[Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung: Wie es mit Christlicher Lere/ reichung der Sacrament/ Ordination der Diener des Euangelij/ Ordentlichen Ceremonien/ Visitation/ Consistorio vnd Schulen/ Jm Hertzogthumb Lünenburgk. Ulssen, 1598.Zu dem sollen die Leute / Man vnd Frawens personen / Knecht vnd Megde / vnd Kind / so zur Beicht komen / vnd der Sacrament gebrauchen / in den vier hohen Festen / als Weihenachten / Ostern / Pfingsten / vnd auff Michaelis tag / opffern / vnd ein jeder nach seiner gelegenheit / auffs wenigst / von jeder Person einen Pfennig zu opffern schüldig sein. Da auch gewönlich / den Pastorn Schincken / vnd dem Cüster Schultern / oder andere Pröuen / an Korn / Fleisch / Eyer / oder andern zu geben / dasselbige sol auch fürder gegeben werden. Weil auch zu förderung des Ministerij nicht vnzeitlich bedacht wird / wenn die armen Pastores verstorben / das jre nachgelassene Widwen vnd Kinder / vnter dach sein / vnd eine behausung haben mögen / So wollen wir aus gnedigem Veterlichen willen / damit wir den Pastoribus zugethan / hiemit befohlen haben / das ein jede Stadt vnd Caspel / in vnserm Fürstenthumb / eine Wohnung / wo es am gelegensten sein wird / mit raht vnser Ampten / oder des Rahts in Stedten / förderlich sollen bawen / Zu dem sollen die Leute / Man vnd Frawens personen / Knecht vnd Megde / vnd Kind / so zur Beicht komen / vnd der Sacrament gebrauchen / in den vier hohen Festen / als Weihenachten / Ostern / Pfingsten / vnd auff Michaelis tag / opffern / vnd ein jeder nach seiner gelegenheit / auffs wenigst / von jeder Person einen Pfennig zu opffern schüldig sein. Da auch gewönlich / den Pastorn Schincken / vnd dem Cüster Schultern / oder andere Pröuen / an Korn / Fleisch / Eyer / oder andern zu geben / dasselbige sol auch fürder gegeben werden. Weil auch zu förderung des Ministerij nicht vnzeitlich bedacht wird / wenn die armen Pastores verstorben / das jre nachgelassene Widwen vnd Kinder / vnter dach sein / vnd eine behausung haben mögen / So wollen wir aus gnedigem Veterlichen willen / damit wir den Pastoribus zugethan / hiemit befohlen haben / das ein jede Stadt vnd Caspel / in vnserm Fürstenthumb / eine Wohnung / wo es am gelegensten sein wird / mit raht vnser Ampten / oder des Rahts in Stedten / förderlich sollen bawen / <TEI> <text> <body> <div> <pb facs="#f0034"/> <p>Zu dem sollen die Leute / Man vnd Frawens personen / Knecht vnd Megde / vnd Kind / so zur Beicht komen / vnd der Sacrament gebrauchen / in den vier hohen Festen / als Weihenachten / Ostern / Pfingsten / vnd auff Michaelis tag / opffern / vnd ein jeder nach seiner gelegenheit / auffs wenigst / von jeder Person einen Pfennig zu opffern schüldig sein.</p> <p>Da auch gewönlich / den Pastorn Schincken / vnd dem Cüster Schultern / oder andere Pröuen / an Korn / Fleisch / Eyer / oder andern zu geben / dasselbige sol auch fürder gegeben werden.</p> <p>Weil auch zu förderung des Ministerij nicht vnzeitlich bedacht wird / wenn die armen Pastores verstorben / das jre nachgelassene Widwen vnd Kinder / vnter dach sein / vnd eine behausung haben mögen / So wollen wir aus gnedigem Veterlichen willen / damit wir den Pastoribus zugethan / hiemit befohlen haben / das ein jede Stadt vnd Caspel / in vnserm Fürstenthumb / eine Wohnung / wo es am gelegensten sein wird / mit raht vnser Ampten / oder des Rahts in Stedten / förderlich sollen bawen / </p> </div> </body> </text> </TEI> [0034]
Zu dem sollen die Leute / Man vnd Frawens personen / Knecht vnd Megde / vnd Kind / so zur Beicht komen / vnd der Sacrament gebrauchen / in den vier hohen Festen / als Weihenachten / Ostern / Pfingsten / vnd auff Michaelis tag / opffern / vnd ein jeder nach seiner gelegenheit / auffs wenigst / von jeder Person einen Pfennig zu opffern schüldig sein.
Da auch gewönlich / den Pastorn Schincken / vnd dem Cüster Schultern / oder andere Pröuen / an Korn / Fleisch / Eyer / oder andern zu geben / dasselbige sol auch fürder gegeben werden.
Weil auch zu förderung des Ministerij nicht vnzeitlich bedacht wird / wenn die armen Pastores verstorben / das jre nachgelassene Widwen vnd Kinder / vnter dach sein / vnd eine behausung haben mögen / So wollen wir aus gnedigem Veterlichen willen / damit wir den Pastoribus zugethan / hiemit befohlen haben / das ein jede Stadt vnd Caspel / in vnserm Fürstenthumb / eine Wohnung / wo es am gelegensten sein wird / mit raht vnser Ampten / oder des Rahts in Stedten / förderlich sollen bawen /
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss. Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate
(2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Weitere Informationen:Anmerkungen zur Transkription:
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |