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Mährisches Tagblatt. Nr. 30, Olmütz, 06.02.1884.

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[Spaltenumbruch]
(Deutscher Techniker-Club.)

Der neuge-
gründete Deutsche Techniker-Club in Brünn, der
sich behufs Vereinigung aller deutschen Techniker
Brünns aus dem früheren Techniker-Club ge-
bildet hat, feierte am 2. d. M. einen solennen
Commers, bei welchem ber Obmaun des Hoch-
schulen-Ferial-Clubs, Dr. Schilder, eine kernige
Rede hielt. Derselbe wurde vom Regierungs-
Commissär Kraus wiederholt unterbrochen und
aufgefordert, das politische Gebiet nicht zu be-
rühren. Als Redner nun mit einem Citate schließen
wollte und den Satz aussprach: "Säumt der
Deutsche noch so lange," fiel ihm der Regierungs-
vertreter abermals ins Wort und verbat sich jede
politische Anspielung. Erst als Redner ruhig
auseinandersetzte, daß diese Worte aus einem
Gedichte Simrock's stammen, das in dem hohen
Orts für österreichische Bürgerschulen bewilligten
Lesebuche des k. k. Schul-Inspectors Niedergefäß
enthalten ist, durfte er das Citat fortsetzen.
("Säumt der Deutsche noch so lange, -- Nimmer
beugt er sich dem Zwange; -- Schlummernd
mag er sich wohl strecken, -- Schläft er, wird
ein Gott ihn wecken.")




Reichsrath.
Sitzung des Abgeordnetenhauses vom
5. Februar.


Die Galerien sind überfüllt. Präsident Dr.
Smolka eröffnet die Sitzung um 11 Uhr 15
Minuten.

Auf der Ministerbank: Taaffe, Prazak,
Falkenhayn, Pino.

Abg. Dr. Bloch interpellirt den Obmann
des Immunitäts-Ausschusses, wann der Bericht
über die Ehrenbeleidigungsklage des Professors
Rohling gegen ihr (Redner) zur Verhandlung
gelangen wird.

Abg. Baron Gödel erwidert als Obmann
des genannten Ausschusses, daß gegen Dr. Bloch
zwei Ehrenbeleidigungsklagen vorliegen. Bezüg-
lich des Falles Rohling werde der Ausschußbe-
richt bald vorgelegt werden.

Auf der Tagesordnung steht die erste Lesung
der Ausnahmsverfügungen.

Es erhält das Wort

Minister-Präsident Graf Taaffe verliest
eine Erklärung, durch welche die Regierung die
Vertagung des Ausnahmezustandes zu rechtferti-
gen sucht.

Redner fährt dann fort: Die verbrecherischen
Vorfälle, die sich in letzter Zeit ereigneten und
die größte Beunruhigung hervorgerufen haben,
brauche ich nicht näher zu bezeichnen, sie sind
Gegenstand der strafgerichtlichen Amtshandlung.
[Spaltenumbruch] Ich will nur das hervorheben, daß sich die Er-
mordung der zwei polizeilichen Functionäre
unmittelbar an Drohungen angeschlossen hat,
mit welchen die anarchistische Partei staatliche
Functionäre, die ihr unbequem geworden sind,
einzuschüchtern versuchte.

Seit einer Reihe von Jahren werden in-
und ausländische Druckschriften in Tausenden von
Exemplaren in gewisse Classen der Bevölkerung
geschleudert, die zum Umsturze der staatlichen
und gesellschaftlichen Ordnung aufreizen. In den-
selben wird unter Verhöhnung aller rechtlichen
und sittlichen Grundlagen zu den gewaltsamsten
Schritten aufgefordert und insbesondere die Ver-
nichtung der zur Handhabung der öffentlichen
Ordnung berufenen staatlichen Organe in der
flagrantesten Weise gepredigt.

Die Sicherheitsbehörde waltet mit der
größten Aufopferung ihres Amtes; die ihr zu
Gebote gestandenen Mittel reichten jedoch nicht
aus, um dem verbrecherischen Beginnen und Fort-
wuchern Einhalt thun zu können. Sie hat Ver-
bindungen der geheimsten Art, um den von diesen
ausgeübten Terrorismus zu bekämpfen. Die
Blutthaten der letzten Zeit waren leider
drastisch genug, um den Beweis zu liefern, daß
man es nicht mit einer eingebildeten oder über-
triebenen Gefahr zu thun hat, daß vielmehr die
fortwährende Aufreizung gewisser Classen der
Bevölkerung die traurigsten Früchte gezeitigt hat
und wessen man sich zu versehen hätte, wenn die
Executive nicht mit außerordentlichen Mitteln
ausgerüstet wird.

Man kann sich nicht damit beruhigen, daß
man es nur mit einzelnen Fällen zu thuu hat,
denn der Boden ist weit unterwühlt. Man kann
nicht hoffen, daß die ordentliche Strafjustiz dem
Uebel steuern könnte. Die Wirkungen dieser
anarchistischen Bestrebungen sind so weit gediehen,
daß selbst für flagrante Fälle eine Befangenheit
in den Rechtssprüchen mit Grund besorgt werden
muß, weil der Terrorismus sich auch in dieser
Beziehung geltend macht, so daß der nach dem
Gesetze vom 23. Mai 1873, R.-G.-Bl. Nr. 120,
anzuhörende Oberste Gerichtshof nicht das ge-
ringste Bedenken dagegen trug, der zeitweisen
Einstellung der Geschworenengerichte rückhaltslos
beizustimmen.

So liegen die Dinge; ich habe sie den That-
sachen entsprechend geschildert. Die Regierung ist
überzeugt, daß es nur ein kleiner Theil der Be-
völkerung ist, welcher theils durch die
unter voller Erkenntniß und Verfolgung
seiner ruchlosen Zwecke an den Tag ge-
legte Thätigkeit, theils durch seine Verblendung
zu den getroffenen Maßregeln Anlaß gibt. Dessen
ungeachtet sah sie sich gezwungen, zum allge-
meinen Schutze die außerordentlichen Mittel, die




[Spaltenumbruch]

nem Liede applaudirte das Orchester, also schon
ein Triumph, nun kam der verhängnißvolle
Abend, der dreizehnte September. Den ganzen
Tag über lachte ich und wollte meiner Mutter
weiß machen, daß ich gar keine Angst hatte;
aber sie durchschaute mich. Um sechs Uhr über-
gab mir meine gute, sehr fromme Mutter ein
kleines Crucifix und einen kleinen Weihwasser-
kessel, bespritzte mich mit dem Wasser, ich mußte
das Kreuz küssen, drei Vaterunser beten und
dann ging's fort in's Theater.

Wie ich geschminkt, angezogen und frisirt
wurde -- ich weiß es nicht, ich erinnere mich
nicht daran, ich war furchtbar erregt und lachte
fortwährend. Da kommt das Zeichen zum zweiten
Stück, ich stürze mit der Mutter auf die
Bühne, der Vater kann nicht sprechen vor Auf-
regung, Alles stellt sich vor Neugierde und Theil-
nahme in die Coulissen, der Vorhang geht in
die Höhe, ich soll hinaus. "Mutter, ich kann
nicht," flüstere ich und will umkehren -- ein
Griff, ein Ruck -- Marsch -- ein Puffer, und
ich steh' auf der Bühne, Alles schien mir schwarz,
ich sah gar nichts. Das Publicum hatte Mit-
leid, es ertönt ein Applaus und ich? Von dem
Moment an war ich Schauspielerin -- ich trete
vor, bedanke mich, fange zu sprechen an -- gleich
nach den ersten Worten wieder Applaus; mein
Vater tritt als Landwehrmann auf, ist so erregt,
daß er nicht gleich sprechen kann, das Publicum
wird gerührt, und nun beginnt ein komisch-tra-
gisches Familienfest. Ich singe das Lied, ein
wahrer Sturm geht durch das Haus, mein
Vater küßt mich auf der Bühne ab, die Damen
in den Logen weinen, ich muß mein Lied zwei-
[Spaltenumbruch] mal repetiren, ich tanze -- derselbe Jubel, auch
den Tanz muß ich wiederholen -- bei alledem
steht mein Vater immer mit verweinten Augen
neben mir; der Vorhang fällt, muß aber oft
wieder auf, immer und immer führt mich mein
Vater vor das Publicum. Meine gute Mutter
ist halb ohnmächtig in einem Winkel und weint
-- wir Drei küssen uns dann unzähligemale ab
und sahen nicht, daß die Bühne voll Gratu-
lauten war, wir hörten nicht, wie und was sie
Alles sprachen und wünschten, wir waren uns
genügend in unserer Freude. Nicht um Vieles
möchte ich die Erinnerung an diesen Abend
missen. Es lag eine so reine ungetrübte Freude
in dieser einen Stunde und so viele harmlose
Naivetät in dieser Freude. Was sind alle Erfolge,
die ich seitdem erlebte -- ich will nicht undank-
bar sein, aber was sind sie gegen diesen Abend!

Als ich nach Hause kam, küßte ich den
lieben Spiegel, erzählte meiner Puppe Alles
ganz genau, denn vom Schlafen war ja doch
keine Spur, ich nahm mein Kreuz und den
Weihbrunnkessel zur Hand und dankte dem lieben
Gott recht innig für diesen Abend. Die Puppe
mußte ich noch im selben Jahre verschenken, das
Kreuz und den Weihbrunnkessel habe ich noch --
der Spiegel?

Ja, der Spiegel ging in Trümmer, wie so
viele -- -- -- nein, sentimental will ich diese
kleine Geschichte nicht beschließen -- er ging in
Trümmer wie alle Spiegel, aber keiner wurde
wohl je so bedeutungsvoll für ein Menscheinleben,
als der Spiegel vis-a-vis der Thür: Er war die
Veranlassung zu meinem ersten Debut!




[Spaltenumbruch]

ihr das Gesetz an die Hand gibt, anzuwenden.

Sie hat es mit jener Einschränkung gethan,
die ihr, sowohl was die Wirkung der Suspension
staatsgrundgesetzlicher Bestimmungen, als was
das Territorium anbelangt, zulässig geschienen
hat. Sie wird die getroffenen Verfügungen kraft
ihrer Verantwortung mit dem größten Ernste
handhaben, aber dabei nicht über den Zweck der-
selben hinausgehen.

Schließlich will ich nur Eines noch hervor-
heben. Der Regierung ist es wohl bekannt, daß
auch anderwärts in den im Reichsrathe ver-
tretenen Königreichen und Ländern, insbesondere
in den bedeutenden Industrie-Bezirken sich Be-
strebungen und Agitationen der in Rede stehen-
den Art geltend machen und besorgnißerregende
Erscheinungen, welche die volle Wachsamkeit der
Behörden in Anspruch nehmen, zu Tage treten.
Gleichwohl hat die Regierung die getroffenen
Ausnahmsverfügungen nur für die in den Ver-
ordnungen bezeichneten Gebiete, und zwar die auf
dem Gesetze vom 5. Mai 1869 beruhenden Aus-
nahmsverfügungen für die Gerichtshofsprengel
Wien, Kornenburg und Wiener-Neustadt, und die
zeitwise Einstellung der Geschwornengerichte für
die zwei erstgenannten Sprengel erlassen, weil in
diesen Gebieten die besondere Gefährlichkeit der
daselbst herrschenden anarchistischen Bewegung sich
durch die verbrecherischen Vorfälle der letzten
Zeit bekundet hat.

Bei der durch die Natur dieser Angelegen-
heit gebotenen Vorsicht muß ich mich in dem
gegenwärtigen Stadium der Behandlung auf
diese Ausführungen beschränken. (Allgemeine Stille
welche durch zwei oder drei Bravo-Rufe rechts
unterbrochen wird.)

Abg. Dr. Kopp erklärt zunächst, er glaube
nicht, daß es nothwendig wäre, fest alle politi-
schen Rechte aufzuheben, so daß nur wenige der-
selben intact übriggeblieben sind. Aus den Ver-
ordnungen wird nicht klar, was eigentlich damit
gethan sein soll. Es müssen mindestens erst um-
fangreiche Gesetze studirt werden, um zu beurthei-
len, welche Folgen diese Verordnungen haben
werden. Wir seien noch politisch ein junges
Volk und es kann an einer falschen Beurtheilung
der Verordnungen nicht fehlen. Es sei richtig,
wir wollen ruhig schlafen, und insoferne mag es
nothwendig gewesen sein, die Verordnungen zu
erlassen. Doch sei eingehende Erläuterung der
Verordnungen nöthig. Wenn die Dinge schon so
liegen, daß die Freiheit geopfert werden müsse,
um das Leben zu retten, so ist doch zu erwägen,
ob nicht der Regierung mit der Gutheißung je-
ner Maßregeln ein Vertrauensvotum ertheilt
wird, welches die Opposition eigentlich zu geben
keine Veranlassung habe. Die Partei, welcher
der Redner angehört, habe ihn beauftragt, den
Standpunct der Opposition zu diesen Ausnahms-
verordnungen klarzustellen. Die Begründung der
Verordnungen durch die Regierung scheint dem Red-
ner nicht ausreichend. Die Begründung, mit welcher
die Verordnungen eingebracht wurden, sei nichts als
eine Umschreibung des Gesetzes, auf Grund dessen
diese Verordnungen erlassen wurden, wobei nur
hie und da ein anderes Wort gewählt sei. Das
sei durchaus nicht gleichgiltig, da es sich um die
Einstellung der Grundrechte des Volkes handle.
Auch im Ausschusse habe der Minister nur all-
gemeine Anklagen erhoben, jedoch gar nichts
Neues an Thatsächlichen vorgebracht. Was er
etwa später bringen wird, das wolle die oppo-
sitionelle Partei vorurtheilslos anhören und
danach ihr Urtheil bilden. Redner weist aus den
bezüglichen Gesetzen nach, daß dieselben an und
für sich ausreichend seien, um die Sicherheits-
organe in nichts zu behindern. Die Polizei
braucht auch jetzt nicht Verbrecher schon nach
achtundvierzig Stunden an das Landesgericht
auszuliefern. Wir sehen das ja. Die Polizei er-
stattet täglich dem Publikum förmlich Bericht,
was die Herren Mörder thun. Der Form
wegen wird nun dem Verbrecher der Ver-
haftsbefehl im Polizeigewahrsam ausgefolgt und
der Mann bleibt bei der Polizei auch
nach den gesetzlichen achtundvierzig Stunden.
Redner bespricht weiter die gesetzlichen Bestim-
mungen bei den Ausweisungen. Er meint, daß
Ausgewiesene die Gefahr in andere, nur minder
durch zahlreiche Polizei geschützte Gegenden tra-
gen können. Schon heute könne jedes Sicherheits-
Organ in flagranten Fällen einschreiten, wozu
also die völlige Einschränkung des Hausrechtes?

Redner ergeht sich dann über die Beseiti-

[Spaltenumbruch]
(Deutſcher Techniker-Club.)

Der neuge-
gründete Deutſche Techniker-Club in Brünn, der
ſich behufs Vereinigung aller deutſchen Techniker
Brünns aus dem früheren Techniker-Club ge-
bildet hat, feierte am 2. d. M. einen ſolennen
Commers, bei welchem ber Obmaun des Hoch-
ſchulen-Ferial-Clubs, Dr. Schilder, eine kernige
Rede hielt. Derſelbe wurde vom Regierungs-
Commiſſär Kraus wiederholt unterbrochen und
aufgefordert, das politiſche Gebiet nicht zu be-
rühren. Als Redner nun mit einem Citate ſchließen
wollte und den Satz ausſprach: „Säumt der
Deutſche noch ſo lange,“ fiel ihm der Regierungs-
vertreter abermals ins Wort und verbat ſich jede
politiſche Anſpielung. Erſt als Redner ruhig
auseinanderſetzte, daß dieſe Worte aus einem
Gedichte Simrock’s ſtammen, das in dem hohen
Orts für öſterreichiſche Bürgerſchulen bewilligten
Leſebuche des k. k. Schul-Inſpectors Niedergefäß
enthalten iſt, durfte er das Citat fortſetzen.
(„Säumt der Deutſche noch ſo lange, — Nimmer
beugt er ſich dem Zwange; — Schlummernd
mag er ſich wohl ſtrecken, — Schläft er, wird
ein Gott ihn wecken.“)




Reichsrath.
Sitzung des Abgeordnetenhauſes vom
5. Februar.


Die Galerien ſind überfüllt. Präſident Dr.
Smolka eröffnet die Sitzung um 11 Uhr 15
Minuten.

Auf der Miniſterbank: Taaffe, Pražak,
Falkenhayn, Pino.

Abg. Dr. Bloch interpellirt den Obmann
des Immunitäts-Ausſchuſſes, wann der Bericht
über die Ehrenbeleidigungsklage des Profeſſors
Rohling gegen ihr (Redner) zur Verhandlung
gelangen wird.

Abg. Baron Gödel erwidert als Obmann
des genannten Ausſchuſſes, daß gegen Dr. Bloch
zwei Ehrenbeleidigungsklagen vorliegen. Bezüg-
lich des Falles Rohling werde der Ausſchußbe-
richt bald vorgelegt werden.

Auf der Tagesordnung ſteht die erſte Leſung
der Ausnahmsverfügungen.

Es erhält das Wort

Miniſter-Präſident Graf Taaffe verlieſt
eine Erklärung, durch welche die Regierung die
Vertagung des Ausnahmezuſtandes zu rechtferti-
gen ſucht.

Redner fährt dann fort: Die verbrecheriſchen
Vorfälle, die ſich in letzter Zeit ereigneten und
die größte Beunruhigung hervorgerufen haben,
brauche ich nicht näher zu bezeichnen, ſie ſind
Gegenſtand der ſtrafgerichtlichen Amtshandlung.
[Spaltenumbruch] Ich will nur das hervorheben, daß ſich die Er-
mordung der zwei polizeilichen Functionäre
unmittelbar an Drohungen angeſchloſſen hat,
mit welchen die anarchiſtiſche Partei ſtaatliche
Functionäre, die ihr unbequem geworden ſind,
einzuſchüchtern verſuchte.

Seit einer Reihe von Jahren werden in-
und ausländiſche Druckſchriften in Tauſenden von
Exemplaren in gewiſſe Claſſen der Bevölkerung
geſchleudert, die zum Umſturze der ſtaatlichen
und geſellſchaftlichen Ordnung aufreizen. In den-
ſelben wird unter Verhöhnung aller rechtlichen
und ſittlichen Grundlagen zu den gewaltſamſten
Schritten aufgefordert und insbeſondere die Ver-
nichtung der zur Handhabung der öffentlichen
Ordnung berufenen ſtaatlichen Organe in der
flagranteſten Weiſe gepredigt.

Die Sicherheitsbehörde waltet mit der
größten Aufopferung ihres Amtes; die ihr zu
Gebote geſtandenen Mittel reichten jedoch nicht
aus, um dem verbrecheriſchen Beginnen und Fort-
wuchern Einhalt thun zu können. Sie hat Ver-
bindungen der geheimſten Art, um den von dieſen
ausgeübten Terrorismus zu bekämpfen. Die
Blutthaten der letzten Zeit waren leider
draſtiſch genug, um den Beweis zu liefern, daß
man es nicht mit einer eingebildeten oder über-
triebenen Gefahr zu thun hat, daß vielmehr die
fortwährende Aufreizung gewiſſer Claſſen der
Bevölkerung die traurigſten Früchte gezeitigt hat
und weſſen man ſich zu verſehen hätte, wenn die
Executive nicht mit außerordentlichen Mitteln
ausgerüſtet wird.

Man kann ſich nicht damit beruhigen, daß
man es nur mit einzelnen Fällen zu thuu hat,
denn der Boden iſt weit unterwühlt. Man kann
nicht hoffen, daß die ordentliche Strafjuſtiz dem
Uebel ſteuern könnte. Die Wirkungen dieſer
anarchiſtiſchen Beſtrebungen ſind ſo weit gediehen,
daß ſelbſt für flagrante Fälle eine Befangenheit
in den Rechtsſprüchen mit Grund beſorgt werden
muß, weil der Terrorismus ſich auch in dieſer
Beziehung geltend macht, ſo daß der nach dem
Geſetze vom 23. Mai 1873, R.-G.-Bl. Nr. 120,
anzuhörende Oberſte Gerichtshof nicht das ge-
ringſte Bedenken dagegen trug, der zeitweiſen
Einſtellung der Geſchworenengerichte rückhaltslos
beizuſtimmen.

So liegen die Dinge; ich habe ſie den That-
ſachen entſprechend geſchildert. Die Regierung iſt
überzeugt, daß es nur ein kleiner Theil der Be-
völkerung iſt, welcher theils durch die
unter voller Erkenntniß und Verfolgung
ſeiner ruchloſen Zwecke an den Tag ge-
legte Thätigkeit, theils durch ſeine Verblendung
zu den getroffenen Maßregeln Anlaß gibt. Deſſen
ungeachtet ſah ſie ſich gezwungen, zum allge-
meinen Schutze die außerordentlichen Mittel, die




[Spaltenumbruch]

nem Liede applaudirte das Orcheſter, alſo ſchon
ein Triumph, nun kam der verhängnißvolle
Abend, der dreizehnte September. Den ganzen
Tag über lachte ich und wollte meiner Mutter
weiß machen, daß ich gar keine Angſt hatte;
aber ſie durchſchaute mich. Um ſechs Uhr über-
gab mir meine gute, ſehr fromme Mutter ein
kleines Crucifix und einen kleinen Weihwaſſer-
keſſel, beſpritzte mich mit dem Waſſer, ich mußte
das Kreuz küſſen, drei Vaterunſer beten und
dann ging’s fort in’s Theater.

Wie ich geſchminkt, angezogen und friſirt
wurde — ich weiß es nicht, ich erinnere mich
nicht daran, ich war furchtbar erregt und lachte
fortwährend. Da kommt das Zeichen zum zweiten
Stück, ich ſtürze mit der Mutter auf die
Bühne, der Vater kann nicht ſprechen vor Auf-
regung, Alles ſtellt ſich vor Neugierde und Theil-
nahme in die Couliſſen, der Vorhang geht in
die Höhe, ich ſoll hinaus. „Mutter, ich kann
nicht,“ flüſtere ich und will umkehren — ein
Griff, ein Ruck — Marſch — ein Puffer, und
ich ſteh’ auf der Bühne, Alles ſchien mir ſchwarz,
ich ſah gar nichts. Das Publicum hatte Mit-
leid, es ertönt ein Applaus und ich? Von dem
Moment an war ich Schauſpielerin — ich trete
vor, bedanke mich, fange zu ſprechen an — gleich
nach den erſten Worten wieder Applaus; mein
Vater tritt als Landwehrmann auf, iſt ſo erregt,
daß er nicht gleich ſprechen kann, das Publicum
wird gerührt, und nun beginnt ein komiſch-tra-
giſches Familienfeſt. Ich ſinge das Lied, ein
wahrer Sturm geht durch das Haus, mein
Vater küßt mich auf der Bühne ab, die Damen
in den Logen weinen, ich muß mein Lied zwei-
[Spaltenumbruch] mal repetiren, ich tanze — derſelbe Jubel, auch
den Tanz muß ich wiederholen — bei alledem
ſteht mein Vater immer mit verweinten Augen
neben mir; der Vorhang fällt, muß aber oft
wieder auf, immer und immer führt mich mein
Vater vor das Publicum. Meine gute Mutter
iſt halb ohnmächtig in einem Winkel und weint
— wir Drei küſſen uns dann unzähligemale ab
und ſahen nicht, daß die Bühne voll Gratu-
lauten war, wir hörten nicht, wie und was ſie
Alles ſprachen und wünſchten, wir waren uns
genügend in unſerer Freude. Nicht um Vieles
möchte ich die Erinnerung an dieſen Abend
miſſen. Es lag eine ſo reine ungetrübte Freude
in dieſer einen Stunde und ſo viele harmloſe
Naivetät in dieſer Freude. Was ſind alle Erfolge,
die ich ſeitdem erlebte — ich will nicht undank-
bar ſein, aber was ſind ſie gegen dieſen Abend!

Als ich nach Hauſe kam, küßte ich den
lieben Spiegel, erzählte meiner Puppe Alles
ganz genau, denn vom Schlafen war ja doch
keine Spur, ich nahm mein Kreuz und den
Weihbrunnkeſſel zur Hand und dankte dem lieben
Gott recht innig für dieſen Abend. Die Puppe
mußte ich noch im ſelben Jahre verſchenken, das
Kreuz und den Weihbrunnkeſſel habe ich noch —
der Spiegel?

Ja, der Spiegel ging in Trümmer, wie ſo
viele — — — nein, ſentimental will ich dieſe
kleine Geſchichte nicht beſchließen — er ging in
Trümmer wie alle Spiegel, aber keiner wurde
wohl je ſo bedeutungsvoll für ein Menſcheinleben,
als der Spiegel vis-á-vis der Thür: Er war die
Veranlaſſung zu meinem erſten Debut!




[Spaltenumbruch]

ihr das Geſetz an die Hand gibt, anzuwenden.

Sie hat es mit jener Einſchränkung gethan,
die ihr, ſowohl was die Wirkung der Suspenſion
ſtaatsgrundgeſetzlicher Beſtimmungen, als was
das Territorium anbelangt, zuläſſig geſchienen
hat. Sie wird die getroffenen Verfügungen kraft
ihrer Verantwortung mit dem größten Ernſte
handhaben, aber dabei nicht über den Zweck der-
ſelben hinausgehen.

Schließlich will ich nur Eines noch hervor-
heben. Der Regierung iſt es wohl bekannt, daß
auch anderwärts in den im Reichsrathe ver-
tretenen Königreichen und Ländern, insbeſondere
in den bedeutenden Induſtrie-Bezirken ſich Be-
ſtrebungen und Agitationen der in Rede ſtehen-
den Art geltend machen und beſorgnißerregende
Erſcheinungen, welche die volle Wachſamkeit der
Behörden in Anſpruch nehmen, zu Tage treten.
Gleichwohl hat die Regierung die getroffenen
Ausnahmsverfügungen nur für die in den Ver-
ordnungen bezeichneten Gebiete, und zwar die auf
dem Geſetze vom 5. Mai 1869 beruhenden Aus-
nahmsverfügungen für die Gerichtshofſprengel
Wien, Kornenburg und Wiener-Neuſtadt, und die
zeitwiſe Einſtellung der Geſchwornengerichte für
die zwei erſtgenannten Sprengel erlaſſen, weil in
dieſen Gebieten die beſondere Gefährlichkeit der
daſelbſt herrſchenden anarchiſtiſchen Bewegung ſich
durch die verbrecheriſchen Vorfälle der letzten
Zeit bekundet hat.

Bei der durch die Natur dieſer Angelegen-
heit gebotenen Vorſicht muß ich mich in dem
gegenwärtigen Stadium der Behandlung auf
dieſe Ausführungen beſchränken. (Allgemeine Stille
welche durch zwei oder drei Bravo-Rufe rechts
unterbrochen wird.)

Abg. Dr. Kopp erklärt zunächſt, er glaube
nicht, daß es nothwendig wäre, feſt alle politi-
ſchen Rechte aufzuheben, ſo daß nur wenige der-
ſelben intact übriggeblieben ſind. Aus den Ver-
ordnungen wird nicht klar, was eigentlich damit
gethan ſein ſoll. Es müſſen mindeſtens erſt um-
fangreiche Geſetze ſtudirt werden, um zu beurthei-
len, welche Folgen dieſe Verordnungen haben
werden. Wir ſeien noch politiſch ein junges
Volk und es kann an einer falſchen Beurtheilung
der Verordnungen nicht fehlen. Es ſei richtig,
wir wollen ruhig ſchlafen, und inſoferne mag es
nothwendig geweſen ſein, die Verordnungen zu
erlaſſen. Doch ſei eingehende Erläuterung der
Verordnungen nöthig. Wenn die Dinge ſchon ſo
liegen, daß die Freiheit geopfert werden müſſe,
um das Leben zu retten, ſo iſt doch zu erwägen,
ob nicht der Regierung mit der Gutheißung je-
ner Maßregeln ein Vertrauensvotum ertheilt
wird, welches die Oppoſition eigentlich zu geben
keine Veranlaſſung habe. Die Partei, welcher
der Redner angehört, habe ihn beauftragt, den
Standpunct der Oppoſition zu dieſen Ausnahms-
verordnungen klarzuſtellen. Die Begründung der
Verordnungen durch die Regierung ſcheint dem Red-
ner nicht ausreichend. Die Begründung, mit welcher
die Verordnungen eingebracht wurden, ſei nichts als
eine Umſchreibung des Geſetzes, auf Grund deſſen
dieſe Verordnungen erlaſſen wurden, wobei nur
hie und da ein anderes Wort gewählt ſei. Das
ſei durchaus nicht gleichgiltig, da es ſich um die
Einſtellung der Grundrechte des Volkes handle.
Auch im Ausſchuſſe habe der Miniſter nur all-
gemeine Anklagen erhoben, jedoch gar nichts
Neues an Thatſächlichen vorgebracht. Was er
etwa ſpäter bringen wird, das wolle die oppo-
ſitionelle Partei vorurtheilslos anhören und
danach ihr Urtheil bilden. Redner weiſt aus den
bezüglichen Geſetzen nach, daß dieſelben an und
für ſich ausreichend ſeien, um die Sicherheits-
organe in nichts zu behindern. Die Polizei
braucht auch jetzt nicht Verbrecher ſchon nach
achtundvierzig Stunden an das Landesgericht
auszuliefern. Wir ſehen das ja. Die Polizei er-
ſtattet täglich dem Publikum förmlich Bericht,
was die Herren Mörder thun. Der Form
wegen wird nun dem Verbrecher der Ver-
haftsbefehl im Polizeigewahrſam ausgefolgt und
der Mann bleibt bei der Polizei auch
nach den geſetzlichen achtundvierzig Stunden.
Redner beſpricht weiter die geſetzlichen Beſtim-
mungen bei den Ausweiſungen. Er meint, daß
Ausgewieſene die Gefahr in andere, nur minder
durch zahlreiche Polizei geſchützte Gegenden tra-
gen können. Schon heute könne jedes Sicherheits-
Organ in flagranten Fällen einſchreiten, wozu
alſo die völlige Einſchränkung des Hausrechtes?

Redner ergeht ſich dann über die Beſeiti-

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[[3]/0003] (Deutſcher Techniker-Club.) Der neuge- gründete Deutſche Techniker-Club in Brünn, der ſich behufs Vereinigung aller deutſchen Techniker Brünns aus dem früheren Techniker-Club ge- bildet hat, feierte am 2. d. M. einen ſolennen Commers, bei welchem ber Obmaun des Hoch- ſchulen-Ferial-Clubs, Dr. Schilder, eine kernige Rede hielt. Derſelbe wurde vom Regierungs- Commiſſär Kraus wiederholt unterbrochen und aufgefordert, das politiſche Gebiet nicht zu be- rühren. Als Redner nun mit einem Citate ſchließen wollte und den Satz ausſprach: „Säumt der Deutſche noch ſo lange,“ fiel ihm der Regierungs- vertreter abermals ins Wort und verbat ſich jede politiſche Anſpielung. Erſt als Redner ruhig auseinanderſetzte, daß dieſe Worte aus einem Gedichte Simrock’s ſtammen, das in dem hohen Orts für öſterreichiſche Bürgerſchulen bewilligten Leſebuche des k. k. Schul-Inſpectors Niedergefäß enthalten iſt, durfte er das Citat fortſetzen. („Säumt der Deutſche noch ſo lange, — Nimmer beugt er ſich dem Zwange; — Schlummernd mag er ſich wohl ſtrecken, — Schläft er, wird ein Gott ihn wecken.“) Reichsrath. Sitzung des Abgeordnetenhauſes vom 5. Februar. Wien, 5. Februar. Die Galerien ſind überfüllt. Präſident Dr. Smolka eröffnet die Sitzung um 11 Uhr 15 Minuten. Auf der Miniſterbank: Taaffe, Pražak, Falkenhayn, Pino. Abg. Dr. Bloch interpellirt den Obmann des Immunitäts-Ausſchuſſes, wann der Bericht über die Ehrenbeleidigungsklage des Profeſſors Rohling gegen ihr (Redner) zur Verhandlung gelangen wird. Abg. Baron Gödel erwidert als Obmann des genannten Ausſchuſſes, daß gegen Dr. Bloch zwei Ehrenbeleidigungsklagen vorliegen. Bezüg- lich des Falles Rohling werde der Ausſchußbe- richt bald vorgelegt werden. Auf der Tagesordnung ſteht die erſte Leſung der Ausnahmsverfügungen. Es erhält das Wort Miniſter-Präſident Graf Taaffe verlieſt eine Erklärung, durch welche die Regierung die Vertagung des Ausnahmezuſtandes zu rechtferti- gen ſucht. Redner fährt dann fort: Die verbrecheriſchen Vorfälle, die ſich in letzter Zeit ereigneten und die größte Beunruhigung hervorgerufen haben, brauche ich nicht näher zu bezeichnen, ſie ſind Gegenſtand der ſtrafgerichtlichen Amtshandlung. Ich will nur das hervorheben, daß ſich die Er- mordung der zwei polizeilichen Functionäre unmittelbar an Drohungen angeſchloſſen hat, mit welchen die anarchiſtiſche Partei ſtaatliche Functionäre, die ihr unbequem geworden ſind, einzuſchüchtern verſuchte. Seit einer Reihe von Jahren werden in- und ausländiſche Druckſchriften in Tauſenden von Exemplaren in gewiſſe Claſſen der Bevölkerung geſchleudert, die zum Umſturze der ſtaatlichen und geſellſchaftlichen Ordnung aufreizen. In den- ſelben wird unter Verhöhnung aller rechtlichen und ſittlichen Grundlagen zu den gewaltſamſten Schritten aufgefordert und insbeſondere die Ver- nichtung der zur Handhabung der öffentlichen Ordnung berufenen ſtaatlichen Organe in der flagranteſten Weiſe gepredigt. Die Sicherheitsbehörde waltet mit der größten Aufopferung ihres Amtes; die ihr zu Gebote geſtandenen Mittel reichten jedoch nicht aus, um dem verbrecheriſchen Beginnen und Fort- wuchern Einhalt thun zu können. Sie hat Ver- bindungen der geheimſten Art, um den von dieſen ausgeübten Terrorismus zu bekämpfen. Die Blutthaten der letzten Zeit waren leider draſtiſch genug, um den Beweis zu liefern, daß man es nicht mit einer eingebildeten oder über- triebenen Gefahr zu thun hat, daß vielmehr die fortwährende Aufreizung gewiſſer Claſſen der Bevölkerung die traurigſten Früchte gezeitigt hat und weſſen man ſich zu verſehen hätte, wenn die Executive nicht mit außerordentlichen Mitteln ausgerüſtet wird. Man kann ſich nicht damit beruhigen, daß man es nur mit einzelnen Fällen zu thuu hat, denn der Boden iſt weit unterwühlt. Man kann nicht hoffen, daß die ordentliche Strafjuſtiz dem Uebel ſteuern könnte. Die Wirkungen dieſer anarchiſtiſchen Beſtrebungen ſind ſo weit gediehen, daß ſelbſt für flagrante Fälle eine Befangenheit in den Rechtsſprüchen mit Grund beſorgt werden muß, weil der Terrorismus ſich auch in dieſer Beziehung geltend macht, ſo daß der nach dem Geſetze vom 23. Mai 1873, R.-G.-Bl. Nr. 120, anzuhörende Oberſte Gerichtshof nicht das ge- ringſte Bedenken dagegen trug, der zeitweiſen Einſtellung der Geſchworenengerichte rückhaltslos beizuſtimmen. So liegen die Dinge; ich habe ſie den That- ſachen entſprechend geſchildert. Die Regierung iſt überzeugt, daß es nur ein kleiner Theil der Be- völkerung iſt, welcher theils durch die unter voller Erkenntniß und Verfolgung ſeiner ruchloſen Zwecke an den Tag ge- legte Thätigkeit, theils durch ſeine Verblendung zu den getroffenen Maßregeln Anlaß gibt. Deſſen ungeachtet ſah ſie ſich gezwungen, zum allge- meinen Schutze die außerordentlichen Mittel, die nem Liede applaudirte das Orcheſter, alſo ſchon ein Triumph, nun kam der verhängnißvolle Abend, der dreizehnte September. Den ganzen Tag über lachte ich und wollte meiner Mutter weiß machen, daß ich gar keine Angſt hatte; aber ſie durchſchaute mich. Um ſechs Uhr über- gab mir meine gute, ſehr fromme Mutter ein kleines Crucifix und einen kleinen Weihwaſſer- keſſel, beſpritzte mich mit dem Waſſer, ich mußte das Kreuz küſſen, drei Vaterunſer beten und dann ging’s fort in’s Theater. Wie ich geſchminkt, angezogen und friſirt wurde — ich weiß es nicht, ich erinnere mich nicht daran, ich war furchtbar erregt und lachte fortwährend. Da kommt das Zeichen zum zweiten Stück, ich ſtürze mit der Mutter auf die Bühne, der Vater kann nicht ſprechen vor Auf- regung, Alles ſtellt ſich vor Neugierde und Theil- nahme in die Couliſſen, der Vorhang geht in die Höhe, ich ſoll hinaus. „Mutter, ich kann nicht,“ flüſtere ich und will umkehren — ein Griff, ein Ruck — Marſch — ein Puffer, und ich ſteh’ auf der Bühne, Alles ſchien mir ſchwarz, ich ſah gar nichts. Das Publicum hatte Mit- leid, es ertönt ein Applaus und ich? Von dem Moment an war ich Schauſpielerin — ich trete vor, bedanke mich, fange zu ſprechen an — gleich nach den erſten Worten wieder Applaus; mein Vater tritt als Landwehrmann auf, iſt ſo erregt, daß er nicht gleich ſprechen kann, das Publicum wird gerührt, und nun beginnt ein komiſch-tra- giſches Familienfeſt. Ich ſinge das Lied, ein wahrer Sturm geht durch das Haus, mein Vater küßt mich auf der Bühne ab, die Damen in den Logen weinen, ich muß mein Lied zwei- mal repetiren, ich tanze — derſelbe Jubel, auch den Tanz muß ich wiederholen — bei alledem ſteht mein Vater immer mit verweinten Augen neben mir; der Vorhang fällt, muß aber oft wieder auf, immer und immer führt mich mein Vater vor das Publicum. Meine gute Mutter iſt halb ohnmächtig in einem Winkel und weint — wir Drei küſſen uns dann unzähligemale ab und ſahen nicht, daß die Bühne voll Gratu- lauten war, wir hörten nicht, wie und was ſie Alles ſprachen und wünſchten, wir waren uns genügend in unſerer Freude. Nicht um Vieles möchte ich die Erinnerung an dieſen Abend miſſen. Es lag eine ſo reine ungetrübte Freude in dieſer einen Stunde und ſo viele harmloſe Naivetät in dieſer Freude. Was ſind alle Erfolge, die ich ſeitdem erlebte — ich will nicht undank- bar ſein, aber was ſind ſie gegen dieſen Abend! Als ich nach Hauſe kam, küßte ich den lieben Spiegel, erzählte meiner Puppe Alles ganz genau, denn vom Schlafen war ja doch keine Spur, ich nahm mein Kreuz und den Weihbrunnkeſſel zur Hand und dankte dem lieben Gott recht innig für dieſen Abend. Die Puppe mußte ich noch im ſelben Jahre verſchenken, das Kreuz und den Weihbrunnkeſſel habe ich noch — der Spiegel? Ja, der Spiegel ging in Trümmer, wie ſo viele — — — nein, ſentimental will ich dieſe kleine Geſchichte nicht beſchließen — er ging in Trümmer wie alle Spiegel, aber keiner wurde wohl je ſo bedeutungsvoll für ein Menſcheinleben, als der Spiegel vis-á-vis der Thür: Er war die Veranlaſſung zu meinem erſten Debut! ihr das Geſetz an die Hand gibt, anzuwenden. Sie hat es mit jener Einſchränkung gethan, die ihr, ſowohl was die Wirkung der Suspenſion ſtaatsgrundgeſetzlicher Beſtimmungen, als was das Territorium anbelangt, zuläſſig geſchienen hat. Sie wird die getroffenen Verfügungen kraft ihrer Verantwortung mit dem größten Ernſte handhaben, aber dabei nicht über den Zweck der- ſelben hinausgehen. Schließlich will ich nur Eines noch hervor- heben. Der Regierung iſt es wohl bekannt, daß auch anderwärts in den im Reichsrathe ver- tretenen Königreichen und Ländern, insbeſondere in den bedeutenden Induſtrie-Bezirken ſich Be- ſtrebungen und Agitationen der in Rede ſtehen- den Art geltend machen und beſorgnißerregende Erſcheinungen, welche die volle Wachſamkeit der Behörden in Anſpruch nehmen, zu Tage treten. Gleichwohl hat die Regierung die getroffenen Ausnahmsverfügungen nur für die in den Ver- ordnungen bezeichneten Gebiete, und zwar die auf dem Geſetze vom 5. Mai 1869 beruhenden Aus- nahmsverfügungen für die Gerichtshofſprengel Wien, Kornenburg und Wiener-Neuſtadt, und die zeitwiſe Einſtellung der Geſchwornengerichte für die zwei erſtgenannten Sprengel erlaſſen, weil in dieſen Gebieten die beſondere Gefährlichkeit der daſelbſt herrſchenden anarchiſtiſchen Bewegung ſich durch die verbrecheriſchen Vorfälle der letzten Zeit bekundet hat. Bei der durch die Natur dieſer Angelegen- heit gebotenen Vorſicht muß ich mich in dem gegenwärtigen Stadium der Behandlung auf dieſe Ausführungen beſchränken. (Allgemeine Stille welche durch zwei oder drei Bravo-Rufe rechts unterbrochen wird.) Abg. Dr. Kopp erklärt zunächſt, er glaube nicht, daß es nothwendig wäre, feſt alle politi- ſchen Rechte aufzuheben, ſo daß nur wenige der- ſelben intact übriggeblieben ſind. Aus den Ver- ordnungen wird nicht klar, was eigentlich damit gethan ſein ſoll. Es müſſen mindeſtens erſt um- fangreiche Geſetze ſtudirt werden, um zu beurthei- len, welche Folgen dieſe Verordnungen haben werden. Wir ſeien noch politiſch ein junges Volk und es kann an einer falſchen Beurtheilung der Verordnungen nicht fehlen. Es ſei richtig, wir wollen ruhig ſchlafen, und inſoferne mag es nothwendig geweſen ſein, die Verordnungen zu erlaſſen. Doch ſei eingehende Erläuterung der Verordnungen nöthig. Wenn die Dinge ſchon ſo liegen, daß die Freiheit geopfert werden müſſe, um das Leben zu retten, ſo iſt doch zu erwägen, ob nicht der Regierung mit der Gutheißung je- ner Maßregeln ein Vertrauensvotum ertheilt wird, welches die Oppoſition eigentlich zu geben keine Veranlaſſung habe. Die Partei, welcher der Redner angehört, habe ihn beauftragt, den Standpunct der Oppoſition zu dieſen Ausnahms- verordnungen klarzuſtellen. Die Begründung der Verordnungen durch die Regierung ſcheint dem Red- ner nicht ausreichend. Die Begründung, mit welcher die Verordnungen eingebracht wurden, ſei nichts als eine Umſchreibung des Geſetzes, auf Grund deſſen dieſe Verordnungen erlaſſen wurden, wobei nur hie und da ein anderes Wort gewählt ſei. Das ſei durchaus nicht gleichgiltig, da es ſich um die Einſtellung der Grundrechte des Volkes handle. Auch im Ausſchuſſe habe der Miniſter nur all- gemeine Anklagen erhoben, jedoch gar nichts Neues an Thatſächlichen vorgebracht. Was er etwa ſpäter bringen wird, das wolle die oppo- ſitionelle Partei vorurtheilslos anhören und danach ihr Urtheil bilden. Redner weiſt aus den bezüglichen Geſetzen nach, daß dieſelben an und für ſich ausreichend ſeien, um die Sicherheits- organe in nichts zu behindern. Die Polizei braucht auch jetzt nicht Verbrecher ſchon nach achtundvierzig Stunden an das Landesgericht auszuliefern. Wir ſehen das ja. Die Polizei er- ſtattet täglich dem Publikum förmlich Bericht, was die Herren Mörder thun. Der Form wegen wird nun dem Verbrecher der Ver- haftsbefehl im Polizeigewahrſam ausgefolgt und der Mann bleibt bei der Polizei auch nach den geſetzlichen achtundvierzig Stunden. Redner beſpricht weiter die geſetzlichen Beſtim- mungen bei den Ausweiſungen. Er meint, daß Ausgewieſene die Gefahr in andere, nur minder durch zahlreiche Polizei geſchützte Gegenden tra- gen können. Schon heute könne jedes Sicherheits- Organ in flagranten Fällen einſchreiten, wozu alſo die völlige Einſchränkung des Hausrechtes? Redner ergeht ſich dann über die Beſeiti-

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Zitationshilfe: Mährisches Tagblatt. Nr. 30, Olmütz, 06.02.1884, S. [3]. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_maehrisches30_1884/3>, abgerufen am 27.11.2024.