Neue Rheinische Zeitung. Nr. 16. Köln, 16. Juni 1848.Neue Rheinische Zeitung. Organ der Demokratie. No. 16. Köln, Freitag 16. Juni 1848Die "Neue Rheinische Zeitung" erscheint vom 1. Juni an täglich. Bestellungen für das nächste Quartal, Juli bis September, wolle man baldigst machen. Alle Postämter Deutschlands nehmen Bestellungen an. Abonnementspreis in Köln vierteljährlich 1 Thlr. 15 Sgr. , in allen übrigen Orten Preußens 2 Thlr. 3 Sgr. 9 Pf. Außerhalb Preußens mit Zuschlag des fremden Zeitungsportos. Inserate: die vierspaltige Petitzeile oder deren Raum 1 Sgr. 6 Pf. Uebersicht. Deutschland. Köln (Vereinbarungsdebatten über die Märzrevolution. Fortsetzung). Berlin (Programm der Abgeordneten des linken Centrums. Sicherer Sturz des Ministeriums Camphausen. - Lage des Ministeriums. - Verbot des Zusammentretens in den Straßen. Der Prinz von Preußen und die Exminister. - Adressen an die Berliner als Antwort auf das Kösliner Manifest. - Adresse aus Ratibor. Posen (das Martialgesetz). Frankfurt (Beschluß der Nationalversammlung über die deutsche Kriegsmarine). Ulm (Eisenbahnbau). Wien ([#]Adelslage). Triest (Angriff der italienischen Flotte). Belgien. Brüssel (Niederlage der Alliance). Italien. (Friedensverhandlungen zwischen Sardinien und Oestreich). Frankreich. Paris (Louis Napoleon zugelassen. - Die neuen Journale. - Im Hofe der Tuilerien aufgefundene Briefe. - Das Volk vor dem Palais Bourbon. - Der Konstitutionsentwurf. - Sitzung der Nationalversammlung vom 12. Juni. - Sitzung der National-Versammlung vom 13. Juni. Siehe Beilage). Vermischtes. Großbrittanien. London (die Chartistenangelegenheit. - Verbot der Waffensendung nach Deutschland. - Abnahme der Ausfuhr. - Wachsen der Reformbewegung. - Englische Theatercensur. Handelsnachrichten. Amtliche Nachrichten. Des Königs Majestät haben der Stadt Breslau die Errichtung einer städtischen Bank zu gestatten und das durch die Gesetz-Sammlung zur Publikation gelangende Statut dieser Bank unterm 10. d. Mts. zu bestätigen geruht. Berlin, 13. Juni 1848. Der Staats-Kasse ist bisher aus der Anwendung des Pensions-Regulativs vom 30. April 1825 eine sehr bedeutende Ausgabe erwachsen. Zwar ist für die Pensionszahlungen durch Einziehung der Pensions-Beträge ein erheblicher Zuschuß gewonnen, dadurch aber noch nicht der fünfte Theil des Bedürfnisses an Pensionen gedeckt worden. Einen erheblichen Antheil an der Größe der Pensions-Ausgaben hat das bisher beobachtete Verfahren, wonach die vollen Dienst-Einnahmen der höheren Beamten als pensionsberechtigendes Gehalt angesehen worden, während es eine Thatsache ist, daß solche Beamte zu vielfachen Ausgaben genöthigt sind, welche nur der dienstlichen Stellung wegen gemacht werden müssen. Der zur Befriedigung solcher Ansprüche gewährte Theil des Dienst-Einkommens wird zu demjenigen Einkommen, von welchem der Beamte beim Ausscheiden aus dem Dienste zu pensioniren ist, nicht zu rechnen sein. Wir sind des Dafürhaltens, daß nur derjenige Theil der bisherigen Gehälter der Pensionsberechnung zum Grunde zu legen ist, welcher des eigentlichen Lebens-Unterhalts wegen nöthig ist und deshalb gegeben wird. Bei künftiger Regulirung der Verhältnisse der Beamten und der Personal-Etats wird dieser Umstand besonders ins Auge gefaßt werden, auch wird das bestehende Pensions-Regulativ, um dasselbe mit jener Regulirung der Besoldungs-Verhältnisse in Uebereinstimmung zu bringen, einer Revision unterworfen werden. Wir süb en uns indessen verpflichtet, die Beseitigung bestehender Mißverhältnisse schon jetzt anzubahnen und der Staats-Kasse durch eine provisorische Maßregel diejenigen Ersparnisse zuzuführen, welche sogleich ausführbar erscheinen. Der eben gedachte Umstand bildet ein solches Mißverhältniß, dessen Abstellung durch Festsetzung eines Maximums des pensionsberechtigenden Einkommens zulässig erscheint, ohne vorläufig eine Abänderung anderer Bestimmungen es Pensions-Regulativs nöthig zu machen. Bisher war nämlich bereits ein Maximum des Pensions-Beitrags und ein Maximum der Pension festgesetzt. Ferner waren diejenigen persönlichen Zulagen, welche Beamte über die bestehenden Normalgehaltssätze hinaus bezogen, bereits pensionsbeitragspflichtig, ohne daß von diesen Gehaltstheilen eine Pension gefordert werden durfte. Es stand daher jetzt schon die Höhe der Pension nicht immer mit dem bezahlten Pensions-Beitrage und dem gehabten Dienst-Einkommen im unbedingten Zusammenhange. Wir halten es daher zulässig daß diese Maßregel erweitert werde. Indem wir daher die wegen Pensionirung der Civil-Beamten und der nicht zum stehenden Heere gehörenden Militär-Beamten bestehenden Vorschriften vorläufig beizubehalten kein Bedenken tragen und deshalb auch ferner von dem nicht pensionsberechtigenden Tbeile des Dienst-Einkommens die Beiträge in grundsätzlicher Art forterheben lassen wollen, glauben wir uns doch der Nothwendigkeit nicht entziehen zu dürfen, das Maximum desjenigen Gehalts, welches im Civildienste mit dem Rechte des künftigen Pensions-Anspruchs bezogen werden kann, auf den Normal-Betrag von 4000 Thlr. anzunehmen und das Mehr-Einkommen, welches gewährt wird, als eine persönliche Zulage des Inhabers der Stelle zu bezeichnen, welche wegen des mit der höheren Dienststellung verbundenen mehreren Aufwandes gewährt wird. Bei Ew. Königl. Majestät tragen wir ehrfurchtsvoll da-rauf an: diesen Grundsatz auf die fortan zu bewilligenden Civil-Pensionen anwenden zu lassen. Einen gleichen Vorschlag wegen der Pensionen für das stehende Heer wird der mitunterzeichnete Kriegs-Minister unverweilt vorlegen. Berlin, den 31. Mai 1848. Das Staats-Ministerium. Camphausen. Graf von Schwerin. von Auerswald. Bornemann. von Arnim. Hansemann. Graf von Kanitz. von Patow. An des Königs Majestät. Im Einverständniß mit dem Antrage des Staatsministeriums vom 31. v M. bestimme Ich hierdurch, daß die wegen Pensionirung der Civil- und der nicht zum stehenden Heere gehörigen Militärbeamten bestehenden Vorschriften vorläufig beibehalten, daß jedoch das Maximum desjenigen Gehalts, welches mit dem Rechte des künftigen Pensions-Anspruchs im Civildienste bezogen werden kann, auf den Normalbetrag von Viertausend Thalern angenommen werde. Sanssouci, den 10. Juni 1848. (gez.) Friedrich Wilhelm. (contrasignirt.) Camphausen. Graf v. Schwerin. v. Auerswald. Bornemann. v. Arnim. Hansemann. Graf v. Kanitz. v. Patow. An das Staatsministerium. Durch die Verordnung vom 28. Juni 1825 (Gesetzsammlung S. 163 ff.) werden die Vergütungen bestimmt, welche den Beamten für ihre Dienstreisen zustehen. Dabei ist von der Voraussetzung ausgegangen, daß die Dienstreisen mit der Post oder gemiethetem Fuhrwerk gemacht werden müssen. Die Voraussetzung trifft bei dem erweiterten Verkehr der Dampfschiffe und Eisenbahnen längst nicht mehr zu, vielmehr wird ein großer Theil der Dienstreisen mit diesen Beförderungsmitteln zurückgelegt. Hierdurch sind die Bestimmungen über die Reisekostensätze mit den jetzt ermäßigten wirklichen Ausgaben in ein Mißverhältniß gerathen, welches mit Rücksicht auf die dadurch im Staatshaushalt zu erzielende Ersparniß der schleunigen Ausgleichung bedarf. Werden aber die Fuhrkosten auf das nothwendigste Maß beschränkt, so kann eine angemessene Erhöhung der Tagegelder auf Dienstreisen nicht versagt werden, da dieselben für die größte Zahl der Beamtenklassen unzureichend sind. Eine durchgreifende Revision der gedachten Verordnung wird sich aber nur erst dann bewirken lassen, wenn die Einrichtung der Behörden und das Verhältniß der Beamten neu geregelt sein werden. Wir beschränken uns deshalb für jetzt darauf, Ew. Königl. Majestät den anliegenden Erlaß wegen Ermäßigung der Fuhrkostensätze und Erhöhung der Diäten vorzulegen. Dieser Erlaß bezieht sich bereits auf diejenigen Militärbeamten, welchen ein bestimmter Militär-Rang nicht beigelegt ist; durch einen Ew. Königl. Majestät weiterhin noch vorzulegenden Befehl beabsichtigt der mitunterzeichnete Kriegsminister die Einrichtung vorzuschlagen, daß nach Maßgabe dieser Bestimmungen auch die Vergütungen bei Reisen der dem stehenden Heere angehörigen Personen geregelt werden. Berlin, den 29. Mai 1848. Das Staatsministerium. Camphausen. Graf v. Schwerin. v. Auerswald. Bornemann. v. Arnim. Hansemann. Graf v. Kanitz. v. Patow. Zur Herbeiführung einer Ersparniß im Staatshaushalte, und da die Verordnung wegen Vergütigung der Diäten und Reisekosten für kommissarische Geschäfte in königlichen Dienstangelegenheiten vom 28. Juni 1825 (Gesetzsamml. S. 163) den veränderten Verhältnissen nicht mehr entspricht, bestimme Ich hierdurch für Civilbeamte und diejenigen Militärbeamten, welchen ein bestimmter Militärrang nicht beigelegt ist, auf den Antrag des Staatsministeriums, was folgt : § 1.1) Bei Dienstreisen, welche auf Eisenbahnen oder auf Dampfschiffen gemacht werden können, sind an Reisekosten, einschließlich des Gepäcktransportes, zu vergüten a) den Beamten der ersten fünf Rangklassen 10 Sgr. - Pf. b) allen Beamten geringern Ranges mit Ausschluß der Unterbeamten 7 Sgr. 6 Pf. c) den Unterbeamten 5 Sgr. - Pf. auf die Meile. 2) Außerdem soll auf Nebenkosten, welche beim Zugehen zur Eisenbahn und beim Abgehen von derselben vorkommen, für jedes Zu- und Abgehen zusammen eine Entschädigung gewährt werden, welche für die Beamten unter 1 a) auf 20 Sgr., für die Beamten unter 1 b) auf 15 Sgr. und für die Unterbeamten unter 1 c) auf 10 Sgr. bestimmt wird. 3) Geht die Dienstreise eines Beamten der 5 ersten Rangklassen über den Ort, wo derselbe die Eisenbahn verläßt, mehr als zwei Poststationen hinaus, so kann der Beamte, wenn er zu der Weiterreise einen Wagen auf der Eisenbahn mitgenommen hat, die Kosten für den Transport desselben nach den Sätzen des Eisenbahntarifs, und außerdem für das Hin- und Zurückschaffen des Wagens zusammen 1 Thlr. 15 Sgr. berechnen. 4) Hat einer der unter 1 a) genannten Beamten einen Diener auf die Reise mitgenommen, so ist er befugt, dafür 5 Sgr auf die Meile zu liquidiren. § 2.1) Bei Dienstreisen, welche nicht auf Eisenbahnen zurückgelegt werden können, erhalten a) Beamte der ersten, zweiten und dritten Rangklasse 1 Thlr. 15 Sgr. b) Beamte der vierten und fünften Rangklasse 1 Thlr. - Sgr. c) Alle übrigen Beamten - Thlr. 15 Sgr.auf die Meile. 2) Haben in besondern Fällen erweislich größre Fahrkosten, als Humoristische Skizzen aus dem deutschen Handelsleben von Georg Weerth. Der Buchhalter Lenz als Bürgergardist. Die Revolution des März war geschehen. Der Herr Preiß glich einem nassen Pudel, der seine Schnauze zwischen die beiden Vorderbeine steckt und über die Nichtigkeit alles Irdischen eine lange, melancholische Betrachtung anstellt. Die Februar-Ereignisse berührten ihn wie eine Ohrfeige; die März-Revolution traf ihn wie der Donner Zeus, des unsterblichen. "Von heute an will ich alle Betteljungen in österreichischen Metallique-Coupons bezahlen!" rief der schmerzlich bewegte Mann aus, "da bin ich sicher, daß ich nicht zu viel gebe. Meine Bon's auf die Insel Sandwich sind nur zu Fidibus gut; meine Eisenbahn- und Bergwerks-Aktien - hol'sie der Herr Teufel. Sela! Dutzende ähnlicher Stoßseufzer entwanden sich der Brust des ehrenwerthesten aller Handelsherren. "Aber mein Entschluß ist gefaßt," fuhr er fort, "verlassen will ich dieses Land der Schrecken, verlassen diese Atmosphäre der Anarchie; verkaufen will ich mein Haus, meinen Hof, meinen Garten; verkaufen meinen Wagen, meine Pferde, meine Hunde; entlassen meine Knechte, meine Mägde, meinen Buchhalter Lenz, und hinüberziehen nach einer einsamen, wüsten Insel, fern, fern in den Wogen des unendlichen Meeres - -" der Herr Preiß versank in ein dreiviertelstündiges Stillschweigen. Wer weiß, wie lange er dem Fluge seiner Phantasie gefolgt wäre, wenn nicht plötzlich draußen auf dem Gange des Hauses ein höchst beunruhigender Lärm entstanden wäre. Ein sonderbarer, ganz ungewohnter Skandal. Er kam näher. Es war das Getöse von Waffen; es war, als wenn klipp, klapp ein Säbel auf die Waden eines Mannes fiele - - und entsetzt hob sich der Sinnende empor von dem Kissen des Lehnstuhls. Da knarrte die Thür in ihren Angeln, und gerüstet vom Kopf bis zur Zehe trat der Buchhalter Lenz vor seinen erschrockenen Herrn. "Lenz!" seufzte der Herr Preiß. ""Mein verehrter Herr!"" erwiederte der Buchhalter. "Lenz! Aber seid ihr des Teufels, Lenz?" ""Verzeihen Sie, ich bin ein bewaffneter Staatsbürger!"" und Prinzipal und Buchhalter maßen sich mit den erstaunten Augen. Lenz nahm sich vortrefflich aus. An seiner Seite trug er einen Säbel, den sechs Mann nicht aus der Scheide zu ziehen vermocht hätten. Auf seiner Schulter lag ein Gewehr, ein Kuhbein, lang wie es Lederstrumpf getragen, der Coopersche Nordamerikaner. Auf seinem Haupte schwankte eine Mütze mit der schwarz-roth-goldnen Kokarde, groß wie ein Wagenrad. Dazu die großen Füße, die enge kurze Hose, die fast über den Rand des Stiefels reichte; die weiße alterthümliche Weste in Falten geschnürt durch den Riemen des Säbelgehänges, der schwarze Frack mit den dolchspitzen Zipfeln, die Brille endlich und die rothe Nase, nicht zu vergessen - - alles das machte ein ensemble, was den Griffel eines Hoparth oder den Pinsel eines Hasenclever auf der Stelle in die geschäftigste Bewegung gesetzt haben würde. Der Herr Lenz glich einem Soldaten aus der Armee Sir John Falstaff's, einem Warze, einem Schimmelig. Rechtes Kanonenfutter war der Kerl vom Schädel bis zur Sohle. Die Kindermädchen versteckten sich hinter den Hausthüren, wenn er über die Straße ging, die Hunde bellten, die Hühner ließen vor Schreck ein Ei fallen. Der Buchhalter hatte seine Muskete in die Ecke des Comptoirs gestellt; die Patrontasche aber noch auf dem Hintern und den Flamberg an der Seite, setzte er sich ohne weiteres auf seinen Stuhl, um nach Genuß einer großen Priese, wie gewöhnlich sein Tagewerk zu beginnen. Herrn Preiß wurde es schwühl zu Muthe; er blickte bald auf die Muskete, bald auf seinen Buchhalter. Die Zeiten sind nicht blos schlimm, nein, sie werden auch gefährlich! murmelte er leise. Man kann sich vor seinem eignen Buchhalter in Acht nehmen, wenn er also schrecklich gerüstet einherschreitet. Der Buchhalter schien das Gemurmel seines Herrn zu verstehen; er nahm zwei Priesen hintereinander, und ein freudiges Lächeln spielte um die Flügel seiner purpurnen Nase. ""Wir sprachen gestern von den Oekonomieen, welche anzubringen wären."" begann der Buchhalter. "Allerdings Lenz!" erwiederte der Herr Preiß. "Die Ankunft der Berliner Post unterbrach uns." ""Ganz recht verehrter Herr Preiß, aber sollen wir dies Kapitel nicht wieder aufnehmen?"" "Wie Sie wollen, lieber Herr Lenz! aber -" ""Für's erste, wollten Sie die Wagenpferde abschaffen."" "Sehr richtig, Lenz - indeß -" ""Und dann würden Sie den Wagen verkaufen, das war logisch."" "Allerdings Lenz, im höchsten Grade logisch, aber -" ""Den Modifikationen in Stall und Remiese sollten weitere in Küche und Keller folgen."" "Gut behalten Lenz; im Grunde -" ""Verzeihen Sie, vor allen Dingen sollten aber Veränderungen im Getriebe Ihres Geschäftes vor sich gehen -"" der Buchhalter schaute hinüber nach seiner Muskete. Dem ehrenwerthen Herrn Preiß wurde es immer unheimlicher zu Sinne. ""Sehr bedeutende Aenderungen im Getriebe Ihres Geschäftes!"" wiederholte der Buchhalter mit Nachdruck. "Allerdings lieber Lenz, übrigens -" ""Die Produktionskosten sollten auf ein wahres Minimum reduzirt werden."" "Sie haben sich Alles gut gemerkt, Lenz. Indeß -" ""Mit Ihrem Geschäftspersonal wollten Sie anfangen."" "Aber mein lieber Herr Lenz -" ""Die Arbeiter des Magazins sollten zuerst entlassen werden."" "Ich weiß nicht, ob ich so sagte; jedenfalls -" ""Jedenfalls sollte aber auch das Komptoir dran."" "Sie irren sich lieber Herr Lenz!" Neue Rheinische Zeitung. Organ der Demokratie. No. 16. Köln, Freitag 16. Juni 1848Die „Neue Rheinische Zeitung“ erscheint vom 1. Juni an täglich. Bestellungen für das nächste Quartal, Juli bis September, wolle man baldigst machen. Alle Postämter Deutschlands nehmen Bestellungen an. Abonnementspreis in Köln vierteljährlich 1 Thlr. 15 Sgr. , in allen übrigen Orten Preußens 2 Thlr. 3 Sgr. 9 Pf. Außerhalb Preußens mit Zuschlag des fremden Zeitungsportos. Inserate: die vierspaltige Petitzeile oder deren Raum 1 Sgr. 6 Pf. Uebersicht. Deutschland. Köln (Vereinbarungsdebatten über die Märzrevolution. Fortsetzung). Berlin (Programm der Abgeordneten des linken Centrums. Sicherer Sturz des Ministeriums Camphausen. ‒ Lage des Ministeriums. ‒ Verbot des Zusammentretens in den Straßen. Der Prinz von Preußen und die Exminister. ‒ Adressen an die Berliner als Antwort auf das Kösliner Manifest. ‒ Adresse aus Ratibor. Posen (das Martialgesetz). Frankfurt (Beschluß der Nationalversammlung über die deutsche Kriegsmarine). Ulm (Eisenbahnbau). Wien ([#]Adelslage). Triest (Angriff der italienischen Flotte). Belgien. Brüssel (Niederlage der Alliance). Italien. (Friedensverhandlungen zwischen Sardinien und Oestreich). Frankreich. Paris (Louis Napoleon zugelassen. ‒ Die neuen Journale. ‒ Im Hofe der Tuilerien aufgefundene Briefe. ‒ Das Volk vor dem Palais Bourbon. ‒ Der Konstitutionsentwurf. ‒ Sitzung der Nationalversammlung vom 12. Juni. ‒ Sitzung der National-Versammlung vom 13. Juni. Siehe Beilage). Vermischtes. Großbrittanien. London (die Chartistenangelegenheit. ‒ Verbot der Waffensendung nach Deutschland. ‒ Abnahme der Ausfuhr. ‒ Wachsen der Reformbewegung. ‒ Englische Theatercensur. Handelsnachrichten. Amtliche Nachrichten. Des Königs Majestät haben der Stadt Breslau die Errichtung einer städtischen Bank zu gestatten und das durch die Gesetz-Sammlung zur Publikation gelangende Statut dieser Bank unterm 10. d. Mts. zu bestätigen geruht. Berlin, 13. Juni 1848. Der Staats-Kasse ist bisher aus der Anwendung des Pensions-Regulativs vom 30. April 1825 eine sehr bedeutende Ausgabe erwachsen. Zwar ist für die Pensionszahlungen durch Einziehung der Pensions-Beträge ein erheblicher Zuschuß gewonnen, dadurch aber noch nicht der fünfte Theil des Bedürfnisses an Pensionen gedeckt worden. Einen erheblichen Antheil an der Größe der Pensions-Ausgaben hat das bisher beobachtete Verfahren, wonach die vollen Dienst-Einnahmen der höheren Beamten als pensionsberechtigendes Gehalt angesehen worden, während es eine Thatsache ist, daß solche Beamte zu vielfachen Ausgaben genöthigt sind, welche nur der dienstlichen Stellung wegen gemacht werden müssen. Der zur Befriedigung solcher Ansprüche gewährte Theil des Dienst-Einkommens wird zu demjenigen Einkommen, von welchem der Beamte beim Ausscheiden aus dem Dienste zu pensioniren ist, nicht zu rechnen sein. Wir sind des Dafürhaltens, daß nur derjenige Theil der bisherigen Gehälter der Pensionsberechnung zum Grunde zu legen ist, welcher des eigentlichen Lebens-Unterhalts wegen nöthig ist und deshalb gegeben wird. Bei künftiger Regulirung der Verhältnisse der Beamten und der Personal-Etats wird dieser Umstand besonders ins Auge gefaßt werden, auch wird das bestehende Pensions-Regulativ, um dasselbe mit jener Regulirung der Besoldungs-Verhältnisse in Uebereinstimmung zu bringen, einer Revision unterworfen werden. Wir süb en uns indessen verpflichtet, die Beseitigung bestehender Mißverhältnisse schon jetzt anzubahnen und der Staats-Kasse durch eine provisorische Maßregel diejenigen Ersparnisse zuzuführen, welche sogleich ausführbar erscheinen. Der eben gedachte Umstand bildet ein solches Mißverhältniß, dessen Abstellung durch Festsetzung eines Maximums des pensionsberechtigenden Einkommens zulässig erscheint, ohne vorläufig eine Abänderung anderer Bestimmungen es Pensions-Regulativs nöthig zu machen. Bisher war nämlich bereits ein Maximum des Pensions-Beitrags und ein Maximum der Pension festgesetzt. Ferner waren diejenigen persönlichen Zulagen, welche Beamte über die bestehenden Normalgehaltssätze hinaus bezogen, bereits pensionsbeitragspflichtig, ohne daß von diesen Gehaltstheilen eine Pension gefordert werden durfte. Es stand daher jetzt schon die Höhe der Pension nicht immer mit dem bezahlten Pensions-Beitrage und dem gehabten Dienst-Einkommen im unbedingten Zusammenhange. Wir halten es daher zulässig daß diese Maßregel erweitert werde. Indem wir daher die wegen Pensionirung der Civil-Beamten und der nicht zum stehenden Heere gehörenden Militär-Beamten bestehenden Vorschriften vorläufig beizubehalten kein Bedenken tragen und deshalb auch ferner von dem nicht pensionsberechtigenden Tbeile des Dienst-Einkommens die Beiträge in grundsätzlicher Art forterheben lassen wollen, glauben wir uns doch der Nothwendigkeit nicht entziehen zu dürfen, das Maximum desjenigen Gehalts, welches im Civildienste mit dem Rechte des künftigen Pensions-Anspruchs bezogen werden kann, auf den Normal-Betrag von 4000 Thlr. anzunehmen und das Mehr-Einkommen, welches gewährt wird, als eine persönliche Zulage des Inhabers der Stelle zu bezeichnen, welche wegen des mit der höheren Dienststellung verbundenen mehreren Aufwandes gewährt wird. Bei Ew. Königl. Majestät tragen wir ehrfurchtsvoll da-rauf an: diesen Grundsatz auf die fortan zu bewilligenden Civil-Pensionen anwenden zu lassen. Einen gleichen Vorschlag wegen der Pensionen für das stehende Heer wird der mitunterzeichnete Kriegs-Minister unverweilt vorlegen. Berlin, den 31. Mai 1848. Das Staats-Ministerium. Camphausen. Graf von Schwerin. von Auerswald. Bornemann. von Arnim. Hansemann. Graf von Kanitz. von Patow. An des Königs Majestät. Im Einverständniß mit dem Antrage des Staatsministeriums vom 31. v M. bestimme Ich hierdurch, daß die wegen Pensionirung der Civil- und der nicht zum stehenden Heere gehörigen Militärbeamten bestehenden Vorschriften vorläufig beibehalten, daß jedoch das Maximum desjenigen Gehalts, welches mit dem Rechte des künftigen Pensions-Anspruchs im Civildienste bezogen werden kann, auf den Normalbetrag von Viertausend Thalern angenommen werde. Sanssouci, den 10. Juni 1848. (gez.) Friedrich Wilhelm. (contrasignirt.) Camphausen. Graf v. Schwerin. v. Auerswald. Bornemann. v. Arnim. Hansemann. Graf v. Kanitz. v. Patow. An das Staatsministerium. Durch die Verordnung vom 28. Juni 1825 (Gesetzsammlung S. 163 ff.) werden die Vergütungen bestimmt, welche den Beamten für ihre Dienstreisen zustehen. Dabei ist von der Voraussetzung ausgegangen, daß die Dienstreisen mit der Post oder gemiethetem Fuhrwerk gemacht werden müssen. Die Voraussetzung trifft bei dem erweiterten Verkehr der Dampfschiffe und Eisenbahnen längst nicht mehr zu, vielmehr wird ein großer Theil der Dienstreisen mit diesen Beförderungsmitteln zurückgelegt. Hierdurch sind die Bestimmungen über die Reisekostensätze mit den jetzt ermäßigten wirklichen Ausgaben in ein Mißverhältniß gerathen, welches mit Rücksicht auf die dadurch im Staatshaushalt zu erzielende Ersparniß der schleunigen Ausgleichung bedarf. Werden aber die Fuhrkosten auf das nothwendigste Maß beschränkt, so kann eine angemessene Erhöhung der Tagegelder auf Dienstreisen nicht versagt werden, da dieselben für die größte Zahl der Beamtenklassen unzureichend sind. Eine durchgreifende Revision der gedachten Verordnung wird sich aber nur erst dann bewirken lassen, wenn die Einrichtung der Behörden und das Verhältniß der Beamten neu geregelt sein werden. Wir beschränken uns deshalb für jetzt darauf, Ew. Königl. Majestät den anliegenden Erlaß wegen Ermäßigung der Fuhrkostensätze und Erhöhung der Diäten vorzulegen. Dieser Erlaß bezieht sich bereits auf diejenigen Militärbeamten, welchen ein bestimmter Militär-Rang nicht beigelegt ist; durch einen Ew. Königl. Majestät weiterhin noch vorzulegenden Befehl beabsichtigt der mitunterzeichnete Kriegsminister die Einrichtung vorzuschlagen, daß nach Maßgabe dieser Bestimmungen auch die Vergütungen bei Reisen der dem stehenden Heere angehörigen Personen geregelt werden. Berlin, den 29. Mai 1848. Das Staatsministerium. Camphausen. Graf v. Schwerin. v. Auerswald. Bornemann. v. Arnim. Hansemann. Graf v. Kanitz. v. Patow. Zur Herbeiführung einer Ersparniß im Staatshaushalte, und da die Verordnung wegen Vergütigung der Diäten und Reisekosten für kommissarische Geschäfte in königlichen Dienstangelegenheiten vom 28. Juni 1825 (Gesetzsamml. S. 163) den veränderten Verhältnissen nicht mehr entspricht, bestimme Ich hierdurch für Civilbeamte und diejenigen Militärbeamten, welchen ein bestimmter Militärrang nicht beigelegt ist, auf den Antrag des Staatsministeriums, was folgt : § 1.1) Bei Dienstreisen, welche auf Eisenbahnen oder auf Dampfschiffen gemacht werden können, sind an Reisekosten, einschließlich des Gepäcktransportes, zu vergüten a) den Beamten der ersten fünf Rangklassen 10 Sgr. ‒ Pf. b) allen Beamten geringern Ranges mit Ausschluß der Unterbeamten 7 Sgr. 6 Pf. c) den Unterbeamten 5 Sgr. ‒ Pf. auf die Meile. 2) Außerdem soll auf Nebenkosten, welche beim Zugehen zur Eisenbahn und beim Abgehen von derselben vorkommen, für jedes Zu- und Abgehen zusammen eine Entschädigung gewährt werden, welche für die Beamten unter 1 a) auf 20 Sgr., für die Beamten unter 1 b) auf 15 Sgr. und für die Unterbeamten unter 1 c) auf 10 Sgr. bestimmt wird. 3) Geht die Dienstreise eines Beamten der 5 ersten Rangklassen über den Ort, wo derselbe die Eisenbahn verläßt, mehr als zwei Poststationen hinaus, so kann der Beamte, wenn er zu der Weiterreise einen Wagen auf der Eisenbahn mitgenommen hat, die Kosten für den Transport desselben nach den Sätzen des Eisenbahntarifs, und außerdem für das Hin- und Zurückschaffen des Wagens zusammen 1 Thlr. 15 Sgr. berechnen. 4) Hat einer der unter 1 a) genannten Beamten einen Diener auf die Reise mitgenommen, so ist er befugt, dafür 5 Sgr auf die Meile zu liquidiren. § 2.1) Bei Dienstreisen, welche nicht auf Eisenbahnen zurückgelegt werden können, erhalten a) Beamte der ersten, zweiten und dritten Rangklasse 1 Thlr. 15 Sgr. b) Beamte der vierten und fünften Rangklasse 1 Thlr. ‒ Sgr. c) Alle übrigen Beamten ‒ Thlr. 15 Sgr.auf die Meile. 2) Haben in besondern Fällen erweislich größre Fahrkosten, als Humoristische Skizzen aus dem deutschen Handelsleben von Georg Weerth. Der Buchhalter Lenz als Bürgergardist. Die Revolution des März war geschehen. Der Herr Preiß glich einem nassen Pudel, der seine Schnauze zwischen die beiden Vorderbeine steckt und über die Nichtigkeit alles Irdischen eine lange, melancholische Betrachtung anstellt. Die Februar-Ereignisse berührten ihn wie eine Ohrfeige; die März-Revolution traf ihn wie der Donner Zeus, des unsterblichen. „Von heute an will ich alle Betteljungen in österreichischen Metallique-Coupons bezahlen!“ rief der schmerzlich bewegte Mann aus, „da bin ich sicher, daß ich nicht zu viel gebe. Meine Bon's auf die Insel Sandwich sind nur zu Fidibus gut; meine Eisenbahn- und Bergwerks-Aktien ‒ hol'sie der Herr Teufel. Sela! Dutzende ähnlicher Stoßseufzer entwanden sich der Brust des ehrenwerthesten aller Handelsherren. „Aber mein Entschluß ist gefaßt,“ fuhr er fort, „verlassen will ich dieses Land der Schrecken, verlassen diese Atmosphäre der Anarchie; verkaufen will ich mein Haus, meinen Hof, meinen Garten; verkaufen meinen Wagen, meine Pferde, meine Hunde; entlassen meine Knechte, meine Mägde, meinen Buchhalter Lenz, und hinüberziehen nach einer einsamen, wüsten Insel, fern, fern in den Wogen des unendlichen Meeres ‒ ‒“ der Herr Preiß versank in ein dreiviertelstündiges Stillschweigen. Wer weiß, wie lange er dem Fluge seiner Phantasie gefolgt wäre, wenn nicht plötzlich draußen auf dem Gange des Hauses ein höchst beunruhigender Lärm entstanden wäre. Ein sonderbarer, ganz ungewohnter Skandal. Er kam näher. Es war das Getöse von Waffen; es war, als wenn klipp, klapp ein Säbel auf die Waden eines Mannes fiele ‒ ‒ und entsetzt hob sich der Sinnende empor von dem Kissen des Lehnstuhls. Da knarrte die Thür in ihren Angeln, und gerüstet vom Kopf bis zur Zehe trat der Buchhalter Lenz vor seinen erschrockenen Herrn. „Lenz!“ seufzte der Herr Preiß. „„Mein verehrter Herr!““ erwiederte der Buchhalter. „Lenz! Aber seid ihr des Teufels, Lenz?“ „„Verzeihen Sie, ich bin ein bewaffneter Staatsbürger!““ und Prinzipal und Buchhalter maßen sich mit den erstaunten Augen. Lenz nahm sich vortrefflich aus. An seiner Seite trug er einen Säbel, den sechs Mann nicht aus der Scheide zu ziehen vermocht hätten. Auf seiner Schulter lag ein Gewehr, ein Kuhbein, lang wie es Lederstrumpf getragen, der Coopersche Nordamerikaner. Auf seinem Haupte schwankte eine Mütze mit der schwarz-roth-goldnen Kokarde, groß wie ein Wagenrad. Dazu die großen Füße, die enge kurze Hose, die fast über den Rand des Stiefels reichte; die weiße alterthümliche Weste in Falten geschnürt durch den Riemen des Säbelgehänges, der schwarze Frack mit den dolchspitzen Zipfeln, die Brille endlich und die rothe Nase, nicht zu vergessen ‒ ‒ alles das machte ein ensemble, was den Griffel eines Hoparth oder den Pinsel eines Hasenclever auf der Stelle in die geschäftigste Bewegung gesetzt haben würde. Der Herr Lenz glich einem Soldaten aus der Armee Sir John Falstaff's, einem Warze, einem Schimmelig. Rechtes Kanonenfutter war der Kerl vom Schädel bis zur Sohle. Die Kindermädchen versteckten sich hinter den Hausthüren, wenn er über die Straße ging, die Hunde bellten, die Hühner ließen vor Schreck ein Ei fallen. Der Buchhalter hatte seine Muskete in die Ecke des Comptoirs gestellt; die Patrontasche aber noch auf dem Hintern und den Flamberg an der Seite, setzte er sich ohne weiteres auf seinen Stuhl, um nach Genuß einer großen Priese, wie gewöhnlich sein Tagewerk zu beginnen. Herrn Preiß wurde es schwühl zu Muthe; er blickte bald auf die Muskete, bald auf seinen Buchhalter. Die Zeiten sind nicht blos schlimm, nein, sie werden auch gefährlich! murmelte er leise. Man kann sich vor seinem eignen Buchhalter in Acht nehmen, wenn er also schrecklich gerüstet einherschreitet. Der Buchhalter schien das Gemurmel seines Herrn zu verstehen; er nahm zwei Priesen hintereinander, und ein freudiges Lächeln spielte um die Flügel seiner purpurnen Nase. „„Wir sprachen gestern von den Oekonomieen, welche anzubringen wären.““ begann der Buchhalter. „Allerdings Lenz!“ erwiederte der Herr Preiß. „Die Ankunft der Berliner Post unterbrach uns.“ „„Ganz recht verehrter Herr Preiß, aber sollen wir dies Kapitel nicht wieder aufnehmen?““ „Wie Sie wollen, lieber Herr Lenz! aber ‒“ „„Für's erste, wollten Sie die Wagenpferde abschaffen.““ „Sehr richtig, Lenz ‒ indeß ‒“ „„Und dann würden Sie den Wagen verkaufen, das war logisch.““ „Allerdings Lenz, im höchsten Grade logisch, aber ‒“ „„Den Modifikationen in Stall und Remiese sollten weitere in Küche und Keller folgen.““ „Gut behalten Lenz; im Grunde ‒“ „„Verzeihen Sie, vor allen Dingen sollten aber Veränderungen im Getriebe Ihres Geschäftes vor sich gehen ‒““ der Buchhalter schaute hinüber nach seiner Muskete. Dem ehrenwerthen Herrn Preiß wurde es immer unheimlicher zu Sinne. „„Sehr bedeutende Aenderungen im Getriebe Ihres Geschäftes!““ wiederholte der Buchhalter mit Nachdruck. „Allerdings lieber Lenz, übrigens ‒“ „„Die Produktionskosten sollten auf ein wahres Minimum reduzirt werden.““ „Sie haben sich Alles gut gemerkt, Lenz. Indeß ‒“ „„Mit Ihrem Geschäftspersonal wollten Sie anfangen.““ „Aber mein lieber Herr Lenz ‒“ „„Die Arbeiter des Magazins sollten zuerst entlassen werden.““ „Ich weiß nicht, ob ich so sagte; jedenfalls ‒“ „„Jedenfalls sollte aber auch das Komptoir dran.““ „Sie irren sich lieber Herr Lenz!“ <TEI> <text> <pb facs="#f0001" n="0065"/> <front> <titlePage type="heading"> <titlePart type="main">Neue Rheinische Zeitung.</titlePart> <titlePart type="sub">Organ der Demokratie.</titlePart> <docImprint> <docDate>No. 16. Köln, Freitag 16. 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Der Prinz von Preußen und die Exminister. ‒ Adressen an die Berliner als Antwort auf das Kösliner Manifest. ‒ Adresse aus Ratibor. Posen (das Martialgesetz). Frankfurt (Beschluß der Nationalversammlung über die deutsche Kriegsmarine). Ulm (Eisenbahnbau). Wien ([#]Adelslage). Triest (Angriff der italienischen Flotte).</p> <p><hi rendition="#g">Belgien.</hi> Brüssel (Niederlage der Alliance).</p> <p><hi rendition="#g">Italien.</hi> (Friedensverhandlungen zwischen Sardinien und Oestreich).</p> <p><hi rendition="#g">Frankreich.</hi> Paris (Louis Napoleon zugelassen. ‒ Die neuen Journale. ‒ Im Hofe der Tuilerien aufgefundene Briefe. ‒ Das Volk vor dem Palais Bourbon. ‒ Der Konstitutionsentwurf. ‒ Sitzung der Nationalversammlung vom 12. Juni. ‒ Sitzung der National-Versammlung vom 13. Juni. Siehe Beilage). Vermischtes.</p> <p><hi rendition="#g">Großbrittanien.</hi> London (die Chartistenangelegenheit. ‒ Verbot der Waffensendung nach Deutschland. ‒ Abnahme der Ausfuhr. ‒ Wachsen der Reformbewegung. ‒ Englische Theatercensur.</p> <p> <hi rendition="#g">Handelsnachrichten.</hi> </p> </div> <div n="1"> <head>Amtliche Nachrichten.</head> <div xml:id="ar016_001" type="jArticle"> <p>Des Königs Majestät haben der Stadt Breslau die Errichtung einer städtischen Bank zu gestatten und das durch die Gesetz-Sammlung zur Publikation gelangende Statut dieser Bank unterm 10. d. Mts. zu bestätigen geruht.</p> </div> <div xml:id="ar016_002" type="jArticle"> <head>Berlin, 13. Juni 1848.</head> <p>Der Staats-Kasse ist bisher aus der Anwendung des Pensions-Regulativs vom 30. April 1825 eine sehr bedeutende Ausgabe erwachsen. Zwar ist für die Pensionszahlungen durch Einziehung der Pensions-Beträge ein erheblicher Zuschuß gewonnen, dadurch aber noch nicht der fünfte Theil des Bedürfnisses an Pensionen gedeckt worden. Einen erheblichen Antheil an der Größe der Pensions-Ausgaben hat das bisher beobachtete Verfahren, wonach die vollen Dienst-Einnahmen der höheren Beamten als pensionsberechtigendes Gehalt angesehen worden, während es eine Thatsache ist, daß solche Beamte zu vielfachen Ausgaben genöthigt sind, welche nur der dienstlichen Stellung wegen gemacht werden müssen. Der zur Befriedigung solcher Ansprüche gewährte Theil des Dienst-Einkommens wird zu demjenigen Einkommen, von welchem der Beamte beim Ausscheiden aus dem Dienste zu pensioniren ist, nicht zu rechnen sein. Wir sind des Dafürhaltens, daß nur derjenige Theil der bisherigen Gehälter der Pensionsberechnung zum Grunde zu legen ist, welcher des eigentlichen Lebens-Unterhalts wegen nöthig ist und deshalb gegeben wird. Bei künftiger Regulirung der Verhältnisse der Beamten und der Personal-Etats wird dieser Umstand besonders ins Auge gefaßt werden, auch wird das bestehende Pensions-Regulativ, um dasselbe mit jener Regulirung der Besoldungs-Verhältnisse in Uebereinstimmung zu bringen, einer Revision unterworfen werden. Wir süb en uns indessen verpflichtet, die Beseitigung bestehender Mißverhältnisse schon jetzt anzubahnen und der Staats-Kasse durch eine provisorische Maßregel diejenigen Ersparnisse zuzuführen, welche sogleich ausführbar erscheinen.</p> <p>Der eben gedachte Umstand bildet ein solches Mißverhältniß, dessen Abstellung durch Festsetzung eines Maximums des pensionsberechtigenden Einkommens zulässig erscheint, ohne vorläufig eine Abänderung anderer Bestimmungen es Pensions-Regulativs nöthig zu machen. Bisher war nämlich bereits ein Maximum des Pensions-Beitrags und ein Maximum der Pension festgesetzt. Ferner waren diejenigen persönlichen Zulagen, welche Beamte über die bestehenden Normalgehaltssätze hinaus bezogen, bereits pensionsbeitragspflichtig, ohne daß von diesen Gehaltstheilen eine Pension gefordert werden durfte. Es stand daher jetzt schon die Höhe der Pension nicht immer mit dem bezahlten Pensions-Beitrage und dem gehabten Dienst-Einkommen im unbedingten Zusammenhange. Wir halten es daher zulässig daß diese Maßregel erweitert werde.</p> <p>Indem wir daher die wegen Pensionirung der Civil-Beamten und der nicht zum stehenden Heere gehörenden Militär-Beamten bestehenden Vorschriften vorläufig beizubehalten kein Bedenken tragen und deshalb auch ferner von dem nicht pensionsberechtigenden Tbeile des Dienst-Einkommens die Beiträge in grundsätzlicher Art forterheben lassen wollen, glauben wir uns doch der Nothwendigkeit nicht entziehen zu dürfen, das Maximum desjenigen Gehalts, welches im Civildienste mit dem Rechte des künftigen Pensions-Anspruchs bezogen werden kann, auf den Normal-Betrag von 4000 Thlr. anzunehmen und das Mehr-Einkommen, welches gewährt wird, als eine persönliche Zulage des Inhabers der Stelle zu bezeichnen, welche wegen des mit der höheren Dienststellung verbundenen mehreren Aufwandes gewährt wird.</p> <p>Bei Ew. Königl. Majestät tragen wir ehrfurchtsvoll da-<hi rendition="#et">rauf an: diesen Grundsatz auf die fortan zu bewilligenden Civil-Pensionen anwenden zu lassen.</hi></p> <p>Einen gleichen Vorschlag wegen der Pensionen für das stehende Heer wird der mitunterzeichnete Kriegs-Minister unverweilt vorlegen.</p> <p>Berlin, den 31. Mai 1848.</p> <p>Das Staats-Ministerium.</p> <p rendition="#et">Camphausen. Graf von Schwerin. von Auerswald. Bornemann. von Arnim. Hansemann. Graf von Kanitz. von Patow.</p> <p>An des Königs Majestät.</p> <p>Im Einverständniß mit dem Antrage des Staatsministeriums vom 31. v M. bestimme Ich hierdurch, daß die wegen Pensionirung der Civil- und der nicht zum stehenden Heere gehörigen Militärbeamten bestehenden Vorschriften vorläufig beibehalten, daß jedoch das Maximum desjenigen Gehalts, welches mit dem Rechte des künftigen Pensions-Anspruchs im Civildienste bezogen werden kann, auf den Normalbetrag von Viertausend Thalern angenommen werde.</p> <p>Sanssouci, den 10. Juni 1848.</p> <p>(gez.) <hi rendition="#g">Friedrich Wilhelm.</hi></p> <p rendition="#et">(contrasignirt.) Camphausen. Graf v. Schwerin. v. Auerswald. Bornemann. v. Arnim. Hansemann. Graf v. Kanitz. v. Patow.</p> <p>An das Staatsministerium.</p> <p>Durch die Verordnung vom 28. Juni 1825 (Gesetzsammlung S. 163 ff.) werden die Vergütungen bestimmt, welche den Beamten für ihre Dienstreisen zustehen. Dabei ist von der Voraussetzung ausgegangen, daß die Dienstreisen mit der Post oder gemiethetem Fuhrwerk gemacht werden müssen. Die Voraussetzung trifft bei dem erweiterten Verkehr der Dampfschiffe und Eisenbahnen längst nicht mehr zu, vielmehr wird ein großer Theil der Dienstreisen mit diesen Beförderungsmitteln zurückgelegt. Hierdurch sind die Bestimmungen über die Reisekostensätze mit den jetzt ermäßigten wirklichen Ausgaben in ein Mißverhältniß gerathen, welches mit Rücksicht auf die dadurch im Staatshaushalt zu erzielende Ersparniß der schleunigen Ausgleichung bedarf. Werden aber die Fuhrkosten auf das nothwendigste Maß beschränkt, so kann eine angemessene Erhöhung der Tagegelder auf Dienstreisen nicht versagt werden, da dieselben für die größte Zahl der Beamtenklassen unzureichend sind. Eine durchgreifende Revision der gedachten Verordnung wird sich aber nur erst dann bewirken lassen, wenn die Einrichtung der Behörden und das Verhältniß der Beamten neu geregelt sein werden. Wir beschränken uns deshalb für jetzt darauf, Ew. Königl. Majestät den anliegenden Erlaß wegen Ermäßigung der Fuhrkostensätze und Erhöhung der Diäten vorzulegen.</p> <p>Dieser Erlaß bezieht sich bereits auf diejenigen Militärbeamten, welchen ein bestimmter Militär-Rang nicht beigelegt ist; durch einen Ew. Königl. Majestät weiterhin noch vorzulegenden Befehl beabsichtigt der mitunterzeichnete Kriegsminister die Einrichtung vorzuschlagen, daß nach Maßgabe dieser Bestimmungen auch die Vergütungen bei Reisen der dem stehenden Heere angehörigen Personen geregelt werden.</p> <p>Berlin, den 29. Mai 1848.</p> <p>Das Staatsministerium.</p> <p>Camphausen. Graf v. Schwerin. v. Auerswald. Bornemann.</p> <p rendition="#et">v. Arnim. Hansemann. Graf v. Kanitz. v. Patow.</p> <p>Zur Herbeiführung einer Ersparniß im Staatshaushalte, und da die Verordnung wegen Vergütigung der Diäten und Reisekosten für kommissarische Geschäfte in königlichen Dienstangelegenheiten vom 28. Juni 1825 (Gesetzsamml. S. 163) den veränderten Verhältnissen nicht mehr entspricht, bestimme Ich hierdurch für Civilbeamte und diejenigen Militärbeamten, welchen ein bestimmter Militärrang nicht beigelegt ist, auf den Antrag des Staatsministeriums, was folgt :</p> <p>§ 1.<hi rendition="#et">1) Bei Dienstreisen, welche auf Eisenbahnen oder auf Dampfschiffen gemacht werden können, sind an Reisekosten, einschließlich des Gepäcktransportes, zu vergüten a) den Beamten der ersten fünf Rangklassen 10 Sgr. ‒ Pf. b) allen Beamten geringern Ranges mit Ausschluß der Unterbeamten 7 Sgr. 6 Pf. c) den Unterbeamten 5 Sgr. ‒ Pf.</hi> auf die Meile.</p> <p rendition="#et">2) Außerdem soll auf Nebenkosten, welche beim Zugehen zur Eisenbahn und beim Abgehen von derselben vorkommen, für jedes Zu- und Abgehen zusammen eine Entschädigung gewährt werden, welche <hi rendition="#et">für die Beamten unter 1 a) auf 20 Sgr., für die Beamten unter 1 b) auf 15 Sgr. und für die Unterbeamten unter 1 c) auf 10 Sgr.</hi> bestimmt wird.</p> <p> <hi rendition="#et">3) Geht die Dienstreise eines Beamten der 5 ersten Rangklassen über den Ort, wo derselbe die Eisenbahn verläßt, mehr als zwei Poststationen hinaus, so kann der Beamte, wenn er zu der Weiterreise einen Wagen auf der Eisenbahn mitgenommen hat, die Kosten für den Transport desselben nach den Sätzen des Eisenbahntarifs, und außerdem für das Hin- und Zurückschaffen des Wagens zusammen 1 Thlr. 15 Sgr. berechnen.</hi> </p> <p> <hi rendition="#et">4) Hat einer der unter 1 a) genannten Beamten einen Diener auf die Reise mitgenommen, so ist er befugt, dafür 5 Sgr auf die Meile zu liquidiren.</hi> </p> <p>§ 2.<hi rendition="#et">1) Bei Dienstreisen, welche nicht auf Eisenbahnen zurückgelegt werden können, erhalten a) Beamte der ersten, zweiten und dritten Rangklasse 1 Thlr. 15 Sgr. b) Beamte der vierten und fünften Rangklasse 1 Thlr. ‒ Sgr. c) Alle übrigen Beamten ‒ Thlr. 15 Sgr.</hi>auf die Meile.</p> <p>2) Haben in besondern Fällen erweislich größre Fahrkosten, als</p> </div> </div> <div type="jFeuilleton" n="1"> <div xml:id="ar016_003" type="jArticle" next="#ar016_004"> <head>Humoristische Skizzen aus dem deutschen Handelsleben</head> <p>von Georg Weerth.</p> <p>Der Buchhalter Lenz als Bürgergardist.</p> <p>Die Revolution des März war geschehen. Der Herr Preiß glich einem nassen Pudel, der seine Schnauze zwischen die beiden Vorderbeine steckt und über die Nichtigkeit alles Irdischen eine lange, melancholische Betrachtung anstellt. Die Februar-Ereignisse berührten ihn wie eine Ohrfeige; die März-Revolution traf ihn wie der Donner Zeus, des unsterblichen.</p> <p>„Von heute an will ich alle Betteljungen in österreichischen Metallique-Coupons bezahlen!“ rief der schmerzlich bewegte Mann aus, „da bin ich sicher, daß ich nicht zu viel gebe. Meine Bon's auf die Insel Sandwich sind nur zu Fidibus gut; meine Eisenbahn- und Bergwerks-Aktien ‒ hol'sie der Herr Teufel. Sela!</p> <p>Dutzende ähnlicher Stoßseufzer entwanden sich der Brust des ehrenwerthesten aller Handelsherren. „Aber mein Entschluß ist gefaßt,“ fuhr er fort, „verlassen will ich dieses Land der Schrecken, verlassen diese Atmosphäre der Anarchie; verkaufen will ich mein Haus, meinen Hof, meinen Garten; verkaufen meinen Wagen, meine Pferde, meine Hunde; entlassen meine Knechte, meine Mägde, meinen Buchhalter Lenz, und hinüberziehen nach einer einsamen, wüsten Insel, fern, fern in den Wogen des unendlichen Meeres ‒ ‒“ der Herr Preiß versank in ein dreiviertelstündiges Stillschweigen. Wer weiß, wie lange er dem Fluge seiner Phantasie gefolgt wäre, wenn nicht plötzlich draußen auf dem Gange des Hauses ein höchst beunruhigender Lärm entstanden wäre. Ein sonderbarer, ganz ungewohnter Skandal. Er kam näher. Es war das Getöse von Waffen; es war, als wenn klipp, klapp ein Säbel auf die Waden eines Mannes fiele ‒ ‒ und entsetzt hob sich der Sinnende empor von dem Kissen des Lehnstuhls. Da knarrte die Thür in ihren Angeln, und gerüstet vom Kopf bis zur Zehe trat der Buchhalter Lenz vor seinen erschrockenen Herrn.</p> <p>„Lenz!“ seufzte der Herr Preiß.</p> <p>„„Mein verehrter Herr!““ erwiederte der Buchhalter.</p> <p>„Lenz! Aber seid ihr des Teufels, Lenz?“</p> <p>„„Verzeihen Sie, ich bin ein bewaffneter Staatsbürger!““ und Prinzipal und Buchhalter maßen sich mit den erstaunten Augen.</p> <p>Lenz nahm sich vortrefflich aus. An seiner Seite trug er einen Säbel, den sechs Mann nicht aus der Scheide zu ziehen vermocht hätten. Auf seiner Schulter lag ein Gewehr, ein Kuhbein, lang wie es Lederstrumpf getragen, der Coopersche Nordamerikaner. Auf seinem Haupte schwankte eine Mütze mit der schwarz-roth-goldnen Kokarde, groß wie ein Wagenrad. Dazu die großen Füße, die enge kurze Hose, die fast über den Rand des Stiefels reichte; die weiße alterthümliche Weste in Falten geschnürt durch den Riemen des Säbelgehänges, der schwarze Frack mit den dolchspitzen Zipfeln, die Brille endlich und die rothe Nase, nicht zu vergessen ‒ ‒ alles das machte ein ensemble, was den Griffel eines Hoparth oder den Pinsel eines Hasenclever auf der Stelle in die geschäftigste Bewegung gesetzt haben würde. Der Herr Lenz glich einem Soldaten aus der Armee Sir John Falstaff's, einem Warze, einem Schimmelig. Rechtes Kanonenfutter war der Kerl vom Schädel bis zur Sohle. Die Kindermädchen versteckten sich hinter den Hausthüren, wenn er über die Straße ging, die Hunde bellten, die Hühner ließen vor Schreck ein Ei fallen.</p> <p>Der Buchhalter hatte seine Muskete in die Ecke des Comptoirs gestellt; die Patrontasche aber noch auf dem Hintern und den Flamberg an der Seite, setzte er sich ohne weiteres auf seinen Stuhl, um nach Genuß einer großen Priese, wie gewöhnlich sein Tagewerk zu beginnen.</p> <p>Herrn Preiß wurde es schwühl zu Muthe; er blickte bald auf die Muskete, bald auf seinen Buchhalter. Die Zeiten sind nicht blos schlimm, nein, sie werden auch gefährlich! murmelte er leise. Man kann sich vor seinem eignen Buchhalter in Acht nehmen, wenn er also schrecklich gerüstet einherschreitet. Der Buchhalter schien das Gemurmel seines Herrn zu verstehen; er nahm zwei Priesen hintereinander, und ein freudiges Lächeln spielte um die Flügel seiner purpurnen Nase.</p> <p>„„Wir sprachen gestern von den Oekonomieen, welche anzubringen wären.““ begann der Buchhalter.</p> <p>„Allerdings Lenz!“ erwiederte der Herr Preiß.</p> <p>„Die Ankunft der Berliner Post unterbrach uns.“</p> <p>„„Ganz recht verehrter Herr Preiß, aber sollen wir dies Kapitel nicht wieder aufnehmen?““</p> <p>„Wie Sie wollen, lieber Herr Lenz! aber ‒“</p> <p>„„Für's erste, wollten Sie die Wagenpferde abschaffen.““</p> <p>„Sehr richtig, Lenz ‒ indeß ‒“</p> <p>„„Und dann würden Sie den Wagen verkaufen, das war logisch.““</p> <p>„Allerdings Lenz, im höchsten Grade logisch, aber ‒“</p> <p>„„Den Modifikationen in Stall und Remiese sollten weitere in Küche und Keller folgen.““</p> <p>„Gut behalten Lenz; im Grunde ‒“</p> <p>„„Verzeihen Sie, vor allen Dingen sollten aber Veränderungen im Getriebe Ihres Geschäftes vor sich gehen ‒““ der Buchhalter schaute hinüber nach seiner Muskete. Dem ehrenwerthen Herrn Preiß wurde es immer unheimlicher zu Sinne.</p> <p>„„Sehr bedeutende Aenderungen im Getriebe Ihres Geschäftes!““ wiederholte der Buchhalter mit Nachdruck.</p> <p>„Allerdings lieber Lenz, übrigens ‒“</p> <p>„„Die Produktionskosten sollten auf ein wahres Minimum reduzirt werden.““</p> <p>„Sie haben sich Alles gut gemerkt, Lenz. Indeß ‒“</p> <p>„„Mit Ihrem Geschäftspersonal wollten Sie anfangen.““</p> <p>„Aber mein lieber Herr Lenz ‒“</p> <p>„„Die Arbeiter des Magazins sollten zuerst entlassen werden.““</p> <p>„Ich weiß nicht, ob ich so sagte; jedenfalls ‒“</p> <p>„„Jedenfalls sollte aber auch das Komptoir dran.““</p> <p>„Sie irren sich lieber Herr Lenz!“</p> </div> <div xml:id="ar016_004" type="jArticle"> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0065/0001]
Neue Rheinische Zeitung.Organ der Demokratie.No. 16. Köln, Freitag 16. Juni 1848 Die „Neue Rheinische Zeitung“ erscheint vom 1. Juni an täglich. Bestellungen für das nächste Quartal, Juli bis September, wolle man baldigst machen. Alle Postämter Deutschlands nehmen Bestellungen an.
Abonnementspreis in Köln vierteljährlich 1 Thlr. 15 Sgr. , in allen übrigen Orten Preußens 2 Thlr. 3 Sgr. 9 Pf. Außerhalb Preußens mit Zuschlag des fremden Zeitungsportos. Inserate: die vierspaltige Petitzeile oder deren Raum 1 Sgr. 6 Pf.
Uebersicht. Deutschland. Köln (Vereinbarungsdebatten über die Märzrevolution. Fortsetzung). Berlin (Programm der Abgeordneten des linken Centrums. Sicherer Sturz des Ministeriums Camphausen. ‒ Lage des Ministeriums. ‒ Verbot des Zusammentretens in den Straßen. Der Prinz von Preußen und die Exminister. ‒ Adressen an die Berliner als Antwort auf das Kösliner Manifest. ‒ Adresse aus Ratibor. Posen (das Martialgesetz). Frankfurt (Beschluß der Nationalversammlung über die deutsche Kriegsmarine). Ulm (Eisenbahnbau). Wien ([#]Adelslage). Triest (Angriff der italienischen Flotte).
Belgien. Brüssel (Niederlage der Alliance).
Italien. (Friedensverhandlungen zwischen Sardinien und Oestreich).
Frankreich. Paris (Louis Napoleon zugelassen. ‒ Die neuen Journale. ‒ Im Hofe der Tuilerien aufgefundene Briefe. ‒ Das Volk vor dem Palais Bourbon. ‒ Der Konstitutionsentwurf. ‒ Sitzung der Nationalversammlung vom 12. Juni. ‒ Sitzung der National-Versammlung vom 13. Juni. Siehe Beilage). Vermischtes.
Großbrittanien. London (die Chartistenangelegenheit. ‒ Verbot der Waffensendung nach Deutschland. ‒ Abnahme der Ausfuhr. ‒ Wachsen der Reformbewegung. ‒ Englische Theatercensur.
Handelsnachrichten.
Amtliche Nachrichten. Des Königs Majestät haben der Stadt Breslau die Errichtung einer städtischen Bank zu gestatten und das durch die Gesetz-Sammlung zur Publikation gelangende Statut dieser Bank unterm 10. d. Mts. zu bestätigen geruht.
Berlin, 13. Juni 1848. Der Staats-Kasse ist bisher aus der Anwendung des Pensions-Regulativs vom 30. April 1825 eine sehr bedeutende Ausgabe erwachsen. Zwar ist für die Pensionszahlungen durch Einziehung der Pensions-Beträge ein erheblicher Zuschuß gewonnen, dadurch aber noch nicht der fünfte Theil des Bedürfnisses an Pensionen gedeckt worden. Einen erheblichen Antheil an der Größe der Pensions-Ausgaben hat das bisher beobachtete Verfahren, wonach die vollen Dienst-Einnahmen der höheren Beamten als pensionsberechtigendes Gehalt angesehen worden, während es eine Thatsache ist, daß solche Beamte zu vielfachen Ausgaben genöthigt sind, welche nur der dienstlichen Stellung wegen gemacht werden müssen. Der zur Befriedigung solcher Ansprüche gewährte Theil des Dienst-Einkommens wird zu demjenigen Einkommen, von welchem der Beamte beim Ausscheiden aus dem Dienste zu pensioniren ist, nicht zu rechnen sein. Wir sind des Dafürhaltens, daß nur derjenige Theil der bisherigen Gehälter der Pensionsberechnung zum Grunde zu legen ist, welcher des eigentlichen Lebens-Unterhalts wegen nöthig ist und deshalb gegeben wird. Bei künftiger Regulirung der Verhältnisse der Beamten und der Personal-Etats wird dieser Umstand besonders ins Auge gefaßt werden, auch wird das bestehende Pensions-Regulativ, um dasselbe mit jener Regulirung der Besoldungs-Verhältnisse in Uebereinstimmung zu bringen, einer Revision unterworfen werden. Wir süb en uns indessen verpflichtet, die Beseitigung bestehender Mißverhältnisse schon jetzt anzubahnen und der Staats-Kasse durch eine provisorische Maßregel diejenigen Ersparnisse zuzuführen, welche sogleich ausführbar erscheinen.
Der eben gedachte Umstand bildet ein solches Mißverhältniß, dessen Abstellung durch Festsetzung eines Maximums des pensionsberechtigenden Einkommens zulässig erscheint, ohne vorläufig eine Abänderung anderer Bestimmungen es Pensions-Regulativs nöthig zu machen. Bisher war nämlich bereits ein Maximum des Pensions-Beitrags und ein Maximum der Pension festgesetzt. Ferner waren diejenigen persönlichen Zulagen, welche Beamte über die bestehenden Normalgehaltssätze hinaus bezogen, bereits pensionsbeitragspflichtig, ohne daß von diesen Gehaltstheilen eine Pension gefordert werden durfte. Es stand daher jetzt schon die Höhe der Pension nicht immer mit dem bezahlten Pensions-Beitrage und dem gehabten Dienst-Einkommen im unbedingten Zusammenhange. Wir halten es daher zulässig daß diese Maßregel erweitert werde.
Indem wir daher die wegen Pensionirung der Civil-Beamten und der nicht zum stehenden Heere gehörenden Militär-Beamten bestehenden Vorschriften vorläufig beizubehalten kein Bedenken tragen und deshalb auch ferner von dem nicht pensionsberechtigenden Tbeile des Dienst-Einkommens die Beiträge in grundsätzlicher Art forterheben lassen wollen, glauben wir uns doch der Nothwendigkeit nicht entziehen zu dürfen, das Maximum desjenigen Gehalts, welches im Civildienste mit dem Rechte des künftigen Pensions-Anspruchs bezogen werden kann, auf den Normal-Betrag von 4000 Thlr. anzunehmen und das Mehr-Einkommen, welches gewährt wird, als eine persönliche Zulage des Inhabers der Stelle zu bezeichnen, welche wegen des mit der höheren Dienststellung verbundenen mehreren Aufwandes gewährt wird.
Bei Ew. Königl. Majestät tragen wir ehrfurchtsvoll da-rauf an: diesen Grundsatz auf die fortan zu bewilligenden Civil-Pensionen anwenden zu lassen.
Einen gleichen Vorschlag wegen der Pensionen für das stehende Heer wird der mitunterzeichnete Kriegs-Minister unverweilt vorlegen.
Berlin, den 31. Mai 1848.
Das Staats-Ministerium.
Camphausen. Graf von Schwerin. von Auerswald. Bornemann. von Arnim. Hansemann. Graf von Kanitz. von Patow.
An des Königs Majestät.
Im Einverständniß mit dem Antrage des Staatsministeriums vom 31. v M. bestimme Ich hierdurch, daß die wegen Pensionirung der Civil- und der nicht zum stehenden Heere gehörigen Militärbeamten bestehenden Vorschriften vorläufig beibehalten, daß jedoch das Maximum desjenigen Gehalts, welches mit dem Rechte des künftigen Pensions-Anspruchs im Civildienste bezogen werden kann, auf den Normalbetrag von Viertausend Thalern angenommen werde.
Sanssouci, den 10. Juni 1848.
(gez.) Friedrich Wilhelm.
(contrasignirt.) Camphausen. Graf v. Schwerin. v. Auerswald. Bornemann. v. Arnim. Hansemann. Graf v. Kanitz. v. Patow.
An das Staatsministerium.
Durch die Verordnung vom 28. Juni 1825 (Gesetzsammlung S. 163 ff.) werden die Vergütungen bestimmt, welche den Beamten für ihre Dienstreisen zustehen. Dabei ist von der Voraussetzung ausgegangen, daß die Dienstreisen mit der Post oder gemiethetem Fuhrwerk gemacht werden müssen. Die Voraussetzung trifft bei dem erweiterten Verkehr der Dampfschiffe und Eisenbahnen längst nicht mehr zu, vielmehr wird ein großer Theil der Dienstreisen mit diesen Beförderungsmitteln zurückgelegt. Hierdurch sind die Bestimmungen über die Reisekostensätze mit den jetzt ermäßigten wirklichen Ausgaben in ein Mißverhältniß gerathen, welches mit Rücksicht auf die dadurch im Staatshaushalt zu erzielende Ersparniß der schleunigen Ausgleichung bedarf. Werden aber die Fuhrkosten auf das nothwendigste Maß beschränkt, so kann eine angemessene Erhöhung der Tagegelder auf Dienstreisen nicht versagt werden, da dieselben für die größte Zahl der Beamtenklassen unzureichend sind. Eine durchgreifende Revision der gedachten Verordnung wird sich aber nur erst dann bewirken lassen, wenn die Einrichtung der Behörden und das Verhältniß der Beamten neu geregelt sein werden. Wir beschränken uns deshalb für jetzt darauf, Ew. Königl. Majestät den anliegenden Erlaß wegen Ermäßigung der Fuhrkostensätze und Erhöhung der Diäten vorzulegen.
Dieser Erlaß bezieht sich bereits auf diejenigen Militärbeamten, welchen ein bestimmter Militär-Rang nicht beigelegt ist; durch einen Ew. Königl. Majestät weiterhin noch vorzulegenden Befehl beabsichtigt der mitunterzeichnete Kriegsminister die Einrichtung vorzuschlagen, daß nach Maßgabe dieser Bestimmungen auch die Vergütungen bei Reisen der dem stehenden Heere angehörigen Personen geregelt werden.
Berlin, den 29. Mai 1848.
Das Staatsministerium.
Camphausen. Graf v. Schwerin. v. Auerswald. Bornemann.
v. Arnim. Hansemann. Graf v. Kanitz. v. Patow.
Zur Herbeiführung einer Ersparniß im Staatshaushalte, und da die Verordnung wegen Vergütigung der Diäten und Reisekosten für kommissarische Geschäfte in königlichen Dienstangelegenheiten vom 28. Juni 1825 (Gesetzsamml. S. 163) den veränderten Verhältnissen nicht mehr entspricht, bestimme Ich hierdurch für Civilbeamte und diejenigen Militärbeamten, welchen ein bestimmter Militärrang nicht beigelegt ist, auf den Antrag des Staatsministeriums, was folgt :
§ 1.1) Bei Dienstreisen, welche auf Eisenbahnen oder auf Dampfschiffen gemacht werden können, sind an Reisekosten, einschließlich des Gepäcktransportes, zu vergüten a) den Beamten der ersten fünf Rangklassen 10 Sgr. ‒ Pf. b) allen Beamten geringern Ranges mit Ausschluß der Unterbeamten 7 Sgr. 6 Pf. c) den Unterbeamten 5 Sgr. ‒ Pf. auf die Meile.
2) Außerdem soll auf Nebenkosten, welche beim Zugehen zur Eisenbahn und beim Abgehen von derselben vorkommen, für jedes Zu- und Abgehen zusammen eine Entschädigung gewährt werden, welche für die Beamten unter 1 a) auf 20 Sgr., für die Beamten unter 1 b) auf 15 Sgr. und für die Unterbeamten unter 1 c) auf 10 Sgr. bestimmt wird.
3) Geht die Dienstreise eines Beamten der 5 ersten Rangklassen über den Ort, wo derselbe die Eisenbahn verläßt, mehr als zwei Poststationen hinaus, so kann der Beamte, wenn er zu der Weiterreise einen Wagen auf der Eisenbahn mitgenommen hat, die Kosten für den Transport desselben nach den Sätzen des Eisenbahntarifs, und außerdem für das Hin- und Zurückschaffen des Wagens zusammen 1 Thlr. 15 Sgr. berechnen.
4) Hat einer der unter 1 a) genannten Beamten einen Diener auf die Reise mitgenommen, so ist er befugt, dafür 5 Sgr auf die Meile zu liquidiren.
§ 2.1) Bei Dienstreisen, welche nicht auf Eisenbahnen zurückgelegt werden können, erhalten a) Beamte der ersten, zweiten und dritten Rangklasse 1 Thlr. 15 Sgr. b) Beamte der vierten und fünften Rangklasse 1 Thlr. ‒ Sgr. c) Alle übrigen Beamten ‒ Thlr. 15 Sgr.auf die Meile.
2) Haben in besondern Fällen erweislich größre Fahrkosten, als
Humoristische Skizzen aus dem deutschen Handelsleben von Georg Weerth.
Der Buchhalter Lenz als Bürgergardist.
Die Revolution des März war geschehen. Der Herr Preiß glich einem nassen Pudel, der seine Schnauze zwischen die beiden Vorderbeine steckt und über die Nichtigkeit alles Irdischen eine lange, melancholische Betrachtung anstellt. Die Februar-Ereignisse berührten ihn wie eine Ohrfeige; die März-Revolution traf ihn wie der Donner Zeus, des unsterblichen.
„Von heute an will ich alle Betteljungen in österreichischen Metallique-Coupons bezahlen!“ rief der schmerzlich bewegte Mann aus, „da bin ich sicher, daß ich nicht zu viel gebe. Meine Bon's auf die Insel Sandwich sind nur zu Fidibus gut; meine Eisenbahn- und Bergwerks-Aktien ‒ hol'sie der Herr Teufel. Sela!
Dutzende ähnlicher Stoßseufzer entwanden sich der Brust des ehrenwerthesten aller Handelsherren. „Aber mein Entschluß ist gefaßt,“ fuhr er fort, „verlassen will ich dieses Land der Schrecken, verlassen diese Atmosphäre der Anarchie; verkaufen will ich mein Haus, meinen Hof, meinen Garten; verkaufen meinen Wagen, meine Pferde, meine Hunde; entlassen meine Knechte, meine Mägde, meinen Buchhalter Lenz, und hinüberziehen nach einer einsamen, wüsten Insel, fern, fern in den Wogen des unendlichen Meeres ‒ ‒“ der Herr Preiß versank in ein dreiviertelstündiges Stillschweigen. Wer weiß, wie lange er dem Fluge seiner Phantasie gefolgt wäre, wenn nicht plötzlich draußen auf dem Gange des Hauses ein höchst beunruhigender Lärm entstanden wäre. Ein sonderbarer, ganz ungewohnter Skandal. Er kam näher. Es war das Getöse von Waffen; es war, als wenn klipp, klapp ein Säbel auf die Waden eines Mannes fiele ‒ ‒ und entsetzt hob sich der Sinnende empor von dem Kissen des Lehnstuhls. Da knarrte die Thür in ihren Angeln, und gerüstet vom Kopf bis zur Zehe trat der Buchhalter Lenz vor seinen erschrockenen Herrn.
„Lenz!“ seufzte der Herr Preiß.
„„Mein verehrter Herr!““ erwiederte der Buchhalter.
„Lenz! Aber seid ihr des Teufels, Lenz?“
„„Verzeihen Sie, ich bin ein bewaffneter Staatsbürger!““ und Prinzipal und Buchhalter maßen sich mit den erstaunten Augen.
Lenz nahm sich vortrefflich aus. An seiner Seite trug er einen Säbel, den sechs Mann nicht aus der Scheide zu ziehen vermocht hätten. Auf seiner Schulter lag ein Gewehr, ein Kuhbein, lang wie es Lederstrumpf getragen, der Coopersche Nordamerikaner. Auf seinem Haupte schwankte eine Mütze mit der schwarz-roth-goldnen Kokarde, groß wie ein Wagenrad. Dazu die großen Füße, die enge kurze Hose, die fast über den Rand des Stiefels reichte; die weiße alterthümliche Weste in Falten geschnürt durch den Riemen des Säbelgehänges, der schwarze Frack mit den dolchspitzen Zipfeln, die Brille endlich und die rothe Nase, nicht zu vergessen ‒ ‒ alles das machte ein ensemble, was den Griffel eines Hoparth oder den Pinsel eines Hasenclever auf der Stelle in die geschäftigste Bewegung gesetzt haben würde. Der Herr Lenz glich einem Soldaten aus der Armee Sir John Falstaff's, einem Warze, einem Schimmelig. Rechtes Kanonenfutter war der Kerl vom Schädel bis zur Sohle. Die Kindermädchen versteckten sich hinter den Hausthüren, wenn er über die Straße ging, die Hunde bellten, die Hühner ließen vor Schreck ein Ei fallen.
Der Buchhalter hatte seine Muskete in die Ecke des Comptoirs gestellt; die Patrontasche aber noch auf dem Hintern und den Flamberg an der Seite, setzte er sich ohne weiteres auf seinen Stuhl, um nach Genuß einer großen Priese, wie gewöhnlich sein Tagewerk zu beginnen.
Herrn Preiß wurde es schwühl zu Muthe; er blickte bald auf die Muskete, bald auf seinen Buchhalter. Die Zeiten sind nicht blos schlimm, nein, sie werden auch gefährlich! murmelte er leise. Man kann sich vor seinem eignen Buchhalter in Acht nehmen, wenn er also schrecklich gerüstet einherschreitet. Der Buchhalter schien das Gemurmel seines Herrn zu verstehen; er nahm zwei Priesen hintereinander, und ein freudiges Lächeln spielte um die Flügel seiner purpurnen Nase.
„„Wir sprachen gestern von den Oekonomieen, welche anzubringen wären.““ begann der Buchhalter.
„Allerdings Lenz!“ erwiederte der Herr Preiß.
„Die Ankunft der Berliner Post unterbrach uns.“
„„Ganz recht verehrter Herr Preiß, aber sollen wir dies Kapitel nicht wieder aufnehmen?““
„Wie Sie wollen, lieber Herr Lenz! aber ‒“
„„Für's erste, wollten Sie die Wagenpferde abschaffen.““
„Sehr richtig, Lenz ‒ indeß ‒“
„„Und dann würden Sie den Wagen verkaufen, das war logisch.““
„Allerdings Lenz, im höchsten Grade logisch, aber ‒“
„„Den Modifikationen in Stall und Remiese sollten weitere in Küche und Keller folgen.““
„Gut behalten Lenz; im Grunde ‒“
„„Verzeihen Sie, vor allen Dingen sollten aber Veränderungen im Getriebe Ihres Geschäftes vor sich gehen ‒““ der Buchhalter schaute hinüber nach seiner Muskete. Dem ehrenwerthen Herrn Preiß wurde es immer unheimlicher zu Sinne.
„„Sehr bedeutende Aenderungen im Getriebe Ihres Geschäftes!““ wiederholte der Buchhalter mit Nachdruck.
„Allerdings lieber Lenz, übrigens ‒“
„„Die Produktionskosten sollten auf ein wahres Minimum reduzirt werden.““
„Sie haben sich Alles gut gemerkt, Lenz. Indeß ‒“
„„Mit Ihrem Geschäftspersonal wollten Sie anfangen.““
„Aber mein lieber Herr Lenz ‒“
„„Die Arbeiter des Magazins sollten zuerst entlassen werden.““
„Ich weiß nicht, ob ich so sagte; jedenfalls ‒“
„„Jedenfalls sollte aber auch das Komptoir dran.““
„Sie irren sich lieber Herr Lenz!“
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Jürgen Herres: Konvertierung TUSTEP nach XML
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Weitere Informationen:Die angegebenen Seitenzahlen beziehen sich auf die Ausgabe: Neue Rheinische Zeitung. Organ der Demokratie. Bd. 1 (Nummer 1 bis Nummer 183) Köln, 1. Juni 1848 bis 31. Dezember 1848. Glashütten im Taunus, Verlag Detlev Auvermann KG 1973.
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