Instruction für die Nachtwächter auf dem platten Lande. Lemgo, 1809.§. 14. Geschiehet in dem Districte des Nachtwächters während der §. 1. bestimmten Zeit ein Schaden durch Feuer oder Stöhrung der öffentlichen Sicherheit, und wird er überwiesen, zu solcher Zeit seinen Dienst vernachlässiget zu haben: so ist er zum Ersatz des Schadens verbunden, so wie er für jede Dienstvernachlässigung nach Befinden Leibes- oder Geldes- oder Cassationsstrafe zu gewärtigen hat. §. 15. Dahingegen der Nachtwächter sich außer seinen bestimmten Dienstemolumenten, der Belohnungen, welche §. 14. Geschiehet in dem Districte des Nachtwächters während der §. 1. bestimmten Zeit ein Schaden durch Feuer oder Stöhrung der öffentlichen Sicherheit, und wird er überwiesen, zu solcher Zeit seinen Dienst vernachlässiget zu haben: so ist er zum Ersatz des Schadens verbunden, so wie er für jede Dienstvernachlässigung nach Befinden Leibes- oder Geldes- oder Cassationsstrafe zu gewärtigen hat. §. 15. Dahingegen der Nachtwächter sich außer seinen bestimmten Dienstemolumenten, der Belohnungen, welche <TEI> <text> <body> <div n="1"> <pb facs="#f0014" n="14"/> </div> <div n="1"> <head>§. 14.</head><lb/> <p>Geschiehet in dem Districte des Nachtwächters während der §. 1. bestimmten Zeit ein Schaden durch Feuer oder Stöhrung der öffentlichen Sicherheit, und wird er überwiesen, zu solcher Zeit seinen Dienst vernachlässiget zu haben: so ist er zum Ersatz des Schadens verbunden, so wie er für jede Dienstvernachlässigung nach Befinden Leibes- oder Geldes- oder Cassationsstrafe zu gewärtigen hat.</p> </div> <div n="1"> <head>§. 15.</head><lb/> <p>Dahingegen der Nachtwächter sich außer seinen bestimmten Dienstemolumenten, der Belohnungen, welche </p> </div> </body> </text> </TEI> [14/0014]
§. 14.
Geschiehet in dem Districte des Nachtwächters während der §. 1. bestimmten Zeit ein Schaden durch Feuer oder Stöhrung der öffentlichen Sicherheit, und wird er überwiesen, zu solcher Zeit seinen Dienst vernachlässiget zu haben: so ist er zum Ersatz des Schadens verbunden, so wie er für jede Dienstvernachlässigung nach Befinden Leibes- oder Geldes- oder Cassationsstrafe zu gewärtigen hat.
§. 15.
Dahingegen der Nachtwächter sich außer seinen bestimmten Dienstemolumenten, der Belohnungen, welche
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Zitationshilfe: | Instruction für die Nachtwächter auf dem platten Lande. Lemgo, 1809, S. 14. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_nachtwaechter_1809/14>, abgerufen am 17.02.2025. |