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[Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung: Wie es mit Christlicher Lere/ reichung der Sacrament/ Ordination der Diener des Euangelij/ Ordentlichen Ceremonien/ Visitation/ Consistorio vnd Schulen/ Jm Hertzogthumb Lünenburgk. Ulssen, 1598.

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das er vns vnd vnsere vnterthanen / bey derselbigen gnediglich erhalten wolle. Wie wir im gleichen auch vber vorgemelter vnser Hoffgerichts vnd Reformation Ordnung / mit allem ernst vnd fleis zu halten bedacht sind / Damit neben gesunder Christlicher Lehre vnd Caeremonien, auch die heilsame justicia, vnd alles ördentliche / Erbar vnd dienlich wesen / in vnserm Fürstenthumb / durch Segen des lieben Gottes / so viel desto mehr erhalten vnd vortgesetzt werden müge. Vnd wird sich ein jeder der vnsern in gebür wissen darnach zu halten. Geben Zell / den 8. Decemb. im 97. Jahre.

das er vns vnd vnsere vnterthanen / bey derselbigen gnediglich erhalten wolle. Wie wir im gleichen auch vber vorgemelter vnser Hoffgerichts vnd Reformation Ordnung / mit allem ernst vnd fleis zu halten bedacht sind / Damit neben gesunder Christlicher Lehre vnd Caeremonien, auch die heilsame justicia, vnd alles ördentliche / Erbar vnd dienlich wesen / in vnserm Fürstenthumb / durch Segen des lieben Gottes / so viel desto mehr erhalten vnd vortgesetzt werden müge. Vnd wird sich ein jeder der vnsern in gebür wissen darnach zu halten. Geben Zell / den 8. Decemb. im 97. Jahre.

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[0008] das er vns vnd vnsere vnterthanen / bey derselbigen gnediglich erhalten wolle. Wie wir im gleichen auch vber vorgemelter vnser Hoffgerichts vnd Reformation Ordnung / mit allem ernst vnd fleis zu halten bedacht sind / Damit neben gesunder Christlicher Lehre vnd Caeremonien, auch die heilsame justicia, vnd alles ördentliche / Erbar vnd dienlich wesen / in vnserm Fürstenthumb / durch Segen des lieben Gottes / so viel desto mehr erhalten vnd vortgesetzt werden müge. Vnd wird sich ein jeder der vnsern in gebür wissen darnach zu halten. Geben Zell / den 8. Decemb. im 97. Jahre.

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  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



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Zitationshilfe: [Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung: Wie es mit Christlicher Lere/ reichung der Sacrament/ Ordination der Diener des Euangelij/ Ordentlichen Ceremonien/ Visitation/ Consistorio vnd Schulen/ Jm Hertzogthumb Lünenburgk. Ulssen, 1598, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_kirchenordnung_1598/8>, abgerufen am 24.11.2024.