[Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung: Wie es mit Christlicher Lere/ reichung der Sacrament/ Ordination der Diener des Euangelij/ Ordentlichen Ceremonien/ Visitation/ Consistorio vnd Schulen/ Jm Hertzogthumb Lünenburgk. Ulssen, 1598.VON Gottes Gnaden / Wir Heinrich vnd Wilhelm / die Jüngern / Gebrüder / Hertzogen zu Braunschweig vnd Lüneburgk / etc. Fügen allen vnd jeden vnseren Vnterthanen / was standes vnd Condition die sein / Geistlich vnd Weltlich / hiemit zu wissen / Nachdem Gottes allmechtigen vnwandelbarer wille ist / das er von den Menschen / die er zu seinem ebenbilde geschaffen hat / recht nach seinem Göttlichen Wort wil erkandt vnd geehret werden / vnd jhm also durch die Lere des Euangelij / vnd reichung der Sacrament / ein ewige Kirchen / auff dieser Welt samlet / vnd ausserhalb solcher Christlichen Kirchen keine seligkeit ist / Vnd einer jeden Obrigkeit / aus Gottes befehlich gebüret / fleissig auffsehen zu haben / das Gottes Wort lauter vnd rein geleret vnd geprediget / auch der rechte brauch der heiligen Sacrament / nach der einsetzung vnsers Herrn vnd Heilands Jesu Chri- VON Gottes Gnaden / Wir Heinrich vnd Wilhelm / die Jüngern / Gebrüder / Hertzogen zu Braunschweig vnd Lüneburgk / etc. Fügen allen vnd jeden vnseren Vnterthanen / was standes vnd Condition die sein / Geistlich vnd Weltlich / hiemit zu wissen / Nachdem Gottes allmechtigen vnwandelbarer wille ist / das er von den Menschen / die er zu seinem ebenbilde geschaffen hat / recht nach seinem Göttlichen Wort wil erkandt vnd geehret werden / vnd jhm also durch die Lere des Euangelij / vnd reichung der Sacrament / ein ewige Kirchen / auff dieser Welt samlet / vnd ausserhalb solcher Christlichen Kirchen keine seligkeit ist / Vnd einer jeden Obrigkeit / aus Gottes befehlich gebüret / fleissig auffsehen zu haben / das Gottes Wort lauter vnd rein geleret vnd geprediget / auch der rechte brauch der heiligen Sacrament / nach der einsetzung vnsers Herrn vnd Heilands Jesu Chri- <TEI> <text> <body> <div type="preface"> <pb facs="#f0009"/> <p>VON Gottes Gnaden / Wir Heinrich vnd Wilhelm / die Jüngern / Gebrüder / Hertzogen zu Braunschweig vnd Lüneburgk / etc. Fügen allen vnd jeden vnseren Vnterthanen / was standes vnd Condition die sein / Geistlich vnd Weltlich / hiemit zu wissen / Nachdem Gottes allmechtigen vnwandelbarer wille ist / das er von den Menschen / die er zu seinem ebenbilde geschaffen hat / recht nach seinem Göttlichen Wort wil erkandt vnd geehret werden / vnd jhm also durch die Lere des Euangelij / vnd reichung der Sacrament / ein ewige Kirchen / auff dieser Welt samlet / vnd ausserhalb solcher Christlichen Kirchen keine seligkeit ist / Vnd einer jeden Obrigkeit / aus Gottes befehlich gebüret / fleissig auffsehen zu haben / das Gottes Wort lauter vnd rein geleret vnd geprediget / auch der rechte brauch der heiligen Sacrament / nach der einsetzung vnsers Herrn vnd Heilands Jesu Chri- </p> </div> </body> </text> </TEI> [0009]
VON Gottes Gnaden / Wir Heinrich vnd Wilhelm / die Jüngern / Gebrüder / Hertzogen zu Braunschweig vnd Lüneburgk / etc. Fügen allen vnd jeden vnseren Vnterthanen / was standes vnd Condition die sein / Geistlich vnd Weltlich / hiemit zu wissen / Nachdem Gottes allmechtigen vnwandelbarer wille ist / das er von den Menschen / die er zu seinem ebenbilde geschaffen hat / recht nach seinem Göttlichen Wort wil erkandt vnd geehret werden / vnd jhm also durch die Lere des Euangelij / vnd reichung der Sacrament / ein ewige Kirchen / auff dieser Welt samlet / vnd ausserhalb solcher Christlichen Kirchen keine seligkeit ist / Vnd einer jeden Obrigkeit / aus Gottes befehlich gebüret / fleissig auffsehen zu haben / das Gottes Wort lauter vnd rein geleret vnd geprediget / auch der rechte brauch der heiligen Sacrament / nach der einsetzung vnsers Herrn vnd Heilands Jesu Chri-
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools
|
URL zu diesem Werk: | https://www.deutschestextarchiv.de/nn_kirchenordnung_1598 |
URL zu dieser Seite: | https://www.deutschestextarchiv.de/nn_kirchenordnung_1598/9 |
Zitationshilfe: | [Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung: Wie es mit Christlicher Lere/ reichung der Sacrament/ Ordination der Diener des Euangelij/ Ordentlichen Ceremonien/ Visitation/ Consistorio vnd Schulen/ Jm Hertzogthumb Lünenburgk. Ulssen, 1598, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_kirchenordnung_1598/9>, abgerufen am 27.07.2024. |