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Mainzer Journal. Nr. 134. Mainz, 9. November 1848.

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[Beginn Spaltensatz]

Ueber §. 18. wird die Debatte zwar zugelassen, allein von
den angemeldeten Rednern verzichten die Meisten auf das Wort.
v. Radowitz spricht sich gegen die Annahme des Verfassungs-
paragraphen aus, indem er einen von ihm gestellten Vorschlag 1)
in Verbindung mit dem Amendement des Wehrausschusses em-
pfiehlt. Auch Schüler aus Jena erklärt sich wider den Vor-
schlag der Verfassungsausschusses, wenn schon aus ganz anderen
Gründen. Er will die Officiere durch die Mannschaften ernennen
lassen, damit sie es nicht mehr mit den souveränen Einzelnre-
gierungen halten möchten, als mit der Centralgewalt. Staven-
hagen
erwidert sehr richtig, dann würden die Officiere der sou-
veränen Mannschaft mehr als der Centralgewalt gehorchen, und
Möring fragt, ob demnach auch die Matrosen ihre Schiffsbe-
fehlshaber selbst zu wählen haben würden. Zur Annahme ge-
langt §. 18. sodann in folgender Gestalt: "Die Ernennung der
Generale geschieht auf Vorschlag der Einzelnregierungen durch
die Reichsgewalt. Für den Krieg ernennt die Reichsgewalt die
commandirenden Generale der auf den verschiedenen Kriegsthea-
tern operirenden selbstständigen Corps, so wie das Personale der
Hauptquartiere dieser Armeen und Corps."

§. 19. wird ohne Discussion angenommen und wiederum
nach dem Vorschlage der Mehrheit des Verfassungsausschusses:
"Der Reichsgewalt sieht die Befugniß zu, Reichsfestungen anzule-
gen und, insoweit die Sicherheit des Reiches es erfordert, vorhan-
dene Festungen gegen billige Ausgleichung, namentlich für das
überlieferte Kriegsmaterial, zu Reichsfestungen zu erklären. Die
Reichsfestungen werden auf Reichskosten unterhalten."

Bei §. 20. ist zu bemerken, daß Herr Wigard wirklich mit
dem Antrage hervortritt, daß die Flottenofficiere bis zum Capitän
von der Mannschaft zu ernennen wären. Er zieht ihn jedoch auf
die laute Unwillensäußerung des Hauses zurück. Mit der An-
nahme des §. in nachstehender um mehrere Vorschläge des Mari-
neausschusses erweiterter Fassung: Es ist keinem Einzelnstaate ge-
stattet, Kriegsschiffe für sich zu halten, noch Kaperbriefe auszuge-
ben. Die Bemannung der Flotte bildet einen Theil der gesetzlich
festgestellten Wehrmacht, sie ist jedoch unabhängig von der Land-
macht. Diejenigen Staaten, welche Mannschaft fur die Flotte stellen,
erfüllen dadurch einen Theil der ihnen obliegenden Bundeswehr-
pflicht. Die Ernennung der Officiere und Beamten der Seemacht
geht allein vom Reiche aus. Der Reichsgewalt liegt die Sorge
für die Ausrüstung, Ausbildung und Unterhaltung der Kriegs-
flotte, für die Anlegung, Ausrüstung und [unleserliches Material - 12 Zeichen fehlen]Unterhaltuag der Kriegs-
häfen und See=Arsenale ob. Ueber die, zur Errichtung von
Kriegshäfen und Marineetablissements nöthigen Enteignungen,
sowie über die Befugnisse der dabei anzustellenden Reichsbehörden
bestimmen die zu erlassenden Reichsgesetze" -- erledigt sich Artikel
III. von der Reichsgewalt und damit die Tagesordnung, worauf
die heutige Sitzung bald nach zwei Uhr geschlossen wird.



Deutschland.

Berlin. Die heutigen Nachrichten aus der preußischen Haupt-
stadt lauten wieder sehr bedenklich. Das Ministerium ist noch nicht
gebildet und der König scheint auf einem Ministerium Bran-
denburg
beharren zu wollen. Selbst die eifrigsten Anhänger
des Königthumes, oder vielmehr gerade diese, äußern bange Be-
sorgnisse. Man erzählt sich in der Sitzung der Landesversamm-
lung allgemein, daß Graf Brandenburg ein Ministerium gebildet
( Ladenberg, Manteuffel, Bischof, Strotha ) , welches
blos als ein vorläufiges zu betrachten, das einem Ministerium
aus der Versammlung Platz machen werde, sobald es die Ver-
legung der Versammlung nach Brandenburg, Potsdam oder
Schwedt vermittelt habe.

Köln 8. November. ( K. Z. ) Hocherfreut und voll des innig-
sten Dankgefühles können wir, sicherm Vernehmen nach, allen
Dombaufreunden die frohe Nachricht mittheilen, daß unser König,
des Dombaues Protector, dem Baue wieder 12,000 Thaler aus
seiner Privatcasse zur Fortsetzung angewiesen hat. Die nur zu
gerechte Furcht, den Bau stocken, die so tüchtige Steinmetzhütte
sich auflösen, die große Zahl von Familienvätern, die bei dem
hohen Werke beschäftigt, auf einmal brodlos zu sehen, ist also
vorläufig durch unsers Königs Munificenz gehoben. Uns allen
aber muß dieses schöne Beispiel, welches gewiß allenthalben die
dankbarste, aufrichtigste Anerkennung findet, ein neuer Sporn
seyn, nicht läßig zu werden in der Unterstützung des heiligen Wer-
kes; thun wir doch, was wir thun, vor Allem zu des Allerhöch-
sten Ehre.

[Spaltenumbruch]

Mannheim 7. November. ( D. Z. ) Sicherlich ist Jhnen
schon etwas über eine Verschwöruug unter den Nassauer Sol-
daten zugekommen. Mir wurde von verschiedenen Seiten und
sogar aus gut unterrichteten Quellen versichert, daß sie wirklich
bestanden habe und deren Ziel Ermordung des Obersten und
noch einiger Officiere gewesen seyn soll. Die Untersuchung ist,
diesen Nachrichten zufolge, in vollem Gange; fast täglich wird
ein Transport Gefangener geschlossen hierher geführt und in dem
ehemaligen Zuchthause in Verwahr gebracht. Jch hoffe, Jhnen
später vielleicht Verbürgteres mittheilen zu können, wenn von
dem Verlaufe der Untersuchung, welche in Heidelberg geführt
wird, mir etwas zukommt.

f Darmstadt 9. November. Jch beeile mich, Jhnen die
Nachricht mitzutheilen, daß Finanzminister Zimmermann aus
dem Ministerium austritt und durch Geheimrath Schenk er-
setzt wird. Geheimrath Eckhardt wird pensionirt und wird
sein Referat für die Zukunft dem Oberfinanzrathe von Biege-
leben
übertragen. Herr Schenck, schon seit Jahren in der
Finanzpartie thätig, und Herr v. Biegeleben, gehören zu den
bedeutendsten Capacitäten des Landes, und es läßt sich von ihrer
Thätigkeit das Beste erwarten.

Frankfurt 9. November. ( D. Z. ) Der Unterstaatssecretär,
Herr Bassermann, dessen Abreise nach Berlin im Auftrage des
Reichsministeriums des Jnnern Sie gestern meldeten, hat, wie
man vernimmt, nur den Auftrag, selbst die Lage der Dinge in
Augenschein zu nehmen und sich mit der preußischen Regierung
in Vernehmen zu setzen darüber, in welcher Weise das Reich da-
zu beitragen könne, den gesetzlichen Zustand in Berlin vor ge-
waltsamen Störungen zu sichern. Wie wichtig diese Aufgabe nicht
blos für Preußen, sondern für ganz Deutschland ist, liegt auf der
Hand. Zunächst ist sie unbestrittene Sache der preußischen Regier-
ung, und das richtigste Vorbeugungsmittel gegen Unruhen besteht
offenbar darin, daß sie selbst sich aufs strengste auf dem gesetz-
lichen Boden erhält. -- Herr Moritz Hartmann [ seit einiger
Zeit als Agitator in Wien ] hat in seiner Eigenschaft als Abge-
ordneter zum deutschen Reichstage an den Präsidenten von Ga-
gern geschrieben und um Schutz gebeten. Der alte Jahn hatte
gleich daran gedacht! -- Man will hier Nachrichten aus Berlin
haben, wonach der König damit umginge, den Sitz der preußi-
schen verfassunggebenden Versammlung nach der Stadt Bran-
denburg
zu verlegen.



Geld-und Wechselcourse.
Frankfurter Börse. Papier. Geld.am 9. Novem. 1848. Papier Geld.
Oestr. Met. Oblg. 5% 68 1 / 2 68 Amsterdam fl. 100 k. S. 101 --
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" " "2 1 / 2 % 35 5 / 8 35 3 / 8 Augsburg fl. 100 k. S. -- 119 1 / 2
" Bankactien 1115 1195     ditto " 2 M. -- --
" 250 fl. L. b. Roths. 78 1 / 4 77 1 / 4 Berlin Thlr. 60 k. S. -- 105 1 / 4
" 500 fl. " " 116 115     ditto " 2 M. -- --
"4 1 / 2 % Obl. b. Beth. 65 1 / 4 64 1 / 4 Bremen 50 Th. Ls. k. S. -- 99 1 / 8
" 4% " " 57 1 / 2 56 1 / 2     ditto " 2 M. -- --
Preuss.3 1 / 2 % Schulds. 75 1 / 2 75 Hamburg Mb. 100. k. S. 88 1 / 2 --
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Hessen 50 fl. Loose. 60 1 / 2 60     ditto in der Messe -- --
" 25 fl. " 21 1 / 8 20 5 / 8 London Lst. 10 k. S. -- 120 7 / 8
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Baden Obligat.3 1 / 2 % 72 1 / 4 71 3 / 4     ditto " 2 M. -- --
" 50 fl. Loose 45 1 / 4 44 3 / 4 Mailand Lr. 250 k. S. 100 5 / 8 --
" 35 fl. " 25 3 / 4 25 1 / 2     ditto " 2 M. -- --
Würtemb.3 1 / 2 % Obl. 75 1 / 2 75 Paris Frs. 200 k. S. 95 --
" Neue4 1 / 2 % " 93 92 1 / 2     ditto " 3 M. -- --
Nassau3 1 / 2 % Obl. b. R. 79 1 / 8 79 Wien fl. 100 C. k. S. 107 3 / 4 --
" 25 fl. Loose. 21 1 / 8 20 5 / 8     ditto " 3 M. -- --
Frankfrt. Obligat. 3% 78 77 Disconto -- 2
    ditto v. 1839.3 1 / 2 % 90 7 / 8 90 3 / 8
    ditto v. 1846.3 1 / 2 %86 7 / 8 86 3 / 8 fl. kr.
Frankf, Taunusbahn 272 270 Pistolen 9 56
Holland.2 1 / 2 Integral. 45 3 / 4 45 1 / 4 Preus. Friedrichsd'or. 9 57
" Holländische 4% -- 70 1 / 4 Holl. fl. 10 Stücke 10 5
" Syndicats3 1 / 2 % -- 69 3 / 4 Rand-Ducaten 5 36
Spanien 5% Active -- -- 20 Franken-Stücke 9 38
" 3% Innere 17 1 / 2 17 1 / 4 Engl. Sovereigns 12 2
Portgl. Cons. a 12 fl. 3% -- -- Gold al Marco 382 --
Polen fl. 500 Lot. L. Rth. -- 93 Laubth., ganze 2 43 1 / 4
" Obl. de fl. 500 4% 69 1 / 4 68 3 / 4 Preussische Thaler 1 45
Russland i. R. 3 fl. 4% -- 77 1 / 4 5 Frankenthlr -- --
" b. Stieglitz 4% -- 77 1 / 4 Hochhaltig Silber 24 24

Gering u. mittelh.
2418
[Ende Spaltensatz]

Redacteur: Franz Sausen. -- Verlag von Kirchheim und Schott in Mainz. -- Druck von Florian Kupferberg.

1) Die von den Einzelnregierungen zu ernennenden Generale wer-
den der Reichsgewalt zu gleichzeitiger Ernennung und Patentirung als
Reichsgenerale vorgeschlagen.
[Beginn Spaltensatz]

Ueber §. 18. wird die Debatte zwar zugelassen, allein von
den angemeldeten Rednern verzichten die Meisten auf das Wort.
v. Radowitz spricht sich gegen die Annahme des Verfassungs-
paragraphen aus, indem er einen von ihm gestellten Vorschlag 1)
in Verbindung mit dem Amendement des Wehrausschusses em-
pfiehlt. Auch Schüler aus Jena erklärt sich wider den Vor-
schlag der Verfassungsausschusses, wenn schon aus ganz anderen
Gründen. Er will die Officiere durch die Mannschaften ernennen
lassen, damit sie es nicht mehr mit den souveränen Einzelnre-
gierungen halten möchten, als mit der Centralgewalt. Staven-
hagen
erwidert sehr richtig, dann würden die Officiere der sou-
veränen Mannschaft mehr als der Centralgewalt gehorchen, und
Möring fragt, ob demnach auch die Matrosen ihre Schiffsbe-
fehlshaber selbst zu wählen haben würden. Zur Annahme ge-
langt §. 18. sodann in folgender Gestalt: „Die Ernennung der
Generale geschieht auf Vorschlag der Einzelnregierungen durch
die Reichsgewalt. Für den Krieg ernennt die Reichsgewalt die
commandirenden Generale der auf den verschiedenen Kriegsthea-
tern operirenden selbstständigen Corps, so wie das Personale der
Hauptquartiere dieser Armeen und Corps.“

§. 19. wird ohne Discussion angenommen und wiederum
nach dem Vorschlage der Mehrheit des Verfassungsausschusses:
„Der Reichsgewalt sieht die Befugniß zu, Reichsfestungen anzule-
gen und, insoweit die Sicherheit des Reiches es erfordert, vorhan-
dene Festungen gegen billige Ausgleichung, namentlich für das
überlieferte Kriegsmaterial, zu Reichsfestungen zu erklären. Die
Reichsfestungen werden auf Reichskosten unterhalten.“

Bei §. 20. ist zu bemerken, daß Herr Wigard wirklich mit
dem Antrage hervortritt, daß die Flottenofficiere bis zum Capitän
von der Mannschaft zu ernennen wären. Er zieht ihn jedoch auf
die laute Unwillensäußerung des Hauses zurück. Mit der An-
nahme des §. in nachstehender um mehrere Vorschläge des Mari-
neausschusses erweiterter Fassung: Es ist keinem Einzelnstaate ge-
stattet, Kriegsschiffe für sich zu halten, noch Kaperbriefe auszuge-
ben. Die Bemannung der Flotte bildet einen Theil der gesetzlich
festgestellten Wehrmacht, sie ist jedoch unabhängig von der Land-
macht. Diejenigen Staaten, welche Mannschaft fur die Flotte stellen,
erfüllen dadurch einen Theil der ihnen obliegenden Bundeswehr-
pflicht. Die Ernennung der Officiere und Beamten der Seemacht
geht allein vom Reiche aus. Der Reichsgewalt liegt die Sorge
für die Ausrüstung, Ausbildung und Unterhaltung der Kriegs-
flotte, für die Anlegung, Ausrüstung und [unleserliches Material – 12 Zeichen fehlen]Unterhaltuag der Kriegs-
häfen und See=Arsenale ob. Ueber die, zur Errichtung von
Kriegshäfen und Marineetablissements nöthigen Enteignungen,
sowie über die Befugnisse der dabei anzustellenden Reichsbehörden
bestimmen die zu erlassenden Reichsgesetze“ — erledigt sich Artikel
III. von der Reichsgewalt und damit die Tagesordnung, worauf
die heutige Sitzung bald nach zwei Uhr geschlossen wird.



Deutschland.

Berlin. Die heutigen Nachrichten aus der preußischen Haupt-
stadt lauten wieder sehr bedenklich. Das Ministerium ist noch nicht
gebildet und der König scheint auf einem Ministerium Bran-
denburg
beharren zu wollen. Selbst die eifrigsten Anhänger
des Königthumes, oder vielmehr gerade diese, äußern bange Be-
sorgnisse. Man erzählt sich in der Sitzung der Landesversamm-
lung allgemein, daß Graf Brandenburg ein Ministerium gebildet
( Ladenberg, Manteuffel, Bischof, Strotha ) , welches
blos als ein vorläufiges zu betrachten, das einem Ministerium
aus der Versammlung Platz machen werde, sobald es die Ver-
legung der Versammlung nach Brandenburg, Potsdam oder
Schwedt vermittelt habe.

Köln 8. November. ( K. Z. ) Hocherfreut und voll des innig-
sten Dankgefühles können wir, sicherm Vernehmen nach, allen
Dombaufreunden die frohe Nachricht mittheilen, daß unser König,
des Dombaues Protector, dem Baue wieder 12,000 Thaler aus
seiner Privatcasse zur Fortsetzung angewiesen hat. Die nur zu
gerechte Furcht, den Bau stocken, die so tüchtige Steinmetzhütte
sich auflösen, die große Zahl von Familienvätern, die bei dem
hohen Werke beschäftigt, auf einmal brodlos zu sehen, ist also
vorläufig durch unsers Königs Munificenz gehoben. Uns allen
aber muß dieses schöne Beispiel, welches gewiß allenthalben die
dankbarste, aufrichtigste Anerkennung findet, ein neuer Sporn
seyn, nicht läßig zu werden in der Unterstützung des heiligen Wer-
kes; thun wir doch, was wir thun, vor Allem zu des Allerhöch-
sten Ehre.

[Spaltenumbruch]

Mannheim 7. November. ( D. Z. ) Sicherlich ist Jhnen
schon etwas über eine Verschwöruug unter den Nassauer Sol-
daten zugekommen. Mir wurde von verschiedenen Seiten und
sogar aus gut unterrichteten Quellen versichert, daß sie wirklich
bestanden habe und deren Ziel Ermordung des Obersten und
noch einiger Officiere gewesen seyn soll. Die Untersuchung ist,
diesen Nachrichten zufolge, in vollem Gange; fast täglich wird
ein Transport Gefangener geschlossen hierher geführt und in dem
ehemaligen Zuchthause in Verwahr gebracht. Jch hoffe, Jhnen
später vielleicht Verbürgteres mittheilen zu können, wenn von
dem Verlaufe der Untersuchung, welche in Heidelberg geführt
wird, mir etwas zukommt.

f Darmstadt 9. November. Jch beeile mich, Jhnen die
Nachricht mitzutheilen, daß Finanzminister Zimmermann aus
dem Ministerium austritt und durch Geheimrath Schenk er-
setzt wird. Geheimrath Eckhardt wird pensionirt und wird
sein Referat für die Zukunft dem Oberfinanzrathe von Biege-
leben
übertragen. Herr Schenck, schon seit Jahren in der
Finanzpartie thätig, und Herr v. Biegeleben, gehören zu den
bedeutendsten Capacitäten des Landes, und es läßt sich von ihrer
Thätigkeit das Beste erwarten.

Frankfurt 9. November. ( D. Z. ) Der Unterstaatssecretär,
Herr Bassermann, dessen Abreise nach Berlin im Auftrage des
Reichsministeriums des Jnnern Sie gestern meldeten, hat, wie
man vernimmt, nur den Auftrag, selbst die Lage der Dinge in
Augenschein zu nehmen und sich mit der preußischen Regierung
in Vernehmen zu setzen darüber, in welcher Weise das Reich da-
zu beitragen könne, den gesetzlichen Zustand in Berlin vor ge-
waltsamen Störungen zu sichern. Wie wichtig diese Aufgabe nicht
blos für Preußen, sondern für ganz Deutschland ist, liegt auf der
Hand. Zunächst ist sie unbestrittene Sache der preußischen Regier-
ung, und das richtigste Vorbeugungsmittel gegen Unruhen besteht
offenbar darin, daß sie selbst sich aufs strengste auf dem gesetz-
lichen Boden erhält. — Herr Moritz Hartmann [ seit einiger
Zeit als Agitator in Wien ] hat in seiner Eigenschaft als Abge-
ordneter zum deutschen Reichstage an den Präsidenten von Ga-
gern geschrieben und um Schutz gebeten. Der alte Jahn hatte
gleich daran gedacht! — Man will hier Nachrichten aus Berlin
haben, wonach der König damit umginge, den Sitz der preußi-
schen verfassunggebenden Versammlung nach der Stadt Bran-
denburg
zu verlegen.



Geld-und Wechselcourse.
Frankfurter Börse. Papier. Geld.am 9. Novem. 1848. Papier Geld.
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Baden Obligat.3 1 / 2 % 72 1 / 4 71 3 / 4     ditto „ 2 M.
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Würtemb.3 1 / 2 % Obl. 75 1 / 2 75 Paris Frs. 200 k. S. 95
„ Neue4 1 / 2 % „ 93 92 1 / 2     ditto „ 3 M.
Nassau3 1 / 2 % Obl. b. R. 79 1 / 8 79 Wien fl. 100 C. k. S. 107 3 / 4
„ 25 fl. Loose. 21 1 / 8 20 5 / 8     ditto „ 3 M.
Frankfrt. Obligat. 3% 78 77 Disconto 2
    ditto v. 1839.3 1 / 2 % 90 7 / 8 90 3 / 8
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Frankf, Taunusbahn 272 270 Pistolen 9 56
Holland.2 1 / 2 Integral. 45 3 / 4 45 1 / 4 Preus. Friedrichsd'or. 9 57
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„ Syndicats3 1 / 2 % 69 3 / 4 Rand-Ducaten 5 36
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Portgl. Cons. à 12 fl. 3% Gold al Marco 382
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„ Obl. de fl. 500 4% 69 1 / 4 68 3 / 4 Preussische Thaler 1 45
Russland i. R. 3 fl. 4% 77 1 / 4 5 Frankenthlr
„ b. Stieglitz 4% 77 1 / 4 Hochhaltig Silber 24 24

Gering u. mittelh.
2418
[Ende Spaltensatz]

Redacteur: Franz Sausen. — Verlag von Kirchheim und Schott in Mainz. — Druck von Florian Kupferberg.

1) Die von den Einzelnregierungen zu ernennenden Generale wer-
den der Reichsgewalt zu gleichzeitiger Ernennung und Patentirung als
Reichsgenerale vorgeschlagen.
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[0006] Ueber §. 18. wird die Debatte zwar zugelassen, allein von den angemeldeten Rednern verzichten die Meisten auf das Wort. v. Radowitz spricht sich gegen die Annahme des Verfassungs- paragraphen aus, indem er einen von ihm gestellten Vorschlag 1) in Verbindung mit dem Amendement des Wehrausschusses em- pfiehlt. Auch Schüler aus Jena erklärt sich wider den Vor- schlag der Verfassungsausschusses, wenn schon aus ganz anderen Gründen. Er will die Officiere durch die Mannschaften ernennen lassen, damit sie es nicht mehr mit den souveränen Einzelnre- gierungen halten möchten, als mit der Centralgewalt. Staven- hagen erwidert sehr richtig, dann würden die Officiere der sou- veränen Mannschaft mehr als der Centralgewalt gehorchen, und Möring fragt, ob demnach auch die Matrosen ihre Schiffsbe- fehlshaber selbst zu wählen haben würden. Zur Annahme ge- langt §. 18. sodann in folgender Gestalt: „Die Ernennung der Generale geschieht auf Vorschlag der Einzelnregierungen durch die Reichsgewalt. Für den Krieg ernennt die Reichsgewalt die commandirenden Generale der auf den verschiedenen Kriegsthea- tern operirenden selbstständigen Corps, so wie das Personale der Hauptquartiere dieser Armeen und Corps.“ §. 19. wird ohne Discussion angenommen und wiederum nach dem Vorschlage der Mehrheit des Verfassungsausschusses: „Der Reichsgewalt sieht die Befugniß zu, Reichsfestungen anzule- gen und, insoweit die Sicherheit des Reiches es erfordert, vorhan- dene Festungen gegen billige Ausgleichung, namentlich für das überlieferte Kriegsmaterial, zu Reichsfestungen zu erklären. Die Reichsfestungen werden auf Reichskosten unterhalten.“ Bei §. 20. ist zu bemerken, daß Herr Wigard wirklich mit dem Antrage hervortritt, daß die Flottenofficiere bis zum Capitän von der Mannschaft zu ernennen wären. Er zieht ihn jedoch auf die laute Unwillensäußerung des Hauses zurück. Mit der An- nahme des §. in nachstehender um mehrere Vorschläge des Mari- neausschusses erweiterter Fassung: Es ist keinem Einzelnstaate ge- stattet, Kriegsschiffe für sich zu halten, noch Kaperbriefe auszuge- ben. Die Bemannung der Flotte bildet einen Theil der gesetzlich festgestellten Wehrmacht, sie ist jedoch unabhängig von der Land- macht. Diejenigen Staaten, welche Mannschaft fur die Flotte stellen, erfüllen dadurch einen Theil der ihnen obliegenden Bundeswehr- pflicht. Die Ernennung der Officiere und Beamten der Seemacht geht allein vom Reiche aus. Der Reichsgewalt liegt die Sorge für die Ausrüstung, Ausbildung und Unterhaltung der Kriegs- flotte, für die Anlegung, Ausrüstung und ____________Unterhaltuag der Kriegs- häfen und See=Arsenale ob. Ueber die, zur Errichtung von Kriegshäfen und Marineetablissements nöthigen Enteignungen, sowie über die Befugnisse der dabei anzustellenden Reichsbehörden bestimmen die zu erlassenden Reichsgesetze“ — erledigt sich Artikel III. von der Reichsgewalt und damit die Tagesordnung, worauf die heutige Sitzung bald nach zwei Uhr geschlossen wird. Deutschland. Berlin. Die heutigen Nachrichten aus der preußischen Haupt- stadt lauten wieder sehr bedenklich. Das Ministerium ist noch nicht gebildet und der König scheint auf einem Ministerium Bran- denburg beharren zu wollen. Selbst die eifrigsten Anhänger des Königthumes, oder vielmehr gerade diese, äußern bange Be- sorgnisse. Man erzählt sich in der Sitzung der Landesversamm- lung allgemein, daß Graf Brandenburg ein Ministerium gebildet ( Ladenberg, Manteuffel, Bischof, Strotha ) , welches blos als ein vorläufiges zu betrachten, das einem Ministerium aus der Versammlung Platz machen werde, sobald es die Ver- legung der Versammlung nach Brandenburg, Potsdam oder Schwedt vermittelt habe. Köln 8. November. ( K. Z. ) Hocherfreut und voll des innig- sten Dankgefühles können wir, sicherm Vernehmen nach, allen Dombaufreunden die frohe Nachricht mittheilen, daß unser König, des Dombaues Protector, dem Baue wieder 12,000 Thaler aus seiner Privatcasse zur Fortsetzung angewiesen hat. Die nur zu gerechte Furcht, den Bau stocken, die so tüchtige Steinmetzhütte sich auflösen, die große Zahl von Familienvätern, die bei dem hohen Werke beschäftigt, auf einmal brodlos zu sehen, ist also vorläufig durch unsers Königs Munificenz gehoben. Uns allen aber muß dieses schöne Beispiel, welches gewiß allenthalben die dankbarste, aufrichtigste Anerkennung findet, ein neuer Sporn seyn, nicht läßig zu werden in der Unterstützung des heiligen Wer- kes; thun wir doch, was wir thun, vor Allem zu des Allerhöch- sten Ehre. Mannheim 7. November. ( D. Z. ) Sicherlich ist Jhnen schon etwas über eine Verschwöruug unter den Nassauer Sol- daten zugekommen. Mir wurde von verschiedenen Seiten und sogar aus gut unterrichteten Quellen versichert, daß sie wirklich bestanden habe und deren Ziel Ermordung des Obersten und noch einiger Officiere gewesen seyn soll. Die Untersuchung ist, diesen Nachrichten zufolge, in vollem Gange; fast täglich wird ein Transport Gefangener geschlossen hierher geführt und in dem ehemaligen Zuchthause in Verwahr gebracht. Jch hoffe, Jhnen später vielleicht Verbürgteres mittheilen zu können, wenn von dem Verlaufe der Untersuchung, welche in Heidelberg geführt wird, mir etwas zukommt. f Darmstadt 9. November. Jch beeile mich, Jhnen die Nachricht mitzutheilen, daß Finanzminister Zimmermann aus dem Ministerium austritt und durch Geheimrath Schenk er- setzt wird. Geheimrath Eckhardt wird pensionirt und wird sein Referat für die Zukunft dem Oberfinanzrathe von Biege- leben übertragen. Herr Schenck, schon seit Jahren in der Finanzpartie thätig, und Herr v. Biegeleben, gehören zu den bedeutendsten Capacitäten des Landes, und es läßt sich von ihrer Thätigkeit das Beste erwarten. Frankfurt 9. November. ( D. Z. ) Der Unterstaatssecretär, Herr Bassermann, dessen Abreise nach Berlin im Auftrage des Reichsministeriums des Jnnern Sie gestern meldeten, hat, wie man vernimmt, nur den Auftrag, selbst die Lage der Dinge in Augenschein zu nehmen und sich mit der preußischen Regierung in Vernehmen zu setzen darüber, in welcher Weise das Reich da- zu beitragen könne, den gesetzlichen Zustand in Berlin vor ge- waltsamen Störungen zu sichern. Wie wichtig diese Aufgabe nicht blos für Preußen, sondern für ganz Deutschland ist, liegt auf der Hand. Zunächst ist sie unbestrittene Sache der preußischen Regier- ung, und das richtigste Vorbeugungsmittel gegen Unruhen besteht offenbar darin, daß sie selbst sich aufs strengste auf dem gesetz- lichen Boden erhält. — Herr Moritz Hartmann [ seit einiger Zeit als Agitator in Wien ] hat in seiner Eigenschaft als Abge- ordneter zum deutschen Reichstage an den Präsidenten von Ga- gern geschrieben und um Schutz gebeten. Der alte Jahn hatte gleich daran gedacht! — Man will hier Nachrichten aus Berlin haben, wonach der König damit umginge, den Sitz der preußi- schen verfassunggebenden Versammlung nach der Stadt Bran- denburg zu verlegen. Geld-und Wechselcourse. Frankfurter Börse. Papier. Geld. am 9. Novem. 1848. Papier Geld. Oestr. Met. Oblg. 5% 68 1 / 2 68 Amsterdam fl. 100 k. S. 101 — „ „ „ 4% 56 1 / 2 55 1 / 2 ditto „ 2 M. — 100 3 / 8 „ „ „2 1 / 2 % 35 5 / 8 35 3 / 8 Augsburg fl. 100 k. S. — 119 1 / 2 „ Bankactien 1115 1195 ditto „ 2 M. — — „ 250 fl. L. b. Roths. 78 1 / 4 77 1 / 4 Berlin Thlr. 60 k. S. — 105 1 / 4 „ 500 fl. „ „ 116 115 ditto „ 2 M. — — „4 1 / 2 % Obl. b. Beth. 65 1 / 4 64 1 / 4 Bremen 50 Th. Ls. k. S. — 99 1 / 8 „ 4% „ „ 57 1 / 2 56 1 / 2 ditto „ 2 M. — — Preuss.3 1 / 2 % Schulds. 75 1 / 2 75 Hamburg Mb. 100. k. S. 88 1 / 2 — „ Prämienscheine. — 91 1 / 2 ditto „ 2 M. 88 1 / 4 — Bair.3 1 / 2 Obligation. 75 1 / 2 75 Leipzig Thlr. 60 k. S. — 105 1 / 4 Hessen 50 fl. Loose. 60 1 / 2 60 ditto in der Messe — — „ 25 fl. „ 21 1 / 8 20 5 / 8 London Lst. 10 k. S. — 120 7 / 8 „3 1 / 2 % Obl. 74 73 1 / 2 ditto „ 3 M. — 120 1 / 4 „ 4% „ 82 3 / 4 82 1 / 4 Lyon Frs. 200 k. S. 95 — Baden Obligat.3 1 / 2 % 72 1 / 4 71 3 / 4 ditto „ 2 M. — — „ 50 fl. Loose 45 1 / 4 44 3 / 4 Mailand Lr. 250 k. S. 100 5 / 8 — „ 35 fl. „ 25 3 / 4 25 1 / 2 ditto „ 2 M. — — Würtemb.3 1 / 2 % Obl. 75 1 / 2 75 Paris Frs. 200 k. S. 95 — „ Neue4 1 / 2 % „ 93 92 1 / 2 ditto „ 3 M. — — Nassau3 1 / 2 % Obl. b. R. 79 1 / 8 79 Wien fl. 100 C. k. S. 107 3 / 4 — „ 25 fl. Loose. 21 1 / 8 20 5 / 8 ditto „ 3 M. — — Frankfrt. Obligat. 3% 78 77 Disconto — 2 ditto v. 1839.3 1 / 2 % 90 7 / 8 90 3 / 8 ditto v. 1846.3 1 / 2 % 86 7 / 8 86 3 / 8 fl. kr. Frankf, Taunusbahn 272 270 Pistolen 9 56 Holland.2 1 / 2 Integral. 45 3 / 4 45 1 / 4 Preus. Friedrichsd'or. 9 57 „ Holländische 4% — 70 1 / 4 Holl. fl. 10 Stücke 10 5 „ Syndicats3 1 / 2 % — 69 3 / 4 Rand-Ducaten 5 36 Spanien 5% Active — — 20 Franken-Stücke 9 38 „ 3% Innere 17 1 / 2 17 1 / 4 Engl. Sovereigns 12 2 Portgl. Cons. à 12 fl. 3% — — Gold al Marco 382 — Polen fl. 500 Lot. L. Rth. — 93 Laubth., ganze 2 43 1 / 4 „ Obl. de fl. 500 4% 69 1 / 4 68 3 / 4 Preussische Thaler 1 45 Russland i. R. 3 fl. 4% — 77 1 / 4 5 Frankenthlr — — „ b. Stieglitz 4% — 77 1 / 4 Hochhaltig Silber 24 24 Gering u. mittelh. 24 18 Redacteur: Franz Sausen. — Verlag von Kirchheim und Schott in Mainz. — Druck von Florian Kupferberg. 1) Die von den Einzelnregierungen zu ernennenden Generale wer- den der Reichsgewalt zu gleichzeitiger Ernennung und Patentirung als Reichsgenerale vorgeschlagen.

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Zitationshilfe: Mainzer Journal. Nr. 134. Mainz, 9. November 1848, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_mainzerjournal134_1848/6>, abgerufen am 27.11.2024.