Neue Rheinische Zeitung. Nr. 41. Köln, 11. Juli 1848. Beilage.ger der Thiers'schen Propositionen in der Kammer zu sein. Aber wenn der Lastträger Remilly nicht durchdrang, so war der Erfolg des Herrn Thiers um so viel zuverläßiger. Herr Thiers also ist der Chef der Reaktion, und die Reaktion ist siegreich. Wenn man auch nicht mehr von Regence spricht, so sperrt man doch alle Thüren der Republik ab, und setzte sich ihrer weitern Fortbildung entgegen. Auf die Versammlung der Repräsentanten darf man nicht zählen; denn der Augenblick ist nahe, wo man alle Diskussionen unterdrücken wird, um schneller zum Ziele zu eilen. "Die Repräsentanten, sagt das Journal des Debats, thun weislich daran, sich mit der öffentlichen Gewalt zu berathschlagen und zu verständigen, und ihr nur dann öffentlich entgegenzutreten, wenn sie nicht zu einem patriotischen und freundschaftlichen Verständnisse gelangen können." Paris, 8. Juli. Paris war seit dem 24. Februar ohne Gemeinderath. Es stand so zu sagen unter dem Scepter Marrast's. Cavaignac macht auch dieser Konkurrenz ein Ende, indem er im heutigen Moniteur einen Befehl erläßt, der die sofortige Bildung eines provisorischen Gemeinderathes verordnet. Derselbe besteht aus 35 Gliedern, die größtentheils dem alten Gemeinderathe und den bedeutendsten Notabilitäten der Stadt angehören. Viele Leute sehen in dieser Verordnung den ersten Schritt zum Sturze Marrast's. - Tourret, der neue Ackerbau- und Handelsminister, hat ein Rundschreiben an alle Präfekten erlassen, worin es bezüglich der Arbeiter heißt: "Die Anziehungskraft bekämpfen, welche die Städte auf das platte Land üben, dem unüberlegten Drange ein Ziel setzen, welche dem Ackerbau jene Hände entzieht, deren Ueberfluß in den fabrik- und manufakturreichen Städten leicht zu Finanzkrisen und blutigen Zusammenstößen führt; jedem Arbeitszweige nur diejenige Arbeitermenge zuwenden, deren er bedarf, um sich und dem Wohle der Arbeiter zu genügen: Das ist das Ziel, dem mein Departement nachstrebt und zu dem auch Sie beizutragen berufen sind u. s. w. - Der Seidenertrag während des Monats Juni betrug in Lyon laut der diesfälligen offiziellen Bulletins über Seidenbau 95,565 Kilogramme im Ganzen. - Ueber das Gefecht in den Steinbrüchen und Weingärten von Montmartre sind die Angaben verschieden. Die Debats geben die Zahl der Verwundeten auf 24 an. Die Union legt dagegen den einzelnen Schüssen gar keine Wichtigkeit bei. Offizielle Berichte fehlen. - Lamartine liegt seit einigen Tagen auf dem Krankenbett. - Drouin de Lhuys wird als Minister des Auswärtigen genannt, da General Bedeau sich immer noch weigert, dieses Portefeuille anzunehmen. - Cavaignac hat gestern der Nationalversammlung angezeigt, daß er bereits eine Truppenmacht von 50,000 Mann um Paris zusammengezogen habe. Die Hauptpunkte derselben seien Auxerre, Tonnerre, Avallon, Semur, Sens u. s. w. Auf den ersten Wink könnten sie den 200,000 Mann der Bürgerwehr von Paris nebst Weichbild zu Hülfe eilen. - Die Theater, d. h. die subventionirten, werden Montags ihre Vorstellungen wieder beginnen. - Im Laufe der gestrigen Nationalversammlung äußerte Cavaignac: daß er ihr nächstens die zur Befestigung der französischen Küsten nöthigen Kredite abverlangen werde. - Andryane, der Leidensgefährte Silvio Pellico's und Verfasser der Memoiren des Spielbergs, befindet sich unter den Opfern der Junirevolution. - Die Bank hat endlich 100,000 Fr. für die Blessirten der Junirevolution unterzeichnet. - Proudhon macht in seinem Blatte den erbaulichen Vorschlag, allen Haus-, Grund-, Hypotheken- und Staatsfonds-Besitzern, vom 15. Juli 1848 bis 15. Juli 1851, also während drei Jahren, ein Drittel ihrer Forderungen abzuzwacken und mit den hierdurch gewonnenen Milliarden den öffentlichen Kredit herzustellen. O Luftschlösser! - Auszug aus der gestrigen Nationalversammlung. Delongrais, eines der Glieder des Finanzausschusses: ,Alle Diejenigen, welche dem Kurslaufe der letzten Zeit folgten, werden bemerkt haben, daß die 3 proz. in demselben Maßstabe als die 5proz. in die Höhe stiegen. Das kam daher, daß die Börsenwelt sagte: man will die Schatzbons in 3 proz. Rente (und nicht in 5proz.) zum Tageskurse verwandeln (consolidiren). Wir wären also große Thoren, wenn wir den Kurs, den man zu 48 bis 52 angeschlagen hat, nicht so niedrig als möglich zu erhalten strebten. Wohlgemerkt, die 3 proz. Rente dient ausschließlich zum Börsenspiele. Die Börsenspieler sind aber auch gleichzeitig die Inhaber der Schatzbons, mithin würden wir eine Ungerechtigkeit begehen, wenn wir diesen Plänen nicht durch einen möglichst hohen Kurs begegneten." Diese Rede trug viel dazu bei, daß Goudchaux, der höchstens 52 zugeben wollte, sich mit 55 begnügte. [#]- Nationalversammlung. Keine öffentliche Sitzung wegen Saalreparatur. In dem Bureaux wurde ausschließlich der neue Verfassungsentwurf geprüft und einige Blicke in das Unterrichtsgesetz und die neue Progressivsteuer geworfen. - Die Gazette des Tribunaux giebt folgende Details über die Verhaftung des Eskadronschefs Konstantin, der als beigeordneter Rapporteur mit im Kriegsrathe zur Untersuchung der Juniereignisse saß. "Der Kommandant Konstantin, der in der Straße Saint Antoine, nahe bei der Kirche Saint Marie und dem Platze der Bastille wohnt, soll am 24. und 25. Juni mitten unter den Insurgenten gesehen worden sein, wie er als Ouvrier mit einer Bluse und einer Mütze verkleidet, dieselben zum Kampfe aufmunterte und selbst mitkämpfte. Mehrere Beschuldigten aus dem Faubourg Saint Antoine sollen dieses Geständniß abgelegt haben. "Man versichert ferner, daß dieser Offizier, der früher am Ministerium attachirt war, sich schmählicher Aeußerungen gegen den erlauchten General Cavaignac habe zu Schulden kommen lassen. Die Kommission hat auf den Grund dieser Erklärungen die Verhaftung des Kommandanten zu verordnen für gut erachtet, und Konstantin ist also angeklagt, Einer der Urheber, Anst fter oder Aufwiegler zu sein, welche die Insurgenten vorbereitet oder aufgemuntert haben, die Waffen gegen ihre Mitbürger und gegen die aus der Volkssouveränität hervorgegangene Regierung zu ergreifen. Der Kommandant Konstantin, der nach der Februarrevolution vom Kriegsminister Subervie zu seinem Kabinetschef ernannt worden, hatte sich als Kandidat zur Nationalversammlung im Seinedepartement gestellt. Als Nachbar des Faubourg Saint Antoine war er den Bewohnern dieses Quartiers sehr bekannt; er besuchte die Klubs, wo sein demokratisches Glaubensbe enntniß häufig zur Sprache kam. "Auf Befehl der Untersuchungskommission sind alle Aktenstücke in Betreff der Individuen, gegen welche der Kommandant Constantin die Instruktion eingeleitet und überwacht hatte, der Nationalversammlung überbracht worden. "Ein sonderbarer Umstand fand übrigens bei der Verhaftung Statt. Constantin, als Mitglied der Untersuchungskommission, war nahe daran mit der Vollstreckung des ihn betreffenden Verhaftungsbefehl selbst beauftragt zu werden." Neueste Nachrichten. Berlin, 8. Juli. Mit Bestimmtheit wird versichert, daß die Bank heute die Auswechselung der Darlehns-Kassen-Scheine verweigert habe. (D. Z.)Verhandlungen des Gemeindcrathes zu Köln. Sitzung vom 7. Juli 1848, Abends 6 Uhr. Die Ueberlassung des Saales Gürzenich an den Vorstand der demokratischen Gesellschaft, zu einer, am Sonntag den 9. d. M., Nachmittags 3 Uhr, abzuhaltenden Volksversammlung, behufs Berathung einer Adresse an die Vereinbarungs-Versammlung in Berlin, ward genehmigt. - Die Authorisation zur gerichtlichen Klage, wegen Besitzstörung an einem, zum Bischofswege gehörigen Radialwege vor dem Hahnenthore durch einen anschießenden Grundeigenthümer, ward ertheilt. - Die Angelegenheit wegen Eröffnung des Filzengrabenthores und wegen Erwerbung der Malzmühle, wurde an die ständige, gemeinderöthliche Kommission für städtische Bauten, Wege u. s. w. zur Prüfung und Berichterstattung verwiesen. - Außer der bereits früher beschlossenen Umpflasterung der Bobstraße und des Ursulaklosters, so wie der Makadamisirung der Siebenburgenstraße, Ulrichsgasse, Burgmauer und Schafenstraße, wurde die Neupflasterung der Cäcilienstraße, Krebsgasse Weierstraße und Sternengasse genehmigt, der letztern nach Beseitigung des alten Kreuzgangs und einer vorspringenden Mauer - Ein Vorschlag zur Wiederbelebung der Bauthätigkeit, ward an die ständige Commission für öffentliche Bauten u. s. w. zur Prüfung und Berichterstattung, verwiesen. Statut. Es bildet sich eine Gesellschaft, bestehend aus sämmtlichen Färbermeistern von Elberfeld, Barmen etc. unter dem Namen: "Gesellschaft der Färbermeister des Wupperthals." § 1. Die Gesellschaft hat den Zweck, durch Feststellung einer allgemeinen Farb-Preis-Liste aus sich die Feindseligkeiten, hervorgerufen durch das nutzlose Herunterdrücken des Farblohns, zu verbannen, und ferner hiedurch ein reelles Bestehen, sowohl der Mitglieder der Gesellschaft, als auch ihrer Arbeiter, zu erzielen. § 2. Alle Färbermeister sind gehalten sich der Gesellschaft anzuschließen und ihren Beitrag von jährlich zwei Thalern in 1/2jährlichen Raten von je einem Thaler pränumerando zu zahlen. § 3. Zur Besorgung und Wahrnehmung sämmtlicher Interessen der Gesellschaft ist ein Präsident des Ganzen; - für die Elberfelder Mitglieder ein Präsident, wählbar aus ihrer Mitte, und für die Barmer Mitglieder ebenfalls ein Präsident, wählbar aus ihrer Mitte durch einfache Majorität der Stimmen der Anwesenden, ernannt. Beide letzteren haben gleichzeitig die Funktionen als Kassirer. Für die Farbbranchen sind Deputirte bestimmt, und zwar:
welche in Verbindung mit den drei oben erwähnten den Vorstand bilden. § 4. Die Hälfte des Vorstandes tritt jährlich am1. Juli und zwar zuerst durchs Loos, später nach der Anciennetät, aus; - die Austretenden sind wieder wählbar. § 5. Für die Gesellschaft besteht eine Lade zur Aufbewahrung der Scripturen, Effekten, Gelder etc. - Diese Lade muß mit drei verschiedenen Schlössern versehen sein, wovon ein Jeder der drei Präsidenten einen Schlüssel bekommt. Ist die Kasse bis auf die Summe von 50 Thlr angewachsen, so wird letztere der Elberfelder oder Barmer Sparkasse durch den Präsidenten übergeben, und hat derselbe für Aufbewahrung des qu Quittungsbuches, in der Lade, zu sorgen. Beschlüsse über die Verwendung von Geldern zu nothweodigen Anschaffungen bis zur Höhe von Zehn Thalern werden den anwesenden Mitgliedern des Vorstands anheimgegeben. Ueber zehn Thaler, und überhaupt über Verwendung des Fonds können nur Generalbeschlüsse stattbefinden, wobei die anwesenden Mitglieder durch einfache Majorität bestimmen; bei Gleichheit der Stimmen gibt der Präsident den Ausschlag. § 6. Bei vorkommender Uebertretung der festgesetzten Preise, durch billigeres Arbeiten, ist der Angeklagte verpflichtet, seine hierauf bezughabenden Bücher im Versammlungslokale dem Vorstande vorzulegen, um daraus das "Schuldig" oder "Nichtschuldig" zu ermitteln. § 7. Sollten solche Fälle, welches wohl nicht anzunehmen ist, dennoch vorkommen, so ist der Angeklagte verpflichtet, 25 Thlr. als Contraventions-Strafe an die Gesellschaftskasse zu entrichten. § 8. Jeder, welcher sich als Meister etabliren will, muß vorher dieser Gesellschaft beigetreten sein; hierzu ist sein Lehrbrief von drei Jaheen, und ein Qualifikations-Zeugniß seines letzten Meisters, der ebenfalls der Gesellschaft angehören muß, erforderlich, und müssen dem Vorstande schriftlich eingereicht werden - Entree ist mit zwei Thaler zu erlegen. §. 9. Alle Meister sind verpflichtet, nur solche Lehrlinge anzunehmen, welche den gewöhnlichen Elementar-Unterricht genossen. - Der Lehrbrief, drei Jahre lautend, wird von einem der drei Präsidenten beglaubigt. §. 10. Die Mitglieder haben sich vereinbart, demjenigen Farbstoffenhändler nichts mehr abzukaufen, welcher dem Färber, der nicht zur Gesellschaft gehört, Farbstoffe überläßt. §. 11. Von den Theilhabern der Gesellschaft wird kein Geselle oder Lehrling von einem anderen, nicht zur Gesellschaft gehörigen Meister in Arbeit genommen; wenn dieses indeß geschieht, so tritt ebenfalls die vorerwähnte Kontraventionsstrafe von 25 Thlr ein. §. 12. Die in §§. 6 bis 11 angeführten Bedingungen unterliegen, zur Aufrechthaltung derselben, einem Ehrengerichte. Dieses besteht, bis auf weitere General-Beschlußnahme aus den jedesmaligen, anwesenden Vorstands-Mitgliedern, und fügen sich die, zur Gesellschaft Gehörigen dem Urtheile derselben auf Ehrenwort und Unterschrift hiermit ausdrücklich. §. 13. Die Gesellschaft erachtet es angemessen, bei dem Ehrengerichte einige Herren Fabrikanten thätig zu sehen und Veranlassung zu nehmen, diese ihre Beschlüsse dem Rheinisch-Westphälischen Gewerbe-Verein zu überreichen, um diejenige Fabrikanten zu gewinnen, welche dem Ehrengerichte beizutreten sich veranlaßt finden werden. Heuler. In Barmen erschien ein Zugführer der dortigen Bürgerwehr mit der deutschen Kokarde ohne das preussische Abzeichen und wurde deshalb von einem Kollegen, preuß. Landwehr-Lieutenant, scharf getadelt. Die Opposition des Angegriffenen gab letzterm Anlaß, aus dieser Lappalie eine Kompagnie-Frage zu machen: entweder du, oder ich nehme meinen Abschied, eröffnete er der Kompagnie und die Kompagnie entschied gegen den nur einfach dekorirten National-Sünder. - Für die Elberfelder Schützengilde, eine Abtheilung der Bürgerwehr dieser Stadt, kam eine Fahne zur Berathung. Man entschied sich für den deutschen Adler im rothen Felde; die Heuler wurden aber bald inne, daß unentfaltet die Fahne der republique rouge ähnele, entflammten in der Person eines der milchbärtigsten unserer Bourgeois zu einem feierlichen Proteste gegen die Farbe des Terrorismus Doch wird die Fahne so ausgeführt, aber extra mit Goldfranzen besetzt, die man zweifelohne so dick bestellen wird, daß alle Meinungen hierin ihre Ausgleichung finden. - Riotte, bisheriger Special-Direktor der Bergisch Märkischen Bahn, ist wegen seiner Thätigkeit im politischen Klub (nicht konstitutionellen) zu Elberfeld auf Veranlassung eines leider zu einflußreichen Mannes von seinem Posten, verbunden mit einem Gehalt von praeter propter, Thlr. 1500 entfernt worden. Noble Rache unseres Patent-Landtags-Deputirten! Amtliche Nachrichten. In Gemäßheit der §§. 97 und 98 der Bankordnung vom 5. Oktober 1846 bringe ich hierdurch zur öffentlichen Kenntniß, daß mit Zustimmung des Central-Ausschusses der Bank die Zahlung einer Dividende von 17 Rthlr. 15 Sgr. für den Dividenden-Schein Nr. 3 der Bank-Antheils-Scheine beschlossen ist, und daß die Zahlung dieser Dividende bei der Haupt-Bank hierselbst, bei den Provinzial-Comptoiren zu Breslau, Köln, Danzig, Königsberg, Magdeburg, Münster, Stettin, so wie bei den Kommanditen zu Elberfeld, Elbing, Memel, Posen und Stolpe, sofort erfolgt. Berlin, den 8. Juli 1848. Der Chef der preußischen Bank. Vermöge Allerhöchsten Auftrages (gez. v. Lamprecht. Das Porto für die Ueberfracht an Passagier-Gepäck von Postreisenden, welches bisher per Meile für je 5 Pfund betrug bei Effekten bis incl. 100 Pfund 2 Spfennig, wird vom 1. August d. J. ab, durchweg, und ohne Unterschied des Gewichtes, auf 2 Spfennige per Meile für je 5 Pfund festgestellt. Alle übrigen das Passagier-Gepäck betreffenden Bestimmungen bleiben unverändert in Kraft. Berlin, den 6. Juli 1848. General-Post-Amt. Dem Justizrath Evelt zu Düsseldorf ist unter dem 30. Juni 1848 ein Patent auf ein atmosphärisches Eisenbahn-System, insoweit dasselbe nach der vorgelegten Zeichnung und Beschreibung für neu und eigenthümlich erachtet worden ist, und ohne Jemand in Anwendung bekannter Theile desselben zu beschränken, auf acht Jahre von jenem Tage an gerechnet, und für den Umfang des preußischen Staats ertheilt worden. Der Gerant, Korff. ger der Thiers'schen Propositionen in der Kammer zu sein. Aber wenn der Lastträger Remilly nicht durchdrang, so war der Erfolg des Herrn Thiers um so viel zuverläßiger. Herr Thiers also ist der Chef der Reaktion, und die Reaktion ist siegreich. Wenn man auch nicht mehr von Regence spricht, so sperrt man doch alle Thüren der Republik ab, und setzte sich ihrer weitern Fortbildung entgegen. Auf die Versammlung der Repräsentanten darf man nicht zählen; denn der Augenblick ist nahe, wo man alle Diskussionen unterdrücken wird, um schneller zum Ziele zu eilen. „Die Repräsentanten, sagt das Journal des Debats, thun weislich daran, sich mit der öffentlichen Gewalt zu berathschlagen und zu verständigen, und ihr nur dann öffentlich entgegenzutreten, wenn sie nicht zu einem patriotischen und freundschaftlichen Verständnisse gelangen können.“ Paris, 8. Juli. Paris war seit dem 24. Februar ohne Gemeinderath. Es stand so zu sagen unter dem Scepter Marrast's. Cavaignac macht auch dieser Konkurrenz ein Ende, indem er im heutigen Moniteur einen Befehl erläßt, der die sofortige Bildung eines provisorischen Gemeinderathes verordnet. Derselbe besteht aus 35 Gliedern, die größtentheils dem alten Gemeinderathe und den bedeutendsten Notabilitäten der Stadt angehören. Viele Leute sehen in dieser Verordnung den ersten Schritt zum Sturze Marrast's. ‒ Tourret, der neue Ackerbau- und Handelsminister, hat ein Rundschreiben an alle Präfekten erlassen, worin es bezüglich der Arbeiter heißt: „Die Anziehungskraft bekämpfen, welche die Städte auf das platte Land üben, dem unüberlegten Drange ein Ziel setzen, welche dem Ackerbau jene Hände entzieht, deren Ueberfluß in den fabrik- und manufakturreichen Städten leicht zu Finanzkrisen und blutigen Zusammenstößen führt; jedem Arbeitszweige nur diejenige Arbeitermenge zuwenden, deren er bedarf, um sich und dem Wohle der Arbeiter zu genügen: Das ist das Ziel, dem mein Departement nachstrebt und zu dem auch Sie beizutragen berufen sind u. s. w. ‒ Der Seidenertrag während des Monats Juni betrug in Lyon laut der diesfälligen offiziellen Bulletins über Seidenbau 95,565 Kilogramme im Ganzen. ‒ Ueber das Gefecht in den Steinbrüchen und Weingärten von Montmartre sind die Angaben verschieden. Die Debats geben die Zahl der Verwundeten auf 24 an. Die Union legt dagegen den einzelnen Schüssen gar keine Wichtigkeit bei. Offizielle Berichte fehlen. ‒ Lamartine liegt seit einigen Tagen auf dem Krankenbett. ‒ Drouin de Lhuys wird als Minister des Auswärtigen genannt, da General Bedeau sich immer noch weigert, dieses Portefeuille anzunehmen. ‒ Cavaignac hat gestern der Nationalversammlung angezeigt, daß er bereits eine Truppenmacht von 50,000 Mann um Paris zusammengezogen habe. Die Hauptpunkte derselben seien Auxerre, Tonnerre, Avallon, Semur, Sens u. s. w. Auf den ersten Wink könnten sie den 200,000 Mann der Bürgerwehr von Paris nebst Weichbild zu Hülfe eilen. ‒ Die Theater, d. h. die subventionirten, werden Montags ihre Vorstellungen wieder beginnen. ‒ Im Laufe der gestrigen Nationalversammlung äußerte Cavaignac: daß er ihr nächstens die zur Befestigung der französischen Küsten nöthigen Kredite abverlangen werde. ‒ Andryane, der Leidensgefährte Silvio Pellico's und Verfasser der Memoiren des Spielbergs, befindet sich unter den Opfern der Junirevolution. ‒ Die Bank hat endlich 100,000 Fr. für die Blessirten der Junirevolution unterzeichnet. ‒ Proudhon macht in seinem Blatte den erbaulichen Vorschlag, allen Haus-, Grund-, Hypotheken- und Staatsfonds-Besitzern, vom 15. Juli 1848 bis 15. Juli 1851, also während drei Jahren, ein Drittel ihrer Forderungen abzuzwacken und mit den hierdurch gewonnenen Milliarden den öffentlichen Kredit herzustellen. O Luftschlösser! ‒ Auszug aus der gestrigen Nationalversammlung. Delongrais, eines der Glieder des Finanzausschusses: ‚Alle Diejenigen, welche dem Kurslaufe der letzten Zeit folgten, werden bemerkt haben, daß die 3 proz. in demselben Maßstabe als die 5proz. in die Höhe stiegen. Das kam daher, daß die Börsenwelt sagte: man will die Schatzbons in 3 proz. Rente (und nicht in 5proz.) zum Tageskurse verwandeln (consolidiren). Wir wären also große Thoren, wenn wir den Kurs, den man zu 48 bis 52 angeschlagen hat, nicht so niedrig als möglich zu erhalten strebten. Wohlgemerkt, die 3 proz. Rente dient ausschließlich zum Börsenspiele. Die Börsenspieler sind aber auch gleichzeitig die Inhaber der Schatzbons, mithin würden wir eine Ungerechtigkeit begehen, wenn wir diesen Plänen nicht durch einen möglichst hohen Kurs begegneten.“ Diese Rede trug viel dazu bei, daß Goudchaux, der höchstens 52 zugeben wollte, sich mit 55 begnügte. [#]‒ Nationalversammlung. Keine öffentliche Sitzung wegen Saalreparatur. In dem Bureaux wurde ausschließlich der neue Verfassungsentwurf geprüft und einige Blicke in das Unterrichtsgesetz und die neue Progressivsteuer geworfen. ‒ Die Gazette des Tribunaux giebt folgende Details über die Verhaftung des Eskadronschefs Konstantin, der als beigeordneter Rapporteur mit im Kriegsrathe zur Untersuchung der Juniereignisse saß. „Der Kommandant Konstantin, der in der Straße Saint Antoine, nahe bei der Kirche Saint Marie und dem Platze der Bastille wohnt, soll am 24. und 25. Juni mitten unter den Insurgenten gesehen worden sein, wie er als Ouvrier mit einer Bluse und einer Mütze verkleidet, dieselben zum Kampfe aufmunterte und selbst mitkämpfte. Mehrere Beschuldigten aus dem Faubourg Saint Antoine sollen dieses Geständniß abgelegt haben. „Man versichert ferner, daß dieser Offizier, der früher am Ministerium attachirt war, sich schmählicher Aeußerungen gegen den erlauchten General Cavaignac habe zu Schulden kommen lassen. Die Kommission hat auf den Grund dieser Erklärungen die Verhaftung des Kommandanten zu verordnen für gut erachtet, und Konstantin ist also angeklagt, Einer der Urheber, Anst fter oder Aufwiegler zu sein, welche die Insurgenten vorbereitet oder aufgemuntert haben, die Waffen gegen ihre Mitbürger und gegen die aus der Volkssouveränität hervorgegangene Regierung zu ergreifen. Der Kommandant Konstantin, der nach der Februarrevolution vom Kriegsminister Subervie zu seinem Kabinetschef ernannt worden, hatte sich als Kandidat zur Nationalversammlung im Seinedepartement gestellt. Als Nachbar des Faubourg Saint Antoine war er den Bewohnern dieses Quartiers sehr bekannt; er besuchte die Klubs, wo sein demokratisches Glaubensbe enntniß häufig zur Sprache kam. „Auf Befehl der Untersuchungskommission sind alle Aktenstücke in Betreff der Individuen, gegen welche der Kommandant Constantin die Instruktion eingeleitet und überwacht hatte, der Nationalversammlung überbracht worden. „Ein sonderbarer Umstand fand übrigens bei der Verhaftung Statt. Constantin, als Mitglied der Untersuchungskommission, war nahe daran mit der Vollstreckung des ihn betreffenden Verhaftungsbefehl selbst beauftragt zu werden.“ Neueste Nachrichten. Berlin, 8. Juli. Mit Bestimmtheit wird versichert, daß die Bank heute die Auswechselung der Darlehns-Kassen-Scheine verweigert habe. (D. Z.)Verhandlungen des Gemeindcrathes zu Köln. Sitzung vom 7. Juli 1848, Abends 6 Uhr. Die Ueberlassung des Saales Gürzenich an den Vorstand der demokratischen Gesellschaft, zu einer, am Sonntag den 9. d. M., Nachmittags 3 Uhr, abzuhaltenden Volksversammlung, behufs Berathung einer Adresse an die Vereinbarungs-Versammlung in Berlin, ward genehmigt. ‒ Die Authorisation zur gerichtlichen Klage, wegen Besitzstörung an einem, zum Bischofswege gehörigen Radialwege vor dem Hahnenthore durch einen anschießenden Grundeigenthümer, ward ertheilt. ‒ Die Angelegenheit wegen Eröffnung des Filzengrabenthores und wegen Erwerbung der Malzmühle, wurde an die ständige, gemeinderöthliche Kommission für städtische Bauten, Wege u. s. w. zur Prüfung und Berichterstattung verwiesen. ‒ Außer der bereits früher beschlossenen Umpflasterung der Bobstraße und des Ursulaklosters, so wie der Makadamisirung der Siebenburgenstraße, Ulrichsgasse, Burgmauer und Schafenstraße, wurde die Neupflasterung der Cäcilienstraße, Krebsgasse Weierstraße und Sternengasse genehmigt, der letztern nach Beseitigung des alten Kreuzgangs und einer vorspringenden Mauer ‒ Ein Vorschlag zur Wiederbelebung der Bauthätigkeit, ward an die ständige Commission für öffentliche Bauten u. s. w. zur Prüfung und Berichterstattung, verwiesen. Statut. Es bildet sich eine Gesellschaft, bestehend aus sämmtlichen Färbermeistern von Elberfeld, Barmen etc. unter dem Namen: „Gesellschaft der Färbermeister des Wupperthals.“ § 1. Die Gesellschaft hat den Zweck, durch Feststellung einer allgemeinen Farb-Preis-Liste aus sich die Feindseligkeiten, hervorgerufen durch das nutzlose Herunterdrücken des Farblohns, zu verbannen, und ferner hiedurch ein reelles Bestehen, sowohl der Mitglieder der Gesellschaft, als auch ihrer Arbeiter, zu erzielen. § 2. Alle Färbermeister sind gehalten sich der Gesellschaft anzuschließen und ihren Beitrag von jährlich zwei Thalern in 1/2jährlichen Raten von je einem Thaler pränumerando zu zahlen. § 3. Zur Besorgung und Wahrnehmung sämmtlicher Interessen der Gesellschaft ist ein Präsident des Ganzen; ‒ für die Elberfelder Mitglieder ein Präsident, wählbar aus ihrer Mitte, und für die Barmer Mitglieder ebenfalls ein Präsident, wählbar aus ihrer Mitte durch einfache Majorität der Stimmen der Anwesenden, ernannt. Beide letzteren haben gleichzeitig die Funktionen als Kassirer. Für die Farbbranchen sind Deputirte bestimmt, und zwar:
welche in Verbindung mit den drei oben erwähnten den Vorstand bilden. § 4. Die Hälfte des Vorstandes tritt jährlich am1. Juli und zwar zuerst durchs Loos, später nach der Anciennetät, aus; ‒ die Austretenden sind wieder wählbar. § 5. Für die Gesellschaft besteht eine Lade zur Aufbewahrung der Scripturen, Effekten, Gelder etc. ‒ Diese Lade muß mit drei verschiedenen Schlössern versehen sein, wovon ein Jeder der drei Präsidenten einen Schlüssel bekommt. Ist die Kasse bis auf die Summe von 50 Thlr angewachsen, so wird letztere der Elberfelder oder Barmer Sparkasse durch den Präsidenten übergeben, und hat derselbe für Aufbewahrung des qu Quittungsbuches, in der Lade, zu sorgen. Beschlüsse über die Verwendung von Geldern zu nothweodigen Anschaffungen bis zur Höhe von Zehn Thalern werden den anwesenden Mitgliedern des Vorstands anheimgegeben. Ueber zehn Thaler, und überhaupt über Verwendung des Fonds können nur Generalbeschlüsse stattbefinden, wobei die anwesenden Mitglieder durch einfache Majorität bestimmen; bei Gleichheit der Stimmen gibt der Präsident den Ausschlag. § 6. Bei vorkommender Uebertretung der festgesetzten Preise, durch billigeres Arbeiten, ist der Angeklagte verpflichtet, seine hierauf bezughabenden Bücher im Versammlungslokale dem Vorstande vorzulegen, um daraus das „Schuldig“ oder „Nichtschuldig“ zu ermitteln. § 7. Sollten solche Fälle, welches wohl nicht anzunehmen ist, dennoch vorkommen, so ist der Angeklagte verpflichtet, 25 Thlr. als Contraventions-Strafe an die Gesellschaftskasse zu entrichten. § 8. Jeder, welcher sich als Meister etabliren will, muß vorher dieser Gesellschaft beigetreten sein; hierzu ist sein Lehrbrief von drei Jaheen, und ein Qualifikations-Zeugniß seines letzten Meisters, der ebenfalls der Gesellschaft angehören muß, erforderlich, und müssen dem Vorstande schriftlich eingereicht werden ‒ Entrée ist mit zwei Thaler zu erlegen. §. 9. Alle Meister sind verpflichtet, nur solche Lehrlinge anzunehmen, welche den gewöhnlichen Elementar-Unterricht genossen. ‒ Der Lehrbrief, drei Jahre lautend, wird von einem der drei Präsidenten beglaubigt. §. 10. Die Mitglieder haben sich vereinbart, demjenigen Farbstoffenhändler nichts mehr abzukaufen, welcher dem Färber, der nicht zur Gesellschaft gehört, Farbstoffe überläßt. §. 11. Von den Theilhabern der Gesellschaft wird kein Geselle oder Lehrling von einem anderen, nicht zur Gesellschaft gehörigen Meister in Arbeit genommen; wenn dieses indeß geschieht, so tritt ebenfalls die vorerwähnte Kontraventionsstrafe von 25 Thlr ein. §. 12. Die in §§. 6 bis 11 angeführten Bedingungen unterliegen, zur Aufrechthaltung derselben, einem Ehrengerichte. Dieses besteht, bis auf weitere General-Beschlußnahme aus den jedesmaligen, anwesenden Vorstands-Mitgliedern, und fügen sich die, zur Gesellschaft Gehörigen dem Urtheile derselben auf Ehrenwort und Unterschrift hiermit ausdrücklich. §. 13. Die Gesellschaft erachtet es angemessen, bei dem Ehrengerichte einige Herren Fabrikanten thätig zu sehen und Veranlassung zu nehmen, diese ihre Beschlüsse dem Rheinisch-Westphälischen Gewerbe-Verein zu überreichen, um diejenige Fabrikanten zu gewinnen, welche dem Ehrengerichte beizutreten sich veranlaßt finden werden. Heuler. In Barmen erschien ein Zugführer der dortigen Bürgerwehr mit der deutschen Kokarde ohne das preussische Abzeichen und wurde deshalb von einem Kollegen, preuß. Landwehr-Lieutenant, scharf getadelt. Die Opposition des Angegriffenen gab letzterm Anlaß, aus dieser Lappalie eine Kompagnie-Frage zu machen: entweder du, oder ich nehme meinen Abschied, eröffnete er der Kompagnie und die Kompagnie entschied gegen den nur einfach dekorirten National-Sünder. ‒ Für die Elberfelder Schützengilde, eine Abtheilung der Bürgerwehr dieser Stadt, kam eine Fahne zur Berathung. Man entschied sich für den deutschen Adler im rothen Felde; die Heuler wurden aber bald inne, daß unentfaltet die Fahne der république rouge ähnele, entflammten in der Person eines der milchbärtigsten unserer Bourgeois zu einem feierlichen Proteste gegen die Farbe des Terrorismus Doch wird die Fahne so ausgeführt, aber extra mit Goldfranzen besetzt, die man zweifelohne so dick bestellen wird, daß alle Meinungen hierin ihre Ausgleichung finden. ‒ Riotte, bisheriger Special-Direktor der Bergisch Märkischen Bahn, ist wegen seiner Thätigkeit im politischen Klub (nicht konstitutionellen) zu Elberfeld auf Veranlassung eines leider zu einflußreichen Mannes von seinem Posten, verbunden mit einem Gehalt von praeter propter, Thlr. 1500 entfernt worden. Noble Rache unseres Patent-Landtags-Deputirten! Amtliche Nachrichten. In Gemäßheit der §§. 97 und 98 der Bankordnung vom 5. Oktober 1846 bringe ich hierdurch zur öffentlichen Kenntniß, daß mit Zustimmung des Central-Ausschusses der Bank die Zahlung einer Dividende von 17 Rthlr. 15 Sgr. für den Dividenden-Schein Nr. 3 der Bank-Antheils-Scheine beschlossen ist, und daß die Zahlung dieser Dividende bei der Haupt-Bank hierselbst, bei den Provinzial-Comptoiren zu Breslau, Köln, Danzig, Königsberg, Magdeburg, Münster, Stettin, so wie bei den Kommanditen zu Elberfeld, Elbing, Memel, Posen und Stolpe, sofort erfolgt. Berlin, den 8. Juli 1848. Der Chef der preußischen Bank. Vermöge Allerhöchsten Auftrages (gez. v. Lamprecht. Das Porto für die Ueberfracht an Passagier-Gepäck von Postreisenden, welches bisher per Meile für je 5 Pfund betrug bei Effekten bis incl. 100 Pfund 2 Spfennig, wird vom 1. August d. J. ab, durchweg, und ohne Unterschied des Gewichtes, auf 2 Spfennige per Meile für je 5 Pfund festgestellt. Alle übrigen das Passagier-Gepäck betreffenden Bestimmungen bleiben unverändert in Kraft. Berlin, den 6. Juli 1848. General-Post-Amt. Dem Justizrath Evelt zu Düsseldorf ist unter dem 30. Juni 1848 ein Patent auf ein atmosphärisches Eisenbahn-System, insoweit dasselbe nach der vorgelegten Zeichnung und Beschreibung für neu und eigenthümlich erachtet worden ist, und ohne Jemand in Anwendung bekannter Theile desselben zu beschränken, auf acht Jahre von jenem Tage an gerechnet, und für den Umfang des preußischen Staats ertheilt worden. Der Gerant, Korff. <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div xml:id="ar041b_009" type="jArticle"> <p><pb facs="#f0002" n="0206"/> ger der Thiers'schen Propositionen in der Kammer zu sein. Aber wenn der Lastträger Remilly nicht durchdrang, so war der Erfolg des Herrn Thiers um so viel zuverläßiger.</p> <p>Herr Thiers also ist der Chef der Reaktion, und die Reaktion ist siegreich. Wenn man auch nicht mehr von Regence spricht, so sperrt man doch alle Thüren der Republik ab, und setzte sich ihrer weitern Fortbildung entgegen.</p> <p>Auf die Versammlung der Repräsentanten darf man nicht zählen; denn der Augenblick ist nahe, wo man alle Diskussionen unterdrücken wird, um schneller zum Ziele zu eilen. „Die Repräsentanten, sagt das Journal des Debats, thun weislich daran, sich mit der öffentlichen Gewalt zu berathschlagen und zu verständigen, und ihr nur dann öffentlich entgegenzutreten, wenn sie nicht zu einem patriotischen und freundschaftlichen Verständnisse gelangen können.“</p> </div> <div xml:id="ar041b_010" type="jArticle"> <head>Paris, 8. Juli.</head> <p>Paris war seit dem 24. Februar ohne Gemeinderath. Es stand so zu sagen unter dem Scepter Marrast's. Cavaignac macht auch dieser Konkurrenz ein Ende, indem er im heutigen Moniteur einen Befehl erläßt, der die sofortige Bildung eines provisorischen Gemeinderathes verordnet. Derselbe besteht aus 35 Gliedern, die größtentheils dem alten Gemeinderathe und den bedeutendsten Notabilitäten der Stadt angehören. Viele Leute sehen in dieser Verordnung den ersten Schritt zum Sturze Marrast's.</p> <p>‒ Tourret, der neue Ackerbau- und Handelsminister, hat ein Rundschreiben an alle Präfekten erlassen, worin es bezüglich der Arbeiter heißt: „Die Anziehungskraft bekämpfen, welche die Städte auf das platte Land üben, dem unüberlegten Drange ein Ziel setzen, welche dem Ackerbau jene Hände entzieht, deren Ueberfluß in den fabrik- und manufakturreichen Städten leicht zu Finanzkrisen und blutigen Zusammenstößen führt; jedem Arbeitszweige nur diejenige Arbeitermenge zuwenden, deren er bedarf, um sich und dem Wohle der Arbeiter zu genügen: Das ist das Ziel, dem mein Departement nachstrebt und zu dem auch Sie beizutragen berufen sind u. s. w.</p> <p>‒ Der Seidenertrag während des Monats Juni betrug in Lyon laut der diesfälligen offiziellen Bulletins über Seidenbau 95,565 Kilogramme im Ganzen.</p> <p>‒ Ueber das Gefecht in den Steinbrüchen und Weingärten von Montmartre sind die Angaben verschieden. Die Debats geben die Zahl der Verwundeten auf 24 an. Die Union legt dagegen den einzelnen Schüssen gar keine Wichtigkeit bei. Offizielle Berichte fehlen.</p> <p>‒ Lamartine liegt seit einigen Tagen auf dem Krankenbett.</p> <p>‒ Drouin de Lhuys wird als Minister des Auswärtigen genannt, da General Bedeau sich immer noch weigert, dieses Portefeuille anzunehmen.</p> <p>‒ Cavaignac hat gestern der Nationalversammlung angezeigt, daß er bereits eine Truppenmacht von 50,000 Mann um Paris zusammengezogen habe. Die Hauptpunkte derselben seien Auxerre, Tonnerre, Avallon, Semur, Sens u. s. w. Auf den ersten Wink könnten sie den 200,000 Mann der Bürgerwehr von Paris nebst Weichbild zu Hülfe eilen.</p> <p>‒ Die Theater, d. h. die subventionirten, werden Montags ihre Vorstellungen wieder beginnen.</p> <p>‒ Im Laufe der gestrigen Nationalversammlung äußerte Cavaignac: daß er ihr nächstens die zur Befestigung der französischen Küsten nöthigen Kredite abverlangen werde.</p> <p>‒ Andryane, der Leidensgefährte Silvio Pellico's und Verfasser der Memoiren des Spielbergs, befindet sich unter den Opfern der Junirevolution.</p> <p>‒ Die Bank hat endlich 100,000 Fr. für die Blessirten der Junirevolution unterzeichnet.</p> <p>‒ Proudhon macht in seinem Blatte den erbaulichen Vorschlag, allen Haus-, Grund-, Hypotheken- und Staatsfonds-Besitzern, vom 15. Juli 1848 bis 15. Juli 1851, also während drei Jahren, ein Drittel ihrer Forderungen abzuzwacken und mit den hierdurch gewonnenen Milliarden den öffentlichen Kredit herzustellen. O Luftschlösser!</p> <p>‒ <hi rendition="#g">Auszug aus der gestrigen Nationalversammlung. Delongrais,</hi> eines der Glieder des Finanzausschusses: ‚Alle Diejenigen, welche dem Kurslaufe der letzten Zeit folgten, werden bemerkt haben, daß die 3 proz. in demselben Maßstabe als die 5proz. in die Höhe stiegen. Das kam daher, daß die Börsenwelt sagte: man will die Schatzbons in 3 proz. Rente (und nicht in 5proz.) zum Tageskurse verwandeln (consolidiren). Wir wären also große Thoren, wenn wir den Kurs, den man zu 48 bis 52 angeschlagen hat, nicht so niedrig als möglich zu erhalten strebten. Wohlgemerkt, die 3 proz. Rente dient ausschließlich zum Börsenspiele.</p> <p>Die Börsenspieler sind aber auch gleichzeitig die Inhaber der Schatzbons, mithin würden wir eine Ungerechtigkeit begehen, wenn wir diesen Plänen nicht durch einen möglichst hohen Kurs begegneten.“</p> <p>Diese Rede trug viel dazu bei, daß Goudchaux, der höchstens 52 zugeben wollte, sich mit 55 begnügte.</p> <p>[#]‒ <hi rendition="#g">Nationalversammlung.</hi> Keine öffentliche Sitzung wegen Saalreparatur.</p> <p>In dem Bureaux wurde ausschließlich der neue Verfassungsentwurf geprüft und einige Blicke in das Unterrichtsgesetz und die neue Progressivsteuer geworfen.</p> <p>‒ Die Gazette des Tribunaux giebt folgende Details über die Verhaftung des Eskadronschefs Konstantin, der als beigeordneter Rapporteur mit im Kriegsrathe zur Untersuchung der Juniereignisse saß.</p> <p>„Der Kommandant Konstantin, der in der Straße Saint Antoine, nahe bei der Kirche Saint Marie und dem Platze der Bastille wohnt, soll am 24. und 25. Juni mitten unter den Insurgenten gesehen worden sein, wie er als Ouvrier mit einer Bluse und einer Mütze verkleidet, dieselben zum Kampfe aufmunterte und selbst mitkämpfte. Mehrere Beschuldigten aus dem Faubourg Saint Antoine sollen dieses Geständniß abgelegt haben.</p> <p>„Man versichert ferner, daß dieser Offizier, der früher am Ministerium attachirt war, sich schmählicher Aeußerungen gegen den erlauchten General Cavaignac habe zu Schulden kommen lassen. Die Kommission hat auf den Grund dieser Erklärungen die Verhaftung des Kommandanten zu verordnen für gut erachtet, und Konstantin ist also angeklagt, Einer der Urheber, Anst fter oder Aufwiegler zu sein, welche die Insurgenten vorbereitet oder aufgemuntert haben, die Waffen gegen ihre Mitbürger und gegen die aus der Volkssouveränität hervorgegangene Regierung zu ergreifen.</p> <p>Der Kommandant Konstantin, der nach der Februarrevolution vom Kriegsminister Subervie zu seinem Kabinetschef ernannt worden, hatte sich als Kandidat zur Nationalversammlung im Seinedepartement gestellt. Als Nachbar des Faubourg Saint Antoine war er den Bewohnern dieses Quartiers sehr bekannt; er besuchte die Klubs, wo sein demokratisches Glaubensbe enntniß häufig zur Sprache kam.</p> <p>„Auf Befehl der Untersuchungskommission sind alle Aktenstücke in Betreff der Individuen, gegen welche der Kommandant Constantin die Instruktion eingeleitet und überwacht hatte, der Nationalversammlung überbracht worden.</p> <p>„Ein sonderbarer Umstand fand übrigens bei der Verhaftung Statt. Constantin, als Mitglied der Untersuchungskommission, war nahe daran mit der Vollstreckung des ihn betreffenden Verhaftungsbefehl selbst beauftragt zu werden.“</p> </div> </div> <div n="1"> <head>Neueste Nachrichten.</head> <div xml:id="ar041b_011" type="jArticle"> <head>Berlin, 8. Juli.</head> <p>Mit Bestimmtheit wird versichert, daß die Bank heute die Auswechselung der Darlehns-Kassen-Scheine verweigert habe.</p> <bibl>(D. Z.)</bibl> </div> </div> <div type="jReadersLetters" n="1"> <div xml:id="ar041b_012" type="jArticle"> <head>Verhandlungen des Gemeindcrathes zu Köln.</head> <p>Sitzung vom 7. Juli 1848, Abends 6 Uhr.</p> <p>Die Ueberlassung des Saales Gürzenich an den Vorstand der demokratischen Gesellschaft, zu einer, am Sonntag den 9. d. M., Nachmittags 3 Uhr, abzuhaltenden Volksversammlung, behufs Berathung einer Adresse an die Vereinbarungs-Versammlung in Berlin, ward genehmigt. ‒ Die Authorisation zur gerichtlichen Klage, wegen Besitzstörung an einem, zum Bischofswege gehörigen Radialwege vor dem Hahnenthore durch einen anschießenden Grundeigenthümer, ward ertheilt. ‒ Die Angelegenheit wegen Eröffnung des Filzengrabenthores und wegen Erwerbung der Malzmühle, wurde an die ständige, gemeinderöthliche Kommission für städtische Bauten, Wege u. s. w. zur Prüfung und Berichterstattung verwiesen. ‒ Außer der bereits früher beschlossenen Umpflasterung der Bobstraße und des Ursulaklosters, so wie der Makadamisirung der Siebenburgenstraße, Ulrichsgasse, Burgmauer und Schafenstraße, wurde die Neupflasterung der Cäcilienstraße, Krebsgasse Weierstraße und Sternengasse genehmigt, der letztern nach Beseitigung des alten Kreuzgangs und einer vorspringenden Mauer ‒ Ein Vorschlag zur Wiederbelebung der Bauthätigkeit, ward an die ständige Commission für öffentliche Bauten u. s. w. zur Prüfung und Berichterstattung, verwiesen.</p> </div> <div xml:id="ar041b_013" type="jArticle"> <head>Statut.</head> <p>Es bildet sich eine Gesellschaft, bestehend aus sämmtlichen Färbermeistern von Elberfeld, Barmen etc. unter dem Namen:</p> <p>„Gesellschaft der Färbermeister des Wupperthals.“</p> <p>§ 1.</p> <p>Die Gesellschaft hat den Zweck, durch Feststellung einer allgemeinen Farb-Preis-Liste aus sich die Feindseligkeiten, hervorgerufen durch das nutzlose Herunterdrücken des Farblohns, zu verbannen, und ferner hiedurch ein reelles Bestehen, sowohl der Mitglieder der Gesellschaft, <hi rendition="#g">als auch ihrer Arbeiter,</hi> zu erzielen.</p> <p>§ 2.</p> <p>Alle Färbermeister sind gehalten sich der Gesellschaft anzuschließen und ihren Beitrag von jährlich zwei Thalern in 1/2jährlichen Raten von je einem Thaler pränumerando zu zahlen.</p> <p>§ 3.</p> <p>Zur Besorgung und Wahrnehmung sämmtlicher Interessen der Gesellschaft ist ein Präsident des Ganzen; ‒ für die Elberfelder Mitglieder ein Präsident, wählbar aus ihrer Mitte, und für die Barmer Mitglieder ebenfalls ein Präsident, wählbar aus ihrer Mitte durch einfache Majorität der Stimmen der Anwesenden, ernannt. Beide letzteren haben gleichzeitig die Funktionen als Kassirer. Für die Farbbranchen sind Deputirte bestimmt, und zwar:</p> <table> <row> <cell rows="2" cols="1">a)</cell> <cell rows="1" cols="1">für</cell> <cell rows="1" cols="1">Seide:</cell> <cell rows="1" cols="1">2</cell> <cell rows="1" cols="1">Deputirte</cell> <cell rows="1" cols="1">und</cell> <cell rows="1" cols="1">1</cell> <cell rows="1" cols="1">Stellvertreter</cell> <cell rows="1" cols="1">aus</cell> <cell rows="1" cols="1">Elberfeld,</cell> </row> <row> <cell rows="1" cols="1">für</cell> <cell rows="1" cols="1">Seide:</cell> <cell rows="1" cols="1">2 </cell> <cell rows="1" cols="1">Deputirte</cell> <cell rows="1" cols="1">und</cell> <cell rows="1" cols="1">1</cell> <cell rows="1" cols="1">Stellvertreter</cell> <cell rows="1" cols="1">aus</cell> <cell rows="1" cols="1">Barmen,</cell> </row> <row> <cell rows="2" cols="1">b)</cell> <cell rows="1" cols="1">für</cell> <cell rows="1" cols="1">Wolle:</cell> <cell rows="1" cols="1">2</cell> <cell rows="1" cols="1">Deputirte</cell> <cell rows="1" cols="1">und</cell> <cell rows="1" cols="1">1</cell> <cell rows="1" cols="1">Stellvertreter</cell> <cell rows="1" cols="1">aus </cell> <cell rows="1" cols="1">Elberfeld,</cell> </row> <row> <cell rows="1" cols="1">für</cell> <cell rows="1" cols="1">Wolle:</cell> <cell rows="1" cols="1">2</cell> <cell rows="1" cols="1">Deputirte</cell> <cell rows="1" cols="1">und</cell> <cell rows="1" cols="1">1</cell> <cell rows="1" cols="1">Stellvertreter</cell> <cell rows="1" cols="1">aus</cell> <cell rows="1" cols="1">Barmen,</cell> </row> <row> <cell rows="2" cols="1">c)</cell> <cell rows="1" cols="1">für</cell> <cell rows="1" cols="1">Kattun</cell> <cell rows="1" cols="1">2</cell> <cell rows="1" cols="1">Deputirte</cell> <cell rows="1" cols="1">und</cell> <cell rows="1" cols="1">1</cell> <cell rows="1" cols="1">Stellvertreter</cell> <cell rows="1" cols="1">aus</cell> <cell rows="1" cols="1">Elberfeld,</cell> </row> <row> <cell rows="1" cols="1">für</cell> <cell rows="1" cols="1">Kattun</cell> <cell rows="1" cols="1">2</cell> <cell rows="1" cols="1">Deputirte</cell> <cell rows="1" cols="1">und</cell> <cell rows="1" cols="1">1</cell> <cell rows="1" cols="1">Stellvertreter</cell> <cell rows="1" cols="1">aus</cell> <cell rows="1" cols="1">Barmen,</cell> </row> </table> <p>welche in Verbindung mit den drei oben erwähnten den Vorstand bilden.</p> <p>§ 4.</p> <p>Die Hälfte des Vorstandes tritt jährlich am1. Juli und zwar zuerst durchs Loos, später nach der Anciennetät, aus; ‒ die Austretenden sind wieder wählbar.</p> <p>§ 5.</p> <p>Für die Gesellschaft besteht eine Lade zur Aufbewahrung der Scripturen, Effekten, Gelder etc. ‒ Diese Lade muß mit drei verschiedenen Schlössern versehen sein, wovon ein Jeder der drei Präsidenten einen Schlüssel bekommt.</p> <p>Ist die Kasse bis auf die Summe von 50 Thlr angewachsen, so wird letztere der Elberfelder oder Barmer Sparkasse durch den Präsidenten übergeben, und hat derselbe für Aufbewahrung des qu Quittungsbuches, in der Lade, zu sorgen.</p> <p>Beschlüsse über die Verwendung von Geldern zu nothweodigen Anschaffungen bis zur Höhe von Zehn Thalern werden den anwesenden Mitgliedern des Vorstands anheimgegeben. Ueber zehn Thaler, und überhaupt über Verwendung des Fonds können nur Generalbeschlüsse stattbefinden, wobei die anwesenden Mitglieder durch einfache Majorität bestimmen; bei Gleichheit der Stimmen gibt der Präsident den Ausschlag.</p> <p>§ 6.</p> <p>Bei vorkommender Uebertretung der festgesetzten Preise, durch billigeres Arbeiten, ist der Angeklagte verpflichtet, seine hierauf bezughabenden Bücher im Versammlungslokale dem Vorstande vorzulegen, um daraus das „Schuldig“ oder „Nichtschuldig“ zu ermitteln.</p> <p>§ 7.</p> <p>Sollten solche Fälle, welches wohl nicht anzunehmen ist, dennoch vorkommen, so ist der Angeklagte verpflichtet, 25 Thlr. als Contraventions-Strafe an die Gesellschaftskasse zu entrichten.</p> <p>§ 8.</p> <p>Jeder, welcher sich als Meister etabliren will, muß vorher dieser Gesellschaft beigetreten sein; hierzu ist sein Lehrbrief von drei Jaheen, und ein Qualifikations-Zeugniß seines letzten Meisters, der ebenfalls der Gesellschaft angehören muß, erforderlich, und müssen dem Vorstande schriftlich eingereicht werden ‒ Entrée ist mit zwei Thaler zu erlegen.</p> <p>§. 9.</p> <p>Alle Meister sind verpflichtet, nur solche Lehrlinge anzunehmen, welche den gewöhnlichen Elementar-Unterricht genossen. ‒ Der Lehrbrief, drei Jahre lautend, wird von einem der drei Präsidenten beglaubigt.</p> <p>§. 10.</p> <p>Die Mitglieder haben sich vereinbart, demjenigen Farbstoffenhändler nichts mehr abzukaufen, welcher dem Färber, der nicht zur Gesellschaft gehört, Farbstoffe überläßt.</p> <p>§. 11.</p> <p>Von den Theilhabern der Gesellschaft wird kein Geselle oder Lehrling von einem anderen, nicht zur Gesellschaft gehörigen Meister in Arbeit genommen; wenn dieses indeß geschieht, so tritt ebenfalls die vorerwähnte Kontraventionsstrafe von 25 Thlr ein.</p> <p>§. 12.</p> <p>Die in §§. 6 bis 11 angeführten Bedingungen unterliegen, zur Aufrechthaltung derselben, einem Ehrengerichte. Dieses besteht, bis auf weitere General-Beschlußnahme aus den jedesmaligen, anwesenden Vorstands-Mitgliedern, und fügen sich die, zur Gesellschaft Gehörigen dem Urtheile derselben auf Ehrenwort und Unterschrift hiermit ausdrücklich.</p> <p>§. 13.</p> <p>Die Gesellschaft erachtet es angemessen, bei dem Ehrengerichte einige Herren Fabrikanten thätig zu sehen und Veranlassung zu nehmen, diese ihre Beschlüsse dem Rheinisch-Westphälischen Gewerbe-Verein zu überreichen, um diejenige Fabrikanten zu gewinnen, welche dem Ehrengerichte beizutreten sich veranlaßt finden werden.</p> </div> <div xml:id="ar041b_014" type="jArticle"> <head>Heuler.</head> <p>In Barmen erschien ein Zugführer der dortigen Bürgerwehr mit der deutschen Kokarde ohne das preussische Abzeichen und wurde deshalb von einem Kollegen, preuß. Landwehr-Lieutenant, scharf getadelt. Die Opposition des Angegriffenen gab letzterm Anlaß, aus dieser Lappalie eine Kompagnie-Frage zu machen: entweder du, oder ich nehme meinen Abschied, eröffnete er der Kompagnie und die Kompagnie entschied gegen den nur einfach dekorirten National-Sünder. ‒</p> <p>Für die Elberfelder Schützengilde, eine Abtheilung der Bürgerwehr dieser Stadt, kam eine Fahne zur Berathung. Man entschied sich für den deutschen Adler im rothen Felde; die Heuler wurden aber bald inne, daß unentfaltet die Fahne der république rouge ähnele, entflammten in der Person eines der milchbärtigsten unserer Bourgeois zu einem feierlichen Proteste gegen die Farbe des Terrorismus Doch wird die Fahne so ausgeführt, aber extra mit Goldfranzen besetzt, die man zweifelohne so dick bestellen wird, daß alle Meinungen hierin ihre Ausgleichung finden. ‒ Riotte, bisheriger Special-Direktor der Bergisch Märkischen Bahn, ist wegen seiner Thätigkeit im politischen Klub (nicht konstitutionellen) zu Elberfeld auf Veranlassung eines leider zu einflußreichen Mannes von seinem Posten, verbunden mit einem Gehalt von praeter propter, Thlr. 1500 entfernt worden. Noble Rache unseres Patent-Landtags-Deputirten!</p> </div> </div> <div n="1"> <head>Amtliche Nachrichten.</head> <div xml:id="ar041b_015" type="jArticle"> <p>In Gemäßheit der §§. 97 und 98 der Bankordnung vom 5. Oktober 1846 bringe ich hierdurch zur öffentlichen Kenntniß, daß mit Zustimmung des Central-Ausschusses der Bank die Zahlung einer Dividende von</p> <p>17 Rthlr. 15 Sgr.</p> <p>für den Dividenden-Schein Nr. 3 der Bank-Antheils-Scheine beschlossen ist, und daß die Zahlung dieser Dividende bei der Haupt-Bank hierselbst, bei den Provinzial-Comptoiren zu Breslau, Köln, Danzig, Königsberg, Magdeburg, Münster, Stettin, so wie bei den Kommanditen zu Elberfeld, Elbing, Memel, Posen und Stolpe, sofort erfolgt.</p> <p>Berlin, den 8. Juli 1848.</p> <p>Der Chef der preußischen Bank.</p> <p>Vermöge Allerhöchsten Auftrages</p> <p>(gez. v. <hi rendition="#g">Lamprecht.</hi> </p> </div> <div xml:id="ar041b_016" type="jArticle"> <p>Das Porto für die Ueberfracht an Passagier-Gepäck von Postreisenden, welches bisher per Meile für je 5 Pfund betrug</p> <p rendition="#et">bei Effekten bis incl. 100 Pfund 2 Spfennig,<lb/> für das Mehrgewicht 3 Spfennig,</p> <p>wird vom 1. August d. J. ab, durchweg, und ohne Unterschied des Gewichtes, auf 2 Spfennige per Meile für je 5 Pfund festgestellt. Alle übrigen das Passagier-Gepäck betreffenden Bestimmungen bleiben unverändert in Kraft.</p> <p>Berlin, den 6. Juli 1848.</p> <p> <hi rendition="#g">General-Post-Amt.</hi> </p> </div> <div xml:id="ar041b_017" type="jArticle"> <p>Dem Justizrath Evelt zu Düsseldorf ist unter dem 30. Juni 1848 ein Patent</p> <p rendition="#et">auf ein atmosphärisches Eisenbahn-System, insoweit dasselbe nach der vorgelegten Zeichnung und Beschreibung für neu und eigenthümlich erachtet worden ist, und ohne Jemand in Anwendung bekannter Theile desselben zu beschränken,</p> <p>auf acht Jahre von jenem Tage an gerechnet, und für den Umfang des preußischen Staats ertheilt worden.</p> </div> </div> <div type="imprint"> <p>Der Gerant, <hi rendition="#g">Korff.</hi><lb/> Druck von W. <hi rendition="#g">Clouth,</hi> St. Agatha Nro. 12.</p> </div> </body> </text> </TEI> [0206/0002]
ger der Thiers'schen Propositionen in der Kammer zu sein. Aber wenn der Lastträger Remilly nicht durchdrang, so war der Erfolg des Herrn Thiers um so viel zuverläßiger.
Herr Thiers also ist der Chef der Reaktion, und die Reaktion ist siegreich. Wenn man auch nicht mehr von Regence spricht, so sperrt man doch alle Thüren der Republik ab, und setzte sich ihrer weitern Fortbildung entgegen.
Auf die Versammlung der Repräsentanten darf man nicht zählen; denn der Augenblick ist nahe, wo man alle Diskussionen unterdrücken wird, um schneller zum Ziele zu eilen. „Die Repräsentanten, sagt das Journal des Debats, thun weislich daran, sich mit der öffentlichen Gewalt zu berathschlagen und zu verständigen, und ihr nur dann öffentlich entgegenzutreten, wenn sie nicht zu einem patriotischen und freundschaftlichen Verständnisse gelangen können.“
Paris, 8. Juli. Paris war seit dem 24. Februar ohne Gemeinderath. Es stand so zu sagen unter dem Scepter Marrast's. Cavaignac macht auch dieser Konkurrenz ein Ende, indem er im heutigen Moniteur einen Befehl erläßt, der die sofortige Bildung eines provisorischen Gemeinderathes verordnet. Derselbe besteht aus 35 Gliedern, die größtentheils dem alten Gemeinderathe und den bedeutendsten Notabilitäten der Stadt angehören. Viele Leute sehen in dieser Verordnung den ersten Schritt zum Sturze Marrast's.
‒ Tourret, der neue Ackerbau- und Handelsminister, hat ein Rundschreiben an alle Präfekten erlassen, worin es bezüglich der Arbeiter heißt: „Die Anziehungskraft bekämpfen, welche die Städte auf das platte Land üben, dem unüberlegten Drange ein Ziel setzen, welche dem Ackerbau jene Hände entzieht, deren Ueberfluß in den fabrik- und manufakturreichen Städten leicht zu Finanzkrisen und blutigen Zusammenstößen führt; jedem Arbeitszweige nur diejenige Arbeitermenge zuwenden, deren er bedarf, um sich und dem Wohle der Arbeiter zu genügen: Das ist das Ziel, dem mein Departement nachstrebt und zu dem auch Sie beizutragen berufen sind u. s. w.
‒ Der Seidenertrag während des Monats Juni betrug in Lyon laut der diesfälligen offiziellen Bulletins über Seidenbau 95,565 Kilogramme im Ganzen.
‒ Ueber das Gefecht in den Steinbrüchen und Weingärten von Montmartre sind die Angaben verschieden. Die Debats geben die Zahl der Verwundeten auf 24 an. Die Union legt dagegen den einzelnen Schüssen gar keine Wichtigkeit bei. Offizielle Berichte fehlen.
‒ Lamartine liegt seit einigen Tagen auf dem Krankenbett.
‒ Drouin de Lhuys wird als Minister des Auswärtigen genannt, da General Bedeau sich immer noch weigert, dieses Portefeuille anzunehmen.
‒ Cavaignac hat gestern der Nationalversammlung angezeigt, daß er bereits eine Truppenmacht von 50,000 Mann um Paris zusammengezogen habe. Die Hauptpunkte derselben seien Auxerre, Tonnerre, Avallon, Semur, Sens u. s. w. Auf den ersten Wink könnten sie den 200,000 Mann der Bürgerwehr von Paris nebst Weichbild zu Hülfe eilen.
‒ Die Theater, d. h. die subventionirten, werden Montags ihre Vorstellungen wieder beginnen.
‒ Im Laufe der gestrigen Nationalversammlung äußerte Cavaignac: daß er ihr nächstens die zur Befestigung der französischen Küsten nöthigen Kredite abverlangen werde.
‒ Andryane, der Leidensgefährte Silvio Pellico's und Verfasser der Memoiren des Spielbergs, befindet sich unter den Opfern der Junirevolution.
‒ Die Bank hat endlich 100,000 Fr. für die Blessirten der Junirevolution unterzeichnet.
‒ Proudhon macht in seinem Blatte den erbaulichen Vorschlag, allen Haus-, Grund-, Hypotheken- und Staatsfonds-Besitzern, vom 15. Juli 1848 bis 15. Juli 1851, also während drei Jahren, ein Drittel ihrer Forderungen abzuzwacken und mit den hierdurch gewonnenen Milliarden den öffentlichen Kredit herzustellen. O Luftschlösser!
‒ Auszug aus der gestrigen Nationalversammlung. Delongrais, eines der Glieder des Finanzausschusses: ‚Alle Diejenigen, welche dem Kurslaufe der letzten Zeit folgten, werden bemerkt haben, daß die 3 proz. in demselben Maßstabe als die 5proz. in die Höhe stiegen. Das kam daher, daß die Börsenwelt sagte: man will die Schatzbons in 3 proz. Rente (und nicht in 5proz.) zum Tageskurse verwandeln (consolidiren). Wir wären also große Thoren, wenn wir den Kurs, den man zu 48 bis 52 angeschlagen hat, nicht so niedrig als möglich zu erhalten strebten. Wohlgemerkt, die 3 proz. Rente dient ausschließlich zum Börsenspiele.
Die Börsenspieler sind aber auch gleichzeitig die Inhaber der Schatzbons, mithin würden wir eine Ungerechtigkeit begehen, wenn wir diesen Plänen nicht durch einen möglichst hohen Kurs begegneten.“
Diese Rede trug viel dazu bei, daß Goudchaux, der höchstens 52 zugeben wollte, sich mit 55 begnügte.
[#]‒ Nationalversammlung. Keine öffentliche Sitzung wegen Saalreparatur.
In dem Bureaux wurde ausschließlich der neue Verfassungsentwurf geprüft und einige Blicke in das Unterrichtsgesetz und die neue Progressivsteuer geworfen.
‒ Die Gazette des Tribunaux giebt folgende Details über die Verhaftung des Eskadronschefs Konstantin, der als beigeordneter Rapporteur mit im Kriegsrathe zur Untersuchung der Juniereignisse saß.
„Der Kommandant Konstantin, der in der Straße Saint Antoine, nahe bei der Kirche Saint Marie und dem Platze der Bastille wohnt, soll am 24. und 25. Juni mitten unter den Insurgenten gesehen worden sein, wie er als Ouvrier mit einer Bluse und einer Mütze verkleidet, dieselben zum Kampfe aufmunterte und selbst mitkämpfte. Mehrere Beschuldigten aus dem Faubourg Saint Antoine sollen dieses Geständniß abgelegt haben.
„Man versichert ferner, daß dieser Offizier, der früher am Ministerium attachirt war, sich schmählicher Aeußerungen gegen den erlauchten General Cavaignac habe zu Schulden kommen lassen. Die Kommission hat auf den Grund dieser Erklärungen die Verhaftung des Kommandanten zu verordnen für gut erachtet, und Konstantin ist also angeklagt, Einer der Urheber, Anst fter oder Aufwiegler zu sein, welche die Insurgenten vorbereitet oder aufgemuntert haben, die Waffen gegen ihre Mitbürger und gegen die aus der Volkssouveränität hervorgegangene Regierung zu ergreifen.
Der Kommandant Konstantin, der nach der Februarrevolution vom Kriegsminister Subervie zu seinem Kabinetschef ernannt worden, hatte sich als Kandidat zur Nationalversammlung im Seinedepartement gestellt. Als Nachbar des Faubourg Saint Antoine war er den Bewohnern dieses Quartiers sehr bekannt; er besuchte die Klubs, wo sein demokratisches Glaubensbe enntniß häufig zur Sprache kam.
„Auf Befehl der Untersuchungskommission sind alle Aktenstücke in Betreff der Individuen, gegen welche der Kommandant Constantin die Instruktion eingeleitet und überwacht hatte, der Nationalversammlung überbracht worden.
„Ein sonderbarer Umstand fand übrigens bei der Verhaftung Statt. Constantin, als Mitglied der Untersuchungskommission, war nahe daran mit der Vollstreckung des ihn betreffenden Verhaftungsbefehl selbst beauftragt zu werden.“
Neueste Nachrichten. Berlin, 8. Juli. Mit Bestimmtheit wird versichert, daß die Bank heute die Auswechselung der Darlehns-Kassen-Scheine verweigert habe.
(D. Z.) Verhandlungen des Gemeindcrathes zu Köln. Sitzung vom 7. Juli 1848, Abends 6 Uhr.
Die Ueberlassung des Saales Gürzenich an den Vorstand der demokratischen Gesellschaft, zu einer, am Sonntag den 9. d. M., Nachmittags 3 Uhr, abzuhaltenden Volksversammlung, behufs Berathung einer Adresse an die Vereinbarungs-Versammlung in Berlin, ward genehmigt. ‒ Die Authorisation zur gerichtlichen Klage, wegen Besitzstörung an einem, zum Bischofswege gehörigen Radialwege vor dem Hahnenthore durch einen anschießenden Grundeigenthümer, ward ertheilt. ‒ Die Angelegenheit wegen Eröffnung des Filzengrabenthores und wegen Erwerbung der Malzmühle, wurde an die ständige, gemeinderöthliche Kommission für städtische Bauten, Wege u. s. w. zur Prüfung und Berichterstattung verwiesen. ‒ Außer der bereits früher beschlossenen Umpflasterung der Bobstraße und des Ursulaklosters, so wie der Makadamisirung der Siebenburgenstraße, Ulrichsgasse, Burgmauer und Schafenstraße, wurde die Neupflasterung der Cäcilienstraße, Krebsgasse Weierstraße und Sternengasse genehmigt, der letztern nach Beseitigung des alten Kreuzgangs und einer vorspringenden Mauer ‒ Ein Vorschlag zur Wiederbelebung der Bauthätigkeit, ward an die ständige Commission für öffentliche Bauten u. s. w. zur Prüfung und Berichterstattung, verwiesen.
Statut. Es bildet sich eine Gesellschaft, bestehend aus sämmtlichen Färbermeistern von Elberfeld, Barmen etc. unter dem Namen:
„Gesellschaft der Färbermeister des Wupperthals.“
§ 1.
Die Gesellschaft hat den Zweck, durch Feststellung einer allgemeinen Farb-Preis-Liste aus sich die Feindseligkeiten, hervorgerufen durch das nutzlose Herunterdrücken des Farblohns, zu verbannen, und ferner hiedurch ein reelles Bestehen, sowohl der Mitglieder der Gesellschaft, als auch ihrer Arbeiter, zu erzielen.
§ 2.
Alle Färbermeister sind gehalten sich der Gesellschaft anzuschließen und ihren Beitrag von jährlich zwei Thalern in 1/2jährlichen Raten von je einem Thaler pränumerando zu zahlen.
§ 3.
Zur Besorgung und Wahrnehmung sämmtlicher Interessen der Gesellschaft ist ein Präsident des Ganzen; ‒ für die Elberfelder Mitglieder ein Präsident, wählbar aus ihrer Mitte, und für die Barmer Mitglieder ebenfalls ein Präsident, wählbar aus ihrer Mitte durch einfache Majorität der Stimmen der Anwesenden, ernannt. Beide letzteren haben gleichzeitig die Funktionen als Kassirer. Für die Farbbranchen sind Deputirte bestimmt, und zwar:
a) für Seide: 2 Deputirte und 1 Stellvertreter aus Elberfeld,
für Seide: 2 Deputirte und 1 Stellvertreter aus Barmen,
b) für Wolle: 2 Deputirte und 1 Stellvertreter aus Elberfeld,
für Wolle: 2 Deputirte und 1 Stellvertreter aus Barmen,
c) für Kattun 2 Deputirte und 1 Stellvertreter aus Elberfeld,
für Kattun 2 Deputirte und 1 Stellvertreter aus Barmen,
welche in Verbindung mit den drei oben erwähnten den Vorstand bilden.
§ 4.
Die Hälfte des Vorstandes tritt jährlich am1. Juli und zwar zuerst durchs Loos, später nach der Anciennetät, aus; ‒ die Austretenden sind wieder wählbar.
§ 5.
Für die Gesellschaft besteht eine Lade zur Aufbewahrung der Scripturen, Effekten, Gelder etc. ‒ Diese Lade muß mit drei verschiedenen Schlössern versehen sein, wovon ein Jeder der drei Präsidenten einen Schlüssel bekommt.
Ist die Kasse bis auf die Summe von 50 Thlr angewachsen, so wird letztere der Elberfelder oder Barmer Sparkasse durch den Präsidenten übergeben, und hat derselbe für Aufbewahrung des qu Quittungsbuches, in der Lade, zu sorgen.
Beschlüsse über die Verwendung von Geldern zu nothweodigen Anschaffungen bis zur Höhe von Zehn Thalern werden den anwesenden Mitgliedern des Vorstands anheimgegeben. Ueber zehn Thaler, und überhaupt über Verwendung des Fonds können nur Generalbeschlüsse stattbefinden, wobei die anwesenden Mitglieder durch einfache Majorität bestimmen; bei Gleichheit der Stimmen gibt der Präsident den Ausschlag.
§ 6.
Bei vorkommender Uebertretung der festgesetzten Preise, durch billigeres Arbeiten, ist der Angeklagte verpflichtet, seine hierauf bezughabenden Bücher im Versammlungslokale dem Vorstande vorzulegen, um daraus das „Schuldig“ oder „Nichtschuldig“ zu ermitteln.
§ 7.
Sollten solche Fälle, welches wohl nicht anzunehmen ist, dennoch vorkommen, so ist der Angeklagte verpflichtet, 25 Thlr. als Contraventions-Strafe an die Gesellschaftskasse zu entrichten.
§ 8.
Jeder, welcher sich als Meister etabliren will, muß vorher dieser Gesellschaft beigetreten sein; hierzu ist sein Lehrbrief von drei Jaheen, und ein Qualifikations-Zeugniß seines letzten Meisters, der ebenfalls der Gesellschaft angehören muß, erforderlich, und müssen dem Vorstande schriftlich eingereicht werden ‒ Entrée ist mit zwei Thaler zu erlegen.
§. 9.
Alle Meister sind verpflichtet, nur solche Lehrlinge anzunehmen, welche den gewöhnlichen Elementar-Unterricht genossen. ‒ Der Lehrbrief, drei Jahre lautend, wird von einem der drei Präsidenten beglaubigt.
§. 10.
Die Mitglieder haben sich vereinbart, demjenigen Farbstoffenhändler nichts mehr abzukaufen, welcher dem Färber, der nicht zur Gesellschaft gehört, Farbstoffe überläßt.
§. 11.
Von den Theilhabern der Gesellschaft wird kein Geselle oder Lehrling von einem anderen, nicht zur Gesellschaft gehörigen Meister in Arbeit genommen; wenn dieses indeß geschieht, so tritt ebenfalls die vorerwähnte Kontraventionsstrafe von 25 Thlr ein.
§. 12.
Die in §§. 6 bis 11 angeführten Bedingungen unterliegen, zur Aufrechthaltung derselben, einem Ehrengerichte. Dieses besteht, bis auf weitere General-Beschlußnahme aus den jedesmaligen, anwesenden Vorstands-Mitgliedern, und fügen sich die, zur Gesellschaft Gehörigen dem Urtheile derselben auf Ehrenwort und Unterschrift hiermit ausdrücklich.
§. 13.
Die Gesellschaft erachtet es angemessen, bei dem Ehrengerichte einige Herren Fabrikanten thätig zu sehen und Veranlassung zu nehmen, diese ihre Beschlüsse dem Rheinisch-Westphälischen Gewerbe-Verein zu überreichen, um diejenige Fabrikanten zu gewinnen, welche dem Ehrengerichte beizutreten sich veranlaßt finden werden.
Heuler. In Barmen erschien ein Zugführer der dortigen Bürgerwehr mit der deutschen Kokarde ohne das preussische Abzeichen und wurde deshalb von einem Kollegen, preuß. Landwehr-Lieutenant, scharf getadelt. Die Opposition des Angegriffenen gab letzterm Anlaß, aus dieser Lappalie eine Kompagnie-Frage zu machen: entweder du, oder ich nehme meinen Abschied, eröffnete er der Kompagnie und die Kompagnie entschied gegen den nur einfach dekorirten National-Sünder. ‒
Für die Elberfelder Schützengilde, eine Abtheilung der Bürgerwehr dieser Stadt, kam eine Fahne zur Berathung. Man entschied sich für den deutschen Adler im rothen Felde; die Heuler wurden aber bald inne, daß unentfaltet die Fahne der république rouge ähnele, entflammten in der Person eines der milchbärtigsten unserer Bourgeois zu einem feierlichen Proteste gegen die Farbe des Terrorismus Doch wird die Fahne so ausgeführt, aber extra mit Goldfranzen besetzt, die man zweifelohne so dick bestellen wird, daß alle Meinungen hierin ihre Ausgleichung finden. ‒ Riotte, bisheriger Special-Direktor der Bergisch Märkischen Bahn, ist wegen seiner Thätigkeit im politischen Klub (nicht konstitutionellen) zu Elberfeld auf Veranlassung eines leider zu einflußreichen Mannes von seinem Posten, verbunden mit einem Gehalt von praeter propter, Thlr. 1500 entfernt worden. Noble Rache unseres Patent-Landtags-Deputirten!
Amtliche Nachrichten. In Gemäßheit der §§. 97 und 98 der Bankordnung vom 5. Oktober 1846 bringe ich hierdurch zur öffentlichen Kenntniß, daß mit Zustimmung des Central-Ausschusses der Bank die Zahlung einer Dividende von
17 Rthlr. 15 Sgr.
für den Dividenden-Schein Nr. 3 der Bank-Antheils-Scheine beschlossen ist, und daß die Zahlung dieser Dividende bei der Haupt-Bank hierselbst, bei den Provinzial-Comptoiren zu Breslau, Köln, Danzig, Königsberg, Magdeburg, Münster, Stettin, so wie bei den Kommanditen zu Elberfeld, Elbing, Memel, Posen und Stolpe, sofort erfolgt.
Berlin, den 8. Juli 1848.
Der Chef der preußischen Bank.
Vermöge Allerhöchsten Auftrages
(gez. v. Lamprecht.
Das Porto für die Ueberfracht an Passagier-Gepäck von Postreisenden, welches bisher per Meile für je 5 Pfund betrug
bei Effekten bis incl. 100 Pfund 2 Spfennig,
für das Mehrgewicht 3 Spfennig,
wird vom 1. August d. J. ab, durchweg, und ohne Unterschied des Gewichtes, auf 2 Spfennige per Meile für je 5 Pfund festgestellt. Alle übrigen das Passagier-Gepäck betreffenden Bestimmungen bleiben unverändert in Kraft.
Berlin, den 6. Juli 1848.
General-Post-Amt.
Dem Justizrath Evelt zu Düsseldorf ist unter dem 30. Juni 1848 ein Patent
auf ein atmosphärisches Eisenbahn-System, insoweit dasselbe nach der vorgelegten Zeichnung und Beschreibung für neu und eigenthümlich erachtet worden ist, und ohne Jemand in Anwendung bekannter Theile desselben zu beschränken,
auf acht Jahre von jenem Tage an gerechnet, und für den Umfang des preußischen Staats ertheilt worden.
Der Gerant, Korff.
Druck von W. Clouth, St. Agatha Nro. 12.
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(2017-03-20T13:08:10Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Jürgen Herres: Konvertierung TUSTEP nach XML
(2017-03-20T13:08:10Z)
Maria Ermakova, Benjamin Fiechter, Susanne Haaf, Frank Wiegand: Konvertierung XML nach DTA-Basisformat
(2017-03-20T13:08:10Z)
Weitere Informationen:Die angegebenen Seitenzahlen beziehen sich auf die Ausgabe: Neue Rheinische Zeitung. Organ der Demokratie. Bd. 1 (Nummer 1 bis Nummer 183) Köln, 1. Juni 1848 bis 31. Dezember 1848. Glashütten im Taunus, Verlag Detlev Auvermann KG 1973.
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