Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

[Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung: Wie es mit Christlicher Lere/ reichung der Sacrament/ Ordination der Diener des Euangelij/ Ordentlichen Ceremonien/ Visitation/ Consistorio vnd Schulen/ Jm Hertzogthumb Lünenburgk. Ulssen, 1598.

Bild:
<< vorherige Seite

Die Juraten oder Vorweser der Gottes Heuser / oder der Allmussen / sollen in Stedten vnd Caspeln / auff dem Lande / alle Jar dem Raht / oder den Ampten vnd Pastorn jeder Kirchen / von den einkomen vnd ausgaben rechenschafft thun / vnd zugesehen werden / das die Allmussen / vnd Spende / so gestifftet / trewlich verreichet werden.

Es soll auch in allen Kirchen / in den Stedten / da es nicht allbereit geschehen / ein arme Kisten auffgerichtet / vnd alle Sontag vnter der Predigt / durch zwen dazu verordnet / die Allmussen gesamlet / vnd zu notdurfft armer Hausleut ausgeteilt werden.

Von Ceremonien / ordnung der Lection vnd Gesang in den Kirchen.

WIewol / Gott lob / bisher in vnserm Fürstenthumb / Christliche Ceremonien / bey administrirung der heiligen Satrament vnd sonst / sein gehalten worden / So wollen wir doch dieselbigen hernacher setzen / damit es allenthalben / in den Kirchen / so viel desto eintrechtiger möge gehalten / vnd die Pa stores /

Die Juraten oder Vorweser der Gottes Heuser / oder der Allmussen / sollen in Stedten vnd Caspeln / auff dem Lande / alle Jar dem Raht / oder den Ampten vnd Pastorn jeder Kirchen / von den einkomen vnd ausgaben rechenschafft thun / vnd zugesehen werden / das die Allmussen / vnd Spende / so gestifftet / trewlich verreichet werden.

Es soll auch in allen Kirchen / in den Stedten / da es nicht allbereit geschehen / ein arme Kisten auffgerichtet / vnd alle Sontag vnter der Predigt / durch zwen dazu verordnet / die Allmussen gesamlet / vnd zu notdurfft armer Hausleut ausgeteilt werden.

Von Ceremonien / ordnung der Lection vnd Gesang in den Kirchen.

WIewol / Gott lob / bisher in vnserm Fürstenthumb / Christliche Ceremonien / bey administrirung der heiligen Satrament vnd sonst / sein gehalten worden / So wollen wir doch dieselbigen hernacher setzen / damit es allenthalben / in den Kirchen / so viel desto eintrechtiger möge gehalten / vnd die Pa stores /

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <pb facs="#f0038"/>
        <p>Die Juraten oder Vorweser der Gottes Heuser / oder der Allmussen / sollen in Stedten vnd       Caspeln / auff dem Lande / alle Jar dem Raht / oder den Ampten vnd Pastorn jeder Kirchen / von       den einkomen vnd ausgaben rechenschafft thun / vnd zugesehen werden / das die Allmussen / vnd       Spende / so gestifftet / trewlich verreichet werden.</p>
        <p>Es soll auch in allen Kirchen / in den Stedten / da es nicht allbereit geschehen / ein arme       Kisten auffgerichtet / vnd alle Sontag vnter der Predigt / durch zwen dazu verordnet / die       Allmussen gesamlet / vnd zu notdurfft armer Hausleut ausgeteilt werden.</p>
      </div>
      <div>
        <head>Von Ceremonien / ordnung der Lection vnd Gesang in den Kirchen.</head><lb/>
        <p>WIewol / Gott lob / bisher in vnserm Fürstenthumb / Christliche Ceremonien / bey       administrirung der heiligen Satrament vnd sonst / sein gehalten worden / So wollen wir doch       dieselbigen hernacher setzen / damit es allenthalben / in den Kirchen / so viel desto       eintrechtiger möge gehalten / vnd die Pa stores /
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0038] Die Juraten oder Vorweser der Gottes Heuser / oder der Allmussen / sollen in Stedten vnd Caspeln / auff dem Lande / alle Jar dem Raht / oder den Ampten vnd Pastorn jeder Kirchen / von den einkomen vnd ausgaben rechenschafft thun / vnd zugesehen werden / das die Allmussen / vnd Spende / so gestifftet / trewlich verreichet werden. Es soll auch in allen Kirchen / in den Stedten / da es nicht allbereit geschehen / ein arme Kisten auffgerichtet / vnd alle Sontag vnter der Predigt / durch zwen dazu verordnet / die Allmussen gesamlet / vnd zu notdurfft armer Hausleut ausgeteilt werden. Von Ceremonien / ordnung der Lection vnd Gesang in den Kirchen. WIewol / Gott lob / bisher in vnserm Fürstenthumb / Christliche Ceremonien / bey administrirung der heiligen Satrament vnd sonst / sein gehalten worden / So wollen wir doch dieselbigen hernacher setzen / damit es allenthalben / in den Kirchen / so viel desto eintrechtiger möge gehalten / vnd die Pa stores /

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/nn_kirchenordnung_1598
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/nn_kirchenordnung_1598/38
Zitationshilfe: [Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung: Wie es mit Christlicher Lere/ reichung der Sacrament/ Ordination der Diener des Euangelij/ Ordentlichen Ceremonien/ Visitation/ Consistorio vnd Schulen/ Jm Hertzogthumb Lünenburgk. Ulssen, 1598, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_kirchenordnung_1598/38>, abgerufen am 23.11.2024.