[Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung: Wie es mit Christlicher Lere/ reichung der Sacrament/ Ordination der Diener des Euangelij/ Ordentlichen Ceremonien/ Visitation/ Consistorio vnd Schulen/ Jm Hertzogthumb Lünenburgk. Ulssen, 1598.Auff diese Fest sol es mit ordnung der Lection / Gesenge / Predigten vnd Communton gehalten werden / wie an den gemeinen Sontagen / allein das die Introitus, Sequentz vnd Praefationes de tempore gesungen werden. Item / die deutsche alte Liedlin / Als auff Natiuitatis, Ein Kindelein so löbelich. Auff Ostern / Christ ist erstanden. Auff Pfingsten / Nu bitten wir den heiligen Geist / etc. Vnd sollen auch diese Gesenge die Prediger von der Cantzel / wenn sie die Predigt anfahen / mit dem Volck singen. Vber die fürnemesten Fest / sollen auch gehalten werden / die tag der Aposteln / auff welche man in Stedten vnd auff Dörffern des Morgens predigen solle. Aber an solchen Apostel tagen / nach der Predigt / mag ein jeder seiner arbelt wol warten. Vnd damit die Sontag vnd verordente Feyertage / dauon hernacher gemeldet / zu dem Gottesdienste / desto mehr gebrauchet / vnd also Auff diese Fest sol es mit ordnung der Lection / Gesenge / Predigten vnd Communton gehalten werden / wie an den gemeinen Sontagen / allein das die Introitus, Sequentz vnd Praefationes de tempore gesungen werden. Item / die deutsche alte Liedlin / Als auff Natiuitatis, Ein Kindelein so löbelich. Auff Ostern / Christ ist erstanden. Auff Pfingsten / Nu bitten wir den heiligen Geist / etc. Vnd sollen auch diese Gesenge die Prediger von der Cantzel / wenn sie die Predigt anfahen / mit dem Volck singen. Vber die fürnemesten Fest / sollen auch gehalten werden / die tag der Aposteln / auff welche man in Stedten vnd auff Dörffern des Morgens predigen solle. Aber an solchen Apostel tagen / nach der Predigt / mag ein jeder seiner arbelt wol warten. Vnd damit die Sontag vnd verordente Feyertage / dauon hernacher gemeldet / zu dem Gottesdienste / desto mehr gebrauchet / vnd also <TEI> <text> <body> <div> <pb facs="#f0085"/> <p>Auff diese Fest sol es mit ordnung der Lection / Gesenge / Predigten vnd Communton gehalten werden / wie an den gemeinen Sontagen / allein das die Introitus, Sequentz vnd Praefationes de tempore gesungen werden. Item / die deutsche alte Liedlin / Als auff Natiuitatis, Ein Kindelein so löbelich.</p> <p>Auff Ostern / Christ ist erstanden.</p> <p>Auff Pfingsten / Nu bitten wir den heiligen Geist / etc.</p> <p>Vnd sollen auch diese Gesenge die Prediger von der Cantzel / wenn sie die Predigt anfahen / mit dem Volck singen.</p> <p>Vber die fürnemesten Fest / sollen auch gehalten werden / die tag der Aposteln / auff welche man in Stedten vnd auff Dörffern des Morgens predigen solle.</p> <p>Aber an solchen Apostel tagen / nach der Predigt / mag ein jeder seiner arbelt wol warten.</p> <p>Vnd damit die Sontag vnd verordente Feyertage / dauon hernacher gemeldet / zu dem Gottesdienste / desto mehr gebrauchet / vnd also </p> </div> </body> </text> </TEI> [0085]
Auff diese Fest sol es mit ordnung der Lection / Gesenge / Predigten vnd Communton gehalten werden / wie an den gemeinen Sontagen / allein das die Introitus, Sequentz vnd Praefationes de tempore gesungen werden. Item / die deutsche alte Liedlin / Als auff Natiuitatis, Ein Kindelein so löbelich.
Auff Ostern / Christ ist erstanden.
Auff Pfingsten / Nu bitten wir den heiligen Geist / etc.
Vnd sollen auch diese Gesenge die Prediger von der Cantzel / wenn sie die Predigt anfahen / mit dem Volck singen.
Vber die fürnemesten Fest / sollen auch gehalten werden / die tag der Aposteln / auff welche man in Stedten vnd auff Dörffern des Morgens predigen solle.
Aber an solchen Apostel tagen / nach der Predigt / mag ein jeder seiner arbelt wol warten.
Vnd damit die Sontag vnd verordente Feyertage / dauon hernacher gemeldet / zu dem Gottesdienste / desto mehr gebrauchet / vnd also
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Zitationshilfe: | [Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung: Wie es mit Christlicher Lere/ reichung der Sacrament/ Ordination der Diener des Euangelij/ Ordentlichen Ceremonien/ Visitation/ Consistorio vnd Schulen/ Jm Hertzogthumb Lünenburgk. Ulssen, 1598, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_kirchenordnung_1598/85>, abgerufen am 16.07.2024. |