[Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung: Wie es mit Christlicher Lere/ reichung der Sacrament/ Ordination der Diener des Euangelij/ Ordentlichen Ceremonien/ Visitation/ Consistorio vnd Schulen/ Jm Hertzogthumb Lünenburgk. Ulssen, 1598.Euangelistas, Pastores, Doctores, &c. So ist dafür Gott dem allmechtigen zu dancken / vnd zu bitten / das er solch Ministerium erhalten / vnd trewe Arbeiter in seine Ernde senden / vnd seine Kirchen erhalten wolle. Weil auch sich niemand / in dis Göttliche Ampt / ohne ordentliche Vocation eindringen solle / So wollen vnd ordnen wir / das sich keiner / der von vns oder einer Kirchen / oder denen / die lus patronatus haben / dazu nicht erfordert / des Predigampts / vnd administrirung der heiligen Sacrament / in vnserm Fürstenthumb anmassen solle. Da aber einer ordentlich / durch eine Kirchen beruffen j oder von vns / oder vnsern Superintendenten / oder von denen / die lus patronatus, in etlichen Kirchen haben / dazu gefordert wird / der soll sich bey vnserem Superintendenten zu Zell angeben / vnd von demselbigen / vnd andern dazu verordenten / verhört vnd examiniret werden. So er denn gut zeugnis seines Lebens vnd wandels / von dem ort da er sich enthalten / hat / vnd befunden wird / das er zu dem Kir- Euangelistas, Pastores, Doctores, &c. So ist dafür Gott dem allmechtigen zu dancken / vnd zu bitten / das er solch Ministerium erhalten / vnd trewe Arbeiter in seine Ernde senden / vnd seine Kirchen erhalten wolle. Weil auch sich niemand / in dis Göttliche Ampt / ohne ordentliche Vocation eindringen solle / So wollen vnd ordnen wir / das sich keiner / der von vns oder einer Kirchen / oder denen / die lus patronatus haben / dazu nicht erfordert / des Predigampts / vnd administrirung der heiligen Sacrament / in vnserm Fürstenthumb anmassen solle. Da aber einer ordentlich / durch eine Kirchen beruffen j oder von vns / oder vnsern Superintendenten / oder von denen / die lus patronatus, in etlichen Kirchen haben / dazu gefordert wird / der soll sich bey vnserem Superintendenten zu Zell angeben / vnd von demselbigen / vnd andern dazu verordenten / verhört vnd examiniret werden. So er denn gut zeugnis seines Lebens vnd wandels / von dem ort da er sich enthalten / hat / vnd befunden wird / das er zu dem Kir- <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0017"/> Euangelistas, Pastores, Doctores, &c. So ist dafür Gott dem allmechtigen zu dancken / vnd zu bitten / das er solch Ministerium erhalten / vnd trewe Arbeiter in seine Ernde senden / vnd seine Kirchen erhalten wolle.</p> <p>Weil auch sich niemand / in dis Göttliche Ampt / ohne ordentliche Vocation eindringen solle / So wollen vnd ordnen wir / das sich keiner / der von vns oder einer Kirchen / oder denen / die lus patronatus haben / dazu nicht erfordert / des Predigampts / vnd administrirung der heiligen Sacrament / in vnserm Fürstenthumb anmassen solle.</p> <p>Da aber einer ordentlich / durch eine Kirchen beruffen j oder von vns / oder vnsern Superintendenten / oder von denen / die lus patronatus, in etlichen Kirchen haben / dazu gefordert wird / der soll sich bey vnserem Superintendenten zu Zell angeben / vnd von demselbigen / vnd andern dazu verordenten / verhört vnd examiniret werden.</p> <p>So er denn gut zeugnis seines Lebens vnd wandels / von dem ort da er sich enthalten / hat / vnd befunden wird / das er zu dem Kir- </p> </div> </body> </text> </TEI> [0017]
Euangelistas, Pastores, Doctores, &c. So ist dafür Gott dem allmechtigen zu dancken / vnd zu bitten / das er solch Ministerium erhalten / vnd trewe Arbeiter in seine Ernde senden / vnd seine Kirchen erhalten wolle.
Weil auch sich niemand / in dis Göttliche Ampt / ohne ordentliche Vocation eindringen solle / So wollen vnd ordnen wir / das sich keiner / der von vns oder einer Kirchen / oder denen / die lus patronatus haben / dazu nicht erfordert / des Predigampts / vnd administrirung der heiligen Sacrament / in vnserm Fürstenthumb anmassen solle.
Da aber einer ordentlich / durch eine Kirchen beruffen j oder von vns / oder vnsern Superintendenten / oder von denen / die lus patronatus, in etlichen Kirchen haben / dazu gefordert wird / der soll sich bey vnserem Superintendenten zu Zell angeben / vnd von demselbigen / vnd andern dazu verordenten / verhört vnd examiniret werden.
So er denn gut zeugnis seines Lebens vnd wandels / von dem ort da er sich enthalten / hat / vnd befunden wird / das er zu dem Kir-
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools
|
URL zu diesem Werk: | https://www.deutschestextarchiv.de/nn_kirchenordnung_1598 |
URL zu dieser Seite: | https://www.deutschestextarchiv.de/nn_kirchenordnung_1598/17 |
Zitationshilfe: | [Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung: Wie es mit Christlicher Lere/ reichung der Sacrament/ Ordination der Diener des Euangelij/ Ordentlichen Ceremonien/ Visitation/ Consistorio vnd Schulen/ Jm Hertzogthumb Lünenburgk. Ulssen, 1598, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_kirchenordnung_1598/17>, abgerufen am 16.07.2024. |