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[Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung: Wie es mit Christlicher Lere/ reichung der Sacrament/ Ordination der Diener des Euangelij/ Ordentlichen Ceremonien/ Visitation/ Consistorio vnd Schulen/ Jm Hertzogthumb Lünenburgk. Ulssen, 1598.

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Die vermanung in der Kirchen / bey der Communion zu bleiben / sol etlich mal im Jar geschehen.

Nach der Predigt fehet der Pfarherr auff der Cantzel einen Psalm an zu singen.

Auff die hohen Fest / mag eine Deutsche Praefatio gesungen werden.

Darnach thut er die Vermanung / wie oben stehet.

Darnach singet der Pfarherr vor dem Altar / das Vater vnser vnd die Wort von der einsetzung des Abendmals Ihesu Christi.

Nach den worten des Testaments / sol man singen / Ihesus Christus vnser Heiland / etc. vnd vnter diesem Gesang die Leute communicirn.

Wenn der Communicanten viel sind / singe man dieweile auch andere Gesenge / Als / Gott sey gelobet / etc. Item / den Psalm / Ich dancke dem HERRN / etc. Vnd zu letzt / O Lamb Gottes vnschüldig / etc. Oder / Christe du Lamb Gottes.

Die vermanung in der Kirchen / bey der Communion zu bleiben / sol etlich mal im Jar geschehen.

Nach der Predigt fehet der Pfarherr auff der Cantzel einen Psalm an zu singen.

Auff die hohen Fest / mag eine Deutsche Praefatio gesungen werden.

Darnach thut er die Vermanung / wie oben stehet.

Darnach singet der Pfarherr vor dem Altar / das Vater vnser vnd die Wort von der einsetzung des Abendmals Ihesu Christi.

Nach den worten des Testaments / sol man singen / Ihesus Christus vnser Heiland / etc. vnd vnter diesem Gesang die Leute communicirn.

Wenn der Communicanten viel sind / singe man dieweile auch andere Gesenge / Als / Gott sey gelobet / etc. Item / den Psalm / Ich dancke dem HERRN / etc. Vnd zu letzt / O Lamb Gottes vnschüldig / etc. Oder / Christe du Lamb Gottes.

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        <p>Die vermanung in der Kirchen / bey der Communion zu bleiben / sol etlich mal im Jar       geschehen.</p>
        <p>Nach der Predigt fehet der Pfarherr auff der Cantzel einen Psalm an zu singen.</p>
        <p>Auff die hohen Fest / mag eine Deutsche Praefatio gesungen werden.</p>
        <p>Darnach thut er die Vermanung / wie oben stehet.</p>
        <p>Darnach singet der Pfarherr vor dem Altar / das Vater vnser vnd die Wort von der einsetzung       des Abendmals Ihesu Christi.</p>
        <p>Nach den worten des Testaments / sol man singen / Ihesus Christus vnser Heiland / etc. vnd       vnter diesem Gesang die Leute communicirn.</p>
        <p>Wenn der Communicanten viel sind / singe man dieweile auch andere Gesenge / Als / Gott sey       gelobet / etc. Item / den Psalm / Ich dancke dem HERRN / etc. Vnd zu letzt / O Lamb Gottes       vnschüldig / etc. Oder / Christe du Lamb Gottes.</p>
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[0093] Die vermanung in der Kirchen / bey der Communion zu bleiben / sol etlich mal im Jar geschehen. Nach der Predigt fehet der Pfarherr auff der Cantzel einen Psalm an zu singen. Auff die hohen Fest / mag eine Deutsche Praefatio gesungen werden. Darnach thut er die Vermanung / wie oben stehet. Darnach singet der Pfarherr vor dem Altar / das Vater vnser vnd die Wort von der einsetzung des Abendmals Ihesu Christi. Nach den worten des Testaments / sol man singen / Ihesus Christus vnser Heiland / etc. vnd vnter diesem Gesang die Leute communicirn. Wenn der Communicanten viel sind / singe man dieweile auch andere Gesenge / Als / Gott sey gelobet / etc. Item / den Psalm / Ich dancke dem HERRN / etc. Vnd zu letzt / O Lamb Gottes vnschüldig / etc. Oder / Christe du Lamb Gottes.

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Zitationshilfe: [Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung: Wie es mit Christlicher Lere/ reichung der Sacrament/ Ordination der Diener des Euangelij/ Ordentlichen Ceremonien/ Visitation/ Consistorio vnd Schulen/ Jm Hertzogthumb Lünenburgk. Ulssen, 1598, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_kirchenordnung_1598/93>, abgerufen am 24.11.2024.