Instruction für die Nachtwächter auf dem platten Lande. Lemgo, 1809.Lage der Wohnungen dazu eine längere Zeit gestattet, den Ort, oder den ihm angewiesenen District durchgehen und visitiren. Er muß nicht allein die Hauptstraßen, sondern auch die Nebenstraßen durchgehen, auch die abwärts gelegene Häuser und Höfe visitiren, und zwar bald dabey diese Straße, bald jene Straße zuerst vornehmen, dabey aber nicht immer denselbigen Weg nehmen, so, daß Niemand voraus wissen kann, welchen Weg er nehmen werde. §. 3. Muß der Nachtwächter, wenn ihm seine Obrigkeit bey einer eingerichteten bessern andern Controlle es nicht verbothen hat, die Stunden gehörig abrufen oder abblasen, und dabey die Lage der Wohnungen dazu eine längere Zeit gestattet, den Ort, oder den ihm angewiesenen District durchgehen und visitiren. Er muß nicht allein die Hauptstraßen, sondern auch die Nebenstraßen durchgehen, auch die abwärts gelegene Häuser und Höfe visitiren, und zwar bald dabey diese Straße, bald jene Straße zuerst vornehmen, dabey aber nicht immer denselbigen Weg nehmen, so, daß Niemand voraus wissen kann, welchen Weg er nehmen werde. §. 3. Muß der Nachtwächter, wenn ihm seine Obrigkeit bey einer eingerichteten bessern andern Controlle es nicht verbothen hat, die Stunden gehörig abrufen oder abblasen, und dabey die <TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0005" n="5"/> Lage der Wohnungen dazu eine längere Zeit gestattet, den Ort, oder den ihm angewiesenen District durchgehen und visitiren.</p> <p>Er muß nicht allein die Hauptstraßen, sondern auch die Nebenstraßen durchgehen, auch die abwärts gelegene Häuser und Höfe visitiren, und zwar bald dabey diese Straße, bald jene Straße zuerst vornehmen, dabey aber nicht immer denselbigen Weg nehmen, so, daß Niemand voraus wissen kann, welchen Weg er nehmen werde.</p> </div> <div n="1"> <head>§. 3.</head><lb/> <p>Muß der Nachtwächter, wenn ihm seine Obrigkeit bey einer eingerichteten bessern andern Controlle es nicht verbothen hat, die Stunden gehörig abrufen oder abblasen, und dabey die </p> </div> </body> </text> </TEI> [5/0005]
Lage der Wohnungen dazu eine längere Zeit gestattet, den Ort, oder den ihm angewiesenen District durchgehen und visitiren.
Er muß nicht allein die Hauptstraßen, sondern auch die Nebenstraßen durchgehen, auch die abwärts gelegene Häuser und Höfe visitiren, und zwar bald dabey diese Straße, bald jene Straße zuerst vornehmen, dabey aber nicht immer denselbigen Weg nehmen, so, daß Niemand voraus wissen kann, welchen Weg er nehmen werde.
§. 3.
Muß der Nachtwächter, wenn ihm seine Obrigkeit bey einer eingerichteten bessern andern Controlle es nicht verbothen hat, die Stunden gehörig abrufen oder abblasen, und dabey die
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools
|
URL zu diesem Werk: | https://www.deutschestextarchiv.de/nn_nachtwaechter_1809 |
URL zu dieser Seite: | https://www.deutschestextarchiv.de/nn_nachtwaechter_1809/5 |
Zitationshilfe: | Instruction für die Nachtwächter auf dem platten Lande. Lemgo, 1809, S. 5. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_nachtwaechter_1809/5>, abgerufen am 16.02.2025. |