[Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung: Wie es mit Christlicher Lere/ reichung der Sacrament/ Ordination der Diener des Euangelij/ Ordentlichen Ceremonien/ Visitation/ Consistorio vnd Schulen/ Jm Hertzogthumb Lünenburgk. Ulssen, 1598.Darnach sol ein Knab eine Lection aus dem newen Testament / oder aber die zehen Gebot / Glauben vnd Vater vnser / zu zeiten Lateinisch / zu zeiten Deudsch / lesen. Nach der Lection / sol ein Responsorium oder Hymnus de tempore, die rein sein / vnd darauff das Magnificat, Bisweilen Lateinisch / bisweilen Deudsch gesungen / vnd da Orgeln sind / ein Vers vmb den andern / auff der Orgel geschlagen werden. Darauff lese der Priester eine Collect / vnd beschliesse der Chor / mit dem Benedicamus Domino. Nach der Vesper sol der Priester die Leute / so des folgenden tages communicirn wollen / Beicht hören / vnterrichten vnd absoluiren. Wenn viel Communicanten sein / mag auch des Sonnabends / des morgens früe / nach der Predigt / vnd am Sontag nach der ersten Predigt / Beicht gehöret werden. Es sol aber das Volck fleissig vermanet werden / das sie auff den Sonnabend morgens Darnach sol ein Knab eine Lection aus dem newen Testament / oder aber die zehen Gebot / Glauben vnd Vater vnser / zu zeiten Lateinisch / zu zeiten Deudsch / lesen. Nach der Lection / sol ein Responsorium oder Hymnus de tempore, die rein sein / vnd darauff das Magnificat, Bisweilen Lateinisch / bisweilen Deudsch gesungen / vnd da Orgeln sind / ein Vers vmb den andern / auff der Orgel geschlagen werden. Darauff lese der Priester eine Collect / vnd beschliesse der Chor / mit dem Benedicamus Domino. Nach der Vesper sol der Priester die Leute / so des folgenden tages communicirn wollen / Beicht hören / vnterrichten vnd absoluiren. Wenn viel Communicanten sein / mag auch des Soñabends / des morgens früe / nach der Predigt / vnd am Sontag nach der ersten Predigt / Beicht gehöret werden. Es sol aber das Volck fleissig vermanet werden / das sie auff den Sonnabend morgens <TEI> <text> <body> <div> <pb facs="#f0042"/> <p>Darnach sol ein Knab eine Lection aus dem newen Testament / oder aber die zehen Gebot / Glauben vnd Vater vnser / zu zeiten Lateinisch / zu zeiten Deudsch / lesen.</p> <p>Nach der Lection / sol ein Responsorium oder Hymnus de tempore, die rein sein / vnd darauff das Magnificat, Bisweilen Lateinisch / bisweilen Deudsch gesungen / vnd da Orgeln sind / ein Vers vmb den andern / auff der Orgel geschlagen werden.</p> <p>Darauff lese der Priester eine Collect / vnd beschliesse der Chor / mit dem Benedicamus Domino.</p> <p>Nach der Vesper sol der Priester die Leute / so des folgenden tages communicirn wollen / Beicht hören / vnterrichten vnd absoluiren.</p> <p>Wenn viel Communicanten sein / mag auch des Soñabends / des morgens früe / nach der Predigt / vnd am Sontag nach der ersten Predigt / Beicht gehöret werden.</p> <p>Es sol aber das Volck fleissig vermanet werden / das sie auff den Sonnabend morgens </p> </div> </body> </text> </TEI> [0042]
Darnach sol ein Knab eine Lection aus dem newen Testament / oder aber die zehen Gebot / Glauben vnd Vater vnser / zu zeiten Lateinisch / zu zeiten Deudsch / lesen.
Nach der Lection / sol ein Responsorium oder Hymnus de tempore, die rein sein / vnd darauff das Magnificat, Bisweilen Lateinisch / bisweilen Deudsch gesungen / vnd da Orgeln sind / ein Vers vmb den andern / auff der Orgel geschlagen werden.
Darauff lese der Priester eine Collect / vnd beschliesse der Chor / mit dem Benedicamus Domino.
Nach der Vesper sol der Priester die Leute / so des folgenden tages communicirn wollen / Beicht hören / vnterrichten vnd absoluiren.
Wenn viel Communicanten sein / mag auch des Soñabends / des morgens früe / nach der Predigt / vnd am Sontag nach der ersten Predigt / Beicht gehöret werden.
Es sol aber das Volck fleissig vermanet werden / das sie auff den Sonnabend morgens
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Zitationshilfe: | [Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung: Wie es mit Christlicher Lere/ reichung der Sacrament/ Ordination der Diener des Euangelij/ Ordentlichen Ceremonien/ Visitation/ Consistorio vnd Schulen/ Jm Hertzogthumb Lünenburgk. Ulssen, 1598, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_kirchenordnung_1598/42>, abgerufen am 16.02.2025. |