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[Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung: Wie es mit Christlicher Lere/ reichung der Sacrament/ Ordination der Diener des Euangelij/ Ordentlichen Ceremonien/ Visitation/ Consistorio vnd Schulen/ Jm Hertzogthumb Lünenburgk. Ulssen, 1598.

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Bittet auch vor alle angefochtene vnd betrübte hertzen / vor alle Krancken / Schwangere Frawen / junge Kinder / vnd alle so in nöten sein / das der allmechtige wolle dieselbigen alle trösten / behüten / vnd jnen in jren nöten beystehen vnd zu hülff komen.

Bittet vor vns alle in dieser Gemein / vnd in dem gantzen Lande / das Gott vns wolle gnedig sein / vnd behüten vor Krieg / Pestilentz vnd thewrer zeit / vor Fewer vnd Wassers not / vor Hagel vnd vngewitter / vnd vor allem vnglücke vnd vbel / vnd wolle die früchte auff dem Felde behüten / segen vnd gnade geben / das wir sie mit fried / Gesundheit vnd dancksagung geniessen mögen.

Ein jeder trage Gott seine eigene not für / vnd betet in dem namen Christi / auff seine zusagung / da er spricht / Alles was jr bittet in meinem Namen / gleubet / so werdet jr es haben / vnd sprecht von grund des hertzens / Vater vnser / etc.

Wenn denn etwas fürfellet / dauon sonderliche bitte zu thun ist / Als vor sonderliche Krancken / vor Frawen die in Kindes nöten sein / vnd was sonst vor not vnd sachen des Landes / oder

Bittet auch vor alle angefochtene vnd betrübte hertzen / vor alle Krancken / Schwangere Frawen / junge Kinder / vnd alle so in nöten sein / das der allmechtige wolle dieselbigen alle trösten / behüten / vnd jnen in jren nöten beystehen vnd zu hülff komen.

Bittet vor vns alle in dieser Gemein / vnd in dem gantzen Lande / das Gott vns wolle gnedig sein / vnd behüten vor Krieg / Pestilentz vnd thewrer zeit / vor Fewer vnd Wassers not / vor Hagel vnd vngewitter / vnd vor allem vnglücke vnd vbel / vnd wolle die früchte auff dem Felde behüten / segen vnd gnade geben / das wir sie mit fried / Gesundheit vnd dancksagung geniessen mögen.

Ein jeder trage Gott seine eigene not für / vnd betet in dem namen Christi / auff seine zusagung / da er spricht / Alles was jr bittet in meinem Namen / gleubet / so werdet jr es haben / vnd sprecht von grund des hertzens / Vater vnser / etc.

Wenn denn etwas fürfellet / dauon sonderliche bitte zu thun ist / Als vor sonderliche Krancken / vor Frawen die in Kindes nöten sein / vnd was sonst vor not vnd sachen des Landes / oder

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[0063] Bittet auch vor alle angefochtene vnd betrübte hertzen / vor alle Krancken / Schwangere Frawen / junge Kinder / vnd alle so in nöten sein / das der allmechtige wolle dieselbigen alle trösten / behüten / vnd jnen in jren nöten beystehen vnd zu hülff komen. Bittet vor vns alle in dieser Gemein / vnd in dem gantzen Lande / das Gott vns wolle gnedig sein / vnd behüten vor Krieg / Pestilentz vnd thewrer zeit / vor Fewer vnd Wassers not / vor Hagel vnd vngewitter / vnd vor allem vnglücke vnd vbel / vnd wolle die früchte auff dem Felde behüten / segen vnd gnade geben / das wir sie mit fried / Gesundheit vnd dancksagung geniessen mögen. Ein jeder trage Gott seine eigene not für / vnd betet in dem namen Christi / auff seine zusagung / da er spricht / Alles was jr bittet in meinem Namen / gleubet / so werdet jr es haben / vnd sprecht von grund des hertzens / Vater vnser / etc. Wenn denn etwas fürfellet / dauon sonderliche bitte zu thun ist / Als vor sonderliche Krancken / vor Frawen die in Kindes nöten sein / vnd was sonst vor not vnd sachen des Landes / oder

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Zitationshilfe: [Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung: Wie es mit Christlicher Lere/ reichung der Sacrament/ Ordination der Diener des Euangelij/ Ordentlichen Ceremonien/ Visitation/ Consistorio vnd Schulen/ Jm Hertzogthumb Lünenburgk. Ulssen, 1598, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_kirchenordnung_1598/63>, abgerufen am 24.11.2024.