[Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung: Wie es mit Christlicher Lere/ reichung der Sacrament/ Ordination der Diener des Euangelij/ Ordentlichen Ceremonien/ Visitation/ Consistorio vnd Schulen/ Jm Hertzogthumb Lünenburgk. Ulssen, 1598.Darnach sol ein Pastor den Breutigam vnd die Braut namhafftig / nachmals auff bieten / auff folgende vnd dergleichen weise. ES sein allhie gegenwertig N. vnd N. welche sich in den Ehelichen stand / nach Göttlichem willen zu begeben / bedacht sein / auch derwegen nach gebrauch dieser Kirchen öffentlich von der Cantzel abgekündiget worden / Wil sie auch nachmals zum vber flus auffgeboten haben / Ob jemand were / der einrede hette / vnd gute vrsachen wüste fürzubringen / damit diese angefangene Ehe nicht möchte vor sich gehen / das der bey zeiten spreche / oder schweige hernachmals. Taceat paulisper, postea pergat. Demnach sonst lange keiner gefunden / auch noch zur zeit nicht verhanden / der einige einrede hat / dadurch diese Ehe zwischen jtzt genanten Personen möchte verhindert werden / so sol auch hernach keiner zugelassen werden / besondern was allhie vollnzogen wird / sol sich kein Mensch vnterstehen zu verandern. Darnach sol ein Pastor den Breutigam vnd die Braut namhafftig / nachmals auff bieten / auff folgende vnd dergleichen weise. ES sein allhie gegenwertig N. vnd N. welche sich in den Ehelichen stand / nach Göttlichem willen zu begeben / bedacht sein / auch derwegen nach gebrauch dieser Kirchen öffentlich von der Cantzel abgekündiget worden / Wil sie auch nachmals zum vber flus auffgeboten haben / Ob jemand were / der einrede hette / vnd gute vrsachen wüste fürzubringen / damit diese angefangene Ehe nicht möchte vor sich gehen / das der bey zeiten spreche / oder schweige hernachmals. Taceat paulisper, postea pergat. Demnach sonst lange keiner gefunden / auch noch zur zeit nicht verhanden / der einige einrede hat / dadurch diese Ehe zwischen jtzt genanten Personen möchte verhindert werden / so sol auch hernach keiner zugelassen werden / besondern was allhie vollnzogen wird / sol sich kein Mensch vnterstehen zu verandern. <TEI> <text> <body> <div> <pb facs="#f0148"/> </div> <div> <head>Darnach sol ein Pastor den Breutigam vnd die Braut namhafftig / nachmals auff bieten / auff folgende vnd dergleichen weise.</head><lb/> <p>ES sein allhie gegenwertig N. vnd N. welche sich in den Ehelichen stand / nach Göttlichem willen zu begeben / bedacht sein / auch derwegen nach gebrauch dieser Kirchen öffentlich von der Cantzel abgekündiget worden / Wil sie auch nachmals zum vber flus auffgeboten haben / Ob jemand were / der einrede hette / vnd gute vrsachen wüste fürzubringen / damit diese angefangene Ehe nicht möchte vor sich gehen / das der bey zeiten spreche / oder schweige hernachmals. Taceat paulisper, postea pergat.</p> <p>Demnach sonst lange keiner gefunden / auch noch zur zeit nicht verhanden / der einige einrede hat / dadurch diese Ehe zwischen jtzt genanten Personen möchte verhindert werden / so sol auch hernach keiner zugelassen werden / besondern was allhie vollnzogen wird / sol sich kein Mensch vnterstehen zu verandern.</p> </div> </body> </text> </TEI> [0148]
Darnach sol ein Pastor den Breutigam vnd die Braut namhafftig / nachmals auff bieten / auff folgende vnd dergleichen weise.
ES sein allhie gegenwertig N. vnd N. welche sich in den Ehelichen stand / nach Göttlichem willen zu begeben / bedacht sein / auch derwegen nach gebrauch dieser Kirchen öffentlich von der Cantzel abgekündiget worden / Wil sie auch nachmals zum vber flus auffgeboten haben / Ob jemand were / der einrede hette / vnd gute vrsachen wüste fürzubringen / damit diese angefangene Ehe nicht möchte vor sich gehen / das der bey zeiten spreche / oder schweige hernachmals. Taceat paulisper, postea pergat.
Demnach sonst lange keiner gefunden / auch noch zur zeit nicht verhanden / der einige einrede hat / dadurch diese Ehe zwischen jtzt genanten Personen möchte verhindert werden / so sol auch hernach keiner zugelassen werden / besondern was allhie vollnzogen wird / sol sich kein Mensch vnterstehen zu verandern.
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools
|
URL zu diesem Werk: | https://www.deutschestextarchiv.de/nn_kirchenordnung_1598 |
URL zu dieser Seite: | https://www.deutschestextarchiv.de/nn_kirchenordnung_1598/148 |
Zitationshilfe: | [Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung: Wie es mit Christlicher Lere/ reichung der Sacrament/ Ordination der Diener des Euangelij/ Ordentlichen Ceremonien/ Visitation/ Consistorio vnd Schulen/ Jm Hertzogthumb Lünenburgk. Ulssen, 1598, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_kirchenordnung_1598/148>, abgerufen am 16.07.2024. |