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Märkische Blätter. Nr. 25. Hattingen, 26. März 1851.

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[Beginn Spaltensatz] chen ich einstimmte ) -- ich fühlte wie unser Kanot plötzlich
mit Blitzesschnelle der Strömung nachgab -- ich stürzte hülf-
los auf Paul Skinner zurück und -- wir waren frei.

*     *     *

"Hm, wir hätten unser Abendbrod um ein Haar theuer
genug bezahlen müssen," meinte Paul, als wir wieder zu Athem
gekommen waren, nachdem wir mittels unserer Ruder ein paar
Meilen Vorsprung über unsere Verfolger gewonnen hatten.
"Wie verdammt, daß diese gute Büchse mir gerade in dem kri-
tischen Augenblicke versagte, wo ich einen dieser rothen Teufel
in die Hölle geschickt hätte. Nichts in meinem ganzen Leben
hat mir so leid gethan!"

"Wirklich?" sagt' ich; "ich kann Dich meinerseits versichern
daß ich dieses Bedauern gar nicht theile. Vielleicht hast Du
nicht einmal bemerkt, daß Du mit der Büchse nach meinem
Kopfe hieltest!"

"Unsinn!" rief Paul mit lautem Lachen; wie? das hätte
ich gethan? Nun ja, ich war ein Bischen in Aufregung, und
das Ding war zu entschuldigen. Deine englischen Zündhüt-
chen sind sehr schlecht!"

"Von den besten und feinsten, die es gibt," erwiderte ich.

"Na ich kann nicht mit Dir hadern," versetzte der Trap-
ver, denn ich habe eine Unze Blei in meiner Schulter. Bei-
läufig gesagt, hast Du irgend einen Schaden davongetragen?"

"Eine Kleinigkeit -- hah' ein Viertelpfund Haare ver-
loren!"

" N'mborte!" versetzte Paul scherzend. Der große Cäsar
hatte ja auch eine Glatze, wie Du weißt; für die Zukunft hast
Du schon weniger zu kämmen!" -- Da wir in der Dunkel-
heit die Stromschnellen und "Fälle" nicht zu passiren wagten,
sprangen wir an's Ufer, an einer der sogenannten "Portagen"
( d. h. Trageplätze, wo man wegen der Stromschnellen das
Boot durch den Wald weiter schaffen muß, bis man wieder
ruhiges sicheres Fahrwasser erreicht, ) suchten uns einen Versteck
und wanderten, mit dem umgestülpten Kanot auf den Köpfen
von Neuem in den schweigsamen Wald hinein.



Vermischte Nachrichten.

-- Der "l'Albany Knickerboocker" in London rühmt sich,
in seinem Bureau einen Hund zu haben, dessen Jnstinkt be-
wunderungswürdig ist. Dieses Thier gehört einem Zeitungs-
träger und machte alle Morgen mit seinem Gebieter die Runde
bei 600 Abonnenten des Journals. Als der Zeitungsträger
ein Mal krank und so gehindert wurde, seinen Dienst zu ver-
sehen, diente der Hund seinem Ersatzmann als Wegweiser, er
blieb, wie er gewohnt war, bei der Thüre eines jeden Abon-
nenten stehen, ohne auch nur einen zu vergessen. Bei jeder
solchen Thüre gab er ein Zeichen, indem er mit dem Schweife
wedelte, und -- das ist schon das Beste -- bei jenen, die mit
dem Abonnentsgelde im Rückstande waren, bellte er! ( ! )

-- Jn Pest lebt ein weiblich Toldy Janos, ein kräf-
tiges, abgehärtetes Weib in Männerkleidung, welches die schwer-
sten Arbeiten verrichtet, und seltsamerweise durch Raufhändl sich
Geld zu erwetten pflegt, um dafür ihr Lieblingsgericht " Back-
händl " zu essen. Gewöhnlich wettet sie, daß sie irgend einen
starken Mann zu Boden werfen würde. Dies proponirte sie
kürzlich bei einen Brauerknecht, der ihr aber galant erwiederte:
An dem schönen Geschlecht werde ich mich nie vergreifen.



Landwirthschaftliches.

Verbesserung des Wachsthums des Grases, namentlich nnter
Bäumen. Wenn man bei regnichtem Wetter Salpeter oder Soda unter
Bäumen streut, so erhält man ein wunderschönes Gras. Man hat Salpeter
unter Buchen gestreut, und gefunden, daß an dieser Stelle das Gras stets
seine grune Farbe behielt. Da dieser Versuch so gut ausfiel, probirte man
das Mittel an Stellen, wo dem Vieh nicht schmeckendes Gras wuchs, in
größerem Maßstabe, und fand da, daß das dadurch gewonnene Gras dem-
jenigen, welches auf Feldern wächst, die mit Mergel gedüngt sind, in Be-
zug auf Viehfütterung weit vorzuziehen ist.



Auflösung der zweisylbigen Charade in voriger Nummer:
" Dortmund. "
[Spaltenumbruch]
Jntelligenz=Nachrichten.
Bekanntmachung.

Das Ertra=Beiblatt zum 50. Stücke des Amtsblattes der
Königl. Regierung zu Arnsberg enthält die Bestimmungen über
das Verfahren bei Einberufung der Reserve= und Landwehr-
Mannschaften zu den Fahnen. Als Grundsatz ist ausgespro-
chen, daß über die Verpflichtung zum Einkommen bei der Fahne
das Dienstalter dergestalt entscheidet, daß die jüngsten Dienst-
alters=Klassen zunächst hiervon betroffen werden. Nach § 8
der erwähnten Bestimmungen können indessen häusliche, gewerb-
liche und Familien=Verhältnisse nur ausnahmsweise in so weit
berücksichtigt werden, als durch sie vorübergehend die einstwei-
lige Zurückstellung eines Mannes hinter die siebente Klasse des
ersteu[unleserliches Material] Aufgebots bedingt werden kann. Auf diese wird nur in
dem Falle nach Maßgabe des Bedarfs zurückgegriffen, wenn
die vorstehenden Klassen erschöpft sind.

Eine solche Berücksichtigung ist [unleserliches Material - 3 Zeichen fehlen]nnr zulässig:

1 ) wenn ein Mann als der einzige Ernährer seines arbeits-
unfähigen Vaters oder seiner Mutter, mit denen er die
nämliche Feuerstelle bewohnt, zu betrachten ist und ein
Knecht oder Geselle nicht gehalten werden kann, auch
durch die gesetzlich den Familien der Reserven= und Land-
wehr=Mannschaften zu gewährenden Unterstützungen der
dauernde Ruin des elterlichen Hausstandes bei der Ent-
fernung des Sohnes nicht zu beseitigen ist;

2 ) wenn ein Wehrmann, der das 30. Lebensjahr erreicht
hat oder einem der beiden ältesten Jahrgänge des ersten
Aufgebots angehört, als Grundbesitzer, Pächter oder Ge-
werbetreibender oder als Ernährer einer zahlreichen Fa-
milie, selbst bei dem Genusse der gesetzlichen Unterstützung,
seinen Hausstand und seine Angehörigen durch die Ent-
fernung dem gänzlichen Verfalle nnd dem Elende preis
geben würde;

3 ) wenn in einzelnen dringenden Fällen die Zurückstellung
eines Mannes, dessen geeignete Vertretung auf keine
Weise zu ermöglichen ist, im Jnteresse der allgemeinen
Landes=Cultur und der National=Oekonomie für unab-
weislich nothwendig erachtet wird.

Die Reserve= und Landwehr=Mannschaften, welche auf [unleserliches Material - 3 Zeichen fehlen]Be-
rücksichtigung Anspruch machen, haben ihre desfallsigen Ge-
suche, in so fern dieselben durch Verhältnisse, wie sie vorstehend
als Bedingung aufgestellt sind, begründet werden, bei den Bür-
germeistern resp. Amtmännern unverzüglich anzubringen und
nicht nur über ihre bürgerlichen und Vermögens=Verhältnisse,
sondern auch über ihre militärischen Verhältnisse genaue Aus-
kunft zu geben. Die eingereichten Gesuche unterliegen der Ent-
scheidung der beiden permanenten Mitglieder der Kreis=Ersatz-
Commission, welche zu diesem Behufe jährlich zwei Mal in der
hiesigen Kreisstadt öffentliche Sitzung halten. Der Termin zu
der in diesem Frühjahre abzuhaltenden Sitzung zur Prüfung
der Gesuche, wobei den Betheiligten gestattet ist, sich persönlich
einzufinden, wird noch näher bekannt gemacht werden.

Schließlich bemerke ich noch, daß die von der Commission
getroffenen Entscheidungen nur bis zu dem nächsten Sitzungs-
termine, insofern sie nach stattgehabter Prüfung nicht auf's Neue
bestätigt werden, ihre Gültigkeit behalten.

Bochum, den 4. März 1851.

    Der Landrath
    Graf v. d. Recke=Volmerstein.



Bekanntmachung.

Die Musterung der Militairpflichtigen des hiesigen Amts
findet Statt:

1 ) Am 27. März, Morgens 9 Uhr, für die Jahrgänge
1828 und zurück.

2 ) Am 28. März, Morgens 7 Uhr, für die Jahrgänge
1830 & 1829, in dem Hause des Wirths Friedrich
Wiesmann
zu Hattingen.

Hattingen, den 22. März 1851.

    Der Amtmann: Pickert.

[Ende Spaltensatz]

[Beginn Spaltensatz] chen ich einstimmte ) — ich fühlte wie unser Kanot plötzlich
mit Blitzesschnelle der Strömung nachgab — ich stürzte hülf-
los auf Paul Skinner zurück und — wir waren frei.

*     *     *

„Hm, wir hätten unser Abendbrod um ein Haar theuer
genug bezahlen müssen,“ meinte Paul, als wir wieder zu Athem
gekommen waren, nachdem wir mittels unserer Ruder ein paar
Meilen Vorsprung über unsere Verfolger gewonnen hatten.
„Wie verdammt, daß diese gute Büchse mir gerade in dem kri-
tischen Augenblicke versagte, wo ich einen dieser rothen Teufel
in die Hölle geschickt hätte. Nichts in meinem ganzen Leben
hat mir so leid gethan!“

„Wirklich?“ sagt' ich; „ich kann Dich meinerseits versichern
daß ich dieses Bedauern gar nicht theile. Vielleicht hast Du
nicht einmal bemerkt, daß Du mit der Büchse nach meinem
Kopfe hieltest!“

„Unsinn!“ rief Paul mit lautem Lachen; wie? das hätte
ich gethan? Nun ja, ich war ein Bischen in Aufregung, und
das Ding war zu entschuldigen. Deine englischen Zündhüt-
chen sind sehr schlecht!“

„Von den besten und feinsten, die es gibt,“ erwiderte ich.

„Na ich kann nicht mit Dir hadern,“ versetzte der Trap-
ver, denn ich habe eine Unze Blei in meiner Schulter. Bei-
läufig gesagt, hast Du irgend einen Schaden davongetragen?“

„Eine Kleinigkeit — hah' ein Viertelpfund Haare ver-
loren!“

N'mborte!“ versetzte Paul scherzend. Der große Cäsar
hatte ja auch eine Glatze, wie Du weißt; für die Zukunft hast
Du schon weniger zu kämmen!“ — Da wir in der Dunkel-
heit die Stromschnellen und „Fälle“ nicht zu passiren wagten,
sprangen wir an's Ufer, an einer der sogenannten „Portagen“
( d. h. Trageplätze, wo man wegen der Stromschnellen das
Boot durch den Wald weiter schaffen muß, bis man wieder
ruhiges sicheres Fahrwasser erreicht, ) suchten uns einen Versteck
und wanderten, mit dem umgestülpten Kanot auf den Köpfen
von Neuem in den schweigsamen Wald hinein.



Vermischte Nachrichten.

— Der „l'Albany Knickerboocker“ in London rühmt sich,
in seinem Bureau einen Hund zu haben, dessen Jnstinkt be-
wunderungswürdig ist. Dieses Thier gehört einem Zeitungs-
träger und machte alle Morgen mit seinem Gebieter die Runde
bei 600 Abonnenten des Journals. Als der Zeitungsträger
ein Mal krank und so gehindert wurde, seinen Dienst zu ver-
sehen, diente der Hund seinem Ersatzmann als Wegweiser, er
blieb, wie er gewohnt war, bei der Thüre eines jeden Abon-
nenten stehen, ohne auch nur einen zu vergessen. Bei jeder
solchen Thüre gab er ein Zeichen, indem er mit dem Schweife
wedelte, und — das ist schon das Beste — bei jenen, die mit
dem Abonnentsgelde im Rückstande waren, bellte er! ( ! )

— Jn Pest lebt ein weiblich Toldy Janos, ein kräf-
tiges, abgehärtetes Weib in Männerkleidung, welches die schwer-
sten Arbeiten verrichtet, und seltsamerweise durch Raufhändl sich
Geld zu erwetten pflegt, um dafür ihr Lieblingsgericht „ Back-
händl “ zu essen. Gewöhnlich wettet sie, daß sie irgend einen
starken Mann zu Boden werfen würde. Dies proponirte sie
kürzlich bei einen Brauerknecht, der ihr aber galant erwiederte:
An dem schönen Geschlecht werde ich mich nie vergreifen.



Landwirthschaftliches.

Verbesserung des Wachsthums des Grases, namentlich nnter
Bäumen. Wenn man bei regnichtem Wetter Salpeter oder Soda unter
Bäumen streut, so erhält man ein wunderschönes Gras. Man hat Salpeter
unter Buchen gestreut, und gefunden, daß an dieser Stelle das Gras stets
seine grune Farbe behielt. Da dieser Versuch so gut ausfiel, probirte man
das Mittel an Stellen, wo dem Vieh nicht schmeckendes Gras wuchs, in
größerem Maßstabe, und fand da, daß das dadurch gewonnene Gras dem-
jenigen, welches auf Feldern wächst, die mit Mergel gedüngt sind, in Be-
zug auf Viehfütterung weit vorzuziehen ist.



Auflösung der zweisylbigen Charade in voriger Nummer:
Dortmund.
[Spaltenumbruch]
Jntelligenz=Nachrichten.
Bekanntmachung.

Das Ertra=Beiblatt zum 50. Stücke des Amtsblattes der
Königl. Regierung zu Arnsberg enthält die Bestimmungen über
das Verfahren bei Einberufung der Reserve= und Landwehr-
Mannschaften zu den Fahnen. Als Grundsatz ist ausgespro-
chen, daß über die Verpflichtung zum Einkommen bei der Fahne
das Dienstalter dergestalt entscheidet, daß die jüngsten Dienst-
alters=Klassen zunächst hiervon betroffen werden. Nach § 8
der erwähnten Bestimmungen können indessen häusliche, gewerb-
liche und Familien=Verhältnisse nur ausnahmsweise in so weit
berücksichtigt werden, als durch sie vorübergehend die einstwei-
lige Zurückstellung eines Mannes hinter die siebente Klasse des
ersteu[unleserliches Material] Aufgebots bedingt werden kann. Auf diese wird nur in
dem Falle nach Maßgabe des Bedarfs zurückgegriffen, wenn
die vorstehenden Klassen erschöpft sind.

Eine solche Berücksichtigung ist [unleserliches Material – 3 Zeichen fehlen]nnr zulässig:

1 ) wenn ein Mann als der einzige Ernährer seines arbeits-
unfähigen Vaters oder seiner Mutter, mit denen er die
nämliche Feuerstelle bewohnt, zu betrachten ist und ein
Knecht oder Geselle nicht gehalten werden kann, auch
durch die gesetzlich den Familien der Reserven= und Land-
wehr=Mannschaften zu gewährenden Unterstützungen der
dauernde Ruin des elterlichen Hausstandes bei der Ent-
fernung des Sohnes nicht zu beseitigen ist;

2 ) wenn ein Wehrmann, der das 30. Lebensjahr erreicht
hat oder einem der beiden ältesten Jahrgänge des ersten
Aufgebots angehört, als Grundbesitzer, Pächter oder Ge-
werbetreibender oder als Ernährer einer zahlreichen Fa-
milie, selbst bei dem Genusse der gesetzlichen Unterstützung,
seinen Hausstand und seine Angehörigen durch die Ent-
fernung dem gänzlichen Verfalle nnd dem Elende preis
geben würde;

3 ) wenn in einzelnen dringenden Fällen die Zurückstellung
eines Mannes, dessen geeignete Vertretung auf keine
Weise zu ermöglichen ist, im Jnteresse der allgemeinen
Landes=Cultur und der National=Oekonomie für unab-
weislich nothwendig erachtet wird.

Die Reserve= und Landwehr=Mannschaften, welche auf [unleserliches Material – 3 Zeichen fehlen]Be-
rücksichtigung Anspruch machen, haben ihre desfallsigen Ge-
suche, in so fern dieselben durch Verhältnisse, wie sie vorstehend
als Bedingung aufgestellt sind, begründet werden, bei den Bür-
germeistern resp. Amtmännern unverzüglich anzubringen und
nicht nur über ihre bürgerlichen und Vermögens=Verhältnisse,
sondern auch über ihre militärischen Verhältnisse genaue Aus-
kunft zu geben. Die eingereichten Gesuche unterliegen der Ent-
scheidung der beiden permanenten Mitglieder der Kreis=Ersatz-
Commission, welche zu diesem Behufe jährlich zwei Mal in der
hiesigen Kreisstadt öffentliche Sitzung halten. Der Termin zu
der in diesem Frühjahre abzuhaltenden Sitzung zur Prüfung
der Gesuche, wobei den Betheiligten gestattet ist, sich persönlich
einzufinden, wird noch näher bekannt gemacht werden.

Schließlich bemerke ich noch, daß die von der Commission
getroffenen Entscheidungen nur bis zu dem nächsten Sitzungs-
termine, insofern sie nach stattgehabter Prüfung nicht auf's Neue
bestätigt werden, ihre Gültigkeit behalten.

Bochum, den 4. März 1851.

    Der Landrath
    Graf v. d. Recke=Volmerstein.



Bekanntmachung.

Die Musterung der Militairpflichtigen des hiesigen Amts
findet Statt:

1 ) Am 27. März, Morgens 9 Uhr, für die Jahrgänge
1828 und zurück.

2 ) Am 28. März, Morgens 7 Uhr, für die Jahrgänge
1830 & 1829, in dem Hause des Wirths Friedrich
Wiesmann
zu Hattingen.

Hattingen, den 22. März 1851.

    Der Amtmann: Pickert.

[Ende Spaltensatz]
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[0003] chen ich einstimmte ) — ich fühlte wie unser Kanot plötzlich mit Blitzesschnelle der Strömung nachgab — ich stürzte hülf- los auf Paul Skinner zurück und — wir waren frei. * * * „Hm, wir hätten unser Abendbrod um ein Haar theuer genug bezahlen müssen,“ meinte Paul, als wir wieder zu Athem gekommen waren, nachdem wir mittels unserer Ruder ein paar Meilen Vorsprung über unsere Verfolger gewonnen hatten. „Wie verdammt, daß diese gute Büchse mir gerade in dem kri- tischen Augenblicke versagte, wo ich einen dieser rothen Teufel in die Hölle geschickt hätte. Nichts in meinem ganzen Leben hat mir so leid gethan!“ „Wirklich?“ sagt' ich; „ich kann Dich meinerseits versichern daß ich dieses Bedauern gar nicht theile. Vielleicht hast Du nicht einmal bemerkt, daß Du mit der Büchse nach meinem Kopfe hieltest!“ „Unsinn!“ rief Paul mit lautem Lachen; wie? das hätte ich gethan? Nun ja, ich war ein Bischen in Aufregung, und das Ding war zu entschuldigen. Deine englischen Zündhüt- chen sind sehr schlecht!“ „Von den besten und feinsten, die es gibt,“ erwiderte ich. „Na ich kann nicht mit Dir hadern,“ versetzte der Trap- ver, denn ich habe eine Unze Blei in meiner Schulter. Bei- läufig gesagt, hast Du irgend einen Schaden davongetragen?“ „Eine Kleinigkeit — hah' ein Viertelpfund Haare ver- loren!“ „ N'mborte!“ versetzte Paul scherzend. Der große Cäsar hatte ja auch eine Glatze, wie Du weißt; für die Zukunft hast Du schon weniger zu kämmen!“ — Da wir in der Dunkel- heit die Stromschnellen und „Fälle“ nicht zu passiren wagten, sprangen wir an's Ufer, an einer der sogenannten „Portagen“ ( d. h. Trageplätze, wo man wegen der Stromschnellen das Boot durch den Wald weiter schaffen muß, bis man wieder ruhiges sicheres Fahrwasser erreicht, ) suchten uns einen Versteck und wanderten, mit dem umgestülpten Kanot auf den Köpfen von Neuem in den schweigsamen Wald hinein. Vermischte Nachrichten. — Der „l'Albany Knickerboocker“ in London rühmt sich, in seinem Bureau einen Hund zu haben, dessen Jnstinkt be- wunderungswürdig ist. Dieses Thier gehört einem Zeitungs- träger und machte alle Morgen mit seinem Gebieter die Runde bei 600 Abonnenten des Journals. Als der Zeitungsträger ein Mal krank und so gehindert wurde, seinen Dienst zu ver- sehen, diente der Hund seinem Ersatzmann als Wegweiser, er blieb, wie er gewohnt war, bei der Thüre eines jeden Abon- nenten stehen, ohne auch nur einen zu vergessen. Bei jeder solchen Thüre gab er ein Zeichen, indem er mit dem Schweife wedelte, und — das ist schon das Beste — bei jenen, die mit dem Abonnentsgelde im Rückstande waren, bellte er! ( ! ) — Jn Pest lebt ein weiblich Toldy Janos, ein kräf- tiges, abgehärtetes Weib in Männerkleidung, welches die schwer- sten Arbeiten verrichtet, und seltsamerweise durch Raufhändl sich Geld zu erwetten pflegt, um dafür ihr Lieblingsgericht „ Back- händl “ zu essen. Gewöhnlich wettet sie, daß sie irgend einen starken Mann zu Boden werfen würde. Dies proponirte sie kürzlich bei einen Brauerknecht, der ihr aber galant erwiederte: An dem schönen Geschlecht werde ich mich nie vergreifen. Landwirthschaftliches. Verbesserung des Wachsthums des Grases, namentlich nnter Bäumen. Wenn man bei regnichtem Wetter Salpeter oder Soda unter Bäumen streut, so erhält man ein wunderschönes Gras. Man hat Salpeter unter Buchen gestreut, und gefunden, daß an dieser Stelle das Gras stets seine grune Farbe behielt. Da dieser Versuch so gut ausfiel, probirte man das Mittel an Stellen, wo dem Vieh nicht schmeckendes Gras wuchs, in größerem Maßstabe, und fand da, daß das dadurch gewonnene Gras dem- jenigen, welches auf Feldern wächst, die mit Mergel gedüngt sind, in Be- zug auf Viehfütterung weit vorzuziehen ist. Auflösung der zweisylbigen Charade in voriger Nummer: „ Dortmund. “ Jntelligenz=Nachrichten. Bekanntmachung. Das Ertra=Beiblatt zum 50. Stücke des Amtsblattes der Königl. Regierung zu Arnsberg enthält die Bestimmungen über das Verfahren bei Einberufung der Reserve= und Landwehr- Mannschaften zu den Fahnen. Als Grundsatz ist ausgespro- chen, daß über die Verpflichtung zum Einkommen bei der Fahne das Dienstalter dergestalt entscheidet, daß die jüngsten Dienst- alters=Klassen zunächst hiervon betroffen werden. Nach § 8 der erwähnten Bestimmungen können indessen häusliche, gewerb- liche und Familien=Verhältnisse nur ausnahmsweise in so weit berücksichtigt werden, als durch sie vorübergehend die einstwei- lige Zurückstellung eines Mannes hinter die siebente Klasse des ersteu_ Aufgebots bedingt werden kann. Auf diese wird nur in dem Falle nach Maßgabe des Bedarfs zurückgegriffen, wenn die vorstehenden Klassen erschöpft sind. Eine solche Berücksichtigung ist ___nnr zulässig: 1 ) wenn ein Mann als der einzige Ernährer seines arbeits- unfähigen Vaters oder seiner Mutter, mit denen er die nämliche Feuerstelle bewohnt, zu betrachten ist und ein Knecht oder Geselle nicht gehalten werden kann, auch durch die gesetzlich den Familien der Reserven= und Land- wehr=Mannschaften zu gewährenden Unterstützungen der dauernde Ruin des elterlichen Hausstandes bei der Ent- fernung des Sohnes nicht zu beseitigen ist; 2 ) wenn ein Wehrmann, der das 30. Lebensjahr erreicht hat oder einem der beiden ältesten Jahrgänge des ersten Aufgebots angehört, als Grundbesitzer, Pächter oder Ge- werbetreibender oder als Ernährer einer zahlreichen Fa- milie, selbst bei dem Genusse der gesetzlichen Unterstützung, seinen Hausstand und seine Angehörigen durch die Ent- fernung dem gänzlichen Verfalle nnd dem Elende preis geben würde; 3 ) wenn in einzelnen dringenden Fällen die Zurückstellung eines Mannes, dessen geeignete Vertretung auf keine Weise zu ermöglichen ist, im Jnteresse der allgemeinen Landes=Cultur und der National=Oekonomie für unab- weislich nothwendig erachtet wird. Die Reserve= und Landwehr=Mannschaften, welche auf ___Be- rücksichtigung Anspruch machen, haben ihre desfallsigen Ge- suche, in so fern dieselben durch Verhältnisse, wie sie vorstehend als Bedingung aufgestellt sind, begründet werden, bei den Bür- germeistern resp. Amtmännern unverzüglich anzubringen und nicht nur über ihre bürgerlichen und Vermögens=Verhältnisse, sondern auch über ihre militärischen Verhältnisse genaue Aus- kunft zu geben. Die eingereichten Gesuche unterliegen der Ent- scheidung der beiden permanenten Mitglieder der Kreis=Ersatz- Commission, welche zu diesem Behufe jährlich zwei Mal in der hiesigen Kreisstadt öffentliche Sitzung halten. Der Termin zu der in diesem Frühjahre abzuhaltenden Sitzung zur Prüfung der Gesuche, wobei den Betheiligten gestattet ist, sich persönlich einzufinden, wird noch näher bekannt gemacht werden. Schließlich bemerke ich noch, daß die von der Commission getroffenen Entscheidungen nur bis zu dem nächsten Sitzungs- termine, insofern sie nach stattgehabter Prüfung nicht auf's Neue bestätigt werden, ihre Gültigkeit behalten. Bochum, den 4. März 1851. Der Landrath Graf v. d. Recke=Volmerstein. Bekanntmachung. Die Musterung der Militairpflichtigen des hiesigen Amts findet Statt: 1 ) Am 27. März, Morgens 9 Uhr, für die Jahrgänge 1828 und zurück. 2 ) Am 28. März, Morgens 7 Uhr, für die Jahrgänge 1830 & 1829, in dem Hause des Wirths Friedrich Wiesmann zu Hattingen. Hattingen, den 22. März 1851. Der Amtmann: Pickert.

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Zitationshilfe: Märkische Blätter. Nr. 25. Hattingen, 26. März 1851, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_maerkische025_1851/3>, abgerufen am 24.11.2024.