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Mährisches Tagblatt. Nr. 30, Olmütz, 06.02.1884.

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[Spaltenumbruch] gung des Briefgeheimnisses. Damit werde wohl
für die Sicherheit nicht viel gethan sein, da die
Umsturzpartei doch noch andere Mittel und Wege
hat, um ihre Correspondenz zu besorgen. Die
Bestimmung über die Suspension des Vereins-
und Versammlungsrechtes trifft alle Vereine, also
auch beispielsweise die Thee- und Suppenanstal-
ten. Wenn man sagt, man könne nicht für die
politischen Vereine allein Ausnahmsverfügungen
treffen, weil sich unter der Maske harmloser
Vereine anarchistische Tendenzen verbergen kön-
nen, so ist es dann nur nicht begreiflich, was
die Phrase in den Ausnahmsverfügungen
über die "öffentliche Sicherheit" und die
"gesellschaftliche Ordnung" bedeuten soll. Glaubt
denn die Regierung, daß die Ermordnung von
Organen der öffentlichen Sicherheit, daß die Ein-
führung von Sprengmitteln etc. jemals in einer
Vereinsversammlung, welche der Behörde anzu-
zeigen ist, beschlossen werden wird? (Heiterkeit
links.) Durch dieses Vorgehen setzt man nur die
Bürger Chicanen aus, aber die Verbrecher selbst
werden durch diese Bestimmung in keiner Weise
getroffen. (Lebhafte Zustimmung links.)

Durch solche Verfügungen werden aber nur
die Bestrebungen der Anarchisten eher unterstützt.
Sie treiben dann die Arbeiter in solche geheime
Verbindungen hinein, während sie bisher ohne-
weiters in ihre gewöhnlichen Vereinsversamm-
lungen gegangen sind. Der Arbeiter wird auf
diese Weise verbittert und nur bewogen, in ge-
heime Conventikel einzutreten, und was dann ge-
schieht, das entzieht sich den Augen der Polizei
regelmäßig, gerade so wie in Rußland, wo man
die Conventikel auch immer entdeckt und damit
nur beweist, daß es immer wieder etwas zu ent-
decken gibt. (Zustimmung links.)

Der Minister-Präsident selbst hat gesagt,
es handle sich nur um einen kleinen Theil der
Bevölkerung. Die Mörder sind in Oesterreich
sehr dünn gesäet, und die Bevölkerung kann
trotz des Ausnahmszustandes keinerlei Gefahr
erblicken.

In Bezug auf die Versammlungen
enthält das Ausnahmsgesetz gar nichts, sie sind
ganz dem Ermessen der Verwaltungs-Behörde
anheimgegeben. Auch nichtpolitische Versamm-
lungen dürfen nicht abgehalten werden. Nun
enthält der § 4 des Gesetzes über das Versamm-
lungsrecht die Bestimmungen, daß Versamm-
lungen der Wähler zu Wahlbesprechungen und
zu Besprechungen mit den gewählten Abgeord-
neten zur Zeit der ausgeschriebenen Wahlen von
den Bestimmungen des Gesetzes über das Ver-
sammlungsrecht ausgenommen sind. Auch diese
Versammlungen sind nur möglich mit Bewilli-
gung der politischen Behörde, und es gibt gegen
ihre Entscheidung kein Rechtsmittel. Die Abhal-
tung von Wahlbesprechungen wäre also von dem
Belieben eines Regierungsorgans abhängig. (Zu-
stimmung links) Ich weiß nicht, ob bei diesen
Wahlbesprechungen Mordanschläge beschlossen und
geplant werden; ich weiß nicht, ob bei diesen
Versammlungen Attentate gegen die Minister
ausgeheckt werden. (Heiterkeit links.) Ich weiß
nur, daß die Abhaltung solcher Wahlbesprechungen
ohne Rücksicht darauf, ob sie die öffentliche
Sicherheit und gesellschaftliche Ordnung gefährden
oder nicht, von dem Belieben der Regierung ab-
hängig gemacht werden, und ich bemerke, daß
wir in der nächsten Zeit in Wien und Nieder-
österreich den Landtagswahlen entgegengehen.

Dr. Kopp beantragt schließlich in formaler
Beziehung, daß die Vorlage einem Ausschusse
von 24 Mitgliedern zugewiesen werde, daß die
Wahl des Ausschusses noch in der heutigen
Sitzung vorgenommen und daß der Ausschuß
beauftragt werde, seinen Bericht binnen acht
Tagen zu erstatten.

Abg. Graf Hohenwart: Ich werde
auf die Debatte, welche bereits vom Herrn Vor-
redner über das Meritum der Sache sich verbrei-
tet hat, nicht eingehen und glaube, daß das wohl
einer weiteren Rechtfertigung nicht bedarf, nach-
dem selbst ein so hervorragender Rechtsgelehrter,
wie der Herr Vorredner, die Sache als sehr
schwierig bezeichnet und die Nothwendigkeit her-
vorgehoben hat, an die Prüfung derselben erst
nach eingehenden Studien einer Reihe von Ge-
setzen heranzutreten. Es ist aber, um ein rich-
tiges Urtheil in der Sache abgeben zu können,
auch noch etwas Anderes erforderlich, worauf der
Herr Vorredner gleichfalls bereits hingewiesen hat,
nämlich die volle Kenntniß der Gründe, welche
[Spaltenumbruch] die Regierung zu diesen Bestimmungen veranlaßt
haben.

Ich stimme mit dem Herrn Vorredner in-
soweit überein, daß das, was die Regierung uns
bisher mitzutheilen in der Lage war, noch nicht
genügt, um ein sicheres Urtheil abgeben zu kön-
nen. Ich kann jedoch damit nicht übereinstim-
men, wenn der Vorredner der Regierung hieraus
einen Vorwurf machen will, denn ich glaube nicht,
daß der Abg. Dr. Kopp und seine Partei bereit wären,
öffentlich die Gründe, die ihn zu seiner Handlungs-
weise bestimmt haben, in einer Weise darzulegen,
die auch dem Gegner es ermöglichen würde, diese
Gründe genau kennen zu lernen. (Sehr richtig[!]
rechts.) Den gleichen Weg schlägt die Regierung
ein; sie begründet im Allgemeinen die Verfügungen
die sie getroffen hat, und ladet ein, bei ihr ein-
zutreten und die Gründe im Detail zu ver-
nehmen, die sie uns noch weiter vorzubringen hat.

Bei der Geneigtheit und dem Wunsche
aller Parteien, die Sache möglichst beschleunigt zu
Ende zu führen, glaube ich, ist auch nicht der
mindeste Anlaß vorhanden, durch eine Fristbe-
stimmung im vorhinein dem Ausschusse eine Art
Mißtrauen in seine Arbeitswilligkeit zu zeigen.
Ich bitte also, von der Fixirung einer gewissen
Frist Umgang zu nehmen. (Bravo! Bravo! rechts.)

Abg. Ritter v. Schönerer: Heute hat
der Minister-Präsident ungefähr dasselbe mit
anderen Worten betont, was er bereits einem
Interviewer (dem Correspondenten des "Standard")
gesagt, daß die Regierung über den Zweck der
Verordnung nicht hinausgehen werde. Ich werde
nun beweisen können, daß diese beschwichtigenden
Worte des Herrn Minister-Präsidenten, bewußt
oder unbewußt, nichts weiter als ein purer
Schwindel sein können. (Stürmische Heiterkeit.)

Präsident: Ich rufe den Herrn Abge-
ordneten Ritter v. Schönerer zur Ordnung. Hier
ist es nicht gestattet, einem Minister einen Schwindel
vorzuwerfen.

Abg. Ritter v. Schönerer: Ich setze
voraus, daß der Herr Präsident geneigt sein
wird, seinen Ordnungsruf zurückzuziehen, sobald
ich die Richtigkeit meiner Aeußerung bewiesen
haben werde.

Der Präsident erklärt, ihm eventuell
das Wort zu entziehen.

Abg. Ritter v. Schönerer: Die getroffe-
nen Ausnahmsverfügungen sind zumeist
gegen das Deutschthum gerichtet. Im
Suspensionsgebiete kann in Zukunft gar keine
Volks- und Vereinsversammlung mehr stattfinden.
Ich bin Obmann des deutsch-nationalen Vereines
in Wien. Gestern nun wurde der Obmann-Stell-
vertreter dieses Vereines zur Polizei vorgeladen
und ihm dort eröffnet: es werde in Zukunft nicht
mehr die einfache Anzeige einer Vereinsversamm-
lung genügen, sondern es müsse in einem ge-
stempelten
Gesuche um die Bewilligung unter
Vorlage einer genau detaillirten Tagesordnung
ergebenst angesucht werden. (Hört! Hört!) In
dem Gesuche müssen die Redner genau ihre Reden
skizziren und die Vorträge müssen in ihrem Wort-
laute vorgelegt werden. Es wurden noch andere
weitergehende Bestimmungen in Aussicht gestellt,
denen die Vereine sich werden unterwerfen müssen.
(Hört!) Ich glaube also, jetzt die Richtigkeit
meiner früheren Worte erwiesen zu haben. Sollte
die Regierung dies nicht beabsichtigen, so hat der
Herr Minister-Präsident Gelegenheit, mich ohne-
weiters der Lüge zu zeihen. Daß unter solchen
Umständen jede Ausübung des Vereins- und Ver-
sammlungsrechtes im Suspensionsgebiete, also im
deutschen Kronlande, in Wien, auch während etwaiger
Wahlbewegungen unmöglich gemacht wird, wird
Jeder einsehen, der mindestens Einen gesunden Sinn
noch hat. Ich bemerke nur, daß es ganz unglaub-
lich erscheinen muß, daß angesichts solcher That-
sachen der Minister-Präsident die Stirne hat zu
sagen, daß er die Ausnahmsverfügungen nicht
als politische Machtmittel gegen seine Gegner zu
gebrauchen beabsichtigt. Schon aus diesem Grunde
sehe ich mich veranlaßt, zu erklären, daß ich schon
heute in erster Lesung gegen diese Regierungs-
vorlage, also auch gegen die Zuweisung an einen
Ausschuß stimmen werde. Redner bespricht die
Lage der Arbeiter und fährt fort: Der Wahr-
heit die Ehre gebend, sage ich, daß ein Theil
der bürgerlichen Gesellschaft sich schwerer Ver-
sündigungen gegen die arbeitende Classe schuldig
gemacht hat. Die Unsicherheit der Existenz und
die Hoffnungslosigkeit treiben die Arbeiter, Hand-
werker und Bauern in die Arme der Social-
[Spaltenumbruch] Demokratie. Eine wirthschaftliche Wohlfahrtsge-
setzgebung ist nothwendig, damit ein bleibender
Erfolg erzielt werde. Die Regelung der Lohn-
frage sollte in erster Linie in Angriff genommen
werden und die Versorgung des Arbeiters im Alter
möglich gemacht werden. Ich werde daher am
Schlusse der heutigen Sitzung im Vereine mit
dem Abgeordneten Fürnkranz einen Antrag stel-
len, es möge im Budget des Jahres 1885 für
die Errichtung von Versorgungs-Rentenkassen für
Arbeiter ein Betrag von 10 Millionen Gulden
eingestelle werden; für weitere Zuschüsse solle die
Finanzgesetzgebung jährliche Vorsorge treffen.

Der Grundsatz: "Kleine Diebe hängt man,
große läßt man laufen," sollte endlich vollständig
ausgemerzt werden (Langanhaltende Heiterkeit.)
Nach den Erfahrungen, welche ich in diesem
Hause gemacht habe, wundert es mich gar nicht,
daß heute bei diesen erregten, der Wahrheit ent-
sprechenden Ausführungen gelacht wird. Ich bin
überhaupt der Meinung, daß Sie erst dann ernst
gestimmt sein werden, wenn Ihnen die 10 Gulden
Diäten durch ein Gesetz entzogen würden. (Stür-
mische Heiterkeit) Sache des Parlaments ist es,
den Arbeitern ein menschenwürdiges Dasein zu
verschaffen.

Die Maßnahmen ber Regierung sind gegen
die Rechtlosen Arbeiter gerichtet. Angesichts dieses
bemitleidenswerthen Gesichtspunktes ist wohl die
Variation des bekannten Sprichwortes auf dem
Dache sitzt ein Greis der sich nicht zu helfen weiß",
anzuwenden. "Auf der Ministerbank sitzt ein
Mann, der sich nicht mehr helfen kann, der nichts
anderes zur Befestigung seiner Stellung vorzu-
bringen vermag, als Gewaltmaßregeln". Diese
Politik "von Fall zu Fall" muß zum Zerfall
führen In den letzten Tagen sind viele Arbeiter
ausgewiesen worden, die Freizügigkeit der Arbeiter
ist jetzt beschränkt. Die Regierung weist jetzt
manchem Arbeiter durch ihre Maßregeln die
Stelle an, wo er wahrscheinlich Hunger leiden
muß. Wie ich höre, ist das Elend mancher Familien-
mitglieder von plötzlich ausgewiesenen, inhaftirten,
oder durch Sperrung von Druckereien brodlos
gewordenen Arbeitern sehr groß. Ich werde des-
halb im Vereine mit dem Abg. Fürnkranz den
Antrag stellen, es möge den durch die Ausnahms-
gesetze betroffenen Familien Unterstützungen aus
Staatsmitteln gewährt werden. (Beifall links.)
Die Regierung verlange so weitgehende Vollma[ch]ten,
wie man sie keiner, am allerwenigsten dieser Regie-
rung bewilligen kann. Redner bedauert, daß seine
durch zehn Jahren fortgesetzten Anregungen zu-
meist dem parlamentarischen Papierkorbe zuge-
wiesen worden und schließt mit der Frage: ob
nicht angesichts der erlassenen Ausnahmsverfü-
gungen der Rücktritt des Gesammt-Ministeriums
und die Auflösung des Abgeordnetenhauses die
beste Maßregel gegen die Gefährdung der öffent-
lichen Ordnung wäre.

Der Antrag Kopp, die Wahl des 24gliede-
rigen Ausschusses noch in der heutigen Sitzung
vorzunehmen, wird mit allen gegen die Stimmen
der Abg. Schönerer und Fürnkranz angenommen.

Der zweite Antrag Kopp's, daß dieser Aus-
schuß nach acht Tagen sein Referat dem Hause
vorlege, wird abgelehnt. (Dagegen stimmte die
Rechte und der Coronini-Club; für den Antrag
Kopp stimmte die Linke und die jungtschechischen
Abgeordneten Gregr und Heller.)

Das Haus schreitet hierauf zur Wahl eines
24gliederigen Ausschusses zur Berathung des
Ausnahmsgesetzes.

Der Abg. Dr. Kopp und Genossen richten
eine Interpellation an das Gesammt-Ministerium
betreffend eine Aeußerung des Dr. v. Prazak.

Der Antrag des Abgeordneten Riter v.
Schönerer und Abgeordneten Fürnkranz, betreffend
die Errichtung von Versorgungs-Rentencassen für
Arbeiter wird nicht unterstützt, hingegen wird
der Antrag desselben Abgeordneten, betreffend die
Unterstützung aus Staatsmitteln an durch die
Ausnahmsgesetze betroffene Familien, von der
Linken unterstützt.

Hierauf wurde die Sitzung geschlossen. Die
nächste Sitzung findet Freitag den 8. d. um
11 Uhr statt.




Lokases und Provinziesses.


(An unsere Leser!)

Die treffliche
Rede
unseres Vertreters im Reichsrathe, des
Abg. Dr. August Weeber in der Debatte über

[Spaltenumbruch] gung des Briefgeheimniſſes. Damit werde wohl
für die Sicherheit nicht viel gethan ſein, da die
Umſturzpartei doch noch andere Mittel und Wege
hat, um ihre Correſpondenz zu beſorgen. Die
Beſtimmung über die Suspenſion des Vereins-
und Verſammlungsrechtes trifft alle Vereine, alſo
auch beiſpielsweiſe die Thee- und Suppenanſtal-
ten. Wenn man ſagt, man könne nicht für die
politiſchen Vereine allein Ausnahmsverfügungen
treffen, weil ſich unter der Maske harmloſer
Vereine anarchiſtiſche Tendenzen verbergen kön-
nen, ſo iſt es dann nur nicht begreiflich, was
die Phraſe in den Ausnahmsverfügungen
über die „öffentliche Sicherheit“ und die
„geſellſchaftliche Ordnung“ bedeuten ſoll. Glaubt
denn die Regierung, daß die Ermordnung von
Organen der öffentlichen Sicherheit, daß die Ein-
führung von Sprengmitteln ꝛc. jemals in einer
Vereinsverſammlung, welche der Behörde anzu-
zeigen iſt, beſchloſſen werden wird? (Heiterkeit
links.) Durch dieſes Vorgehen ſetzt man nur die
Bürger Chicanen aus, aber die Verbrecher ſelbſt
werden durch dieſe Beſtimmung in keiner Weiſe
getroffen. (Lebhafte Zuſtimmung links.)

Durch ſolche Verfügungen werden aber nur
die Beſtrebungen der Anarchiſten eher unterſtützt.
Sie treiben dann die Arbeiter in ſolche geheime
Verbindungen hinein, während ſie bisher ohne-
weiters in ihre gewöhnlichen Vereinsverſamm-
lungen gegangen ſind. Der Arbeiter wird auf
dieſe Weiſe verbittert und nur bewogen, in ge-
heime Conventikel einzutreten, und was dann ge-
ſchieht, das entzieht ſich den Augen der Polizei
regelmäßig, gerade ſo wie in Rußland, wo man
die Conventikel auch immer entdeckt und damit
nur beweiſt, daß es immer wieder etwas zu ent-
decken gibt. (Zuſtimmung links.)

Der Miniſter-Präſident ſelbſt hat geſagt,
es handle ſich nur um einen kleinen Theil der
Bevölkerung. Die Mörder ſind in Oeſterreich
ſehr dünn geſäet, und die Bevölkerung kann
trotz des Ausnahmszuſtandes keinerlei Gefahr
erblicken.

In Bezug auf die Verſammlungen
enthält das Ausnahmsgeſetz gar nichts, ſie ſind
ganz dem Ermeſſen der Verwaltungs-Behörde
anheimgegeben. Auch nichtpolitiſche Verſamm-
lungen dürfen nicht abgehalten werden. Nun
enthält der § 4 des Geſetzes über das Verſamm-
lungsrecht die Beſtimmungen, daß Verſamm-
lungen der Wähler zu Wahlbeſprechungen und
zu Beſprechungen mit den gewählten Abgeord-
neten zur Zeit der ausgeſchriebenen Wahlen von
den Beſtimmungen des Geſetzes über das Ver-
ſammlungsrecht ausgenommen ſind. Auch dieſe
Verſammlungen ſind nur möglich mit Bewilli-
gung der politiſchen Behörde, und es gibt gegen
ihre Entſcheidung kein Rechtsmittel. Die Abhal-
tung von Wahlbeſprechungen wäre alſo von dem
Belieben eines Regierungsorgans abhängig. (Zu-
ſtimmung links) Ich weiß nicht, ob bei dieſen
Wahlbeſprechungen Mordanſchläge beſchloſſen und
geplant werden; ich weiß nicht, ob bei dieſen
Verſammlungen Attentate gegen die Miniſter
ausgeheckt werden. (Heiterkeit links.) Ich weiß
nur, daß die Abhaltung ſolcher Wahlbeſprechungen
ohne Rückſicht darauf, ob ſie die öffentliche
Sicherheit und geſellſchaftliche Ordnung gefährden
oder nicht, von dem Belieben der Regierung ab-
hängig gemacht werden, und ich bemerke, daß
wir in der nächſten Zeit in Wien und Nieder-
öſterreich den Landtagswahlen entgegengehen.

Dr. Kopp beantragt ſchließlich in formaler
Beziehung, daß die Vorlage einem Ausſchuſſe
von 24 Mitgliedern zugewieſen werde, daß die
Wahl des Ausſchuſſes noch in der heutigen
Sitzung vorgenommen und daß der Ausſchuß
beauftragt werde, ſeinen Bericht binnen acht
Tagen zu erſtatten.

Abg. Graf Hohenwart: Ich werde
auf die Debatte, welche bereits vom Herrn Vor-
redner über das Meritum der Sache ſich verbrei-
tet hat, nicht eingehen und glaube, daß das wohl
einer weiteren Rechtfertigung nicht bedarf, nach-
dem ſelbſt ein ſo hervorragender Rechtsgelehrter,
wie der Herr Vorredner, die Sache als ſehr
ſchwierig bezeichnet und die Nothwendigkeit her-
vorgehoben hat, an die Prüfung derſelben erſt
nach eingehenden Studien einer Reihe von Ge-
ſetzen heranzutreten. Es iſt aber, um ein rich-
tiges Urtheil in der Sache abgeben zu können,
auch noch etwas Anderes erforderlich, worauf der
Herr Vorredner gleichfalls bereits hingewieſen hat,
nämlich die volle Kenntniß der Gründe, welche
[Spaltenumbruch] die Regierung zu dieſen Beſtimmungen veranlaßt
haben.

Ich ſtimme mit dem Herrn Vorredner in-
ſoweit überein, daß das, was die Regierung uns
bisher mitzutheilen in der Lage war, noch nicht
genügt, um ein ſicheres Urtheil abgeben zu kön-
nen. Ich kann jedoch damit nicht übereinſtim-
men, wenn der Vorredner der Regierung hieraus
einen Vorwurf machen will, denn ich glaube nicht,
daß der Abg. Dr. Kopp und ſeine Partei bereit wären,
öffentlich die Gründe, die ihn zu ſeiner Handlungs-
weiſe beſtimmt haben, in einer Weiſe darzulegen,
die auch dem Gegner es ermöglichen würde, dieſe
Gründe genau kennen zu lernen. (Sehr richtig[!]
rechts.) Den gleichen Weg ſchlägt die Regierung
ein; ſie begründet im Allgemeinen die Verfügungen
die ſie getroffen hat, und ladet ein, bei ihr ein-
zutreten und die Gründe im Detail zu ver-
nehmen, die ſie uns noch weiter vorzubringen hat.

Bei der Geneigtheit und dem Wunſche
aller Parteien, die Sache möglichſt beſchleunigt zu
Ende zu führen, glaube ich, iſt auch nicht der
mindeſte Anlaß vorhanden, durch eine Friſtbe-
ſtimmung im vorhinein dem Ausſchuſſe eine Art
Mißtrauen in ſeine Arbeitswilligkeit zu zeigen.
Ich bitte alſo, von der Fixirung einer gewiſſen
Friſt Umgang zu nehmen. (Bravo! Bravo! rechts.)

Abg. Ritter v. Schönerer: Heute hat
der Miniſter-Präſident ungefähr dasſelbe mit
anderen Worten betont, was er bereits einem
Interviewer (dem Correſpondenten des „Standard“)
geſagt, daß die Regierung über den Zweck der
Verordnung nicht hinausgehen werde. Ich werde
nun beweiſen können, daß dieſe beſchwichtigenden
Worte des Herrn Miniſter-Präſidenten, bewußt
oder unbewußt, nichts weiter als ein purer
Schwindel ſein können. (Stürmiſche Heiterkeit.)

Präſident: Ich rufe den Herrn Abge-
ordneten Ritter v. Schönerer zur Ordnung. Hier
iſt es nicht geſtattet, einem Miniſter einen Schwindel
vorzuwerfen.

Abg. Ritter v. Schönerer: Ich ſetze
voraus, daß der Herr Präſident geneigt ſein
wird, ſeinen Ordnungsruf zurückzuziehen, ſobald
ich die Richtigkeit meiner Aeußerung bewieſen
haben werde.

Der Präſident erklärt, ihm eventuell
das Wort zu entziehen.

Abg. Ritter v. Schönerer: Die getroffe-
nen Ausnahmsverfügungen ſind zumeiſt
gegen das Deutſchthum gerichtet. Im
Suspenſionsgebiete kann in Zukunft gar keine
Volks- und Vereinsverſammlung mehr ſtattfinden.
Ich bin Obmann des deutſch-nationalen Vereines
in Wien. Geſtern nun wurde der Obmann-Stell-
vertreter dieſes Vereines zur Polizei vorgeladen
und ihm dort eröffnet: es werde in Zukunft nicht
mehr die einfache Anzeige einer Vereinsverſamm-
lung genügen, ſondern es müſſe in einem ge-
ſtempelten
Geſuche um die Bewilligung unter
Vorlage einer genau detaillirten Tagesordnung
ergebenſt angeſucht werden. (Hört! Hört!) In
dem Geſuche müſſen die Redner genau ihre Reden
ſkizziren und die Vorträge müſſen in ihrem Wort-
laute vorgelegt werden. Es wurden noch andere
weitergehende Beſtimmungen in Ausſicht geſtellt,
denen die Vereine ſich werden unterwerfen müſſen.
(Hört!) Ich glaube alſo, jetzt die Richtigkeit
meiner früheren Worte erwieſen zu haben. Sollte
die Regierung dies nicht beabſichtigen, ſo hat der
Herr Miniſter-Präſident Gelegenheit, mich ohne-
weiters der Lüge zu zeihen. Daß unter ſolchen
Umſtänden jede Ausübung des Vereins- und Ver-
ſammlungsrechtes im Suspenſionsgebiete, alſo im
deutſchen Kronlande, in Wien, auch während etwaiger
Wahlbewegungen unmöglich gemacht wird, wird
Jeder einſehen, der mindeſtens Einen geſunden Sinn
noch hat. Ich bemerke nur, daß es ganz unglaub-
lich erſcheinen muß, daß angeſichts ſolcher That-
ſachen der Miniſter-Präſident die Stirne hat zu
ſagen, daß er die Ausnahmsverfügungen nicht
als politiſche Machtmittel gegen ſeine Gegner zu
gebrauchen beabſichtigt. Schon aus dieſem Grunde
ſehe ich mich veranlaßt, zu erklären, daß ich ſchon
heute in erſter Leſung gegen dieſe Regierungs-
vorlage, alſo auch gegen die Zuweiſung an einen
Ausſchuß ſtimmen werde. Redner beſpricht die
Lage der Arbeiter und fährt fort: Der Wahr-
heit die Ehre gebend, ſage ich, daß ein Theil
der bürgerlichen Geſellſchaft ſich ſchwerer Ver-
ſündigungen gegen die arbeitende Claſſe ſchuldig
gemacht hat. Die Unſicherheit der Exiſtenz und
die Hoffnungsloſigkeit treiben die Arbeiter, Hand-
werker und Bauern in die Arme der Social-
[Spaltenumbruch] Demokratie. Eine wirthſchaftliche Wohlfahrtsge-
ſetzgebung iſt nothwendig, damit ein bleibender
Erfolg erzielt werde. Die Regelung der Lohn-
frage ſollte in erſter Linie in Angriff genommen
werden und die Verſorgung des Arbeiters im Alter
möglich gemacht werden. Ich werde daher am
Schluſſe der heutigen Sitzung im Vereine mit
dem Abgeordneten Fürnkranz einen Antrag ſtel-
len, es möge im Budget des Jahres 1885 für
die Errichtung von Verſorgungs-Rentenkaſſen für
Arbeiter ein Betrag von 10 Millionen Gulden
eingeſtelle werden; für weitere Zuſchüſſe ſolle die
Finanzgeſetzgebung jährliche Vorſorge treffen.

Der Grundſatz: „Kleine Diebe hängt man,
große läßt man laufen,“ ſollte endlich vollſtändig
ausgemerzt werden (Langanhaltende Heiterkeit.)
Nach den Erfahrungen, welche ich in dieſem
Hauſe gemacht habe, wundert es mich gar nicht,
daß heute bei dieſen erregten, der Wahrheit ent-
ſprechenden Ausführungen gelacht wird. Ich bin
überhaupt der Meinung, daß Sie erſt dann ernſt
geſtimmt ſein werden, wenn Ihnen die 10 Gulden
Diäten durch ein Geſetz entzogen würden. (Stür-
miſche Heiterkeit) Sache des Parlaments iſt es,
den Arbeitern ein menſchenwürdiges Daſein zu
verſchaffen.

Die Maßnahmen ber Regierung ſind gegen
die Rechtloſen Arbeiter gerichtet. Angeſichts dieſes
bemitleidenswerthen Geſichtspunktes iſt wohl die
Variation des bekannten Sprichwortes auf dem
Dache ſitzt ein Greis der ſich nicht zu helfen weiß“,
anzuwenden. „Auf der Miniſterbank ſitzt ein
Mann, der ſich nicht mehr helfen kann, der nichts
anderes zur Befeſtigung ſeiner Stellung vorzu-
bringen vermag, als Gewaltmaßregeln“. Dieſe
Politik „von Fall zu Fall“ muß zum Zerfall
führen In den letzten Tagen ſind viele Arbeiter
ausgewieſen worden, die Freizügigkeit der Arbeiter
iſt jetzt beſchränkt. Die Regierung weiſt jetzt
manchem Arbeiter durch ihre Maßregeln die
Stelle an, wo er wahrſcheinlich Hunger leiden
muß. Wie ich höre, iſt das Elend mancher Familien-
mitglieder von plötzlich ausgewieſenen, inhaftirten,
oder durch Sperrung von Druckereien brodlos
gewordenen Arbeitern ſehr groß. Ich werde des-
halb im Vereine mit dem Abg. Fürnkranz den
Antrag ſtellen, es möge den durch die Ausnahms-
geſetze betroffenen Familien Unterſtützungen aus
Staatsmitteln gewährt werden. (Beifall links.)
Die Regierung verlange ſo weitgehende Vollma[ch]ten,
wie man ſie keiner, am allerwenigſten dieſer Regie-
rung bewilligen kann. Redner bedauert, daß ſeine
durch zehn Jahren fortgeſetzten Anregungen zu-
meiſt dem parlamentariſchen Papierkorbe zuge-
wieſen worden und ſchließt mit der Frage: ob
nicht angeſichts der erlaſſenen Ausnahmsverfü-
gungen der Rücktritt des Geſammt-Miniſteriums
und die Auflöſung des Abgeordnetenhauſes die
beſte Maßregel gegen die Gefährdung der öffent-
lichen Ordnung wäre.

Der Antrag Kopp, die Wahl des 24gliede-
rigen Ausſchuſſes noch in der heutigen Sitzung
vorzunehmen, wird mit allen gegen die Stimmen
der Abg. Schönerer und Fürnkranz angenommen.

Der zweite Antrag Kopp’s, daß dieſer Aus-
ſchuß nach acht Tagen ſein Referat dem Hauſe
vorlege, wird abgelehnt. (Dagegen ſtimmte die
Rechte und der Coronini-Club; für den Antrag
Kopp ſtimmte die Linke und die jungtſchechiſchen
Abgeordneten Gregr und Heller.)

Das Haus ſchreitet hierauf zur Wahl eines
24gliederigen Ausſchuſſes zur Berathung des
Ausnahmsgeſetzes.

Der Abg. Dr. Kopp und Genoſſen richten
eine Interpellation an das Geſammt-Miniſterium
betreffend eine Aeußerung des Dr. v. Pražak.

Der Antrag des Abgeordneten Riter v.
Schönerer und Abgeordneten Fürnkranz, betreffend
die Errichtung von Verſorgungs-Rentencaſſen für
Arbeiter wird nicht unterſtützt, hingegen wird
der Antrag desſelben Abgeordneten, betreffend die
Unterſtützung aus Staatsmitteln an durch die
Ausnahmsgeſetze betroffene Familien, von der
Linken unterſtützt.

Hierauf wurde die Sitzung geſchloſſen. Die
nächſte Sitzung findet Freitag den 8. d. um
11 Uhr ſtatt.




Lokaſes und Provinzieſſes.


(An unſere Leſer!)

Die treffliche
Rede
unſeres Vertreters im Reichsrathe, des
Abg. Dr. Auguſt Weeber in der Debatte über

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[[4]/0004] gung des Briefgeheimniſſes. Damit werde wohl für die Sicherheit nicht viel gethan ſein, da die Umſturzpartei doch noch andere Mittel und Wege hat, um ihre Correſpondenz zu beſorgen. Die Beſtimmung über die Suspenſion des Vereins- und Verſammlungsrechtes trifft alle Vereine, alſo auch beiſpielsweiſe die Thee- und Suppenanſtal- ten. Wenn man ſagt, man könne nicht für die politiſchen Vereine allein Ausnahmsverfügungen treffen, weil ſich unter der Maske harmloſer Vereine anarchiſtiſche Tendenzen verbergen kön- nen, ſo iſt es dann nur nicht begreiflich, was die Phraſe in den Ausnahmsverfügungen über die „öffentliche Sicherheit“ und die „geſellſchaftliche Ordnung“ bedeuten ſoll. Glaubt denn die Regierung, daß die Ermordnung von Organen der öffentlichen Sicherheit, daß die Ein- führung von Sprengmitteln ꝛc. jemals in einer Vereinsverſammlung, welche der Behörde anzu- zeigen iſt, beſchloſſen werden wird? (Heiterkeit links.) Durch dieſes Vorgehen ſetzt man nur die Bürger Chicanen aus, aber die Verbrecher ſelbſt werden durch dieſe Beſtimmung in keiner Weiſe getroffen. (Lebhafte Zuſtimmung links.) Durch ſolche Verfügungen werden aber nur die Beſtrebungen der Anarchiſten eher unterſtützt. Sie treiben dann die Arbeiter in ſolche geheime Verbindungen hinein, während ſie bisher ohne- weiters in ihre gewöhnlichen Vereinsverſamm- lungen gegangen ſind. Der Arbeiter wird auf dieſe Weiſe verbittert und nur bewogen, in ge- heime Conventikel einzutreten, und was dann ge- ſchieht, das entzieht ſich den Augen der Polizei regelmäßig, gerade ſo wie in Rußland, wo man die Conventikel auch immer entdeckt und damit nur beweiſt, daß es immer wieder etwas zu ent- decken gibt. (Zuſtimmung links.) Der Miniſter-Präſident ſelbſt hat geſagt, es handle ſich nur um einen kleinen Theil der Bevölkerung. Die Mörder ſind in Oeſterreich ſehr dünn geſäet, und die Bevölkerung kann trotz des Ausnahmszuſtandes keinerlei Gefahr erblicken. In Bezug auf die Verſammlungen enthält das Ausnahmsgeſetz gar nichts, ſie ſind ganz dem Ermeſſen der Verwaltungs-Behörde anheimgegeben. Auch nichtpolitiſche Verſamm- lungen dürfen nicht abgehalten werden. Nun enthält der § 4 des Geſetzes über das Verſamm- lungsrecht die Beſtimmungen, daß Verſamm- lungen der Wähler zu Wahlbeſprechungen und zu Beſprechungen mit den gewählten Abgeord- neten zur Zeit der ausgeſchriebenen Wahlen von den Beſtimmungen des Geſetzes über das Ver- ſammlungsrecht ausgenommen ſind. Auch dieſe Verſammlungen ſind nur möglich mit Bewilli- gung der politiſchen Behörde, und es gibt gegen ihre Entſcheidung kein Rechtsmittel. Die Abhal- tung von Wahlbeſprechungen wäre alſo von dem Belieben eines Regierungsorgans abhängig. (Zu- ſtimmung links) Ich weiß nicht, ob bei dieſen Wahlbeſprechungen Mordanſchläge beſchloſſen und geplant werden; ich weiß nicht, ob bei dieſen Verſammlungen Attentate gegen die Miniſter ausgeheckt werden. (Heiterkeit links.) Ich weiß nur, daß die Abhaltung ſolcher Wahlbeſprechungen ohne Rückſicht darauf, ob ſie die öffentliche Sicherheit und geſellſchaftliche Ordnung gefährden oder nicht, von dem Belieben der Regierung ab- hängig gemacht werden, und ich bemerke, daß wir in der nächſten Zeit in Wien und Nieder- öſterreich den Landtagswahlen entgegengehen. Dr. Kopp beantragt ſchließlich in formaler Beziehung, daß die Vorlage einem Ausſchuſſe von 24 Mitgliedern zugewieſen werde, daß die Wahl des Ausſchuſſes noch in der heutigen Sitzung vorgenommen und daß der Ausſchuß beauftragt werde, ſeinen Bericht binnen acht Tagen zu erſtatten. Abg. Graf Hohenwart: Ich werde auf die Debatte, welche bereits vom Herrn Vor- redner über das Meritum der Sache ſich verbrei- tet hat, nicht eingehen und glaube, daß das wohl einer weiteren Rechtfertigung nicht bedarf, nach- dem ſelbſt ein ſo hervorragender Rechtsgelehrter, wie der Herr Vorredner, die Sache als ſehr ſchwierig bezeichnet und die Nothwendigkeit her- vorgehoben hat, an die Prüfung derſelben erſt nach eingehenden Studien einer Reihe von Ge- ſetzen heranzutreten. Es iſt aber, um ein rich- tiges Urtheil in der Sache abgeben zu können, auch noch etwas Anderes erforderlich, worauf der Herr Vorredner gleichfalls bereits hingewieſen hat, nämlich die volle Kenntniß der Gründe, welche die Regierung zu dieſen Beſtimmungen veranlaßt haben. Ich ſtimme mit dem Herrn Vorredner in- ſoweit überein, daß das, was die Regierung uns bisher mitzutheilen in der Lage war, noch nicht genügt, um ein ſicheres Urtheil abgeben zu kön- nen. Ich kann jedoch damit nicht übereinſtim- men, wenn der Vorredner der Regierung hieraus einen Vorwurf machen will, denn ich glaube nicht, daß der Abg. Dr. Kopp und ſeine Partei bereit wären, öffentlich die Gründe, die ihn zu ſeiner Handlungs- weiſe beſtimmt haben, in einer Weiſe darzulegen, die auch dem Gegner es ermöglichen würde, dieſe Gründe genau kennen zu lernen. (Sehr richtig! rechts.) Den gleichen Weg ſchlägt die Regierung ein; ſie begründet im Allgemeinen die Verfügungen die ſie getroffen hat, und ladet ein, bei ihr ein- zutreten und die Gründe im Detail zu ver- nehmen, die ſie uns noch weiter vorzubringen hat. Bei der Geneigtheit und dem Wunſche aller Parteien, die Sache möglichſt beſchleunigt zu Ende zu führen, glaube ich, iſt auch nicht der mindeſte Anlaß vorhanden, durch eine Friſtbe- ſtimmung im vorhinein dem Ausſchuſſe eine Art Mißtrauen in ſeine Arbeitswilligkeit zu zeigen. Ich bitte alſo, von der Fixirung einer gewiſſen Friſt Umgang zu nehmen. (Bravo! Bravo! rechts.) Abg. Ritter v. Schönerer: Heute hat der Miniſter-Präſident ungefähr dasſelbe mit anderen Worten betont, was er bereits einem Interviewer (dem Correſpondenten des „Standard“) geſagt, daß die Regierung über den Zweck der Verordnung nicht hinausgehen werde. Ich werde nun beweiſen können, daß dieſe beſchwichtigenden Worte des Herrn Miniſter-Präſidenten, bewußt oder unbewußt, nichts weiter als ein purer Schwindel ſein können. (Stürmiſche Heiterkeit.) Präſident: Ich rufe den Herrn Abge- ordneten Ritter v. Schönerer zur Ordnung. Hier iſt es nicht geſtattet, einem Miniſter einen Schwindel vorzuwerfen. Abg. Ritter v. Schönerer: Ich ſetze voraus, daß der Herr Präſident geneigt ſein wird, ſeinen Ordnungsruf zurückzuziehen, ſobald ich die Richtigkeit meiner Aeußerung bewieſen haben werde. Der Präſident erklärt, ihm eventuell das Wort zu entziehen. Abg. Ritter v. Schönerer: Die getroffe- nen Ausnahmsverfügungen ſind zumeiſt gegen das Deutſchthum gerichtet. Im Suspenſionsgebiete kann in Zukunft gar keine Volks- und Vereinsverſammlung mehr ſtattfinden. Ich bin Obmann des deutſch-nationalen Vereines in Wien. Geſtern nun wurde der Obmann-Stell- vertreter dieſes Vereines zur Polizei vorgeladen und ihm dort eröffnet: es werde in Zukunft nicht mehr die einfache Anzeige einer Vereinsverſamm- lung genügen, ſondern es müſſe in einem ge- ſtempelten Geſuche um die Bewilligung unter Vorlage einer genau detaillirten Tagesordnung ergebenſt angeſucht werden. (Hört! Hört!) In dem Geſuche müſſen die Redner genau ihre Reden ſkizziren und die Vorträge müſſen in ihrem Wort- laute vorgelegt werden. Es wurden noch andere weitergehende Beſtimmungen in Ausſicht geſtellt, denen die Vereine ſich werden unterwerfen müſſen. (Hört!) Ich glaube alſo, jetzt die Richtigkeit meiner früheren Worte erwieſen zu haben. Sollte die Regierung dies nicht beabſichtigen, ſo hat der Herr Miniſter-Präſident Gelegenheit, mich ohne- weiters der Lüge zu zeihen. Daß unter ſolchen Umſtänden jede Ausübung des Vereins- und Ver- ſammlungsrechtes im Suspenſionsgebiete, alſo im deutſchen Kronlande, in Wien, auch während etwaiger Wahlbewegungen unmöglich gemacht wird, wird Jeder einſehen, der mindeſtens Einen geſunden Sinn noch hat. Ich bemerke nur, daß es ganz unglaub- lich erſcheinen muß, daß angeſichts ſolcher That- ſachen der Miniſter-Präſident die Stirne hat zu ſagen, daß er die Ausnahmsverfügungen nicht als politiſche Machtmittel gegen ſeine Gegner zu gebrauchen beabſichtigt. Schon aus dieſem Grunde ſehe ich mich veranlaßt, zu erklären, daß ich ſchon heute in erſter Leſung gegen dieſe Regierungs- vorlage, alſo auch gegen die Zuweiſung an einen Ausſchuß ſtimmen werde. Redner beſpricht die Lage der Arbeiter und fährt fort: Der Wahr- heit die Ehre gebend, ſage ich, daß ein Theil der bürgerlichen Geſellſchaft ſich ſchwerer Ver- ſündigungen gegen die arbeitende Claſſe ſchuldig gemacht hat. Die Unſicherheit der Exiſtenz und die Hoffnungsloſigkeit treiben die Arbeiter, Hand- werker und Bauern in die Arme der Social- Demokratie. Eine wirthſchaftliche Wohlfahrtsge- ſetzgebung iſt nothwendig, damit ein bleibender Erfolg erzielt werde. Die Regelung der Lohn- frage ſollte in erſter Linie in Angriff genommen werden und die Verſorgung des Arbeiters im Alter möglich gemacht werden. Ich werde daher am Schluſſe der heutigen Sitzung im Vereine mit dem Abgeordneten Fürnkranz einen Antrag ſtel- len, es möge im Budget des Jahres 1885 für die Errichtung von Verſorgungs-Rentenkaſſen für Arbeiter ein Betrag von 10 Millionen Gulden eingeſtelle werden; für weitere Zuſchüſſe ſolle die Finanzgeſetzgebung jährliche Vorſorge treffen. Der Grundſatz: „Kleine Diebe hängt man, große läßt man laufen,“ ſollte endlich vollſtändig ausgemerzt werden (Langanhaltende Heiterkeit.) Nach den Erfahrungen, welche ich in dieſem Hauſe gemacht habe, wundert es mich gar nicht, daß heute bei dieſen erregten, der Wahrheit ent- ſprechenden Ausführungen gelacht wird. Ich bin überhaupt der Meinung, daß Sie erſt dann ernſt geſtimmt ſein werden, wenn Ihnen die 10 Gulden Diäten durch ein Geſetz entzogen würden. (Stür- miſche Heiterkeit) Sache des Parlaments iſt es, den Arbeitern ein menſchenwürdiges Daſein zu verſchaffen. Die Maßnahmen ber Regierung ſind gegen die Rechtloſen Arbeiter gerichtet. Angeſichts dieſes bemitleidenswerthen Geſichtspunktes iſt wohl die Variation des bekannten Sprichwortes auf dem Dache ſitzt ein Greis der ſich nicht zu helfen weiß“, anzuwenden. „Auf der Miniſterbank ſitzt ein Mann, der ſich nicht mehr helfen kann, der nichts anderes zur Befeſtigung ſeiner Stellung vorzu- bringen vermag, als Gewaltmaßregeln“. Dieſe Politik „von Fall zu Fall“ muß zum Zerfall führen In den letzten Tagen ſind viele Arbeiter ausgewieſen worden, die Freizügigkeit der Arbeiter iſt jetzt beſchränkt. Die Regierung weiſt jetzt manchem Arbeiter durch ihre Maßregeln die Stelle an, wo er wahrſcheinlich Hunger leiden muß. Wie ich höre, iſt das Elend mancher Familien- mitglieder von plötzlich ausgewieſenen, inhaftirten, oder durch Sperrung von Druckereien brodlos gewordenen Arbeitern ſehr groß. Ich werde des- halb im Vereine mit dem Abg. Fürnkranz den Antrag ſtellen, es möge den durch die Ausnahms- geſetze betroffenen Familien Unterſtützungen aus Staatsmitteln gewährt werden. (Beifall links.) Die Regierung verlange ſo weitgehende Vollmachten, wie man ſie keiner, am allerwenigſten dieſer Regie- rung bewilligen kann. Redner bedauert, daß ſeine durch zehn Jahren fortgeſetzten Anregungen zu- meiſt dem parlamentariſchen Papierkorbe zuge- wieſen worden und ſchließt mit der Frage: ob nicht angeſichts der erlaſſenen Ausnahmsverfü- gungen der Rücktritt des Geſammt-Miniſteriums und die Auflöſung des Abgeordnetenhauſes die beſte Maßregel gegen die Gefährdung der öffent- lichen Ordnung wäre. Der Antrag Kopp, die Wahl des 24gliede- rigen Ausſchuſſes noch in der heutigen Sitzung vorzunehmen, wird mit allen gegen die Stimmen der Abg. Schönerer und Fürnkranz angenommen. Der zweite Antrag Kopp’s, daß dieſer Aus- ſchuß nach acht Tagen ſein Referat dem Hauſe vorlege, wird abgelehnt. (Dagegen ſtimmte die Rechte und der Coronini-Club; für den Antrag Kopp ſtimmte die Linke und die jungtſchechiſchen Abgeordneten Gregr und Heller.) Das Haus ſchreitet hierauf zur Wahl eines 24gliederigen Ausſchuſſes zur Berathung des Ausnahmsgeſetzes. Der Abg. Dr. Kopp und Genoſſen richten eine Interpellation an das Geſammt-Miniſterium betreffend eine Aeußerung des Dr. v. Pražak. Der Antrag des Abgeordneten Riter v. Schönerer und Abgeordneten Fürnkranz, betreffend die Errichtung von Verſorgungs-Rentencaſſen für Arbeiter wird nicht unterſtützt, hingegen wird der Antrag desſelben Abgeordneten, betreffend die Unterſtützung aus Staatsmitteln an durch die Ausnahmsgeſetze betroffene Familien, von der Linken unterſtützt. Hierauf wurde die Sitzung geſchloſſen. Die nächſte Sitzung findet Freitag den 8. d. um 11 Uhr ſtatt. Lokaſes und Provinzieſſes. Olmütz, 6. Februar. (An unſere Leſer!) Die treffliche Rede unſeres Vertreters im Reichsrathe, des Abg. Dr. Auguſt Weeber in der Debatte über

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Zitationshilfe: Mährisches Tagblatt. Nr. 30, Olmütz, 06.02.1884, S. [4]. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_maehrisches30_1884/4>, abgerufen am 24.11.2024.