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[Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung: Wie es mit Christlicher Lere/ reichung der Sacrament/ Ordination der Diener des Euangelij/ Ordentlichen Ceremonien/ Visitation/ Consistorio vnd Schulen/ Jm Hertzogthumb Lünenburgk. Ulssen, 1598.

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nasij, aus gedrücket / vnd durch Martinum Luther seliger ernewert / vnd in seinem Catechismo / Auch in der Confession vnd Apologia / die Anno 1530. der Keis. Mayest. zu Augspurg vberantwortet ist / begriffen / vnd alle andere widerwertige Lere straffen.

Vnd weil die Lere in solchen Büchern nach notdurfft begriffen / so achten wir ohne not / dieselbe hieher zu erholen / sondern wollen vns deshalben auff solche Lere vnd Bücher gezogen vnd referirt haben.

Von dem MINISTERIO VERBI DEI.

WEil das Ander stücke der Christlichen ordnung ist / Ministerium verbi, dadurch die reine Christliche Lehre erhalten wird / vnd solches eine sonderliche gabe vnd gnade Gottes ist / Wie Paulus saget / Ephes. 4. Dedit dona hominibus, Prophetas, Apostolos,

nasij, aus gedrücket / vnd durch Martinum Luther seliger ernewert / vnd in seinem Catechismo / Auch in der Confession vnd Apologia / die Anno 1530. der Keis. Mayest. zu Augspurg vberantwortet ist / begriffen / vnd alle andere widerwertige Lere straffen.

Vnd weil die Lere in solchen Büchern nach notdurfft begriffen / so achten wir ohne not / dieselbe hieher zu erholen / sondern wollen vns deshalben auff solche Lere vnd Bücher gezogen vnd referirt haben.

Von dem MINISTERIO VERBI DEI.

WEil das Ander stücke der Christlichen ordnung ist / Ministerium verbi, dadurch die reine Christliche Lehre erhalten wird / vnd solches eine sonderliche gabe vnd gnade Gottes ist / Wie Paulus saget / Ephes. 4. Dedit dona hominibus, Prophetas, Apostolos,

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[0016] nasij, aus gedrücket / vnd durch Martinum Luther seliger ernewert / vnd in seinem Catechismo / Auch in der Confession vnd Apologia / die Anno 1530. der Keis. Mayest. zu Augspurg vberantwortet ist / begriffen / vnd alle andere widerwertige Lere straffen. Vnd weil die Lere in solchen Büchern nach notdurfft begriffen / so achten wir ohne not / dieselbe hieher zu erholen / sondern wollen vns deshalben auff solche Lere vnd Bücher gezogen vnd referirt haben. Von dem MINISTERIO VERBI DEI. WEil das Ander stücke der Christlichen ordnung ist / Ministerium verbi, dadurch die reine Christliche Lehre erhalten wird / vnd solches eine sonderliche gabe vnd gnade Gottes ist / Wie Paulus saget / Ephes. 4. Dedit dona hominibus, Prophetas, Apostolos,

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Zitationshilfe: [Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung: Wie es mit Christlicher Lere/ reichung der Sacrament/ Ordination der Diener des Euangelij/ Ordentlichen Ceremonien/ Visitation/ Consistorio vnd Schulen/ Jm Hertzogthumb Lünenburgk. Ulssen, 1598, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_kirchenordnung_1598/16>, abgerufen am 24.11.2024.