen zu lassen, Verzicht zu leisten habe; daß endlich diese Versammlung, alls sie schon bestehen sollte, wieder aufzulösen sei. Dies verfügend, stärkt das Parlament die deutsche Sache in der östreichischen konstituirenden Versammlung dadurch, daß es Ausländer aus derselben entfernt; es wahrt sich für immer sowohl die Möglichkeit als das Recht des Einspruchs und der obersten Entscheidung; es erhebt über jeden gegründeten Einwurf seine Souveränetät, die wohl von dem ganzen deutschen Oestreich, aber nicht von Galizien und Venedig anzuerkennen und zu achten ist; es beschwört endlich eine dräuende Gefahr schwerer Verwickelungen mit dem Auslande, und reicht der polnischen Nationalität die aufrichtende Bruderhand, weil dann nur die Bildung eines polnischen Gallizien übrig bleibt. Köln, den 7. Juli 1848. Amtliche Nachrichten.
Se. Maj. der König haben den Wirklichen Legationsrath Grafen v. Bülow zum Unter-Staatssekretär für die auswärtigen Angelegenheiten ernannt und demselben in dieser Eigenschaft den Rang eines Rathes erster Klasse beigelegt. Auf Ihren gemeinschaftlichen Antrag vom 24. d. M. bewillige Ich in Ansehung aller bis zum heutigen Tage begangenen Holzdiebstähle und Forst-Frevel, so weit dieselben den Strafbestimmungen des Gesetzes vom 7. Juni 1821 und der Erlasse vom 5. August 1837 und 4. Mai 1839 unterliegen, den Erlaß der verwirkten Strafen, so wie da, wo noch nicht rechtskräftig erkannt worden ist, die Niederschlagung der Untersuchung, unbeschadet jedoch der Verpflichtung des Schuldigen zum Ersatz des verursachten Schadens. Sanssouci, den 26. Juni 1848. (gez.) Friedrich Wilhelm. An die Staatsminister Bornemann und Hansemann. Bekanntmachung. Eine Umgestaltung des Gefängnißwesens gehört zu den unabweisbaren Bedürfnissen der Zeit und bildet einen wichtigen Theil der jetzt obschwebenden sozialen Fragen. Es sind deshalb bereits Verhandlungen mit dem Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten eingeleitet und gutachtliche Berichte von den betreffenden Behörden eingefordert worden. Da aber eine richtige Lösung dieser Frage nur von der allseitigsten Beleuchtung derselben zu erwarten ist, so ersuche ich alle diejenigen, welche dazu beitragen zu können glauben, ihre auf eine Besserung des Gefängnißwesens hinzielenden Vorschläge spätestens bis zum 15. September d. J. an das Ministerium des Innern einreichen zu wollen. Der sich überall kundgebende Sinn der Humanität und Gerechtigkeit, welche auch in dem der Strafe des Gesetzes verfallenen Mitbürger die Menschenwürde nicht verkennen, läßt mich die Ueberzeugung hegen, daß diese Aufforderung keine vergebliche sein wird. Zur Förderung der Sache würde es wesentlich beitragen, wenn die Vorschläge vorzugsweise auf die Verbesserung des Gefängnißwesens im Allgemeinen, Die Bildung von Vereinen zur Lösung dieser Fragen erscheint ein um so empfehlenswertheres Mittel, als dadurch gleichzeitig auch denjenigen Personen ihre Ansichten und Erfahrungen hierüber auszusprechen Gelegenheit gegeben würde, deren Verhältnisse eine umfassendere Beschäftigung mit diesem Gegenstande nicht gestatten. Die eingehenden Vorschläge werden der für die Umgestaltung des Gefängnißwesens demnächst zu bildenden Kommission als dankenswerthes Material zum Anhalte und zur Grundlage ihrer Arbeiten dienen. Berlin, den 10. Juli 1848. Der Minister des Innern, Kühlwetter. Handels-Nachrichten. [irrelevantes Material] Der Gerant, Korff. keinen Schutz bot, das Recht, seine natürlichen Rechte gegen ein System zu vertheidigen, das ihn zum Hunger und zum Elend verurtheilte. Die Pariser Arbeiter fanden sich verrathen, ihre Hoffnungen zerstört, die Versprechungen, welche man ihnen gemacht, verfälscht, ihre Führer in den Kerker geworfen, ihre Petitionen verspottet, ihr Recht der freien Versammlung durch das scheußliche Gesetz vom 7. Juni vernichtet und sich schließlich mit gänzlicher Auslieferung an den Hunger bedroht: deshalb revoltirten sie; deshalb ergriffen sie die Waffen unter dem Schlachtruf: „Arbeit oder Tod!“ Sie kämpften und fielen, wie die Streiter um Gerechtigkeit oft gefallen sind. Die Verläumder der arbeitenden Klasse behaupten, die Insurgenten hätten der Gesellschaft und Civilisation den Krieg erklärt. Aber selbst wenn sie das gethan, was dann? Die Gesellschaft führt gegen sie Krieg, warum sollten sie nicht Krieg führen gegen die Gesellschaft? Wir gestehen es frank und frei, daß wir vor einer Gesellschaft, wie sie gegenwärtig eingerichtet ist, keinen Respekt haben. „Civilisation“ bedeutet schlecht vergoltene Arbeit, Hunger, Gefängniß und Bastillen für die Masse. Für die Millionen ist Civilisation eine ungeheure Lüge, eine organisirte Heuchelei. Untergang solcher Civilisation! ‒ Die Arbeiter von Paris, die elysiumähnliche Genüsse vor sich sehen, umschließt eine Hölle von Leiden. Mit den Worten: „Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit“ spottet man ihrer; ihre „Freiheit“ ist die Säbelherrschaft; ihre „Gleichheit besteht darin, Hungers zu sterben, während Faullenzer im Ueberfluß schwelgen; und wenn sie dann laut ihren Entschluß aussprechen: „Arbeitend zu leben oder kämpfend zu sterben“, so wird ihnen mittelst Granaten, Bomben und glühenden Kugeln die „Brüderlichkeit“ verdeutlicht . . . . . Die Fahne der rothen Republik ist die Fahne der Proletarier durch ganz Europa. Die Zeit ist vorüber, wo sich die Massen durch politische Phrasen und bloß nominelle (nur dem Namen nach vorhandene) politische Rechte einschläfern ließen. Millionen von Arbeitern in Frankreich, England und Deutschland begreifen jetzt, daß die beste papierne Konstitution weder alle Menschenrechte, noch die wichtigsten unter diesen, in sich schließen kann. Die rothe Fahne, im Faubourg St. Antoine herabgerissen, ist nicht erobert. Der Glaube, dem jene Fahne als Symbol dient, beschränkt sich nicht auf Paris, sondern lebt und wächst in jedem Bienenstock menschlicher Industrie; und eine, ja fünfzig Niederlagen, werden den Triumph dieses Glaubens nicht verhindern. „Labour's battle once begun, Bequeathed by bleeding sire to son, Tho' baffled now shall yet be won.“ London, 4. Juli. (gez.) G. Julian Harney, Sekretär. (Siehe den Verfolg in der Beilage.) Wir Unterzeichnete haben unter dem 10. Juli unser Gesuch, um Entlassung aus der preußischen Armee eingereicht, und fühlen uns gedrungen, unsern Mitbürgern die Gründe darzulegen, die uns dazu bewogen haben, weil sonst leicht Mißdeutungen oder Verläumdungen in Umlauf kommen könnten, welche wir verhindern wollen. Zugleich möge Nachstehendes dazu dienen, viele ungenaue und entstellende Zeitungsartikel zu berichtigen. Es ist durch die öffentlichen Blätter bekannt geworden, daß wir am 22. März einer Rede unseres Regiments-Kommandeurs entgegengetreten sind. Wir fühlten uns damals bewogen, unsere Ansichten über die Zustände, die aus den Märzereignissen in Berlin hervorgegangen, offen auszusprechen, da jene Rede nach unserer innigsten Ueberzeugung, den neuen Zeitverhältnissen nicht entsprechend war. Wir stellten uns auf den Standpunkt des allgemeinen Staatsbürgerthums, negirten die Kastenunterschiede und erklärten, indem wir dem Heere vorzugsweise die Aufgabe zuerkannten, das Vaterland gegen einen äußeren Feind zu schützen, bei Konflikten im Innern nur mit der Bürgerwehr Hand in Hand gehen zu können. In Folge dessen wurden wir im höchsten Grade mißliebig und das steigerte sich noch, als ohne unser Zuthun ein Artikel in der Aachener Zeitung erschien, der den Vorfall vom 22. März besprach. Sechszig Offiziere des Regiments unterzeichneten hierauf einen Protest gegen jenen Zeitungsartikel, der bestimmt war, bei allen Regimentern zu cirkuliren, damit Niemand glaube, jene 60 Offiziere seien mit den in jenem Artikel enthaltenen Ansichten einverstanden. Sie erklärten „ohne Hinblick auf Ereignisse und Neugestaltungen der Zeit an der Sr. Majestät dem Könige persönlich angelobten Treue festhalten zu wollen. An diesen Protest schloß sich ein Antrag auf gesetzliches Verfahren, und zwar auf Grund einer schriftlichen, von uns ausgehenden, sogenannten Erklärung, die zwar eigentlich nur eine vertrauliche Mittheilung war (eine hochlöbliche Division erklärte dieselbe später für ein ganz bedeutungsloses Stück Papier) die aber als Grundlage zu einer ehrengerichtlichen Anklage dennoch benutzt wurde. Unsere Ankläger behaupteten, es läge in der von uns dokumentirten politischen Meinung eine Verletzung der Sr. Majestät persönlich angelobten Treue. Wir protestirten dagegen, daß die Untersuchung im 25. Regiment geführt würde, da 60 Offiziere desselben unsere Ankläger waren. Ein 4ter Offizier der Lieutenant Nithack bekannte sich schriftlich zu den von uns ausgesprochenen Ansichten, und beantragte in Folge dessen eine ehrengerichtliche Untersuchung über sich selbst. Ehe nun noch ein weiterer Schritt geschah, wurden wir plötzlich am 10. Mai suspendirt, vermuthlich deshalb, weil inzwischen ein neuer Anklagepunkt aufgefunden worden war. Denuncirte Bierhausgespräche, nach Möglichkeit vergrößert und verdreht, mußten den Grund zu einer Anklage wegen Majestätsbeleidigung und aufrührerischen Reden hergeben; sonderbarerweise sind aber zwei von den Mitdenuncirten bei dem Vorfall auf den die Anklage sich gründet, gar nicht zugegen gewesen. Als Grund unserer Suspension wurde uns Vermeidung von Kollisionen mit den übrigen Kameraden angegeben. Wir haben vergeblich gegen dies Verfahren auf einen so bedeutungslosen Grund hin protestirt, mit dem Bemerken: daß es uns überlassen bleiben müsse, Kollisionen zu vermeiden und zu vertreten; wir blieben dennoch suspendirt und die gegen uns schwebende Untersuchung hatte ihren sehr langsamen Fortgang. Nach einer solchen Behandlung, wozu noch das Benehmen vieler unserer Herren Kameraden kommt, die uns in Folge unserer Ansichten wie Geächtete ansehen, halten wir Unterzeichnete es einestheils für eine erlaubte Rücksicht gegen uns selbst, die Armee zu verlassen, anderntheils sind wir zu der Ueberzeugung gekommen, daß unsere politischen Ansichten sich auch gegenwärtig noch nicht mit unserer Stellung als preußische Offiziere vereinbaren lassen. Wir haben bei unserem Abschiedsgesuche das ausdrückliche Verlangen gestellt, obgleich sich das eigentlich von selbst versteht, es möge das bereits von der Division anbefohlene Ehrengericht über uns vollständig zu Ende geführt werden. Zur Zeit werden wir das Ergebniß dieses ehrengerichtlichen Prozesses der Oeffentlichkeit übergeben. Deutz, den 12. Juli 1848. Berigau. Wülfing. Faltin. Der Central-Ausschuß der Demokraten Deutschlands an die demokratischen Vereine. Mitbürger! Wir haben, wie Ihr wißt, von unserem Kongreß den Auftrag erhalten, den Zusammenhang aller demokratischen Vereine Deutschlands zu organisiren. Dem gemäß theilen wir Euch den folgenden Plan mit und fordern Euch auf, die in demselben vorgeschlagene Organisation auf das schleunigste zu verwirklichen. Organisations-Plan für die demokratische Partei Deutschlands. 1. Alle Demokraten werden aufgefordert den bestehenden Vereinen der demokratischen Partei beizutreten, oder wo solche noch nicht bestehen, mit allem Nachdruck für ihre Entstehung zu wirken. 2. Die demokratischen Vereine haben unablässig dahin Sorge zu tragen, daß 1) die Ideen der Demokratie immer weiter verbreitet, und 3. Um eine übereinstimmende und dadurch allein wirksame Thätigkeit aller Vereine zu erzielen, ist es erforderlich, daß die Lokal-Vereine gewisser natürlicher Kreise des Landes sich zu Kreis-Vereinen verbinden. 4. Die Lokal-Vereine eines Kreises wählen durch ihre versammelten Abgeordneten einen Kreis-Ausschuß. 5. Der Kreis-Ausschuß hat die Aufgabe, eine stete Verbindung einerseits unmittelbar mit den Lokal-Vereinen seines Kreises, andrerseits mittelbar durch den Central-Ausschuß in Berlin mit der gesammten demokratischen Partei Deutschlands zu unterhalten. 6. Der Kreis-Ausschuß hat seinen Sitz in demjenigen Orte seines Kreises, der sich durch seine Lage und durch die Stärke der Partei am besten dazu eignet. 7. Zu Kreis-Hauptorten mit den entsprechenden Kreisen sind vorläufig nach den Beschlüssen des ersten Kongresses in Frankfurt (mit einigen von dem Central-Ausschuß gemachten Veränderungen) bestimmt worden: Königsberg für für die Provinz Preußen, 8. Jeder Lokalverein sendet regelmäßig alle Monate einen Bericht über den Stand der Demokratie in seinem Orte an seinen Kreisausschuß. Dieser Bericht enthält 1) die Angabe über die jedesmalige Zahl der Vereinsmitglieder, In allen Angelegenheiten von besonderer Dringlichkeit und Wichtigkeit für die ganze demokratische Partei berichten die Lokalvereine direkt an den Centralausschuß. 9. Jeder Kreisausschuß erstattet nach den Berichten der Lokalvereine seines Kreises monatlich Bericht an den Centralausschuß in Berlin. Dieser Bericht enthält 1) eine statistische Uebersicht der Vereinsmitglieder, Die Kreisausschüsse berufen in nöthigen Fällen selbständig oder auf den Antrag eines Lokalvereines Kreisversammlungen. 10. Der Centralausschuß verfaßt von Zeit zu Zeit einen Bericht über den Stand der ganzen demokratischen Partei Deutschlands und über deren Thätigkeit, er übersendet diesen Bericht den Lokalvereinen des ganzen Landes. 11) Der Centralausschuß befördert wichtige Vorschläge und Nachrichten eines Lokalvereines oder Kreisausschusses schleunig an sämmtliche Kreisausschüsse und Lokalvereine Deutschlands, sowie er von sich aus alle ihm zur Förderung der demokratischen Sache nöthig erscheinenden Vorschläge und Anzeigen durch die Kreisausschüsse oder direkt an die Lokalvereine bringt. 12. Er beruft in dringenden Fällen den Kongreß der deutschen Demokraten. Anmerkung. Ein Plan zur Erhebung der für die gemeinsamen Bedürfnisse der Partei erforderlichen Geldmittel wird den Vereinen in Kurzem vorgelegt werden. Berlin, den 10. Juli 1848. Fröbel. Rau. Kriege. Meyen. Hexamer. In der General-Versammlung des demokratischen Vereins am 7. Juli, schlug Dr. Rittinghausen folgende Adresse an das Frankfurter Parlament vor Hohe Versammlung! Als das deutsche Volk seine Abgeordneten nach Frankfurt sandte, durfte es hoffen, daß die deutsche National-Versammlung alle Versuche der Fürsten, die Macht der Nation nochmals durch Zersplitterung zu brechen, mit festem Muthe und ununterbrochener Wachsamkeit zu vereiteln wissen werde. In seiner Erwartung findet es sich bis jetzt unglücklicherweise getäuscht. Auch in Berlin beschließt eine konstituirende, aus Repräsentanten mit unbeschränktem Mandate gebildete Versammlung über alle Lebensfragen der Gegenwart, und das hohe Parlament hat der hierdurch für seine eigenen Beschlüsse entspringenden Gefahr nur dadurch zu begegnen gewußt, daß es den Einzelstaaten vorschreibt, die ihnen ertheilten Verfassungen in allen jenen Punkten abzuändern, in welchen solche nicht mit der allgemeinen Verfassung für Deutschland in Einklang stehen. Aber wie immer, wird auch hier die Strafe einer höchst bedauernswürdigen Schwäche auf dem Fuße nachfolgen. Unter den Augen des Parlaments wird sich in Wien eine konstituirende Kammer für Oestreich versammeln, die auch polnische und italienische Abgeordnete in sich begreift und eine Verfassung nicht allein für das deutsche Oestreich, sondern auch für Galizien und andere außerdeutsche Länder entwerfen soll. Vergebens ist das hohe Parlament schon vor Wochen auf die Verwirrung aufmerksam gemacht worden, die sich hierdurch auf's Neue auf die Angelegenheiten unseres gemeinsamen Vaterlandes lagern muß; es läßt geschehen und handelt nicht! es läßt von den Fürsten Beschlüsse fassen, die seine eigenen Beschlüsse unausführbar machen. Mit welchem Rechte will das hohe Parlament später gewisse Abänderungen der östreichischen Verfassung verlangen oder erzwingen, wenn diese Verfassung nicht allein ein Gut der deutschen Oestreicher ist, sondern auch zu gleicher Zeit ein Besitzthum des Auslandes, der polnischen und italienischen Bevölkerung des östreichischen Staates bildet?! Werden die Abgeordneten, welche Galizien und die Lombardei nach Wien schicken, nicht mit aller Kraft des Bewußtseins einer guten Sache gegen eine solche Zumuthung des hohen Parlaments in Frankfurt protestiren und ankämpfen!? werden sie sich hierbei nicht der Sympathie aller Völker zu erfreuen haben!? Möge sich die hohe Versammlung nicht einer unvernünftigen Täuschung hingeben! Sie wird nur schwach sein können, einer östreichischen Kammer gegenüber, in der durch eine künstliche Vereinigung verschiedener Nationalitäten das deutsche Element nur den dritten Theil der Abgeordneten liefert; sie wird sich also eben so wenig auf ihre Macht, als auf ihr gutes Recht stützen können. Einem solchen Zustande der Dinge muß jedenfalls vorgebeugt werden. Es muß der östreichischen Regierung befohlen werden, daß sie auf ihre hinterlistige Absicht: aus den zum deutschen Bunde gehörigen Landen und aus nichtdeutschen Staaten eine gemeinsame konstituirende Versammlung hervorgehen zu lassen, Verzicht zu leisten habe; daß endlich diese Versammlung, alls sie schon bestehen sollte, wieder aufzulösen sei. Dies verfügend, stärkt das Parlament die deutsche Sache in der östreichischen konstituirenden Versammlung dadurch, daß es Ausländer aus derselben entfernt; es wahrt sich für immer sowohl die Möglichkeit als das Recht des Einspruchs und der obersten Entscheidung; es erhebt über jeden gegründeten Einwurf seine Souveränetät, die wohl von dem ganzen deutschen Oestreich, aber nicht von Galizien und Venedig anzuerkennen und zu achten ist; es beschwört endlich eine dräuende Gefahr schwerer Verwickelungen mit dem Auslande, und reicht der polnischen Nationalität die aufrichtende Bruderhand, weil dann nur die Bildung eines polnischen Gallizien übrig bleibt. Köln, den 7. Juli 1848. Amtliche Nachrichten.
Se. Maj. der König haben den Wirklichen Legationsrath Grafen v. Bülow zum Unter-Staatssekretär für die auswärtigen Angelegenheiten ernannt und demselben in dieser Eigenschaft den Rang eines Rathes erster Klasse beigelegt. Auf Ihren gemeinschaftlichen Antrag vom 24. d. M. bewillige Ich in Ansehung aller bis zum heutigen Tage begangenen Holzdiebstähle und Forst-Frevel, so weit dieselben den Strafbestimmungen des Gesetzes vom 7. Juni 1821 und der Erlasse vom 5. August 1837 und 4. Mai 1839 unterliegen, den Erlaß der verwirkten Strafen, so wie da, wo noch nicht rechtskräftig erkannt worden ist, die Niederschlagung der Untersuchung, unbeschadet jedoch der Verpflichtung des Schuldigen zum Ersatz des verursachten Schadens. Sanssouci, den 26. Juni 1848. (gez.) Friedrich Wilhelm. An die Staatsminister Bornemann und Hansemann. Bekanntmachung. Eine Umgestaltung des Gefängnißwesens gehört zu den unabweisbaren Bedürfnissen der Zeit und bildet einen wichtigen Theil der jetzt obschwebenden sozialen Fragen. Es sind deshalb bereits Verhandlungen mit dem Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten eingeleitet und gutachtliche Berichte von den betreffenden Behörden eingefordert worden. Da aber eine richtige Lösung dieser Frage nur von der allseitigsten Beleuchtung derselben zu erwarten ist, so ersuche ich alle diejenigen, welche dazu beitragen zu können glauben, ihre auf eine Besserung des Gefängnißwesens hinzielenden Vorschläge spätestens bis zum 15. September d. J. an das Ministerium des Innern einreichen zu wollen. Der sich überall kundgebende Sinn der Humanität und Gerechtigkeit, welche auch in dem der Strafe des Gesetzes verfallenen Mitbürger die Menschenwürde nicht verkennen, läßt mich die Ueberzeugung hegen, daß diese Aufforderung keine vergebliche sein wird. Zur Förderung der Sache würde es wesentlich beitragen, wenn die Vorschläge vorzugsweise auf die Verbesserung des Gefängnißwesens im Allgemeinen, Die Bildung von Vereinen zur Lösung dieser Fragen erscheint ein um so empfehlenswertheres Mittel, als dadurch gleichzeitig auch denjenigen Personen ihre Ansichten und Erfahrungen hierüber auszusprechen Gelegenheit gegeben würde, deren Verhältnisse eine umfassendere Beschäftigung mit diesem Gegenstande nicht gestatten. Die eingehenden Vorschläge werden der für die Umgestaltung des Gefängnißwesens demnächst zu bildenden Kommission als dankenswerthes Material zum Anhalte und zur Grundlage ihrer Arbeiten dienen. Berlin, den 10. Juli 1848. Der Minister des Innern, Kühlwetter. Handels-Nachrichten. 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Juni vernichtet und sich schließlich mit gänzlicher Auslieferung an den Hunger bedroht: <hi rendition="#g">deshalb</hi> revoltirten sie; <hi rendition="#g">deshalb</hi> ergriffen sie die Waffen unter dem Schlachtruf: <hi rendition="#g">„Arbeit oder Tod!“</hi> Sie kämpften und fielen, wie die Streiter um Gerechtigkeit oft gefallen sind.</p> <p>Die Verläumder der arbeitenden Klasse behaupten, die Insurgenten hätten der Gesellschaft und Civilisation den Krieg erklärt. Aber selbst wenn sie das gethan, was dann? Die Gesellschaft führt gegen sie Krieg, warum sollten sie nicht Krieg führen gegen die Gesellschaft?</p> <p>Wir gestehen es frank und frei, daß wir vor einer Gesellschaft, wie sie gegenwärtig eingerichtet ist, keinen Respekt haben. „Civilisation“ bedeutet schlecht vergoltene Arbeit, Hunger, Gefängniß und Bastillen für die Masse. Für die Millionen ist Civilisation eine ungeheure Lüge, eine organisirte Heuchelei. Untergang <hi rendition="#g">solcher</hi> Civilisation! ‒ Die Arbeiter von Paris, die elysiumähnliche Genüsse vor sich sehen, umschließt eine Hölle von Leiden. Mit den Worten: „Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit“ spottet man ihrer; ihre „Freiheit“ ist die Säbelherrschaft; ihre „Gleichheit besteht darin, Hungers zu sterben, während Faullenzer im Ueberfluß schwelgen; und wenn sie dann laut ihren Entschluß aussprechen: „Arbeitend zu leben oder kämpfend zu sterben“, so wird ihnen mittelst Granaten, Bomben und glühenden Kugeln die „Brüderlichkeit“ verdeutlicht . . . . .</p> <p>Die Fahne der rothen Republik ist die Fahne der Proletarier durch ganz Europa. Die Zeit ist vorüber, wo sich die Massen durch politische Phrasen und bloß nominelle (nur dem Namen nach vorhandene) politische Rechte einschläfern ließen. Millionen von Arbeitern in Frankreich, England und Deutschland begreifen jetzt, daß die beste papierne Konstitution weder alle Menschenrechte, noch die wichtigsten unter diesen, in sich schließen kann. Die rothe Fahne, im Faubourg St. Antoine herabgerissen, ist nicht erobert. Der Glaube, dem jene Fahne als Symbol dient, beschränkt sich nicht auf Paris, sondern lebt und wächst in jedem Bienenstock menschlicher Industrie; und eine, ja fünfzig Niederlagen, werden den Triumph dieses Glaubens nicht verhindern.</p> <lg type="poem"> <l>„Labour's battle once begun,</l><lb/> <l>Bequeathed by bleeding sire to son,</l><lb/> <l>Tho' baffled <hi rendition="#g">now</hi> shall <hi rendition="#g">yet</hi> be won.“</l><lb/> </lg> <p><date><hi rendition="#g">London,</hi> 4. Juli.</date> (gez.) G. Julian Harney, Sekretär.</p> <p> <ref type="link"> <hi rendition="#b">(Siehe den Verfolg in der Beilage.)</hi> </ref> </p> </div> </div> <div type="jReadersLetters" n="1"> <div xml:id="ar045_018" type="jArticle"> <p>Wir Unterzeichnete haben unter dem 10. Juli unser Gesuch, um Entlassung aus der preußischen Armee eingereicht, und fühlen uns gedrungen, unsern Mitbürgern die Gründe darzulegen, die uns dazu bewogen haben, weil sonst leicht Mißdeutungen oder Verläumdungen in Umlauf kommen könnten, welche wir verhindern wollen. Zugleich möge Nachstehendes dazu dienen, viele ungenaue und entstellende Zeitungsartikel zu berichtigen.</p> <p>Es ist durch die öffentlichen Blätter bekannt geworden, daß wir am 22. März einer Rede unseres Regiments-Kommandeurs entgegengetreten sind. Wir fühlten uns damals bewogen, unsere Ansichten über die Zustände, die aus den Märzereignissen in Berlin hervorgegangen, offen auszusprechen, da jene Rede nach unserer innigsten Ueberzeugung, den neuen Zeitverhältnissen nicht entsprechend war. Wir stellten uns auf den Standpunkt des allgemeinen Staatsbürgerthums, negirten die Kastenunterschiede und erklärten, indem wir dem Heere vorzugsweise die Aufgabe zuerkannten, das Vaterland gegen einen äußeren Feind zu schützen, bei Konflikten im Innern nur mit der Bürgerwehr Hand in Hand gehen zu können. In Folge dessen wurden wir im höchsten Grade mißliebig und das steigerte sich noch, als ohne unser Zuthun ein Artikel in der Aachener Zeitung erschien, der den Vorfall vom 22. März besprach. Sechszig Offiziere des Regiments unterzeichneten hierauf einen Protest gegen jenen Zeitungsartikel, der bestimmt war, bei allen Regimentern zu cirkuliren, damit Niemand glaube, jene 60 Offiziere seien mit den in jenem Artikel enthaltenen Ansichten einverstanden. Sie erklärten „<hi rendition="#g">ohne Hinblick</hi> auf <hi rendition="#g">Ereignisse</hi> und <hi rendition="#g">Neugestaltungen</hi> der <hi rendition="#g">Zeit</hi> an der Sr. Majestät dem Könige <hi rendition="#g">persönlich</hi> angelobten Treue festhalten zu wollen. An diesen Protest schloß sich ein Antrag auf gesetzliches Verfahren, und zwar auf Grund einer schriftlichen, von uns ausgehenden, <hi rendition="#g">sogenannten</hi> Erklärung, die zwar eigentlich nur eine vertrauliche Mittheilung war (eine hochlöbliche Division erklärte dieselbe später für ein ganz bedeutungsloses Stück Papier) die aber als Grundlage zu einer ehrengerichtlichen Anklage dennoch benutzt wurde. Unsere Ankläger behaupteten, es läge in der von uns dokumentirten politischen Meinung eine <hi rendition="#g">Verletzung</hi> der Sr. Majestät <hi rendition="#g">persönlich</hi> angelobten Treue. Wir protestirten dagegen, daß die Untersuchung im 25. Regiment geführt würde, da 60 Offiziere desselben unsere Ankläger waren. Ein 4ter Offizier der Lieutenant Nithack bekannte sich schriftlich zu den von uns ausgesprochenen Ansichten, und beantragte in Folge dessen eine ehrengerichtliche Untersuchung über sich selbst. Ehe nun noch ein weiterer Schritt geschah, wurden wir plötzlich am 10. Mai suspendirt, vermuthlich deshalb, weil inzwischen ein neuer Anklagepunkt aufgefunden worden war. Denuncirte Bierhausgespräche, nach Möglichkeit vergrößert und verdreht, mußten den Grund zu einer Anklage wegen Majestätsbeleidigung und aufrührerischen Reden hergeben; sonderbarerweise sind aber zwei von den Mitdenuncirten bei dem Vorfall auf den die Anklage sich gründet, gar nicht zugegen gewesen. Als Grund unserer Suspension wurde uns Vermeidung von Kollisionen mit den übrigen Kameraden angegeben. Wir haben vergeblich gegen dies Verfahren auf einen so bedeutungslosen Grund hin protestirt, mit dem Bemerken: daß es uns überlassen bleiben müsse, Kollisionen zu vermeiden und zu vertreten; wir blieben dennoch suspendirt und die gegen uns schwebende Untersuchung hatte ihren sehr langsamen Fortgang. Nach einer solchen Behandlung, wozu noch das Benehmen vieler unserer Herren Kameraden kommt, die uns in Folge unserer Ansichten wie Geächtete ansehen, halten wir Unterzeichnete es einestheils für eine erlaubte Rücksicht gegen uns selbst, die Armee zu verlassen, anderntheils sind wir zu der Ueberzeugung gekommen, daß unsere politischen Ansichten sich auch gegenwärtig noch nicht mit unserer Stellung als preußische Offiziere vereinbaren lassen. Wir haben bei unserem Abschiedsgesuche das ausdrückliche Verlangen gestellt, obgleich sich das eigentlich von selbst versteht, es möge das bereits von der Division anbefohlene Ehrengericht über uns vollständig zu Ende geführt werden.</p> <p>Zur Zeit werden wir das Ergebniß dieses ehrengerichtlichen Prozesses der Oeffentlichkeit übergeben.</p> <p><hi rendition="#g">Deutz,</hi> den 12. Juli 1848.</p> <p><hi rendition="#g">Berigau. Wülfing. Faltin.</hi><lb/> Lieutenants im 25. Infanterie-Regiment.</p> </div> <div xml:id="ar045_019" type="jArticle"> <head>Der Central-Ausschuß der Demokraten Deutschlands an die demokratischen Vereine.</head> <p>Mitbürger!</p> <p>Wir haben, wie Ihr wißt, von unserem Kongreß den Auftrag erhalten, den Zusammenhang aller demokratischen Vereine Deutschlands zu organisiren. Dem gemäß theilen wir Euch den folgenden Plan mit und fordern Euch auf, die in demselben vorgeschlagene Organisation auf das schleunigste zu verwirklichen.</p> <p> <hi rendition="#g">Organisations-Plan für die demokratische Partei Deutschlands.</hi> </p> <p>1. Alle Demokraten werden aufgefordert den bestehenden Vereinen der demokratischen Partei beizutreten, oder wo solche noch nicht bestehen, mit allem Nachdruck für ihre Entstehung zu wirken.</p> <p>2. Die demokratischen Vereine haben unablässig dahin Sorge zu tragen, daß <hi rendition="#et">1) die Ideen der Demokratie immer weiter verbreitet, und<lb/> 2) die Forderungen der Demokratie bei allen Akten der Gesetzgebung für die einzelnen Staaten sowohl, als für das gesammte Deutschland gestellt werden.</hi></p> <p>3. Um eine übereinstimmende und dadurch allein wirksame Thätigkeit aller Vereine zu erzielen, ist es erforderlich, daß die Lokal-Vereine gewisser natürlicher Kreise des Landes sich zu Kreis-Vereinen verbinden.</p> <p>4. Die <hi rendition="#g">Lokal-Vereine</hi> eines Kreises wählen durch ihre versammelten Abgeordneten einen Kreis-Ausschuß.</p> <p>5. Der <hi rendition="#g">Kreis-Ausschuß</hi> hat die Aufgabe, eine stete Verbindung einerseits unmittelbar mit den Lokal-Vereinen seines Kreises, andrerseits mittelbar durch den Central-Ausschuß in Berlin mit der gesammten demokratischen Partei Deutschlands zu unterhalten.</p> <p>6. Der Kreis-Ausschuß hat seinen Sitz in demjenigen Orte seines Kreises, der sich durch seine Lage und durch die Stärke der Partei am besten dazu eignet.</p> <p>7. Zu Kreis-Hauptorten mit den entsprechenden Kreisen sind vorläufig nach den Beschlüssen des ersten Kongresses in Frankfurt (mit einigen von dem Central-Ausschuß gemachten Veränderungen) bestimmt worden: <hi rendition="#et">Königsberg für für die Provinz Preußen,<lb/> Berlin für Brandenburg,<lb/> Stettin für Pommern,<lb/> Breslau für Schlesien,<lb/> Wien vorläufig für alle deutsch-östreichischen Länder,<lb/> Leipzig für das Königreich Sachsen,<lb/> Halle für die preußische Provinz Sachsen,<lb/> Jena für Thüringen,<lb/> Bamberg für Franken,<lb/> München für Baiern mit Ausnahme von Franken und der Rheinpfalz,<lb/> Stuttgart für Würtemberg und die beiden Hohenzollern,<lb/> Mannheim für Baden und die Rheinpfalz,<lb/> Frankfurt für sein Gebiet, beide Hessen und Nassau,<lb/> Köln, für die preuß. Rheinprovinz,<lb/> Bielefeld für Westphalen,<lb/> Braunschweig für Niedersachsen,<lb/> Hamburg für sein Gebiet und Schleswig-Holstein,<lb/> Rostock für Mecklenburg.</hi></p> <p>8. Jeder Lokalverein sendet regelmäßig alle Monate einen Bericht über den Stand der Demokratie in seinem Orte an seinen Kreisausschuß. Dieser Bericht enthält</p> <p rendition="#et">1) die Angabe über die jedesmalige Zahl der Vereinsmitglieder,<lb/> 2) ein Verzeichniß der im Laufe jedes Monats von dem Verein gefaßten und ausgeführten Beschlüsse.</p> <p>In allen Angelegenheiten von besonderer Dringlichkeit und Wichtigkeit für die ganze demokratische Partei berichten die Lokalvereine direkt an den Centralausschuß.</p> <p>9. Jeder Kreisausschuß erstattet nach den Berichten der Lokalvereine seines Kreises monatlich Bericht an den Centralausschuß in Berlin. Dieser Bericht enthält</p> <p rendition="#et">1) eine statistische Uebersicht der Vereinsmitglieder,<lb/> 2) ein Verzeichniß der Beschlüsse aller Vereine des Kreises.</p> <p>Die Kreisausschüsse berufen in nöthigen Fällen selbständig oder auf den Antrag eines Lokalvereines Kreisversammlungen.</p> <p>10. Der <hi rendition="#g">Centralausschuß</hi> verfaßt von Zeit zu Zeit einen Bericht über den Stand der ganzen demokratischen Partei Deutschlands und über deren Thätigkeit, er übersendet diesen Bericht den Lokalvereinen des ganzen Landes.</p> <p>11) Der Centralausschuß befördert wichtige Vorschläge und Nachrichten eines Lokalvereines oder Kreisausschusses schleunig an sämmtliche Kreisausschüsse und Lokalvereine Deutschlands, sowie er von sich aus alle ihm zur Förderung der demokratischen Sache nöthig erscheinenden Vorschläge und Anzeigen durch die Kreisausschüsse oder direkt an die Lokalvereine bringt.</p> <p>12. Er beruft in dringenden Fällen den Kongreß der deutschen Demokraten.</p> <p rendition="#et">Anmerkung. Ein Plan zur Erhebung der für die gemeinsamen Bedürfnisse der Partei erforderlichen Geldmittel wird den Vereinen in Kurzem vorgelegt werden.</p> <p>Berlin, den 10. Juli 1848.</p> <p>Fröbel. Rau. Kriege. Meyen. Hexamer.</p> </div> <div xml:id="ar045_020" type="jArticle"> <p>In der General-Versammlung des demokratischen Vereins am 7. Juli, schlug Dr. Rittinghausen folgende Adresse an das Frankfurter Parlament vor</p> <p>Hohe Versammlung!</p> <p>Als das deutsche Volk seine Abgeordneten nach Frankfurt sandte, durfte es hoffen, daß die deutsche National-Versammlung alle Versuche der Fürsten, die Macht der Nation nochmals durch Zersplitterung zu brechen, mit festem Muthe und ununterbrochener Wachsamkeit zu vereiteln wissen werde. In seiner Erwartung findet es sich bis jetzt unglücklicherweise getäuscht. Auch in Berlin beschließt eine konstituirende, aus Repräsentanten mit unbeschränktem Mandate gebildete Versammlung über alle Lebensfragen der Gegenwart, und das hohe Parlament hat der hierdurch für seine eigenen Beschlüsse entspringenden Gefahr nur dadurch zu begegnen gewußt, daß es den Einzelstaaten vorschreibt, die ihnen ertheilten Verfassungen in allen jenen Punkten abzuändern, in welchen solche nicht mit der allgemeinen Verfassung für Deutschland in Einklang stehen.</p> <p>Aber wie immer, wird auch hier die Strafe einer höchst bedauernswürdigen Schwäche auf dem Fuße nachfolgen.</p> <p>Unter den Augen des Parlaments wird sich in Wien eine konstituirende Kammer für Oestreich versammeln, die auch polnische und italienische Abgeordnete in sich begreift und eine Verfassung nicht allein für das deutsche Oestreich, sondern auch für Galizien und andere außerdeutsche Länder entwerfen soll. Vergebens ist das hohe Parlament schon vor Wochen auf die Verwirrung aufmerksam gemacht worden, die sich hierdurch auf's Neue auf die Angelegenheiten unseres gemeinsamen Vaterlandes lagern muß; es läßt geschehen und handelt nicht! es läßt von den Fürsten Beschlüsse fassen, die seine eigenen Beschlüsse unausführbar machen.</p> <p>Mit welchem Rechte will das hohe Parlament später gewisse Abänderungen der östreichischen Verfassung verlangen oder erzwingen, wenn diese Verfassung nicht allein ein Gut der deutschen Oestreicher ist, sondern auch zu gleicher Zeit ein Besitzthum des Auslandes, der polnischen und italienischen Bevölkerung des östreichischen Staates bildet?! Werden die Abgeordneten, welche Galizien und die Lombardei nach Wien schicken, nicht mit aller Kraft des Bewußtseins einer guten Sache gegen eine solche Zumuthung des hohen Parlaments in Frankfurt protestiren und ankämpfen!? werden sie sich hierbei nicht der Sympathie aller Völker zu erfreuen haben!? Möge sich die hohe Versammlung nicht einer unvernünftigen Täuschung hingeben! Sie wird nur schwach sein können, einer östreichischen Kammer gegenüber, in der durch eine künstliche Vereinigung verschiedener Nationalitäten das deutsche Element nur den dritten Theil der Abgeordneten liefert; sie wird sich also eben so wenig auf ihre Macht, als auf ihr gutes Recht stützen können. Einem solchen Zustande der Dinge muß jedenfalls vorgebeugt werden. Es muß der östreichischen Regierung befohlen werden, daß sie auf ihre hinterlistige Absicht: aus den zum deutschen Bunde gehörigen Landen und aus nichtdeutschen Staaten eine gemeinsame konstituirende Versammlung hervorgehen zu lassen, Verzicht zu leisten habe; daß endlich diese Versammlung, alls sie schon bestehen sollte, wieder aufzulösen sei.</p> <p>Dies verfügend, stärkt das Parlament die deutsche Sache in der östreichischen konstituirenden Versammlung dadurch, daß es Ausländer aus derselben entfernt; es wahrt sich für immer sowohl die Möglichkeit als das Recht des Einspruchs und der obersten Entscheidung; es erhebt über jeden gegründeten Einwurf seine Souveränetät, die wohl von dem ganzen deutschen Oestreich, aber nicht von Galizien und Venedig anzuerkennen und zu achten ist; es beschwört endlich eine dräuende Gefahr schwerer Verwickelungen mit dem Auslande, und reicht der polnischen Nationalität die aufrichtende Bruderhand, weil dann nur die Bildung eines polnischen Gallizien übrig bleibt.</p> <p>Köln, den 7. Juli 1848.</p> </div> </div> <div n="1"> <head>Amtliche Nachrichten.</head> <div xml:id="ar045_021" type="jArticle"> <p>Se. Maj. der König haben den Wirklichen Legationsrath Grafen v. Bülow zum Unter-Staatssekretär für die auswärtigen Angelegenheiten ernannt und demselben in dieser Eigenschaft den Rang eines Rathes erster Klasse beigelegt.</p> <p>Auf Ihren gemeinschaftlichen Antrag vom 24. d. M. bewillige Ich in Ansehung aller bis zum heutigen Tage begangenen Holzdiebstähle und Forst-Frevel, so weit dieselben den Strafbestimmungen des Gesetzes vom 7. Juni 1821 und der Erlasse vom 5. August 1837 und 4. Mai 1839 unterliegen, den Erlaß der verwirkten Strafen, so wie da, wo noch nicht rechtskräftig erkannt worden ist, die Niederschlagung der Untersuchung, unbeschadet jedoch der Verpflichtung des Schuldigen zum Ersatz des verursachten Schadens.</p> <p>Sanssouci, den 26. Juni 1848.</p> <p>(gez.) <hi rendition="#g">Friedrich Wilhelm.</hi></p> <p>An die Staatsminister Bornemann und Hansemann.</p> </div> <div xml:id="ar045_022" type="jArticle"> <head>Bekanntmachung.</head> <p>Eine Umgestaltung des Gefängnißwesens gehört zu den unabweisbaren Bedürfnissen der Zeit und bildet einen wichtigen Theil der jetzt obschwebenden sozialen Fragen.</p> <p>Es sind deshalb bereits Verhandlungen mit dem Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten eingeleitet und gutachtliche Berichte von den betreffenden Behörden eingefordert worden. Da aber eine richtige Lösung dieser Frage nur von der allseitigsten Beleuchtung derselben zu erwarten ist, so ersuche ich alle diejenigen, welche dazu beitragen zu können glauben, ihre auf eine Besserung des Gefängnißwesens hinzielenden Vorschläge spätestens bis zum 15. September d. J. an das Ministerium des Innern einreichen zu wollen.</p> <p>Der sich überall kundgebende Sinn der Humanität und Gerechtigkeit, welche auch in dem der Strafe des Gesetzes verfallenen Mitbürger die Menschenwürde nicht verkennen, läßt mich die Ueberzeugung hegen, daß diese Aufforderung keine vergebliche sein wird.</p> <p>Zur Förderung der Sache würde es wesentlich beitragen, wenn die Vorschläge vorzugsweise auf <hi rendition="#et">die Verbesserung des Gefängnißwesens im Allgemeinen,<lb/> sodann auf die Frage,<lb/> wie die Gefangenen ohne Beeinträchtigung des Erwerbes der Gewerbetreibenden in den Gefangenhäusern angemessen zu beschäftigen sind?<lb/> und endlich darauf gerichtet wären,<lb/> wie die Uebelstände zu beseitigen sind, welche sich den aus den Straf-Anstalten entlassenen Gefangenen bei der Wahl eines bürgerlichen Berufes entgegenstellen?</hi></p> <p>Die Bildung von Vereinen zur Lösung dieser Fragen erscheint ein um so empfehlenswertheres Mittel, als dadurch gleichzeitig auch denjenigen Personen ihre Ansichten und Erfahrungen hierüber auszusprechen Gelegenheit gegeben würde, deren Verhältnisse eine umfassendere Beschäftigung mit diesem Gegenstande nicht gestatten.</p> <p>Die eingehenden Vorschläge werden der für die Umgestaltung des Gefängnißwesens demnächst zu bildenden Kommission als dankenswerthes Material zum Anhalte und zur Grundlage ihrer Arbeiten dienen.</p> <p>Berlin, den 10. Juli 1848.</p> <p>Der Minister des Innern, <hi rendition="#g">Kühlwetter.</hi></p> </div> </div> <div n="1"> <head>Handels-Nachrichten.</head> <gap reason="insignificant"/> </div> <div type="imprint"> <p>Der Gerant, <hi rendition="#g">Korff.</hi><lb/> Druck von W. <hi rendition="#g">Clouth,</hi> St. Agatha Nro. 12.</p> </div> </body> </text> </TEI> [0224/0004]
keinen Schutz bot, das Recht, seine natürlichen Rechte gegen ein System zu vertheidigen, das ihn zum Hunger und zum Elend verurtheilte.
Die Pariser Arbeiter fanden sich verrathen, ihre Hoffnungen zerstört, die Versprechungen, welche man ihnen gemacht, verfälscht, ihre Führer in den Kerker geworfen, ihre Petitionen verspottet, ihr Recht der freien Versammlung durch das scheußliche Gesetz vom 7. Juni vernichtet und sich schließlich mit gänzlicher Auslieferung an den Hunger bedroht: deshalb revoltirten sie; deshalb ergriffen sie die Waffen unter dem Schlachtruf: „Arbeit oder Tod!“ Sie kämpften und fielen, wie die Streiter um Gerechtigkeit oft gefallen sind.
Die Verläumder der arbeitenden Klasse behaupten, die Insurgenten hätten der Gesellschaft und Civilisation den Krieg erklärt. Aber selbst wenn sie das gethan, was dann? Die Gesellschaft führt gegen sie Krieg, warum sollten sie nicht Krieg führen gegen die Gesellschaft?
Wir gestehen es frank und frei, daß wir vor einer Gesellschaft, wie sie gegenwärtig eingerichtet ist, keinen Respekt haben. „Civilisation“ bedeutet schlecht vergoltene Arbeit, Hunger, Gefängniß und Bastillen für die Masse. Für die Millionen ist Civilisation eine ungeheure Lüge, eine organisirte Heuchelei. Untergang solcher Civilisation! ‒ Die Arbeiter von Paris, die elysiumähnliche Genüsse vor sich sehen, umschließt eine Hölle von Leiden. Mit den Worten: „Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit“ spottet man ihrer; ihre „Freiheit“ ist die Säbelherrschaft; ihre „Gleichheit besteht darin, Hungers zu sterben, während Faullenzer im Ueberfluß schwelgen; und wenn sie dann laut ihren Entschluß aussprechen: „Arbeitend zu leben oder kämpfend zu sterben“, so wird ihnen mittelst Granaten, Bomben und glühenden Kugeln die „Brüderlichkeit“ verdeutlicht . . . . .
Die Fahne der rothen Republik ist die Fahne der Proletarier durch ganz Europa. Die Zeit ist vorüber, wo sich die Massen durch politische Phrasen und bloß nominelle (nur dem Namen nach vorhandene) politische Rechte einschläfern ließen. Millionen von Arbeitern in Frankreich, England und Deutschland begreifen jetzt, daß die beste papierne Konstitution weder alle Menschenrechte, noch die wichtigsten unter diesen, in sich schließen kann. Die rothe Fahne, im Faubourg St. Antoine herabgerissen, ist nicht erobert. Der Glaube, dem jene Fahne als Symbol dient, beschränkt sich nicht auf Paris, sondern lebt und wächst in jedem Bienenstock menschlicher Industrie; und eine, ja fünfzig Niederlagen, werden den Triumph dieses Glaubens nicht verhindern.
„Labour's battle once begun,
Bequeathed by bleeding sire to son,
Tho' baffled now shall yet be won.“
London, 4. Juli. (gez.) G. Julian Harney, Sekretär.
(Siehe den Verfolg in der Beilage.)
Wir Unterzeichnete haben unter dem 10. Juli unser Gesuch, um Entlassung aus der preußischen Armee eingereicht, und fühlen uns gedrungen, unsern Mitbürgern die Gründe darzulegen, die uns dazu bewogen haben, weil sonst leicht Mißdeutungen oder Verläumdungen in Umlauf kommen könnten, welche wir verhindern wollen. Zugleich möge Nachstehendes dazu dienen, viele ungenaue und entstellende Zeitungsartikel zu berichtigen.
Es ist durch die öffentlichen Blätter bekannt geworden, daß wir am 22. März einer Rede unseres Regiments-Kommandeurs entgegengetreten sind. Wir fühlten uns damals bewogen, unsere Ansichten über die Zustände, die aus den Märzereignissen in Berlin hervorgegangen, offen auszusprechen, da jene Rede nach unserer innigsten Ueberzeugung, den neuen Zeitverhältnissen nicht entsprechend war. Wir stellten uns auf den Standpunkt des allgemeinen Staatsbürgerthums, negirten die Kastenunterschiede und erklärten, indem wir dem Heere vorzugsweise die Aufgabe zuerkannten, das Vaterland gegen einen äußeren Feind zu schützen, bei Konflikten im Innern nur mit der Bürgerwehr Hand in Hand gehen zu können. In Folge dessen wurden wir im höchsten Grade mißliebig und das steigerte sich noch, als ohne unser Zuthun ein Artikel in der Aachener Zeitung erschien, der den Vorfall vom 22. März besprach. Sechszig Offiziere des Regiments unterzeichneten hierauf einen Protest gegen jenen Zeitungsartikel, der bestimmt war, bei allen Regimentern zu cirkuliren, damit Niemand glaube, jene 60 Offiziere seien mit den in jenem Artikel enthaltenen Ansichten einverstanden. Sie erklärten „ohne Hinblick auf Ereignisse und Neugestaltungen der Zeit an der Sr. Majestät dem Könige persönlich angelobten Treue festhalten zu wollen. An diesen Protest schloß sich ein Antrag auf gesetzliches Verfahren, und zwar auf Grund einer schriftlichen, von uns ausgehenden, sogenannten Erklärung, die zwar eigentlich nur eine vertrauliche Mittheilung war (eine hochlöbliche Division erklärte dieselbe später für ein ganz bedeutungsloses Stück Papier) die aber als Grundlage zu einer ehrengerichtlichen Anklage dennoch benutzt wurde. Unsere Ankläger behaupteten, es läge in der von uns dokumentirten politischen Meinung eine Verletzung der Sr. Majestät persönlich angelobten Treue. Wir protestirten dagegen, daß die Untersuchung im 25. Regiment geführt würde, da 60 Offiziere desselben unsere Ankläger waren. Ein 4ter Offizier der Lieutenant Nithack bekannte sich schriftlich zu den von uns ausgesprochenen Ansichten, und beantragte in Folge dessen eine ehrengerichtliche Untersuchung über sich selbst. Ehe nun noch ein weiterer Schritt geschah, wurden wir plötzlich am 10. Mai suspendirt, vermuthlich deshalb, weil inzwischen ein neuer Anklagepunkt aufgefunden worden war. Denuncirte Bierhausgespräche, nach Möglichkeit vergrößert und verdreht, mußten den Grund zu einer Anklage wegen Majestätsbeleidigung und aufrührerischen Reden hergeben; sonderbarerweise sind aber zwei von den Mitdenuncirten bei dem Vorfall auf den die Anklage sich gründet, gar nicht zugegen gewesen. Als Grund unserer Suspension wurde uns Vermeidung von Kollisionen mit den übrigen Kameraden angegeben. Wir haben vergeblich gegen dies Verfahren auf einen so bedeutungslosen Grund hin protestirt, mit dem Bemerken: daß es uns überlassen bleiben müsse, Kollisionen zu vermeiden und zu vertreten; wir blieben dennoch suspendirt und die gegen uns schwebende Untersuchung hatte ihren sehr langsamen Fortgang. Nach einer solchen Behandlung, wozu noch das Benehmen vieler unserer Herren Kameraden kommt, die uns in Folge unserer Ansichten wie Geächtete ansehen, halten wir Unterzeichnete es einestheils für eine erlaubte Rücksicht gegen uns selbst, die Armee zu verlassen, anderntheils sind wir zu der Ueberzeugung gekommen, daß unsere politischen Ansichten sich auch gegenwärtig noch nicht mit unserer Stellung als preußische Offiziere vereinbaren lassen. Wir haben bei unserem Abschiedsgesuche das ausdrückliche Verlangen gestellt, obgleich sich das eigentlich von selbst versteht, es möge das bereits von der Division anbefohlene Ehrengericht über uns vollständig zu Ende geführt werden.
Zur Zeit werden wir das Ergebniß dieses ehrengerichtlichen Prozesses der Oeffentlichkeit übergeben.
Deutz, den 12. Juli 1848.
Berigau. Wülfing. Faltin.
Lieutenants im 25. Infanterie-Regiment.
Der Central-Ausschuß der Demokraten Deutschlands an die demokratischen Vereine. Mitbürger!
Wir haben, wie Ihr wißt, von unserem Kongreß den Auftrag erhalten, den Zusammenhang aller demokratischen Vereine Deutschlands zu organisiren. Dem gemäß theilen wir Euch den folgenden Plan mit und fordern Euch auf, die in demselben vorgeschlagene Organisation auf das schleunigste zu verwirklichen.
Organisations-Plan für die demokratische Partei Deutschlands.
1. Alle Demokraten werden aufgefordert den bestehenden Vereinen der demokratischen Partei beizutreten, oder wo solche noch nicht bestehen, mit allem Nachdruck für ihre Entstehung zu wirken.
2. Die demokratischen Vereine haben unablässig dahin Sorge zu tragen, daß 1) die Ideen der Demokratie immer weiter verbreitet, und
2) die Forderungen der Demokratie bei allen Akten der Gesetzgebung für die einzelnen Staaten sowohl, als für das gesammte Deutschland gestellt werden.
3. Um eine übereinstimmende und dadurch allein wirksame Thätigkeit aller Vereine zu erzielen, ist es erforderlich, daß die Lokal-Vereine gewisser natürlicher Kreise des Landes sich zu Kreis-Vereinen verbinden.
4. Die Lokal-Vereine eines Kreises wählen durch ihre versammelten Abgeordneten einen Kreis-Ausschuß.
5. Der Kreis-Ausschuß hat die Aufgabe, eine stete Verbindung einerseits unmittelbar mit den Lokal-Vereinen seines Kreises, andrerseits mittelbar durch den Central-Ausschuß in Berlin mit der gesammten demokratischen Partei Deutschlands zu unterhalten.
6. Der Kreis-Ausschuß hat seinen Sitz in demjenigen Orte seines Kreises, der sich durch seine Lage und durch die Stärke der Partei am besten dazu eignet.
7. Zu Kreis-Hauptorten mit den entsprechenden Kreisen sind vorläufig nach den Beschlüssen des ersten Kongresses in Frankfurt (mit einigen von dem Central-Ausschuß gemachten Veränderungen) bestimmt worden: Königsberg für für die Provinz Preußen,
Berlin für Brandenburg,
Stettin für Pommern,
Breslau für Schlesien,
Wien vorläufig für alle deutsch-östreichischen Länder,
Leipzig für das Königreich Sachsen,
Halle für die preußische Provinz Sachsen,
Jena für Thüringen,
Bamberg für Franken,
München für Baiern mit Ausnahme von Franken und der Rheinpfalz,
Stuttgart für Würtemberg und die beiden Hohenzollern,
Mannheim für Baden und die Rheinpfalz,
Frankfurt für sein Gebiet, beide Hessen und Nassau,
Köln, für die preuß. Rheinprovinz,
Bielefeld für Westphalen,
Braunschweig für Niedersachsen,
Hamburg für sein Gebiet und Schleswig-Holstein,
Rostock für Mecklenburg.
8. Jeder Lokalverein sendet regelmäßig alle Monate einen Bericht über den Stand der Demokratie in seinem Orte an seinen Kreisausschuß. Dieser Bericht enthält
1) die Angabe über die jedesmalige Zahl der Vereinsmitglieder,
2) ein Verzeichniß der im Laufe jedes Monats von dem Verein gefaßten und ausgeführten Beschlüsse.
In allen Angelegenheiten von besonderer Dringlichkeit und Wichtigkeit für die ganze demokratische Partei berichten die Lokalvereine direkt an den Centralausschuß.
9. Jeder Kreisausschuß erstattet nach den Berichten der Lokalvereine seines Kreises monatlich Bericht an den Centralausschuß in Berlin. Dieser Bericht enthält
1) eine statistische Uebersicht der Vereinsmitglieder,
2) ein Verzeichniß der Beschlüsse aller Vereine des Kreises.
Die Kreisausschüsse berufen in nöthigen Fällen selbständig oder auf den Antrag eines Lokalvereines Kreisversammlungen.
10. Der Centralausschuß verfaßt von Zeit zu Zeit einen Bericht über den Stand der ganzen demokratischen Partei Deutschlands und über deren Thätigkeit, er übersendet diesen Bericht den Lokalvereinen des ganzen Landes.
11) Der Centralausschuß befördert wichtige Vorschläge und Nachrichten eines Lokalvereines oder Kreisausschusses schleunig an sämmtliche Kreisausschüsse und Lokalvereine Deutschlands, sowie er von sich aus alle ihm zur Förderung der demokratischen Sache nöthig erscheinenden Vorschläge und Anzeigen durch die Kreisausschüsse oder direkt an die Lokalvereine bringt.
12. Er beruft in dringenden Fällen den Kongreß der deutschen Demokraten.
Anmerkung. Ein Plan zur Erhebung der für die gemeinsamen Bedürfnisse der Partei erforderlichen Geldmittel wird den Vereinen in Kurzem vorgelegt werden.
Berlin, den 10. Juli 1848.
Fröbel. Rau. Kriege. Meyen. Hexamer.
In der General-Versammlung des demokratischen Vereins am 7. Juli, schlug Dr. Rittinghausen folgende Adresse an das Frankfurter Parlament vor
Hohe Versammlung!
Als das deutsche Volk seine Abgeordneten nach Frankfurt sandte, durfte es hoffen, daß die deutsche National-Versammlung alle Versuche der Fürsten, die Macht der Nation nochmals durch Zersplitterung zu brechen, mit festem Muthe und ununterbrochener Wachsamkeit zu vereiteln wissen werde. In seiner Erwartung findet es sich bis jetzt unglücklicherweise getäuscht. Auch in Berlin beschließt eine konstituirende, aus Repräsentanten mit unbeschränktem Mandate gebildete Versammlung über alle Lebensfragen der Gegenwart, und das hohe Parlament hat der hierdurch für seine eigenen Beschlüsse entspringenden Gefahr nur dadurch zu begegnen gewußt, daß es den Einzelstaaten vorschreibt, die ihnen ertheilten Verfassungen in allen jenen Punkten abzuändern, in welchen solche nicht mit der allgemeinen Verfassung für Deutschland in Einklang stehen.
Aber wie immer, wird auch hier die Strafe einer höchst bedauernswürdigen Schwäche auf dem Fuße nachfolgen.
Unter den Augen des Parlaments wird sich in Wien eine konstituirende Kammer für Oestreich versammeln, die auch polnische und italienische Abgeordnete in sich begreift und eine Verfassung nicht allein für das deutsche Oestreich, sondern auch für Galizien und andere außerdeutsche Länder entwerfen soll. Vergebens ist das hohe Parlament schon vor Wochen auf die Verwirrung aufmerksam gemacht worden, die sich hierdurch auf's Neue auf die Angelegenheiten unseres gemeinsamen Vaterlandes lagern muß; es läßt geschehen und handelt nicht! es läßt von den Fürsten Beschlüsse fassen, die seine eigenen Beschlüsse unausführbar machen.
Mit welchem Rechte will das hohe Parlament später gewisse Abänderungen der östreichischen Verfassung verlangen oder erzwingen, wenn diese Verfassung nicht allein ein Gut der deutschen Oestreicher ist, sondern auch zu gleicher Zeit ein Besitzthum des Auslandes, der polnischen und italienischen Bevölkerung des östreichischen Staates bildet?! Werden die Abgeordneten, welche Galizien und die Lombardei nach Wien schicken, nicht mit aller Kraft des Bewußtseins einer guten Sache gegen eine solche Zumuthung des hohen Parlaments in Frankfurt protestiren und ankämpfen!? werden sie sich hierbei nicht der Sympathie aller Völker zu erfreuen haben!? Möge sich die hohe Versammlung nicht einer unvernünftigen Täuschung hingeben! Sie wird nur schwach sein können, einer östreichischen Kammer gegenüber, in der durch eine künstliche Vereinigung verschiedener Nationalitäten das deutsche Element nur den dritten Theil der Abgeordneten liefert; sie wird sich also eben so wenig auf ihre Macht, als auf ihr gutes Recht stützen können. Einem solchen Zustande der Dinge muß jedenfalls vorgebeugt werden. Es muß der östreichischen Regierung befohlen werden, daß sie auf ihre hinterlistige Absicht: aus den zum deutschen Bunde gehörigen Landen und aus nichtdeutschen Staaten eine gemeinsame konstituirende Versammlung hervorgehen zu lassen, Verzicht zu leisten habe; daß endlich diese Versammlung, alls sie schon bestehen sollte, wieder aufzulösen sei.
Dies verfügend, stärkt das Parlament die deutsche Sache in der östreichischen konstituirenden Versammlung dadurch, daß es Ausländer aus derselben entfernt; es wahrt sich für immer sowohl die Möglichkeit als das Recht des Einspruchs und der obersten Entscheidung; es erhebt über jeden gegründeten Einwurf seine Souveränetät, die wohl von dem ganzen deutschen Oestreich, aber nicht von Galizien und Venedig anzuerkennen und zu achten ist; es beschwört endlich eine dräuende Gefahr schwerer Verwickelungen mit dem Auslande, und reicht der polnischen Nationalität die aufrichtende Bruderhand, weil dann nur die Bildung eines polnischen Gallizien übrig bleibt.
Köln, den 7. Juli 1848.
Amtliche Nachrichten. Se. Maj. der König haben den Wirklichen Legationsrath Grafen v. Bülow zum Unter-Staatssekretär für die auswärtigen Angelegenheiten ernannt und demselben in dieser Eigenschaft den Rang eines Rathes erster Klasse beigelegt.
Auf Ihren gemeinschaftlichen Antrag vom 24. d. M. bewillige Ich in Ansehung aller bis zum heutigen Tage begangenen Holzdiebstähle und Forst-Frevel, so weit dieselben den Strafbestimmungen des Gesetzes vom 7. Juni 1821 und der Erlasse vom 5. August 1837 und 4. Mai 1839 unterliegen, den Erlaß der verwirkten Strafen, so wie da, wo noch nicht rechtskräftig erkannt worden ist, die Niederschlagung der Untersuchung, unbeschadet jedoch der Verpflichtung des Schuldigen zum Ersatz des verursachten Schadens.
Sanssouci, den 26. Juni 1848.
(gez.) Friedrich Wilhelm.
An die Staatsminister Bornemann und Hansemann.
Bekanntmachung. Eine Umgestaltung des Gefängnißwesens gehört zu den unabweisbaren Bedürfnissen der Zeit und bildet einen wichtigen Theil der jetzt obschwebenden sozialen Fragen.
Es sind deshalb bereits Verhandlungen mit dem Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten eingeleitet und gutachtliche Berichte von den betreffenden Behörden eingefordert worden. Da aber eine richtige Lösung dieser Frage nur von der allseitigsten Beleuchtung derselben zu erwarten ist, so ersuche ich alle diejenigen, welche dazu beitragen zu können glauben, ihre auf eine Besserung des Gefängnißwesens hinzielenden Vorschläge spätestens bis zum 15. September d. J. an das Ministerium des Innern einreichen zu wollen.
Der sich überall kundgebende Sinn der Humanität und Gerechtigkeit, welche auch in dem der Strafe des Gesetzes verfallenen Mitbürger die Menschenwürde nicht verkennen, läßt mich die Ueberzeugung hegen, daß diese Aufforderung keine vergebliche sein wird.
Zur Förderung der Sache würde es wesentlich beitragen, wenn die Vorschläge vorzugsweise auf die Verbesserung des Gefängnißwesens im Allgemeinen,
sodann auf die Frage,
wie die Gefangenen ohne Beeinträchtigung des Erwerbes der Gewerbetreibenden in den Gefangenhäusern angemessen zu beschäftigen sind?
und endlich darauf gerichtet wären,
wie die Uebelstände zu beseitigen sind, welche sich den aus den Straf-Anstalten entlassenen Gefangenen bei der Wahl eines bürgerlichen Berufes entgegenstellen?
Die Bildung von Vereinen zur Lösung dieser Fragen erscheint ein um so empfehlenswertheres Mittel, als dadurch gleichzeitig auch denjenigen Personen ihre Ansichten und Erfahrungen hierüber auszusprechen Gelegenheit gegeben würde, deren Verhältnisse eine umfassendere Beschäftigung mit diesem Gegenstande nicht gestatten.
Die eingehenden Vorschläge werden der für die Umgestaltung des Gefängnißwesens demnächst zu bildenden Kommission als dankenswerthes Material zum Anhalte und zur Grundlage ihrer Arbeiten dienen.
Berlin, den 10. Juli 1848.
Der Minister des Innern, Kühlwetter.
Handels-Nachrichten. _ Der Gerant, Korff.
Druck von W. Clouth, St. Agatha Nro. 12.
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Weitere Informationen:Die angegebenen Seitenzahlen beziehen sich auf die Ausgabe: Neue Rheinische Zeitung. Organ der Demokratie. Bd. 1 (Nummer 1 bis Nummer 183) Köln, 1. Juni 1848 bis 31. Dezember 1848. Glashütten im Taunus, Verlag Detlev Auvermann KG 1973.
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